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I. Hussitenbriefe
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II. Kopialbuche des Egere Stadtarchivs
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Název:
Aus dem Egerer Stadtarchive, Mitteilungen des k. k. Archivrates Bd. 2, 1916, s. 33-73
Autor:
Siegl, Karl
Rok vydání:
1916
Místo vydání:
Wien
Počet stran celkem:
37
Počet stran předmluvy plus obsahu:
37
Obsah:
- 33: I. Hussitenbriefe
- 53: II. Kopialbuche des Egere Stadtarchivs
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Dr. Karl Siegl.
Einhebung einer Landsteuer aus diesen Dörfern vor. Der Kaufpreis solle
zu Petri Kathedra (22. Feber) zu Eger bezahlt werden und setze er
dafür als Bürgen die Städte Hof und Wunsiedel. Siegler: der Markgraf.
Mitsiegler : die Städte Hof und Wunsiedel. Nur mit Jahr.
Fol. 85 b bis 86 b.
24. (c. 1438). — Landgraf Friedrich von Thüringen bekennt,
daß er jene 1000 fi. rh., die er dem gestrengen Heinrich Posseck
und Elsen, dessen Gattin, laut des Hauptbriefes, den er ihnen über das
Schloß Tharand (»Thornawd«) gegeben, schuldig sei, binnen vier
Wochen, sobald ihm das Schloß Riesenburg eingeantwortet worden sei,
entweder zu Saalfeld, Schleiz oder zu Leuchtemberg zu bezahlen. Alle
Auslagen, die dem Posseck und seinen Gesellen im Besitze von Riesen-
burg erwuchsen, und über die in Gegenwart des Günther von Bünau,
Busse und Günther Vitzthum und des Dietrich Witzleuben, Landvogt zu
Dresden, Rechnung zu legen wäre, sollen ersetzt werden. Ohne Datum.
Der Brief bricht auf der zweiten Seite des letzten Foliums (87) ab. Es dürfte
also ein Blatt fehlen. — Heinz Passeck, gesessen zu Hasla, wird in Egerer Ur-
kunden von 1419 bis 1439 genannt, darunter er und seine Gattin Else in einer
Briefnote vom 28. April 1426 im Salbuche der Egerer Klarissinnen. Siegl, Das Salb.
d. Eg. Kl., Nr. 217, S. 472.
— Kanzler Kaspar
25. (1439, zwischen Jänner 5 und 23.)
Schlick beantwortet und widerlegt (zu Breslau) die Ausführungen der
polnischen Gesandtschaft und der böhmischen Minderheit,
welche beide Parteien sich gegen die Wahl K. Albrechts (II.) auf-
lehnten. »Dise antwort hat her Caspar Sligk den Polan und Behem ge-
tan, deuczsch, behmisch und latein, von des konigs wegen, vor gar vil
lewttenn.« In diesem umfangreichen Schriftstücke widerlegte der gewandte
und bestens informierte Kanzler Wort für Wort die Aufstellungen der
genannten Parteien und hebt insbesondere hervor, daß in Böhmen, das
auch in weiblicher Linie ein Erbland sei, eine Wahl, »wenne doch der
erbeling in leben
noch ist«, gar nicht notwendig gewesen sei, daß
Albrecht die zwischen den Habsburgern und Luxemburgern abgeschlossenen
Erbverträge und die ordentliche Majorität der böhmischen Stände, die
mit seiner Antwort auf die Prager Dezemberartikel vollkommen zufrieden
waren, für sich habe, daß vier oder fünf Leute — mehr seien von Seite
der Opposition bei der Königswahl nicht in Betracht gekommen — doch
eine Wahl nicht hindern können und sprach den Gegnern Albrechts
überhaupt das Recht ab, sich den Beschlüssen der Majorität zu wider-
setzen. Er widerlegt schließlich auch den Vorwurf, als habe Albrecht
entgegen den Bestimmungen der Prager Artikel den Grafen Ulrich
von Cilli — also einen Ausländer — zum obersten Beamten eingesetzt,
mit dem, daß diese Berufung ausdrücklich auf Wunsch der böhmischen