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»Bischof Konrad«
v
CDS 15 Acta Nicolai Gramis
Domkapitel für sich zu gewinnen. Das gespannte Verhältnis, das zwischen
Bischof Konrad
und seinem Kapitel bestand, hinderte beide anfänglich nicht dem Konzile
strana: V
das Kapitel verhältnismässig lange an den Baseler Vätern festhielt, ging
Bischof Konrad
in das Lager des Papstes Eugen IV. über, und zwar
strana: V
den Bericht, den Gramis über seine Einnahmen und Ausgaben dem
Bischof Konrad
hat erstatten müssen. Dieser Bericht lässt noch deutlicher als jene
strana: VI
aber nun ein neuer Zankapfel zwischen dem Breslauer Domkapitel und
Bischof Konrad.
Derselbe befand sich, da sein Bistum infolge der Hussitenkriege und
strana: VII
ihm jene für das Konzil gesammelten Gelder zu überlassen. Und
Bischof Konrad
hatte sich in Eugen IV. auch nicht getäuscht: derselbe räumte
strana: VII
recht begünstigt hatte, ein schweres Gewitter zusammen. Doch nicht bloss
Bischof Konrad
streckte die Hand nach diesem Gelde aus, auch Papst Eugen
strana: VII
zu entfernen, ist eigentlich kein Wunder. Allein dies misslang ihm:
Bischof Konrad
setzte ihn gefangen, zwang ihn zu einer Rechnungsablegung, die von
strana: VIII
den Gebrüdern Tschirn fand er Schutz und thätige Hilfe gegen
Bischof Konrad;
zugleich wusste er bei dem Konzil sich von dem Ver-
strana: VIII
Ver- dacht der Veruntreuung zu reinigen und einen Prozess gegen
Bischof Konrad
und das Domkapitel anzustrengen. Letzterem glückte es aber seine Unschuld
strana: VIII
ihn zu der Partei Eugens IV. überzutreten. Zwar gestattete ihm
Bischof Konrad,
als er endlich mit den Tschirn, bei denen Gramis sich
strana: VIII
worden ist, dass von den vielen Briefen und Schriften, die
Bischof Konrad
und das Domkapitel nach Basel gesandt haben, nur ein kleiner
strana: XI
und thätiges Mitglied des Breslauer Domkapitels zuerst in einer Urkunde
Bischofs Konrad
von 1427 August 29 [Bresl. Dom-Bibl. E 86; erhalten in
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Klose No. 107 Urk. 66]; vorher ist Gramis „camerarius“ des
Bischofs Konrad
gewesen (vgl. Urk. von 1433 Jan. 26, Bresl. Staats-Arch. Fürstentum
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hat, nicht erwähnt; den mit der Revision dieses Einnahmeregisters durch
Bischof Konrad
betrauten Personen ist übrigens diese Thatsache nicht bekannt gewesen; vgl.
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. 1439. sede vacante. 1439 Juni 27. Z. 27. Dass
Bischof Konrad
diesem Verlangen Folge gegeben hat, ist nicht anzunehmen; er würde
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15 1439 Novbr. 23. - a) sic! Z. 13. Dass
Bischof Konrad
dieses Verlangen des Papstes erfüllt hat, wissen wir nicht. [1439
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der vorigen No. (S. 70 Z. 35) angegebenen Thatsache, dass
Bischof Konrad
die Väter des Baseler Konzils auf mündliche Nachrichten des Bischofs
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dieses Schreiben vorher abgefasst sein. 15 1440 Juli 3. 75.
Bischof Konrad
an das Breslauer Domkapitel. Trotzdem von dem Baseler Konzil jetzt
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Eugens IV. mit Beschlag belegt seien, 20 einzuziehen. Da er
(Bischof Konrad)
sich für die von den Kurfürsten beschlossene Neutralität in dem
strana: 72
des Nikolaus Spitzmer erfolgt ist, ob durch sie wirklich, wie
Bischof Konrad
(S. 12 Z. 2) interpretiert, der Thätigkeit des Gramis ein
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erlassen worden. Das vorliegende enthält ja nichts, was speziell auf
Bischof Konrad
und die Verhältnisse seiner Diöcese Bezug hat; so kommt ja
strana: 74
pend. Hier angeführt als Zeichen für die guten Beziehungen des
Bischofs Konrad
zu dem Papste. 1440 Septbr. 16. 78. Bischof Konrad von
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folgende Inhaltsangabe wohl erwünscht sein: Gramis bekennt, dass er von
Bischof Konrad
in freundlicher Form aufgefordert worden, die gesammelten Indulgenz- 35 gelder
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und Z. 27. Dass übrigens auch Papst Eugen IV. den
Bischof Konrad
mit Schmeicheleien überhäuft hat, haben wir oben gesehen; vgl. S.
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welches wohl gar nicht an den Adressaten gelangt ist, wird
Bischof Konrad
vermutlich aufgefordert worden sein, offen auf die Seite der Konzilspartei
strana: 84
nicht für ausgeschlossen (S. 87 Z. 9 f.) hält, dass
Bischof Konrad
von der Obedienz Eugens IV. noch zurücktritt. Wahrscheinlich ist der
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Z. 6: denn trotzdem die Konzilsgesandten nichts wie Ungünstiges über
Bischof Konrad
gehört haben (S. 84 Z. 4 ff.), machen sie doch
strana: 87
44. 20 [1441 März 6 ff. 89. Bericht der von
Bischof Konrad
bestellten Revisoren über die Prüfung des von Gramis aufgestellten ſersten]
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40. 5 10 1441 März [4]. 90. Bericht der von
Bischof Konrad
bestellten Revisoren über den Befund des fersten] Verzeichnisses, in welchem
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sein. 30 [1441 März 6 ff.] 91. Bericht der von
Bischof Konrad
bestellten Rechnungsrevisoren über den Befund des fersten] Verzeichnisses, in welchem
strana: 100
Dass dieses sehr wichtige, für die grosse Missstimmung, die gegen
Bischof Konrad
im Domkapitel herrschte, 35 so bezeichnende Schreiben aus diesem hervorgegangen
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101 — [1441 Mai 22.] 121 101. Bemerkungen der von
Bischof Konrad
bestellten Revisoren zu dem von Gramis unter dem 18. Mai
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Indulgenzgelder geliehen hat. Ange- hängt eine Zusammenstellung der Summen, welche
Bischof Konrad
nach der Rechenschafts- ablegung des Gramis aus den Indulgenzgeldern erhalten
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Z. 11. In diesem Schreiben wird wohl Eugen IV. dem
Bischof Konrad
seine Gunst bezeugt oder ihm Verzeihung gewährt haben. Wie aus
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Verzeihung gewährt haben. Wie aus der folgenden No. hervorgeht, war
Bischof Konrad
in Unannehmlichkeiten mit dem römischen Stuhle gekommen, die aber Dank
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83 S. 100 Z. 38), bereits bei den Verhandlungen zwischen
Bischof Konrad
und Gramis vom 19. April 1441, auch bei des letzteren
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32. Senftleben sollte wahrscheinlich vom Papste die schlesischen Indulgenzgelder für
Bischof Konrad
auswirken. 5 110. Bischof Konrad von Breslau dankt einigen Kardinälen
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da diese in seinem Namen und mit seinem Willen an
Bischof Konrad
und das Domkapitel von Breslau gezahlt worden sind. Breslau 20
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Juli.] 117a. Gramis behält sich vor, da er jetzt von
Bischof Konrad
daran verhindert sei, beim Baseler Konzil wegen der ihm zu
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68 Z. 8 ff. Z. 11. „Ejus“. Damit ist wohl
Bischof Konrad,
kaum der Gnesener Erzbischof oder der Papst gemeint. 20 [7]
strana: 159
Knawer taxavit. 15 1441 Septhr. 7. 1441 Septbr. 7. 122.
Bischof Konrad
befiehlt den Geistlichen seiner Diözese bekannt zu machen, dass alle
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No. (S. 179 Z. 15); das Domkanitel wollte erst von
Bischof Konrad
Verhaltungsmassregeln einholen; vgl. No. 126. S. 177 Z. 12. Tschirn
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hat, um auf diese Weise einen Grund zu Feindseligkeiten gegen
Bischof Konrad
und das Domkapitel zu haben, halte ich für unwahrscheinlich. Vgl.
strana: 178
mehr vorhandenen Abschrift der Stadt Neisse, welche deren Briefe an
Bischof Konrad
vom 13. Dzbr. 1441 svgl. die folgende No.] beigelegen hat;
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von Tschirn an den Breslauer Rat über seine Stellung zu
Bischof Konrad
20 und dem Breslauer Domkapitel. Bolkenhain [14]41 Dzbr. 14. Aus
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März 1. [1442] März 1. 137. Albrecht von Kolditz an
Bischof Konrad
über dessen Zwist mit Hain von Tschirn. Schweidnitz [1442] März
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Tyrner über den Prozess, der bei dem Baseler Konzil gegen
Bischof Konrad
und das Breslauer Domkapitel des Gramis wegen angestrengt worden ist.
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Darstellung der Verhaftung 20 u. s. w. des Gramis durch
Bischof Konrad
seine Unschuld dem Baseler Konzil gegenüber darzuthun, nachdem es im
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Z. 8 ff. S. 215 Z. 19. Das „monitorium“ des
Bischofs Konrad
No. 78, 79, 111, 122. S. 215 Z. 33. Diese
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aber, wie schon erwähnt, nicht überliefert. Diese Abschrift scheint für
Bischof Konrad
bestimmt gewesen zu sein, was aus der andern Aufzeichnung des
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Bulle oben No. 164. S. 230 Z. 8. Offenbar auf
Bischof Konrad
gemünzt. 1442 Novbr. 22. 166. Grosse Bannbulle Bischofs Konrads von
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Diese Darstellung ist durchaus ungenau. 30 [1442] Dzbr. 30. 167.
Bischof Konrad
an den Breslauer Rat, erklärt, dass gewisse Ubergriffe in die
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S. 234 Z. 15. Uber die Exkommunication des Gramis durch
Bischof Konrad
vgl. No. 166. S. 234 Z. 19. Zu der „inhibicio"
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Haschko von Waldstein macht die Einigung bekannt, welche er zwischen
Bischof Konrad,
dem Breslauer Domkapitel, den Gebrüdern Stosch einerseits, den Gebrüdern Tschirn
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folgenden No. S. 237 Z. 37. Den Gebrüdern Stosch hatte
Bischof Konrad
zweihundert Gulden für ihre Hilfe zugesagt. In der langen Liste
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Adresse teilt Klose nicht mit, doch sagt er fol. 21v,
Bischof Konrad
habe darin 40 den Gramis „probist und thumherr zu Bresslaw"
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Domkapitel über einen Prozess, in den dasselbe, vor allem aber
Bischof Konrad,
der Propst Gramis und Nikolaus Wolff ver- wickelt ist. Basel
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123 ff., No. 146) und veranlasst auch das Konzil gegen
Bischof Konrad
und das Domkapitel ein Monitorium zu orlassen (S. 206; vgl.
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163 bis 165). Unterdessen geht die Fehde der Tschirn gegen
Bischof Konrad
und das Domkapitel auf" Veranlassung des Gramis weiter. Desselben nimmt
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