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»Karl IV«
v
Cancellaria Arnesti (Tadra)
Prager Erzbischof auf sämmtlichen Gebicten des öffentlichen Lebens zur Zeit
Karls IV.
und namentlich als Organisator der Kirchenverwaltung orlangt hatto, ist es
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auch diese wichtig, namentlich gilt dies von jonen, die von
Karl IV.,
den Bischöfen und den päpstlichen Nuncien ausgestellt worden sind. Dem
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Charakter, der Frömmigkeit und Gelehrsamkeit wic Arnost, die Aufmerksam- keit
Karls IV.
auf sich lenken musste. Karl IV. brauchte zur Durchführung seiner
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Arnost, die Aufmerksam- keit Karls IV. auf sich lenken musste.
Karl IV.
brauchte zur Durchführung seiner grossen Vorsütze und Pläne energische und
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Gründung der Universität in Prag und den übrigen grossartigen Unternehmungen
Karls IV.
durch geistige und materielle Unterstützung derselben, seine zahlreichen das allgemeine
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klärten Geistes und der ausdauernden Thätigkeit dieses wür- digen Zeitgenossen
Karls IV.
Trotz dieser seiner umfassenden Thätigkeit in der Verwaltung der böhmischen
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seu rebellantes ecclesiastica compellatis 1 Die Mansionarii wurden bekanntlich von
Karl IV.
gestiftet; es waren zwölf Priester (m. majores), sechs Diacone und
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Generalvicare vielleicht vor der Ab- reise des Erzbischofs Arnest mit
Karl IV.
nach Rom geschehen sein. Stephanus canonicus wird in unseren Formeln
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gewählt. Er war ein gelehrter Mann und wurde öfters von
Karl IV.
zu wichtigen Sendungen, namentlich an den päpstlichen Hof, gebraucht (Huber,
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Arnesti etc. in Fontes r. b.). Aus seinem Nachlasse hat
Karl IV.
für den Preis von 100 Mark Silber 114 werth- volle
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Jahre 1298 dreizehn (Frind II. 173) und dürfte also unter
Karl IV.
noch grösser gewesen sein. 337 nisi remediis oportunis amputentur plura
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der Anhänger Ludwigs des Baiern durch den Papst s. Pelzl,
Karl IV.
Bd. I, S. 206 (Urkunde dd. 7. December 1347). Johann,
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von Leitomischl, starb 1355; sein Nachfolger war der berühmte Kanzler
Karls IV.,
Johann von Neumarkt. 376 sacionis huiusmodi removeret, cum ipso auctoritate
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Böhmen gewidmet. Als im Jahre 1344 namentlich durch die Bestrebungen
Karls IV.
das Prager Bisthum zum Erzbisthum erhoben wurde, erfolgte auch (21.
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Wohlthätigkeit in An- spruch genommen werden. Im Jahre 1357 legte
Karl IV.
den Grundstein zu der neuen Karlsbrücke, und gleich zu Anfang
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Das Recht, öffentliche Notare zu ernennen, gebührte dem böhmischen Könige.
Karl IV.
hatte im Jahre 1358 dieses Archiv. Bd. LXI. II. Hälfte.
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Formel stimmt mit dieser (Frinds) Angabe in- sofern überoin, als
Karl IV.
darin noch ,rex Romanorum‘ genannt wird, die Gründung also jedenfalls
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Slavenklosters dd. 21. November 1347 ist ab- gedruckt bei Pelzl,
Karl IV.
I. Urk. 91, auch bei Frind II. 438. — Die
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,in 3 folio'. Die betreffende Erlaubniss Clemens VI. in Pelzl,
Karl IV.
Bd. I, Ur- kundenb. S. 90. 443 peticionem ipsius iustam,
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aber ist jedenfalls alter 29* 446 als die bekannte Schenkungsurkunde
Karls IV.
(vom 21. No- vember 1347) und enthält nebstdem auch andere
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9. Mai (Erlaubniss Clemens VI.), und 1347, 21. November (Schenkungsurkunde
Karls IV.
beide in Pelzel, Karl IV. Bd. I. Urkundb. 90—91) fallen
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und 1347, 21. November (Schenkungsurkunde Karls IV. beide in Pelzel,
Karl IV.
Bd. I. Urkundb. 90—91) fallen würde. 450 ciis sine vestro
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berichten Nr. 13 und 14, aus denen auch hervorgeht, dass
Karl IV.
dieses Recht auch wirklich ausgeübt hatte. Die letzte Formel dieser
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der Stiftung des Collegiat- capitels auf der Burg Karlstein durch
Karl IV.
Die von einer spätern Hand herrührende Ueberschrift ist offenbar unrichtig.
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Bestimmungen mit der in Hajek’s Chronik erhaltenen Uebersetzung der Stiftungsurkunde
Karls IV.
dd. 29. Martii 1357 überein. 459 ecclesiasticum quantumlibet simplex aut
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quinis domini nostri Jesu Christi ienua flexerint etc. . .).
Karl IV.
schenkte der Gallikirche in Prag den Kopf des heiligen Gallus,
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Gr. durch den Erzbischof (wahr- scheinlich aus Anlass des Römerzuges
Karls IV.
im Jahre 1354); Nr. 7 die bisher unbekannte Gründung der
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die hier erwähnte weite Reise des Erzbischofs auf den Römerzug
Karls IV.
be- ziehen, bei welchem bekanntlich Arnest von Pardubic als Bannerherr
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auf einen Berg H. (Hradiště?) übertragen zu dürfen, welche Erlaubniss
Karl IV.
auch ertheilte und zwar etwa c. 1340. Dass das jetzige
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teressante Aufschlüsse über die böhmische Inquisition und die Inquisitoren unter
Karl IV.
ertheilen. Darnach wurden die Inquisitoren beinahe ausschliesslich aus dem Dominicaner-
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so dass sie auf die Unterstützung der Geistlichkeit angewiesen waren.
Karl IV.
bestimmte, dass von dem Archiv. Bd. LXI. II. Iilíte. 34
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Besten der an- gestellten Lehrer verpflichtet. — Für die Charakteristik
Karls IV.
sei Nr. 67 hervorgehoben, womit er Jemandem die Folgen seiner
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Volterra wurde im Januar 1363 vom Papst Urban V. an
Karl IV.
abgeschickt. (Am 14. Juni 1363 nimimt Karl IV. auf Bitten
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V. an Karl IV. abgeschickt. (Am 14. Juni 1363 nimimt
Karl IV.
auf Bitten des Bischofs Peter von Volterra den vou dessen
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Derselbe wird bereits als Zeuge an- geführt in der Urkunde
Karls IV.
dd. Prag. 26. August 1355 (Huber, Reg. 2233). Ende November
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und von vier Canonici (bei der Kirche in Karlstein) durch
Karl IV.. . . . . . . .
457 bestätigt die Schenkung der Gebrüder von Rosenberg zum 2.
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. . . . . . . bestätigt den von
Karl IV.
auf Grund eines besonderen Pri- vilegs der antretenden Könige von
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19. Eine ähnliche Formel. bestimmt, nachdem er im Einverständniss mit
Karl IV.
dem 20. E. А. Abte eines Klosters die Erlaubniss zum
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allen seinen Verrichtungen die gebührende Achtung erweisen . . 59.
Karl IV.
empfiehlt einem Bischof die Mönche des Klosters s. Mariae de
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als öffentlichen Notar. . . . . . 556 67.
Karl IV.
befreit einen gewisson Nicolaus von den Folgen seiner — unehelichen
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