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»Karl IV«
v
Studien zur mittelalterlichen Urkundenlehre. Konzept, Register und Briefsammlung (Zatschek)
. . . . . Register Ludwigs des Bayern 109.
Karls IV.
und Wenzels 110. Friedrichs III. 110 f. Registervorlage und Kanzleiordnungen
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Vergleich mit den päpstlichen nicht stand- halten. Über die Register
Karls IV.
und Wenzels können wir sagen, daß eine Trennung zwischen böhmischen
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a. O. 245. Vgl. auch Groß, Ein Fragment eines Registers
Karls IV.
aus dem Jahre 1348, NA. 43, 581 ff. Allerdings handelt
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Allerdings handelt es sich hier fast ausnahmslos um Beurkundungen, die
Karl IV.
als Landesfürst vornahm, die Fragmente dürften einem Spezialregister angehört haben.
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scheinbar unterblieben, denn Besserungen und Zusätze fehlen. Die jüngeren Registerfragmente
Karls IV.
lassen auch in dieser Beziehung einen Fortschritt in der Registertechnik
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unter Ludwig dem Bayern im allgemeinen erreicht worden sein. Unter
Karl IV.
setzt dann eine Ent- wicklung ein, die zu immer größerer
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nach einer Verfallszeit während der Regierung Ludwigs des Bayern unter
Karl IV.
eine rasche Ent- wicklung zur Vollständigkeit und Genauigkeit einsetzte. Man
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ob Bresslau das Richtige sah, wenn er für die Zeiten
Karls IV.
behauptete, daß „man offenbar dahinstrebte, die Vorteile, welche die päpstliche
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