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»Jakob Hüglin«
v
Concilium Basiliense 6 (Ed. Beckmann)
und Konzilsprotektor Konrad von Weinsberg. — Johannes von Segovia und
Jakob Hüglin.
Konkordate des Zwölferausschusses 1436 Dezember 14— 1437 November 28 .
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die im 7. Bande ihre Fortsetzung findenden Protokolle des Konzilsnotars
Jakob Hüglin
vom 25. Januar bezw. 17. Februar 1438 bis zum 31
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Teil des Bandes vorzugreifen, ihre Fortsetzung in den Suppliken, die
Jakob Hüglin
von Anfang 1438 bis April 1439 seinem Protokoll über die
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ausgefüllt durch die Wiedergabe des Manuale oder Originalprotokolls des Konzilsnotars
Jakob Hüglin
für die Jahre 1438 und 1439. Zur Lebensgeschichte Hüglins hat
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gemacht ist, aus diesem selbst heraus natürlich nicht unerheblich erweitern.
Jakob Hüglin
stammte aus Ingersheim im Elsaß, das zur Diözese Basel gehörte
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Januar 1440 (Conc. Bas. 7, 31 Z. 8 ff.) auf
Jakob Hüglin
zu beziehen. Denn alle Angaben der Supplik passen auf ihn
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gation verlesen mußte. Auch die Bulle Papst Felix’ V. für
Jakob Hüglin
vom 8. April 1440 nennt ihn einen Baster Kleriker (vgl.
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Franzosen Brunet darf doch wohl nicht von der Identifizierung mit
Jakob Hüglin
abschrecken. 2 XVI. teren jede nähere Bezeichnung. Weist das auf
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Heinrich von Erfurt (de Erfordia), Lubert Rosmit, Pierre Guilliot und
Jakob Hüglin,
von denen die beiden ersten in der Konzilsüberlieferung nicht mehr
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dem Konzil inkorporiert wurde 2. Das ist der Anlaß, dem
Jakob Hüglin
sein weiteres Fußfassen im Konzil verdankte, und es ist gewiß
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Glück hinzukamen. Schon nach etwas mehr als einem Jahre machte
Jakob Hüglin
den dritten Schritt in seiner aufsteigenden Laufbahn, wenn er auch
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großen Gesandtschaft, und vielleicht verdankt er diesem die neue Stellung.
Jakob Hüglin
versieht bei dieser Gesandtschaft, so weit wir sehen, zum ersten
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stachen ganz deutlich die beiden Notare von einander ab. Daß
Jakob Hüglin
die bedeutendere Persönlichkeit war, kann man mit Händen greifen: er
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Jahres eine Art Vertrauensverhältnis herausgebildet hat. Wer da weiß, daß
Jakob Hüglin
zum Notar der Deputatio pro communibus ernannt wurde, als Bischof
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Ansprüche wie Hüglin hätte geltend machen können. Fünfundeinhalb Jahre hat
Jakob Hüglin
beide Amter innegehabt und, wenn auch mit großen Unterbrechungen, ausgeübt.
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3. Während der ersten Zeit seiner neuen Tätigkeit hat sich
Jakob Hüglin
zunächst, wie es scheint, in der Hauptsache auf die Deputatio
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dahingerafft, und nun wurde durch Beschluß der Deputatio pro communibus
Jakob Hüglin
als Nachfolger des verstorbenen Nikolaus zer Heg vorgeschlagen4, während für
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Vich, als Kandidaten aufstellten 5. Am 4. Sep- tember konnte
Jakob Hüglin,
nach Genehmigung durch die Generalkongre- gation, das Amt des Schreibers
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nicht die Männer waren, ihn zu ersetzen. So wurde an
Jakob Hüglin
appelliert, wenn es galt, die Interessen des Stifts vor auswärtigen
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Or- densklerus in jenen Jahrhunderten —, da war es wieder
Jakob Hüglin,
der in Basel wie in Genf und Lausanne, im Gegensatz
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nicht ausreichende Summe, verblieben, da war es der päpstliche Geheimschreiber
Jakob Hüglin,
der der Stadt die Bittschrift an den Papst aufsetzte2; als
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die Stadt Lausanne von einer Feuersbrunst heimgesucht wurde, da erhielt
Jakob Hüglin
den Auftrag, zu- sammen mit einem städtischen Beamten der befreundeten
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von Saluzzo, setzte sich das Vertrauensver- hältnis fort, in das
Jakob Hüglin
zu dem Vorgänger, Bischof Ludwig de la Palu, dem späteren,
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Basler Konzils und Felix’ V. anerkannte — eine auch für
Jakob Hüglin
persönlich wertvolle, weil seine kirchlichen Pfründen gewährleistende Konzession — und
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Dokumentensammlung. Bald nach der letzten Sitzung des Konzils finden wir
Jakob Hüglin
in Rom. Felix V. hatte den Bischof Georg von Lausanne
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er- folgt ist. Erst die Aussöhnung mit Rom bedeutete für
Jakob Hüglin,
wie für so manche andere Kämpfer für die Reform der
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Jahre zuvor beanspruchte Kanonikat 1. Noch über ein Menschenalter hat
Jakob Hüglin
gelebt, vom Jahre 1455 an als höchster Leiter des Solothurnischen
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sich Hemmerlin, auf die Solothurner Propst- würde zu verzichten und
Jakob Hüglin
einen Tausch anzubieten: gegen die Ab- tretung der Pfarrpfründe zu
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einundeinhalb Jahre später, am 26. April 1484, ist er verschieden".
Jakob Hüglin
hat den Ausgang der konziliaren Bewegung um sechs- unddreißig Jahre
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Segovia, Johannes von Ragusa, Enea Silvio, Pierre Brunet nun auch
Jakob Hüglin
zu nennen ist, wenn es gilt, die Gewährsmänner zu bezeichnen,
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in dem Charakter des Bandes zusammenhängt mit der Tatsache, daß
Jakob Hüglin
nunmehr in seinem Protokoll eine nur selten mehr unterbrochene Berichterstattung
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Verlesung fünf Angehörige der Deputation und mit ihnen ihr Notar,
Jakob Hüglin,
an die beiden andern Deputationen (fidei und reformatorii) gesandt, um
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und die an- wesenden Edlen und Bürger Basels, diesmal von
Jakob Hüglin
im Namen seiner Kollegen als Zeugen des Geschehenen aufgerufen, die
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und verbessern dürften. In der endgültigen Form, an deren Feststellung
Jakob Hüglin
beteiligt ge� wesen zu sein scheint, wurde er dann noch
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18. die Annahme im Konzil bekannt gegeben; am 26. verlas
Jakob Hüglin
in der Münsterkirche zwei Briefe der Gesandten, die Einzel- heiten
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zu keiner Beschlußfassung gekommen sei. Zum 12. Dezember 1440 berichtet
Jakob Hüglin
lakonisch, die Deputatio pro communibus habe beschlossen, daß im Augenblick
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Generalkongregation vom 29. Juli nicht nachgab, sondern seiner Ueberzeugung folgte1.
Jakob Hüglin
widmet der entscheidenden Verhand- lung außergewöhnlich breiten Raum, ein Beweis
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an. In der Generalkongregation vom 29. Januar 1440 hat dann
Jakob Hüglin
im Auftrage des vom Konzil betrauten Kom- missars, des Bischofs
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schon darauf hingewiesen, daß die lebendigen Schilde- rungen, die uns
Jakob Hüglin
von den Verhandlungen zwischen den Ge- sandten der weltlichen Mächte
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daß die Beleidiger sich selbst einer Strafe unterwerfen, und ersuchte
Jakob Hüglin
um ein Notariatsinstru- ment über seinen Protest. Nach längerer Abwesenheit
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auf die Zustimmung und den guten Willen des Bischofs, wie
Jakob Hüglin
hinzusetzt, den Grafen Wilhelm von Thierstein zu seinem Stellvertreter. Als
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sei, und baten um ein Notariatsinstrument über diese Er- klärung.
Jakob Hüglin
fügt hinzu, diesen Protest habe der Bischof von Lübeck schweigend
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und im Pro- tokoll geradezu handgreiflich. Gerade umgekehrt verhält sich
Jakob. Hüglin
in allen diesen Fallen, aber auch später noch. Während er
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und man könnte fast zu der Annahme neigen, daß er
Jakob Hüglin
nicht gekannt hat oder nicht hat kennen wollen. Denn im
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