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»K Albrecht«
v
DRTA 15,1 Friedrich III. (1440-1441) ed. Herre
Einverständnis mit den drei geistlichen Kurfürsten, indem er den von
K. Albrecht
zum Protektor des Konzils ernannten Erbkämmerer Konrad von Weinsberg in
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fällig gewordenen Jahressteuer der Reichsstädte, dann des dritten Pfennigs, den
K. Albrecht
von den Juden verlangt hatte, der aber erst zum kleineren
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Kenntnis der zahlreichen Verpfändungen, die inzwischen K. Sigmund vorgenommen und
K. Albrecht
schon meist bestätigt oder stillschweigend anerkannt hatte. So erklärt sich,
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Dienste unter Fortgewährung des Jahresgehaltes von 1500 Gulden, das ihm
K. Albrecht
gezahlt hatte 1. Dementsprechend beziehen sich die 38 Aktenstücke, die
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von Weinsberg mit denselben Vollmachten versehen dürfe, die diesem seinerzeit
K. Albrecht
gegeben hatte. Denn diese Vollmachten so erstreckten sich nicht bloß
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die Tatsache der Ernennung Konrads von Weinsberg zum Protektor durch
K. Albrecht
und bekennt sich damit still- schweigend zu der Auffassung, daß
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den Um- fang und die Geltung der dem Protektor von
K. Albrecht
erteilten Vollmachten in der Kirchenfrage und natürlich auch jede Außerung
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Jetzt schienen nun die Dinge wesentlich günstiger zu liegen. Da
K. Albrecht
schon am 27. Oktober gestorben war, so durfte der Pfalzgraf
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königliche Kammer abgeführt wurde 1. Die Augsburger Steuer, 5 die
K. Albrecht
am 29. Juni 1439 dem Patriarchen Ludwig von Aquileja angewiesen
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3. Februar 1434 der Stadt selbst verpfändet6; die andere hatte
K. Albrecht
am 21. Dezember 1438 dem Grafen Ludwig von Öttingen 15
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den Herren von Honburg 12. Diese letztere Verpfändung war durch
K. Albrecht
am 4. Juli 1438 dem Burkhard und Albrecht von Honburg
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nr. 3301). 15 Altmann nr. 2406. Die Verpfändung war durch
K. Albrecht
am 21. Dez. 1438 bestätigt wor- den (vgl. die betreffende
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Altmann nr. 3832. Am 2. Mai 1439 hatte 40 5
K. Albrecht
Aalen angewiesen, die Steuer vom nächsten Martinstage an Haupt von
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wnbekannt *. Vom dritten Pfennig, der sogenannten Krönungssteuer, mit der
K. Albrecht
an die Juden des Reiches herangetreten war, ohne vorher die
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ganz in die Hände Konrads von Weinsberg gelegt worden. Nachdem
K. Albrecht
ihn schon am 2. November 1438 mit einer Generalvollmacht zur
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verstanden. Nach Mainz war überhaupt niemand gekommen. Nach dem Tode
K. Albrechts
hätte nun von der Einhebung einer Wahlsteuer füglich nicht mehr
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10. November (dem Tage, an dem die Nachricht vom Tode
K. Albrechts
nach Frankfurt kam 6) bis zum 13. oder in die
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am 20. Dezember 1439 nr. 71-72. Zu dem Reichstage, den
K. Albrecht
nach Frankfurt für Allerheiligen ausgeschrieben so hatte2, war von seiten
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auf den Nürn- berger Tag vom 25. Juli 1439, den
K. Albrecht
den Juden am 1. Mai 1439 gesetzt hatte. Vgl. Kerler,
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seinem Lande anhalten, den dritten Pfennig, den sie dem verstorbenen
K. Albrecht
anläßt- lich seiner Wahl zu geben hatten, nunmehr ihm als
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wohl im September 1439 geschriebenen Brief Konrads von Weinsberg an
K. Albrecht
in RTA. Bd. 14. — Was Bossert (Archivalische Zeit- schrift
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die Juden anhalten, den dritten Pfennig, den sie dem verstorbenen
K. Albrecht
anläßlich seiner Wahl zu geben hatten, nunmehr ihm als dem
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2. s Der Mainzer Tag vom 24. August 1439, den
K. Albrecht
am 1. Mai 1439 ausgeschrieben hatte. Vgl. Kerler a. a.
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Ulm und Konstanz verpfändet worden (Altmann mr. 7826). Außerdem hatte
K. Albrecht
am 21. Dezember 1438 bekannt gemacht: Kaiser Sigmund habe dem
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und außerdem den dritten Pfennig, den die Juden dem verstorbenen
K. Albrecht
a) fehlt in der Vorlage. 1 Andreas Seeman und Götz
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Persönlichkeit anvertraut wurden, die, anders als das K. Sigmund und
K. Albrecht
getan hatten, die Interessen des Reiches denen der eigenen Stamm-
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Katholiken in Prag, die Hussiten 1 Die Urkunde, in der
K. Albrecht
und Königin Elisabeth versprechen, dem Herzog Wilhelm von Sachsen ihre
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um die Sächsische Kur dem König zu überlassen, daß aber
K. Albrecht
nicht mehr dazu gekommen war, die Sache in die Hand
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Gebote wie für die bei der Annahme der Wahl durch
K. Albrecht.
Wir sind meist auf Vermutungen angewiesen. Die ursprüngliche Absicht, den
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war bisher nur einmal befolgt worden, vor zwei Jahren durch
K. Albrecht;
damals so waren die betreffenden Urkunden sogar auf den Tag
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beglückwünschte und durch eine besondere Gesandtschaft die Fortführung der zu
K. Albrecht
unterhaltenen Beziehungen anzubahnen suchte. Trifft diese Annahme zu, so 20
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vom 1. August 1411 (RTA. 7 nr. 113) und an
K. Albrecht
vom 18. März 1438 (RTA. 13 nr. 62). Neu ist
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in der Rede an, die er Anfang Mai 1438 vor
K. Albrecht
hielt. Vgl. RTA. 13, 263-264. 27 210 Wahltag zu Frankfurt
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unserer Rede über die Beziehungen des Königs von Kastilien zu
K. Albrecht
und über sein Verhalten dem Schisma gegenüber gesagt wird, mit
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193 Z. 21ff. und 5, 404 Z. 16 ff. 3
K. Albrecht
hielt sich vom 18. November 1438 bis zum 4. März
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der Herzog am 15. Juli 1438 für drei Gesandte an
K. Albrecht
hatte ausstellen lassen (RTA. 13 nr. 94). Nur art. 10
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von ihm dieselbe freundliche Gesinnung erwarte, die ihm sein Vorgänger
K. Albrecht
unbeirrt durch geg- 25 nerische Vorstellungen entgegengebracht habe. Es ermahnte
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Konzilsdekrete, weiterhin von der 40 Bestätigung des dem Konzil durch
K. Albrecht
gegebenen Geleits und überhaupt von der Förderung der Mitglieder des
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schon vor zwei Jahren zur Werbung der kurfürstlichen Gesandten an
K. Albrecht
gehört und um dessen Erledigung man sich 35 während der
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eine Angelegenheit, deren Lösung die Kurfürsten seiner Zeit schon von
K. Albrecht
verlangt hatten. Den Beitritt zur kurfürstlichen Neu- tralität lehnte der
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erzählen und ihn um Erneuerung der dem Erbkämmerer einst von
K. Albrecht
gegebenen Vollmachten zur Einziehung des dritten Pfennigs und aller anderen
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bewilligte ihm nicht einmal ein festes Jahr- geld, wie es
K. Albrecht
getan hatte 4. Er begnügte sich, ihm am 17. Mai
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Autorität der Konzilien ist sowohl von K. Sigmund wie von
K. Albrecht
anerkannt worden und wird auch von K. Friedrich anerkannt. Es
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50 2 Das ist nicht genau, denn oben ist von
K. Albrecht
und nicht von K. Friedrich die Rede. a Vgl. hierzu
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