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»Euer Mt«
v
K historii Židů v Čechách, na Moravě a ve Slezsku 906 až 1620, díl II (Bondy, Dvorský)
zu thuen, so haben wir doch nichts desto weniger auf
Euer Mt.
genädigisten Befelch beide Parteien fur unser erfordert, und seind erstlich
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hätten sie vier aus ihrem Mittl zu Sollicitatoren verordnet bei
Euer Mt.
under- thänigist anzuhalten, allergenädigist darein zu willigen, damit sie bei
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Mt. also ge- fällig, dem vorigen und jetzigen Kammerprocurator in
Euer Mt.
Namen aufzulegen, von den jetzigen Altisten ihres Empfang und Ausgaben
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sie also wider einander strittig, nach Nothturft zu verhören und
Euer Mt.
hernach davon ausführlichen Bericht zu thuen. Warumben aber aus dem
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gemeine Judischheit, soviel deren im hei- ligen Reich wohnen, in
Euer Mt.
und eines jeden Römischen Kaisers sonderlich Schutz und Versprechnus zustehen,
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den heiligen Vätern den Bäpsten und gemeinen christlichen Concilien, auch
Euer Mt.
lieben Vorfahren im Reiche, Romischen Kaisern und Königen gott- seeliger
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niemand zugleich den Kläger und Richterstand fueren mag, zuvor an
Euer Mt.
und dero Nachkommen im Reiche die Römischen Kaiser und Könige,
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der Jueden Leib und Personen gerichtet werden soll, zuvor an
Euer Mt.
gelangen zu lassen und Bescheids wieder darauf zuegewarten schuldig sein
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wieder darauf zuegewarten schuldig sein werden. Derowegen weilen wir von
Euer Mt.
des allergnädigisten Kaisers hohen Gemuets wissen, dass sie allergnädigist wollen,
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sie allergnädigist wollen, nicht alleine dass männiglicher bei seinen von
Euern Mt.
Vorfahren gegebenen und wohl erlangten, darzu von Euer Mt. selbsten
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bei ihnen eingezogene und gefänglich haftende Jueden ohn Vor- wissen
Euer Mt.
nicht zugleich Kläger und Richterstand fueren mögen, sondern ihre wider
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der unnachlesslichen Peen, in gemeiner Juedischheit allergenädigist ertheileten und von
Euer Mt.
erneuerten und konfirmirten Privilegien begriffen, bei denen von Embden die
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nichts furnehmben, sondern ihre wider die Jueden entstandene Klage zuvor
Euer Mt.
fur- bringen sollen, uf dass wir allergenädigiste Handhabung gemeiner Judischheit
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empfinden, sowohl als- dann nach Verhörung der Jueden Nothdurft von
Euer Mt.
ferner an- geordnet und ergehen möge, was Recht sei. Solche
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V Praze, 10. října 1612. Allerdurchleuchtigster. Aus beigeschlossener Supplication haben
Euer Mt.
und Lieb mit mehrem zu vernehmben, was Johanka Jüdin sich
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darzue behelfen lassen, darzue sie befuegt ist. Und thue mich
Euer Mt.
und L. zu bruederlichen Hulden ganz gehorsambist befehlen. Geben Prag
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