z 97 stránek
Titel
I
II
III
IV
V
VI
Einleitung
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
Edice
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
38
39
40
41
42
43
44
45
46
47
48
49
50
51
52
53
54
55
56
57
58
59
60
61
62
63
64
65
66
67
68
69
70
71
72
73
74
75
76
77
78
79
80
81
82
83
84
85
Personen- und Orstverzeichnis
86
87
88
89
90
91
Název:
Das St. Pauler Formular. Briefe und Urkunden aus der Zeit König Wenzels II.
Autor:
Loserth, Johann
Rok vydání:
1896
Místo vydání:
Praha
Česká národní bibliografie:
Počet stran celkem:
97
Obsah:
- I: Titel
- 1: Einleitung
- 24: Edice
- 86: Personen- und Orstverzeichnis
Strana 6
(Nr. 35). Man dürfte kaum fehl gehen, wenn man in alledem das Bestreben des böhmischen
Hofes sieht, diesem Prinzen ein seinem Range entsprechendes fürstliches Einkommen zu schaffen.
Von den zur königlichen Familie gehörigen Persönlichkeiten ist nur noch die bereits erwähnte
Abtissin Kunigunde zu nennen. In der betreffenden Urkunde wird aber mit keinem Worte ihrer
fürstlichen Herkunft gedacht oder etwa ihre Verwandtschaft mit dem Propste Johann angedeutet.
Von deutschen Reichsfürsten sind die Erzbischöfe von Mainz und Magdeburg vertreten,
auch der Markgraf von Brandenburg1) und die schlesischen Herzoge treten in unseren Gesichts-
kreis. Gerhard von Mainz wird in einer Nummer (Nr. 2) ersucht, einem Kanzleibeamten Wenzels II.
eine Pfarre zu verleihen. Wichtiger ist das zweite Stück (Nr. 82), das uns in die kritische
Periode versetzt, die der Absetzung des Königs Adolf von Nassau vorhergieng und die bereits
oben ihre Würdigung gefunden hat. Von dem Erzbischof Burkhard von Magdeburg kann
man aber nicht sprechen, ohne seines gleichnamigen nahen Verwandten etwas ausführlicher zu
gedenken.
Ausser der königlichen Familie und denen ihnen nahestehenden Personen, wie Herzog
Nicolaus von Troppau und der Propst Johann von Wissehrad, ist wohl der Burggraf Burkhard
von Magdeburg die einflussreichste Persönlichkeit am Hofe zu Prag. Sie konnte bisher von den
Historikern nicht voll gewürdigt werden, denn weder die gleichzeitigen Geschichtsschreiber, wie
die Fortsetzer des Cosmas, noch Peter von Zittau haben von ihm Notiz genommen. Nur dreimal
wird er in den bisher bekannten Urkunden erwähnt (Emler, Regg. II. SS. 887, 944, 956);
dagegen kommt er in nicht weniger als 21 Stücken dieser Sammlung vor; und dass er hiebei
stets in bedeutenden Angelegenheiten thätig war, darf man schon aus dem hohen Range, den
seine Familie unter den Adelsfamilien in Deutschland einnahm, vermuthen.2) Haben doch die
Besitzer der Burggrafschaft Magdeburg in späterer Zeit den Reichsfürstenstand für die Burg-
grafschaft in Anspruch genommen. Wenn die Burggrafen von Magdeburg nun auch thatsächlich
nie Reichsfürsten waren, so ist ihre hochbedeutsame Stellung doch aus Folgendem ersichtlich:
Magdeburger Burggrafen kennt man seit 1016.3) Der erste, dessen Namen uns bekannt ist, war
Friedrich aus dem Hause der Grafen von Walbeck — demselben Hause, dem auch Thietmar von
Merseburg, der bekannte Geschichtschreiber, angehört hatte. In den Jahren 1079—1102 sass
Hartwig auf dem erzbischöflichen Stuhle von Magdeburg. Sein Bruder war Hermann, Burggraf
der Stadt — sie gehörten beide dem rheinfränkischen Geschlechte der von Sponheim an. Ihr
Vater war Siegfried, der eine Gräfin Richardis aus dem Lavantthale geheirathet und sich auf deren
Gütern ansässig gemacht hatte. Ihr ältester Sohn Engelbert gründete hier das Kloster St. Paul,
eben das, darin unser Codex ruht, der nun auch einen freilich einem anderen Hause angehörigen
Burggrafen in die Erscheinung bringt. Wir finden denn auch in den Urkunden und dem Nekrolog
des Klosters St. Paul einen Burggrafen von Magdeburg, den obengenannten Hermann. Das Amt
eines Burggrafen von Magdeburg war ein „erzbischöfliches.“ Burggraf Hermann starb 1118.
Nach seinem Tode kam das Burggrafenamt an das Grafengeschlecht derer von Querfurt.
Kein geringerer als Wiprecht von Groitzsch war der erste Magdeburger Burggraf aus diesem
Hause. Wie bedeutend das Amt war, sagen die Annalen von Pegau: „Es umfasste den Ober-
befehl über 1000 Krieger und gewährte Einkünfte in der Höhe von 500 R.“ Im Hause
1) Der Herzog Boleslaw wird in den Stücken Nr. 76, 78, 81 u. 89 genannt. Diese sind indes nicht eben
bedeutend. In Nr. 76 u. 78 handelt er sich um die Einforderung einer Schuld. Ob 81 überhaupt zu Boleslaw
gehört, ist nicht ganz sicher, und in 89 handelt es sich auch nicht um wichtige politische Ereignisse. —
2) Ficker, Vom Reichsfürstenstand, S. 214. — 3) Frensdorff, Die alteren Magdeburger Burggrafen im XII. Bd.
der Forschungen zur deutschen Geschichte, S. 285—316, und Holstein, Die Burggrafen von Magdeburg aus dem
Hause der Edlen von Querfurt, Geschichtsbl. für Magdeburg, VI. Jahrg., S. 33 ff.