z 296 stránek
Titel
I
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Vorwort
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Acta Nicolai Gramis
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- s. VIII: … in Betracht kommenden Urkunden und Aktenstücke hat die Bibliothek des Breslauer Domkapitels geliefert, allerdings nicht direkt. Die reichhaltige Urkunden- sammlung, welche sich…
- s. XI: … Prozesse, die in Basel gegen Bischof Konrad von Breslau, das Breslauer Domkapitel sowie später gegen Gramis angestrengt worden sind, reichen die vorhandenen…
- s. 24: … wie wir sehen werden, der Breslauer Bischof und auch das Breslauer Domkapitel auf die in Schlesien eingegangenen Indulgenzgelder Anspruch erhoben. 1437 Mai…
- s. 180: … Breslauer Rat teilt dem Opitz von Tschirn mit, dass das Breslauer Dom- kapitel inbezug auf sein Verhalten gegen Gramis sich einem Schiedsgerichte unterwerfen…
- s. 208: … der bei dem Baseler Konzil gegen Bischof Konrad und das Breslauer Domkapitel des Gramis wegen angestrengt worden ist. [1442 Mai c. 25.]…
- s. 229: … an Stelle der früher damit Beauftragten, insbesondere des Gramis das Breslauer Domkapitel zum Einnehmer der Indulgenzgelder und des Halb- zehnten in der…
Název:
Codex Diplomaticus Silesiae T.15 Acta Nicolai Gramis. Urkunden und Aktenstücke betreffend die Beziehungen Schlesiens zum Baseler Konzile
Autor:
Altmann, Wilhelm
Rok vydání:
1890
Místo vydání:
Breslau
katalog Německé národní knihovny:
Počet stran celkem:
296
Obsah:
- I: Titel
- V: Vorwort
- 1: Acta Nicolai Gramis
- 265: Register
Strana VIII
VIII
Dass dieser unter solchen Umständen nun selbst auf den Gedanken kam, sich das Geld, mit dem
er unterdessen (wohl um es nicht nutzlos liegen zu lassen), vielfach Geschäfte gemacht hatte,
anzueignen, sich heimlich damit aus Breslau zu entfernen, ist eigentlich kein Wunder. Allein dies
misslang ihm: Bischof Konrad setzte ihn gefangen, zwang ihn zu einer Rechnungsablegung, die
von den Revisoren sehr bemängelt1) wurde und nahm ihm das Geld ab; einen Teil desselben
überliess er freilich dem Domkapitel, das von Gesandten des Konzils ermächtigt worden war, sich
von Gramis aus dem Griechenfonds eine nicht unbedeutende Summe vorschiessen zu lassen. Diesem
gelang es schliesslich aus dem Gefängnis zu entkommen: bei den Gebrüdern Tschirn fand er Schutz
und thätige Hilfe gegen Bischof Konrad; zugleich wusste er bei dem Konzil sich von dem Ver-
dacht der Veruntreuung zu reinigen und einen Prozess gegen Bischof Konrad und das Domkapitel
anzustrengen. Letzterem glückte es aber seine Unschuld darzuthun, die Absetzung des Gramis,
der sich noch immer als Beamter des Konzils aufspielte, zu bewirken und sich dessen Posten2)
übertragen zu lassen; das Konzil hielt nämlich noch immer an seinen Ansprüchen auf die Griechen-
gelder fest. Trotz seiner Absetzung erschien aber Gramis noch einmal persönlich in Basel: seine
Entschuldigungen fanden jedoch kein Gehör, seine Vertheidigungsgründe machten keinen Eindruck;
als er der wiederholt an ihn gestellten Aufforderung, Rechenschaft abzulegen und gewisse Schulden,
zu denen er sich bekannt hatte, zu bezahlen, sich durch die Flucht entzog und damit seine Schuld
eingestand, wurde er von dem Konzile noch exkommuniziert. Dieser Umstand, sowie der Wunsch
und die Hoffnung, seine frühere kirchliche Stellung wiederzuerlangen, bewogen ihn zu der Partei
Eugens IV. überzutreten. Zwar gestattete ihm Bischof Konrad, als er endlich mit den Tschirn, bei
denen Gramis sich meistenteils aufgehalten hatte, Frieden schloss, die Rückkehr nach Breslau, doch
blieb er daselbst nur kurze Zeit, wie auch alle seine Bemühungen durch Vermittelung des römischen
Königs, päpstlicher Legaten u. a., seine Pfründen und die Dompropststelle wiederzuerhalten
vergeblich waren, wohl weil er in Klagen und Jammern des Guten zu viel that und als ein fruherer
eifriger Anhänger des Konzils noch immer beargwöhnt wurde. Wenn sich auch das Mass seiner
Schuld nicht mit Sicherheit feststellen lässt, so steht doch soviel fest, dass er ein Mann von
Charakter nicht gewesen ist.
Obwohl die Beziehungen Schlesiens zum Baseler Konzile vor allem durch Gramis vermittelt
worden sind, trotzdem derselbe im Dienste jenes Konzils keine kleine Rolle gespielt hat, findet
man doch über ihn und die oben berührten Verhältnisse nicht das mindeste Material in einer der
grossen auf jene Kirchenversammlung bezüglichen Quellenpublikationen. Wir sind durchweg auf
bisher noch ungedrucktes Material angewiesen.
Die meisten der in Betracht kommenden Urkunden und Aktenstücke hat die Bibliothek
des Breslauer Domkapitels geliefert, allerdings nicht direkt. Die reichhaltige Urkunden-
sammlung, welche sich daselbst noch im letzten Drittel des vorigen Jahrhunderts befunden hat
1) Gramis hat auf jeden Fall sehr schlecht Buch geführt; trotzdem er ein sehr gewiegter Geschäftsmann gewesen
ist, hat er allem Anscheine nach sich auf das Rechnen mit der Feder nicht verstanden.
2) Ob das Kapitel dieses seines neuen Amtes gewaltet, die Indulgenzgelder und den Peterspfennig für das Konzil
eingezogen hat, scheint höchst fragwürdig, da nach dem Vorgange Bischof Konrads allmählich fast ganz Schlesien zur
Obedienz Eugens IV. zurückgekehrt, jede Geldleistung zu Gunsten des Konzils damit ausgeschlossen war.