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Titel - MVGDB
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Název:
Böhmische Politik vom Tode Ottokars II. bis zum Aussterben der Přemysliden. Anfang, MVGDB 41
Autor:
Graebner, Fritz
Rok vydání:
1903
Místo vydání:
Praha, Wien
Česká národní bibliografie:
Počet stran celkem:
33
Obsah:
- 313: Titel – Politik
- 345: Titel - MVGDB
Strana 324
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—
burg, am 20. Februar urkunden die Markgrafen Otto und Albrecht zu
Sandow. 1) Bei den ausgebrochenen Unruhen mußte ihm daranliegen, die
Ordnungspartei fester an sich zu schließen, und auf dies Bemühen wird
denn wohl die Wiedereröffnung der Burg zurückzuführen sein, wo am
5. Jänner alle Glocken läuteten und am 8. März der Bischof sein erstes
Hochamt feierte.2) Thobias war es denn anch, der am 21. Mai die
Barone, soweit sie der Regierung anhingen, zu einem Landfrieden ver-
einigte, wir wissen uicht, ob in Ottos Gegenwart. Man versprach eidlich,
Räuber und Übelthäter nicht zu begünstigen, sondern zu verfolgen, alle
königlichen Güter, selbst die von Wenzel vergabten, an den Markgrafen
zurückzugeben, ebenso solche der Prager Kirche oder anderen Privatpersonen;
Rechtsausprüche sind vor Gericht zu vertreten. Alle seit Ottokars Tode
erbauten Burgen werden zerstört, neue nicht gebaut, falls nicht der Reichs-
verweser Ausnahmen gestattet. Gegen alle Widerspenstigen soll Otto selbst
oder, wen er zum Stellvertreter ernennen wird, nach 6 Wochen durch
Zerstörung der Güter und Burgen vorgehen, bis sie volle Genngtunng
leisten. 3) Zu seinem Stellvertreter ernannte der Markgraf den Bischof
Gebhard v. Brandenburg, 4) der sein Amt unter den denkbar schwierigsten
Umständen übernahm.
4)
1) Riedel, Cod. dipl. Brandenb. A. XXII. 9. Zandow liegt bei Aruswalde; der
Grund für Ottos Abwesenheit von Böhmen dürfte also wohl der Kampf gegen
Boguslav v. Pommern uud dessen Verbündete gewesen sein.
2) Cont. Cosmae ad 1281.
3) Reg. Boh. II., 1238. Die undatierte Urkunde (nur IV feria in vigilia ascen-
sionis) ist bisher stets zu 1281 gesetzt worden. Wenn das richtig ist, so beweist
sie schon für sich allein. daß Bischof Thobias nicht schon Ende 1280 zum Stell=
vertreter des Markgrafen ernaunt wurde, da nach ihr Otto noch Verwaltung
und Exekutive in der Hand hat und von einem Stellvertreter als von etwas
zukünftigen gesprochen wird. Da Ende 1280 die öffentliche Unsicherheit stark
zunahm, halte ich es für sehr wahrscheinlich, daß die Urkunde zum 21. Mai
1281 gehört. Am 6. Mai 1282, nachdem Otto soeben (1. Mai) erklärt hatte.
er könne jetzt nicht nach Böhmen kommen, kann der Landtag einen Beschluß
wie den vorliegenden nicht wohl gefaßt haben, zumal da Thobias und die
obersten Würdenträger ja damals selbst die Erekutive in der Hand hatten.
Mit dem Adelsbeschluß. von dem die Cont. Cosmae zu Anfang 1282 berichtet,
hat unsere Urkunde sicher nichts zu tun.
Cont. Cosmae ad 1282, dort eingeschoben, und Chron. Aulae reg. c. 9 wohl
aus gemeinsamer Quelle. Vgl. S. 340 ff. Vou den Schmähungen der Cont.
Cosmae bleibt jedenfalls die Erinnerung übrig, daß Gebhards Walten mit
dem großen Gottesgericht über Böhmen zusammenfällt, das nach allen Quellen
in die Jahre 1281—82 gehört. 1280 weilte G. in der Heimat, am 9. Jänner
in Kyritz, 19. Inni in Magdeburg und 18. August in Berlin. Mecklenb. Urkdb.