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Titel - MVGDB
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Název:
Böhmische Politik vom Tode Ottokars II. bis zum Aussterben der Přemysliden. Anfang, MVGDB 41
Autor:
Graebner, Fritz
Rok vydání:
1903
Místo vydání:
Praha, Wien
Česká národní bibliografie:
Počet stran celkem:
33
Obsah:
- 313: Titel – Politik
- 345: Titel - MVGDB
Strana 315
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zugliedern, und der Vertrag mit der Königin Kunigunde 1) überträgt
Rudolf die Regentschaft des ganzen Landes, macht Böhmen also mindestens
jür die Zeit von Wenzels Unmündigkeit zu einem habsburgischen Klientelstaate.
Diese Einigung erfolgte am 16. Oktober zu Sedletz,2) wohin der
König nach langem Anfenthalte in Mähren plötzlich aufgebrochen war,
wohl sicher anf die Nachrichl von Ottos des Langen Ankunft in Böhmen.
Dieser, von Ottokar zum Vormund seiner Kinder eingesetzt, war durch
Kunigunde herbeigerufen worden,3) scheint aber bald mit ihr in Zwist
geraten zu sein; zweifellos gegen ihu richtet sich das Abkommen zwischen
Rudolf und der Königin. Trotzdem der König seine entlassenen deutschen
Kontingente wieder an sich gezogen hatte, 4) wagte er den Kampf nicht
aufzunehmen; unter den ihn begleitenden Fürsten, die auch Habsburg
uicht zu mächtig werden lassen wollten, scheint das Friedensbedürfnis am
stärksten gewesen zu sein, und da die Böhmen ebenjalls kampfmüde waren,
ging Otto auf die gemachten Vorschläge ein;5) beide Geguer mögen sich
auch durch die Anwesenheit Herzog Heinrichs von Breslau, 6) über dessen
Parteinahme man nicht sicher war, beengt gefühlt haben. Zu Czaslau
wurde der Friede geschlossen, in dem Rudolf wieder einen halben Rückzug
antrat. Die Vormundschaft und die Verwaltung von Böhmen kam an
Otto auf 5 Jahre, 7) aber indem der König Mähren auf dieselbe Zeit
übernabm, s) behielt er Gelegenheit, die Ausführung seiner Absichten auf
Südmähren vorzubereiten. Die schon in Sedletz geschlossenen oder bestätigten
Verlobungen zwischen Guta und Wenzel, Agnes und Rudolf blieben bestehen,
eine neue zwischen Ottos Bruder Ottik und Rudolfs Tochter Hedwig kam
hinzu.2) Außer einigen Bestimmungen über Mitgift und Kunigundes Ver-
sorgung 10) wurde endlich die Abtretung der Grafschaft Glatz an den
Breslauer Herzog aufgenommen. 11) Gegen Mitte November machte sich
1) Reg. Boh. II, 1154.
2) Wiener Briefsammlg. ed. Redlich 119.
3) Reg. Boh. II, 1144—45.
4) Wiener Briefsammsg. a. a. O. Ottokar Reimchronik v. 17377 f.
5) Ottokar v. 17436 f. Joh. Victor. ad 1278. vgl. Ann. S. Rudb. Salisb. ad 1278.
6) Cont. Cosmae und Cont. Claustroneob. ad 1278.
7) Reg. Boh. II. 1157 und die einschlägigen Chrouiken.
8) Ann. S. Rudb. Salisb. ad 1278. vgl. Reg. Boh. II, 1177; 1195. Wiener
— Briefsammlg. 164.
9) Böhmer-Redlich Reg. Imp. 1026a.
10) Vgl. Wiener Briefsammlung 122.
11) Cont. Cosmae ad 1278. Vgl. Ulanowski „Über die Erwerbung von Glatz
durch Heinr. IV.“ Z. f. Gesch. u. Altert. Schles. XVI. (1882) pag. 87—97.
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