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Titel Echtheit
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Titel - MVGDB
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Název:
Ueber die Echtheit der Iglauer Stadthandfeste von 1249, MVGDB 39
Autor:
Zycha, Adolf
Rok vydání:
1901
Místo vydání:
Praha, Wien
Česká národní bibliografie:
Počet stran celkem:
14
Obsah:
- 10: Titel Echtheit
- 23: Titel - MVGDB
Strana 11
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In der bisherigen Literatur hatte die Handfeste folgendes Schicksal.
Nachdem Sternberg sie in seinem vorzüglichen Werke über die böhmische
Bergwerksgeschichte (1836) als der erste, ohne aber doch weiter Kritik
zu üben, aus Licht gezogen und ihr den richtigen Platz unter den Rechts-
urkunden der Stadt angewiesen hatte, ging Chlumecky in seinen Regesten
der Archive in Mähren (1856) auf eine Untersuchung derselben ein, deren
Ergebniß dahin geht,1) daß die vorliegende Ansfertigung in das Ende
des 13., vielleicht erst in den Anfang des 14. Jahrhunderts zu setzen sei,
und „daß man es daher nicht mit der Originalbestätigungsurkunde
Wenzels ans den Jahren 1247—1249, sondern mit einer später ver-
faßten Abschrift zu thun habe, die durch das Anhängen des echten
königlichen und markgräflichen Siegels für die Originalbestätigungs-
urkunde des Iglauer Stadt und Bergrechtes ausgegeben werden wollte“.
In den österreichischen Blättern für Literatur und Kunst (Jahrgang
1856)2) gab O. Lorenz der Vermuthung Ausdruck, daß die Urkunde
vielleicht „als ein Entwurf zu betrachten sei, welcher vom Stadtrathe
als Grundlage der Stadtrechte dem König vorgelegt wurde“, und zu dem
nämlichen Resultate gelangte nach eingehender Untersuchung Tomaschek:3)
es liege ein Original-Entwurf der Bürger vor, der bis zur förmlichen
Ausstellung der Urkunde interimistisch durch Anhängung der Siegel des
Königs uud Markgrafen bekräftigt wurde. Seither hat sich Lorenz4) sehr
entschieden auch gegen die Anuahme eines echten Entwurfes ausgesprochen,
im Cod. dipl. et epist. Moraviae (Bd. VII, 3, 1864) wurde die Ur-
kunde in die zweite Hälfte des 14. Jahrhunderts verwiesen, und selbst
Tomaschek ist in seinem Ergebniß schwankend geworden, indem er dessen
Richtigkeit im Oberhof Iglau (1868)5) dahin gestellt sein läßt.
Wenn ich diese, der Echtheit des Iglauer Diploms nicht eben
günstigen Ansichten in der folgenden Abhandlung zu revidiren versuche,
so geschieht es vorzüglich aus dem Grunde, weil sich mir bei Bearbeitung
des Iglauer Bergrechtes eine Reihe neuer Argumente, materieller wie
formeller Natur, ergeben haben, die vielleicht geeignet sind, die Stellung-
nahme in der gegenständlichen Frage endgiltig zu bestimmen.
Sehen wir zunächt, was die Urkunde in ihrer vorliegenden Gestalt
scheinen will; sodann, ob unter den obwaltenden Umständen die diplomatische
Authenticität angenommen werden kann.
1) S. 10 ff.
2) Nr. 38, S. 300.
a. a. O. S. 50 ff. 64.
3)
4) Deutsche Gesch. im 13. u. 14. Jahrh. I. 1863, S. 355.
5) S. 2.