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Titel Landbesitz
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Titel - MVGDB
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Název:
Bürgerlicher Landbesitz im 14. Jahrhundert. Anfang, MVGBD 40
Autor:
Lippert, Julius
Rok vydání:
1902
Místo vydání:
Praha, Wien
Česká národní bibliografie:
Počet stran celkem:
51
Obsah:
- 1: Titel Landbesitz
- 51: Titel - MVGDB
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bildeten.1) Im Jahre 1421 wurde diese Capelle — natürlich nach Ent-
fernung der Bewohnerinnen — an eine Witwe Maškowský verschenkt.
Bei der Beurkundung dieser Thatsache heißt sie zum ersten Male nicht
mehr Capella Wolframi, sondern tschechisirt Capella Olbramconis.2) Das
anstoßende Prager Stammhaus der Wolframe, die „Domus quondam
Meinhardi de Egra“ hatte schon Woljram Meinhard von Škworec ver-
äußert, und sie war um 1407 in den Besitz der Fanilie Rokzaner
gelangt; dann war sie bei der Vertreibung der Deutschen an die Gemeinde
gefallen und wurde von dieser 1435 einem Pešek verkauft.3) —
Nächst dem Wolframgeschlechte war das der rivalisirenden
Wölflinge das durch Macht und Ansehen im Ständekampfe hervor
ragendste. Um so auffälliger erscheint es, daß wir über dessen zweifellos
ausgedehnte Besitzungen fast aller Beurkundung entbehren. Auch dieses
Haus, das durch die erste Hälfte des 14. Jahrhunderts die Prager Richter-
würde erblich festhielt, stammte aus der Reichsstadt Eger. König
Johanns Unterkämmerer Wolflin4) darf diesem Geschlechte zugezählt
werden. Von ihm jedenfalls stammte der Rechtsanspruch seines Sohnes
Johlin auf ein Viertel des Zoll- und Gewichtseinkommens in Melnik.
Nur zufällig ist uns die Urkunde erhalten, die uns5) Feste und Dorf
Zlatnik und die Dörfer Branik und Hodkowitz bei Prag als
Besitz des Hauses erkennen läßt. Dietrich, der Sohn des verstorbenen
Wolflin, setzt sie im Jahre 1314 an den Richter Otto zu Burgrecht
aus. Otto, für den angesehene Bürger Prags als Bürgen auftraten, ist
zweifellos selbst Bürger, fortan aber Erbrichter iener Dörfer.6) —
1) 1. erect. II p. 220.
2) Zákl. st. 20 č. 932b a. 1421.
3) Zákl. st. 18 č. 932.
4) 1. erect. IV 1342, 429, 475.
5) Emler R. III 1314, 76.
6) Einigermaßen interessirt die Frage, ob unser Landespatron, der sich wiederholt
selbst als „Johannes olim Wolfflinide Pomuk“ bezeichnet, demselben Ge-
schlechte der Prager Bürger zuzuzählen sei. Entscheidendes darüber ist int Ur-
kundenmaterial nicht aufzufinden. Daß auch dieser vor 1374 schon verstorbene
(1. erect. 1 1374, 104) Wolflin, Johanns Vater, Prager Bürger war,
wird allerdings deshalb mehr als wahrscheinlich, weil es — nach vorliegenden
Analogien — die verhältnißmäßig schnelle und uicht gewöhnliche Carriere
Johanns am besten erklärt. Wenn wir sahen, daß Väter als Patrone nicht
selten ihre eigenen Söhne präsentirten, und vielleicht schon auf diese Möglichkeit
hin dem entsprechenden Studium und Stande widmeten, so läßt die Präsen
tation Johanns für das Pfarramt zu S Galli (1. erect. IV 1390 p. 345),
die in den Händen von Bürgern lag, die Annahme, daß der Präsentirte diesen