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Titel Landbesitz
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Titel - MVGDB
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Název:
Bürgerlicher Landbesitz im 14. Jahrhundert. Anfang, MVGBD 40
Autor:
Lippert, Julius
Rok vydání:
1902
Místo vydání:
Praha, Wien
Česká národní bibliografie:
Počet stran celkem:
51
Obsah:
- 1: Titel Landbesitz
- 51: Titel - MVGDB
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aus diesen Verhältnissen heraus; aber daß sie bürgerlicher, ja zunächst
deutsch-bürgerlicher Herkuuft waren, werden sie das immer gewußt haben?
Und konnten uicht auch ohne dies die Gegensätze scharf genug herantreten?
Gewiß war Alles ehrlich zugegangen, so ehrlich, wie es unter Menschen
zuzugehen pflegt; läßt sich aber nicht die Mißgunst begreifen, mit der die
aus diesem ohne Unterlaß nach außen zu wachsenden Gebiete ehrlich hinaus
gekaufte Adelsgruppe über die Grenzen desselben zurückblicken mochte? Mit der
Geistlichkeit dagegen stand sich das Bürgerthum gut. In friedlicher Nach-
barschaft verband beide ein gleiches Interresse — der Besorgniß. Und
die konnte recht begründet werden. Tief begründet war darum die be-
dingungslose Interessengemeinschaft des Bürgerthums und Königthums,
und es war kein zufälliger Instinct, der dereinst im Kloster Sedletz
Bürger und Mönche in dem Plane zusammenführte, um einen starken
König mit der Rückendeckung des deutschen Kaisers zu suchen. —
Prag war nicht das einzige Centrum einer solcher Neu= und Umge-
staltung der Besitzverhältnisse im Lande. Kuttenberg war ein ähnliches
Centrum. So wie die Geschlechter von Kuttenberg mehrfach in verwandt-
schaftlichen Verhältuissen zu denen von Altprag standen, so berührten anch
die Ausbreitungsgebiete ihrer Landvererbungen einander. Kuttenberg war
damals für die unternehmenden Capitalisten der rechte Platz, um neue
Vermögen und durch die Beziehungen zu Fürsten und Hof Einfluß und
Ansehen zu gewinnen; daher der große Zuzug ans den meisten übrigen
Städten des Landes. Wie fließend aber noch trotz der Schärfung der
Gegensätze, die die vorangegangenen Kämpfe hervorgebracht, die Grenzen der
„Stände“ waren, zeigt am anschaulichsten der Fall des Bürgers und
Urburmeisters Heinlin Eulauer, der für die Darlehen, durch die er
dem Prinzen Karl im Jahre 1343 die Wiederbegründung der königlichen
Kammerwirthschaft ermöglicht, die Herrschaft Pürglitz mit all' ihren
Rechten und Gewalten zum Pfande erhielt. Der Bürger gelangte dadurch
nicht nur in den thatsächlichen Besitz des Schlosses und Gutes, sondern
ihm stand fortan auch die Einsetzung der Richter und Beamten in die
Rakonitzer und Saazer Gauämter zu, an ihn wurden die ritterlichen
Vasallen der Burglehen zur Eidesleistung gewiesen, und er übte die
Vogtei über die Klostergüter jenes Bereiches.1) Solche Beziehungen gepart
mit Vermögen bildeten ganz dieselbe Grundlage, wie sie auch der heimische
Adel zum Emporkommen benützte. Wenn nun Bürgergeschlechter in diesem
Wettbewerbe von Erfolg begleitet ihre materielle Gleichstellung auch mit
1) Emler R. IV, 1343, 518.