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Titel Landbesitz
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Titel - MVGDB
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Název:
Bürgerlicher Landbesitz im 14. Jahrhundert. Anfang, MVGBD 40
Autor:
Lippert, Julius
Rok vydání:
1902
Místo vydání:
Praha, Wien
Česká národní bibliografie:
Počet stran celkem:
51
Obsah:
- 1: Titel Landbesitz
- 51: Titel - MVGDB
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Von 1413 an wird uns daselbst die vorgenannte Familie von
Aachen als daselbst „residirend“ beurkundet. Ein Zweig derselben hatte,
wie so oft, die junkerliche Laufbahn eingeschlagen und ein strenuus miles
Heinrich von Aachen gesessen auf Jenzenstein übte von da aus das
Patronat über die nahen Dörfer Čelakowitz und Mochow.1) —
Wir werden nun noch in bunter Reihe eine Anzahl von Prager Bür-
gerfamilien aufführen, die auch ohne gleich den vorigen in der Stadt
selbst zu größerer Bedeutung gelangt zu sein, durch ihren Besitz im offenen
Lande hervorragten. Ein Friedlin, Sohn des Johannes bei S. Nikolaus
und Jost Pustewitzer führen 1356 das Patronat des Kirchdorfes Prosik
(oder Prosek) nächst Prag. Während der erstere zur Zeit noch „Bürger“
der Altstadt Prag ist, wird der zweite nur noch als ehemaliger Bürger
bezeichnet. Im Jahre 1361 erscheint an seiner Stelle ein Johannes
dictus Prusniczer, wohl sein Sohn, als alleiniger Patron von Prosek,
den der Schreiber als dominus anspricht.2) Bald darauf übt ein Nicolaus
der Lange dasselbe Recht aus, und dann muß es wieder an den Bürger
Ula Payer gekommen sein, dessen Witwe Christine im Jahre 1395
Patronin der Dorfpfarre ist3). Jedenfalls haben wir es also hier mit
Bürgerfamilien zu thun, die zu dem nahen Dorfe in Besitzverhältnissen
standen. Vor 1407 aber hatte die genannte Wittwe das Patronat über
Prosik — ob auch das Gut daselbst wissen wir nicht — dem Kloster
Karlshof in Prag geschenkt, dem dann die Pfründe einverleibt worden war.4)
Ula Zotter, Prager Bürger um 1375, besaß einen Hof im Kirch-
dorfe Sluha bei Brazdim. Auf diesem Sluha sitzt um die Mitte des
14. Jahrhunderts eine Vasallenfamilie, die nach dem Namen der Väter
und ihren Beziehungen zum Patronate der S. Marienkirche am See
in Prag als von bürgerlicher Herkunft anzusprechen ist. Um 1361 üben
das Patronatsrecht ein Wilkmann und vier Söhne eines Witmar von
Sluh.5) Ein Jahr darauf präsentiren sie für dieselbe Kirche den Ver-
wandten Wenzel von Sluh. Die Bezeichnung Bürger haben sie gegen die
der clientes eingetauscht, dürften also schon vorher in ein Dienstverhältniß
zu den bürgerlichen Mitbesitzern der Herrschaft getreten sein, wie wir
solche Fälle schon anführen konnten.
1) 1. conf. VII 1418 p. 253; 1413, 94.
2) 1. conf. I 1356, 9; 1361, 160.
3) 1. conf. 1367, 85; 1395, 231.
4) 1. conf. 1407 p. 216.
5) 1. conf. 1361, 150.