z 156 stránek
Titel
I
II
III
IV
Vorwort
V
VI
Inhaltsübersicht
VII
VIII
IX
X
Einleitung
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Konzepte
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Papstregister
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Register der Reichskanzlei
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Briefsammlungen
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Název:
Studien zur mittelalterlichen Urkundenlehre. Konzept, Register und Briefsammlung
Autor:
Zatschek, Heinz
Rok vydání:
1929
Místo vydání:
Brno
Česká národní bibliografie:
Počet stran celkem:
156
Obsah:
- I: Titel
- V: Vorwort
- VII: Inhaltsübersicht
- 1: Einleitung
- 3: Konzepte
- 37: Papstregister
- 101: Register der Reichskanzlei
- 114: Briefsammlungen
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ist. Haben sich die Notare an die Reinschrift gemacht, ohne einen Entwurf
herzustellen oder müssen wir hier mit Konzepten in größerem Ausmaß rechnen
als wir es bisher gewohnt waren ? Breßlau1) hat darauf verwiesen, daß allemal
dort, wo Diktator und Ingrossator zwei verschiedene Personen sind, ein Konzept
angefertigt worden sein dürfte, wobei allerdings nicht auszuschließen sei, daß
die Reinschrift nach einem Diktat erfolgte.
Die Angaben im Casus S. Galli berichten nun gerade von einem solchen
Mischfall. Eine ältere Urkunde Ludwigs des Deutschen von 8332) hat den Wort-
laut des Diploms von 854 beeinflußt, aber die textliche Abhängigkeit ist so gering,
daß sich die Herstellung eines eigenen Konzeptes wohl empfehlen mochte. Damit
ist eine sichere Entscheidung für eine Gruppe von Urkunden ermöglicht. Der
Entwurf für eine Freilassungsurkunde aus der Zeit Karls des Großen und das
Konzept für das Diplom Ludwigs des Deutschen stammen aus der Kanzlei.
Das nächste bisher bekannt gewordene Konzept rührt vom Empfänger her.
Als das Kloster St. Gallen 892 von König Arnulf eine Bestätigung von
Königsschutz, Immunität und freier Abtwahl erbat, legte Abt Salomon einen
in Bücherschrift geschriebenen Entwurf der Kanzlei vor, die ihn im wesentlichen
ausschrieb und nur an einer Stelle eine größere Einschaltung vornahm 3). Konzept
und Reinschrift befinden sich beide im Stiftsarchiv zu St. Gallen. Der Entwurf
stellt das erste Vollkonzept dar. Er ist schon im Außeren völlig verschieden
von den Marginalkonzepten und bedarf daher einer eingehenderen Besprechung.
Vollkonzept. Das besagt natürlich, daß nicht nur die rechtserheblichen Teile
der Urkunde, sondern der gesamte Kontext aufgezeichnet wurde. Ein weiterer
Unterschied gegen früher ergibt sich aus der Feststellung, daß der Entwurf
auf einem eigenen Pergamentblatt und nicht mehr in tironischen Noten ge-
schrieben war. Wichtig ist, nicht nur hier, sondern bei allen Konzepten zu
fragen, was alles aufgezeichnet zu werden pflegte und ob der Umfang der Auf-
zeichnungen zwischen Kanzlei- und Empfängerkonzepten verschieden ist. Denn
seit Ficker ist die Behauptung immer wieder vertreten worden, daß Rekognition
und Datierung auf den Konzepten vermerkt waren. Von der Entscheidung über
diese Auffassung hängen aber alle Annahmen über Register und Briefsammlungen,
nicht minder die über den Geschäftsgang in der Reichskanzlei in so hohem
Ausmaß ab, daß eine Erörterung in jedem der Fälle nicht zu umgehen ist. Der
Entwurf für das Diplom Arnulfs weist kein Chrismon auf, Invokation und In-
titulatio sind in gewöhnlicher Schrift geschrieben, das Eschatokoll fehlt voll-
ständig. Darauf soll hier allerdings kein Gewicht gelegt werden, da der Empfänger
Rekognition und Datierung nicht wissen konnte.
Ein lehrreicher Fall liegt aus der Kanzlei Ottos I. vor. Im Jahre 954 war
dem Kleriker Thietpreht die Schenkung zweier Königshufen in Sörg beurkundet
1) Breßlau, Urkundenlehre 2 2, 134 ff. Vgl. dazu besonders Schmeidler, Kaiser
Heinrich IV. und seine Helfer im Investiturstreit. 346 ff.
2) Mühlbacher 2 1353.
3) Tangl, Der Entwurf einer Königsurkunde aus Karolinger Zeit, NA. 25, 347 ff.,
bes. 353. Mühlbacher 2 1875.