z 94 stránek
Titel
I
II
III
IV
V
VI
Vorwort
VII
VIII
Inhalt
IX
Einleitung
1
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3
4
Privilegien
5
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Urkunden
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Immunitätsformular
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Exkurse
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Verzeichnis
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- s. 13: … Vergleich des Wortlautes kann man aber beweisen, daß die im Brünner Landesarchiv befindliche Ausfertigung A2 als Muster ge- dient hat. Das geht…
- s. 36: … in Antiqua gedruckten Sätzen völlig deckt. Auf das zweite, im Brünner Landesarchiv befindliche Original ist Friedrich nicht auf- merksam geworden1), das auch…
Název:
Beiträge zur Diplomatik der mährischen Immunitätsurkunden
Autor:
Zatschek, Heinz
Rok vydání:
1931
Místo vydání:
Praha
Česká národní bibliografie:
Počet stran celkem:
94
Obsah:
- I: Titel
- VII: Vorwort
- IX: Inhalt
- 1: Einleitung
- 5: Privilegien
- 29: Urkunden
- 47: Immunitätsformular
- 61: Exkurse
- 80: Verzeichnis
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die Datierung müßte sich demnach auf die Beurkundung beziehen.
Diese Annahme läßt sich beweisen, allerdings nicht nach dem bei
Boczek zitierten, heute im Archiv des Ministeriums des Innern in
Prag befindlichen Original, dessen Text sich mit den bei Boczek
in Antiqua gedruckten Sätzen völlig deckt. Auf das zweite, im
Brünner Landesarchiv befindliche Original ist Friedrich nicht auf-
merksam geworden1), das auch jene Zeugennamen enthält, die im
Druck bei Boczek in kursiven Lettern wiedergegeben sind. Dieses
Original ist in einem Zug bis zu den Worten: vel victualium inpen-
datur geschrieben, hat also ursprünglich nicht mehr enthalten als
das Hradischer Stück, das mit den gleichen Worten endet. Zeugen-
ankündigung, Zeugenkatalog und Datierung stammen in dem Pri-
vileg von 1235 zwar von gleicher Hand, sind aber später mit lich-
terer Tinte hinzugefügt worden 2). Diese Beobachtung läßt den Schluß
zu, daß die Reinschrift bereits 1234 fertig war, im Gegensatz zu
dem Hradischer Privileg aber noch ergänzt wurde.
Hält man nun dieses mit den beiden Ausfertigungen von 1235
zusammen, dann ergibt sich für die Vorlagenfrage noch die wich-
tige Feststellung, daß das Brünner Exemplar (A) mit der Hradischer
Urkunde (H) enger zusammenhängt als das Prager (A1). Bei diesem
hat schon Friedrich erkannt3), daß es mehrfach korrigiert ist, und
zwar von anderer Hand. Uberflüssige Kürzungszeichen, zweimal ge-
schriebene Worte sind getilgt, falsche Kasusendungen verbessert,
gelegentlich ist ein Wort eingeschoben. Wenn man von Abweichun-
gen in der Schreibung der Zeugennamen absieht, so sind folgendes
die wichtigsten Varianten zwischen A und A1: Zu quatuordecim
ad principem spectantium hat A1 noch denariorum hinzugefügt.
In A und H fehlt dieses Wort. Diese beiden haben presentium
exhibitione liberas esse declaramus; declaramus fehlt in A1, ebenso
wie vero in dem Satz: fur vero secundum quod placuerit principi ...
A und H konstruieren richtig: camerarii ... a castro per benefi-
ciarios 4) missi. A1 hatte zuerst: a castro vel beneficiarios, nach vel
ist dann nachträglich per eingefügt worden, vel aber trotzdem
stehen geblieben. Die Konstruktion der Worte: nisi mercator sit,
qui soluto theloneo iniuste non retardetur ist in A1 durch den Er-
1) Friedrich a. a. O. S. 7 führt zwar aus, daß wichtige Privilegien in zwei
Ausfertigungen hergestellt wurden, kann aber kein Beispiel dafür nennen und
verweist Anm. 5 auf das Prager Original, das auf der Rückseite einen Vermerk
hat, der ausdrücklich auf ein zweites Original Bezug nimmt, aufmerksam macht,
daß es mehr Zeugen und auch ein Siegel mehr aufgewiesen habe und mit den
Worten schließt: sic itaque hoc cassatum et superfluum est; vgl. auch noch 38
Anm. 7. Friedrich hat ferner a. a. O. S. 21 mit dem ihm bekannten Zabr-
dowitzer Original noch weitere schriftgleiche Stücke zusammengestellt (vgl. noch
ebenda Anm. 2). Seine Ausführungen sind richtig, wenn man das Brünner
Stück an Stelle des ihm bekannten setzt. Denn die beiden Urschriften stammen
bestimmt von zwei verschiedenen Händen und in die von Friedrich gebildete
Schriftgruppe gehört das ursprünglich in Wien befindliche Original nicht hinein.
Allerdings ist auch Erben I 792 hier unbedingt auszuscheiden.
2) Die Ausfertigung A ist auf Taf. 4 abgebildet.
3) Friedrich a. a. O. S. 19 Anm. 5. S. 41 schreibt er die Korrekturen dem
Notar Hilarius zu.
4) Beneficos H.