z 94 stránek
Titel
I
II
III
IV
V
VI
Vorwort
VII
VIII
Inhalt
IX
Einleitung
1
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4
Privilegien
5
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Urkunden
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Immunitätsformular
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Exkurse
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Verzeichnis
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- s. 13: … Vergleich des Wortlautes kann man aber beweisen, daß die im Brünner Landesarchiv befindliche Ausfertigung A2 als Muster ge- dient hat. Das geht…
- s. 36: … in Antiqua gedruckten Sätzen völlig deckt. Auf das zweite, im Brünner Landesarchiv befindliche Original ist Friedrich nicht auf- merksam geworden1), das auch…
Název:
Beiträge zur Diplomatik der mährischen Immunitätsurkunden
Autor:
Zatschek, Heinz
Rok vydání:
1931
Místo vydání:
Praha
Česká národní bibliografie:
Počet stran celkem:
94
Obsah:
- I: Titel
- VII: Vorwort
- IX: Inhalt
- 1: Einleitung
- 5: Privilegien
- 29: Urkunden
- 47: Immunitätsformular
- 61: Exkurse
- 80: Verzeichnis
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laut als dem logischen Aufbau nach alle Zwischenformen vertreten.
Trotzdem sind es aber nur wenige Stücke, die sich nicht ohne weiteres
in einen Stammbaum eingliedern lassen, und zumindest die eine
Feststellung ist bei ihnen möglich, ob sie von der Fassung A2 von
1207 oder den Oslavan-Velehrader Privilegien von 1228 abgeleitet
sind. In einigen Fällen verweist der Kontext selbst auf die Vor-
lage, gelegentlich gibt der Ausstellungsort einen Hinweis und unter
Beobachtung aller dieser Möglichkeiten ist eine Scheidung in zwei
große Gruppen möglich: in solche, die in der Kanzlei entstanden
sind, und in solche, bei denen sich die Empfänger gegenseitig den
Text vermittelt haben. Auf diesem Wege findet dann auch die Be-
nützung des Formulars für Klöster der verschiedenen Orden eine
befriedigende Erklärung.
Wir betrachten zunächst die direkte Fortführung des Wort-
lautes der Privilegien für Velehrad und Oslavan von 1228. Wie
schon in diesem Jahre Velehrad der gebende Teil war, so finden
wir auch vier Jahre später zwei Urkunden für die beiden Klöster,
die im Wortlaut voneinander abhängig sind. Am 18. Jänner 1232
bestätigte König Wenzel I. dem Kloster Velehrad das Privileg von
1228 in Form eines Insertes1), am 7. August in gleicher Weise dem
Kloster Oslavan 2). Letztere Urkunde stimmt mit der für Velehrad
fast wörtlich überein — von dem inserierten Privileg abgesehen.
Da die Zeugen in beiden Diplomen nicht die gleichen sind, ist die
Annahme wenig wahrscheinlich, daß im Jänner auch der Wortlaut
des Oslavaner Stückes vorlag. Die Benützung des Velehrader Privi-
legs findet vielmehr eine andere, zwanglosere Erklärung. Dieses nennt
unter den Zeugen keine Oslavaner Mönche, dagegen das in Znaim
ausgestellte Oslavaner Diplom: Albertus abbas Welgradensis cum
Walchuno et Iacobo monachis ordinis Cisterciensis, und zwar an
erster Stelle.
Von dem Velehrader Privileg von 1228 sind drei Urschriften
erhalten, eine davon scheidet als Fälschung aus. Friedrich hat sie
in die zweite Hälfte des 13. Jahrhunderts gerückt3) und ganz all-
gemein die Urkunde von 1228 als Vorlage bezeichnet. Bei genauerem
Vergleich des Wortlautes kann man aber beweisen, daß die im
Brünner Landesarchiv befindliche Ausfertigung A2 als Muster ge-
dient hat. Das geht vor allem aus der Variante: ex consilio fratris
1) Erben I Nr. 776; Boczek CDM. II Nr. 214.
2) Erben I Nr. 792; Boczek CDM. II Nr. 218.
3) Friedrich CDB. II Nr. 380. Die Kennzeichnung der Abhängigkeit
von der VU. ist bei Friedrich nicht korrekt. S. 426 Z. 15 ist ista gesperrt
gedruckt; ista hat aber auch die eigentliche Vorlage A2, illa A1; Z. 26 in-
veniuntur, A1 und A2 haben inveniantur, was im Druck nicht kenntlich ge-
macht ist. S. 427 Z. 3 gehört nach aliquid ein Sternchen, A1 und A2 haben
nachher gracie; Z. 6 pernoctare, A1 und A2 haben hier pernoctando; Z. 23
postea, A1 und A2 haben postmodum; Z. 25 et in omnibus aquis; in gehört
nicht Petit, da es in A1 und A2 fehlt, ebenso in Z. 29 bei capella in Zpittingniv.
S. 428 Z. 3 gehört zwischen Tupez und Zablazan ein Sternchen, A1 hat
partem in Z., A2 partem Z.