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Titel Zur Geschichte
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Titel MVGDB
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Název:
Zur Geschichte einiger Prager Kirchen aus einem Testamente v. J. 1392, MVGDB 37
Autor:
Neuwirth, Joseph
Rok vydání:
1899
Místo vydání:
Praha, Wien
Česká národní bibliografie:
Počet stran celkem:
6
Obsah:
- 52: Titel Zur Geschichte
- 57: Titel MVGDB
Strana 55
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anstoßende Klostergebäude, für dessen besondere Anlage und Aufführung
der Abt und Convent von Karlshof am 4. Mai 1379 die kirchenbehörd
liche Erlaubniß erhalten hatten,1) nachdem der Kirchenbau soweit fertig
gestellt war, daß seit einer auf 1377 angesetzten Weihe der Gottesdienst
darin abgehalten werden konnte. Noch am 18. September 1406 erfolgte
die Zuweisung eines nicht unbeträchtlichen Jahreszinses 2) durch Adelheid,
die Witwe des Glasers Herlin, „ad fabricam monasterii sancti Karoli
in Nova Civitate Pragensi“. Für diese Bauhütte des Karlshofer Klosters,
welche die Aufführung der Conventsgebäude besorgte, war die Stiftung
des Bürgers Maresch im Jahre 1392 bestimmt. Hätte er mit dem einen
Schock nicht den Bau des Karlshofer Klosters selbst, sondern die Auf-
führung der Klosterkirche speciell fördern wollen, so wäre die Widmung
nicht „ad edificium“, sondern zweifellos wie unmittelbar vorher bei der
Stephans und Maria-Schneekirche „pro labore ecclesie“ erfolgt. Da
dies nicht geschah, aber in allen Testamentsanordnungen die Berücksichtigung
des Thatsächlichen unverkennbar ist, so ergibt sich daraus, daß in den
Augen des Testators, dem bei der Stephanss und Maria-Schneekirche
Schenkungen „pro labore ecclesie“ nothwendig erschienen, eine gleiche
Bedachtnahme auf die Karlshofer Kirche durchaus nicht nothwendig war,
weil ein anderer Theil der Klosteranlage eine Bauförderung viel dringen-
der brauchte. Wollte jemand annehmen, daß das als Karlshofer Kloster-
gebäude deutbare „edificium“ ja auch auf die Kirche sich beziehen ließe,
so steht diesem Deutungsversuche der Sprachgebrauch eutgegen, welcher
eine Kirche regelmäßig nicht als „edificium“, sondern als „ecclesia“
bezeichnet. Die Wahl des verschiedenen Ausdruckes in dem Testamente
von 1392 beruht eben darauf, daß man ein nicht direct für Abhaltung
des Gottesdienstes bestimmtes Gebäude, also auch das für die Unter-
bringung der Mönche eines Klosters dienende als „edificium“ zu be
zeichnen pflegte, für die regelmäßig zum Gottesdienste benützte oder dazu
bestimmte Kirche die Bezeichnung „ecclesia“ festhielt. In Verbindung
mit den oben berührten Thatsachen der 1379 ertheilten Bewilligung für
eine besondere Ausführung des Karlshofer Klosterbaues und der noch 1406
erfolgten Schenkung für die Bauhütte des Karlshofer Klosters — nicht
seiner Kirche — läßt sich das 1392 mit einer Spende bedachte „edificium“
in Karlshof nur als ein Theil des eigentlichen Klosters betrachten, an
welchem während der beiden letzten Jahrzehente des 14. Jahrhundertes
1) Neuwirth, Geschichte d. bild. Kunst i. Böhmen I., S. 454, Anm. 10.
2) Ebendas. S. 130, Anm. 2.