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Titel - MVGDB
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- s. 10: … am 5. Febr. 1531 Johann von Rosenberg als Schutzvogt des Stiftes Hohenfurt zu Gunsten der Kaltenbrunner, denen das Mälzen und Brauen auch…
- s. 11: … nach der Verleihung der Bannmeile Bier gebraut, wie auch im Stifte Hohenfurt u. s. w. Ebensowenig kounten die Unterthanen etwas dawiderthun, wenn…
- s. 26: … ein neuerlicher Befehl des Kaisers vom 24. Juli 1675, das Stift Hohenfurt „in possessorio momentaneo“ zu be- lassen. Der Streit wird endlich…
- s. 47: … jährlich.6) Die Schenken (caupones) in Höritz mußten 1530 an das Stift Hohenfurt jährlich je 2 Gr. im Fasching und zu Pfingsten entrichten.7)…
Název:
Beiträge zur Wirthschaftsgeschichte der Deutschen in Südböhmen, MVGDB 38
Autor:
Schmidt, Valentin
Rok vydání:
1900
Místo vydání:
Praha, Wien
Česká národní bibliografie:
Počet stran celkem:
47
Obsah:
- 6: Titel Beiträge
- 52: Titel - MVGDB
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—
führen ließen. Der Streit zwischen dem Stifte, dem Kaiser und den
Eggenbergern zog sich ein ganzes Jahrhundert hin!1) Das Stift wendete
sich an den Visitator, an den kaiserl. Leibarzt, dieser wieder an die Beicht-
väter des Kaisers Ferdinand III., alles umsonst. Vergebens verschwendet
der energische Abt Georg Wendschuh alle Mühe! Als ihm endlich die
Verhältnisse günstiger zu sein schienen, ließ er im neugebauten Glashofe
1651 wieder brauen und das hier erzeugte Stiftsbier in der Höritzer
Gegend ausschenken. Der Fürst Eggenberg beschwert sich beim Kaiser,
dieser resolvirt 3. November 1674, der Fürst solle das Stift im alten
Rechte des Bierschankes belassen. Da greift der Fürst zur Selbsthilfe. Am
6. December 1674, ungefähr um Mitternacht, drangen ein fürstl. Trom-
peter sammt dem Oberjäger und noch anderen Bedienten, jeder mit ein
Paar Pistolen unterm Arm und mit ihnen wohl 100 Mann in den
Glashof, sprengten den Keller auf und ließen das Bier ab; an anbre-
chenden Tage kam wieder der Bierschreiber von Schwarzbach mit etwa
30 Bauern und besetzten eine nahe Mühle. Auf die neuerliche Beschwerde
des Abtes Johann Clavey, erfolgt ein neuerlicher Befehl des Kaisers vom
24. Juli 1675, das Stift Hohenfurt „in possessorio momentaneo“ zu be-
lassen. Der Streit wird endlich 1714, 20. Septemberdurch einen Ver-
gleich zwischen der Herrschaft Krummau und dem Stifte
dahin beendet, daß im Markte Höritz und im Gerichte Plaules Schwarz-
bacher Bier geschenkt werden solle, daß ferner im Glashof nicht mehr ge-
braut werde; der Vertrag wird 16. Sept. 1715 vom Kaiser Karl VI.
bestätigt. — Also eine völlige Niederlage des Stiftes! Dieser Vertrag
sollte noch in unserm Jahrh. dem Stifte wehe thun! Er enthielt
nämlich einen Artikel, in dem das Stift verpflichtet wurde, im Falle die
Höritzer auch weiterhin die Braugerechtigkeit gegen die Eggenberger und ihre
Nachkommen anstreben würden, die Sache der Eggenberger gegenüber den
Höritzern auf eigene Kosten zu vertreten. Als nun zu Beginn unseres
Jahrh. die Höritzer ein Bräuhaus errichten wollten und das Stift ihren
Plan auf alle mögliche Weise förderte — an den alten Pakt dachte
niemand mehr — da wurde auf Ansuchen der Schwarzenberge auf Grund
des alten Vergleiches wirklich das Stift dazu verurtheilt, den Proceß
gegen die eigenen Unterthanen, gegen das eigene Interesse und dies
alles noch dazu auf eigene Kosten zu führen — jedeufalls ein Unicun
eines Processes, in dem eine Partei gegen sich selbst processirt! Der
1) Dazu kommt noch die Errichtung eines fürstl. Eggenbergischen Bräuhauses
um 1640 in Hermannschlag, das das dort begüterte Stift sehr schwer
schädigte. Act. Alt. I, 272.