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Titel - MVGDB
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- s. 10: … am 5. Febr. 1531 Johann von Rosenberg als Schutzvogt des Stiftes Hohenfurt zu Gunsten der Kaltenbrunner, denen das Mälzen und Brauen auch…
- s. 11: … nach der Verleihung der Bannmeile Bier gebraut, wie auch im Stifte Hohenfurt u. s. w. Ebensowenig kounten die Unterthanen etwas dawiderthun, wenn…
- s. 26: … ein neuerlicher Befehl des Kaisers vom 24. Juli 1675, das Stift Hohenfurt „in possessorio momentaneo“ zu be- lassen. Der Streit wird endlich…
- s. 47: … jährlich.6) Die Schenken (caupones) in Höritz mußten 1530 an das Stift Hohenfurt jährlich je 2 Gr. im Fasching und zu Pfingsten entrichten.7)…
Název:
Beiträge zur Wirthschaftsgeschichte der Deutschen in Südböhmen, MVGDB 38
Autor:
Schmidt, Valentin
Rok vydání:
1900
Místo vydání:
Praha, Wien
Česká národní bibliografie:
Počet stran celkem:
47
Obsah:
- 6: Titel Beiträge
- 52: Titel - MVGDB
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—
seinen und anderen Gründen, soweit als erund seine Nachkommen
das Bierschenken verhindern können.1)
Der Hohenfurter Abt Paul Klötzer ertheilte seinem Geburtsorte
Höritz 1549 das Meilenrecht, aber nur für den Gäu, soweit er zum
Stifte gehörte, und dies mit Bewilligung der Vormünder der minder-
jährigen Rosenberger; 1553 gibt aber Wilhelm von Rosenberg den Hö-
ritzern das vollständige Meilenrecht, das nun auch seine Unter
thanen in der Baunmeile traf.2) Andere Beispiele im speciellen Theil!
Das Meilenrecht war natürlich vielbegehrt. So bitten 1525 Ne
tolitz und Kalsching Heinrich v. Rosenberg, er möge dem Baueru
volke in den Dörfern, wo man „zum Abbruch ihrer bürgerlichen Nah¬-
rung“ Bier brane, dasselbe verbieten;3) so ersuchen die Soběslauer
am 26. August 1522 denselben, bei K. Ludwig den Befehl zu erwirken,
daß innerhalb der Soběslauer Bannmeile nicht gebraut werde.4)
Den betroffenen Orten stand es allerdings frei, sich mit der pri-
vilegirten Stadt ins Einvernehmen zu setzen und gegen eine
Leistung an dieselbe das Braurecht zu bewahren, wie wir es bei Prie-
thal gesehen haben. Auch die Obrigkeit konnte hier Vergünstigungen
eintreten lassen. Die Stadt Hohenfurt hatte 1524 vom Abte Ehristoph
und von Johann von Rosenberg das Meilenrecht (allerdings nur aus
eine halbe Meile) erhalten und suchte nun auch in Kaltenbrunu an
der Grenze des Baungebietes das Bierbranen und die anderen Gewerbe
zu verhindern. Den Streit, der darüber ausbrach, schlichtete am 5. Febr.
1531 Johann von Rosenberg als Schutzvogt des Stiftes Hohenfurt zu
Gunsten der Kaltenbrunner, denen das Mälzen und Brauen auch weiter
hin erlaubt wurde.5)
Auch dadurch konnten sich einzelne vom Meilenrechte frei machen,
daß sie selbst von der Obrigkeit einen diesbezüglichen Freiheitsbrief
— meist uur für den Hausbedarf — erhielten, freilich ein immerhin sel
tener Fall. So bekamen 1525 am St. Thomastage die 18 Wächter
der unteren Burgs) in Rosenberg von Heinrich v. Rosenberg
1) Gratzn. Archiv.
2) Höritzer Archiv.
3) Rosenb. Chron. Msc.
4) Arch. český XII 61 f. D. h. sie wollten auch auf die nicht rosenberg. Unter
thanen ihr Meilenrecht, das sie schon früher von den Rosenbergern bezügl. der
rosenb. Unterthanen erhalten hatten, ausdehnen.
5) Mitth. d. Ver. f. G. d. D. in Böhm. XVIII 289.
Sie vertheilten sich auf die Dörfer: Bamberg, Wachtern, Gillowitz, Willentschen,
Hurschippen und Linden in der Rosenberger Bannmeile.
6)