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Titel Ordnung
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Titel - MVGDB
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Název:
Die Ordnung der Krummauer Steinmetzen, Maurer und Zimmerleute aus dem Jahre 1564, MVGDB 37
Autor:
Neuwirth, Joseph
Rok vydání:
1899
Místo vydání:
Praha, Wien
Česká národní bibliografie:
Počet stran celkem:
28
Obsah:
- 427: Titel Ordnung
- 454: Titel - MVGDB
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ist eigentlich selbstverständlich. Merkwürdigerweise schiebt sich in dem Auf-
baue des sechsten Artikels der Krummauer Ordnung dieser Vorbehalt
trennend in den Wortlaut des oben erwähnten Artikels der Regensburger
Satzungen, welcher im Tiroler und Admonter Hüttenbuche, in der Klagen-
furter Ordnung und in der allgemeinen deutschen Hüttenordnung unmittel-
bar an die Ordnungs, und Strafgewalt die Forderung anschließt, daß
alle Meister, Parliere, Gesellen und Diener ihren Vorgesetzten gehorsam
sein sollen. Durch den Vorbehalt wird der Artikel gleichsam entzwei-
geschnitten, aber nach dem Einschube in dem seit einem Jahrhunderte
giltigen Sinne und mit einem Wortlaute, der gerade dem Regensburger
Tage sehr nahe steht, fortgesetzt. Auf die Bestimmung der Dauer der
täglichen Arbeitszeit, mit welcher der sechste Krummauer Artikel schließt,
lassen sich die Regensburger Satzungen ebenso wenig als die allgemeine
deutsche Hüttenordnung von 1563 ein.
Der siebente Artikel der Krummauer Bestätigungsurkunde kürzt zum
Theil den Artikel 31 der Regensburger Satzungen, wie ihn das Tiroler1)
und Admonter Hüttenbuch2) gleich der Klagenfurter Ordnung3) bietet.
Mit der Wendung, es solle auch kein Meister die Gesellen „nicht Scheuchen,
Sondern Fuerdrung thuen biß auff die Stundt Vuntz das dj Sachen
Verhörrt Vund .. Außtragen Vund Abgelaintt wirdt“ ist direct die
Fassung des Art. 19 der allgemeinen deutschen Hüttenordnung von 15634)
festgehalten, für welche das Wörtchen „scheuchen“ charakteristisch bleibt.
Es deckt sich vollkommen mit der ältesten Ueberlieferung,5) die der Straß-
burger Haupthütte vorlag und nicht viel jünger als das Tiroler Hütten-
buch ist. Während das „schenken“ des letzteren und das „schenden
des Admonter Hüttenbuches und der Klagenfurter Ordnung offenbar
Schreibfehler oder ans einer stellenweise unzuverlässigen Vorlage geflossen
sind, da sie den sinngemäßen Zusammenhang mehr stören als weiterführen,
entspricht „scheuchen“ vollauf der gewünschten Fortdauer des Verhältnisses
zwischen Meister und Gesellen bis zum Austragen der Sache. Die
Schlußbestimmung über die Strafwürdigkeit eines gegen den Meister sich
1) Neuwirth, Die Satzungen des Regensburger Steinmetzentages nach dem
Tiroler Hüttenbuche von 1460. S. 50.
2) Luschin, Admonter Hüttenbuch a. a. O. S. 234 u. 235.
3) Neuwirth, Die Satzungen des Regensburger Steinmetzentages auf Grund
der Klagenfurter Steinmetzen- und Maurerordnung. S. 38—39.
4) Heideloff, Bauhütte des Mittelalters. S. 65. — Janner, Bauhütten.
S. 278 u. 279.
5) Heideloff. Baubütte des Mittelalters. S. 37. — Janner, Bauhütten.
S. 257.