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Titel Ordnung
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- s. 440: … 1497 im Rosenbergischen Gebiete eine bevorzugte Stellung der Steinmetzenzuuft der Prager Alt- stadt als Oberbehörde eines gewissermaßen alle Steinmetzen umfassenden Landesverbandes nicht an.…
- s. 443: … damals doch überwiegend, ja fast ausschließ- lich tschechische Steinmetzenzunft der Prager Altstadt gesucht haben, die noch 1489 vorgab, daß sie alle Zünfte…
- s. 448: … Grundlage der Organisation und im Zusammenhange mit der Steinmetzenzunft der Prager Altstadt wäre dies einfach unmöglich gewesen. Nur weil deutscher Geist von…
Název:
Die Ordnung der Krummauer Steinmetzen, Maurer und Zimmerleute aus dem Jahre 1564, MVGDB 37
Autor:
Neuwirth, Joseph
Rok vydání:
1899
Místo vydání:
Praha, Wien
Česká národní bibliografie:
Počet stran celkem:
28
Obsah:
- 427: Titel Ordnung
- 454: Titel - MVGDB
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1497 und die Bestätigung von 1564 gewiß tschechisch ausgefertigt worden
wären, wenn es nach der Nationalität der Mehrheit der Zunftmitglieder
und in Ansehung besonderer praktischer Erwägung ersprießlicher und
billig erschienen wäre, so verbürgt die Nichtausfertigung der genannten
Urkunden in tschechischer und ihre Ausstellung in deutscher Sprache zu-
nächst die Gewißheit, daß 1497 und 1564 die Mehrzahl der Zunftmit
glieder des Rosenbergischen Besitzes mindestens der dentschen Sprache
vollständig mächtig waren, weil sie nur mit dieser Kenntniß die Be-
stimmungen der Ordnung vollständig verstehen konnten. Wäre die Mehr-
zahl der Krummaner Zunftgenossen in beiden Fällen nur des Deutschen
kundig, der Nationalität nach aber Tschechen gewesen, so wäre die Erlassung
und Bestätigung der Privilegien wie so oft vor und nachher in Böhmen
zweifellos schon ans praktischen Gründen in tschechischer Sprache erfolgt.
Zunjtbestimmungen gelten in allererster Linie der Befriedigung der Be-
dürjnisse des Alltagslebens einer Genossenschaft und sollen von allen An-
gehörigen derselben verstanden werden, um gebührende Beachtung zu finden.
Daher müssen sie auch in einer mindestens der Mehrheit bekannten und
geläufigen Sprache abgefaßt sein, deren Text gleichsam Gesetzeskraft erlangt.
Die dentsche Ausfertigung der Urkunden von 1497 und 1564 durch die
Herren von Rosenberg beweist aber, daß die Mehrzahl der jeweiligen
Zunftmitglieder nicht nur deutsch verstand, sondern auch der Nationalität
nach deutsch war. Wäre sie tschechischer Herkunft gewesen, so würde sie
gewiß den Anschluß an die damals doch überwiegend, ja fast ausschließ-
lich tschechische Steinmetzenzunft der Prager Altstadt gesucht haben, die
noch 1489 vorgab, daß sie alle Zünfte gleichen Handwerkes im ganzen
Königreiche verwalte. Eine tschechische Majorität der Zunftgenossen hätte
ebensowenig einen Anschluß an Passau als eine deutsche Abfassung ihrer
Gründungsurkunde zugegeben, sondern zweifellos auf ihre gewiß berech¬
tigte Forderung eines tschechischen Errichtungsinstrumentes hingewiesen,
der auch der Urkundenaussteller Rechnung getragen hätte. Weil es letz-
terem aber das Naturgemäßeste und Zweckdienlichste schien, daß der auf
seinem Besitze zu organisirende Steinmetzenverband in lebendige Fühlung
mit einer angesehenen Bauhütte des dentschen Nachbargebietes trete, die
Satzungen derselben zur Grundlage seiner Entwicklung mache und nach
deutschem Hüttenbrauche sich halte und schaffe, müssen die Mitglieder der
Krummauer Unterhütte im Jahre 1497 unstreitig überwiegend deutsch
gewesen sein. Nur für eine der großen Mehrzahl nach deutsche Vereini-
gung konnte die Ueberlassung der Abschrift deutscher Hüttensatzungen, für
welche Herr Peter von Rosenberg gewiß nicht zuletzt in Rücksicht auf die