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Titel Ordnung
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- s. 440: … 1497 im Rosenbergischen Gebiete eine bevorzugte Stellung der Steinmetzenzuuft der Prager Alt- stadt als Oberbehörde eines gewissermaßen alle Steinmetzen umfassenden Landesverbandes nicht an.…
- s. 443: … damals doch überwiegend, ja fast ausschließ- lich tschechische Steinmetzenzunft der Prager Altstadt gesucht haben, die noch 1489 vorgab, daß sie alle Zünfte…
- s. 448: … Grundlage der Organisation und im Zusammenhange mit der Steinmetzenzunft der Prager Altstadt wäre dies einfach unmöglich gewesen. Nur weil deutscher Geist von…
Název:
Die Ordnung der Krummauer Steinmetzen, Maurer und Zimmerleute aus dem Jahre 1564, MVGDB 37
Autor:
Neuwirth, Joseph
Rok vydání:
1899
Místo vydání:
Praha, Wien
Česká národní bibliografie:
Počet stran celkem:
28
Obsah:
- 427: Titel Ordnung
- 454: Titel - MVGDB
Strana 440
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Prag-Altstadt bei einem Streite mit den ihre Rechte nicht genug respectiren-
den Kuttenberger Steinmetzen mit großem Nachdrucke behauptet, daß ihre
Zunft „von der Hauptstadt aus alle Zünfte gleichen Handwerks“ int
ganzen Königreiche Böhmen verwalte.1) Hier scheint auch der Wunsch
der Vater des Gedankens und einer volltönenden, den Thatsachen aber
nicht entsprechenden Phrase gewesen zu sein. Denn als man 1497 für
den Rosenbergischen Besitz eine Unterhütte „desselben Stainwerchs“ grün-
dete, die sich eigentlich allen anderen Zünften gleichen Handwerks im
ganzen Königreiche Böhmen hätte angliedern und nach den für den an-
geblichen Gesammtvorort Prag giltigen Bestimmungen organisiren sollen,
dachten weder Herr Peter von Rosenberg noch Hans Gezinger und die
mit ihm übereinstimmenden Handwerksgenossen daran, die Prager Stein-
metzenzunft als ihre nächste Behörde zu betrachten und von derselben
die Satzungen ihrer Organisation zu beziehen. Da man aber für Krum-
mau vom Meister und Parlier der Passauer Dombauhütte die erforder-
liche Abschrift bezog, erkanute man offenbar 1497 im Rosenbergischen
Gebiete eine bevorzugte Stellung der Steinmetzenzuuft der Prager Alt-
stadt als Oberbehörde eines gewissermaßen alle Steinmetzen umfassenden
Landesverbandes nicht an. Ja, man setzte sich dadurch, daß die Satzun-
gen nicht von der sich als Landesvorort ausgebenden Prager Steinmetzen-
zunft, sondern aus dem Auslande bezogen wurden, schon bei der Grün-
dung des Rosenbergischen Steinmetzenverbandes in offenkundige Anfleh-
nung gegen Prag. Denn in einem solchen Vorgehen konnte die Prager
Steinmetzenzunft, wenn ihr wirklich die 1489 von ihr in Anspruch ge-
nommene Aufsichtsstellung über alle Zünfte gleichen Handwerks im
ganzen Königreiche Böhmen zukam, mit Recht einen Schimpf erblicken
„als wenn von ihr die Ordnung nicht gehandhabt würde". Auch hätte
der Rosenbergische Steinmetzenverband von allem Aufange an sehr uner-
quickliche Streitigkeiten, bei denen sein Unterliegen zweifellos war, befürchten
müssen, wenn er über allgemein anerkannte Rechte der Prager Stein
metzenzunft als Landesvorort sich hinweggesetzt und ganz eigenmächtig
sonst ungewöhnliche Beziehungen angeknüpft hätte. Da er dies aber un-
1) List kamenického cechu Starého města Pražského Kutno-
horským z. r. 1489. Památky archaeologické a místopisné, IV. (Prag
1860), S. 187. Cech náš, kterýž podle práv našich, jakožto z hlavnieho
města spravuje všecky cechy našeho řemesla po Českém království, jakoby v
něm řádové služně se neřiedili potupují. — Neuwirth, Urkundliche Streif-
lichter a. a. O. Sp. 529 bis 531 erörtert diese Frage noch eingehender. —
Grueber, Die Kunst des Mittelalters in Böhmen. 4. Theil (Wien 1879),
S. 13 u. 14.