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- s. 422: … überließ. In dieser Stellung nahm Heinrich wieder im Interesse des Klosters Waldsassen einen wichtigen, die Zustände des Eger- landes berührenden Act vor.…
- s. 423: … patronatus ad Nos jure hereditario devolutum in villa Wondreb) dem Kloster Waldsassen durch Schenkung zueignete; wie denn auch — Kaiser Friedrich II.…
- s. 423: … Franken und im Egerlande gestärkt. Waren bisher eigentlich nur für Kloster Waldsassen gegebene Privi- legien zu verzeichnen, aus denen die Zustände Egers…
- s. 424: … innerhalb der Stadt, die er in dieser Zeit, 1236, dem Kloster Waldsassen schenkte. Die Paulsdorf hatten auch 1300 noch 12 Hofstätten zu…
Název:
Zur wirthschaftlichen und staatlichen Entwicklung des Egerlandes II, MVGDB 36
Autor:
Werhold, A.
Rok vydání:
1898
Místo vydání:
Praha, Wien
Česká národní bibliografie:
Počet stran celkem:
18
Obsah:
- 412: Titel Entwicklung
- 429: Titel - MVGDB
Strana 424
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herzuleiten blieben, so finden wir jetzt eine, der Stadt selbst zugehende
vortheilhafte Urkunde, gerichtet von K. Heinrich an die Civitas nostra
Egirensis (uicht etwa auch: et Imperii) 1234. Nach Jnhalt der Urkunde
will er für Nutzen und Ungehemmtheit der Stadt (utilitas et libertas)
sorgen, indem er den dicht vor Eger gelegenen, seinem fidelis Heinrich
von Liebenstein gehörigen Vorort Sciphgaze (durch diesen Namen
schon als eine, größerem Schiffsverkehre dienende städtische Gasse gekenu-
zeichnet) von diesem eintauschte, da der Stanffen-König die zwischen Stadt
und Eigenthüner eingetretenen Streitigkeiten in königlichem Hoheitsgefühle
pro honostate Nobis et imperio unziemlich erachte, worin eine Be-
kundung des Königs, daß die civitas nostra eine unmittelbare Reichsstadt
sei, sicherlich nicht zu finden ist. Die Bevölferung der anf herrschaftlich
Vohburg-Stauffischem Boden, der diesen Charakter rechtlich noch uicht
verloren hatte, entstandenen und stehenden Stadt war für ihren Verkebr
eingeengt. Die Stadt sah ihren Bezirk durch Besitzungen Answärtiger
eingeschnürt und sogar durchsetzt, da solche nicht nur bis nahe an, sondern
sogar in dieselbe hineinreichten; ein Sonnenberg aus der Coburger
Gegend besaß Gärten und Wiesen innerhalb der Stadt, die er in dieser
Zeit, 1236, dem Kloster Waldsassen schenkte. Die Paulsdorf hatten auch
1300 noch 12 Hofstätten zu Eger „vor der Burg“. Der Stadtverkehr
erhielt nun leichtere Gelegenheit, auf diesem jetzt (durch Abtreten ent-
fernterer, dem Könige eigengehöriger novalia) herrschaftlich erworbenen
Boden sich weiter auszudehnen, wobei letzterer auch sicherlich noch ferner
diesen Charakter behielt. Denn eine etwaige geschenkweise Ueberlassung
dieses Bodeneigenthums an die Stadtbürger erhellt nicht und es ist gar
nicht klar, ob die cives, wenn auch Einzelne bereits eigenthümlichen
Bodenbesitz in der Stadt erlangt hätten, überhaupt schon befähigt gewesen
waren, als Gesammtheit, corporativ, rechtlich zu erwerben, ob die
cives überhaupt schon den Stadtboden durch Abtreten der Stauffischen
Grundherrschaft als Eigenthum einer Gesammtheit besaßen, dem sie die
Schiffgasse hätten anschließen können. Es liegt über eine solche Um-
wandlung in dieser Zeit nichts vor und es ist auch feine Nothwendigkeit,
eine solche voraussetzungsweise anzunehmen.
König Heinrich verfiel bald wieder in sein altes Thun dem Vater
gegenüber, der nun 1235 den aufständischen Sohn der Königswürde entsetzte
und in Haft brachte, dann den jüngeren Sohn Conrad IV. zum Könige
wählen ließ, welcher die Stellvertretung des wieder nach Italien ziehen-
den Kaisers in Deutschland übernahm. Als von Interesse für die Be-
mühung der Stauffen um Stärkung der Rechtspflege ist hier Kaiser