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Titel - MVGDB
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Název:
Beiträge zur Kunde böhmischer Geschichtsquellen des XIV und XV Jahrhunderts II, MVGDB 36
Autor:
Bachman, Adolf
Rok vydání:
1898
Místo vydání:
Praha, Wien
Česká národní bibliografie:
Počet stran celkem:
32
Obsah:
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Strana 267
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Bänden hinterlassen haben.“1) Es wäre doch merkwürdig, wenn Otto
Chroniken über König Ottokar gekannt und sie, obwohl er für sein eigenes
Werk verläßlicher Meldungen bedurfte, nicht gebraucht hätte.
Eine zuverläßlichere Antwort, als die obigen Worte Ottos, erhalten
wir aber auf unsere Frage aus einer Prüfung des Inhaltes der
Capitel II—VIII, wobei noch weiter zu beachten sein wird, in wie weit
selbst dort, wo sich die Annales Ottocariani (genauer die Annal. Ottoc.
oder die Annales Bohemici) als Quellen Ottos erkennen lassen, dieser
seine Vorlage ungeändert gelassen oder sie bearbeitet hat.
Gleich in Cap. II stammt die irrige Angabe, daß Ottokar das
Turnierwesen in Böhmen einführte, wie gelegentlich oben berührt wurde,
nicht aus den Annal. Ottoc. Das Capitel beginnt ganz legendenhaft:
„Es war einmal in dem Königreiche Böhmen ein mächtiger und tüchtiger
Herrscher, Ottokar mit Namen, der von der Zeit seines Jünglingsalters
an sich mannhaft benahm und seinen edlen wahrhaft königlichen Sinn
allenthalben werkthätig und glanzvoll offenbarte.“ Eine lange Reihe vor-
trefflicher Eigenschaften wird nun dem Könige nachgerühmt. Die Chronik
Ottos deckt sich hier genauer als sonst einmal mit ihrer Vorlage, den Annal.
Ottoc. ad a. 1278.2) Aus gutem Grunde. Die Annalen enthalten hier
eben für den gefallenen König einen Nachruf, der sich natürlich bemüht,
allen hervorragenden Eigenschaften und Verdiensten des Todten gerecht
zu werden. Aber, sehr bezeichnend, auch die rückhaltlose Anerkennung in
der Todtenklage genügt dem Verfasser der Legende noch nicht: ihm ist
Ottokar auch „regni sui incolis de pace providere satagens“, der
Friedliebende, was zu Ottokars zahlreichen Fehden und Kämpfen sehr
schlecht stimmt, serner der Civilisator seines bis dahin rohen Volkes und
darin ihr Muster und Vorbild,3) beides gewiß allseitige Uebertreibung.
1) Cap. IV : luculenter insinuant, qui de suis gestis fortibus ex certa scientia
cronica conscripserunt et in diversis voluminibus digne recolenda ea posteris
reliquerunt. Loserth citirt zu diesen Worten als Quelle Annal. Ottocar. ad
a. 1278 (Font. r. Boh. II 335) „eius facta melius et verius explananda
posteris relinquo“. Es sind die Worte des (1278) gleichzeitigen Annalisten,
die mit dem, was 1305 und später dem Abte von Königsaal vorlag, nichts
zu thun haben können.
2) Font. rer. Bohem. II, 334, 335.
3) Gentis Bohemicae, quae adhuc bestialibus vegetabatur moribus, ruditatem
quibusdam urbanitatis regulis illustravit, se ipsum exemplum vivendi
ceteris constituens et exemplar. Ist dies Erinnerung an die bekannte
Stelle des Cosmas, oder Tradition oder legendarer Uebereifer?