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Titel Kladrauer Urkunden
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Titel - MVGDB
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- s. 258: … der Urkunde VII ent haltenen, den Kladrauern verliehenen Gerechtsame. Im Prager Schlosse am Montage, dem Tage vor Pauli Bekehrung (26. Jänner) des…
- s. 260: … am Montag nach dem Sonntage Cantate (30. April) 1584 am Prager Schlosse ertheilte Confirmation der den Kladrauern bisher verliehenen Privilegien sind nur…
- s. 265: … kurze Inhaltsangabe derselben be- schränken wollen. Die erste derselben, am Prager Schlosse ausgestellt, datirt vom 8. Feber 1616, in welcher Kaiser Mathias…
Název:
Stadt Kladrauer Urkunden, MVGDB 34
Autor:
Mayer, Wenzel
Rok vydání:
1896
Místo vydání:
Praha, Wien
Česká národní bibliografie:
Počet stran celkem:
22
Obsah:
- 248: Titel Kladrauer Urkunden
- 269: Titel - MVGDB
Strana 260
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Von den dieser Urkunde anhängenden zwei Siegeln ist das äbtliche
übereinstimmend mit dem an der Urkunde X angebrachten; die verwischte
Umschrift läßt nur die Worte: Sigillum .. Abb. . Clad . . erkennen.
Das kreisrunde Siegel des Conventes, aus ungefärbter, gelblicher Masse
geformt, gleicht dem der II. Urkunde angehängten, doch ist die Umschrift
bis auf das Wort COVETVS unleserlich.1)
XIII und XIV. Sowohl die von Kaiser Maximillian II. am Freitag,
dem Feste Petri und Pauli (29. Juni) des Jahres 1571, als auch die
von Kaiser Rudolf II. am Montag nach dem Sonntage Cantate
(30. April) 1584 am Prager Schlosse ertheilte Confirmation der den
Kladrauern bisher verliehenen Privilegien sind nur ganz allgemein, unt
der üblichen Form abgefaßt und bringen weder eine Aufzählung der
bestätigten Documente, noch den Inhalt derselben. Die in Holzkapseln
eingelassenen großen Majestätssiegel sind an der ersterwähnten Urkunde
mit gelber, an der zweiten mit schwarzgelber Seidenschnur befestigt und
unversehrt.2)
XV. Aus demselben Jahre, wie der letzterwähnte Majestätsbrief,
datirt eine Pergamenturkunde (vom 13. August 1584) über einen Zins
nachlaß von 30 Schock Groschen, welche Vergünstigung der in Kladrau
geborene Abt Andreas Stein (1583—1589) den Bewohnern seiner Vater
stadt mit anderen, sehr werthvollen Freiheiten und Begabungen verliehen
hatte. Die hierüber am 27. Feber 1584 ausgestellte umfangreiche Ur-
kunde war zur größeren Sicherheit am 8. Juni 1584 in den braunrothen
Gedenkquatern der Landtafel vom Jahre 1583 eingetragen worden.3) Es
scheint jedoch, daß dieser Beweis besonderer Zuneigung des Abtes zu
seiner Heimat nicht ohne Widerspruch geblieben, ja geradezu von Seite
seines abgesetzten Vorgängers Josef Wron von Dorndorf und Biskupow,
der eine Provision vom Kloster bezog, angefochten worden sei. Im Jahre
1577 hatten sich nämlich die Kladrauer dem Letzteren gegenüber aus
drücklich zur Zahlung eines Zinses von 80 Schock Groschen an Stelle
der zehnten Garbe verpflichtet, von welchem ihnen eben obiger Nachlaß
gewährt wurde. In vorliegender Urkunde nun bestimmt Abt Andreas,
1) Von Schöft a. a. O. S. 18 erwähnt.
2) Vgl. Schöft ebendort S. 26 und 28.
3) Ein vom 16. Juni 1584 datirter Auszug aus derselben, welcher diese für
die wirthschaftliche Entwicklung der Stadt so bedeutungsvolle Urkunde ihrem
ganzen Wortlaute nach wiedergibt, wird ebenfalls im Kladrauer Archive
verwahrt.