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Název:
Excommunication des Markgrafen von Mähren Prokop und seines Anhanges im Jahre 1399, und was damit zusammenhängt (Archiv für österreichische Geschichte vol. 8)
Autor:
Wolny, Gregor
Rok vydání:
1852
Místo vydání:
Wien
Česká národní bibliografie:
x
Počet stran celkem:
36
Obsah:
- 173: Titel
- 175: Excommunikation –Titulus
- 177: Excommunikation
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Missethaten haben sühnen zu wollen 1); aber die einmal entfesselte Gier
des niedern Adels nach geistlichem Gute, der vielleieht die Sympathien des
Markgrafen Prokop Vorschub gaben, gönnte dem Domkapitel so wenig
Ruhe, dass sehon 1381 auf dessen Klage: dass hohe und geringe, geist-
liche (Prinz Johann Soběslaw?) und weltliehe Personen die Besitzungen
und Einkünfte desselben vielfach bedrücken und schmälern," Papst Urban VI.
den Bischöfen von Passau und Krakau, dann dem Abte zu St. Vincenz in
Breslau, Markus, befahl, die diesfällige Untersuchung zu pflegen und die
Schuldigen zu bestrafen (ddo. Rome ad S. Petrum a°. IV pontific. V Cal.
Decemb.). Demgemäss forderte der Abt am 13. November 1382 Heinrich
von Newogic, Onsso von Rakodow-Certorai, die Clienten Bolik und Cènek
in Olssan, sowie den Ansassen einer Olmützer Vorstadt, Blahon genannt,
auf einen bestimmten Tag nach Breslau oder an einen andern nahen Ort,
um sich in Gegenwart der Olmützer Kapitularen wegen der diesen zuge-
fügten Gewaltthätigkeiten und Unbilden zu verantworten, und als der erst-
genannte nicht erschien, sprach er über ihn und seine Spiessgesellen
Mathias Silvanus, Slawik, Michael, den ehemaligen Richter im D. Běla,
Haynlin, und mehrere Ansassen des Dorfes Giebau am letzten Februar
1383 den Bann aus 2).
Nicht besser wie seinem Kapitel mochte es dem Bischofe Peter ergan-
gen sein, wofür in Ermanglung anderer sicherer Daten das Schutzbünd-
niss spreehen mag, das er 1382 mit Markgraf Jodok schloss , und worin
dieser sich verpflichtete, des Bischofs Land und Leute mit aller Macht wie
seine eigenen gegen Jedermann, nur den König von Böhmen ausgenommen,
zu schirmen ; ihm im Nothfalle seine Häuser, Festen, Schlösser und Städte
zu öffnen, ihm mit seinen Leuten bei Kriegen innerhalb des Landes auf
seine eigenen, bei jenen ausserhalb des Landes aber auf des Bisehofs Kosten
gegen Jedermann beizustehen 3). Auch der Geldmangel muss gross gewesen
sein , weil der päpstliche Schatzmeister, Bischof Augustin, 1384 (ddo. in
castro Lucerie (?) cristianorum 5. Novemb. Indict. VII 4) dem Bischofe Pe-
ter, dem Kapitel und sämmtlichem Diöeesanclerus, aus Rücksicht auf die
grossen sie drückenden Lasten und Beschwerden, eine nachträgliche Jah-
resfrist von Weihnachten an zur Leistung des päpstlichen Zehends etc.
durch den Prager Erzbischof Johann bewilligt hatte.
1) Zur Herstellung der durch seine Dienerschaft abgebrannten Domkirche
mag er aber nichts beigetragen haben, indem dazu noch im J. 1389 mit päpst-
licher Licenz und Ablassvertheilung sogar in den Diöcesen von Prag, Salzburg
und Gnesen, in der Olmützer aber noch 1392 milde Gaben gesammelt wurden.
(Zwei Urkunden in Kremsier.)
2) Original ebenda A. II, c. 6 und 8.
3) Original-Revers des Markgrafen Jodok ddo. Brune fer. IV post festum
beate Catharine in erzbischöflichen Archive zu Kremsier. Der Vertrag selbst
soll am Freitag nach hl. Catharina datiren (Richter „Series etc." pag. 123), scheint
aber nicht mehr vorhanden zu sein.
4) Olmützer Kapitel-Archiv.