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Excommunikation
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Název:
Excommunication des Markgrafen von Mähren Prokop und seines Anhanges im Jahre 1399, und was damit zusammenhängt (Archiv für österreichische Geschichte vol. 8)
Autor:
Wolny, Gregor
Rok vydání:
1852
Místo vydání:
Wien
Česká národní bibliografie:
x
Počet stran celkem:
36
Obsah:
- 173: Titel
- 175: Excommunikation –Titulus
- 177: Excommunikation
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2. dass er aber, ungeachtel der so schr verminderten Einkünfte, den
kostspieligen Krieg fortführen musste, und doch die grossen Güter Meilic
mit Wischau, Mödritz und Hochwald mit verhältnissmässig geringen Opfern
eingelöset hatte, wozu allerdings Geldanleihen, aber meist mit Zustimmung
seines Kapitels nothwendig waren;
3. dass der beklagenswerthe Angriff des fremden Depositums in der
Kirchenschatzkammer in der rathlosen Kriegsnoth einige Entschuldigung
findet, überdies von ihm offen anerkannt, und wenigstens zum Theil ent-
schädigt wurde;
4. dass er die Burg Hochwald an K. Sigismund nicht abgetreten, son-
dern nur zur Vertheidigung für die Dauer des Krieges mit Markgraf Pro-
kop übergeben hatte, und
5. dass er nicht im Kirchenbanne starb, für dessen Zuziehung auch
kein entsprechendes Vergehen vorlag.
Die über Markgraf Prokop und seinen Anhang 1399 verhängte Kirchen-
strafe hatte nicht den gewünschten Erfolg, vielmehr scheint die Erbitte-
rung der Gebannten seitdem noch zugenommen zu haben, weil in demselben
Jahre Papst Bonifaz IX. auf Bitten des Olmützer Kapitels mittelst Bulle
ddo. Rome apud S. Petrum VI. Idus Sept. den Leitomischler Bischof, den
Abt der Schotten in Wien und den Propst zu St. Maria in Sternberg beauf-
tragt, die Bullen seiner Vorgänger Urban V. und VI. aus den Jahren 1377
und 1382 in Betreff der Gewaltthätigkeiten gegen die Glieder der Olmützer
Kirche, auch auf die Gewaltthätigkeiten gegen die Personen und das Eigen-
thum der Zinsleute und Unterthanen auf den Kirchengütern, deren damals
viele vorgefallen sein sollen, ohne Unterschied der Personen und des Stan-
des der Kirchenschänder auszudehnen, und ausdrücklich verordnete, dass
diese Verfügung auch nach seinem Tode in Wirksamkeit bleiben solle 1).
Die Zwietracht nämlich , die zwischen den Brüdern Jodok und Prokop mit
seltener Unterbrechung geherrscht, artete besonders seit der Errichtung
des sogenannten Herrenbundes in Böhmen gegen den K. Wenzel (18. De-
cember 1393 2), an dem auch Markgraf Jodok Theil nahm, während Prokop
zu K. Wenzel stand , in einen blutigen Streit zwischen den markgräflichen
Brüdern aus, welchen Prokop auch auf die dem Bruder ergebene Geistlich-
keit Mährens ausdehnte, und 1395, gleichsam nur ausnahmsweise, auf Ver-
wendung seiner Schwester Anna versprach, die Herrschaft Sternberg und
insbesondere die dazu gehörigen Klöster in Sternberg und Dolein in diesem
Kriege nicht schädigen zu wollen 3). Daher die fortgesetzte und auch nicht
durch den Bannstrahl unterbrochene Befehdung des Bischofs, des Kapitels
und ihrer Güter, die seit 1401 noch erbitterter geworden sein mochte, weil
am 4. Juli d. J. zwischen dem Herzoge von Troppau Premek, dem Olmützer
Bischof und Domkapitel, ferner Erhard von Kunstadt, Laček v. Krawař-
Helfenstein, Peter von Krawař-Plumenau und den übrigen mährischen
1) Original im Domkapitel-Archiv zu Olmütz.
2) Palacky, Geschichte von Böhmen III. Band, S. 71.
3) In Kogetyn die Mart. anto b. Agnet.