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Titel
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Vorwort
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Einleitung
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Editionseinleitung
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Edition
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Název:
Das Buch der Prager Malerzeche (Kniha bratrstva malířského v Praze) 1348-1527 ; vollständiger Text nebst einem kritischen Commentar
Autor:
Patera, Adolf; Tadra, Ferdinand
Rok vydání:
1878
Místo vydání:
Praha
Česká národní bibliografie:
Počet stran celkem:
98
Počet stran předmluvy plus obsahu:
I+97
Obsah:
- I: Titel
- 1: Vorwort
- 3: Einleitung
- 53: Editionseinleitung
- 61: Edition
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48
übersetzt: „wenn es sich um eine Sache der Maler handelt, soll
auf einen Malerzechmeister compromittirt werden, und wenn um
eine Glaserangelegenheit, gleichfalls auf einen Glasermeister aus der
Gemeine“). Warum hätte man den Glaserzechmeister zurückgesetzt?—
Weil Prof. Pangerl die von seinem Collegen aufgestellte Behaup-
tung nicht umstossen wollte, muss er Ausnahmen von dieser Regel
zugestehen. So wird auf S. 62 (J. 1454) ein Štěpánek als Zech-
meister an zweiter Stelle genannt und sollte nach der allgemein
aufgestellten Regel für einen Glaser gehalten werden ; weil nun auch
im J. 1465 ein Stephan als Maler-Zechmeister genannt wird, so
bezeichnet der Herausgeber beide als identisch (?), und es sind
daher im J. 1454 „ausnahmsweise zwei Maler an der Spitze der
Zeche gestanden“.
Auffallend ist nachstehende Behauptung Woltmann’s (S. 14):
„Es finden Verhandlungen ,in voller Zeche‘ statt, in welchen die
Meister der beiden Prager Städte nebst Vertretern des Rathes der
Kleinseite anwesend sind.“ Wie kommen aber gerade nur „Vertreter
des Rathes der Kleinseite“ zu den Verhandlungen der vollen Zeche?
Das Räthsel ist gelöst, wenn man jene Stelle des Malerbuches er-
wägt, auf welche er diese allgemeine Behauptung basirt. Es handelt
sich um einen speciellen Fall, wo der Meister Mikuláš Kulhavý,
„der damals auf der Prager Burg war“, unter die Gerichts-
barkeit des Kleinseitner Rathes angehörte, so dass es also erklär-
lich ist, warum zwei Vertreter desselben bei der Verhandlung er-
schienen waren; daraus aber eine allgemeine Regel abzuleiten und
zu statuiren, dass bei den Verhandlungen der „vollen Zeche“ zwei
Vertreter des Kleinseitner Rathes zugegen waren, ist wohl kaum
zulässig und nur dadurch erklärlich, dass Woltmann, dem die böh-
mische Sprache „nicht zugänglich“ ist (verba ipsissima), sich auf
Prof. Pangerl's Uebersetzung verlassen hat, die aber wie anderwärts
auch in diesem Falle nicht richtig ist.
Aehnlich verhält es sich mit einigen weiteren Behauptungen
Woltmann’s so z. B. bezüglich der Entwickelung der Bruderschaft
zur Zunft, die er mit dem J. 1454 als abgeschlossen erklärt (?).
Wir rathen ihm, zu diesem Behufe nebst anderen besonders Tomek’s
Geschichte von Prag zu lesen (oder sich zu diesem Ende übersetzen
zu lassen), er wird dann über die Genossenschaften Prags (bereits
zu Anfang des 14. Jahrhunderts) mehreres erfahren können. Merk-