z 180 stránek
Titel
I
II
III
IV
Vorwort
V
VI
Inhaltsverzeichnis
VII
VIII
Einleitung
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Anhang
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Register
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- s. 25: … versammelte. Hätte es sich jedoch allein um die Huldignng des Fürstentums Breslau gehandelt, so hätte die Stadt fanm einen zwingenden Rechtsgrund für…
- s. 31: … Auszahlung unterbliebe, an den königlichen Landen schadlos zu halten. Das Fürstentum Breslau, das Polen am nächsten lag, konnte, wenn die vorgesehene Möglichfeit…
- s. 81: … Gericht fordern oder fordern lassen wird, daß er ferner das Fürstentum Breslau ungeteilt bestehen lassen, die Freiheit der Ratswahlen nicht antasten, die…
- s. 138: … und Glatz machten sich die Verheerungen geltend, aber auch im Fürstentum Breslau selbst. So erlitten uicht nur Handel und Handwerk, sondern auch…
Název:
Der Widerstand Breslaus gegen Georg von Podiebrad
Autor:
Koebner, Richard
Rok vydání:
1916
Místo vydání:
Breslau
Počet stran celkem:
180
Obsah:
- I: Titel
- V: Vorwort
- VII: Inhaltsverzeichnis
- 1: Einleitung
- 146: Anhang
- 171: Register
Strana 31
Der Bescheid vonr 7. Mai 1454.
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Partei Tempelfelds, den Nachteil, in den ihre Politik zu geraten schien, in
vollen Sieg umzuwandeln und die Stadt zu einem gewalttätigen verwegenen
Vorstoß fortzureißen.
Als die böhmischen Gesandten Aufang Mai nach Breslau kamen, wurde
ihnen von den Ständen von Breslan und Namslau der Bescheid gegeben, sie
seien umsoust gekommen. Man habe doch erkannt, daß die Huldigung an
Mittler uicht augängig sei; der König müsse selbst uach Breslau kommnen.
In einer ansführlichen Erklärung1), die die Breslauer den Gesandten
einhändigten, wird diese Antwort gerechtfertigt. Die Breslauer verweisen hier
nochmals auf das alte Herkommen. Sie sprechen die Erwartung aus, daß
der König selbst, wenn er erst zu seinen Jahren gekommen sei, ihr Verhalten
billigen werde; es geschehe zu seinem Besten. Auch vor den schlesischen Fürsten
könnten sie eine Preisgabe ihres Rechtes uicht verantworten; denn in Breslau
zu huldigen sei auch jür diese ein Vorrecht, und sie hätten die Stadt auch
schon darnm gemahut. Schließlich hätten die Breslaner auch das Zengnis
ihrer Prediger und Prälaten für sich; diese machten sich anheischig, die Recht-
mäßigfeit der Forderung ans der heiligen Schrijt und aus dem heiligen Rechte
zu beweisen. Der heiligen römischen Kirche wolle man gehorchen und den
Könige; mögen Seine Königlichen Gnaden uur ja keiner anderen üblen Aus-
legung Glauben schenken. Treue Untertanen wollten sie ihm auch jetzt schon
ohne Huldigung sein. Der Sinn dieser Worte ist deutlich. Die Antwort an
die föniglichen Gesandten vom 7. Mai sah aus wie eine Herausforderung
Podiebrads nud konnte nicht anders gemeint sein. Die Breslauer erklärten,
sie wollten dem Könige gehorchen und versagten sich doch seinem Huldigungs-
gebote; sie erkannten dieses also nicht als das seinige an. Die Breslauer
getrösteten sich bei dem Könige eines reijeren Alters; sie sprachen also offen
aus, daß er jetzt schlecht beraten sei. Die Breslauer verwiesen endlich auf die
Autorität ihrer Geistlichkeit; sie erklärten damit jeden Widerspruch gegen ihr
Verhalten als glaubensfeindlich und sprachen dem Christentum des Utraquisten
Podiebrad ihr Mißtranen aus. Kurzum: dieser Bescheid war die Erklärung,
daß Podiebrad der Feind des Königs und der Kirche und darum auch der
vom 7. Mai (vgl. unten Anm. 1) am Schlusse berihrt. Bei der Vereinbarung eines Ver-
löbnisses zwischen dem König von Polen und der Schwester des Königs Ladislaus war
dieser eine Mitgift von 100000 Gulden verschrieben und dem polnischen Könige die Voll-
macht gegeben worden, sich, im Falle die Auszahlung unterbliebe, an den königlichen Landen
schadlos zu halten. Das Fürstentum Breslau, das Polen am nächsten lag, konnte, wenn
die vorgesehene Möglichfeit eintrat, auch zuerst in Mitleidenschaft gezogen werden. Der Ver-
trag verletzte die Sicherheit des Landes, und da er ohne Befragung der Stände geschlossen
war, auch die Rechtsanspriiche der Breslauer.
1) Korr. 2, Script. rer. Siles. VIII, 1 ff.