z 180 stránek
Titel
I
II
III
IV
Vorwort
V
VI
Inhaltsverzeichnis
VII
VIII
Einleitung
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Anhang
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Register
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- s. 25: … versammelte. Hätte es sich jedoch allein um die Huldignng des Fürstentums Breslau gehandelt, so hätte die Stadt fanm einen zwingenden Rechtsgrund für…
- s. 31: … Auszahlung unterbliebe, an den königlichen Landen schadlos zu halten. Das Fürstentum Breslau, das Polen am nächsten lag, konnte, wenn die vorgesehene Möglichfeit…
- s. 81: … Gericht fordern oder fordern lassen wird, daß er ferner das Fürstentum Breslau ungeteilt bestehen lassen, die Freiheit der Ratswahlen nicht antasten, die…
- s. 138: … und Glatz machten sich die Verheerungen geltend, aber auch im Fürstentum Breslau selbst. So erlitten uicht nur Handel und Handwerk, sondern auch…
Název:
Der Widerstand Breslaus gegen Georg von Podiebrad
Autor:
Koebner, Richard
Rok vydání:
1916
Místo vydání:
Breslau
Počet stran celkem:
180
Obsah:
- I: Titel
- V: Vorwort
- VII: Inhaltsverzeichnis
- 1: Einleitung
- 146: Anhang
- 171: Register
Strana 25
Die besondere Bedeutung der Breslaner Huldigung.
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Erfahruugen der Lausitzer fonnten die Stadt veranlassen, sich dieser Ladung zu
entziehen. Und noch gewichtiger sprachen andere rechtliche Bedeuken; mit ihnen
beschäftigte sich alsbald die öffentliche Meinung anfs leidenschaftlichste.
Dem Breslaner Herkommen war eine Huldigung durch Vertreter un-
bekannt; die Zeremonie hatte immer erst stattgehabt, wemn der König selbst
nach Breslau kam und dort die Untertanen um sich versammelte. Hätte es
sich jedoch allein um die Huldignng des Fürstentums Breslau gehandelt, so hätte
die Stadt fanm einen zwingenden Rechtsgrund für eine Gehorsamsverweigerung
behaupten fönnen. Eine Huldignng durch Vertreter hatte uur die Bedeutung
eines provisorischen Aktes; sie mußte — der Idee der Landeshuldigung ent-
sprechend — im Lande von den Untertanen des Landes selbst wiederholt werden.
Hierüber bestand uirgends ein Zweifel; die böhmische Regierung selbst legte
Wert anf die Veranstaltung einer zweiten Huldignng, einer „gemeinen Huldigung"
im Lande. Sie hatte für den König eine solche Wiederholung des Aktes ans-
drücklich ansbedungen, als die Oberlausitzer zu Prag ihre vorläufige Huldigung
durch Bevollmächtigte leisteten 1). In der Ober-Lausitz war auch die zweimalige
Huldignng schon eine alte Gewohnheit2). Wenn in Breslau dieses Herkommen
nicht bestand, so hatte dies eigene Gründe. Jn Breslan wurde nämlich nicht
uur die Huldignng des Fürstentums und der Stadt Breslan, soudern zugleich
die Huldigung sämtlicher schlesischer Fürstentümer vollzogen: die Einheit Gesaut-
schsesiens kam in gewisser Weije zum Ansdruck; Breslau erschien als „der ander
stul des konigreichs zu Behem“ 3). Diese schlesische Gesanthuldignng ließ sich
nun nicht mehr wiederherstellen, wenn sich die Breslaner anf eine vorsäufige
Huldigung in Prag einließen und damit das Herkommen preisgaben. Es war
zu erwarten, daß die andern Schlesier ihnen nach Prag folgen würden; die
Lehnshuldigung, die die Fürsten dort aussprachen, kounte dann aber nicht noch
einmal in Breslau wiederholt werden. — Gegeuwärtig war nun aber für die
Breslaner die schlesische Gesamthuldigung zu Breslau von besouderem Wert.
Sie betonte, wie gesagt, die hauptstädtische Steslnng der Stadt und die Ein-
heit Schlesiens. Diese zweite Bedeutung war in positischer Hinsicht die
wichtigste. Die Gleichberechtigung Schlesiens, die die Böhmen leugneten, konnte
sich uur dann in einiger Geltung erhalten, wenn zugleich die Idee der Einheit
des Laudes gewahrt blieb. Daß diese Einheit tatsächsich soust nie recht fräftig
die Quellenbelege. Hier wird auch über die Abweichungen der Darstellung von Markgrafs „Ge
schichte Schlesieus und namentlich Breslaus unter Ladislaus“ (Zeitschr. XI) Auskunft gegeben.
1) Urk. Beitr. a. a. O. 2) Knothe a. a. O. 290 ff. — Eschenloers „private“ und
„gemeine“ Huldignng (D 1 20) gehen offenbar auf die oberlausitzischen Gewohnheiten zurück;
zur Zeit des Huldignngskonfliktes lebte Esch. ja noch in Görlitz (Markgraf, Script. rer.
3) Esch. D 1 18.
Siles. VII, S. VI).