z 180 stránek
Titel
I
II
III
IV
Vorwort
V
VI
Inhaltsverzeichnis
VII
VIII
Einleitung
1
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Anhang
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Register
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Název:
Der Widerstand Breslaus gegen Georg von Podiebrad
Autor:
Koebner, Richard
Rok vydání:
1916
Místo vydání:
Breslau
Počet stran celkem:
180
Obsah:
- I: Titel
- V: Vorwort
- VII: Inhaltsverzeichnis
- 1: Einleitung
- 146: Anhang
- 171: Register
Strana 9
Die politische Verantwortung Breslaus.
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keit zu Böhmen den Gegensatz zu der Zugehörigkeit zu Schlesien 1). Völlig
gleichgültig gegen die schlesische Landesehre waren auch die oberschlesischen
Fürsten. In der Oberlausitz saß noch viel slavisches Landvolk, das von der
tschechisch-hussitischen Bewegung mitgezogen wurde2).
Was aber die andern Glieder der Nebenländer leiden mußten oder wollten,
war für die Stadt Breslan aus mehr als einem Grunde unerträglich.
Das schärfere politische Empfinden wohnte wohl überall bei den Bürgern.
Die Breslaner Bürgerschaft war die stärtste und reichste in diesen Ländern.
Sie befand sich anszerdem in einer einzigartigen verfassungsrechtlichen Stellung.
Während die kleineren Städte unter einem Teilfürsten stauden oder — wie im
Fürstentum Schweiduitz-Jauer — in einem unmittelbar unter dem König
stehenden Erbfürstentum uur einen Teil bildeten, beherrschte die Stadt Breslau
das gleichnamige Fürstentum, dem sie angehörte. In dem kleinen Gebiet hatte sie
von Natur das Übergewicht; dazu war ein großer Teil des ländlichen Grund=
besitzes in bürgerlichen Händen. Endlich verwaltete die Stadt im Fürstentum
die landesherrlichen Rechte. Der Breslaner Rat hatte hier seit Kaiser Sig-
mund die Hauptmaunschaft inne3), und diese gab ihm unter gewöhnlichen
Verhältuissen eine bedentende Macht über die nichtbürgerlichen Mannen,
namentlich, weil der Hauptmann den Gerichtsherrn vertrat. Ebenso gefügig
war den Breslauern naturgemäß das kleine Nenmarkt, die einzige Stadt, die
neben Breslan dem Fürstentum angehörte. Die Stadt Breslau hatte also in
allen engeren Landesangelegenheiten nach keines andern Willen zu fragen;
sie stand allen andern Gliedern der Krone Böhmen als ein Glied für sich
gegenüber. Das steigerte ihre Verantwortung.
Dazu war Breslan nach seinem eigenen übersieferten Anspruch die Haupt-
stadt Schlesiens. Es war der Mittelpnukt des Handels; es war Sitz des Bischofs.
Es war Ausgangspunkt der Besitzergreifung Schlesiens durch die Krone Böhmen
gewesen. Das Bewußtsein von der Einheit Schlesiens wirkte fort, obwohl
diese Einheit keine danernde verjassungsrechtliche Ausprägung von sachlicher
Bedeutung fand. Und in diesem Gesantschlesien durfte sich Breslau in ge-
wissem Sinne als Sitz der Herrschaft und Vertretung des Landes betrachten 4).
1) G. Croon, Die landständische Verfassung von Schweidnitz-Jauer (Cod. dipl. Sil.
2) Korr. 140, Script. rer. Siles. VIII, 169. 3) Vgl. Mark-
XXVII, 1912), S. 27 ff.
graf in „Breslauer Stadtbuch“, Cod. dipl. Sil. XI, S. XXXVIII ff. 4) Das Breslauer
Stadtarchiv enthält (Hs. A 4) ein „liber annalium devolutionis Slesie ad regnum et coronam
Bohemie“, 92 Urknudenkopien, Ende des 14. Jahrhunderts aufgezeichnet. Der Katalog (Mark-
grafs) bemertt hierzu: „Die Handschrift ist schon im Mittelalter im Breslauer Archiv gewesen
und wahrscheinlich hier entstanden. Es ist möglich, daß die urkundlichen Besitztitel der Krone
Böhmen auf die schlesischen Fürstentümer damals noch in Breslau aufbewahrt wurden..