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Karsl IV. Jugendleben
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St. Wenzels-Legende
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- s. 31: … Tirol zum Herzog von Kärn- ten, welchen er aus dem Königreiche Böhmen verdrängt hatte. Dessen erste Gemahlin, die Schwester meiner Mutter, war…
- s. 92: … welche mit allen Gebieten und dem gesamten Zu- behör dem Königreiche Böhmen einverleibt werden und so- in aller Folgezeit bleiben sollten, dazu…
Název:
Kaiser Karls IV. Jugendleben und St.-Wenzels-Legende
Autor:
Blaschka, Anton
Rok vydání:
1956
Místo vydání:
Weimar
Počet stran celkem:
140
Počet stran předmluvy plus obsahu:
140
Obsah:
- 1: Titel
- 7: Inhalt
- 9: Karsl IV. Jugendleben
- 95: St. Wenzels-Legende
- 127: Namen- und Sachregister
Strana 92
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JUGENDLEBEN KARLS IV.
gesagt, aus seinen Gebieten verbannt war, das Lausitzer
Land, nämlich die Städte Görlitz und Bautzen, geben zu
wollen, welche mit allen Gebieten und dem gesamten Zu-
behör dem Königreiche Böhmen einverleibt werden und so-
in aller Folgezeit bleiben sollten, dazu noch 20000 Markreinen
Silbers, für welche der Markgraf die Städte Berlin, Branden-
burg und Stendal mit jedem dazu gehörigen Einkommen,
Nutzen und Nießbrauch samt und sonders so lange dem Kö-
nige oder seinem Sohne Johann zu Besitz und Nutzung ver-
pfänden wollte, als jene 20000 Mark nicht in barem Gelde zu
Prag bezahlt wären bis auf den letzten Pfennig.
In diese Abmachung willigte König Johann ein. Als sie aber
seinen Söhnen, dem Markgrafen Karl von Mähren und Jo-
hann hinterbracht wurde, wollten sie nicht zustimmen. Sie
erklärten: „Sobald unser Vater jene Gelder an sich genom-
men hat, wird er sie mit den Rheinländer Junkern ver-
geuden266, so daß wir geprellt und betrogen bleiben.“ Als
daher Ludwig hörte, daß die Söhne König Johanns jene Ab-
machung weder mündlich noch schriftlich bestätigen wollten,
blieb alles, was verhandelt und abgemacht worden war, null
und nichtig. Ludwig der Bayer erschrak darüber sehr und
war unsäglich betroffen; er ahnte darin das Vorzeichen bösen
Ausgangs, daß sich die Söhne des Königs Johann weigerten,
eine von hohen Fürsten nach reiflicher und umsichtiger Uber-
legung beschlossene und geordnete, von ihrem eigenen Vater
angenommene Abmachung genehmigend gutzuheißen, und
ihr vielmehr so leidenschaftlich und stolz widersprachen.
266 „inter Rinenses henkinos.“ Bei Ducange erscheint für „henkinos"
der Provinzialismus „Henchen“ oder „Hencken“, keinesfalls „Hen-
cker“, das von Böhmer, S. 486, mit Recht verworfen wird. Böhmers.
Auslegung „Hennegauer“ jedoch scheint nach Oelsner nur dann an-
nehmbar, wenn die beiden Wörter durch ein ,und“ verbunden wären.
Der gut luxemburgische Schötter hilft sich mit der freien Uber-
tragung: „rheinische Günstlinge“ (II, S. 222).