z 97 stránek
Titel
I
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III
IV
Vorwort
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XI
Edition
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- s. VII: … Archivalien (nach Säkulari- sierung des geistlichen Fürstentums Salzburg) in das Wiener Staatsarchiv gelangt. VIII ist, ist vollständig im dunkeln 1), da unsere…
- s. 1: … Sekretärhand, verschlossen durch aufgedrücktes (jetzt zerstörtes) Siegel unter Papierdecke, im Wiener Staatsarchiv, wo auch die weiteren Dokumente, von welchen nicht etwas anderes…
- s. 20: … Note 1), geblieben. 2) Dieses Schreiben findet sich nicht im Wiener Staatsarchiv. 3) Vgl. Kurz, Albrecht III., II, S. 115 ff. 4)…
- s. 41: … II., Beilage XII) ergänzt und berichtigt. 4) Nach den im Wiener Staatsarchiv aufbewahrten Urkunden. 5) Sie ist abgedruckt in den Mitteilungen der…
- s. 68: … 2) Mon. univ. Prag 1, 1, 61. 3) Original im Wiener Staatsarchiv. 4) Hauthaler, Ein Salzburgisches Registerbuch des XIV. Jhs., in den…
- s. 77: … Die Urkunden sind in Ab- schriften des 15. Jahrhunderts im Wiener Staatsarchiv, Salzburger Kammerbücher 2, 743—750, erhalten. Vier von ihnen hat Klei-…
- s. 85: … memorie et de creacione nunc domini nostri 1) Original im Wiener Staatsarchiv, gedruckt in „Processus vor dem hoch- löblichen Kay: Reichshofsrath agitirt…
- s. 85: … 2 abgedruckt. 3) Sie ist im Salzburger Archiv (gegenwärtig im Wiener Staatsarchiv) weder im Original noch in Abschrift erhalten. Dasselbe gilt von…
Název:
Dokumente zur Geschichte des großen abendländischen Schismas (1385-1395)
Autor:
Steinherz, Samuel
Rok vydání:
1932
Místo vydání:
Praha
Česká národní bibliografie:
Počet stran celkem:
97
Obsah:
- I: Titel
- V: Vorwort
- 1: Edition
Strana VII
VII
liche Verhandlung über die Rechtmäßigkeit des einen und des
anderen Papstes das Volk zu täuschen (Nr. 8) und wie Erzbischof
Pilgrim den König gewann durch das Zugeständnis, daß die Erz-
bischöfe von Mainz, Köln und Trier, also die geistlichen Kurfürsten,
vom Papste nach Vorschlag Wenzels ernannt werden sollten, „da-
mit daz Römisch reich hin fur beleibet bey der herschaft ze Luczel-
burg und bey der kron ze Behaim“ (Nr. 9). Wie sehen auch, wie die
Räte Wenzels für ihren Herrn möglichst große Vorteile erreichen
wollten, ohne daß er irgendwelche Verpflichtungen übernehme. Das
zeigt am besten das Dokument (Nr. 11). Hier wird ein Beschluß
der königlichen Räte und eine Zusage Wenzels beurkundet; aber die
Urkunde nennt keinen Aussteller, weil weder der König noch die
Räte sich schriftlich verpflichten wollten 1). Das Dokument Nr. 12
bringt den Abschluß der Verhandlungen. Mit Urkunde vom 25. Juli
1387 erklärte König Wenzel, daß er als Vogt der römischen Kirche
sich vorgenommen habe, die Spaltung in der Christenheit, die durch
„Zweiung der päpstlichen infel“ hervorgerufen worden sei, zu be-
"
seitigen und daß er zu diesem Zwecke von beiden Teilen „Weisung
(Darlegung ihres Rechtes auf das Papsttum) einfordern und prüfen
wolle; er erteile dem Salzburger Erzbischof Pilgrim die Voll-
macht, die Einigung zwischen den Päpsten herbeizuführen und
wenn der Papst von Avignon den rechtlichen Nachweis erbringe,
daß er rechter Papst sei, werde der König dem Spruche, den der
Erzbischof als Schiedsrichter zwischen Papst und König tun werde,
sich unterwerfen 2). Diese Urkunde war anscheinend ein großer Erfolg
Clemens VII., denn die Lösung der Papstfrage war dem Salzburger
Erzbischof übertragen. Ein anderes Dokument (Nr. 13) zeigt jedoch,
daß der König und seine Räte durchaus nicht die Absicht hatten,
Pilgrim die Entscheidung zu überlassen. Denn der Erzbischof
mußte sich in einem Revers verpflichten, dem König die Vollmacht
zurückzugeben, wenn ihm (Wenzel) die Antwort von Clemens3)
oder den Fürsten, die ihm anhängen, nicht gefallen sollte. Dem
Erzbischof ist die Vollmacht nicht abverlangt worden 4); aber wenn
man daraus schließen wollte, daß er, wie es in dem Dokument
heißt, die Sache angefangen und „gantzlich gehandelt“ habe, so
wäre das falsch. Es ist alles beim alten geblieben, Urban VI. war
weiterhin Papst, aber auch Clemens VII. Die Aktion des Salzburger
Erzbischofs hat also keinen Erfolg gebracht. Wie das gekommen
1) Diese Urkunde ohne Aussteller, die vom Sekretär des Erzbischofs ge-
schrieben worden ist, bedurfte jedoch einer Beglaubigung. Sie ist durch die
Besieglung mit dem Ringsiegel, das Wenzel von seinem Urgroßvater Heinrich VII.
geerbt hatte, erfolgt. Dieses Siegel macht eigentlich unser Dokument zu einer
Königsurkunde.
2) Aller Wahrscheinlichkeit nach, ist das Schiedsrichteramt Pilgrims vor-
gesehen, um Differenzen zwischen König und Papst, zwischen den Forderungen
Wenzels und den Zugeständnissen Clemens', zu schlichten.
3) Er wird in dem Revers „widerpapst“ genannt, woraus man schließen
kann, daß der Verfasser des Reverses, der zu den Räten des Königs gehörte,
ein Gegner des Avignonesischen Papstes gewesen ist.
4) Die Urkunde ist mit den anderen Salzburger Archivalien (nach Säkulari-
sierung des geistlichen Fürstentums Salzburg) in das Wiener Staatsarchiv gelangt.