z 26 stránek
Einleitung
49
50
51
52
53
54
55
56
57
58
59
60
61
62
63
64
Urkundliche Beilagen
65
66
67
68
69
70
71
72
73
Titel
74
- s. 50: … welches Karl IV. am 16. Jänner 1365 den Schildern der Prager Neustadt gegeben hat und Wenzel IV. 1380 ernenerte. Ebenso wenig ist…
- s. 50: … am 30. März 1392 die Rechte zwischen den Schildern der Prager Neustadt sowie den „geistlichen Malern“ der Altstadt abgrenzte. Da die urkund-…
- s. 53: … Handwerksbrauch überhaupt, zurückgehn. Dazu bilden die Meisterstücksanordnungen des Schilderprivilegs der Prager Neustadt vom Jahre 1365 eine höchst werthvolle Ergänzung; sie bewegen sich…
- s. 54: … Am 16. Jänner 1365 ertheilte Karl IV. den Schildern der Prager Neustadt das für die Organisation ihrer Verhältnisse und ihre Stellung zu…
- s. 55: … und Gesinnung gewesen wäre. Und wie demnach die Schilder der Prager Neustadt gleich den Prager geistlichen Malern im Jahre 1365 ihrer Mehrzahl…
- s. 55: … gilt nämlich wie die früheren nicht nur den Schildern der Prager Neustadt, sondern auch den „geistlichen Malern" der Altstadt, die „kein schiltwerk…
- s. 56: … Thatsache, daß nicht bloß die Mehrzahl der Schilder in der Prager Neustadt, sondern auch jene der Altstädter geistlichen Maler deutsch war. Denn…
- s. 65: … welches Karl IV. am 16. Jänner 1365 den Schildern der Prager Neustadt ertheilt hatte. — Prag, 1380, 6. Jänner. [Orig.-Urk. in der…
- s. 68: … Wenzels IV. vom 30. März 1392 für die Schilder der Prager Neustadt. [Orig.-Urk. in der Urkundensammlung der Prager Universitätsbibliothek Nr. 564. —…
Název:
Beiträge zur Geschichte der Malerei in Böhmen während des XIV. Jahrhundertes, MVGDB 29
Autor:
Neuwirth, Joseph
Rok vydání:
1891
Místo vydání:
Praha, Wien
Česká národní bibliografie:
Počet stran celkem:
26
Obsah:
- 49: Einleitung
- 65: Urkundliche Beilagen
- 74: Titel
Strana 55
55 —
oder wenigstens lateinischer Sprache nicht nur für zulässig, sondern auch
für richtig befunden, wenn die Mehrzahl der Neustädter Schilder und der
Prager geistlichen Maler tschechischer Nationalität und Gesinnung gewesen
wäre. Und wie demnach die Schilder der Prager Neustadt gleich den
Prager geistlichen Malern im Jahre 1365 ihrer Mehrzahl nach Deutsche
gewesen sein müssen, so blieben sie es auch in den nächsten dreißig Jahren.
Dies erhärten die unter Wenzel IV. ausgestellten Urkunden.
Als der genannte Herrscher, unter welchem die Tschechisirungsbestre-
bungen im ganzen Lande mit fieberhafter Hast vorwärtsdrängten und bald
alle Gebiete des öffentlichen und Privatlebens berührten, das von seinem
Vater den Neustädter Schildern gegebene Privileg am
6. Jänner 1380 erneuerte, geschah dies wieder in deutscher Sprache.
Daraus ergibt sich unter gleicher Berücksichtigung der oben bereits be-
rührten Thatsachen, daß auch 1380 die Mehrzahl der Neustädter Schilder
nebst den geistlichen Malern Prags deutsch war; das war aber auch noch
a m 30. März 1392 der Fall.
Denn als an diesem Tage Wenzel IV.1) die Rechte der Neustädter
Schilder gegen die „geistlichen Maler“ der Altstadt durch ein besonderes
Privileg festsetzte, wurde letzteres wieder in deutscher Sprache
abgefaßt.2) Demnach müssen wohl die Neustädter Schilder auch 1392
noch überwiegend deutsch gewesen sein.
—Das Privileg vom 30. März 1392 ist aber noch in einer anderen
Beziehung wichtig und interessant; es gilt nämlich wie die früheren nicht
nur den Schildern der Prager Neustadt, sondern auch den „geistlichen
Malern" der Altstadt, die „kein schiltwerk und mit namen alles das
werntlich sachen angehoret nicht arbeyten sollen in dheineweys“.
Die Bestimmungen, welche das Rechtsgebiet der Neustädter Schilder wie
der Altstädter geistlichen Maler insbesondere abgrenzten, mußten doch
offenbar im Interesse der praktischen Durchführung in einer Sprache
niedergeschrieben werden, welche beiden Theilen in gleicher Weise nahestand.
Denn es hätte sich, falls die Mehrzahl der Altstädter geistlichen Maler
im Jahre 1392 tschechisch gewesen wäre, für eine Urkunde, welche ihre
Verhältnisse zu den damals noch überwiegend deutschen Schildern der
Neustadt regeln sollte, sonst unzweifelhaft ohne Widerrede das beiden
Parteien gleich entsprechende neutrale Latein, das die Urkundenausstellung
1) Wocel, Grundzüge der böhmischen Alterthumskunde. Prag, 1845. S. 138
behanptet ganz unrichtig Wenzel II.
2) Sieh Beilage Nr. II.