z 26 stránek
Einleitung
49
50
51
52
53
54
55
56
57
58
59
60
61
62
63
64
Urkundliche Beilagen
65
66
67
68
69
70
71
72
73
Titel
74
- s. 50: … welches Karl IV. am 16. Jänner 1365 den Schildern der Prager Neustadt gegeben hat und Wenzel IV. 1380 ernenerte. Ebenso wenig ist…
- s. 50: … am 30. März 1392 die Rechte zwischen den Schildern der Prager Neustadt sowie den „geistlichen Malern“ der Altstadt abgrenzte. Da die urkund-…
- s. 53: … Handwerksbrauch überhaupt, zurückgehn. Dazu bilden die Meisterstücksanordnungen des Schilderprivilegs der Prager Neustadt vom Jahre 1365 eine höchst werthvolle Ergänzung; sie bewegen sich…
- s. 54: … Am 16. Jänner 1365 ertheilte Karl IV. den Schildern der Prager Neustadt das für die Organisation ihrer Verhältnisse und ihre Stellung zu…
- s. 55: … und Gesinnung gewesen wäre. Und wie demnach die Schilder der Prager Neustadt gleich den Prager geistlichen Malern im Jahre 1365 ihrer Mehrzahl…
- s. 55: … gilt nämlich wie die früheren nicht nur den Schildern der Prager Neustadt, sondern auch den „geistlichen Malern" der Altstadt, die „kein schiltwerk…
- s. 56: … Thatsache, daß nicht bloß die Mehrzahl der Schilder in der Prager Neustadt, sondern auch jene der Altstädter geistlichen Maler deutsch war. Denn…
- s. 65: … welches Karl IV. am 16. Jänner 1365 den Schildern der Prager Neustadt ertheilt hatte. — Prag, 1380, 6. Jänner. [Orig.-Urk. in der…
- s. 68: … Wenzels IV. vom 30. März 1392 für die Schilder der Prager Neustadt. [Orig.-Urk. in der Urkundensammlung der Prager Universitätsbibliothek Nr. 564. —…
Název:
Beiträge zur Geschichte der Malerei in Böhmen während des XIV. Jahrhundertes, MVGDB 29
Autor:
Neuwirth, Joseph
Rok vydání:
1891
Místo vydání:
Praha, Wien
Česká národní bibliografie:
Počet stran celkem:
26
Obsah:
- 49: Einleitung
- 65: Urkundliche Beilagen
- 74: Titel
Strana 54
— 54
—
Archive vder Bibliotheken schlummern und der befreienden Hand warten,
kann schon heute nichts an der Thatsache ändern, daß die Uebereinstimmung
des Meisterstückes der Maler, Glaser und Schilder in Wien und Prag
mindestens auf denselben Ursprung, nämlich die in den deutscheu Maler-
zechen des 14. und 15. Jahrhundertes überhaupt geltenden Normen, zurück
geführt werden muß.
Das beweist vor allen Dingen die Sprache, in welcher die Aufzeich-
nung der Satzungen in Prag und Wien erfolgt; die Sprache, in welcher
die Bestimmungen einer Zunft niedergeschrieben werden, repräsentirt schon in
Rücksicht auf den Zweck der praktischen Verwendbarkeit und des alltäglichen
Bedürfnisses unzweifelhaft die Umgangssprache der überwiegenden Mehr-
zahl der Mitglieder. Daß man in Prag im Jahre 1348 die
Satzungen der Prager Malerzeche in deutscher Sprache
aufzeichnen ließ, verbürgt unbestreitbar das Vorhanden-
sein der Mehrzahl deutscher Zechmitglieder, da doch ver-
nünftigerweise kaum angenommen werden kann, eine tschechische Majorität
hätte aus bloßer Zuvorkommenheit gegen eine deutsche Minorität oder
aus sonstigen Nützlichkeitsgründen die Niederschrift der Zechordnung in
deutscher Sprache befürwortet oder zugelassen.
Am 16. Jänner 1365 ertheilte Karl IV. den Schildern der
Prager Neustadt das für die Organisation ihrer Verhältnisse und
ihre Stellung zu den „geistlichen Malern“ wichtige Privilegin deutscher
Sprache. Da auch in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhundertes die
lateinische Sprache in der Urkundenausfertigung vorherrschend blieb und
bei der Ausstellung eines Privilegs in deutscher oder tschechischer Sprache
unzweifelhaft Erwägungen praktischer Natur und Rücksichten auf die
Eigenart jener maßgebend waren, für die es zunächst bestimmt war und die
allseitig verständliche Grundlage eines gewissen Rechtszustandes abgeben
sollte, so führt die Ertheilung des Neustädter Schilderprivilegs in deutscher
Sprache zur Feststellung der Nationalität der Mehrzahl der Neustädter
Schilder sowie der Prager geistlichen Maler im Jahre 1365. Das
deutsche Privileg war offenbar für Schilder und geistliche Maler bestimmt,
die das Deutsche vollständig verstanden und in ihrer Mehrzahl auch
dentscher Herkunft sein mußten; denn der Billigkeitssinn des für seine
Unterthanen so besorgten Karl IV., der ja als „Vater des Vaterlandes“
ganz besonders gerühmt und auch als Werthschätzer der tschechischen
Sprache mit Nachdruck gefeiert wird, hätte bei seiner sonstigen Rücksichts-
nahme auf die zunächst geforderte Befriedigung praktischer Bedürfnisse
gewiß die Ausstellung des Neustädter Schilderprivilegs in tschechischer