z 26 stránek
Einleitung
49
50
51
52
53
54
55
56
57
58
59
60
61
62
63
64
Urkundliche Beilagen
65
66
67
68
69
70
71
72
73
Titel
74
Název:
Beiträge zur Geschichte der Malerei in Böhmen während des XIV. Jahrhundertes, MVGDB 29
Autor:
Neuwirth, Joseph
Rok vydání:
1891
Místo vydání:
Praha, Wien
Česká národní bibliografie:
Počet stran celkem:
26
Obsah:
- 49: Einleitung
- 65: Urkundliche Beilagen
- 74: Titel
Strana 62
62 —
Karlstein und dessen Umgebung, während für Theodorich, der offenbar
erst nach ihm in Karlstein arbeitete, der nunmehr frei werdende Hof
eine ganz geeignete Erwerbung abgeben mußte. Gerade der Um-
stand, daß dem Hofe Theodorichs in Mořin wie jenem des
Nicolaus Wurmser vom Kaiser Karl IV. Abgabenfreiheit
gewährt wurde, deutet auf die Identität der beiden Be-
sitzungen hin. Mit derselben wäre zugleich die Wahrscheinlichkeit er-
langt, daß nach 1360 und vor 1367 Nicolaus Wurmser die
Wandmalereien in Karlstein fertig stellte und erst darnach
Theodorich an die Anbringung der Tafelbilder ging. Dieser
Annahme steht durchaus nicht die Thatsache entgegen, daß die Burg
bereits 1357 von dem Prager Erzbischofe Ernst geweiht worden war;
denn es ist in äußerst zahlreichen Fällen nachweisbar, daß das Datum
der Weihe und jenes der Ausstattung eines Baues mit Bilderschmuck
sich durchaus nicht decken. So wurde z. B. die Wenzelscapelle des Prager
Domes bereits 1366 vollendet und geweiht, aber erst 1372 und 1373 mit
der Edelsteindecoration und den Wandmalereien geschmückt.
Ob Nicolaus Wurmser nach der Ausführung seiner Arbeit in Prag
sich niederließ oder an andern Orten in Böhmen arbeitete, läßt sich urkundlich
nicht mehr beweisen, da der unter den Meistern der Prager Malerzeche
begegnende „Mistr Klauz“ viel zu allgemein bezeichnet ist, um gerade auf
ihn bezogen werden zu müssen. Da der Künstler aber 1357 auch in der
Stellung eines kaiserlichen Hofmalers als „civis in Strazburk“ bezeichnet
wurde und somit das Bürgerrecht daselbst trotz seines Aufenthaltes in der
Fremde nicht aufgegeben hatte, die Abhängigkeit von Straßburg im Pri¬
vileg von 1359 gleichfalls durchklingt, so ist es nicht unmöglich, daß Nicolaus
Wurmser nach 1360 und vor 1367 Böhmen wieder verließ und nach
Straßburg wieder zurückkehrte.
Dem Verkaufe des Hofes in Mořin stand nach dem kaiserlichen
Gnadenbriefe von 1359 nichts im Wege; und gerade darin, daß der
Besitz beider Hofmaler an keiner Stelle als Schenkung bezeichnet
ist, was in den Urkunden jener Zeit stets besonders hervorgehoben und
betont wurde, sondern selbständige Erwerbung mit freiem Ver
fügungsrechte war, liegt ein weiterer Anhaltspunkt für die
Identität der Mořiner Höfe des Nicolaus Wurmser und
des Theodorich.
Die freie Verfügbarkeit über das Eigenthum, die Wurmser 1359
zugestanden wurde und sich naturgemäß auch auf seinen Mořiner Hof er-
strecken mußte, ist auch für den Besitz des Theodorich nachweisbar. In