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Einleitung
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Urkundliche Beilagen
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Titel
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Název:
Beiträge zur Geschichte der Malerei in Böhmen während des XIV. Jahrhundertes, MVGDB 29
Autor:
Neuwirth, Joseph
Rok vydání:
1891
Místo vydání:
Praha, Wien
Česká národní bibliografie:
Počet stran celkem:
26
Obsah:
- 49: Einleitung
- 65: Urkundliche Beilagen
- 74: Titel
Strana 56
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immer noch beherrschende Jdiom, gleichsam von selbst eingestellt. So lange
nicht erwiesen werden kann, daß die Bestimmungen des Privilegs vom
30. März 1392 den geistlichen Malern der Prager Altstadt in lateinischer
oder tschechischer Sprache zugemittelt wurden, ergibt sich aus der deutschen
Niederschrift der in Rede stehenden Urkunde wie aus den früher erwähnten
Privilegien die Thatsache, daß nicht bloß die Mehrzahl der
Schilder in der Prager Neustadt, sondern auch jene der
Altstädter geistlichen Maler deutsch war.
Denn deutsch sind die Satzungen der Prager Maler-
zeche vom Jahre 1348, 1) deutsch das Privileg Karls des IV.
für die Neustädter Schilder am 16. Jänner 1365 und die
Erneuerung desselben durch Wenzel IV. am 6. Jänner 1380,
deutsch endlich die am 30. März 1392 erlassenen Bestim
mungen, welche den geistlichen Malern der Altstadt ebenso
wie den Schildern der Neustadt galten.
Das Anwachsen und die allmälig zutage tretende Reberzahl des
tschechischen Elementes unter den Mitgliedern der Prager Malerzeche
führten, weil praktische Gründe und die nothwendige Berücksichtigung immer
mehr in den Vordergrund drängender Bedürfnisse dies im Interesse des
Weiterbestandes der Vereinigung verlangten, im ersten Viertel des 15. Jahr-
hundertes zu der tschechischen Uebersetzung der deutschen Satzungen und
den tschechischen Eintragungen in das Innungsbuch. Keinem unbefangenen
Beurtheiler wird es betfallen, diese Thatsache anders zu erklären, als daß
seit diesem Zeitpunkte die tschechischen Meister in der Prager Malerzeche
die starke Mehrheit bildeten, womit sich von selbst die Verwenduug ihrer
Mutters und Umgangssprache für die Niederschrift der Zechebestimmungen
einstellte. Allein gerade dieses Zugeständniß muß auch zu dem Schlusse
führen, daß die Arbeiter, welche dem Betriebe der Malerei in Prag zu-
nächst standen, wenigstens so lange ihrer Mehrheit nach unzweifelhaft deutsch
waren, als die für sie giltigen Satzungen und Privilegien in deutscher
Sprache abgefaßt und erlassen wurden.
Daß die Grundlage des inneren Lebens der Prager Malerzeche auf
den bei deutschen Malerzechen nachweisbaren Bränchen beruhte2) und noch
1) Der in der Zeitschrift „Světozor“, 1870, Beilage zu Nr. 16, S. 47. Řád
bratrstva malířů a štítařů z r. 1348, abgedruckte Text der tschechischen Ueber-
setzung, dem keine Klarlegung des Sachverhaltes beigegeben ist, kann zu der
irrigen Annahme verleiten, daß die erste Niederschrift der Satzungen bereits
tschechisch gewesen sei.
2) Wocel, Grundzüge der böhmischen Alterthumskunde, S. 138 behauptet, daß