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Einleitung
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Urkundliche Beilagen
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Titel
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- s. 310: … genommen war. Gegen den 1384 annehmbaren Bestand eines Theiles der Kutten- berger Barbarakirche spricht auch die Erwägung der Möglichkeit, „ob der abt von…
- s. 318: … vom 27. Juli 1388 ist für die Bau- geschichte der Kuttenberger Barbarakirche eine ganz außerordentliche, so-- wohl in Vergleiche zu den Urkunden…
- s. 319: … widersprechenden Belegen genau zu pritfen.3) Die ausgezeichnete Stellung, welche die Kuttenberger Barbara- kirche in der Geschichte der Gothik überhaupt einnimmt, verpflichtet aber insbesondere…
- s. 323: … Jahrhundertes auf den Kopf stellen und für die Baugeschichte der Kuttenberger Barbarakirche einen Ausnahms- zustand aller vernünftigen Quellenerklärung proclamiren will. Somit ergibt…
- s. 324: … übrigens erst uach der erfolgten Grundabtretung und dem Baubeginne der Kuttenberger Barbarakirche begegnen, durchaus nicht gegen das Festhalten am Wort- laute der…
- s. 327: … verfolgen läßt, was ihre fundamentale Bedeutung für die Baugeschichte der Kuttenberger Barbarakirche nur noch klarer erhellt. Die Bestimmungen der päpstlichen Bulle vom…
- s. 329: … es nahe, daß offenbar das Nichtvorhandensein päpstlicher Bullen für die Kutten- berger Barbarakirche vor 1391 und ihre nicht unbeträchtliche Zahl nach 1391 auch…
- s. 331: … nicht vorhanden gewesen sein, so daß mithin a lle der Kuttenberger Bar- barakirche geltenden Errichtungsurkunden nur für einen Bau seit 1388, nicht aber…
- s. 333: … zum Gottesdienste nöthigen Geistlichen bestellt wurden. Sind letztere bei der Kuttenberger Bar- barakirche erst von 1400 zahlreicher und theilweise wechselnd aus den Bestätigungsbüchern…
- s. 333: … von tschechischer Seite 1) gemachten Zugeständnisses, daß die für die Kuttenberger Barbarakirche erhaltenen Documente „den schlagendsten Beweis liefern, wie zahlreich und mächtig…
- s. 334: … „unwiderleglichen“ Annahme betont, daß Peter Parler nicht den Grund zur Kuttenberger Barbarakirche legte. Dabei wurde freilich von beiden gänzlich außer Acht gelassen,…
- s. 334: … unwider leglich gegen die Antheilnahme Peter Parlers am Baue der Kuttenberger Barbarakirche ableiten lassen. Denn eine ganze Reihe anderwärts bereits- angefühxter Gründe…
Název:
Der Baubeginn der Frohnleichnahms- und Barbarakirche in Kuttenberg, MVGDB 31
Autor:
Neuwirth, Joseph
Rok vydání:
1893
Místo vydání:
Praha, Wien
Česká národní bibliografie:
Počet stran celkem:
37
Obsah:
- 306: Einleitung
- 335: Urkundliche Beilagen
- 342: Titel
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—
auffällig, daß der Verfasser einer tschechischen Monographie über die Bar-
barakirche, welcher sich mit dem Wiederabdrucke und einer tschechischen
Uebersetzung des von mir veröffentlichten Urkundenbruchstückes 1) begnügt
und mit einigen Verlegenheitsvermuthungen2) über die Bedeutung des
selben hinweggleitet, eine kritische Würdigung der Urkunde vollständig
unterläßt. Denn es bleibt unbestreitbar ein schwerer Mangel einer solchen
Monographie, eine Urkunde, welche ganz neue Thatsachen für die Ge-
schichte eines Kunstdenkmales erschließt und für einen anderen Zweck nur
in den Hauptstellen mitgetheilt wurde, weder vollständig abzudrucken noch
auf ihren absoluten Werth sowie auf den relativen im Vergleiche zu den
bisher bekannten, vielleicht scheinbar widersprechenden Belegen genau zu
pritfen.3) Die ausgezeichnete Stellung, welche die Kuttenberger Barbara-
kirche in der Geschichte der Gothik überhaupt einnimmt, verpflichtet aber
insbesondere die einheimische Forschung zu einer voslständig objectiven
Klarlegung des Baubeginnes und der Fortführung des so interessanten
Werkes, für welche gerade die Urkunde vom 27. Juli 1388 die zuver
Kässigsten Anhaltspunkte bietet.
Daß diese Urkunde mit den ältesten Belegen für die Barbarakirche
in augenscheinlichem Widerspruche stünde, stellt sich als bloße Einbildung
und Phrase heraus, weil sie mit ihren klaren Beziehungen zum Baue der
Frohnleichnamss und Barbarakirche einfach überhaupt nicht mit Urkunden,
die erwiesenermaßen von einer solchen weder reden noch etwas wissen, im
Widerspruche stehen kann. Schon die erste Bestimmung, welche die Prä-
sentation einer geeigneten Persönlichkeit „pro prima vice“ der Kutten-
berger Frohnleichnamsbruderschaft als Stifterin der Capelle sichert, deutet
nicht darauf hin, daß der Bau bereits 1384 theilweise vollendet war. Da
die vom Erzbischofe gebilligten Bedingungen, wie der Wortlaut klar und
unbestreitbar lehrt, sich erst auf die Zukuuft bezogen, welche auch den
Mitgliedern der Frohnleichnamsbruderschaft als „nobis.. de novo opere
fundare et construere cupientibus“ vorschwebte, so können gleichfalls
die zweifellos auf die Zukunft gehenden Zeitangaben „per octo annos
continuos inmediate sequentes a tempore fundacionis fabrice
ipsius capelle continue computando" und „sepedicta capella
fundabitur et construetur“ gewiß nur so gedeutet werden, daß
1) Braniš, Chrám sv. Barbory v Hoře Kutné. S. 30—32.
2) Ebendas. S. 32.
3) Braniš ist auf die Erfüllung dieser unabweisbaren Forderung in
keiner Weise eingegangen.