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Einleitung
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Urkundliche Beilagen
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Titel
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- s. 310: … genommen war. Gegen den 1384 annehmbaren Bestand eines Theiles der Kutten- berger Barbarakirche spricht auch die Erwägung der Möglichkeit, „ob der abt von…
- s. 318: … vom 27. Juli 1388 ist für die Bau- geschichte der Kuttenberger Barbarakirche eine ganz außerordentliche, so-- wohl in Vergleiche zu den Urkunden…
- s. 319: … widersprechenden Belegen genau zu pritfen.3) Die ausgezeichnete Stellung, welche die Kuttenberger Barbara- kirche in der Geschichte der Gothik überhaupt einnimmt, verpflichtet aber insbesondere…
- s. 323: … Jahrhundertes auf den Kopf stellen und für die Baugeschichte der Kuttenberger Barbarakirche einen Ausnahms- zustand aller vernünftigen Quellenerklärung proclamiren will. Somit ergibt…
- s. 324: … übrigens erst uach der erfolgten Grundabtretung und dem Baubeginne der Kuttenberger Barbarakirche begegnen, durchaus nicht gegen das Festhalten am Wort- laute der…
- s. 327: … verfolgen läßt, was ihre fundamentale Bedeutung für die Baugeschichte der Kuttenberger Barbarakirche nur noch klarer erhellt. Die Bestimmungen der päpstlichen Bulle vom…
- s. 329: … es nahe, daß offenbar das Nichtvorhandensein päpstlicher Bullen für die Kutten- berger Barbarakirche vor 1391 und ihre nicht unbeträchtliche Zahl nach 1391 auch…
- s. 331: … nicht vorhanden gewesen sein, so daß mithin a lle der Kuttenberger Bar- barakirche geltenden Errichtungsurkunden nur für einen Bau seit 1388, nicht aber…
- s. 333: … zum Gottesdienste nöthigen Geistlichen bestellt wurden. Sind letztere bei der Kuttenberger Bar- barakirche erst von 1400 zahlreicher und theilweise wechselnd aus den Bestätigungsbüchern…
- s. 333: … von tschechischer Seite 1) gemachten Zugeständnisses, daß die für die Kuttenberger Barbarakirche erhaltenen Documente „den schlagendsten Beweis liefern, wie zahlreich und mächtig…
- s. 334: … „unwiderleglichen“ Annahme betont, daß Peter Parler nicht den Grund zur Kuttenberger Barbarakirche legte. Dabei wurde freilich von beiden gänzlich außer Acht gelassen,…
- s. 334: … unwider leglich gegen die Antheilnahme Peter Parlers am Baue der Kuttenberger Barbarakirche ableiten lassen. Denn eine ganze Reihe anderwärts bereits- angefühxter Gründe…
Název:
Der Baubeginn der Frohnleichnahms- und Barbarakirche in Kuttenberg, MVGDB 31
Autor:
Neuwirth, Joseph
Rok vydání:
1893
Místo vydání:
Praha, Wien
Česká národní bibliografie:
Počet stran celkem:
37
Obsah:
- 306: Einleitung
- 335: Urkundliche Beilagen
- 342: Titel
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mit Recht angenommen werden, daß eine dieser Capellen schon geweiht
war und in gottesdienstlicher Verwendung stand. Hätte es am 17. Sep-
tember 1384 in Kuttenberg eine Frohnleichnamskirche, die wenigstens
theilweise vollendet war, und in dieser schon einen für die Abhaltung des
Gottesdienstes geweihten Raum gegeben, dann wäre wohl die ewige Messe
für die Kuttenberger Frohnleichnamsbruderschaft, die geradezu naturgemäß
nur in die Kuttenberger Frohnleichnamskirche gehörte und beim Vorhanden-
sein einer solchen an keinen anderen Ort verwiesen werden durfte, für
kein anderes als dieses Gotteshaus gestiftet worden. Die der Kuttenberger
Frohnleichnamsbruderschaft bei der erwähnten Meßstiftung zugestandene
Berechtigung, unter gewissen Verhältnissen die genannte Messe zu verlegen,
„wo sy hin wollen und gnad haben“, verbürgt die unbestreitbare That-
sache, daß der Bruderschaftsgotiesdienst noch nicht an ein ganz bestimmtes
Gotteshaus, das für eine Frohnleichnamsbruderschaft, falls es gesondert
bestand, nur eine Frohnleichnamskirche oder Frohnleichnamscapelle sein
konnte, für immer gebunden war. Die Wahrung der Möglichkeit, die
Messe der Frohnleichnamsbruderschaft, welche beim Bestande einer ihr
gehörigen Frohnleichnamscapelle die Stiftung zunächst dieser zugewendet
oder, wenn der Bau noch nicht vollendet war, wenigstens für die Zukunft
in Aussicht genommen hätte, nach freiem Ermessen an einen beliebigen
Ort zu verlegen, bezeugt demnach zweifellos die Thatsache, daß am
17. September 1384 die Kuttenberger Frohnleichnamss und Barbara-
kirche weder theilweise vollendet noch ihre Erbauung überhaupt bereits in
Aussicht genommen war.
Gegen den 1384 annehmbaren Bestand eines Theiles der Kutten-
berger Barbarakirche spricht auch die Erwägung der Möglichkeit, „ob der
abt von Czedlicz, der pharer des pergs czun Kutten oder ander
geystleiche oder wertleiche herschaft in dise stiftunge und gescheft
einfell machen volden“. Denn obzwar die Capelle der Kuttenberger
Frohnleichnamsbruderschaft auf einem nachweisbar vom Prager Metro-
politancapitel abgetretenen Grundstücke errichtet wurde und diesem Capitel
eine gewisse Gegenleistung vertragsmäßig zugesichert war, ist diese
geystliche herschaft, welcher doch vor dem Sedletzer Abte, dem Kutten-
berger Pfarrer und allen anderen Instanzen das Einspruchsrecht an
erster Stelle hätte zukommen müssen, weder zuerst noch überhaupt
namentlich angeführt. Dies ist umso auffallender, als ja später
das Prager Metropolitancapitel auf Grund schriftlicher Vereinbarungen
theilweise das Patronatsrecht in der Kuttenberger Frohnleichnamskirche
ausübte und im Interesse der letzteren vereint mit der Kuttenberger Frohn-