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Chroniken
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Titel
232
Název:
Zur Geschichtsschreibung der Stadt Brüx, MVGDB 28
Autor:
Schlesinger, Ludwig
Rok vydání:
1890
Místo vydání:
Praha, Wien
Česká národní bibliografie:
Počet stran celkem:
40
Obsah:
- 193: Chroniken
- 204: Urkunden und Acten
- 232: Titel
Strana 211
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böhmische Landtafel, das Landesarchiv in Prag, das königlich
sächsische Hauptstaatsarchiv, dem ich bis 1526, wie ich schon oben
anführte, 159 Brüxer Nummern entlehnen konnte, die Wiener Archive
(geheim. H. h. u. St. A. Finanz. A.), die für spätere Zeiten der Städte-
geschichte so reichhaltig sind — alle diese Archive waren als für die Brüxer
Geschichte höchst ergiebig durch das „Stadtbuch“ bekannt gegeben worden,
und es muß einem heutigen Geschichtschreiber von Brüx als Unterlassungs
sünde ersten Ranges angerechnet werden, dieselben ganz und gar um-
gangen zu haben. Selbst bis zum Jahre 1526 war der Hinweis auf das
„Stadtbuch“ nicht völlig genügend, ich erinnere nur z. B. an die ganz
directe Mahnung des Stadtbuches,1) in dem wörtlich zu lesen ist: „Einen
etwaigen Geschichtschreiber des Brüxer Schlosses mache ich aufmerksam
auf die Rechnungsbücher (W. A. Loc. 5432 u. flg.) im Hauptstaatsarchive
in Dresden, die ich nur im Allgemeinen auszog, und wo noch eine Menge
interessanter Nachrichten über Ausrüstungsgegenstände, Preise 2c. während
der Mitte des XV. Jahrh. zu holen sind." Aber gerade in einigen der
genannten Archive beginnt erst nach 1526 die größere Ergiebigkeit für
die Brüxer Geschichte, und ausdrücklich habe ich im „Stadtbuche“ 2) ange
merkt: „Für die spätere Zeit, für einen etwaigen zweiten Band dieses
Buches wird insbesondere das durch Prof. Gindely in kurzer Zeit zu
hoher Bedeutung gebrachte königl. Böhmische Landesarchiv, ferner das
erzbischöfliche und Domcapitelarchiv, das Archiv der Kreuzherrn daselbst und
die böhmische Landtafel zu berücksichtigen sein." Cori aber berücksichtigte
von diesen nur das erzbischöfliche Archiv und citirt, damit ich genau bin
die Landtafel an zwei Stellen (S. 186 und 324), aus denen aber er-
sichtlich ist, daß selbst für diese zwei Stellen eine directe Benützung der
Landtafel nicht stattgefunden hat.
Ich bin weit entfernt davon, von einem Localhistoriker zu verlangen,
daß er alle möglichen in und ausländischen Archive zu durchforschen habe.
Die allmähliche Vertiefung in seinen Stoff wird ihn schon auf die richtige
Fährte leiten und ihm die geeigneten Anhaltspunkte gewähren, wohin er
seine Schritte mit Erfolg zu lenken habe, und was er ohne Gefahr bei
Seite liegen lassen könne. Aber jenes Stoffes sich nicht zu bemächtigen,
auf welchen gedruckte Vorarbeiten ausdrücklich aufmerksam gemacht haben,
das bleibt gelinde gesagt, ganz unverständlich. Lückenhaft bleibt ja all
unser Wissen, das gilt besonders für historische Arbeiten im Großen und
1) Einleitung S. VII.
2) Daselbst S. VII und VIII.