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Titulatio
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Zum Geleit
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- s. 18: … Tod seines Vaters freigewordene Kanzlistenstelle annehmen 15). Der Rat der Stadt Eger wies damals dieses Ersuchen mit dem Bemerken ab, daß man…
- s. 19: … bey diesen turbulenten Zeiten zugetragen“, das er dem Rat der Stadt Eger verehrte, um dafür pro studio et labore ein Geldgeschenk zu…
- s. 28: … wolle, bei einer Feuersbrunst dasjenige Material bilden, welches die ganze Stadt Eger in Flammen setzen würde.“ Und etwas resigniert setzte er hinzu:…
- s. 32: … Urban von Urbanstedt noch im Jänner 1931 dem Archiv der Stadt Eger zurückgestellt worden. Es befanden sich darunter neben anderem ein Plauensches…
- s. 36: … Archivdienst selbst sind ein Instruktions-Entwurf für den jeweiligen Archivar der Stadt Eger; er lautet: a) Ordnung und Ergänzung des Archins: über die…
- s. 40: … Die dauernde Sicherstellung dieser Arbeit im Archin und Museum der Stadt Eger durch die definitive Bestallung als Leiter des Stadtarchivs und Stadt…
- s. 41: … Die ersten Jahre der Amtstätigkeit Heinrich Gradls als Archivar der Stadt Eger waren vor allem durch die Rückführung der Archivalien auf die…
- s. 42: … beschränkte sich das Arbeitsgebiet seiner schriftstellerischen Tätigkeit als Archivar der Stadt Eger nicht allein auf die Geschichte seiner Hei mat, sondern einbezog…
- s. 46: … eines hauptamtlichen Leiters des Egerer Stadtarchins und des Museums der Stadt Eger neu ausgeschrieben und mit Stadtvertretungsbeschluß vom 24. 85) Karl Siegl:…
- s. 49: … Es bedeutet daher das Herausschälen der heute im Archiv der Stadt Eger verwahrten einzelnen Archivkörper mehr oder weniger nur einen erst- maligen…
- s. 53: … die einen wertvollen Einblick in die all- gemeinen Verhältnisse der Stadt Eger in so früher Zeit ermöglichen. An diese Ausgabslisten schließen sich…
- s. 58: … Archiv der Stadt Eger Den Hauptteil der im Archin der Stadt Eger verwahrten Archivalien bil den solche Urkunden, Aktenstücke und Amtsbücher, die…
- s. 60: … heutigen städtischen Patronatsverpflichtungen fußen müszte. Was heute im Archin der Stadt Eger von diesem Deutschordens-Archin vor- handen ist, stellt gegenüber dem bereits…
- s. 64: … von 1823 bis 1850. Einen besonderen Bestand im Archiv der Stadt Eger bilden die Chro niken, von denen 29 Stück in 39…
- s. 69: … Eger. 68 II. Eger und das Egerland im besonderen H. Stadt Eger 1. Stellung aus den Privilegien: In dieser Unterabteilung sind 72…
- s. 100: … Bände; Zimmerleute von 1696 an, 1 Band. Die Chroniken der Stadt Eger sind im einzelnen auf Seite 64 angeführt. Anhang au Sen…
- s. 117: … vom Jahre 1388. — Die Wahlen in den Rat der Stadt Eger wurden alljährlich gewöhnlich in der Woche nach dem ersten Fastensonntag…
Název:
Das Archiv der Stadt Eger
Autor:
Sturm, Heribert
Rok vydání:
1936
Místo vydání:
Cheb
Česká národní bibliografie:
Počet stran celkem:
120
Obsah:
- 1: Titulatio
- 4: Zum Geleit
- 9: Inhaltsübersicht
- 11: Edice
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6. Was die Benützung des städtischen Archins anbelangt, so ist selbe nur
denjenigen Persönlichkeiten gestattet, welche die Genehmigung des Bürgermeisters
hiezu erwirken; auch dürsen nur im letzteren Falle einzelne Archivstücke auf
kurze Zeit dritten Personen zur Einsichtnahme gegen Empfangsbestätigung ge-
liehen werden. Das Archivmaterial ist nur in kleineren Partien, z. B. 5—6
Pergament-Urkunden, 1 klein-Faszikel mit Akten u. dgl. zu verabreichen. Eine
vorgängige überzählung der einzelnen Schriftstücke und Vormerkung derselben
ist nicht außer Acht zu lassen. Sollten Besucher des Archins sich mit Zustimmung
des Bürgermeisters Auszüge aus einzelnen Urkunden oder dergleichen zu machen
beabsichtigen, so darf dieses nur im Arbeitszimmer des Archivars oder im so
genannten Commissionszimmer (unter überwachung desselben) geschehen.
7. Das Versenden von Archinsakten nach außen kann ausnahmsweise in
besonders berücksichtigungswerthen Fällen und bei gehöriger Vorsicht mit Ge-
nehmigung des Herrn Bürgermeisters stattfinden. Wichtige Pergament-Urkunden
werden in der Regel nicht versendet.
8. Als Custos des städtischen Museums hat derselbe gleichfalls auf die sorg
fältige Erhaltung, Verwahrung und Ordnung sowie Reinhaltung der Gegen-
stände und Lokalitäten zu sehen, besonders aber das strengste Augenmerk den
Antiken des Egerlandes zuzuwenden.
9. Die Chronik der Stadt Eger ist in derselben Form, in welcher sie be
gonnen wurde, fortzuführen und gut aufzubewahren.
10. Anträge wegen Completierung des Museums und Ankauses von Objekten
hat der Custos an die Museums-Commission zu stellen und deren Beschlüsse
auszuführen.
11. Er hat außer dem Journal über die Veränderungen im Museum ein voll-
ständiges Inventar über die vorhandenen Objekte zu führen, bezw. anzulegen und
in Evidenz zu erhalten und hiebei insbesondere auch ersichtlich zu machen, welche
Objekte der Sammlung geschenkt, welche ihr auf Widerruf überlassen und
welche käuflich erworben wurden. Bei letzteren ist auch der Werth anzugeben
und sind die Objekte überhaupt in übereinstimmung mit den Büchern zu
nummerieren.
12. So lange ein Katalog für das Museum nicht besteht, sind die Objekte
nach Gruppen entsprechend zu bezeichnen, wie dies von der Commission be
sprochen wurde. Im übrigen findet dasjenige, was bezüglich des Archins bemerkt
wurde, hier sinngemäße Anwendung.
13. Wenn dem Archivar auch nicht bestimmte Amtsstunden zugewiesen wer-
den können, so versieht man sich doch, daß derselbe stets seine Zeit gewissenhaft
und pünktlich der ihm übertragenen doppelten Geschäftsführung mit regem Eifer
widmen und den guten Ruf des städtischen Archins und Museums zu erhalten
und möglichst zu fördern bestrebt sein werde.
14. Endlich wird bemerkt, daß der neu ernannte Archivar und Custos als
städtischer Beamte selbstverständlich allen Weisungen des Bürgermeisters als
seinen unmittelbaren Vorgesetzten willig, genau und gewissenhaft nachkommen
und sich nöthigen Falls auch zu anderweitigen ämtlichen Arbeiten verwenden
lassen werde.“
Die ersten Jahre der Amtstätigkeit Heinrich Gradls als Archivar der Stadt
Eger waren vor allem durch die Rückführung der Archivalien auf die von Dr.
Kürschner geschaffene Ordnungsgrundlage in Anspruch genommen. Eine ungemein
mühselige Arbeit, die im einzelnen gar nicht in Erscheinung treten kann und doch
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