z 120 stránek
Titulatio
1
2
3
Zum Geleit
4
5
6
7
8
Inhaltsübersicht
9
10
Edice
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
38
39
40
41
42
43
44
45
46
47
48
49
50
51
52
53
54
55
56
57
58
59
60
61
62
63
64
65
66
67
68
69
70
71
72
73
74
75
76
77
78
79
80
81
82
83
84
85
86
87
88
89
90
91
92
93
94
95
96
97
98
99
100
101
102
103
104
105
106
107
108
109
110
111
112
113
114
115
116
117
118
119
120
- s. 10: … Archivs 104/ Das Stadtarchin als Schutzstelle für alle Archivalien des Landes Eger 106 / Ausgestaltung des Stadtarchins zum Mittelpunkt historischer Forschungen innerhalb…
- s. 10: … / Ausgestaltung des Stadtarchins zum Mittelpunkt historischer Forschungen innerhalb des Landes Eger 107 Stadtarchin und Stadtmuseum 108. Anmerkungen zum Bilderteil Urkunden 109…
- s. 34: … Bücher im Schrifttum über die Geschichte der Stadt und des Landes Eger überhaupt. Franz Kürschners Ordnungsarbeit im Egerer Stadtarchiv dauerte bis ins…
- s. 42: … den frühesten Zeiten bis 1322, dem Jahr der Verpfändung des Landes Eger; weiters die „Chro- niken der Stadt Eger“ (1884) mit einer…
- s. 46: … seiner Verdienste um die geschichtliche Betreuung der Stadt und des Landes Eger am 10. November 1932 zum Ehrenbürger der Stadt Eger ernannt…
- s. 53: … war dies die Egerer Landsteuer, die von den Dorfinsassen des Landes Eger nach der Anzahl ihrer Nutztiere (daher der Name „Klauen"-Steuer) nach…
- s. 63: … mehr als hundert Jahren mit der Geschichte von Stadt und Land Eger besaßte, sind eine Reihe von Manuskripten geschichtlicher Aufsätze und Konzepte…
- s. 68: … festgehalten, daß unter „Egerland“ der staatsrechtliche Be- griff „Stadt und Land Eger“ gemeint ist. Erlte Hauptgeuppe (A: Arkunden) I. Eger und das…
- s. 106: … doch für die vollständige Erfassung aller Quellen zur Geschichte des Landes Eger von Bedeutung sind. Die Archivalien solcher Archive, deren Kenntnis viel…
- s. 106: … Patronat gehören, als auch solcher, die wegen ihrer Lage im Lande Eger (der alten „regio Egere“) für die Geschichte der Dörfer und…
- s. 110: … Albrecht 1305]; mit den Zu- sicherungen, daß alles, was zum Lande Eger gehört, dabei auch erhalten bleiben und davon nichts Izu Böhmen]…
- s. 112: … ausgenommen in geistlichen Angelegenheiten — vor ein Gericht außerhalb des Landes Eger gerufen werden dürfe, indem er den Richtern (auch Westfalens) unter…
- s. 112: … Bestimmungen der Pragmatischen Sanktion. (Letztes Dokument der politischen Selbständigkeit des Landes Eger! Das Original ist auf Pergament geschrieben und in Buchform gebunden.…
- s. 118: … sie enthalten in alphabetischer Reihenfolge sämtliche Ortschaften und Einzelhöfe des Landes Eger mit den Namen der Hosbesitzer und den abzuführenden Steuersätzen. Da…
Název:
Das Archiv der Stadt Eger
Autor:
Sturm, Heribert
Rok vydání:
1936
Místo vydání:
Cheb
Česká národní bibliografie:
Počet stran celkem:
120
Obsah:
- 1: Titulatio
- 4: Zum Geleit
- 9: Inhaltsübersicht
- 11: Edice
Strana 68
Die Bieglſche Archivordnung
Der nun folgende Abschnitt ist ein knapper Auszug aus dem von Karl Siegl
in 26 Foliobänden geschaffenen handschriftlichen Registerwerk. Die Einteilung ist
im wesentlichen dieselbe, wie sie schon 1900 im Buche „Die Kataloge des Egerer
Stadtarchins“ entworfen worden ist. Die handschriftlichen Register sind das zu-
sammenfassende Ergebnis aller auf dieser Grundlage aufgebauten Einzeldurch¬
ordnungen der Teilbestände, enthalten in Kurzregesten jedes einzelne Schriftstück
vermerkt und bieten für die wichtigsten Reihen von Stadtbüchern übersichtliche
Personen und Ortsweiser. In der auszugsweisen Wiedergabe dieses Sieglschen
Registerwerkes kann nun aber wegen der Fülle der Archivalien freilich bei wei
tem nicht auf Einzelheiten eingegangen werden. Es werden deshalb in der ersten
Hauptgruppe (Urkunden = Pergamenthandschriften) nur die Gliederungen der
Sachgruppen nach der Sieglschen Einteilung angeführt und die Stückzahl der Ur-
kunden mit dem Zeitvermerk, von und bis wann diese Urkunden reichen, angege
ben; in der zweiten Hauptgruppe (Akten = Papierhandschriften) werden in ähn-
licher Weise nur die zeitlichen Grenzen, von und bis wann Akten der betreffenden
Materie vorhanden sind, vermerkt; und in der dritten Hauptgruppe (Archinsbücher)
werden die Stadtbücher nach ihrem Inhalt zu bestimmten Zugehörigkeitsgruppen
zusammengefaßt. Die wenigen eigenen Ergänzungen sind in Klammern gesetzt.
Grundsätzlich sei noch festgehalten, daß unter „Egerland“ der staatsrechtliche Be-
griff „Stadt und Land Eger“ gemeint ist.
Erlte Hauptgeuppe
(A: Arkunden)
I. Eger und das Egerland im allgemeinen
1. Urkunden der Kaiser und Könige: älteste Urkunde ist die am 4. Mai 1266
von König Otakar II. ausgestellte Bestätigung der Egerer Privilegien. Noch aus
dem 13. Jahrhundert stammen drei weitere Urkunden, zwei davon von Rudolf
von Habsburg und die dritte von Wenzel II. von Böhmen ausgestellt. 97 Urkun-
den stammen aus dem 14. Jahrhundert, 79 Stück aus dem 15. Jahrhundert, 64
Stück aus dem 16. Jahrhundert, 27 aus dem 17. Jahrhundert, 9 Stück aus dem
18. Jahrhundert und 2 Urkunden aus dem 19. Jahrhundert. Die letzte Urkunde
in dieser Reihe trägt das Datum: 29. August 1846. (Nach dem Betreff erscheinen
einzelne Urkunden hievon auch in späteren Zusammenhängen nochmals erwähnt.)
2. Urkunden der Päpste und Bischöfe: In diese Unterabteilung sind ins-
gesamt 16 Urkunden eingereiht, darunter 7 Papsturkunden; die älteste ist eine
Papstbulle Johanns XXIII. vom 26. Dezember 1413, die jüngste, vom 2. Oktober
1694, beinhaltet die Zustimmung des Papstes Innocenz XII. zum Verkauf des
Deutschordenshauses in Eger.
68