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- s. 10: … Archivs 104/ Das Stadtarchin als Schutzstelle für alle Archivalien des Landes Eger 106 / Ausgestaltung des Stadtarchins zum Mittelpunkt historischer Forschungen innerhalb…
- s. 10: … / Ausgestaltung des Stadtarchins zum Mittelpunkt historischer Forschungen innerhalb des Landes Eger 107 Stadtarchin und Stadtmuseum 108. Anmerkungen zum Bilderteil Urkunden 109…
- s. 34: … Bücher im Schrifttum über die Geschichte der Stadt und des Landes Eger überhaupt. Franz Kürschners Ordnungsarbeit im Egerer Stadtarchiv dauerte bis ins…
- s. 42: … den frühesten Zeiten bis 1322, dem Jahr der Verpfändung des Landes Eger; weiters die „Chro- niken der Stadt Eger“ (1884) mit einer…
- s. 46: … seiner Verdienste um die geschichtliche Betreuung der Stadt und des Landes Eger am 10. November 1932 zum Ehrenbürger der Stadt Eger ernannt…
- s. 53: … war dies die Egerer Landsteuer, die von den Dorfinsassen des Landes Eger nach der Anzahl ihrer Nutztiere (daher der Name „Klauen"-Steuer) nach…
- s. 63: … mehr als hundert Jahren mit der Geschichte von Stadt und Land Eger besaßte, sind eine Reihe von Manuskripten geschichtlicher Aufsätze und Konzepte…
- s. 68: … festgehalten, daß unter „Egerland“ der staatsrechtliche Be- griff „Stadt und Land Eger“ gemeint ist. Erlte Hauptgeuppe (A: Arkunden) I. Eger und das…
- s. 106: … doch für die vollständige Erfassung aller Quellen zur Geschichte des Landes Eger von Bedeutung sind. Die Archivalien solcher Archive, deren Kenntnis viel…
- s. 106: … Patronat gehören, als auch solcher, die wegen ihrer Lage im Lande Eger (der alten „regio Egere“) für die Geschichte der Dörfer und…
- s. 110: … Albrecht 1305]; mit den Zu- sicherungen, daß alles, was zum Lande Eger gehört, dabei auch erhalten bleiben und davon nichts Izu Böhmen]…
- s. 112: … ausgenommen in geistlichen Angelegenheiten — vor ein Gericht außerhalb des Landes Eger gerufen werden dürfe, indem er den Richtern (auch Westfalens) unter…
- s. 112: … Bestimmungen der Pragmatischen Sanktion. (Letztes Dokument der politischen Selbständigkeit des Landes Eger! Das Original ist auf Pergament geschrieben und in Buchform gebunden.…
- s. 118: … sie enthalten in alphabetischer Reihenfolge sämtliche Ortschaften und Einzelhöfe des Landes Eger mit den Namen der Hosbesitzer und den abzuführenden Steuersätzen. Da…
Název:
Das Archiv der Stadt Eger
Autor:
Sturm, Heribert
Rok vydání:
1936
Místo vydání:
Cheb
Česká národní bibliografie:
Počet stran celkem:
120
Obsah:
- 1: Titulatio
- 4: Zum Geleit
- 9: Inhaltsübersicht
- 11: Edice
Strana 53
Grundlage sür die Besteuerung galt in Eger die Selbsteinschätzung der Bürger,
wie dies aus der aus dem Rückendeckel des Ersten Losungsbuches vom Jahre 1390
vermerkten Eidesformel zu entnehmen ist. Diese Eidesformel lautet: „Daz du
dein gut/ daz du hast/ ez sei an erbe/ an varnter habe/ an kausfmanschafft/
an bereitschafft/ an saczunge/ an schult/ an leipdinge/ oder woran du daz
hast/ im lande oder auz dem lande/ mit den pfenninge/ die da ligent/ recht hast
verlosunget/ und daz du dem rat gehorsam und untertänig seist/ on geverde,
bit/ dir got czu helffen und alle heiligen.“ Nach dem Ersten Losungsbuch war
der Schlüssel der Besteuerung der, daß jeder Egerer Bürger von je hundert Pfund
Vermögen ein Pfund als Losung zu geben hatte; es wurde also in dem Jahre
1390 1 Prozent des steuerpflichtigen Vermögens als Losung gesordert. Dieser Schlüs¬
sel konnte sich natürlich bei jeder Losung ändern, weshalb auch in den Losungs-
büchern zu Beginn jeweils die Losungsforderung eigens vermerkt wurde. Die An-
lage der einzelnen Losungsbücher ist durch Jahrhunderte die gleiche: nach Gassen
und Plätzen (in stets gleichbleibender Reihenfolge von einem bestimmten Haus am
Marktplatze ausgehend) enthalten sie die Namen der Steuerpflichtigen; neben
dem Namen der Steuerpflichtigen steht der zu entrichtende Betrag und dahinter
wurde dann der Quittungsvermerk „dt“ (dedit) eingesetzt. Die Einforderung und
Verwaltung der Losungsgelder oblag ursprünglich zwei aus der Mitte des Rates
gewählten Losungsherren; gegen Ende des 15. Jahrhunderts wurden noch zwei
Männer, und zwar Gemeindemitglieder hinzugewählt. Die Losungsherren konn-
ten über die Losungsgelder in der Weise verfügen, daß sie damit städtische Aus
lagen deckten. So finden sich in den Losungsbüchern der Jahrgänge 1390 bis
1440 regelmäßige Ausgabsverzeichnisse, die einen wertvollen Einblick in die all-
gemeinen Verhältnisse der Stadt Eger in so früher Zeit ermöglichen.
An diese Ausgabslisten schließen sich (mit 1441) die Ausgabsbücher der Stadt
an, in denen von nun an alle Ausgaben des städtischen Haushaltes vermerkt wur-
den. Diese Stadtbuchreihe reicht nahezu vollkommen lückenlos bis 1910 und
findet in den entsprechenden Bänden der Stadtkassa ihre lückenlose Fortsetzung
bis zur unmittelbaren Gegenwart.
Eine weitere Einnahmsquelle stand der Stadt Eger durch die Einhebung der
Klauensteuer zur Verfügung. Es war dies die Egerer Landsteuer, die von den
Dorfinsassen des Landes Eger nach der Anzahl ihrer Nutztiere (daher der Name
„Klauen"-Steuer) nach Eger zu entrichten war. Die Ortschaften und Einzel
gehöste, die in dieser Art besteuert werden, sind nicht etwa Dörfer, die der
Stadt gehören oder untertänig sind; es tritt hier vielmehr wieder einmal in
einem eigenen geschlossenen Steuergebiet die alte selbständige Reichslandstellung
zutage. Ahnlich wie die Stadtlosung wurde die Klauensteuer ebenfalls jährlich
eingehoben und in besonderen Büchern vermerkt. Das erste Klauensteuerbuch
stammt aus dem Jahre 1392s); die ganze Reihe dieser Stadtbuchart umfaßt
von 1399, 1400 und 1401, 1402; in Prag-Altstadt ein Koder mit Eintragungen für die Jahre
1427, 1429 und 1433, 1434; in Prag-Neustadt ein Losungsbuch von 1411—1418; und in Pil=
fen ein unvollftändiger Band von 1418 und ein zweiter von 1471. Brür besitzt als älteftes
Losungsregister ein schmales Heft aus dem Jahre 1525 (herausgegeben von K. Oberdorffer im
3. Jg. des Jahrbuches des Vereins für Geschichte der Deutschen in Böhmen, 1934). — Zum
Vergleich sei noch der Bestand an Steuerbüchern für Wien aus der Zeit vor 1500 angesührt: es
ift hier als einziges Stück ein Einwohnerverzeichnis des Widmerviertels von 1448 erhalten, das
mit einiger Wahrscheinlichkeit den Amtsschriften der Steuerherren zugeschrieben werden kann;
befondere Stadtsteuerbücher sind freilich auch nur für das genannte Viertel erst aus dem 16.
Jahrhundert vorhanden (O. Brunner: Die Finanzen der Stadt Wien, S. 69).
8) Das älteste Klauensteuerbuch ist von Karl Siegl unter dem Titel „Das Egerer Land-
itenerbuch vom Jahre 1392 mit den ältesten Personennamen in den Dörfern des Egerlandes" im
Kalender für das Egerland, Jahrgang 1930, veröffentlicht worden.
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