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Titulatio
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Zum Geleit
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- s. 10: … Archivs 104/ Das Stadtarchin als Schutzstelle für alle Archivalien des Landes Eger 106 / Ausgestaltung des Stadtarchins zum Mittelpunkt historischer Forschungen innerhalb…
- s. 10: … / Ausgestaltung des Stadtarchins zum Mittelpunkt historischer Forschungen innerhalb des Landes Eger 107 Stadtarchin und Stadtmuseum 108. Anmerkungen zum Bilderteil Urkunden 109…
- s. 34: … Bücher im Schrifttum über die Geschichte der Stadt und des Landes Eger überhaupt. Franz Kürschners Ordnungsarbeit im Egerer Stadtarchiv dauerte bis ins…
- s. 42: … den frühesten Zeiten bis 1322, dem Jahr der Verpfändung des Landes Eger; weiters die „Chro- niken der Stadt Eger“ (1884) mit einer…
- s. 46: … seiner Verdienste um die geschichtliche Betreuung der Stadt und des Landes Eger am 10. November 1932 zum Ehrenbürger der Stadt Eger ernannt…
- s. 53: … war dies die Egerer Landsteuer, die von den Dorfinsassen des Landes Eger nach der Anzahl ihrer Nutztiere (daher der Name „Klauen"-Steuer) nach…
- s. 63: … mehr als hundert Jahren mit der Geschichte von Stadt und Land Eger besaßte, sind eine Reihe von Manuskripten geschichtlicher Aufsätze und Konzepte…
- s. 68: … festgehalten, daß unter „Egerland“ der staatsrechtliche Be- griff „Stadt und Land Eger“ gemeint ist. Erlte Hauptgeuppe (A: Arkunden) I. Eger und das…
- s. 106: … doch für die vollständige Erfassung aller Quellen zur Geschichte des Landes Eger von Bedeutung sind. Die Archivalien solcher Archive, deren Kenntnis viel…
- s. 106: … Patronat gehören, als auch solcher, die wegen ihrer Lage im Lande Eger (der alten „regio Egere“) für die Geschichte der Dörfer und…
- s. 110: … Albrecht 1305]; mit den Zu- sicherungen, daß alles, was zum Lande Eger gehört, dabei auch erhalten bleiben und davon nichts Izu Böhmen]…
- s. 112: … ausgenommen in geistlichen Angelegenheiten — vor ein Gericht außerhalb des Landes Eger gerufen werden dürfe, indem er den Richtern (auch Westfalens) unter…
- s. 112: … Bestimmungen der Pragmatischen Sanktion. (Letztes Dokument der politischen Selbständigkeit des Landes Eger! Das Original ist auf Pergament geschrieben und in Buchform gebunden.…
- s. 118: … sie enthalten in alphabetischer Reihenfolge sämtliche Ortschaften und Einzelhöfe des Landes Eger mit den Namen der Hosbesitzer und den abzuführenden Steuersätzen. Da…
Název:
Das Archiv der Stadt Eger
Autor:
Sturm, Heribert
Rok vydání:
1936
Místo vydání:
Cheb
Česká národní bibliografie:
Počet stran celkem:
120
Obsah:
- 1: Titulatio
- 4: Zum Geleit
- 9: Inhaltsübersicht
- 11: Edice
Strana 34
Neben der reinen Durchordnung und Sichtung der Teilbestände des Egerer
Stadtarchins forschte er auch bei gelegentlichen Besuchen in anderen Archiven,
wie im Hauss, Hof- und Staatsarchin in Wien oder in den Archiven von
München, Amberg, Bamberg und Nürnberg nach Aufzeichnungen über Beziehun-
gen zu Eger und nahm von wertvolleren Stücken Abschrift für das Egerer
Stadtarchin. Im übrigen verarbeitete er dann selbst noch das ihm zugängliche
Archivmaterial zu einer geschlossenen Darstellung der staatsrechtlichen Verhältnisse
Egers und Böhmens in ihrer geschichtlichen Entwicklung. Noch heute gilt dieses
Buch 60) als eines der besten Bücher im Schrifttum über die Geschichte der Stadt
und des Landes Eger überhaupt.
Franz Kürschners Ordnungsarbeit im Egerer Stadtarchiv dauerte bis ins
Jahr 1868 hinein. Am 27. August dieses Jahres legte er dem Stadtrate seinen
Abschlußbericht vor 61). Hier wird der Leitgedanke der Ordnungsarbeit Kürschners
noch einmal klar ausgesprochen: „Aus beiliegendem Hauptkataloge ist leicht zu
ersehen, daß ich vor allem bestrebt war, eine leichte und schnelle übersicht über
die Massen des archivalischen Materials zu ermöglichen, indem ich dieselben nach
echt wissenschaftlichen Eintheilungsgründen zunächst unter wenige aber desto mehr
fixierte und genau umgränzte Gesichtspunkte stellte, von denen aus sich die
Mannigfaltigkeit des Materials mit Sicherheit beherrschen läßt.“ über das Außere
des Egerer Stadtarchins in damaliger Zeit ist in diesem Berichte folgendes zu
lesen: „Das Archivlokale besteht aus drei Gemächern, von denen die beiden ersten
14 Kästen — wovon 8 mit je 18 Doppelschubfächern — enthalten, während das
dritte Gemach die Menge der Stadtbücher kaum zu fassen vermag. — Es kann
nicht nur mir, sondern zumeist dem löblichen Stadtrathe zur Befriedigung ge
reichen, daß Fachmänner von ausgezeichnetem Rufe, wie Professor Dr. Sickel,
über die getroffene Anordnung des Archivbestandes sich in höchst anerkennender
Weise geäußert haben.“
über den Stand der Archivarbeit im allgemeinen macht Franz Kürschner in
seinem Schlußbericht folgende Ausführungen: „Wenn nun auch die Ordnung des
Archins in allen ihren wesentlichen Beziehungen in der angegebenen Weise durch¬
geführt ist, so bleibt doch noch einiges zum Einreihen übrig. Daß ich diesen
kleinen Rest zurücklassen muß, wird mir bei dem Umfange und der abgespannten
Mühe der Arbeit sowie bei dem Umstande, daß ich keinen Diener zur Dis-
position hatte, sicherlich Niemand zum Vorwurfe machen, zumal bereits
für alles Vorsorge getroffen wurde. Es gilt ja nicht mehr, neue Rubriken zu
schaffen oder am System zu ändern, sondern eben nur einzureihen und zu er
gänzen. Vor allem andern aber kommt es darauf an, die gegenwärtige Ord
nung zu erhalten! Ein Archin ist eben zur Benützung da und zur Verwerthung
für die Wissenschaft. Mit Stolz kann die Stadt Eger ihr werthvolles Archiv
jedwedem Berufenen zur Benützung öffnen; denn überall finden sich Zeugnisse
echten Bürgersinns und bedeutungsvolle historische Erinnerungen, die aus den
engen Schranken städtischer Interessen weit hinausgreifend in dem großen
Strome der deutschen Geschichte münden.“
Kurze Zeit darnach verließ Franz Kürschner Eger, um als Gymnasiallehrer
nach Troppau zu übersiedeln, von wo er dann alsbald 2) nach Wien ins Archiv
60) Franz Rürschner: Eger und Böhmen. Die Staatsrechtlichen Verhältnisse in ihrer
historischen Entwickelung. — Wien 1870.
61) Städt. Registratur, Fasz. 326.
62) Ein Dankschreiben Dr. Kürschners sür die Beglückwünschung des Egerer Stadtrates zu
seiner Ernennung zum Direktor des Reichs-Finanzarchins in Wien trägt das Datum: 6. August
1874. (Städt. Regiftratur, Fasz. 326.)
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