z 120 stránek
Titulatio



Zum Geleit





Inhaltsübersicht


Edice














































































































Název:
Das Archiv der Stadt Eger
Autor:
Sturm, Heribert
Rok vydání:
1936
Místo vydání:
Cheb
Česká národní bibliografie:
Počet stran celkem:
120
Obsah:
- 1: Titulatio
- 4: Zum Geleit
- 9: Inhaltsübersicht
- 11: Edice
upravit
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Heribert Sturm Das Archin der Stadt Eger 1 9 3 6 Verlag der Buchhandlung Ernst Gschihay, Eger
Heribert Sturm Das Archin der Stadt Eger 1 9 3 6 Verlag der Buchhandlung Ernst Gschihay, Eger
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Den Amschlag zeichnete Eduard Roch Gedruckt von J. Kobrtsch & Gschihay, Eger
Den Amschlag zeichnete Eduard Roch Gedruckt von J. Kobrtsch & Gschihay, Eger
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Abteilung für Archivs und Museumswesen des Vereins für Geschichte der Deutschen in Böhmen: Schelflen über IuSelenSeul[ches Armhivwelen herausgegeben von Aniv.-Prof. Dr. Gustav Pirchan u. Dr. Kurt Oberdorffer
Abteilung für Archivs und Museumswesen des Vereins für Geschichte der Deutschen in Böhmen: Schelflen über IuSelenSeul[ches Armhivwelen herausgegeben von Aniv.-Prof. Dr. Gustav Pirchan u. Dr. Kurt Oberdorffer
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Zum Geleit Mit Freude begrüßt der „Verein für Geschichte der Deutschen in Böhmen“ die Möglichkeit, unter seine Veröffentlichungen eine Arbeit über das Archiv auf- nehmen zu können, das nicht nur die historische Schatzkammer der alten, einst reichsfreien Stadt Eger, sondern auch der Stolz des sudetendeutschen Archin- wesens ist; nächst Prag vermag sich keine Stadt Böhmens so reicher Bestände, kaum eine zweite so sorglich gefügter Ordnung zu rühmen. Schon seit manchem Jahre hat unser Verein dem Archiowesen besondere Aus- merksamkeit zugewendet. Aus den Anregungen der unserem Verein nahestehenden Archivare isft 1925 die Schaffung der Archivabteilung entstanden, über deren Tätigkeit in den ersten fünf Jahren ihres Bestandes unter der Leitung des damals in Prag, jetzt in Freiburg i. Br. wirkenden Univ.-Prof. Dr. Theodor Mayer, die vom Komotauer Stadtarchivar Dr. Rudolf Wenisch zusammengefaßzten Berichte (Komotau 1930) Kunde geben. An den weiteren Arbeiten der Archin- abteilung hat das größzte Verdienst Univ.-Professor Dr. Gustav Pirchan, der selbst aus dem Archindienste hervorgegangen und so neben seiner Wirksamkeit als Geschäftsleiter des Vereines diesem auch in allen archivalischen Belangen ein führender Berater ist. Namentlich dankt ihm der Verein das Zustandekommen der Archivschulungskurse; dem ersten, 1928 in Eger veranstalteten, sind weitere gefolgt, zuletzt der in Reichenberg-Friedland 1935 abgehaltene. Von vornherein war die Tätigkeit der Archivabteilung eingestellt auf die In- teressen und Aufgaben der Archive, aber auch auf die Archivare selbst; es war dabei vor allem gedacht an jene Archive, die, sei es Selbstverwaltungskörpern, sei es Korporationen, sei es Privaten zugehörig, bereits in fachlich-amtlicher Ver waltung stehen oder ihr noch zugeführt werden sollen; für Fälle, wo dies aus finanziellen Gründen nicht möglich ist, sollte die Archivabteilung eine fachliche Beratungsstelle bilden. Vom Anfang an hat sie es sich zur Aufgabe gemacht, aus die Wichtigkeit der archivalischen Bestände, auf die Notwendigkeit ihrer sach¬ gemäszen Verwahrung, Ordnung und Erhaltung hinzuweisen. Der Anleitung und Unterweisung für Verwalter und Betreuer solcher Archive dienen besonders eben unsere Archinschulungskurse. Die von unserem Vereine herausgegebene Schrift Rudolf Wenischs: Gliederung der Stadtbücher Nord und Westböhmens (Komotau 1932) bietet einen praktischen und übersichtlichen Behelf. Jenen Unternehmungen und Veröffentlichungen schließt sich nun eine neue an. Die von Dr. Heribert Sturm vorgelegte Arbeit über das Egerer Stadt- archin ließ — wiederum zunächst in den Kreisen der Archivare selbst — den Ge-
Zum Geleit Mit Freude begrüßt der „Verein für Geschichte der Deutschen in Böhmen“ die Möglichkeit, unter seine Veröffentlichungen eine Arbeit über das Archiv auf- nehmen zu können, das nicht nur die historische Schatzkammer der alten, einst reichsfreien Stadt Eger, sondern auch der Stolz des sudetendeutschen Archin- wesens ist; nächst Prag vermag sich keine Stadt Böhmens so reicher Bestände, kaum eine zweite so sorglich gefügter Ordnung zu rühmen. Schon seit manchem Jahre hat unser Verein dem Archiowesen besondere Aus- merksamkeit zugewendet. Aus den Anregungen der unserem Verein nahestehenden Archivare isft 1925 die Schaffung der Archivabteilung entstanden, über deren Tätigkeit in den ersten fünf Jahren ihres Bestandes unter der Leitung des damals in Prag, jetzt in Freiburg i. Br. wirkenden Univ.-Prof. Dr. Theodor Mayer, die vom Komotauer Stadtarchivar Dr. Rudolf Wenisch zusammengefaßzten Berichte (Komotau 1930) Kunde geben. An den weiteren Arbeiten der Archin- abteilung hat das größzte Verdienst Univ.-Professor Dr. Gustav Pirchan, der selbst aus dem Archindienste hervorgegangen und so neben seiner Wirksamkeit als Geschäftsleiter des Vereines diesem auch in allen archivalischen Belangen ein führender Berater ist. Namentlich dankt ihm der Verein das Zustandekommen der Archivschulungskurse; dem ersten, 1928 in Eger veranstalteten, sind weitere gefolgt, zuletzt der in Reichenberg-Friedland 1935 abgehaltene. Von vornherein war die Tätigkeit der Archivabteilung eingestellt auf die In- teressen und Aufgaben der Archive, aber auch auf die Archivare selbst; es war dabei vor allem gedacht an jene Archive, die, sei es Selbstverwaltungskörpern, sei es Korporationen, sei es Privaten zugehörig, bereits in fachlich-amtlicher Ver waltung stehen oder ihr noch zugeführt werden sollen; für Fälle, wo dies aus finanziellen Gründen nicht möglich ist, sollte die Archivabteilung eine fachliche Beratungsstelle bilden. Vom Anfang an hat sie es sich zur Aufgabe gemacht, aus die Wichtigkeit der archivalischen Bestände, auf die Notwendigkeit ihrer sach¬ gemäszen Verwahrung, Ordnung und Erhaltung hinzuweisen. Der Anleitung und Unterweisung für Verwalter und Betreuer solcher Archive dienen besonders eben unsere Archinschulungskurse. Die von unserem Vereine herausgegebene Schrift Rudolf Wenischs: Gliederung der Stadtbücher Nord und Westböhmens (Komotau 1932) bietet einen praktischen und übersichtlichen Behelf. Jenen Unternehmungen und Veröffentlichungen schließt sich nun eine neue an. Die von Dr. Heribert Sturm vorgelegte Arbeit über das Egerer Stadt- archin ließ — wiederum zunächst in den Kreisen der Archivare selbst — den Ge-
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Regierungsrat Dr. Karl Siegl Direktor i. R. des Archivs und Museums der Stadt Eger Ehrenbürger der Städte Eger und St. Joachimsthal aus Anlaß seines 85. Geburtstages in Anerkennung und Wertschätzung seiner dem Stadtarchiv Eger durch viele Jahre geleisteten wertvollen Dienste gewidmet
Regierungsrat Dr. Karl Siegl Direktor i. R. des Archivs und Museums der Stadt Eger Ehrenbürger der Städte Eger und St. Joachimsthal aus Anlaß seines 85. Geburtstages in Anerkennung und Wertschätzung seiner dem Stadtarchiv Eger durch viele Jahre geleisteten wertvollen Dienste gewidmet
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archine geworden ist. Damit wird dies Buch zugleich zu einem Ehrenmal, das der neue Egerer Stadtarchinar dem Lebenswerke seines verdienstvollen Vorgän- gers setzt, dem Ehrenmitgliede unseres Vereines, Regierungsrat Dr. Karl Siegl. Kaum ein zweites unserer Archine kann über eine so weit zurückreichende Geschichte, kaum eines über so reiche Bestände berichten; aber zum Glück bergen auch sie noch wertvollen Inhalt, mit dem es die wissenschaftliche öffentlichkeit bekannt zu machen gilt. Und zum Glück haben wir auch Archivare, die uns Be langreiches über ihre Archine, über ihre Arbeit und ihre Leistung in ihnen sagen können. So ist die Aussicht zu begrüßen, daß dem Egerer Archinbuche Sturms ein Brüxer folgen soll, in welchem Dr. Kurt Oberdorffer über seine Schöp- fung — als solche kann man das Brüxer Stadtarchin bezeichnen — Bericht geben wird. So kann der zuversichtlichen Hoffnung Ausdruck gegeben werden, daß mit diesem ersten Bande eine neue inhaltsreiche Reihe von Veröffentlichungen ein- geleitet werde, deren Herausgabe der „Verein für Geschichte der Deutschen in Böhmen“ gerne übernimmt. Aniv.-Prof. Dr. Wilhelm Wostry als Obmann des Vereines für Geschichte der Deutschen in Böhmen
archine geworden ist. Damit wird dies Buch zugleich zu einem Ehrenmal, das der neue Egerer Stadtarchinar dem Lebenswerke seines verdienstvollen Vorgän- gers setzt, dem Ehrenmitgliede unseres Vereines, Regierungsrat Dr. Karl Siegl. Kaum ein zweites unserer Archine kann über eine so weit zurückreichende Geschichte, kaum eines über so reiche Bestände berichten; aber zum Glück bergen auch sie noch wertvollen Inhalt, mit dem es die wissenschaftliche öffentlichkeit bekannt zu machen gilt. Und zum Glück haben wir auch Archivare, die uns Be langreiches über ihre Archine, über ihre Arbeit und ihre Leistung in ihnen sagen können. So ist die Aussicht zu begrüßen, daß dem Egerer Archinbuche Sturms ein Brüxer folgen soll, in welchem Dr. Kurt Oberdorffer über seine Schöp- fung — als solche kann man das Brüxer Stadtarchin bezeichnen — Bericht geben wird. So kann der zuversichtlichen Hoffnung Ausdruck gegeben werden, daß mit diesem ersten Bande eine neue inhaltsreiche Reihe von Veröffentlichungen ein- geleitet werde, deren Herausgabe der „Verein für Geschichte der Deutschen in Böhmen“ gerne übernimmt. Aniv.-Prof. Dr. Wilhelm Wostry als Obmann des Vereines für Geschichte der Deutschen in Böhmen
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danken rege werden, ihr eine Reihe ähnlicher über andere Archive folgen zu las sen. Gerne entschließt sich der Verein dazu, sie seinen Veröffentlichungen an- zugliedern. Als im Jahre 1876 Ludwig Schlesinger mit dem Stadtbuch (eigentlich Urkundenbuch) von Brüx die Herausgabe unserer Stadts und Urkundenbücher eröffnete, ergab sich aus dem Werke selbst inhaltlich wie zeitlich eine bestimmte Begrenzung. Entstehung und Entwickelung des in seinen Anfängen und Grund- lagen deutschen Städtewesens in Böhmen auf eine breite natürliche Basis zu stellen, war letzten Endes der Hauptzweck des weit aussehenden Unternehmens. Die immer schwieriger werdende geldliche Lage, die steigende Höhe der Druck¬ legungskosten hat namentlich in den späteren Jahren die Fortführung des Wer- kes erschwert. Immerhin kann der Verein in Aussicht stellen, daß dem 1929 erschienenen, von August Müller bearbeiteten Teplitz-Schönauer Quellens und Urkundenbuche in voraussichtlich naher Zeit das in Druck befindliche Duxer Stadtbuch folgen wird. Aber seit 1876 hat sich das wisfenschaftliche Interesse gewandelt und erweitert. Wie es nicht mehr das Mittelalter und die politische Geschichte ist, denen die Geschichtsforschung ihre Vorliebe schenkt, so hat die Sozials, die Wirt- schafts-, die Agrars, die Industriegeschichte, namentlich auch die Siedlungs: geschichte, in letzten Jahren auch die Familienforschung methodische Vertiefung und erweiterten Ausbau erfahren. Damit aber wendete sich erneutes und ver stärktes Interesse gerade den Archinbeständen zu, die sür jene Forschungsbereiche, namentlich für die späteren Jahrhunderte in reicherer Fülle vorliegen, in einer Fülle, die an sich schon die Veröffentlichung nach Art der älteren Quellen ausschließt. Umso notwendiger wird es da, über die Archive selbst, über ihre Be stände und ihre Ordnung den weiteren Kreisen der Forschung übersicht und Nachricht zu geben. Aber nicht nur von jenen Seiten her gewannen die größeren und kleineren Archive unseres Heimatgebietes an Bedeutung: das so erfreulich rege gewordene Interesse an der Heimatkunde ließ ihren Wert in weiten Kreisen ersichtlich werden. Unter solchen Umständen muß eine Arbeit, wie die hier vorliegende, doppelt freudig begrüßt werden. Indem sie Aufschluß gibt über die Geschichte des so bedeutenden Egerer Stadtarchins, über seine Einrichtung und Ordnung, über seine reichhaltigen Bestände, wird sie der historischen Fachwissenschaft und der Heimatkunde gleich willkommen sein. Und da sie nicht verschweigt, wie selbst hier, wo sich schon frühe Erkenntnis sür den Wert des Archins zeigte, durch Unverstand. Unachtsamkeit, ja Gewissenlosigkeit unersetzlicher Schaden entstanden ist, wird sie Warnungstafeln aufstellen für die Zubunst Mehr noch wird freilich aus ihr erkenntlich werden, wie durch einer verständitssndlle Stadtverwaltung, besonders aber durch die treue, hingebungsbollexdnsblerndd Arbeit eines vorbildlich ge wissenhaften Archivars, das Egerer Sladlardiw zum Muster für andere Stadt-
danken rege werden, ihr eine Reihe ähnlicher über andere Archive folgen zu las sen. Gerne entschließt sich der Verein dazu, sie seinen Veröffentlichungen an- zugliedern. Als im Jahre 1876 Ludwig Schlesinger mit dem Stadtbuch (eigentlich Urkundenbuch) von Brüx die Herausgabe unserer Stadts und Urkundenbücher eröffnete, ergab sich aus dem Werke selbst inhaltlich wie zeitlich eine bestimmte Begrenzung. Entstehung und Entwickelung des in seinen Anfängen und Grund- lagen deutschen Städtewesens in Böhmen auf eine breite natürliche Basis zu stellen, war letzten Endes der Hauptzweck des weit aussehenden Unternehmens. Die immer schwieriger werdende geldliche Lage, die steigende Höhe der Druck¬ legungskosten hat namentlich in den späteren Jahren die Fortführung des Wer- kes erschwert. Immerhin kann der Verein in Aussicht stellen, daß dem 1929 erschienenen, von August Müller bearbeiteten Teplitz-Schönauer Quellens und Urkundenbuche in voraussichtlich naher Zeit das in Druck befindliche Duxer Stadtbuch folgen wird. Aber seit 1876 hat sich das wisfenschaftliche Interesse gewandelt und erweitert. Wie es nicht mehr das Mittelalter und die politische Geschichte ist, denen die Geschichtsforschung ihre Vorliebe schenkt, so hat die Sozials, die Wirt- schafts-, die Agrars, die Industriegeschichte, namentlich auch die Siedlungs: geschichte, in letzten Jahren auch die Familienforschung methodische Vertiefung und erweiterten Ausbau erfahren. Damit aber wendete sich erneutes und ver stärktes Interesse gerade den Archinbeständen zu, die sür jene Forschungsbereiche, namentlich für die späteren Jahrhunderte in reicherer Fülle vorliegen, in einer Fülle, die an sich schon die Veröffentlichung nach Art der älteren Quellen ausschließt. Umso notwendiger wird es da, über die Archive selbst, über ihre Be stände und ihre Ordnung den weiteren Kreisen der Forschung übersicht und Nachricht zu geben. Aber nicht nur von jenen Seiten her gewannen die größeren und kleineren Archive unseres Heimatgebietes an Bedeutung: das so erfreulich rege gewordene Interesse an der Heimatkunde ließ ihren Wert in weiten Kreisen ersichtlich werden. Unter solchen Umständen muß eine Arbeit, wie die hier vorliegende, doppelt freudig begrüßt werden. Indem sie Aufschluß gibt über die Geschichte des so bedeutenden Egerer Stadtarchins, über seine Einrichtung und Ordnung, über seine reichhaltigen Bestände, wird sie der historischen Fachwissenschaft und der Heimatkunde gleich willkommen sein. Und da sie nicht verschweigt, wie selbst hier, wo sich schon frühe Erkenntnis sür den Wert des Archins zeigte, durch Unverstand. Unachtsamkeit, ja Gewissenlosigkeit unersetzlicher Schaden entstanden ist, wird sie Warnungstafeln aufstellen für die Zubunst Mehr noch wird freilich aus ihr erkenntlich werden, wie durch einer verständitssndlle Stadtverwaltung, besonders aber durch die treue, hingebungsbollexdnsblerndd Arbeit eines vorbildlich ge wissenhaften Archivars, das Egerer Sladlardiw zum Muster für andere Stadt-
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Inhallsüberſicht Die Geschichte des Stadtarchivs Eger Der Umfang des Egerer Stadtarchivs 11 / Die Anfänge im Kanzleiwesen der städtischen Verwaltungsstellen 12/ Die Kanzleireformen um 1390 und 1450 13/ Der Ausbau der städtischen Verwaltungsstellen im 16. und 17. Jahrhundert 14/ Die ältesten Nachrichten über das Archin 15/ Be ginn der allmählichen Trennung von Archin und Registratur 16 / Das Archin unter Joh. Michael Schlecht, dem ersten Archivar der Stadt Eger, (1732—1759) 18 / Einstellung eines Archivadjunkten 20/ Die Ord- nungsarbeiten Joh. Jos. Clausers (1760—1762) 22 Das Archin unter Georg Adam Otto (1762—1771) 25/ Das Archin in Betreuung von Archivadjunkten (1771—1789) 27/ Die Bestände geraten in Vergessenheit 28 / Ein erster neuerlicher Ordnungsversuch durch Vinzenz PrökI (1835) 28/ Verschleppung von Kulturgütern aus Eger zur Zeit des Bürger meisters Totzauer 29/ Die Verluste des Stadtarchins vor allem durch Urban von Urbanstedt (1858—1865) 31 I Die Neuordnung des Stadtarchins durch Dr. Franz Kürschner (1865—1868) 33/ Das Stadt archin unter Anton Riedl (1868—1869) 35/ Das Stadtarchin unter Georg Schmid (1869—1874) 36/ Das Stadtarchin unter Vinzenz Prökls zweiter Betreuung (1874—1878) 38/ Das Stadtarchin unter Heinrich Gradl (1878—1895) 39/ Das Stadtarchin unter Dr. Karl Siegl (1895—1934) 43/ Zeittafel der Archivare der Stadt Eger 48. Die Bestände des Stadtarchivs Eger Die Bestände des eigentlichen Stadtarchins: Die Schriften aus der Amtsführung des Inneren Rates 49/ Die Schriften aus der Amtsführung der Losungskammer 52/ Die Schriften aus der Amts- führung des Stadtgerichtes 54 / Die Schriften, die sich aus den Be- ziehungen Egers nach auswärts ergaben, 56/ Die Schriften der „alten Registratur“ 58 / Die Fonde im Archin der Stadt Eger: Das Archin des Deutschordenshauses zu Eger 59/ Das Archin des St.-Clara- Stiftes zu Eger 61/ Das Egerer Burgarchin 62 I Die Zunftarchive 63/ Die Privatarchine 63 l Die Gerichtsbücher aus neuerer Zeit 64/ Die Chroniken 64. Die Sieglsche Archivordnung Erste Hauptgruppe (Arkunden) Eger und das Egerland im allgemeinen: Urkunden der Kaiser und Könige 68 Urkunden der Päpste und Bischöfe 68. Eger und das Egerland im besonderen: Stadt Eger: Stellung aus den Gerichts- Privilegien 69 / Rechtssatzungen und Verordnungen 69 / barkeit 69/ Fremdes Gericht 69/ Urfehden und Bürgebriefe 69/ Steuerrecht und Steuerfreiheit 69 I Eigenmünze 69/ Bergbaurecht 69 Forstmeisteramt 69/ Handel und Gewerbe 69/ Geistliche Angelegen heiten 69 / Schule 69/ Anstalten 70 / Friedhof 70/ Jagd und
Inhallsüberſicht Die Geschichte des Stadtarchivs Eger Der Umfang des Egerer Stadtarchivs 11 / Die Anfänge im Kanzleiwesen der städtischen Verwaltungsstellen 12/ Die Kanzleireformen um 1390 und 1450 13/ Der Ausbau der städtischen Verwaltungsstellen im 16. und 17. Jahrhundert 14/ Die ältesten Nachrichten über das Archin 15/ Be ginn der allmählichen Trennung von Archin und Registratur 16 / Das Archin unter Joh. Michael Schlecht, dem ersten Archivar der Stadt Eger, (1732—1759) 18 / Einstellung eines Archivadjunkten 20/ Die Ord- nungsarbeiten Joh. Jos. Clausers (1760—1762) 22 Das Archin unter Georg Adam Otto (1762—1771) 25/ Das Archin in Betreuung von Archivadjunkten (1771—1789) 27/ Die Bestände geraten in Vergessenheit 28 / Ein erster neuerlicher Ordnungsversuch durch Vinzenz PrökI (1835) 28/ Verschleppung von Kulturgütern aus Eger zur Zeit des Bürger meisters Totzauer 29/ Die Verluste des Stadtarchins vor allem durch Urban von Urbanstedt (1858—1865) 31 I Die Neuordnung des Stadtarchins durch Dr. Franz Kürschner (1865—1868) 33/ Das Stadt archin unter Anton Riedl (1868—1869) 35/ Das Stadtarchin unter Georg Schmid (1869—1874) 36/ Das Stadtarchin unter Vinzenz Prökls zweiter Betreuung (1874—1878) 38/ Das Stadtarchin unter Heinrich Gradl (1878—1895) 39/ Das Stadtarchin unter Dr. Karl Siegl (1895—1934) 43/ Zeittafel der Archivare der Stadt Eger 48. Die Bestände des Stadtarchivs Eger Die Bestände des eigentlichen Stadtarchins: Die Schriften aus der Amtsführung des Inneren Rates 49/ Die Schriften aus der Amtsführung der Losungskammer 52/ Die Schriften aus der Amts- führung des Stadtgerichtes 54 / Die Schriften, die sich aus den Be- ziehungen Egers nach auswärts ergaben, 56/ Die Schriften der „alten Registratur“ 58 / Die Fonde im Archin der Stadt Eger: Das Archin des Deutschordenshauses zu Eger 59/ Das Archin des St.-Clara- Stiftes zu Eger 61/ Das Egerer Burgarchin 62 I Die Zunftarchive 63/ Die Privatarchine 63 l Die Gerichtsbücher aus neuerer Zeit 64/ Die Chroniken 64. Die Sieglsche Archivordnung Erste Hauptgruppe (Arkunden) Eger und das Egerland im allgemeinen: Urkunden der Kaiser und Könige 68 Urkunden der Päpste und Bischöfe 68. Eger und das Egerland im besonderen: Stadt Eger: Stellung aus den Gerichts- Privilegien 69 / Rechtssatzungen und Verordnungen 69 / barkeit 69/ Fremdes Gericht 69/ Urfehden und Bürgebriefe 69/ Steuerrecht und Steuerfreiheit 69 I Eigenmünze 69/ Bergbaurecht 69 Forstmeisteramt 69/ Handel und Gewerbe 69/ Geistliche Angelegen heiten 69 / Schule 69/ Anstalten 70 / Friedhof 70/ Jagd und
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Wald 70/ Teichwirtschaft 70/ Burg 70/ Ritterschaft 70 l Zünfte 70 / Egerer Geschlechter 70/ Judenschaft 72 / Egerland: Ge- A schlechter 72/ Orte 72/ Ehemals zu Eger gehörig: Redwitz 73 Das Ascher Gebiet 73. Die Beziehungen der Stadt Eger und des Egerlandes nach auswärts: Böh¬ men 73/ Mähren 73 / Schlesien 74/ Ungarn 74/ Osterreich 74 l Die Alpenländer 74/ Der banrische Kreis 74/ Der fränkische Kreis 74 1 Sachsen 75/ Nord-Deutschland 75/ Mecklenburg 75/ Braun- schweig 75/ Rheinlande und Hessen 75 / Schwaben und Elsaß 75 Schweiz 75/ Belgien 75. Zweite Hauptgruppe (Akten) Eger und das Egerland im allgemeinen: Kaiser und Könige 76 / Landes- sachen 76. Eger und das Egerland im besonderen: Stadt Eger: Stellung der Stadt 76 / Grenz- und Jurisdiktionsstritte 76 / Geleite 76 1 Lehens- Stadtbedienstete 77 sachen 77 / Der Rat 77 / Stadtangestellte 77 Bürgerliche Stellung 77 Streitigkeiten 77/ Wahlsachen 77 Zivilrechtssachen 78/ Straf- Finanzielles 77 Polizeiliches 78 rechtssachen 78/ Wehrwesen 78/ Bauwesen 78 Armenwesen 78 1 Kulturelles 79/ Unterrichtswesen 79 / Sanitätswesen 79 / Sauerbrunn 79/ Bergbau 79/ Waldwirtschaft und Jagd 79 Brau- Mühlwesen 79/ Fischerei, Flößerei und Teichwirtschaft 79/ wesen 79 A I Handel und Verkehr 79 Geist- Industrie 79 liche Angelegenheiten 79/ Burg und Burggrafenamt 80/ Adel und Zünfte 80/ Körperschaften 81 / Geschlechter 81. Ritterschaft 80/ Egerland: Geschlechter 85/ Ortschaften 86/ Ehemals zu Eger ge hörig: Redwitz 87 / Das Ascher Gebiet 87. Die Beziehungen der Stadt Eger und des Egerlandes nach auswärts: Böhmen 88/ Mähren 91 / Schlesien 91 / Lausitz 91 / Polen 91 Ungarn 91 Österreich 91/ Alpenländer 91/ Der banrische Kreis 91 / Der fränkische Kreis 93/ Sachsen 95 Nord-Deutschland 96 Rheinlande und Hessen 96 Schweiz 97 Schwaben 97 / Elsaß 97 — Holland 97. Dritte Hauptgruppe (Archivbücher) Verfassung 97 / Verwaltung 98 / Gerichtsbarkeit 99/ Zu einzelnen Archinfonden gehörig 99/ Anhang zu den Archinbüchern 100. Der Aufgabenkreis des Stadtarchivs Eger Der Wandel in der Aufsassung von den Aufgaben eines Archins 102/ Die dermalige Zweckbestimmung des Stadtarchins 104 / Die Aufgaben des inneren Ausbaues des Archivs 104/ Das Stadtarchin als Schutzstelle für alle Archivalien des Landes Eger 106 / Ausgestaltung des Stadtarchins zum Mittelpunkt historischer Forschungen innerhalb des Landes Eger 107 Stadtarchin und Stadtmuseum 108. Anmerkungen zum Bilderteil Urkunden 109 / Schriftstücke 113/ Aus Stadtbüchern 116. Anhang: Der Bilderteil Urkunden: Abbildung 1—22/ Schriftstücke: Abbildung 22—40/ Aus Stadtbüchern: Abbildung 41—60.
Wald 70/ Teichwirtschaft 70/ Burg 70/ Ritterschaft 70 l Zünfte 70 / Egerer Geschlechter 70/ Judenschaft 72 / Egerland: Ge- A schlechter 72/ Orte 72/ Ehemals zu Eger gehörig: Redwitz 73 Das Ascher Gebiet 73. Die Beziehungen der Stadt Eger und des Egerlandes nach auswärts: Böh¬ men 73/ Mähren 73 / Schlesien 74/ Ungarn 74/ Osterreich 74 l Die Alpenländer 74/ Der banrische Kreis 74/ Der fränkische Kreis 74 1 Sachsen 75/ Nord-Deutschland 75/ Mecklenburg 75/ Braun- schweig 75/ Rheinlande und Hessen 75 / Schwaben und Elsaß 75 Schweiz 75/ Belgien 75. Zweite Hauptgruppe (Akten) Eger und das Egerland im allgemeinen: Kaiser und Könige 76 / Landes- sachen 76. Eger und das Egerland im besonderen: Stadt Eger: Stellung der Stadt 76 / Grenz- und Jurisdiktionsstritte 76 / Geleite 76 1 Lehens- Stadtbedienstete 77 sachen 77 / Der Rat 77 / Stadtangestellte 77 Bürgerliche Stellung 77 Streitigkeiten 77/ Wahlsachen 77 Zivilrechtssachen 78/ Straf- Finanzielles 77 Polizeiliches 78 rechtssachen 78/ Wehrwesen 78/ Bauwesen 78 Armenwesen 78 1 Kulturelles 79/ Unterrichtswesen 79 / Sanitätswesen 79 / Sauerbrunn 79/ Bergbau 79/ Waldwirtschaft und Jagd 79 Brau- Mühlwesen 79/ Fischerei, Flößerei und Teichwirtschaft 79/ wesen 79 A I Handel und Verkehr 79 Geist- Industrie 79 liche Angelegenheiten 79/ Burg und Burggrafenamt 80/ Adel und Zünfte 80/ Körperschaften 81 / Geschlechter 81. Ritterschaft 80/ Egerland: Geschlechter 85/ Ortschaften 86/ Ehemals zu Eger ge hörig: Redwitz 87 / Das Ascher Gebiet 87. Die Beziehungen der Stadt Eger und des Egerlandes nach auswärts: Böhmen 88/ Mähren 91 / Schlesien 91 / Lausitz 91 / Polen 91 Ungarn 91 Österreich 91/ Alpenländer 91/ Der banrische Kreis 91 / Der fränkische Kreis 93/ Sachsen 95 Nord-Deutschland 96 Rheinlande und Hessen 96 Schweiz 97 Schwaben 97 / Elsaß 97 — Holland 97. Dritte Hauptgruppe (Archivbücher) Verfassung 97 / Verwaltung 98 / Gerichtsbarkeit 99/ Zu einzelnen Archinfonden gehörig 99/ Anhang zu den Archinbüchern 100. Der Aufgabenkreis des Stadtarchivs Eger Der Wandel in der Aufsassung von den Aufgaben eines Archins 102/ Die dermalige Zweckbestimmung des Stadtarchins 104 / Die Aufgaben des inneren Ausbaues des Archivs 104/ Das Stadtarchin als Schutzstelle für alle Archivalien des Landes Eger 106 / Ausgestaltung des Stadtarchins zum Mittelpunkt historischer Forschungen innerhalb des Landes Eger 107 Stadtarchin und Stadtmuseum 108. Anmerkungen zum Bilderteil Urkunden 109 / Schriftstücke 113/ Aus Stadtbüchern 116. Anhang: Der Bilderteil Urkunden: Abbildung 1—22/ Schriftstücke: Abbildung 22—40/ Aus Stadtbüchern: Abbildung 41—60.
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Die Gelehichle Ses Sladtarchivs Eger Das Archin der Stadt Eger ist im hauptsächlichsten der Bestand an allen jenen Urkunden, Akten und Stadtbüchern, die sich aus einer nunmehr die Zeitspanne von sieben Jahrhunderten ausfüllenden regen Amtstätigkeit der städt. Verwal- tungsstellen Egers ergeben haben. In den Einzelbeständen des Archins zeichnen sich dergestalt die Ereignisse und Zeitbilder von weit mehr als zwanzig Genera tionen ebenso ab wie die Wandlungen in den Formen der Amtsführung der städtischen Verwaltungseinheiten. Eine ungeheure Mannigfaltigkeit im einzel¬ nen, die sich aber doch wieder sinnvoll zu einem Ganzen schließt, zu einem durchgegliederten Ordnungsgefüge, das von der Stärke und Vielseitigkeit der städtischen Selbstverwaltung, wie sie durch die mittelalterlichen Städte geschaffen wurde, beredtes Zeugnis zu geben vermag. Das älteste Dokument, das sich im Archin der Stadt Eger über die Selbst- verwaltung dieser Stadt vorfindet, ist die Urkunde Rudolfs von Habsburg vom 7. Juni 1279, durch die den Egerer Bürgern die ihnen früher verliehenen Frei¬ heiten unter namentlicher Anführung einzelner Stadtrechte bestätigt wurden. Die älteste Aufzeichnung überhaupt, die im Egerer Stadtarchin je gewesen war, stellt diese Urkunde freilich nicht dar, nicht einmal die älteste Urkunde, die heute noch im Archin vorhanden ist (es ist dies die Privilegiumsbestätigung König Ota- kars II. vom 4. Mai 1266). Es müssen ehedem vielmehr noch weit ältere Urkunden im Egerer Archiv hinterlegt worden sein, zumal Eger schon im 13. Jahrhundert als Kaiserpfalz eine besondere Allgemeinbedeutung beikam und selbst bereits zu einem beachtlichen Gemeinwesen geworden war. Aber der Stadt Eger widerfuhr im Jahre 1270 das große Unglück, fast zur Gänze nieder- zubrennen. Bei diesem Großfeuer, von dem die Waldsassener Mönche in ihrer Chronik berichten, büßten nicht allein an die hundertfünszig Menschen ihr Leben ein, auch fast alle Häuser der freien Reichsstadt wurden ein Raub der Flammen. Die bis dahin angesammelten schriftlichen Auszeichnungen und Urkunden gingen dabei ebenfalls zu Grunde1). Es war dies der erste, aber auch der einzige ver nichtende Schlag, der das Stadtarchin Eger traf. Wohl sind seitdem noch oft- mals nicht unerhebliche Teile und nicht selten auch wichtige Stücke des Archivs verloren gegangen; aber niemals mehr wurde das Archin in seiner Gesamtheit von einem ähnlichen vernichtenden Unglück heimgesucht. Diesem seltenen Um stand ist es zu verdanken, daß das Archin der Stadt Eger in seinen ältesten Teilen bis in diese Zeit des ausgehenden 13. Jahrhunderts zurückreicht und daß sich von dieser Zeit an bis zur Gegenwart alle die zahlreichen Aufzeich¬ nungen, Schriftstücke und Urkunden, die sich bei den Verwaltungsstellen einer Stadt von der Bedeutung Egers in immer stärkerem Maße ansammeln muß- ten, zumindest in ihren Hauptbeständen erhalten konnten. Wird damit der große Umfang des heutigen Egerer Stadtarchivs verständ lich, das trotz allen Einzelverlusten doch noch weit über sechstausend Pergament urkunden, an die zwölfhundert zum Teil recht umfangreiche Aktenbündel und ungesähr fünftausend Stadtbücher zählt, gibt der durch mehrere Jahrhunderte 1) Karl Siegl: Eger und das Egerland im Wandel der Zeiten (Eger, 1931), S. 23. 11
Die Gelehichle Ses Sladtarchivs Eger Das Archin der Stadt Eger ist im hauptsächlichsten der Bestand an allen jenen Urkunden, Akten und Stadtbüchern, die sich aus einer nunmehr die Zeitspanne von sieben Jahrhunderten ausfüllenden regen Amtstätigkeit der städt. Verwal- tungsstellen Egers ergeben haben. In den Einzelbeständen des Archins zeichnen sich dergestalt die Ereignisse und Zeitbilder von weit mehr als zwanzig Genera tionen ebenso ab wie die Wandlungen in den Formen der Amtsführung der städtischen Verwaltungseinheiten. Eine ungeheure Mannigfaltigkeit im einzel¬ nen, die sich aber doch wieder sinnvoll zu einem Ganzen schließt, zu einem durchgegliederten Ordnungsgefüge, das von der Stärke und Vielseitigkeit der städtischen Selbstverwaltung, wie sie durch die mittelalterlichen Städte geschaffen wurde, beredtes Zeugnis zu geben vermag. Das älteste Dokument, das sich im Archin der Stadt Eger über die Selbst- verwaltung dieser Stadt vorfindet, ist die Urkunde Rudolfs von Habsburg vom 7. Juni 1279, durch die den Egerer Bürgern die ihnen früher verliehenen Frei¬ heiten unter namentlicher Anführung einzelner Stadtrechte bestätigt wurden. Die älteste Aufzeichnung überhaupt, die im Egerer Stadtarchin je gewesen war, stellt diese Urkunde freilich nicht dar, nicht einmal die älteste Urkunde, die heute noch im Archin vorhanden ist (es ist dies die Privilegiumsbestätigung König Ota- kars II. vom 4. Mai 1266). Es müssen ehedem vielmehr noch weit ältere Urkunden im Egerer Archiv hinterlegt worden sein, zumal Eger schon im 13. Jahrhundert als Kaiserpfalz eine besondere Allgemeinbedeutung beikam und selbst bereits zu einem beachtlichen Gemeinwesen geworden war. Aber der Stadt Eger widerfuhr im Jahre 1270 das große Unglück, fast zur Gänze nieder- zubrennen. Bei diesem Großfeuer, von dem die Waldsassener Mönche in ihrer Chronik berichten, büßten nicht allein an die hundertfünszig Menschen ihr Leben ein, auch fast alle Häuser der freien Reichsstadt wurden ein Raub der Flammen. Die bis dahin angesammelten schriftlichen Auszeichnungen und Urkunden gingen dabei ebenfalls zu Grunde1). Es war dies der erste, aber auch der einzige ver nichtende Schlag, der das Stadtarchin Eger traf. Wohl sind seitdem noch oft- mals nicht unerhebliche Teile und nicht selten auch wichtige Stücke des Archivs verloren gegangen; aber niemals mehr wurde das Archin in seiner Gesamtheit von einem ähnlichen vernichtenden Unglück heimgesucht. Diesem seltenen Um stand ist es zu verdanken, daß das Archin der Stadt Eger in seinen ältesten Teilen bis in diese Zeit des ausgehenden 13. Jahrhunderts zurückreicht und daß sich von dieser Zeit an bis zur Gegenwart alle die zahlreichen Aufzeich¬ nungen, Schriftstücke und Urkunden, die sich bei den Verwaltungsstellen einer Stadt von der Bedeutung Egers in immer stärkerem Maße ansammeln muß- ten, zumindest in ihren Hauptbeständen erhalten konnten. Wird damit der große Umfang des heutigen Egerer Stadtarchivs verständ lich, das trotz allen Einzelverlusten doch noch weit über sechstausend Pergament urkunden, an die zwölfhundert zum Teil recht umfangreiche Aktenbündel und ungesähr fünftausend Stadtbücher zählt, gibt der durch mehrere Jahrhunderte 1) Karl Siegl: Eger und das Egerland im Wandel der Zeiten (Eger, 1931), S. 23. 11
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geführte Kampf der Egerer um ihre staatsrechtliche Stellung die Erklärung für die Reichhaltigkeit der einzelnen Bestände des Egerer Stadtarchivs2). Denn seit dem Johann von Böhmen kurz nach der Verpfändung Egers und des Egerer Gebietes in der Urkunde vom 23. Oktober 1322 den Egerer Bürgern zusicherte, daß sie „mit cheinem chamerer von Behem schullen zu schaffen haben, sunder mit uns und mit unserm houptman oder richter, den wir in geben“3), und seitdem Kaiser Sigismund den Egerern das Privileg gab, laut welchem eine Berufung ihres Stadtgerichtes allein an den König oder Kaiser zulässig war (1437) 4), ergab sich ein unmittelbarer Verkehr der Stadt Eger mit Kaisern und Königen und wegen der Bedeutung der Stadt selbst und deren Lage an der Grenze verschiedener Herrschaftsgebiete (pfälzisches und markgräfliches Gebiet, Vogtland und Böhmen) ein lebhafter Schriftenaustausch mit zahlreichen Städten des Deutschen Reiches und Böhmens und mit der Ritterschaft und dem Adel der engeren und weiteren Umgebung, sowie mit Päpsten und Bischöfen. Im 14. Jahrhundert, namentlich zur Zeit Karls IV., setzt bereits dieser breite Strom reicher schriftlicher überlieferung ein und läßt zur Zeit der Nachfolger Karls IV., Wenzels und Sigismunds, dann während der Jahre der Hussiten kriege, unter Wladislaw II. und gar im Zeitabschnitt des Dreißigjährigen Krieges, ferner unter Leopold I., Karl VI. und Maria Theresia die einzelnen Teilbestände immer wieder anschwellen. Daß zu Ende des 13. Jahrhunderts und auch zu Beginn des 14. Jahrhunderts die Aufzeichnungen im Egerer Stadtarchin noch keineswegs den breiten Raum einnehmen wie etwa schon zur Mitte dieses Jahrhun- derts oder gar wie dann nach 1400, liegt wohl kaum an nennenswerten Verlusten von Archivalien aus dieser Zeit, sondern vielmehr offenbar in der Art des Kanzleiwesens, das in der damals immerhin noch recht jungen Stadt im Gebrauche stand. Noch überwiegen in dieser Zeit die Urkunden, jene in feier licher Form auf Pergament geschriebenen und mit Siegel bekräftigten rechts- gültigen Vereinbarungen; Stadtbücher, in die regelmäßige Eintragungen von Abmachungen, wie sie die Regelung eines Gemeinwesens erfordert, eingeschrieben wurden, sind nur spärlich vorhanden: ein Achtbuch des Egerer Schöffengerichtes, beginnend mit 13105), das in seinen ältesten Aufzeichnungen zu den frühesten Rechtsdenkmälern des deutschen Volkes überhaupt gehört (ein zweites Achtbuch setzt mit dem Jahre 1391 ein); dann das Buch der Gebrechen aus der Zeit von 1379 bis 1388, gleich den Achtbüchern zu der Gruppe der Gerichtsbücher zählend, und als das wichtigste Buch für die Regelung des Gemeinschaftslebens in der Stadt: das Stadtverordnungsbuch, das die Satzungen („der stat gesetz) und städtische Verordnungen in der Fassung von 1352 und 1400 enthält. Daß sich in diesem Pergamentkoder außer den durch den Titel angekündigten Rechtsnormen auch andere Eintragungen vorfinden, für die man kurze Zeit später bereits eigene Bücher anlegte, scheint darauf hinzudeuten, daß sich im 14. Jahrhundert hier eben erst die Formen eines — dann freilich durch Jahrhunderte Richtung geben den — Kanzleigebrauches herausgebildet haben. So finden sich in dem Stadt gesetzbuch vom Jahre 1352 Aufzeichnungen über die Einhebung einer städtischen 2) Zur Frage der staatsrechtlichen Stellung Egers und des Egerlandes sind heute noch die beiden Bicher: Frauz Rürschner, Eger und Böhmen. Die saatsrechtlichen Berhältnisse in ihrer historischen Entwickelung (Wien 1870) und Heinrich Gradl, Geschichte des Egerlandes [bis 1437] (Prag 1893) grundlegend. 3) Stadtarchiv Eger, Urk. Nr. 26. — Bgl. Abbildung 5. 4) Stadtarchin Eger, Urk. Nr. 462 (Goldene Bulle). 5) Heute verwahrt im Archiv des Nationalmuseums in Prag. 12
geführte Kampf der Egerer um ihre staatsrechtliche Stellung die Erklärung für die Reichhaltigkeit der einzelnen Bestände des Egerer Stadtarchivs2). Denn seit dem Johann von Böhmen kurz nach der Verpfändung Egers und des Egerer Gebietes in der Urkunde vom 23. Oktober 1322 den Egerer Bürgern zusicherte, daß sie „mit cheinem chamerer von Behem schullen zu schaffen haben, sunder mit uns und mit unserm houptman oder richter, den wir in geben“3), und seitdem Kaiser Sigismund den Egerern das Privileg gab, laut welchem eine Berufung ihres Stadtgerichtes allein an den König oder Kaiser zulässig war (1437) 4), ergab sich ein unmittelbarer Verkehr der Stadt Eger mit Kaisern und Königen und wegen der Bedeutung der Stadt selbst und deren Lage an der Grenze verschiedener Herrschaftsgebiete (pfälzisches und markgräfliches Gebiet, Vogtland und Böhmen) ein lebhafter Schriftenaustausch mit zahlreichen Städten des Deutschen Reiches und Böhmens und mit der Ritterschaft und dem Adel der engeren und weiteren Umgebung, sowie mit Päpsten und Bischöfen. Im 14. Jahrhundert, namentlich zur Zeit Karls IV., setzt bereits dieser breite Strom reicher schriftlicher überlieferung ein und läßt zur Zeit der Nachfolger Karls IV., Wenzels und Sigismunds, dann während der Jahre der Hussiten kriege, unter Wladislaw II. und gar im Zeitabschnitt des Dreißigjährigen Krieges, ferner unter Leopold I., Karl VI. und Maria Theresia die einzelnen Teilbestände immer wieder anschwellen. Daß zu Ende des 13. Jahrhunderts und auch zu Beginn des 14. Jahrhunderts die Aufzeichnungen im Egerer Stadtarchin noch keineswegs den breiten Raum einnehmen wie etwa schon zur Mitte dieses Jahrhun- derts oder gar wie dann nach 1400, liegt wohl kaum an nennenswerten Verlusten von Archivalien aus dieser Zeit, sondern vielmehr offenbar in der Art des Kanzleiwesens, das in der damals immerhin noch recht jungen Stadt im Gebrauche stand. Noch überwiegen in dieser Zeit die Urkunden, jene in feier licher Form auf Pergament geschriebenen und mit Siegel bekräftigten rechts- gültigen Vereinbarungen; Stadtbücher, in die regelmäßige Eintragungen von Abmachungen, wie sie die Regelung eines Gemeinwesens erfordert, eingeschrieben wurden, sind nur spärlich vorhanden: ein Achtbuch des Egerer Schöffengerichtes, beginnend mit 13105), das in seinen ältesten Aufzeichnungen zu den frühesten Rechtsdenkmälern des deutschen Volkes überhaupt gehört (ein zweites Achtbuch setzt mit dem Jahre 1391 ein); dann das Buch der Gebrechen aus der Zeit von 1379 bis 1388, gleich den Achtbüchern zu der Gruppe der Gerichtsbücher zählend, und als das wichtigste Buch für die Regelung des Gemeinschaftslebens in der Stadt: das Stadtverordnungsbuch, das die Satzungen („der stat gesetz) und städtische Verordnungen in der Fassung von 1352 und 1400 enthält. Daß sich in diesem Pergamentkoder außer den durch den Titel angekündigten Rechtsnormen auch andere Eintragungen vorfinden, für die man kurze Zeit später bereits eigene Bücher anlegte, scheint darauf hinzudeuten, daß sich im 14. Jahrhundert hier eben erst die Formen eines — dann freilich durch Jahrhunderte Richtung geben den — Kanzleigebrauches herausgebildet haben. So finden sich in dem Stadt gesetzbuch vom Jahre 1352 Aufzeichnungen über die Einhebung einer städtischen 2) Zur Frage der staatsrechtlichen Stellung Egers und des Egerlandes sind heute noch die beiden Bicher: Frauz Rürschner, Eger und Böhmen. Die saatsrechtlichen Berhältnisse in ihrer historischen Entwickelung (Wien 1870) und Heinrich Gradl, Geschichte des Egerlandes [bis 1437] (Prag 1893) grundlegend. 3) Stadtarchiv Eger, Urk. Nr. 26. — Bgl. Abbildung 5. 4) Stadtarchin Eger, Urk. Nr. 462 (Goldene Bulle). 5) Heute verwahrt im Archiv des Nationalmuseums in Prag. 12
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Abgabe unter der Rubrikenüberschrift „der stat zins“, oder Eintragungen über Leibgedinge (Zinsungen), die größtenteils nach Nürnberg, aber auch nach Regens- burg weisen und aus der Zeit von 1352 bis 1367 stammen, oder endlich einzelne Urkundenabschriften. An losen Aktenstücken und Aufzeichnungen auf einzelnen Blättern ist das Archiv freilich auch schon im 14. Jahrhundert reich. Eine durchgreifende Anderung im Kanzleigebrauch scheint in Eger im letzten Jahrzehnt des 14. Jahrhunderts vorgenommen worden zu sein. Es setzten nämlich um diese Zeit gleich einige geschlossene Reihen von Stadtbucharten mit ihren Anfangsbänden ein: die Losungsbücher, beginnend mit 1390, die Klauensteuer- bücher, beginnend mit 1392, die Hauptrechnungsbücher, die mit 1396 anfangen, und die Ausgabslisten, die von 1390 bis 1440 als Anhang zu den Losungsbüchern geführt wurden und von 1411 an selbständige Jahresbände füllen. Die Schuld bücher setzen mit dem Jahre 1387 ein und die Groß- und Kleinregister (Hilfs- bücher zu den Ausgabsbüchern) mit dem Jahre 1395. Und aus dem gleichen Jahre ist auch noch das Musterungsbuch der Egerländer Bauernschaft erhalten. über die Verwahrung der Urkunden, Stadtbücher und anderen Schriftstücke liegen aus dieser Zeit noch keine unmittelbaren Nachrichten vor; nur aus ein zelnen Urkundenverzeichnissen des 14. Jahrhunderts und aus den Rückenvermerken auf den Urkunden und auf einzelnen Aktenstücken ist zu entnehmen, daß eine bestimmte Kanzleiordnung eingehalten wurde. Eine weitere Stufe der Entwicklung des städtischen Kanzleiwesens in Eger zeigt die Mitte des 15. Jahrhunderts. Man merkt eine Anderung des Kanzlei¬ gebrauches zunächst im Verrechnungswesen der städtischen Geldgebarung. Waren bisher die Ausgabslisten im Anhang zu den Losungsbüchern eingetragen (weil die Losungsherren nicht nur die Einhebung der Losungsgelder besorgten, sondern es ihnen auch zustand, städtische Ausgaben aus den Erträgnissen der Losungen zu decken), entsteht nun mit dem Jahre 1441 eine neue Stadtbuchreihe, die für die städtischen Ausgaben von da an je einen selbständigen Jahresband vorsieht. Es mag dies als ein äußeres Zeichen für die auch in anderen Städten um die gleiche Zeit beobachteten Bestrebungen gelten, daß gegenüber der bisherigen Gepflo- genheit, wonach die Losungsherren als Einheber der Losung die Losungsgelder auch selbst wieder verausgabten und von sich aus verrechneten, nunmehr alle Ein- nahmen und alle Ausgaben in die Hand des jeweiligen Bürgermeisters vereint wurdens). Um die gleiche Zeit, nämlich mit 1442, beginnen auch die Umgeldbücher für Waren und Getreide, die ebenfalls so angelegt sind, daß für jedes Jahr ein selbständiger Band vorgesehen war. Die Umgeldbücher sür die Bräuhäuser setzen ebenfalls um das Jahr 1440 ein. Etwas später entstehen die „Kopialbücher“ im Sinne von Konzeptbüchern: der erste Band dieser bis zum Jahre 1793 herauf reichenden Stadtbuchreihe wurde im Jahre 1457 angelegt. Aus eben dieser Zeit der Mitte des 15. Jahrhunderts stammt auch ein wertvolles Urkundenkopiale, das Urkunden seit 1368, dann allgemein bedeutsame Urkunden aus der Hussiten zeit (Botschaften Kaiser Sigismunds, Heerzugsordnung7) usw.) und aus der Zeit König Georgs von Podiebrad, sowie mehrere Reichstagsakten bis 1456 in Ab schrift enthält. Und zu Beginn der fünfziger Jahre des 15. Jahrhunderts wurde auch noch das Stadturkundenbuch angelegt, das solche Urkundenabschriften (meist Kaufbriefe u. dgl.) enthält, die vom Bürgermeisteramt der Stadt Eger aus- gegangen sind. 6) Karl Beer: über Losungsbicher und Losungswesen böhmischer Städte im Mittelalter. Mitteilungen des Jnstitutes für öfterreichifche Geschichtsforschung, Bd. XXXVI, Heft 1. 7) Vgl. Abbildung 54. 13
Abgabe unter der Rubrikenüberschrift „der stat zins“, oder Eintragungen über Leibgedinge (Zinsungen), die größtenteils nach Nürnberg, aber auch nach Regens- burg weisen und aus der Zeit von 1352 bis 1367 stammen, oder endlich einzelne Urkundenabschriften. An losen Aktenstücken und Aufzeichnungen auf einzelnen Blättern ist das Archiv freilich auch schon im 14. Jahrhundert reich. Eine durchgreifende Anderung im Kanzleigebrauch scheint in Eger im letzten Jahrzehnt des 14. Jahrhunderts vorgenommen worden zu sein. Es setzten nämlich um diese Zeit gleich einige geschlossene Reihen von Stadtbucharten mit ihren Anfangsbänden ein: die Losungsbücher, beginnend mit 1390, die Klauensteuer- bücher, beginnend mit 1392, die Hauptrechnungsbücher, die mit 1396 anfangen, und die Ausgabslisten, die von 1390 bis 1440 als Anhang zu den Losungsbüchern geführt wurden und von 1411 an selbständige Jahresbände füllen. Die Schuld bücher setzen mit dem Jahre 1387 ein und die Groß- und Kleinregister (Hilfs- bücher zu den Ausgabsbüchern) mit dem Jahre 1395. Und aus dem gleichen Jahre ist auch noch das Musterungsbuch der Egerländer Bauernschaft erhalten. über die Verwahrung der Urkunden, Stadtbücher und anderen Schriftstücke liegen aus dieser Zeit noch keine unmittelbaren Nachrichten vor; nur aus ein zelnen Urkundenverzeichnissen des 14. Jahrhunderts und aus den Rückenvermerken auf den Urkunden und auf einzelnen Aktenstücken ist zu entnehmen, daß eine bestimmte Kanzleiordnung eingehalten wurde. Eine weitere Stufe der Entwicklung des städtischen Kanzleiwesens in Eger zeigt die Mitte des 15. Jahrhunderts. Man merkt eine Anderung des Kanzlei¬ gebrauches zunächst im Verrechnungswesen der städtischen Geldgebarung. Waren bisher die Ausgabslisten im Anhang zu den Losungsbüchern eingetragen (weil die Losungsherren nicht nur die Einhebung der Losungsgelder besorgten, sondern es ihnen auch zustand, städtische Ausgaben aus den Erträgnissen der Losungen zu decken), entsteht nun mit dem Jahre 1441 eine neue Stadtbuchreihe, die für die städtischen Ausgaben von da an je einen selbständigen Jahresband vorsieht. Es mag dies als ein äußeres Zeichen für die auch in anderen Städten um die gleiche Zeit beobachteten Bestrebungen gelten, daß gegenüber der bisherigen Gepflo- genheit, wonach die Losungsherren als Einheber der Losung die Losungsgelder auch selbst wieder verausgabten und von sich aus verrechneten, nunmehr alle Ein- nahmen und alle Ausgaben in die Hand des jeweiligen Bürgermeisters vereint wurdens). Um die gleiche Zeit, nämlich mit 1442, beginnen auch die Umgeldbücher für Waren und Getreide, die ebenfalls so angelegt sind, daß für jedes Jahr ein selbständiger Band vorgesehen war. Die Umgeldbücher sür die Bräuhäuser setzen ebenfalls um das Jahr 1440 ein. Etwas später entstehen die „Kopialbücher“ im Sinne von Konzeptbüchern: der erste Band dieser bis zum Jahre 1793 herauf reichenden Stadtbuchreihe wurde im Jahre 1457 angelegt. Aus eben dieser Zeit der Mitte des 15. Jahrhunderts stammt auch ein wertvolles Urkundenkopiale, das Urkunden seit 1368, dann allgemein bedeutsame Urkunden aus der Hussiten zeit (Botschaften Kaiser Sigismunds, Heerzugsordnung7) usw.) und aus der Zeit König Georgs von Podiebrad, sowie mehrere Reichstagsakten bis 1456 in Ab schrift enthält. Und zu Beginn der fünfziger Jahre des 15. Jahrhunderts wurde auch noch das Stadturkundenbuch angelegt, das solche Urkundenabschriften (meist Kaufbriefe u. dgl.) enthält, die vom Bürgermeisteramt der Stadt Eger aus- gegangen sind. 6) Karl Beer: über Losungsbicher und Losungswesen böhmischer Städte im Mittelalter. Mitteilungen des Jnstitutes für öfterreichifche Geschichtsforschung, Bd. XXXVI, Heft 1. 7) Vgl. Abbildung 54. 13
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Bei diesem ständigen Ausbau der städtischen Verwaltungsstellen, bedingt durch die steigenden Erfordernisse des Kanzleiwesens überhaupt und den täglichen Schriftenverkehr mit gleich- und übergeordneten Behörden und schließlich durch die zunehmende Fülle des schriftlichen Parteienverkehrs des Stadtamtes mit den Bürgern der Stadt und den Bewohnern der engeren und weiteren Umgebung, waren das Archin in unserem heutigen Sinne und die stets sich erneuernde und verjüngende Registratur ein einziger Körper, für den im 16. Jahrhundert der Name „die canzley“ allgemein üblich wird. In den Schriftstücken aus dieser Zeit kann man nunmehr öfter auf diesen Ausdruck stoßen; daß dabei aber nicht nur die augenblicklich behandelten Schriftstücke als zur „canzlen“ gehörig gemeint sind, sondern auch die „Archivalien“ unseres heutigen Sprachgebrauches, erweist eindeutig Pankraz Engelhart, der deutsche Schulhalter, Modist (Schönschreiber) und Rechenmeister, der um die Mitte des 16. Jahrhunderts seine Egerer Stadt- chronik schrieb und sich bei Schilderungen früherer geschichtlicher Begebenheiten sehr oft mit der Andeutung, daß „mehrers davon in der kanzley zu Eger“ oder eiwa in der Form „was klärlicher auf meiner Herren (der Ratsherren) kanzley“ zu sinden sei, auf das Egerer ,Stadtarchin' bezieht. Man sieht: Archin' und Amtsregistratur sind noch eine geschlossene Einheit und beide dienen der un- mittelbaren Verwaltung. Freilich aber sonderte sich gewiß schon jetzt von dieser Amtsregistratur ein älterer Bestandteil allmählich ab, der in seiner Gesamtheit von der Gegenwarts amtsführung im allgemeinen nicht allzu oft mehr gebraucht wurde und auch wegen der schwierigeren Lesbarkeit der ehemaligen Schriftzüge kaum mehr jeder mann verständlich war. Denn im Wandel der Jahrhunderte änderten sich ja nicht allein Verwaltung und Rechtsgepflogenheit, sondern auch die Schrift ganz er heblich. Andererseits aber brauchte man gerade in einer Stadt wie Eger, die ihre historischen Sonderrechte ständig zu verteidigen hatte, häufiger als vielleicht anderswo immer wieder iene bestimmten älteren Dokumente, auf die sich Egers Stellung gründete. Man behalf sich da noch im 16. Jahrhundert und vor allem im 17. Jahr- hundert damit, daß man von einem Schriftkundigen Abschristen der wichtigsten Dokumente aus früherer Zeit herstellen ließ. Neben dem „Buch der Losungs- herren“, das in der Mitte des 16. Jahrhunderts angelegt wurde und von 1390 bis zur Entstehungszeit die Namen der Losungsherren und die Ergebnisse der Losungen enthält (es wurde dann bis 1616 fortgesetzt), oder dem Ursehdenkopiale, das ebenfalls im 16. Jahrhundert entstand und Erklärungen von 1324 an ausweist, weiters den Abschriften aus dem ältesten Achtbuch des Egerer Schöffengerichtes (1310—1391), die 1580 der Notar Adam Viether besorgte, oder dem „Funktions- buch“, das zu Beginn des 17. Jahrhunderts angelegt wurde und doch bis 1419 zurückreicht, und einer ganzen Reihe von Einzelabschriften älterer Urkunden und sonstiger Aufzeichnungen: neben all diesen Kopien sind in diesem Zusammenhang vor allem die zu einem „Convolutenbuch“ zusammengebundenen notariell be glaubigten Urkundenabschriften zu nennen, die im 17. Jahrhundert vom Notar Georg Reichel ausgefertigt wurden. In diesen Bande sind Urkunden von 1291 an aufgenommen worden; später wurden dann noch weitere Abschriften von Ur- kunden, und zwar aus dem 17. und 18. Jahrhundert hinzugefügt, so daß dieser Foliant Urkundenabschriften des Zeitraumes von 1291 bis 1770 enthält. Diesem einen „Convolutenbuch“ ist dann im 18. Jahrhundert ein zweites gefolgt; dieses enthält Abschriften von solchen Urkunden, die im ersten nicht aufgenommen 14
Bei diesem ständigen Ausbau der städtischen Verwaltungsstellen, bedingt durch die steigenden Erfordernisse des Kanzleiwesens überhaupt und den täglichen Schriftenverkehr mit gleich- und übergeordneten Behörden und schließlich durch die zunehmende Fülle des schriftlichen Parteienverkehrs des Stadtamtes mit den Bürgern der Stadt und den Bewohnern der engeren und weiteren Umgebung, waren das Archin in unserem heutigen Sinne und die stets sich erneuernde und verjüngende Registratur ein einziger Körper, für den im 16. Jahrhundert der Name „die canzley“ allgemein üblich wird. In den Schriftstücken aus dieser Zeit kann man nunmehr öfter auf diesen Ausdruck stoßen; daß dabei aber nicht nur die augenblicklich behandelten Schriftstücke als zur „canzlen“ gehörig gemeint sind, sondern auch die „Archivalien“ unseres heutigen Sprachgebrauches, erweist eindeutig Pankraz Engelhart, der deutsche Schulhalter, Modist (Schönschreiber) und Rechenmeister, der um die Mitte des 16. Jahrhunderts seine Egerer Stadt- chronik schrieb und sich bei Schilderungen früherer geschichtlicher Begebenheiten sehr oft mit der Andeutung, daß „mehrers davon in der kanzley zu Eger“ oder eiwa in der Form „was klärlicher auf meiner Herren (der Ratsherren) kanzley“ zu sinden sei, auf das Egerer ,Stadtarchin' bezieht. Man sieht: Archin' und Amtsregistratur sind noch eine geschlossene Einheit und beide dienen der un- mittelbaren Verwaltung. Freilich aber sonderte sich gewiß schon jetzt von dieser Amtsregistratur ein älterer Bestandteil allmählich ab, der in seiner Gesamtheit von der Gegenwarts amtsführung im allgemeinen nicht allzu oft mehr gebraucht wurde und auch wegen der schwierigeren Lesbarkeit der ehemaligen Schriftzüge kaum mehr jeder mann verständlich war. Denn im Wandel der Jahrhunderte änderten sich ja nicht allein Verwaltung und Rechtsgepflogenheit, sondern auch die Schrift ganz er heblich. Andererseits aber brauchte man gerade in einer Stadt wie Eger, die ihre historischen Sonderrechte ständig zu verteidigen hatte, häufiger als vielleicht anderswo immer wieder iene bestimmten älteren Dokumente, auf die sich Egers Stellung gründete. Man behalf sich da noch im 16. Jahrhundert und vor allem im 17. Jahr- hundert damit, daß man von einem Schriftkundigen Abschristen der wichtigsten Dokumente aus früherer Zeit herstellen ließ. Neben dem „Buch der Losungs- herren“, das in der Mitte des 16. Jahrhunderts angelegt wurde und von 1390 bis zur Entstehungszeit die Namen der Losungsherren und die Ergebnisse der Losungen enthält (es wurde dann bis 1616 fortgesetzt), oder dem Ursehdenkopiale, das ebenfalls im 16. Jahrhundert entstand und Erklärungen von 1324 an ausweist, weiters den Abschriften aus dem ältesten Achtbuch des Egerer Schöffengerichtes (1310—1391), die 1580 der Notar Adam Viether besorgte, oder dem „Funktions- buch“, das zu Beginn des 17. Jahrhunderts angelegt wurde und doch bis 1419 zurückreicht, und einer ganzen Reihe von Einzelabschriften älterer Urkunden und sonstiger Aufzeichnungen: neben all diesen Kopien sind in diesem Zusammenhang vor allem die zu einem „Convolutenbuch“ zusammengebundenen notariell be glaubigten Urkundenabschriften zu nennen, die im 17. Jahrhundert vom Notar Georg Reichel ausgefertigt wurden. In diesen Bande sind Urkunden von 1291 an aufgenommen worden; später wurden dann noch weitere Abschriften von Ur- kunden, und zwar aus dem 17. und 18. Jahrhundert hinzugefügt, so daß dieser Foliant Urkundenabschriften des Zeitraumes von 1291 bis 1770 enthält. Diesem einen „Convolutenbuch“ ist dann im 18. Jahrhundert ein zweites gefolgt; dieses enthält Abschriften von solchen Urkunden, die im ersten nicht aufgenommen 14
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waren. Zeitlich reichen die Urkundenabschriften des zweiten Bandes von 1266 bis 1792. Mittlerweile haben sich gemäß der Verfassung der Stadt Eger, die seit alters auf einem Inneren Rat, dem Gericht oder Schöffenstuhl und der Gemein oder den Sechsunddreißzigern (alle drei Gruppen bildeten den Großen Rat) aufgebaut war, und wohl auch aus Gründen einer notwendig gewordenen Arbeitsteilung eigene Verhaltungseinheiten herausgebildet, von denen zunächst folgende drei immer deutlicher in Erscheinung treten: die eigentliche Stadtkanzlei mit dem Stadtschreiber (später Syndicus genannt) an der Spitze, der die innere Verwaltung der Stadt oblag und die außerdem die weitverzweigte Ratskorrespondenz zu sühren hatte; dann die Losungskammer (im 18. Jahrhundert als „Wirtschaftsadministration“ bezeichnet, heute Stadtkassa), deren Pflicht die Einhebung und Verrechnung der für das Gemeinwesen erforder lichen Gelder gewesen ist; und das Stadtgericht, vor dem die Angelegenheiten der Zivil= und Strafrechtspflege verhandelt wurden. Jede dieser Verwaltungsstellen hatte ihren „Schreiber“: es gab neben dem Stadtschreiber, dem die Gesamtleitung der Kanzlei und die rechtskundige Bearbeitung der städtischen Angelegenheiten oblag, einen Vizestadtschreiber, es gab den Losungsschreiber und es gab den Gerichtsschreiber. Und wenn man Verhältnisse aus dem 18. Jahrhundert wenig stens zum Teil für eine etwas frühere Zeit annehmen darf, waren auch an diesen Amtsstellen die für das Aufgabengebiet einschlägigen Schriftenbestände verwahrt. Aus dem 18. Jahrhundert haben sich in den „Instruktionsbüchern“ eine Reihe von Dienstvorschristen erhalten, in denen es beispielsweise für den Losungs- schreiber heißt, daß er „die ihm anvertrauten Losungsakta, Schriften, Register und Bücher in guter Ordnung und Verwahrung halten“ solle. Für den Gerichts- schreiber lautet die Amtsvorschrift, daß er „die alten und neuen Gerichtsbücher, Register und Protocolle, auch andere ihm untergebenen Acten in richtiger Ord- nung wohl verwahrlich halten, ohne Vorwissen und Beywesenheit der Altesten oder andere abgeordnete Herrn Gerichts-Schöppen keine Testamenta, Inventaria noch Theilungslibell ausfertigen“ solle. Und in der Stadtkanzlei war für die Betreuung der Schriftenablage wegen der Fülle des Stoffes schon ein eigener Beamter, der „Registrator“ angestellt, der wiederum für sich „alle und jede ben der Canzley einkommende Schrifften in Empfang und Verwahrung zu nehmen, und sowohl diese als die schon vorhandenen Schriften und acta fleißig zu ver- wahren und absolute niemand ohne seine Gegenwart darüber gehen zu lassen“ hatte. Eine noch etwas jüngere Quelle, ein Inventar aus dem Jahre 1768, gibt im einzelnen genau an, was beispielsweise in der Losungskammer verwahrt war: nämlich neben einer Anzahl von Schriftstücken der unmittelbaren Gegenwart unter anderem alle alten Losungsbücher und Klauensteuerbücher bis 1758, die Umgeldbücher, die Groß- und Kleinregister, die Schulbücher, die Urbare des Deutschordenshauses von 1622 und 1696, die Urbare von Seeberg, Höflas, Ober- kunreuth und Liebeneck, das St.-Niklas-Pfarrbuch über Einnahmen und Aus- gaben und noch manches andere Stück, das heute im Stadtarchin vorhanden ist. Von den älteren Bestandteilen der Registratur, die man immerhin schon als Archin wertete, obgleich die Verbindung mit der laufenden Schriftenablage noch keineswegs gelöst war, sind bis dahin nur spärliche Nachrichten aufzufinden. Die erste Gelegenheit, bei der das Egerer Archin beim Namen genannt ist, fällt 15
waren. Zeitlich reichen die Urkundenabschriften des zweiten Bandes von 1266 bis 1792. Mittlerweile haben sich gemäß der Verfassung der Stadt Eger, die seit alters auf einem Inneren Rat, dem Gericht oder Schöffenstuhl und der Gemein oder den Sechsunddreißzigern (alle drei Gruppen bildeten den Großen Rat) aufgebaut war, und wohl auch aus Gründen einer notwendig gewordenen Arbeitsteilung eigene Verhaltungseinheiten herausgebildet, von denen zunächst folgende drei immer deutlicher in Erscheinung treten: die eigentliche Stadtkanzlei mit dem Stadtschreiber (später Syndicus genannt) an der Spitze, der die innere Verwaltung der Stadt oblag und die außerdem die weitverzweigte Ratskorrespondenz zu sühren hatte; dann die Losungskammer (im 18. Jahrhundert als „Wirtschaftsadministration“ bezeichnet, heute Stadtkassa), deren Pflicht die Einhebung und Verrechnung der für das Gemeinwesen erforder lichen Gelder gewesen ist; und das Stadtgericht, vor dem die Angelegenheiten der Zivil= und Strafrechtspflege verhandelt wurden. Jede dieser Verwaltungsstellen hatte ihren „Schreiber“: es gab neben dem Stadtschreiber, dem die Gesamtleitung der Kanzlei und die rechtskundige Bearbeitung der städtischen Angelegenheiten oblag, einen Vizestadtschreiber, es gab den Losungsschreiber und es gab den Gerichtsschreiber. Und wenn man Verhältnisse aus dem 18. Jahrhundert wenig stens zum Teil für eine etwas frühere Zeit annehmen darf, waren auch an diesen Amtsstellen die für das Aufgabengebiet einschlägigen Schriftenbestände verwahrt. Aus dem 18. Jahrhundert haben sich in den „Instruktionsbüchern“ eine Reihe von Dienstvorschristen erhalten, in denen es beispielsweise für den Losungs- schreiber heißt, daß er „die ihm anvertrauten Losungsakta, Schriften, Register und Bücher in guter Ordnung und Verwahrung halten“ solle. Für den Gerichts- schreiber lautet die Amtsvorschrift, daß er „die alten und neuen Gerichtsbücher, Register und Protocolle, auch andere ihm untergebenen Acten in richtiger Ord- nung wohl verwahrlich halten, ohne Vorwissen und Beywesenheit der Altesten oder andere abgeordnete Herrn Gerichts-Schöppen keine Testamenta, Inventaria noch Theilungslibell ausfertigen“ solle. Und in der Stadtkanzlei war für die Betreuung der Schriftenablage wegen der Fülle des Stoffes schon ein eigener Beamter, der „Registrator“ angestellt, der wiederum für sich „alle und jede ben der Canzley einkommende Schrifften in Empfang und Verwahrung zu nehmen, und sowohl diese als die schon vorhandenen Schriften und acta fleißig zu ver- wahren und absolute niemand ohne seine Gegenwart darüber gehen zu lassen“ hatte. Eine noch etwas jüngere Quelle, ein Inventar aus dem Jahre 1768, gibt im einzelnen genau an, was beispielsweise in der Losungskammer verwahrt war: nämlich neben einer Anzahl von Schriftstücken der unmittelbaren Gegenwart unter anderem alle alten Losungsbücher und Klauensteuerbücher bis 1758, die Umgeldbücher, die Groß- und Kleinregister, die Schulbücher, die Urbare des Deutschordenshauses von 1622 und 1696, die Urbare von Seeberg, Höflas, Ober- kunreuth und Liebeneck, das St.-Niklas-Pfarrbuch über Einnahmen und Aus- gaben und noch manches andere Stück, das heute im Stadtarchin vorhanden ist. Von den älteren Bestandteilen der Registratur, die man immerhin schon als Archin wertete, obgleich die Verbindung mit der laufenden Schriftenablage noch keineswegs gelöst war, sind bis dahin nur spärliche Nachrichten aufzufinden. Die erste Gelegenheit, bei der das Egerer Archin beim Namen genannt ist, fällt 15
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in das Jahr 1636s). Da forderte nämlich die böhmische Statthalterei die auf die markgräflichen Sechsämter und auf die benachbarten böhmischen Lehen bezüglichen Urkunden, „die ben Euerm stadtarchin etwan vorhanden“ sind, für den Reichs- hofrat Johann Anton von Popp an. Die Zuschrift betont, daß unter anderen auch Johann Viether Bescheid von diesen Urkunden wisse. Man berief daher Johann Viether, der einige Jahre vordem Stadtschreiber in Eger gewesen ist und nun in Plauen lebte, nach Eger, um mit ihm die Angelegenheit mündlich zu bereinigen. Viether kam auch nach Eger und erstattete am 15. Jänner 1637 seinen Bericht, wobei er betonte, daß er sich noch gut erinnern könne, wie ihm, als er vor etlichen Jahren Stadtschreiber in Eger war, „gemeiner stadt cantzley und archin sachen seind vertraut gewesen“. Eine nächste Bemerkung über das Archin ergibt sich aus einer Eintragung im Ratsprotokollbuch9). In der Ratssitzung vom 12. Mai 1659 erinnerte nämlich der Bürgermeister Johann Paul Dressel daran, daß der Altbürgermeister v. Holdorf „jährlich wegen inspection des archins“ den Betrag von hundert Gul- den erhalten habe; da nun dieser Auftrag Bürgermeister Werndl gegen eine Vergütung von fünsundsiebzig Gulden übertragen worden sei, verblieben füns undzwanzig Gulden, die der Losung wieder zustatten kämen. Holdorf könne aber wegen seines Podagra eines Dieners nicht entraten und ersuche, diese sünfund- zwanzig Gulden jährlich ihm für die Haltung eines Dieners zukommen zu lassen. Das Ansuchen wurde ihm bewilligt. Eine Ordnungsarbeit im Archin wird erstmals im Jahre 1662 erwähnt 10). Und zwar wurde in der Ratssitzung vom 29. März 1662 „aus erheblichen ur sachen“ der Kanzlist Georg Benedikt Renner beauftragt, „eines gedachten raths archin in ordentliche registratur zu bringen und über iedwede besunderliche kästen gewisse repertoria“ anzulegen. Für jeden dergestalt geordneten Kasten sollte ihm ein Reichstaler ausbezahlt werden. Im Ausgabsbuch noch desselben Jahres findet sich dann auch bereits im November die Post: „Georg Benedikt Rennern, can- cellisten, von 37 schuebladen in dem archin zu registriren 55 fl. 30.“ Diese wenigen Nachrichten, die sich über das Egerer Archin im 17. Jahr hundert auffinden lassen, besagen wiederum nur das, was bereits auch für das 16. Jahrhundert angeführt wurde und sür die früheren Jahrhunderte als selbst verständlich angenommen werden muß: daß die Urkunden, Akten und Stadt- bücher, die heute zu den älteren Teilbeständen des Archins zählen, damals zu den älteren Beständen der städtischen Verwaltungsstellen gehörten. Nur spürt man jetzt bereits deutlicher, wie sich die ursprüngliche Einheit lockert, wie sich eine Entwicklung anbahnt, die zu einer vollständigen Scheidung von Archin und Amts- registratur führt, merkt eine gewisse Entfremdung zwischen den älteren Schriften- beständen (dem „Archin“) und den jüngeren (Registratur genannt), zu denen von Jahr zu Jahr immer mehr neue hinzukommen, eine Entfremdung, die es jetzt schon notwendig macht, eine besondere Obsorge für das Archin obwalten zu lafsen; und wenn dies auch nur in der losen Form geschieht, daß ein Mitglied des Stadtregiments die „Inspektion“, also eine Aufsicht über die älteren Schriften bestände zu führen hat, oder daß man einen Kanzlisten ein besonderes Verzeich¬ nis der in den Schubladen liegenden älteren Schriften anfertigen läßt. Noch aber steckt diese Entwicklung zur Trennung von Archin und Registratur vorerst in ihren Anfängen, noch ändert sich am Grundzug der alten und der 8) Stadtarchin Eger, Fasz. 327. 9) Stadtarchin Eger, Ratsprotokollbuch 1658—1660, Fol. 154. 10) Stadtarchin Eger, Ratsprotokollbuch 1660—1664, Fol. 174. 16
in das Jahr 1636s). Da forderte nämlich die böhmische Statthalterei die auf die markgräflichen Sechsämter und auf die benachbarten böhmischen Lehen bezüglichen Urkunden, „die ben Euerm stadtarchin etwan vorhanden“ sind, für den Reichs- hofrat Johann Anton von Popp an. Die Zuschrift betont, daß unter anderen auch Johann Viether Bescheid von diesen Urkunden wisse. Man berief daher Johann Viether, der einige Jahre vordem Stadtschreiber in Eger gewesen ist und nun in Plauen lebte, nach Eger, um mit ihm die Angelegenheit mündlich zu bereinigen. Viether kam auch nach Eger und erstattete am 15. Jänner 1637 seinen Bericht, wobei er betonte, daß er sich noch gut erinnern könne, wie ihm, als er vor etlichen Jahren Stadtschreiber in Eger war, „gemeiner stadt cantzley und archin sachen seind vertraut gewesen“. Eine nächste Bemerkung über das Archin ergibt sich aus einer Eintragung im Ratsprotokollbuch9). In der Ratssitzung vom 12. Mai 1659 erinnerte nämlich der Bürgermeister Johann Paul Dressel daran, daß der Altbürgermeister v. Holdorf „jährlich wegen inspection des archins“ den Betrag von hundert Gul- den erhalten habe; da nun dieser Auftrag Bürgermeister Werndl gegen eine Vergütung von fünsundsiebzig Gulden übertragen worden sei, verblieben füns undzwanzig Gulden, die der Losung wieder zustatten kämen. Holdorf könne aber wegen seines Podagra eines Dieners nicht entraten und ersuche, diese sünfund- zwanzig Gulden jährlich ihm für die Haltung eines Dieners zukommen zu lassen. Das Ansuchen wurde ihm bewilligt. Eine Ordnungsarbeit im Archin wird erstmals im Jahre 1662 erwähnt 10). Und zwar wurde in der Ratssitzung vom 29. März 1662 „aus erheblichen ur sachen“ der Kanzlist Georg Benedikt Renner beauftragt, „eines gedachten raths archin in ordentliche registratur zu bringen und über iedwede besunderliche kästen gewisse repertoria“ anzulegen. Für jeden dergestalt geordneten Kasten sollte ihm ein Reichstaler ausbezahlt werden. Im Ausgabsbuch noch desselben Jahres findet sich dann auch bereits im November die Post: „Georg Benedikt Rennern, can- cellisten, von 37 schuebladen in dem archin zu registriren 55 fl. 30.“ Diese wenigen Nachrichten, die sich über das Egerer Archin im 17. Jahr hundert auffinden lassen, besagen wiederum nur das, was bereits auch für das 16. Jahrhundert angeführt wurde und sür die früheren Jahrhunderte als selbst verständlich angenommen werden muß: daß die Urkunden, Akten und Stadt- bücher, die heute zu den älteren Teilbeständen des Archins zählen, damals zu den älteren Beständen der städtischen Verwaltungsstellen gehörten. Nur spürt man jetzt bereits deutlicher, wie sich die ursprüngliche Einheit lockert, wie sich eine Entwicklung anbahnt, die zu einer vollständigen Scheidung von Archin und Amts- registratur führt, merkt eine gewisse Entfremdung zwischen den älteren Schriften- beständen (dem „Archin“) und den jüngeren (Registratur genannt), zu denen von Jahr zu Jahr immer mehr neue hinzukommen, eine Entfremdung, die es jetzt schon notwendig macht, eine besondere Obsorge für das Archin obwalten zu lafsen; und wenn dies auch nur in der losen Form geschieht, daß ein Mitglied des Stadtregiments die „Inspektion“, also eine Aufsicht über die älteren Schriften bestände zu führen hat, oder daß man einen Kanzlisten ein besonderes Verzeich¬ nis der in den Schubladen liegenden älteren Schriften anfertigen läßt. Noch aber steckt diese Entwicklung zur Trennung von Archin und Registratur vorerst in ihren Anfängen, noch ändert sich am Grundzug der alten und der 8) Stadtarchin Eger, Fasz. 327. 9) Stadtarchin Eger, Ratsprotokollbuch 1658—1660, Fol. 154. 10) Stadtarchin Eger, Ratsprotokollbuch 1660—1664, Fol. 174. 16
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neuen Bestände der städtischen Schriftenablage nicht viel; selbst dann änderte sich fast nichts, als im Jahre 1728 die städtischen Amter in den Neubau des Rat- hauses umzogen und dabei das Archin in einem eigenen Raum untergebracht wurde. Und auch, als wenige Jahre nachher ein eigener Archivarius zur Be- treuung des Archins bestellt wurde, blieb das Verhältnis von Archin und Regi- stratur noch durchaus das alte: das Archin war und blieb engverbundener Teil¬ bestand der Schriftenablage der städtischen Verwaltungsstellen und wurde nach wie vor in seiner alleinigen Zweckbestimmung als Quelle historischer Rechts- belehrung oder, wie es in der Dienstvorschrift sür den Registrator aus dieser Zeit heißt 1): ad aeternam jurisdictionem seu informationem reique memoriam et testificationem aufgefaßt. Es wurde also im Jahre 1728 im zweiten Stockwerk des neuen Rathauses, jenes von Angelus Pfeffer auf Grund der Pläne des Prager Baumeisters Ali¬ brandi aufgerichteten Neubaues12), der heute die Kanzleien des Bezirkss und Kreisgerichtes beherbergt, auch dem Stadtarchin ein eigener Raum zugewiesen. Daß man zudem dem Werte der Urkunden und Schriften entsprechend für eine sichere Verwahrung sorgte, zeigen einige Eintragungen in den städtischen Aus- gabsbüchern. So wurden im November 1728 dem Meister Gregor Herbeckh für Schlosierarbeiten zu den Schubladen im Archiv „im neuen Bau“ 28 Gulden ausbezahlt; im August des folgenden Jahres wurde nochmals eine Schlosser rechung „vor 2 baar Bändter und siben hagen und anlegketten an einem Kasten im neuen Archin samt einem Hangschloß“ beglichen und im Jahre 1744 wurden 7 Gulden dafür bezahlt, daß im Archin zwei große starke Fensterläden „mit eisern Stäben, daß kein Kugel durchgehen soll“, angebracht wurden, um das Archin bei Kriegsgefahr vor Vernichtung zu bewahren. Welche Bestände im einzelnen zum Archiv gezählt wurden, läßt sich freilich nicht mit Bestimmtheit angeben. Wie aus dem schon angeführten Inventar der Losungskammer vom Jahre 1769 zu ersehen ist, waren die einige hundert Bände zählenden wertvollen Buchreihen des städtischen Verrechnungswesens (die Losungsbücher, die Klauensteuerbücher, die Klein und Großregister, die Haupt rechnungsbücher u. dgl.) jedenfalls nicht im Archin, sondern in der Losungs- kammer verwahrt. Bleiben also für das Archin vor allem die Urkunden, die verschiedenen Stadtbucharten der inneren städtischen Verwaltung und die Schrift stücke des weitverzweigten und umfangreichen Briefwechsels der Stadt Eger, allensalls noch die älteren Aufzeichnungen des Egerer Schöffengerichtes. Zur Betreuung dieses Archivs wurde im Jahre 1732 als eigener Archivar Joh. Michael Schlecht bestellt13), dem später noch ein Archin-Adjunkt zur Seite gegeben wurde. Die Diensteinweisung für den Archivar lautete: „Herr Archivarius solle in alleweg und zu allen Zeiten, so lang er bey diesem Werk des Archivii und desselben Verwaltung ist, getreu und gehor- sam seyn, des Archivii Nutzen und Frommen schaffen, desselben Nachtheil ab wenden und warnen, dem Archivio und seinem Ambt besten Fleißes und Ver- mögens abwarten, aller unter denen handen habende und ihme noch weithers zu handen gestellt und zu Verwahren vertrautt werdende sachen versorgen und verwahren, jedes sein gehöriges Orth, wie sich der Ordnung nach gebühret, 11) Stadtarchin Eger, Instruktionsbichlein. 12) K. Siegl: Zum zweihundertjährigen Bestand des „Neuen“ Egerer Rathauses. Kalender für das Egerland 1929. 13) Im städt. Ausgabsbuch für das Jahr 1732 ist erstmals die Jahres-Besoldung für Michael Schlecht ausgewiesen. Sie betrug 104 fl. 17
neuen Bestände der städtischen Schriftenablage nicht viel; selbst dann änderte sich fast nichts, als im Jahre 1728 die städtischen Amter in den Neubau des Rat- hauses umzogen und dabei das Archin in einem eigenen Raum untergebracht wurde. Und auch, als wenige Jahre nachher ein eigener Archivarius zur Be- treuung des Archins bestellt wurde, blieb das Verhältnis von Archin und Regi- stratur noch durchaus das alte: das Archin war und blieb engverbundener Teil¬ bestand der Schriftenablage der städtischen Verwaltungsstellen und wurde nach wie vor in seiner alleinigen Zweckbestimmung als Quelle historischer Rechts- belehrung oder, wie es in der Dienstvorschrift sür den Registrator aus dieser Zeit heißt 1): ad aeternam jurisdictionem seu informationem reique memoriam et testificationem aufgefaßt. Es wurde also im Jahre 1728 im zweiten Stockwerk des neuen Rathauses, jenes von Angelus Pfeffer auf Grund der Pläne des Prager Baumeisters Ali¬ brandi aufgerichteten Neubaues12), der heute die Kanzleien des Bezirkss und Kreisgerichtes beherbergt, auch dem Stadtarchin ein eigener Raum zugewiesen. Daß man zudem dem Werte der Urkunden und Schriften entsprechend für eine sichere Verwahrung sorgte, zeigen einige Eintragungen in den städtischen Aus- gabsbüchern. So wurden im November 1728 dem Meister Gregor Herbeckh für Schlosierarbeiten zu den Schubladen im Archiv „im neuen Bau“ 28 Gulden ausbezahlt; im August des folgenden Jahres wurde nochmals eine Schlosser rechung „vor 2 baar Bändter und siben hagen und anlegketten an einem Kasten im neuen Archin samt einem Hangschloß“ beglichen und im Jahre 1744 wurden 7 Gulden dafür bezahlt, daß im Archin zwei große starke Fensterläden „mit eisern Stäben, daß kein Kugel durchgehen soll“, angebracht wurden, um das Archin bei Kriegsgefahr vor Vernichtung zu bewahren. Welche Bestände im einzelnen zum Archiv gezählt wurden, läßt sich freilich nicht mit Bestimmtheit angeben. Wie aus dem schon angeführten Inventar der Losungskammer vom Jahre 1769 zu ersehen ist, waren die einige hundert Bände zählenden wertvollen Buchreihen des städtischen Verrechnungswesens (die Losungsbücher, die Klauensteuerbücher, die Klein und Großregister, die Haupt rechnungsbücher u. dgl.) jedenfalls nicht im Archin, sondern in der Losungs- kammer verwahrt. Bleiben also für das Archin vor allem die Urkunden, die verschiedenen Stadtbucharten der inneren städtischen Verwaltung und die Schrift stücke des weitverzweigten und umfangreichen Briefwechsels der Stadt Eger, allensalls noch die älteren Aufzeichnungen des Egerer Schöffengerichtes. Zur Betreuung dieses Archivs wurde im Jahre 1732 als eigener Archivar Joh. Michael Schlecht bestellt13), dem später noch ein Archin-Adjunkt zur Seite gegeben wurde. Die Diensteinweisung für den Archivar lautete: „Herr Archivarius solle in alleweg und zu allen Zeiten, so lang er bey diesem Werk des Archivii und desselben Verwaltung ist, getreu und gehor- sam seyn, des Archivii Nutzen und Frommen schaffen, desselben Nachtheil ab wenden und warnen, dem Archivio und seinem Ambt besten Fleißes und Ver- mögens abwarten, aller unter denen handen habende und ihme noch weithers zu handen gestellt und zu Verwahren vertrautt werdende sachen versorgen und verwahren, jedes sein gehöriges Orth, wie sich der Ordnung nach gebühret, 11) Stadtarchin Eger, Instruktionsbichlein. 12) K. Siegl: Zum zweihundertjährigen Bestand des „Neuen“ Egerer Rathauses. Kalender für das Egerland 1929. 13) Im städt. Ausgabsbuch für das Jahr 1732 ist erstmals die Jahres-Besoldung für Michael Schlecht ausgewiesen. Sie betrug 104 fl. 17
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collociren, oder reponiren und conserviren, damit man dieselbe auf bedürffenden Fall bald finden und sich sattsamben berichts daraus erholen könne. Zuvörderst aber solle ihme Herrn Archivario obliegen, der sachen inhalt und vermög dem methodo noch in die ordentlichen repertoria Stuck vor Stuck distincte zu ver- zeichnen und methodice zu registriren, auswendig auf die acten wie auch auf die Schuebläden die contentia zu rubriciren, ohne Befehl oder Consens eines wohl edlen, hoch und wohlweijen Magistrats niemanden nichts herausgeben, das aus Befehl wohledlen besagten Raths aber Herausgegebene wieder abzufordern und am gehörigen Orth zulegen, die Schriften selbst, daß sie nicht schadhaftig werden, in Acht zu nehmen, wo nöthig selbe copiren lassen, niemanden auch nichts darvon eröffnen, noch communiciren, sondern dieses alles und was sonsten mit ihme in Raths oder sonsten geheimber weysse geredt und gehandlet würdt, bis in seinen Todt verschweigen 14).“ Johann Michael Schlecht, der als Erster in Eger zum Archindienst bestellt wurde, war aber nun freilich nicht der Mann, der die befonderen Obliegenheiten des Archins mit der nötigen Sorgsalt hätte auf sich nehmen können und dem es daran gelegen war, in diesem Zweig der städtischen Verwaltung seine vor nehmlichste Aufgabe zu sehen. Die Art, wie Joh. Michael Schlecht zu dieser Stelle kam, läßt durchblicken, daß es sich dabei mehr oder weniger nur um eine Verlegenheitslösung gehandelt hat; und der weitere Lebenslauf dieses Mannes als städtischer Beamter gibt der Auffassung vollkommen recht, daß dessen Fähig- keiten auf einem ganz anderen Gebiete gelegen waren als im Dienstbereich des Archivs. Joh. Michael Schlecht wollte schon im Jahre 1725 in städtische Dienste treten, wollte seine begonnenen Studien unterbrechen und die durch den Tod seines Vaters freigewordene Kanzlistenstelle annehmen 15). Der Rat der Stadt Eger wies damals dieses Ersuchen mit dem Bemerken ab, daß man vielleicht später einmal auf ihn zurückkommen werde, sobald er seine Studien abgeschlossen und sich dadurch zu besonderem Dienst ausgebildet hätte. Joh. Michael Schlecht studierte nun weiter und besuchte in Prag die Vorlesungen der juridischen Fa- kultät, wobei er durch einige Jahre aus der Holdorfschen Familienstiftung Sti¬ pendien bezog. Als juris utriusque practicus stellte er von Prag aus im Feber des Jahres 1731 abermals ein Ansuchen um Aufnahme in den städtischen Dienst, und zwar bat er diesmal, ihm die durch den Tod Josef Riegers erledigte Stadt¬ schreiberstelle zu übergeben „oder wenigstens ben anderen zu ersetzen kommenden officiis auf ihn zu reflectiren“16). Auch diesmal erhielt Joh. Michael Schlecht einen abschlägigen Bescheid: „ein hochedler Magistrat erachte es nicht vor rathsam, von der wohl angefangenen praxi juridica noch zur Zeit zu cessiren, sondern vielmehr darin fortzufahren und mit allem Fleiß und vigor zu con- tiniren, also zwar, daß bey nebst auch das studium theoricum nicht auß der acht gelassen, sondern daben diligenter geübet werde, in Erwegung, daß eines ohne das andere dem Publico schlechten Nutzen verschaffete; und damit dieses alles desto besser vollzogen werde, würde Herrn Supplicanten von der Stadt noch ein ganzes stipendium gereichet werden 17).“ Innerhalb Jahresfrist, als inzwischen Joh. Michael Schlecht nochmals „zur ferneren prosequirung seines studii mit nöthiger Subsistenz für gehörige Bücher und zur erforderlichen honetten 14) Stadtarchin Eger, Instruktionsbüchlein. 15) Stadtarchin Eger, Ratsprotokollbuch 1724/1725, Fol. 224'. 16) Stadtarchin Eger, Fasz. 282 (Stadtschreiber“). 17) Stadtarchin Eger, Ratsprotokollbuch 1730—1732, Fol. 83. 18
collociren, oder reponiren und conserviren, damit man dieselbe auf bedürffenden Fall bald finden und sich sattsamben berichts daraus erholen könne. Zuvörderst aber solle ihme Herrn Archivario obliegen, der sachen inhalt und vermög dem methodo noch in die ordentlichen repertoria Stuck vor Stuck distincte zu ver- zeichnen und methodice zu registriren, auswendig auf die acten wie auch auf die Schuebläden die contentia zu rubriciren, ohne Befehl oder Consens eines wohl edlen, hoch und wohlweijen Magistrats niemanden nichts herausgeben, das aus Befehl wohledlen besagten Raths aber Herausgegebene wieder abzufordern und am gehörigen Orth zulegen, die Schriften selbst, daß sie nicht schadhaftig werden, in Acht zu nehmen, wo nöthig selbe copiren lassen, niemanden auch nichts darvon eröffnen, noch communiciren, sondern dieses alles und was sonsten mit ihme in Raths oder sonsten geheimber weysse geredt und gehandlet würdt, bis in seinen Todt verschweigen 14).“ Johann Michael Schlecht, der als Erster in Eger zum Archindienst bestellt wurde, war aber nun freilich nicht der Mann, der die befonderen Obliegenheiten des Archins mit der nötigen Sorgsalt hätte auf sich nehmen können und dem es daran gelegen war, in diesem Zweig der städtischen Verwaltung seine vor nehmlichste Aufgabe zu sehen. Die Art, wie Joh. Michael Schlecht zu dieser Stelle kam, läßt durchblicken, daß es sich dabei mehr oder weniger nur um eine Verlegenheitslösung gehandelt hat; und der weitere Lebenslauf dieses Mannes als städtischer Beamter gibt der Auffassung vollkommen recht, daß dessen Fähig- keiten auf einem ganz anderen Gebiete gelegen waren als im Dienstbereich des Archivs. Joh. Michael Schlecht wollte schon im Jahre 1725 in städtische Dienste treten, wollte seine begonnenen Studien unterbrechen und die durch den Tod seines Vaters freigewordene Kanzlistenstelle annehmen 15). Der Rat der Stadt Eger wies damals dieses Ersuchen mit dem Bemerken ab, daß man vielleicht später einmal auf ihn zurückkommen werde, sobald er seine Studien abgeschlossen und sich dadurch zu besonderem Dienst ausgebildet hätte. Joh. Michael Schlecht studierte nun weiter und besuchte in Prag die Vorlesungen der juridischen Fa- kultät, wobei er durch einige Jahre aus der Holdorfschen Familienstiftung Sti¬ pendien bezog. Als juris utriusque practicus stellte er von Prag aus im Feber des Jahres 1731 abermals ein Ansuchen um Aufnahme in den städtischen Dienst, und zwar bat er diesmal, ihm die durch den Tod Josef Riegers erledigte Stadt¬ schreiberstelle zu übergeben „oder wenigstens ben anderen zu ersetzen kommenden officiis auf ihn zu reflectiren“16). Auch diesmal erhielt Joh. Michael Schlecht einen abschlägigen Bescheid: „ein hochedler Magistrat erachte es nicht vor rathsam, von der wohl angefangenen praxi juridica noch zur Zeit zu cessiren, sondern vielmehr darin fortzufahren und mit allem Fleiß und vigor zu con- tiniren, also zwar, daß bey nebst auch das studium theoricum nicht auß der acht gelassen, sondern daben diligenter geübet werde, in Erwegung, daß eines ohne das andere dem Publico schlechten Nutzen verschaffete; und damit dieses alles desto besser vollzogen werde, würde Herrn Supplicanten von der Stadt noch ein ganzes stipendium gereichet werden 17).“ Innerhalb Jahresfrist, als inzwischen Joh. Michael Schlecht nochmals „zur ferneren prosequirung seines studii mit nöthiger Subsistenz für gehörige Bücher und zur erforderlichen honetten 14) Stadtarchin Eger, Instruktionsbüchlein. 15) Stadtarchin Eger, Ratsprotokollbuch 1724/1725, Fol. 224'. 16) Stadtarchin Eger, Fasz. 282 (Stadtschreiber“). 17) Stadtarchin Eger, Ratsprotokollbuch 1730—1732, Fol. 83. 18
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Aufführung“ ein Stipendium bewilligt erhielt und ihm abermals versichert wurde, man werde auf ihn „bey sich ereignender Gelegenheit reflectiren"18), wandte sich Appellationsrat Zenkher von Prag aus an den Egerer Stadtrat und empfahl angelegentlichst Johann Michael Schlecht, der „dem Publico wohl anständig und ersprießlich sein“ werde, für eine Stelle im Verwaltungsdienst der Stadt Eger 19). Im Stadtrat kam man in der Weise überein, daß Herr Bürgermeister Werndl von Lehenstein selbst dem Herrn Apellationsrat Zenkher antworten werde; im übrigen sei schon in dieser Sache verhandelt und „Herrn Schlechts arbeith und Besoldung halber ein und anderes beschlossen worden, wie dann ihme nächstens eine Bestallung zugestellt werden wird“. Und so ist Joh. Michael Schlecht Archivar der Stadt Eger geworden. Im Anfang mag sich Joh. Michael Schlecht wohl mit dem Archiv einiger maßen abgegeben haben; allein schon nach wenigen Jahren wuchs Schlecht in einen Aufgabenbereich hinein, der ihm als praktischem Juristen offenbar näher lag und in welchem er seiner Vaterstadt in der Tat ganz besondere Dienste zu leisten vermochte: er unternahm es, bei den höheren Verwaltungsstellen in Prag und später dann in Wien die sür die Stadt Eger wichtigen Angelegenheiten persönlich zu betreiben und in zahlreichen Besprechungen, Vorsprachen und selbst Audienzen am Kaiserhof zu fördern. Das erste Mal wird eine solche Reise, und zwar nach Prag, im Jahre 1739 erwähnt20); in der Folgezeit kam es dann immer häufiger vor, daß dem Rat der Stadt Eger Berichte über städtische Angelegenheiten vorlagen, die Joh. Michael Schlecht aus Wien oder Prag zu- geschickt hatte. Zudem wurde im Mai des Jahres 1744 Schlecht noch zum Vize Stadtschreiber ernannt21). Er blieb aber nebenbei auch Archivar, was in den Ausgabsbüchern in der Weise zum Ausdruck kommt, daß er zu seinem jährlichen Gehalt als Vize-Stadtschreiber von da an anstelle seiner bisherigen Archivar besoldung eine regelmähzige Zulage sür den Archivdienst erhielt. Außerdem werden ihm gelegentliche Sondervergütungen „wegen zugleich mit versehenden Archins habenden mühesamen Verrichtungen“ bewilligt22). Die Reisen, die Joh. Michael Schlecht in städtischem Auftrag zu unterneh- men hatte, hielten ihn oft sür lange Zeit von Eger sern23). So war er beispiels- weise 1747 in Regensburg, zu Beginn des Jahres 1748 in Prag, zwei Sommer- monate hindurch in Wien, war im Feber des folgenden Jahres 1749 wiederum in Prag, suhr von dort gleich weiter nach Wien, wo er sich bis August aufhielt: kein Wunder, daß dabei die Arbeiten im Archin liegen bleiben mußten. Und wenn ihm auch 1749 „wegen erzeigten patriotischen Eiser auf Hofreisen“ eine besondere Remuneration gegeben wurde, kann das doch nicht darüber hinweg- täuschen, daß inzwischen das Archin immer mehr vernachlässigt wurde. Zwischendurch verfaßte Joh. Michael Schlecht ein „Diarium“, eine sür die damalige Zeit beliebte Zusammenstellung von „denks und merkwürdiges, so sich bey diesen turbulenten Zeiten zugetragen“, das er dem Rat der Stadt Eger verehrte, um dafür pro studio et labore ein Geldgeschenk zu erhalten24); mittler weile sind ihm nämlich seine Nebeneinkünste sür die Archivbetreuung stillschweigend gestrichen worden. Aus diesem Grunde überreichte er auch gegen Ende des 20) 21) 18) Stadtarchin Eger, Ratsprotokollbuch 1730—1732, Fol. 197. 19) Stadtarchin Eger, Ratsprotokollbuch 1730—1732, Fol. 242. Stadtarchin Eger, Ratsprotokollbuch 1737—1739, Fol. 419'. Stadtarchin Eger, Ausgabsbuch 1744, Fol. 145. 22) Stadtarchin Eger, Ausgabsbücher dieser Jahre. 23) Diese Daten sind meist aus den Berichten in den Ratsprotokollbichern zusammengestellt. 24) Stadtarchiv Eger, Ratsprotokollbuch 1747—1748, Fol. 237. 19
Aufführung“ ein Stipendium bewilligt erhielt und ihm abermals versichert wurde, man werde auf ihn „bey sich ereignender Gelegenheit reflectiren"18), wandte sich Appellationsrat Zenkher von Prag aus an den Egerer Stadtrat und empfahl angelegentlichst Johann Michael Schlecht, der „dem Publico wohl anständig und ersprießlich sein“ werde, für eine Stelle im Verwaltungsdienst der Stadt Eger 19). Im Stadtrat kam man in der Weise überein, daß Herr Bürgermeister Werndl von Lehenstein selbst dem Herrn Apellationsrat Zenkher antworten werde; im übrigen sei schon in dieser Sache verhandelt und „Herrn Schlechts arbeith und Besoldung halber ein und anderes beschlossen worden, wie dann ihme nächstens eine Bestallung zugestellt werden wird“. Und so ist Joh. Michael Schlecht Archivar der Stadt Eger geworden. Im Anfang mag sich Joh. Michael Schlecht wohl mit dem Archiv einiger maßen abgegeben haben; allein schon nach wenigen Jahren wuchs Schlecht in einen Aufgabenbereich hinein, der ihm als praktischem Juristen offenbar näher lag und in welchem er seiner Vaterstadt in der Tat ganz besondere Dienste zu leisten vermochte: er unternahm es, bei den höheren Verwaltungsstellen in Prag und später dann in Wien die sür die Stadt Eger wichtigen Angelegenheiten persönlich zu betreiben und in zahlreichen Besprechungen, Vorsprachen und selbst Audienzen am Kaiserhof zu fördern. Das erste Mal wird eine solche Reise, und zwar nach Prag, im Jahre 1739 erwähnt20); in der Folgezeit kam es dann immer häufiger vor, daß dem Rat der Stadt Eger Berichte über städtische Angelegenheiten vorlagen, die Joh. Michael Schlecht aus Wien oder Prag zu- geschickt hatte. Zudem wurde im Mai des Jahres 1744 Schlecht noch zum Vize Stadtschreiber ernannt21). Er blieb aber nebenbei auch Archivar, was in den Ausgabsbüchern in der Weise zum Ausdruck kommt, daß er zu seinem jährlichen Gehalt als Vize-Stadtschreiber von da an anstelle seiner bisherigen Archivar besoldung eine regelmähzige Zulage sür den Archivdienst erhielt. Außerdem werden ihm gelegentliche Sondervergütungen „wegen zugleich mit versehenden Archins habenden mühesamen Verrichtungen“ bewilligt22). Die Reisen, die Joh. Michael Schlecht in städtischem Auftrag zu unterneh- men hatte, hielten ihn oft sür lange Zeit von Eger sern23). So war er beispiels- weise 1747 in Regensburg, zu Beginn des Jahres 1748 in Prag, zwei Sommer- monate hindurch in Wien, war im Feber des folgenden Jahres 1749 wiederum in Prag, suhr von dort gleich weiter nach Wien, wo er sich bis August aufhielt: kein Wunder, daß dabei die Arbeiten im Archin liegen bleiben mußten. Und wenn ihm auch 1749 „wegen erzeigten patriotischen Eiser auf Hofreisen“ eine besondere Remuneration gegeben wurde, kann das doch nicht darüber hinweg- täuschen, daß inzwischen das Archin immer mehr vernachlässigt wurde. Zwischendurch verfaßte Joh. Michael Schlecht ein „Diarium“, eine sür die damalige Zeit beliebte Zusammenstellung von „denks und merkwürdiges, so sich bey diesen turbulenten Zeiten zugetragen“, das er dem Rat der Stadt Eger verehrte, um dafür pro studio et labore ein Geldgeschenk zu erhalten24); mittler weile sind ihm nämlich seine Nebeneinkünste sür die Archivbetreuung stillschweigend gestrichen worden. Aus diesem Grunde überreichte er auch gegen Ende des 20) 21) 18) Stadtarchin Eger, Ratsprotokollbuch 1730—1732, Fol. 197. 19) Stadtarchin Eger, Ratsprotokollbuch 1730—1732, Fol. 242. Stadtarchin Eger, Ratsprotokollbuch 1737—1739, Fol. 419'. Stadtarchin Eger, Ausgabsbuch 1744, Fol. 145. 22) Stadtarchin Eger, Ausgabsbücher dieser Jahre. 23) Diese Daten sind meist aus den Berichten in den Ratsprotokollbichern zusammengestellt. 24) Stadtarchiv Eger, Ratsprotokollbuch 1747—1748, Fol. 237. 19
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Jahres 1750 dem Stadtrat eine Denkschrift und wies darauf hin, daß er bereits durch sechs Jahre „diesem beschwerlichen Archivii dienst ohne Genuß eines Salarii versehen“ habe; er ersuche deshalb, „ihm intuitu dieses begleithenden officii entweder de condigno alljährlich zu salariren oder selbes einem andern, umb sich bey dem Publico meritiret machen zu können, aufzutragen“25). Dieses Ansuchen hatte den Erfolg, daß von nun an Joh. Michael Schlecht wieder seine jährliche Archivzulage von 50 Gulden, rückwirkend auf das Jahr 1750, be willigt erhielt. Aus dieser Zeit werden in den Ratsprotokollbüchern auch folgende zwei Gutachten erwähnt, die Joh. Michael Schlecht als Archivar der Stadt Eger erstattete: das eine26) war für die kaiserlich-königliche Rectifications-Commission bestimmt und bezog sich auf Schriftstücke über die Güter Pograth, Schloppenhof und Wildenhof; der Inhalt des anderen27) war in kurzen Worten der, daß „nach fleißiger Nachsuchung in dem hiesigen Stadt-Archiv von einigen, die hiesige königliche Schloßs oder Burgeapellen concernirenden Urkunden und documenta auf zwei fundirte heilige Messen weder ein vestigium noch einig derlei documentum selbsten ausfindig gemacht werden“ konnte. Als im Jahre 1751 Joh. Michael Schlecht in den Rat der Altesten des Stadtgerichtes aufrückte, consenior judicii wurde28), war seine Arbeitszeit noch mehr mit der Erledigung von Angelegenheiten des unmittelbaren Gegenwarts geschehens ausgefüllt, zumal seine Hofreisen ihn auch weiterhin öfter und für längere Zeit von Eger fern sein ließen. Das Archin wäre somit trotz des zu seiner Betreuung bestellten Archivars noch mehr verwaist gewesen, wenn nicht um dieselbe Zeit eine Hilfskraft, ein Archin-Adjunkt, sür die notwendigsten Ar= beiten im Archin angenommen worden wäre. Dieser erste Egerer „Archivariats- Adjunkt“ hieß Georg Adam Otto und war, wie Joh. Michael Schlecht, von Haus aus Jurist. IUC. Georg Adam Otto suchte schon zu Beginn des Jahres 1751 im städtischen Kanzleidienst unterzukommen. Sein Ersuchen darum, das in der Ratssitzung vom 5. März 1751 zur Sprache kam, wurde indes mit dem Vermerk „reponatur“ beiseite gelegt28). Kurze Zeit darauf muß er aber doch eingestellt worden sein, da in der Ratssitzung vom 26. April 1752 abermals eine Eingabe von Otto behandelt wurde, die diesmal das Ersuchen um ein jährliches Gehalt „seiner verrichteten Archin-Bedienung halber“ beinhaltete 30). Der Ratsbeschluß zu dieser Eingabe lautete, daß dem Willen des Gesuchstellers nicht entsprochen werden könne, „nachdeme das Publicum nicht im Stande, neue Salaria zu er- richten." Georg Adam Otto arbeitete im Archin ohne „Salarium“ weiter und legte binnen Jahresfrist abermals das gleiche Ansuchen vor 31). Nun bekam er tatsächlich in der Ratssitzung vom 2. April 1753 eine jährliche Besoldung von 50 Gulden zugesprochen: Georg Adam Otto war nun besoldeter Archiv-Adjunkt; doch auch Joh. Michael Schlecht verblieb im Archindienst, blieb auch weiterhin Stadtarchivar. Als einziges Zeugnis seiner ferneren Tätigkeit als Archivar ift von Joh. Michael Schlecht eine handschriftliche Chronik der Stadt Eger erhalten, die den 25) Stadtarchin Eger, Aatsprotokollbuch 1749—1750, Fol. 446. 26) Stadtarchiv Eger, Ratsprotokollbuch 1749—1750, Fol. 398°. 27) Stadtarchin Eger, Ratsprotokollbuch 1749—1750, Fol. 446". 28) Stadtarchin Eger, Ratsprotolollbuch 1751—52, Fol. 104'. 29) Stadtarchin Eger, Ratsprotokollbuch 1751—1752, Fol. 36. 30) Stadtarchiv Eger, Natsprotokollbuch 1751—1752, Fol. 283'. 31) Stadtarchin Eger, Ratsprotokollbuch 1753, Fol. 97. 20
Jahres 1750 dem Stadtrat eine Denkschrift und wies darauf hin, daß er bereits durch sechs Jahre „diesem beschwerlichen Archivii dienst ohne Genuß eines Salarii versehen“ habe; er ersuche deshalb, „ihm intuitu dieses begleithenden officii entweder de condigno alljährlich zu salariren oder selbes einem andern, umb sich bey dem Publico meritiret machen zu können, aufzutragen“25). Dieses Ansuchen hatte den Erfolg, daß von nun an Joh. Michael Schlecht wieder seine jährliche Archivzulage von 50 Gulden, rückwirkend auf das Jahr 1750, be willigt erhielt. Aus dieser Zeit werden in den Ratsprotokollbüchern auch folgende zwei Gutachten erwähnt, die Joh. Michael Schlecht als Archivar der Stadt Eger erstattete: das eine26) war für die kaiserlich-königliche Rectifications-Commission bestimmt und bezog sich auf Schriftstücke über die Güter Pograth, Schloppenhof und Wildenhof; der Inhalt des anderen27) war in kurzen Worten der, daß „nach fleißiger Nachsuchung in dem hiesigen Stadt-Archiv von einigen, die hiesige königliche Schloßs oder Burgeapellen concernirenden Urkunden und documenta auf zwei fundirte heilige Messen weder ein vestigium noch einig derlei documentum selbsten ausfindig gemacht werden“ konnte. Als im Jahre 1751 Joh. Michael Schlecht in den Rat der Altesten des Stadtgerichtes aufrückte, consenior judicii wurde28), war seine Arbeitszeit noch mehr mit der Erledigung von Angelegenheiten des unmittelbaren Gegenwarts geschehens ausgefüllt, zumal seine Hofreisen ihn auch weiterhin öfter und für längere Zeit von Eger fern sein ließen. Das Archin wäre somit trotz des zu seiner Betreuung bestellten Archivars noch mehr verwaist gewesen, wenn nicht um dieselbe Zeit eine Hilfskraft, ein Archin-Adjunkt, sür die notwendigsten Ar= beiten im Archin angenommen worden wäre. Dieser erste Egerer „Archivariats- Adjunkt“ hieß Georg Adam Otto und war, wie Joh. Michael Schlecht, von Haus aus Jurist. IUC. Georg Adam Otto suchte schon zu Beginn des Jahres 1751 im städtischen Kanzleidienst unterzukommen. Sein Ersuchen darum, das in der Ratssitzung vom 5. März 1751 zur Sprache kam, wurde indes mit dem Vermerk „reponatur“ beiseite gelegt28). Kurze Zeit darauf muß er aber doch eingestellt worden sein, da in der Ratssitzung vom 26. April 1752 abermals eine Eingabe von Otto behandelt wurde, die diesmal das Ersuchen um ein jährliches Gehalt „seiner verrichteten Archin-Bedienung halber“ beinhaltete 30). Der Ratsbeschluß zu dieser Eingabe lautete, daß dem Willen des Gesuchstellers nicht entsprochen werden könne, „nachdeme das Publicum nicht im Stande, neue Salaria zu er- richten." Georg Adam Otto arbeitete im Archin ohne „Salarium“ weiter und legte binnen Jahresfrist abermals das gleiche Ansuchen vor 31). Nun bekam er tatsächlich in der Ratssitzung vom 2. April 1753 eine jährliche Besoldung von 50 Gulden zugesprochen: Georg Adam Otto war nun besoldeter Archiv-Adjunkt; doch auch Joh. Michael Schlecht verblieb im Archindienst, blieb auch weiterhin Stadtarchivar. Als einziges Zeugnis seiner ferneren Tätigkeit als Archivar ift von Joh. Michael Schlecht eine handschriftliche Chronik der Stadt Eger erhalten, die den 25) Stadtarchin Eger, Aatsprotokollbuch 1749—1750, Fol. 446. 26) Stadtarchiv Eger, Ratsprotokollbuch 1749—1750, Fol. 398°. 27) Stadtarchin Eger, Ratsprotokollbuch 1749—1750, Fol. 446". 28) Stadtarchin Eger, Ratsprotolollbuch 1751—52, Fol. 104'. 29) Stadtarchin Eger, Ratsprotokollbuch 1751—1752, Fol. 36. 30) Stadtarchiv Eger, Natsprotokollbuch 1751—1752, Fol. 283'. 31) Stadtarchin Eger, Ratsprotokollbuch 1753, Fol. 97. 20
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Titel trägt: „Historische Nachricht von denen merkwürdigsten Begebenheiten der Stadt Eger, in et pro memoria der lieben Posteritaet und allen denen, welche von Eger etwas zu wissen verlangen, hinterlassen von mir: Johann Michael Schlecht, p. t. conseniore judicii et archivario daselbst“ und vom Ursprung der Stadt bis in die fünfziger Jahre des 18. Jahrhunderts reicht. Diese Chronik ist trotz vielen unglaublichen Fabeleien doch vielfach unter Benützung des Archivs zusammengestellt worden, was durch Sätze, wie etwa „so viel deren aus uralten Chroniken und Instrumentis, dann aus dem im allhiesigen Archivo sich befind lichen uralten Acht-Buch und actis publicis ausfindig machen können“, noch besonders erhärtet ist. Vom Archin selbst berichtet er darin nur das eine, daß er dort, „als anno 1755 ein wohledler Rath allhier resolviret, das untere archin in das obere zu transferiren“, dazumal in einem Kasten, „worinnen man nichts wichtiges gesucht, unter anderen schönen Sachen die zwen, wer weiß durch wie viel saecula nicht in Vorschein gekommene Insignia und Siegel, welche die Stadt Eger als eine Reichsstadt gesühret“, vorgefunden habe. Was mit der hier erwähnten übersiedlung des „unteren“ in das „obere“ Archin gemeint ist, läßt sich nicht mehr genau feststellen. Denkbar wäre es, daß damals irgendwelche, inzwischen wieder archivreif gewordene Registraturbestände aus der Stadtkanzlei in das im zweiten Stock gelegene eigentliche Archin ge schafft wurden. Georg Adam Otto war nur einige Jahre Archiv-Adjunkt, ohne außerdem noch einer anderen Beschäftigung nachgehen zu müssen; bereits 1756 wurde er zum Registrator ernannt32). Daß er nun Registrator in der Hauptbeschäftigung wurde und Archin-Adjunkt in der Nebenbeschäftigung blieb, ergab freilich den bemerkenswerten Tatbestand, daß nun sowohl der Archivar als auch der Archin- Adjunkt durch ihre anderen Aufgaben im städtischen Verwaltungsdienst nur wenig Zeit mehr für die Arbeiten im Archiv erübrigen konnten. Als 1759 Johann Michael Schlecht starb und damit die Archivarstelle erledigt war, wurde sie vorläufig nicht weiter besetzt, obzwar sich der Archin-Adjunkt Georg Adam Otto, der wohl noch am besten über das Archin Bescheid wußte, schon zu Beginn des Jahres 1760 einige Male darum bemühte 33). Es stand augenblicklich eine andere wichtige Archivangelegenheit im Vordergrund: es sollte nämlich im Egerer Stadtarchin nach solchen Urkunden geforscht werden, die allenfalls ins böhmische Kronarchin gehörten. Und zu diesem Zweck kam eigens ein Archivar von Prag nach Eger 34). Schon früher einmal, im Jahre 1754, sollten für das Directorium in pu- blicis et cameralibus und für den obersten Gerichtshof alle jene Urkunden ermittelt werden, die sich auf die Rechtsverhältnisse der Stadt zur Krone Böh- men bezogen. Doch wurde damals festgestellt, daß unter den Urkunden des Kronarchivs, die aus Prag nach Wien übergeführt wurden, nicht eine auf Eger bezügliche Urkunde aus dem 13. Jahrhundert und insbesondere aus der Zeit Przemysl Otakars II., der sich doch als dominus Egre bezeichnete, auffindbar war. Es sei von solchen Urkunden auch in Aufzeichnungen früherer Jahrhunderte, wie zum Beispiel in den Karlsteiner Inventaren von 1437, 1501 und 1598, keinerlei Erwähnung getan worden. Man war daher damals an maßgebender 32) Stadtarchiv Eger, Ratsprotokollbuch und Ausgabsbuch zum Jahre 1756. 33) Stadtarchiv Eger, Ratsprotokollbuch 1760, Fol. 44', Fol. 79, Fol. 224'. 34) Die Grundlage zu den solgenden Ausführungen bildet der Auffat von Dr. R. Koß: Provenience českých archivalií v statním archivu vídeňském, im Archinbericht „Zprávy českého archivu zemského“, Banb VI, S. 336 ff. 21
Titel trägt: „Historische Nachricht von denen merkwürdigsten Begebenheiten der Stadt Eger, in et pro memoria der lieben Posteritaet und allen denen, welche von Eger etwas zu wissen verlangen, hinterlassen von mir: Johann Michael Schlecht, p. t. conseniore judicii et archivario daselbst“ und vom Ursprung der Stadt bis in die fünfziger Jahre des 18. Jahrhunderts reicht. Diese Chronik ist trotz vielen unglaublichen Fabeleien doch vielfach unter Benützung des Archivs zusammengestellt worden, was durch Sätze, wie etwa „so viel deren aus uralten Chroniken und Instrumentis, dann aus dem im allhiesigen Archivo sich befind lichen uralten Acht-Buch und actis publicis ausfindig machen können“, noch besonders erhärtet ist. Vom Archin selbst berichtet er darin nur das eine, daß er dort, „als anno 1755 ein wohledler Rath allhier resolviret, das untere archin in das obere zu transferiren“, dazumal in einem Kasten, „worinnen man nichts wichtiges gesucht, unter anderen schönen Sachen die zwen, wer weiß durch wie viel saecula nicht in Vorschein gekommene Insignia und Siegel, welche die Stadt Eger als eine Reichsstadt gesühret“, vorgefunden habe. Was mit der hier erwähnten übersiedlung des „unteren“ in das „obere“ Archin gemeint ist, läßt sich nicht mehr genau feststellen. Denkbar wäre es, daß damals irgendwelche, inzwischen wieder archivreif gewordene Registraturbestände aus der Stadtkanzlei in das im zweiten Stock gelegene eigentliche Archin ge schafft wurden. Georg Adam Otto war nur einige Jahre Archiv-Adjunkt, ohne außerdem noch einer anderen Beschäftigung nachgehen zu müssen; bereits 1756 wurde er zum Registrator ernannt32). Daß er nun Registrator in der Hauptbeschäftigung wurde und Archin-Adjunkt in der Nebenbeschäftigung blieb, ergab freilich den bemerkenswerten Tatbestand, daß nun sowohl der Archivar als auch der Archin- Adjunkt durch ihre anderen Aufgaben im städtischen Verwaltungsdienst nur wenig Zeit mehr für die Arbeiten im Archiv erübrigen konnten. Als 1759 Johann Michael Schlecht starb und damit die Archivarstelle erledigt war, wurde sie vorläufig nicht weiter besetzt, obzwar sich der Archin-Adjunkt Georg Adam Otto, der wohl noch am besten über das Archin Bescheid wußte, schon zu Beginn des Jahres 1760 einige Male darum bemühte 33). Es stand augenblicklich eine andere wichtige Archivangelegenheit im Vordergrund: es sollte nämlich im Egerer Stadtarchin nach solchen Urkunden geforscht werden, die allenfalls ins böhmische Kronarchin gehörten. Und zu diesem Zweck kam eigens ein Archivar von Prag nach Eger 34). Schon früher einmal, im Jahre 1754, sollten für das Directorium in pu- blicis et cameralibus und für den obersten Gerichtshof alle jene Urkunden ermittelt werden, die sich auf die Rechtsverhältnisse der Stadt zur Krone Böh- men bezogen. Doch wurde damals festgestellt, daß unter den Urkunden des Kronarchivs, die aus Prag nach Wien übergeführt wurden, nicht eine auf Eger bezügliche Urkunde aus dem 13. Jahrhundert und insbesondere aus der Zeit Przemysl Otakars II., der sich doch als dominus Egre bezeichnete, auffindbar war. Es sei von solchen Urkunden auch in Aufzeichnungen früherer Jahrhunderte, wie zum Beispiel in den Karlsteiner Inventaren von 1437, 1501 und 1598, keinerlei Erwähnung getan worden. Man war daher damals an maßgebender 32) Stadtarchiv Eger, Ratsprotokollbuch und Ausgabsbuch zum Jahre 1756. 33) Stadtarchiv Eger, Ratsprotokollbuch 1760, Fol. 44', Fol. 79, Fol. 224'. 34) Die Grundlage zu den solgenden Ausführungen bildet der Auffat von Dr. R. Koß: Provenience českých archivalií v statním archivu vídeňském, im Archinbericht „Zprávy českého archivu zemského“, Banb VI, S. 336 ff. 21
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Stelle der Auffassung, daß diese und vielleicht noch andere Urkunden aus der Zeit Otakars und vorher etwa durch König Johann nach Luxemburg gebracht worden seien, zumal sich König Johann ja oftmals dort aufhielt. Wolle man die begonnenen Nachforschungen weiter fortführen, müsse man also mit Hilfe des Guberniums auch in luxemburgischen Archiven nach den gewünschten Ur- kunden suchen, um dann die zum Kronarchin Böhmen gehörigen Urkunden, soweit solche gefunden würden, nach Wien zu überführen. Im Jahre 1760 nun wurde neuerdings nach Egerer Urkunden geforscht; die Lehens- und Grenzstrittigkeiten zwischen der Oberpfalz und Bayreuth ließen zur Verteidigung einer Reihe von Kronrechten, die von den Nachbarstaaten angesoch¬ ten wurden, die Auffindung der älteren, auf Eger bezüglichen Urkunden als sehr wünschenswert erscheinen. Man suchte nun die Urkunden dort, wo man sie am sichersten zu finden hoffte: in Eger selbst. Es wurden Anordnungen getroffen, einen für diese Aufgaben geeigneten Mann nach Eger zu schicken, der in erster Linie nach solchen Urkunden zu forschen hätte, welche die bis dahin noch unge klärte Frage nach der zweimaligen „Gewinnung“ des Egerlandes zu zwei ganz verschiedenen Zeitabschnitten (gemeint ist hier: unter Przemyjl Otakar II. und unter König Johann) lösen könnten. Auf Wunsch der Kaiserin Maria Theresia sollten dann die in Eger etwa gefundenen Urkunden, deren Zugehörigkeit zum Kronarchin man erweisen könne, nach Wien geschafft werden. Mit der Durch¬ führung dieses Auftrages wurde der Registrator der böhmischen Statthalterei, Johann Joseph Clauser, der schon bei der Einrichtung der böhmischen Statthalterei¬ und Kammerregistratur in Wien seine Fähigkeiten und insbesondere seine Kenni nisse „in rebus diplomaticis“ bewiesen habe, betraut. Sein Arbeitsauftrag lautete sohin: die Egerer Archive (außer dem Stadtarchin auch die Archive der Orden), und da vor allem das Stadtarchin und das Burgarchin, nach den gewünschten Urkunden zu durchsuchen und die Archive selbst soweit zu ordnen, daß aus den Verzeichnisse der Archivalien ersehen werden könne, ob nicht darunter Stücke, die zum böhmischen Kronarchin gehören, verwahrt sind 3a). Am 16. August 1760 reiste Joh. Joseph Clauser nach Eger. Der Rat der Stadt Eger nahm in seiner Sitzung vom 20. August davon Kenntnis, „daß von allers und höchsten Orthen zu Untersuch- und Einrichtung sowohl des Egrischen Stadts als Burgarchins der vorhin bey der Statthalterei angestellte Registrator und Archivarius, Herr Johann Joseph Clauser, allermildest ernannt wor den“ sei und beschloß, „ihme auf jedesmahliges Verlangen an Handen zu gehen, auch ein frenes in drenen Zimmern bestehendes Quartier anzuweisen 35)". Joh. Jos. Clauser fand das Egerer Stadtarchin in ziemlicher Unordnung vor. Nach seiner Meinung war der Grund hiefür hauptsächlich darin zu suchen, daß von einzelnen städtischen Kanzlisten als Vorakte zu amtlichen Schriftstücken statt Kopien die Originale selbst aus dem Archiv genommen wurden. Wenn dann diese aus dem Archin stammenden Schriftstücke nicht mehr gebraucht wurden und wiederum an ihren alten Platz hätten eingereiht werden sollen, waren daraus meist so viele verschiedene Signaturen vermerkt, daß die Feststellung, welche von ihnen die richtige für die Einreihung sei, wirklich nicht leicht war. Und auf diese Art seien allmählich die Teilbestände des Archins in solche Unordnung geraten. Diese Begründung Clausers dürfte wohl das Richtige treffen; denn weder Archivar Joh. Michael Schlecht noch sein Adjunkt Georg Adam Otto hatten in den Jahren 34a) Die für das böhmische Kronarchiv angeforderten Egerer Urkunden samt diesem Archin waren für das im Jahre 1749 in Wien errichtete Haus-, Hofs und Staatsarchin bestimmt. 35) Stadtarchiv Eger, Ratsprotokollbuch 1760, Fol. 226'. 22
Stelle der Auffassung, daß diese und vielleicht noch andere Urkunden aus der Zeit Otakars und vorher etwa durch König Johann nach Luxemburg gebracht worden seien, zumal sich König Johann ja oftmals dort aufhielt. Wolle man die begonnenen Nachforschungen weiter fortführen, müsse man also mit Hilfe des Guberniums auch in luxemburgischen Archiven nach den gewünschten Ur- kunden suchen, um dann die zum Kronarchin Böhmen gehörigen Urkunden, soweit solche gefunden würden, nach Wien zu überführen. Im Jahre 1760 nun wurde neuerdings nach Egerer Urkunden geforscht; die Lehens- und Grenzstrittigkeiten zwischen der Oberpfalz und Bayreuth ließen zur Verteidigung einer Reihe von Kronrechten, die von den Nachbarstaaten angesoch¬ ten wurden, die Auffindung der älteren, auf Eger bezüglichen Urkunden als sehr wünschenswert erscheinen. Man suchte nun die Urkunden dort, wo man sie am sichersten zu finden hoffte: in Eger selbst. Es wurden Anordnungen getroffen, einen für diese Aufgaben geeigneten Mann nach Eger zu schicken, der in erster Linie nach solchen Urkunden zu forschen hätte, welche die bis dahin noch unge klärte Frage nach der zweimaligen „Gewinnung“ des Egerlandes zu zwei ganz verschiedenen Zeitabschnitten (gemeint ist hier: unter Przemyjl Otakar II. und unter König Johann) lösen könnten. Auf Wunsch der Kaiserin Maria Theresia sollten dann die in Eger etwa gefundenen Urkunden, deren Zugehörigkeit zum Kronarchin man erweisen könne, nach Wien geschafft werden. Mit der Durch¬ führung dieses Auftrages wurde der Registrator der böhmischen Statthalterei, Johann Joseph Clauser, der schon bei der Einrichtung der böhmischen Statthalterei¬ und Kammerregistratur in Wien seine Fähigkeiten und insbesondere seine Kenni nisse „in rebus diplomaticis“ bewiesen habe, betraut. Sein Arbeitsauftrag lautete sohin: die Egerer Archive (außer dem Stadtarchin auch die Archive der Orden), und da vor allem das Stadtarchin und das Burgarchin, nach den gewünschten Urkunden zu durchsuchen und die Archive selbst soweit zu ordnen, daß aus den Verzeichnisse der Archivalien ersehen werden könne, ob nicht darunter Stücke, die zum böhmischen Kronarchin gehören, verwahrt sind 3a). Am 16. August 1760 reiste Joh. Joseph Clauser nach Eger. Der Rat der Stadt Eger nahm in seiner Sitzung vom 20. August davon Kenntnis, „daß von allers und höchsten Orthen zu Untersuch- und Einrichtung sowohl des Egrischen Stadts als Burgarchins der vorhin bey der Statthalterei angestellte Registrator und Archivarius, Herr Johann Joseph Clauser, allermildest ernannt wor den“ sei und beschloß, „ihme auf jedesmahliges Verlangen an Handen zu gehen, auch ein frenes in drenen Zimmern bestehendes Quartier anzuweisen 35)". Joh. Jos. Clauser fand das Egerer Stadtarchin in ziemlicher Unordnung vor. Nach seiner Meinung war der Grund hiefür hauptsächlich darin zu suchen, daß von einzelnen städtischen Kanzlisten als Vorakte zu amtlichen Schriftstücken statt Kopien die Originale selbst aus dem Archiv genommen wurden. Wenn dann diese aus dem Archin stammenden Schriftstücke nicht mehr gebraucht wurden und wiederum an ihren alten Platz hätten eingereiht werden sollen, waren daraus meist so viele verschiedene Signaturen vermerkt, daß die Feststellung, welche von ihnen die richtige für die Einreihung sei, wirklich nicht leicht war. Und auf diese Art seien allmählich die Teilbestände des Archins in solche Unordnung geraten. Diese Begründung Clausers dürfte wohl das Richtige treffen; denn weder Archivar Joh. Michael Schlecht noch sein Adjunkt Georg Adam Otto hatten in den Jahren 34a) Die für das böhmische Kronarchiv angeforderten Egerer Urkunden samt diesem Archin waren für das im Jahre 1749 in Wien errichtete Haus-, Hofs und Staatsarchin bestimmt. 35) Stadtarchiv Eger, Ratsprotokollbuch 1760, Fol. 226'. 22
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vordem die nötige Zeit, sich eingehender mit dem Archin zu beschäftigen, und mußten die Sachen dort mehr oder weniger auf sich selbst beruhen lassen. Zunächst untersuchte Joh. Jos. Clauser im Egerer Stadtarchiv die Urkunden bestände und forschte austragsgemäß vor allem nach solchen Stücken, die aus der Zeit stammten, da Eger noch freie Reichsstadt war. Von solchen fand sich indes nur ein einziges Stück vor, jene Privilegiumsbestätigung Przemysl Otakars II. vom 4. Mai 1266, die auch heute noch die älteste Urkunde des Egerer Stadt archins ist. Die Urkunden aus der Zeit, da Eger bereits verpfändet war, ver zeichnete Clauser in einer eigenen „Consignation“, die sich als Beilage zu seinem Schlußbericht erhalten hat (Staatsarchin Wien). Nach dieser Aufstellung verzeich¬ nete Clauser insgesamt 189 Urkunden, als deren letzte die Beitrittserklärung der Egerer Stände zur Pragmatischen Sanktion vom 23. Juli 1721 angeführt ist. In ein anderes Verzeichnis nahm er die Archivalien über die königliche Burg auf, soweit sie sich im Stadtarchin vorfanden. Für Clausers Zwecke bot das Burgarchin selbst freilich nur sehr wenig. Er fand hier nicht eine einzige Originalurkunde eines böhmischen Königs oder deutschen Kaisers, und die gegen dreihundert Faszikel füllenden Akten betrafen größtenteils Streitfälle der Burg- untertanen. Die zum Ordnen des Stadtarchins vorgeschriebenen Einteilungen konnten bei den vorhandenen Beständen dieses Archins nicht angewendet werden; Clauser versah daher die einzelnen Faszikel mit besonderen Signaturen und legte darüber ein alphabetisches Verzeichnis an. Clausers Meinung über die sehlenden Bestände des Burgarchins war die, daß der größte Teil dieser Archi¬ valien bei den wiederholten Verpfändungen der Burg an verschiedene Personen verloren gegangen sei. Aus einem Bericht des Egerer Rats an den Burggrafen Metternich vom 20. August 169426) ist jedenfalls zu entnehmen, daß auch schon weit früher als zu Clausers Zeiten die Archivalien des Egerer Burgarchivs nicht mehr in Eger vorhanden waren; es heißt nämlich in diesem Bericht, „daß die auf die Burg bezüglichen documenta vor ungefähr fünfzig Jahren, als die Burg wieder dem Kaiser abgetreten wurde, extradirt worden und hier nicht mehr zu finden“ seien. Zur Sicherung der wenigstens bis Clausers Zeiten erhalten geblie benen Burgarchivalien schlug dieser dann vor, die Burgkapelle, die ohnehin bau- fällig sei, auf Kosten der Burggrafenschaft Eger herzurichten und darin das Burgarchiv aufzubewahren. An die Verzeichnung und Ausnahme der anderen im Stadtarchin befindlichen Archivalien im einzelnen, vor allem der verschiedenen Lehensakten, und deren Neuordnung konnte Clauser vorläufig nicht denken. Er beließ daher die alte Archivordnung und legte nur über die einzelnen Teilbestände ein alphabetisches Register an, ähnlich den Archivregistern bei der Registratur des Direktoriums in publicis et cameralibus in Wien und der Statthalterei= und Kammerregistratur in Prag. Bei diesen Archivarbeiten halfen ihm sowohl der Archin-Adjunkt Georg Adam Otto, als auch der Registraturs-Adjunkt Johann Nepomuk Eisenhoff fleißig mit. Gegen Ende des Jahres 1762 dürfte diese Arbeit im großen und ganzen abgeschlos- sen worden sein; es wurde nämlich im Jänner 1763 dem Johann Michael Fritsch eine Rechnung „für Druckung deren Affigirungs-Zettuln in das Archin“ bezahlt 37). Nun war sürs erste Joh. Jos. Clausers Mission erfüllt. Zwar beschäftigte er sich auch in den Jahren 1762 bis 1764 noch mit dem Egerer Stadtarchin und legte eine ganze Reihe zum Teil sehr umfangreicher Repertorien vor allem über 36) Stadtarchin Eger, Fasz. 327. 37) Stadtarchiv Eger, Ausgabsbuch 1763, Fol. 108'. 23
vordem die nötige Zeit, sich eingehender mit dem Archin zu beschäftigen, und mußten die Sachen dort mehr oder weniger auf sich selbst beruhen lassen. Zunächst untersuchte Joh. Jos. Clauser im Egerer Stadtarchiv die Urkunden bestände und forschte austragsgemäß vor allem nach solchen Stücken, die aus der Zeit stammten, da Eger noch freie Reichsstadt war. Von solchen fand sich indes nur ein einziges Stück vor, jene Privilegiumsbestätigung Przemysl Otakars II. vom 4. Mai 1266, die auch heute noch die älteste Urkunde des Egerer Stadt archins ist. Die Urkunden aus der Zeit, da Eger bereits verpfändet war, ver zeichnete Clauser in einer eigenen „Consignation“, die sich als Beilage zu seinem Schlußbericht erhalten hat (Staatsarchin Wien). Nach dieser Aufstellung verzeich¬ nete Clauser insgesamt 189 Urkunden, als deren letzte die Beitrittserklärung der Egerer Stände zur Pragmatischen Sanktion vom 23. Juli 1721 angeführt ist. In ein anderes Verzeichnis nahm er die Archivalien über die königliche Burg auf, soweit sie sich im Stadtarchin vorfanden. Für Clausers Zwecke bot das Burgarchin selbst freilich nur sehr wenig. Er fand hier nicht eine einzige Originalurkunde eines böhmischen Königs oder deutschen Kaisers, und die gegen dreihundert Faszikel füllenden Akten betrafen größtenteils Streitfälle der Burg- untertanen. Die zum Ordnen des Stadtarchins vorgeschriebenen Einteilungen konnten bei den vorhandenen Beständen dieses Archins nicht angewendet werden; Clauser versah daher die einzelnen Faszikel mit besonderen Signaturen und legte darüber ein alphabetisches Verzeichnis an. Clausers Meinung über die sehlenden Bestände des Burgarchins war die, daß der größte Teil dieser Archi¬ valien bei den wiederholten Verpfändungen der Burg an verschiedene Personen verloren gegangen sei. Aus einem Bericht des Egerer Rats an den Burggrafen Metternich vom 20. August 169426) ist jedenfalls zu entnehmen, daß auch schon weit früher als zu Clausers Zeiten die Archivalien des Egerer Burgarchivs nicht mehr in Eger vorhanden waren; es heißt nämlich in diesem Bericht, „daß die auf die Burg bezüglichen documenta vor ungefähr fünfzig Jahren, als die Burg wieder dem Kaiser abgetreten wurde, extradirt worden und hier nicht mehr zu finden“ seien. Zur Sicherung der wenigstens bis Clausers Zeiten erhalten geblie benen Burgarchivalien schlug dieser dann vor, die Burgkapelle, die ohnehin bau- fällig sei, auf Kosten der Burggrafenschaft Eger herzurichten und darin das Burgarchiv aufzubewahren. An die Verzeichnung und Ausnahme der anderen im Stadtarchin befindlichen Archivalien im einzelnen, vor allem der verschiedenen Lehensakten, und deren Neuordnung konnte Clauser vorläufig nicht denken. Er beließ daher die alte Archivordnung und legte nur über die einzelnen Teilbestände ein alphabetisches Register an, ähnlich den Archivregistern bei der Registratur des Direktoriums in publicis et cameralibus in Wien und der Statthalterei= und Kammerregistratur in Prag. Bei diesen Archivarbeiten halfen ihm sowohl der Archin-Adjunkt Georg Adam Otto, als auch der Registraturs-Adjunkt Johann Nepomuk Eisenhoff fleißig mit. Gegen Ende des Jahres 1762 dürfte diese Arbeit im großen und ganzen abgeschlos- sen worden sein; es wurde nämlich im Jänner 1763 dem Johann Michael Fritsch eine Rechnung „für Druckung deren Affigirungs-Zettuln in das Archin“ bezahlt 37). Nun war sürs erste Joh. Jos. Clausers Mission erfüllt. Zwar beschäftigte er sich auch in den Jahren 1762 bis 1764 noch mit dem Egerer Stadtarchin und legte eine ganze Reihe zum Teil sehr umfangreicher Repertorien vor allem über 36) Stadtarchin Eger, Fasz. 327. 37) Stadtarchiv Eger, Ausgabsbuch 1763, Fol. 108'. 23
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jene Akten an, die sich auf Grenzstrittigkeiten mit der Oberpfalz und auf Unstim- migkeiten zwischen der Stadt Eger und dem Kloster Waldsassen bezogen; eine große Anzahl von solchen Aktenverzeichnissen ist noch heute im Egerer Stadtarchin vorhanden. Doch bedeuten diese Arbeiten wohl schon genauere Einzel- verzeichnungen bestimmter Teilbestände des Archivs, die durch ihren Inhalt für die von Clauser vertretenen Sonderaufgaben von Bedeutung waren. Die Fort führung der durch ihn begonnenen Ordnung und eine alle Teilbestände erfassende Durchgliederung des Archins war und konnte nicht Clausers Aufgabe sein. Im- merhin aber kümmerte sich Clauser doch darum, daß nach seinem Weggang die angefangenen Arbeiten fortgesetzt würden und das Archin binnen kurzem nicht wieder in Verfall gerate. Darin zeigte sich eine anerkennenswerte Anteilnahme Clausers am weiteren Geschick des Egerer Stadtarchins, die über seinen besonderen Auftrag weit hinausreichte. Die Fürsorge Clausers um das Egerer Stadtarchin wirkte sich dahingehend aus, daß er dem Stadtrat praktische Vorschläge unterbreitete 38). Zunächst empfahl er, daß anstelle des verstorbenen früheren Archivars Schlecht der bisherige Archiv- Adjunkt Georg Adam Otto zum Archivar der Stadt Eger ernannt wurde. Ihm stellte Clauser das Zeugnis aus, daß er sich ausgezeichnet im Archiv auskenne, zumal er Jahre hindurch dem verstorbenen Archivar eine ausgiebige Hilfskraft gewesen sei. Weil nun aber für die Fülle der noch zu leistenden Arbeiten die Kräfte eines Einzelnen nicht ausreichen, schlug Clauser weiters vor, daß dem neuen Archivar als Hilfskraft der Registraturs-Adjunkt Johann Nepomuk Eisen hoff zugeteilt werde, der während der Ordnungsarbeit im Archin ohnehin schon behilflich gewesen sei und sonst auch in Rechtsangelegenheiten sich Rat wisse. Damit im Archiv selbst alles einmal schon Durchgearbeitete in seiner Ordnung bleibe, empfahl Clauser weiter, daß aus dem Archin niemals die Originale heraus- gegeben würden; im Bedarfsfalle solle man da nur Abschriften machen und die Abschriften als Aktenbeilagen verwenden, die Originale dagegen „wie Heilig- tümer" halten. Sollte es notwendig sein, in Originalstücken selbst nachsehen zu müssen, müsse sich der Betreffende ins Archin begeben; niemals jedoch könne das Archivstück aus dem Archin mit in eine Kanzlei genommen werden. Wenn aber irgend eine höhere Verwaltungsstelle die Einsendung eines Originals nach Wien, Prag oder an das königliche Kreisamt verlange, müsse nach Clausers Forderung der Archivar oder Registrator eine genaue Abschrift anfertigen, diese an den Platz des Originals legen und dabei vermerken, wann und durch welches Begleit schreiben das Original angefordert wurde. Dagegen sollte weder dem Bürgermeister noch irgend jemandem aus der Beamtenschaft gestattet sein, das Archin ohne Beisein des Archivars, der allein für das Archiv selbst und dessen Ordnung ver antwortlich ist, zu benützen. Würde aber der Rat der Stadt in irgend ein Archiv stück Einsicht nehmen wollen, so habe der Archivar die gewünschte Urkunde oder was es sonst sei, persönlich in den Rat zu tragen und nach Einsichtnahme augen blicklich auf den richtigen Platz wieder zurückzulegen: so könne dann das Archin in Ordnung bleiben und nichts ginge daraus verloren. Im übrigen hielt Clauser es für unerläßlich, das Archin, das bis dahin von der Registratur auch räumlich getrennt war, wieder mit ihr zu vereinigen und so aus zwei verschiedenen Re positorien eines zu machen. Zur Förderung Clausers besonderer Aufgabe hielt er es für vorteilhaft, daß der Egerer Stadtarchivar jedes Vierteljahr „die Consignation der aufgefundenen, 38) Rudolf Koß in feinem angeführten Aufsatz. 24
jene Akten an, die sich auf Grenzstrittigkeiten mit der Oberpfalz und auf Unstim- migkeiten zwischen der Stadt Eger und dem Kloster Waldsassen bezogen; eine große Anzahl von solchen Aktenverzeichnissen ist noch heute im Egerer Stadtarchin vorhanden. Doch bedeuten diese Arbeiten wohl schon genauere Einzel- verzeichnungen bestimmter Teilbestände des Archivs, die durch ihren Inhalt für die von Clauser vertretenen Sonderaufgaben von Bedeutung waren. Die Fort führung der durch ihn begonnenen Ordnung und eine alle Teilbestände erfassende Durchgliederung des Archins war und konnte nicht Clausers Aufgabe sein. Im- merhin aber kümmerte sich Clauser doch darum, daß nach seinem Weggang die angefangenen Arbeiten fortgesetzt würden und das Archin binnen kurzem nicht wieder in Verfall gerate. Darin zeigte sich eine anerkennenswerte Anteilnahme Clausers am weiteren Geschick des Egerer Stadtarchins, die über seinen besonderen Auftrag weit hinausreichte. Die Fürsorge Clausers um das Egerer Stadtarchin wirkte sich dahingehend aus, daß er dem Stadtrat praktische Vorschläge unterbreitete 38). Zunächst empfahl er, daß anstelle des verstorbenen früheren Archivars Schlecht der bisherige Archiv- Adjunkt Georg Adam Otto zum Archivar der Stadt Eger ernannt wurde. Ihm stellte Clauser das Zeugnis aus, daß er sich ausgezeichnet im Archiv auskenne, zumal er Jahre hindurch dem verstorbenen Archivar eine ausgiebige Hilfskraft gewesen sei. Weil nun aber für die Fülle der noch zu leistenden Arbeiten die Kräfte eines Einzelnen nicht ausreichen, schlug Clauser weiters vor, daß dem neuen Archivar als Hilfskraft der Registraturs-Adjunkt Johann Nepomuk Eisen hoff zugeteilt werde, der während der Ordnungsarbeit im Archin ohnehin schon behilflich gewesen sei und sonst auch in Rechtsangelegenheiten sich Rat wisse. Damit im Archiv selbst alles einmal schon Durchgearbeitete in seiner Ordnung bleibe, empfahl Clauser weiter, daß aus dem Archin niemals die Originale heraus- gegeben würden; im Bedarfsfalle solle man da nur Abschriften machen und die Abschriften als Aktenbeilagen verwenden, die Originale dagegen „wie Heilig- tümer" halten. Sollte es notwendig sein, in Originalstücken selbst nachsehen zu müssen, müsse sich der Betreffende ins Archin begeben; niemals jedoch könne das Archivstück aus dem Archin mit in eine Kanzlei genommen werden. Wenn aber irgend eine höhere Verwaltungsstelle die Einsendung eines Originals nach Wien, Prag oder an das königliche Kreisamt verlange, müsse nach Clausers Forderung der Archivar oder Registrator eine genaue Abschrift anfertigen, diese an den Platz des Originals legen und dabei vermerken, wann und durch welches Begleit schreiben das Original angefordert wurde. Dagegen sollte weder dem Bürgermeister noch irgend jemandem aus der Beamtenschaft gestattet sein, das Archin ohne Beisein des Archivars, der allein für das Archiv selbst und dessen Ordnung ver antwortlich ist, zu benützen. Würde aber der Rat der Stadt in irgend ein Archiv stück Einsicht nehmen wollen, so habe der Archivar die gewünschte Urkunde oder was es sonst sei, persönlich in den Rat zu tragen und nach Einsichtnahme augen blicklich auf den richtigen Platz wieder zurückzulegen: so könne dann das Archin in Ordnung bleiben und nichts ginge daraus verloren. Im übrigen hielt Clauser es für unerläßlich, das Archin, das bis dahin von der Registratur auch räumlich getrennt war, wieder mit ihr zu vereinigen und so aus zwei verschiedenen Re positorien eines zu machen. Zur Förderung Clausers besonderer Aufgabe hielt er es für vorteilhaft, daß der Egerer Stadtarchivar jedes Vierteljahr „die Consignation der aufgefundenen, 38) Rudolf Koß in feinem angeführten Aufsatz. 24
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faszikulirten, registrirten und elenchisirten Schriften“ nach Prag einschicke, damit man überprüfen könne, wie die Ordnungsarbeit im Archin fortschreite und was im einzelnen aufgefunden wurde. Und dann wäre es wohl auch noch notwendig, daß alle Jahre oder zumindest jedes zweite Jahr das Egerer Archiv aufgesucht würde, um sich persönlich zu überzeugen, wie die Verordnung über „der Krone Böheim fürträgliche Archinverwaltung“ gehandhabt werde. Der Aufenthalt Clausers und seine Arbeiten im Egerer Stadtarchin sowie auch die mannigsachen Anregungen, die sich aus seinen Archivarbeiten ergaben, waren ungemein ersprießlich. Durch ihn ist das Egerer Stadtarchin wieder in Ordnung gebracht worden und er war es auch, durch den der innere Wert dieser Schriftensammlung den maßgebenden Stellen in Eger wiederum zum Bewußt sein gekommen ist. Daß er während seines Egerer Aufenthaltes auch eine Stadt- chronik verfaßte, die freilich nichts anderes ist als die Aneinanderfügung von Auszügen aus den ihm vorgelegenen Chroniken der früheren Zeit, und daß er weiters sich mit der Frage beschäftige, „wie unter Benhaltung des schlimmen Geldes durch Errichtung eines Stadt-Banko der finanzielle Ruin der Gemeinde hintangehalten werden könnte39)“, soll in diesem Zusammenhang nur nebenbei erwähnt sein. In der Archinverwaltung ging der Rat der Stadt Eger in verständnisvoller Weise auf die wichtigsten Vorschläge Joh. Jos. Clausers ein. Die durch den Tod Joh. Michael Schlechts erledigte Archivarstelle wurde nun wieder besetzt und Georg Adam Otto zum Archivar, sowie der Registraturs-Adjunkt Johann Nepomuk Eisenhoff zum Archiv-Adjunkten ernannt40). Georg Adam Otto, der bis dahin auch Registrator gewesen ist, blieb weiterhin noch in diesem Dienstbereich. Insofern ist auch der von Clauser empsohlenen Wiedervereinigung von Archiv und Registratur Rechnung getragen worden, als eben die Betreuung des Archins in die Hände derselben Männer gelegt wurde, denen die Registratur unter- stellt war. ist auch die Dienstvor Im „Instruktionsbüchlein, entworfen Anno 1770“ schrift „für Herrn Archivarium respective Registratorem, dann dessen Adjunkten“ enthalten, die deutlich die seit der ersten Hälste dieses Jahrhunderts nun doch geänderten Verhältnise im Egerer Archinwesen widerspiegelt. Die Dienst- einweisung lautet: „1mo. Ein Herr Archivarius solle schuldig und gehalten seyn, die zum Archin gehörige Schlüssel jedesmahl in dem Registraturs-Zimmer wohlverwahrlich auf zubehalten und ohne desselben Beyseyn weder fremd= noch einheimischen den Eintritt ohne Vorwissen eines hochedlen Raths zu gestatten. 2do. Solle des Archivii Nutzen und vollkommene Zusammenbringung nach der neuen Einrichtung zu befördern, dargegen aber all-desselben Schaden und allenfallsigen Nachtheil zu warnen und abzuwenden suchen. 3tio. Die bereits unter Handen habende und ihme noch ferners zu Handen gestellt, dann in Verwahrung anvertraut werdende Sachen in gut-verwahrliche und richtige Ordnung collociren und conserviren, um solche benötigten salls haben und sich berichts daraus erholen zu können. Insonderlichen aber 4to wird ihme obliegen, der Sachen Inhalt, dem Methodo nach in die ordent liche Repertoria, Stuck vor Stuck distincte zu verzeichnen und methodice zu regi striren, auswendig auf die Acten und Schubläden die contenta zu rubriciren, 39) Stadtarchin Eger, Akten über dieses Stadt-Banko-Projekt im Fasz. 300. 40) Stadtarchin Eger, Ausgabsbuch 1762. 25
faszikulirten, registrirten und elenchisirten Schriften“ nach Prag einschicke, damit man überprüfen könne, wie die Ordnungsarbeit im Archin fortschreite und was im einzelnen aufgefunden wurde. Und dann wäre es wohl auch noch notwendig, daß alle Jahre oder zumindest jedes zweite Jahr das Egerer Archiv aufgesucht würde, um sich persönlich zu überzeugen, wie die Verordnung über „der Krone Böheim fürträgliche Archinverwaltung“ gehandhabt werde. Der Aufenthalt Clausers und seine Arbeiten im Egerer Stadtarchin sowie auch die mannigsachen Anregungen, die sich aus seinen Archivarbeiten ergaben, waren ungemein ersprießlich. Durch ihn ist das Egerer Stadtarchin wieder in Ordnung gebracht worden und er war es auch, durch den der innere Wert dieser Schriftensammlung den maßgebenden Stellen in Eger wiederum zum Bewußt sein gekommen ist. Daß er während seines Egerer Aufenthaltes auch eine Stadt- chronik verfaßte, die freilich nichts anderes ist als die Aneinanderfügung von Auszügen aus den ihm vorgelegenen Chroniken der früheren Zeit, und daß er weiters sich mit der Frage beschäftige, „wie unter Benhaltung des schlimmen Geldes durch Errichtung eines Stadt-Banko der finanzielle Ruin der Gemeinde hintangehalten werden könnte39)“, soll in diesem Zusammenhang nur nebenbei erwähnt sein. In der Archinverwaltung ging der Rat der Stadt Eger in verständnisvoller Weise auf die wichtigsten Vorschläge Joh. Jos. Clausers ein. Die durch den Tod Joh. Michael Schlechts erledigte Archivarstelle wurde nun wieder besetzt und Georg Adam Otto zum Archivar, sowie der Registraturs-Adjunkt Johann Nepomuk Eisenhoff zum Archiv-Adjunkten ernannt40). Georg Adam Otto, der bis dahin auch Registrator gewesen ist, blieb weiterhin noch in diesem Dienstbereich. Insofern ist auch der von Clauser empsohlenen Wiedervereinigung von Archiv und Registratur Rechnung getragen worden, als eben die Betreuung des Archins in die Hände derselben Männer gelegt wurde, denen die Registratur unter- stellt war. ist auch die Dienstvor Im „Instruktionsbüchlein, entworfen Anno 1770“ schrift „für Herrn Archivarium respective Registratorem, dann dessen Adjunkten“ enthalten, die deutlich die seit der ersten Hälste dieses Jahrhunderts nun doch geänderten Verhältnise im Egerer Archinwesen widerspiegelt. Die Dienst- einweisung lautet: „1mo. Ein Herr Archivarius solle schuldig und gehalten seyn, die zum Archin gehörige Schlüssel jedesmahl in dem Registraturs-Zimmer wohlverwahrlich auf zubehalten und ohne desselben Beyseyn weder fremd= noch einheimischen den Eintritt ohne Vorwissen eines hochedlen Raths zu gestatten. 2do. Solle des Archivii Nutzen und vollkommene Zusammenbringung nach der neuen Einrichtung zu befördern, dargegen aber all-desselben Schaden und allenfallsigen Nachtheil zu warnen und abzuwenden suchen. 3tio. Die bereits unter Handen habende und ihme noch ferners zu Handen gestellt, dann in Verwahrung anvertraut werdende Sachen in gut-verwahrliche und richtige Ordnung collociren und conserviren, um solche benötigten salls haben und sich berichts daraus erholen zu können. Insonderlichen aber 4to wird ihme obliegen, der Sachen Inhalt, dem Methodo nach in die ordent liche Repertoria, Stuck vor Stuck distincte zu verzeichnen und methodice zu regi striren, auswendig auf die Acten und Schubläden die contenta zu rubriciren, 39) Stadtarchin Eger, Akten über dieses Stadt-Banko-Projekt im Fasz. 300. 40) Stadtarchin Eger, Ausgabsbuch 1762. 25
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dann Niemand hievon ohne Befehl eines wohledlen und wohlweisen Magistrats etwas eröffnen, herauszugeben, vielweniger extrahiren oder communiciren, das aus Besehl Herausgegebene aber anwiederum abzufordern und in seine vorige Ord nung zu bringen, dann alles und was sonsten mit ihme in Rath oder sonst ge heimer Weise geredet und gehandelt wird, in größter Verschwiegenheit bey behalten. 5to. Solle er die Cantzley fleißig frequentiren und daferne die Arbeit über- häufft, sich nach gutbefund des Herrn Syndici mit gebrauchen lassen, die vor- kommende Schriften und Acta in guter Ordnung verwahrlich aufzubehalten, das bedürfftige jederzeit selbst aufsuchen, diejenige Schriften aber, welche aus der Re gistratur gegeben werden, in ein besonderes Manual annotiren und bey zurück gebung wiederum auslöschen. 6to. Er soll auch demjenigen, bey welchem ein und andere in das Archiv oder Registratur gehörige Schriften, Acta und Documenta vorliegeten, zur behörigen Übergab und Zurückstellung derenselben nicht nur ermahnen und allenfalls bey verweigerung dessen hievon einem wohledlen und wohlweisen Magistrate die An- zeige machen, sondern auch bey jedermaliger Endigung eines löblichen Bürger meisteramts sich daselbst anmelden und die etwa ad Registraturam gehörige allda vorliegende Schriften abnehmen, in sein gehöriges Orth überbringen, folgsam alles debite collociren, conserviren und registriren, überhaupt aber all dasjenige befördern und nichts unterlassen, was zur Aufnahm und guter Einrichtung einer wohlbestellten Registratur und Archin nützlich seyn möge. 7mo. In specie solle Herr Adjunctus Archivarii nebst all obigen die publi- canda am fleißigsten sich angelegen sein lassen und bey jedesmaliger publication nicht nur ein und andere praesentes mit Namen et diem publicationis anmer ken, sondern auch mit kurzen, den publicirten inhalt eines ieden insbesondere annotiren, folglichen sich ein diesfallig ordentliches Protocoll halten und jedes mahl finita publicatione sich eigenhändig unterfertigen, um in bedarffenden Fall des Benöthigten sich erkundigen und legitimiren zu können.“ Georg Adam Otto blieb bis Mitte des Jahres 1771 Archivar und Registrator; mit 1. Juli dieses Jahres ist er uzum Altesten des Gerichts übertreten“, also gleich wie Archivar Joh. Michael Schlecht consenior judicii geworden31). An seine Stelle als Registrator trat nun der bisherige Registraturs-Adjunkt und gleichzeitige Archiv-Adjunkt Johann Nepomuk Eisenhoff; Otto schied damit über haupt aus dem Archivdienste aus. Zum neuen Archiv-Adjunkten wurde anstelle Eisenhoffs Sebastian Schicker bestellt. Die Betreuung des Archivs wurde nun nicht mehr einem eigenen Archivar übergeben, sondern es wurde damit — wie dies ein halbes Jahrhundert und mehr vordem auch schon einmal Gepflogenheit war — ein Mitglied des Stadtrates, Herr Gottfried Müller, gegen eine jährliche Vergünstigung von 100 Gulden beauftragt 42). Das Egerer Stadtarchin stand nun nicht mehr (wie noch vor kurzem unter Schlecht und Otto) in beamteter Be- treuung; man begnügte sich damit, das Archin unter eine Art Aufsicht des Stadtrates zu stellen. Zur Durchführung der eigentlichen Archivarbeiten aber war offenbar der junge Archin-Adjunkt da. Es hat sich diese Maßznahme, die eine Einsparung von allenfalls 50 bis 100 Gulden im Jahr ausmachte 23), aber schon in der allernächsten Zeit bitter gerächt! 41) Stadtarchiv Eger, Ausgabsbuch 1771. 42) Stadtarchiv Eger, Ratsprotokollbuch 1771, Fol. 201, und Ausgabsbuch 1771. 43) Der mit der Archivaufsicht betraute Stadtrat erhielt 100 Gulden jährlich; der Jahres- gehalt des Archivadjunkten betrug 150 Gulden und der des Registrators 200 Gulden! — Stadt- archiv Eger, Ausgabsbücher aus diesen Jahren. 26
dann Niemand hievon ohne Befehl eines wohledlen und wohlweisen Magistrats etwas eröffnen, herauszugeben, vielweniger extrahiren oder communiciren, das aus Besehl Herausgegebene aber anwiederum abzufordern und in seine vorige Ord nung zu bringen, dann alles und was sonsten mit ihme in Rath oder sonst ge heimer Weise geredet und gehandelt wird, in größter Verschwiegenheit bey behalten. 5to. Solle er die Cantzley fleißig frequentiren und daferne die Arbeit über- häufft, sich nach gutbefund des Herrn Syndici mit gebrauchen lassen, die vor- kommende Schriften und Acta in guter Ordnung verwahrlich aufzubehalten, das bedürfftige jederzeit selbst aufsuchen, diejenige Schriften aber, welche aus der Re gistratur gegeben werden, in ein besonderes Manual annotiren und bey zurück gebung wiederum auslöschen. 6to. Er soll auch demjenigen, bey welchem ein und andere in das Archiv oder Registratur gehörige Schriften, Acta und Documenta vorliegeten, zur behörigen Übergab und Zurückstellung derenselben nicht nur ermahnen und allenfalls bey verweigerung dessen hievon einem wohledlen und wohlweisen Magistrate die An- zeige machen, sondern auch bey jedermaliger Endigung eines löblichen Bürger meisteramts sich daselbst anmelden und die etwa ad Registraturam gehörige allda vorliegende Schriften abnehmen, in sein gehöriges Orth überbringen, folgsam alles debite collociren, conserviren und registriren, überhaupt aber all dasjenige befördern und nichts unterlassen, was zur Aufnahm und guter Einrichtung einer wohlbestellten Registratur und Archin nützlich seyn möge. 7mo. In specie solle Herr Adjunctus Archivarii nebst all obigen die publi- canda am fleißigsten sich angelegen sein lassen und bey jedesmaliger publication nicht nur ein und andere praesentes mit Namen et diem publicationis anmer ken, sondern auch mit kurzen, den publicirten inhalt eines ieden insbesondere annotiren, folglichen sich ein diesfallig ordentliches Protocoll halten und jedes mahl finita publicatione sich eigenhändig unterfertigen, um in bedarffenden Fall des Benöthigten sich erkundigen und legitimiren zu können.“ Georg Adam Otto blieb bis Mitte des Jahres 1771 Archivar und Registrator; mit 1. Juli dieses Jahres ist er uzum Altesten des Gerichts übertreten“, also gleich wie Archivar Joh. Michael Schlecht consenior judicii geworden31). An seine Stelle als Registrator trat nun der bisherige Registraturs-Adjunkt und gleichzeitige Archiv-Adjunkt Johann Nepomuk Eisenhoff; Otto schied damit über haupt aus dem Archivdienste aus. Zum neuen Archiv-Adjunkten wurde anstelle Eisenhoffs Sebastian Schicker bestellt. Die Betreuung des Archivs wurde nun nicht mehr einem eigenen Archivar übergeben, sondern es wurde damit — wie dies ein halbes Jahrhundert und mehr vordem auch schon einmal Gepflogenheit war — ein Mitglied des Stadtrates, Herr Gottfried Müller, gegen eine jährliche Vergünstigung von 100 Gulden beauftragt 42). Das Egerer Stadtarchin stand nun nicht mehr (wie noch vor kurzem unter Schlecht und Otto) in beamteter Be- treuung; man begnügte sich damit, das Archin unter eine Art Aufsicht des Stadtrates zu stellen. Zur Durchführung der eigentlichen Archivarbeiten aber war offenbar der junge Archin-Adjunkt da. Es hat sich diese Maßznahme, die eine Einsparung von allenfalls 50 bis 100 Gulden im Jahr ausmachte 23), aber schon in der allernächsten Zeit bitter gerächt! 41) Stadtarchiv Eger, Ausgabsbuch 1771. 42) Stadtarchiv Eger, Ratsprotokollbuch 1771, Fol. 201, und Ausgabsbuch 1771. 43) Der mit der Archivaufsicht betraute Stadtrat erhielt 100 Gulden jährlich; der Jahres- gehalt des Archivadjunkten betrug 150 Gulden und der des Registrators 200 Gulden! — Stadt- archiv Eger, Ausgabsbücher aus diesen Jahren. 26
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Im Archin ist nun offenbar nicht mehr allzu viel gearbeitet worden: man findet in den zahlreichen Aufzeichnungen aus dieser Zeit nur spärlich Hinweise über eine Tätigkeit im Stadtarchin. Lediglich aus drei Eintragungen in den städtischen Ausgabsbüchern, die alle in den Herbst 1771 fallen, ist von einer Arbeit im Archin einiges zu ahnen: am 7. September 1771 wurde dem Ignaz Schmelzer für eine bestimmte Stückzahl Pappendeckel, die ins Archiv geliefert wurden, 40 Gulden ausbezahlt; am 22. September erhielt Balthasar Ernstberger „für 12 Rollen oder 324 Klafter gelieferte Schnur in das Stadtarchin“ 10 Gulden; und am 19. Oktober des gleichen Jahres wurde dem Buchbinder Johann Jacob Paron seine Rechnung mit 13 Gulden für Beschneidung großer Pappendeckel und für 600 mit weißzem Papier überzogene Aktendeckel „in das Archin“ beglichen. Aber diese Sachen konnten ebenso für die Registratur wie für das Archiv ge braucht worden sein. Am 4. Juli 1772 starb der erst vor Jahresfrist ernannte Registrator Joh. Nepomuk Eisenhoff, was diesmal einen Wechsel nur im Registratursamte zur Folge hatte. Sebastian Schicker blieb nach wie vor Archin-Adjunkt, und zwar bis 1777. Dann trat an dessen Stelle der mit Juli 1771 als Registraturs-Adjunkt in städtische Dienste aufgenommene Christof Prinz. Dieser blieb an die zwölf Jahre Archiv-Adjunkt, dann wurde er 1789 zum „Protokollista exhibitorum“ er- nannt84). Von diesem Augenblick an wird in den städtischen Ausgabsbüchern auch nicht mehr ein Archiv-Adjunkt geführt; die während des ganzen 18. Jahrhunderts im städtischen Archiv geleistete Aufbauarbeit, die zudem vielversprechende An sätze für eine weitere Ausgestaltung in sich barg, war damit unterbunden. Nie- mand war nun hier, der die weiteren Geschicke des Egerer Stadtarchins hätte leiten sollen. Um ein leichtes wäre die Stadt Eger schon in allernächster Zeit um ihr ganzes Archin und die bis dahin mit vieler Mühe und Sorgfalt seit Jahrhunder ten gehegten Schätze einer wahrhaft stolzen geschichtlichen Vergangenheit ge kommen! über das Archin selbst ist aus dieser Zeit nur eine einzige Nachricht vor- handen, eine Eintragung in den Ausgabsbüchern, die lautet: „dem Adam Schar- nagel für 52 Kisten zu Einpackung der Registratur und Archins, dann Silber- geschirrs in der Pfarrkirchen bey der anno 1796 vorgewesenen Gefahr des feind lichen Einfalls: 32 Gulden 30“45). So wurde also das Stadtarchin, um es vor Vernichtung zu schützen, verpackt und irgendwo verstaut; doch die geringe Anteilnahme, wie sie diesen wertvollen Zeugnissen einer ehrenvollen Tradition in den letzten Jahrfünften zuteil wurde, ließ es zu, daß mit dem Wegtransport des Archins all diese Archivalien nicht nur aus den Augen, sondern auch aus dem Sinn der Kanzleibeamten und des Rates der Stadt kamen: das Egerer Stadtarchin geriet in Vergessenheit. Nur wenige Einzelne, wie etwa Rat Grüner oder P. A. Grassold, die sich in ihren Mußestunden mit Geschichtsbetrachtungen Egers und des Egerlandes befaßzten, benützten gelegentlich das Archin zu ihren Studien; freilich aber nur in der Weise, daß sie zumeist auf einzelne Urkunden oder vor allem auf die Chroniken und allenfalls auf Eintragungen in den Stadtbüchern ihre Betrachtungen auf- bauten, die große Masse der Akten jedoch fast nie heranzogen. Weil sie eben das Archin in seiner Gesamtheit nicht benützen konnten, sondern mehr oder weniger auf vereinzelte Zufallsfunde angewiesen waren. 44) Alle diese Daten sind durch die Eintragungen in den Ausgabsbüchern genau zu verfolgen. 45) Stadtarchiv Eger, Ausgabsbuch 1799, Fol. 205'. 27
Im Archin ist nun offenbar nicht mehr allzu viel gearbeitet worden: man findet in den zahlreichen Aufzeichnungen aus dieser Zeit nur spärlich Hinweise über eine Tätigkeit im Stadtarchin. Lediglich aus drei Eintragungen in den städtischen Ausgabsbüchern, die alle in den Herbst 1771 fallen, ist von einer Arbeit im Archin einiges zu ahnen: am 7. September 1771 wurde dem Ignaz Schmelzer für eine bestimmte Stückzahl Pappendeckel, die ins Archiv geliefert wurden, 40 Gulden ausbezahlt; am 22. September erhielt Balthasar Ernstberger „für 12 Rollen oder 324 Klafter gelieferte Schnur in das Stadtarchin“ 10 Gulden; und am 19. Oktober des gleichen Jahres wurde dem Buchbinder Johann Jacob Paron seine Rechnung mit 13 Gulden für Beschneidung großer Pappendeckel und für 600 mit weißzem Papier überzogene Aktendeckel „in das Archin“ beglichen. Aber diese Sachen konnten ebenso für die Registratur wie für das Archiv ge braucht worden sein. Am 4. Juli 1772 starb der erst vor Jahresfrist ernannte Registrator Joh. Nepomuk Eisenhoff, was diesmal einen Wechsel nur im Registratursamte zur Folge hatte. Sebastian Schicker blieb nach wie vor Archin-Adjunkt, und zwar bis 1777. Dann trat an dessen Stelle der mit Juli 1771 als Registraturs-Adjunkt in städtische Dienste aufgenommene Christof Prinz. Dieser blieb an die zwölf Jahre Archiv-Adjunkt, dann wurde er 1789 zum „Protokollista exhibitorum“ er- nannt84). Von diesem Augenblick an wird in den städtischen Ausgabsbüchern auch nicht mehr ein Archiv-Adjunkt geführt; die während des ganzen 18. Jahrhunderts im städtischen Archiv geleistete Aufbauarbeit, die zudem vielversprechende An sätze für eine weitere Ausgestaltung in sich barg, war damit unterbunden. Nie- mand war nun hier, der die weiteren Geschicke des Egerer Stadtarchins hätte leiten sollen. Um ein leichtes wäre die Stadt Eger schon in allernächster Zeit um ihr ganzes Archin und die bis dahin mit vieler Mühe und Sorgfalt seit Jahrhunder ten gehegten Schätze einer wahrhaft stolzen geschichtlichen Vergangenheit ge kommen! über das Archin selbst ist aus dieser Zeit nur eine einzige Nachricht vor- handen, eine Eintragung in den Ausgabsbüchern, die lautet: „dem Adam Schar- nagel für 52 Kisten zu Einpackung der Registratur und Archins, dann Silber- geschirrs in der Pfarrkirchen bey der anno 1796 vorgewesenen Gefahr des feind lichen Einfalls: 32 Gulden 30“45). So wurde also das Stadtarchin, um es vor Vernichtung zu schützen, verpackt und irgendwo verstaut; doch die geringe Anteilnahme, wie sie diesen wertvollen Zeugnissen einer ehrenvollen Tradition in den letzten Jahrfünften zuteil wurde, ließ es zu, daß mit dem Wegtransport des Archins all diese Archivalien nicht nur aus den Augen, sondern auch aus dem Sinn der Kanzleibeamten und des Rates der Stadt kamen: das Egerer Stadtarchin geriet in Vergessenheit. Nur wenige Einzelne, wie etwa Rat Grüner oder P. A. Grassold, die sich in ihren Mußestunden mit Geschichtsbetrachtungen Egers und des Egerlandes befaßzten, benützten gelegentlich das Archin zu ihren Studien; freilich aber nur in der Weise, daß sie zumeist auf einzelne Urkunden oder vor allem auf die Chroniken und allenfalls auf Eintragungen in den Stadtbüchern ihre Betrachtungen auf- bauten, die große Masse der Akten jedoch fast nie heranzogen. Weil sie eben das Archin in seiner Gesamtheit nicht benützen konnten, sondern mehr oder weniger auf vereinzelte Zufallsfunde angewiesen waren. 44) Alle diese Daten sind durch die Eintragungen in den Ausgabsbüchern genau zu verfolgen. 45) Stadtarchiv Eger, Ausgabsbuch 1799, Fol. 205'. 27
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Damit beginnt in der Geschichte des Egerer Stadtarchins der unerfreulichste Abschnitt: durch mehr als ein Menschenalter ist nun das Egerer Stadtarchin, das selbst ein Joh. Jos. Clauser, der doch viele und reiche Archive großer Staats- verwaltungen gekannt hat, als „hervorragend“ bezeichnete, verschollen, liegt un- geachtet und unbehütet, allen Widrigkeiten ausgesetzt, irgendwo und ist ein wüster Haufen von alten Akten und verstaubten Büchern, als in den dreiziger Jahren des 19. Jahrhunderts ein Liebhaber sich versuchte, darin erstmals wieder einige Ordnung zu schaffen 46). Und selbst diese schüchternen Versuche waren vergeblich; denn schon nach wenigen Jahren ist auch diese neuerliche Ordnungsarbeit aber- mals zerstört worden. Im Jahre 1850 nämlich, als durch die Neuordnung des Verfassungs- und Verwaltungswesens überhaupt ein vollständiger Bruch mit der Vergangenheit erfolgte, die Bezirkshauptmannschaften und Bezirksgerichte neu entstanden, die städtischen Amter die Räume des Rathauses verließen, um dort dem k. u. k. Gericht und der Bezirkshauptmannschaft Platz zu machen, in das heutige Stadthaus (Wallensteins Sterbehaus) umzogen und im Zuge all dieser grundstürzenden Umänderungen auch das Archin wieder einmal übersiedelt wurde: da geriet alles wieder in Unordnung. Wie sich diese Dinge vollzogen, möge vielleicht ein Augenzeuge selbst berichten, eben jener Liebhaber der Vergangenheit seiner Vaterstadt, der bereits 1835 begonnen hatte, sich mit dem Archin zu be schäftigen: Vinzenz Prökl. Er vermerkt im fünften Band seiner handschrift lichen Chronik der Stadt Eger: „Alles war in schönster Ordnung bis zur Uiber gabe an die freie Gemeindeverwaltung, namentlich das älteste Archin und die Bibliothek. Aber das Archin, welches den Gemeindehaushalt, die Losung und Oekonomie, ferner die Dokumente vom Jahre 1300 bis hieher (umfaßte), welche sowohl Kaufs- und Vertragsrechte und andere wichtige Daten enthielten, wurde Anno 1823 von dem alten Rathausboden auf den neuen Rathausboden, gleich wie Mist oder Makulaturpapier behandelt, durch Taglöhner ohne alle Aussicht in Körben übertragen und haufenweise aufgeschüttet. In diesem Zustande und wieder auf Wägen und in Körben kamen diese wirklich kostbaren und schönen Schriften wieder in das Gemeindehaus auf Dachböden und in feuchte Gewölbe und wurden haufenweise aufgeschüttet. Als ich von Seiten des Magistrats im Jahre 1835 als Archivar angestellt wurde — natürlich ohne Besoldung — war ich restlos bemüht, nach und nach einen Theil zu ordnen; allein das, was ge ordnet war, ging bei der Uibertragung in das Gemeindehaus wieder zu Grunde und ich war nur soviel zu machen im Stande, daß das alte Archin, das neuere Archin, endlich die Registratur des Magistrats einzeln und abgesondert ist. Die Rechnungsbücher, Losungsbücher und Klauensteuerbücher, die Gerichtsbücher lie gen aufgehäuft am Boden des Gemeindehauses und werden, was Gott verhüten wolle, bei einer Feuersbrunst dasjenige Material bilden, welches die ganze Stadt Eger in Flammen setzen würde.“ Und etwas resigniert setzte er hinzu: „Bisher fehlt jedoch jede Anstalt, dieses höchst werthoolle Archin in feuersichere Lokali¬ täten zu bringen. Mein Streben, diese Sache zu ordnen, ist umsonst." Daß solches Geschick nicht nur das Stadtarchin, sondern fast alle Werte geschichtlicher und allgemein kultureller Bedeutung in der Stadt Eger traf, ist nur ein schwacher Trost. Es ist unfaßbar, wie viele Kulturgüter, die bis dahin Jahrhunderte überdauerten, der Stadt Eger nun innerhalb zweier Jahrzehnte verloren gingen! Nur wenige Beispiele mögen diese großen Verluste an Sach¬ und Kulturwerten andeuten. Zunächst eine Stelle aus der Chronik des letzten 46) Vinzenz Prökl in seiner handschrijtlichen Chronik der Stadt Eger, V. Band. 28
Damit beginnt in der Geschichte des Egerer Stadtarchins der unerfreulichste Abschnitt: durch mehr als ein Menschenalter ist nun das Egerer Stadtarchin, das selbst ein Joh. Jos. Clauser, der doch viele und reiche Archive großer Staats- verwaltungen gekannt hat, als „hervorragend“ bezeichnete, verschollen, liegt un- geachtet und unbehütet, allen Widrigkeiten ausgesetzt, irgendwo und ist ein wüster Haufen von alten Akten und verstaubten Büchern, als in den dreiziger Jahren des 19. Jahrhunderts ein Liebhaber sich versuchte, darin erstmals wieder einige Ordnung zu schaffen 46). Und selbst diese schüchternen Versuche waren vergeblich; denn schon nach wenigen Jahren ist auch diese neuerliche Ordnungsarbeit aber- mals zerstört worden. Im Jahre 1850 nämlich, als durch die Neuordnung des Verfassungs- und Verwaltungswesens überhaupt ein vollständiger Bruch mit der Vergangenheit erfolgte, die Bezirkshauptmannschaften und Bezirksgerichte neu entstanden, die städtischen Amter die Räume des Rathauses verließen, um dort dem k. u. k. Gericht und der Bezirkshauptmannschaft Platz zu machen, in das heutige Stadthaus (Wallensteins Sterbehaus) umzogen und im Zuge all dieser grundstürzenden Umänderungen auch das Archin wieder einmal übersiedelt wurde: da geriet alles wieder in Unordnung. Wie sich diese Dinge vollzogen, möge vielleicht ein Augenzeuge selbst berichten, eben jener Liebhaber der Vergangenheit seiner Vaterstadt, der bereits 1835 begonnen hatte, sich mit dem Archin zu be schäftigen: Vinzenz Prökl. Er vermerkt im fünften Band seiner handschrift lichen Chronik der Stadt Eger: „Alles war in schönster Ordnung bis zur Uiber gabe an die freie Gemeindeverwaltung, namentlich das älteste Archin und die Bibliothek. Aber das Archin, welches den Gemeindehaushalt, die Losung und Oekonomie, ferner die Dokumente vom Jahre 1300 bis hieher (umfaßte), welche sowohl Kaufs- und Vertragsrechte und andere wichtige Daten enthielten, wurde Anno 1823 von dem alten Rathausboden auf den neuen Rathausboden, gleich wie Mist oder Makulaturpapier behandelt, durch Taglöhner ohne alle Aussicht in Körben übertragen und haufenweise aufgeschüttet. In diesem Zustande und wieder auf Wägen und in Körben kamen diese wirklich kostbaren und schönen Schriften wieder in das Gemeindehaus auf Dachböden und in feuchte Gewölbe und wurden haufenweise aufgeschüttet. Als ich von Seiten des Magistrats im Jahre 1835 als Archivar angestellt wurde — natürlich ohne Besoldung — war ich restlos bemüht, nach und nach einen Theil zu ordnen; allein das, was ge ordnet war, ging bei der Uibertragung in das Gemeindehaus wieder zu Grunde und ich war nur soviel zu machen im Stande, daß das alte Archin, das neuere Archin, endlich die Registratur des Magistrats einzeln und abgesondert ist. Die Rechnungsbücher, Losungsbücher und Klauensteuerbücher, die Gerichtsbücher lie gen aufgehäuft am Boden des Gemeindehauses und werden, was Gott verhüten wolle, bei einer Feuersbrunst dasjenige Material bilden, welches die ganze Stadt Eger in Flammen setzen würde.“ Und etwas resigniert setzte er hinzu: „Bisher fehlt jedoch jede Anstalt, dieses höchst werthoolle Archin in feuersichere Lokali¬ täten zu bringen. Mein Streben, diese Sache zu ordnen, ist umsonst." Daß solches Geschick nicht nur das Stadtarchin, sondern fast alle Werte geschichtlicher und allgemein kultureller Bedeutung in der Stadt Eger traf, ist nur ein schwacher Trost. Es ist unfaßbar, wie viele Kulturgüter, die bis dahin Jahrhunderte überdauerten, der Stadt Eger nun innerhalb zweier Jahrzehnte verloren gingen! Nur wenige Beispiele mögen diese großen Verluste an Sach¬ und Kulturwerten andeuten. Zunächst eine Stelle aus der Chronik des letzten 46) Vinzenz Prökl in seiner handschrijtlichen Chronik der Stadt Eger, V. Band. 28
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Egerer Scharfrichters Karl Huß. Er schreibt da zum Jahre 1827: „Den 4. April ist Herr Michael Riedl, k. k. Rath, Schloß-Hauptmann, Baus und Gartendirektor zu Laxenburg und der übrigen k. k. Lustschlösser, aus Wien in Eger angekom men, die (schon im Oktober des vorigen Jahres) gekauften Sachen abzuholen. Dem bürgerlichen Glasermeister Riedl wurde für seine im 17. Jahrhundert von Tischlermeister Adam Eck gemachten sehr schön vertafelten und mit Figuren gezierten zwen Zimmern mit 680 fl. Conv. Münze bezahlt; ein Hoftischler Geselle, den Herr Riedl mitbrachte, und Meister Scharnagel aus Eger haben die Verkleidung herabgenommen und eingepackt. Der Ofen im Rathaus aus dem sogenannten Fürstenzimmer, 1575 von Jonas Hans März, Hafnermeister in Eger, verfertiget, der schöne Kasten auf Löwenfüßen mit Portraiten von Eben holz und künstlicher Einrichtung, ohngefähr 7 Fuß hoch, von Tischlermeister Jo- hann Haberstumpf verfertiget, war zum Geschenke für Kaiser Karl VI. 1713 bestimmt, ist aber nicht anwendbar von löbl. Magistrat gefunden worden. Da nun die Stadt Eger für den Ofen und Kasten nichts verlangte, so hat Herr Riedl von Sr. Majestät Kaiser Franz I. von Österreich sein größtes Wohlgefallen zu erkennen gegeben und mit einer goldenen Medaille an einer goldenen Kette, 60 Dukaten schwer, auf welcher Sr. Majestät Bildniß zu sehen, beschenket..... Nun hat auch Herr Riedl in der St. Niklas-Kirche den alten Zwölfapostelleuchter gesehen, welchen die Rothschmidgesellen in Nürnberg ... der Stadt ... zum Geschenke machten (1402). Darüber zeigte Herr Riedl seinen Wunsch im Namen seines Monarchen. Der Herr Stadtdechant Christoph Grasold konnte freilich dem Verlangen nicht widerstehn ... der Leuchter wurde demnach den 11. April ab genommen und mit denen übrigen Effecten 160 Centner eingepackt. Vier Frachtwägen haben an diesen Alterthümern ihre Ladung gehabt, und brachten dieses alles in die alte Fransburg GFranzensburg) bei Laxenburg ohnweit Wien, wo sie auf gestellt wurden. Die Fracht bis in Ort und Stelle hat 800 Gulden Wiener Wäh¬ rung gekostet.“ Ein Hauptverdienst an der Verschleppung Egerer Kunstschätze hatte wohl der damalige Egerer Bürgermeister Abraham Vinzenz Josef Totzauer 47). über dessen weitere Tätigkeit in dieser Beziehung seien als Beispiele nur noch folgende Einzelheiten angeführt: Im Jahre 1809 ließ er den Grabstein des Stadtkommandanten, Oberst Müffling (gest. 1677), von der Jungfernschanze beseitigen. Herrn Bürgermeister Totzauer, der hier seinen Garten hatte, war der Anblick des Steines zuwider. — Im Jahre 1810 ließ er sieben alte Sühn kreuze, die sich oben am Goldberge nächst der Johannisstatue befanden, auf Straßenschotter zertrümmern, „weil deren Anblilck angeblich bei den vorbeifahren den Kurgästen traurige Erinnerungen erwecken könnte.“ — Im gleichen Jahre ließ er das seit 1479 ,am scharfen Eck' bestandene steinerne Kornmaß abbrechen und verschottern. Daß er 1822 das Archin auf Dachböden schaffen ließ, ist schon berichtet worden; damals machten die Buben aus Pergamenthandschriften kleine Trommeln. 1826 verkaufte Bürgermeister Totzauer das von altersher beim Rate verwahrte alte Silbers und Zinngerät („wieder zahlreiche kostbare Antiquitäten weniger!“ vermerkt Prökl); 1832 ließ er den Turm bei der Walkermühle (an der Eger, am Weg zum „Schustersprung“), 1833 den Brucktorturm, 1834 den Schifftorturm, 1836 den Schulden oder Storchenturm (hinter der unteren Schulgasse) demolieren, 1837 ließ er, die ihm empfohlenen Sicherheitsmaßregeln 47) Darüber kann man einiges im Aussatze Karl Siegls „Ereignisse in Eger vor hundert Jahren“ im Egerer Jahrbuch 1927 nachlesen, wo übrigens auch Näheres über die nach Laxenburg geschassten Kunstschäze mitgeteilt ist. — Bgl. dazu auch den Aussaßz „Egerer Kunstschäze in Laxenburg“ im Egerer Jahrbuch 1884, S. 165 ff., gezeichnet von W. G. 29
Egerer Scharfrichters Karl Huß. Er schreibt da zum Jahre 1827: „Den 4. April ist Herr Michael Riedl, k. k. Rath, Schloß-Hauptmann, Baus und Gartendirektor zu Laxenburg und der übrigen k. k. Lustschlösser, aus Wien in Eger angekom men, die (schon im Oktober des vorigen Jahres) gekauften Sachen abzuholen. Dem bürgerlichen Glasermeister Riedl wurde für seine im 17. Jahrhundert von Tischlermeister Adam Eck gemachten sehr schön vertafelten und mit Figuren gezierten zwen Zimmern mit 680 fl. Conv. Münze bezahlt; ein Hoftischler Geselle, den Herr Riedl mitbrachte, und Meister Scharnagel aus Eger haben die Verkleidung herabgenommen und eingepackt. Der Ofen im Rathaus aus dem sogenannten Fürstenzimmer, 1575 von Jonas Hans März, Hafnermeister in Eger, verfertiget, der schöne Kasten auf Löwenfüßen mit Portraiten von Eben holz und künstlicher Einrichtung, ohngefähr 7 Fuß hoch, von Tischlermeister Jo- hann Haberstumpf verfertiget, war zum Geschenke für Kaiser Karl VI. 1713 bestimmt, ist aber nicht anwendbar von löbl. Magistrat gefunden worden. Da nun die Stadt Eger für den Ofen und Kasten nichts verlangte, so hat Herr Riedl von Sr. Majestät Kaiser Franz I. von Österreich sein größtes Wohlgefallen zu erkennen gegeben und mit einer goldenen Medaille an einer goldenen Kette, 60 Dukaten schwer, auf welcher Sr. Majestät Bildniß zu sehen, beschenket..... Nun hat auch Herr Riedl in der St. Niklas-Kirche den alten Zwölfapostelleuchter gesehen, welchen die Rothschmidgesellen in Nürnberg ... der Stadt ... zum Geschenke machten (1402). Darüber zeigte Herr Riedl seinen Wunsch im Namen seines Monarchen. Der Herr Stadtdechant Christoph Grasold konnte freilich dem Verlangen nicht widerstehn ... der Leuchter wurde demnach den 11. April ab genommen und mit denen übrigen Effecten 160 Centner eingepackt. Vier Frachtwägen haben an diesen Alterthümern ihre Ladung gehabt, und brachten dieses alles in die alte Fransburg GFranzensburg) bei Laxenburg ohnweit Wien, wo sie auf gestellt wurden. Die Fracht bis in Ort und Stelle hat 800 Gulden Wiener Wäh¬ rung gekostet.“ Ein Hauptverdienst an der Verschleppung Egerer Kunstschätze hatte wohl der damalige Egerer Bürgermeister Abraham Vinzenz Josef Totzauer 47). über dessen weitere Tätigkeit in dieser Beziehung seien als Beispiele nur noch folgende Einzelheiten angeführt: Im Jahre 1809 ließ er den Grabstein des Stadtkommandanten, Oberst Müffling (gest. 1677), von der Jungfernschanze beseitigen. Herrn Bürgermeister Totzauer, der hier seinen Garten hatte, war der Anblick des Steines zuwider. — Im Jahre 1810 ließ er sieben alte Sühn kreuze, die sich oben am Goldberge nächst der Johannisstatue befanden, auf Straßenschotter zertrümmern, „weil deren Anblilck angeblich bei den vorbeifahren den Kurgästen traurige Erinnerungen erwecken könnte.“ — Im gleichen Jahre ließ er das seit 1479 ,am scharfen Eck' bestandene steinerne Kornmaß abbrechen und verschottern. Daß er 1822 das Archin auf Dachböden schaffen ließ, ist schon berichtet worden; damals machten die Buben aus Pergamenthandschriften kleine Trommeln. 1826 verkaufte Bürgermeister Totzauer das von altersher beim Rate verwahrte alte Silbers und Zinngerät („wieder zahlreiche kostbare Antiquitäten weniger!“ vermerkt Prökl); 1832 ließ er den Turm bei der Walkermühle (an der Eger, am Weg zum „Schustersprung“), 1833 den Brucktorturm, 1834 den Schifftorturm, 1836 den Schulden oder Storchenturm (hinter der unteren Schulgasse) demolieren, 1837 ließ er, die ihm empfohlenen Sicherheitsmaßregeln 47) Darüber kann man einiges im Aussatze Karl Siegls „Ereignisse in Eger vor hundert Jahren“ im Egerer Jahrbuch 1927 nachlesen, wo übrigens auch Näheres über die nach Laxenburg geschassten Kunstschäze mitgeteilt ist. — Bgl. dazu auch den Aussaßz „Egerer Kunstschäze in Laxenburg“ im Egerer Jahrbuch 1884, S. 165 ff., gezeichnet von W. G. 29
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nicht beachtend, das herrliche Sterngewölbe der Frauenkirche zusammenstürzen, 1839 das alte Scharfrichterhaus niederreißen und vieles andere, was alt war und ihm nicht anstand, beseitigen. „Diese Vertilgungswut hat er bis zu seinem Tode (1845) fortgesetzt,“ versichert Vinzenz Prökl. Kein Wunder, daß für diese Zeit auch die Schätze des Stadtarchivs — übri¬ gens gleich den Archivalien vieler anderer sudetendeutscher Städte4s) — gleich¬ sam vogelfrei waren. Wer sich um sie kümmerte, schien Anrecht darauf zu haben, mit den schriftlichen überlieferungen der Stadt walten und schalten zu dürfen, wie er wollte. Man muß sich da eigentlich noch wundern und von Glück sagen, daß nicht noch mehr in Verlust geriet oder entfremdet wurde, als es ohnehin schon der Fall war. Im Sommer des Jahres 1849 wurde das Egerer Stadtarchin durch Dr. W. W. Tomek für das böhmische Landesmuseum in Prag durchgesehen 48a). Und zwar wollte er hier vor allem von wichtigen Urkunden für das Prager Landesmuseum Abschriften herstellen. Nach Durchsicht der Urkundenbestände des Egerer Stadt¬ archins stellte er dann am 24. August 1849 namens des Böhmischen Museums an den Magistrat und an das Stadtverordneten-Kollegium das Ersuchen, „daß von denjenigen Urkunden, namentlich Privilegien der Stadt, deren zwei, häufig auch mehrere Parien oder Abschriften vorhanden sind, eine der letzteren dem Böhmischen Mnseum geschenkt würde, wodurch nicht nur der vaterländischen Geschichte ein wesentlicher Dienst geleistet, sondern auch der beachtliche Vortheil erreicht würde, daß die betreffenden Urkunden an zwei verschiedenen Orten hinter- lägen, daher nicht so leicht dem gänzlichen Verluste ausgesetzt wären." Dr. W. W. Tomek hatte sich die in Frage kommenden Doppelstücke bereits vorgerichtet: es waren 117 Stück. Von dreißzig weiteren Urkunden, durchwegs aus dem 15. Jahrhundert stammend, wollte er die Abschriften in Prag besorgen und ersuchte daher um die leihweise überlassung dieser dreißig Originalurkunden. Beide Ansuchen Dr. Tomeks wurden dann auch bewilligt. Vom 27. August 1849 schon ift der Revers datiert, den Dr. W. W. Tomek über den Erhalt der 117 „Dupli¬ cate von Urkunden aus dem dortigen Stadtarchive“ und weiterer „dreißig anderer Urkunden, deren Verzeichnis von ihm an den löblichen Magistrat abgegeben wurde“, ausstellte; von den zuletzt angeführten Urkunden ist in diesem Revers zu lesen, daß sie ozu dem Behufe übergeben wurden, um bei möglichst baldiger Rückstellung derselben Abschriften für das böhmische Museum veranstalten zu können 49). Was um die gleiche Zeit im Zuge der durch die Verordnung vom 15. No- vember 1849, betreffend die Amtsübergabe an die neuen politischen Verwaltungs- behörden geforderten übergabe von Registratursakten und -büchern aus den Be- ständen des Stadtarchins Eger ausgehoben wurde, läßt sich heute im einzelnen nicht feftstellen. Ein halbes Jahrhundert später, im Jahre 1897, wurde aber dann davon ein für die Geschichte Egers und seiner unmittelbaren Umgebung sehr be deutsamer und umfangreicher Amtsbücherbestand, die Grunds und Kontrakten- bücher, vom Kreisgerichtspräsidium Eger der Egerer Stadtgemeinde wiederum übergeben; dieser über sünfhundert Bände zählende und von 1617 bis 1850 rei chende Bestand wird seitdem im Stadtarchin verwahrt. 48) Kurt Oberdorsfer: Das Archiowesen der sudetendeutschen Städte. — Archivaliſche Zeitschrift, 3. Folge, IV. Band (1928), S. 226 if. 48a) Diefer Dr. W. W. Tomek ist der nachmalige führende Prager Historiker Prof. Ritter von Tomek, der damals als (bezahlter) Koadjutor Palackýs in dessem Austrage nach Eger kam. 49) Stadtarchiv Eger, „Alte Regiftratur“, Fasz. 255. 30
nicht beachtend, das herrliche Sterngewölbe der Frauenkirche zusammenstürzen, 1839 das alte Scharfrichterhaus niederreißen und vieles andere, was alt war und ihm nicht anstand, beseitigen. „Diese Vertilgungswut hat er bis zu seinem Tode (1845) fortgesetzt,“ versichert Vinzenz Prökl. Kein Wunder, daß für diese Zeit auch die Schätze des Stadtarchivs — übri¬ gens gleich den Archivalien vieler anderer sudetendeutscher Städte4s) — gleich¬ sam vogelfrei waren. Wer sich um sie kümmerte, schien Anrecht darauf zu haben, mit den schriftlichen überlieferungen der Stadt walten und schalten zu dürfen, wie er wollte. Man muß sich da eigentlich noch wundern und von Glück sagen, daß nicht noch mehr in Verlust geriet oder entfremdet wurde, als es ohnehin schon der Fall war. Im Sommer des Jahres 1849 wurde das Egerer Stadtarchin durch Dr. W. W. Tomek für das böhmische Landesmuseum in Prag durchgesehen 48a). Und zwar wollte er hier vor allem von wichtigen Urkunden für das Prager Landesmuseum Abschriften herstellen. Nach Durchsicht der Urkundenbestände des Egerer Stadt¬ archins stellte er dann am 24. August 1849 namens des Böhmischen Museums an den Magistrat und an das Stadtverordneten-Kollegium das Ersuchen, „daß von denjenigen Urkunden, namentlich Privilegien der Stadt, deren zwei, häufig auch mehrere Parien oder Abschriften vorhanden sind, eine der letzteren dem Böhmischen Mnseum geschenkt würde, wodurch nicht nur der vaterländischen Geschichte ein wesentlicher Dienst geleistet, sondern auch der beachtliche Vortheil erreicht würde, daß die betreffenden Urkunden an zwei verschiedenen Orten hinter- lägen, daher nicht so leicht dem gänzlichen Verluste ausgesetzt wären." Dr. W. W. Tomek hatte sich die in Frage kommenden Doppelstücke bereits vorgerichtet: es waren 117 Stück. Von dreißzig weiteren Urkunden, durchwegs aus dem 15. Jahrhundert stammend, wollte er die Abschriften in Prag besorgen und ersuchte daher um die leihweise überlassung dieser dreißig Originalurkunden. Beide Ansuchen Dr. Tomeks wurden dann auch bewilligt. Vom 27. August 1849 schon ift der Revers datiert, den Dr. W. W. Tomek über den Erhalt der 117 „Dupli¬ cate von Urkunden aus dem dortigen Stadtarchive“ und weiterer „dreißig anderer Urkunden, deren Verzeichnis von ihm an den löblichen Magistrat abgegeben wurde“, ausstellte; von den zuletzt angeführten Urkunden ist in diesem Revers zu lesen, daß sie ozu dem Behufe übergeben wurden, um bei möglichst baldiger Rückstellung derselben Abschriften für das böhmische Museum veranstalten zu können 49). Was um die gleiche Zeit im Zuge der durch die Verordnung vom 15. No- vember 1849, betreffend die Amtsübergabe an die neuen politischen Verwaltungs- behörden geforderten übergabe von Registratursakten und -büchern aus den Be- ständen des Stadtarchins Eger ausgehoben wurde, läßt sich heute im einzelnen nicht feftstellen. Ein halbes Jahrhundert später, im Jahre 1897, wurde aber dann davon ein für die Geschichte Egers und seiner unmittelbaren Umgebung sehr be deutsamer und umfangreicher Amtsbücherbestand, die Grunds und Kontrakten- bücher, vom Kreisgerichtspräsidium Eger der Egerer Stadtgemeinde wiederum übergeben; dieser über sünfhundert Bände zählende und von 1617 bis 1850 rei chende Bestand wird seitdem im Stadtarchin verwahrt. 48) Kurt Oberdorsfer: Das Archiowesen der sudetendeutschen Städte. — Archivaliſche Zeitschrift, 3. Folge, IV. Band (1928), S. 226 if. 48a) Diefer Dr. W. W. Tomek ist der nachmalige führende Prager Historiker Prof. Ritter von Tomek, der damals als (bezahlter) Koadjutor Palackýs in dessem Austrage nach Eger kam. 49) Stadtarchiv Eger, „Alte Regiftratur“, Fasz. 255. 30
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Die meisten Verluste erlitt das Egerer Stadtarchin aber zu der Zeit, als sich Nikolaus Urban von Urbanstedt, der von 1852 bis 1867 als Ka- meralkommissär in Eger bedienstet war, in seinen Mußestunden mit den Egerer Archivalien beschäftigte. Vinzenz Prökl, der sich vordem nach besten Kräften die Ordnung des Archins hat angelegen sein lassen, war als Rechnungsrevident und Ökonomie-Inspektor durch andere Arbeiten in Anspruch genommen und wohnte im übrigen nun in Franzensbad, so daß der Bürgerausschuß durch einen Beschluß vom 29. Jänner 1858 das Anerbieten Urbans von Urbanstedt, „daß er die Zu- sammenstellung eines vollständigen Inventars über das Gemeindearchin, sowie die Ordnung desselben inclusive der hierstädtischen Bibliothek übernehmen wolle“, annahm 50). Vinzenz Prökl wurde am gleichen Tag mitgeteilt, daß er „der ehe mals übernommenen Verpflichtung als städt. Archivar nunmehr enthoben“ sei, da ihn seine gegenwärtige Amtswirksamkeit anderweitig in Anspruch nehme 51). In einer Mitteilung zur Bürgerausschuß-Sitzung vom 3. April 1865 wird berichtet, Urban von Urbanstedt habe sich mit diesen Arbeiten beinahe täglich durch einige Stunden in der Amtskanzlei des Stadtrates beschäftigt; später aber habe er sich „durch eingetretene Differenzen“ veranlaßt gesehen, das Verlangen zu stellen, daß ihm die Urkunden, Bücher, Aktenfaszikel usm. korbweise in seine Wohnung übertragen und nach deren Durchsicht wieder abgeholt würden. Von Seiten des Bürgerausschusses sei trotz den vom Stadtrate erhobenen Bedenken diesem Verlangen nicht nur willfahrt worden, sondern man habe sogar der Amts- dienerstochter Anna Heinl für das korbweise übertragen der Archivalien unterm 23. Jänner 1862 eine besondere Remuneration gewährt. „Sieben volle Jahre und darüber sind bereits seit jenem Zeitraum ver- strichen, wo Herr Urbanstedt die Ordnungsherstellung und Inventarsverfassung bezüglich des städtischen Archins übernahm; ob und inwieweit das angestrebte Ziel erreicht wurde, kann der Stadtrat wahrhaftig aus dem Grunde nicht an- geben, weil er nicht mehr in der Lage ist, die unter seinen Augen begonnene, nunmehr aber auf die häuslichen Räume des Herrn v. Urbanstedt beschränkte Thätigkeit zu würdigen und weil er auch rücksichtlich der etwa erzielten Erfolge bis zur Stunde in vollständiger Unkenntnis blieb.“ Um hierin nun einmal durch¬ greifenden Wandel zu schaffen, wurden in der Bürgerausschußsitzung vom 3. April 1865 folgende Beschlüsse gefaßzt: Sämtliche Urkunden, Schriften, Bücher usw., welche in das städtische Archin oder in die Gemeindebücherei gehören und fich noch in fremden Händen befinden, sind zurückzufordern; sämtliche Urkunden, Schriften u. dgl. sind unter Verschluß zu bringen; weiters ist eine Kommission von drei Mitgliedern zu wählen, welche die Frage über die Art und Weise einer Ordnung des Egerer Stadtarchins vorberaten und die nötigen Anträge für den Bürgerausschuß vorbereiten soll, und schließlich wurde der in der Sitzung vom 29. Jänner 1858 gefaßzte Beschluß des Bürgerausschusses, durch den die Archin ordnung an Urban von Urbanstedt übertragen wurde, als aufgehoben und auzer Kraft gesetzt erklärt. Diese sieben Jahre der Tätigkeit Urbanstedts im Egerer Stadtarchin lassen sich noch auf eine andere, freilich nicht alltägliche Weise zeitlich genau verfolgen, nämlich im „Anzeiger für Kunde der deutschen Vorzeit“ in Nürnberg, in welcher Zeitschrift laufend die Neuerwerbungen und Spenden des Germanischen Museums in Nürnberg ausgewiesen sind. 50) Städtische Registratur, Fasz. 60; hier auch die im folgenden herangezogenen Schriftstücke. 51) Städtische Registratur, Fasz. 326. 31
Die meisten Verluste erlitt das Egerer Stadtarchin aber zu der Zeit, als sich Nikolaus Urban von Urbanstedt, der von 1852 bis 1867 als Ka- meralkommissär in Eger bedienstet war, in seinen Mußestunden mit den Egerer Archivalien beschäftigte. Vinzenz Prökl, der sich vordem nach besten Kräften die Ordnung des Archins hat angelegen sein lassen, war als Rechnungsrevident und Ökonomie-Inspektor durch andere Arbeiten in Anspruch genommen und wohnte im übrigen nun in Franzensbad, so daß der Bürgerausschuß durch einen Beschluß vom 29. Jänner 1858 das Anerbieten Urbans von Urbanstedt, „daß er die Zu- sammenstellung eines vollständigen Inventars über das Gemeindearchin, sowie die Ordnung desselben inclusive der hierstädtischen Bibliothek übernehmen wolle“, annahm 50). Vinzenz Prökl wurde am gleichen Tag mitgeteilt, daß er „der ehe mals übernommenen Verpflichtung als städt. Archivar nunmehr enthoben“ sei, da ihn seine gegenwärtige Amtswirksamkeit anderweitig in Anspruch nehme 51). In einer Mitteilung zur Bürgerausschuß-Sitzung vom 3. April 1865 wird berichtet, Urban von Urbanstedt habe sich mit diesen Arbeiten beinahe täglich durch einige Stunden in der Amtskanzlei des Stadtrates beschäftigt; später aber habe er sich „durch eingetretene Differenzen“ veranlaßt gesehen, das Verlangen zu stellen, daß ihm die Urkunden, Bücher, Aktenfaszikel usm. korbweise in seine Wohnung übertragen und nach deren Durchsicht wieder abgeholt würden. Von Seiten des Bürgerausschusses sei trotz den vom Stadtrate erhobenen Bedenken diesem Verlangen nicht nur willfahrt worden, sondern man habe sogar der Amts- dienerstochter Anna Heinl für das korbweise übertragen der Archivalien unterm 23. Jänner 1862 eine besondere Remuneration gewährt. „Sieben volle Jahre und darüber sind bereits seit jenem Zeitraum ver- strichen, wo Herr Urbanstedt die Ordnungsherstellung und Inventarsverfassung bezüglich des städtischen Archins übernahm; ob und inwieweit das angestrebte Ziel erreicht wurde, kann der Stadtrat wahrhaftig aus dem Grunde nicht an- geben, weil er nicht mehr in der Lage ist, die unter seinen Augen begonnene, nunmehr aber auf die häuslichen Räume des Herrn v. Urbanstedt beschränkte Thätigkeit zu würdigen und weil er auch rücksichtlich der etwa erzielten Erfolge bis zur Stunde in vollständiger Unkenntnis blieb.“ Um hierin nun einmal durch¬ greifenden Wandel zu schaffen, wurden in der Bürgerausschußsitzung vom 3. April 1865 folgende Beschlüsse gefaßzt: Sämtliche Urkunden, Schriften, Bücher usw., welche in das städtische Archin oder in die Gemeindebücherei gehören und fich noch in fremden Händen befinden, sind zurückzufordern; sämtliche Urkunden, Schriften u. dgl. sind unter Verschluß zu bringen; weiters ist eine Kommission von drei Mitgliedern zu wählen, welche die Frage über die Art und Weise einer Ordnung des Egerer Stadtarchins vorberaten und die nötigen Anträge für den Bürgerausschuß vorbereiten soll, und schließlich wurde der in der Sitzung vom 29. Jänner 1858 gefaßzte Beschluß des Bürgerausschusses, durch den die Archin ordnung an Urban von Urbanstedt übertragen wurde, als aufgehoben und auzer Kraft gesetzt erklärt. Diese sieben Jahre der Tätigkeit Urbanstedts im Egerer Stadtarchin lassen sich noch auf eine andere, freilich nicht alltägliche Weise zeitlich genau verfolgen, nämlich im „Anzeiger für Kunde der deutschen Vorzeit“ in Nürnberg, in welcher Zeitschrift laufend die Neuerwerbungen und Spenden des Germanischen Museums in Nürnberg ausgewiesen sind. 50) Städtische Registratur, Fasz. 60; hier auch die im folgenden herangezogenen Schriftstücke. 51) Städtische Registratur, Fasz. 326. 31
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Nikolaus Urban von Urbanstedt ist im 4. Band der neuen Folge der ge- nannten Zeitschrift (Jahrgang 1857) das erste Mal verzeichnet. Er spendete damals der Bibliothek des Germanischen Museums 6 Bücher, darunter ein Lehensbuch des Sebastian von Wirsperg aus dem Jahre 1491. In der Jänner Beilage des Jahrganges 1858 sind folgende Spenden Urbanstedts ausgewiesen: für das Archiv des Germanischen Museums 14 Urkunden aus der Zeit von 1434 bis 1753, für die Bibliothek 12 Plakate aus dem 16. Jahrhundert und 3 weitere Schriften aus dem 17. und dem 18. Jahrhundert; und für die Kunst und Alter- tumssammlung zwei Originalsiegel aus dem 15. und 16. Jahrhundert. In der Mai-Beilage zum „Anzeiger“ sind abermals folgende Spenden ausgewiesen: für das Archin 15 Urkunden von 1505 bis 1621; für die Bibliothek 4 Bücher aus dem 19. Jahrhundert und ein Mandat Kaiser Rudolfs II. (Aufgebot zum Türkenzug); und für die Kunst und Altertumssammlung zwei Originalsiegel aus dem 16. Jahrhundert sowie einige Lackabdrücke von älteren und neueren Siegeln und Medaillen des 17. und 18. Jahrhunderts. In der September-Beilage desselben Jahrganges sind folgende Spenden angeführt: für das Archiv 8 Urkunden aus der Zeit von 1470 bis ins 17. Jahrhundert, zum Teil auf Kaaden, Preßuitz und Sonnenberg bezüglich; für die Bibliothek zwei Pergamentblätter eines Kalenders aus dem 15. Jahrhundert, sowie eine Papierhandschrist, enthaltend Notizen über einige böhmische Ortschaften; und für die Kunst und Altertumssammlung 24 Lackabdrücke von älteren und neueren Siegelstöcken. Und schließlich in der Dezember-Beilage immer noch des gleichen Jahrganges 1858: für das Archin sieben Urkunden aus der Zeit von 1425 bis 1477, sechs weitere Handschriften aus dem 16. Jahrhundert, sowie das Egerer Fronleichnamsspiel, die einzige erhaltene Niederschrift des umfangreichen Egerer geistlichen Spiels aus der Mitte des 15. Jahrhunderts 52). Und in dieser Art geht es Jahr für Jahr weiter bis 1862! Wie es damals hieß, strebte Nikolaus Urban von Urbanstedt die Pflegerschaft des Germanischen Museums für Eger an und wurde auch bald darauf als „Pfleger“ bestellt 53). Aber nicht allein durch seine sreigebigen Spenden an das Nürnberger Museum und auch an den Verein für Geschichte der Deutschen in Böhmen 51), die natürlich ohne Wissen und Einwilligung der Stadtgemeinde Eger als Besitzerin und Eigen- tümerin erfolgten, ist das Egerer Stadtarchin um wertvolle Einzelstücke geschädigt worden; auch die Art, wie Nikolaus Urban von Urbanstedt „im Archin“ arbeitete, war kaum dazu angetan, von einer besonderen Fürsorge für die alten Schriften- bestände der Stadtverwaltung zu sprechen: Urbanstedt sichtete die Archivalien, wie schon erwähnt, in seiner Wohnung, wohin er korbweise die Akten und Ur- kunden und Stadtbücher tragen ließ. Gar manches andere Archinstück mag da noch im „Privatbesitz“ geblieben sein, ohne daß man heute mehr weiß, was es gewesen ist. Einige Sachen aus diesem „Privatbesitz“ sind durch die freundliche Vermittlung des Kaadner Archivars, Schulrats Hofmann, aus dem Nachlasse eines Nachkommen des genannten Niklas Urban von Urbanstedt noch im Jänner 1931 dem Archiv der Stadt Eger zurückgestellt worden. Es befanden sich darunter neben anderem ein Plauensches Lehensregister aus der Zeit um 1450, einige kaiserliche 52) Alle späteren Bemühungen Siegls, diese kostbare Handschrift sür das Archin zurück zugewinnen, blieben erfolglos. 53) K. Siegl: Das Egerer Fronleichnamsspiel. — Zeitschrift Unser Egerland, Jahrgang 35 (1931). 54) In der dem Jahrgang 1867 der Mitteilungen des Vereines für Geschichte der Dentschen in Böhmen beigegebenen „Geschenkschronik“ find eine ganze Reihe von Originalurkunden, die Stadt Eger betreffend, angeführt, die N. Urban v. Urbanstedt dem Geschichtsverein spendete. 32
Nikolaus Urban von Urbanstedt ist im 4. Band der neuen Folge der ge- nannten Zeitschrift (Jahrgang 1857) das erste Mal verzeichnet. Er spendete damals der Bibliothek des Germanischen Museums 6 Bücher, darunter ein Lehensbuch des Sebastian von Wirsperg aus dem Jahre 1491. In der Jänner Beilage des Jahrganges 1858 sind folgende Spenden Urbanstedts ausgewiesen: für das Archiv des Germanischen Museums 14 Urkunden aus der Zeit von 1434 bis 1753, für die Bibliothek 12 Plakate aus dem 16. Jahrhundert und 3 weitere Schriften aus dem 17. und dem 18. Jahrhundert; und für die Kunst und Alter- tumssammlung zwei Originalsiegel aus dem 15. und 16. Jahrhundert. In der Mai-Beilage zum „Anzeiger“ sind abermals folgende Spenden ausgewiesen: für das Archin 15 Urkunden von 1505 bis 1621; für die Bibliothek 4 Bücher aus dem 19. Jahrhundert und ein Mandat Kaiser Rudolfs II. (Aufgebot zum Türkenzug); und für die Kunst und Altertumssammlung zwei Originalsiegel aus dem 16. Jahrhundert sowie einige Lackabdrücke von älteren und neueren Siegeln und Medaillen des 17. und 18. Jahrhunderts. In der September-Beilage desselben Jahrganges sind folgende Spenden angeführt: für das Archiv 8 Urkunden aus der Zeit von 1470 bis ins 17. Jahrhundert, zum Teil auf Kaaden, Preßuitz und Sonnenberg bezüglich; für die Bibliothek zwei Pergamentblätter eines Kalenders aus dem 15. Jahrhundert, sowie eine Papierhandschrist, enthaltend Notizen über einige böhmische Ortschaften; und für die Kunst und Altertumssammlung 24 Lackabdrücke von älteren und neueren Siegelstöcken. Und schließlich in der Dezember-Beilage immer noch des gleichen Jahrganges 1858: für das Archin sieben Urkunden aus der Zeit von 1425 bis 1477, sechs weitere Handschriften aus dem 16. Jahrhundert, sowie das Egerer Fronleichnamsspiel, die einzige erhaltene Niederschrift des umfangreichen Egerer geistlichen Spiels aus der Mitte des 15. Jahrhunderts 52). Und in dieser Art geht es Jahr für Jahr weiter bis 1862! Wie es damals hieß, strebte Nikolaus Urban von Urbanstedt die Pflegerschaft des Germanischen Museums für Eger an und wurde auch bald darauf als „Pfleger“ bestellt 53). Aber nicht allein durch seine sreigebigen Spenden an das Nürnberger Museum und auch an den Verein für Geschichte der Deutschen in Böhmen 51), die natürlich ohne Wissen und Einwilligung der Stadtgemeinde Eger als Besitzerin und Eigen- tümerin erfolgten, ist das Egerer Stadtarchin um wertvolle Einzelstücke geschädigt worden; auch die Art, wie Nikolaus Urban von Urbanstedt „im Archin“ arbeitete, war kaum dazu angetan, von einer besonderen Fürsorge für die alten Schriften- bestände der Stadtverwaltung zu sprechen: Urbanstedt sichtete die Archivalien, wie schon erwähnt, in seiner Wohnung, wohin er korbweise die Akten und Ur- kunden und Stadtbücher tragen ließ. Gar manches andere Archinstück mag da noch im „Privatbesitz“ geblieben sein, ohne daß man heute mehr weiß, was es gewesen ist. Einige Sachen aus diesem „Privatbesitz“ sind durch die freundliche Vermittlung des Kaadner Archivars, Schulrats Hofmann, aus dem Nachlasse eines Nachkommen des genannten Niklas Urban von Urbanstedt noch im Jänner 1931 dem Archiv der Stadt Eger zurückgestellt worden. Es befanden sich darunter neben anderem ein Plauensches Lehensregister aus der Zeit um 1450, einige kaiserliche 52) Alle späteren Bemühungen Siegls, diese kostbare Handschrift sür das Archin zurück zugewinnen, blieben erfolglos. 53) K. Siegl: Das Egerer Fronleichnamsspiel. — Zeitschrift Unser Egerland, Jahrgang 35 (1931). 54) In der dem Jahrgang 1867 der Mitteilungen des Vereines für Geschichte der Dentschen in Böhmen beigegebenen „Geschenkschronik“ find eine ganze Reihe von Originalurkunden, die Stadt Eger betreffend, angeführt, die N. Urban v. Urbanstedt dem Geschichtsverein spendete. 32
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Mandate, ein Brief Buttlers aus dem Jahre 1636, ein Mandat Wallensteins und viele andere schöne Einzelstücke. Bei solchen Gegebenheiten ist es besonders dankenswert, daß Vinzenz Prökl nach seinen eigenen Aufzeichnungen in der Egerer Stadtchronik — „öfter dagegen protestierte“. Aber dieser wiederholte Einspruch hatte zunächst noch keinen Erfolg. Erst im Jahre 1865, als Professor I. Wolf als Ausschußmitglied in der bereits angeführten Bürgerausschuß-Sitzung vom 3. April den Antrag stellte, die Archivalien von Nikolaus Urban von Urbanstedt rückzuverlangen, gut zu verwahren und zur Bestellung eines Archivars die Vorbereitungen zu treffen, wurde Urbanstedt als „Archin-Regulator“ entlassen und eine Kommission, bestehend aus den für diese Sache sehr erglühten Herrn IUDr. Gschier, Herrn Ditrich und Herrn Prof. Wolf gewählt, welche geeignete Anträge vorzulegen hatten 55). Durch Beschluß des Bürgerausschusses vom 26. September 1865 wurde dann Dr. Franz Kürschner mit der Neuordnung des Egerer Stadtarchins betraut. Dr. Kürschner begann im Oktober 1865 mit seiner Ordnungsarbeit im Egerer Stadtarchin 50). Zunächst ging er daran, geeignete Räumlichkeiten zu suchen, wo die Teilbestände des Stadtarchivs gesichert aufgestellt werden konnten. Man einigte sich schließlich, drei zur ebenen Erde gelegene gewölbte Räume des alten Rathauses, die damals als Kutscherwohnung dienten, für diese Zwecke zu ver- wenden, da sie am besten für die Ausbewahrung der Archivalien geeignet schienen. Während einer dreijährigen Arbeit57) schied Dr. Kürschner den Gesamt- bestand des Egerer Stadtarchins in die drei Hauptabteilungen „Urkunden“, „Stadtbücher“ und „Akten“. Auch zeitlich wurde die Durchordnung in dieser Reihenfolge angegangen. Zuerst wurden alle Pergament-Urkunden vorgenom- men, um „für die zu entwerfende systematische Ordnung des Archins den richtigen Ausgangspunkt zu gewinnen5s). Dann wurden die zahlreichen Stadt- bücher ausgesondert und in geschlossenen Reihen in einem der drei neuen Archin zimmer aufgestellt. Hierauf wurde mit der Sichtung der Aktenbestände be gonnen. Nach seinen eigenen Worten leitete Dr. F. Kürschner bei der Wahl der einzuführenden Ordnung der Gedanke, „mit Festhaltung wissenschaftlicher Ein- theilungsgründe die Zugänglichkeit des Archins so leicht als möglich zu gestalten“. Der Grundzug der von Dr. Kürschner eingeführten Archivordnung war der nach Sachgruppen (Materien). Bei all seinen Archivarbeiten hatte Dr. Kürschner von allem Anfang an freilich nur die Absicht, eine erstmalige Rohordnung des Archins durchzuführen, und steckte sich als sein in verhältnismäßig kurzer Zeit zu erreichendes Ziel die Abfassung eines ersten übersichtlichen Katalogs über alle Teilbestände dieses großen Archins, von dem er sagte, daß es im Hinblick auf deutsche Geschichte unter den Archiven Böhmens den Vorrang in Anspruch nehmen könne, während es als Stadtarchin in noch weiteren Kreisen seinesgleichen suchen dürfte 59). 55) Prökl, Chronik, V. Band, Fol. 50. 56) Städt. Registratur, Fasz. 326. 57) Den Bericht über seine Arbeiten legte Franz Rürschner als Aufsaz im 41. Band des von der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften herausgegebenen Archins für Kunde österreichi scher Geschichtsquellen (1869) unter dem Titel „Das Archin der Stadt Eger“ vor. 58) Franz Kürschner: in seinem angeführten Bericht. 59) Franz Kürschner in seinem angesührten Auffaßz über das Archin der Stadt Eger. — In einem Archivbericht an den Egerer Stadtrat vom 30. Oktober 1867 formulierte er diesen Gedanken so: Die Bestände verleihen dem Egerer Archin einen solchen Wert, „wie ihn kein Archin Böhmens für sich in Anfpruch nehmen kann. Dies ift nicht meine Meinung allein, fondern die- selbe wird von Männern von anerkannter Autorität wie Prof. Gindely, Landesarchivar in Prag, und Pros. Adam Wolf getheilt“. (Städt. Registratur, Fasz. 326.) 33
Mandate, ein Brief Buttlers aus dem Jahre 1636, ein Mandat Wallensteins und viele andere schöne Einzelstücke. Bei solchen Gegebenheiten ist es besonders dankenswert, daß Vinzenz Prökl nach seinen eigenen Aufzeichnungen in der Egerer Stadtchronik — „öfter dagegen protestierte“. Aber dieser wiederholte Einspruch hatte zunächst noch keinen Erfolg. Erst im Jahre 1865, als Professor I. Wolf als Ausschußmitglied in der bereits angeführten Bürgerausschuß-Sitzung vom 3. April den Antrag stellte, die Archivalien von Nikolaus Urban von Urbanstedt rückzuverlangen, gut zu verwahren und zur Bestellung eines Archivars die Vorbereitungen zu treffen, wurde Urbanstedt als „Archin-Regulator“ entlassen und eine Kommission, bestehend aus den für diese Sache sehr erglühten Herrn IUDr. Gschier, Herrn Ditrich und Herrn Prof. Wolf gewählt, welche geeignete Anträge vorzulegen hatten 55). Durch Beschluß des Bürgerausschusses vom 26. September 1865 wurde dann Dr. Franz Kürschner mit der Neuordnung des Egerer Stadtarchins betraut. Dr. Kürschner begann im Oktober 1865 mit seiner Ordnungsarbeit im Egerer Stadtarchin 50). Zunächst ging er daran, geeignete Räumlichkeiten zu suchen, wo die Teilbestände des Stadtarchivs gesichert aufgestellt werden konnten. Man einigte sich schließlich, drei zur ebenen Erde gelegene gewölbte Räume des alten Rathauses, die damals als Kutscherwohnung dienten, für diese Zwecke zu ver- wenden, da sie am besten für die Ausbewahrung der Archivalien geeignet schienen. Während einer dreijährigen Arbeit57) schied Dr. Kürschner den Gesamt- bestand des Egerer Stadtarchins in die drei Hauptabteilungen „Urkunden“, „Stadtbücher“ und „Akten“. Auch zeitlich wurde die Durchordnung in dieser Reihenfolge angegangen. Zuerst wurden alle Pergament-Urkunden vorgenom- men, um „für die zu entwerfende systematische Ordnung des Archins den richtigen Ausgangspunkt zu gewinnen5s). Dann wurden die zahlreichen Stadt- bücher ausgesondert und in geschlossenen Reihen in einem der drei neuen Archin zimmer aufgestellt. Hierauf wurde mit der Sichtung der Aktenbestände be gonnen. Nach seinen eigenen Worten leitete Dr. F. Kürschner bei der Wahl der einzuführenden Ordnung der Gedanke, „mit Festhaltung wissenschaftlicher Ein- theilungsgründe die Zugänglichkeit des Archins so leicht als möglich zu gestalten“. Der Grundzug der von Dr. Kürschner eingeführten Archivordnung war der nach Sachgruppen (Materien). Bei all seinen Archivarbeiten hatte Dr. Kürschner von allem Anfang an freilich nur die Absicht, eine erstmalige Rohordnung des Archins durchzuführen, und steckte sich als sein in verhältnismäßig kurzer Zeit zu erreichendes Ziel die Abfassung eines ersten übersichtlichen Katalogs über alle Teilbestände dieses großen Archins, von dem er sagte, daß es im Hinblick auf deutsche Geschichte unter den Archiven Böhmens den Vorrang in Anspruch nehmen könne, während es als Stadtarchin in noch weiteren Kreisen seinesgleichen suchen dürfte 59). 55) Prökl, Chronik, V. Band, Fol. 50. 56) Städt. Registratur, Fasz. 326. 57) Den Bericht über seine Arbeiten legte Franz Rürschner als Aufsaz im 41. Band des von der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften herausgegebenen Archins für Kunde österreichi scher Geschichtsquellen (1869) unter dem Titel „Das Archin der Stadt Eger“ vor. 58) Franz Kürschner: in seinem angeführten Bericht. 59) Franz Kürschner in seinem angesührten Auffaßz über das Archin der Stadt Eger. — In einem Archivbericht an den Egerer Stadtrat vom 30. Oktober 1867 formulierte er diesen Gedanken so: Die Bestände verleihen dem Egerer Archin einen solchen Wert, „wie ihn kein Archin Böhmens für sich in Anfpruch nehmen kann. Dies ift nicht meine Meinung allein, fondern die- selbe wird von Männern von anerkannter Autorität wie Prof. Gindely, Landesarchivar in Prag, und Pros. Adam Wolf getheilt“. (Städt. Registratur, Fasz. 326.) 33
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Neben der reinen Durchordnung und Sichtung der Teilbestände des Egerer Stadtarchins forschte er auch bei gelegentlichen Besuchen in anderen Archiven, wie im Hauss, Hof- und Staatsarchin in Wien oder in den Archiven von München, Amberg, Bamberg und Nürnberg nach Aufzeichnungen über Beziehun- gen zu Eger und nahm von wertvolleren Stücken Abschrift für das Egerer Stadtarchin. Im übrigen verarbeitete er dann selbst noch das ihm zugängliche Archivmaterial zu einer geschlossenen Darstellung der staatsrechtlichen Verhältnisse Egers und Böhmens in ihrer geschichtlichen Entwicklung. Noch heute gilt dieses Buch 60) als eines der besten Bücher im Schrifttum über die Geschichte der Stadt und des Landes Eger überhaupt. Franz Kürschners Ordnungsarbeit im Egerer Stadtarchiv dauerte bis ins Jahr 1868 hinein. Am 27. August dieses Jahres legte er dem Stadtrate seinen Abschlußbericht vor 61). Hier wird der Leitgedanke der Ordnungsarbeit Kürschners noch einmal klar ausgesprochen: „Aus beiliegendem Hauptkataloge ist leicht zu ersehen, daß ich vor allem bestrebt war, eine leichte und schnelle übersicht über die Massen des archivalischen Materials zu ermöglichen, indem ich dieselben nach echt wissenschaftlichen Eintheilungsgründen zunächst unter wenige aber desto mehr fixierte und genau umgränzte Gesichtspunkte stellte, von denen aus sich die Mannigfaltigkeit des Materials mit Sicherheit beherrschen läßt.“ über das Außere des Egerer Stadtarchins in damaliger Zeit ist in diesem Berichte folgendes zu lesen: „Das Archivlokale besteht aus drei Gemächern, von denen die beiden ersten 14 Kästen — wovon 8 mit je 18 Doppelschubfächern — enthalten, während das dritte Gemach die Menge der Stadtbücher kaum zu fassen vermag. — Es kann nicht nur mir, sondern zumeist dem löblichen Stadtrathe zur Befriedigung ge reichen, daß Fachmänner von ausgezeichnetem Rufe, wie Professor Dr. Sickel, über die getroffene Anordnung des Archivbestandes sich in höchst anerkennender Weise geäußert haben.“ über den Stand der Archivarbeit im allgemeinen macht Franz Kürschner in seinem Schlußbericht folgende Ausführungen: „Wenn nun auch die Ordnung des Archins in allen ihren wesentlichen Beziehungen in der angegebenen Weise durch¬ geführt ist, so bleibt doch noch einiges zum Einreihen übrig. Daß ich diesen kleinen Rest zurücklassen muß, wird mir bei dem Umfange und der abgespannten Mühe der Arbeit sowie bei dem Umstande, daß ich keinen Diener zur Dis- position hatte, sicherlich Niemand zum Vorwurfe machen, zumal bereits für alles Vorsorge getroffen wurde. Es gilt ja nicht mehr, neue Rubriken zu schaffen oder am System zu ändern, sondern eben nur einzureihen und zu er gänzen. Vor allem andern aber kommt es darauf an, die gegenwärtige Ord nung zu erhalten! Ein Archin ist eben zur Benützung da und zur Verwerthung für die Wissenschaft. Mit Stolz kann die Stadt Eger ihr werthvolles Archiv jedwedem Berufenen zur Benützung öffnen; denn überall finden sich Zeugnisse echten Bürgersinns und bedeutungsvolle historische Erinnerungen, die aus den engen Schranken städtischer Interessen weit hinausgreifend in dem großen Strome der deutschen Geschichte münden.“ Kurze Zeit darnach verließ Franz Kürschner Eger, um als Gymnasiallehrer nach Troppau zu übersiedeln, von wo er dann alsbald 2) nach Wien ins Archiv 60) Franz Rürschner: Eger und Böhmen. Die Staatsrechtlichen Verhältnisse in ihrer historischen Entwickelung. — Wien 1870. 61) Städt. Registratur, Fasz. 326. 62) Ein Dankschreiben Dr. Kürschners sür die Beglückwünschung des Egerer Stadtrates zu seiner Ernennung zum Direktor des Reichs-Finanzarchins in Wien trägt das Datum: 6. August 1874. (Städt. Regiftratur, Fasz. 326.) 34
Neben der reinen Durchordnung und Sichtung der Teilbestände des Egerer Stadtarchins forschte er auch bei gelegentlichen Besuchen in anderen Archiven, wie im Hauss, Hof- und Staatsarchin in Wien oder in den Archiven von München, Amberg, Bamberg und Nürnberg nach Aufzeichnungen über Beziehun- gen zu Eger und nahm von wertvolleren Stücken Abschrift für das Egerer Stadtarchin. Im übrigen verarbeitete er dann selbst noch das ihm zugängliche Archivmaterial zu einer geschlossenen Darstellung der staatsrechtlichen Verhältnisse Egers und Böhmens in ihrer geschichtlichen Entwicklung. Noch heute gilt dieses Buch 60) als eines der besten Bücher im Schrifttum über die Geschichte der Stadt und des Landes Eger überhaupt. Franz Kürschners Ordnungsarbeit im Egerer Stadtarchiv dauerte bis ins Jahr 1868 hinein. Am 27. August dieses Jahres legte er dem Stadtrate seinen Abschlußbericht vor 61). Hier wird der Leitgedanke der Ordnungsarbeit Kürschners noch einmal klar ausgesprochen: „Aus beiliegendem Hauptkataloge ist leicht zu ersehen, daß ich vor allem bestrebt war, eine leichte und schnelle übersicht über die Massen des archivalischen Materials zu ermöglichen, indem ich dieselben nach echt wissenschaftlichen Eintheilungsgründen zunächst unter wenige aber desto mehr fixierte und genau umgränzte Gesichtspunkte stellte, von denen aus sich die Mannigfaltigkeit des Materials mit Sicherheit beherrschen läßt.“ über das Außere des Egerer Stadtarchins in damaliger Zeit ist in diesem Berichte folgendes zu lesen: „Das Archivlokale besteht aus drei Gemächern, von denen die beiden ersten 14 Kästen — wovon 8 mit je 18 Doppelschubfächern — enthalten, während das dritte Gemach die Menge der Stadtbücher kaum zu fassen vermag. — Es kann nicht nur mir, sondern zumeist dem löblichen Stadtrathe zur Befriedigung ge reichen, daß Fachmänner von ausgezeichnetem Rufe, wie Professor Dr. Sickel, über die getroffene Anordnung des Archivbestandes sich in höchst anerkennender Weise geäußert haben.“ über den Stand der Archivarbeit im allgemeinen macht Franz Kürschner in seinem Schlußbericht folgende Ausführungen: „Wenn nun auch die Ordnung des Archins in allen ihren wesentlichen Beziehungen in der angegebenen Weise durch¬ geführt ist, so bleibt doch noch einiges zum Einreihen übrig. Daß ich diesen kleinen Rest zurücklassen muß, wird mir bei dem Umfange und der abgespannten Mühe der Arbeit sowie bei dem Umstande, daß ich keinen Diener zur Dis- position hatte, sicherlich Niemand zum Vorwurfe machen, zumal bereits für alles Vorsorge getroffen wurde. Es gilt ja nicht mehr, neue Rubriken zu schaffen oder am System zu ändern, sondern eben nur einzureihen und zu er gänzen. Vor allem andern aber kommt es darauf an, die gegenwärtige Ord nung zu erhalten! Ein Archin ist eben zur Benützung da und zur Verwerthung für die Wissenschaft. Mit Stolz kann die Stadt Eger ihr werthvolles Archiv jedwedem Berufenen zur Benützung öffnen; denn überall finden sich Zeugnisse echten Bürgersinns und bedeutungsvolle historische Erinnerungen, die aus den engen Schranken städtischer Interessen weit hinausgreifend in dem großen Strome der deutschen Geschichte münden.“ Kurze Zeit darnach verließ Franz Kürschner Eger, um als Gymnasiallehrer nach Troppau zu übersiedeln, von wo er dann alsbald 2) nach Wien ins Archiv 60) Franz Rürschner: Eger und Böhmen. Die Staatsrechtlichen Verhältnisse in ihrer historischen Entwickelung. — Wien 1870. 61) Städt. Registratur, Fasz. 326. 62) Ein Dankschreiben Dr. Kürschners sür die Beglückwünschung des Egerer Stadtrates zu seiner Ernennung zum Direktor des Reichs-Finanzarchins in Wien trägt das Datum: 6. August 1874. (Städt. Regiftratur, Fasz. 326.) 34
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des Reichs-Finanzministeriums kam. Nach dem Abgange Kürschners wurde durch Beschluß des Egerer Bürgerausschusses vom 7. September 1868 die Fortführung der Archivordnung über eigenes Ersuchen dem Gymnasial-Lehramtskandidaten Anton Riedl, der im übrigen auch von Franz Kürschner bestens empfohlen wurde, übertragen. Dieser war aber nur wenige Monate im Archin beschäftigt. Seine Tätigkeit bricht im Mai 1869 plötzlich abs3). Nun blieb die Arbeit im Egerer Stadtarchin sür einige Zeit liegen, bis man Prof. Kürschner wiederum nach Eger bat, um während der Schulferien die Ord nung im Egerer Stadtarchin wenigstens zu einem vorläufigen Abschluß zu brin- gen. Anfangs September 1869 erstattete Franz Kürschner über diese seine letzte Tätigleit im Egerer Stadtarchin folgenden Bericht61): „Bei meiner durch das bedauernswerte Schicksal des seitherigen Archins- verwesers A. Riedl veranlaßten Ankunst allhier fand ich die zurückgelassenen Arbeiten wesentlich und ganz nach meinem Sinne gefördert vor, sodaß ich nach verhältnismäßig kurzer, wiewohl anstrengender Arbeit im Stande war, den noch vorhandenen Rest einzureihen. So achtunggebietend nun das Stadtarchin in seiner gegenwärtigen Gestalt dasteht, so kann es gleichwohl nicht sich selbst über lassen bleiben: solch ein Institut beruht seiner Natur nach auf fortwährender Ergänzung und Vervollständigung. Abgesehen davon, daß noch so manches min- der wesentliche dem Archiv hätte einverleibt werden sollen, wegen Mangels an Raum aber nicht untergebracht werden konnte, macht ja jedes Jahr einen wenn auch unmerkbaren Abschnitt und aus der Registratur löst sich eine Partie um die andere ab, um ins Archin aufgenommen (zu werden und) als Material für die Geschichte der Stadt zu dienen. Man denke ja nicht, daß das, was uns heute als alltäglich erscheint, von späteren Generationen nicht mit Begierde ergriffen und hochgehalten werden könnte! Darum wird die löbliche Stadtvertretung, die schon so viele Beweise ihres Interesses für Geschichte gegeben, sicherlich auch fernerhin ihre Sorge dem Archine zuwenden, damit das mühsam gesammelte, von den Vorältern überlieferte Material durch eine entsprechende Beauffichtigung die wünschenswerthe Pflege, Vervollständigung und Verwerthung finde. Eine bestän dige Aufsicht ist aber gegenwärthig umso nothwendiger, als das Archivlokal wegen seiner etwas feuchten Lage der Lüftung gar sehr bedarf. Zu dem Archindienste, den ich in der Beilage ausführlicher behandle, eignet sich nur ein wissenschaftlich gebildeter Mann, der im Stande ist, die verschiedenen Auskünfte, die von einem Archw gefordert werden, zu geben, eine Arbeit, die ihm durch das Vorhanden sein eines übersichtlichen Katalogs wesentlich erleichtert wird. Zudem wird mein Bericht über das hiesige Stadtarchin, der in nächster Zeit die Presse verlassen dürfte 85), über die innere Einrichtung des Archins die genügenden Aufschlüsse geben. 63) Im Jahresbericht des Egerer Gymnafiums füir das Jahr 1869 steht über A. Riedl folgender Vermerk: ..... er lehrte bis zum 19. Mai 1869, an welchem Tage er nach einem bedauerlichen Zwischenfall spurlos verschwand.“ — Ohne daß ein Name genannt ist, dürste fich folgende Merke in der „Egerer Zeitung“ vom 27. Mai dieses Jahres auf Riedl beziehen: „In der Restauration S. bei Eger ereignete sich in diesen Tagen ein sehr bedauernswerter Vorfall. Es hatten daselbst zwei Gäste einen Wortwechfel und während deffen lam der Pächter dazu, nahm die Partei des einen Gastes, wahrscheinlich aus dem Grunde, weil dieser ihn schon öfter besucht hatte, und sie sollen hieraus den anderen Gast mißhandelt haben. Dieser mißhandelte Gast, ein sonst fehr intelligenter Mensch, wurde dadurch hart an feinem Ehrgesühle beleidigt und ver ließ die Restauration, ohne daß er bis heute wieder zum Vorschein gekommen ist. Man besürchtet, daß er sich ein Leid angethan hätte." 64) Städt. Registratur, Fasz. 60. 65) Franz Rürschner: „Das Archin der Stadt Eger“ ist im Jahrgang 1869 des „Archins sür Kunde österreichischer Geschichtsquellen“ erschienen. 35
des Reichs-Finanzministeriums kam. Nach dem Abgange Kürschners wurde durch Beschluß des Egerer Bürgerausschusses vom 7. September 1868 die Fortführung der Archivordnung über eigenes Ersuchen dem Gymnasial-Lehramtskandidaten Anton Riedl, der im übrigen auch von Franz Kürschner bestens empfohlen wurde, übertragen. Dieser war aber nur wenige Monate im Archin beschäftigt. Seine Tätigkeit bricht im Mai 1869 plötzlich abs3). Nun blieb die Arbeit im Egerer Stadtarchin sür einige Zeit liegen, bis man Prof. Kürschner wiederum nach Eger bat, um während der Schulferien die Ord nung im Egerer Stadtarchin wenigstens zu einem vorläufigen Abschluß zu brin- gen. Anfangs September 1869 erstattete Franz Kürschner über diese seine letzte Tätigleit im Egerer Stadtarchin folgenden Bericht61): „Bei meiner durch das bedauernswerte Schicksal des seitherigen Archins- verwesers A. Riedl veranlaßten Ankunst allhier fand ich die zurückgelassenen Arbeiten wesentlich und ganz nach meinem Sinne gefördert vor, sodaß ich nach verhältnismäßig kurzer, wiewohl anstrengender Arbeit im Stande war, den noch vorhandenen Rest einzureihen. So achtunggebietend nun das Stadtarchin in seiner gegenwärtigen Gestalt dasteht, so kann es gleichwohl nicht sich selbst über lassen bleiben: solch ein Institut beruht seiner Natur nach auf fortwährender Ergänzung und Vervollständigung. Abgesehen davon, daß noch so manches min- der wesentliche dem Archiv hätte einverleibt werden sollen, wegen Mangels an Raum aber nicht untergebracht werden konnte, macht ja jedes Jahr einen wenn auch unmerkbaren Abschnitt und aus der Registratur löst sich eine Partie um die andere ab, um ins Archin aufgenommen (zu werden und) als Material für die Geschichte der Stadt zu dienen. Man denke ja nicht, daß das, was uns heute als alltäglich erscheint, von späteren Generationen nicht mit Begierde ergriffen und hochgehalten werden könnte! Darum wird die löbliche Stadtvertretung, die schon so viele Beweise ihres Interesses für Geschichte gegeben, sicherlich auch fernerhin ihre Sorge dem Archine zuwenden, damit das mühsam gesammelte, von den Vorältern überlieferte Material durch eine entsprechende Beauffichtigung die wünschenswerthe Pflege, Vervollständigung und Verwerthung finde. Eine bestän dige Aufsicht ist aber gegenwärthig umso nothwendiger, als das Archivlokal wegen seiner etwas feuchten Lage der Lüftung gar sehr bedarf. Zu dem Archindienste, den ich in der Beilage ausführlicher behandle, eignet sich nur ein wissenschaftlich gebildeter Mann, der im Stande ist, die verschiedenen Auskünfte, die von einem Archw gefordert werden, zu geben, eine Arbeit, die ihm durch das Vorhanden sein eines übersichtlichen Katalogs wesentlich erleichtert wird. Zudem wird mein Bericht über das hiesige Stadtarchin, der in nächster Zeit die Presse verlassen dürfte 85), über die innere Einrichtung des Archins die genügenden Aufschlüsse geben. 63) Im Jahresbericht des Egerer Gymnafiums füir das Jahr 1869 steht über A. Riedl folgender Vermerk: ..... er lehrte bis zum 19. Mai 1869, an welchem Tage er nach einem bedauerlichen Zwischenfall spurlos verschwand.“ — Ohne daß ein Name genannt ist, dürste fich folgende Merke in der „Egerer Zeitung“ vom 27. Mai dieses Jahres auf Riedl beziehen: „In der Restauration S. bei Eger ereignete sich in diesen Tagen ein sehr bedauernswerter Vorfall. Es hatten daselbst zwei Gäste einen Wortwechfel und während deffen lam der Pächter dazu, nahm die Partei des einen Gastes, wahrscheinlich aus dem Grunde, weil dieser ihn schon öfter besucht hatte, und sie sollen hieraus den anderen Gast mißhandelt haben. Dieser mißhandelte Gast, ein sonst fehr intelligenter Mensch, wurde dadurch hart an feinem Ehrgesühle beleidigt und ver ließ die Restauration, ohne daß er bis heute wieder zum Vorschein gekommen ist. Man besürchtet, daß er sich ein Leid angethan hätte." 64) Städt. Registratur, Fasz. 60. 65) Franz Rürschner: „Das Archin der Stadt Eger“ ist im Jahrgang 1869 des „Archins sür Kunde österreichischer Geschichtsquellen“ erschienen. 35
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Die in diesem Schreiben erwähnten Ausführungen über den Archivdienst selbst sind ein Instruktions-Entwurf für den jeweiligen Archivar der Stadt Eger; er lautet: a) Ordnung und Ergänzung des Archins: über die Bestände des Archivs gibt der vorliegende Hauptkatalog die nötigen Aufschlüsse. Es ist die erste Pflicht des Archivsverwesers, das Archin in seiner gegenwärtigen systematischen Anord¬ nung zu erhalten. Eine Abänderung der bestehenden Eintheilung ist nicht wün- schenswert, somit zu unterlassen. Dagegen ist darauf zu sehen, daß innerhalb der einzelnen kleineren Gruppen, da wo es überhaupt nötig erscheint, die vor gezeichnete Anordnung weitergeführt werde. Dies geschieht zunächst, wenn ein- zelne Schriftstücke, welche zwar am gehörigen Orte (in den Schubfächern) sich befinden, den bestehenden Faszikeln aber in der Eile nicht einverleibt wurden, in dieselben eingelegt werden. über das gesamte Pergament-Urkunden-Material wurden Spezialkataloge verfaßt. Dieselben wurden mit Rücksicht aufspätere Auffindungen in geeigneter Zettelform angelegt. Da sich bei der fortschreitenden Arbeit zahlreiche Einreihungen ergaben, so sind demgemäß die betreffenden Zettelkataloge zu revidieren und zu ergänzen. Dies wird dadurch wesentlich erleichtert, daß den meisten in Papier-Couverts verwahrten Urkunden kurze Regesten beiliegen. Die städtischen Urkunden (unter B I) sind in zwei Gruppen geschieden und chrono- logisch geordnet: a) Allgemeine Stadturkunden und b) Privaturkunden. Hierauf wäre an die weitere Ergänzung des Archivs zu gehen. Auf den Bodenräumen wurde das brauchbare Material, bestehend aus zahlreichen Zivilakten, ausge- schieden, konnte aber wegen Mangels an Raum im Archinslokale nicht mehr untergebracht werden. Dieses Material wäre im Falle der Einrichtung eines neuen Lokales als eigene Gruppe ad B II. bei den Stadtbüchern zu hinterlegen. Auf dem untern Boden oberhalb des Wallensteinzimmers ist zahlreiche Makulatur ausgeschieden worden. Eine weitere Durchsicht des daneben stehen gebliebenen Materials ist noch vorzunehmen. — Bezüglich des jetzigen Archivlokals muß be merkt werden, daß dasselbe nicht genügend trocken ift und daher häufig gelüftet werden muß. Dabei hat man insbesondere auf die unteren Schubfächer der Kästen wohl zu achten, wenn die daselbst befindlichen Schriftstücke vor Ver moderung bewahrt bleiben sollen. Ferner wird dem Archinsverweser auch die Ordnung der Bibliothek dringend anempfohlen. b) Die Benützung des Archivs: Die Benützung des Archins ist nur Jenen gestattet, welche die Genehmigung des Bürgermeisters hiezu erwirken. Da das Archivlokal zu fortgesetztem Aufenthalt nicht geeignet ist, so wäre es wünschens wert, wenn bis zur Ermittlung eines anderen Lokales den Besuchern desselben ein Arbeitszimmer im Stadthause angewiesen würde. Das Archiomaterial ist nur in kleineren Partien, z. B. 5 bis 6 Pergament-Urkunden, 1 Klein-Faszikel mit Akten u. dgl. zu verabreichen. Eine vorgängige überzählung der einzelnen Schriftstücke ist nicht außer Acht zu lassen. Das Versenden von Archivsakten nach außen kann nur ausnahmsweise in besonders berücksichtigungswerten Fällen mit Genehmigung des Stadtrates stattfinden. Wichtige Pergament-Urkunden werden in der Regel nicht versendet.“ — Vom Stadtamte ist dem noch hinzu gefügt: „übrigens wird bemerkt, daß der neu ernannte Archinsverweser selbst verständlich allen Weisungen des Stadtrates und Bürgermeisters genau und gewissenhaft nachzukommen habe. Noch im September 1869 anerbot sich der Gymnasiallehramtskandidat Georg Schmid, der — wie er selbst angibt — seit der ersten Zeit der Archin 36
Die in diesem Schreiben erwähnten Ausführungen über den Archivdienst selbst sind ein Instruktions-Entwurf für den jeweiligen Archivar der Stadt Eger; er lautet: a) Ordnung und Ergänzung des Archins: über die Bestände des Archivs gibt der vorliegende Hauptkatalog die nötigen Aufschlüsse. Es ist die erste Pflicht des Archivsverwesers, das Archin in seiner gegenwärtigen systematischen Anord¬ nung zu erhalten. Eine Abänderung der bestehenden Eintheilung ist nicht wün- schenswert, somit zu unterlassen. Dagegen ist darauf zu sehen, daß innerhalb der einzelnen kleineren Gruppen, da wo es überhaupt nötig erscheint, die vor gezeichnete Anordnung weitergeführt werde. Dies geschieht zunächst, wenn ein- zelne Schriftstücke, welche zwar am gehörigen Orte (in den Schubfächern) sich befinden, den bestehenden Faszikeln aber in der Eile nicht einverleibt wurden, in dieselben eingelegt werden. über das gesamte Pergament-Urkunden-Material wurden Spezialkataloge verfaßt. Dieselben wurden mit Rücksicht aufspätere Auffindungen in geeigneter Zettelform angelegt. Da sich bei der fortschreitenden Arbeit zahlreiche Einreihungen ergaben, so sind demgemäß die betreffenden Zettelkataloge zu revidieren und zu ergänzen. Dies wird dadurch wesentlich erleichtert, daß den meisten in Papier-Couverts verwahrten Urkunden kurze Regesten beiliegen. Die städtischen Urkunden (unter B I) sind in zwei Gruppen geschieden und chrono- logisch geordnet: a) Allgemeine Stadturkunden und b) Privaturkunden. Hierauf wäre an die weitere Ergänzung des Archivs zu gehen. Auf den Bodenräumen wurde das brauchbare Material, bestehend aus zahlreichen Zivilakten, ausge- schieden, konnte aber wegen Mangels an Raum im Archinslokale nicht mehr untergebracht werden. Dieses Material wäre im Falle der Einrichtung eines neuen Lokales als eigene Gruppe ad B II. bei den Stadtbüchern zu hinterlegen. Auf dem untern Boden oberhalb des Wallensteinzimmers ist zahlreiche Makulatur ausgeschieden worden. Eine weitere Durchsicht des daneben stehen gebliebenen Materials ist noch vorzunehmen. — Bezüglich des jetzigen Archivlokals muß be merkt werden, daß dasselbe nicht genügend trocken ift und daher häufig gelüftet werden muß. Dabei hat man insbesondere auf die unteren Schubfächer der Kästen wohl zu achten, wenn die daselbst befindlichen Schriftstücke vor Ver moderung bewahrt bleiben sollen. Ferner wird dem Archinsverweser auch die Ordnung der Bibliothek dringend anempfohlen. b) Die Benützung des Archivs: Die Benützung des Archins ist nur Jenen gestattet, welche die Genehmigung des Bürgermeisters hiezu erwirken. Da das Archivlokal zu fortgesetztem Aufenthalt nicht geeignet ist, so wäre es wünschens wert, wenn bis zur Ermittlung eines anderen Lokales den Besuchern desselben ein Arbeitszimmer im Stadthause angewiesen würde. Das Archiomaterial ist nur in kleineren Partien, z. B. 5 bis 6 Pergament-Urkunden, 1 Klein-Faszikel mit Akten u. dgl. zu verabreichen. Eine vorgängige überzählung der einzelnen Schriftstücke ist nicht außer Acht zu lassen. Das Versenden von Archivsakten nach außen kann nur ausnahmsweise in besonders berücksichtigungswerten Fällen mit Genehmigung des Stadtrates stattfinden. Wichtige Pergament-Urkunden werden in der Regel nicht versendet.“ — Vom Stadtamte ist dem noch hinzu gefügt: „übrigens wird bemerkt, daß der neu ernannte Archinsverweser selbst verständlich allen Weisungen des Stadtrates und Bürgermeisters genau und gewissenhaft nachzukommen habe. Noch im September 1869 anerbot sich der Gymnasiallehramtskandidat Georg Schmid, der — wie er selbst angibt — seit der ersten Zeit der Archin 36
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ordnung mit Dr. Kürschner in Verbindung stand und den nötigen Einblick habe, um im Sinne Kürschners die Archivordnung weiterführen zu können, die Archivverweserstelle zu übernehmen°s). In der Sitzung des Bürgerausschusses vom 6. September wurde dieses Anerbieten angenommen und Georg Schmid zum Archivar bestellt. Dabei wurde freilich auch der Beschluß gefaßt, „daß der jeweilige Archivverweser auch die ihm etwa zugewiesenen gemeindeamtlichen Ge- schäfte zu versehen habe“. Diese Klausel im Anstellungsdekret Georg Schmids wurde schon sehr bald darnach Wirklichkeit: am 10. August 1871 erhielt der Archivar das Referat und die Geschäftsführung des Ortsschulrates zugewiesen. Noch aber blieb die Stellung Schmids vorerst nur provisorisch. Erst im Juli 1872 wurde seine Anstellung in ein dauerndes Dienstverhältnis umgewandelt, wobei auch jetzt wieder neben der Betreuung des Archins die Verpflichtung für den städtischen Konzeptsdienst beibehalten wurde; im Jänner 1873 wurde er dann noch besonders zum „Konzepts-Adjunkten“ ernannt. Seine Dienstobliegen heiten im Stadtarchin waren durch den Kürschnerschen Instruktions-Entwurf umschrieben. Trotz dieser doppelseitigen Beanspruchung lag das Hauptarbeitsgebiet Georg Schmids neben seiner schriftstellerischen Tätigleit vor allem bei den Vorberei¬ tungen zu einem Egerer Stadtmuseum. Schon mit Beginn der siebziger Jahre hatte Schmid begonnen, heimatliche Altertümer zu sammeln, und hatte dabei in Bürgermeister Dr. Julius Anton Gschier stets einen verständnisvollen För derer seiner Absichten gefunden. Im Jahre 1871 bereitete er eine erste Egerer Ausstellung vor und war zugleich an der Vorbereitung der Egerer Kommission für die Wiener Weltausstellung vom Jahre 1873 besonders beteiligt. Ende 1872 waren die Sammlungen so weit gediehen, daß der Gemeindeausschuß in der Sitzung vom 27. Jänner 1873 auf Antrag Schmids den Beschluß faßte, ein „Museum der Stadt Eger“ einzurichten. Am 15. Mai 1874 konnte es dank der Arbeit vor allem Georg Schmids der Offentlichkeit übergeben werden 87). Zu weiteren sichtbaren Erfolgen seiner Arbeit ist Georg Schmid in der immerhin nur kurzen Zeit seines Wirkens in Eger indes nicht mehr gekommen; denn um dieselbe Zeit übernahm er als Skriptor der Studienbibliothek in Salz- burg einen neuen Wirkungskreis und verließ noch im Frühjahr 1874 Eger 6s). Vermerkt sei hier noch, daß er die Absicht hatte, einen Verein für Landeskunde des Egerlandes zu gründen; dieses Bestreben rückt ihn unter die Reihe jener Männer, die wir als Wegbereiter unserer heutigen Heimatbewegung schätzen und ehren. Sogleich nach dem Abgange Georg Schmids, am 15. Mai 1874, wurde die Stelle eines Egerer Stadtarchivars („welcher das Archiv und Museum zu be sorgen und überdies als Konzeptsadjunkt sich zu verwenden hat“) neu aus- 66) Städtische Registratur, Faszikel 60, Personalakt „Schmid“. 57) Karl Siegl: Das städtische Museum in Eger. „Unser Egerland“, Jahrg. 1924, Heft 7 und Karl Siegl: Führer durch das Städtische Museum, die alte Kaiserburg und sonstige — Sehenswürdigkeiten von Eger. (Eger 1927.) 68) Das übergabsprotokoll ist mit 6. Mai 1874 datiert. (Städt. Registratur, Fasz. 326.) — Das Leben dieses Mannes nahm ein tragisches Ende. Heinrich Gradl berichtet dazu in feiner handschriftlichen Chronik der Stadt Eger zum Jahre 1885: „Am 14. März fand man auf dem Grünberge bei der bekannten tleinen Johannisstatue die Leiche Georg Schmids, des früheren Archivars unferer Stadt, der sich in fleißigster Weise schriftftellerisch um das Egerland verdient gemacht hatte. Der Unglückliche hatte sich, von Graz hieher gewandert, aus Verzweiflung über seine finanziellen Berhälinisse selbft erschossen, wahrscheinlich am 12. d. M. — Am 16. d. M. wurde der Tote in heimischer Erde zur Ruhe gelegt.“ — Einen Nachruf mit kurzer Anführung der Verdienste Schmids um seine Heimat bringt die „Egerer Zeitung“ vom 18. März 1885. 37
ordnung mit Dr. Kürschner in Verbindung stand und den nötigen Einblick habe, um im Sinne Kürschners die Archivordnung weiterführen zu können, die Archivverweserstelle zu übernehmen°s). In der Sitzung des Bürgerausschusses vom 6. September wurde dieses Anerbieten angenommen und Georg Schmid zum Archivar bestellt. Dabei wurde freilich auch der Beschluß gefaßt, „daß der jeweilige Archivverweser auch die ihm etwa zugewiesenen gemeindeamtlichen Ge- schäfte zu versehen habe“. Diese Klausel im Anstellungsdekret Georg Schmids wurde schon sehr bald darnach Wirklichkeit: am 10. August 1871 erhielt der Archivar das Referat und die Geschäftsführung des Ortsschulrates zugewiesen. Noch aber blieb die Stellung Schmids vorerst nur provisorisch. Erst im Juli 1872 wurde seine Anstellung in ein dauerndes Dienstverhältnis umgewandelt, wobei auch jetzt wieder neben der Betreuung des Archins die Verpflichtung für den städtischen Konzeptsdienst beibehalten wurde; im Jänner 1873 wurde er dann noch besonders zum „Konzepts-Adjunkten“ ernannt. Seine Dienstobliegen heiten im Stadtarchin waren durch den Kürschnerschen Instruktions-Entwurf umschrieben. Trotz dieser doppelseitigen Beanspruchung lag das Hauptarbeitsgebiet Georg Schmids neben seiner schriftstellerischen Tätigleit vor allem bei den Vorberei¬ tungen zu einem Egerer Stadtmuseum. Schon mit Beginn der siebziger Jahre hatte Schmid begonnen, heimatliche Altertümer zu sammeln, und hatte dabei in Bürgermeister Dr. Julius Anton Gschier stets einen verständnisvollen För derer seiner Absichten gefunden. Im Jahre 1871 bereitete er eine erste Egerer Ausstellung vor und war zugleich an der Vorbereitung der Egerer Kommission für die Wiener Weltausstellung vom Jahre 1873 besonders beteiligt. Ende 1872 waren die Sammlungen so weit gediehen, daß der Gemeindeausschuß in der Sitzung vom 27. Jänner 1873 auf Antrag Schmids den Beschluß faßte, ein „Museum der Stadt Eger“ einzurichten. Am 15. Mai 1874 konnte es dank der Arbeit vor allem Georg Schmids der Offentlichkeit übergeben werden 87). Zu weiteren sichtbaren Erfolgen seiner Arbeit ist Georg Schmid in der immerhin nur kurzen Zeit seines Wirkens in Eger indes nicht mehr gekommen; denn um dieselbe Zeit übernahm er als Skriptor der Studienbibliothek in Salz- burg einen neuen Wirkungskreis und verließ noch im Frühjahr 1874 Eger 6s). Vermerkt sei hier noch, daß er die Absicht hatte, einen Verein für Landeskunde des Egerlandes zu gründen; dieses Bestreben rückt ihn unter die Reihe jener Männer, die wir als Wegbereiter unserer heutigen Heimatbewegung schätzen und ehren. Sogleich nach dem Abgange Georg Schmids, am 15. Mai 1874, wurde die Stelle eines Egerer Stadtarchivars („welcher das Archiv und Museum zu be sorgen und überdies als Konzeptsadjunkt sich zu verwenden hat“) neu aus- 66) Städtische Registratur, Faszikel 60, Personalakt „Schmid“. 57) Karl Siegl: Das städtische Museum in Eger. „Unser Egerland“, Jahrg. 1924, Heft 7 und Karl Siegl: Führer durch das Städtische Museum, die alte Kaiserburg und sonstige — Sehenswürdigkeiten von Eger. (Eger 1927.) 68) Das übergabsprotokoll ist mit 6. Mai 1874 datiert. (Städt. Registratur, Fasz. 326.) — Das Leben dieses Mannes nahm ein tragisches Ende. Heinrich Gradl berichtet dazu in feiner handschriftlichen Chronik der Stadt Eger zum Jahre 1885: „Am 14. März fand man auf dem Grünberge bei der bekannten tleinen Johannisstatue die Leiche Georg Schmids, des früheren Archivars unferer Stadt, der sich in fleißigster Weise schriftftellerisch um das Egerland verdient gemacht hatte. Der Unglückliche hatte sich, von Graz hieher gewandert, aus Verzweiflung über seine finanziellen Berhälinisse selbft erschossen, wahrscheinlich am 12. d. M. — Am 16. d. M. wurde der Tote in heimischer Erde zur Ruhe gelegt.“ — Einen Nachruf mit kurzer Anführung der Verdienste Schmids um seine Heimat bringt die „Egerer Zeitung“ vom 18. März 1885. 37
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geschrieben 89). Von den dreizehn Bewerbern, die auf Grund dieser Ausschreibung ihre Gesuche vorlegten, wurde in der Gemeindeausschuß-Sitzung vom 9. Septem- ber 1874 Dr. Ludwig Gabl, Lehrer an der Oberrealschule in Trautenau, zum Archivar bestellt. Inzwischen war aber Dr. Gabl nach Bozen gekommen; dort las er in der „Bohemia“ von seiner Ernennung zum Archivar der Stadt Eger und schrieb sogleich unterm 17. September dem Egerer Stadtrat, daß er nun nicht mehr in der Lage sei, die Stelle anzunehmen. Im Stadtrat kam man dann darauf überein, die Stelle bis auf weiteres unbesetzt zu lassen 70). Nun war es wiederum der alte Vinzenz Prökl, der sich in seinen Mußestunden mit dem Stadtarchiv beschäftigte. Freilich fand er nicht alles so, wie er es erwartet haben mochte; jedenfalls hatte er an dem letzten Archivar allerhand auszusetzen und zu bemängeln. Prökl behauptete sogar 71), Georg Schmid habe gar keinen Eifer gehabt, im Archin zu arbeiten, sondern er sei vielmehr nur darauf aus gewesen, Aufsätze und andere kleinere Schriften für die Egerer Zeitung und für den Egerer Kalender zu schreiben, „um sich einen Namen zu machen, Ansehen etc. zu gewinnen“. Georg Schmid habe fürs Archin nicht nur nichts gemacht („auch nicht einen einzigen Faszikel geordnet“), es seien vielmehr bei seinem Abgang von Eger im Mai 1847 ganze Stöße Faszikel und Bücher zurückgeblieben, die er herausgenommen, aber nicht wieder im Archin eingelegt habe. Erinnert man sich in der Gesamtleistung Georg Schmids seiner vielseitigen Verpflichtungen und Neigungen, die kaum den vollen Einsatz der Kräfte auch noch für die besonderen Archivarbeiten zuließen, und bedenkt man, daß dieser Mann doch nur wenige Jahre am Werke war, wird man wohl das Urteil Prökls als zu hart und ungerecht empfinden. Es mag bei dieser Beurteilung vielleicht auch ein wenig jene kleinliche Selbstsucht mitgespielt haben, die fremden Leistungen gegenüber das Eigene gerne hervorzukehren sucht. Prökl setzt jeden- falls mit einer starken Ich-betonung fort: „ich arbeite nun thätigst, um die Faszikel mit ihren Rummern nach Maßgabe des Elenchus“ wieder einzureihen. An einer anderen Stelle der Chronik erzählt Prökl dann weiter, daß er es sich zur Aufgabe gemacht habe, die haufenweise auf dem Stadthausboden ver- staubt und verwahrlost liegenden alten Schriften zu ordnen und dem Archiv einzuverleiben. „Der Herr Registrant Helm übernahm die Einreihung der neueren Akten in die Registratur und ich ordnete die alten zum Archin ge hörigen Schriften. Wir erhielten dafür eine kleine Entlohnung aus dem Ertrage des verkauften, unbrauchbaren alten Papiers. Fast zwei Jahre haben wir bereits gearbeitet und sind noch nicht fertig!“ Zum Jahre 1877 fügte dann Prökl noch hinzu: „Nun ist alles eingetheilt bis auf zwei Kästen, welche, sobald ich voll- kommen gesund bin, in acht Tagen faszikuliert sind. Sämtliche Faszikel der ersten fünf großen Kästen sind fertig; alle Bücher erhalten neue Aufschristen und die Faszikel gedruckte Schilde. Dann kann jeder Kanzleipraktikant nach dem von mir bereits neu verfaßten Elenchus alles leicht auffinden, was begehrt wird. In zwischen wäre nach meiner Ansicht für die Stadt Eger das wohlfeilste und beste, wenn das Archiv dem jeweiligen Registranten gegen ein kleines Honorar zugewiesen würde; denn einen eigenen Archivar anzustellen ist rein hinaus auch 69) Kundmachungszettel im Fasz. 60 der städtischen Registratur; die Stellenausschreibung in der Egerer Zeitung, der Bohemia, im Prager Abendblatt ufw. 70) Städt. Registratur, Fafz. 60. 71) Vinzenz Prökl: Handschriftliche Chronik. 38
geschrieben 89). Von den dreizehn Bewerbern, die auf Grund dieser Ausschreibung ihre Gesuche vorlegten, wurde in der Gemeindeausschuß-Sitzung vom 9. Septem- ber 1874 Dr. Ludwig Gabl, Lehrer an der Oberrealschule in Trautenau, zum Archivar bestellt. Inzwischen war aber Dr. Gabl nach Bozen gekommen; dort las er in der „Bohemia“ von seiner Ernennung zum Archivar der Stadt Eger und schrieb sogleich unterm 17. September dem Egerer Stadtrat, daß er nun nicht mehr in der Lage sei, die Stelle anzunehmen. Im Stadtrat kam man dann darauf überein, die Stelle bis auf weiteres unbesetzt zu lassen 70). Nun war es wiederum der alte Vinzenz Prökl, der sich in seinen Mußestunden mit dem Stadtarchiv beschäftigte. Freilich fand er nicht alles so, wie er es erwartet haben mochte; jedenfalls hatte er an dem letzten Archivar allerhand auszusetzen und zu bemängeln. Prökl behauptete sogar 71), Georg Schmid habe gar keinen Eifer gehabt, im Archin zu arbeiten, sondern er sei vielmehr nur darauf aus gewesen, Aufsätze und andere kleinere Schriften für die Egerer Zeitung und für den Egerer Kalender zu schreiben, „um sich einen Namen zu machen, Ansehen etc. zu gewinnen“. Georg Schmid habe fürs Archin nicht nur nichts gemacht („auch nicht einen einzigen Faszikel geordnet“), es seien vielmehr bei seinem Abgang von Eger im Mai 1847 ganze Stöße Faszikel und Bücher zurückgeblieben, die er herausgenommen, aber nicht wieder im Archin eingelegt habe. Erinnert man sich in der Gesamtleistung Georg Schmids seiner vielseitigen Verpflichtungen und Neigungen, die kaum den vollen Einsatz der Kräfte auch noch für die besonderen Archivarbeiten zuließen, und bedenkt man, daß dieser Mann doch nur wenige Jahre am Werke war, wird man wohl das Urteil Prökls als zu hart und ungerecht empfinden. Es mag bei dieser Beurteilung vielleicht auch ein wenig jene kleinliche Selbstsucht mitgespielt haben, die fremden Leistungen gegenüber das Eigene gerne hervorzukehren sucht. Prökl setzt jeden- falls mit einer starken Ich-betonung fort: „ich arbeite nun thätigst, um die Faszikel mit ihren Rummern nach Maßgabe des Elenchus“ wieder einzureihen. An einer anderen Stelle der Chronik erzählt Prökl dann weiter, daß er es sich zur Aufgabe gemacht habe, die haufenweise auf dem Stadthausboden ver- staubt und verwahrlost liegenden alten Schriften zu ordnen und dem Archiv einzuverleiben. „Der Herr Registrant Helm übernahm die Einreihung der neueren Akten in die Registratur und ich ordnete die alten zum Archin ge hörigen Schriften. Wir erhielten dafür eine kleine Entlohnung aus dem Ertrage des verkauften, unbrauchbaren alten Papiers. Fast zwei Jahre haben wir bereits gearbeitet und sind noch nicht fertig!“ Zum Jahre 1877 fügte dann Prökl noch hinzu: „Nun ist alles eingetheilt bis auf zwei Kästen, welche, sobald ich voll- kommen gesund bin, in acht Tagen faszikuliert sind. Sämtliche Faszikel der ersten fünf großen Kästen sind fertig; alle Bücher erhalten neue Aufschristen und die Faszikel gedruckte Schilde. Dann kann jeder Kanzleipraktikant nach dem von mir bereits neu verfaßten Elenchus alles leicht auffinden, was begehrt wird. In zwischen wäre nach meiner Ansicht für die Stadt Eger das wohlfeilste und beste, wenn das Archiv dem jeweiligen Registranten gegen ein kleines Honorar zugewiesen würde; denn einen eigenen Archivar anzustellen ist rein hinaus auch 69) Kundmachungszettel im Fasz. 60 der städtischen Registratur; die Stellenausschreibung in der Egerer Zeitung, der Bohemia, im Prager Abendblatt ufw. 70) Städt. Registratur, Fafz. 60. 71) Vinzenz Prökl: Handschriftliche Chronik. 38
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geworsenes Geld, weil er im Archin keine oder nur äußerst wenig Arbeit mehr findet.“ Nun, diese, das eigene enge Gesichtsfeld kaum überschauende Auffassung, die das Wesen vom Archiv und seinen Aufgaben aber schon von Grund auf ver- kennt, ist von maßgebender Stelle gottlob nicht geteilt worden. Sehr zum Nutzen des weiteren Ausbaues des Egerer Stadtarchins! Denn daß ein Archin geordnet ist und daß die einzelnen Bestände leicht zugänglich, die Einzelstücke mühelos aufzufinden sind, ist nicht schon auch der Abschluß jeglicher Archivarbeit. Ein Archin ist schließlich kein Antiquitätenladen, den man allenfalls nur abzustauben braucht, um ihn damit „betreut“ zu haben: das Archin in Ordnung zu haben ist keineswegs Endzweck, sondern im Gegenteil Voraussetzung und Anfang für weitere Arbeiten. Gerade die Lebensarbeit der beiden auf Prökl folgenden Archivare Heinrich Gradl und Dr. Karl Siegl, die dem Egerer Stadtarchin zu der großen Achtung und Wertschätzung weitester Kreise, nicht allein der Fachwelt, verholfen haben, zeigt nur allzudeutlich, wie voreilig, salsch und kurz sichtig die mehr das eigene Ich betonende Auffassung Prökls gewesen ist. Der Gemeindeausschuß der Stadt Eger berief nun Heinrich Gradl, der sich seit Jahren schon eifrig mit volkskundlichen und sprachgeschichtlichen Fragen des engeren Egerlandes befaßte 72) und zu diesem Zeitpunkte als Buchhalter bei dem Spars und Vorschußzverein nur halbtägig beschäftigt war, als Hilfskraft „zur weiteren Ordnung des städtischen Archins und Museums73), zumal Vinzenz Prökl, dem inzwischen die Betreuung des Archins gegen eine jährliche Vergütung von amtswegen übertragen worden war, nun schon seit einiger Zeit kränkelte. Gradls aushilfsweise halbtägige Dienstleistung im städtischen Archin wurde als- bald nach seinem Antritt in den allein richtigen Auftrag umgewandelt, die Gesamtverwaltung von Stadtarchin und Stadtmuseum zu übernehmen. Heinrich Gradl, der an der Universität zu Prag historische und germanistische Studien be- trieben hatte, aber infolge von Krankheit und Nahrungssorgen diese Laufbahn aufgeben hatte müssen, verließ damit seine bisherige Stellung beim Spar= und Vorschußverein und konnte nunmehr — wenngleich seine Stellung bei der Stadt gemeinde noch für längere Zeit uur provisorisch war — doch seine ganze Ar- beitskraft den Aufgaben des Archius widmen. „Die Einführung in das Egerer Archin legte mir gegenüber der Verwahr- losung und Umstürzung desselben wol anfänglich das Ersuchen um eine Kom- mission zur Untersuchung der heillosen Wirtschaft auf die Zunge, spornte mich aber später unter Beiseitesetzung dieses Planes zur großen Aufgabe an, aus diesem Chaos eine wirkliche, keine fingierte Ordnung herauszubilden“ — so be- richtet Heinrich Gradl selbst einmal in einer Eingabe an den Bürgerausschuß der Stadt Eger und fügt dem hinzu: „Eine vollendete Ordnung des Archivs ist, Täuschung bei Seite gelassen, erst nach längeren Jahren fortgesetzter und ge- häufter Arbeit möglich. Und auch dann wird die Ausbeutung des Archins von Eger und von auswärts nur möglich sein, wenn eine ständige Kraft den wissen schaftlichen Anfragen und Vorarbeiten obliegt. In gleicher Weise setzt auch das Gedeihen des schönen und ertragreichen Instituts des städtischen Museums eine 72) Bgl. die z. B. in einer übersicht im Egerer Jahrgange 1895, S. 145—151, ansgezählten Anffätze Heinrich Gradls. 73) Das Berufungsdekret ift am 17. April 1878 ausgestellt. — Städtische Registratur, Fafz. 60, Personalakt „Gradl“. — Heinrich Gradl hatte sich schon 1869 — nach Anton Riedl — um die Stadtarchivarstelle bemslht; ihm ist aber damals mitgeteilt worden, daß man sich für G. Schmid entschieden habe. (Städt. Registratur, Fasz. 326.) 39
geworsenes Geld, weil er im Archin keine oder nur äußerst wenig Arbeit mehr findet.“ Nun, diese, das eigene enge Gesichtsfeld kaum überschauende Auffassung, die das Wesen vom Archiv und seinen Aufgaben aber schon von Grund auf ver- kennt, ist von maßgebender Stelle gottlob nicht geteilt worden. Sehr zum Nutzen des weiteren Ausbaues des Egerer Stadtarchins! Denn daß ein Archin geordnet ist und daß die einzelnen Bestände leicht zugänglich, die Einzelstücke mühelos aufzufinden sind, ist nicht schon auch der Abschluß jeglicher Archivarbeit. Ein Archin ist schließlich kein Antiquitätenladen, den man allenfalls nur abzustauben braucht, um ihn damit „betreut“ zu haben: das Archin in Ordnung zu haben ist keineswegs Endzweck, sondern im Gegenteil Voraussetzung und Anfang für weitere Arbeiten. Gerade die Lebensarbeit der beiden auf Prökl folgenden Archivare Heinrich Gradl und Dr. Karl Siegl, die dem Egerer Stadtarchin zu der großen Achtung und Wertschätzung weitester Kreise, nicht allein der Fachwelt, verholfen haben, zeigt nur allzudeutlich, wie voreilig, salsch und kurz sichtig die mehr das eigene Ich betonende Auffassung Prökls gewesen ist. Der Gemeindeausschuß der Stadt Eger berief nun Heinrich Gradl, der sich seit Jahren schon eifrig mit volkskundlichen und sprachgeschichtlichen Fragen des engeren Egerlandes befaßte 72) und zu diesem Zeitpunkte als Buchhalter bei dem Spars und Vorschußzverein nur halbtägig beschäftigt war, als Hilfskraft „zur weiteren Ordnung des städtischen Archins und Museums73), zumal Vinzenz Prökl, dem inzwischen die Betreuung des Archins gegen eine jährliche Vergütung von amtswegen übertragen worden war, nun schon seit einiger Zeit kränkelte. Gradls aushilfsweise halbtägige Dienstleistung im städtischen Archin wurde als- bald nach seinem Antritt in den allein richtigen Auftrag umgewandelt, die Gesamtverwaltung von Stadtarchin und Stadtmuseum zu übernehmen. Heinrich Gradl, der an der Universität zu Prag historische und germanistische Studien be- trieben hatte, aber infolge von Krankheit und Nahrungssorgen diese Laufbahn aufgeben hatte müssen, verließ damit seine bisherige Stellung beim Spar= und Vorschußverein und konnte nunmehr — wenngleich seine Stellung bei der Stadt gemeinde noch für längere Zeit uur provisorisch war — doch seine ganze Ar- beitskraft den Aufgaben des Archius widmen. „Die Einführung in das Egerer Archin legte mir gegenüber der Verwahr- losung und Umstürzung desselben wol anfänglich das Ersuchen um eine Kom- mission zur Untersuchung der heillosen Wirtschaft auf die Zunge, spornte mich aber später unter Beiseitesetzung dieses Planes zur großen Aufgabe an, aus diesem Chaos eine wirkliche, keine fingierte Ordnung herauszubilden“ — so be- richtet Heinrich Gradl selbst einmal in einer Eingabe an den Bürgerausschuß der Stadt Eger und fügt dem hinzu: „Eine vollendete Ordnung des Archivs ist, Täuschung bei Seite gelassen, erst nach längeren Jahren fortgesetzter und ge- häufter Arbeit möglich. Und auch dann wird die Ausbeutung des Archins von Eger und von auswärts nur möglich sein, wenn eine ständige Kraft den wissen schaftlichen Anfragen und Vorarbeiten obliegt. In gleicher Weise setzt auch das Gedeihen des schönen und ertragreichen Instituts des städtischen Museums eine 72) Bgl. die z. B. in einer übersicht im Egerer Jahrgange 1895, S. 145—151, ansgezählten Anffätze Heinrich Gradls. 73) Das Berufungsdekret ift am 17. April 1878 ausgestellt. — Städtische Registratur, Fafz. 60, Personalakt „Gradl“. — Heinrich Gradl hatte sich schon 1869 — nach Anton Riedl — um die Stadtarchivarstelle bemslht; ihm ist aber damals mitgeteilt worden, daß man sich für G. Schmid entschieden habe. (Städt. Registratur, Fasz. 326.) 39
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dauernde Leitung und Besorgung durch eine versible Kraft voraus“74). Wenn nun auch das Urteil Gradls über das Ordnungschaos zu Beginn seiner Tätigkeit in seiner Verallgemeinerung den Eindruck erwecken mag, als sei bisher noch nichts gemacht worden oder die schon geleistete Arbeit zumindest in eine heillose Unordnung geraten, so war dem doch nicht ganz so. Gradl bezieht sich hier offen bar mehr auf die Archivalien, die bisher überhaupt noch nicht in die Archin- bestände einbezogen waren und einer Durchordnung von Grund auf harrten. Und hiet war freilich noch alles zu tun! Die dauernde Sicherstellung dieser Arbeit im Archin und Museum der Stadt Eger durch die definitive Bestallung als Leiter des Stadtarchivs und Stadt museums erreichte Heinrich Gradl freilich erst gegen Ende des Jahres 1881. Im Mai 1882 wurde er dann in Eid und Pflicht übernommen. Nach Jahresfrist wurde ihm die Instruktion für seinen Dienstbereich überhändigt 75). Diese für Heinrich Gradl bestimmte Diensteinweisung baut sich in ihrem ersten Teil auf der von Dr. Kürschner entworsenen Instruktion auf und ergänzt diese durch die Bezeichnung der Aufgaben im städtischen Museum und in der Führung der Stadtchronik. Diese „Instruktion für den städtischen Archivar und Custos des Museums (dzt. Heinrich Gradl)“, die am 10. März 1883 vom Bürgermeister Dr. L. Graf und Archivar Heinrich Gradl unterfertigt wurde, hat folgenden Wortlaut: „1. Was die Ordnung und Ergänzung des städtischen Archives anbelangt, so ist es die erste Pflicht des Archivars, das Archiv in seiner gegenwärtigen systematischen Ordnung zu erhalten; eine Abänderung der bestehenden Einthei¬ lung (nach Dr. F. Kürschner) ist nicht wünschenswerth. Dagegen ist 2. darauf zu sehen, daß innerhalb der einzelnen kleineren Gruppen, da, wo es überhaupt nöthig erscheint, die vorgezeichnete Anordnung weiter geführt werde. Dies hat zunächst dadurch zu geschehen, daß einzelne Schriftstücke, welche zwar am gehörigen Orte (in den Schubfächern) sich befinden, den bestehenden Faszikeln aber noch nicht einverleibt sein sollten, in dieselben eingelegt werden. 3. Nachdem über das gesamte Pergament-Urkunden-Materiale Spezial¬ kataloge verfaßt, dieselben mit Rücksicht auf spätere Auffindungen in der Zettel- form angelegt wurden und sich bei der fortschreitenden Arbeit zahlreiche Ein reihungen ergeben, so sind demgemäß die betreffenden Zettelkataloge zu revi dieren, zu ergänzen und zur leichteren übersicht den in Papier-Couverts ver- wahrten Urkunden kurze Regesten beizulegen. 4. Nachdem ferner die städtischen Urkunden (unter B 1) in zwei Gruppen geschieden und chronologisch geordnet sind, als: a) Allgemeine Stadturkunden und b) Privaturkunden, so wäre an die weitere Ergänzung des Archins zu gehen, und sind die älteren Urkunden der Neuzeit, welche aus der städtischen Registratur z. Z. ausgeschieden werden, gehörigen Orts einzureihen und zu verwahren; auch hat der Archivar auf Ergänzung des städtischen Archins durch Erwerbung noch nicht vorhandener, auf Eger bezugnehmender Urkunden, eventuel Copien anderwärts vorhandener sein stetes Augenmerk zu richten und vorkommenden Falles dem Stadtrathe die nöthigen Anträge zu unterbreiten. 5. Ganz besonders wird dem Archivar die öftere Lüftung des Archivs, die strenge Ordnung und Reinlichkeit desselben, sowie der Lokalitäten ans Herz gelegt. Auch auf die unteren Schubfächer der Kästen ist sorgsam zu achten, daß daselbst befindliche Schriftstücke vor Vermoderung bewahrt bleiben. 74) Städt. Registratur, Fasz. 326. 75) Städt. Registratur, Fasz. 60, Personalakt „Gradl“. 40
dauernde Leitung und Besorgung durch eine versible Kraft voraus“74). Wenn nun auch das Urteil Gradls über das Ordnungschaos zu Beginn seiner Tätigkeit in seiner Verallgemeinerung den Eindruck erwecken mag, als sei bisher noch nichts gemacht worden oder die schon geleistete Arbeit zumindest in eine heillose Unordnung geraten, so war dem doch nicht ganz so. Gradl bezieht sich hier offen bar mehr auf die Archivalien, die bisher überhaupt noch nicht in die Archin- bestände einbezogen waren und einer Durchordnung von Grund auf harrten. Und hiet war freilich noch alles zu tun! Die dauernde Sicherstellung dieser Arbeit im Archin und Museum der Stadt Eger durch die definitive Bestallung als Leiter des Stadtarchivs und Stadt museums erreichte Heinrich Gradl freilich erst gegen Ende des Jahres 1881. Im Mai 1882 wurde er dann in Eid und Pflicht übernommen. Nach Jahresfrist wurde ihm die Instruktion für seinen Dienstbereich überhändigt 75). Diese für Heinrich Gradl bestimmte Diensteinweisung baut sich in ihrem ersten Teil auf der von Dr. Kürschner entworsenen Instruktion auf und ergänzt diese durch die Bezeichnung der Aufgaben im städtischen Museum und in der Führung der Stadtchronik. Diese „Instruktion für den städtischen Archivar und Custos des Museums (dzt. Heinrich Gradl)“, die am 10. März 1883 vom Bürgermeister Dr. L. Graf und Archivar Heinrich Gradl unterfertigt wurde, hat folgenden Wortlaut: „1. Was die Ordnung und Ergänzung des städtischen Archives anbelangt, so ist es die erste Pflicht des Archivars, das Archiv in seiner gegenwärtigen systematischen Ordnung zu erhalten; eine Abänderung der bestehenden Einthei¬ lung (nach Dr. F. Kürschner) ist nicht wünschenswerth. Dagegen ist 2. darauf zu sehen, daß innerhalb der einzelnen kleineren Gruppen, da, wo es überhaupt nöthig erscheint, die vorgezeichnete Anordnung weiter geführt werde. Dies hat zunächst dadurch zu geschehen, daß einzelne Schriftstücke, welche zwar am gehörigen Orte (in den Schubfächern) sich befinden, den bestehenden Faszikeln aber noch nicht einverleibt sein sollten, in dieselben eingelegt werden. 3. Nachdem über das gesamte Pergament-Urkunden-Materiale Spezial¬ kataloge verfaßt, dieselben mit Rücksicht auf spätere Auffindungen in der Zettel- form angelegt wurden und sich bei der fortschreitenden Arbeit zahlreiche Ein reihungen ergeben, so sind demgemäß die betreffenden Zettelkataloge zu revi dieren, zu ergänzen und zur leichteren übersicht den in Papier-Couverts ver- wahrten Urkunden kurze Regesten beizulegen. 4. Nachdem ferner die städtischen Urkunden (unter B 1) in zwei Gruppen geschieden und chronologisch geordnet sind, als: a) Allgemeine Stadturkunden und b) Privaturkunden, so wäre an die weitere Ergänzung des Archins zu gehen, und sind die älteren Urkunden der Neuzeit, welche aus der städtischen Registratur z. Z. ausgeschieden werden, gehörigen Orts einzureihen und zu verwahren; auch hat der Archivar auf Ergänzung des städtischen Archins durch Erwerbung noch nicht vorhandener, auf Eger bezugnehmender Urkunden, eventuel Copien anderwärts vorhandener sein stetes Augenmerk zu richten und vorkommenden Falles dem Stadtrathe die nöthigen Anträge zu unterbreiten. 5. Ganz besonders wird dem Archivar die öftere Lüftung des Archivs, die strenge Ordnung und Reinlichkeit desselben, sowie der Lokalitäten ans Herz gelegt. Auch auf die unteren Schubfächer der Kästen ist sorgsam zu achten, daß daselbst befindliche Schriftstücke vor Vermoderung bewahrt bleiben. 74) Städt. Registratur, Fasz. 326. 75) Städt. Registratur, Fasz. 60, Personalakt „Gradl“. 40
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6. Was die Benützung des städtischen Archins anbelangt, so ist selbe nur denjenigen Persönlichkeiten gestattet, welche die Genehmigung des Bürgermeisters hiezu erwirken; auch dürsen nur im letzteren Falle einzelne Archivstücke auf kurze Zeit dritten Personen zur Einsichtnahme gegen Empfangsbestätigung ge- liehen werden. Das Archivmaterial ist nur in kleineren Partien, z. B. 5—6 Pergament-Urkunden, 1 klein-Faszikel mit Akten u. dgl. zu verabreichen. Eine vorgängige überzählung der einzelnen Schriftstücke und Vormerkung derselben ist nicht außer Acht zu lassen. Sollten Besucher des Archins sich mit Zustimmung des Bürgermeisters Auszüge aus einzelnen Urkunden oder dergleichen zu machen beabsichtigen, so darf dieses nur im Arbeitszimmer des Archivars oder im so genannten Commissionszimmer (unter überwachung desselben) geschehen. 7. Das Versenden von Archinsakten nach außen kann ausnahmsweise in besonders berücksichtigungswerthen Fällen und bei gehöriger Vorsicht mit Ge- nehmigung des Herrn Bürgermeisters stattfinden. Wichtige Pergament-Urkunden werden in der Regel nicht versendet. 8. Als Custos des städtischen Museums hat derselbe gleichfalls auf die sorg fältige Erhaltung, Verwahrung und Ordnung sowie Reinhaltung der Gegen- stände und Lokalitäten zu sehen, besonders aber das strengste Augenmerk den Antiken des Egerlandes zuzuwenden. 9. Die Chronik der Stadt Eger ist in derselben Form, in welcher sie be gonnen wurde, fortzuführen und gut aufzubewahren. 10. Anträge wegen Completierung des Museums und Ankauses von Objekten hat der Custos an die Museums-Commission zu stellen und deren Beschlüsse auszuführen. 11. Er hat außer dem Journal über die Veränderungen im Museum ein voll- ständiges Inventar über die vorhandenen Objekte zu führen, bezw. anzulegen und in Evidenz zu erhalten und hiebei insbesondere auch ersichtlich zu machen, welche Objekte der Sammlung geschenkt, welche ihr auf Widerruf überlassen und welche käuflich erworben wurden. Bei letzteren ist auch der Werth anzugeben und sind die Objekte überhaupt in übereinstimmung mit den Büchern zu nummerieren. 12. So lange ein Katalog für das Museum nicht besteht, sind die Objekte nach Gruppen entsprechend zu bezeichnen, wie dies von der Commission be sprochen wurde. Im übrigen findet dasjenige, was bezüglich des Archins bemerkt wurde, hier sinngemäße Anwendung. 13. Wenn dem Archivar auch nicht bestimmte Amtsstunden zugewiesen wer- den können, so versieht man sich doch, daß derselbe stets seine Zeit gewissenhaft und pünktlich der ihm übertragenen doppelten Geschäftsführung mit regem Eifer widmen und den guten Ruf des städtischen Archins und Museums zu erhalten und möglichst zu fördern bestrebt sein werde. 14. Endlich wird bemerkt, daß der neu ernannte Archivar und Custos als städtischer Beamte selbstverständlich allen Weisungen des Bürgermeisters als seinen unmittelbaren Vorgesetzten willig, genau und gewissenhaft nachkommen und sich nöthigen Falls auch zu anderweitigen ämtlichen Arbeiten verwenden lassen werde.“ Die ersten Jahre der Amtstätigkeit Heinrich Gradls als Archivar der Stadt Eger waren vor allem durch die Rückführung der Archivalien auf die von Dr. Kürschner geschaffene Ordnungsgrundlage in Anspruch genommen. Eine ungemein mühselige Arbeit, die im einzelnen gar nicht in Erscheinung treten kann und doch 41
6. Was die Benützung des städtischen Archins anbelangt, so ist selbe nur denjenigen Persönlichkeiten gestattet, welche die Genehmigung des Bürgermeisters hiezu erwirken; auch dürsen nur im letzteren Falle einzelne Archivstücke auf kurze Zeit dritten Personen zur Einsichtnahme gegen Empfangsbestätigung ge- liehen werden. Das Archivmaterial ist nur in kleineren Partien, z. B. 5—6 Pergament-Urkunden, 1 klein-Faszikel mit Akten u. dgl. zu verabreichen. Eine vorgängige überzählung der einzelnen Schriftstücke und Vormerkung derselben ist nicht außer Acht zu lassen. Sollten Besucher des Archins sich mit Zustimmung des Bürgermeisters Auszüge aus einzelnen Urkunden oder dergleichen zu machen beabsichtigen, so darf dieses nur im Arbeitszimmer des Archivars oder im so genannten Commissionszimmer (unter überwachung desselben) geschehen. 7. Das Versenden von Archinsakten nach außen kann ausnahmsweise in besonders berücksichtigungswerthen Fällen und bei gehöriger Vorsicht mit Ge- nehmigung des Herrn Bürgermeisters stattfinden. Wichtige Pergament-Urkunden werden in der Regel nicht versendet. 8. Als Custos des städtischen Museums hat derselbe gleichfalls auf die sorg fältige Erhaltung, Verwahrung und Ordnung sowie Reinhaltung der Gegen- stände und Lokalitäten zu sehen, besonders aber das strengste Augenmerk den Antiken des Egerlandes zuzuwenden. 9. Die Chronik der Stadt Eger ist in derselben Form, in welcher sie be gonnen wurde, fortzuführen und gut aufzubewahren. 10. Anträge wegen Completierung des Museums und Ankauses von Objekten hat der Custos an die Museums-Commission zu stellen und deren Beschlüsse auszuführen. 11. Er hat außer dem Journal über die Veränderungen im Museum ein voll- ständiges Inventar über die vorhandenen Objekte zu führen, bezw. anzulegen und in Evidenz zu erhalten und hiebei insbesondere auch ersichtlich zu machen, welche Objekte der Sammlung geschenkt, welche ihr auf Widerruf überlassen und welche käuflich erworben wurden. Bei letzteren ist auch der Werth anzugeben und sind die Objekte überhaupt in übereinstimmung mit den Büchern zu nummerieren. 12. So lange ein Katalog für das Museum nicht besteht, sind die Objekte nach Gruppen entsprechend zu bezeichnen, wie dies von der Commission be sprochen wurde. Im übrigen findet dasjenige, was bezüglich des Archins bemerkt wurde, hier sinngemäße Anwendung. 13. Wenn dem Archivar auch nicht bestimmte Amtsstunden zugewiesen wer- den können, so versieht man sich doch, daß derselbe stets seine Zeit gewissenhaft und pünktlich der ihm übertragenen doppelten Geschäftsführung mit regem Eifer widmen und den guten Ruf des städtischen Archins und Museums zu erhalten und möglichst zu fördern bestrebt sein werde. 14. Endlich wird bemerkt, daß der neu ernannte Archivar und Custos als städtischer Beamte selbstverständlich allen Weisungen des Bürgermeisters als seinen unmittelbaren Vorgesetzten willig, genau und gewissenhaft nachkommen und sich nöthigen Falls auch zu anderweitigen ämtlichen Arbeiten verwenden lassen werde.“ Die ersten Jahre der Amtstätigkeit Heinrich Gradls als Archivar der Stadt Eger waren vor allem durch die Rückführung der Archivalien auf die von Dr. Kürschner geschaffene Ordnungsgrundlage in Anspruch genommen. Eine ungemein mühselige Arbeit, die im einzelnen gar nicht in Erscheinung treten kann und doch 41
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für die Durchführung weiterer Aufgaben im Archin unerläßliche Voraussetzung war! Zudem betrieb Gradl die übersiedlung des Stadtarchins in neue und vor allem der Aufbewahrung von Archivalien weit mehr entsprechende Räume. Es gelang ihm, im Erdgeschoß des neuen Schulgebändes „Rudolfinum“ drei zu- sammenhängende Näume für das Archin zur Verfügung zu erhalten; er über- siedelte dorthin alle Archivbestände im Jahre 1892. Ein Jahr später kam noch die städtische Bibliothek dazu 70). Im übrigen ging die Arbeitsweise Heinrich Gradls hauptsächlich darauf hinaus, die Grundlagen für eine zuverlässige Geschichtsbetrachtung Egers und des historischen Egerlandes zu schaffen. Er sichtete und prüste mit kritischem Sinn die ihm anvertrauten Archivalien und legte als Frucht dieser mühevollen Klein- arbeit neben verschiedenen wertvollen Aufsätzen seine Hauptwerke vor: die „Monumenta Egrana“ (1886), enthaltend alle ihm zugänglich gewesenen Urkunden und geschichtlichen Quellen über Eger und das Egerer Gebiet von den frühesten Zeiten bis 1322, dem Jahr der Verpfändung des Landes Eger; weiters die „Chro- niken der Stadt Eger“ (1884) mit einer Fülle kritischer Bemerkungen und urkundlicher Nachweise; die „Privilegien der Stadt Eger“ (1879) als einen Vor läufer eines beabsichtigten, aber leider dann nicht mehr zustande gekommenen Urkundenbuches der Stadt Eger; und als geschlossene Darstellung seine „Geschichte des Egerlandes“ (1893), die eine erstmalige, auf forschender Urkundenkritik auf- gebaute übersicht über das geschichtliche Werden und Geschehen der Stadt Eger und des historischen Egerlandes bis 1437 ist. Daß er auzer diesen Hauptwerken eine beträchtliche Anzahl von Aufsätzen veröffentlichte, zeugt von seinem rastlosen Arbeitseifer. Dabei beschränkte sich das Arbeitsgebiet seiner schriftstellerischen Tätigkeit als Archivar der Stadt Eger nicht allein auf die Geschichte seiner Hei mat, sondern einbezog auch vor allem sprachkundliche Forschungen, dann aber auch Teilgebiete der Naturkunde. Nach der Archivübersiedlung ordnete Heinrich Gradl zunächst einmal von Grund auf die Archivbücherei, die damals etwas mehr als dreitausend Bände zählte, und setzte zugleich die eigentlichen Archivordnungsarbeiten weiter fort. Ihm lag daran, alle die Archivalien, die weder von Kürschner noch von Prökl ins Archiv eingegliedert worden sind, sondern liegen geblieben waren — es han- delte sich hiebei immerhin noch um einhundertfünszig umfangreiche Bündel! — in die Bestände des Stadtarchins einzuordnen. Das war insofern eine sehr zeit- raubende Arbeit, als jedes der vielen Tausenden von Schriftstücken durchgelesen sein wollte, um zu entscheiden, welcher „Materie“ es zuzumweisen sei. Trotzdem aber war bis Ende 1893 die größere Hälfte doch durchgesehen. Freilich aber mußte dabei auch erkannt werden, daß die frühere Katalogisierung nicht mehr genügte, sondern vielmehr eine Reihe neuer Sachgruppen zu bilden war77). Anfangs 1894 begann Heinrich Gradl mit dem Entwurf dieses neuen Ord nungssystems, das im wesentlichen nur eine Erweiterung der Kürschnerschen Archivordnung darstellte. Als Programm für die künftigen Arbeiten stellte er bei dieser Gelegenheit folgende Punkte auf: 1. Die detaillierte Ordnung jedes einzelnen der ungefähr zwölshundert Faszikel; 2. Abschluß der Durchsicht des Restes der angeführten 150 Aktenbündel; 3. Entwurf eines detaillierten Ka- talogs nach Bekanntwerden aller Materien des Archins; 4. Bezettelung der Schübe und der einzelnen Faszikel; 5. Ausscheidung und Beiseitelegung aller 76) Gemeindeamtsblatt der Stadt Eger, Jahrgang 1894. 77) Nach einem Archivbericht H. Gradls, am 7. Feber 1894 dem Egerer Stadtrat vor- gelegt. — Städt. Registratur, Fasz. 326. 42
für die Durchführung weiterer Aufgaben im Archin unerläßliche Voraussetzung war! Zudem betrieb Gradl die übersiedlung des Stadtarchins in neue und vor allem der Aufbewahrung von Archivalien weit mehr entsprechende Räume. Es gelang ihm, im Erdgeschoß des neuen Schulgebändes „Rudolfinum“ drei zu- sammenhängende Näume für das Archin zur Verfügung zu erhalten; er über- siedelte dorthin alle Archivbestände im Jahre 1892. Ein Jahr später kam noch die städtische Bibliothek dazu 70). Im übrigen ging die Arbeitsweise Heinrich Gradls hauptsächlich darauf hinaus, die Grundlagen für eine zuverlässige Geschichtsbetrachtung Egers und des historischen Egerlandes zu schaffen. Er sichtete und prüste mit kritischem Sinn die ihm anvertrauten Archivalien und legte als Frucht dieser mühevollen Klein- arbeit neben verschiedenen wertvollen Aufsätzen seine Hauptwerke vor: die „Monumenta Egrana“ (1886), enthaltend alle ihm zugänglich gewesenen Urkunden und geschichtlichen Quellen über Eger und das Egerer Gebiet von den frühesten Zeiten bis 1322, dem Jahr der Verpfändung des Landes Eger; weiters die „Chro- niken der Stadt Eger“ (1884) mit einer Fülle kritischer Bemerkungen und urkundlicher Nachweise; die „Privilegien der Stadt Eger“ (1879) als einen Vor läufer eines beabsichtigten, aber leider dann nicht mehr zustande gekommenen Urkundenbuches der Stadt Eger; und als geschlossene Darstellung seine „Geschichte des Egerlandes“ (1893), die eine erstmalige, auf forschender Urkundenkritik auf- gebaute übersicht über das geschichtliche Werden und Geschehen der Stadt Eger und des historischen Egerlandes bis 1437 ist. Daß er auzer diesen Hauptwerken eine beträchtliche Anzahl von Aufsätzen veröffentlichte, zeugt von seinem rastlosen Arbeitseifer. Dabei beschränkte sich das Arbeitsgebiet seiner schriftstellerischen Tätigkeit als Archivar der Stadt Eger nicht allein auf die Geschichte seiner Hei mat, sondern einbezog auch vor allem sprachkundliche Forschungen, dann aber auch Teilgebiete der Naturkunde. Nach der Archivübersiedlung ordnete Heinrich Gradl zunächst einmal von Grund auf die Archivbücherei, die damals etwas mehr als dreitausend Bände zählte, und setzte zugleich die eigentlichen Archivordnungsarbeiten weiter fort. Ihm lag daran, alle die Archivalien, die weder von Kürschner noch von Prökl ins Archiv eingegliedert worden sind, sondern liegen geblieben waren — es han- delte sich hiebei immerhin noch um einhundertfünszig umfangreiche Bündel! — in die Bestände des Stadtarchins einzuordnen. Das war insofern eine sehr zeit- raubende Arbeit, als jedes der vielen Tausenden von Schriftstücken durchgelesen sein wollte, um zu entscheiden, welcher „Materie“ es zuzumweisen sei. Trotzdem aber war bis Ende 1893 die größere Hälfte doch durchgesehen. Freilich aber mußte dabei auch erkannt werden, daß die frühere Katalogisierung nicht mehr genügte, sondern vielmehr eine Reihe neuer Sachgruppen zu bilden war77). Anfangs 1894 begann Heinrich Gradl mit dem Entwurf dieses neuen Ord nungssystems, das im wesentlichen nur eine Erweiterung der Kürschnerschen Archivordnung darstellte. Als Programm für die künftigen Arbeiten stellte er bei dieser Gelegenheit folgende Punkte auf: 1. Die detaillierte Ordnung jedes einzelnen der ungefähr zwölshundert Faszikel; 2. Abschluß der Durchsicht des Restes der angeführten 150 Aktenbündel; 3. Entwurf eines detaillierten Ka- talogs nach Bekanntwerden aller Materien des Archins; 4. Bezettelung der Schübe und der einzelnen Faszikel; 5. Ausscheidung und Beiseitelegung aller 76) Gemeindeamtsblatt der Stadt Eger, Jahrgang 1894. 77) Nach einem Archivbericht H. Gradls, am 7. Feber 1894 dem Egerer Stadtrat vor- gelegt. — Städt. Registratur, Fasz. 326. 42
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wertlosen Schriftstücke; 6. Abstempelung und fortlausende Numerierung der Einzelstücke; 7. Verweisnotizen („da ein Stück oft 5—10 Beziehungen hat und also an fünf bis zehn Orten gelegt werden sollte, muß, da es nur auf einem Platze liegen kann, in den anderen Faszikeln überall auf diesen einen Platz verwiesen werden“); 8. Niederschrift des großen Archipkataloges. Daran reihen sich die Ar beiten für die Bücherei, nämlich: 9. Anordnung der Bücher nach einem System („was sehr viel Umsteigen verlangt“); 10. Bezettelung und Abstempelung des ungefähr dreieinhalbtausend Bücher zählenden Bestandes; 11. Entwurf eines Bibliothekskatalogs. „Es sehlt also bloß eine für die zwölf Herkulesarbeiten! Was ich — und ich spreche mir wie Fleiß so schnelles Arbeiten zu — leisten kann, geschieht. Daß mich aber die Arbeit noch lange erdrücken wird, ehe das feste Gemäuer einer guten Ordnung gebaut sein wird, das bitte ich recht sehr zu glauben“ — fügte Heinrich Gradl diesem Ausbauprogramm des Stadtarchivs noch hinzu 78). Mitten in dieser Arbeit stieß ihm aber ein schwerer Unfall zu: um die Mittagsstunde des 16. Jänner 1895 stürzte Heinrich Gradl, als er im Archin ein Buch suchen wollte, von der Leiter und brach sich den rechten Unterschenkel. Nach der notwendig gewordenen Amputation des Beines trat allgemeiner Kräfte verfall ein, der am 3. März den Tod des erst dreiundfünfzigjährigen Mannes herbeiführte 79). Viele Arbeiten, die begonnen wurden, sind damit Bruchteil geblieben; Ent- würfe zu neuen Arbeiten haben keine Form mehr erlebt. Dies nicht allein bei seiner Archivordnung, sondern auch in seinen schriftstellerischen Absichten und in seinen Plänen über Egerländer Urkundenforschung. Ahnlich wie Georg Schmid plante in den neunziger Jahren auch Heinrich Gradl die Gründung einer wissen schaftlichen Gesellschaft, welche eine umsassende Bearbeitung der Volks und Naturkunde, der Geschichte und Sprache des Egerlandes sich zur Aufgabe machen sollte. Doch auch darin verwehrte ihm der Tod die Verwirklichung seiner Absichten 80). Nachdem nun durch eine kurze Zeit die Betreuung des Egerer Stadtarchins verwaist blieb, übernahm mit 1. Oktober 1895 der bis zu Beginn dieses Jahres im staatlichen Justizdienst tätig gewesene und im Feber 1895 krankheitshalber pensionierte Dr. jur. Karl Siegl die Verwaltung des städtischen Archins. Siegl war schon seit seiner Studentenzeit sür geschichtliche Fragen vor allem seiner Vaterstadt St. Joachimsthal aufgeschlossen81) und pflegte diese Neigungen auch noch als Jurist, so daß die Aufforderung an Karl Siegl, die Leitung des Archins der Stadt Eger zu übernehmen, wohl keine Zufälligkeit bedeutet. Seine Anstellung als Egerer Stadtarchivar war zunächst nur provisorisch, da er sich den Wiedereintritt in den Staatsdienst vorbehielt; nachdem er eine Reihe von Jahren im Stadtarchin gearbeitet hatte, gab er aber diese Absicht endgültig auf und kam selbst um seine definitive Bestallung ein, die ihm am 28. April 1902 zugesprochen wurde. Die Bestallung Siegls galt aber nur für das Stadt archin allein; das Museum, das vordem ebenfalls vom Archivar mit zu be- treuen war, blieb sich selbst überlassen. Als dann 1907 die Museumssammlungen neu ausgestellt wurden, nahm sich K. Siegl ohne besonderen Auftrag des 78) Städt. Registratur, Fasz. 326. 79) Karl Siegl: Handschriftliche Chronik der Stadt Eger, zum Jahre 1895. 80) I. Trötscher: Zur Erinnerung an Heinrich Gradl. — Egerer Jahrbuch 1896, S. 177—180. 81) H. Sturm: St. Joachimsthal und Dr. Karl Siegl, Zeitschrift Unser Egerland, Ig. 35 (1931), S. 112—114. 43
wertlosen Schriftstücke; 6. Abstempelung und fortlausende Numerierung der Einzelstücke; 7. Verweisnotizen („da ein Stück oft 5—10 Beziehungen hat und also an fünf bis zehn Orten gelegt werden sollte, muß, da es nur auf einem Platze liegen kann, in den anderen Faszikeln überall auf diesen einen Platz verwiesen werden“); 8. Niederschrift des großen Archipkataloges. Daran reihen sich die Ar beiten für die Bücherei, nämlich: 9. Anordnung der Bücher nach einem System („was sehr viel Umsteigen verlangt“); 10. Bezettelung und Abstempelung des ungefähr dreieinhalbtausend Bücher zählenden Bestandes; 11. Entwurf eines Bibliothekskatalogs. „Es sehlt also bloß eine für die zwölf Herkulesarbeiten! Was ich — und ich spreche mir wie Fleiß so schnelles Arbeiten zu — leisten kann, geschieht. Daß mich aber die Arbeit noch lange erdrücken wird, ehe das feste Gemäuer einer guten Ordnung gebaut sein wird, das bitte ich recht sehr zu glauben“ — fügte Heinrich Gradl diesem Ausbauprogramm des Stadtarchivs noch hinzu 78). Mitten in dieser Arbeit stieß ihm aber ein schwerer Unfall zu: um die Mittagsstunde des 16. Jänner 1895 stürzte Heinrich Gradl, als er im Archin ein Buch suchen wollte, von der Leiter und brach sich den rechten Unterschenkel. Nach der notwendig gewordenen Amputation des Beines trat allgemeiner Kräfte verfall ein, der am 3. März den Tod des erst dreiundfünfzigjährigen Mannes herbeiführte 79). Viele Arbeiten, die begonnen wurden, sind damit Bruchteil geblieben; Ent- würfe zu neuen Arbeiten haben keine Form mehr erlebt. Dies nicht allein bei seiner Archivordnung, sondern auch in seinen schriftstellerischen Absichten und in seinen Plänen über Egerländer Urkundenforschung. Ahnlich wie Georg Schmid plante in den neunziger Jahren auch Heinrich Gradl die Gründung einer wissen schaftlichen Gesellschaft, welche eine umsassende Bearbeitung der Volks und Naturkunde, der Geschichte und Sprache des Egerlandes sich zur Aufgabe machen sollte. Doch auch darin verwehrte ihm der Tod die Verwirklichung seiner Absichten 80). Nachdem nun durch eine kurze Zeit die Betreuung des Egerer Stadtarchins verwaist blieb, übernahm mit 1. Oktober 1895 der bis zu Beginn dieses Jahres im staatlichen Justizdienst tätig gewesene und im Feber 1895 krankheitshalber pensionierte Dr. jur. Karl Siegl die Verwaltung des städtischen Archins. Siegl war schon seit seiner Studentenzeit sür geschichtliche Fragen vor allem seiner Vaterstadt St. Joachimsthal aufgeschlossen81) und pflegte diese Neigungen auch noch als Jurist, so daß die Aufforderung an Karl Siegl, die Leitung des Archins der Stadt Eger zu übernehmen, wohl keine Zufälligkeit bedeutet. Seine Anstellung als Egerer Stadtarchivar war zunächst nur provisorisch, da er sich den Wiedereintritt in den Staatsdienst vorbehielt; nachdem er eine Reihe von Jahren im Stadtarchin gearbeitet hatte, gab er aber diese Absicht endgültig auf und kam selbst um seine definitive Bestallung ein, die ihm am 28. April 1902 zugesprochen wurde. Die Bestallung Siegls galt aber nur für das Stadt archin allein; das Museum, das vordem ebenfalls vom Archivar mit zu be- treuen war, blieb sich selbst überlassen. Als dann 1907 die Museumssammlungen neu ausgestellt wurden, nahm sich K. Siegl ohne besonderen Auftrag des 78) Städt. Registratur, Fasz. 326. 79) Karl Siegl: Handschriftliche Chronik der Stadt Eger, zum Jahre 1895. 80) I. Trötscher: Zur Erinnerung an Heinrich Gradl. — Egerer Jahrbuch 1896, S. 177—180. 81) H. Sturm: St. Joachimsthal und Dr. Karl Siegl, Zeitschrift Unser Egerland, Ig. 35 (1931), S. 112—114. 43
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Museums an, half mit bei der Einrichtung der Zimmer, legte neue Inventare an und verfaßte auch die nun notwendig gewordene Neuauflage des Museumsführers. Von da an übernahm Karl Siegl auch die Leitung des Stadtmuseums, für die ihm eine besondere jährliche Gehaltszulage bewilligt wurde 82). Bei übernahme der Archinverwaltung stand Karl Siegl vor keiner leichten Aufgabe. Durch den plötzlichen Tod seines Vorgängers Heinrich Gradl ift die Umordnungsarbeit im Stadtarchin jäh unterbrochen worden. Karl Siegl erzählt selbst im Vorwort zu seinem Buche „Die Kataloge des Egerer Stadtarchins“, wie es damals im Stadtarchin ausgesehen hat: „Außer einem Bibliothekskatalog und dem von Gradl begonnenen Aktenkataloge, von dem überdies noch zwei Bogen fehlten und der so übersichtlich' gehalten war, daß sich an Hand desselben der wohl orientierte Gradl, nicht aber der Neuling zurechtzufinden vermochte, fand sich ein eigentliches Inventar, namentlich ein Verzeichnis über die Urkunden und Archinsbücher nirgends vor. Zudem lagen auf Tischen und in Regalen Tausende von Akten umher, zu deren Einordnung Gradl nicht gekommen war, und eine ganze Reihe von Aktenbündeln, die nach ihren Ausschriften im Innern nichts Wertvolles vermuten ließen und nach der Art der Verpackung und dem an- gesammelten Staub und Ruß seit Jahrzehnten nicht geöffnet zu sein schienen, harrte noch ihrer Erlösung.“ Karl Siegl ging nun zunächst daran, auf Grund der von Kürschner geschaf- fenen Haupteinteilung des Archins in Urkunden (Pergamenthandschriften mit Siegeln), Akten (Papierhandschriften) und „Archinsbücher“ eine Neuaufstellung der gesamten Archinbestände durchzuführen. Die Urkunden, von denen ein Teil bereits aufgestellt war und dessen anderer Teil noch in Päcken zusammengebunden umherlag, wurden jede einzeln in einen dauerhaften Umschlag gesteckt, die Siegel, von denen manches zerbrochen war und über Kerzenlicht erst wieder zusammengesügt werden muste, wurden in kleinen Schachteln, die mit Watte ausgefüttert waren, sorgfältig verwahrt. Die Urkunden mappen selbst, mit dem Datum der Urkunde versehen, wurden chronologisch an- einander gereiht. Sodann legte Karl Siegl zu diesen Pergamenthandschriften den „A-Katalog“ an, indem er von jeder Urkunde ein kurzes Regest (Inhalts¬ angabe) verfaßte und diese Regesten nach Sachgruppen einordnete. Danach ging Siegl an die Durchordnung der Akten. Soweit er in diesen ungefähr über achthundert Aktenbündel umfassenden Beständen, die bis 1800 reichen, eine Ordnung bereits vorfand, war sie zum Teil chronologisch, zum Teil nach sachlichen Gesichtspunkten angelegt. Dabei war aber lediglich ein Teil- bestand, der sich auf die Zeit der Reformation bezog, wirklich geordnet 83); der weitaus größte Teil des Gesamtbestandes stak aber noch in umfangreichen Bün deln und Päckchen, die augenscheinlich ganz andere Dinge enthielten als auf dem betreffenden Faszikelvermerk zu lesen stand. K. Siegl ordnete alle die vielen Aktenbündel nach einem einheitlichen, durch sachliche Gesichtspunkte bestimmten System um und legte innerhalb eines jeden Aktenbündels die Akten nach deren chronologischer Folge. Über alle in dieser Art geordneten Akten legte er dann den „B-Katalog“ als Hauptkatalog und eine Reihe von Sonderkatalogen an, in wel- 82) Städt. Registratur, Fafz. 60, Personalakt „Siegl“. 83) Heinrich Grad I hat diefen Zeitabschnitt der Reformation in einer besonderen, umfang- reichen Studie behandelt, die zunächst bruchftüdkweise im „Jahrbuch für die Geschichte des Pro teftantismus in Österreich“ (Jahrgang XI, S. 165—223; Ig. XII, S. 79—144 u. 196—233; Ig. XIII, S. 155—195, und Ig. XIV, S. 185—237) erschien, dann aber zu einem Sonderdruc vereinigt wurde; dieser Sonderdrud erschien unter dem Titel „Die Reformation im Egerlande“ im Jahre 1893 im Selbstverlag des Verfassers in Buchform, vermehrt durch ein Regifter. 44
Museums an, half mit bei der Einrichtung der Zimmer, legte neue Inventare an und verfaßte auch die nun notwendig gewordene Neuauflage des Museumsführers. Von da an übernahm Karl Siegl auch die Leitung des Stadtmuseums, für die ihm eine besondere jährliche Gehaltszulage bewilligt wurde 82). Bei übernahme der Archinverwaltung stand Karl Siegl vor keiner leichten Aufgabe. Durch den plötzlichen Tod seines Vorgängers Heinrich Gradl ift die Umordnungsarbeit im Stadtarchin jäh unterbrochen worden. Karl Siegl erzählt selbst im Vorwort zu seinem Buche „Die Kataloge des Egerer Stadtarchins“, wie es damals im Stadtarchin ausgesehen hat: „Außer einem Bibliothekskatalog und dem von Gradl begonnenen Aktenkataloge, von dem überdies noch zwei Bogen fehlten und der so übersichtlich' gehalten war, daß sich an Hand desselben der wohl orientierte Gradl, nicht aber der Neuling zurechtzufinden vermochte, fand sich ein eigentliches Inventar, namentlich ein Verzeichnis über die Urkunden und Archinsbücher nirgends vor. Zudem lagen auf Tischen und in Regalen Tausende von Akten umher, zu deren Einordnung Gradl nicht gekommen war, und eine ganze Reihe von Aktenbündeln, die nach ihren Ausschriften im Innern nichts Wertvolles vermuten ließen und nach der Art der Verpackung und dem an- gesammelten Staub und Ruß seit Jahrzehnten nicht geöffnet zu sein schienen, harrte noch ihrer Erlösung.“ Karl Siegl ging nun zunächst daran, auf Grund der von Kürschner geschaf- fenen Haupteinteilung des Archins in Urkunden (Pergamenthandschriften mit Siegeln), Akten (Papierhandschriften) und „Archinsbücher“ eine Neuaufstellung der gesamten Archinbestände durchzuführen. Die Urkunden, von denen ein Teil bereits aufgestellt war und dessen anderer Teil noch in Päcken zusammengebunden umherlag, wurden jede einzeln in einen dauerhaften Umschlag gesteckt, die Siegel, von denen manches zerbrochen war und über Kerzenlicht erst wieder zusammengesügt werden muste, wurden in kleinen Schachteln, die mit Watte ausgefüttert waren, sorgfältig verwahrt. Die Urkunden mappen selbst, mit dem Datum der Urkunde versehen, wurden chronologisch an- einander gereiht. Sodann legte Karl Siegl zu diesen Pergamenthandschriften den „A-Katalog“ an, indem er von jeder Urkunde ein kurzes Regest (Inhalts¬ angabe) verfaßte und diese Regesten nach Sachgruppen einordnete. Danach ging Siegl an die Durchordnung der Akten. Soweit er in diesen ungefähr über achthundert Aktenbündel umfassenden Beständen, die bis 1800 reichen, eine Ordnung bereits vorfand, war sie zum Teil chronologisch, zum Teil nach sachlichen Gesichtspunkten angelegt. Dabei war aber lediglich ein Teil- bestand, der sich auf die Zeit der Reformation bezog, wirklich geordnet 83); der weitaus größte Teil des Gesamtbestandes stak aber noch in umfangreichen Bün deln und Päckchen, die augenscheinlich ganz andere Dinge enthielten als auf dem betreffenden Faszikelvermerk zu lesen stand. K. Siegl ordnete alle die vielen Aktenbündel nach einem einheitlichen, durch sachliche Gesichtspunkte bestimmten System um und legte innerhalb eines jeden Aktenbündels die Akten nach deren chronologischer Folge. Über alle in dieser Art geordneten Akten legte er dann den „B-Katalog“ als Hauptkatalog und eine Reihe von Sonderkatalogen an, in wel- 82) Städt. Registratur, Fafz. 60, Personalakt „Siegl“. 83) Heinrich Grad I hat diefen Zeitabschnitt der Reformation in einer besonderen, umfang- reichen Studie behandelt, die zunächst bruchftüdkweise im „Jahrbuch für die Geschichte des Pro teftantismus in Österreich“ (Jahrgang XI, S. 165—223; Ig. XII, S. 79—144 u. 196—233; Ig. XIII, S. 155—195, und Ig. XIV, S. 185—237) erschien, dann aber zu einem Sonderdruc vereinigt wurde; dieser Sonderdrud erschien unter dem Titel „Die Reformation im Egerlande“ im Jahre 1893 im Selbstverlag des Verfassers in Buchform, vermehrt durch ein Regifter. 44
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chen jedes Aktenstück zunächst nur durch Angabe des Datums unter Hinzufügung der Faszikel-Signatur gekennzeichnet war. Die Einteilung, nach der K. Siegl die Akten ordnete, war vollkommen die gleiche wie bei den Urkunden: zunächst kam „Eger und das Egerland im allgemeinen“ (hier sind in der Urkundenabteilung die Urkunden der Kaiser und Könige sowie der Päpste und Bischöfe; in der Akten- abteilung die Abschnitte „Kaiser und Könige“ und „Landessachen“ eingereiht). Hierauf folgt „Eger und das Egerland im besonderen“ (A: Stadt Eger, B: Eger land, C: Ehemals zu Eger gehörig: Redwitz, D: Ascher Gebiet). Dann kommen die „Beziehungen der Stadt Eger und des Egerlandes nach auswärts“ (zunächst Böhmen, Mähren und Schlesien, Lausitz, Polen, Ungarn, Österreich und die Alpen länder, der banrische Kreis, der fränkische Kreis, der sächsische Kreis, Norddeutsch¬ land, Rheinlande und Hessen, Schwaben und Elsaß, Schweiz, Belgien). Bei der Durcharbeit der Akten zeigte sich freilich, daß sich zwischen den einzelnen Akten stücken noch sehr viele Pergamenturkunden (K. Siegl spricht selbst von einigen hundert Stück!) sowohl mit als auch ohne Siegel vorfanden; da nun viele Per- gamenthandschriften mit den Papierhandschriften dort, wo sie eingelegt waren, in sachlichem Zusammenhang standen und auch der Urkundenkatalog einmal fertig geschrieben war, ließ Siegl diese Urkunden bei den Aktenstücken. Zum Schlusse ordnete Siegl die „Archinsbücher“ und stellte sie nach ihrer Zugehörigkeit in geschlossenen Reihen auf. Für diese Stadtbücher legte er hier- auf den „C-Katalog“ an, in welchem nach dem ABC jedes Buch mit seinem Titel verzeichnet ist. Bei den geschlossenen Reihen einer Stadtbuchart sind die einzelnen Bände natürlich in zeitlicher Reihenfolge angeführt. Als Ergebnis dieser, ungefähr ein halbes Jahrzehnt währenden übersicht lichen Durchordnung des Egerer Stadtarchins veröffentlichte Karl Siegl im Jahre 1900 unter dem Titel „Die Kataloge des Egerer Stadtarchins“ einen Auszug aus den angeführten drei Archinkatalogen A, B und C. Es wurde damit die besondere Reichhaltigkeit des Egerer Stadtarchins in jedem seiner Teil- bestände weiteren Kreisen bekannt gemacht und das Archiv selbst der Benützung im einzelnen erschlossen; damit aber waren auch für das Egerer Stadtarchin die Grundzüge des Ordnungsgefüges festgelegt, die — seitdem immer mehr im einzelnen ausgebaut — unverändert bis heute ihre Gültigkeit haben. Mit dieser Rohdurchordnung des gesamten Bestandes des Egerer Stadt archins und der Veröffentlichung der übersichtlichen Kataloge waren also die Grundlagen für den weiteren Ausbau des Archins, dem durch mehr als weitere drei Jahrzehnte Karl Siegl seine unermüdliche Arbeitskraft widmete, geschaffen. In ungemein mühsamer und zeitraubender Kleinarbeit führte Karl Siegl nun das zunächst nur im groben übersichtlichen über den Gesamtbestand des Egerer Stadtarchins gespannte neue Ordnungssystem weiter fort, indem er jeden ein zelnen Teilbestand gesondert vornahm, vorerst sämtliche Handschriften aus der Zeit vor 1585 (Einführung des neuen Kalenders81) am Fuße jeder Handschrift nach dem neuen Kalender datierte und darüber umfangreiche Sonderverzeichnisse anlegte. Dabei mußte von den Tausenden von Urkunden und den an die hun- derttausend zählenden Akten jedes einzelne Stück gelesen und in das System ein- gefügt werden, es mußte eine kurze Inhaltsangabe verfaßt und diese als Leit= merke in die Verzeichnisse, deren Benützbarkeit oft noch durch übersichtliche Re- gister erhöht wurde, eingetragen werden. Auch der Inhalt der wichtigsten Stadt bicher wurde in Kurzvermerken in eigene Kataloge aufgenommen, und über beson- 84) Rudolf Langhammer: Der Kalenderstreit im Egerland, „Deutsche Heimat“, Jg. 9 (1933), S. 183 ff. 45
chen jedes Aktenstück zunächst nur durch Angabe des Datums unter Hinzufügung der Faszikel-Signatur gekennzeichnet war. Die Einteilung, nach der K. Siegl die Akten ordnete, war vollkommen die gleiche wie bei den Urkunden: zunächst kam „Eger und das Egerland im allgemeinen“ (hier sind in der Urkundenabteilung die Urkunden der Kaiser und Könige sowie der Päpste und Bischöfe; in der Akten- abteilung die Abschnitte „Kaiser und Könige“ und „Landessachen“ eingereiht). Hierauf folgt „Eger und das Egerland im besonderen“ (A: Stadt Eger, B: Eger land, C: Ehemals zu Eger gehörig: Redwitz, D: Ascher Gebiet). Dann kommen die „Beziehungen der Stadt Eger und des Egerlandes nach auswärts“ (zunächst Böhmen, Mähren und Schlesien, Lausitz, Polen, Ungarn, Österreich und die Alpen länder, der banrische Kreis, der fränkische Kreis, der sächsische Kreis, Norddeutsch¬ land, Rheinlande und Hessen, Schwaben und Elsaß, Schweiz, Belgien). Bei der Durcharbeit der Akten zeigte sich freilich, daß sich zwischen den einzelnen Akten stücken noch sehr viele Pergamenturkunden (K. Siegl spricht selbst von einigen hundert Stück!) sowohl mit als auch ohne Siegel vorfanden; da nun viele Per- gamenthandschriften mit den Papierhandschriften dort, wo sie eingelegt waren, in sachlichem Zusammenhang standen und auch der Urkundenkatalog einmal fertig geschrieben war, ließ Siegl diese Urkunden bei den Aktenstücken. Zum Schlusse ordnete Siegl die „Archinsbücher“ und stellte sie nach ihrer Zugehörigkeit in geschlossenen Reihen auf. Für diese Stadtbücher legte er hier- auf den „C-Katalog“ an, in welchem nach dem ABC jedes Buch mit seinem Titel verzeichnet ist. Bei den geschlossenen Reihen einer Stadtbuchart sind die einzelnen Bände natürlich in zeitlicher Reihenfolge angeführt. Als Ergebnis dieser, ungefähr ein halbes Jahrzehnt währenden übersicht lichen Durchordnung des Egerer Stadtarchins veröffentlichte Karl Siegl im Jahre 1900 unter dem Titel „Die Kataloge des Egerer Stadtarchins“ einen Auszug aus den angeführten drei Archinkatalogen A, B und C. Es wurde damit die besondere Reichhaltigkeit des Egerer Stadtarchins in jedem seiner Teil- bestände weiteren Kreisen bekannt gemacht und das Archiv selbst der Benützung im einzelnen erschlossen; damit aber waren auch für das Egerer Stadtarchin die Grundzüge des Ordnungsgefüges festgelegt, die — seitdem immer mehr im einzelnen ausgebaut — unverändert bis heute ihre Gültigkeit haben. Mit dieser Rohdurchordnung des gesamten Bestandes des Egerer Stadt archins und der Veröffentlichung der übersichtlichen Kataloge waren also die Grundlagen für den weiteren Ausbau des Archins, dem durch mehr als weitere drei Jahrzehnte Karl Siegl seine unermüdliche Arbeitskraft widmete, geschaffen. In ungemein mühsamer und zeitraubender Kleinarbeit führte Karl Siegl nun das zunächst nur im groben übersichtlichen über den Gesamtbestand des Egerer Stadtarchins gespannte neue Ordnungssystem weiter fort, indem er jeden ein zelnen Teilbestand gesondert vornahm, vorerst sämtliche Handschriften aus der Zeit vor 1585 (Einführung des neuen Kalenders81) am Fuße jeder Handschrift nach dem neuen Kalender datierte und darüber umfangreiche Sonderverzeichnisse anlegte. Dabei mußte von den Tausenden von Urkunden und den an die hun- derttausend zählenden Akten jedes einzelne Stück gelesen und in das System ein- gefügt werden, es mußte eine kurze Inhaltsangabe verfaßt und diese als Leit= merke in die Verzeichnisse, deren Benützbarkeit oft noch durch übersichtliche Re- gister erhöht wurde, eingetragen werden. Auch der Inhalt der wichtigsten Stadt bicher wurde in Kurzvermerken in eigene Kataloge aufgenommen, und über beson- 84) Rudolf Langhammer: Der Kalenderstreit im Egerland, „Deutsche Heimat“, Jg. 9 (1933), S. 183 ff. 45
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ders umfangreiche und wertvolle Reihen wurden eigene Register angelegt, so für die Kopialbücher und für jeden fünften Jahrgang der Losungsbücher und Klauen- steuerbücher. Auf diese Art entstand als notwendige Ergänzung der gedruckten Kataloge das große handschriftliche Registerwerk Karl Siegls, das aus nicht weniger als 26, zum Teil sehr umfangreichen Foliobänden, und aus 17 Kartons Urkundenregesten besteht. Diese umfassenden Kataloge und Register, die das Ergebnis einer mühevollen, Jahrzehnte dauernden sleißigen Arbeit darstellen, sind heute die „Schlüssel“ zur Benützung der im Archin der Stadt Eger ver wahrten Archivalien, soweit diese von Karl Siegl geordnet wurden, das heißt: von den ersten Anfängen bis zum Ende des 18. Jahrhunderts. Karl Siegl, dem mittlerweile im Jahre 1912 der Titel eines Regierungs- rates verliehen wurde, sorgte neben dieser Durchordnung des Egerer Stadtarchins auch für eine zureichende Unterbringung der Archivalien in einem neuen Heim, da die drei Räume des Rudolfinums nun doch nicht mehr ausreichten, die große Menge an Archivalien aufzunehmen. Im August des Jahres 1912 wurde das Stadtarchin aus dem Rudolfinum in das seit Ende des 13. Jahr hunderts bestehende, aber 1782 durch Josef II. säkularisierte St. Klarastift, und zwar in das 1. Stockwerk ienes Traktes übertragen, das im 19. Jahrhundert als Gefangenhaus gedient hatte 85). Noch heute hat das Egerer Stadtarchin in diesen großen, gewölbten Räumen seine würdige Heimstätte. Ein großer heller Raum ist als Arbeitszimmer des Stadtarchivars und zu gleich als Benützerraum eingerichtet. Daran schließt sich ein geräumiger Saal (das ehemalige Refektorium der Clarissinnen), der heute als Hauptdepot für die Akten und Stadtbuchreihen, sowie für einen Teil der Archinbücherei dient ss). Außerdem gehören noch zwei kleinere Räume, deren Wände mit gedruckten und handschriftlichen Büchern angefüllt sind, zu den Räumlichkeiten des Archins. Die Urkunden sind heute insgesamt im Benützerraum untergebracht. Ein zweiter groser Saal, der im zweiten Stockwerk über dem als Hauptdepot dienenden Archivsaal liegt, war durch einige Jahre das Depot für die ungeordneten Akten und Stadtbücher des 19. Jahrhunderts (alte Registratur“), ist aber heute nicht mehr „Archivraum“, da vor Jahresfrist diese Archivalien des 19. Jahrhunderts (321 Aktenfaszikel und über tausend Amtsbücher) in das Archiv übernommen und zu den durch Regierungsrat Dr. Siegl geordneten Archivalien in den Saal des Hauptdepots übertragen wurden. Als Regierungsrat Dr. Karl Siegl, der wegen seiner Verdienste um die geschichtliche Betreuung der Stadt und des Landes Eger am 10. November 1932 zum Ehrenbürger der Stadt Eger ernannt wurde, durch Beschluß der Stadt- vertretung vom 30. Dezember 1931 in den dauernden Ruhestand versetzt wurde, war wohl im großen und ganzen sein Lebenswerk, durch das er das Egerer Stadtarchiv würdig an die Seite anderer großer, fachlich geleiteter Archive stellte, abgeschlossen. Immerhin aber betreute er noch ein weiteres Jahr das Archin mit derselben Hingabe und Fürsorge, wie er es durch fast vierzig Jahre zu betreuen gewohnt war. Gegen Ende dieses „Ehrenjahres“ wurde dann die Stelle eines hauptamtlichen Leiters des Egerer Stadtarchins und des Museums der Stadt Eger neu ausgeschrieben und mit Stadtvertretungsbeschluß vom 24. 85) Karl Siegl: Handschriftl. Chronik der Stadt Eger, S. 347. 86) In diefem Refektorium wurden nach übernahme des Claraftistes durch den Staat und Adaptierung des Stiftes zu einem Gefangenhaus jechs Sträflingszellen für Frauen eingebaut. Bei übernahme des Gefangenhanses durch die Stadt wurden diese Zellen wieder heransgenom men. Dabei kam auch die alte schöne Stuckdecke wieder zum Borschein. (Nach einer frdl. Mit teilung Herrn Reg.-Rats Dr. Siegl.) 46
ders umfangreiche und wertvolle Reihen wurden eigene Register angelegt, so für die Kopialbücher und für jeden fünften Jahrgang der Losungsbücher und Klauen- steuerbücher. Auf diese Art entstand als notwendige Ergänzung der gedruckten Kataloge das große handschriftliche Registerwerk Karl Siegls, das aus nicht weniger als 26, zum Teil sehr umfangreichen Foliobänden, und aus 17 Kartons Urkundenregesten besteht. Diese umfassenden Kataloge und Register, die das Ergebnis einer mühevollen, Jahrzehnte dauernden sleißigen Arbeit darstellen, sind heute die „Schlüssel“ zur Benützung der im Archin der Stadt Eger ver wahrten Archivalien, soweit diese von Karl Siegl geordnet wurden, das heißt: von den ersten Anfängen bis zum Ende des 18. Jahrhunderts. Karl Siegl, dem mittlerweile im Jahre 1912 der Titel eines Regierungs- rates verliehen wurde, sorgte neben dieser Durchordnung des Egerer Stadtarchins auch für eine zureichende Unterbringung der Archivalien in einem neuen Heim, da die drei Räume des Rudolfinums nun doch nicht mehr ausreichten, die große Menge an Archivalien aufzunehmen. Im August des Jahres 1912 wurde das Stadtarchin aus dem Rudolfinum in das seit Ende des 13. Jahr hunderts bestehende, aber 1782 durch Josef II. säkularisierte St. Klarastift, und zwar in das 1. Stockwerk ienes Traktes übertragen, das im 19. Jahrhundert als Gefangenhaus gedient hatte 85). Noch heute hat das Egerer Stadtarchin in diesen großen, gewölbten Räumen seine würdige Heimstätte. Ein großer heller Raum ist als Arbeitszimmer des Stadtarchivars und zu gleich als Benützerraum eingerichtet. Daran schließt sich ein geräumiger Saal (das ehemalige Refektorium der Clarissinnen), der heute als Hauptdepot für die Akten und Stadtbuchreihen, sowie für einen Teil der Archinbücherei dient ss). Außerdem gehören noch zwei kleinere Räume, deren Wände mit gedruckten und handschriftlichen Büchern angefüllt sind, zu den Räumlichkeiten des Archins. Die Urkunden sind heute insgesamt im Benützerraum untergebracht. Ein zweiter groser Saal, der im zweiten Stockwerk über dem als Hauptdepot dienenden Archivsaal liegt, war durch einige Jahre das Depot für die ungeordneten Akten und Stadtbücher des 19. Jahrhunderts (alte Registratur“), ist aber heute nicht mehr „Archivraum“, da vor Jahresfrist diese Archivalien des 19. Jahrhunderts (321 Aktenfaszikel und über tausend Amtsbücher) in das Archiv übernommen und zu den durch Regierungsrat Dr. Siegl geordneten Archivalien in den Saal des Hauptdepots übertragen wurden. Als Regierungsrat Dr. Karl Siegl, der wegen seiner Verdienste um die geschichtliche Betreuung der Stadt und des Landes Eger am 10. November 1932 zum Ehrenbürger der Stadt Eger ernannt wurde, durch Beschluß der Stadt- vertretung vom 30. Dezember 1931 in den dauernden Ruhestand versetzt wurde, war wohl im großen und ganzen sein Lebenswerk, durch das er das Egerer Stadtarchiv würdig an die Seite anderer großer, fachlich geleiteter Archive stellte, abgeschlossen. Immerhin aber betreute er noch ein weiteres Jahr das Archin mit derselben Hingabe und Fürsorge, wie er es durch fast vierzig Jahre zu betreuen gewohnt war. Gegen Ende dieses „Ehrenjahres“ wurde dann die Stelle eines hauptamtlichen Leiters des Egerer Stadtarchins und des Museums der Stadt Eger neu ausgeschrieben und mit Stadtvertretungsbeschluß vom 24. 85) Karl Siegl: Handschriftl. Chronik der Stadt Eger, S. 347. 86) In diefem Refektorium wurden nach übernahme des Claraftistes durch den Staat und Adaptierung des Stiftes zu einem Gefangenhaus jechs Sträflingszellen für Frauen eingebaut. Bei übernahme des Gefangenhanses durch die Stadt wurden diese Zellen wieder heransgenom men. Dabei kam auch die alte schöne Stuckdecke wieder zum Borschein. (Nach einer frdl. Mit teilung Herrn Reg.-Rats Dr. Siegl.) 46
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Juli 1933 auch besetzt. Die Amtsübergabe an den neuen Archivar, Dr. Heribert Sturm, erfolgte am 1. Feber 1934. überblickt man die gesamte Lebensarbeit Karl Siegls als Direktor des Egerer Stadtarchivs Isein anderes Wirken als Leiter des Stadtmuseums und seine schriftstellerische Tätigkeit können hier füglich auzer Acht gelassen werden 87)1, und setzt diese seine Lebensarbeit in Beziehung zum allgemeinen Entwicklungsgang, den das Archin seit seinen Anfängen bis in die Jetztzeit genommen hat, dann wird es deutlich, wie überragend Siegls Ordnungsarbeit für das Egerer Stadt- archin gewesen ist. Karl Siegl hat die seit der Mitte des vorigen Jahrhunderts einfetzenden Ordnungsversuche nicht allein um ein bedeutendes fortgeführt, son- dern hat diese Ordnungsversuche durch seine Durcharbeit des Gesamtbestandes vielmehr zu einem bleibenden Abschluß gebracht, indem er alle Urkunden, Akten und Amtsbücher des Archins bis Ende des 18. Jahrhunderts vollkommen ord- nete, im einzelnen verzeichnete und durch übersichtliche Register leicht zugänglich machte. Durch ihn wurde so der erste große Abschnitt im allmählichen Ausbau des Egerer Stadtarchins, an dem zu verschiedenen Zeiten trotz mancherlei Unter brechungen immer wieder gearbeitet wurde, abgeschloffen; dank dieser seiner Arbeit kann sich das Archin der Stadt Eger nunmehr leichter jenen Aufgaben widmen, die zu erfüllen es dem kulturellen Leben der Gegenwart schuldig ist. 87) Würdignngen der Lebensarbeit Karl Siegls vor allem nach dieser Seite find u. a. nachzulesen im Heft 10 des Jahrganges 35 (1931) der Zeitschrift „Unser Egerland“ und in den Mitteilungen des Bereines für Geschichte der Deutschen in Böhmen, Jahrgang 69 (1931); diese find aus Anlaß des 80. Geburtstages Karl Siegls geschrieben worden. Ein Verzeichnis der bis 1926 erschienenen Schristen R. Siegls stellte Anton Rowak im 11/12 Heft des 30. Jahrganges (1926) der Zeitschrist „Unser Egerland“ zusammen. 47
Juli 1933 auch besetzt. Die Amtsübergabe an den neuen Archivar, Dr. Heribert Sturm, erfolgte am 1. Feber 1934. überblickt man die gesamte Lebensarbeit Karl Siegls als Direktor des Egerer Stadtarchivs Isein anderes Wirken als Leiter des Stadtmuseums und seine schriftstellerische Tätigkeit können hier füglich auzer Acht gelassen werden 87)1, und setzt diese seine Lebensarbeit in Beziehung zum allgemeinen Entwicklungsgang, den das Archin seit seinen Anfängen bis in die Jetztzeit genommen hat, dann wird es deutlich, wie überragend Siegls Ordnungsarbeit für das Egerer Stadt- archin gewesen ist. Karl Siegl hat die seit der Mitte des vorigen Jahrhunderts einfetzenden Ordnungsversuche nicht allein um ein bedeutendes fortgeführt, son- dern hat diese Ordnungsversuche durch seine Durcharbeit des Gesamtbestandes vielmehr zu einem bleibenden Abschluß gebracht, indem er alle Urkunden, Akten und Amtsbücher des Archins bis Ende des 18. Jahrhunderts vollkommen ord- nete, im einzelnen verzeichnete und durch übersichtliche Register leicht zugänglich machte. Durch ihn wurde so der erste große Abschnitt im allmählichen Ausbau des Egerer Stadtarchins, an dem zu verschiedenen Zeiten trotz mancherlei Unter brechungen immer wieder gearbeitet wurde, abgeschloffen; dank dieser seiner Arbeit kann sich das Archin der Stadt Eger nunmehr leichter jenen Aufgaben widmen, die zu erfüllen es dem kulturellen Leben der Gegenwart schuldig ist. 87) Würdignngen der Lebensarbeit Karl Siegls vor allem nach dieser Seite find u. a. nachzulesen im Heft 10 des Jahrganges 35 (1931) der Zeitschrift „Unser Egerland“ und in den Mitteilungen des Bereines für Geschichte der Deutschen in Böhmen, Jahrgang 69 (1931); diese find aus Anlaß des 80. Geburtstages Karl Siegls geschrieben worden. Ein Verzeichnis der bis 1926 erschienenen Schristen R. Siegls stellte Anton Rowak im 11/12 Heft des 30. Jahrganges (1926) der Zeitschrist „Unser Egerland“ zusammen. 47
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Die Arthivare der Stadt Eger Archivare: Joh. Michael Schlecht (JUC.) (Joh. Joseph Clauser Georg Adam Otto (JUC.) 1732—1759 1762—1771 1760—1762) Archivadjunkten: Georg Adam Otto Joh. Nepomuk Eisenhoff Sebastian Schicker Christoph Printz 1751—1762 1762—1771 1771—1777 1777—1789 Vinzenz Prökl Nikolaus Urban v. Urbanjtedt Franz Kürschner (Dr. phil.) Anton Riedl Georg Schmid Vinzenz Prökl Heinrich Gradl Karl Siegl (Dr. jur.) Heribert Sturm (Dr. phil.) 1835—1857 1858—1865 1865—1868 1868—1869 1869—1874 1874—1878 1878—1895 1895—1934 vom 1. Feber 1934 an 48
Die Arthivare der Stadt Eger Archivare: Joh. Michael Schlecht (JUC.) (Joh. Joseph Clauser Georg Adam Otto (JUC.) 1732—1759 1762—1771 1760—1762) Archivadjunkten: Georg Adam Otto Joh. Nepomuk Eisenhoff Sebastian Schicker Christoph Printz 1751—1762 1762—1771 1771—1777 1777—1789 Vinzenz Prökl Nikolaus Urban v. Urbanjtedt Franz Kürschner (Dr. phil.) Anton Riedl Georg Schmid Vinzenz Prökl Heinrich Gradl Karl Siegl (Dr. jur.) Heribert Sturm (Dr. phil.) 1835—1857 1858—1865 1865—1868 1868—1869 1869—1874 1874—1878 1878—1895 1895—1934 vom 1. Feber 1934 an 48
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Dle Beltande des Stadtarchivs Eger Wenn im solgenden ein kurzer überblick über die Bestände des Archins der Stadt Eger gegeben werden soll, ist davon auszugehen, daß die durch Karl Siegl geschaffene Archivordnung ein in sich geschlossenes, bis ins letzte folgerichtig durchgeführtes System darstellt, das die inneren Zusammenhänge und die orga- nijche Entstehungsweise der einzelnen Teilbestände dieses Archins freilich vielfach überdeckt. Es bedeutet daher das Herausschälen der heute im Archiv der Stadt Eger verwahrten einzelnen Archivkörper mehr oder weniger nur einen erst- maligen schwachen Versuch, der zudem keineswegs auf Vollständigkeit Anspruch erheben kann. Die Bestände des eigentlichen Stadtarchivs Die Hauptmasse der im Archin der Stadt Eger verwahrten Archivalien setzt sich aus jenen Beständen zufammen, die aus der Amtsführung der städtischen Verwaltungsstellen erwachsen sind. Es sind damit also die Formen der Ver fassung der Stadt Eger, wie sie sich seit den frühesten Zeiten bis zur Gegen wart herausgebildet und gewandelt haben, maßgebend für die Art der Einzel- bestände. Ursprünglich wurden alle Verwaltungsangelegenheiten sowie auch die gesamte Zivil und Strafrechtspflege durch den Rat der Stadt ausgeübt1). Dieser Rat bestand aus drei Körperschaften: dem Inneren Rat, dem Gericht oder Schöffenstuhl und der Gemein oder Sechsunddreißig. Alle drei Körperschaften zusammengenom men ergaben den Großen Rat. Die Wahl in diese Körperschaften erfolgte ursprüng- lich offenbar unmittelbar; seit dem 16. Jahrhundert wurden vom jeweiligen abtreten den Rat vier Wahl oder Churherren aufgestellt, die sich nach eigenem Ermessen über die Neubesetzung des Rates schlüssig wurden. Die Aufzeichnungen zu diesen Ratserneuerungen sind im Stadtarchin in sieben Faszikeln verwahrt und reichen von 1384 bis 1771. Der Innere Rat, aus deffen Mitte der Bürgermeister (in gewissen Zeiten waren es sogar bis zu vier Bürgermeistern, die sich nach bestimmter Reihenfolge innerhalb eines Jahres in die Amtsgeschäfte teilten) gewählt wurde, bildete mit dem Gericht und der Gemein jene Behörde, die für sich und das von ihr betreute Gemeinwesen die zur Regelung des öffentlichen Lebens notwendigen Gesetze und Verordnungen erließ. Die Stadt Eger gab sich dergestalt, und zwar unter Zu- grundelegung der Stadtgesetze von Nürnberg, ihre eigenen Rechtssatzungen; sie wurden in ein hiezu bestimmtes Buch, einem schönen in rotes Leder gebundenen Pergamentkodex, eingetragen. Dieser wertvolle Band enthält nicht allein die Aufzeichnungen der Stadtgesetze in der Fassung von 1352 und in einer zweiten 1) Karl Siegl: Alt-Eger in seinen Geseßzen und Verordnungen. Augsburg und Kassel 1927. — Karl Siegl: Geschichte der älteren Verfassung unserer Stadt. (Im Band „Eger/Franzensbad“ der Buchreihe „Die sudetendeutschen Selbstverwaltungskörper“. Deutscher Kommunal-Verlag G. m. —b. H., Berlin-Friedenau, 1931.) 49
Dle Beltande des Stadtarchivs Eger Wenn im solgenden ein kurzer überblick über die Bestände des Archins der Stadt Eger gegeben werden soll, ist davon auszugehen, daß die durch Karl Siegl geschaffene Archivordnung ein in sich geschlossenes, bis ins letzte folgerichtig durchgeführtes System darstellt, das die inneren Zusammenhänge und die orga- nijche Entstehungsweise der einzelnen Teilbestände dieses Archins freilich vielfach überdeckt. Es bedeutet daher das Herausschälen der heute im Archiv der Stadt Eger verwahrten einzelnen Archivkörper mehr oder weniger nur einen erst- maligen schwachen Versuch, der zudem keineswegs auf Vollständigkeit Anspruch erheben kann. Die Bestände des eigentlichen Stadtarchivs Die Hauptmasse der im Archin der Stadt Eger verwahrten Archivalien setzt sich aus jenen Beständen zufammen, die aus der Amtsführung der städtischen Verwaltungsstellen erwachsen sind. Es sind damit also die Formen der Ver fassung der Stadt Eger, wie sie sich seit den frühesten Zeiten bis zur Gegen wart herausgebildet und gewandelt haben, maßgebend für die Art der Einzel- bestände. Ursprünglich wurden alle Verwaltungsangelegenheiten sowie auch die gesamte Zivil und Strafrechtspflege durch den Rat der Stadt ausgeübt1). Dieser Rat bestand aus drei Körperschaften: dem Inneren Rat, dem Gericht oder Schöffenstuhl und der Gemein oder Sechsunddreißig. Alle drei Körperschaften zusammengenom men ergaben den Großen Rat. Die Wahl in diese Körperschaften erfolgte ursprüng- lich offenbar unmittelbar; seit dem 16. Jahrhundert wurden vom jeweiligen abtreten den Rat vier Wahl oder Churherren aufgestellt, die sich nach eigenem Ermessen über die Neubesetzung des Rates schlüssig wurden. Die Aufzeichnungen zu diesen Ratserneuerungen sind im Stadtarchin in sieben Faszikeln verwahrt und reichen von 1384 bis 1771. Der Innere Rat, aus deffen Mitte der Bürgermeister (in gewissen Zeiten waren es sogar bis zu vier Bürgermeistern, die sich nach bestimmter Reihenfolge innerhalb eines Jahres in die Amtsgeschäfte teilten) gewählt wurde, bildete mit dem Gericht und der Gemein jene Behörde, die für sich und das von ihr betreute Gemeinwesen die zur Regelung des öffentlichen Lebens notwendigen Gesetze und Verordnungen erließ. Die Stadt Eger gab sich dergestalt, und zwar unter Zu- grundelegung der Stadtgesetze von Nürnberg, ihre eigenen Rechtssatzungen; sie wurden in ein hiezu bestimmtes Buch, einem schönen in rotes Leder gebundenen Pergamentkodex, eingetragen. Dieser wertvolle Band enthält nicht allein die Aufzeichnungen der Stadtgesetze in der Fassung von 1352 und in einer zweiten 1) Karl Siegl: Alt-Eger in seinen Geseßzen und Verordnungen. Augsburg und Kassel 1927. — Karl Siegl: Geschichte der älteren Verfassung unserer Stadt. (Im Band „Eger/Franzensbad“ der Buchreihe „Die sudetendeutschen Selbstverwaltungskörper“. Deutscher Kommunal-Verlag G. m. —b. H., Berlin-Friedenau, 1931.) 49
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Bearbeitung aus dem Jahre 14002), sondern auch noch verschiedene Verordnungen und andere, nicht eigentlich in das besondere Gebiet der Rechtssatzung gehörige Auszeichnungen (wie beispielsweise Eintragungen über Leibgedinge oder städtische Abgaben). Zu dieser Art von Aufzeichnungen gehören die zahlreichen, auf lose Blätter geschriebenen Verordnungen, die vor allem im Teilabschnitt „Polizei¬ liches“3) der Aktenabteilung eingereiht sind, so die Schulordnung aus der Zeit um 1350 3a), Marktordnungen von 1350 bis 1847, Schröterordnung 1403 (eine ältere ist im Stadtgesetzbuch eingetragen), Spielordnung 1467, Weinordnungen 1474 bis 1565, Arbeits- und Lohnordnungen 1490 bis 1698, Mehl- und Back- ordnungen 1555 und 1572, Vormundschaftsordnung 1563, Verordnung wegen der Fastnachtsspiele 1576—1607, Verordnungen in Ehesachen 1585, Leihkauf-, Hochzeits und Kindstaufordnungen 1596—1701 usw., oder die Egerer Forst- ordnung vom Jahre 1379, die in einem anderen Zusammenhang*) eingereiht ist; und noch in verschiedenen anderen Aktenfaszikeln sind Archivalien dieser Art nach ihrer Zugehörigkeit zu besonderen Sachgruppen eingelegt. Die Gepflogenheit, diese Verordnungen auf lose Blätter zu schreiben, ist bis über die Mitte des 16. Jahrhunderts zu verfolgen. Mit 1562 setzen dann die „Proklamabücher“ ein, siebzehn, bis zum Jahre 1700 reichende, zum Teil sehr umfangreiche Bände, die besonders in kulturgeschichtlicher Hinsicht von außerordentlicher Bedeutung sind und Marktordnungen, Kindstaufs, Hochzeits- und Kirchweihordnungen, Verord nungen für Handel und Verkehr, über Lebensmittelpreise, Sanitätspolizei, für die Zünfte, gegen die „Landstörtzer und Gartenbrüder“ u. v. a. m. enthalten. Die eigentlichen Verwaltungsangelegenheiten der Stadt wurden vom Inneren Rat besorgt. Hier liefen die zahllosen Fäden vom einzelnen Mitbürger zur Gemeindeverwaltung zusammen, hier wurden alle Angelegenheiten, die den ein zelnen Bürger beschäftigten und über den Kreis seines Persönlichen hinaus reichten, behandelt. Eine große Anzahl von Aktenfaszikeln, stammend aus dem 14. Jahrhundert bis zur Gegenwart, ermöglichen noch heute einen klaren Einblick in die Verhältnisse von ehedem und sind dergestalt eine wichtige Quelle zur Er forschung der Vergangenheit der Stadt überhaupt. In unserem Zusammenhang können diese Teilbestände freilich wegen ihrer Fülle nicht im einzelnen angeführt werden; es muß hier vielmehr auf den nächsten Abschnitt dieses Buches ver wiesen werden, und zwar auf jene Unterabteilungen, die solgende Titel führen: Der Rat, Stadtbestellte, Stadtbedienstete, Streitigkeiten, Bürgerliche Stellung, Wehrwesen, Bauwesen, Armenwesen, Kulturelles, Unterrichtswesen, Sanitäts- mwesen, Sauerbrunn, Bergbau, Waldwirtschaft und Jagd, Fischerei und Teich¬ wirtschaft, Mühlwesen, Brauwesen, Handel und Verkehr, Industrie. Besonders aber muß auf die große Menge von Eingaben Egerer Bürger hingewiesen wer- den, die sich unter „Egerer Geschlechter“ finden und allein insgesamt 43 dicke Faszikel ergeben. Dazu kommen die entsprechenden Abschnitte aus der Ur- kundenabteilung, ungefähr tausend Pergamenturkunden umfassend, sowie die Stadtbücher, die im folgenden Abschnitt in der Untergliederung „Verfassung" im einzelnen angeführt sind. 2) Dr. Franz Mayer: über die Berordnungsbücher der Stadt Eger. Band 60 des „Archivs für öfterreichische Geschichte“, S. 19—69, Wien 1880. — Dr. Ferdinand Khull: Die Stadtgesetze von Eger ans den Jahren 1352—1460, Graz 1881, Jahresbericht des zweiten Staatsgymnasiums. — Aussührlicher Schrifttumsnachweis im Aufsatze Univ.-Prof. Dr. Wilhelm Weizsäcker: Egerer und Nürnberger Stadtrecht. Jahrbuch 3. (1934) des Vereins sür Geschichte der Deutschen in Böhmen. 3) Stadtarchiv Eger. Fasz. 304 ff. 3a) Vgl. Abbildung 23. 4) Stadtarchin Eger. Fasz. 343 „Waldwirtschaft und Jagd“. Vgl. Abbildung 24. 50
Bearbeitung aus dem Jahre 14002), sondern auch noch verschiedene Verordnungen und andere, nicht eigentlich in das besondere Gebiet der Rechtssatzung gehörige Auszeichnungen (wie beispielsweise Eintragungen über Leibgedinge oder städtische Abgaben). Zu dieser Art von Aufzeichnungen gehören die zahlreichen, auf lose Blätter geschriebenen Verordnungen, die vor allem im Teilabschnitt „Polizei¬ liches“3) der Aktenabteilung eingereiht sind, so die Schulordnung aus der Zeit um 1350 3a), Marktordnungen von 1350 bis 1847, Schröterordnung 1403 (eine ältere ist im Stadtgesetzbuch eingetragen), Spielordnung 1467, Weinordnungen 1474 bis 1565, Arbeits- und Lohnordnungen 1490 bis 1698, Mehl- und Back- ordnungen 1555 und 1572, Vormundschaftsordnung 1563, Verordnung wegen der Fastnachtsspiele 1576—1607, Verordnungen in Ehesachen 1585, Leihkauf-, Hochzeits und Kindstaufordnungen 1596—1701 usw., oder die Egerer Forst- ordnung vom Jahre 1379, die in einem anderen Zusammenhang*) eingereiht ist; und noch in verschiedenen anderen Aktenfaszikeln sind Archivalien dieser Art nach ihrer Zugehörigkeit zu besonderen Sachgruppen eingelegt. Die Gepflogenheit, diese Verordnungen auf lose Blätter zu schreiben, ist bis über die Mitte des 16. Jahrhunderts zu verfolgen. Mit 1562 setzen dann die „Proklamabücher“ ein, siebzehn, bis zum Jahre 1700 reichende, zum Teil sehr umfangreiche Bände, die besonders in kulturgeschichtlicher Hinsicht von außerordentlicher Bedeutung sind und Marktordnungen, Kindstaufs, Hochzeits- und Kirchweihordnungen, Verord nungen für Handel und Verkehr, über Lebensmittelpreise, Sanitätspolizei, für die Zünfte, gegen die „Landstörtzer und Gartenbrüder“ u. v. a. m. enthalten. Die eigentlichen Verwaltungsangelegenheiten der Stadt wurden vom Inneren Rat besorgt. Hier liefen die zahllosen Fäden vom einzelnen Mitbürger zur Gemeindeverwaltung zusammen, hier wurden alle Angelegenheiten, die den ein zelnen Bürger beschäftigten und über den Kreis seines Persönlichen hinaus reichten, behandelt. Eine große Anzahl von Aktenfaszikeln, stammend aus dem 14. Jahrhundert bis zur Gegenwart, ermöglichen noch heute einen klaren Einblick in die Verhältnisse von ehedem und sind dergestalt eine wichtige Quelle zur Er forschung der Vergangenheit der Stadt überhaupt. In unserem Zusammenhang können diese Teilbestände freilich wegen ihrer Fülle nicht im einzelnen angeführt werden; es muß hier vielmehr auf den nächsten Abschnitt dieses Buches ver wiesen werden, und zwar auf jene Unterabteilungen, die solgende Titel führen: Der Rat, Stadtbestellte, Stadtbedienstete, Streitigkeiten, Bürgerliche Stellung, Wehrwesen, Bauwesen, Armenwesen, Kulturelles, Unterrichtswesen, Sanitäts- mwesen, Sauerbrunn, Bergbau, Waldwirtschaft und Jagd, Fischerei und Teich¬ wirtschaft, Mühlwesen, Brauwesen, Handel und Verkehr, Industrie. Besonders aber muß auf die große Menge von Eingaben Egerer Bürger hingewiesen wer- den, die sich unter „Egerer Geschlechter“ finden und allein insgesamt 43 dicke Faszikel ergeben. Dazu kommen die entsprechenden Abschnitte aus der Ur- kundenabteilung, ungefähr tausend Pergamenturkunden umfassend, sowie die Stadtbücher, die im folgenden Abschnitt in der Untergliederung „Verfassung" im einzelnen angeführt sind. 2) Dr. Franz Mayer: über die Berordnungsbücher der Stadt Eger. Band 60 des „Archivs für öfterreichische Geschichte“, S. 19—69, Wien 1880. — Dr. Ferdinand Khull: Die Stadtgesetze von Eger ans den Jahren 1352—1460, Graz 1881, Jahresbericht des zweiten Staatsgymnasiums. — Aussührlicher Schrifttumsnachweis im Aufsatze Univ.-Prof. Dr. Wilhelm Weizsäcker: Egerer und Nürnberger Stadtrecht. Jahrbuch 3. (1934) des Vereins sür Geschichte der Deutschen in Böhmen. 3) Stadtarchiv Eger. Fasz. 304 ff. 3a) Vgl. Abbildung 23. 4) Stadtarchin Eger. Fasz. 343 „Waldwirtschaft und Jagd“. Vgl. Abbildung 24. 50
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In Eger lebte, wie in jeder anderen mittelalterlichen Stadt, der einzelne Bürger in Körperschaften, die ihrerseits in einem klaren Verhältnis zur Stadt¬ verwaltung standen. So ergeben sich bestimmte Rechtsverhältnise zwischen der Stadtverwaltung und jeder einzelnen Zunft, aber auch zwischen der Gesami vertretung aller Zünfte anderen ständischen Gruppen und der Stadtverwaltung gegenüber. Die Akten und Auszeichnungen, die den inneren Verkehr der Zunft mit ihren Mitgliedern betreffen, sind bei der dem Geiste des Mittelalters gemäßen Selbstverwaltung nicht städtische Archivalien im engeren Sinne des Wortes, sondern sie ergeben eigene Archinkörper, die „Zunstarchive“. Nach der Ein schränkung der öffentlich-rechtlichen Bedeutung der Zunftgliederung sind diese Ar chivalien sinngemäß an die betreffenden Gewerbe-Genossenschaften gesallen und erst von dieser Stuse sind die eigentlichen Zunftarchivalien (nicht auf dem Dienstweg, sondern geschenkweise oder als Leihgabe) an das Stadtarchin gekommen. Wenn in der derzeitig gültigen Archivordnung des Egerer Stadtarchins also Archivalien der Gruppe „Zünfte“ aufgesucht werden, muß man sich vor Augen halten, daß hier sowohl Handwerker und Zünfte betreffende Akten der Stadtverwaltung als auch eigentliche Zunftarchivalien neben einander eingereiht sind. Insgesamt zählt dieser Bestand 15 Urkunden aus der Zeit von 1488 bis 1721 und 35 Aktenbündel aus der Zeit von 1414 bis 1851, sowie noch 105 Bände Zunftbücher seit Ende des 15. Jahrhunderts5). Eine genaue Zusammenstellung gibt der nächste Abschnitt dieses Buches. Eine andere Gruppe von Körperschaften innerhalb des städtischen Gemein wesens waren die verschiedenen Orden. Der schriftliche Verkehr zwischen ihnen und der Stadtverwaltung ließ desgleichen eine beträchtliche Anzahl von Schrist stücken im Lause der Jahrhunderte ansammeln. Jene der geistlichen Orden sind sowohl bei der Urkundenabteilung wie bei der Aktenabteilung unter „Geistliche Angelegenheiten" eingereiht; hier sind solgende Untergliederungen vorgesehen: 1. Allgemeines (Urkunden von 1388 bis 1436 und Akten von 1494 bis 1799). — 2. Kirchen und Kapellen (St. Niklas, Johanniskirche, Frauen oder Maria-Hein suchungskirche, Karnerkirchlein, Rathauskapelle, Burgkapelle, St. Jodok, St. Se- bastian beim Siechenhaus, Dölitz-Kapelle, Maria-Weiherkapelle bei Matzelbach: Urkunden von 1340 bis 1731 und Akten von 1340 bis 1799). — 3. Geistlichkeit (Akten, vom 15. Jahrhundert beginnend bis 1801). — 4. Religionssachen (Akten von 1467 bis 1632). — 5. Orden: Deutschherren (Urkunden von 1317 bis 1619, Akten von 1466 bis 1626), Johanniter, Maltheser (Urkunden von 1641 bis 1696, Akten von 1628 bis 1803), Jesuiten (Urkunde von 1697, Akten von 1629 bis 1778), Kreuzherren (Urkunden von 1271 bis 1453, Akten von 1396 bis 1802), Clarissinnen (Urkunden von 1309 bis 1668 und Akten von 1391 bis 1802), Do- minikaner (Urkunden von 1314 bis 1684 und Akten von 1314 bis 1802) und Franziskaner (Urkunden von 1373 bis 1679 und Akten von 1443 bis 1782). Bei diesen Aktens und Urkundenbeständen ist freilich zu bemerken, daß sich in ihnen Archivalien städtischer wie auch solche nichtstädtischer Herkunft („Provenienz*) in ähnlicher Weise wie bei der Abteilung „Zünfte“ mischen; inwieweit sich daraus dann die städtischen Archivalien im engeren Sinn neben Bruchteilen von Archin sonden geistlicher Orden, deren Sitz in Eger ist oder war, absondern, müßte sich erst durch genaue Einzeluntersuchungen ergeben. Es wird darauf noch in einem anderen Zusammenhang zurückzukommen sein. 5) Die Zunstorduungen wurden von Karl Siegl als Sonderpublikation des Vereins für Geschichte der Deutschen in Böhmen veröffentlicht. Prag 1909. 51
In Eger lebte, wie in jeder anderen mittelalterlichen Stadt, der einzelne Bürger in Körperschaften, die ihrerseits in einem klaren Verhältnis zur Stadt¬ verwaltung standen. So ergeben sich bestimmte Rechtsverhältnise zwischen der Stadtverwaltung und jeder einzelnen Zunft, aber auch zwischen der Gesami vertretung aller Zünfte anderen ständischen Gruppen und der Stadtverwaltung gegenüber. Die Akten und Auszeichnungen, die den inneren Verkehr der Zunft mit ihren Mitgliedern betreffen, sind bei der dem Geiste des Mittelalters gemäßen Selbstverwaltung nicht städtische Archivalien im engeren Sinne des Wortes, sondern sie ergeben eigene Archinkörper, die „Zunstarchive“. Nach der Ein schränkung der öffentlich-rechtlichen Bedeutung der Zunftgliederung sind diese Ar chivalien sinngemäß an die betreffenden Gewerbe-Genossenschaften gesallen und erst von dieser Stuse sind die eigentlichen Zunftarchivalien (nicht auf dem Dienstweg, sondern geschenkweise oder als Leihgabe) an das Stadtarchin gekommen. Wenn in der derzeitig gültigen Archivordnung des Egerer Stadtarchins also Archivalien der Gruppe „Zünfte“ aufgesucht werden, muß man sich vor Augen halten, daß hier sowohl Handwerker und Zünfte betreffende Akten der Stadtverwaltung als auch eigentliche Zunftarchivalien neben einander eingereiht sind. Insgesamt zählt dieser Bestand 15 Urkunden aus der Zeit von 1488 bis 1721 und 35 Aktenbündel aus der Zeit von 1414 bis 1851, sowie noch 105 Bände Zunftbücher seit Ende des 15. Jahrhunderts5). Eine genaue Zusammenstellung gibt der nächste Abschnitt dieses Buches. Eine andere Gruppe von Körperschaften innerhalb des städtischen Gemein wesens waren die verschiedenen Orden. Der schriftliche Verkehr zwischen ihnen und der Stadtverwaltung ließ desgleichen eine beträchtliche Anzahl von Schrist stücken im Lause der Jahrhunderte ansammeln. Jene der geistlichen Orden sind sowohl bei der Urkundenabteilung wie bei der Aktenabteilung unter „Geistliche Angelegenheiten" eingereiht; hier sind solgende Untergliederungen vorgesehen: 1. Allgemeines (Urkunden von 1388 bis 1436 und Akten von 1494 bis 1799). — 2. Kirchen und Kapellen (St. Niklas, Johanniskirche, Frauen oder Maria-Hein suchungskirche, Karnerkirchlein, Rathauskapelle, Burgkapelle, St. Jodok, St. Se- bastian beim Siechenhaus, Dölitz-Kapelle, Maria-Weiherkapelle bei Matzelbach: Urkunden von 1340 bis 1731 und Akten von 1340 bis 1799). — 3. Geistlichkeit (Akten, vom 15. Jahrhundert beginnend bis 1801). — 4. Religionssachen (Akten von 1467 bis 1632). — 5. Orden: Deutschherren (Urkunden von 1317 bis 1619, Akten von 1466 bis 1626), Johanniter, Maltheser (Urkunden von 1641 bis 1696, Akten von 1628 bis 1803), Jesuiten (Urkunde von 1697, Akten von 1629 bis 1778), Kreuzherren (Urkunden von 1271 bis 1453, Akten von 1396 bis 1802), Clarissinnen (Urkunden von 1309 bis 1668 und Akten von 1391 bis 1802), Do- minikaner (Urkunden von 1314 bis 1684 und Akten von 1314 bis 1802) und Franziskaner (Urkunden von 1373 bis 1679 und Akten von 1443 bis 1782). Bei diesen Aktens und Urkundenbeständen ist freilich zu bemerken, daß sich in ihnen Archivalien städtischer wie auch solche nichtstädtischer Herkunft („Provenienz*) in ähnlicher Weise wie bei der Abteilung „Zünfte“ mischen; inwieweit sich daraus dann die städtischen Archivalien im engeren Sinn neben Bruchteilen von Archin sonden geistlicher Orden, deren Sitz in Eger ist oder war, absondern, müßte sich erst durch genaue Einzeluntersuchungen ergeben. Es wird darauf noch in einem anderen Zusammenhang zurückzukommen sein. 5) Die Zunstorduungen wurden von Karl Siegl als Sonderpublikation des Vereins für Geschichte der Deutschen in Böhmen veröffentlicht. Prag 1909. 51
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Eine Zwischenstellung zu den Zünften (diesen vielfach näher) nehmen die Bruderschaften ein. Sie hatten keine öffentlich-rechtliche Stellung; infolgedessen finden wir im Stadtarchin nur iene Akten, die aus der Betreuung und För derung dieser Bruderschaften durch die Bürgerschaft und die Stadtverwaltung er- wachsen sind. Es ist in den Beständen des Egerer Stadtarchins ein Faszikel „Bruderschasten“ mit Schriftstücken aus dem Zeitraum von 1757 bis 1787 ver wahrt. Eine weitere selbständige Körperschaft innerhalb des städtischen Gemeinwesens bildete die Judenschaft; im Archinbestand enthält die Untergliederung „Juden- schaft“ 4 Urkunden aus der Zeit von 1431 bis 1485 und zwei Aktenbündel mit Schriftstücken aus der Zeit von 1433 bis 1770. Alle diese Angelegenheiten des engeren Wirkungskreises im städtischen Gemein wesen hatten im Inneren Rat die zuständige Behörde und in der Ratskanzlei, an deren Spitze der Stadtschreiber (Syndikus, heute Stadtamtsdirektor) stand, die Ver- waltungsstelle, bei welcher der schriftliche Verkehr seinen Niederschlag fand. Es müssen also hier die Eingaben, die dem Rat der Stadt zur Erledigung vorgelegt wurden, im Original vorliegen; die Erledigungen dieser Eingaben sind dann einerseits als Eintragungen in den Ratsprotokollbüchern (in Eger wird diese Art von Amtsbüchern kurzweg als „Stadtbücher“ bezeichnet), die freilich erst mit den Jahren 1545 in geschlossener Reihe einsetzen und derzeit bis 1839 im Stadtarchin verwahrt werden, oder aber in den Konzepten der von der Stadtkanzlei aus- laufenden Schriftstücke aufzusuchen. Darüber wird in einem anderen Zusammen- hang noch einiges zu berichten sein. Kleinere Reihen von Stadtbüchern oder ein- zelne Arten von städtischen Verwaltungsbüchern können hier, wo es sich lediglich um eine übersichtliche Darstellung des Gesamtbestandes des Egerer Stadtarchivs handelt, füglich außeracht gelassen werden. Ein anderes großes Verwaltungsgebiet, das ursprünglich nicht durch den Rat selbst, sondern von mehreren aus dem Rat hiezu beorderten Männern betreut wurde, war das der städtischen Einnahmen und der städtischen Ausgaben. Als Einnahmsquelle stand der Stadt vor allem die „Losung“ zur Verfügung, das ist jene Abgabe, die jeder Stadtbürger je nach der Größe seines Vermögens zu entrichten hatte 0). über die Losung der Stadt Eger geben seit dem Beginn des 14. Jahrhunderts einige Urkunden eine, freilich nur geringe Auskunft; sie betonen, daß jeder, der in der Stadt oder in der Vorstadt seinen Wohnsitz hat, mit der Stadt leiden müsse und daß die städtische Losung keinerlei Schmälerung erfahren dürfe. Mit dem Jahre 1390 setzt aber dann die nahezu geschlossene Reihe der städtischen Losungsbücher ein, die in 359 Bänden bis zum Jahre 1758 reicht und einen genaueren Einblick in das Losungswesen der Stadt Eger ermöglicht 7). Als 6) Karl Beer: über Losungsbücher und Lofungswesen böhmischer Städte im Mittelalter. Mitteilungen des Institutes sür österreichische Geschichtsforschung. Bd. XXXVI, Heft 1. 7) Das Erste Egerer Losungsbuch wurde von Karl Siegl im Kalender sür das Egerland, Jahrgang 1931 und 1932 veröffentlicht. — Bgl. die Abbildungen 47, 48 und 49. — Bedeutet schon allein der geschlossene Bestand diefer Stadtbuchart während eines Zeitraumes von mehr als dreieinhalb Jahrhunderten eine außerordentlich wertvolle und eigentlich noch gar nicht erschlossene Fundgrube für die innere Geschichte der Stadt Eger, so gewinnt dieser Teilbestand des Egerer Stadtarchins noch an Bedeutung, wenn man Umschau hält, was in diefer Art von Stadt¬ büchern hierzulande überhaupt erhalten ist. Nach dem Aussatze von K. Beer in den Mitteilungen des Instituts für österreichische Geschichtsforschung (Bd. 36) „über Losungsbücher und Losungs- wesen böhmischer Städte im Mittelalter“ ist für Mies das älteste Losungsbuch erhalten, be ginnend mit 1380 und reichend bis 1392; diefem folgen dann die Bände 1402—1411, 1411—1419 und 1445—1502 (heute verwahrt im Musealarchin zu Pilsen); in Budweis sind ein Losungs- register von 1384, 1385 und die zwei Losungsbücher von 1396—1416 und 1482—1513 erhalten; sür Chrudim (ausbewahrt im Musealarchiv in Prag) die Fragmente zweier Losungsregister 52
Eine Zwischenstellung zu den Zünften (diesen vielfach näher) nehmen die Bruderschaften ein. Sie hatten keine öffentlich-rechtliche Stellung; infolgedessen finden wir im Stadtarchin nur iene Akten, die aus der Betreuung und För derung dieser Bruderschaften durch die Bürgerschaft und die Stadtverwaltung er- wachsen sind. Es ist in den Beständen des Egerer Stadtarchins ein Faszikel „Bruderschasten“ mit Schriftstücken aus dem Zeitraum von 1757 bis 1787 ver wahrt. Eine weitere selbständige Körperschaft innerhalb des städtischen Gemeinwesens bildete die Judenschaft; im Archinbestand enthält die Untergliederung „Juden- schaft“ 4 Urkunden aus der Zeit von 1431 bis 1485 und zwei Aktenbündel mit Schriftstücken aus der Zeit von 1433 bis 1770. Alle diese Angelegenheiten des engeren Wirkungskreises im städtischen Gemein wesen hatten im Inneren Rat die zuständige Behörde und in der Ratskanzlei, an deren Spitze der Stadtschreiber (Syndikus, heute Stadtamtsdirektor) stand, die Ver- waltungsstelle, bei welcher der schriftliche Verkehr seinen Niederschlag fand. Es müssen also hier die Eingaben, die dem Rat der Stadt zur Erledigung vorgelegt wurden, im Original vorliegen; die Erledigungen dieser Eingaben sind dann einerseits als Eintragungen in den Ratsprotokollbüchern (in Eger wird diese Art von Amtsbüchern kurzweg als „Stadtbücher“ bezeichnet), die freilich erst mit den Jahren 1545 in geschlossener Reihe einsetzen und derzeit bis 1839 im Stadtarchin verwahrt werden, oder aber in den Konzepten der von der Stadtkanzlei aus- laufenden Schriftstücke aufzusuchen. Darüber wird in einem anderen Zusammen- hang noch einiges zu berichten sein. Kleinere Reihen von Stadtbüchern oder ein- zelne Arten von städtischen Verwaltungsbüchern können hier, wo es sich lediglich um eine übersichtliche Darstellung des Gesamtbestandes des Egerer Stadtarchivs handelt, füglich außeracht gelassen werden. Ein anderes großes Verwaltungsgebiet, das ursprünglich nicht durch den Rat selbst, sondern von mehreren aus dem Rat hiezu beorderten Männern betreut wurde, war das der städtischen Einnahmen und der städtischen Ausgaben. Als Einnahmsquelle stand der Stadt vor allem die „Losung“ zur Verfügung, das ist jene Abgabe, die jeder Stadtbürger je nach der Größe seines Vermögens zu entrichten hatte 0). über die Losung der Stadt Eger geben seit dem Beginn des 14. Jahrhunderts einige Urkunden eine, freilich nur geringe Auskunft; sie betonen, daß jeder, der in der Stadt oder in der Vorstadt seinen Wohnsitz hat, mit der Stadt leiden müsse und daß die städtische Losung keinerlei Schmälerung erfahren dürfe. Mit dem Jahre 1390 setzt aber dann die nahezu geschlossene Reihe der städtischen Losungsbücher ein, die in 359 Bänden bis zum Jahre 1758 reicht und einen genaueren Einblick in das Losungswesen der Stadt Eger ermöglicht 7). Als 6) Karl Beer: über Losungsbücher und Lofungswesen böhmischer Städte im Mittelalter. Mitteilungen des Institutes sür österreichische Geschichtsforschung. Bd. XXXVI, Heft 1. 7) Das Erste Egerer Losungsbuch wurde von Karl Siegl im Kalender sür das Egerland, Jahrgang 1931 und 1932 veröffentlicht. — Bgl. die Abbildungen 47, 48 und 49. — Bedeutet schon allein der geschlossene Bestand diefer Stadtbuchart während eines Zeitraumes von mehr als dreieinhalb Jahrhunderten eine außerordentlich wertvolle und eigentlich noch gar nicht erschlossene Fundgrube für die innere Geschichte der Stadt Eger, so gewinnt dieser Teilbestand des Egerer Stadtarchins noch an Bedeutung, wenn man Umschau hält, was in diefer Art von Stadt¬ büchern hierzulande überhaupt erhalten ist. Nach dem Aussatze von K. Beer in den Mitteilungen des Instituts für österreichische Geschichtsforschung (Bd. 36) „über Losungsbücher und Losungs- wesen böhmischer Städte im Mittelalter“ ist für Mies das älteste Losungsbuch erhalten, be ginnend mit 1380 und reichend bis 1392; diefem folgen dann die Bände 1402—1411, 1411—1419 und 1445—1502 (heute verwahrt im Musealarchin zu Pilsen); in Budweis sind ein Losungs- register von 1384, 1385 und die zwei Losungsbücher von 1396—1416 und 1482—1513 erhalten; sür Chrudim (ausbewahrt im Musealarchiv in Prag) die Fragmente zweier Losungsregister 52
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Grundlage sür die Besteuerung galt in Eger die Selbsteinschätzung der Bürger, wie dies aus der aus dem Rückendeckel des Ersten Losungsbuches vom Jahre 1390 vermerkten Eidesformel zu entnehmen ist. Diese Eidesformel lautet: „Daz du dein gut/ daz du hast/ ez sei an erbe/ an varnter habe/ an kausfmanschafft/ an bereitschafft/ an saczunge/ an schult/ an leipdinge/ oder woran du daz hast/ im lande oder auz dem lande/ mit den pfenninge/ die da ligent/ recht hast verlosunget/ und daz du dem rat gehorsam und untertänig seist/ on geverde, bit/ dir got czu helffen und alle heiligen.“ Nach dem Ersten Losungsbuch war der Schlüssel der Besteuerung der, daß jeder Egerer Bürger von je hundert Pfund Vermögen ein Pfund als Losung zu geben hatte; es wurde also in dem Jahre 1390 1 Prozent des steuerpflichtigen Vermögens als Losung gesordert. Dieser Schlüs¬ sel konnte sich natürlich bei jeder Losung ändern, weshalb auch in den Losungs- büchern zu Beginn jeweils die Losungsforderung eigens vermerkt wurde. Die An- lage der einzelnen Losungsbücher ist durch Jahrhunderte die gleiche: nach Gassen und Plätzen (in stets gleichbleibender Reihenfolge von einem bestimmten Haus am Marktplatze ausgehend) enthalten sie die Namen der Steuerpflichtigen; neben dem Namen der Steuerpflichtigen steht der zu entrichtende Betrag und dahinter wurde dann der Quittungsvermerk „dt“ (dedit) eingesetzt. Die Einforderung und Verwaltung der Losungsgelder oblag ursprünglich zwei aus der Mitte des Rates gewählten Losungsherren; gegen Ende des 15. Jahrhunderts wurden noch zwei Männer, und zwar Gemeindemitglieder hinzugewählt. Die Losungsherren konn- ten über die Losungsgelder in der Weise verfügen, daß sie damit städtische Aus lagen deckten. So finden sich in den Losungsbüchern der Jahrgänge 1390 bis 1440 regelmäßige Ausgabsverzeichnisse, die einen wertvollen Einblick in die all- gemeinen Verhältnisse der Stadt Eger in so früher Zeit ermöglichen. An diese Ausgabslisten schließen sich (mit 1441) die Ausgabsbücher der Stadt an, in denen von nun an alle Ausgaben des städtischen Haushaltes vermerkt wur- den. Diese Stadtbuchreihe reicht nahezu vollkommen lückenlos bis 1910 und findet in den entsprechenden Bänden der Stadtkassa ihre lückenlose Fortsetzung bis zur unmittelbaren Gegenwart. Eine weitere Einnahmsquelle stand der Stadt Eger durch die Einhebung der Klauensteuer zur Verfügung. Es war dies die Egerer Landsteuer, die von den Dorfinsassen des Landes Eger nach der Anzahl ihrer Nutztiere (daher der Name „Klauen"-Steuer) nach Eger zu entrichten war. Die Ortschaften und Einzel gehöste, die in dieser Art besteuert werden, sind nicht etwa Dörfer, die der Stadt gehören oder untertänig sind; es tritt hier vielmehr wieder einmal in einem eigenen geschlossenen Steuergebiet die alte selbständige Reichslandstellung zutage. Ahnlich wie die Stadtlosung wurde die Klauensteuer ebenfalls jährlich eingehoben und in besonderen Büchern vermerkt. Das erste Klauensteuerbuch stammt aus dem Jahre 1392s); die ganze Reihe dieser Stadtbuchart umfaßt von 1399, 1400 und 1401, 1402; in Prag-Altstadt ein Koder mit Eintragungen für die Jahre 1427, 1429 und 1433, 1434; in Prag-Neustadt ein Losungsbuch von 1411—1418; und in Pil= fen ein unvollftändiger Band von 1418 und ein zweiter von 1471. Brür besitzt als älteftes Losungsregister ein schmales Heft aus dem Jahre 1525 (herausgegeben von K. Oberdorffer im 3. Jg. des Jahrbuches des Vereins für Geschichte der Deutschen in Böhmen, 1934). — Zum Vergleich sei noch der Bestand an Steuerbüchern für Wien aus der Zeit vor 1500 angesührt: es ift hier als einziges Stück ein Einwohnerverzeichnis des Widmerviertels von 1448 erhalten, das mit einiger Wahrscheinlichkeit den Amtsschriften der Steuerherren zugeschrieben werden kann; befondere Stadtsteuerbücher sind freilich auch nur für das genannte Viertel erst aus dem 16. Jahrhundert vorhanden (O. Brunner: Die Finanzen der Stadt Wien, S. 69). 8) Das älteste Klauensteuerbuch ist von Karl Siegl unter dem Titel „Das Egerer Land- itenerbuch vom Jahre 1392 mit den ältesten Personennamen in den Dörfern des Egerlandes" im Kalender für das Egerland, Jahrgang 1930, veröffentlicht worden. 53
Grundlage sür die Besteuerung galt in Eger die Selbsteinschätzung der Bürger, wie dies aus der aus dem Rückendeckel des Ersten Losungsbuches vom Jahre 1390 vermerkten Eidesformel zu entnehmen ist. Diese Eidesformel lautet: „Daz du dein gut/ daz du hast/ ez sei an erbe/ an varnter habe/ an kausfmanschafft/ an bereitschafft/ an saczunge/ an schult/ an leipdinge/ oder woran du daz hast/ im lande oder auz dem lande/ mit den pfenninge/ die da ligent/ recht hast verlosunget/ und daz du dem rat gehorsam und untertänig seist/ on geverde, bit/ dir got czu helffen und alle heiligen.“ Nach dem Ersten Losungsbuch war der Schlüssel der Besteuerung der, daß jeder Egerer Bürger von je hundert Pfund Vermögen ein Pfund als Losung zu geben hatte; es wurde also in dem Jahre 1390 1 Prozent des steuerpflichtigen Vermögens als Losung gesordert. Dieser Schlüs¬ sel konnte sich natürlich bei jeder Losung ändern, weshalb auch in den Losungs- büchern zu Beginn jeweils die Losungsforderung eigens vermerkt wurde. Die An- lage der einzelnen Losungsbücher ist durch Jahrhunderte die gleiche: nach Gassen und Plätzen (in stets gleichbleibender Reihenfolge von einem bestimmten Haus am Marktplatze ausgehend) enthalten sie die Namen der Steuerpflichtigen; neben dem Namen der Steuerpflichtigen steht der zu entrichtende Betrag und dahinter wurde dann der Quittungsvermerk „dt“ (dedit) eingesetzt. Die Einforderung und Verwaltung der Losungsgelder oblag ursprünglich zwei aus der Mitte des Rates gewählten Losungsherren; gegen Ende des 15. Jahrhunderts wurden noch zwei Männer, und zwar Gemeindemitglieder hinzugewählt. Die Losungsherren konn- ten über die Losungsgelder in der Weise verfügen, daß sie damit städtische Aus lagen deckten. So finden sich in den Losungsbüchern der Jahrgänge 1390 bis 1440 regelmäßige Ausgabsverzeichnisse, die einen wertvollen Einblick in die all- gemeinen Verhältnisse der Stadt Eger in so früher Zeit ermöglichen. An diese Ausgabslisten schließen sich (mit 1441) die Ausgabsbücher der Stadt an, in denen von nun an alle Ausgaben des städtischen Haushaltes vermerkt wur- den. Diese Stadtbuchreihe reicht nahezu vollkommen lückenlos bis 1910 und findet in den entsprechenden Bänden der Stadtkassa ihre lückenlose Fortsetzung bis zur unmittelbaren Gegenwart. Eine weitere Einnahmsquelle stand der Stadt Eger durch die Einhebung der Klauensteuer zur Verfügung. Es war dies die Egerer Landsteuer, die von den Dorfinsassen des Landes Eger nach der Anzahl ihrer Nutztiere (daher der Name „Klauen"-Steuer) nach Eger zu entrichten war. Die Ortschaften und Einzel gehöste, die in dieser Art besteuert werden, sind nicht etwa Dörfer, die der Stadt gehören oder untertänig sind; es tritt hier vielmehr wieder einmal in einem eigenen geschlossenen Steuergebiet die alte selbständige Reichslandstellung zutage. Ahnlich wie die Stadtlosung wurde die Klauensteuer ebenfalls jährlich eingehoben und in besonderen Büchern vermerkt. Das erste Klauensteuerbuch stammt aus dem Jahre 1392s); die ganze Reihe dieser Stadtbuchart umfaßt von 1399, 1400 und 1401, 1402; in Prag-Altstadt ein Koder mit Eintragungen für die Jahre 1427, 1429 und 1433, 1434; in Prag-Neustadt ein Losungsbuch von 1411—1418; und in Pil= fen ein unvollftändiger Band von 1418 und ein zweiter von 1471. Brür besitzt als älteftes Losungsregister ein schmales Heft aus dem Jahre 1525 (herausgegeben von K. Oberdorffer im 3. Jg. des Jahrbuches des Vereins für Geschichte der Deutschen in Böhmen, 1934). — Zum Vergleich sei noch der Bestand an Steuerbüchern für Wien aus der Zeit vor 1500 angesührt: es ift hier als einziges Stück ein Einwohnerverzeichnis des Widmerviertels von 1448 erhalten, das mit einiger Wahrscheinlichkeit den Amtsschriften der Steuerherren zugeschrieben werden kann; befondere Stadtsteuerbücher sind freilich auch nur für das genannte Viertel erst aus dem 16. Jahrhundert vorhanden (O. Brunner: Die Finanzen der Stadt Wien, S. 69). 8) Das älteste Klauensteuerbuch ist von Karl Siegl unter dem Titel „Das Egerer Land- itenerbuch vom Jahre 1392 mit den ältesten Personennamen in den Dörfern des Egerlandes" im Kalender für das Egerland, Jahrgang 1930, veröffentlicht worden. 53
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insgesamt 311 Bände und reicht bis 1764 bezw. 1792. Die Anlage dieser Bücher ist so, daß in alphabetischer Reihenfolge sämtliche Ortschaften und Einzelhöfe des Egerer Gebietes aufgezählt sind; innerhalb jeder Ortschaft sind die Namen der Steuerpflichtigen mit dem Betrag der zu entrichtenden Steuer angeführt und dann folgt auch hier wieder der Quittungsvermerk „dt“ (dedit)8a). Zur Losung und Klauensteuer, über die übrigens aus dem 16. Jahrhundert noch ein besonderes Kopialbuch vorhanden ist, kamen als weitere Einnahmsquellen vor allem noch die Ergebnisse aus dem Umgeld (im Archiv sind vorhanden: 277 Bände Umgeldbücher für Waren und Getreide von 1442 bis 1765; 4 Bände Umgeldbücher der Bräuhäuser von 1440 bis 1549; 2 Bände Umgeldbücher für Wein von 1672 bis 1756), dann die Ergebnisse aus der Einhebung der Bürger rechtstaxen und der Strafgelder (im Stadtarchin ist ein Geldstrafenbuch, be ginnend mit 1560, erhalten). Außerdem sind im Archiv noch 111 Zinsbüchlein, die von 1578 bis 1764 reichen, verwahrt. Als Hilfsbücher zu den Einnahmen und Ausgaben des städtischen Haus- haltes haben zunächst eine Art von Losungs-Kontrollbüchern von 1677 bis 1719 zu gelten, weiters 19 Bände Handprotokolle aus den Jahren 1720 bis 1756 und schließlich Terminprotokolle über verfallene Klauensteuer aus den Jahren 1674 bis 1751 und über verfallene Losungen aus den Jahren 1669 bis 1754; andererseits die „Register“: ein Jahrgang umsaßt da ein Großregister und ein Kleinregister, ein Schuldbuch und ein Auszugsbuch. Diese Register dienten dereinst als Unter lage für die Ausgabsbücher und es sind im Archiv vorhanden: 17 Stück aus dem Beginn des 15. Jahrhunderts und dann von 1417 ab in einer nahezu ge schlossenen Reihe bis 1768 in insgesamt 761 Bänden. Außer diesen umfassenden Reihen der Stadtbücher über Einnahmen und Ausgaben sind im Archiv der Stadt Eger noch die Hauptrechnungsbücher erhalten, deren erster Band von 1396 bis 1419 und deren zweiter Band von 1419 bis 1542 reicht8b). Ein dritter Band ist aus dem Jahre 1544 vorhanden. Nach einer Lücke schließen sich dann noch einige Bände aus dem 17. und 18. Jahrhundert an. Die an den König zu leistende Steuer wurde in einer eigenen Reihe von „Bernbüchern“ eingetragen, von denen das Archiv 7 Bände aus der Zeit von 1543 und 1591 und 87 Hefte von 1549 bis 1652 besitzt. Für die Türkensteuer sind zwei Einnahmsbücher aus dem Jahre 1544 im Archin verwahrt, das eine für Geistlichkeit, Adel und Bürgerschaft, das andere für das Landvolk. Die einzelnen Schriftstücke, die über geldliche Angelegenheiten der Stadtver- waltung handeln und in der Aktenabteilung unter „Finanzielles“ zusammen gefaßt sind, ergeben insgesamt 4 Faszikel mit Akten aus der Zeit von 1374 bis 1849. In dem bisherigen knappen überblick über die Bestände des Egerer Stadt- archins sind durchwegs solche Archivalien angeführt, die aus der Verwaltungs- tätigkeit der letzten Endes dem Inneren und Großen Rat der Stadt unterstellten Verwaltungsstellen entstanden sind; im folgenden sollen nun alle die an Zahl und Bedeutung ebenfalls nicht unbedeutenden Archivalien aufgezählt werden, die aus der Amtstätigkeit des Stadtgerichtes oder Schöffenstuhls erwachsen sind. Hier sind die beiden großen Bereiche der Zivil= und der Strafrechtspflege voneinander zu unterscheiden. Unter die Strafrechtspflege gehören als die ältesten Denkmale der Egerer Rechtspflege überhaupt die beiden Achtbücher des 8a) Bgl. Abbildung 50. 8b) Vgl. Abbildung 53. 54
insgesamt 311 Bände und reicht bis 1764 bezw. 1792. Die Anlage dieser Bücher ist so, daß in alphabetischer Reihenfolge sämtliche Ortschaften und Einzelhöfe des Egerer Gebietes aufgezählt sind; innerhalb jeder Ortschaft sind die Namen der Steuerpflichtigen mit dem Betrag der zu entrichtenden Steuer angeführt und dann folgt auch hier wieder der Quittungsvermerk „dt“ (dedit)8a). Zur Losung und Klauensteuer, über die übrigens aus dem 16. Jahrhundert noch ein besonderes Kopialbuch vorhanden ist, kamen als weitere Einnahmsquellen vor allem noch die Ergebnisse aus dem Umgeld (im Archiv sind vorhanden: 277 Bände Umgeldbücher für Waren und Getreide von 1442 bis 1765; 4 Bände Umgeldbücher der Bräuhäuser von 1440 bis 1549; 2 Bände Umgeldbücher für Wein von 1672 bis 1756), dann die Ergebnisse aus der Einhebung der Bürger rechtstaxen und der Strafgelder (im Stadtarchin ist ein Geldstrafenbuch, be ginnend mit 1560, erhalten). Außerdem sind im Archiv noch 111 Zinsbüchlein, die von 1578 bis 1764 reichen, verwahrt. Als Hilfsbücher zu den Einnahmen und Ausgaben des städtischen Haus- haltes haben zunächst eine Art von Losungs-Kontrollbüchern von 1677 bis 1719 zu gelten, weiters 19 Bände Handprotokolle aus den Jahren 1720 bis 1756 und schließlich Terminprotokolle über verfallene Klauensteuer aus den Jahren 1674 bis 1751 und über verfallene Losungen aus den Jahren 1669 bis 1754; andererseits die „Register“: ein Jahrgang umsaßt da ein Großregister und ein Kleinregister, ein Schuldbuch und ein Auszugsbuch. Diese Register dienten dereinst als Unter lage für die Ausgabsbücher und es sind im Archiv vorhanden: 17 Stück aus dem Beginn des 15. Jahrhunderts und dann von 1417 ab in einer nahezu ge schlossenen Reihe bis 1768 in insgesamt 761 Bänden. Außer diesen umfassenden Reihen der Stadtbücher über Einnahmen und Ausgaben sind im Archiv der Stadt Eger noch die Hauptrechnungsbücher erhalten, deren erster Band von 1396 bis 1419 und deren zweiter Band von 1419 bis 1542 reicht8b). Ein dritter Band ist aus dem Jahre 1544 vorhanden. Nach einer Lücke schließen sich dann noch einige Bände aus dem 17. und 18. Jahrhundert an. Die an den König zu leistende Steuer wurde in einer eigenen Reihe von „Bernbüchern“ eingetragen, von denen das Archiv 7 Bände aus der Zeit von 1543 und 1591 und 87 Hefte von 1549 bis 1652 besitzt. Für die Türkensteuer sind zwei Einnahmsbücher aus dem Jahre 1544 im Archin verwahrt, das eine für Geistlichkeit, Adel und Bürgerschaft, das andere für das Landvolk. Die einzelnen Schriftstücke, die über geldliche Angelegenheiten der Stadtver- waltung handeln und in der Aktenabteilung unter „Finanzielles“ zusammen gefaßt sind, ergeben insgesamt 4 Faszikel mit Akten aus der Zeit von 1374 bis 1849. In dem bisherigen knappen überblick über die Bestände des Egerer Stadt- archins sind durchwegs solche Archivalien angeführt, die aus der Verwaltungs- tätigkeit der letzten Endes dem Inneren und Großen Rat der Stadt unterstellten Verwaltungsstellen entstanden sind; im folgenden sollen nun alle die an Zahl und Bedeutung ebenfalls nicht unbedeutenden Archivalien aufgezählt werden, die aus der Amtstätigkeit des Stadtgerichtes oder Schöffenstuhls erwachsen sind. Hier sind die beiden großen Bereiche der Zivil= und der Strafrechtspflege voneinander zu unterscheiden. Unter die Strafrechtspflege gehören als die ältesten Denkmale der Egerer Rechtspflege überhaupt die beiden Achtbücher des 8a) Bgl. Abbildung 50. 8b) Vgl. Abbildung 53. 54
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Egerer Schöffengerichtes von 1310 bis 1390 und 1391 bis 16689). Das ältere von beiden, das nachweislich noch zu Ende des 18. Jahrhunderts im Egerer Stadtarchin gewesen ist, wird heute im Nationalmuseum in Prag ver- wahrt. Diese Achtbücher verzeichnen die Achtung der flüchtigen Verbrecher. Zu Beginn des ersten Buches steht die Eintragung: „Hie an disem brief stent so getane recht, die also her sint kumen von keiser und von kunigen biz uf dise zit. Swer der ist, der an disen brief geschriben wirt mit gericht und mit rechter urteile, der ist in des richez echte und in des landes echt und auch in der stat echt. Swa der ainer begrifen wirt, da gehort nicht mer uber, den ainer vrage. In swes gewalt ein echter begrifen wirt und weiz, daz er ein echter ist und in einimmt mit ezzen und mit trinken und mit allen dingen, derselbe hat daz recht, daz der echter hat. Swer der ist, der an den brief geschriben wirt, der kan da von nicht kumen an des richters wort und an der purger wort, di zu dem rate gehorent, und an des schribers recht.“ Ein weiteres Gerichtsbuch aus dem 14. Jahrhundert ist das „Buch der Gebrechen“ aus der Zeit von 1379 bis 1388. Ursprünglich war dieser Koder offenbar nur für Egerer Straffälle bestimmt gewesen, wurde aber später vom Egerer Landgericht zu Eintragungen aller beschworenen Urfehden und aller Vergehen gegen die Landfriedensbestimmungen benützt 10). Ein Urfehden-Kopiale, im 16. Jahrhundert angelegt, enthält Kopien von beschworenen Ursehden aus der Zeit von 1324 bis 1509. Das Urgichtenbuch aus der Mitte des 16. Jahr- hunderts verzeichnet alle jene Aussagen von Verbrechern, die während der Fol- terung (an der marter“) in oft recht flüchtiger Schrift niedergeschrieben wurden. Aus der Aktenabteilung kommen hier die unter dem Titel „Strafrechtssachen“ eingereihten 5 Faszikel Akten hinzu, die aus der Zeit von 1450 bis 1781 stam- men 11); aus der Urkundenabteilung 70 Urfehden und Bürgebriefe aus den Jahren 1386 bis 1580, sowie 5 Urkunden über „das fremde Gericht“ und den „freien Stuhl“ von 1455 bis 1480 und einige Urkunden, die sich auf die Gerichtsbarkeit selbst beziehen, darunter auch Papsturkunden. In den Bereich der zivilen Rechtspflege fallen zunächst die sieben Faszikel der in der Aktenabteilung unter „Zivilrechtssachen“ zusammengefaßten Akten über Geldklagen, Kaufangelegenheiten, Erbschaftssachen und Schuldensachen aus das Bürgschaftsbuch von 1562 oder das Obligationenbuch von 1561, die vier schiedsbuch von 1615 bis 1644 oder das Gerichts-End-Urteilsbuch von 1560 oder das Bürgschaftsbuch von 1562 oder das Obligationenbuch von 1561, die vier Bände Schadloshaltungsbücher von 1668 bis 1697 und dann die 77 Bände der Grunds und Kontraktenbücher von 1617 bis 1776, die von 1777 an dann in zwei Reihen fortgeführt wurden: den Kontraktbüchern der Stadt von 1777 bis 1852 (35 Bände) und den Kontraktbüchern der Untertanen ebenfalls von 1777 bis 1853 (39 Bände). Schuldenbücher sind in sieben mächtigen Folianten aus der Zeit von 1387 bis 1496 vorhanden; sie enthalten Eintragungen vor allem über Geldklagen und vermögen ein anschauliches Bild über die Bewegung der Juden zu geben, die in vielen Fällen die Kläger waren. In dieser Art der 9) Beide Achtbücher sind von Karl Siegl in den Mitteilungen des Vereins für Geschichte der Deutschen in Böhmen und zwar in den Jahrg. 39 (1901) und 41 (1903) veröffentlicht worden. — Bgl. Abbildung 41. I0) Heinrich Gradl veröffentlichte den Text dieses wertvollen Egerer Gerichtsbuches im Archin für Geschichte und Altertumskunde von Oberfranken, Band 15 (1882). — Bgl. Abb. 44. 11) Daraus ift eine beſondere Gattung unter dem Titel „Vemeſchriften aus dem Egerer Archin“ von Albert Nováček in den Sitzungsberichten der kgl. böhmischen Gesellschaft der Wissen schaften (1893) teilweise veröffentlicht worden. 55
Egerer Schöffengerichtes von 1310 bis 1390 und 1391 bis 16689). Das ältere von beiden, das nachweislich noch zu Ende des 18. Jahrhunderts im Egerer Stadtarchin gewesen ist, wird heute im Nationalmuseum in Prag ver- wahrt. Diese Achtbücher verzeichnen die Achtung der flüchtigen Verbrecher. Zu Beginn des ersten Buches steht die Eintragung: „Hie an disem brief stent so getane recht, die also her sint kumen von keiser und von kunigen biz uf dise zit. Swer der ist, der an disen brief geschriben wirt mit gericht und mit rechter urteile, der ist in des richez echte und in des landes echt und auch in der stat echt. Swa der ainer begrifen wirt, da gehort nicht mer uber, den ainer vrage. In swes gewalt ein echter begrifen wirt und weiz, daz er ein echter ist und in einimmt mit ezzen und mit trinken und mit allen dingen, derselbe hat daz recht, daz der echter hat. Swer der ist, der an den brief geschriben wirt, der kan da von nicht kumen an des richters wort und an der purger wort, di zu dem rate gehorent, und an des schribers recht.“ Ein weiteres Gerichtsbuch aus dem 14. Jahrhundert ist das „Buch der Gebrechen“ aus der Zeit von 1379 bis 1388. Ursprünglich war dieser Koder offenbar nur für Egerer Straffälle bestimmt gewesen, wurde aber später vom Egerer Landgericht zu Eintragungen aller beschworenen Urfehden und aller Vergehen gegen die Landfriedensbestimmungen benützt 10). Ein Urfehden-Kopiale, im 16. Jahrhundert angelegt, enthält Kopien von beschworenen Ursehden aus der Zeit von 1324 bis 1509. Das Urgichtenbuch aus der Mitte des 16. Jahr- hunderts verzeichnet alle jene Aussagen von Verbrechern, die während der Fol- terung (an der marter“) in oft recht flüchtiger Schrift niedergeschrieben wurden. Aus der Aktenabteilung kommen hier die unter dem Titel „Strafrechtssachen“ eingereihten 5 Faszikel Akten hinzu, die aus der Zeit von 1450 bis 1781 stam- men 11); aus der Urkundenabteilung 70 Urfehden und Bürgebriefe aus den Jahren 1386 bis 1580, sowie 5 Urkunden über „das fremde Gericht“ und den „freien Stuhl“ von 1455 bis 1480 und einige Urkunden, die sich auf die Gerichtsbarkeit selbst beziehen, darunter auch Papsturkunden. In den Bereich der zivilen Rechtspflege fallen zunächst die sieben Faszikel der in der Aktenabteilung unter „Zivilrechtssachen“ zusammengefaßten Akten über Geldklagen, Kaufangelegenheiten, Erbschaftssachen und Schuldensachen aus das Bürgschaftsbuch von 1562 oder das Obligationenbuch von 1561, die vier schiedsbuch von 1615 bis 1644 oder das Gerichts-End-Urteilsbuch von 1560 oder das Bürgschaftsbuch von 1562 oder das Obligationenbuch von 1561, die vier Bände Schadloshaltungsbücher von 1668 bis 1697 und dann die 77 Bände der Grunds und Kontraktenbücher von 1617 bis 1776, die von 1777 an dann in zwei Reihen fortgeführt wurden: den Kontraktbüchern der Stadt von 1777 bis 1852 (35 Bände) und den Kontraktbüchern der Untertanen ebenfalls von 1777 bis 1853 (39 Bände). Schuldenbücher sind in sieben mächtigen Folianten aus der Zeit von 1387 bis 1496 vorhanden; sie enthalten Eintragungen vor allem über Geldklagen und vermögen ein anschauliches Bild über die Bewegung der Juden zu geben, die in vielen Fällen die Kläger waren. In dieser Art der 9) Beide Achtbücher sind von Karl Siegl in den Mitteilungen des Vereins für Geschichte der Deutschen in Böhmen und zwar in den Jahrg. 39 (1901) und 41 (1903) veröffentlicht worden. — Bgl. Abbildung 41. I0) Heinrich Gradl veröffentlichte den Text dieses wertvollen Egerer Gerichtsbuches im Archin für Geschichte und Altertumskunde von Oberfranken, Band 15 (1882). — Bgl. Abb. 44. 11) Daraus ift eine beſondere Gattung unter dem Titel „Vemeſchriften aus dem Egerer Archin“ von Albert Nováček in den Sitzungsberichten der kgl. böhmischen Gesellschaft der Wissen schaften (1893) teilweise veröffentlicht worden. 55
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Gerichtsbücher ist nun im Archin eine empfindliche Lücke zu verzeichnen. Erst 1698 setzen die Schulden und Quittungsbücher wieder ein und reichen von da in einer geschlossenen Reihe von 14 Bänden bis 1781; mit 1782 gabelt sich diese Buchart ähnlich wie die Grund und Kontraktenbücher: die eine Reihe mit 43 Bänden läust als Schuld= und Quittungsbücher der Stadt von 1782 bis 1850 und die andere Reihe als Schuld= und Quittungsbücher der Untertanen in 38 Bänden von 1780 bis 1850. Aus dem 18. und 19. Jahrhundert, in einzelnen Bänden auch bis zum Beginn des 17. Jahrhunderts zurückreichend, sind dann noch eine Anzahl von Gerichtsbucharten vorhanden, sowohl einzelne Bände als auch kleine Reihen, die im nächsten Abschnitt dieses Buches, und zwar im Anhang zu den Archiv- büchern, eigens noch angeführt werden. Die bis nun aufgezählten Archinbestände, die sich aus der Verwaltungs- tätigkeit des Rates, der Losungskammer und des Stadtgerichtes, und zwar haupt- sächlich für die Regelung der Verhältnisse innerhalb des Gemeinwesens selbst ergaben, erweitern sich beträchtlich, wenn man jene Bestände hinzunimmt, die aus dem schriftlichen Verkehr der Stadt Eger mit vielen außerhalb der Stadt gelegenen Verwaltungsstellen und aus den mannigsachen Beziehungen Egers zu Städten und einzelnen Menschen der engeren und weiteren Umgebung er- wuchsen. Aus der staatsrechtlichen Stellung Egers ist jener umfangreiche Urkunden und Aktenbestand zu erklären, der vom Anfang des 14. Jahrhunderts in fast unverminderter Stärke bis zu den jüngsten Beständen des Egerer Archins reicht. Eger war schon zur Staufenzeit freie Reichsstadt und blieb es auch noch nach der Verpfändung an Johann von Böhmen (1322). Oftmals, namentlich im 15. Jahrhundert, wurde die Stadt Eger zu den Reichstagen geladen und selbst in den Reichsmatrikeln mit geführt, so noch 1480 und selbst noch zu Beginn des 16. Jahrhunderts. Andererseits aber wurden sowohl schon von Johann von Böhmen und dann vor allem von Karl IV. wie auch von den nachfolgenden böhmischen Königen der Stadt Eger wertvolle Privilegien erteilt, wie sie den anderen Städten in Böhmen verliehen wurden. Diese Doppelstellung und der Umstand, daß die Egerer durch Jahrhunderte auf ihrem verbrieften Recht bestanden, Willensäußerungen der Kaiser und Könige niemals durch die böhmischen Landes- ämter, sondern immer nur in Originalschreiben der jeweiligen Herrscher an- zunehmen und anzuerkennen 12), sind die Voraussetzungen, daß eine besonders große Zahl an Kaisers und Königsurkunden und sonstige Schreiben dieser Herrscher nach Eger kamen: im Archin der Stadt Eger haben sich bis heute nicht weniger als gegen dreihundert Kaisers und Königsurkunden auf Pergament (von 1266 bis 1894) und in der Aktenabteilung unter „Kaiser und Könige“ zahllose kaiserliche und königliche Briefe und Rescripte erhalten. Man kann sich eine ungefähre Vor- stellung von der Fülle der in diesem Teilabschnitt zusammengefaßten Archivalien machen, wenn man insgesamt 168 starke Aktenfaszikel zählt, die eine Spanne von mehr als einem halben Jahrtausend, vom Ende des 13. Jahrhunderts bis 1848, umfassen! Wegen der Fülle des Stoffes ist es in diesem Zusammenhang nicht möglich, den Inhalt dieser Gruppe von Archivalien auch nur annähernd 12) Noch zu Beginn des 18. Jahrhundert (1705) erllärte Kaiser Josef I. auf eine Beschwerde der Egerer, daß ihnen taiserliche Entschließungen entgegen ihren verbrieften Rechten nicht mehr im Original, sondern lediglich in Abschrift zulämen, in einem Schreiben an die lönigliche Statt halterei in Prag, „daß wie er selbst teineswegs gesinnt sei, die Stadt Eger ihrer alten Gerechtig= leiten und Observanzen zu berauben und davon abkommen zu lassen, mithin umso weniger ge statten wolle, daß etwa solches von jemandem anderen geschehen follte." 56
Gerichtsbücher ist nun im Archin eine empfindliche Lücke zu verzeichnen. Erst 1698 setzen die Schulden und Quittungsbücher wieder ein und reichen von da in einer geschlossenen Reihe von 14 Bänden bis 1781; mit 1782 gabelt sich diese Buchart ähnlich wie die Grund und Kontraktenbücher: die eine Reihe mit 43 Bänden läust als Schuld= und Quittungsbücher der Stadt von 1782 bis 1850 und die andere Reihe als Schuld= und Quittungsbücher der Untertanen in 38 Bänden von 1780 bis 1850. Aus dem 18. und 19. Jahrhundert, in einzelnen Bänden auch bis zum Beginn des 17. Jahrhunderts zurückreichend, sind dann noch eine Anzahl von Gerichtsbucharten vorhanden, sowohl einzelne Bände als auch kleine Reihen, die im nächsten Abschnitt dieses Buches, und zwar im Anhang zu den Archiv- büchern, eigens noch angeführt werden. Die bis nun aufgezählten Archinbestände, die sich aus der Verwaltungs- tätigkeit des Rates, der Losungskammer und des Stadtgerichtes, und zwar haupt- sächlich für die Regelung der Verhältnisse innerhalb des Gemeinwesens selbst ergaben, erweitern sich beträchtlich, wenn man jene Bestände hinzunimmt, die aus dem schriftlichen Verkehr der Stadt Eger mit vielen außerhalb der Stadt gelegenen Verwaltungsstellen und aus den mannigsachen Beziehungen Egers zu Städten und einzelnen Menschen der engeren und weiteren Umgebung er- wuchsen. Aus der staatsrechtlichen Stellung Egers ist jener umfangreiche Urkunden und Aktenbestand zu erklären, der vom Anfang des 14. Jahrhunderts in fast unverminderter Stärke bis zu den jüngsten Beständen des Egerer Archins reicht. Eger war schon zur Staufenzeit freie Reichsstadt und blieb es auch noch nach der Verpfändung an Johann von Böhmen (1322). Oftmals, namentlich im 15. Jahrhundert, wurde die Stadt Eger zu den Reichstagen geladen und selbst in den Reichsmatrikeln mit geführt, so noch 1480 und selbst noch zu Beginn des 16. Jahrhunderts. Andererseits aber wurden sowohl schon von Johann von Böhmen und dann vor allem von Karl IV. wie auch von den nachfolgenden böhmischen Königen der Stadt Eger wertvolle Privilegien erteilt, wie sie den anderen Städten in Böhmen verliehen wurden. Diese Doppelstellung und der Umstand, daß die Egerer durch Jahrhunderte auf ihrem verbrieften Recht bestanden, Willensäußerungen der Kaiser und Könige niemals durch die böhmischen Landes- ämter, sondern immer nur in Originalschreiben der jeweiligen Herrscher an- zunehmen und anzuerkennen 12), sind die Voraussetzungen, daß eine besonders große Zahl an Kaisers und Königsurkunden und sonstige Schreiben dieser Herrscher nach Eger kamen: im Archin der Stadt Eger haben sich bis heute nicht weniger als gegen dreihundert Kaisers und Königsurkunden auf Pergament (von 1266 bis 1894) und in der Aktenabteilung unter „Kaiser und Könige“ zahllose kaiserliche und königliche Briefe und Rescripte erhalten. Man kann sich eine ungefähre Vor- stellung von der Fülle der in diesem Teilabschnitt zusammengefaßten Archivalien machen, wenn man insgesamt 168 starke Aktenfaszikel zählt, die eine Spanne von mehr als einem halben Jahrtausend, vom Ende des 13. Jahrhunderts bis 1848, umfassen! Wegen der Fülle des Stoffes ist es in diesem Zusammenhang nicht möglich, den Inhalt dieser Gruppe von Archivalien auch nur annähernd 12) Noch zu Beginn des 18. Jahrhundert (1705) erllärte Kaiser Josef I. auf eine Beschwerde der Egerer, daß ihnen taiserliche Entschließungen entgegen ihren verbrieften Rechten nicht mehr im Original, sondern lediglich in Abschrift zulämen, in einem Schreiben an die lönigliche Statt halterei in Prag, „daß wie er selbst teineswegs gesinnt sei, die Stadt Eger ihrer alten Gerechtig= leiten und Observanzen zu berauben und davon abkommen zu lassen, mithin umso weniger ge statten wolle, daß etwa solches von jemandem anderen geschehen follte." 56
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anzugeben; es muß hier auf den von Karl Siegl im Jahre 1900 herausgegebenen Archivkatalog verwiesen werden, wo eine knappe übersicht auch über diese Teil- bestände gegeben ist. Nur als etwas Besonderes seien die zahlreichen Schriftstücke hervorgehoben, die seit dem 14. Jahrhundert der Stadt Eger über die jeweiligen Zeitereignisse berichteten. Diese Art von Korrespondenz ersetzte damals und bis weit in die „Neuzeit“ herein unsere heutige Zeitung oder den Nachrichtendienst des Rundsunks. — Hieher gehören dann auch noch die drei dicken „Convoluten bücher“, von denen das erste in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts, das zweite und dritte im 18. Jahrhundert angelegt wurde und die die Abschriften der wichtigsten Urkunden der Stadt von 1266 bis 1865 enthalten; oder das Urkunden copiale aus der Mitte des 15. Jahrhunderts und anderen Urkundenabschriften. An die Akten „Kaiser und Könige“ schließen sich noch 48 Faszikel „Landes- sachen“ an, die über Zivil und Strafrechtssachen, über Tranksteuer, Münzwesen, Zollwesen, Salzwesen, Tabakwesen, Straßen- und Postwesen handeln und zumeist Schriftstücke aus dem 18. Jahrhundert und nur vereinzelte Stücke aus früheren Jahrhunderten, da aber gelegentlich bis 1398 zurückreichend, zusammenfassen. Für die Stadt selbst ergaben sich durch die Stellung aus den Privi legien und durch die Stellung aus den Verhältnissen mancherlei Veranlassungen zu schristlichen Aufzeichnungen, wie etwa: Festlegung des zu Eger gehörigen Gebietes, Stadtrainungen, die oftmaligen Versuche, Eger und das histo- rische Egerland in die böhmischen Landtagsbeschlüsse einzubeziehen, oder An- gelegenheiten, die die Eigenmünze, das Handelsrecht, die Steuerfreiheit, Freiheit von fremden Gerichten usw. betrafen oder schließlich Regelung von Strittigkeiten wegen des Markgräflichen, des Schwanberger oder des Plauenschen Schutzes und dergleichen mehr. Soweit sich darüber Schriftstücke erhalten haben, sind sie als erste Untergruppe im Abschnitt „Eger und das Egerland im beson deren“ der Aktenabteilung eingereiht. Besonders die Markgräflichen Strittig- keiten und die Waldsassen-pfälzischen Differenzen ergeben je einen an die zwanzig Faszikel reichenden Teilbestand. Besonders umfangreich und vielgestaltig sind aber die Urkunden und Schrift- stücke, die sich im Lause vieler Jahrhunderte durch den schriftlichen Verkehr der Stadt Eger mit der näheren und weiteren Umgebung bei der städtischen Kanzlei angesammelt haben; heute können diese Archivalien mit zu den wertvollsten Be ständen des Archins überhaupt gezählt werden, zumal sich in diesen Urkunden und Akten oftmals Zuschriften von Städten aus einer Zeit erhalten haben, für die in der Stadt selbst nur wenige oder oft gar keine schriftlichen Nachrichten vor- handen sind. Die Beziehungen der Stadt Eger zum engeren Egerland zeitigten durch die Jahrhunderte nicht weniger als 531 Urkunden auf Pergament und 78 Aktenfaszikel. Die Beziehungen Egers zu Böhmen lassen sich in 104 Pergament- urkunden und in 71 Aktensaszikeln im einzelnen verfolgen; naturgemäß sind die etwas entfernter liegenden Gebiete wie Mähren und Schlesien oder Polen, Un garn und Österreich oder Norddeutschland, die Rheinlande, Schwaben und Elsaß und die Schweiz mit einer geringeren Anzahl von Akten vertreten als die näher liegenden Landschaftsgebiete; doch ist meist für jede der aufgezählten Landschaften ein besonderer Faszikel vorhanden. Stärker sind wiederum die Beziehungen zu Bayern (34 Aktenfaszikel und 77 Urkunden), Franken (194 Urkunden und 51 Aktenfaszikel) und zu Sachsen (109 Urkunden und 24 Aktenfaszikel). In diesen umfangreichen Korrespondenz-Beständen des Egerer Stadtarchins befinden sich die Einlaufstücke naturgemäs in der Urschrift vor; die Antworten zu 57
anzugeben; es muß hier auf den von Karl Siegl im Jahre 1900 herausgegebenen Archivkatalog verwiesen werden, wo eine knappe übersicht auch über diese Teil- bestände gegeben ist. Nur als etwas Besonderes seien die zahlreichen Schriftstücke hervorgehoben, die seit dem 14. Jahrhundert der Stadt Eger über die jeweiligen Zeitereignisse berichteten. Diese Art von Korrespondenz ersetzte damals und bis weit in die „Neuzeit“ herein unsere heutige Zeitung oder den Nachrichtendienst des Rundsunks. — Hieher gehören dann auch noch die drei dicken „Convoluten bücher“, von denen das erste in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts, das zweite und dritte im 18. Jahrhundert angelegt wurde und die die Abschriften der wichtigsten Urkunden der Stadt von 1266 bis 1865 enthalten; oder das Urkunden copiale aus der Mitte des 15. Jahrhunderts und anderen Urkundenabschriften. An die Akten „Kaiser und Könige“ schließen sich noch 48 Faszikel „Landes- sachen“ an, die über Zivil und Strafrechtssachen, über Tranksteuer, Münzwesen, Zollwesen, Salzwesen, Tabakwesen, Straßen- und Postwesen handeln und zumeist Schriftstücke aus dem 18. Jahrhundert und nur vereinzelte Stücke aus früheren Jahrhunderten, da aber gelegentlich bis 1398 zurückreichend, zusammenfassen. Für die Stadt selbst ergaben sich durch die Stellung aus den Privi legien und durch die Stellung aus den Verhältnissen mancherlei Veranlassungen zu schristlichen Aufzeichnungen, wie etwa: Festlegung des zu Eger gehörigen Gebietes, Stadtrainungen, die oftmaligen Versuche, Eger und das histo- rische Egerland in die böhmischen Landtagsbeschlüsse einzubeziehen, oder An- gelegenheiten, die die Eigenmünze, das Handelsrecht, die Steuerfreiheit, Freiheit von fremden Gerichten usw. betrafen oder schließlich Regelung von Strittigkeiten wegen des Markgräflichen, des Schwanberger oder des Plauenschen Schutzes und dergleichen mehr. Soweit sich darüber Schriftstücke erhalten haben, sind sie als erste Untergruppe im Abschnitt „Eger und das Egerland im beson deren“ der Aktenabteilung eingereiht. Besonders die Markgräflichen Strittig- keiten und die Waldsassen-pfälzischen Differenzen ergeben je einen an die zwanzig Faszikel reichenden Teilbestand. Besonders umfangreich und vielgestaltig sind aber die Urkunden und Schrift- stücke, die sich im Lause vieler Jahrhunderte durch den schriftlichen Verkehr der Stadt Eger mit der näheren und weiteren Umgebung bei der städtischen Kanzlei angesammelt haben; heute können diese Archivalien mit zu den wertvollsten Be ständen des Archins überhaupt gezählt werden, zumal sich in diesen Urkunden und Akten oftmals Zuschriften von Städten aus einer Zeit erhalten haben, für die in der Stadt selbst nur wenige oder oft gar keine schriftlichen Nachrichten vor- handen sind. Die Beziehungen der Stadt Eger zum engeren Egerland zeitigten durch die Jahrhunderte nicht weniger als 531 Urkunden auf Pergament und 78 Aktenfaszikel. Die Beziehungen Egers zu Böhmen lassen sich in 104 Pergament- urkunden und in 71 Aktensaszikeln im einzelnen verfolgen; naturgemäß sind die etwas entfernter liegenden Gebiete wie Mähren und Schlesien oder Polen, Un garn und Österreich oder Norddeutschland, die Rheinlande, Schwaben und Elsaß und die Schweiz mit einer geringeren Anzahl von Akten vertreten als die näher liegenden Landschaftsgebiete; doch ist meist für jede der aufgezählten Landschaften ein besonderer Faszikel vorhanden. Stärker sind wiederum die Beziehungen zu Bayern (34 Aktenfaszikel und 77 Urkunden), Franken (194 Urkunden und 51 Aktenfaszikel) und zu Sachsen (109 Urkunden und 24 Aktenfaszikel). In diesen umfangreichen Korrespondenz-Beständen des Egerer Stadtarchins befinden sich die Einlaufstücke naturgemäs in der Urschrift vor; die Antworten zu 57
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diesen Zuschriften sind hier als Konzepte zu erwarten. Nun beginnen aber die Egerer „Kopialbücher“ im Sinne von Korrespondenz oder Konzeptenbüchern erst mit 1513; doch sind aus noch früherer Zeit, bis zum Beginn des 14. Jahrhunderts zurückreichend, Konzepte auf Einzelblättern erhalten, die in der dermaligen Ord- nung jeweils zu den nach Sachgruppen geordneten Aktenstücken gelegt sind. Diese Reihe von Kopialbüchern umfaßt insgesamt an die 228 Bände. Die Jahrgänge bis 1544 sind aus nachträglich gebundenen losen Konzeptstücken zusammengesetzt; von 1545 an wurden dann die vom Egerer Stadtamte auslaufenden Briefe als Konzepte in ein eigens hiefür bestimmtes Buch eingetragen. Dieser bis 1803 herauf- reichenden geschlossenen Reihe von „Kopialbüchern“ geht ein etwas älterer Band voraus, der die Zeitspanne von 1457 bis 1468 umschließt und ebenfalls schon von vorneherein in Buchform angelegt ist. Alle bisher besprochenen Archivalien des Egerer Stadtarchins ergeben jene Bestände, die durch das Ordnungssystem Karl Siegls erfaßt sind. Außerhalb die ses Ordnungssystems stehen die augenblicklich 321 Faszikel Schriftstücke und an die tausend Amtsbücher umfassenden Bestände der „alten Registratur“, jene Archiva lien also, die ungefähr von den neunziger Jahren des 18. Jahrhunderts bis etwa 1900 reichen. Diese Akten waren ehedem im alten und neuen Rathaus, dann von 1850 an im Stadthause und von 1876 im Schulhause Rudolfinum verwahrt und wurden 1912 mit in das neue Heim des Stadtarchins übergeführt und hier in dem im 2. Stockwerk über dem Archindepotsaal liegenden zweiten Saal provi- sorisch aufgestellt. In den Jahren 1926 bis 1928 versuchte dann Siegl in diesen Aktenbestand in der Weise Ordnung zu bringen, daß er sämtliche Aktenstücke mit einem Datumsvermerk versah, die einzelnen Schriftstücke hierauf chronologisch und soviel als möglich nach Materien ordnete und schließlich in gleichstarke Faszikel legte, die er mit fortlaufenden Nummern von 1 bis 321 bezeichnete. Diese übersichtliche Rohordnung der „alten Registratur“ ist nach Siegls Vermerk in dem hierüber angelegten Faszikelverzeichnis lediglich eine vorläufige Ordnung; es stehen also deren Rückgliederung in die ursprünglich (organisch gewordene) Ord- nung, die um so notwendiger ist, als dadurch verschiedene vorhandene recht um- fangreiche Stadtbuchreihen (wie die Registraturprotokolle, Einlausbücher und vor allem die Ratsprotokollbücher aus der Mitte des 19. Jahrhunderts) erst wie- der verwendbar gemacht würden, keine erheblichen Schwierigkeiten entgegen. Aus den Beständen der „alten Registratur“ wurden im Jahre 1926 jene Akten, die sich auf das heutige Franzensbad — ehedem eine Kolonie von Eger — beziehen, der Stadtgemeinde Franzensbad gegen Anerkennung des Eigen- tums-, Verfügungs- und Rückforderungsrechtes der Stadt Eger überlassen 13). Diese Akten, die heute den Kern des Franzensbader Stadtarchins ausmachen und aus der Zeit von 1792 bis 1902 stammen, süllen ungefähr siebzig Faszikel. Die Archivfonde im Archiv der Stadt Eger Den Hauptteil der im Archin der Stadt Eger verwahrten Archivalien bil den solche Urkunden, Aktenstücke und Amtsbücher, die aus der Amtsführung der städtischen Verwaltungsstellen erwuchsen. Daneben befinden sich in diesem Archiv aber auch Archivalien, die nicht städtischen Ursprungs („Provenienz“) sind, son- dern durch besondere Umstände ins Archin kamen und also nach dem organischen 18) Städt. Registratur: Fasz. 326. — Bgl. darüber auch: Alois John: Das städtische Archin in Franzensbad (Egerer Jahrbuch 1927). 58
diesen Zuschriften sind hier als Konzepte zu erwarten. Nun beginnen aber die Egerer „Kopialbücher“ im Sinne von Korrespondenz oder Konzeptenbüchern erst mit 1513; doch sind aus noch früherer Zeit, bis zum Beginn des 14. Jahrhunderts zurückreichend, Konzepte auf Einzelblättern erhalten, die in der dermaligen Ord- nung jeweils zu den nach Sachgruppen geordneten Aktenstücken gelegt sind. Diese Reihe von Kopialbüchern umfaßt insgesamt an die 228 Bände. Die Jahrgänge bis 1544 sind aus nachträglich gebundenen losen Konzeptstücken zusammengesetzt; von 1545 an wurden dann die vom Egerer Stadtamte auslaufenden Briefe als Konzepte in ein eigens hiefür bestimmtes Buch eingetragen. Dieser bis 1803 herauf- reichenden geschlossenen Reihe von „Kopialbüchern“ geht ein etwas älterer Band voraus, der die Zeitspanne von 1457 bis 1468 umschließt und ebenfalls schon von vorneherein in Buchform angelegt ist. Alle bisher besprochenen Archivalien des Egerer Stadtarchins ergeben jene Bestände, die durch das Ordnungssystem Karl Siegls erfaßt sind. Außerhalb die ses Ordnungssystems stehen die augenblicklich 321 Faszikel Schriftstücke und an die tausend Amtsbücher umfassenden Bestände der „alten Registratur“, jene Archiva lien also, die ungefähr von den neunziger Jahren des 18. Jahrhunderts bis etwa 1900 reichen. Diese Akten waren ehedem im alten und neuen Rathaus, dann von 1850 an im Stadthause und von 1876 im Schulhause Rudolfinum verwahrt und wurden 1912 mit in das neue Heim des Stadtarchins übergeführt und hier in dem im 2. Stockwerk über dem Archindepotsaal liegenden zweiten Saal provi- sorisch aufgestellt. In den Jahren 1926 bis 1928 versuchte dann Siegl in diesen Aktenbestand in der Weise Ordnung zu bringen, daß er sämtliche Aktenstücke mit einem Datumsvermerk versah, die einzelnen Schriftstücke hierauf chronologisch und soviel als möglich nach Materien ordnete und schließlich in gleichstarke Faszikel legte, die er mit fortlaufenden Nummern von 1 bis 321 bezeichnete. Diese übersichtliche Rohordnung der „alten Registratur“ ist nach Siegls Vermerk in dem hierüber angelegten Faszikelverzeichnis lediglich eine vorläufige Ordnung; es stehen also deren Rückgliederung in die ursprünglich (organisch gewordene) Ord- nung, die um so notwendiger ist, als dadurch verschiedene vorhandene recht um- fangreiche Stadtbuchreihen (wie die Registraturprotokolle, Einlausbücher und vor allem die Ratsprotokollbücher aus der Mitte des 19. Jahrhunderts) erst wie- der verwendbar gemacht würden, keine erheblichen Schwierigkeiten entgegen. Aus den Beständen der „alten Registratur“ wurden im Jahre 1926 jene Akten, die sich auf das heutige Franzensbad — ehedem eine Kolonie von Eger — beziehen, der Stadtgemeinde Franzensbad gegen Anerkennung des Eigen- tums-, Verfügungs- und Rückforderungsrechtes der Stadt Eger überlassen 13). Diese Akten, die heute den Kern des Franzensbader Stadtarchins ausmachen und aus der Zeit von 1792 bis 1902 stammen, süllen ungefähr siebzig Faszikel. Die Archivfonde im Archiv der Stadt Eger Den Hauptteil der im Archin der Stadt Eger verwahrten Archivalien bil den solche Urkunden, Aktenstücke und Amtsbücher, die aus der Amtsführung der städtischen Verwaltungsstellen erwuchsen. Daneben befinden sich in diesem Archiv aber auch Archivalien, die nicht städtischen Ursprungs („Provenienz“) sind, son- dern durch besondere Umstände ins Archin kamen und also nach dem organischen 18) Städt. Registratur: Fasz. 326. — Bgl. darüber auch: Alois John: Das städtische Archin in Franzensbad (Egerer Jahrbuch 1927). 58
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Wesensbegriff eines Archins als selbständige Einzelkörper (Archinfonde) an gesprochen werden. Diese Einzelarchive sind aber freilich in keinem Falle voll- ständig, erweisen sich vielmehr jeweils nur als Bruchteile; sie in irgendeiner Form zu ergänzen, sei es durch Abschriften und Photos aus anderen Archiven oder durch leihweise übernahme solcher in fremdem Besitz befindlicher Teil- bestände ist eine der noch durchzuführenden Aufgaben des Stadtarchins. Diese Archivalien nichtstädtischer Herkunft sind im Ordnungssystem des Egerer Stadt archins, das die organischen Zusammenhänge durch Sachgruppeneinteilung ver wischt hat, solgerichtig mit den städtischen Archivalien, die die gleiche Sache betreffen, an ein und derselben Stelle eingereiht. Im folgenden soll nun versucht werden, diese Einzelkörper (Archivfonde) aus ihrer artfremden Umgebung los- zulösen und für sich übersichtlich darzustellen. Als einer der wichtigsten Archivfonde im Egerer Stadtarchin ist das Archiv des Deutschordenshauses zu Eger zu bezeichnen, zumal dessen Archivalien auch noch für die heutigen stadtamtlichen Belange insofern von besonderer Be= deutung sind, da die heutigen städtischen Patronatsrechte und Patronatsverpflich¬ tungen auf die Rechtsverhältnisse jener Zeit zurückgehen, als der Deutsche Ritter orden noch Patronatsherr über Eger gewesen ist 14). Den Deutschherren wurde im Jahre 1258 durch Konradin, den letzten Hohenstaufen, das Patronat über die Kirche in Eger „in subsidium sanctae terrae“ (zur Hilfeleistung für das heilige Land: es ist dies noch die Zeit der Kreuzzüge nach Palästinal) übergeben. Von dieser Zeit an waren alle Rechte und alle Pflichten des Egerer Patronats dem Hause Eger des Deutschen Ritterordens, das zur Ballei Thüringen gehörte, über antwortet, und dieser Orden blieb weit über drei Jahrhunderte im Besitze dieser Rechte. Während dieser langen Zeit hatten sich die ursprünglich nur auf Eger bezüglichen Patronatsrechte auch noch auf viele andere im Egerlande gelegene Pfarreien ausgebreitet, die in vielen Fällen erst eigentlich damit gegründet wur- den. Durch die mannigfachen Stiftungen und Seelgeräte, die dem Orden sowohl von den Bürgern der Stadt als auch von vielen Bewohnern des Landes gegeben wurden, waren die Einnahmen des Ordens inzwischen beträchtlich vergrößert worden. Die Verwaltung der Einkünste allein, dann die Verrechnung der erfor- derlichen Auslagen zum Unterhalt der Priester und der „Kirchendiener“ oder zur Bauerhaltung der Kirchen u. dgl., weiters die Betreuung der einzelnen zahlreichen Stiftungen und vieles andere mehr ließen im Laufe der Zeit eine große Anzahl von Urkunden und Aufzeichnungen in Einzelschriftstücken sowie in Büchern ent- stehen, die gegen Ende des 16. Jahrhunderts schon ein schönes Archiv von mehr als sünfhundert Urkunden aus der Zeit von 1268 an und über hundert handschrift- liche Bücher seit dem Beginn des 15. Jahrhunderts (Lehensbücher, Zinsregister, Rechnungen, Ausgabes und Einnahmebücher, Pietanzien-Register u. a. m.) bil- deten. Seit Ende des 16. Jahrhunderts bereits lag es in der Absicht der Stadt¬ gemeinde Eger, die gesamten Besitzungen des Deutschordenshauses samt dem Patronatsrecht zu erwerben; aber erst im Jahre 1608 kam der erste Abschluß zustande. Dieser Kausabschluß mußte aber dann wenige Jahre nachher wieder rückgängig gemacht werden, weil die Zustimmung zur Säkularisierung des Ordens- besitzes weder vom König noch vom Papste gegeben worden ist. Die Kommenda kam nun in den Besitz der Maltheser; fast ein volles Jahrhundert später erst, 14) Karl Siegl: Zur Geschichte des Egerer Patronats (Egerer Jahrbuch 1925, S. 113—117). 59
Wesensbegriff eines Archins als selbständige Einzelkörper (Archinfonde) an gesprochen werden. Diese Einzelarchive sind aber freilich in keinem Falle voll- ständig, erweisen sich vielmehr jeweils nur als Bruchteile; sie in irgendeiner Form zu ergänzen, sei es durch Abschriften und Photos aus anderen Archiven oder durch leihweise übernahme solcher in fremdem Besitz befindlicher Teil- bestände ist eine der noch durchzuführenden Aufgaben des Stadtarchins. Diese Archivalien nichtstädtischer Herkunft sind im Ordnungssystem des Egerer Stadt archins, das die organischen Zusammenhänge durch Sachgruppeneinteilung ver wischt hat, solgerichtig mit den städtischen Archivalien, die die gleiche Sache betreffen, an ein und derselben Stelle eingereiht. Im folgenden soll nun versucht werden, diese Einzelkörper (Archivfonde) aus ihrer artfremden Umgebung los- zulösen und für sich übersichtlich darzustellen. Als einer der wichtigsten Archivfonde im Egerer Stadtarchin ist das Archiv des Deutschordenshauses zu Eger zu bezeichnen, zumal dessen Archivalien auch noch für die heutigen stadtamtlichen Belange insofern von besonderer Be= deutung sind, da die heutigen städtischen Patronatsrechte und Patronatsverpflich¬ tungen auf die Rechtsverhältnisse jener Zeit zurückgehen, als der Deutsche Ritter orden noch Patronatsherr über Eger gewesen ist 14). Den Deutschherren wurde im Jahre 1258 durch Konradin, den letzten Hohenstaufen, das Patronat über die Kirche in Eger „in subsidium sanctae terrae“ (zur Hilfeleistung für das heilige Land: es ist dies noch die Zeit der Kreuzzüge nach Palästinal) übergeben. Von dieser Zeit an waren alle Rechte und alle Pflichten des Egerer Patronats dem Hause Eger des Deutschen Ritterordens, das zur Ballei Thüringen gehörte, über antwortet, und dieser Orden blieb weit über drei Jahrhunderte im Besitze dieser Rechte. Während dieser langen Zeit hatten sich die ursprünglich nur auf Eger bezüglichen Patronatsrechte auch noch auf viele andere im Egerlande gelegene Pfarreien ausgebreitet, die in vielen Fällen erst eigentlich damit gegründet wur- den. Durch die mannigfachen Stiftungen und Seelgeräte, die dem Orden sowohl von den Bürgern der Stadt als auch von vielen Bewohnern des Landes gegeben wurden, waren die Einnahmen des Ordens inzwischen beträchtlich vergrößert worden. Die Verwaltung der Einkünste allein, dann die Verrechnung der erfor- derlichen Auslagen zum Unterhalt der Priester und der „Kirchendiener“ oder zur Bauerhaltung der Kirchen u. dgl., weiters die Betreuung der einzelnen zahlreichen Stiftungen und vieles andere mehr ließen im Laufe der Zeit eine große Anzahl von Urkunden und Aufzeichnungen in Einzelschriftstücken sowie in Büchern ent- stehen, die gegen Ende des 16. Jahrhunderts schon ein schönes Archiv von mehr als sünfhundert Urkunden aus der Zeit von 1268 an und über hundert handschrift- liche Bücher seit dem Beginn des 15. Jahrhunderts (Lehensbücher, Zinsregister, Rechnungen, Ausgabes und Einnahmebücher, Pietanzien-Register u. a. m.) bil- deten. Seit Ende des 16. Jahrhunderts bereits lag es in der Absicht der Stadt¬ gemeinde Eger, die gesamten Besitzungen des Deutschordenshauses samt dem Patronatsrecht zu erwerben; aber erst im Jahre 1608 kam der erste Abschluß zustande. Dieser Kausabschluß mußte aber dann wenige Jahre nachher wieder rückgängig gemacht werden, weil die Zustimmung zur Säkularisierung des Ordens- besitzes weder vom König noch vom Papste gegeben worden ist. Die Kommenda kam nun in den Besitz der Maltheser; fast ein volles Jahrhundert später erst, 14) Karl Siegl: Zur Geschichte des Egerer Patronats (Egerer Jahrbuch 1925, S. 113—117). 59
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und zwar im Jahre 1693, konnte die Stadt Eger durch einen neuerlichen Vertrag mit der Erwerbung der ehemaligen Deutschherren-Kommenda das Egerer Pa- tronat endgültig an sich bringen. Bevor aber noch die Maltheser den Besitz übernahmen, wurde das Deutsch¬ ordensarchin des Hauses Eger verpackt und an die Komturei nach Zwetzen bei Jena geschickt; Zwetzen war damals Sitz des Landkomturs der Ballei Thüringen, zu der das Haus Eger gezählt wurde. Ein ausführliches Archivinventar der ver- schickten Archivalien blieb in Eger zurück 15). über das weitere Schicksal dieser nach Zwetzen überführten Archivalien besteht noch keine völlige Klarheit. Nach dem im ersten Abschnitt dieses Buches erwähnten Aussatz von Dr. R. Koß haben sich im Jahre 1859 in der Bücherei des Ordensgymnasiums in Zeitz 233 Per- gamenturkunden, die sich auf Eger beziehen und mit 1268 beginnen, (auch die älteste Urkunde der seinerzeit von Eger nach Zwetzen geschickten Archivalien hatte die gleiche Jahreszahl), vorgefunden; von hier seien sie dem Provinzialarchin in Magdeburg übergeben worden, und heute werden sie im Zentralarchin des Deutschen Ritterordens in Wien aufbewahrt. Es wäre denkbar, daß diese 233 Urkunden ein Teil von dem nach Zwetzen abgelieferten Egerer Deutschordens archin sind. Ein anderer Teil dürste im Hauptstaatsarchin in Dresden aufbewahrt sein, wohin auch noch andere Teile des Thüringer Balleiarchins gekommen sind. Die Sicherstellung des Aufenthaltsortes und die Bestandesaufnahme der einzelnen Teile des ehemaligen Egerer Deutschordensarchivs ist wiederum eine besondere, noch durchzuführende Arbeit des Egerer Stadtarchins, zumal auf der Kennt nis gerade dieser Archivalien die Darstellung der Entstehung und des Umfanges der heutigen städtischen Patronatsverpflichtungen fußen müszte. Was heute im Archin der Stadt Eger von diesem Deutschordens-Archin vor- handen ist, stellt gegenüber dem bereits erwähnten Archivinventar aus der Wende zum 17. Jahrhundert nur einen geringen Bruchteil dar. Es sind im Egerer Stadtarchiv Rechnungsbücher von 1583 bis 1617 (insgesamt 10 Bände) vor handen; dazu kommt ein Band aus dem Jahre 1695, den Hauskauf betreffend; dann zwei Urbare, und zwar aus dem Jahre 1622 und 1627, und — wenn man die einzelnen zum Egerer Patronat gehörigen Pfarrkirchen hier hinzunehmen will — die Ausgabsbücher und Einnahmsbücher von St. Niklas (7 Bände aus der Zeit von 1549 bis 1755), das St.-Niklas-Inventar aus der Mitte des 15. Jahrhunderts 16), den prächtig geschriebenen Pergamentkoder „Verzeichnis der manns und weiber stuel und stendt, auch begrebnus oder leichstein der pfarr kirchen Sancti Nicolai, so anno 1578 vorgenommen“, dazu die Nebanitzer Kirchen rechnungen von 1540 und 1688 und die Seeberger Kirchenrechnungen von 1635 bis 1664. An Akten sind einige wenige Stücke, die auch im Katalog der nach Zwetzen geschafften Archivalien verzeichnet sind, doch wieder im Egerer Stadt archin vorhanden, vor allem das umfangreiche Aktenheft, das sich betitelt „der Baley Düringen hergebrachtes jus patronatus in der Stadt Eger betreffende" und gegen fünfzig Abschriften von Schriftstücken aus den sechziger Jahren des 16. Jahrhunderts enthält. Sonst dürften wohl noch manche Schriftstücke des Deutschordensarchins in den 7 Faszikeln Akten verwahrt sein, die von 1466 bis 1626 reichen und unter „Geistliche Angelegenheiten" der Aktenabteilung des Egerer Stadtarchins (Untergliederung: Deutschherren) eingereiht sind, desgleichen unter „Deutschordens-Ballei zu Thüringen“ Gaszikel 806) im Abteil „Sachsen“. Und 15) Stadtarchiv Eger, Fasz. 472. 16) Karl Siegl: Das älteste Pfarrinventar der St.-Niklaskirche in Eger. Jahrbuch des Vereins für Geschichte der Deutschen in Böhmen, Jg. 2 (1929), S. 65—97. 60
und zwar im Jahre 1693, konnte die Stadt Eger durch einen neuerlichen Vertrag mit der Erwerbung der ehemaligen Deutschherren-Kommenda das Egerer Pa- tronat endgültig an sich bringen. Bevor aber noch die Maltheser den Besitz übernahmen, wurde das Deutsch¬ ordensarchin des Hauses Eger verpackt und an die Komturei nach Zwetzen bei Jena geschickt; Zwetzen war damals Sitz des Landkomturs der Ballei Thüringen, zu der das Haus Eger gezählt wurde. Ein ausführliches Archivinventar der ver- schickten Archivalien blieb in Eger zurück 15). über das weitere Schicksal dieser nach Zwetzen überführten Archivalien besteht noch keine völlige Klarheit. Nach dem im ersten Abschnitt dieses Buches erwähnten Aussatz von Dr. R. Koß haben sich im Jahre 1859 in der Bücherei des Ordensgymnasiums in Zeitz 233 Per- gamenturkunden, die sich auf Eger beziehen und mit 1268 beginnen, (auch die älteste Urkunde der seinerzeit von Eger nach Zwetzen geschickten Archivalien hatte die gleiche Jahreszahl), vorgefunden; von hier seien sie dem Provinzialarchin in Magdeburg übergeben worden, und heute werden sie im Zentralarchin des Deutschen Ritterordens in Wien aufbewahrt. Es wäre denkbar, daß diese 233 Urkunden ein Teil von dem nach Zwetzen abgelieferten Egerer Deutschordens archin sind. Ein anderer Teil dürste im Hauptstaatsarchin in Dresden aufbewahrt sein, wohin auch noch andere Teile des Thüringer Balleiarchins gekommen sind. Die Sicherstellung des Aufenthaltsortes und die Bestandesaufnahme der einzelnen Teile des ehemaligen Egerer Deutschordensarchivs ist wiederum eine besondere, noch durchzuführende Arbeit des Egerer Stadtarchins, zumal auf der Kennt nis gerade dieser Archivalien die Darstellung der Entstehung und des Umfanges der heutigen städtischen Patronatsverpflichtungen fußen müszte. Was heute im Archin der Stadt Eger von diesem Deutschordens-Archin vor- handen ist, stellt gegenüber dem bereits erwähnten Archivinventar aus der Wende zum 17. Jahrhundert nur einen geringen Bruchteil dar. Es sind im Egerer Stadtarchiv Rechnungsbücher von 1583 bis 1617 (insgesamt 10 Bände) vor handen; dazu kommt ein Band aus dem Jahre 1695, den Hauskauf betreffend; dann zwei Urbare, und zwar aus dem Jahre 1622 und 1627, und — wenn man die einzelnen zum Egerer Patronat gehörigen Pfarrkirchen hier hinzunehmen will — die Ausgabsbücher und Einnahmsbücher von St. Niklas (7 Bände aus der Zeit von 1549 bis 1755), das St.-Niklas-Inventar aus der Mitte des 15. Jahrhunderts 16), den prächtig geschriebenen Pergamentkoder „Verzeichnis der manns und weiber stuel und stendt, auch begrebnus oder leichstein der pfarr kirchen Sancti Nicolai, so anno 1578 vorgenommen“, dazu die Nebanitzer Kirchen rechnungen von 1540 und 1688 und die Seeberger Kirchenrechnungen von 1635 bis 1664. An Akten sind einige wenige Stücke, die auch im Katalog der nach Zwetzen geschafften Archivalien verzeichnet sind, doch wieder im Egerer Stadt archin vorhanden, vor allem das umfangreiche Aktenheft, das sich betitelt „der Baley Düringen hergebrachtes jus patronatus in der Stadt Eger betreffende" und gegen fünfzig Abschriften von Schriftstücken aus den sechziger Jahren des 16. Jahrhunderts enthält. Sonst dürften wohl noch manche Schriftstücke des Deutschordensarchins in den 7 Faszikeln Akten verwahrt sein, die von 1466 bis 1626 reichen und unter „Geistliche Angelegenheiten" der Aktenabteilung des Egerer Stadtarchins (Untergliederung: Deutschherren) eingereiht sind, desgleichen unter „Deutschordens-Ballei zu Thüringen“ Gaszikel 806) im Abteil „Sachsen“. Und 15) Stadtarchiv Eger, Fasz. 472. 16) Karl Siegl: Das älteste Pfarrinventar der St.-Niklaskirche in Eger. Jahrbuch des Vereins für Geschichte der Deutschen in Böhmen, Jg. 2 (1929), S. 65—97. 60
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auch in der Urkundenabteilung werden manche Stücke in den gleichen Unterglie derungen vorzufinden sein, die eigentlich als Teile des Egerer Deutschordens- archins anzusprechen wären. Ein zweites geistliches Archin, von dem einige zum Teil sogar sehr wert- volle Bruchteile im Egerer Stadtarchiv verwahrt sind, ist das Archinder Cla- rissinnen zu Eger. Dieses Frauenstift, von den Egerer Bürgern Honiger und Hecht im Jahre 1270 zunächst für Tertiarinnen gegründet, nahm im Jahre 1287 die Regel des Ordens St. Clara an. Im Jahre 1465 wurde es von den Nürn berger Clarissinnen reformiert. Nach weiteren drei Jahrhunderten, im Jahre 1782, wurde im Zuge der Klostersäkularisierungen Kaiser Josefs II. auch das Egerer St.-Clarastift aufgehoben. Die Clarissinnen hatten im Egerer Gebiet einen weit verstreuten Befitz. der im Lause der Jahrhunderte durch Zuwendungen, Stiftungen und als Seel¬ gerät an den Orden kam. Zur Wahrung ihrer Rechtstitel und als Behelf für die jährliche Einhebung der Zinse und anderer Giebigkeiten, sowie als Unterlagen ihrer gesamten Wirtschaftsführung sind in dem halben Jahrtausend des Kloster- bestandes eine Menge von Aufzeichnungen zustandegekommen, die von selbst ein reiches Archiv an Urkunden und Wirtschaftsbüchern ergaben. Heute ist von die sem St.-Clara-Archin nicht mehr viel vorhanden, und das Wenige ist an ver schiedenen Orten zertragen. Nach Aufhebung des Stiftes wurde gemäß der damals für die Archive und Bibliotheken der aufgelassenen Klöster aufgestellten Richtlinien das Ar- chin durch den Staat übernommen; es erwarb nun die Universitätsbibliothek in Prag 147 Urkunden von 1292 bis 1757, an die kaiserliche Staatsgüter- Administration wurden 4 Faszikel überwiesen, 160 Faszikel wurden von der Universitätsbibliothek in Prag als zu unbedeutend für eine Einzel- verzeichnung „zum Vertilgen“ an das kaiserliche Gubernium abgegeben und eine Reihe weiterer rein wirtschaftlicher Aufzeichnungen wurden später über Gubernialauftrag vom 28. Mai 1801 an das Prager kaiserliche Gu- bernium abgeliefert 17). Zurück blieben einige fehr wertvolle Bücher aus dem 15. Jahrhundert: das Briefbuch oder Salbuch vom Jahre 1476, das heute im Egerer Stadtarchin verwagrt wird1s) und das St.-Clara-Urbar aus dem Jahre 1464 mit einer späteren Fortsetzung, samt einer lleinen Chronik des Stiftes vom Jahre 169218a). Weiters blieb noch ein umfangreiches Lehensbuch, ebenfalls aus der Mitte des 15. Jahrhunderts stammend, zurück; es befindet sich heute mit ungefähr zwanzig Pergamenturkunden aus der Zeit von 1426 bis 1680 in Privatbesitz. Das Egerer Stadtarchin verwahrt außer den bereits angeführten handschriftlichen Büchern und einem Kontraktenbuch von 1706—1709, sowie einem Protokollbuch von 1755—1765 in der Urkundenabteilung (im Katalog unter „Geiftliche Angelegenheiten: Clarissinnen“ auszusuchen) Urkunden aus der Zeit von 1309 bis 1668, unter denen ähnlich wie bei den Archivalien des Deutsch¬ ordens wohl manches Stück vorhanden ist, das eigentlich zum St.-Clara-Archiv zu zählen wäre. Das gleiche gilt von den Akten, die von 1391 bis 1800 reichen und in der Aktenabteilung des Egerer Stadtarchins in den gleichen Untergliede 17) Näheres darüber bietet das Buch Anton Schuberts: Urkundenregesten aus den ehe maligen Archiven der von Kaiser Josef II. aufgehobenen Klöfter Böhmens, Innsbruck 1901. 18) Auszugsweise veröffentlicht von Karl Siegl in den Mitteilungen des Vereins für Ge- schichte der Deutschen in Böhmen, Jahrgang 43 und 44 (1905). 18a) Vgl. Abbildung 57. 61
auch in der Urkundenabteilung werden manche Stücke in den gleichen Unterglie derungen vorzufinden sein, die eigentlich als Teile des Egerer Deutschordens- archins anzusprechen wären. Ein zweites geistliches Archin, von dem einige zum Teil sogar sehr wert- volle Bruchteile im Egerer Stadtarchiv verwahrt sind, ist das Archinder Cla- rissinnen zu Eger. Dieses Frauenstift, von den Egerer Bürgern Honiger und Hecht im Jahre 1270 zunächst für Tertiarinnen gegründet, nahm im Jahre 1287 die Regel des Ordens St. Clara an. Im Jahre 1465 wurde es von den Nürn berger Clarissinnen reformiert. Nach weiteren drei Jahrhunderten, im Jahre 1782, wurde im Zuge der Klostersäkularisierungen Kaiser Josefs II. auch das Egerer St.-Clarastift aufgehoben. Die Clarissinnen hatten im Egerer Gebiet einen weit verstreuten Befitz. der im Lause der Jahrhunderte durch Zuwendungen, Stiftungen und als Seel¬ gerät an den Orden kam. Zur Wahrung ihrer Rechtstitel und als Behelf für die jährliche Einhebung der Zinse und anderer Giebigkeiten, sowie als Unterlagen ihrer gesamten Wirtschaftsführung sind in dem halben Jahrtausend des Kloster- bestandes eine Menge von Aufzeichnungen zustandegekommen, die von selbst ein reiches Archiv an Urkunden und Wirtschaftsbüchern ergaben. Heute ist von die sem St.-Clara-Archin nicht mehr viel vorhanden, und das Wenige ist an ver schiedenen Orten zertragen. Nach Aufhebung des Stiftes wurde gemäß der damals für die Archive und Bibliotheken der aufgelassenen Klöster aufgestellten Richtlinien das Ar- chin durch den Staat übernommen; es erwarb nun die Universitätsbibliothek in Prag 147 Urkunden von 1292 bis 1757, an die kaiserliche Staatsgüter- Administration wurden 4 Faszikel überwiesen, 160 Faszikel wurden von der Universitätsbibliothek in Prag als zu unbedeutend für eine Einzel- verzeichnung „zum Vertilgen“ an das kaiserliche Gubernium abgegeben und eine Reihe weiterer rein wirtschaftlicher Aufzeichnungen wurden später über Gubernialauftrag vom 28. Mai 1801 an das Prager kaiserliche Gu- bernium abgeliefert 17). Zurück blieben einige fehr wertvolle Bücher aus dem 15. Jahrhundert: das Briefbuch oder Salbuch vom Jahre 1476, das heute im Egerer Stadtarchin verwagrt wird1s) und das St.-Clara-Urbar aus dem Jahre 1464 mit einer späteren Fortsetzung, samt einer lleinen Chronik des Stiftes vom Jahre 169218a). Weiters blieb noch ein umfangreiches Lehensbuch, ebenfalls aus der Mitte des 15. Jahrhunderts stammend, zurück; es befindet sich heute mit ungefähr zwanzig Pergamenturkunden aus der Zeit von 1426 bis 1680 in Privatbesitz. Das Egerer Stadtarchin verwahrt außer den bereits angeführten handschriftlichen Büchern und einem Kontraktenbuch von 1706—1709, sowie einem Protokollbuch von 1755—1765 in der Urkundenabteilung (im Katalog unter „Geiftliche Angelegenheiten: Clarissinnen“ auszusuchen) Urkunden aus der Zeit von 1309 bis 1668, unter denen ähnlich wie bei den Archivalien des Deutsch¬ ordens wohl manches Stück vorhanden ist, das eigentlich zum St.-Clara-Archiv zu zählen wäre. Das gleiche gilt von den Akten, die von 1391 bis 1800 reichen und in der Aktenabteilung des Egerer Stadtarchins in den gleichen Untergliede 17) Näheres darüber bietet das Buch Anton Schuberts: Urkundenregesten aus den ehe maligen Archiven der von Kaiser Josef II. aufgehobenen Klöfter Böhmens, Innsbruck 1901. 18) Auszugsweise veröffentlicht von Karl Siegl in den Mitteilungen des Vereins für Ge- schichte der Deutschen in Böhmen, Jahrgang 43 und 44 (1905). 18a) Vgl. Abbildung 57. 61
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rungen wie bei den Urkunden insgesamt 3 Faszikel umfassen. Hieher gehören dann noch die auf Ersuchen Siegls durch die Erlässe des k. k. Justizministeriums, des k. k. Oberlandesgerichts-Präsidiums und des k. k. Kreisgerichts-Präsidiums in Eger im Jahre 1903 dem Stadtarchin übergebenen ehemals zum Stifte St. Clara gehörigen Grundbücher, und zwar: 4 Bände Protokolle über Kauf- und Heiratskontrakte von 1678 bis 1764, 4 Bände Ehekontraktenbücher von 1773 bis 1850, 1 Protokollbuch über Urkunden von 1702 bis 1714, 3 Bände Proto kolle von 1702 bis 1731, zwei Urkundenbücher von 1802 bis 1814, 14 Folianten Grundbücher von 1765 bis 1840, 15 Bände Schuldenbücher von 1782 bis 1848, 9 Bände Quittungsbücher von 1791 bis 1850, zwei Vormerkbücher von 1830 bis 1850 und 4 Hauptbücher. Außer den Bruchstücken dieser beiden geistlichen Archive, des Deutschordens archins und des St.-Clara-Archins, sind im Egerer Stadtarchin noch Teile eines dritten „toten Archins“ („tote“ Archive nennt man die Schriftensammlungen solcher Verwaltungsstellen, die heute nicht mehr bestehen) verwahrt, nämlich Archi- valien des Egerer Burgarchivs. Der Hauptbestand des Egerer Burgarchins, das heißt, seine älteren Archivalien, waren schon gegen das Ende des 17. Jahr hunderts nicht mehr in Eger. Auf eine Anfrage des damaligen Burggrafen Metternich berichtete nämlich schon im Jahre 1694 der Rat der Stadt Eger, „daß die auf die Burg bezüglichen documenta vor ungefähr fünfzig jahren, als die burg wieder dem kaiser abgetreten wurde, extradirt worden und hier nicht mehr zu finden“ seien 19). Immerhin aber sind doch noch aus der früheren Zeit einige Archivalien vorhanden, die im einzelnen freilich erst aus der Unter gruppe „Burg und Burggrafenamt“ der Aktenabteilung unseres Stadtarchins herausgeschält werden müßten. In dieser Untergruppe sind insgesamt 10 Faszikel vorhanden, die Akten aus der Zeit von 1342 bis 1800 enthalten. Da sind in einem Faszikel Akten über die Burg als Gebäude (1441—1784) eingereiht oder über die Burgkapelle (1505—1770), Rechnungen (1500—1800) oder in einem anderen Faszikel Schriftstücke über die Burglehen (1550—1777), in einem dritten Faszikel befinden sich Akten über die Burguntertanen aus der Zeit von 1344 bis 1755; und die Akten der restlichen Faszikel sind nach den einzelnen Burggrafen und Burgpflegern in chronologischer Folge von 1342 bis 1777 eingelegt. Viel- leicht gehören auch manche Aktenstücke der Untergruppe „Adel und Ritterschaft“, die in der Aktenabteilung des Stadtarchins insgesamt 12 Aktenfaszikel (zum Groß- teil Prozeßakten aus der Zeit von 1315 bis 1781) hieher. An Büchern sind vom Burggrafenamte solgende Bände im Egerer Stadtarchin verwahrt: ein Urbar des Burggrafenamtes von 1686—1756, Ritterschaftlicher Kaufs und Testamentenquatern 1724—1736, Ritterschaftlicher Urteilsquatern 1734—1793, Ritterschaftlicher Consenss und Obligationenquatern 1735—1777 und 7 Ritter- schaftliche Quaterne aus der Zeit von 1770 bis 1841; und vom Burgamie: 2 Bände Protokolle von 1654 bis 1734, ein Kontraktenbuch von 1724—1753, 1 Band Protokolle aus dem Jahre 1706, 4 Bände Schulden und Quittungsbücher der Gemeinden Langenbruck, Tirschnitz, Aag, Sirmitz und Lappitzfeld aus den Jahren 1736 bis 1802, 3 Lehens-, Grund und Kontraktenbücher der Gemeinden Stein, Rommersreut, Seuchenreut, Wildstein, Oberlohma, Gestöckig und Fuchsberg aus den Jahren 1754, 1801 und 1817, 1 Lehen-Schulden und Quittungsbuch vom Jahre 1787 und ein solches der Freis für das Jahr 1787. 1 Lehensgrundbuch 19) Stadtarchin Eger, Fasz. 326. 62
rungen wie bei den Urkunden insgesamt 3 Faszikel umfassen. Hieher gehören dann noch die auf Ersuchen Siegls durch die Erlässe des k. k. Justizministeriums, des k. k. Oberlandesgerichts-Präsidiums und des k. k. Kreisgerichts-Präsidiums in Eger im Jahre 1903 dem Stadtarchin übergebenen ehemals zum Stifte St. Clara gehörigen Grundbücher, und zwar: 4 Bände Protokolle über Kauf- und Heiratskontrakte von 1678 bis 1764, 4 Bände Ehekontraktenbücher von 1773 bis 1850, 1 Protokollbuch über Urkunden von 1702 bis 1714, 3 Bände Proto kolle von 1702 bis 1731, zwei Urkundenbücher von 1802 bis 1814, 14 Folianten Grundbücher von 1765 bis 1840, 15 Bände Schuldenbücher von 1782 bis 1848, 9 Bände Quittungsbücher von 1791 bis 1850, zwei Vormerkbücher von 1830 bis 1850 und 4 Hauptbücher. Außer den Bruchstücken dieser beiden geistlichen Archive, des Deutschordens archins und des St.-Clara-Archins, sind im Egerer Stadtarchin noch Teile eines dritten „toten Archins“ („tote“ Archive nennt man die Schriftensammlungen solcher Verwaltungsstellen, die heute nicht mehr bestehen) verwahrt, nämlich Archi- valien des Egerer Burgarchivs. Der Hauptbestand des Egerer Burgarchins, das heißt, seine älteren Archivalien, waren schon gegen das Ende des 17. Jahr hunderts nicht mehr in Eger. Auf eine Anfrage des damaligen Burggrafen Metternich berichtete nämlich schon im Jahre 1694 der Rat der Stadt Eger, „daß die auf die Burg bezüglichen documenta vor ungefähr fünfzig jahren, als die burg wieder dem kaiser abgetreten wurde, extradirt worden und hier nicht mehr zu finden“ seien 19). Immerhin aber sind doch noch aus der früheren Zeit einige Archivalien vorhanden, die im einzelnen freilich erst aus der Unter gruppe „Burg und Burggrafenamt“ der Aktenabteilung unseres Stadtarchins herausgeschält werden müßten. In dieser Untergruppe sind insgesamt 10 Faszikel vorhanden, die Akten aus der Zeit von 1342 bis 1800 enthalten. Da sind in einem Faszikel Akten über die Burg als Gebäude (1441—1784) eingereiht oder über die Burgkapelle (1505—1770), Rechnungen (1500—1800) oder in einem anderen Faszikel Schriftstücke über die Burglehen (1550—1777), in einem dritten Faszikel befinden sich Akten über die Burguntertanen aus der Zeit von 1344 bis 1755; und die Akten der restlichen Faszikel sind nach den einzelnen Burggrafen und Burgpflegern in chronologischer Folge von 1342 bis 1777 eingelegt. Viel- leicht gehören auch manche Aktenstücke der Untergruppe „Adel und Ritterschaft“, die in der Aktenabteilung des Stadtarchins insgesamt 12 Aktenfaszikel (zum Groß- teil Prozeßakten aus der Zeit von 1315 bis 1781) hieher. An Büchern sind vom Burggrafenamte solgende Bände im Egerer Stadtarchin verwahrt: ein Urbar des Burggrafenamtes von 1686—1756, Ritterschaftlicher Kaufs und Testamentenquatern 1724—1736, Ritterschaftlicher Urteilsquatern 1734—1793, Ritterschaftlicher Consenss und Obligationenquatern 1735—1777 und 7 Ritter- schaftliche Quaterne aus der Zeit von 1770 bis 1841; und vom Burgamie: 2 Bände Protokolle von 1654 bis 1734, ein Kontraktenbuch von 1724—1753, 1 Band Protokolle aus dem Jahre 1706, 4 Bände Schulden und Quittungsbücher der Gemeinden Langenbruck, Tirschnitz, Aag, Sirmitz und Lappitzfeld aus den Jahren 1736 bis 1802, 3 Lehens-, Grund und Kontraktenbücher der Gemeinden Stein, Rommersreut, Seuchenreut, Wildstein, Oberlohma, Gestöckig und Fuchsberg aus den Jahren 1754, 1801 und 1817, 1 Lehen-Schulden und Quittungsbuch vom Jahre 1787 und ein solches der Freis für das Jahr 1787. 1 Lehensgrundbuch 19) Stadtarchin Eger, Fasz. 326. 62
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vom Jahre 1828, 2 Lehensschuldenbücher vom Jahre 1835 und 1850, ein Domi nikal-Schulden= und Quittungsbuch vom Jahre 1839 und das Grundlehenbuch XII. In jüngster Zeit wurden auf dem Dachboden des früheren „unteren Rathauses“, wo gelegentlich auch städtische Akten eingelagert waren, unter anderem einige weitere Archivalien des Burgarchins aufgefunden, um deren Eingliederung in das Egerer Stadtarchin Verhandlungen im Gange sind. Es handelt sich dabei um solgende Archivalien: ein Repertorium der bei dem königlichen Burggrafen amt befindlichen Dokumente und Akten (1762); kaiserliche Reskripte an die könig lichen Herrn Burggrafen zu Eger und Egrische Ritterschaft (von 1653 an); Designation der königlichen Burgakten (Ende des 17. Jahrhunderts) und ein Protokollbuch in Gerichtssachen bei der königlichen Burg (1692), sowie eine Anzahl umfangreicher Aktenbündel sowohl des Burgarchins als auch des Archivs des Burggrafenamtes. Zu den „toten“ Archiven können schließlich noch die eigentlichen Zunft archive gerechnet werden, von denen eine beträchtliche Anzahl Einzelarchivalien dem Egerer Stadtarchin eingegliedert sind. Schon in einem früheren Zusammen- hang ijt darauf hingewiesen worden, daß in den reichen Aktenbeständen, die Egerer Zünste betreffend, neben Eingaben der Zünfte und einzelner Handwerker an die Stadt und neben städtischen Schriftstücken auch manche Einzelstücke ein- gereiht sind, die nicht als eigentlich städtische Archivalien angesprochen werden können, sondern vielmehr Schriftstücke der jeweiligen Zunst, also Zunftarchivalien im eigentlichen Sinne sind. Dies gilt in vollem Maße von den zumeist von Siegl zusammengetragenen ungefähr fünfzig Bänden Zunstbücher des Egerer Stadt¬ archins, die durchwegs Aufzeichnungen der Zünfte selbst und ihres Wirkungs- kreises enthalten. Sie erfassen den Zeitraum vom Beginn des 16. Jahrhunderts bis in die ersten Jahrzehnte des 19. Jahrhunderts. Privatarchive sind im Egerer Stadtarchin nur ganz wenige verwahrt und diese wenigen bieten ebensalls keine abgeschlossenen Einzelkörper. Am umfangreichsten sind noch die Schriften aus dem Nachlasse Joh. Sebastlan Grüners; sie süllen insgesamt sechs Faszikel. Dem Inhalte nach handelt es sich hiebei meist um stadtgeschichtliche Aufzeichnungen, dann aber auch um volks- kundliche Manuskripte von Sebastian Grüner selbst sowie um Schriftsätze anderer Verfasser, die sich Grüner als Unterlagen für seine Studien beschaffte, und schließlich um einige Personaldokumente Joh. Sebastian Grüners. Diese Schriften kamen am 12. Oktober 1901 aus dem Nachlasse des Sohnes Joh. Seb. Grüners, des Statthalterei-Vizepräsidenten Ignaz Ritters v. Grüner, an das Egerer Stadt archin. Dabei liegen auch einige Personaldokumente und viele Ehrungs und Anerkennungsschreiben für Ignaz v. Grüner. Von P. Anton Grassold, der sich gleich Grüner vor mehr als hundert Jahren mit der Geschichte von Stadt und Land Eger besaßte, sind eine Reihe von Manuskripten geschichtlicher Aufsätze und Konzepte zu geschichtlichen Studien im Archin vorhanden; sie sind zum Teil in Aktenbündel eingelegt (so z. B. ein Manuskript „Die Jesuitenresidenz in Eger“ im Fasz. 479: „Jesuiten“) oder unter den Archivbüchern und schließlich in der Archinbücherei eingereiht. Die Schriften aus dem Nachlaß Nikolaus Urbans v. Urbanstedt, die des gleichen meist Notizen zu geschichtlichen Studien oder fertige Manuskripte geschicht licher Aufsätze enthalten, süllen insgesamt vier Faszikel. Darunter sind zum Teil 63
vom Jahre 1828, 2 Lehensschuldenbücher vom Jahre 1835 und 1850, ein Domi nikal-Schulden= und Quittungsbuch vom Jahre 1839 und das Grundlehenbuch XII. In jüngster Zeit wurden auf dem Dachboden des früheren „unteren Rathauses“, wo gelegentlich auch städtische Akten eingelagert waren, unter anderem einige weitere Archivalien des Burgarchins aufgefunden, um deren Eingliederung in das Egerer Stadtarchin Verhandlungen im Gange sind. Es handelt sich dabei um solgende Archivalien: ein Repertorium der bei dem königlichen Burggrafen amt befindlichen Dokumente und Akten (1762); kaiserliche Reskripte an die könig lichen Herrn Burggrafen zu Eger und Egrische Ritterschaft (von 1653 an); Designation der königlichen Burgakten (Ende des 17. Jahrhunderts) und ein Protokollbuch in Gerichtssachen bei der königlichen Burg (1692), sowie eine Anzahl umfangreicher Aktenbündel sowohl des Burgarchins als auch des Archivs des Burggrafenamtes. Zu den „toten“ Archiven können schließlich noch die eigentlichen Zunft archive gerechnet werden, von denen eine beträchtliche Anzahl Einzelarchivalien dem Egerer Stadtarchin eingegliedert sind. Schon in einem früheren Zusammen- hang ijt darauf hingewiesen worden, daß in den reichen Aktenbeständen, die Egerer Zünste betreffend, neben Eingaben der Zünfte und einzelner Handwerker an die Stadt und neben städtischen Schriftstücken auch manche Einzelstücke ein- gereiht sind, die nicht als eigentlich städtische Archivalien angesprochen werden können, sondern vielmehr Schriftstücke der jeweiligen Zunst, also Zunftarchivalien im eigentlichen Sinne sind. Dies gilt in vollem Maße von den zumeist von Siegl zusammengetragenen ungefähr fünfzig Bänden Zunstbücher des Egerer Stadt¬ archins, die durchwegs Aufzeichnungen der Zünfte selbst und ihres Wirkungs- kreises enthalten. Sie erfassen den Zeitraum vom Beginn des 16. Jahrhunderts bis in die ersten Jahrzehnte des 19. Jahrhunderts. Privatarchive sind im Egerer Stadtarchin nur ganz wenige verwahrt und diese wenigen bieten ebensalls keine abgeschlossenen Einzelkörper. Am umfangreichsten sind noch die Schriften aus dem Nachlasse Joh. Sebastlan Grüners; sie süllen insgesamt sechs Faszikel. Dem Inhalte nach handelt es sich hiebei meist um stadtgeschichtliche Aufzeichnungen, dann aber auch um volks- kundliche Manuskripte von Sebastian Grüner selbst sowie um Schriftsätze anderer Verfasser, die sich Grüner als Unterlagen für seine Studien beschaffte, und schließlich um einige Personaldokumente Joh. Sebastian Grüners. Diese Schriften kamen am 12. Oktober 1901 aus dem Nachlasse des Sohnes Joh. Seb. Grüners, des Statthalterei-Vizepräsidenten Ignaz Ritters v. Grüner, an das Egerer Stadt archin. Dabei liegen auch einige Personaldokumente und viele Ehrungs und Anerkennungsschreiben für Ignaz v. Grüner. Von P. Anton Grassold, der sich gleich Grüner vor mehr als hundert Jahren mit der Geschichte von Stadt und Land Eger besaßte, sind eine Reihe von Manuskripten geschichtlicher Aufsätze und Konzepte zu geschichtlichen Studien im Archin vorhanden; sie sind zum Teil in Aktenbündel eingelegt (so z. B. ein Manuskript „Die Jesuitenresidenz in Eger“ im Fasz. 479: „Jesuiten“) oder unter den Archivbüchern und schließlich in der Archinbücherei eingereiht. Die Schriften aus dem Nachlaß Nikolaus Urbans v. Urbanstedt, die des gleichen meist Notizen zu geschichtlichen Studien oder fertige Manuskripte geschicht licher Aufsätze enthalten, süllen insgesamt vier Faszikel. Darunter sind zum Teil 63
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auch Archivalien eingestreut, die noch nicht in die zuständigen Faszikel des Stadt archins zurückgeführt sind. Von den schriftlichen Nachlässen der im Stadtarchin Eger wirkenden Archi¬ vare haben sich nur wenige Aufzeichnungen von Georg Schmid und Heinrich Gradl im Archiv selbst erhalten; sie sind aber noch keineswegs erfaßt und dem Archiv eingegliedert. Dasselbe gilt von den zahlreichen Manuskripten Karl Siegls, hauptsächlich Konzepten zu seinen zahlreichen stadtgeschichtlichen Aufsätzen. Auch hier erwächst sür das Stadtarchin eine neuerliche Aufgabe: die schrist lichen Nachlässe etwa von Schmid und Gradl, soweit dies noch möglich sein wird, zu ergänzen und allensalls zu trachten, die schriftlichen Nachlässe auch noch anderer Männer, die sür die Egerländer Heimat viel bedeutet haben, für das Stadtarchin zu gewinnen, zumindest in der Art der Leihgabe. Zu den Archivfonden des Egerer Stadtarchins sind auch noch jene Gerichts bücher neuerer Zeit zu zühlen, die im solgenden Abschnitt als Anhang zu den „Archivsbüchern“ angeführt sind und aus den vom k. k. Kreisgerichts-Präsidium in Eger 1897 dem Stadtarchive übergebenen Beständen stammen. Es ergeben sich aus diesen Bänden solgende Zugehörigkeitsgruppen: Ortsgericht der ritter lichen Kreuzherrenkommenda mit 19 Bänden aus der Zeit von 1670 bis 1842; Dominium Kinsberg mit 27 Bänden aus der Zeit von 1655 bis 1877; Dominium Mostau mit 19 Bänden aus der Zeit von 1608 bis 1849; Dominium Liebenstein mit 49 Bänden aus der Zeit von 1743 bis 1849; Dominium Vogtei Stein mit 7 Bänden aus der Zeit von 1798 bis 1838; Ortsgericht Pograth mit 6 Bänden von 1788 bis 1870 und Gut Boden mit 4 Bänden aus der Zeit von 1823 bis 1850. Einen besonderen Bestand im Archiv der Stadt Eger bilden die Chro niken, von denen 29 Stück in 39 Bänden vorhanden sind. Trotz dieser beträcht- lichen Anzahl dürsten aber doch noch viele Chroniken, namentlich aus der älteren Zeit, verloren gegangen sein, zumal Egers bewegte und bedeutsame Geschichte doch wohl sehr frühzeitig mannigfache Anregung und Gelegenheit bot, Zeitereignisse und örtliche Begebenheiten niederzuschreiben. Aber erst mit dem 16. Jahr hundert setzen die chronikalischen Aufzeichnungen der Stadt Eger ein. Und zwar sind es zunächst drei Chroniken, die in diesem Zusammenhang zu nennen wären: die Chronik des Egerer deutschen Schulhalters und Modisten (Schönschreibers) Pankraz Engelhart von Haselbach, die von ihm im Jahre 1560 dem Rat der Stadt Eger überreicht wurde; dann die Chronik des Egerer Losungsschreibers Hanns Schönstetter, die nach dem Tode ihres Verfassers von dessen Söhnen Hans und Bastian im Jahre 1578 dem Rate übergeben wurde; und das Tage buch des Endres Baier aus der Zeit von 1558 bis 1594, das an innerem Wert dadurch gewinnt, daß der Schreiber des Tagebuches Mitglied des Inneren Rates war und später auch als Mitglied des Stadtgerichtes über mancherlei Dinge besser Bescheid wußte, als etwa irgend ein anderer seiner Mitbürger. Die Chronik Engelharts20), deren schön geschriebenes und mit zahlreichen Wappen von Bürger- geschlechtern und Bildnissen der Egerer Bürgermeister im 16. Jahrhundert, sowie Einzeldarstellungen von Ereignissen aus der Egerer Geschichte geschmücktes Ori¬ 20) Die Engelhartsche Chronik und das Tagebuch Endres Baiers wurden von Heinrich Gradl in der Reihe der vom Verein für Geschichte der Deutschen in Böhmen herausgegebenen Chroniken von Böhmen (1884) veröffentlicht. Die dritte aus dem 16. Ih. ftammende Egerer Chronik, die des Hans Schönftetter, die zudem die umfangreichste ist, kanute Gradl noch nicht. Sie wurde erst 1899 im Egerer Pfarrarchin, wohin sie offenbar geliehen war, von Dr. Siegl auf- gefunden und dem Archiv einverleibt. 64
auch Archivalien eingestreut, die noch nicht in die zuständigen Faszikel des Stadt archins zurückgeführt sind. Von den schriftlichen Nachlässen der im Stadtarchin Eger wirkenden Archi¬ vare haben sich nur wenige Aufzeichnungen von Georg Schmid und Heinrich Gradl im Archiv selbst erhalten; sie sind aber noch keineswegs erfaßt und dem Archiv eingegliedert. Dasselbe gilt von den zahlreichen Manuskripten Karl Siegls, hauptsächlich Konzepten zu seinen zahlreichen stadtgeschichtlichen Aufsätzen. Auch hier erwächst sür das Stadtarchin eine neuerliche Aufgabe: die schrist lichen Nachlässe etwa von Schmid und Gradl, soweit dies noch möglich sein wird, zu ergänzen und allensalls zu trachten, die schriftlichen Nachlässe auch noch anderer Männer, die sür die Egerländer Heimat viel bedeutet haben, für das Stadtarchin zu gewinnen, zumindest in der Art der Leihgabe. Zu den Archivfonden des Egerer Stadtarchins sind auch noch jene Gerichts bücher neuerer Zeit zu zühlen, die im solgenden Abschnitt als Anhang zu den „Archivsbüchern“ angeführt sind und aus den vom k. k. Kreisgerichts-Präsidium in Eger 1897 dem Stadtarchive übergebenen Beständen stammen. Es ergeben sich aus diesen Bänden solgende Zugehörigkeitsgruppen: Ortsgericht der ritter lichen Kreuzherrenkommenda mit 19 Bänden aus der Zeit von 1670 bis 1842; Dominium Kinsberg mit 27 Bänden aus der Zeit von 1655 bis 1877; Dominium Mostau mit 19 Bänden aus der Zeit von 1608 bis 1849; Dominium Liebenstein mit 49 Bänden aus der Zeit von 1743 bis 1849; Dominium Vogtei Stein mit 7 Bänden aus der Zeit von 1798 bis 1838; Ortsgericht Pograth mit 6 Bänden von 1788 bis 1870 und Gut Boden mit 4 Bänden aus der Zeit von 1823 bis 1850. Einen besonderen Bestand im Archiv der Stadt Eger bilden die Chro niken, von denen 29 Stück in 39 Bänden vorhanden sind. Trotz dieser beträcht- lichen Anzahl dürsten aber doch noch viele Chroniken, namentlich aus der älteren Zeit, verloren gegangen sein, zumal Egers bewegte und bedeutsame Geschichte doch wohl sehr frühzeitig mannigfache Anregung und Gelegenheit bot, Zeitereignisse und örtliche Begebenheiten niederzuschreiben. Aber erst mit dem 16. Jahr hundert setzen die chronikalischen Aufzeichnungen der Stadt Eger ein. Und zwar sind es zunächst drei Chroniken, die in diesem Zusammenhang zu nennen wären: die Chronik des Egerer deutschen Schulhalters und Modisten (Schönschreibers) Pankraz Engelhart von Haselbach, die von ihm im Jahre 1560 dem Rat der Stadt Eger überreicht wurde; dann die Chronik des Egerer Losungsschreibers Hanns Schönstetter, die nach dem Tode ihres Verfassers von dessen Söhnen Hans und Bastian im Jahre 1578 dem Rate übergeben wurde; und das Tage buch des Endres Baier aus der Zeit von 1558 bis 1594, das an innerem Wert dadurch gewinnt, daß der Schreiber des Tagebuches Mitglied des Inneren Rates war und später auch als Mitglied des Stadtgerichtes über mancherlei Dinge besser Bescheid wußte, als etwa irgend ein anderer seiner Mitbürger. Die Chronik Engelharts20), deren schön geschriebenes und mit zahlreichen Wappen von Bürger- geschlechtern und Bildnissen der Egerer Bürgermeister im 16. Jahrhundert, sowie Einzeldarstellungen von Ereignissen aus der Egerer Geschichte geschmücktes Ori¬ 20) Die Engelhartsche Chronik und das Tagebuch Endres Baiers wurden von Heinrich Gradl in der Reihe der vom Verein für Geschichte der Deutschen in Böhmen herausgegebenen Chroniken von Böhmen (1884) veröffentlicht. Die dritte aus dem 16. Ih. ftammende Egerer Chronik, die des Hans Schönftetter, die zudem die umfangreichste ist, kanute Gradl noch nicht. Sie wurde erst 1899 im Egerer Pfarrarchin, wohin sie offenbar geliehen war, von Dr. Siegl auf- gefunden und dem Archiv einverleibt. 64
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ginal heute im Nationalmuseum in Prag verwahrt wird, wurde schon im 16. Jahr- hundert und dann in der Folgezeit oftmals abgeschrieben oder zur hauptsäch¬ lichsten Quelle einer neuen Chronik gemacht, oder es wurden Auszüge daraus verfertigt 20a). So besitzt das Egerer Stadtarchin sowohl aus dem 16. und 17. als auch aus dem 18. und 19. Jahrhundert einige solcher Abschriften. Zu den jüngeren Abschriften zählt jene, die der Grundbuchsführer Walther um 1815 herstellte oder jene Abschrift des Joh. Seb. Grüner, die sich mit vielen Bildernachzeichnun gen in dessen Nachlaß befindet, und schließlich die im Jahre 1900 von Karl Siegl wortgetreu, unter Einhaltung des Zeilen und Seitenraumes für das Stadtarchin besorgte Kopie nach dem in Prag befindlichen Original, zu der Georg Mathias Wolf sämtliche Textbilder, Initialen, Wappen und Bildnisse getreu nachzeichnete. Auf diese Art ist sür das wertvolle Original wenigstens ein teilweiser Ersatz geschaffen worden. Aus dem 16. Jahrhundert stammen noch zwei weitere, allerdings kleinere Chroniken, die den Schulmeifter Johann Gold ammer und den Buchhändler („Buchführer“) Balthasar Brusch zum Verfasser haben. Dem Beginn des 17. Jahrhunderts gehören solgende zwei kleine Chro- niken an: eine wenige Seiten umfassende Chronik mit dem Titel „Denkwürdige Historien, die sich in der statt Eger begeben“, die als Anhang zu einer hand geschriebenen Gerichtsordnung beigebunden und vom Gerichtsschreiber Adam Fabian Zolitsch geschrieben ist; und ein schmales Hest einer kirchlichen Chronik mit dem Titel „Kirchen und geistliche Sachen, wie in Eger und derselben Kirchen das Evangelium sein Anfang bekommen". Reicher vertreten ist das 18. Jahrhundert. Hier sind anzuführen: zunächst die umfangreiche „Ratschronik“ des C. W. Markl, die den Titel trägt „Egrische Stadt und Landchronika von 1134—1700“; weiters ein Protokoll über die Vorgänge vor und während der Belagerung Egers durch die Franzosen vom 16. Oktober 1741 bis zur Kapitulation am 19. April 1742; dann die Chronik des Archivars Joh. Michael Schlecht: „Historische Nachricht von denen merk- würdigsten Begebenheiten der Stadt Eger“; weiters die „Chronik des Landes und der Stadt Eger“ des Joh. Jos. Clauser in einer Kopie nach dem in der Bibliothek des Leitmeritzer Domkapitels befindlichen Original, die aber keinerlei selbständigen Wert besitzt, da sie nur Auszüge aus früheren Chroniken zusammen- faßt. Ferner gehört in das 18. Jahrhundert die Chronik des Georg Adam Minetti de Fortuna, die erst vor wenigen Jahren aus dem Nachlasse des im ersten Abschnitte wenig rühmlich genannten Urban von Urbanstedt dem Archin zurückgegeben wurde, dann die „Egrische Stadt-Kirchen und Landchronik“ aus dem Jahre 1734 von Sergius, weiters die Chronik des Joh. Michael Dietl, beginnend mit 1787, und schließlich noch drei anonime kleinere Chroniken. Die Chronik des Krieglstein, Veil und Steinl leitet schon ins 19. Jahr- hundert hinüber. Aus den Kriegelsteinschen Aufzeichnungen wurden noch zu Ende des 18. Jahrhunderts Auszüge gemacht, die ebenfalls im Stadtarchin ver- wahrt sind. Das 19. Jahrhundert ist mit folgenden Chroniken vertreten: mit der Chronik des Salomon Gruber, weiters mit der achtbändigen Chronik des Josef Karg, mit einer Kopie der Chronik des letzten Egerer Scharfrichters Karl Huß in drei Bänden21); dann mit einer kleinen anonymen Chronik und den Auszügen P. A. Grassolds aus Pankraz Engelhart und der Kriegelsteinschen Chro- nik, sowie dem Gedenkbuch Franzensbads von Vinzenz Prökl. Besonders hervor- 2°a) Vgl. Abbildung 58. 21) Das Original befindet sich in der Metternichschen Bibliothek zu Königswart. 65
ginal heute im Nationalmuseum in Prag verwahrt wird, wurde schon im 16. Jahr- hundert und dann in der Folgezeit oftmals abgeschrieben oder zur hauptsäch¬ lichsten Quelle einer neuen Chronik gemacht, oder es wurden Auszüge daraus verfertigt 20a). So besitzt das Egerer Stadtarchin sowohl aus dem 16. und 17. als auch aus dem 18. und 19. Jahrhundert einige solcher Abschriften. Zu den jüngeren Abschriften zählt jene, die der Grundbuchsführer Walther um 1815 herstellte oder jene Abschrift des Joh. Seb. Grüner, die sich mit vielen Bildernachzeichnun gen in dessen Nachlaß befindet, und schließlich die im Jahre 1900 von Karl Siegl wortgetreu, unter Einhaltung des Zeilen und Seitenraumes für das Stadtarchin besorgte Kopie nach dem in Prag befindlichen Original, zu der Georg Mathias Wolf sämtliche Textbilder, Initialen, Wappen und Bildnisse getreu nachzeichnete. Auf diese Art ist sür das wertvolle Original wenigstens ein teilweiser Ersatz geschaffen worden. Aus dem 16. Jahrhundert stammen noch zwei weitere, allerdings kleinere Chroniken, die den Schulmeifter Johann Gold ammer und den Buchhändler („Buchführer“) Balthasar Brusch zum Verfasser haben. Dem Beginn des 17. Jahrhunderts gehören solgende zwei kleine Chro- niken an: eine wenige Seiten umfassende Chronik mit dem Titel „Denkwürdige Historien, die sich in der statt Eger begeben“, die als Anhang zu einer hand geschriebenen Gerichtsordnung beigebunden und vom Gerichtsschreiber Adam Fabian Zolitsch geschrieben ist; und ein schmales Hest einer kirchlichen Chronik mit dem Titel „Kirchen und geistliche Sachen, wie in Eger und derselben Kirchen das Evangelium sein Anfang bekommen". Reicher vertreten ist das 18. Jahrhundert. Hier sind anzuführen: zunächst die umfangreiche „Ratschronik“ des C. W. Markl, die den Titel trägt „Egrische Stadt und Landchronika von 1134—1700“; weiters ein Protokoll über die Vorgänge vor und während der Belagerung Egers durch die Franzosen vom 16. Oktober 1741 bis zur Kapitulation am 19. April 1742; dann die Chronik des Archivars Joh. Michael Schlecht: „Historische Nachricht von denen merk- würdigsten Begebenheiten der Stadt Eger“; weiters die „Chronik des Landes und der Stadt Eger“ des Joh. Jos. Clauser in einer Kopie nach dem in der Bibliothek des Leitmeritzer Domkapitels befindlichen Original, die aber keinerlei selbständigen Wert besitzt, da sie nur Auszüge aus früheren Chroniken zusammen- faßt. Ferner gehört in das 18. Jahrhundert die Chronik des Georg Adam Minetti de Fortuna, die erst vor wenigen Jahren aus dem Nachlasse des im ersten Abschnitte wenig rühmlich genannten Urban von Urbanstedt dem Archin zurückgegeben wurde, dann die „Egrische Stadt-Kirchen und Landchronik“ aus dem Jahre 1734 von Sergius, weiters die Chronik des Joh. Michael Dietl, beginnend mit 1787, und schließlich noch drei anonime kleinere Chroniken. Die Chronik des Krieglstein, Veil und Steinl leitet schon ins 19. Jahr- hundert hinüber. Aus den Kriegelsteinschen Aufzeichnungen wurden noch zu Ende des 18. Jahrhunderts Auszüge gemacht, die ebenfalls im Stadtarchin ver- wahrt sind. Das 19. Jahrhundert ist mit folgenden Chroniken vertreten: mit der Chronik des Salomon Gruber, weiters mit der achtbändigen Chronik des Josef Karg, mit einer Kopie der Chronik des letzten Egerer Scharfrichters Karl Huß in drei Bänden21); dann mit einer kleinen anonymen Chronik und den Auszügen P. A. Grassolds aus Pankraz Engelhart und der Kriegelsteinschen Chro- nik, sowie dem Gedenkbuch Franzensbads von Vinzenz Prökl. Besonders hervor- 2°a) Vgl. Abbildung 58. 21) Das Original befindet sich in der Metternichschen Bibliothek zu Königswart. 65
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zuheben ist aber die große fünfbändige Chronik der Stadt Eger von Vinzenz Prökl, die zunächst eine private Aufzeichnung des Verfassers gewesen war, in dessen letzten Lebensjahren aber dann als Stadtchronik für das Archin angekauft wurde. Diese umfangreiche Chronik Prökls enthält von den frühesten Zeiten bis zu den ersten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts eine „Geschichte“ der Stadt und des Landes Eger in zahllosen Einzeldarstellungen und berichtet dann von den dreißiger Jahren an bis 1877 jahrgangsweise über besondere, für Eger bedeutsame Ereignisse und Geschehnisse. Trotz der vielen Irrtümer und offensicht lichen Unrichtigkeiten sind in diesen fünf dicken und schweren Bänden doch außer- ordentliche Werte geborgen: mit unsäglicher Mühe und mit einem wahren Ge schick hat Prökl in zahllosen Zeichnungen, Plänen und Beilagen viele Gebäude und Baudenkmale, die heute zum Teil schon verschwunden, zum Teil erheblich verändert sind, wenigstens im Bilde erhalten und dadurch wertvolles geschicht- liches Material auf unsere Tage gerettet. Eine zeitliche Fortsetzung fand die Pröklsche Chronik im Jahre 1878 durch Heinrich Gradl, der bis Ende des Jahres 1893 in kurzen, fortlaufenden Ein- tragungen die Stadtchronik fortsetzte. Sein Nachfolger im Amte eines Archi¬ vars der Stadt Eger, Karl Siegl, nahm mit Ende des Jahres 1895 die Führung der Stadtchronik auf, indem er die nach Gradls Eintragungen entstandene kleine Lücke (das Jahr 1894 und die Monate Jänner bis Oktober 1895) ergänzte, und setzte sie seinerseits bis zu seinem Scheiden aus diesem Amte (Ende Jänner 1934) fort. Und von da an wird sie laufend bis zur jüngsten Gegenwart ergänzt. Die Stadt Eger besitzt mithin nicht allein seit dem 16. Jahrhundert eine reiche chronikalische überlieferung, sondern kann auch eine nunmehr seit genau hundert Jahren alljährlich weitergeführte Stadtchronik ihr eigen nennen. Wenn man zum Abschlusse noch die Hilfsbücher früherer Archivordnungen er- wähnt, die meist aus dem 18. Jahrhundert stammenden „Repertorien“, „Elenche“ und „Consignationen“, deren eine nicht unbeträchtliche Anzahl sowohl als Einzelstücke als auch in Aktengruppen eingelegt im Stadtarchiv vorhanden sind, so kann damit die übersichtliche Aufnahme der Einzelbestände des Archins der Stadt Eger als abgeschlossen betrachtet werden. Von dem in manchen Archiven dann noch zusammengekommenen Bestand an „literarischen Handschriften“ war im Egerer Stadtarchin — soweit sich das bis jetzt feststellen läßt — lediglich die Handschrift des Egerer Fronleichnamsspiels bis zur Mitte des vorigen Jahr¬ hunderts verwahrt22). Heute ist diese Handschrift, von der auch eine Seite im Bilderteil gezeigt wird 22a), im Germanischen Museum in Nürnberg unter der Be zeichnung „Ludus de creatione mundi Nr. 7060“ eingereiht. Faßt man nochmals alle Bestände dieses großen Stadtarchins in wenigen Zahlen zusammen, so ergeben sich über achthundert Aktenfaszikel mit Schrift- stücken vom Beginn des 14. bis zum Ende des 18. Jahrhunderts und weiters über dreihundert Faszikel der noch im einzelnen durchzuordnenden „alten Regi- stratur“; ferner mehr als sechstausend Pergamenturkunden von 1266 bis 1894 und über fünftausend handschriftliche Bücher vom Beginn des 14. Jahrhunderts bis zur Gegenwart: eine Fülle wertvoller Schriften, im einzelnen wie in ihrer Gesamtheit; sinnfällige Zeugen einer mehr als sechshundertjährigen regen städti schen Verwaltungstätigkeit; Dokumente einer bewegten und reichen Geschichte, 22) Karl Siegl: Das Egerer Fronleichnamsspiel, Zeitschrift „Unser Egerland“, Jahrg. 35. (1931), Heft 4. 22a) Vgl. Abbildung 55. 66
zuheben ist aber die große fünfbändige Chronik der Stadt Eger von Vinzenz Prökl, die zunächst eine private Aufzeichnung des Verfassers gewesen war, in dessen letzten Lebensjahren aber dann als Stadtchronik für das Archin angekauft wurde. Diese umfangreiche Chronik Prökls enthält von den frühesten Zeiten bis zu den ersten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts eine „Geschichte“ der Stadt und des Landes Eger in zahllosen Einzeldarstellungen und berichtet dann von den dreißiger Jahren an bis 1877 jahrgangsweise über besondere, für Eger bedeutsame Ereignisse und Geschehnisse. Trotz der vielen Irrtümer und offensicht lichen Unrichtigkeiten sind in diesen fünf dicken und schweren Bänden doch außer- ordentliche Werte geborgen: mit unsäglicher Mühe und mit einem wahren Ge schick hat Prökl in zahllosen Zeichnungen, Plänen und Beilagen viele Gebäude und Baudenkmale, die heute zum Teil schon verschwunden, zum Teil erheblich verändert sind, wenigstens im Bilde erhalten und dadurch wertvolles geschicht- liches Material auf unsere Tage gerettet. Eine zeitliche Fortsetzung fand die Pröklsche Chronik im Jahre 1878 durch Heinrich Gradl, der bis Ende des Jahres 1893 in kurzen, fortlaufenden Ein- tragungen die Stadtchronik fortsetzte. Sein Nachfolger im Amte eines Archi¬ vars der Stadt Eger, Karl Siegl, nahm mit Ende des Jahres 1895 die Führung der Stadtchronik auf, indem er die nach Gradls Eintragungen entstandene kleine Lücke (das Jahr 1894 und die Monate Jänner bis Oktober 1895) ergänzte, und setzte sie seinerseits bis zu seinem Scheiden aus diesem Amte (Ende Jänner 1934) fort. Und von da an wird sie laufend bis zur jüngsten Gegenwart ergänzt. Die Stadt Eger besitzt mithin nicht allein seit dem 16. Jahrhundert eine reiche chronikalische überlieferung, sondern kann auch eine nunmehr seit genau hundert Jahren alljährlich weitergeführte Stadtchronik ihr eigen nennen. Wenn man zum Abschlusse noch die Hilfsbücher früherer Archivordnungen er- wähnt, die meist aus dem 18. Jahrhundert stammenden „Repertorien“, „Elenche“ und „Consignationen“, deren eine nicht unbeträchtliche Anzahl sowohl als Einzelstücke als auch in Aktengruppen eingelegt im Stadtarchiv vorhanden sind, so kann damit die übersichtliche Aufnahme der Einzelbestände des Archins der Stadt Eger als abgeschlossen betrachtet werden. Von dem in manchen Archiven dann noch zusammengekommenen Bestand an „literarischen Handschriften“ war im Egerer Stadtarchin — soweit sich das bis jetzt feststellen läßt — lediglich die Handschrift des Egerer Fronleichnamsspiels bis zur Mitte des vorigen Jahr¬ hunderts verwahrt22). Heute ist diese Handschrift, von der auch eine Seite im Bilderteil gezeigt wird 22a), im Germanischen Museum in Nürnberg unter der Be zeichnung „Ludus de creatione mundi Nr. 7060“ eingereiht. Faßt man nochmals alle Bestände dieses großen Stadtarchins in wenigen Zahlen zusammen, so ergeben sich über achthundert Aktenfaszikel mit Schrift- stücken vom Beginn des 14. bis zum Ende des 18. Jahrhunderts und weiters über dreihundert Faszikel der noch im einzelnen durchzuordnenden „alten Regi- stratur“; ferner mehr als sechstausend Pergamenturkunden von 1266 bis 1894 und über fünftausend handschriftliche Bücher vom Beginn des 14. Jahrhunderts bis zur Gegenwart: eine Fülle wertvoller Schriften, im einzelnen wie in ihrer Gesamtheit; sinnfällige Zeugen einer mehr als sechshundertjährigen regen städti schen Verwaltungstätigkeit; Dokumente einer bewegten und reichen Geschichte, 22) Karl Siegl: Das Egerer Fronleichnamsspiel, Zeitschrift „Unser Egerland“, Jahrg. 35. (1931), Heft 4. 22a) Vgl. Abbildung 55. 66
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wie sie von solcher Allgemeinbedeutung nur selten im Bereiche einer einzigen Stadt gesucht werden! Es ist schon einmal das Urteil Dr. Kürschners über die Schätze des Egerer Stadtarchins angezogen worden, das lautete, es enthalte das Egerer Archin eine solche Menge wertvollen historischen Materials, daß es „in Hinsicht aus deutsche Geschichte unter den Archiven Böhmens den Vorrang in Anspruch neh¬ men kann, während es als Stadtarchin in noch weiteren Kreisen seinesgleichen suchen dürste“. Zu diesem im Jahre 1869 an ernster wissenschaftlicher Stelle veröffentlichten Urteil mögen noch zwei andere einer jüngeren Zeit hinzugesügt sein: kurz vor Ausbruch des Weltkrieges, im Jahrgang 1913 der „Deutschen Geschichtsblätter“, wurde das Egerer Stadtarchin anläßlich einer besonderen Würdigung seiner Bestände abermals „zu den hervorragendsten städtischen Ar chiven Österreichs und Deutschlands“ gezählt. Und als der ehemalige Landes- archivar von Mähren, Prof. Dr. B. Bretholz, das Egerer Archin im Jahre 1917 besuchte, um darin nach Archivalien, die sich auf Mähren bezogen, zu forschen, überraschte ihn (wie er in der Zeitschrift des deutschen Vereins für Geschichte Mährens und Schlesiens berichtete) die Tatsache, daß sich in diesem Stadt- archin eine solche Fülle über den engen Kreis der Lokalgeschichte hinausgehender Urkunden und Akten erhalten haben, wie wir es sonst nur in großen Landes- und Reichsarchiven vermuten“. Diese reichen Schätze geordnet und der wissenschaftlichen Forschung nutzbar gemacht zu haben, ist das Hauptverdienst der Lebensarbeit Karl Siegls. 67
wie sie von solcher Allgemeinbedeutung nur selten im Bereiche einer einzigen Stadt gesucht werden! Es ist schon einmal das Urteil Dr. Kürschners über die Schätze des Egerer Stadtarchins angezogen worden, das lautete, es enthalte das Egerer Archin eine solche Menge wertvollen historischen Materials, daß es „in Hinsicht aus deutsche Geschichte unter den Archiven Böhmens den Vorrang in Anspruch neh¬ men kann, während es als Stadtarchin in noch weiteren Kreisen seinesgleichen suchen dürste“. Zu diesem im Jahre 1869 an ernster wissenschaftlicher Stelle veröffentlichten Urteil mögen noch zwei andere einer jüngeren Zeit hinzugesügt sein: kurz vor Ausbruch des Weltkrieges, im Jahrgang 1913 der „Deutschen Geschichtsblätter“, wurde das Egerer Stadtarchin anläßlich einer besonderen Würdigung seiner Bestände abermals „zu den hervorragendsten städtischen Ar chiven Österreichs und Deutschlands“ gezählt. Und als der ehemalige Landes- archivar von Mähren, Prof. Dr. B. Bretholz, das Egerer Archin im Jahre 1917 besuchte, um darin nach Archivalien, die sich auf Mähren bezogen, zu forschen, überraschte ihn (wie er in der Zeitschrift des deutschen Vereins für Geschichte Mährens und Schlesiens berichtete) die Tatsache, daß sich in diesem Stadt- archin eine solche Fülle über den engen Kreis der Lokalgeschichte hinausgehender Urkunden und Akten erhalten haben, wie wir es sonst nur in großen Landes- und Reichsarchiven vermuten“. Diese reichen Schätze geordnet und der wissenschaftlichen Forschung nutzbar gemacht zu haben, ist das Hauptverdienst der Lebensarbeit Karl Siegls. 67
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Die Bieglſche Archivordnung Der nun folgende Abschnitt ist ein knapper Auszug aus dem von Karl Siegl in 26 Foliobänden geschaffenen handschriftlichen Registerwerk. Die Einteilung ist im wesentlichen dieselbe, wie sie schon 1900 im Buche „Die Kataloge des Egerer Stadtarchins“ entworfen worden ist. Die handschriftlichen Register sind das zu- sammenfassende Ergebnis aller auf dieser Grundlage aufgebauten Einzeldurch¬ ordnungen der Teilbestände, enthalten in Kurzregesten jedes einzelne Schriftstück vermerkt und bieten für die wichtigsten Reihen von Stadtbüchern übersichtliche Personen und Ortsweiser. In der auszugsweisen Wiedergabe dieses Sieglschen Registerwerkes kann nun aber wegen der Fülle der Archivalien freilich bei wei tem nicht auf Einzelheiten eingegangen werden. Es werden deshalb in der ersten Hauptgruppe (Urkunden = Pergamenthandschriften) nur die Gliederungen der Sachgruppen nach der Sieglschen Einteilung angeführt und die Stückzahl der Ur- kunden mit dem Zeitvermerk, von und bis wann diese Urkunden reichen, angege ben; in der zweiten Hauptgruppe (Akten = Papierhandschriften) werden in ähn- licher Weise nur die zeitlichen Grenzen, von und bis wann Akten der betreffenden Materie vorhanden sind, vermerkt; und in der dritten Hauptgruppe (Archinsbücher) werden die Stadtbücher nach ihrem Inhalt zu bestimmten Zugehörigkeitsgruppen zusammengefaßt. Die wenigen eigenen Ergänzungen sind in Klammern gesetzt. Grundsätzlich sei noch festgehalten, daß unter „Egerland“ der staatsrechtliche Be- griff „Stadt und Land Eger“ gemeint ist. Erlte Hauptgeuppe (A: Arkunden) I. Eger und das Egerland im allgemeinen 1. Urkunden der Kaiser und Könige: älteste Urkunde ist die am 4. Mai 1266 von König Otakar II. ausgestellte Bestätigung der Egerer Privilegien. Noch aus dem 13. Jahrhundert stammen drei weitere Urkunden, zwei davon von Rudolf von Habsburg und die dritte von Wenzel II. von Böhmen ausgestellt. 97 Urkun- den stammen aus dem 14. Jahrhundert, 79 Stück aus dem 15. Jahrhundert, 64 Stück aus dem 16. Jahrhundert, 27 aus dem 17. Jahrhundert, 9 Stück aus dem 18. Jahrhundert und 2 Urkunden aus dem 19. Jahrhundert. Die letzte Urkunde in dieser Reihe trägt das Datum: 29. August 1846. (Nach dem Betreff erscheinen einzelne Urkunden hievon auch in späteren Zusammenhängen nochmals erwähnt.) 2. Urkunden der Päpste und Bischöfe: In diese Unterabteilung sind ins- gesamt 16 Urkunden eingereiht, darunter 7 Papsturkunden; die älteste ist eine Papstbulle Johanns XXIII. vom 26. Dezember 1413, die jüngste, vom 2. Oktober 1694, beinhaltet die Zustimmung des Papstes Innocenz XII. zum Verkauf des Deutschordenshauses in Eger. 68
Die Bieglſche Archivordnung Der nun folgende Abschnitt ist ein knapper Auszug aus dem von Karl Siegl in 26 Foliobänden geschaffenen handschriftlichen Registerwerk. Die Einteilung ist im wesentlichen dieselbe, wie sie schon 1900 im Buche „Die Kataloge des Egerer Stadtarchins“ entworfen worden ist. Die handschriftlichen Register sind das zu- sammenfassende Ergebnis aller auf dieser Grundlage aufgebauten Einzeldurch¬ ordnungen der Teilbestände, enthalten in Kurzregesten jedes einzelne Schriftstück vermerkt und bieten für die wichtigsten Reihen von Stadtbüchern übersichtliche Personen und Ortsweiser. In der auszugsweisen Wiedergabe dieses Sieglschen Registerwerkes kann nun aber wegen der Fülle der Archivalien freilich bei wei tem nicht auf Einzelheiten eingegangen werden. Es werden deshalb in der ersten Hauptgruppe (Urkunden = Pergamenthandschriften) nur die Gliederungen der Sachgruppen nach der Sieglschen Einteilung angeführt und die Stückzahl der Ur- kunden mit dem Zeitvermerk, von und bis wann diese Urkunden reichen, angege ben; in der zweiten Hauptgruppe (Akten = Papierhandschriften) werden in ähn- licher Weise nur die zeitlichen Grenzen, von und bis wann Akten der betreffenden Materie vorhanden sind, vermerkt; und in der dritten Hauptgruppe (Archinsbücher) werden die Stadtbücher nach ihrem Inhalt zu bestimmten Zugehörigkeitsgruppen zusammengefaßt. Die wenigen eigenen Ergänzungen sind in Klammern gesetzt. Grundsätzlich sei noch festgehalten, daß unter „Egerland“ der staatsrechtliche Be- griff „Stadt und Land Eger“ gemeint ist. Erlte Hauptgeuppe (A: Arkunden) I. Eger und das Egerland im allgemeinen 1. Urkunden der Kaiser und Könige: älteste Urkunde ist die am 4. Mai 1266 von König Otakar II. ausgestellte Bestätigung der Egerer Privilegien. Noch aus dem 13. Jahrhundert stammen drei weitere Urkunden, zwei davon von Rudolf von Habsburg und die dritte von Wenzel II. von Böhmen ausgestellt. 97 Urkun- den stammen aus dem 14. Jahrhundert, 79 Stück aus dem 15. Jahrhundert, 64 Stück aus dem 16. Jahrhundert, 27 aus dem 17. Jahrhundert, 9 Stück aus dem 18. Jahrhundert und 2 Urkunden aus dem 19. Jahrhundert. Die letzte Urkunde in dieser Reihe trägt das Datum: 29. August 1846. (Nach dem Betreff erscheinen einzelne Urkunden hievon auch in späteren Zusammenhängen nochmals erwähnt.) 2. Urkunden der Päpste und Bischöfe: In diese Unterabteilung sind ins- gesamt 16 Urkunden eingereiht, darunter 7 Papsturkunden; die älteste ist eine Papstbulle Johanns XXIII. vom 26. Dezember 1413, die jüngste, vom 2. Oktober 1694, beinhaltet die Zustimmung des Papstes Innocenz XII. zum Verkauf des Deutschordenshauses in Eger. 68
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II. Eger und das Egerland im besonderen H. Stadt Eger 1. Stellung aus den Privilegien: In dieser Unterabteilung sind 72 Ur- kunden vermerkt, die bereits unter „Urkunden der Kaiser und Könige“ eingereiht sind. 2. Rechtssatzungen und Verordnungen: Eine Urkunde aus dem Jahre 1317. 3. Gerichtsbarkeit und Freiheit von fremden Gerichten: Auch diese Unter abteilung enthält durchwegs nur Verweise auf Urkunden, die in einem anderen Zusammenhang eingereiht sind, und zwar: 16 Urkunden aus der Zeit von 1305 bis 1559 bei „Urkunden der Kaiser und Könige“; 3 Urkunden von 1435—1458 bei „Urkunden der Päpste und Bischöfe“; 1 Urkunde bei „Geschlechter im Egerland: Schlick“ 1502, 1 Urkunde bei „Adel in Böhmen: Hieserle“ 1514 und 1 Urkunde ebenfalls bei „Adel in Böhmen“, und zwar unter „Kollowrat“ 1509. 4. Fremdes Gericht. — „Der sreie Stuhl“: insgesamt 5 Urkunden aus der Zeitspanne von 1455—1480. 5. Urfehden und Bürgebriefe: insgesamt 70 Urkunden aus der Zeit von 1386—1580. (Sofern diese nicht schon bei einzelnen Geschlechtern angeführt sind.) 6. Steuerrecht. — Steuerfreiheit: insgesamt 21 Urkunden aus der Zeit von 1306—1546, die aber bereits in der Unterabteilung „Urkunden der Kaiser und Könige“ eingereiht sind. 7. Eigenmünze: insgesamt 4 Urkunden aus der Zeit von 1349—1506, die ebenfalls in der Unterabteilung „Urkunden der Kaiser und Könige“ eingereiht sind. 8. Bergbaurecht: 1 Urkunde aus dem Jahre 1491 (Verleihung des Schurs- rechtes), die bei den „Urkunden der Kaiser und Könige“ schon mitgezählt ist. 9. Forstmeisteramt: 6 Urkunden aus der Zeit von 1310—1417, in der Un terabteilung „Urkunden der Kaiser und Könige“ eingereiht. 10. Handel und Gewerbe: insgesamt 24 Urkunden aus der Zeit von 1279 bis 1840, bei den „Urkunden der Kaiser und Könige“ bereits mitgezählt. 11. Geistliche Angelegenheiten: a) Allgemeines: zwei Urkunden aus dem Jahre 1388 und eine Urkunde aus dem Jahre 1436. b) Kirchen und Kapellen: insgesamt 43 Urkunden aus der Zeit von 1340—1731. c) Orden: Deutschherren (25 Urkunden von 1317—1619), Johanniter, Mal- teser (3 Urkunden von 1641—1696), Jesuiten (1 Urkunde aus dem Jahre 1697), Kreuzherren (14 Urkunden von 1271—1453), Clarissinnen (31 Urkunden von 1309—1668), Dominikaner (26 Urkunden von 1314—1684), Franziskaner (14 Urkunden von 1373—1679). 12. Schule: 1 Urkunde aus dem Jahre 1439. 69
II. Eger und das Egerland im besonderen H. Stadt Eger 1. Stellung aus den Privilegien: In dieser Unterabteilung sind 72 Ur- kunden vermerkt, die bereits unter „Urkunden der Kaiser und Könige“ eingereiht sind. 2. Rechtssatzungen und Verordnungen: Eine Urkunde aus dem Jahre 1317. 3. Gerichtsbarkeit und Freiheit von fremden Gerichten: Auch diese Unter abteilung enthält durchwegs nur Verweise auf Urkunden, die in einem anderen Zusammenhang eingereiht sind, und zwar: 16 Urkunden aus der Zeit von 1305 bis 1559 bei „Urkunden der Kaiser und Könige“; 3 Urkunden von 1435—1458 bei „Urkunden der Päpste und Bischöfe“; 1 Urkunde bei „Geschlechter im Egerland: Schlick“ 1502, 1 Urkunde bei „Adel in Böhmen: Hieserle“ 1514 und 1 Urkunde ebenfalls bei „Adel in Böhmen“, und zwar unter „Kollowrat“ 1509. 4. Fremdes Gericht. — „Der sreie Stuhl“: insgesamt 5 Urkunden aus der Zeitspanne von 1455—1480. 5. Urfehden und Bürgebriefe: insgesamt 70 Urkunden aus der Zeit von 1386—1580. (Sofern diese nicht schon bei einzelnen Geschlechtern angeführt sind.) 6. Steuerrecht. — Steuerfreiheit: insgesamt 21 Urkunden aus der Zeit von 1306—1546, die aber bereits in der Unterabteilung „Urkunden der Kaiser und Könige“ eingereiht sind. 7. Eigenmünze: insgesamt 4 Urkunden aus der Zeit von 1349—1506, die ebenfalls in der Unterabteilung „Urkunden der Kaiser und Könige“ eingereiht sind. 8. Bergbaurecht: 1 Urkunde aus dem Jahre 1491 (Verleihung des Schurs- rechtes), die bei den „Urkunden der Kaiser und Könige“ schon mitgezählt ist. 9. Forstmeisteramt: 6 Urkunden aus der Zeit von 1310—1417, in der Un terabteilung „Urkunden der Kaiser und Könige“ eingereiht. 10. Handel und Gewerbe: insgesamt 24 Urkunden aus der Zeit von 1279 bis 1840, bei den „Urkunden der Kaiser und Könige“ bereits mitgezählt. 11. Geistliche Angelegenheiten: a) Allgemeines: zwei Urkunden aus dem Jahre 1388 und eine Urkunde aus dem Jahre 1436. b) Kirchen und Kapellen: insgesamt 43 Urkunden aus der Zeit von 1340—1731. c) Orden: Deutschherren (25 Urkunden von 1317—1619), Johanniter, Mal- teser (3 Urkunden von 1641—1696), Jesuiten (1 Urkunde aus dem Jahre 1697), Kreuzherren (14 Urkunden von 1271—1453), Clarissinnen (31 Urkunden von 1309—1668), Dominikaner (26 Urkunden von 1314—1684), Franziskaner (14 Urkunden von 1373—1679). 12. Schule: 1 Urkunde aus dem Jahre 1439. 69
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13. Anstalten: insgesamt 8 Urkunden aus der Zeit von 1499—1772, das Bruderhaus, das „reiche Almosen“ und die Lazarethstiftung betreffend, darunter 6 Urkunden, die in einem anderen Zusammenhang eingereiht sind. 14. Friedhof: 2 Urkunden aus dem Jahre 1388, die unter „Geistliche An- gelegenheiten“ eingereiht find. 15. Jagd und Wald: 1 Urkunde, unter „Urkunden der Kaiser und Könige“ eingereiht, aus dem Jahre 1398. 16. Teichwirtschaft: 3 Urkunden (aus den Jahren 1463 u. 1497), bereits ein gereiht unter „Urkunden der Kaiser und Könige“. 17. Burg: 4 Urkunden aus der Zeit von 1397—1620, eingereiht unter „Ur- kunden der Kaifer und Könige“. 18. Ritterschaft: 2 Urkunden aus dem Jahre 1533. 19. Zünfte: Bäcker 1608, Buchbinder 1711, Fleischhauer 1488, Hafner 1500, Kürschner 1513 u. 1594, Öle und Miniaturmaler 1721, Sattler 1615, Schmiede 1544 u. 1586, Tuchmacher 1518 u. 1581, Zeugmacher 1665. Dazu zwei Urkunden aus der Unterabteilung „Urkunden der Kaiser und Könige“, und zwar aus den Jahren 1351 u. 1355 und eine Handwerksordnung aus dem Jahre 1614: ins gesamt 17 Urkunden. 20. Egerer Geschlechter: Adler 1759, Aichler 1562—1651, Albrecht 1601 u. 1602, Amer 1461, Angil 1363—1438, Anthoni 1588, Arczt 1431, Artzberger 1723, Aukes 1483, Aurold 1626. Pachelbel 1525—1702, Pachmann 1481 u. 1482, Pader 1434 u. 1455, Baier 1440—1608, Bauer 1416—1574, Baumann 1723, Partfischer 1479—1521, Peck 1466 u. 1536, Pecker 1497, Behaim 1452—1666, Behener 1744, Policzer 1436, Perg 1546, Perner 1461, Peschell 1451, Pesold 1499, Peter 1686, Pfannstiel 1427, Pfautsch 1664—1674, Philipp 1587, Bigatto 1683, Billiet 1663 u. 1673, Pinther 1432 u. 1481, Pirinchel 1357, Pirner 1543—1741, Planer 1737, Plant 1562—1674, Plasius 1556, Plaß 1454, Pleittner 1579, Pochmann 1565, Bodensteiner 1581 bis 1615, Pötzinger 1594, Poh 1647, Popp 1678, Praitt 1438 u. 1453, Braun 1562 bis 1723, Prescher 1714, Prignitz 1560, Pronner (Brunner) 1432—1598, Prottel 1437 u. 1467, Prudling 1504, Brusch 1532—1638, Puchner 1501, Puczel 1507, Püchelberger 1405—1495, Burckhart 1513—1520, Buschko 1416. Chemnitzer 1654, Christoff 1515—1620, Clarner 1558, Cramer 1483—1607, Cube 1494, Cuncz 1472, Cunrath 1630 u. 1741, Custer 1581, Czichner 1400—1448. Daniel 1418—1513, Dauer 1575, Delitzer 1435—1468, Deschauer 1588—1696, Dietl 1470—1602, Dörfler 1514 u. 1530, Dornblühe 1624, Dreischerff 1460, Düwal 1799. Eberhart 1666—1696, Eberl 1460, Eckhart 1624, Engelhart 1485 u. 1551, Erbisch 1568 u. 1572, Erhard 1399 u. 1408. Ficker 1573—1619, Fischer 1479—1662, Fleischhacker 1508 u. 1509, Fonkel 1361—1441, Fonkner 1452, Frankengrüner 1407—1540, Freißleben 1643, Frenk- kel 1465, Friczsch 1500, Fridell 1476, Friedrich 1527, Friesel 1464—1653, Frisch¬ eisen 1463 u. 1483, Fritschhans 1576 u. 1755, Frölich 1655—1673, Frorentak 1464, Fuchs 1595, Fueterer 1409. 70
13. Anstalten: insgesamt 8 Urkunden aus der Zeit von 1499—1772, das Bruderhaus, das „reiche Almosen“ und die Lazarethstiftung betreffend, darunter 6 Urkunden, die in einem anderen Zusammenhang eingereiht sind. 14. Friedhof: 2 Urkunden aus dem Jahre 1388, die unter „Geistliche An- gelegenheiten“ eingereiht find. 15. Jagd und Wald: 1 Urkunde, unter „Urkunden der Kaiser und Könige“ eingereiht, aus dem Jahre 1398. 16. Teichwirtschaft: 3 Urkunden (aus den Jahren 1463 u. 1497), bereits ein gereiht unter „Urkunden der Kaiser und Könige“. 17. Burg: 4 Urkunden aus der Zeit von 1397—1620, eingereiht unter „Ur- kunden der Kaifer und Könige“. 18. Ritterschaft: 2 Urkunden aus dem Jahre 1533. 19. Zünfte: Bäcker 1608, Buchbinder 1711, Fleischhauer 1488, Hafner 1500, Kürschner 1513 u. 1594, Öle und Miniaturmaler 1721, Sattler 1615, Schmiede 1544 u. 1586, Tuchmacher 1518 u. 1581, Zeugmacher 1665. Dazu zwei Urkunden aus der Unterabteilung „Urkunden der Kaiser und Könige“, und zwar aus den Jahren 1351 u. 1355 und eine Handwerksordnung aus dem Jahre 1614: ins gesamt 17 Urkunden. 20. Egerer Geschlechter: Adler 1759, Aichler 1562—1651, Albrecht 1601 u. 1602, Amer 1461, Angil 1363—1438, Anthoni 1588, Arczt 1431, Artzberger 1723, Aukes 1483, Aurold 1626. Pachelbel 1525—1702, Pachmann 1481 u. 1482, Pader 1434 u. 1455, Baier 1440—1608, Bauer 1416—1574, Baumann 1723, Partfischer 1479—1521, Peck 1466 u. 1536, Pecker 1497, Behaim 1452—1666, Behener 1744, Policzer 1436, Perg 1546, Perner 1461, Peschell 1451, Pesold 1499, Peter 1686, Pfannstiel 1427, Pfautsch 1664—1674, Philipp 1587, Bigatto 1683, Billiet 1663 u. 1673, Pinther 1432 u. 1481, Pirinchel 1357, Pirner 1543—1741, Planer 1737, Plant 1562—1674, Plasius 1556, Plaß 1454, Pleittner 1579, Pochmann 1565, Bodensteiner 1581 bis 1615, Pötzinger 1594, Poh 1647, Popp 1678, Praitt 1438 u. 1453, Braun 1562 bis 1723, Prescher 1714, Prignitz 1560, Pronner (Brunner) 1432—1598, Prottel 1437 u. 1467, Prudling 1504, Brusch 1532—1638, Puchner 1501, Puczel 1507, Püchelberger 1405—1495, Burckhart 1513—1520, Buschko 1416. Chemnitzer 1654, Christoff 1515—1620, Clarner 1558, Cramer 1483—1607, Cube 1494, Cuncz 1472, Cunrath 1630 u. 1741, Custer 1581, Czichner 1400—1448. Daniel 1418—1513, Dauer 1575, Delitzer 1435—1468, Deschauer 1588—1696, Dietl 1470—1602, Dörfler 1514 u. 1530, Dornblühe 1624, Dreischerff 1460, Düwal 1799. Eberhart 1666—1696, Eberl 1460, Eckhart 1624, Engelhart 1485 u. 1551, Erbisch 1568 u. 1572, Erhard 1399 u. 1408. Ficker 1573—1619, Fischer 1479—1662, Fleischhacker 1508 u. 1509, Fonkel 1361—1441, Fonkner 1452, Frankengrüner 1407—1540, Freißleben 1643, Frenk- kel 1465, Friczsch 1500, Fridell 1476, Friedrich 1527, Friesel 1464—1653, Frisch¬ eisen 1463 u. 1483, Fritschhans 1576 u. 1755, Frölich 1655—1673, Frorentak 1464, Fuchs 1595, Fueterer 1409. 70
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Gabler 1560 u. 1620, Gartner 1487—1733, Geißler 1504, Gemanner 1472, Gerstner 1461—1605, Glaßel 1727, Glesell 1473 u. 1489, Glüer (Klier) 1538 bis 1585, Göczel 1476, Göswein 1349—1426, Götz 1650, Goppolt 1374 u. 1390, Gräff 1581, Grassoldt 1709, Graunhofer 1460, Gretel 1433—1572, Grölwitz 1673, Groß 1568, Großkopf 1607, Grüner 1587, Grüner von Woga 1565, Gschihan 1757, Gückelhorn 1412 u. 1429, Gumerauer 1430—1514, Gunter 1540 u. 1576, Gur 1369 u. 1419, Gurtler 1506—1559. Habermann 1528, Hackenschmidt 1501, Haerdtl 1399—1631, Hafner 1461, Hager 1603, Hainl 1613, Haller 1503—1516, Hammer 1564—1613, Hammersmidt 1516, Hannebach 1473, Harttung 1531, Hasenczagel 1354—1375, Haslacher 1630, Haubner 1495, Hauenschild 1492, Hauser 1475—1485, Hecht 1712, Heckel 1391 bis 1525, Hedwig 1530, Heerburger 1621—1624, Heinrich 1410, Heizer 1535—1637, Helbig 1662, Helfer 1488, Helmbrecht 1573, Heltzel 1551, Henl 1491 u. 1502, Heergesell 1610—1662, Herler 1470, Hermaner 1499, Hermann 1575 u. 1669, Herolt 1473—1722, Högel 1458, Höl 1625, Hoffmann 1598, Holdorf 1542—1599, Holring 1595 u. 1652, Hopfner 1557, Hornaff 1416, Honer 1520, Hufnagel 1452 bis 1484, Huler 1391 u. 1397, Hütel 1474, Huter 1477. Imer 1507, Jacob 1450—1601, Jacoff 1553, Jeger 1465 u. 1488, Jöhel 1423 und 1427, Joran 1666, Junghanns 1669, Junckher 1446—1696. Kabeys 1422, Kahl 1732, Kandler 1484—1541, Kayser 1646, Keßler 1441 bis 1591, Resselhut 1506, Kippisch 1469, Klinckernogel 1543—1668, Klübhahn 1580, Knauf 1557, Kneußel 1493, Knoblach 1585 u. 1606, Knod 1375 u. 1533, Knöttner 1697, Koch 1556, König 1596—1624, Kolb 1590, Koldicz 1528—1577, Koller 1488, Korndorffer 1499, Kottenplaner 1416—1445, Krafft 1582, Kraus 1625, Krätsch 1665, Krebs 1429, Kreller 1453 u. 1460, Krösmann 1627, Krügelstein 1446—1542, Kupferberger 1403. Lamaner 1441—1456, Langenhans 1391, Lapner 1394, Lemp 1596—1676, Lenk 1463, Lew 1592, Limbeckh 1667, Lindtner 1598, Lochner 1487—1638, Loh- mann 1727, Lorenz 1433—1434, Ludrer 1433, Ludwig 1526—1687. Maffer 1686, Markgraf 1575, Markhart 1590, Marolt 1489, Marstat 1562 bis 1643, Maur 1544, Maurer 1374—1608, Mandel 1532, Mayer 1538—1809, Meil 1476, Mehler 1624, Meinl 1429—1596, Meister 1389—1404, Melsack 1515, Merckel 1556 u. 1650, Merz 1518, Meuerl 1570—1697, Michl 1521—1722, Mieh- sel 1478—1536, Minetti 1681, Modl 1563, Möhling 1618, Mor 1427—1494, Mühlventzel 1575—1715, Mülmüst 1472 u. 1498, Müller 1433—1751, Mulz 1545 und 1578, Multzer 1440, Mumeler 1581—1651. Nexschn 1508 u. 1539, Noller 1439 u. 1468, Nonner 1659, Nothaft 1385 u. 1389. Oeheimb 1654, Oertl 1558, Otth 1629, Ottowalsky 1640. Rampf 1643—1703, Rauh 1534 u. 1557, Rauner 1528, Rauscher 1463, Red witz 1383 u. 1579, Reffler 1463, Reich 1435, Reichel 1654, Reichenauer 1497—1514, Reinl 1553 u. 1620, Renner 1604, Rentz 1696, Resch 1498, Rham 1585, Richter 1488—1516, Riedl 1550—1613, Rodecker 1502, Rödel 1707, Rölß 1613, Rorer 1342—1402, Rohsner 1491, Rubinger 1598, Rubner 1459—1684, Rudusch 1397 bis 1541, Ruger 1544, Ruprecht 1526—1586, Rustler 1614. Sailler 1552, Saltzbrunner 1551, Sammer 1542, Sannt 1492, Sattler 1507 und 1525, Scheller 1581, Schemereugell 1487, Schertel 1360, Schicker 1665, Schil ler 1651, Schirntinger 1361, Schleicher 1535 u. 1556, Schmid 1529—1736, Schmidl 1399—1643, Schmidel von Seeberg 1614—1719, Schneider 1400—1661, 71
Gabler 1560 u. 1620, Gartner 1487—1733, Geißler 1504, Gemanner 1472, Gerstner 1461—1605, Glaßel 1727, Glesell 1473 u. 1489, Glüer (Klier) 1538 bis 1585, Göczel 1476, Göswein 1349—1426, Götz 1650, Goppolt 1374 u. 1390, Gräff 1581, Grassoldt 1709, Graunhofer 1460, Gretel 1433—1572, Grölwitz 1673, Groß 1568, Großkopf 1607, Grüner 1587, Grüner von Woga 1565, Gschihan 1757, Gückelhorn 1412 u. 1429, Gumerauer 1430—1514, Gunter 1540 u. 1576, Gur 1369 u. 1419, Gurtler 1506—1559. Habermann 1528, Hackenschmidt 1501, Haerdtl 1399—1631, Hafner 1461, Hager 1603, Hainl 1613, Haller 1503—1516, Hammer 1564—1613, Hammersmidt 1516, Hannebach 1473, Harttung 1531, Hasenczagel 1354—1375, Haslacher 1630, Haubner 1495, Hauenschild 1492, Hauser 1475—1485, Hecht 1712, Heckel 1391 bis 1525, Hedwig 1530, Heerburger 1621—1624, Heinrich 1410, Heizer 1535—1637, Helbig 1662, Helfer 1488, Helmbrecht 1573, Heltzel 1551, Henl 1491 u. 1502, Heergesell 1610—1662, Herler 1470, Hermaner 1499, Hermann 1575 u. 1669, Herolt 1473—1722, Högel 1458, Höl 1625, Hoffmann 1598, Holdorf 1542—1599, Holring 1595 u. 1652, Hopfner 1557, Hornaff 1416, Honer 1520, Hufnagel 1452 bis 1484, Huler 1391 u. 1397, Hütel 1474, Huter 1477. Imer 1507, Jacob 1450—1601, Jacoff 1553, Jeger 1465 u. 1488, Jöhel 1423 und 1427, Joran 1666, Junghanns 1669, Junckher 1446—1696. Kabeys 1422, Kahl 1732, Kandler 1484—1541, Kayser 1646, Keßler 1441 bis 1591, Resselhut 1506, Kippisch 1469, Klinckernogel 1543—1668, Klübhahn 1580, Knauf 1557, Kneußel 1493, Knoblach 1585 u. 1606, Knod 1375 u. 1533, Knöttner 1697, Koch 1556, König 1596—1624, Kolb 1590, Koldicz 1528—1577, Koller 1488, Korndorffer 1499, Kottenplaner 1416—1445, Krafft 1582, Kraus 1625, Krätsch 1665, Krebs 1429, Kreller 1453 u. 1460, Krösmann 1627, Krügelstein 1446—1542, Kupferberger 1403. Lamaner 1441—1456, Langenhans 1391, Lapner 1394, Lemp 1596—1676, Lenk 1463, Lew 1592, Limbeckh 1667, Lindtner 1598, Lochner 1487—1638, Loh- mann 1727, Lorenz 1433—1434, Ludrer 1433, Ludwig 1526—1687. Maffer 1686, Markgraf 1575, Markhart 1590, Marolt 1489, Marstat 1562 bis 1643, Maur 1544, Maurer 1374—1608, Mandel 1532, Mayer 1538—1809, Meil 1476, Mehler 1624, Meinl 1429—1596, Meister 1389—1404, Melsack 1515, Merckel 1556 u. 1650, Merz 1518, Meuerl 1570—1697, Michl 1521—1722, Mieh- sel 1478—1536, Minetti 1681, Modl 1563, Möhling 1618, Mor 1427—1494, Mühlventzel 1575—1715, Mülmüst 1472 u. 1498, Müller 1433—1751, Mulz 1545 und 1578, Multzer 1440, Mumeler 1581—1651. Nexschn 1508 u. 1539, Noller 1439 u. 1468, Nonner 1659, Nothaft 1385 u. 1389. Oeheimb 1654, Oertl 1558, Otth 1629, Ottowalsky 1640. Rampf 1643—1703, Rauh 1534 u. 1557, Rauner 1528, Rauscher 1463, Red witz 1383 u. 1579, Reffler 1463, Reich 1435, Reichel 1654, Reichenauer 1497—1514, Reinl 1553 u. 1620, Renner 1604, Rentz 1696, Resch 1498, Rham 1585, Richter 1488—1516, Riedl 1550—1613, Rodecker 1502, Rödel 1707, Rölß 1613, Rorer 1342—1402, Rohsner 1491, Rubinger 1598, Rubner 1459—1684, Rudusch 1397 bis 1541, Ruger 1544, Ruprecht 1526—1586, Rustler 1614. Sailler 1552, Saltzbrunner 1551, Sammer 1542, Sannt 1492, Sattler 1507 und 1525, Scheller 1581, Schemereugell 1487, Schertel 1360, Schicker 1665, Schil ler 1651, Schirntinger 1361, Schleicher 1535 u. 1556, Schmid 1529—1736, Schmidl 1399—1643, Schmidel von Seeberg 1614—1719, Schneider 1400—1661, 71
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Schneperger 1552, Schnurer 1746, Schöberl 1509, Schönemann 1605, Schönpach 1465, Schönstett 1642, Schönstetter 1587—1618, Schoterkopf 1459, Schreiner 1489, Schreul 1510—1582, Schrödl 1410—1442, Schroter 1425 u. 1488, Schuster 1434 bis 1492, Schwartling 1738, Schwarz 1450, Seeberger 1503, Segmüller 1460 u. 1468, Seidner 1470, Seitz 1579, Selig 1459, Sighardt 1392 u. 1499, Singen- spieler 1696, Slopaner 1468—1478, Söldner 1608—1667, Sommer 1574 u. 1578, Stab 1587, Stadelmann 1418 u. 1426, Stähling 1748, Staffel 1446, Stainbeck 1351, Stainpetter 1554, Stammler 1562, Starkh 1684, Starkhell 1554, Staudner 1503, Staudt 1621—1638, Stannmetz 1471, Steger 1449, Steinhauser 1629, Stengwercher 1564, Steinmullner 1515, Stier 1479 u. 1480, Stingel 1537, Streitt 1642, Strobell 1476, Strofogel 1463, Sturm 1526, Swarzmann 1451, Symon 1424. Thoma 1580, Thoman 1431, Thumbser 1661 u. 1698, Thungria 1555, Tor- sel 1397, Traglauer 1664, Trapp 1584, Tümbprunner 1462. Ubelacker 1496 u. 1521, Unfried 1437. Vetterle 1687, Vierdung 1457—1466, Viereckel 1602, Viperl 1379, Vischbach 1664 u. 1685, Vogel 1508—1696, Voit 1486, Voll 1633, Voydersreutter 1433. Wagner 1405—1655, Wann 1451—1461, Walburger 1547 u. 1560, Walther von Hof 1386, Wassermann 1535—1574, Weber 1479, Weidtner 1612, Weiß 1680 u. 1697, Weißgerber 1471, Wenig 1427, Werndl 1479—1732, Wernher (Werner) 1455—1733, Wenrauch 1610, Widmann 1711 u. 1724, Wildtner 1565, Wilhelm 1489, Winckelmann 1504, Winckler 1568 u. 1611, Winter 1478—1507, Wirdt 1562, Wirnitzer 1739, Wolf 1521, Wolrab 1616, Worsch 1697, Wunschalt 1584, Wunschler 1572, Wyschehradsky 1686. —Zedtwitz 1630 u. 1697, Zerer 1584, Zimmermann 1592, Zipser 1582, Zolch¬ ner 1469 u. 1488, Zollitsch 1605, Zopf 1547, Zorkler 1562, Zuleger 1585, Zwickher 1592, Ziner 1476. Insgesamt 957 Urkunden. 21. Judenschaft: 4 Urkunden aus der Zeit von 1431—1485. B. Egerland 1. Geschlechter: Brusch 1673—1749, Elbogner auf Pilmersreuth 1516 u. 1517, Feiltsch auf Wogau und Losau 1495—1551, Grün 1386 u. 1387, Hertenberg aus Altenteich 1678, Keinfeldt zu Oed 1651, Kotzau auf Haslau 1378—1477, Lochner auf Palitz 1522 u. 1559, Malersick auf Haslau 1511 u. 1577, Multz auf Palitz 1640, Neiperg auf Seeberg 1324—1579, Pflug auf Kinsberg 1401, Reitzenstein aus Höflas und Kropitz 1615—1683, Rotenhain auf Höflas 1601—1614, Schlick in Eger und zu Seeberg 1415—1541, Schönaich auf Haslau 1679, Sparneck auf Lie- benstein 1418—1424, Steinheim auf Seeberg, Haslau und Rommersreuth 1638 bis 1639, Streitberg auf Oberndorf und Gehag 1666, Tettauer auf Schedüber 1492, Thanner zu Kinsberg 1606 u. 1608, Thein zu Kinsberg 1550—1589, Trau tenberg auf Fleißen 1631 u. 1710, Wirsperg auf Höflas, Fleißen und Wildstein 1487—1584, Witzleben auf Wogau 1598, Zedtwitz auf Liebenstein, Höflas, Kropitz, Oed, Pilmersreuth (und Neitberg) 1426—1712. Insgesamt 105 Urkunden. 2. Orte: Ag 1596, Albenreuth 1460—1750, Au 1481—1737, Berg 1603, Boden 1579, Bruck 1658, Doberau 1577 u. 1642, Dürnbach 1529—1599, Ensen- bruck 1499 u. 1557, Fischern 1438—1552, Förba 1532, Frauenreuth 1487—1582, Gasnitz 1499—1711, Gehag 1533—1668, Grün 1596, Harles 1541 u. 1574, Hart 72
Schneperger 1552, Schnurer 1746, Schöberl 1509, Schönemann 1605, Schönpach 1465, Schönstett 1642, Schönstetter 1587—1618, Schoterkopf 1459, Schreiner 1489, Schreul 1510—1582, Schrödl 1410—1442, Schroter 1425 u. 1488, Schuster 1434 bis 1492, Schwartling 1738, Schwarz 1450, Seeberger 1503, Segmüller 1460 u. 1468, Seidner 1470, Seitz 1579, Selig 1459, Sighardt 1392 u. 1499, Singen- spieler 1696, Slopaner 1468—1478, Söldner 1608—1667, Sommer 1574 u. 1578, Stab 1587, Stadelmann 1418 u. 1426, Stähling 1748, Staffel 1446, Stainbeck 1351, Stainpetter 1554, Stammler 1562, Starkh 1684, Starkhell 1554, Staudner 1503, Staudt 1621—1638, Stannmetz 1471, Steger 1449, Steinhauser 1629, Stengwercher 1564, Steinmullner 1515, Stier 1479 u. 1480, Stingel 1537, Streitt 1642, Strobell 1476, Strofogel 1463, Sturm 1526, Swarzmann 1451, Symon 1424. Thoma 1580, Thoman 1431, Thumbser 1661 u. 1698, Thungria 1555, Tor- sel 1397, Traglauer 1664, Trapp 1584, Tümbprunner 1462. Ubelacker 1496 u. 1521, Unfried 1437. Vetterle 1687, Vierdung 1457—1466, Viereckel 1602, Viperl 1379, Vischbach 1664 u. 1685, Vogel 1508—1696, Voit 1486, Voll 1633, Voydersreutter 1433. Wagner 1405—1655, Wann 1451—1461, Walburger 1547 u. 1560, Walther von Hof 1386, Wassermann 1535—1574, Weber 1479, Weidtner 1612, Weiß 1680 u. 1697, Weißgerber 1471, Wenig 1427, Werndl 1479—1732, Wernher (Werner) 1455—1733, Wenrauch 1610, Widmann 1711 u. 1724, Wildtner 1565, Wilhelm 1489, Winckelmann 1504, Winckler 1568 u. 1611, Winter 1478—1507, Wirdt 1562, Wirnitzer 1739, Wolf 1521, Wolrab 1616, Worsch 1697, Wunschalt 1584, Wunschler 1572, Wyschehradsky 1686. —Zedtwitz 1630 u. 1697, Zerer 1584, Zimmermann 1592, Zipser 1582, Zolch¬ ner 1469 u. 1488, Zollitsch 1605, Zopf 1547, Zorkler 1562, Zuleger 1585, Zwickher 1592, Ziner 1476. Insgesamt 957 Urkunden. 21. Judenschaft: 4 Urkunden aus der Zeit von 1431—1485. B. Egerland 1. Geschlechter: Brusch 1673—1749, Elbogner auf Pilmersreuth 1516 u. 1517, Feiltsch auf Wogau und Losau 1495—1551, Grün 1386 u. 1387, Hertenberg aus Altenteich 1678, Keinfeldt zu Oed 1651, Kotzau auf Haslau 1378—1477, Lochner auf Palitz 1522 u. 1559, Malersick auf Haslau 1511 u. 1577, Multz auf Palitz 1640, Neiperg auf Seeberg 1324—1579, Pflug auf Kinsberg 1401, Reitzenstein aus Höflas und Kropitz 1615—1683, Rotenhain auf Höflas 1601—1614, Schlick in Eger und zu Seeberg 1415—1541, Schönaich auf Haslau 1679, Sparneck auf Lie- benstein 1418—1424, Steinheim auf Seeberg, Haslau und Rommersreuth 1638 bis 1639, Streitberg auf Oberndorf und Gehag 1666, Tettauer auf Schedüber 1492, Thanner zu Kinsberg 1606 u. 1608, Thein zu Kinsberg 1550—1589, Trau tenberg auf Fleißen 1631 u. 1710, Wirsperg auf Höflas, Fleißen und Wildstein 1487—1584, Witzleben auf Wogau 1598, Zedtwitz auf Liebenstein, Höflas, Kropitz, Oed, Pilmersreuth (und Neitberg) 1426—1712. Insgesamt 105 Urkunden. 2. Orte: Ag 1596, Albenreuth 1460—1750, Au 1481—1737, Berg 1603, Boden 1579, Bruck 1658, Doberau 1577 u. 1642, Dürnbach 1529—1599, Ensen- bruck 1499 u. 1557, Fischern 1438—1552, Förba 1532, Frauenreuth 1487—1582, Gasnitz 1499—1711, Gehag 1533—1668, Grün 1596, Harles 1541 u. 1574, Hart 72
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1571—1707, Hartessenreuth 1689, Haslau 1513—1526, Heiligenkreutz 1503—1697, Himmelreich 1598, Höflas 1460, Honnersdorf 1738, Kinsberg 1503 u. 1578, Klinckhart 1600, Kneba 1581 u. 1617, Konradsgrün 1487—1744, Kornau 1663, Kötschwitz 1500 u. 1591, Kreuzenstein 1554—1722, Kropitz 1592, (Ober-)Kunreuth 1518—1752, (Unter-)Kunreuth 1560—1726, Langenbruck 1478—1595, Lapitzseld 1420, Liebeneck 1579, Liebenstein 1406—1511, Lindau 1471—1675, Lohma 1442 bis 1717, Losau 1518—1748, Markhausen 1528—1610, Matzelbach 1601, Mühlbach 1370—1691, Mühlessen 1502—1739, Nebanitz 1605, Neundorf 1501 u. 1506, Obern dorf 1530—1737, Ded 1584 u. 1595, Ottengrün 1519—1617, Palitz 1527—1629, Pilmersreuth 1500—1613, Pirck 1534 u. 1549, Pograth 1408—1682, Ratsam 1463—1746, Reichersdorf 1478—1749, Reisig 1465 u. 1583, Riehm 1478, Rohr 1510—1600, Rommersreuth 1550—1748, Rossenreuth 1562, Schedüber 1454 bis 1668, Scheibenreuth 1592 u. 1619, Schöba 1627—1652, Schön 1504—1750, Schön lind 1492 u. 1579, Schossenreuth 1499, Sebenbach 1497—1748, Seeberg 1434—1751, Seuchenreuth 1621 u. 1768, Sirmitz 1628 u. 1709, Sorgen 1577, Stabnitz 1526 bis 1726, Stadel 1577 u. 1590, Stein 1592 u. 1691, Taubrat 1527—1700, Thurn 1441—1603, Tirschnitz 1592 u. 1696, Trebendorf 1479—1661, Treunitz 1512—1653, Triesenhof 1438 u. 1663, Trogau 1476, Ullrichsgrün 1607, Voitersreuth 1593 u. 1602, Watzkenreuth 1490, Wildstein 1433—1793, Wildenhof 1579, Wogau 1581 bis 1727, Zettendorf 1558—1584. Insgesamt 426 Urkunden. C. Ehemals zu Eger gehörig: Redwitz Insgesamt 16 Urkunden aus der Zeit von 1442 bis 1584. D. Das Ascher Gebiet Insgesamt 3 Urkunden aus den Jahren 1371, 1534 u. 1600. III. Die Beziehungen der Stadt Eger und des Egerlandes nach auswärts 1. Böhmen: a) Herren: Chranczowicz 1436, Elbogner auf Unterschönfeld und Ottengrün 1566—1615, Gefeller 1418, Guttenstein 1497, Hieserle von Chodau 1524, Kolo- wrat zu Liebstein und Graupen 1509, Leisnick 1374, Lichtenstein 1409 u. 1437, Lukawitz 1436, Pergler zum Pergles 1499—1519, Riesenburg 1358, Saher 1523, Saunsheim 1429, Schwamberg 1359—1622, Sparneck 1518, Steinbach 1544. b) Orte: Babyn 1437, Brüx 1680, Buchau 1608, Chiesch 1525, Chotieschau 1679, Einsiedel 1496, Elbogen 1477—1672, Falkenau 1608, Glattin 1655, Gollen dorf 1604, Graslitz 1616 u. 1641, Graupen 1698, Joachimsthal 1537, Kaaden 1498, Karlsbad 1512—1695, Katzengrün 1371—1579, Königsberg 1399—1670, Königswart 1512, Komotau 1708, Krottensee 1581, Lanz 1631, Lauterbach 1405 u. 1602, Leipitsch 1660, Leipa 1605 u. 1720, Liebenau 1530, Luditz 1604, Maiersgrün 1570, Mariakulm 1688, Maschau 1708, Neustraschitz 1649, Ossegg 1698, Pilsen 1568 u. 1694, Preßnitz 1682, Saaz 1563, Sandau 1610, Schlaggenwald 1569—1652, Schlackenwerth 1561, Schönfeld 1495, Schnecken 1467, Strakonitz 1651, Tachau 1561 u. 1621, Tepl 1465 u. 1505, Wiesenthal 1530. Insgesamt 104 Urkunden. 2. Mähren: Brünn 1494, Proßnitz 1654. 73
1571—1707, Hartessenreuth 1689, Haslau 1513—1526, Heiligenkreutz 1503—1697, Himmelreich 1598, Höflas 1460, Honnersdorf 1738, Kinsberg 1503 u. 1578, Klinckhart 1600, Kneba 1581 u. 1617, Konradsgrün 1487—1744, Kornau 1663, Kötschwitz 1500 u. 1591, Kreuzenstein 1554—1722, Kropitz 1592, (Ober-)Kunreuth 1518—1752, (Unter-)Kunreuth 1560—1726, Langenbruck 1478—1595, Lapitzseld 1420, Liebeneck 1579, Liebenstein 1406—1511, Lindau 1471—1675, Lohma 1442 bis 1717, Losau 1518—1748, Markhausen 1528—1610, Matzelbach 1601, Mühlbach 1370—1691, Mühlessen 1502—1739, Nebanitz 1605, Neundorf 1501 u. 1506, Obern dorf 1530—1737, Ded 1584 u. 1595, Ottengrün 1519—1617, Palitz 1527—1629, Pilmersreuth 1500—1613, Pirck 1534 u. 1549, Pograth 1408—1682, Ratsam 1463—1746, Reichersdorf 1478—1749, Reisig 1465 u. 1583, Riehm 1478, Rohr 1510—1600, Rommersreuth 1550—1748, Rossenreuth 1562, Schedüber 1454 bis 1668, Scheibenreuth 1592 u. 1619, Schöba 1627—1652, Schön 1504—1750, Schön lind 1492 u. 1579, Schossenreuth 1499, Sebenbach 1497—1748, Seeberg 1434—1751, Seuchenreuth 1621 u. 1768, Sirmitz 1628 u. 1709, Sorgen 1577, Stabnitz 1526 bis 1726, Stadel 1577 u. 1590, Stein 1592 u. 1691, Taubrat 1527—1700, Thurn 1441—1603, Tirschnitz 1592 u. 1696, Trebendorf 1479—1661, Treunitz 1512—1653, Triesenhof 1438 u. 1663, Trogau 1476, Ullrichsgrün 1607, Voitersreuth 1593 u. 1602, Watzkenreuth 1490, Wildstein 1433—1793, Wildenhof 1579, Wogau 1581 bis 1727, Zettendorf 1558—1584. Insgesamt 426 Urkunden. C. Ehemals zu Eger gehörig: Redwitz Insgesamt 16 Urkunden aus der Zeit von 1442 bis 1584. D. Das Ascher Gebiet Insgesamt 3 Urkunden aus den Jahren 1371, 1534 u. 1600. III. Die Beziehungen der Stadt Eger und des Egerlandes nach auswärts 1. Böhmen: a) Herren: Chranczowicz 1436, Elbogner auf Unterschönfeld und Ottengrün 1566—1615, Gefeller 1418, Guttenstein 1497, Hieserle von Chodau 1524, Kolo- wrat zu Liebstein und Graupen 1509, Leisnick 1374, Lichtenstein 1409 u. 1437, Lukawitz 1436, Pergler zum Pergles 1499—1519, Riesenburg 1358, Saher 1523, Saunsheim 1429, Schwamberg 1359—1622, Sparneck 1518, Steinbach 1544. b) Orte: Babyn 1437, Brüx 1680, Buchau 1608, Chiesch 1525, Chotieschau 1679, Einsiedel 1496, Elbogen 1477—1672, Falkenau 1608, Glattin 1655, Gollen dorf 1604, Graslitz 1616 u. 1641, Graupen 1698, Joachimsthal 1537, Kaaden 1498, Karlsbad 1512—1695, Katzengrün 1371—1579, Königsberg 1399—1670, Königswart 1512, Komotau 1708, Krottensee 1581, Lanz 1631, Lauterbach 1405 u. 1602, Leipitsch 1660, Leipa 1605 u. 1720, Liebenau 1530, Luditz 1604, Maiersgrün 1570, Mariakulm 1688, Maschau 1708, Neustraschitz 1649, Ossegg 1698, Pilsen 1568 u. 1694, Preßnitz 1682, Saaz 1563, Sandau 1610, Schlaggenwald 1569—1652, Schlackenwerth 1561, Schönfeld 1495, Schnecken 1467, Strakonitz 1651, Tachau 1561 u. 1621, Tepl 1465 u. 1505, Wiesenthal 1530. Insgesamt 104 Urkunden. 2. Mähren: Brünn 1494, Proßnitz 1654. 73
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3. Schlesien: Breslau 1640, Jauer 1683, Praußnitz 1678, Sagan 1618. 4. Ungarn: Eisenstadt 1779, Ödenburg 1641. 5. Österreich obund unter der Enns: Apffaldersbach 1633, Baden 1722, Hainburg 1665, Krems 1659, Linz 1749, Pregarten 1698, Thana 1743, Wien 1722 u. 1746. 6. Die Alpenländer: Innsbruck 1499 u. 1588, Klagenfurt 1602, Pfitsch 1702, Pölen in der Steier mark 1461, Wägring 1682, Wolfsberg in Kärnten 1601. 7. Der bayrische Kreis: a) Fürsten: 6 Urkunden aus der Zeit von 1401—1490. b) Herren: Dobeneck 1387—1388, Guttenstein 1518, Kleißenthal 1510, Not- hajt 1340—1438, Parsperch 1370. c) Orte: Amberg 1600 u. 1603, Burglengenfeld 1702, Chamb 1670, Dachau 1592, Erdting 1693, Eschebach 1603, Falkenberg 1698, Flossenburg 1509, Gott mansberg 1615, Heiligenstadt 1701, Heidek 1509, Hildersdorf 1618, Kaiserheim 1665, Kempten 1588, Landau 1598, Liebenstein 1621, Mämerzkirchen 1687, Mam- mersreuth 1478, Marchenai 1619, Mitterteich 1670, Mönchberg 1617, München- reuth 1585 u. 1674, Niederdorf 1692, Ottenstall 1651, Otting 1592, Pfreimbt 1586, Regensburg 1569 u. 1605, Ried 1689, Schwarzach 1731, Straubing 1656 u. 1682, Tirschenreuth 1583—1680, Trosberg 1588, Vilshofen 1663, Waldeck 1459, Wal- tershof 1660, Waldsassen 1399—1697, Wasserburg 1571, Weiden 1508—1591, —— Wilperzell 1604, Wondreb 1464 u. 1649. Insgesamt 77 Urkunden. 8. Der fränkische Kreis: a) Herren: In Gruppen 1511 u. 1519. — Einzelne: Dobeneck 1465, Eberstein 1414, Forster zum Braunstein 1385 u. 1387, Forster zum Neuhaus 1396—1412, Haller von Raittenbuch 1609—1620, Lubichauer 1386—1387, Nothaft von Thier- stein 1340—1396, Rab 1374, Rabensteiner 1385, Redwitz 1464 u. 1607, Reyten- bach 1401, Schirntinger 1529, Seckendorf 1484, Sparneck 1418—1552, Streitberg 1487, Thannberg 1489, Trauttenberg 1330, Uttenhofen 1445, Wildenfels 1550, Wirsperg 1431—1521, Witzleben 1600, Zedwitz 1386 u. 1388. b) Orte: Ansbach 1606, Arzberg 1527—1629, Bamberg 1472—1659, Baunach 1675, Banreuth 1488 u. 1502, Bischofsheim 1672, Bruck 1569, Dinckelsbühl 1589. Erbendorf 1660, Goldkronach 1629, Herfeld 1599, Hersbruck 1547, Himmelseron 1583, Hirschau 1609 u. 1685, Hoff 1457 u. 1552, Hoenberg 1538, Holfeld 1530, — Kemnath 1693, Kirchheim 1592, Kulmbach 1583, Lichtenberg 1626, Lorenzreuth 1439, Marktleuthen 1682, Moschwitz 1510—1578, Münchberg 1386 u. 1693, Mün chen 1536—1665, Neuenstadt 1509, Nürnberg 1303—1725, Ochsenfurt 1580, Oschwitz 1590, Pleistein 1652, Querenbach 1541, Regnitz 1662, Regnitz-Losa 1569, Rehau 1527, Rödenbach 1652, Rösla 1483, Rothenburg o. d. T. 1630, Schirnding 1567, Seißen 1460 u. 1559, Selb 1387—1653, Sparneck 1593, Tiefenbach 1450, Tiersheim 1430, Tierstein 1643, Wassertrühendingen 1616, Weißenstadt 1486 u. 1533, Welsau 1438, Wolfmannshausen 1605, Würzburg 1564, Wunsiedel 1456 bis 1563. Insgesamt 194 Urkunden. 74
3. Schlesien: Breslau 1640, Jauer 1683, Praußnitz 1678, Sagan 1618. 4. Ungarn: Eisenstadt 1779, Ödenburg 1641. 5. Österreich obund unter der Enns: Apffaldersbach 1633, Baden 1722, Hainburg 1665, Krems 1659, Linz 1749, Pregarten 1698, Thana 1743, Wien 1722 u. 1746. 6. Die Alpenländer: Innsbruck 1499 u. 1588, Klagenfurt 1602, Pfitsch 1702, Pölen in der Steier mark 1461, Wägring 1682, Wolfsberg in Kärnten 1601. 7. Der bayrische Kreis: a) Fürsten: 6 Urkunden aus der Zeit von 1401—1490. b) Herren: Dobeneck 1387—1388, Guttenstein 1518, Kleißenthal 1510, Not- hajt 1340—1438, Parsperch 1370. c) Orte: Amberg 1600 u. 1603, Burglengenfeld 1702, Chamb 1670, Dachau 1592, Erdting 1693, Eschebach 1603, Falkenberg 1698, Flossenburg 1509, Gott mansberg 1615, Heiligenstadt 1701, Heidek 1509, Hildersdorf 1618, Kaiserheim 1665, Kempten 1588, Landau 1598, Liebenstein 1621, Mämerzkirchen 1687, Mam- mersreuth 1478, Marchenai 1619, Mitterteich 1670, Mönchberg 1617, München- reuth 1585 u. 1674, Niederdorf 1692, Ottenstall 1651, Otting 1592, Pfreimbt 1586, Regensburg 1569 u. 1605, Ried 1689, Schwarzach 1731, Straubing 1656 u. 1682, Tirschenreuth 1583—1680, Trosberg 1588, Vilshofen 1663, Waldeck 1459, Wal- tershof 1660, Waldsassen 1399—1697, Wasserburg 1571, Weiden 1508—1591, —— Wilperzell 1604, Wondreb 1464 u. 1649. Insgesamt 77 Urkunden. 8. Der fränkische Kreis: a) Herren: In Gruppen 1511 u. 1519. — Einzelne: Dobeneck 1465, Eberstein 1414, Forster zum Braunstein 1385 u. 1387, Forster zum Neuhaus 1396—1412, Haller von Raittenbuch 1609—1620, Lubichauer 1386—1387, Nothaft von Thier- stein 1340—1396, Rab 1374, Rabensteiner 1385, Redwitz 1464 u. 1607, Reyten- bach 1401, Schirntinger 1529, Seckendorf 1484, Sparneck 1418—1552, Streitberg 1487, Thannberg 1489, Trauttenberg 1330, Uttenhofen 1445, Wildenfels 1550, Wirsperg 1431—1521, Witzleben 1600, Zedwitz 1386 u. 1388. b) Orte: Ansbach 1606, Arzberg 1527—1629, Bamberg 1472—1659, Baunach 1675, Banreuth 1488 u. 1502, Bischofsheim 1672, Bruck 1569, Dinckelsbühl 1589. Erbendorf 1660, Goldkronach 1629, Herfeld 1599, Hersbruck 1547, Himmelseron 1583, Hirschau 1609 u. 1685, Hoff 1457 u. 1552, Hoenberg 1538, Holfeld 1530, — Kemnath 1693, Kirchheim 1592, Kulmbach 1583, Lichtenberg 1626, Lorenzreuth 1439, Marktleuthen 1682, Moschwitz 1510—1578, Münchberg 1386 u. 1693, Mün chen 1536—1665, Neuenstadt 1509, Nürnberg 1303—1725, Ochsenfurt 1580, Oschwitz 1590, Pleistein 1652, Querenbach 1541, Regnitz 1662, Regnitz-Losa 1569, Rehau 1527, Rödenbach 1652, Rösla 1483, Rothenburg o. d. T. 1630, Schirnding 1567, Seißen 1460 u. 1559, Selb 1387—1653, Sparneck 1593, Tiefenbach 1450, Tiersheim 1430, Tierstein 1643, Wassertrühendingen 1616, Weißenstadt 1486 u. 1533, Welsau 1438, Wolfmannshausen 1605, Würzburg 1564, Wunsiedel 1456 bis 1563. Insgesamt 194 Urkunden. 74
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9. Sachsen: a) Fürsten (Herzoge, Landgrafen, Markgrafen): 12 Urkunden aus der Zeit von 1416 bis 1683. b) Vögte von Gera und Weida: 7 Urkunden aus der Zeit von 1314 bis 1555. c) Grafen von Schwarzburg-Sondershausen (unter „Urkunden der Kaiser und Könige“ eingereiht). d) Herren: Etzdorf 1474, Falkenstein und Dobeneck 1388, Planitz 1574, Geß- nitz 1618, Hasla 1527 u. 1530, Von der Mühle 1388, Obernicz 1460, Possecke 1389, Reitzenstein 1602, Sack 1433, Schirnding 1549, Toß 1380—1408, Waczdorf 1447, Zedwitz 1388 u. 1459. e) Orte: Adorf 1441—1622, Annaberg 1546—1624, Bautzen 1562 u. 1608, Bernsdorf 1697, Chemnitz 1578 u. 1615, Coburg 1658, Dresden 1554 u. 1603, Erfurt 1452—1548, Falkenstein 1679, Freiberg 1602, Friedeberg 1618, Gera 1489 und 1668, Glauchau 1607, Görstewitz 1594, Greiz 1597, Klein-Zöbern 1580, Land wüst 1609, Langenwerk 1525, Leipzig 1403, Lobenstein 1593 u. 1597, Neukirchen 1706, Neustadt a. d. Orla 1599, Neustadt am Schneeberg 1553, Olsnitz 1438—1620, Plauen 1428—1582, Reichenbach 1495—1534, Roswein 1681, Salfeld 1586, Schneeberg 1505—1601, Schweinfurt 1661 u. 1695, Stolberg 1614, Suhla 1650, Syrau 1624, Weißenburg 1653, Wittenberg 1607, Zerbst 1699, Zogenreut 1472, Zwickau 1462—1495. Insgesamt 109 Urkunden. 10. Nord-Deutschland: a) Markgrafen von Brandenburg: 18 Urkunden aus der Zeit von 1424 bis 1641. b) Orte: Berenbach 1551, Berlin 1454 u. 1557, Goslar 1626. 11. Mecklenburg: Herzog Ullrich 1585. 12. Braunschweig: Braunschweig 1719, Clausthal 1666, Gandersheim 1655. 13. Rheinlande und Hessen: a) Pfalzgrafen bei Rhein: 12 Urkunden aus der Zeit von 1508 bis 1665. b) Grafen zu Leiningen: Reinhart 1569. c) Orte: Buchsweiler 1579, Dornheim 1535, Frankfurt 1446, Hanau 1578, Heidelberg 1750, Köln 1458 u. 1692, Wimpfen 1602. 14. Schwaben und Elsaß: a) Landvögte: zwei Urkunden aus dem Jahre 1393. b) Orte: Augsburg 1549—1699, Beuren 1704, Ertingen 1598, Göppingen 1648, Laugingen 1599, Nesselwang 1611, Ober-Irsingen 1582, Straßburg 1608, Ulm 1622, Wüstenau 1608. Insgesamt 18 Urkunden. 15. Schweiz: St. Johann im Thurtal 1679, St. Gallen 1521, Langulz 1669, Prunntrutt 1579. 16. Belgien: Niwlen 1598. 75
9. Sachsen: a) Fürsten (Herzoge, Landgrafen, Markgrafen): 12 Urkunden aus der Zeit von 1416 bis 1683. b) Vögte von Gera und Weida: 7 Urkunden aus der Zeit von 1314 bis 1555. c) Grafen von Schwarzburg-Sondershausen (unter „Urkunden der Kaiser und Könige“ eingereiht). d) Herren: Etzdorf 1474, Falkenstein und Dobeneck 1388, Planitz 1574, Geß- nitz 1618, Hasla 1527 u. 1530, Von der Mühle 1388, Obernicz 1460, Possecke 1389, Reitzenstein 1602, Sack 1433, Schirnding 1549, Toß 1380—1408, Waczdorf 1447, Zedwitz 1388 u. 1459. e) Orte: Adorf 1441—1622, Annaberg 1546—1624, Bautzen 1562 u. 1608, Bernsdorf 1697, Chemnitz 1578 u. 1615, Coburg 1658, Dresden 1554 u. 1603, Erfurt 1452—1548, Falkenstein 1679, Freiberg 1602, Friedeberg 1618, Gera 1489 und 1668, Glauchau 1607, Görstewitz 1594, Greiz 1597, Klein-Zöbern 1580, Land wüst 1609, Langenwerk 1525, Leipzig 1403, Lobenstein 1593 u. 1597, Neukirchen 1706, Neustadt a. d. Orla 1599, Neustadt am Schneeberg 1553, Olsnitz 1438—1620, Plauen 1428—1582, Reichenbach 1495—1534, Roswein 1681, Salfeld 1586, Schneeberg 1505—1601, Schweinfurt 1661 u. 1695, Stolberg 1614, Suhla 1650, Syrau 1624, Weißenburg 1653, Wittenberg 1607, Zerbst 1699, Zogenreut 1472, Zwickau 1462—1495. Insgesamt 109 Urkunden. 10. Nord-Deutschland: a) Markgrafen von Brandenburg: 18 Urkunden aus der Zeit von 1424 bis 1641. b) Orte: Berenbach 1551, Berlin 1454 u. 1557, Goslar 1626. 11. Mecklenburg: Herzog Ullrich 1585. 12. Braunschweig: Braunschweig 1719, Clausthal 1666, Gandersheim 1655. 13. Rheinlande und Hessen: a) Pfalzgrafen bei Rhein: 12 Urkunden aus der Zeit von 1508 bis 1665. b) Grafen zu Leiningen: Reinhart 1569. c) Orte: Buchsweiler 1579, Dornheim 1535, Frankfurt 1446, Hanau 1578, Heidelberg 1750, Köln 1458 u. 1692, Wimpfen 1602. 14. Schwaben und Elsaß: a) Landvögte: zwei Urkunden aus dem Jahre 1393. b) Orte: Augsburg 1549—1699, Beuren 1704, Ertingen 1598, Göppingen 1648, Laugingen 1599, Nesselwang 1611, Ober-Irsingen 1582, Straßburg 1608, Ulm 1622, Wüstenau 1608. Insgesamt 18 Urkunden. 15. Schweiz: St. Johann im Thurtal 1679, St. Gallen 1521, Langulz 1669, Prunntrutt 1579. 16. Belgien: Niwlen 1598. 75
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Zwelte Hauptgruppe (B: Akten) I. Eger und das Egerland im allgemeinen A. Kaiser und Könige Diese Abteilung enthält nicht allein die von den Herrschern (beginnend von König Otakar II. von Böhmen und Kaiser Rudolf von Habsburg bis Ferdinand, Kaiser von Österreich, also etwa von 1266 bis 1836) herausgegebenen Erlässe, Re- skripte usw., sondern auch andere Akten über wichtige Angelegenheiten aus ihrer Zeit, die im einzelnen hier anzuführen, freilich zuviel Raum in Anspruch nehmen würde, da dieser Teilbestand nicht weniger als 167 Faszikel umsaßt. B. Landessachen Hier sind in 48 Aktenbündeln die Akten zu folgenden Angelegenheiten zu finden: Zivil- und Strafsachen 1734—1777; Zivilfachen 1711—1787; Strafsachen 1725—1779; Tranksteuer 1497—1830; Abzugsgelder 1569—1804; Lotterie 1762 bis 1798; Kleinumgeld 1636—1736; Musical-, Tanz und Spielimpost 1708—1770; Münzwesen 1545—1821; Stempel und Gebührenwesen 1750—1791; Zollwesen 1513—1804; Salzwesen 1398—1800; Tabakwesen 1684—1770; Straßenwesen 1735—1777; Postwesen 1597—1776. II. Eger und das Egerland im besonderen H. Stadt Eger 1. Stellung der Stadt: Umfang des Egerer Gebietes zu verschiedenen Zeiten 1414—1769; Vermessung und Kartierung des Egerer Gebietes 1713—1714; Stadt- Rainungen 1621—1698; Stellung aus der Pfandschaft (Egerländer Landrecht, Selbständigkeit, Eigengericht, Geleitsrecht, Vorbehalt im Westfälischen Frieden, Indigenat und Landtafelfähigkeit, Anerkennung der Pragmatischen Sanktion, — Stellung zu Böhmen), Stellung aus den Privilegien (Abschriften und Verzeich¬ nisse der Privilegien 1266—1497, Forstmeisteramt 1340—1435, Eigenmünze 1437—1504, Handelsrechte, Steuerfreiheit, Freiheit von fremden Gerichten, und zwar: Nürnberger Landgericht, Westfälisches GFeme-)Gericht, Rottweilisches Ge- richt). Stellung aus den Verhältnissen (Markgräflicher Schutz 1441—1584, Schwam berger Schutz 1443—1450, Plauenscher Schutz 1480), Staatsrechtliches aus der Zeit 1835—1848. 2. Grenz= und Jurisdictionsstritte: Markgräfliche Differenzen (Eger-Bran denburg-Banreuth), 27 Faszikel mit Aktenstücken von 1354—1798, dazu alte alphabetische Register und ein Gesamtverzeichnis; Waldsassener-pfälzische Diffe- renzen (Eger - Stift Waldsassen), 19 Faszikel aus der Zeit von 1549—1779 mit einem alten Gesamtverzeichnis; Streitigkeiten mit der Bauernschaft, ein Bündel mit Akten von 1640—1764. 3. Geleite: Geleitsbriefe 1427—1652 (6 Faszikel); Streitigkeiten wegen des — Geleites 1582—1632. 76
Zwelte Hauptgruppe (B: Akten) I. Eger und das Egerland im allgemeinen A. Kaiser und Könige Diese Abteilung enthält nicht allein die von den Herrschern (beginnend von König Otakar II. von Böhmen und Kaiser Rudolf von Habsburg bis Ferdinand, Kaiser von Österreich, also etwa von 1266 bis 1836) herausgegebenen Erlässe, Re- skripte usw., sondern auch andere Akten über wichtige Angelegenheiten aus ihrer Zeit, die im einzelnen hier anzuführen, freilich zuviel Raum in Anspruch nehmen würde, da dieser Teilbestand nicht weniger als 167 Faszikel umsaßt. B. Landessachen Hier sind in 48 Aktenbündeln die Akten zu folgenden Angelegenheiten zu finden: Zivil- und Strafsachen 1734—1777; Zivilfachen 1711—1787; Strafsachen 1725—1779; Tranksteuer 1497—1830; Abzugsgelder 1569—1804; Lotterie 1762 bis 1798; Kleinumgeld 1636—1736; Musical-, Tanz und Spielimpost 1708—1770; Münzwesen 1545—1821; Stempel und Gebührenwesen 1750—1791; Zollwesen 1513—1804; Salzwesen 1398—1800; Tabakwesen 1684—1770; Straßenwesen 1735—1777; Postwesen 1597—1776. II. Eger und das Egerland im besonderen H. Stadt Eger 1. Stellung der Stadt: Umfang des Egerer Gebietes zu verschiedenen Zeiten 1414—1769; Vermessung und Kartierung des Egerer Gebietes 1713—1714; Stadt- Rainungen 1621—1698; Stellung aus der Pfandschaft (Egerländer Landrecht, Selbständigkeit, Eigengericht, Geleitsrecht, Vorbehalt im Westfälischen Frieden, Indigenat und Landtafelfähigkeit, Anerkennung der Pragmatischen Sanktion, — Stellung zu Böhmen), Stellung aus den Privilegien (Abschriften und Verzeich¬ nisse der Privilegien 1266—1497, Forstmeisteramt 1340—1435, Eigenmünze 1437—1504, Handelsrechte, Steuerfreiheit, Freiheit von fremden Gerichten, und zwar: Nürnberger Landgericht, Westfälisches GFeme-)Gericht, Rottweilisches Ge- richt). Stellung aus den Verhältnissen (Markgräflicher Schutz 1441—1584, Schwam berger Schutz 1443—1450, Plauenscher Schutz 1480), Staatsrechtliches aus der Zeit 1835—1848. 2. Grenz= und Jurisdictionsstritte: Markgräfliche Differenzen (Eger-Bran denburg-Banreuth), 27 Faszikel mit Aktenstücken von 1354—1798, dazu alte alphabetische Register und ein Gesamtverzeichnis; Waldsassener-pfälzische Diffe- renzen (Eger - Stift Waldsassen), 19 Faszikel aus der Zeit von 1549—1779 mit einem alten Gesamtverzeichnis; Streitigkeiten mit der Bauernschaft, ein Bündel mit Akten von 1640—1764. 3. Geleite: Geleitsbriefe 1427—1652 (6 Faszikel); Streitigkeiten wegen des — Geleites 1582—1632. 76
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4. Lehenssachen: Lehen im allgemeinen 1492—1786, Reichslehen 1699—1725, Sächsisches Lehen 1471—1764, Böhmisches Lehen 1589, Leuchtenbergische Lehen 1380—1712, Waldenfelser Lehen 1564, Hertenberger Lehen 1692—1694, Wald sassener Lehen 1418—1793, Paulsdorfer Lehen 1411—1771, Sparneck-Lehen 1424—1787, Nothaftlehen 1440—1770 (insgesamt 8 Faszikel). 5. Der Rat: Amtswalter (Bürgermeister, Ratsherren, Stadtrichter, Ge schworene, Gemeine, Hauptleute), Amts-Funktionen (Instruktionen, Tagesordnun- gen, Ausschüsse zur Rechnungslegung und für öffentliche Aufzüge, Festtafel- und Tischordnungen, Titulaturbücher, Ortsverzeichnisse, Auswärtige Bedienstete, Ehrungen, Einladungen, Dedikationen, Gratulationen, Dankschreiben. Insgesamt 4 Faszikel mit Akten vom Beginn des 15. Jahrhunderts bis 1804. 6. Stadtbestellte: Allgemeines (Diensteid, Gehalt, Instruktionen) 1500—1766, Syndici 1504—1782, Stadtschreiber 15. Jahrh. bis 1737, Wäger und Losungsschrei¬ ber 15. Jahrh. bis 1668, Gerichtsschreiber 1574—1741, Münzmeister 1460—1512, Marktmeister 1581—1654, Kastenverwalter 1719, Feldmesser 1603—1770, Weg- macher 1771, Röhrmeister 1594—1771, Stadt-Handwerker 1592—1621, Kirchner 1535—1611, Calcanten (Orgeltreter) 1638—1788, Stadtpfeifer 1585—1614, För ster 1595—1811. Insgesamt 2 Faszikel. 7. Stadtbedienstete: Stadtdiener, Ratsdiener, Türknechte, Viertelsdiener, Umsager 1470—1768, Heimlicher, Stadtboten, Stadtknechte 1471—1735, Aus- reiter, Einspänniger 1582—1630, Türmer, Tors und Nachtwächter 1511—1731, Fronboten, Gerichtsdiener, Büttel 15. Jahrh. bis 1637, Scharfrichter 15. Jahrh. bis 1777, Pöperl 1539. (Alles in einem Faszikel.) 8. Streitigkeiten: Zwischen Rat und Gemeinde (15. Jahrhundert), mit den Dölitzern 1449—1477, mit dem Domprobst Franz Steger in Berlin (15. Jahr¬ hundert), mit Wolf Rudusch 1501—1510, mit Dr. Mich. Aichler 1653, mit dem Syndikus Peter Knell 1570—1575, Daniel und Katharina Bruckfeld 1606—1627, mit dem Stadtkommandanten Freiherrn von Lapatschek 1704—1708, mit dem Kommandanten von Nostitz 1712—1719, mit dem Militär 1737—1740 (insgesamt Z Faszikel). 9. Wahlsachen: Ratserneuerung, die Wahlbüchlein mit einigen Lücken von 1384—1771. (Insgesamt 7 Faszikel). 10. Bürgerliche Stellung: Aufnahme in Eger 1625—1652, Aufenthalt in Eger 15. Jahrh. bis Ende 17. Jahrh., Zuständigkeit 1502, Bürgerrecht 15. Jahrh. bis 1779, Bürgereid 1550 u. 1600, zeitweiliger Abgang 1635, Rlckkehr nach Eger 1512—1537, Aufsagung des Bürgerrechtes 1512—1624, Geburts- und Weglaß- briefe 1474—1696, Weglässe nach Eger 1480—1645, Leumundszeugnisse 1475 bis 1500, Förderungen 1471—1518, Todes-Erklärungen 1569—1594. Insgesamt 6 Faszikel. 11. Finanzielles: Steuersachen 1509—1794, Sackzinse 1786/87, Stadt-Banko- Projekt 1761, Darlehen an Landesfürsten 1566—1596, Darlehen an Private 1534—1712, Stadt-Ankäufe 15. Jahrh. bis 1751, Stadtschulden 1374—1771, Rech nungs- und Verwaltungssachen 1400—1849. Insgesamt 4 Faszikel. 77
4. Lehenssachen: Lehen im allgemeinen 1492—1786, Reichslehen 1699—1725, Sächsisches Lehen 1471—1764, Böhmisches Lehen 1589, Leuchtenbergische Lehen 1380—1712, Waldenfelser Lehen 1564, Hertenberger Lehen 1692—1694, Wald sassener Lehen 1418—1793, Paulsdorfer Lehen 1411—1771, Sparneck-Lehen 1424—1787, Nothaftlehen 1440—1770 (insgesamt 8 Faszikel). 5. Der Rat: Amtswalter (Bürgermeister, Ratsherren, Stadtrichter, Ge schworene, Gemeine, Hauptleute), Amts-Funktionen (Instruktionen, Tagesordnun- gen, Ausschüsse zur Rechnungslegung und für öffentliche Aufzüge, Festtafel- und Tischordnungen, Titulaturbücher, Ortsverzeichnisse, Auswärtige Bedienstete, Ehrungen, Einladungen, Dedikationen, Gratulationen, Dankschreiben. Insgesamt 4 Faszikel mit Akten vom Beginn des 15. Jahrhunderts bis 1804. 6. Stadtbestellte: Allgemeines (Diensteid, Gehalt, Instruktionen) 1500—1766, Syndici 1504—1782, Stadtschreiber 15. Jahrh. bis 1737, Wäger und Losungsschrei¬ ber 15. Jahrh. bis 1668, Gerichtsschreiber 1574—1741, Münzmeister 1460—1512, Marktmeister 1581—1654, Kastenverwalter 1719, Feldmesser 1603—1770, Weg- macher 1771, Röhrmeister 1594—1771, Stadt-Handwerker 1592—1621, Kirchner 1535—1611, Calcanten (Orgeltreter) 1638—1788, Stadtpfeifer 1585—1614, För ster 1595—1811. Insgesamt 2 Faszikel. 7. Stadtbedienstete: Stadtdiener, Ratsdiener, Türknechte, Viertelsdiener, Umsager 1470—1768, Heimlicher, Stadtboten, Stadtknechte 1471—1735, Aus- reiter, Einspänniger 1582—1630, Türmer, Tors und Nachtwächter 1511—1731, Fronboten, Gerichtsdiener, Büttel 15. Jahrh. bis 1637, Scharfrichter 15. Jahrh. bis 1777, Pöperl 1539. (Alles in einem Faszikel.) 8. Streitigkeiten: Zwischen Rat und Gemeinde (15. Jahrhundert), mit den Dölitzern 1449—1477, mit dem Domprobst Franz Steger in Berlin (15. Jahr¬ hundert), mit Wolf Rudusch 1501—1510, mit Dr. Mich. Aichler 1653, mit dem Syndikus Peter Knell 1570—1575, Daniel und Katharina Bruckfeld 1606—1627, mit dem Stadtkommandanten Freiherrn von Lapatschek 1704—1708, mit dem Kommandanten von Nostitz 1712—1719, mit dem Militär 1737—1740 (insgesamt Z Faszikel). 9. Wahlsachen: Ratserneuerung, die Wahlbüchlein mit einigen Lücken von 1384—1771. (Insgesamt 7 Faszikel). 10. Bürgerliche Stellung: Aufnahme in Eger 1625—1652, Aufenthalt in Eger 15. Jahrh. bis Ende 17. Jahrh., Zuständigkeit 1502, Bürgerrecht 15. Jahrh. bis 1779, Bürgereid 1550 u. 1600, zeitweiliger Abgang 1635, Rlckkehr nach Eger 1512—1537, Aufsagung des Bürgerrechtes 1512—1624, Geburts- und Weglaß- briefe 1474—1696, Weglässe nach Eger 1480—1645, Leumundszeugnisse 1475 bis 1500, Förderungen 1471—1518, Todes-Erklärungen 1569—1594. Insgesamt 6 Faszikel. 11. Finanzielles: Steuersachen 1509—1794, Sackzinse 1786/87, Stadt-Banko- Projekt 1761, Darlehen an Landesfürsten 1566—1596, Darlehen an Private 1534—1712, Stadt-Ankäufe 15. Jahrh. bis 1751, Stadtschulden 1374—1771, Rech nungs- und Verwaltungssachen 1400—1849. Insgesamt 4 Faszikel. 77
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12. Polizeiliches: Verordnungen verschiedenen Inhalts 1465—1847, Schul- ordnung um 1350, Marktordnungen 1350—1847, Schröterordnung 1403, Spiel= ordnung 1467, Weinordnungen 1474—1565, Arbeits und Lohnordnung 1490 bis 1698, Mahl= und Backordnungen 1555 u. 1572, Vormundschaftsordnung 1563, Salzordnungen 1565 u. 1620, Verordnungen wegen der Fastnachtsspiele 1576 bis 1607, Verordnung in Ehesachen 1585, Leihlaufs, Hochzeits- und Kindstauf- ordnungen 1596—1701, Verordnungen wegen der Sonn und Feiertagsheiligung 1576—1715. — „Polizei-Akta“ 1755—1762, Feuerpolizei (Feuerschau 1585—1579, Feuerschäden 1626—1809, Feuerlösch-Ordnungen und Feuerlösch-Apparate 1689 bis 1779, Rauchfangkehrer 1773—1775), Häuser-Konskription. (3 Faszikel.) 13. Zivilrechtssachen: Vermischte 1414—1799, Geldklagen 1466—1735, Lohn- sachen 16. Jahrhundert, Kaufsangelegenheiten 1758—1760, Erbschaftssachen 1446 bis 1788, Schuldsachen 1384—1788. Insgesamt 7 Faszikel. 14. Strafrechtssachen: Delikte (Hochverrat und Stadtverrat 1623, 1634, Mord und Totschlag 1467—1754, Gotteslästerung, Raub 1450—1764, Diebstahl, Betrug, Veruntreuung 1468—1781, Körperliche Verletzungen 15. Jahrh. bis 1767, Ent führung 1534, Münzverfälschung 1700, Vergehen gegen die Sittlichkeit 1525—1764, Vergehen gegen Ehre 1466—1764, Bettler und Vagabunden 1671—1766, Sühne- briefe). — Prozeßverfahren (Geleit zum Recht 1456—1621, Geleit zum Verfahren 1477—1776, Formeln für die Halsgerichte 16. Jahrhundert, Richtermanuale 1601—1612, um Strafnachsicht oder Milderung 1588—1640, Steckbriefe 16. Jahr-- hundert bis 1769, Vers und Ausbürgungen 15. Jahrh. bis 1584). — Strafen (Todes- urteile 1656—1765, Landesverweisungen, Pranger, Stauppenschlagen 1475—1752, Haft 1621—1634, Hast im Keller 1595, Zuchthaus 1726—1741, Galeeren 1726, Urfehden 1406—1701). Insgesamt 5 Faszikel. 15. Wehrwesen: Befehdungen und Befeindungen (Fehde-Erklärungen 1469 bis 1534, Stadtfeinde 1406—1530, Torsperre 1623—1794). — Söldner (Hauptleute 1403—1593, Söldner 1428—1599, Stadtsoldaten 1619—1694), Stadtwehr (Stadt schützen 1487—1657, Schießgesellen 1546—1716, Bürgerwache 15. Jahrh. bis 1773, Stadtoffiziere 1610—1769, Zeugnisse 1519—1758), Stadtbedienstete für Ver- teidigung (Büchsenmeister 1468—1567, Pulvermacher 1531—1678, Plattner 1575 bis 1621), Besestigung (Stadtbefestigung 1453—1550, Kaiserliche Festung 1641—1765. Musterungen der Stadtbevölkerung 15. Jahrh. bis 1739, Musterungen der Land¬ bevölkerung 1500—1625. Insgesamt 5 Faszikel. 16. Bauwesen: Stadtmeister und Stadtbaumeister 1634—1701, Rathaus 1697—1726, Geschirrhaus 1597, Steinhaus 1250—1759, Englersturm 1608, Brük- ken und Straßen 1709—1770, Steg am Slawitzen 1577—1595, Kanäle 1503—1727, Pflasterung 1650—1656, Privatbauten 15. Jahrh. bis 1620, Wassersachen (Röhr- wasser 1549—1778, Röhrkasten 1704—1764). Alles in einem Faszikel. 17. Armenwesen: Bruderhaus 1450—1791, Seelhaus 1440—1634, Spital 1448—1757, Siechenhäuser 1541—1742, Reiche Schüssel 1592—1626, St. Jodok 1599, Armeninstitut 1787, Stiftungen (vom 16. bis ins 18. Jahrhundert), Gesuche um Unterstützungen 1529—1753, Bettelwesen (Bettelrichter 1620, Vize-Bettel- richter 1725, Bettler-Musterungen 1617—1620). 2 Faszikel. 78
12. Polizeiliches: Verordnungen verschiedenen Inhalts 1465—1847, Schul- ordnung um 1350, Marktordnungen 1350—1847, Schröterordnung 1403, Spiel= ordnung 1467, Weinordnungen 1474—1565, Arbeits und Lohnordnung 1490 bis 1698, Mahl= und Backordnungen 1555 u. 1572, Vormundschaftsordnung 1563, Salzordnungen 1565 u. 1620, Verordnungen wegen der Fastnachtsspiele 1576 bis 1607, Verordnung in Ehesachen 1585, Leihlaufs, Hochzeits- und Kindstauf- ordnungen 1596—1701, Verordnungen wegen der Sonn und Feiertagsheiligung 1576—1715. — „Polizei-Akta“ 1755—1762, Feuerpolizei (Feuerschau 1585—1579, Feuerschäden 1626—1809, Feuerlösch-Ordnungen und Feuerlösch-Apparate 1689 bis 1779, Rauchfangkehrer 1773—1775), Häuser-Konskription. (3 Faszikel.) 13. Zivilrechtssachen: Vermischte 1414—1799, Geldklagen 1466—1735, Lohn- sachen 16. Jahrhundert, Kaufsangelegenheiten 1758—1760, Erbschaftssachen 1446 bis 1788, Schuldsachen 1384—1788. Insgesamt 7 Faszikel. 14. Strafrechtssachen: Delikte (Hochverrat und Stadtverrat 1623, 1634, Mord und Totschlag 1467—1754, Gotteslästerung, Raub 1450—1764, Diebstahl, Betrug, Veruntreuung 1468—1781, Körperliche Verletzungen 15. Jahrh. bis 1767, Ent führung 1534, Münzverfälschung 1700, Vergehen gegen die Sittlichkeit 1525—1764, Vergehen gegen Ehre 1466—1764, Bettler und Vagabunden 1671—1766, Sühne- briefe). — Prozeßverfahren (Geleit zum Recht 1456—1621, Geleit zum Verfahren 1477—1776, Formeln für die Halsgerichte 16. Jahrhundert, Richtermanuale 1601—1612, um Strafnachsicht oder Milderung 1588—1640, Steckbriefe 16. Jahr-- hundert bis 1769, Vers und Ausbürgungen 15. Jahrh. bis 1584). — Strafen (Todes- urteile 1656—1765, Landesverweisungen, Pranger, Stauppenschlagen 1475—1752, Haft 1621—1634, Hast im Keller 1595, Zuchthaus 1726—1741, Galeeren 1726, Urfehden 1406—1701). Insgesamt 5 Faszikel. 15. Wehrwesen: Befehdungen und Befeindungen (Fehde-Erklärungen 1469 bis 1534, Stadtfeinde 1406—1530, Torsperre 1623—1794). — Söldner (Hauptleute 1403—1593, Söldner 1428—1599, Stadtsoldaten 1619—1694), Stadtwehr (Stadt schützen 1487—1657, Schießgesellen 1546—1716, Bürgerwache 15. Jahrh. bis 1773, Stadtoffiziere 1610—1769, Zeugnisse 1519—1758), Stadtbedienstete für Ver- teidigung (Büchsenmeister 1468—1567, Pulvermacher 1531—1678, Plattner 1575 bis 1621), Besestigung (Stadtbefestigung 1453—1550, Kaiserliche Festung 1641—1765. Musterungen der Stadtbevölkerung 15. Jahrh. bis 1739, Musterungen der Land¬ bevölkerung 1500—1625. Insgesamt 5 Faszikel. 16. Bauwesen: Stadtmeister und Stadtbaumeister 1634—1701, Rathaus 1697—1726, Geschirrhaus 1597, Steinhaus 1250—1759, Englersturm 1608, Brük- ken und Straßen 1709—1770, Steg am Slawitzen 1577—1595, Kanäle 1503—1727, Pflasterung 1650—1656, Privatbauten 15. Jahrh. bis 1620, Wassersachen (Röhr- wasser 1549—1778, Röhrkasten 1704—1764). Alles in einem Faszikel. 17. Armenwesen: Bruderhaus 1450—1791, Seelhaus 1440—1634, Spital 1448—1757, Siechenhäuser 1541—1742, Reiche Schüssel 1592—1626, St. Jodok 1599, Armeninstitut 1787, Stiftungen (vom 16. bis ins 18. Jahrhundert), Gesuche um Unterstützungen 1529—1753, Bettelwesen (Bettelrichter 1620, Vize-Bettel- richter 1725, Bettler-Musterungen 1617—1620). 2 Faszikel. 78
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18. Kulturelles: Verschiedene Wissenschaften 1542—1751, Archin 1636—1822, Bibliothek 1624—1739, Theater 1610—1870, Kunst und Kunftgewerbe (Musik 1581—1822, Steinmetze, Baumeister 1476—1597, Bildhauer 1581—1608, Maler 1487—1751, Buchdrucker 1508—1560, Buchhandel 1574—1804, Bilderhändler 1753—1781), Volkskunde (Gebräuche 1595—1619, Aberglaube 1679). Insgesamt 3 Faszikel. 19. Unterrichtswesen: Lateinschule (Akten von 1463—1763, Prosessoren 1774 bis 1814, Studenten 1731—1840), Deutsche Schulen (Instruktionen 1666—1776, Schulhalter 1475—1803, Rechenmeister und Modisten 1540—1597, Akten über verschiedene Schulangelegenheiten einzelner Schulen 1760—1858, Fechtschule um 1600, Landschulen um 1800). Insgesamt 6 Faszikel. 20. Sanitätswesen: Physikus 1410—1780, Arzte und Chirurgen 1591—1787, Wundärzte, Bader und Barbiere 1501—1796, Apotheker 1512—1785, Arznei¬ mittel 1572—1740, Hebammen 1585—1741, Seelweiber 1625, Friedhof 1594—1732, Totengräber 1633—1672, Sanitätsvorkehrungen 1521—1832, Pest und Seuchen 1598—1738, Viehseuchen 1712—1838. Insgesamt 3 Faszikel. 21. Sauerbrunn: 3 Faszikel mit Akten aus der Zeit von 1589—1795. 22. Bergbau: 2 Faszikel mit Akten aus der Zeit von 1476—1811. 23. Waldwirtschaft und Jagd: 1 Faszikel mit Akten aus der Zeit von 1379—1796. 24. und 25. Fischerei, Flößerei und Teichwirtschaft: Akten aus der Zeit von 1579—1793. 26. Mühlwesen: 1 Faszikel mit Akten aus der Zeit von 1522—1775. 27. Brauwesen: Meth 15. Jahrh.—1635, Brau und Schankwesen 1491—1872. Insgesamt 9 Faszikel. 28. Handel und Verkehr: Egerer Kaufleute auswärts 1460—1694, Jahr märkte 1567 bis 19. Jahrh., Markt und Stapelrecht 1579—1724, Salzhandel 1564 bis 18. Jahrh., Viehhandel 1492—1756, Export und Import 1694—1796, Zoll und Maut 1472—1775. Insgesamt 4 Faszikel. 29. Industrie: Manufakturen 1709—1796 (4 Faszikel). 30. Geistliche Angelegenheiten: a) Allgemeines: Bestand 1694—1799, Stola-Taxen 1750, Prozessionen 1494 bis 1768, Stiftsbriese 1530—1796. b) Kirchen und Kapellen: St. Niklas (Gebäu 1454—1743, Vermögen und Kirchenbaugeld 15. Jahrh. bis 1796, Messestipendien 1340—1700, Altäre 1465 bis 1769, Gottesdienst im 18. Jahrhundert, St. Vinzenzi 1689—1775, Kirchenornat und Meßgefäßze 1514—1666, Glocken 1436—1749, Kirchenmusik 1488—1768, Be gräbnisse in der Kirche und Kirchenstühle 1564 bis 18. Jahrh., Kirchendiener 1630—1779, Pfarrhof 1611—1774, Friedhof 1428); St. Johannis (1464—1751); Frauens oder Maria-Heimsuchungskirche (1510—1679); Karnerkirchlein (1780); 79
18. Kulturelles: Verschiedene Wissenschaften 1542—1751, Archin 1636—1822, Bibliothek 1624—1739, Theater 1610—1870, Kunst und Kunftgewerbe (Musik 1581—1822, Steinmetze, Baumeister 1476—1597, Bildhauer 1581—1608, Maler 1487—1751, Buchdrucker 1508—1560, Buchhandel 1574—1804, Bilderhändler 1753—1781), Volkskunde (Gebräuche 1595—1619, Aberglaube 1679). Insgesamt 3 Faszikel. 19. Unterrichtswesen: Lateinschule (Akten von 1463—1763, Prosessoren 1774 bis 1814, Studenten 1731—1840), Deutsche Schulen (Instruktionen 1666—1776, Schulhalter 1475—1803, Rechenmeister und Modisten 1540—1597, Akten über verschiedene Schulangelegenheiten einzelner Schulen 1760—1858, Fechtschule um 1600, Landschulen um 1800). Insgesamt 6 Faszikel. 20. Sanitätswesen: Physikus 1410—1780, Arzte und Chirurgen 1591—1787, Wundärzte, Bader und Barbiere 1501—1796, Apotheker 1512—1785, Arznei¬ mittel 1572—1740, Hebammen 1585—1741, Seelweiber 1625, Friedhof 1594—1732, Totengräber 1633—1672, Sanitätsvorkehrungen 1521—1832, Pest und Seuchen 1598—1738, Viehseuchen 1712—1838. Insgesamt 3 Faszikel. 21. Sauerbrunn: 3 Faszikel mit Akten aus der Zeit von 1589—1795. 22. Bergbau: 2 Faszikel mit Akten aus der Zeit von 1476—1811. 23. Waldwirtschaft und Jagd: 1 Faszikel mit Akten aus der Zeit von 1379—1796. 24. und 25. Fischerei, Flößerei und Teichwirtschaft: Akten aus der Zeit von 1579—1793. 26. Mühlwesen: 1 Faszikel mit Akten aus der Zeit von 1522—1775. 27. Brauwesen: Meth 15. Jahrh.—1635, Brau und Schankwesen 1491—1872. Insgesamt 9 Faszikel. 28. Handel und Verkehr: Egerer Kaufleute auswärts 1460—1694, Jahr märkte 1567 bis 19. Jahrh., Markt und Stapelrecht 1579—1724, Salzhandel 1564 bis 18. Jahrh., Viehhandel 1492—1756, Export und Import 1694—1796, Zoll und Maut 1472—1775. Insgesamt 4 Faszikel. 29. Industrie: Manufakturen 1709—1796 (4 Faszikel). 30. Geistliche Angelegenheiten: a) Allgemeines: Bestand 1694—1799, Stola-Taxen 1750, Prozessionen 1494 bis 1768, Stiftsbriese 1530—1796. b) Kirchen und Kapellen: St. Niklas (Gebäu 1454—1743, Vermögen und Kirchenbaugeld 15. Jahrh. bis 1796, Messestipendien 1340—1700, Altäre 1465 bis 1769, Gottesdienst im 18. Jahrhundert, St. Vinzenzi 1689—1775, Kirchenornat und Meßgefäßze 1514—1666, Glocken 1436—1749, Kirchenmusik 1488—1768, Be gräbnisse in der Kirche und Kirchenstühle 1564 bis 18. Jahrh., Kirchendiener 1630—1779, Pfarrhof 1611—1774, Friedhof 1428); St. Johannis (1464—1751); Frauens oder Maria-Heimsuchungskirche (1510—1679); Karnerkirchlein (1780); 79
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Rathauskapelle (1454—1460); St. Jodok (1444—1799); St. Sebastian beim Sie- chenhaus (1677); Dölitzkapelle (1799); Maria-Weyherkapelle bei Matzelbach (1799); c) Geistlichkeit: Geistliche vor der evangelischen Zeit 15. Jahrh. bis 1564, Geistliche während der evangelischen Zeit 1573—1627, Geistliche nach der evange lischen Zeit 1641—1798, Korrespondenz mit dem Bischof und dem Konsistorium in Regensburg 1546—1801. d) Religionssachen: Akten bis 1467, Haeresie des Livin von Wirsperg 1466, Rechtgläubigkeit der Stadt 1466—1468, Interdikt 1466—1482, Allgemeines 1489—1564. Akten der Reformationszeit 1565—1628, Akten der Gegenreforma tionszeit 1628—1673, Vermögensschätzungen der Emigranten, Verzeichnis der Emigrationsgelder, Fünftel-Berechnungen 1624—1632. e) Orden: Deutschherren (Die Deutschordenscommenda in Eger) 1395—1626, Maltheser (Johanniter) 1608—1803, Jesuiten 1629—1778, Kreuzherren 1235 bis 1802, Klarissinnen 1391—1800, Dominikaner 1314—1802, Franziskaner 1443 bis 1782. Die Unterabteilung „Geistliche Angelegenheiten“ zählt insgesamt 41 Faszikel. 31. Burg= und Burggrafenamt: Burg als Gebäude 1441—1784, Burgkapelle 1505—1770, Rechnungen 1500 bis 19. Jahrh., Burglehen 1550—1777, Burg untertanen 1344—1755, Burgpfleger und Burggrafen 1342—1777. Insgesamt 10 Faszikel. 32. Adel und Ritterschaft: Akten von 1315—1549, Prozeßakten von 1550 bis 1781. Insgesamt 12 Faszikel. 33. Zünfte: Allgemeines (Handwerkerordnungen 1548—1797, Korresponden zen 1549—1596, Rechnungen 1788—1792, Verschiedenes), Einzelne (Altreiße, —d. s. Flickschuster 1717, Barett-Sockenstricker 1708, Bader und Barbiere, Bäcker 1536—1797, Beutler und Handschuhmacher 1617—1833, Binder 1477—1841, Bräuer 1460—1845, Branntweinbrenner 1505—1733, Buchbinder 1754—1844, Büchsenmacher 1626—1713, Communzunft 1658—1829, Drechsler 1534—1792, Drucker (Leinwand-) 1758, Färber 1630—1794, Feilenhauer 1778—1794, Flasch¬ ner 1559—1827, Gastwirte 1634—1782, Glaser 1583—1840, Glockengieser 1747, Goldarbeiter 1574—1788, Gold und Silberdrahtzieher 1776, Gürtler 1440—1793, Händler 1735—1776, Hafner 1511—1790, Handschuhmacher 1747—1752, Harles- weber 1626, Hufschmiede und Wagner 1440—1805, Hutmacher 15. Jahrh. bis 1792, Instrumentenmacher 1759, Juweliere 1626, Kammacher 1724, Kartenmacher 1536—1539, Kesselflicker 1586, Knopfmacher 1789, Kunstweber 1727, Kürschner 1490—1812, Lebzeltner 1745—1792, Leinweber 1543—1794, Maler 15. Jahrh. bis 1790, Maurer und Bauhandwerker 1559—1847, Messerschmiede 1539—1609, Methsieder 1539, Metzger 1460—1739, Müller 1414—1851, Mulzer 15. Jahrh. bis 1646, Nadler, 1632—1850, Nagelschmiede 1763—1796, Papiermacher 1572—1779, Pergamenter 1745—1755, Pfefferküchler 1589—1618, Pflastersetzer 1789, Platt ner 1570—1634, Posamentiere 1774, Pulvermacher 1534—1635, Rauchfangkehrer 1635—1676, Riemer 1548—1842, Ringmacher 1598, Rotgerber 1458—1793, Rotgie- ßer 1785, Rotschmiede 1610—1772, Säckler 1585—1635, Sattler 1550—1847, Schlot terbecken 1634, Schlofser 1581—1841, Schneider 1474—1851, Schuhmacher 1539 bis 1792, Schützen und Schießgesellen ab 15. Jahrh., Seidenstricker und Seiden wirker 1522—1779, Seifensieder und Wachszieher ab 1595, Seiler 1538—1614, 80
Rathauskapelle (1454—1460); St. Jodok (1444—1799); St. Sebastian beim Sie- chenhaus (1677); Dölitzkapelle (1799); Maria-Weyherkapelle bei Matzelbach (1799); c) Geistlichkeit: Geistliche vor der evangelischen Zeit 15. Jahrh. bis 1564, Geistliche während der evangelischen Zeit 1573—1627, Geistliche nach der evange lischen Zeit 1641—1798, Korrespondenz mit dem Bischof und dem Konsistorium in Regensburg 1546—1801. d) Religionssachen: Akten bis 1467, Haeresie des Livin von Wirsperg 1466, Rechtgläubigkeit der Stadt 1466—1468, Interdikt 1466—1482, Allgemeines 1489—1564. Akten der Reformationszeit 1565—1628, Akten der Gegenreforma tionszeit 1628—1673, Vermögensschätzungen der Emigranten, Verzeichnis der Emigrationsgelder, Fünftel-Berechnungen 1624—1632. e) Orden: Deutschherren (Die Deutschordenscommenda in Eger) 1395—1626, Maltheser (Johanniter) 1608—1803, Jesuiten 1629—1778, Kreuzherren 1235 bis 1802, Klarissinnen 1391—1800, Dominikaner 1314—1802, Franziskaner 1443 bis 1782. Die Unterabteilung „Geistliche Angelegenheiten“ zählt insgesamt 41 Faszikel. 31. Burg= und Burggrafenamt: Burg als Gebäude 1441—1784, Burgkapelle 1505—1770, Rechnungen 1500 bis 19. Jahrh., Burglehen 1550—1777, Burg untertanen 1344—1755, Burgpfleger und Burggrafen 1342—1777. Insgesamt 10 Faszikel. 32. Adel und Ritterschaft: Akten von 1315—1549, Prozeßakten von 1550 bis 1781. Insgesamt 12 Faszikel. 33. Zünfte: Allgemeines (Handwerkerordnungen 1548—1797, Korresponden zen 1549—1596, Rechnungen 1788—1792, Verschiedenes), Einzelne (Altreiße, —d. s. Flickschuster 1717, Barett-Sockenstricker 1708, Bader und Barbiere, Bäcker 1536—1797, Beutler und Handschuhmacher 1617—1833, Binder 1477—1841, Bräuer 1460—1845, Branntweinbrenner 1505—1733, Buchbinder 1754—1844, Büchsenmacher 1626—1713, Communzunft 1658—1829, Drechsler 1534—1792, Drucker (Leinwand-) 1758, Färber 1630—1794, Feilenhauer 1778—1794, Flasch¬ ner 1559—1827, Gastwirte 1634—1782, Glaser 1583—1840, Glockengieser 1747, Goldarbeiter 1574—1788, Gold und Silberdrahtzieher 1776, Gürtler 1440—1793, Händler 1735—1776, Hafner 1511—1790, Handschuhmacher 1747—1752, Harles- weber 1626, Hufschmiede und Wagner 1440—1805, Hutmacher 15. Jahrh. bis 1792, Instrumentenmacher 1759, Juweliere 1626, Kammacher 1724, Kartenmacher 1536—1539, Kesselflicker 1586, Knopfmacher 1789, Kunstweber 1727, Kürschner 1490—1812, Lebzeltner 1745—1792, Leinweber 1543—1794, Maler 15. Jahrh. bis 1790, Maurer und Bauhandwerker 1559—1847, Messerschmiede 1539—1609, Methsieder 1539, Metzger 1460—1739, Müller 1414—1851, Mulzer 15. Jahrh. bis 1646, Nadler, 1632—1850, Nagelschmiede 1763—1796, Papiermacher 1572—1779, Pergamenter 1745—1755, Pfefferküchler 1589—1618, Pflastersetzer 1789, Platt ner 1570—1634, Posamentiere 1774, Pulvermacher 1534—1635, Rauchfangkehrer 1635—1676, Riemer 1548—1842, Ringmacher 1598, Rotgerber 1458—1793, Rotgie- ßer 1785, Rotschmiede 1610—1772, Säckler 1585—1635, Sattler 1550—1847, Schlot terbecken 1634, Schlofser 1581—1841, Schneider 1474—1851, Schuhmacher 1539 bis 1792, Schützen und Schießgesellen ab 15. Jahrh., Seidenstricker und Seiden wirker 1522—1779, Seifensieder und Wachszieher ab 1595, Seiler 1538—1614, 80
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Siebmacher 1630, Spengler 1749—1792, Sporer 1684—1712, Steinhauer 1500 bis 1795, Strumpfwirker ab 1682, Tischler ab 1577, Töpfer ab 1566, Tuchmacher 1420—1792, Tuchscherer 1701—1792, Weißgerber 1618—1694, Zeugmacher ab 1531, Ziegeldecker ab 1791, Ziegelstreicher 1524, Zimmerleute 1602, Zinngießer 1721—1792, Zuckerbäcker 1536—1541; Handwerker auf dem Lande 1606—1843). Die Unterabteilung „Zünfte“ zählt insgesamt 37 Faszikel. 34. Körperschaften: Bruderschaften 1757—1787, Judenschaft (Allgemeines 1433—1709, Streitigkeiten der Juden mit den Zünften 1611—1781, Einzelne Juden 1436—1770, Judenverbrennungen). Insgesamt 3 Faszikel. 35. Geschlechter: Adelfried 1470, Adler 1527—1724, Aichler 1562—1715, Albert 1464—1625, Albrecht 1531—1541, Althans 1528, Altschaffer 1524, Amer 1489, Amschler 1527—1554, Angermann 1732—1768, Antoni 1537—1761, Arz- berger 1557, Ascherhans 1487. Bab 1633, Pachelbel 15. Jahrh. bis 1748, Bachmann 1443, Baier 1467—1768, Bareuther 1631—1696, Barthel 1582, Partfischer 1481, Bauer 1585—1634, Paul 15. Jahrh. bis 1530, Baumann 16. Jahrh. und 1729, Peck 1600, Pecker 15. Jahrh. und 1605, Behaim 1530—1558, Behner 1719—1779, Bär 15. Jahrh. bis 1730, —Pensler 1600, Berg von Reinfeld 1649, Bergauer 1750, Bernhard 1636 und 1734, Perner 1484, Bernreuter 16. Jahrh. und 1763, Peschel 1508, Besnecker 1708—1735, Peter 1739, Peumel 1462, Pfannstiel 1490, Pfautsch 1717 u. 1721, Psister 1610 und 1624, Pflaum 1696, Pfrenger 1589—1610, Philipp 1574, Bigatto 1685—1748, Pillet 1711—1721, Binder 1490—1530, Pirner 1469—1746, Piro 1722, Bischof 1748—1756, Bitterling 1619, Planer 1471, Blank 1473—1735, Plaß 1456 u. 1714, Blechschmied 1728—1754, Pobenberger 1459, Bock 1467—1729, Bodensteiner 1565—1577, Podmer 1437, Böhm 1625—1768, Pöller 1758, Poland 1585—1730, Popp 1700—1729, Pestel 1492, Prager 15. Jahrh., Praetorius 1594—1658, Brandner 1486—1626, Braun 1649—1756, Breit 1504—1637, Brentano 1763, Procher 1611, Pruckler 15. Jahrh., Brudling 1488, Brunner 1463—1666, Brusch 1520—1734, Brusch von Neuberg 1703—1764, Püchelberger 1403—1567, Bürger 1737, Büttner 1517, Pützel 1507—1784, Puntzler 1621, Burggraf 1486—1761, Burkhart 1467—1519, Purkl 1541. Cammerer 1604—1799, Carlsohn 1677 u. 1688, Christel (Christoph) 1489 bis 1618, Claus 1509, Clemayer 1499—1768, Clos 15. Jahrh. bis 1569, Conrad 1582—1752, Craft 1610, Cramer 1446—1722, Craner 1732, Creuzer 1567, Cuntz 1490—1619, Czinck 1419. Daniel 1460—1614, Delnitzer 1352—1490, Denk 15. Jahrh. und 1508, Dern- stein 15. Jahrh., Deschauer 1533—1747, Dietel 1594—1831, Diener 1472 u. 1495, Dirr 1689 u. 1758, Dietrich 1470—1642, Divalle 1825, Döbreiner 1484, Dörfler 1488—1507, Doman 1503, Dongrießel 1499, Dorsch 1696, Drawel 1586 u. 1589, Dreißigmark 1423—1496, Dreschoff 1509, Dreischerf 1436—1457, Dressel 1622 bis 1749, Dregsel 1492, Düringer 15. Jahrh. Ebenhans 1575, Eberhart 15. Jahrh. bis 1717, Eberl 1616, Eck 1487—1684, Egerer 1520, Eman 1440, Elbogner 1470—1525, Ellich 15. Jahrh., Endres 1511—1531, Enenkel 1639, Entmann 1474, Erhard 1463 u. 1716, Erlbeck 15. Jahrh., Ernst 1613—1788, Ernstberger 1700 u. 1741. Fabari 1773, Faber 1674, Fabian 1577 u. 1589, Falk 1495, Feet 17. Jahrh., Felber 1539, Fellenbaum 1575, Fichtl 1616, Ficker 1483—1609, Fille 1627, Fischbach 81
Siebmacher 1630, Spengler 1749—1792, Sporer 1684—1712, Steinhauer 1500 bis 1795, Strumpfwirker ab 1682, Tischler ab 1577, Töpfer ab 1566, Tuchmacher 1420—1792, Tuchscherer 1701—1792, Weißgerber 1618—1694, Zeugmacher ab 1531, Ziegeldecker ab 1791, Ziegelstreicher 1524, Zimmerleute 1602, Zinngießer 1721—1792, Zuckerbäcker 1536—1541; Handwerker auf dem Lande 1606—1843). Die Unterabteilung „Zünfte“ zählt insgesamt 37 Faszikel. 34. Körperschaften: Bruderschaften 1757—1787, Judenschaft (Allgemeines 1433—1709, Streitigkeiten der Juden mit den Zünften 1611—1781, Einzelne Juden 1436—1770, Judenverbrennungen). Insgesamt 3 Faszikel. 35. Geschlechter: Adelfried 1470, Adler 1527—1724, Aichler 1562—1715, Albert 1464—1625, Albrecht 1531—1541, Althans 1528, Altschaffer 1524, Amer 1489, Amschler 1527—1554, Angermann 1732—1768, Antoni 1537—1761, Arz- berger 1557, Ascherhans 1487. Bab 1633, Pachelbel 15. Jahrh. bis 1748, Bachmann 1443, Baier 1467—1768, Bareuther 1631—1696, Barthel 1582, Partfischer 1481, Bauer 1585—1634, Paul 15. Jahrh. bis 1530, Baumann 16. Jahrh. und 1729, Peck 1600, Pecker 15. Jahrh. und 1605, Behaim 1530—1558, Behner 1719—1779, Bär 15. Jahrh. bis 1730, —Pensler 1600, Berg von Reinfeld 1649, Bergauer 1750, Bernhard 1636 und 1734, Perner 1484, Bernreuter 16. Jahrh. und 1763, Peschel 1508, Besnecker 1708—1735, Peter 1739, Peumel 1462, Pfannstiel 1490, Pfautsch 1717 u. 1721, Psister 1610 und 1624, Pflaum 1696, Pfrenger 1589—1610, Philipp 1574, Bigatto 1685—1748, Pillet 1711—1721, Binder 1490—1530, Pirner 1469—1746, Piro 1722, Bischof 1748—1756, Bitterling 1619, Planer 1471, Blank 1473—1735, Plaß 1456 u. 1714, Blechschmied 1728—1754, Pobenberger 1459, Bock 1467—1729, Bodensteiner 1565—1577, Podmer 1437, Böhm 1625—1768, Pöller 1758, Poland 1585—1730, Popp 1700—1729, Pestel 1492, Prager 15. Jahrh., Praetorius 1594—1658, Brandner 1486—1626, Braun 1649—1756, Breit 1504—1637, Brentano 1763, Procher 1611, Pruckler 15. Jahrh., Brudling 1488, Brunner 1463—1666, Brusch 1520—1734, Brusch von Neuberg 1703—1764, Püchelberger 1403—1567, Bürger 1737, Büttner 1517, Pützel 1507—1784, Puntzler 1621, Burggraf 1486—1761, Burkhart 1467—1519, Purkl 1541. Cammerer 1604—1799, Carlsohn 1677 u. 1688, Christel (Christoph) 1489 bis 1618, Claus 1509, Clemayer 1499—1768, Clos 15. Jahrh. bis 1569, Conrad 1582—1752, Craft 1610, Cramer 1446—1722, Craner 1732, Creuzer 1567, Cuntz 1490—1619, Czinck 1419. Daniel 1460—1614, Delnitzer 1352—1490, Denk 15. Jahrh. und 1508, Dern- stein 15. Jahrh., Deschauer 1533—1747, Dietel 1594—1831, Diener 1472 u. 1495, Dirr 1689 u. 1758, Dietrich 1470—1642, Divalle 1825, Döbreiner 1484, Dörfler 1488—1507, Doman 1503, Dongrießel 1499, Dorsch 1696, Drawel 1586 u. 1589, Dreißigmark 1423—1496, Dreschoff 1509, Dreischerf 1436—1457, Dressel 1622 bis 1749, Dregsel 1492, Düringer 15. Jahrh. Ebenhans 1575, Eberhart 15. Jahrh. bis 1717, Eberl 1616, Eck 1487—1684, Egerer 1520, Eman 1440, Elbogner 1470—1525, Ellich 15. Jahrh., Endres 1511—1531, Enenkel 1639, Entmann 1474, Erhard 1463 u. 1716, Erlbeck 15. Jahrh., Ernst 1613—1788, Ernstberger 1700 u. 1741. Fabari 1773, Faber 1674, Fabian 1577 u. 1589, Falk 1495, Feet 17. Jahrh., Felber 1539, Fellenbaum 1575, Fichtl 1616, Ficker 1483—1609, Fille 1627, Fischbach 81
Strana 82
1569—1669, Fischer 1471—1768, Flauger 1504—1625, Fleischhacker 1476, Flenz 1608, Fleyschhensel 1525, Flütner 1490—1544, Forster 1508 u. 1539, Frank 15. Jahrh. bis 1752, Frankengrüner 1398—1591, Frankmann 1704, Franz 1466 bis 1638, Freisleben 1512—1761, Freitag 16. Jahrh. und 1621, Fretschner 1696, Fribel 1730, Friedmann 1490, Friedrich 1544—1810, Friedel 1472—1766, Frie sel 1466—1768, Frischeisen 1483—1669, Frischherz 1595 u. 1631, Fritsch 1537 bis 1769, Fritschhans 1525—1726, Frölich 1556—1685, Frosch 1521—1623, Fuchs 1525—1753, Fuhrmann 1495 u. 1519, Funk 1749, Funckner 1485, Futter 1732. Gabler 1475—1709, Gartner 1474—1566, Gemeiner 1473 u. 1474, Gerhard (Gebhard) 1721—1722, Gerstner 15. Jahrh. bis 1644, Geyer 1495, Gleich 1478, Glesel 1472—1534, Glatz 1525, Glietz 1633—1635, Glier 1521—1634, Göhl 1475 und 1477, Gößel 1562, Götz 1475—1768, Götzl 1471—1797, Goldschmied 1474 bis 1506, Goßler 1544, Göswein 1349, Gottfried 1485—1758, Gotschalt 1549, Gots- mann 1531, Grabmer 1489, Gradl 1486—1768, Graf 1495—1550, Grassolt 1608 bis 1748, Graunhofer 1466, Grems 1441—1635, Grempelsetzer 1510—1539, Gries- hammer 1620, Grillmaier 1552—1767, Groß 1586—1773, Großmann 1488, Gros- soth 1560, Gruber 1486—1768, Grüner 1479—1826 (dazu kommi dann noch der einige Faszikel umfassende Nachlaßz Sebastian Grüners), Grünreif 1502 u. 1517, Gschihan 1770—1863, Günther 1473—1716, Gürtler 1465—1525, Gumerauer 1424—1437, Gutleben 1565, Gutsmut 1555. Haberhans 1504—1619, Habermann 1472—1539, Habicht 1582, Häberle 1612, Hackenschmied 1490—1530, Hänfling 1701 u. 1704, Hafner 1474 u. 1505, Heinl 1488—1786, Haintz 1538, Halbbauer 1483, Halbritter 1471—1560, Haller 1431 bis 1531, Halmschneider 1539, Halos 1495, Hammer 1502—1697, Hammerschmied 1479—1585, Hanekamp 1504 u. 1519, Hans 1485 u. 1532, Harter 15. Jahrh., Hartmann 1494, Hartung 1615, Haß 1479 u. 1603, Hajenzagel 1489, Hahlacher 1604, Hatzolt 1527 u. 1535, Haubner 1484 u. 1495, Hauenschild 1493—1498, Hauenstein 1483—1495, Hausner 1463—1609, Hanm 1550, Hecht 1453—1772, Heckel 1427—1768, Hedwig 1507—1533, Heher 1495, Heidenreich 1480 u. 1481, — Helas 1537, Helborn 1592, Helm 1463—1707, Herbeck 1620—1758, Heegenberger 1614, Hergesell 1609—1687, Hermann 1512—1717, Hermanner 1467—1574, Herold 1467—1787, Hertel 1479—1634, Heiligschwert 1483, Hobart 1490—1542, Hochmuter 1495, Höfer 1308—1738, Höfler 1613, Hölzel 1572, Honiger 1492 u. 1495, Hörmann 1645 u. 1651, Hosner (Hopfner) 1490—1545, Hofmann 1499 u. 1717—1768, Holdrung 1636 u. 1644, Holdorf 1518—1660, Holles 1548, Holzmann 1586 u. 1611, Hornik 1612—1644, Hossigl 1465, Hoyer 1498—1542, Hünerle 1619, Hüter (Huter) 1476—1576, Hüttel 1477 und 16. Jahrh., Hufnagel 1453—1484, Hulderhas 1492. Imer 1507—1744, Irrgang 1561, Jakob 1510—1608, Jekel 1487 u. 1490, Jeger 1494—1588, Johel 1489, Jordan 1490, Junckher 1327—1770, Junghans 1589—1607, Jur 1403—1529. Käßz 1749, Kahla 1744—1759, Kaiser 1505 u. 1719, Kandler 1487 und 16. Jahrhundert, Karg 1507 u. 1592, Karhut 1745, Keckstein 1531, Keilhau 1440 bis 1724, Kel (Keil) 1484—1586, Kelhau 1505—1509, Keller 1544, Kemmnitzer 1594 bis 1664, Kern 1559—1757, Kesselboden 1516, Resselhut 1504—1514, Keßler 1465 bis 1606, Ketzendorfer 1409, Keinitz 1707, Kieß 1610, Kieser 1475—1567, Kitzkatz 1581—1612, Kleindienst 1541, Klett 1479, Kliebhahn 1499—1608, Klier 1729 u. 1730, Klingl 1696, Klinkervogel 1491—1676, Klopfer 1399—1419, Klotz 1736 u. 82
1569—1669, Fischer 1471—1768, Flauger 1504—1625, Fleischhacker 1476, Flenz 1608, Fleyschhensel 1525, Flütner 1490—1544, Forster 1508 u. 1539, Frank 15. Jahrh. bis 1752, Frankengrüner 1398—1591, Frankmann 1704, Franz 1466 bis 1638, Freisleben 1512—1761, Freitag 16. Jahrh. und 1621, Fretschner 1696, Fribel 1730, Friedmann 1490, Friedrich 1544—1810, Friedel 1472—1766, Frie sel 1466—1768, Frischeisen 1483—1669, Frischherz 1595 u. 1631, Fritsch 1537 bis 1769, Fritschhans 1525—1726, Frölich 1556—1685, Frosch 1521—1623, Fuchs 1525—1753, Fuhrmann 1495 u. 1519, Funk 1749, Funckner 1485, Futter 1732. Gabler 1475—1709, Gartner 1474—1566, Gemeiner 1473 u. 1474, Gerhard (Gebhard) 1721—1722, Gerstner 15. Jahrh. bis 1644, Geyer 1495, Gleich 1478, Glesel 1472—1534, Glatz 1525, Glietz 1633—1635, Glier 1521—1634, Göhl 1475 und 1477, Gößel 1562, Götz 1475—1768, Götzl 1471—1797, Goldschmied 1474 bis 1506, Goßler 1544, Göswein 1349, Gottfried 1485—1758, Gotschalt 1549, Gots- mann 1531, Grabmer 1489, Gradl 1486—1768, Graf 1495—1550, Grassolt 1608 bis 1748, Graunhofer 1466, Grems 1441—1635, Grempelsetzer 1510—1539, Gries- hammer 1620, Grillmaier 1552—1767, Groß 1586—1773, Großmann 1488, Gros- soth 1560, Gruber 1486—1768, Grüner 1479—1826 (dazu kommi dann noch der einige Faszikel umfassende Nachlaßz Sebastian Grüners), Grünreif 1502 u. 1517, Gschihan 1770—1863, Günther 1473—1716, Gürtler 1465—1525, Gumerauer 1424—1437, Gutleben 1565, Gutsmut 1555. Haberhans 1504—1619, Habermann 1472—1539, Habicht 1582, Häberle 1612, Hackenschmied 1490—1530, Hänfling 1701 u. 1704, Hafner 1474 u. 1505, Heinl 1488—1786, Haintz 1538, Halbbauer 1483, Halbritter 1471—1560, Haller 1431 bis 1531, Halmschneider 1539, Halos 1495, Hammer 1502—1697, Hammerschmied 1479—1585, Hanekamp 1504 u. 1519, Hans 1485 u. 1532, Harter 15. Jahrh., Hartmann 1494, Hartung 1615, Haß 1479 u. 1603, Hajenzagel 1489, Hahlacher 1604, Hatzolt 1527 u. 1535, Haubner 1484 u. 1495, Hauenschild 1493—1498, Hauenstein 1483—1495, Hausner 1463—1609, Hanm 1550, Hecht 1453—1772, Heckel 1427—1768, Hedwig 1507—1533, Heher 1495, Heidenreich 1480 u. 1481, — Helas 1537, Helborn 1592, Helm 1463—1707, Herbeck 1620—1758, Heegenberger 1614, Hergesell 1609—1687, Hermann 1512—1717, Hermanner 1467—1574, Herold 1467—1787, Hertel 1479—1634, Heiligschwert 1483, Hobart 1490—1542, Hochmuter 1495, Höfer 1308—1738, Höfler 1613, Hölzel 1572, Honiger 1492 u. 1495, Hörmann 1645 u. 1651, Hosner (Hopfner) 1490—1545, Hofmann 1499 u. 1717—1768, Holdrung 1636 u. 1644, Holdorf 1518—1660, Holles 1548, Holzmann 1586 u. 1611, Hornik 1612—1644, Hossigl 1465, Hoyer 1498—1542, Hünerle 1619, Hüter (Huter) 1476—1576, Hüttel 1477 und 16. Jahrh., Hufnagel 1453—1484, Hulderhas 1492. Imer 1507—1744, Irrgang 1561, Jakob 1510—1608, Jekel 1487 u. 1490, Jeger 1494—1588, Johel 1489, Jordan 1490, Junckher 1327—1770, Junghans 1589—1607, Jur 1403—1529. Käßz 1749, Kahla 1744—1759, Kaiser 1505 u. 1719, Kandler 1487 und 16. Jahrhundert, Karg 1507 u. 1592, Karhut 1745, Keckstein 1531, Keilhau 1440 bis 1724, Kel (Keil) 1484—1586, Kelhau 1505—1509, Keller 1544, Kemmnitzer 1594 bis 1664, Kern 1559—1757, Kesselboden 1516, Resselhut 1504—1514, Keßler 1465 bis 1606, Ketzendorfer 1409, Keinitz 1707, Kieß 1610, Kieser 1475—1567, Kitzkatz 1581—1612, Kleindienst 1541, Klett 1479, Kliebhahn 1499—1608, Klier 1729 u. 1730, Klingl 1696, Klinkervogel 1491—1676, Klopfer 1399—1419, Klotz 1736 u. 82
Strana 83
1741, Knapp 1469—1474, Knauf 1533—1709, Kneußel 1440—1653, Knidischek 1758, Knobloch 1585—1718, Knod 1474—1541, Knoll 1450 u. 1621, Knopf 15. Jahrhundert und 1527, Knorrer 1494 u. 1510, Knottner 1456—1637, Koberger 1479 u. 1499, Koch 1471 u. 1474, Köhler 1498—1721, Kölbel 1521—1667, König 1631, Königer 1613 u. 1629, Köstler 1749, Kofent 1543, Kohl 1559, Kohut 1625 bis 1635, Kolb 1531—1747, Kolditz 1422—1572, Koler 1482—1520, Korndorfer 1521 bis 1740, Kotzauer 1585—1590, Kraft 1554 u. 1597, Kraner 1692, Kraus 1486 bis 1770, Kreisel 1479—1512, Kreller 1449—1460, Krems 1602 u. 1665, Kretsch 1573, Kriebel 1494, Kriegelstein 1475—1773, Krines 1614, Kromer 1465, Krompholz 1546, Kropf 1530 u. 1535, Krotsch 1488 u. 1496, Kühhorn 1687 u. 1688, Künzel 1722 u. 1735, Kürzel 1479—1521, Kuhay 1735 u. 1740, Kummer 1519, Kuhn 1510 u. 1559, Kunigunde 1506, Kürschner 1493, Kusch 1606, Kuster 1574 u. 1582, Kuttner 1505, Kutzer 1477—1540, Kyppisch 1469. Lamaner (Lomaner) 1428—1470, Lang 1424—1760, Langhans 1443 u. 1464, Langhoff 1727 u. 1744, Lantsberger 1510, Lapner 1492 u. 1513, Leb 1535, Lede- rer 1440—1752, Leicht 1480—1568, Leiner 1506 u. 1520, Leitner 1692 u. 1695, Lemp 1534—1670, Lenk 1474—1521, Lenher 1512, Lettenfranz 1467, Leupold 1541—1649, Leykeb 1488—1490, Liebhart (Lippert) 1574—1587, Liebhäusel 1484, Liepmann 1487, Lier 1738, Lienbeck (Limbeck) 1528—1770, Lindauer 1578, Lind- ner 15. Jahrh., Lobenstein 1515, Lochner 1454—1716, Löbl 1610 u. 1615, Löhel 1536, Löffler 1575, Löniger 1670, Löw 1546—1760, Lohr 1575—1766, Loimann 1739—1777, Lorenz 1603 u. 1718, Loß 1545 u. 1559, Luderer 1501, Ludwig 1514—1770, Lustner 1546, Lutz 1763—1769. — Macasius 1637 u. 1643, Mänher 1569, Masfer 1706—1768, Maierhöfer 1597 bis 1653, Maler 1501 u. 1597, Malfatti 1761, Mahner 1630—1742, Markhart 1578 u. 1637, Maierl 1491—1762, Marckl 1508—1795, Marstadt 1634—1665, Martin 1562 u. 1757, Martini 1652—1729, Matel 1495, Maurer 1498—1630, Mayer 1495—1768, Meinl 1420—1638, Meltzer 1528, Melwig 1545, Mendel 1546, Menger 1711—1768, Mentzel 1521—1597, Mentzer 1533, Mertel 1494—1635, Mertz 1594—1740, Messerschmied 1527, Michel 1521—1744, Mießel 1518—1525, Minetti 1657—1747, Mittag 1715—1733, Model 1463—1558, Moller 1562, Mo ren 1441—1453, Muck 15. Jahrh. bis 1743, Mühlventzel 1594—1761, Mühlach 1643—1769, Mülfer 1473 u. 1510, Müller (Müllner) 1448—1833, Mümler 1624 bis 1730, Münch 1477, Multz 1562 u. 1575, Muntzer 1603. Nachbar 1743, Nachtrab 1505, Nadler 1505 u. 1523, Nähr 1715—1768, Nag- ler 1521, Naubert 1694 u. 1697, Neberschmied 1519, Neckisch (Netsch) 1510—1722, Neithart 1488, Neubauer 1523, Neumann 1584—1732, Neusel 1541, Neuwirt 1512 u. 1517, Neudel 1550—1582, Nickel 1467—1516, Nickerl 1486 u. 1618, Nol- ler 1491, Nonner 1483—1755, Nürnberger 1589, Nußnickel 1484. Oberländer 1509—1520, Ochs 1506—1507, Oder 1483, Oesterreicher 1435 u. 1607, Oheim 1605, Osmünz 1788—1824, Oftler 1715, Ott 1480—1754, Otto 1638 bis 1769, Otto von Ottenthal 1722—1754. Rab 1741 u. 1749, Räm 1621 u. 1634, Ramenstein 1490—1501, Rampf 1610 bis 1733, Rasp 1567 u. 1583, Ratsamer 1494—1503, Rau 1535 u. 1543, Rauner 1485—1538, Rauscher 1512, Rech 1593—1622, Reck 1519 u. 1613, Reffler 1521, Reich 1468 u. 1472, Reichel 1587—1791, Reichenauer 1440—1719, Reif 1523, Reinl 1532—1742, Reithanns 1498, Renftel 1467 u. 1478, Renner 1418—1635, Rentz 1614—1742, Reyher 1485, Reys (Reuß) 1507 u. 1541, Ribstein 1453—1522, 83
1741, Knapp 1469—1474, Knauf 1533—1709, Kneußel 1440—1653, Knidischek 1758, Knobloch 1585—1718, Knod 1474—1541, Knoll 1450 u. 1621, Knopf 15. Jahrhundert und 1527, Knorrer 1494 u. 1510, Knottner 1456—1637, Koberger 1479 u. 1499, Koch 1471 u. 1474, Köhler 1498—1721, Kölbel 1521—1667, König 1631, Königer 1613 u. 1629, Köstler 1749, Kofent 1543, Kohl 1559, Kohut 1625 bis 1635, Kolb 1531—1747, Kolditz 1422—1572, Koler 1482—1520, Korndorfer 1521 bis 1740, Kotzauer 1585—1590, Kraft 1554 u. 1597, Kraner 1692, Kraus 1486 bis 1770, Kreisel 1479—1512, Kreller 1449—1460, Krems 1602 u. 1665, Kretsch 1573, Kriebel 1494, Kriegelstein 1475—1773, Krines 1614, Kromer 1465, Krompholz 1546, Kropf 1530 u. 1535, Krotsch 1488 u. 1496, Kühhorn 1687 u. 1688, Künzel 1722 u. 1735, Kürzel 1479—1521, Kuhay 1735 u. 1740, Kummer 1519, Kuhn 1510 u. 1559, Kunigunde 1506, Kürschner 1493, Kusch 1606, Kuster 1574 u. 1582, Kuttner 1505, Kutzer 1477—1540, Kyppisch 1469. Lamaner (Lomaner) 1428—1470, Lang 1424—1760, Langhans 1443 u. 1464, Langhoff 1727 u. 1744, Lantsberger 1510, Lapner 1492 u. 1513, Leb 1535, Lede- rer 1440—1752, Leicht 1480—1568, Leiner 1506 u. 1520, Leitner 1692 u. 1695, Lemp 1534—1670, Lenk 1474—1521, Lenher 1512, Lettenfranz 1467, Leupold 1541—1649, Leykeb 1488—1490, Liebhart (Lippert) 1574—1587, Liebhäusel 1484, Liepmann 1487, Lier 1738, Lienbeck (Limbeck) 1528—1770, Lindauer 1578, Lind- ner 15. Jahrh., Lobenstein 1515, Lochner 1454—1716, Löbl 1610 u. 1615, Löhel 1536, Löffler 1575, Löniger 1670, Löw 1546—1760, Lohr 1575—1766, Loimann 1739—1777, Lorenz 1603 u. 1718, Loß 1545 u. 1559, Luderer 1501, Ludwig 1514—1770, Lustner 1546, Lutz 1763—1769. — Macasius 1637 u. 1643, Mänher 1569, Masfer 1706—1768, Maierhöfer 1597 bis 1653, Maler 1501 u. 1597, Malfatti 1761, Mahner 1630—1742, Markhart 1578 u. 1637, Maierl 1491—1762, Marckl 1508—1795, Marstadt 1634—1665, Martin 1562 u. 1757, Martini 1652—1729, Matel 1495, Maurer 1498—1630, Mayer 1495—1768, Meinl 1420—1638, Meltzer 1528, Melwig 1545, Mendel 1546, Menger 1711—1768, Mentzel 1521—1597, Mentzer 1533, Mertel 1494—1635, Mertz 1594—1740, Messerschmied 1527, Michel 1521—1744, Mießel 1518—1525, Minetti 1657—1747, Mittag 1715—1733, Model 1463—1558, Moller 1562, Mo ren 1441—1453, Muck 15. Jahrh. bis 1743, Mühlventzel 1594—1761, Mühlach 1643—1769, Mülfer 1473 u. 1510, Müller (Müllner) 1448—1833, Mümler 1624 bis 1730, Münch 1477, Multz 1562 u. 1575, Muntzer 1603. Nachbar 1743, Nachtrab 1505, Nadler 1505 u. 1523, Nähr 1715—1768, Nag- ler 1521, Naubert 1694 u. 1697, Neberschmied 1519, Neckisch (Netsch) 1510—1722, Neithart 1488, Neubauer 1523, Neumann 1584—1732, Neusel 1541, Neuwirt 1512 u. 1517, Neudel 1550—1582, Nickel 1467—1516, Nickerl 1486 u. 1618, Nol- ler 1491, Nonner 1483—1755, Nürnberger 1589, Nußnickel 1484. Oberländer 1509—1520, Ochs 1506—1507, Oder 1483, Oesterreicher 1435 u. 1607, Oheim 1605, Osmünz 1788—1824, Oftler 1715, Ott 1480—1754, Otto 1638 bis 1769, Otto von Ottenthal 1722—1754. Rab 1741 u. 1749, Räm 1621 u. 1634, Ramenstein 1490—1501, Rampf 1610 bis 1733, Rasp 1567 u. 1583, Ratsamer 1494—1503, Rau 1535 u. 1543, Rauner 1485—1538, Rauscher 1512, Rech 1593—1622, Reck 1519 u. 1613, Reffler 1521, Reich 1468 u. 1472, Reichel 1587—1791, Reichenauer 1440—1719, Reif 1523, Reinl 1532—1742, Reithanns 1498, Renftel 1467 u. 1478, Renner 1418—1635, Rentz 1614—1742, Reyher 1485, Reys (Reuß) 1507 u. 1541, Ribstein 1453—1522, 83
Strana 84
Richter 1474—1539, Riedel 1490—1771, Ritter 15. Jahrh. und 1566, Rodecker 1471—1524, Rodersdorfer 16. Jahrh., Rödel 1621—1722, Rößler 1585—1637, Rohleder 1492, Rorer um 1300—1531, Rosenlacher 1508—1541, Rosetho 1667, Roßbach 15. Jahrh., Royß 1741, Rubiger (Rubinger) 1537—1616, Rubner 1472 bis 1752, Rudusch 1387—1533, Rüger 1502—1725, Rügler 1705, Rüll 1748, Ru land 1495, Rupp 15. Jahrh., Rupprecht 1473—1750, Rustler 1529—1765. — Sailer 1498, Sammler 1635, Sammer 1499, Sapper 1495—1505, Sattler 1469—1573, Sauermann 1478, Sauerperger 1483 u. 1496, Schad 1463 u. 1495, Schaffer 1521 u. 1523, Schaib 1593, Schanhar 1545, Scharf 1476 u. 1504, Schar nagl 1470—1495, Schelhop 1485, Scheller 1492—1575, Schelm 1520 u. 1521, Schemereugel 1487, Schepp (Schopf, Schöpf) 1492—1625, Scherzer 1574—1649, Schenrer 1450, Schicker 1749, Schiller 1644—1742, Schilling 1589, Schinagel 15. Jahrh., Schinder 1469—1476, Schindler 1498—1634, Schirmer 1507—1532, Schirnding 1694, Schlecht 1740, Schleicher 1521—1540, Schlosser 1494—1539, —Schlupper 1516, Schmied 1469—1759, Schmiedl 1469—1773, Schneider 1470 bis 1700, Schneeperger 1519—1545, Schönbach 1590—1641, Schönaich 1658—1746, Schönstetter 1455—1735, Scholz 1709—1742, Schoterkopf 1468, Schotner 15. Jahrhundert, Schreiber 1495, Schreiner 1490—1579, Schreul 1384—1597, Schrik ker 1507, Schroedl 1460—1782, Schroter 1483—1506, Schücker 1774, Schubl 1487, Schuel 1521 u. 1534, Schütz 1494—1619, Schuldes 1677, Schulz 1696, Schumann 1680, Schuster 1478—1836, Schwab 1493—1646, Schwalb 1589, Schwarz 1530, Seeberger 1475—1559, Seger 1484—1501, Segmüller 1468 u. 1485, Seidl 1483 bis 1598, Semmler 1562, Senger 1630, Seyfried 1494—1537, Seytz 15. Jahrh. bis 1581, Simon 1437—1735, Sinmacher 1680, Sitzen 1635, Slapaner 1495 u. 1509, Sluchtel 1490 u. 1512, Smetterer 1470 u. 1485, Snurrer 1530 u. 1746, Sölch 1520—1634, Söldner 15. Jahrh. bis 1771, Solzprunnen 1559 u. 1568, Sommer 1608, Sonderleitner 1740, Sorgner 1563 u. 1773, Spet 1485, Sprießler 1555 u. 1693, Stadelmann 1495 u. 1508, Stadler 1494—1571, Stahl 1632, Stähling 1620—1758, Stärkel 1489—1557, Staffelhanns 1470, Stainpeck 1545, Stammler 1483, Stark 1473—1634, Staud 1596, Staudner 1531—1595, Stanbnitzer 1490, Stecher 1485 u. 1486, Steger 1449—1498, Stehr 1727 u. 1729, Steinbach 1710 u. 1716, Steiner 1470—1782, Steinheuser 1525—1632, Steinmüller 1504, Stein- peter 1553, Stengberger 1605, Steudel 1533, Stennl 1507, Stieber 1495—1515, Stier 1473—1503, Stingel 1623, Stöcker (Stocker) 1484—1500, Stoll 1629, Stolz 1478—1507, Streun 1490, Strentzel 1488, Streßenreuter 1501, Streußel 1577, Strobel 1473—1476, Stroß 1589, Strovogel 1463, Strutzel 1440—1571, Strunz 1536—1697, Stubner 1503—1590, Stück 1468 u. 1469, Stueß (Stuchs) 1483 bis 1495, Sturm 1440, Susser 1488 u. 1496, Swindel 1480 u. 1496, Syber 1520 u. 1724, Synoi 1634. Tanner 16. Jahrh. bis 1685, Taubenkropf 16. Jahrh., Tauer 1614, Tausend mark 1439 u. 1475, Thairer 1592, Thomann 1529, Thuma 1737 u. 1743, Trager 1526 u. 1629, Traglauer 1595—1768, Tragmann 1725, Trampeli 1748—1770, Trapp 1530—1745, Treger 1497—1703, Trötscher 1697, Tuchmacher 1516. Ubelacker 1494—1566, Ulrich 1583, Unfried 15. Jahrh. und 1501, Ungestüm 1527, Unverdorben 1533 u. 1538. Veit 1576 u. 1597, Venderl 1473, Vetterl 1608—1771, Veyel 1481—1729, Virdung 1454, Viether 1572—1662, Vogel 1490—1770, Vogelgesang 1580, Voitersreuther 1446—1553, Boit 1474—1540, Voll 1623 u. 1633. 84
Richter 1474—1539, Riedel 1490—1771, Ritter 15. Jahrh. und 1566, Rodecker 1471—1524, Rodersdorfer 16. Jahrh., Rödel 1621—1722, Rößler 1585—1637, Rohleder 1492, Rorer um 1300—1531, Rosenlacher 1508—1541, Rosetho 1667, Roßbach 15. Jahrh., Royß 1741, Rubiger (Rubinger) 1537—1616, Rubner 1472 bis 1752, Rudusch 1387—1533, Rüger 1502—1725, Rügler 1705, Rüll 1748, Ru land 1495, Rupp 15. Jahrh., Rupprecht 1473—1750, Rustler 1529—1765. — Sailer 1498, Sammler 1635, Sammer 1499, Sapper 1495—1505, Sattler 1469—1573, Sauermann 1478, Sauerperger 1483 u. 1496, Schad 1463 u. 1495, Schaffer 1521 u. 1523, Schaib 1593, Schanhar 1545, Scharf 1476 u. 1504, Schar nagl 1470—1495, Schelhop 1485, Scheller 1492—1575, Schelm 1520 u. 1521, Schemereugel 1487, Schepp (Schopf, Schöpf) 1492—1625, Scherzer 1574—1649, Schenrer 1450, Schicker 1749, Schiller 1644—1742, Schilling 1589, Schinagel 15. Jahrh., Schinder 1469—1476, Schindler 1498—1634, Schirmer 1507—1532, Schirnding 1694, Schlecht 1740, Schleicher 1521—1540, Schlosser 1494—1539, —Schlupper 1516, Schmied 1469—1759, Schmiedl 1469—1773, Schneider 1470 bis 1700, Schneeperger 1519—1545, Schönbach 1590—1641, Schönaich 1658—1746, Schönstetter 1455—1735, Scholz 1709—1742, Schoterkopf 1468, Schotner 15. Jahrhundert, Schreiber 1495, Schreiner 1490—1579, Schreul 1384—1597, Schrik ker 1507, Schroedl 1460—1782, Schroter 1483—1506, Schücker 1774, Schubl 1487, Schuel 1521 u. 1534, Schütz 1494—1619, Schuldes 1677, Schulz 1696, Schumann 1680, Schuster 1478—1836, Schwab 1493—1646, Schwalb 1589, Schwarz 1530, Seeberger 1475—1559, Seger 1484—1501, Segmüller 1468 u. 1485, Seidl 1483 bis 1598, Semmler 1562, Senger 1630, Seyfried 1494—1537, Seytz 15. Jahrh. bis 1581, Simon 1437—1735, Sinmacher 1680, Sitzen 1635, Slapaner 1495 u. 1509, Sluchtel 1490 u. 1512, Smetterer 1470 u. 1485, Snurrer 1530 u. 1746, Sölch 1520—1634, Söldner 15. Jahrh. bis 1771, Solzprunnen 1559 u. 1568, Sommer 1608, Sonderleitner 1740, Sorgner 1563 u. 1773, Spet 1485, Sprießler 1555 u. 1693, Stadelmann 1495 u. 1508, Stadler 1494—1571, Stahl 1632, Stähling 1620—1758, Stärkel 1489—1557, Staffelhanns 1470, Stainpeck 1545, Stammler 1483, Stark 1473—1634, Staud 1596, Staudner 1531—1595, Stanbnitzer 1490, Stecher 1485 u. 1486, Steger 1449—1498, Stehr 1727 u. 1729, Steinbach 1710 u. 1716, Steiner 1470—1782, Steinheuser 1525—1632, Steinmüller 1504, Stein- peter 1553, Stengberger 1605, Steudel 1533, Stennl 1507, Stieber 1495—1515, Stier 1473—1503, Stingel 1623, Stöcker (Stocker) 1484—1500, Stoll 1629, Stolz 1478—1507, Streun 1490, Strentzel 1488, Streßenreuter 1501, Streußel 1577, Strobel 1473—1476, Stroß 1589, Strovogel 1463, Strutzel 1440—1571, Strunz 1536—1697, Stubner 1503—1590, Stück 1468 u. 1469, Stueß (Stuchs) 1483 bis 1495, Sturm 1440, Susser 1488 u. 1496, Swindel 1480 u. 1496, Syber 1520 u. 1724, Synoi 1634. Tanner 16. Jahrh. bis 1685, Taubenkropf 16. Jahrh., Tauer 1614, Tausend mark 1439 u. 1475, Thairer 1592, Thomann 1529, Thuma 1737 u. 1743, Trager 1526 u. 1629, Traglauer 1595—1768, Tragmann 1725, Trampeli 1748—1770, Trapp 1530—1745, Treger 1497—1703, Trötscher 1697, Tuchmacher 1516. Ubelacker 1494—1566, Ulrich 1583, Unfried 15. Jahrh. und 1501, Ungestüm 1527, Unverdorben 1533 u. 1538. Veit 1576 u. 1597, Venderl 1473, Vetterl 1608—1771, Veyel 1481—1729, Virdung 1454, Viether 1572—1662, Vogel 1490—1770, Vogelgesang 1580, Voitersreuther 1446—1553, Boit 1474—1540, Voll 1623 u. 1633. 84
Strana 85
Wage 1568 u. 1570, Wager 1463, Wagner 1467—1817, Waidhaß 1538, Wal burger 1560, Walch 1617, Walker 15. Jahrh., Walther 15. Jahrh. bis 1749, Walter von Waldbach 1684 u. 1700, Waltiger 1574—1634, Wältzl 1601, Wann 1449—1636, Wassermann 1496—1637, Weber 1502—1728, Weckel 1474 u. 1476, Weinert 1747, Weinrech 1475, Weinschenk 1472 u. 1491, Weiß 1472—1730, Weiß- beck 1503—1508, Weißgerber 1483—1570, Weller 1531 u. 1722, Wenig 1514 u. 1558, Werndl 1430—1774, Wern(h)er 1438—1743, Wettengel 1562 u. 1576, Wey- brich 1756, Wendner 1598, Weisklee 1519, Wick 1769, Widemann 1738, Widmann 1644—1801, Wiener 1509—1554, Wies 1574, Wildenauer 1478—1500, Wildner 1542—1565, Wilhelm 1410—1766, Winkelmann 1490—1565, Winkler 1455 bis 1741, Winter 1503—1824, Winterstein(er) 1474 u. 1478, Wirschnitzer 1440—1743, Wirt 1506—1585, Wolrab 1620—1644, Wolf 1499—1758, Wolfel 1532—1587, Wolfram 1622, Wolfrum 1603, Wülfig 1477, Wunschalt 1584—1594, Wunschler 1579 u. 1584, Würnitzer 1717 u. 1754. Zapf 1567 bis 17. Jahrh., Zartner 1469—1611, Zehe 1476—1566, Zepf 1827, Zehrer 1468 u. 1554, Zeidler 1490—1839, Zeldner 1553, Zellner 1730, Zemsch 1687—1772, Zenner 15. Jahrh., Zertler 1489, Zichner 1446—1488, Ziegler 1460 bis 1491, Zindel 1734, Zolchner 1491—1567, Zolitsch 1574—1651, Zorkler 1466 bis 1654, Zottel 1488—1496, Zuber 1653—1756, Zuleger 1527 u. 1599, Zwerencz 1837, Zwicker 1460—1614. Diese Unterabteilung „Egerer Geschlechter“ umfaßt insgesamt 43 Faszikel. B. Egerland 1. Geschlechter: Beust auf Altenteich 1730, Brand auf Seeberg 1574—1644, Dobeneck zu Altenteich 1570, Elbogner zu Ottengrün, Kinsberg und Unter-Schön feld 1526—1657, Feiltsch auf Wogau 1550—1563, Gumerauer auf Altenteich, Wildstein und Klinghart 1483—1527, Hertenberg auf Altenteich und Lapitzfeld 1597—1701, Erdmann auf Altenteich 1637—1690, Hieserle zu Wildstein 1436 bis 1439, Jößnitz zu Wildstein 1540 u. 1641, Jur auf Ottengrün 1466—1520, Kotzau auf Haslau 1566—1589, Landwüst auf Haslau 1448—1473, Lochner auf Palitz 1445—1625, Löbel auf Wogau 1663—1671, Malersick auf Haslau 1470—1575, Mangold auf Ottengrün 1575, Moser auf Seeberg, Dürnbach, Wogau und Haslau 1635—1778, Neuperg auf Seeberg und Wogau 1324—1550, Nostitz auf Miltigau 1683, Ottowalsky von Streitberg zu Gehag 1640—1678, Pergler von Perglas auf Katzengrün und Haslau, Mostau und Altenteich 1575—1770, Pliettersdors auf Gehag, 1588, Reitzenstein auf Riehm, Haslau und Höflas 1520—1770, Rot- tenhan auf Höflas 1592—1615, Sack auf Kinsberg 1458—1474, Schirndinger zu Albenreut und Gehag 1470—1621, Schlick auf Seeberg und Wildstein 1436—1531, Schönaich auf Haslau 1664—1679, Schönstätt auf Pograth 1734—1754, Schwoll von Falkenberg auf Palitz 1622—1664, Sparneck 1424 u. 1516, Steinheim auf Haslau und Seeberg 1630—1665, Thein auf Kinsberg und zu Schönlind 1458 bis 1606, Trautenberg auf Wildstein und Altenteich 1600—1776, Wirsperg auf Höflas 1466—1592, Wirsperg zu Altenteich 1507—1592, Wirsperg zu Ded 1561 bis 1587, Wirsperg auf Wildstein 1532—1619, Wiseczky von Wysky auf Reichers- dorf 1596—1601, Witzleben auf Wogau 1566—1653, Zedwitz auf Liebenstein, Höflas Kropitz, Oed, Lapitzfeld und Pilmersreut 1346—1798. Insgesamt 34 Faszikel. 85
Wage 1568 u. 1570, Wager 1463, Wagner 1467—1817, Waidhaß 1538, Wal burger 1560, Walch 1617, Walker 15. Jahrh., Walther 15. Jahrh. bis 1749, Walter von Waldbach 1684 u. 1700, Waltiger 1574—1634, Wältzl 1601, Wann 1449—1636, Wassermann 1496—1637, Weber 1502—1728, Weckel 1474 u. 1476, Weinert 1747, Weinrech 1475, Weinschenk 1472 u. 1491, Weiß 1472—1730, Weiß- beck 1503—1508, Weißgerber 1483—1570, Weller 1531 u. 1722, Wenig 1514 u. 1558, Werndl 1430—1774, Wern(h)er 1438—1743, Wettengel 1562 u. 1576, Wey- brich 1756, Wendner 1598, Weisklee 1519, Wick 1769, Widemann 1738, Widmann 1644—1801, Wiener 1509—1554, Wies 1574, Wildenauer 1478—1500, Wildner 1542—1565, Wilhelm 1410—1766, Winkelmann 1490—1565, Winkler 1455 bis 1741, Winter 1503—1824, Winterstein(er) 1474 u. 1478, Wirschnitzer 1440—1743, Wirt 1506—1585, Wolrab 1620—1644, Wolf 1499—1758, Wolfel 1532—1587, Wolfram 1622, Wolfrum 1603, Wülfig 1477, Wunschalt 1584—1594, Wunschler 1579 u. 1584, Würnitzer 1717 u. 1754. Zapf 1567 bis 17. Jahrh., Zartner 1469—1611, Zehe 1476—1566, Zepf 1827, Zehrer 1468 u. 1554, Zeidler 1490—1839, Zeldner 1553, Zellner 1730, Zemsch 1687—1772, Zenner 15. Jahrh., Zertler 1489, Zichner 1446—1488, Ziegler 1460 bis 1491, Zindel 1734, Zolchner 1491—1567, Zolitsch 1574—1651, Zorkler 1466 bis 1654, Zottel 1488—1496, Zuber 1653—1756, Zuleger 1527 u. 1599, Zwerencz 1837, Zwicker 1460—1614. Diese Unterabteilung „Egerer Geschlechter“ umfaßt insgesamt 43 Faszikel. B. Egerland 1. Geschlechter: Beust auf Altenteich 1730, Brand auf Seeberg 1574—1644, Dobeneck zu Altenteich 1570, Elbogner zu Ottengrün, Kinsberg und Unter-Schön feld 1526—1657, Feiltsch auf Wogau 1550—1563, Gumerauer auf Altenteich, Wildstein und Klinghart 1483—1527, Hertenberg auf Altenteich und Lapitzfeld 1597—1701, Erdmann auf Altenteich 1637—1690, Hieserle zu Wildstein 1436 bis 1439, Jößnitz zu Wildstein 1540 u. 1641, Jur auf Ottengrün 1466—1520, Kotzau auf Haslau 1566—1589, Landwüst auf Haslau 1448—1473, Lochner auf Palitz 1445—1625, Löbel auf Wogau 1663—1671, Malersick auf Haslau 1470—1575, Mangold auf Ottengrün 1575, Moser auf Seeberg, Dürnbach, Wogau und Haslau 1635—1778, Neuperg auf Seeberg und Wogau 1324—1550, Nostitz auf Miltigau 1683, Ottowalsky von Streitberg zu Gehag 1640—1678, Pergler von Perglas auf Katzengrün und Haslau, Mostau und Altenteich 1575—1770, Pliettersdors auf Gehag, 1588, Reitzenstein auf Riehm, Haslau und Höflas 1520—1770, Rot- tenhan auf Höflas 1592—1615, Sack auf Kinsberg 1458—1474, Schirndinger zu Albenreut und Gehag 1470—1621, Schlick auf Seeberg und Wildstein 1436—1531, Schönaich auf Haslau 1664—1679, Schönstätt auf Pograth 1734—1754, Schwoll von Falkenberg auf Palitz 1622—1664, Sparneck 1424 u. 1516, Steinheim auf Haslau und Seeberg 1630—1665, Thein auf Kinsberg und zu Schönlind 1458 bis 1606, Trautenberg auf Wildstein und Altenteich 1600—1776, Wirsperg auf Höflas 1466—1592, Wirsperg zu Altenteich 1507—1592, Wirsperg zu Ded 1561 bis 1587, Wirsperg auf Wildstein 1532—1619, Wiseczky von Wysky auf Reichers- dorf 1596—1601, Witzleben auf Wogau 1566—1653, Zedwitz auf Liebenstein, Höflas Kropitz, Oed, Lapitzfeld und Pilmersreut 1346—1798. Insgesamt 34 Faszikel. 85
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2. Ortschaften und einzelne Gehöfte im Egerland: Verzeichnisse der Höse und Dörfer im Egerland 1400—1779, Verzeichnisse der der Ritterschaft untertänigen Höfe 1629—1672, Bauernaufstände im 18. Jahr- hundert, Inventar über den Besitzstand von 71 Dorfgemeinden im Egerlande aus dem Jahre 1849. Aag 1526—1619, Albenreuth 1400—1862, Altenteich 1497—1841, St. Anna 1537—1802, Au 1478—1795. Berg 1477—1830, Boden 1480—1735, Bodnershof 1470—1527, Bruck 1494 und 16. Jahrh. Döba 1580—1749, Doberau 1464—1759, Dölitz 1480—1588, Dürnbach 1484 bis 1755, Dürr 1536—1746. Eichelberg 1635—1765, Ensenbruck 1587. Felbermühle 1667, Fischern 15. Jahrh. bis 1797, Fleißen 1498—1764, Fonsau 1499—1744, Förba 1481—1622, Franzensbad 1795—1860, Frauenreuth 1454 bis 1845. Gahmühle 1777 u. 1816, Gasnitz 1480—1771, Gehag 1485—1772, Gosel 1586—1682, Grün 1514—1777. Hagengrün 1575 u. 1609, Haid 1526—1773, Harles 1493—1664, Hart 1495 bis 1737, Hartessenreut 1541—1800, Haselmühle 1525—1634, Haslau 1491—1839, Heiligenkreuz 1478—1676, Himmelreich 1569—1788, Hirschfeld 1530—1618, Hirsch¬ mühle 1671 u. 1767, Höflas 1445—1735, Holerhof 1525—1635, Holzmühle 1735, Honnersdorf 1457—1749. Kinsberg 1486—1777, Klinghart 1521—1796, Kneba 15. Jahrh. bis 1794, Konradsgrün 1449—1782, Kornau 1467—1784, Kötschwitz 1480—1816, Kreuzen- stein 1588—1612, Kropitz 1480—1766, (Ober-)Kunreut 1518—1783, (Unter-)Kun- reut 1498—1719. Langenbruck 1450—1745, Lappitzfeld 1501—1756, Lehenstein 1486—1750, Liebeneck 1503—1738, Liebenstein 1418—1812, (Ober-)Lindau 1676, (Unter-) Lindau 1598 u. 1609, Lindenhau 1466—1739, Limberg 15. Jahrh. und 1540, (Ober-)Lohma 1478—1845, (Unter-)Lohma 1474—1679, (Ober-)Losau 1490 bis 1627, (Unter-)Losau 1500—1649. Markhausen 1440—1795, Matzelbach 1522—1782, Mies 1499—1768, Mühl- bach 1406—1801, Mühlessen 1497—1795, Mühlgrün 1532—1778. Nebanitz 1507—1900, Neudorf 1450—1777, Nonnengrün 1612 u. 1613. Oberndorf 1454—1768, Oed 1477—1730, Ottengrün bei Haslau 1663—1778, Ottengrün bei Albenreuth 1466—1833. Palitz 1379—1827, (Ober-)Pilmersreuth 1507—1746, (Unters)Pilmersreuth 1486—1750, Pirk 1520—1685, Pograth 1514—1746. Ratsam 1591—1797, Reichersdorf 1478—1823, Reisig 1495—1634, Riehm 1468 u. 1629, Rohr 1504—1749, Rommersreuth 1498—1756, Rossenreuth 1539 bis 1633. — Schedüber 1474—1798, Scheibenreuth 1520—1770, Schirnitz 1788, Schlada 1474—1600, Schloppenhof 1788, Schöba 1474—1800, (Ober-)Schön 1493—1617, (Unter-)Schön 1488—1623, Schönlind 1476—1801, Schossenreuth 1507—1583, Schwalbenmühle 1572 u. 1597, Sebenbach 1495—1694, Seeberg 1355—1802, Seuchenreuth 1541—1795, Sirmitz 1529—1775, Sorgen 1536—1614, Stabnitz 86
2. Ortschaften und einzelne Gehöfte im Egerland: Verzeichnisse der Höse und Dörfer im Egerland 1400—1779, Verzeichnisse der der Ritterschaft untertänigen Höfe 1629—1672, Bauernaufstände im 18. Jahr- hundert, Inventar über den Besitzstand von 71 Dorfgemeinden im Egerlande aus dem Jahre 1849. Aag 1526—1619, Albenreuth 1400—1862, Altenteich 1497—1841, St. Anna 1537—1802, Au 1478—1795. Berg 1477—1830, Boden 1480—1735, Bodnershof 1470—1527, Bruck 1494 und 16. Jahrh. Döba 1580—1749, Doberau 1464—1759, Dölitz 1480—1588, Dürnbach 1484 bis 1755, Dürr 1536—1746. Eichelberg 1635—1765, Ensenbruck 1587. Felbermühle 1667, Fischern 15. Jahrh. bis 1797, Fleißen 1498—1764, Fonsau 1499—1744, Förba 1481—1622, Franzensbad 1795—1860, Frauenreuth 1454 bis 1845. Gahmühle 1777 u. 1816, Gasnitz 1480—1771, Gehag 1485—1772, Gosel 1586—1682, Grün 1514—1777. Hagengrün 1575 u. 1609, Haid 1526—1773, Harles 1493—1664, Hart 1495 bis 1737, Hartessenreut 1541—1800, Haselmühle 1525—1634, Haslau 1491—1839, Heiligenkreuz 1478—1676, Himmelreich 1569—1788, Hirschfeld 1530—1618, Hirsch¬ mühle 1671 u. 1767, Höflas 1445—1735, Holerhof 1525—1635, Holzmühle 1735, Honnersdorf 1457—1749. Kinsberg 1486—1777, Klinghart 1521—1796, Kneba 15. Jahrh. bis 1794, Konradsgrün 1449—1782, Kornau 1467—1784, Kötschwitz 1480—1816, Kreuzen- stein 1588—1612, Kropitz 1480—1766, (Ober-)Kunreut 1518—1783, (Unter-)Kun- reut 1498—1719. Langenbruck 1450—1745, Lappitzfeld 1501—1756, Lehenstein 1486—1750, Liebeneck 1503—1738, Liebenstein 1418—1812, (Ober-)Lindau 1676, (Unter-) Lindau 1598 u. 1609, Lindenhau 1466—1739, Limberg 15. Jahrh. und 1540, (Ober-)Lohma 1478—1845, (Unter-)Lohma 1474—1679, (Ober-)Losau 1490 bis 1627, (Unter-)Losau 1500—1649. Markhausen 1440—1795, Matzelbach 1522—1782, Mies 1499—1768, Mühl- bach 1406—1801, Mühlessen 1497—1795, Mühlgrün 1532—1778. Nebanitz 1507—1900, Neudorf 1450—1777, Nonnengrün 1612 u. 1613. Oberndorf 1454—1768, Oed 1477—1730, Ottengrün bei Haslau 1663—1778, Ottengrün bei Albenreuth 1466—1833. Palitz 1379—1827, (Ober-)Pilmersreuth 1507—1746, (Unters)Pilmersreuth 1486—1750, Pirk 1520—1685, Pograth 1514—1746. Ratsam 1591—1797, Reichersdorf 1478—1823, Reisig 1495—1634, Riehm 1468 u. 1629, Rohr 1504—1749, Rommersreuth 1498—1756, Rossenreuth 1539 bis 1633. — Schedüber 1474—1798, Scheibenreuth 1520—1770, Schirnitz 1788, Schlada 1474—1600, Schloppenhof 1788, Schöba 1474—1800, (Ober-)Schön 1493—1617, (Unter-)Schön 1488—1623, Schönlind 1476—1801, Schossenreuth 1507—1583, Schwalbenmühle 1572 u. 1597, Sebenbach 1495—1694, Seeberg 1355—1802, Seuchenreuth 1541—1795, Sirmitz 1529—1775, Sorgen 1536—1614, Stabnitz 86
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1489—1757, Stadel 1539—1788, Stein 1476—1768, Stobitzhof 1498—1673, Stöckich 1625, Störlberg 1580. Tannenberg 1764, Taubrat 1540—1730, T(r)ipessenreuth 1535—1771, Tirsch¬ nitz 1483—1716, Thurn 1515—1770, Tobiessenreuth 1690, Trebendorf 1469—1794, Treunitz 1477—1801, Triesenhof 1473—1778, Trogau 1445—1581. Ulrichsgrün 1472—1772. Voitersreuth 1527—1752. Watzgenreuth 1469—1725, Wies 1750—1803, Wildenhof 1529—1775, Wild stein 1449—1850, Wogau 1480—1761. Zettendorf 1475—1677. Untertanen in den Sechsämtern (Hohenberg, Kirchenlamitz, Selb, Thierstein, Weißzenstadt und Wunsiedel) 1655—1798. Insgesamt 44 Faszikel. C. Ehemals zu Eger gehörig: Redwitz Redwitzer Femeschristen 1453—1456, Bürgermeister und Rat 1444—1802, Steuers und Kontributionswesen 1498—1804, Markt, Handel und Verkehr 1535 bis 1796, Zollwesen 1530—1779, Lehenssachen (Nothaftlehen 1559—1752, Sparneck-Lehen 1559—1690), Bauwesen 1540—1808, Bergwesen 1491—1769, Brauwesen 1496—1737, Mühlen und Wasserwesen 1495—1769, Zunstwesen (All- gemeines 1652—1726, Bader und Wundärzte 1599—1708, Bücker 1575—1793, Beutler 1616—1673, Büttner 1724—1745, Färber 1732—1747, Flaschner 1593, Fleischer 1652—1770, Gerber 1660—1798, Glaser 1673, Hafner 1654—1769, Hut händler 1675, Kausleute 1773, Lebküchler 1769, Maurer und Zimmerleute 1765 bis 1779, Sattler 1551, Schmiede 1525—1799, Schuhmacher und Schneider 1540 bis 1801, Schützen 1551—1780, Seiler 1660—1747, Siebmacher 1694, Tischler 1794, Strumpfstricker 1735—1759, Tuchmacher, Weber und Zeugmacher 1580 bis 1799), Kriegswesen 1504—1792, Schuldenwesen 1515—1768, Kaufsachen 1532 bis 1768, Ehesachen 1557—1756, Rechtshändel 1520—1690, Verlassenschaftsangelegen heiten 1520—1766, Strafsachen 1511—1785, Kirche und Pfarrei 1442—1794, Patronatssachen 1339—1763, Schule 1484—1784, die zu Redwitz gehörigen Dör fer Pfaffenreuth und Mantzenberg 1540—1770, Redwitz-Brandenburg 1490—1804, Redwitz-Waldsassen 1480—1797, Redwitz-Pfalz 1496—1760, Redwitz-Wunsiedel 1394—1618, Beziehungen zu Geschlechtern in und um Redwitz (Blechschmid zu Welsau 1490—1599, Brand zu Brand 1536—1687, Grafenreuther von Grafen reuth 1519—1707, Hartung 1716—1742, Nothaft 1502—1721, v. Redwitz 1376 bis 1599, Sparneck 1499—1559, Steinreuter 1554—1474, Waldenfels 1554—1763), Untertanen (Einzelne Stände: Apotheker 1714—1722, Arzte 1714—1762, Buch¬ drucker 1706, Uhrmacher 1527—1536, Sonstige Untertanen 1460—1763). Akten, be treffend die Abtrennung Redwitz' von Eger 1814—1816. Insgesamt 45 Faszikel. D. Das Ascher Gebiet 1. Allgemeines: Staatsrechtliches 1335—1810, Zoll und Maut 1558—1615. 2. Adel: Beust 1734—1763, Grieß v. Mentzlas 1541, Reitzenstein auf Nieder reuth 1425—1498, Zedwitz auf Neiperg, Krugsreuth, Haslau, Asch und Sorge 1398—1767. 3. Orte: Asch (Kirche und Pfarrei 1440—1798, Gerichts- und Verwaltungs: sachen 1514—1763, Untertanen 1480—1764). Insgesamt 6 Faszikel. 87
1489—1757, Stadel 1539—1788, Stein 1476—1768, Stobitzhof 1498—1673, Stöckich 1625, Störlberg 1580. Tannenberg 1764, Taubrat 1540—1730, T(r)ipessenreuth 1535—1771, Tirsch¬ nitz 1483—1716, Thurn 1515—1770, Tobiessenreuth 1690, Trebendorf 1469—1794, Treunitz 1477—1801, Triesenhof 1473—1778, Trogau 1445—1581. Ulrichsgrün 1472—1772. Voitersreuth 1527—1752. Watzgenreuth 1469—1725, Wies 1750—1803, Wildenhof 1529—1775, Wild stein 1449—1850, Wogau 1480—1761. Zettendorf 1475—1677. Untertanen in den Sechsämtern (Hohenberg, Kirchenlamitz, Selb, Thierstein, Weißzenstadt und Wunsiedel) 1655—1798. Insgesamt 44 Faszikel. C. Ehemals zu Eger gehörig: Redwitz Redwitzer Femeschristen 1453—1456, Bürgermeister und Rat 1444—1802, Steuers und Kontributionswesen 1498—1804, Markt, Handel und Verkehr 1535 bis 1796, Zollwesen 1530—1779, Lehenssachen (Nothaftlehen 1559—1752, Sparneck-Lehen 1559—1690), Bauwesen 1540—1808, Bergwesen 1491—1769, Brauwesen 1496—1737, Mühlen und Wasserwesen 1495—1769, Zunstwesen (All- gemeines 1652—1726, Bader und Wundärzte 1599—1708, Bücker 1575—1793, Beutler 1616—1673, Büttner 1724—1745, Färber 1732—1747, Flaschner 1593, Fleischer 1652—1770, Gerber 1660—1798, Glaser 1673, Hafner 1654—1769, Hut händler 1675, Kausleute 1773, Lebküchler 1769, Maurer und Zimmerleute 1765 bis 1779, Sattler 1551, Schmiede 1525—1799, Schuhmacher und Schneider 1540 bis 1801, Schützen 1551—1780, Seiler 1660—1747, Siebmacher 1694, Tischler 1794, Strumpfstricker 1735—1759, Tuchmacher, Weber und Zeugmacher 1580 bis 1799), Kriegswesen 1504—1792, Schuldenwesen 1515—1768, Kaufsachen 1532 bis 1768, Ehesachen 1557—1756, Rechtshändel 1520—1690, Verlassenschaftsangelegen heiten 1520—1766, Strafsachen 1511—1785, Kirche und Pfarrei 1442—1794, Patronatssachen 1339—1763, Schule 1484—1784, die zu Redwitz gehörigen Dör fer Pfaffenreuth und Mantzenberg 1540—1770, Redwitz-Brandenburg 1490—1804, Redwitz-Waldsassen 1480—1797, Redwitz-Pfalz 1496—1760, Redwitz-Wunsiedel 1394—1618, Beziehungen zu Geschlechtern in und um Redwitz (Blechschmid zu Welsau 1490—1599, Brand zu Brand 1536—1687, Grafenreuther von Grafen reuth 1519—1707, Hartung 1716—1742, Nothaft 1502—1721, v. Redwitz 1376 bis 1599, Sparneck 1499—1559, Steinreuter 1554—1474, Waldenfels 1554—1763), Untertanen (Einzelne Stände: Apotheker 1714—1722, Arzte 1714—1762, Buch¬ drucker 1706, Uhrmacher 1527—1536, Sonstige Untertanen 1460—1763). Akten, be treffend die Abtrennung Redwitz' von Eger 1814—1816. Insgesamt 45 Faszikel. D. Das Ascher Gebiet 1. Allgemeines: Staatsrechtliches 1335—1810, Zoll und Maut 1558—1615. 2. Adel: Beust 1734—1763, Grieß v. Mentzlas 1541, Reitzenstein auf Nieder reuth 1425—1498, Zedwitz auf Neiperg, Krugsreuth, Haslau, Asch und Sorge 1398—1767. 3. Orte: Asch (Kirche und Pfarrei 1440—1798, Gerichts- und Verwaltungs: sachen 1514—1763, Untertanen 1480—1764). Insgesamt 6 Faszikel. 87
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III. Die Beziehungen der Stadt Eger und des Egerlandes nach auswärts 1. Böhmen: a) Adel: Adelige in Gruppen 1453—1500. Bach 1505—1509, Berka von Duba 1482—1498, Berwerck von Khunwald 1580 u. 1582, Beust 1735—1753, Bieschin auf Lititz 1555—1567, Bigatto 1757 bis 1788, Braun 1415—1432, Breitenbach 1747 u. 1751. Calta 1453—1457, Chotek 1390 u. 1584, Chraft 1533, Clary 1675 u. 1765, Colonna 1576—1611, Czernin 1567. Dobrohost 1476 u. 1491, Dobrz 1498, Dölnitz um 1400—1511. Eilburg 1430—1621, Elbogner 1495—1645, Eltz 1712. Forster 1413, Fraß 1460—1490, Frumstein 1470. Gefeller 1411—1728, Gleichen 1485—1491, Globen 1484—1650, Grafenreuth 1591, Griespeck 1567—1594, Guttenstein 1440—1716. Haimhausen 1631—1747, Hardecker 1430—1509, Harras 1665—1697, Hartig 1768, Haslau 1464—1653, Hatzfeld 1667, Haugwitz 1433—1569, Hertenberg 1425—1591, Hertl 1614, Hieserle 1469—1527, Hirschfeld 1630, Hochhauser 1596 und 1597, Hofmann 1460—1649, Holitzky 1584, Hradeck 1582, Hrobschitzky 1539 bis 1575. Janowitz 1494, Junkher 1581—1675. Kainz 1582, Kellner 1427—1477, Ketsch 1598, Kielmannsegg 1690, Kienitz- Tettau 1631—1747, Kindsberg 1509, Klenau 1434, Kokorzowa 1570 u. 1608, Kol- benschlag 1770, Kolowrat 1458—1749, Komerau 1580, Kossenberg 1443, Kötschau 1613, Kotzau 1453—1572, Köysch 1596, Kropau 1694. Lamaner 15. Jahrh., Landstein 1380, Lilienau 1638 u. 1700, Lischwitz 1584, Litzau (Lützow) 1729—1758, Lobkowitz 1448—1713, Lochner 1590—1638. — Malersick 1444, Mangold 1569—1600, Markolt 1636, Martinitz 1588—1637, Meinl 1471—1472, Merklin 1507—1570, Metternich 1620—1886, Michna 1637 und 1708, Morzin 1768, Mosern 1648—1681, Mühlach 1682 u. 1709, Müller 1691, Mulz 1549—1769. Nasyle 1492—1505, Neitperg 1410—1596, Neuhaus 1475—1654, Nostitz 1638—1755. Obernitz 1436—1531, Otiesitz 1498. Pachta 1667, Pellet 1708, Perglas 1472—1753, Perine 15. Jahrh., Pernstein 1501—1515, Pflug 1498—1567, Pintitz 1487, Pirowano 1646—1651, Pißznitz 1599—1734, Plankenheim 1650—1733, Plankner 1450—1482, Plauen 1450 bis 1599, Plick 1411—1507, Przichowsky 1630—1768, Prostibor 1508. —Rabenstein 1476, Raitenbach 1443—1637, Ratschin 1589—1673, Rauschen grüner 1568—1584, Redwitz 1543—1626, Reichenauer 1636, Reinl 1482 u. 1493, Reitzenstein 1630, Riesenberg 1410—1519, Röckel 1683, Röder 1498—1529, Rosenberg 1450—1508, Rosental 1462—1519, Roztok 1492—1506. Sachsen 1615—1642, Saher 1436—1589, Sataner 1436—1498, Saunsheim 1429, Schellenberg 1498—1500, Schenk 1496, Schirndinger 1470—1779, Schlick 1415—1727, Schlindl 1643, Schmölz 1587, Schönau 1535—1764, Schönburg 1421—1710, Schönhof 1475, Schwamberg 1429—1622, Schwihau 1489, Seeberg 88
III. Die Beziehungen der Stadt Eger und des Egerlandes nach auswärts 1. Böhmen: a) Adel: Adelige in Gruppen 1453—1500. Bach 1505—1509, Berka von Duba 1482—1498, Berwerck von Khunwald 1580 u. 1582, Beust 1735—1753, Bieschin auf Lititz 1555—1567, Bigatto 1757 bis 1788, Braun 1415—1432, Breitenbach 1747 u. 1751. Calta 1453—1457, Chotek 1390 u. 1584, Chraft 1533, Clary 1675 u. 1765, Colonna 1576—1611, Czernin 1567. Dobrohost 1476 u. 1491, Dobrz 1498, Dölnitz um 1400—1511. Eilburg 1430—1621, Elbogner 1495—1645, Eltz 1712. Forster 1413, Fraß 1460—1490, Frumstein 1470. Gefeller 1411—1728, Gleichen 1485—1491, Globen 1484—1650, Grafenreuth 1591, Griespeck 1567—1594, Guttenstein 1440—1716. Haimhausen 1631—1747, Hardecker 1430—1509, Harras 1665—1697, Hartig 1768, Haslau 1464—1653, Hatzfeld 1667, Haugwitz 1433—1569, Hertenberg 1425—1591, Hertl 1614, Hieserle 1469—1527, Hirschfeld 1630, Hochhauser 1596 und 1597, Hofmann 1460—1649, Holitzky 1584, Hradeck 1582, Hrobschitzky 1539 bis 1575. Janowitz 1494, Junkher 1581—1675. Kainz 1582, Kellner 1427—1477, Ketsch 1598, Kielmannsegg 1690, Kienitz- Tettau 1631—1747, Kindsberg 1509, Klenau 1434, Kokorzowa 1570 u. 1608, Kol- benschlag 1770, Kolowrat 1458—1749, Komerau 1580, Kossenberg 1443, Kötschau 1613, Kotzau 1453—1572, Köysch 1596, Kropau 1694. Lamaner 15. Jahrh., Landstein 1380, Lilienau 1638 u. 1700, Lischwitz 1584, Litzau (Lützow) 1729—1758, Lobkowitz 1448—1713, Lochner 1590—1638. — Malersick 1444, Mangold 1569—1600, Markolt 1636, Martinitz 1588—1637, Meinl 1471—1472, Merklin 1507—1570, Metternich 1620—1886, Michna 1637 und 1708, Morzin 1768, Mosern 1648—1681, Mühlach 1682 u. 1709, Müller 1691, Mulz 1549—1769. Nasyle 1492—1505, Neitperg 1410—1596, Neuhaus 1475—1654, Nostitz 1638—1755. Obernitz 1436—1531, Otiesitz 1498. Pachta 1667, Pellet 1708, Perglas 1472—1753, Perine 15. Jahrh., Pernstein 1501—1515, Pflug 1498—1567, Pintitz 1487, Pirowano 1646—1651, Pißznitz 1599—1734, Plankenheim 1650—1733, Plankner 1450—1482, Plauen 1450 bis 1599, Plick 1411—1507, Przichowsky 1630—1768, Prostibor 1508. —Rabenstein 1476, Raitenbach 1443—1637, Ratschin 1589—1673, Rauschen grüner 1568—1584, Redwitz 1543—1626, Reichenauer 1636, Reinl 1482 u. 1493, Reitzenstein 1630, Riesenberg 1410—1519, Röckel 1683, Röder 1498—1529, Rosenberg 1450—1508, Rosental 1462—1519, Roztok 1492—1506. Sachsen 1615—1642, Saher 1436—1589, Sataner 1436—1498, Saunsheim 1429, Schellenberg 1498—1500, Schenk 1496, Schirndinger 1470—1779, Schlick 1415—1727, Schlindl 1643, Schmölz 1587, Schönau 1535—1764, Schönburg 1421—1710, Schönhof 1475, Schwamberg 1429—1622, Schwihau 1489, Seeberg 88
Strana 89
1440—1599, Seidlitz 1597, Sebirka 1531, Selb 1757, Sintzendorf 1718, Skalsky 1493—1520, Skurow 1480—1520, Smirzicz 1517, Sparneck 1472—1519, Sparn leib 1460, Sporck 1708, Springer 1475, Steinbach 1414—1651, Stensdorf 1531 bis 1621, Sternberg 1450—1757, Stolz v. Simsdorf 1533—1631, Studeniew 1521, Sulowitz 15. Jahrh., Swogranowsky 15. Jahrh. Tettau 1413—1587, Thein 1568—1621, Thüsel 1561—1600, Trautmannsdorf 1664, Trauttenberg 1507—1709, Tuppauer 1568—1597. Ulitzky 1583, Unruher 1428—1601. Vitzthum 1473, Voitsberger 1380. — — Waldstein (Wallenstein) 1619—1722, Watterfort 1726 u. 1737, Weida 1440, Weischlitz 1589, Weitmühl 1471—1535, Wenß 1473 u. 1475, Widersperg 1471 bis 1492, Wieß 1575, Wildenstein 1480—1745, Winkler 1577—1661, Wolfstein 1479 bis 1482, Wranow 1470, Wratislaw 1760, Wrchota 1523, Wrchowitz 1527—1531, Wrtby 1728, Wrschesowitz 1453—1631. Zedwitz 1450—1677, Žischka 1749. Insgesamt 19 Faszikel. b) Orte: Abaschin 1438, Alt-Zedlisch 1596, Amonsgrün 1584—1721, Auscha 1662, Auschowitz 1582—1586, Aussig 1527—1751. Bauten 1520, Beschin 1768, Beneschau 1613, Beraun 1599, Biela 1717, Bischofteinitz 1479—1744, Bleistadt 1523—1816, Borschengrün 1437—1452, Brandeis a. E. 1638, Braunau 1476—1757, Břevnow 1739—1767, Breitenstein 1530, Brüx 1300—1709, Buchau 1437—1764, Budweis 1432—1761, Bunzlau 1714, Bürgleins 1495. Chiesch 1509—1575, Chodau 1508—1651, Chotieschau 1541—1723, Czerhenitz 1531, Czyrotin 1588. Dallwitz 1652 u. 1710, Daßnitz 1586, Dobrzan 1568, Dobrisitz 1583, Doglas- grün 1492 u. 1496, Dolan 1531, Drahowa 1467, Drum 1749, Dub 1723, Duppau 1468—1651, Dürrmaul 1460—1591. Egerberg 1478, Einsiedel 1470—1652, Elbogen 1409—1769, Elhotten 1525, Engelhaus 1471—1609, Eule 1506. Falkenau 1439—1764, Frankenhammer 1636—1637, Frohnau 1450—1606, Frühbus 1568—1586. Gabhorn 1701, Gamling 1590, Gatzengrün 1715—1769, Girowitz 1613, Girtschan 1749, Gießhübel 1759, Godrisch 1526, Görkau 1635—1709, Goslau 1558, Gossengrünn 1487—1796, Gottesgab 1732, Gotschau 1568—1582, Graslitz 1450—1762, Grasseth 1542, Grauppen 1450—1498, Groß-Hennersdorf 1733, Grottau 1511, Grünberg 1570. — Haid 1464—1749, Hartenberg 1345—1753, Hartenstein 1576 u. 1708, Hassen stein 1468—1501, Hauenstein 1420—1581, Heiligenkreuz 1471—1581, Heinrichs grün 1467—1751, Herscheditz 1516, Horaschdiowitz 1521 u. 1745, Hořowitz 1562, — Hořenitz 1587, Hostau 1599 u. 1636, Hradek um 1500, Hradischt 1589. Imlikau 1581, Jechnitz 1568, Jičin 1673, Joachimsthal 1518—1763, Jung- buntzlau 1761. Kaaden 1429—1611, Kalsching 1436, Karlsbad 1474—1763, Kirchenbirt 1486—1761, Kladrau 1426—1741, Klattau 1505—1765, Klösterle 1520—1726, —— Kolin 1639, Königgrätz 1693, Königinhof 1752, Königssaal 1685—1755, Königs- berg 1445—1767, Königswart 1410—1777, Komotau 1441—1599, Konieborsch 89
1440—1599, Seidlitz 1597, Sebirka 1531, Selb 1757, Sintzendorf 1718, Skalsky 1493—1520, Skurow 1480—1520, Smirzicz 1517, Sparneck 1472—1519, Sparn leib 1460, Sporck 1708, Springer 1475, Steinbach 1414—1651, Stensdorf 1531 bis 1621, Sternberg 1450—1757, Stolz v. Simsdorf 1533—1631, Studeniew 1521, Sulowitz 15. Jahrh., Swogranowsky 15. Jahrh. Tettau 1413—1587, Thein 1568—1621, Thüsel 1561—1600, Trautmannsdorf 1664, Trauttenberg 1507—1709, Tuppauer 1568—1597. Ulitzky 1583, Unruher 1428—1601. Vitzthum 1473, Voitsberger 1380. — — Waldstein (Wallenstein) 1619—1722, Watterfort 1726 u. 1737, Weida 1440, Weischlitz 1589, Weitmühl 1471—1535, Wenß 1473 u. 1475, Widersperg 1471 bis 1492, Wieß 1575, Wildenstein 1480—1745, Winkler 1577—1661, Wolfstein 1479 bis 1482, Wranow 1470, Wratislaw 1760, Wrchota 1523, Wrchowitz 1527—1531, Wrtby 1728, Wrschesowitz 1453—1631. Zedwitz 1450—1677, Žischka 1749. Insgesamt 19 Faszikel. b) Orte: Abaschin 1438, Alt-Zedlisch 1596, Amonsgrün 1584—1721, Auscha 1662, Auschowitz 1582—1586, Aussig 1527—1751. Bauten 1520, Beschin 1768, Beneschau 1613, Beraun 1599, Biela 1717, Bischofteinitz 1479—1744, Bleistadt 1523—1816, Borschengrün 1437—1452, Brandeis a. E. 1638, Braunau 1476—1757, Břevnow 1739—1767, Breitenstein 1530, Brüx 1300—1709, Buchau 1437—1764, Budweis 1432—1761, Bunzlau 1714, Bürgleins 1495. Chiesch 1509—1575, Chodau 1508—1651, Chotieschau 1541—1723, Czerhenitz 1531, Czyrotin 1588. Dallwitz 1652 u. 1710, Daßnitz 1586, Dobrzan 1568, Dobrisitz 1583, Doglas- grün 1492 u. 1496, Dolan 1531, Drahowa 1467, Drum 1749, Dub 1723, Duppau 1468—1651, Dürrmaul 1460—1591. Egerberg 1478, Einsiedel 1470—1652, Elbogen 1409—1769, Elhotten 1525, Engelhaus 1471—1609, Eule 1506. Falkenau 1439—1764, Frankenhammer 1636—1637, Frohnau 1450—1606, Frühbus 1568—1586. Gabhorn 1701, Gamling 1590, Gatzengrün 1715—1769, Girowitz 1613, Girtschan 1749, Gießhübel 1759, Godrisch 1526, Görkau 1635—1709, Goslau 1558, Gossengrünn 1487—1796, Gottesgab 1732, Gotschau 1568—1582, Graslitz 1450—1762, Grasseth 1542, Grauppen 1450—1498, Groß-Hennersdorf 1733, Grottau 1511, Grünberg 1570. — Haid 1464—1749, Hartenberg 1345—1753, Hartenstein 1576 u. 1708, Hassen stein 1468—1501, Hauenstein 1420—1581, Heiligenkreuz 1471—1581, Heinrichs grün 1467—1751, Herscheditz 1516, Horaschdiowitz 1521 u. 1745, Hořowitz 1562, — Hořenitz 1587, Hostau 1599 u. 1636, Hradek um 1500, Hradischt 1589. Imlikau 1581, Jechnitz 1568, Jičin 1673, Joachimsthal 1518—1763, Jung- buntzlau 1761. Kaaden 1429—1611, Kalsching 1436, Karlsbad 1474—1763, Kirchenbirt 1486—1761, Kladrau 1426—1741, Klattau 1505—1765, Klösterle 1520—1726, —— Kolin 1639, Königgrätz 1693, Königinhof 1752, Königssaal 1685—1755, Königs- berg 1445—1767, Königswart 1410—1777, Komotau 1441—1599, Konieborsch 89
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1499 u. 1515, Konopischt 1749, Kotigau 1587 u. 1621, Kouřim 1535, Krainhof 1606, Kralowitz 1636, Krottensee 1503—1636, Krummau 1468—1759, Kulsam 1522—1761, Kupferberg 1519, Kuttenberg 1499—1685, Kuttenplan 1476—1764. Landeck 1575 u. 1579, Langendörslas 1744, Lantz 1492—1575, Lapitzfeld 1583—1625, Laun 1460—1583, Lauterbach 1567—1749, Leipitsch 1517, Leipa 1589, Leitmeritz 1490—1734, Leskau 1476—1653, Libkowitz 1562, Libochowitz 1758, Lichtenstadt 1450—1758, Liebeschitz 1749, Lippertshammer 1514, Litschkau 1586—1636, Littengrün 1575—1668, Luck 1441, Luditz 1415—1749. Machairsen 1589, Maiersgrün 1589, Mallesitz 1570 u. 1571, Marnetin 1685, Mariafels 1753, Maria-Kulm 1450—1769, Maria-Stock 1566, Maschau 1460 bis 1596, Melnik 1749, Mies 1438—1750, Miltigau 1636—1777, Miröschau 1740, Mostau 1460—1763, Mülln 1583, Münchhof 1641 u. 1654, Muttersdorf 1577. Neudek 1502—1757, Neudorf 1475—1531, Neuern 1653, Neuhaus 1653 u. 1678, Neuhof 1501—1766, Neukirchen 1430—1747, Neumarkt 1736, Neupaka 1646, Neu-Reichenau 1749, Neusattel 1523 u. 1568, Neuschloß 1715, Neustadtí 1523—1592, Neuzedlisch 1507—1527, Nimburg 1514. Oelsch 1586 u. 1590, Oleschau 1466—1492, Oschelin 1596, Ossegg 1522—1749, Ottowitz 1630. Pablowitz 1571, Perglas 1535—1759, Permesgrün 15. Jahrh., Petersburg 15. Jahrh. bis 1594, Petschau 1426—1761, Pfraumberg 1417—1652, Pilgram 1654 u. 1759, Pilsen 1425—1767, Pisek 1769, Piwana 1580, Plan 1409—1766, Plaß 1663 u. 1698, Platten 1569—1753, Pochlowitz 1579—1595, Počernitz 1573, Podersam 1737, Podiebrad 1477 u. 1531, Postelberg 1535 u. 1727, Prachatitz 1529 und 1684, Prag (Altstadt 1456—1756, Neustadt 1473—1746, Kleinseite 1578 bis 1657, Hradschin 1541 u. 1730, Porschitz 1572, Kaiserliche Amtleute 1490—1588, Geistlichkeit 1489—1764, Universität 1684, Zünfte 1522—1753, Egerer Agenten in Prag 1500—1596, Untertanen 1477—1765), Preßnitz 1588—1725, Přestitz 1591 und 1642, Přibram 1724, Pürstein 1420. Rabenstein 1469—1566, Radnitz 1591, Rakonitz 1515—1755, Retschitz 1569, Riesenberg 15. Jahrh., Rockendorf 1582, Rodisfort 1533, (Neu-)Rohlau 1572, Rojau 1594, Rokitzan 1475—1726, Ronsperg 1436—1591, Rosenberg 1518, Roten haus 1767, Rudig 1750, Ruditzgrün 1757, Rumburg 1466. Saaz 1420—1768, Sandau 1469—1769, Sangerberg 1591 u. 1670, Schlacken werth 1432—1766, Schlaggenwald 1472—1759, Schlan 1518—1628, Schmirzitz 1761, Schönbach 1428—1769, Schönfeld 1483—1758, Schönficht 1509—1707, Schön hof 1679, Schönthal 1491 u. 1518, Schüttenhofen 1715, Schüttenitz 1769, Schwam berg 1438—1594, Schweißing 1753, Sebastiansberg 1655, Seestadtl 1768, Senf- tenberg 1736, Siehdichfür 1572, Sobieslau 1754, Staab 1596 u. 1631, Steinbach 1768, Steingrub 1765, Stiedra 16. Jahrh., Stockau 1471—1584, Strakonitz 1520 bis 1741. Tachau 1413—1766, Taus 1490—1756, Teinitz 1436—1646, Tepl 1384 bis 1767, Teplitz 1728, Theusing 1469—1753, Theussau 1581, Thönisch 1587, Tiefen- loh 1572—1580, Trautenau 1746, Triebel 1467—1644, Tschelief 1572—1644, Tschernoschin 1510 u. 1737, Tüppelsgrün 1576, Tuschkau 1489—1732, Tyssa 1485 u. 1526. Ütwa 1466 u. 1581. 90
1499 u. 1515, Konopischt 1749, Kotigau 1587 u. 1621, Kouřim 1535, Krainhof 1606, Kralowitz 1636, Krottensee 1503—1636, Krummau 1468—1759, Kulsam 1522—1761, Kupferberg 1519, Kuttenberg 1499—1685, Kuttenplan 1476—1764. Landeck 1575 u. 1579, Langendörslas 1744, Lantz 1492—1575, Lapitzfeld 1583—1625, Laun 1460—1583, Lauterbach 1567—1749, Leipitsch 1517, Leipa 1589, Leitmeritz 1490—1734, Leskau 1476—1653, Libkowitz 1562, Libochowitz 1758, Lichtenstadt 1450—1758, Liebeschitz 1749, Lippertshammer 1514, Litschkau 1586—1636, Littengrün 1575—1668, Luck 1441, Luditz 1415—1749. Machairsen 1589, Maiersgrün 1589, Mallesitz 1570 u. 1571, Marnetin 1685, Mariafels 1753, Maria-Kulm 1450—1769, Maria-Stock 1566, Maschau 1460 bis 1596, Melnik 1749, Mies 1438—1750, Miltigau 1636—1777, Miröschau 1740, Mostau 1460—1763, Mülln 1583, Münchhof 1641 u. 1654, Muttersdorf 1577. Neudek 1502—1757, Neudorf 1475—1531, Neuern 1653, Neuhaus 1653 u. 1678, Neuhof 1501—1766, Neukirchen 1430—1747, Neumarkt 1736, Neupaka 1646, Neu-Reichenau 1749, Neusattel 1523 u. 1568, Neuschloß 1715, Neustadtí 1523—1592, Neuzedlisch 1507—1527, Nimburg 1514. Oelsch 1586 u. 1590, Oleschau 1466—1492, Oschelin 1596, Ossegg 1522—1749, Ottowitz 1630. Pablowitz 1571, Perglas 1535—1759, Permesgrün 15. Jahrh., Petersburg 15. Jahrh. bis 1594, Petschau 1426—1761, Pfraumberg 1417—1652, Pilgram 1654 u. 1759, Pilsen 1425—1767, Pisek 1769, Piwana 1580, Plan 1409—1766, Plaß 1663 u. 1698, Platten 1569—1753, Pochlowitz 1579—1595, Počernitz 1573, Podersam 1737, Podiebrad 1477 u. 1531, Postelberg 1535 u. 1727, Prachatitz 1529 und 1684, Prag (Altstadt 1456—1756, Neustadt 1473—1746, Kleinseite 1578 bis 1657, Hradschin 1541 u. 1730, Porschitz 1572, Kaiserliche Amtleute 1490—1588, Geistlichkeit 1489—1764, Universität 1684, Zünfte 1522—1753, Egerer Agenten in Prag 1500—1596, Untertanen 1477—1765), Preßnitz 1588—1725, Přestitz 1591 und 1642, Přibram 1724, Pürstein 1420. Rabenstein 1469—1566, Radnitz 1591, Rakonitz 1515—1755, Retschitz 1569, Riesenberg 15. Jahrh., Rockendorf 1582, Rodisfort 1533, (Neu-)Rohlau 1572, Rojau 1594, Rokitzan 1475—1726, Ronsperg 1436—1591, Rosenberg 1518, Roten haus 1767, Rudig 1750, Ruditzgrün 1757, Rumburg 1466. Saaz 1420—1768, Sandau 1469—1769, Sangerberg 1591 u. 1670, Schlacken werth 1432—1766, Schlaggenwald 1472—1759, Schlan 1518—1628, Schmirzitz 1761, Schönbach 1428—1769, Schönfeld 1483—1758, Schönficht 1509—1707, Schön hof 1679, Schönthal 1491 u. 1518, Schüttenhofen 1715, Schüttenitz 1769, Schwam berg 1438—1594, Schweißing 1753, Sebastiansberg 1655, Seestadtl 1768, Senf- tenberg 1736, Siehdichfür 1572, Sobieslau 1754, Staab 1596 u. 1631, Steinbach 1768, Steingrub 1765, Stiedra 16. Jahrh., Stockau 1471—1584, Strakonitz 1520 bis 1741. Tachau 1413—1766, Taus 1490—1756, Teinitz 1436—1646, Tepl 1384 bis 1767, Teplitz 1728, Theusing 1469—1753, Theussau 1581, Thönisch 1587, Tiefen- loh 1572—1580, Trautenau 1746, Triebel 1467—1644, Tschelief 1572—1644, Tschernoschin 1510 u. 1737, Tüppelsgrün 1576, Tuschkau 1489—1732, Tyssa 1485 u. 1526. Ütwa 1466 u. 1581. 90
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—Wallhof 1567—1766, Waltsch 1594, Welwarn 1749, Weserau 1575 u. 1587, Weseritz 1523—1738, Wiesenthal 1533, Willomitz 1589—1592, Wittolitz 1573 u. 1574, Wodnian 1591—1727, Wranau 1765, Wscherau 1499—1538. Zahadub 1493, Zedlitz 1491—1582. Insgesamt 52 Faszikel. 2. Mähren: Budwitz 1533, Brünn 1489—1765, Iglau 1521—1765, Leipnik 1732, Littau 1672, Nikolsburg 1749, Olmütz 1580—1792, Römerstadt 1718, Schattau 1732, Schlappanitz 1589, Sternberg 1723, Ung.-Brod 1509, Wolframitz 1743, Zlabings 1658, Znaim 1539—1754. 3. Schlesien: a) Die Herzoge von Münsterberg 1472—1620, die Herren von Biberstein 15. Jahrh. u. 1741. b) Orte: Beutitz 1511, Beuthen 1486, Breslau 1378—1733, Brieg 1638, Buntzlau 1737, Großen 1571, Glatz 15. Jahrh. bis 1684, Glogau 1672, Hann 1490, Jägerndorf 1589, Liegnitz 1599 u. 1724, Neiße 1568—1763, Neusalza 1638, Oels 1740, Striegau 1719, Troppau 1507—1759. 4. Lausitz: Landvögte u. Hauptleute 1470—1585; — Orte: Bautzen 1487, Görlitz 1472 bis 1637, Lübben 1580, Zittau 1470 u. 1591. 5. Polen: Krałau 1499—1536, Posen 1573 u. 1751. 6. Ungarn: Oedenburg: 1667, Ofen 1482—1768, Preßburg 1467—1593, Siebenbürgen: — Hermannstadt 1574. 7. Österreich (Obers und Niederösterreich): Behörden: 1515—1630, Herren: (Eytzing 1590, Hardeck 1519, Traun 1513), Orte: (Baden 16. Jahrh., Bösing 1646, Bruck 1711, Eggenburg 1490, Freistadt 1590—1763, Geilsbach 1476, Gmünd 1595, Hainburg 1769, Hall 1765, Horn 1620, Klosterneuburg 1599, Krems und Stein 1519—1758, Kreuzenstein 1469, Laa 1499 bis 1759, Linz 1412—1730, Nußdorf 1735, Pernegg 1766, Schärding 1736, Steyer 1479—1522, Stockerau 1725 u. 1769, Weidhofen 1750, Wien 1457—1751, Wiener Neustadt 1756, Obbs 1569—1582. 8. Alpenländer: Steiermark: Cilli 1769, Eisenerz 1512 u. 1586, Gloggnitz 1653, Graz 1454 bis 1706, Mürzzuschlag 1469, Pettau 1528, Seckau 1654. — Salzburg: Stadt Salzburg 1516—1749. — Tirol: Innsbruck 1489—1769, Schwaz 1522—1780. Kärnten und Krain: Gurk 1696, Laibach 1519. 9. Der banrische Kreis: a) Herzoge 1409—1747, Landgrafen v. Leuchtenberg 1407—1568; Behörden 1415—1768. 91
—Wallhof 1567—1766, Waltsch 1594, Welwarn 1749, Weserau 1575 u. 1587, Weseritz 1523—1738, Wiesenthal 1533, Willomitz 1589—1592, Wittolitz 1573 u. 1574, Wodnian 1591—1727, Wranau 1765, Wscherau 1499—1538. Zahadub 1493, Zedlitz 1491—1582. Insgesamt 52 Faszikel. 2. Mähren: Budwitz 1533, Brünn 1489—1765, Iglau 1521—1765, Leipnik 1732, Littau 1672, Nikolsburg 1749, Olmütz 1580—1792, Römerstadt 1718, Schattau 1732, Schlappanitz 1589, Sternberg 1723, Ung.-Brod 1509, Wolframitz 1743, Zlabings 1658, Znaim 1539—1754. 3. Schlesien: a) Die Herzoge von Münsterberg 1472—1620, die Herren von Biberstein 15. Jahrh. u. 1741. b) Orte: Beutitz 1511, Beuthen 1486, Breslau 1378—1733, Brieg 1638, Buntzlau 1737, Großen 1571, Glatz 15. Jahrh. bis 1684, Glogau 1672, Hann 1490, Jägerndorf 1589, Liegnitz 1599 u. 1724, Neiße 1568—1763, Neusalza 1638, Oels 1740, Striegau 1719, Troppau 1507—1759. 4. Lausitz: Landvögte u. Hauptleute 1470—1585; — Orte: Bautzen 1487, Görlitz 1472 bis 1637, Lübben 1580, Zittau 1470 u. 1591. 5. Polen: Krałau 1499—1536, Posen 1573 u. 1751. 6. Ungarn: Oedenburg: 1667, Ofen 1482—1768, Preßburg 1467—1593, Siebenbürgen: — Hermannstadt 1574. 7. Österreich (Obers und Niederösterreich): Behörden: 1515—1630, Herren: (Eytzing 1590, Hardeck 1519, Traun 1513), Orte: (Baden 16. Jahrh., Bösing 1646, Bruck 1711, Eggenburg 1490, Freistadt 1590—1763, Geilsbach 1476, Gmünd 1595, Hainburg 1769, Hall 1765, Horn 1620, Klosterneuburg 1599, Krems und Stein 1519—1758, Kreuzenstein 1469, Laa 1499 bis 1759, Linz 1412—1730, Nußdorf 1735, Pernegg 1766, Schärding 1736, Steyer 1479—1522, Stockerau 1725 u. 1769, Weidhofen 1750, Wien 1457—1751, Wiener Neustadt 1756, Obbs 1569—1582. 8. Alpenländer: Steiermark: Cilli 1769, Eisenerz 1512 u. 1586, Gloggnitz 1653, Graz 1454 bis 1706, Mürzzuschlag 1469, Pettau 1528, Seckau 1654. — Salzburg: Stadt Salzburg 1516—1749. — Tirol: Innsbruck 1489—1769, Schwaz 1522—1780. Kärnten und Krain: Gurk 1696, Laibach 1519. 9. Der banrische Kreis: a) Herzoge 1409—1747, Landgrafen v. Leuchtenberg 1407—1568; Behörden 1415—1768. 91
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b) Herren: Betzenstein 1566, Clarstein 1706, Daniel 1654—1710, Degenberg 1514, Dreßwitz 1464—1491, Ehrenstein 1647, Erlbeck 1471 u. 1473, Feiltsch 1579, Fronsperger 1458, Fuchsstein 1531, Gefesller von Sachsengrün 1570—1571, Geulich 1487—1492, Grafenreut 1657, Grün 1606—1662, Guttenstein 1506—1512, — Herding 1718, Hirschberg 1496 u. 1517, Junker 1734—1747, Kleißenthaler 15. Jahrh. u. 1527, Kranghan 1520—1531, Küngsfeld 1470—1472, Künsberg 1592 und 1620, Leineck 1427—1481, Lubichau 1432—1469, Mengersreut 1427—1540, Moschwitz 1479, Moser 1751 u. 1752, Mumko 1509, Nothaft 1406—1724, Pflug 1505—1509, Pfreimder 1479—1512, Ramsperger 1437, Raschau 1472—1477, Rornstadt 1469, Schaumberg 1425—1588, Schenk 1511, Schirndinger 1563 u. 1566, Schlammersdorf 1597—1629, Seckendorf 1420 u. 1468, Selbitz 1507, Sparneck 1541, Staff 1507, Steinhauser 1740, Trautenberg 1330—1657, Waldau 1472—1503, Waldenfels 1584, Wenkheim 1736, Wild 1450—1610, Wirsperg 1597, Zenger 1443—1473. c) Orte: Abwach 1501, Allersburg 1415, Amberg 1427—1752, Aschaffenburg 1538, Auerbach 1411—1646. Bairisch-Hof 1473 u. 1501, Bärnau 1413—1757, Beitl 1580—1706, Berlets hausen 1508, Bleistein 1415—1755, Braunau 1570—1743, Burghausen 1478, Burglengenfeld 1580—1724. Cham 1470—1678, Culmain 1536. Deggendorf 1463, Dingolfing 1534, Donauwörth 1769. — Egerteich 1621 u. 1622, Ecklasgrün 1505, Erbendorf 1412—1732, Eschenbach 15. Jahrh. bis 1763. Falkenberg 1481—1755, Floß 1421—1597, Flosserburg 1480—1593, Freising 1532—1733, Friedenfels 1678, Fuchsmühl 1590—1770. Grafenwerth 1487—1624. Hals 1590, Hannbach 1474, Hardeck 1400—1787, Heideck 1514, Hirschau 1492 bis 1626, Hirschberg 1528, Hohenstein 1496, Hungerberg 1574. Ingolstadt 1507—1694, Josefsburg 1738 u. 1744. — Kappel 1683, Kaufbeuern 1754, Kelheim 1538, Kemnath 1424—1770, Klein- stertz 1552, Kondrau 1529, Konnersreuth 1490—1722, Kotzing 1517, Krumenab 1594. Laber 1469 u. 1602, Landshut 1487, Lengenfeld 1517, Leonberg 1504, Leuch- tenberg 1415—1590, Leugast 1586, Liebenstein 1517—1607, Luhe 1502—1638. Mähring 1530—1641, Mammersreuth 1568, Michelfeld 1591 u. 1630, Mit- terteich 1531—1766, Mönchsberg 1744, Mosbach 1466 u. 1599, München 1497 bis 1732, Münchenreut 1505—1706, Münsteuer 1590, Murach 1479. Nabburg 1442—1643, Neuburg 1468—1589, Neuenmarkt 1458—1765, Neu- stadt auf der Heide 1423 u. 1468, Neustadt an der Waldnab 1429—1768, Neuzell 1725, Nittenau 1474. Parkstein 1406—1755, Parsberg 1501, Passau 1450—1765, Pechtnersreuth 1530—1572, Pfaffenhofen 1483, Pfreimt 1465—1663, Plößberg 1491—1523, Pop- penreuth 1567—1595, Pressat 1486—1759, Püchelberg 1539, Pullenreut 1541, Pulvermühl 1735. — Querenbach 1527 u. 1697. Regensburg 1400—1735, Regenstauf 1519—1723, Retz 1470—1533, Reutlas 1584, Ried 1500, Rotenberg 1484 u. 1491, Rotendorf 1568, Roting 1586, Roten stadt 1515. 92
b) Herren: Betzenstein 1566, Clarstein 1706, Daniel 1654—1710, Degenberg 1514, Dreßwitz 1464—1491, Ehrenstein 1647, Erlbeck 1471 u. 1473, Feiltsch 1579, Fronsperger 1458, Fuchsstein 1531, Gefesller von Sachsengrün 1570—1571, Geulich 1487—1492, Grafenreut 1657, Grün 1606—1662, Guttenstein 1506—1512, — Herding 1718, Hirschberg 1496 u. 1517, Junker 1734—1747, Kleißenthaler 15. Jahrh. u. 1527, Kranghan 1520—1531, Küngsfeld 1470—1472, Künsberg 1592 und 1620, Leineck 1427—1481, Lubichau 1432—1469, Mengersreut 1427—1540, Moschwitz 1479, Moser 1751 u. 1752, Mumko 1509, Nothaft 1406—1724, Pflug 1505—1509, Pfreimder 1479—1512, Ramsperger 1437, Raschau 1472—1477, Rornstadt 1469, Schaumberg 1425—1588, Schenk 1511, Schirndinger 1563 u. 1566, Schlammersdorf 1597—1629, Seckendorf 1420 u. 1468, Selbitz 1507, Sparneck 1541, Staff 1507, Steinhauser 1740, Trautenberg 1330—1657, Waldau 1472—1503, Waldenfels 1584, Wenkheim 1736, Wild 1450—1610, Wirsperg 1597, Zenger 1443—1473. c) Orte: Abwach 1501, Allersburg 1415, Amberg 1427—1752, Aschaffenburg 1538, Auerbach 1411—1646. Bairisch-Hof 1473 u. 1501, Bärnau 1413—1757, Beitl 1580—1706, Berlets hausen 1508, Bleistein 1415—1755, Braunau 1570—1743, Burghausen 1478, Burglengenfeld 1580—1724. Cham 1470—1678, Culmain 1536. Deggendorf 1463, Dingolfing 1534, Donauwörth 1769. — Egerteich 1621 u. 1622, Ecklasgrün 1505, Erbendorf 1412—1732, Eschenbach 15. Jahrh. bis 1763. Falkenberg 1481—1755, Floß 1421—1597, Flosserburg 1480—1593, Freising 1532—1733, Friedenfels 1678, Fuchsmühl 1590—1770. Grafenwerth 1487—1624. Hals 1590, Hannbach 1474, Hardeck 1400—1787, Heideck 1514, Hirschau 1492 bis 1626, Hirschberg 1528, Hohenstein 1496, Hungerberg 1574. Ingolstadt 1507—1694, Josefsburg 1738 u. 1744. — Kappel 1683, Kaufbeuern 1754, Kelheim 1538, Kemnath 1424—1770, Klein- stertz 1552, Kondrau 1529, Konnersreuth 1490—1722, Kotzing 1517, Krumenab 1594. Laber 1469 u. 1602, Landshut 1487, Lengenfeld 1517, Leonberg 1504, Leuch- tenberg 1415—1590, Leugast 1586, Liebenstein 1517—1607, Luhe 1502—1638. Mähring 1530—1641, Mammersreuth 1568, Michelfeld 1591 u. 1630, Mit- terteich 1531—1766, Mönchsberg 1744, Mosbach 1466 u. 1599, München 1497 bis 1732, Münchenreut 1505—1706, Münsteuer 1590, Murach 1479. Nabburg 1442—1643, Neuburg 1468—1589, Neuenmarkt 1458—1765, Neu- stadt auf der Heide 1423 u. 1468, Neustadt an der Waldnab 1429—1768, Neuzell 1725, Nittenau 1474. Parkstein 1406—1755, Parsberg 1501, Passau 1450—1765, Pechtnersreuth 1530—1572, Pfaffenhofen 1483, Pfreimt 1465—1663, Plößberg 1491—1523, Pop- penreuth 1567—1595, Pressat 1486—1759, Püchelberg 1539, Pullenreut 1541, Pulvermühl 1735. — Querenbach 1527 u. 1697. Regensburg 1400—1735, Regenstauf 1519—1723, Retz 1470—1533, Reutlas 1584, Ried 1500, Rotenberg 1484 u. 1491, Rotendorf 1568, Roting 1586, Roten stadt 1515. 92
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Schlappen 15. Jahrh., Schmachtenberg 1570, Schönthal 1766, (Neu-)Schwand 1714, Schwandorf 1489—1646, Schwarzach 1734, Sebarn 1582, Speinshart 1468, Stadtamhof 1582—1738, Steinheim 1568 u. 1750, Stornstein 1446—1570, Strau bing 1487—1769, Sulzbach 1413—1766. Tännesberg 1458—1727, Thumbach 1511 u. 1526, Thumsenreuth 1570, Tir- schenreuth 1429—1769. (Ober-)Viehtach 1572, Vohenstrauß 1490—1587. Waldeck 1414—1719, Waldershof 1468—1756, Waldmünchen 1528—1673, Waldsassen (Abte 1319—1795, Akten betr. Aushebung des Klosters 1801—1803, Amtleute 1464—1767, Untertanen, 1450—1782), Waltershausen 1509, Walting 1474—1510, Walthurn 1630, Weiden 1410—1745, Wiesau 1530—1763, Wildenau 1572, Windisch-Eschenbach 1505—1592, Wondreb 1498—1713. 10. Der fränkische Kreis: a) Fürsten und Behörden: Markgrafen 1360—1769, markgräfliche Behörden 1423—1636, Räte zu Blassenberg 1467—1556. b) Bischöfe und geistliche Räte: Bischöfe und Domkapitel zu Bamberg 1410 bis 1636, Geistliche und weltliche Räte des Bamberger Bischofs 1429—1774, Bischöfe und bischöfliche Räte zu Eichstädt 1455—1766, Bischöfe, Domherren und bischöfliche Räte zu Würzburg 1411—1767. c) Kleinere Dinastien: Die Grafen von Trüdingen 1400, die Grafen von Caftell 1672, die Herren von Giech 1499—1619, die Fürsten zu Saunsheim Schwarzenberg 1399—1636. —d) Fränkische Herren: Adelige Gruppen 1400—1595. Aufseß 1426—1592, Benkendorf 1738—1759, Berg zu Brand 1715, Beulwitz 1497—1709, Bibra 1585, Blechschmied 1493—1518, Brand (Brandner) 1400—1656, Creilsheim 1614, Dondorf 1526—1545, Eckersberg 1640, Egloffstein 1426—1506, Elrichshausen 1501, Ermsreut 1477—1485, Feil(i)tsch 1402—1643, Forster 1385—1505, Fortsch 1425, bis 1515, Furtenbach 1649, Gamerlen 1473, Geilsdorf 1575 u. 1576, Gölnitz 1477 bis 1511, Götz 15. Jahrh., Gräfendorf 1446, Grafenreuth 1468—1706, Grieß 1478 bis 1537, Grün 1509—1630, Gutenberg 1413—1592, Haller 15. Jahrh., Harttung 1706, Haueisen 1410, Haugwitz 1469—1638, Herdegen 1467—1494, Hand 1521, Hirschberg 1460—1703, Hoffmann 1436—1440, Imhof 1427 u. 1469, Kemnater 1474—1479, Kinsberg 1458—1626, Kneusel 1435—1475, Königsfeld 1465—1501, Kotzau 1413—1526, Leineck 1427—1436, Leneis 1533, Lentersheim 1490 u. 1494, Lichtenstein 1487—1567, Lubichau 15. Jahrh., Luchau 1436—1598, Marschalk 1464—1472, Meiental(er) 1402—1466, Mengersreuter 1409—1443, Mergental 1490—1496, Minkwitz 1567—1571, Motschidler 1409 u. 1475, Mürring 1445 bis 1494, Neiperg 1524, Neusteter 1486—1529, Nothaft 1474—1617, Obernitz 1702, Plassenberg 1475, Raab 1441—1694, Rabensteiner 1443—1636, Redwitzer 1385 bis 1666, Reitenbach 1410—1684, Reitzenstein 1465—1675, Rodecker 1458 u. 1488, Ro(h)rer 1411—1536, Rosenberg 1478, Rotenhan 1445, Rotschütz 1581—1642, Ruestenbach 1497, Saunsheim 1429, Schaumberg 1639, Schenl-Limburg 1415, Schenk-T(r)autenberg 1458—1513, Schirndinger 1412—1726, Schlammmersdorf 1425—1741, Schönstedt 1592—1749, Seckendorff 1440—1491, Seidlitz 1587, Sparneck 1418—1700, Stambach 1470, Stein 1400—1712, Steinreuter 1494, Streitberg 1430—1487, Stressenreuter 1501—1512, Tauber 1460, Thann 1468, Thanner 1696—1714, Thöla(u) 1513—1584, Uttenhofer 1599, Waldenfels 1402 93
Schlappen 15. Jahrh., Schmachtenberg 1570, Schönthal 1766, (Neu-)Schwand 1714, Schwandorf 1489—1646, Schwarzach 1734, Sebarn 1582, Speinshart 1468, Stadtamhof 1582—1738, Steinheim 1568 u. 1750, Stornstein 1446—1570, Strau bing 1487—1769, Sulzbach 1413—1766. Tännesberg 1458—1727, Thumbach 1511 u. 1526, Thumsenreuth 1570, Tir- schenreuth 1429—1769. (Ober-)Viehtach 1572, Vohenstrauß 1490—1587. Waldeck 1414—1719, Waldershof 1468—1756, Waldmünchen 1528—1673, Waldsassen (Abte 1319—1795, Akten betr. Aushebung des Klosters 1801—1803, Amtleute 1464—1767, Untertanen, 1450—1782), Waltershausen 1509, Walting 1474—1510, Walthurn 1630, Weiden 1410—1745, Wiesau 1530—1763, Wildenau 1572, Windisch-Eschenbach 1505—1592, Wondreb 1498—1713. 10. Der fränkische Kreis: a) Fürsten und Behörden: Markgrafen 1360—1769, markgräfliche Behörden 1423—1636, Räte zu Blassenberg 1467—1556. b) Bischöfe und geistliche Räte: Bischöfe und Domkapitel zu Bamberg 1410 bis 1636, Geistliche und weltliche Räte des Bamberger Bischofs 1429—1774, Bischöfe und bischöfliche Räte zu Eichstädt 1455—1766, Bischöfe, Domherren und bischöfliche Räte zu Würzburg 1411—1767. c) Kleinere Dinastien: Die Grafen von Trüdingen 1400, die Grafen von Caftell 1672, die Herren von Giech 1499—1619, die Fürsten zu Saunsheim Schwarzenberg 1399—1636. —d) Fränkische Herren: Adelige Gruppen 1400—1595. Aufseß 1426—1592, Benkendorf 1738—1759, Berg zu Brand 1715, Beulwitz 1497—1709, Bibra 1585, Blechschmied 1493—1518, Brand (Brandner) 1400—1656, Creilsheim 1614, Dondorf 1526—1545, Eckersberg 1640, Egloffstein 1426—1506, Elrichshausen 1501, Ermsreut 1477—1485, Feil(i)tsch 1402—1643, Forster 1385—1505, Fortsch 1425, bis 1515, Furtenbach 1649, Gamerlen 1473, Geilsdorf 1575 u. 1576, Gölnitz 1477 bis 1511, Götz 15. Jahrh., Gräfendorf 1446, Grafenreuth 1468—1706, Grieß 1478 bis 1537, Grün 1509—1630, Gutenberg 1413—1592, Haller 15. Jahrh., Harttung 1706, Haueisen 1410, Haugwitz 1469—1638, Herdegen 1467—1494, Hand 1521, Hirschberg 1460—1703, Hoffmann 1436—1440, Imhof 1427 u. 1469, Kemnater 1474—1479, Kinsberg 1458—1626, Kneusel 1435—1475, Königsfeld 1465—1501, Kotzau 1413—1526, Leineck 1427—1436, Leneis 1533, Lentersheim 1490 u. 1494, Lichtenstein 1487—1567, Lubichau 15. Jahrh., Luchau 1436—1598, Marschalk 1464—1472, Meiental(er) 1402—1466, Mengersreuter 1409—1443, Mergental 1490—1496, Minkwitz 1567—1571, Motschidler 1409 u. 1475, Mürring 1445 bis 1494, Neiperg 1524, Neusteter 1486—1529, Nothaft 1474—1617, Obernitz 1702, Plassenberg 1475, Raab 1441—1694, Rabensteiner 1443—1636, Redwitzer 1385 bis 1666, Reitenbach 1410—1684, Reitzenstein 1465—1675, Rodecker 1458 u. 1488, Ro(h)rer 1411—1536, Rosenberg 1478, Rotenhan 1445, Rotschütz 1581—1642, Ruestenbach 1497, Saunsheim 1429, Schaumberg 1639, Schenl-Limburg 1415, Schenk-T(r)autenberg 1458—1513, Schirndinger 1412—1726, Schlammmersdorf 1425—1741, Schönstedt 1592—1749, Seckendorff 1440—1491, Seidlitz 1587, Sparneck 1418—1700, Stambach 1470, Stein 1400—1712, Steinreuter 1494, Streitberg 1430—1487, Stressenreuter 1501—1512, Tauber 1460, Thann 1468, Thanner 1696—1714, Thöla(u) 1513—1584, Uttenhofer 1599, Waldenfels 1402 93
Strana 94
bis 1770, Wallenrode 1507—1604, Walmann 1464, Weischlitz 1570 u. 1571, Wich- senstein 1413, Wildenfels 1471—1508, Wildenstein 1455—1734, Wirsberg 1469 bis 1610, Wirtzberg 1491—1591, Witzleben 1572—1592, Zedwitz 1398—1696. e) Orte: Altdorf 1592—1748, Ansbach 1467—1725, Arzberg 1459—1745. Bayersdorf 1477—1634, Bayreuth 1413—1788, Bamberg 1413—1761, Banz 1713—1720, Berndorf 1513, Berneck 1469—1732, Bibersbach 16. Jahrh., Bind¬ lach 1474, Brand 1511, Bruckenau 1536, Brunn 1470, Burglunstadt 1471 u. 1715. Cunfeld 1511. Dettelbach 1522 u. 1586, Dietersgrün 1509 u. 1593, Dinkelsbühl 1653—1761, Döla 1370 u. 1595, Dollenstein 1491, Duckelhausen 1481. Ebrach 1517, Eckelsheim 1427—1489, Epprechtstein 1468—1512, Erlangen 1474—1716. Feuchtwangen 1522—1744, Forchheim 1419—1607, Frauenaurach 1433 bis 1441, Fürstenfeld 1709—1722. Gattendorf 1518, Gefell 1628, Gefreß 1455—1719, Goldkronach 1497—1636, Göpfersgrün 1430, Grünau 1587, Guntzenhausen 16. Jahrh. Hallerstein 1529, Hasfurt 1478—1671, Heidingsfeld 1707, Helmberchts 1567, Hersbruck 1470, Hilpoltstein 1425—1440, Himmelkron 1538, Höchstädt 1522 u. 1530, Hof 1413—1770, Hohenberg 1388—1797, Holfeld 1489—1520. Kadolzburg 1429 u. 1739, Kirchenlamitz 1427—1750, Kitzingen 1470—1568, Kreußen 1496—1614, Kronach 1469—1726, (Rauhen)Kulm 1477—1537, Kulm= bach 1467—1757, Kupferberg 1479—1750. Langheim 1487—1696, Lauenstein 1752, Lauf 1450 u. 1477, Leugast 1495 bis 1628, Leutendorf 1724, Lichtenfels 1491—1515, Lindenhart 1489 u. 1526, Lorenzreut 1469—1702. Mainburg 1512, Maria-Weiher 1567, Marktleuthen 1486—1736, Markt- schorgast 1505—1728, Memelsdorf 1415, Michelsberg 1744, Mildenberg 1575 u. 1714, Mühlhausen 1778, Münchberg 1460—1646, Münnerstadt 1625. Naila 1510 u. 1540, Neuhaus 1585 u. 1762, Neusn)hausen 1477—1540, Neu- stadt a. d. Aisch 1450 u. 1477, Neustadt am Kulm 1465—1768, Neustädtlein 1488, Nieder-Neugrün 1516, Nordeck 1495, Nürnberg (Bürgermeister und Rat 1450 bis 1766, Richter und Amtleute 1451—1655, Kirchen und Klöster 1425—1683, Zunst sachen 1569—1723, Geschlechter 1391 bis Ende des 17. Jahrhunderts). Ochsenfurt 1656, Oeringen 1630, Oschwitz 1481—1719. Pegnitz 1470, Plassenburg 1426—1599, Pottenstein 1480—1527. Regnitz-Losau 1577, Rehau 1481—1733, Reichenbach (bei Selb) 1509—1595, Reicheneck 1492, Reitzendorf 1498, Reutlas 1400, Rentweinsdorf 1601, Rodach 1567, Röslau 1466—1609, Röthenbach 1575—1724, Rosenberg 1461—1588, Ro thenberg 1466 u. 1502, Rothenburg ob d. T. 1483—1631. Schauenstein 1470—1580, Schirnding 1465—1764, Schlottenhof 15. Jahrh. bis 1784, Schönbrunn 1526, Schönlind 1457 u. 1520, Schönwald 1502, Schwabach 1424 u. 1597, Schwarzenbach 1515—1709, Schwarzenberg 1541 u. 1599, St. Geor- gen 1721, Schweinfurt 1421—1695, Selb 1387—1749, Seligenpforten 1509, Seußen 1590—1697, Sichersreut 1515, Sparneck 1592—1607, Staffelstein 1525 und 1584, Stambach 1496 u. 1513, Stein 1663, Stadtfteinach 1495—1747, (Unter-)Steinach 1587—1594, Streitberg 1571. 94
bis 1770, Wallenrode 1507—1604, Walmann 1464, Weischlitz 1570 u. 1571, Wich- senstein 1413, Wildenfels 1471—1508, Wildenstein 1455—1734, Wirsberg 1469 bis 1610, Wirtzberg 1491—1591, Witzleben 1572—1592, Zedwitz 1398—1696. e) Orte: Altdorf 1592—1748, Ansbach 1467—1725, Arzberg 1459—1745. Bayersdorf 1477—1634, Bayreuth 1413—1788, Bamberg 1413—1761, Banz 1713—1720, Berndorf 1513, Berneck 1469—1732, Bibersbach 16. Jahrh., Bind¬ lach 1474, Brand 1511, Bruckenau 1536, Brunn 1470, Burglunstadt 1471 u. 1715. Cunfeld 1511. Dettelbach 1522 u. 1586, Dietersgrün 1509 u. 1593, Dinkelsbühl 1653—1761, Döla 1370 u. 1595, Dollenstein 1491, Duckelhausen 1481. Ebrach 1517, Eckelsheim 1427—1489, Epprechtstein 1468—1512, Erlangen 1474—1716. Feuchtwangen 1522—1744, Forchheim 1419—1607, Frauenaurach 1433 bis 1441, Fürstenfeld 1709—1722. Gattendorf 1518, Gefell 1628, Gefreß 1455—1719, Goldkronach 1497—1636, Göpfersgrün 1430, Grünau 1587, Guntzenhausen 16. Jahrh. Hallerstein 1529, Hasfurt 1478—1671, Heidingsfeld 1707, Helmberchts 1567, Hersbruck 1470, Hilpoltstein 1425—1440, Himmelkron 1538, Höchstädt 1522 u. 1530, Hof 1413—1770, Hohenberg 1388—1797, Holfeld 1489—1520. Kadolzburg 1429 u. 1739, Kirchenlamitz 1427—1750, Kitzingen 1470—1568, Kreußen 1496—1614, Kronach 1469—1726, (Rauhen)Kulm 1477—1537, Kulm= bach 1467—1757, Kupferberg 1479—1750. Langheim 1487—1696, Lauenstein 1752, Lauf 1450 u. 1477, Leugast 1495 bis 1628, Leutendorf 1724, Lichtenfels 1491—1515, Lindenhart 1489 u. 1526, Lorenzreut 1469—1702. Mainburg 1512, Maria-Weiher 1567, Marktleuthen 1486—1736, Markt- schorgast 1505—1728, Memelsdorf 1415, Michelsberg 1744, Mildenberg 1575 u. 1714, Mühlhausen 1778, Münchberg 1460—1646, Münnerstadt 1625. Naila 1510 u. 1540, Neuhaus 1585 u. 1762, Neusn)hausen 1477—1540, Neu- stadt a. d. Aisch 1450 u. 1477, Neustadt am Kulm 1465—1768, Neustädtlein 1488, Nieder-Neugrün 1516, Nordeck 1495, Nürnberg (Bürgermeister und Rat 1450 bis 1766, Richter und Amtleute 1451—1655, Kirchen und Klöster 1425—1683, Zunst sachen 1569—1723, Geschlechter 1391 bis Ende des 17. Jahrhunderts). Ochsenfurt 1656, Oeringen 1630, Oschwitz 1481—1719. Pegnitz 1470, Plassenburg 1426—1599, Pottenstein 1480—1527. Regnitz-Losau 1577, Rehau 1481—1733, Reichenbach (bei Selb) 1509—1595, Reicheneck 1492, Reitzendorf 1498, Reutlas 1400, Rentweinsdorf 1601, Rodach 1567, Röslau 1466—1609, Röthenbach 1575—1724, Rosenberg 1461—1588, Ro thenberg 1466 u. 1502, Rothenburg ob d. T. 1483—1631. Schauenstein 1470—1580, Schirnding 1465—1764, Schlottenhof 15. Jahrh. bis 1784, Schönbrunn 1526, Schönlind 1457 u. 1520, Schönwald 1502, Schwabach 1424 u. 1597, Schwarzenbach 1515—1709, Schwarzenberg 1541 u. 1599, St. Geor- gen 1721, Schweinfurt 1421—1695, Selb 1387—1749, Seligenpforten 1509, Seußen 1590—1697, Sichersreut 1515, Sparneck 1592—1607, Staffelstein 1525 und 1584, Stambach 1496 u. 1513, Stein 1663, Stadtfteinach 1495—1747, (Unter-)Steinach 1587—1594, Streitberg 1571. 94
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Thiersheim 1429—1768, Thierstein 1421—1766, Thölau 1549—1567, Thurnau 1495, Thurndorf 1736. Vielitz 1495, Vierdörser (Reichenbach, Lauterbach, Schönlind und Wildenau) 1375—1625, Vilseck 1468—1719, Volkach 1520. Walburg 1579, Waldenfels 1423, Waldstein 1511—1574, Weickersheim 1590, Weidenberg 1537—1746, Weischfeld 1498, Weisenbach 1486 u. 1490, Weißenstadt 1409—1770, Weißmain 1493—1518, Welsau 1513—1706, Wendelstein 1529, Wen- dern 1508 u. 1539, Wertheim 1518—1525, Wildenau 1532 u. 1597, Windsbach 1615, Wirsberg 1487—1657, Wondreb 1715, Wunsiedel 1390—1788, Würzburg 1450—1694. Zeil 1493—1587, Zirkenreuth 1535. Insgesamt 51 Faszikel. 11. Sachsen: a) Die Herzoge u. Landgrasen 1406—1707. b) Das Haus Reuß 1411—1651. c) Kleinere Dynastien: Anhalt 1541, Gleichen 1475 u. 1518, Hohenstein 1478, Mannsfeld 1527, Orlamünde 1400, Schönburg 1453—1709, Schwarzburg 1407 bis 1515. —d) Deutschordens-Ballei Thüringen 1474—1539. e) Herren: Arnim 1503, Bach 1524 u. 1532, Bebenburg 1450, Beler 1469 bis 1523, Berg 1421—1531, Bernwalde 1410 u. 1411, Betzenstein 1527 u. 1567, Beulwitz 1637—1721, Blankenberg 1582—1588, Bünau 1464—1527, Dobeneck 1471—1733, Dohna 1473—1482, Dolen 1447, Drachsdorf 1493, Dretsch 1471, Einsiedel 1400—1540, End 1505—1584, Etzdorf 1400, Falkenstein 1354—1505, Feiltsch 1507—1646, Gaidern 1590, Gehan 1435, Geilsdorf 1528, Gräfendorf 1476 und 1580, Greut 1526, Grün 1500, Günterrode 1515, Hagenest 1472 u. 1477, Harras 1480, Haslauer von Haslau 1590, Hermannsgrün 1486—1537, Hirschberg 1499 u. 1519, Im Landt v. Landsfeld 1629 u. 1635, Jeßnitz 1400—1723, Kauf- fungen 1475, Kopp 1482 u. 1490, Krostein 1472—1474, Landwüst 1466—1495, Leisnick 1508, Lubichau 15. Jahrh., Machwitz 1409—1650, Metsch 1414—1599, Mürring 1445, Myla 1458—1523, Neuberg (Neitberg) 1410—1638, Oberländer 1513—1531, Obernitz 1437, Ortmannsdorf 1453, Oynhaus(en) 1750, Passeck 1458 bis 1489, Pflug 1470, Planitz 1495—1741, Pölnitz (Polenz) 1444—1497, Rab 1443—1635, Rabensteiner 1607, Raschau 1478—1492, Reitzenstein 1464—1768, Reut 1448—1450, Röder 1432—1580, Rosenbach 1519, Sack 1437—1587, Schenk von Summern 1491, Schenk-Tautenberg 1485—1513, Schirnding 1579—1746, Schleinitz 15. Jahrh. und 1510, Scheuben 1505, Schönfels 15. Jahrh. und 1527, — Seckendorf 1518, Seidwitz 1599 u. 1611, Steinbach 1703 u. 1711, Stoltz 1658, Streitwitz 1582, Stubenberg 1728, Tannberg 1464, Tenner 1464, Tettau 1438 bis 1657, Thoß 1408—1599, Thüffel 1531, Trautenberg 1468—1526, Tristram 1440 bis 1452, Trütschler 1438—1599, Tuntzling 1504, Uttenhofen 1445 u. 1474, Vitz- thum 1435—1592, Volgstet 1466, Waldenberg 1450—1460, Waldenfels 1538, Watzdorf 1440—1494, Weilsdorf 1486, Weischlitz 1568—1588, Weihenbach 1475 und 1481, Wildenfels 1453—1509, Witzleben 1541, Wolfersdorf 1440—1589, Wolframsdorf 1447—1586, Zedwitz 1450—1682, Zenger 1508. f) Orte: Adorf 1452—1735, Altenburg 1517—1739, Annaberg 1502—1664, Arnshaug 1430—1536, Arnstadt 1513—1519, Auerbach 1411—1584. Beltitz 1513, Bischofswerda 1596, Brambach 1466—1751, Braunsdorf 1694 u. 1756, Buchholz 95
Thiersheim 1429—1768, Thierstein 1421—1766, Thölau 1549—1567, Thurnau 1495, Thurndorf 1736. Vielitz 1495, Vierdörser (Reichenbach, Lauterbach, Schönlind und Wildenau) 1375—1625, Vilseck 1468—1719, Volkach 1520. Walburg 1579, Waldenfels 1423, Waldstein 1511—1574, Weickersheim 1590, Weidenberg 1537—1746, Weischfeld 1498, Weisenbach 1486 u. 1490, Weißenstadt 1409—1770, Weißmain 1493—1518, Welsau 1513—1706, Wendelstein 1529, Wen- dern 1508 u. 1539, Wertheim 1518—1525, Wildenau 1532 u. 1597, Windsbach 1615, Wirsberg 1487—1657, Wondreb 1715, Wunsiedel 1390—1788, Würzburg 1450—1694. Zeil 1493—1587, Zirkenreuth 1535. Insgesamt 51 Faszikel. 11. Sachsen: a) Die Herzoge u. Landgrasen 1406—1707. b) Das Haus Reuß 1411—1651. c) Kleinere Dynastien: Anhalt 1541, Gleichen 1475 u. 1518, Hohenstein 1478, Mannsfeld 1527, Orlamünde 1400, Schönburg 1453—1709, Schwarzburg 1407 bis 1515. —d) Deutschordens-Ballei Thüringen 1474—1539. e) Herren: Arnim 1503, Bach 1524 u. 1532, Bebenburg 1450, Beler 1469 bis 1523, Berg 1421—1531, Bernwalde 1410 u. 1411, Betzenstein 1527 u. 1567, Beulwitz 1637—1721, Blankenberg 1582—1588, Bünau 1464—1527, Dobeneck 1471—1733, Dohna 1473—1482, Dolen 1447, Drachsdorf 1493, Dretsch 1471, Einsiedel 1400—1540, End 1505—1584, Etzdorf 1400, Falkenstein 1354—1505, Feiltsch 1507—1646, Gaidern 1590, Gehan 1435, Geilsdorf 1528, Gräfendorf 1476 und 1580, Greut 1526, Grün 1500, Günterrode 1515, Hagenest 1472 u. 1477, Harras 1480, Haslauer von Haslau 1590, Hermannsgrün 1486—1537, Hirschberg 1499 u. 1519, Im Landt v. Landsfeld 1629 u. 1635, Jeßnitz 1400—1723, Kauf- fungen 1475, Kopp 1482 u. 1490, Krostein 1472—1474, Landwüst 1466—1495, Leisnick 1508, Lubichau 15. Jahrh., Machwitz 1409—1650, Metsch 1414—1599, Mürring 1445, Myla 1458—1523, Neuberg (Neitberg) 1410—1638, Oberländer 1513—1531, Obernitz 1437, Ortmannsdorf 1453, Oynhaus(en) 1750, Passeck 1458 bis 1489, Pflug 1470, Planitz 1495—1741, Pölnitz (Polenz) 1444—1497, Rab 1443—1635, Rabensteiner 1607, Raschau 1478—1492, Reitzenstein 1464—1768, Reut 1448—1450, Röder 1432—1580, Rosenbach 1519, Sack 1437—1587, Schenk von Summern 1491, Schenk-Tautenberg 1485—1513, Schirnding 1579—1746, Schleinitz 15. Jahrh. und 1510, Scheuben 1505, Schönfels 15. Jahrh. und 1527, — Seckendorf 1518, Seidwitz 1599 u. 1611, Steinbach 1703 u. 1711, Stoltz 1658, Streitwitz 1582, Stubenberg 1728, Tannberg 1464, Tenner 1464, Tettau 1438 bis 1657, Thoß 1408—1599, Thüffel 1531, Trautenberg 1468—1526, Tristram 1440 bis 1452, Trütschler 1438—1599, Tuntzling 1504, Uttenhofen 1445 u. 1474, Vitz- thum 1435—1592, Volgstet 1466, Waldenberg 1450—1460, Waldenfels 1538, Watzdorf 1440—1494, Weilsdorf 1486, Weischlitz 1568—1588, Weihenbach 1475 und 1481, Wildenfels 1453—1509, Witzleben 1541, Wolfersdorf 1440—1589, Wolframsdorf 1447—1586, Zedwitz 1450—1682, Zenger 1508. f) Orte: Adorf 1452—1735, Altenburg 1517—1739, Annaberg 1502—1664, Arnshaug 1430—1536, Arnstadt 1513—1519, Auerbach 1411—1584. Beltitz 1513, Bischofswerda 1596, Brambach 1466—1751, Braunsdorf 1694 u. 1756, Buchholz 95
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1509, Bürgel 1583. Chemnitz 1430—1746, Coburg 1412—1530, Commerau 1518 und 1519, Crimitschau 1507. Delitsch 1517, Dessau 1473 u. 1527, Diffurt 1477, Döblin 1510, Drakendorf 1594, Dresden 1471—1752, Ebersdorf 1748, Eisen- brunn 1530 u. 1592, Eilburg 1482, Eisenach 1577, Eisfeld 1511 u. 1584, Eisleben 1527—1608, Elsterberg 1410—1508, Elterlein 1740, Erfurt 1400—1747, Erlbach 1567—1649. Finsterwalde 1591, Frankenhausen 1450 u. 1522, Freiberg 1463 bis 1587, Gener 1492—1540, Gefell 1509, Gera 1454—1667, Gotha 1573, Greitz 1474 bis 1700, Grimma 1489 u. 1492, Grünhein 1469—1591, Halle 1464—1684, Harra 1585, Hartenstein 1479—1569, Hildburgshausen 1746, Hirschberg 1573. Jena 1420—1693. Klingenthal 1653, Krautheim 1584. Landwüst 1490—1520, Langen- salza 1680, Langewiesen 1599, Lehesten 1519 u. 1521, Leipzig 1450—1781, Lengen- feld 1541, Lesnitz 1453—1539, Liebstett 1526, Lobenstein 1494—1617, Luchau 1466. Magdeburg 1403—1534, Mannsfeld 1535, Marienberg 1522 u. 1563, Merane 1491 und 1724, Meißen 1429—1762, Merseburg 1510, Mühldorf 1430, Mühlhausen 1593, Mylau 15. Jahrh. und 1717. Naumburg 1467—1715, Neukirchen 1527 bis 1746, Neustadt auf der Heide 1472 u. 1509, Neustadt a. d. Orla 1492—1582, Neu- stadt a. d. Schreckenberg 1498 u. 1500, Delsnitz 1438—1750, Orlamünde 1498, Oschatz 1500—1616, Osterfeld 1527. Pausa 1522—1594, Pegau 1491—1540, Penig 1508, Planitz 1638, Plauen 1430—1764, Poppengrün 1505, Querfurt 1470 u. 1531, Quirle 1594. Reichenbach 1464—1765, Rochlitz 1589, Roda 1518 u. 1594, Rottmannsdorf 1638, Rudolstadt 1587, Rugersgrün 1529. Saalburg 1570 u. 1635, Saalfeld 1538, Sachsengrün 1520/21, Sangerhausen 1586, Schellenberg 1473 bis 1516, Schleiz 1446—1640, Schleta 1478, Schleußingen 1509, Schmalkalden 1502 und 1624, Schmöllen 1530, Schneeberg 1477—1777, Schönberg 1468—1748, Schöneck 1420—1597, Schönfels 1710, Schönkirchen 1499, Schwarzenberg 1489 bis 1652, Stangengrün 1481, Stollberg 15. Jahrh., Suhl 1545—1703, Syrau 1611, Torgau 1472—1596, Tribel 1584, Voitsberg 1425—1754, Waldenburg 1482, Weida 1450—1598, Weimar 1490—1739, Weißenfels 1471 u. 1475, Werdau 1452—1646, Wiedersberg 1726, Wiesenburg 1657—1767, Wirßnitz 1526, Wittenberg 1573 bis 1625, Wolkenstein 1500—1561, Wurtzen 1528 u. 1585. Zeitz 1444—1595, (Neu-)Zel 1707, Zerbst 1490 u. 1571, Zeulenroda 1510 u. 1741, Zittau 1762, Zwickau 1420 bis 1711. Insgesamt 24 Faszikel. 12. Nord-Deutschland: a) Fürsten: Markgrafen von Brandenburg 1436—1685, Herzoge von Meck- lenburg 1539—1646, Herzoge von Braunschweig 1437—1578. b) Orte: Alsleben 1582, Berlin 1438—1727, Danzig 1529 u. 1679, Engels- stadt 1590 u. 1637, Elbing 1641, Glatz 1495, Göttingen 1507 u. 1526, Halberstadt 1499—1583, Hamburg 1596 u. 1636, Helmstädt 1585, Nordhausen 1532—1541, Oldenburg 1714, Quedlinburg 1509, Salzwedel 1591, Stendal 1507, Wernigerode 1574. 13. Rheinlande und Hessen: a) Fürsten: Pfalzgrafen bei Rhein 1449—1585, Grafen von Nassau 1567, Grafen von Hohenstein 1520. b) Orte: Cassel 1652, Coblenz 1580, Dortmund 1568, Ellrich 1520, Frankfurt 1468—1811, Heidelberg 1526—1595, Köln 1706, Landau 1723, Mainz 1510—1709, Ober-Ursel 1744, Offenheim 1578, Speier 1577—1639, Trier 1577 u. 1656, Wetz- lar 1697, Worms 1568. 96
1509, Bürgel 1583. Chemnitz 1430—1746, Coburg 1412—1530, Commerau 1518 und 1519, Crimitschau 1507. Delitsch 1517, Dessau 1473 u. 1527, Diffurt 1477, Döblin 1510, Drakendorf 1594, Dresden 1471—1752, Ebersdorf 1748, Eisen- brunn 1530 u. 1592, Eilburg 1482, Eisenach 1577, Eisfeld 1511 u. 1584, Eisleben 1527—1608, Elsterberg 1410—1508, Elterlein 1740, Erfurt 1400—1747, Erlbach 1567—1649. Finsterwalde 1591, Frankenhausen 1450 u. 1522, Freiberg 1463 bis 1587, Gener 1492—1540, Gefell 1509, Gera 1454—1667, Gotha 1573, Greitz 1474 bis 1700, Grimma 1489 u. 1492, Grünhein 1469—1591, Halle 1464—1684, Harra 1585, Hartenstein 1479—1569, Hildburgshausen 1746, Hirschberg 1573. Jena 1420—1693. Klingenthal 1653, Krautheim 1584. Landwüst 1490—1520, Langen- salza 1680, Langewiesen 1599, Lehesten 1519 u. 1521, Leipzig 1450—1781, Lengen- feld 1541, Lesnitz 1453—1539, Liebstett 1526, Lobenstein 1494—1617, Luchau 1466. Magdeburg 1403—1534, Mannsfeld 1535, Marienberg 1522 u. 1563, Merane 1491 und 1724, Meißen 1429—1762, Merseburg 1510, Mühldorf 1430, Mühlhausen 1593, Mylau 15. Jahrh. und 1717. Naumburg 1467—1715, Neukirchen 1527 bis 1746, Neustadt auf der Heide 1472 u. 1509, Neustadt a. d. Orla 1492—1582, Neu- stadt a. d. Schreckenberg 1498 u. 1500, Delsnitz 1438—1750, Orlamünde 1498, Oschatz 1500—1616, Osterfeld 1527. Pausa 1522—1594, Pegau 1491—1540, Penig 1508, Planitz 1638, Plauen 1430—1764, Poppengrün 1505, Querfurt 1470 u. 1531, Quirle 1594. Reichenbach 1464—1765, Rochlitz 1589, Roda 1518 u. 1594, Rottmannsdorf 1638, Rudolstadt 1587, Rugersgrün 1529. Saalburg 1570 u. 1635, Saalfeld 1538, Sachsengrün 1520/21, Sangerhausen 1586, Schellenberg 1473 bis 1516, Schleiz 1446—1640, Schleta 1478, Schleußingen 1509, Schmalkalden 1502 und 1624, Schmöllen 1530, Schneeberg 1477—1777, Schönberg 1468—1748, Schöneck 1420—1597, Schönfels 1710, Schönkirchen 1499, Schwarzenberg 1489 bis 1652, Stangengrün 1481, Stollberg 15. Jahrh., Suhl 1545—1703, Syrau 1611, Torgau 1472—1596, Tribel 1584, Voitsberg 1425—1754, Waldenburg 1482, Weida 1450—1598, Weimar 1490—1739, Weißenfels 1471 u. 1475, Werdau 1452—1646, Wiedersberg 1726, Wiesenburg 1657—1767, Wirßnitz 1526, Wittenberg 1573 bis 1625, Wolkenstein 1500—1561, Wurtzen 1528 u. 1585. Zeitz 1444—1595, (Neu-)Zel 1707, Zerbst 1490 u. 1571, Zeulenroda 1510 u. 1741, Zittau 1762, Zwickau 1420 bis 1711. Insgesamt 24 Faszikel. 12. Nord-Deutschland: a) Fürsten: Markgrafen von Brandenburg 1436—1685, Herzoge von Meck- lenburg 1539—1646, Herzoge von Braunschweig 1437—1578. b) Orte: Alsleben 1582, Berlin 1438—1727, Danzig 1529 u. 1679, Engels- stadt 1590 u. 1637, Elbing 1641, Glatz 1495, Göttingen 1507 u. 1526, Halberstadt 1499—1583, Hamburg 1596 u. 1636, Helmstädt 1585, Nordhausen 1532—1541, Oldenburg 1714, Quedlinburg 1509, Salzwedel 1591, Stendal 1507, Wernigerode 1574. 13. Rheinlande und Hessen: a) Fürsten: Pfalzgrafen bei Rhein 1449—1585, Grafen von Nassau 1567, Grafen von Hohenstein 1520. b) Orte: Cassel 1652, Coblenz 1580, Dortmund 1568, Ellrich 1520, Frankfurt 1468—1811, Heidelberg 1526—1595, Köln 1706, Landau 1723, Mainz 1510—1709, Ober-Ursel 1744, Offenheim 1578, Speier 1577—1639, Trier 1577 u. 1656, Wetz- lar 1697, Worms 1568. 96
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14. Schwaben: a) Fürsten und Behörden: Kaiserlicher Landvogt 1569, Herzog von Württem- berg 1510, Markgrafen von Baden 1569 u. 1708, Grafen von Oettingen 1414 bis 1480. b) Orte: Augsburg 1476—1765, Baden 1584 u. 1628, Bartenstein 1765, Crailsheim 1700, Dinkelsbühl 1531—1536, Emmendingen 1720, Eßlingen 1583 bis 1747, Freiburg i. Br. 1576, Göppingen 1474 u. 1581, Güntzburg 1574, Hall 1534—1752, Heilbronn 1602, Hohenschwangau 1715, Horb 1596, Kempten 1730, Laugingen 1497 u. 1568, Memmingen 1646, Mochingen 1440, Nördlingen 1517 und 1768, Riedlingen 1573, Schwäbischgmünd 1711, Stuttgart 1721, Ulm 1458 bis 1795, Vaihingen 1630, Waiblingen 1510. 15. Elsaß: Orte: Colmar 1486, Hagenau 1588, Mühlhausen 1513, Straßburg 1589—1664. 16. Schweiz: Orte: Basel 1483—1617, St. Gallen 1531, Schaffhausen 1628. 17. Holland: Utrecht 1744. Dritte Hauptgruppe (C: Archivbücher) In den Sieglschen Registern sind die Bestände dieser Abteilung in einsacher alphabetischer Reihenfolge aufgezählt. Um aber für einen raschen überblick ein Bild der im Archin der Stadt Eger verwahrten Stadtbücher zu erhalten, ist hier von dieser Art der Aufzählung Abstand genommen worden; die einzelnen Stadt- bucharten werden im solgenden vielmehr nach der in der Sache üblichen Glie derung angeführt1). I. Verfassung Rechtsquellen: Stadtgesetzbuch (Statutenbuch) 1352; Stadtverordnungsbücher (Proklama bücher) 1562—1790, 17 Bände; Stadturkundenbuch 1450—1482; Konvoluten bücher: I. 1266—1792, II. 1291—1770, III. 1792—1865; Kopialbuch 1368—1456. Amterwesen: Funktionsbuch 1419—1681; Buch der Losungsherren 1390—1616; Chur- herrenverzeichnisse von 1559 an; Eidesformelbuch (17. Jahrh.); Instruktionsbücher (3 schmale Bände a. d. 18. Jahrh.). 1) Es liegt hiebei die Einteilung zu Grunde, die nach K. Beyerle („Die deutschen Stadtbücher“, Deutsche Geschichtsblätter XI, 1910) Rudolf Wenisch in seiner Schrift „Gliederung der Stadt bücher Nords und Westböhmens“ (Berösfentlichung der Archivabteilung des Bereins für Ge- schichte der Deutschen in Böhmen, Komotau 1931) gegeben hat. 97
14. Schwaben: a) Fürsten und Behörden: Kaiserlicher Landvogt 1569, Herzog von Württem- berg 1510, Markgrafen von Baden 1569 u. 1708, Grafen von Oettingen 1414 bis 1480. b) Orte: Augsburg 1476—1765, Baden 1584 u. 1628, Bartenstein 1765, Crailsheim 1700, Dinkelsbühl 1531—1536, Emmendingen 1720, Eßlingen 1583 bis 1747, Freiburg i. Br. 1576, Göppingen 1474 u. 1581, Güntzburg 1574, Hall 1534—1752, Heilbronn 1602, Hohenschwangau 1715, Horb 1596, Kempten 1730, Laugingen 1497 u. 1568, Memmingen 1646, Mochingen 1440, Nördlingen 1517 und 1768, Riedlingen 1573, Schwäbischgmünd 1711, Stuttgart 1721, Ulm 1458 bis 1795, Vaihingen 1630, Waiblingen 1510. 15. Elsaß: Orte: Colmar 1486, Hagenau 1588, Mühlhausen 1513, Straßburg 1589—1664. 16. Schweiz: Orte: Basel 1483—1617, St. Gallen 1531, Schaffhausen 1628. 17. Holland: Utrecht 1744. Dritte Hauptgruppe (C: Archivbücher) In den Sieglschen Registern sind die Bestände dieser Abteilung in einsacher alphabetischer Reihenfolge aufgezählt. Um aber für einen raschen überblick ein Bild der im Archin der Stadt Eger verwahrten Stadtbücher zu erhalten, ist hier von dieser Art der Aufzählung Abstand genommen worden; die einzelnen Stadt- bucharten werden im solgenden vielmehr nach der in der Sache üblichen Glie derung angeführt1). I. Verfassung Rechtsquellen: Stadtgesetzbuch (Statutenbuch) 1352; Stadtverordnungsbücher (Proklama bücher) 1562—1790, 17 Bände; Stadturkundenbuch 1450—1482; Konvoluten bücher: I. 1266—1792, II. 1291—1770, III. 1792—1865; Kopialbuch 1368—1456. Amterwesen: Funktionsbuch 1419—1681; Buch der Losungsherren 1390—1616; Chur- herrenverzeichnisse von 1559 an; Eidesformelbuch (17. Jahrh.); Instruktionsbücher (3 schmale Bände a. d. 18. Jahrh.). 1) Es liegt hiebei die Einteilung zu Grunde, die nach K. Beyerle („Die deutschen Stadtbücher“, Deutsche Geschichtsblätter XI, 1910) Rudolf Wenisch in seiner Schrift „Gliederung der Stadt bücher Nords und Westböhmens“ (Berösfentlichung der Archivabteilung des Bereins für Ge- schichte der Deutschen in Böhmen, Komotau 1931) gegeben hat. 97
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Bürger und Antertanen: Verzeichnis der Stadt und Landbewohner (Ende des 15. und anfangs des 16. Jahrh.); Kundschaftenbücher (Verzicht-, Gewährs-, Geburts- und Weglaßbriefe) 1558—1755, 15 Bände; Musterungsbuch der Bauernschaft 1395; Mannschaftsbuch 1484—1534; Taufbüchlein 1640; Todfallsanzeigen (anfangs 19. Jahrh.); Bürger- buch: I. 1815—1849, II. 1849—1920. II. Berwaltung Allgemeine Verwaltung: Amtsbücher: Amtsprotokolle 1504—1668, 68 Bände. Ratsbücher: Manualia 1771—1779, 3 Bände; Konferenzprotokoll des Syndikus Cl. Schrener 1771—1772; Kommissionsprotokolle 1789; Ratsprotokolle 1545—1787 (1788—1810 Lücke) 1811—1839, insgesamt 412 Bände. Korrespondenzbücher: Kopialbücher 1457—1803, 227 Bände; Pfalz- bücher 1591—1672 (dabei das Pfalz- oder Rezeßbüchlein 1591 und zwei Reper= torien der pfälzischen Schriften); Supplicationsbücher 1559—1584, 8 Bände. Formelbücher: Formelbuch 1617—1648. Einzelne Zweige: Gemeindebesitz: Inventar der Gemeinde-Realitäten 1853; Wald- rainungsbuch (18. Jahrh.); Rainungsbuch 1607—1695. Wohlfahrtspflege und Stiftungswesen: Bruderhausrechnungen 1598—1644; Bruderhaus Urbar 1676, 1692; Bruderhaus-Stiftungsbuch 1804; Stiftungsbuch des Hospitals St. Bartholomaei 1804; Siechenhaus-Stiftungsbuch 1804; Gedenkbuch des Ar- meninstituts 1803; Urbar zum Spital 1735; Mitgliederverzeichnis der Bruder- schaft St. Jakob 1510—1565. Kirchen: St. Niklasinventar (15. Jahrh.); Ver- zeichnis der Manns- und Weiber-Stühl, auch Leichensteine der Pfarrkirche St. Niklas, 1578; Ausgabs- und Einnahmsbücher 1544—1755, 7 Bände; Nebanitzer Kirchenrechnungen 1544 bis Ende 17. Jahrh., 2 Bände; Seeberger Kirchenrechnun gen 1635—1664; Verzeichnis der gestifteten Messen für die Maria-Heimsuchungs- Kirche. Finanzverwaltung: Rechnungsbücher: Hauptrechnungsbücher 1396—1419, 1419—1542; Ausgabsbücher 1441—1910 (seit dem Anfang des 18. Jahrh. sind auch die Ein- nahmsbücher mit eingestellt), insgesamt 635 Bände; Ausgabsregister vom Beginn des 15. Jahrh. bis 1768, 758 Bände; Handprotokolle 1720—1756, 19 Bände; Wirtschaftsrechnungen 1766—1770, 3 Bände; Restenrechnung 1791; Getreide- rechnungen 1566—1803; Haslauer-Steingrüner Getreiderechnungen 1736—1737; Leinwands und Garnrechnung 1763; Kapitalienbuch 1794. Steuer= und Zinsbücher: Losungsbücher 1390—1758, 359 Bände; Klauensteuerbücher 1392 bis 1764, 311 Bände; Umgeldbücher sür Waren und Getreide 1442—1765, 277 Bände; Umgeldbücher der Bräuhäuser 1440—1549, 4 Bände; Umgeldbücher für Wein 1672—1756, 2 Bände; Zinsbüchlein 1578—1764, 111 schmale Bändchen; Schätzung der Untertanen 1542; städtische Urbare I—V (19. Jahrh.); Bierauf- schläge 1720—1764, 10 Bände; Metzker-Aufschläge 1709—1725, 2 Bände; Robot- 98
Bürger und Antertanen: Verzeichnis der Stadt und Landbewohner (Ende des 15. und anfangs des 16. Jahrh.); Kundschaftenbücher (Verzicht-, Gewährs-, Geburts- und Weglaßbriefe) 1558—1755, 15 Bände; Musterungsbuch der Bauernschaft 1395; Mannschaftsbuch 1484—1534; Taufbüchlein 1640; Todfallsanzeigen (anfangs 19. Jahrh.); Bürger- buch: I. 1815—1849, II. 1849—1920. II. Berwaltung Allgemeine Verwaltung: Amtsbücher: Amtsprotokolle 1504—1668, 68 Bände. Ratsbücher: Manualia 1771—1779, 3 Bände; Konferenzprotokoll des Syndikus Cl. Schrener 1771—1772; Kommissionsprotokolle 1789; Ratsprotokolle 1545—1787 (1788—1810 Lücke) 1811—1839, insgesamt 412 Bände. Korrespondenzbücher: Kopialbücher 1457—1803, 227 Bände; Pfalz- bücher 1591—1672 (dabei das Pfalz- oder Rezeßbüchlein 1591 und zwei Reper= torien der pfälzischen Schriften); Supplicationsbücher 1559—1584, 8 Bände. Formelbücher: Formelbuch 1617—1648. Einzelne Zweige: Gemeindebesitz: Inventar der Gemeinde-Realitäten 1853; Wald- rainungsbuch (18. Jahrh.); Rainungsbuch 1607—1695. Wohlfahrtspflege und Stiftungswesen: Bruderhausrechnungen 1598—1644; Bruderhaus Urbar 1676, 1692; Bruderhaus-Stiftungsbuch 1804; Stiftungsbuch des Hospitals St. Bartholomaei 1804; Siechenhaus-Stiftungsbuch 1804; Gedenkbuch des Ar- meninstituts 1803; Urbar zum Spital 1735; Mitgliederverzeichnis der Bruder- schaft St. Jakob 1510—1565. Kirchen: St. Niklasinventar (15. Jahrh.); Ver- zeichnis der Manns- und Weiber-Stühl, auch Leichensteine der Pfarrkirche St. Niklas, 1578; Ausgabs- und Einnahmsbücher 1544—1755, 7 Bände; Nebanitzer Kirchenrechnungen 1544 bis Ende 17. Jahrh., 2 Bände; Seeberger Kirchenrechnun gen 1635—1664; Verzeichnis der gestifteten Messen für die Maria-Heimsuchungs- Kirche. Finanzverwaltung: Rechnungsbücher: Hauptrechnungsbücher 1396—1419, 1419—1542; Ausgabsbücher 1441—1910 (seit dem Anfang des 18. Jahrh. sind auch die Ein- nahmsbücher mit eingestellt), insgesamt 635 Bände; Ausgabsregister vom Beginn des 15. Jahrh. bis 1768, 758 Bände; Handprotokolle 1720—1756, 19 Bände; Wirtschaftsrechnungen 1766—1770, 3 Bände; Restenrechnung 1791; Getreide- rechnungen 1566—1803; Haslauer-Steingrüner Getreiderechnungen 1736—1737; Leinwands und Garnrechnung 1763; Kapitalienbuch 1794. Steuer= und Zinsbücher: Losungsbücher 1390—1758, 359 Bände; Klauensteuerbücher 1392 bis 1764, 311 Bände; Umgeldbücher sür Waren und Getreide 1442—1765, 277 Bände; Umgeldbücher der Bräuhäuser 1440—1549, 4 Bände; Umgeldbücher für Wein 1672—1756, 2 Bände; Zinsbüchlein 1578—1764, 111 schmale Bändchen; Schätzung der Untertanen 1542; städtische Urbare I—V (19. Jahrh.); Bierauf- schläge 1720—1764, 10 Bände; Metzker-Aufschläge 1709—1725, 2 Bände; Robot- 98
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verzeichnis 1777; Scharwerksbücher 1722—1775, 2 Bände; Bernbücher 1543—1591, 7 Bände; Bernbüchlein 1549—1652, 87 Hefte; Türkensteuer-Einnahmsbücher 1544 (I. Geistlichkeit, Adel und Bürgerschaft, II. Landvolk); Wogauer Zinsbuch 1635; Höflaser Zinsregister 16. u. 17. Jahrh.); Höflaser Urbar 1700; Urbar Seeberg, Liebeneck, Oberkunreuth 1773. Schulden und Schuldnerbücher: Ob- ligationenbücher 1439—1642, 4 Bände; Schuldprotokolle 1387—1496, 7 Bände; Terminprotokolle für die Losung 1669—1754, 29 Bände; Terminprotokolle für die Klauensteuer 1674—1751, 18 Bände. III. Gerichtsbarkeit?) Gemischte Gerichtsbarkeit: Bürgschaftsbuch 1562; Gerichts und Schuldenbücher 1575 u. 1608. Strittige Gerichtsbarkeit: Gemischte Prozeßbücher: Gerichts-End-Urteilbuch 1560; Abschieds- buch 1615—1644. Zivilprozeßbücher: Geldstrafenbuch 1560; Straf- prozeßbücher: Achtbuch II (1391—1668); vom Achtbuch I (1310—1390) wird nur eine getreue Abschrift, die K. Siegl besorgte, im Egerer Stadtarchin auf bewahrt. Buch der Gebrechen 1379—1388; Urgichtenbuch 1562; Urfehde-Kopiale 1324—1509; Albenreuter Fraisfälle 1594—1726 u. 1729—1774. Außerstrittige Gerichtsbarkeit: Schulds und Pfandrecht: Schadloshaltungsbücher 1668—1697, 4 Bände. Familien-und Erbrecht: Ehegerichtsbuch 1569; Vormundschafts- sachen; Verlassenschaftsregister 1792—1793. Zu einzelnen Archinfonden gehören folgende Bände: Burg= und Burggrafenamt: — — Kopialbuch 1740—1748, 1771—1773; Urbar des Burggrafenamtes 1686—1756. St. Clara-Stift: — Salbuch 1476; Urbar 1464; Amtsprotokoll 1755—1765; Kontraktenbuch (Hei¬ rats- und Kaufverträge) 1706—1709. Deutſchordenshaus: Urbar 1622; Urbar 1627; Rechnungen 1583—1657, 11 Bände; Verkauf der Kommenda 1695. Zünfte: Bücher über die Zünste im allgemeinen von 1659 an, 2 Bände; Zunftbücher der Bäcker von 1549 an, 14 Bände; Bräuer von 1829 an, 2 Bände; Buchbinder von 1711 an, 2 Bände; Drechsler von 1739 an, 1 Band; Färber von 1653 an, 1 Band; Flaschner von 1738 an, 1 Band; Glaser von 1682 an, 2 Bände; Huf- schmiede und Wagner von 1550 an, 4 Bände; Hutmacher von 1588 an, 2 Bünde; 2) Die „Gerichtsbücher“ vom Beginn des 17. Jahrhunderts find im Sinne der Sieglschen Archivordnung als „Anhang“ zur Abteilung der Stadthicher beibehalten worden. 99
verzeichnis 1777; Scharwerksbücher 1722—1775, 2 Bände; Bernbücher 1543—1591, 7 Bände; Bernbüchlein 1549—1652, 87 Hefte; Türkensteuer-Einnahmsbücher 1544 (I. Geistlichkeit, Adel und Bürgerschaft, II. Landvolk); Wogauer Zinsbuch 1635; Höflaser Zinsregister 16. u. 17. Jahrh.); Höflaser Urbar 1700; Urbar Seeberg, Liebeneck, Oberkunreuth 1773. Schulden und Schuldnerbücher: Ob- ligationenbücher 1439—1642, 4 Bände; Schuldprotokolle 1387—1496, 7 Bände; Terminprotokolle für die Losung 1669—1754, 29 Bände; Terminprotokolle für die Klauensteuer 1674—1751, 18 Bände. III. Gerichtsbarkeit?) Gemischte Gerichtsbarkeit: Bürgschaftsbuch 1562; Gerichts und Schuldenbücher 1575 u. 1608. Strittige Gerichtsbarkeit: Gemischte Prozeßbücher: Gerichts-End-Urteilbuch 1560; Abschieds- buch 1615—1644. Zivilprozeßbücher: Geldstrafenbuch 1560; Straf- prozeßbücher: Achtbuch II (1391—1668); vom Achtbuch I (1310—1390) wird nur eine getreue Abschrift, die K. Siegl besorgte, im Egerer Stadtarchin auf bewahrt. Buch der Gebrechen 1379—1388; Urgichtenbuch 1562; Urfehde-Kopiale 1324—1509; Albenreuter Fraisfälle 1594—1726 u. 1729—1774. Außerstrittige Gerichtsbarkeit: Schulds und Pfandrecht: Schadloshaltungsbücher 1668—1697, 4 Bände. Familien-und Erbrecht: Ehegerichtsbuch 1569; Vormundschafts- sachen; Verlassenschaftsregister 1792—1793. Zu einzelnen Archinfonden gehören folgende Bände: Burg= und Burggrafenamt: — — Kopialbuch 1740—1748, 1771—1773; Urbar des Burggrafenamtes 1686—1756. St. Clara-Stift: — Salbuch 1476; Urbar 1464; Amtsprotokoll 1755—1765; Kontraktenbuch (Hei¬ rats- und Kaufverträge) 1706—1709. Deutſchordenshaus: Urbar 1622; Urbar 1627; Rechnungen 1583—1657, 11 Bände; Verkauf der Kommenda 1695. Zünfte: Bücher über die Zünste im allgemeinen von 1659 an, 2 Bände; Zunftbücher der Bäcker von 1549 an, 14 Bände; Bräuer von 1829 an, 2 Bände; Buchbinder von 1711 an, 2 Bände; Drechsler von 1739 an, 1 Band; Färber von 1653 an, 1 Band; Flaschner von 1738 an, 1 Band; Glaser von 1682 an, 2 Bände; Huf- schmiede und Wagner von 1550 an, 4 Bände; Hutmacher von 1588 an, 2 Bünde; 2) Die „Gerichtsbücher“ vom Beginn des 17. Jahrhunderts find im Sinne der Sieglschen Archivordnung als „Anhang“ zur Abteilung der Stadthicher beibehalten worden. 99
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Kürschner von 1493 an, 9 Bände; Leinweber von 1679 an, 2 Bände; Maler von 1708 an, 1 Band; Müller von 1587 an, 4 Bände; Nadler von 1670 an, 1 Band; Riemer von 1657 an, 2 Bände; Sattler von 1582 an, 2 Bände; Schlosser von 1597 an, 4 Bände; Schneider von 1585 an, 3 Bände; Schuhmacher von 1612 an, 6 Bände; Seifensieder von 1746 an, 1 Band; Strumpswirker von 1771 an, 1 Band; Tischler von 1764 an, 2 Bände; Töpfer von 1666 an, 1 Band; Tuchmacher vom Beginn des 16. Jahrhunderts an, 6 Bände; Weber von 1744 an, 2 Bände; Zeug- macher von 1665 an, 5 Bände; Zimmerleute von 1696 an, 1 Band. Die Chroniken der Stadt Eger sind im einzelnen auf Seite 64 angeführt. Anhang au Sen Archiobilchern Verzeichnis der vom Kreisgerichts-Präsidium in Eger am 27. Jänner 1897 der Egerer Stadtgemeinde übergebenen alten Grundbücher: 1. Vom Magistrate der Stadt: Grunds und Kontraktenbücher (77 Bände von 1617 bis 1776). — Kontraktenbücher der Stadt (37 Bände von 1777 bis 1852). — Kontraktenbücher der Untertanen (39 Bände von 1777 bis 1853). — Schulden und Quittungsbücher (14 Bände von 1698 bis 1781), Schulden und Quittungsbücher der Stadt (43 Bände von 1782 bis 1850). — Schulden und Quittungsbücher der Untertanen (38 Bände von 1780 bis 1850). — Vormerk¬ bücher für die Stadt (6 Bände von 1806 bis 1843). — Vormerkbücher für die Un- tertanen (5 Bände von 1788 bis 1845). — Kautionsbücher (4 Bände von 1784 bis 1870). — Testamentenbücher (3 Bände von 1761 bis 1802). — Grundbücher der Gemeinderealitäten (2 Bände von 1802 bis 1874). — Schuldenbücher der Gemeinderealitäten (6 Bände von 1750 bis 1877). — Franzensbader Grund= und Kontraktenbücher (2 Bände von 1795 bis 1874). — Verbotsbücher (2 Bände von 1776 bis 1788). — Gewährsbücher (2 Bände von 1727 bis 1802). — Vertrags- bücher (20 Bände von 1611 bis 1787). — Libri conditionum (2 Bände 1766 bis 1770). — Repertorien (7 Bände von 1618 bis 1850). 2. Vom Burggrafenamt: Ritterschaftlicher Kaufs und Testamenten- Quatern 1724—1736; Ritterschaftlicher Urteils-Quatern 1734—1793; Ritter- schaftlicher Konsens- und Obligationen-Quatern 1735—1777; Ritterschaftliche Quaterne (7 Bände von 1770 bis 1841). 3. Vom Amte der königlichen Burg: Protokolle (2 Bände von 1654 bis 1734). — Kontraktenbuch 1724—1753. — Protokol 1706. — Schulden und Quittungsbücher der Gemeinden Langenbruck, Tirschnitz, Aag, Sirmitz und Lappitzfeld (2 Bände von 1736 bis 1786). — Lehen, Grund= und Kontraktenbuch der Gemeinden Stein, Rommersreut, Seichenreut, Wildstein, Oberlohma, Gestöckig und Fuchsberg 1754. — Lehens, Schulden und Quittungsbuch 1787. — Lehen-, Schulden und Quittungsbuch der Frais 1787. — Dominical-, Schulden und Quittungsbuch der Gemeinden Langenbruck, Tirschnitz, Aag, Sirmitz und Lap- pitzfeld (2 Bände vom Jahre 1788). — Lehenz, Grund= und Kontraktenbuch der Gemeinden Stein, Rommersreut, Seichenreut, Wildstein, Oberlohma, Gestöckig und Fuchsberg 1801. — Lehenz, Schulden und Quittungsbuch derselben Gemein den 1817. — Dominikal-, Schuldenz, Quittungs- und Kautionsbuch der Gemein den Langenbruck, Tirschnitz, Aag, Sirmitz und Lappitzfeld 1802. — Lehengrund 100
Kürschner von 1493 an, 9 Bände; Leinweber von 1679 an, 2 Bände; Maler von 1708 an, 1 Band; Müller von 1587 an, 4 Bände; Nadler von 1670 an, 1 Band; Riemer von 1657 an, 2 Bände; Sattler von 1582 an, 2 Bände; Schlosser von 1597 an, 4 Bände; Schneider von 1585 an, 3 Bände; Schuhmacher von 1612 an, 6 Bände; Seifensieder von 1746 an, 1 Band; Strumpswirker von 1771 an, 1 Band; Tischler von 1764 an, 2 Bände; Töpfer von 1666 an, 1 Band; Tuchmacher vom Beginn des 16. Jahrhunderts an, 6 Bände; Weber von 1744 an, 2 Bände; Zeug- macher von 1665 an, 5 Bände; Zimmerleute von 1696 an, 1 Band. Die Chroniken der Stadt Eger sind im einzelnen auf Seite 64 angeführt. Anhang au Sen Archiobilchern Verzeichnis der vom Kreisgerichts-Präsidium in Eger am 27. Jänner 1897 der Egerer Stadtgemeinde übergebenen alten Grundbücher: 1. Vom Magistrate der Stadt: Grunds und Kontraktenbücher (77 Bände von 1617 bis 1776). — Kontraktenbücher der Stadt (37 Bände von 1777 bis 1852). — Kontraktenbücher der Untertanen (39 Bände von 1777 bis 1853). — Schulden und Quittungsbücher (14 Bände von 1698 bis 1781), Schulden und Quittungsbücher der Stadt (43 Bände von 1782 bis 1850). — Schulden und Quittungsbücher der Untertanen (38 Bände von 1780 bis 1850). — Vormerk¬ bücher für die Stadt (6 Bände von 1806 bis 1843). — Vormerkbücher für die Un- tertanen (5 Bände von 1788 bis 1845). — Kautionsbücher (4 Bände von 1784 bis 1870). — Testamentenbücher (3 Bände von 1761 bis 1802). — Grundbücher der Gemeinderealitäten (2 Bände von 1802 bis 1874). — Schuldenbücher der Gemeinderealitäten (6 Bände von 1750 bis 1877). — Franzensbader Grund= und Kontraktenbücher (2 Bände von 1795 bis 1874). — Verbotsbücher (2 Bände von 1776 bis 1788). — Gewährsbücher (2 Bände von 1727 bis 1802). — Vertrags- bücher (20 Bände von 1611 bis 1787). — Libri conditionum (2 Bände 1766 bis 1770). — Repertorien (7 Bände von 1618 bis 1850). 2. Vom Burggrafenamt: Ritterschaftlicher Kaufs und Testamenten- Quatern 1724—1736; Ritterschaftlicher Urteils-Quatern 1734—1793; Ritter- schaftlicher Konsens- und Obligationen-Quatern 1735—1777; Ritterschaftliche Quaterne (7 Bände von 1770 bis 1841). 3. Vom Amte der königlichen Burg: Protokolle (2 Bände von 1654 bis 1734). — Kontraktenbuch 1724—1753. — Protokol 1706. — Schulden und Quittungsbücher der Gemeinden Langenbruck, Tirschnitz, Aag, Sirmitz und Lappitzfeld (2 Bände von 1736 bis 1786). — Lehen, Grund= und Kontraktenbuch der Gemeinden Stein, Rommersreut, Seichenreut, Wildstein, Oberlohma, Gestöckig und Fuchsberg 1754. — Lehens, Schulden und Quittungsbuch 1787. — Lehen-, Schulden und Quittungsbuch der Frais 1787. — Dominical-, Schulden und Quittungsbuch der Gemeinden Langenbruck, Tirschnitz, Aag, Sirmitz und Lap- pitzfeld (2 Bände vom Jahre 1788). — Lehenz, Grund= und Kontraktenbuch der Gemeinden Stein, Rommersreut, Seichenreut, Wildstein, Oberlohma, Gestöckig und Fuchsberg 1801. — Lehenz, Schulden und Quittungsbuch derselben Gemein den 1817. — Dominikal-, Schuldenz, Quittungs- und Kautionsbuch der Gemein den Langenbruck, Tirschnitz, Aag, Sirmitz und Lappitzfeld 1802. — Lehengrund 100
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buch 1828. — Lehensschulden- und Quittungsbuch 1835. — Dominikals, Schulden und Quittungsbuch 1839. — Lehensschulden und Quittungsbuch 1850. — Lehen grundbuch XII. 4. Vom Ortsgerichte der ritterlichen Kreuzherren ordenskommenda: Grund= und Kontraktenbücher (4 Bände von 1670 bis 1836). — Hauptextrakt 1772. — Hauptbuch über Aktin und Passivstand 1826. — Schuldenbücher (4 Bände von 1789 bis 1844). — Quittungsbücher (3 Bände von 1789 bis 1842). — Praenotationsbuch 1820. — Heiratskontraktenbücher (2 Bände von 1773 bis 1789). — Emphiteutisches Kontraktenbuch. — Emphiteutisches Schul denbuch. — Emphiteutisches Quittungsbuch. 5. Dominium Kinsberg: Grundbücher (3 Bände von 1665 bis 1877). — Grund und Heiratskontraktenbücher (2 Bände von 1792 bis 1847). — Dominikal Grundverschreibungsbücher (3 Bände von 1777 bis 1822). — Rustikal-Grund¬ verschreibungsbücher (3 Bände von 1777 bis 1819). — Grundbuch sür Dominika- listen 1817—1848. — Grundbuch sür Rustikalisten 1820—1877. — Aktiv und Passivstandshauptbücher (4 Bände: I.—IV.). — Hauptbücher: Neukinsberg, Unter lindau, Dorfanteile. — Urkundenbücher (3 Bände von 1805 bis 1849). — Quit tungsbücher (3 Bände von 1805 bis 1866). — Ehekontraktenbücher (2 Bände 1753 und 1808). — Blattzeiger I. und II. 6. Dominium Mostau: Grundbücher (4 Bände von 1608 bis 1824). — Grunds und Kauskontraktenbücher (4 Bände von 1724 bis 1804). — Schulden bücher (7 Bände von 1738 bis 1841). — Quittungsbücher (4 Bände von 1800 bis 1849). 7. Dominium Liebenstein: Grund= und Kontraktenbücher (19 Bände von 1743 bis 1837). — Obligationenbücher (10 Bände von 1783 bis 1849). — Quittungsbücher (8 Bände von 1786 bis 1836). — Instrumentenbücher (4 Bände von 1797 bis 1821). — Gedenkbücher (2 Bände 1810 und 1817). — Ehekontrakten bücher ( 6 Bände von 1786 bis 1812). — Zessionsbücher (2 Bände von 1797 und 1801). 8. Dominium Vogtei Stein: Grundbuch 1803. — Kontraktenbuch 1798. — Urkundenbuch 1803. — Schuldenbuch 1832. — Quittungsbuch 1832. — Vormerkbuch 1838. — Hauptbuch 1803. 9. Ortsgericht Pograt: Grundbücher (3 Bände von 1788 bis 1870). — Schulden und Quittungsbuch 1799—1850. — Schuldenbuch 1818—1836. — Schulden und Quittungsbuch 1836. 10. Gut Boden: Hauptbuch 1846 bis 1850. — Grundbuch 1846 bis 1850. — Schulden- und Quittungsbuch 1846 bis 1850. — Auszug aus dem Hypotheken buch Waldsassen 1823. 11. Stist Clara: Protokolle über Kaus und Heiratskontrakte (4 Bände von 1678 bis 1764). — Ehekontraktenbücher (4 Bände von 1773 bis 1850). — Protokoll über Urkunden 1702 bis 1714. — Protokolle (3 Bände von 1715 bis 1731). — Urkundenbücher (2 Bände von 1802 bis 1814). — Grundbücher (14 Bände von 1765 bis 1840). — Schuldenbücher (15 Bände von 1782 bis 1848). — Quit tungsbücher (9 Bände von 1791 bis 1850). — Vormerkbücher (2 Bände von 1830 bis 1850). — Hauptbücher I.—V. 101
buch 1828. — Lehensschulden- und Quittungsbuch 1835. — Dominikals, Schulden und Quittungsbuch 1839. — Lehensschulden und Quittungsbuch 1850. — Lehen grundbuch XII. 4. Vom Ortsgerichte der ritterlichen Kreuzherren ordenskommenda: Grund= und Kontraktenbücher (4 Bände von 1670 bis 1836). — Hauptextrakt 1772. — Hauptbuch über Aktin und Passivstand 1826. — Schuldenbücher (4 Bände von 1789 bis 1844). — Quittungsbücher (3 Bände von 1789 bis 1842). — Praenotationsbuch 1820. — Heiratskontraktenbücher (2 Bände von 1773 bis 1789). — Emphiteutisches Kontraktenbuch. — Emphiteutisches Schul denbuch. — Emphiteutisches Quittungsbuch. 5. Dominium Kinsberg: Grundbücher (3 Bände von 1665 bis 1877). — Grund und Heiratskontraktenbücher (2 Bände von 1792 bis 1847). — Dominikal Grundverschreibungsbücher (3 Bände von 1777 bis 1822). — Rustikal-Grund¬ verschreibungsbücher (3 Bände von 1777 bis 1819). — Grundbuch sür Dominika- listen 1817—1848. — Grundbuch sür Rustikalisten 1820—1877. — Aktiv und Passivstandshauptbücher (4 Bände: I.—IV.). — Hauptbücher: Neukinsberg, Unter lindau, Dorfanteile. — Urkundenbücher (3 Bände von 1805 bis 1849). — Quit tungsbücher (3 Bände von 1805 bis 1866). — Ehekontraktenbücher (2 Bände 1753 und 1808). — Blattzeiger I. und II. 6. Dominium Mostau: Grundbücher (4 Bände von 1608 bis 1824). — Grunds und Kauskontraktenbücher (4 Bände von 1724 bis 1804). — Schulden bücher (7 Bände von 1738 bis 1841). — Quittungsbücher (4 Bände von 1800 bis 1849). 7. Dominium Liebenstein: Grund= und Kontraktenbücher (19 Bände von 1743 bis 1837). — Obligationenbücher (10 Bände von 1783 bis 1849). — Quittungsbücher (8 Bände von 1786 bis 1836). — Instrumentenbücher (4 Bände von 1797 bis 1821). — Gedenkbücher (2 Bände 1810 und 1817). — Ehekontrakten bücher ( 6 Bände von 1786 bis 1812). — Zessionsbücher (2 Bände von 1797 und 1801). 8. Dominium Vogtei Stein: Grundbuch 1803. — Kontraktenbuch 1798. — Urkundenbuch 1803. — Schuldenbuch 1832. — Quittungsbuch 1832. — Vormerkbuch 1838. — Hauptbuch 1803. 9. Ortsgericht Pograt: Grundbücher (3 Bände von 1788 bis 1870). — Schulden und Quittungsbuch 1799—1850. — Schuldenbuch 1818—1836. — Schulden und Quittungsbuch 1836. 10. Gut Boden: Hauptbuch 1846 bis 1850. — Grundbuch 1846 bis 1850. — Schulden- und Quittungsbuch 1846 bis 1850. — Auszug aus dem Hypotheken buch Waldsassen 1823. 11. Stist Clara: Protokolle über Kaus und Heiratskontrakte (4 Bände von 1678 bis 1764). — Ehekontraktenbücher (4 Bände von 1773 bis 1850). — Protokoll über Urkunden 1702 bis 1714. — Protokolle (3 Bände von 1715 bis 1731). — Urkundenbücher (2 Bände von 1802 bis 1814). — Grundbücher (14 Bände von 1765 bis 1840). — Schuldenbücher (15 Bände von 1782 bis 1848). — Quit tungsbücher (9 Bände von 1791 bis 1850). — Vormerkbücher (2 Bände von 1830 bis 1850). — Hauptbücher I.—V. 101
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Der Aufgabenkreis des Btadt- archivs Eger olange das Archin noch kein Eigenleben entfaltete, sondern engverbunde ner Teilbestand der gesamten Schriftenablage der städtischen Verwaltungsstellen war, blieb seine alleinige Zweckbestimmung die, Quelle historischer Rechtsbeleh¬ rung sür den jeweiligen Amtsgebrauch zu sein. Es war damit das Archin einer Benützung im heutigen Sinne so gut wie verschlossen. Noch in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts hatte der Archinar die strenge Dienstanweisung zu befol- gen, „weder fremd noch einheimischen den Eintritt ohne Vorwissen eines hoch¬ edlen Raths zu gestatten“, weiters „niemanden ohne Befehl eines wohledlen und wohlweisen Magistrats etwas (zu) eröffnen, herauszugeben, viel weniger extrahiren oder communiciren" und schließlich in allen amtlichen Angelegen- heiten, von denen er als Archivar der Stadt Kenntnis erhält, „größte Verschwie- genheit bey zu behalten“1). Die Einsichtnahme in die älteren Schriftenbestände, also die Benützung des Archins, die vom Magistrat eigens erwirkt werden mußte, wurde in der Regel nur städtischen Beamten erlaubt, die sich hier Unterlagen holten für die Behandlung von Angelegenheiten ihres Verwaltungsgebietes. Wenn es gelegentlich doch vorkam, daß die im Archin verwahrten Urkunden und Altschriften über den engen Amtsgebrauch hinaus als Quellen für geschichtliche Untersuchungen verwendet wurden, so waren dies doch nur vereinzelte Aus- nahmen. Selbst noch zu Beginn des 19. Jahrhunderts, jener Zeit romantischer Weltanschauung und einer Wiederbelebung des Sinns für Geschichte im all- gemeinen, sind es nur wenige gewesen, die sich mit der reichen Vergangenheit Egers befaßten und zu diesem Zwecke aus dem Stadtarchin vor allem die Urkun- den und Chroniken, gelegentlich Eintragungen in den Stadtbüchern und freilich nur sehr selten einzelne Schriftstücke herangezogen. Unter diesen wenigen benützten Joh. Sebastian Grüner, der durch seine Bekanntschaft mit Goethe oft genannte Egerer Magistratsrat, und P. A. Grassold noch am häufigsten das Egerer Stadt archin2). Diese wenigen Ausnahmen bestätigen aber nur die Tatsache, daß das Archin im allgemeinen einer Benützung für geschichtliche Forschung verschlossen war; man hielt auch noch zu Beginn des 19. Jahrhunderts an der alten Tra- dition fest, daß das Archin in erster Linie dazu da sei, sür den städtischen Amts- gebrauch die Schatztruhe der städtischen Rechtstitel und Freiheiten zu sein. Als man einige Jahrzehnte später, und zwar in den sechziger Jahren des 19. Jahrhunderts, erneut den Archivalien besondere Beachtung zuteil werden ließ und Dr. Franz Kürschner mit der Neuordnung des Egerer Stadtarchins betraut wurde, war mit einem Male die Zweckbestimmung des Archins völlig ge- ändert. Nun war das Archin nicht mehr die Quelle historischer Rechtsbelehrung 1) Dienstvorschrift für den Archivar und Registrator im Instruktionsbüchlein von 1770. 2) Für Joh. Seb. Grüner läßt sich dies leicht aus seinen nachgelassenen Schriften erweisen, die sich im Egerer Stadtarchin befinden; für P. Grassold kann man die Benützung der Egerer Stadtarchivalien mühelos aus den Fußnoten einiger ebenfalls im Stadtarchiv verwahrter Manu- skripte geschichtlicher Aufsätze verfolgen. 102
Der Aufgabenkreis des Btadt- archivs Eger olange das Archin noch kein Eigenleben entfaltete, sondern engverbunde ner Teilbestand der gesamten Schriftenablage der städtischen Verwaltungsstellen war, blieb seine alleinige Zweckbestimmung die, Quelle historischer Rechtsbeleh¬ rung sür den jeweiligen Amtsgebrauch zu sein. Es war damit das Archin einer Benützung im heutigen Sinne so gut wie verschlossen. Noch in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts hatte der Archinar die strenge Dienstanweisung zu befol- gen, „weder fremd noch einheimischen den Eintritt ohne Vorwissen eines hoch¬ edlen Raths zu gestatten“, weiters „niemanden ohne Befehl eines wohledlen und wohlweisen Magistrats etwas (zu) eröffnen, herauszugeben, viel weniger extrahiren oder communiciren" und schließlich in allen amtlichen Angelegen- heiten, von denen er als Archivar der Stadt Kenntnis erhält, „größte Verschwie- genheit bey zu behalten“1). Die Einsichtnahme in die älteren Schriftenbestände, also die Benützung des Archins, die vom Magistrat eigens erwirkt werden mußte, wurde in der Regel nur städtischen Beamten erlaubt, die sich hier Unterlagen holten für die Behandlung von Angelegenheiten ihres Verwaltungsgebietes. Wenn es gelegentlich doch vorkam, daß die im Archin verwahrten Urkunden und Altschriften über den engen Amtsgebrauch hinaus als Quellen für geschichtliche Untersuchungen verwendet wurden, so waren dies doch nur vereinzelte Aus- nahmen. Selbst noch zu Beginn des 19. Jahrhunderts, jener Zeit romantischer Weltanschauung und einer Wiederbelebung des Sinns für Geschichte im all- gemeinen, sind es nur wenige gewesen, die sich mit der reichen Vergangenheit Egers befaßten und zu diesem Zwecke aus dem Stadtarchin vor allem die Urkun- den und Chroniken, gelegentlich Eintragungen in den Stadtbüchern und freilich nur sehr selten einzelne Schriftstücke herangezogen. Unter diesen wenigen benützten Joh. Sebastian Grüner, der durch seine Bekanntschaft mit Goethe oft genannte Egerer Magistratsrat, und P. A. Grassold noch am häufigsten das Egerer Stadt archin2). Diese wenigen Ausnahmen bestätigen aber nur die Tatsache, daß das Archin im allgemeinen einer Benützung für geschichtliche Forschung verschlossen war; man hielt auch noch zu Beginn des 19. Jahrhunderts an der alten Tra- dition fest, daß das Archin in erster Linie dazu da sei, sür den städtischen Amts- gebrauch die Schatztruhe der städtischen Rechtstitel und Freiheiten zu sein. Als man einige Jahrzehnte später, und zwar in den sechziger Jahren des 19. Jahrhunderts, erneut den Archivalien besondere Beachtung zuteil werden ließ und Dr. Franz Kürschner mit der Neuordnung des Egerer Stadtarchins betraut wurde, war mit einem Male die Zweckbestimmung des Archins völlig ge- ändert. Nun war das Archin nicht mehr die Quelle historischer Rechtsbelehrung 1) Dienstvorschrift für den Archivar und Registrator im Instruktionsbüchlein von 1770. 2) Für Joh. Seb. Grüner läßt sich dies leicht aus seinen nachgelassenen Schriften erweisen, die sich im Egerer Stadtarchin befinden; für P. Grassold kann man die Benützung der Egerer Stadtarchivalien mühelos aus den Fußnoten einiger ebenfalls im Stadtarchiv verwahrter Manu- skripte geschichtlicher Aufsätze verfolgen. 102
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für den Amtsgebrauch der städtischen Verwaltungsstellen; jetzt stand vielmehr ein rein historisches Interesse im Vordergrund. Inzwischen waren durch die Schaffung der neuen Verwaltungsgrundlagen im Jahre 1849, die einen völligen Bruch mit der Vergangenheit herbeiführten, die letzten Bindungen bisheriger Gepflogenheit mit der Gegenwartsamtsführung verloren gegangen, ein neues Verwaltungssystem baute sich nahezu voraus- setzungslos auf den durch den Umbruch von 1848 geschaffenen neuen bürgerlichen Grundlagen auf. Die alten Rechte hatten nun nicht mehr die Gültigkeit wie noch kurz vorher; und das Archin als die Schatzkammer dieser alten Rechte hatte offen bar jede „praktische“ Bedeutung verloren: es schied damit gleichsam aus der Reihe der städtischen Amtsstellen aus. Andererseits ist aber zur gleichen Zeit das historische Interesse gerade an den ihrer ursprünglichen Bestimmung entkleideten Archiven erwacht. Es entstanden eine Reihe von wissenschaftlichen Körperschaften, die sich angelegentlich um den Schutz und die Erhaltung der für die geschichtliche Erforschung wertvollen Archivalien und Archine bemühtens). So wurde im Jahre 1850 in Wien die Zen- tralkommission zur Erforschung und Erhaltung der Kunst und historischen Denk- male errichtet, deren dritter Sektion vor allem der Schutz der Archivalien oblag; und schon vordem wurden in Prag eine Gesellschaft des Vaterländischen Museums und in Wien die Akademie der Wissenschaften, die beide nun auch den Stadt archivalien ihr Augenmerk zuwandtens), ins Leben gerufen. Für das deutsche Siedlungsgebiet Böhmens war es dann aber vor allem der 1862 gegründete Verein für Geschichte der Deutschen in Böhmen, der durch sein Wirken und nicht zuletzt durch seine „Mitteilungen“ den Sinn für die Heimatgeschichte weckte5). Durch solche Bestrebungen gefördert, wußte man nun auch die Bestände des Egerer Stadtarchivs von einer anderen Seite her zu schätzen; man erblickte in den Beständen dieses Archins damals vor allem eine Quellensammlung zur Geschichte Egers und des Egerer Landes und nicht mehr so sehr ein Archin im eigentlichen Sinne, mit organischen Bindungen zur Gegenwart. Die Art, wie von Kürschner die erste Rohordnung der Einzelbestände angegangen, wie diese Ordnungsarbeit von Gradl fortgesetzt und von Siegl vollendet wurde, läßt deut- lich erkennen, daß die Aufassung über die Zweckbestimmung des Archins sich von Grund auf geändert hat. Die Sprengung der ursprünglichen Archivordnung und die nunmehrige Gliederung und Neuordnung des Stadtarchins nach sachlichen Gesichtspunkten ist letzten Endes nur die äußere Form für die völlige Wandlung in der Auffassung vom Wesen des Archins überhaupt. Es ist in dieser Hinsicht bezeichnend, daß die gesamten Bestände des Egerer Stadtarchins nur bis etwa 1800 erfaßt, eingeordnet und registriert wurden, daß man die Fürsorge also in erster Linie nur dem „historischen Material“ angedeihen ließ. Die Aktenbündel und Amtsbücher des 19. Jahrhunderts wurden nicht in das geschlossene Ordnungssystem des Egerer Stadtarchins einbezogen. Diese neue Auffassung vom Archin als einer für sich mehr oder weniger selbständigen Sammlung geschichtlich 3) K. Oberdorffer: Das Archivwesen der sudetendeutschen Städte. Archivalische Zeitschrift, 3. Folge, Band IV (1928), S. 226 ff. 4) über den Beſuch des Egerer Stadtarchivs durch einen Bertreter des Prager Mufeums ist im ersten Abschnitt dieses Buches berichtet worden. — Der Archivbericht Dr. Kürschners über die Neuordnung des Egerer Stadtarchins erschien in der von der Wiener Akademie der Wiffen= schaften herausgegebenen Zeitschrift „Archin für Kunde österreichischer Geschichtsquellen“. 5) Seit dem ersten Jahrgang dieser Zeitschrift bis zur jüngsten Gegenwart ift in zahlreichen Aufsäzen immer wieder auf Ginzelfragen gerade auch der Egerer Seschichte eingegangen worden. 103
für den Amtsgebrauch der städtischen Verwaltungsstellen; jetzt stand vielmehr ein rein historisches Interesse im Vordergrund. Inzwischen waren durch die Schaffung der neuen Verwaltungsgrundlagen im Jahre 1849, die einen völligen Bruch mit der Vergangenheit herbeiführten, die letzten Bindungen bisheriger Gepflogenheit mit der Gegenwartsamtsführung verloren gegangen, ein neues Verwaltungssystem baute sich nahezu voraus- setzungslos auf den durch den Umbruch von 1848 geschaffenen neuen bürgerlichen Grundlagen auf. Die alten Rechte hatten nun nicht mehr die Gültigkeit wie noch kurz vorher; und das Archin als die Schatzkammer dieser alten Rechte hatte offen bar jede „praktische“ Bedeutung verloren: es schied damit gleichsam aus der Reihe der städtischen Amtsstellen aus. Andererseits ist aber zur gleichen Zeit das historische Interesse gerade an den ihrer ursprünglichen Bestimmung entkleideten Archiven erwacht. Es entstanden eine Reihe von wissenschaftlichen Körperschaften, die sich angelegentlich um den Schutz und die Erhaltung der für die geschichtliche Erforschung wertvollen Archivalien und Archine bemühtens). So wurde im Jahre 1850 in Wien die Zen- tralkommission zur Erforschung und Erhaltung der Kunst und historischen Denk- male errichtet, deren dritter Sektion vor allem der Schutz der Archivalien oblag; und schon vordem wurden in Prag eine Gesellschaft des Vaterländischen Museums und in Wien die Akademie der Wissenschaften, die beide nun auch den Stadt archivalien ihr Augenmerk zuwandtens), ins Leben gerufen. Für das deutsche Siedlungsgebiet Böhmens war es dann aber vor allem der 1862 gegründete Verein für Geschichte der Deutschen in Böhmen, der durch sein Wirken und nicht zuletzt durch seine „Mitteilungen“ den Sinn für die Heimatgeschichte weckte5). Durch solche Bestrebungen gefördert, wußte man nun auch die Bestände des Egerer Stadtarchivs von einer anderen Seite her zu schätzen; man erblickte in den Beständen dieses Archins damals vor allem eine Quellensammlung zur Geschichte Egers und des Egerer Landes und nicht mehr so sehr ein Archin im eigentlichen Sinne, mit organischen Bindungen zur Gegenwart. Die Art, wie von Kürschner die erste Rohordnung der Einzelbestände angegangen, wie diese Ordnungsarbeit von Gradl fortgesetzt und von Siegl vollendet wurde, läßt deut- lich erkennen, daß die Aufassung über die Zweckbestimmung des Archins sich von Grund auf geändert hat. Die Sprengung der ursprünglichen Archivordnung und die nunmehrige Gliederung und Neuordnung des Stadtarchins nach sachlichen Gesichtspunkten ist letzten Endes nur die äußere Form für die völlige Wandlung in der Auffassung vom Wesen des Archins überhaupt. Es ist in dieser Hinsicht bezeichnend, daß die gesamten Bestände des Egerer Stadtarchins nur bis etwa 1800 erfaßt, eingeordnet und registriert wurden, daß man die Fürsorge also in erster Linie nur dem „historischen Material“ angedeihen ließ. Die Aktenbündel und Amtsbücher des 19. Jahrhunderts wurden nicht in das geschlossene Ordnungssystem des Egerer Stadtarchins einbezogen. Diese neue Auffassung vom Archin als einer für sich mehr oder weniger selbständigen Sammlung geschichtlich 3) K. Oberdorffer: Das Archivwesen der sudetendeutschen Städte. Archivalische Zeitschrift, 3. Folge, Band IV (1928), S. 226 ff. 4) über den Beſuch des Egerer Stadtarchivs durch einen Bertreter des Prager Mufeums ist im ersten Abschnitt dieses Buches berichtet worden. — Der Archivbericht Dr. Kürschners über die Neuordnung des Egerer Stadtarchins erschien in der von der Wiener Akademie der Wiffen= schaften herausgegebenen Zeitschrift „Archin für Kunde österreichischer Geschichtsquellen“. 5) Seit dem ersten Jahrgang dieser Zeitschrift bis zur jüngsten Gegenwart ift in zahlreichen Aufsäzen immer wieder auf Ginzelfragen gerade auch der Egerer Seschichte eingegangen worden. 103
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bedeutsamer schriftlicher überreste aus früheren Jahrhunderten hat denn auch der Lebensarbeit eines Gradl und Siegl Form und Inhalt gegeben, ihr aber auch Grenzen gesetzt. Wir streben in unseren Tagen darnach, wieder den organischen Zusammen- hängen nachzuspüren, und sehen daher auch im Archiowesen Zweckbestimmung und Aufgabenkreis unter einem etwas anderen Blickwinkel. Für uns ist das Archin nicht nur eine Quellensammlung zur Erforschung der Vergangenheit; für uns ist das Archin jedoch auch nicht nur die lediglich sür den städtischen Amts gebrauch zugängliche Stelle einer geschichtlichen Rechtsbelehrung; sür uns ist das Archin vielmehr die enge mit der gegenwärtigen Stadtverwaltung zusammen hängende Schriftenablage vieler Jahrhunderte, die sowohl den amtlichen Anfor-- derungen der städtischen Verwaltung als auch den Aufgaben einer ernsten ge schichtlichen Heimatforschung gerecht zu werden bestrebt sein mußs). Aus dieser Einstellung ergeben sich sür die künstigen Arbeiten im Egerer Stadtarchin folgende zwei große Aufgabengebiete: einmal (in Fortführung der ursprünglich dem Stadtarchin eigenen Bestimmung)7) in der Art, daß das Archin als städtisches Amt vor allem der Förderung städtischer Amtsbelange zu dienen hat; und weiters, daß es seine Archivalien einer ernsten Heimatforschung mit all ihren Sonderzweigen bereitstellt. In diesem Sinne wird es eine der ersten Arbeiten des Stadtarchins sein, die noch ungeordneten Akten und Amtsbücher des 19. Jahrhunderts (über dreihun- dert Aktenfaszikel und gegen tausend Amtsbücher), die vor Jahresfrist vorerst nur räumlich dem Archin einverleibt wurden, nun auch voll einzugliedern und über diese Bestände hinaus alle die Akten bis etwa zum Jahre 1919, die nicht mehr unmittellbar zum Gegenwartsgebrauch der städtischen Amtsstellen erforderlich sind, ins Archin zu übernehmen. Auf diese Weise erhält das Egerer Stadtarchin wiederum den unmittelbaren Anschluß an die Gegenwart. Dieses Auffüllen der Archinbestände bis zu den Grenzen der laufenden Amts- registratur bringt den Vorteil mit sich, daß nun das Archin in stete lebendige 6) Im solgenden kann der Aufgabenkreis eines Stadtarchins am Beifpiele Eger nur in knappen Umrißlinien angedeutet werden; ein erschöpfendes Aufzeigen aller Ausbaumöglichkeiten im einzelnen ist nicht beabsichtigt. — Zu einzelnen besonderen Archinfragen wolle man die entspre chenden Aufsätze in der Archivalischen Zeitschrift (München, dzt. im 45. Jahrgang) und in der Woldemar Lippert-Festschrift (Archivstudien zum 70. Geburtstage von Wol- demar Lippert, herausgegeben von Hans Beschorner; Dresden 1931) nachlefen. Als grundlegender Behelf für jede Archivordnung, die nicht den Betreff-Grundsatz, sondern den Herkunstsgrundsatz als maßgebend erachtet, gilt die in Gemeinschaft der holländischen Archinare erarbeitete „Hand- leiding“ von Muller-Feith-Fruin, die für deutsche Archivare unter dem Titel „Anleitung zum Ordnen und Beschreiben von Archiven“ von Hans Kaiser bearbeitet wurde (Leipzig, Harrafso wit, 1905). Für das sudetendeutsche Archiowesen im besonderen ift die seit 1926 als Beiblatt zu den Mitteilungen des Vereins für Geschichte der Deutschen in Böhmen erscheinende „Beilage für Archivs und Mufealwesen und für Denkmalpflege“ zu nennen, an tschechischem Schrifttum die Zeitfchrift der Archivschule (Časopis archivní školy, erscheint feit 1923) und insbesondere V. Vojtízek: O archivech městských a obecních a jejích správě (Bon den Stadt= und Gemeindearchiven und ihrer Verwaltung), Prag 1924. Band II, der Knihovna spolku českoslov. knihovníků a jejich přátel. Dazn die ausführliche Besprechung dieser Schrift von K. Oberdorffer in den Mitteilungen des Vereins für Geschichte der Deutschen in Böhmen, Ig. 64 (1926), S. 87 ff. H. Sturm: „Tätigkeitsbericht über das Stadtarchiv St. Joachimsthal für die Jahre 1928—1932“, St. Joachimsthal 1933. Als Duelle wertvoller Anregungen sei schließlich aus die Archivlehrgänge der Archivabteilung im Vereine für Geschichte der Deutschen in Böhmen ver- wiesen (Lippertfestschrift S. 174 f. und W. Woftryj: Die Archivabteilung des Vereins für Ge- schichte der Deutschen in Böhmen“, Komotau 1930). 7) Daß infolge jenes Bruches mit der Vergangenheit, den die grundstürzende Berwaltungs- änderung zur Mitte des vorigen Jahrhunderts herbeiführte, nicht alle organischen Bindungen mit der früheren Zeit zerrissen wurden, mag ein Hinweis auf die in recht srühe Zeit zurickreichenden Patronatsverhältnisfe oder die Stiftungsangelegenheiten oder Grundbesit= und Bausachen u. dgl. andeuten. 104
bedeutsamer schriftlicher überreste aus früheren Jahrhunderten hat denn auch der Lebensarbeit eines Gradl und Siegl Form und Inhalt gegeben, ihr aber auch Grenzen gesetzt. Wir streben in unseren Tagen darnach, wieder den organischen Zusammen- hängen nachzuspüren, und sehen daher auch im Archiowesen Zweckbestimmung und Aufgabenkreis unter einem etwas anderen Blickwinkel. Für uns ist das Archin nicht nur eine Quellensammlung zur Erforschung der Vergangenheit; für uns ist das Archin jedoch auch nicht nur die lediglich sür den städtischen Amts gebrauch zugängliche Stelle einer geschichtlichen Rechtsbelehrung; sür uns ist das Archin vielmehr die enge mit der gegenwärtigen Stadtverwaltung zusammen hängende Schriftenablage vieler Jahrhunderte, die sowohl den amtlichen Anfor-- derungen der städtischen Verwaltung als auch den Aufgaben einer ernsten ge schichtlichen Heimatforschung gerecht zu werden bestrebt sein mußs). Aus dieser Einstellung ergeben sich sür die künstigen Arbeiten im Egerer Stadtarchin folgende zwei große Aufgabengebiete: einmal (in Fortführung der ursprünglich dem Stadtarchin eigenen Bestimmung)7) in der Art, daß das Archin als städtisches Amt vor allem der Förderung städtischer Amtsbelange zu dienen hat; und weiters, daß es seine Archivalien einer ernsten Heimatforschung mit all ihren Sonderzweigen bereitstellt. In diesem Sinne wird es eine der ersten Arbeiten des Stadtarchins sein, die noch ungeordneten Akten und Amtsbücher des 19. Jahrhunderts (über dreihun- dert Aktenfaszikel und gegen tausend Amtsbücher), die vor Jahresfrist vorerst nur räumlich dem Archin einverleibt wurden, nun auch voll einzugliedern und über diese Bestände hinaus alle die Akten bis etwa zum Jahre 1919, die nicht mehr unmittellbar zum Gegenwartsgebrauch der städtischen Amtsstellen erforderlich sind, ins Archin zu übernehmen. Auf diese Weise erhält das Egerer Stadtarchin wiederum den unmittelbaren Anschluß an die Gegenwart. Dieses Auffüllen der Archinbestände bis zu den Grenzen der laufenden Amts- registratur bringt den Vorteil mit sich, daß nun das Archin in stete lebendige 6) Im solgenden kann der Aufgabenkreis eines Stadtarchins am Beifpiele Eger nur in knappen Umrißlinien angedeutet werden; ein erschöpfendes Aufzeigen aller Ausbaumöglichkeiten im einzelnen ist nicht beabsichtigt. — Zu einzelnen besonderen Archinfragen wolle man die entspre chenden Aufsätze in der Archivalischen Zeitschrift (München, dzt. im 45. Jahrgang) und in der Woldemar Lippert-Festschrift (Archivstudien zum 70. Geburtstage von Wol- demar Lippert, herausgegeben von Hans Beschorner; Dresden 1931) nachlefen. Als grundlegender Behelf für jede Archivordnung, die nicht den Betreff-Grundsatz, sondern den Herkunstsgrundsatz als maßgebend erachtet, gilt die in Gemeinschaft der holländischen Archinare erarbeitete „Hand- leiding“ von Muller-Feith-Fruin, die für deutsche Archivare unter dem Titel „Anleitung zum Ordnen und Beschreiben von Archiven“ von Hans Kaiser bearbeitet wurde (Leipzig, Harrafso wit, 1905). Für das sudetendeutsche Archiowesen im besonderen ift die seit 1926 als Beiblatt zu den Mitteilungen des Vereins für Geschichte der Deutschen in Böhmen erscheinende „Beilage für Archivs und Mufealwesen und für Denkmalpflege“ zu nennen, an tschechischem Schrifttum die Zeitfchrift der Archivschule (Časopis archivní školy, erscheint feit 1923) und insbesondere V. Vojtízek: O archivech městských a obecních a jejích správě (Bon den Stadt= und Gemeindearchiven und ihrer Verwaltung), Prag 1924. Band II, der Knihovna spolku českoslov. knihovníků a jejich přátel. Dazn die ausführliche Besprechung dieser Schrift von K. Oberdorffer in den Mitteilungen des Vereins für Geschichte der Deutschen in Böhmen, Ig. 64 (1926), S. 87 ff. H. Sturm: „Tätigkeitsbericht über das Stadtarchiv St. Joachimsthal für die Jahre 1928—1932“, St. Joachimsthal 1933. Als Duelle wertvoller Anregungen sei schließlich aus die Archivlehrgänge der Archivabteilung im Vereine für Geschichte der Deutschen in Böhmen ver- wiesen (Lippertfestschrift S. 174 f. und W. Woftryj: Die Archivabteilung des Vereins für Ge- schichte der Deutschen in Böhmen“, Komotau 1930). 7) Daß infolge jenes Bruches mit der Vergangenheit, den die grundstürzende Berwaltungs- änderung zur Mitte des vorigen Jahrhunderts herbeiführte, nicht alle organischen Bindungen mit der früheren Zeit zerrissen wurden, mag ein Hinweis auf die in recht srühe Zeit zurickreichenden Patronatsverhältnisfe oder die Stiftungsangelegenheiten oder Grundbesit= und Bausachen u. dgl. andeuten. 104
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Fühlungnahme mit den Schriftenablagen der städtischen Verwaltungsstellen kommt und die Fürsorge des Archinars auch schon sür die Bestände der Gegen wartsregistratur, die ja später einmal Archingut werden, geweckt wird. Dies ist heute umso notwendiger, als die im neuzeitlichen Kanzleigebrauch üblichen Schreibstoffe (dünnes Papier, Schreibmaschinenschrift, Durchschläge u. dgl.) wegen ihrer geringeren Dauerhaftigkeit und Haltbarkeit der Gefahr gänzlichen Verlustes mehr ausgesetzt sind, als es früher einmal der Fall war. Damit verbindet sich naturgemäß ein allmähliches Kennenlernen der laufenden Registraturbestände, was dem Archivar dann sehr zustatten kommt, wenn er Teilbestände der Regi¬ stratur, die archinreif geworden sind, zu übernehmen hat. Der Archivar muß den Aufbau des Verwaltungsapparates der Stadt ebenso kennen wie die Anforde- rungen seines Archins, denn nur dadurch kann er die organische Verbindung zwi schen den jahrhundertalten Dokumenten des Archins mit den Schriftstücken der Gegenwartsverwaltung herstellen; aber es ist ihm andererseits auch wiederum nur dadurch möglich, die archinreif gewordenen Registraturbestände durch Aus scheidung belangloser und für das Aufbewahren wertloser Schriften archinwürdig zu machen. Und so wie bei jeder Aktenausscheidung wird sich auch bei allen Neu- ordnungen und sonstigen Reformen in den Registraturen der städtischen Amts stellen die Mitarbeit des Archivars als recht vorteilhaft erweisen. Es ergibt sich damit sür das Stadtarchin ein besonderes Aufgabengebiet, das trotz der geänder ten Rechtsgrundlage gegenüber früheren Zeiten doch der ursprünglichen Zweck¬ bestimmung des Archins sehr nahe kommt; es wird das Stadtarchiv wiederum ein städtisches Amt, wird Aktenzentralstelle der gesamten städtischen Verwaltung. Aus dieser Stellung des Stadtarchins erwächst die Verpflichtung, wie den Beständen der früheren Jahrhunderte, auch jenen der neueren Zeit die dauernde Aufmerksamkeit und besondere Pflege angedeihen zu lassen. Die sogenannte „alte Registratur“, eben jene im einzelnen noch nicht durchgeordneten dreihundert Aktenfaszikel des 19. Jahrhunderts, muß daher in gleicher Weise, wie es für die älteren Bestände durchgeführt worden ist, in jedem einzelnen Akt aufgenommen und verzeichnet werden; es müssen auch für diese jüngeren Bestände die üblichen archivarischen Behelfe (Inder, Register, Sucherkartei usw.) angelegt werden, um damit einer raschen und zuverlässigen Benützung, welcher Art immer, dienen zu können, zumal gerade diese Schriftstücke vielfach auch heute noch aus mannig- sachen Gründen sür die Gegenwart bedeutsam sind. Auch sür die älteren Bestände ist noch mancherlei zu tun übrig. Aus dem geschichtlichen überblick über das Egerer Stadtarchin ist zu entnehmen, daß nicht alle Archivalien des Egerer Stadtarchins, die sich bis heute erhalten haben, auch tatsächlich im Egerer Stadtarchin verwahrt werden. Gar manche, ost recht wert- volle Einzelstücke und ganze Reihen von Urkunden und Akten von Egerer Archivalien sind heute in fremdem Besitz. Ein systematisches Nachforschen nach solchen versprengten Bestandteilen des Archins der Stadt Eger, ein genaues Ver zeichnen dieser in fremdem Besitz verwahrten Egerer Stadtarchivalien und ein unablässiges Bemühen, diese Stücke in irgend einer Form (durch Fotos, Ab- schriften, in Regesten, im Tauschwege, oder schließlich als Leihgabe) für das Archiv zurückzugewinnen, ist eine besonders wichtige Aufgabe im Sinne eines inneren Ausbaues des Egerer Stadtarchins. Dies gilt freilich nicht allein sür das Stadtarchin im engeren Sinn, sondern in gleicher Weise sür die im Archin der Stadt Eger verwahrten Archivfonde. Auch hier wird das Bestreben nach Vervollständigung der Archinkörper Mittel und 105
Fühlungnahme mit den Schriftenablagen der städtischen Verwaltungsstellen kommt und die Fürsorge des Archinars auch schon sür die Bestände der Gegen wartsregistratur, die ja später einmal Archingut werden, geweckt wird. Dies ist heute umso notwendiger, als die im neuzeitlichen Kanzleigebrauch üblichen Schreibstoffe (dünnes Papier, Schreibmaschinenschrift, Durchschläge u. dgl.) wegen ihrer geringeren Dauerhaftigkeit und Haltbarkeit der Gefahr gänzlichen Verlustes mehr ausgesetzt sind, als es früher einmal der Fall war. Damit verbindet sich naturgemäß ein allmähliches Kennenlernen der laufenden Registraturbestände, was dem Archivar dann sehr zustatten kommt, wenn er Teilbestände der Regi¬ stratur, die archinreif geworden sind, zu übernehmen hat. Der Archivar muß den Aufbau des Verwaltungsapparates der Stadt ebenso kennen wie die Anforde- rungen seines Archins, denn nur dadurch kann er die organische Verbindung zwi schen den jahrhundertalten Dokumenten des Archins mit den Schriftstücken der Gegenwartsverwaltung herstellen; aber es ist ihm andererseits auch wiederum nur dadurch möglich, die archinreif gewordenen Registraturbestände durch Aus scheidung belangloser und für das Aufbewahren wertloser Schriften archinwürdig zu machen. Und so wie bei jeder Aktenausscheidung wird sich auch bei allen Neu- ordnungen und sonstigen Reformen in den Registraturen der städtischen Amts stellen die Mitarbeit des Archivars als recht vorteilhaft erweisen. Es ergibt sich damit sür das Stadtarchin ein besonderes Aufgabengebiet, das trotz der geänder ten Rechtsgrundlage gegenüber früheren Zeiten doch der ursprünglichen Zweck¬ bestimmung des Archins sehr nahe kommt; es wird das Stadtarchiv wiederum ein städtisches Amt, wird Aktenzentralstelle der gesamten städtischen Verwaltung. Aus dieser Stellung des Stadtarchins erwächst die Verpflichtung, wie den Beständen der früheren Jahrhunderte, auch jenen der neueren Zeit die dauernde Aufmerksamkeit und besondere Pflege angedeihen zu lassen. Die sogenannte „alte Registratur“, eben jene im einzelnen noch nicht durchgeordneten dreihundert Aktenfaszikel des 19. Jahrhunderts, muß daher in gleicher Weise, wie es für die älteren Bestände durchgeführt worden ist, in jedem einzelnen Akt aufgenommen und verzeichnet werden; es müssen auch für diese jüngeren Bestände die üblichen archivarischen Behelfe (Inder, Register, Sucherkartei usw.) angelegt werden, um damit einer raschen und zuverlässigen Benützung, welcher Art immer, dienen zu können, zumal gerade diese Schriftstücke vielfach auch heute noch aus mannig- sachen Gründen sür die Gegenwart bedeutsam sind. Auch sür die älteren Bestände ist noch mancherlei zu tun übrig. Aus dem geschichtlichen überblick über das Egerer Stadtarchin ist zu entnehmen, daß nicht alle Archivalien des Egerer Stadtarchins, die sich bis heute erhalten haben, auch tatsächlich im Egerer Stadtarchin verwahrt werden. Gar manche, ost recht wert- volle Einzelstücke und ganze Reihen von Urkunden und Akten von Egerer Archivalien sind heute in fremdem Besitz. Ein systematisches Nachforschen nach solchen versprengten Bestandteilen des Archins der Stadt Eger, ein genaues Ver zeichnen dieser in fremdem Besitz verwahrten Egerer Stadtarchivalien und ein unablässiges Bemühen, diese Stücke in irgend einer Form (durch Fotos, Ab- schriften, in Regesten, im Tauschwege, oder schließlich als Leihgabe) für das Archiv zurückzugewinnen, ist eine besonders wichtige Aufgabe im Sinne eines inneren Ausbaues des Egerer Stadtarchins. Dies gilt freilich nicht allein sür das Stadtarchin im engeren Sinn, sondern in gleicher Weise sür die im Archin der Stadt Eger verwahrten Archivfonde. Auch hier wird das Bestreben nach Vervollständigung der Archinkörper Mittel und 105
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Wege schaffen müssen, versprengte Einzelteile aufzufinden und sür das Archin zu sichern und zu erwerben. Manche Bruchteile von solchen Archinfonden könnten dadurch überhaupt erst der Benützung erschlofsen und in fachliche Pflege übernom- men werden, so etwa, wenn die noch in Privatbesitz befindlichen Bruchstücke des St. Clara-Archins oder die an anderer Stelle in Eger vorhandenen und sonst nicht zugänglichen Teilbeständen des Egerer Burgarchins und Burggrafenamtes den im Stadtarchin bereits befindlichen Archinfonden eingegliedert werden könnten. Eine weitere Aufgabe des inneren Ausbaues des Egerer Stadtarchins liegt darin, in fremden Archiven nach solchen Urkunden und Korrespondenzen zu for schen, die ehedem von der Stadt Eger ausgingen und deren Entwürfe (Konzepte) im Egerer Stadtarchin nicht mehr vorhanden sind. Mit der Zeit, während wel cher die hiefür in Betracht kommenden Stadts, Landes- und Staatsarchine nach diesem Gesichtspunkt erschöpfend durchgesehen sein werden, würde damit eine um- sangreiche Kartei entstehen, die dann einmal als eine überaus wertvolle Ergän zung des Originalbestandes an Egerer Archivalien bezeichnet werden könnte. Neben diesen auf den inneren Ausbau des Archins der Stadt Eger abzielen- den Aufgaben obliegt dem Stadtarchin weiter, sich um die Archivalien auch jener Gemeinden und Körperschaften zu kümmern, die in enger Beziehung oder in irgendeiner Zugehörigkeit zur Stadt gestanden sind; oder schließlich auch um die Archive von Grundherrschaften, die selbständige Einheiten gebildet haben und doch für die vollständige Erfassung aller Quellen zur Geschichte des Landes Eger von Bedeutung sind. Die Archivalien solcher Archive, deren Kenntnis viel zur tieferen Erfassung der Vergangenheit beizutragen vermag, sind nach Möglichkeit zu ordnen und zu inventarisieren. Falls deren Bestand aber gefährdet erscheint, ist die übernahme dieser Archive als neue Archivfonde anzustreben. Darüber hinaus wären die Pfarrarchive des Egerer Gebietes, sowohl jener Pfarreien, die zum Egerer (städtischen) Patronat gehören, als auch solcher, die wegen ihrer Lage im Lande Eger (der alten „regio Egere“) für die Geschichte der Dörfer und ihrer Bevölkerung wertvoll sind, zu verzeichnen und zu inventarisieren; von den ge- rade sür die Familienforscher wichtigen Pfarrmatriken Fotokopien oder Karteien (Namenkartei) anzufertigen, erfordert wohl viel Zeit, Arbeitskraft und Geld, würde aber von jedem Familienforscher dankbar begrüßt werden. Und wenn nun noch erwähnt wird, daß man die schriftlichen Nachlässe von Persönlichkeiten, deren Wirken für Eger und das Egerland von Bedeutung waren, sür das Archin (wiederum als „Archivfonde“) zu erwerben trachten soll, um sie dadurch vor dem Vergessen zu retten und für eine künftige Benützung und Bearbeitung zu fichern: dann ist wohl die übersichtliche Kennzeichnung des Aufgabenkreises des Egerer Stadtarchins in der Richtung seines inneren Ausbaues abgeschlossen. Das Archin, das dergestalt um die innere Ausgestaltung und Ergänzung sei ner Bestände bemüht und auch auf die Ordnung und Sichtung sowie Erschlie¬ ßung anderer, innerhalb seines Wirkungskreises liegender Archive bedacht ist, er- füllt damit noch eine andere Aufgabe von sehr weittragender Bedeutung sür das Archiowesen im allgemeinen: das Archin wird zur Schutzstelle für alle schriftlichen Denkmale aus der Vergangenheit innerhalb des Landschaftsgebietes, für das es als zuständig angesehen werden kann. Die umfangreichen und wertvollen Bestände des Archins der Stadt Eger vermögen dieses zum Mittelpunkt jeglicher geschichtlicher Heimatforschung zu machen; für Familiens, Haus-, Stadt und egrische landesgeschichtliche Forschung 106
Wege schaffen müssen, versprengte Einzelteile aufzufinden und sür das Archin zu sichern und zu erwerben. Manche Bruchteile von solchen Archinfonden könnten dadurch überhaupt erst der Benützung erschlofsen und in fachliche Pflege übernom- men werden, so etwa, wenn die noch in Privatbesitz befindlichen Bruchstücke des St. Clara-Archins oder die an anderer Stelle in Eger vorhandenen und sonst nicht zugänglichen Teilbeständen des Egerer Burgarchins und Burggrafenamtes den im Stadtarchin bereits befindlichen Archinfonden eingegliedert werden könnten. Eine weitere Aufgabe des inneren Ausbaues des Egerer Stadtarchins liegt darin, in fremden Archiven nach solchen Urkunden und Korrespondenzen zu for schen, die ehedem von der Stadt Eger ausgingen und deren Entwürfe (Konzepte) im Egerer Stadtarchin nicht mehr vorhanden sind. Mit der Zeit, während wel cher die hiefür in Betracht kommenden Stadts, Landes- und Staatsarchine nach diesem Gesichtspunkt erschöpfend durchgesehen sein werden, würde damit eine um- sangreiche Kartei entstehen, die dann einmal als eine überaus wertvolle Ergän zung des Originalbestandes an Egerer Archivalien bezeichnet werden könnte. Neben diesen auf den inneren Ausbau des Archins der Stadt Eger abzielen- den Aufgaben obliegt dem Stadtarchin weiter, sich um die Archivalien auch jener Gemeinden und Körperschaften zu kümmern, die in enger Beziehung oder in irgendeiner Zugehörigkeit zur Stadt gestanden sind; oder schließlich auch um die Archive von Grundherrschaften, die selbständige Einheiten gebildet haben und doch für die vollständige Erfassung aller Quellen zur Geschichte des Landes Eger von Bedeutung sind. Die Archivalien solcher Archive, deren Kenntnis viel zur tieferen Erfassung der Vergangenheit beizutragen vermag, sind nach Möglichkeit zu ordnen und zu inventarisieren. Falls deren Bestand aber gefährdet erscheint, ist die übernahme dieser Archive als neue Archivfonde anzustreben. Darüber hinaus wären die Pfarrarchive des Egerer Gebietes, sowohl jener Pfarreien, die zum Egerer (städtischen) Patronat gehören, als auch solcher, die wegen ihrer Lage im Lande Eger (der alten „regio Egere“) für die Geschichte der Dörfer und ihrer Bevölkerung wertvoll sind, zu verzeichnen und zu inventarisieren; von den ge- rade sür die Familienforscher wichtigen Pfarrmatriken Fotokopien oder Karteien (Namenkartei) anzufertigen, erfordert wohl viel Zeit, Arbeitskraft und Geld, würde aber von jedem Familienforscher dankbar begrüßt werden. Und wenn nun noch erwähnt wird, daß man die schriftlichen Nachlässe von Persönlichkeiten, deren Wirken für Eger und das Egerland von Bedeutung waren, sür das Archin (wiederum als „Archivfonde“) zu erwerben trachten soll, um sie dadurch vor dem Vergessen zu retten und für eine künftige Benützung und Bearbeitung zu fichern: dann ist wohl die übersichtliche Kennzeichnung des Aufgabenkreises des Egerer Stadtarchins in der Richtung seines inneren Ausbaues abgeschlossen. Das Archin, das dergestalt um die innere Ausgestaltung und Ergänzung sei ner Bestände bemüht und auch auf die Ordnung und Sichtung sowie Erschlie¬ ßung anderer, innerhalb seines Wirkungskreises liegender Archive bedacht ist, er- füllt damit noch eine andere Aufgabe von sehr weittragender Bedeutung sür das Archiowesen im allgemeinen: das Archin wird zur Schutzstelle für alle schriftlichen Denkmale aus der Vergangenheit innerhalb des Landschaftsgebietes, für das es als zuständig angesehen werden kann. Die umfangreichen und wertvollen Bestände des Archins der Stadt Eger vermögen dieses zum Mittelpunkt jeglicher geschichtlicher Heimatforschung zu machen; für Familiens, Haus-, Stadt und egrische landesgeschichtliche Forschung 106
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ebenso wie sür allgemein geschichtliche Einzelforschung, deren Fäden in das Stosf- gebiet des Egerer Stadtarchins hineinsühren. Jedem einzelnen, der das Archin der Stadt Eger zu seinen Arbeiten als Quelle benützt, kann das Archin wertvolle Dienste leisten; es vermag das Stadtarchin die geschichtliche Heimatforschung im weitesten Sinne wirklich zu fördern und damit sür die Allgemeinheit unvergäng liche Kulturwerte zu schasfen. Und dies umso leichter, als dank der Ordnungs arbeit Kürschners, Gradls und Siegls und dank der von Siegl angelegten hand- schriftlichen Register zu den Einzelbeständen der Urkunden und Aktenabteilung und den Stadtbuchreihen das Egerer Stadtarchin in seinen alten Beständen er- schöpfend und bequem benützbar ist. Die Vervollkommnung der von Siegl begon- nenen Registrierung aller Archivalien, auch jener der neueren Zeit, und die karteimäzige Ersassung der nicht im Archiv vorhandenen, aber zum Egerer Stadt¬ archin gehörigen Archivalien in fremden Archiven werden das ihre tun, das Egerer Stadtarchiv immer mehr zur historischen Forschungsstätte für das Eger- land auszubauen. Als Behelf für die Forschungen im Egerer Stadtarchin steht dem Benützer eine Archivbücherei von etwas mehr als neuntausend Bänden zur Verfügung. Freilich besteht diese Bücherei aus zwei voneinander völlig verschiedenen Bestand- teilen: der alten Magistratsbibliothek und der eigentlichen Handbücherei des Archivs. Eine reinliche Scheidung zwischen diesen beiden Bestandteilen ist eben- salls als eine der nächsten Aufgaben anzusehen, die im Archiv zu erledigen sind. Die eigentliche Archinbücherei (als Studienbibliothek für die im Stadtarchin be- triebenen Forschungen) müste aber dann noch weiter ausgestaltet werden, und zwar in der Richtung, daß nach und nach die wichtigsten fachlichen Werke nach¬ geschafft würden und daß man außerdem versucht, in diesem Bücherbestand eine Vollständigkeit aller von und über das Egerland geschriebenen Aufsätze und Bücher zu erreichen. Diese „Egerlandbücherei“ wäre dann nicht allein ein wert voller Forschungsbehelf, sondern auch die Stelle, wo sich das gesamte Schrifttum über das Egerland sammelt, um für künftighin als ein einmaliger geschlossener Bestand in seiner Gesamtheit erhalten zu bleiben. Die Erschließung des Stadtarchins für die Allgemeinheit, das heißt für jeden, der mit ernster Absicht die Schriften des Archins der Stadt Eger als Quelle geschichtlicher Forschungen verwenden will, fordert, daß der Archivar nicht allein für sich der Träger dieser Heimatforschung ist, sondern daß vielmehr diese Tätigkeit in eine dauernde Arbeitsgemeinschaft, die für das Egerer Stadtarchin im Rahmen des Vereins „Unser Egerland“ gegeben ist, eingegliedert werde. „Unsere heutige Zeit fordert auch auf diesem Kulturgebiet an Stelle abgesonderter, nur auf sich selbst gestellter und sich selbst genügender Arbeit planmäßigen Zusammenschluß, Organisation, gegenseitige Unterstützung und Verständigung“s). So wächst das Egerer Stadtarchin in die von breiten Kreisen der Bevölkerung getragene Heimat bewegung hinein und wird hier vor allem die Mittelstelle zu bilden haben zwi- schen den wissenschaftlichen Forschungsstellen und Körperschaften einerseits und den einzelnen, auf den verschiedenen Teilgebieten der Heimatforschung tätigen Egerländern andererseits. Zur Mitteilung und Förderung der gleichgerichteten Bestrebungen innerhalb der Landschaft kann die derzeit im 40. Jahrgang ste hende Zeitschrift „Unser Egerland“, die seit langem schon den Boden einer all 8) Aus einem Gutachten der Archivabteilung des Bereins für Geschichte der Deutſchen in Böhmen an die Stadtgemeinde Eger über die Frage der haupts oder nebenamtlichen Besetzung der leitenden Stelle des Egerer Stadtarchins und Museums (8. Feber 1932). 107
ebenso wie sür allgemein geschichtliche Einzelforschung, deren Fäden in das Stosf- gebiet des Egerer Stadtarchins hineinsühren. Jedem einzelnen, der das Archin der Stadt Eger zu seinen Arbeiten als Quelle benützt, kann das Archin wertvolle Dienste leisten; es vermag das Stadtarchin die geschichtliche Heimatforschung im weitesten Sinne wirklich zu fördern und damit sür die Allgemeinheit unvergäng liche Kulturwerte zu schasfen. Und dies umso leichter, als dank der Ordnungs arbeit Kürschners, Gradls und Siegls und dank der von Siegl angelegten hand- schriftlichen Register zu den Einzelbeständen der Urkunden und Aktenabteilung und den Stadtbuchreihen das Egerer Stadtarchin in seinen alten Beständen er- schöpfend und bequem benützbar ist. Die Vervollkommnung der von Siegl begon- nenen Registrierung aller Archivalien, auch jener der neueren Zeit, und die karteimäzige Ersassung der nicht im Archiv vorhandenen, aber zum Egerer Stadt¬ archin gehörigen Archivalien in fremden Archiven werden das ihre tun, das Egerer Stadtarchiv immer mehr zur historischen Forschungsstätte für das Eger- land auszubauen. Als Behelf für die Forschungen im Egerer Stadtarchin steht dem Benützer eine Archivbücherei von etwas mehr als neuntausend Bänden zur Verfügung. Freilich besteht diese Bücherei aus zwei voneinander völlig verschiedenen Bestand- teilen: der alten Magistratsbibliothek und der eigentlichen Handbücherei des Archivs. Eine reinliche Scheidung zwischen diesen beiden Bestandteilen ist eben- salls als eine der nächsten Aufgaben anzusehen, die im Archiv zu erledigen sind. Die eigentliche Archinbücherei (als Studienbibliothek für die im Stadtarchin be- triebenen Forschungen) müste aber dann noch weiter ausgestaltet werden, und zwar in der Richtung, daß nach und nach die wichtigsten fachlichen Werke nach¬ geschafft würden und daß man außerdem versucht, in diesem Bücherbestand eine Vollständigkeit aller von und über das Egerland geschriebenen Aufsätze und Bücher zu erreichen. Diese „Egerlandbücherei“ wäre dann nicht allein ein wert voller Forschungsbehelf, sondern auch die Stelle, wo sich das gesamte Schrifttum über das Egerland sammelt, um für künftighin als ein einmaliger geschlossener Bestand in seiner Gesamtheit erhalten zu bleiben. Die Erschließung des Stadtarchins für die Allgemeinheit, das heißt für jeden, der mit ernster Absicht die Schriften des Archins der Stadt Eger als Quelle geschichtlicher Forschungen verwenden will, fordert, daß der Archivar nicht allein für sich der Träger dieser Heimatforschung ist, sondern daß vielmehr diese Tätigkeit in eine dauernde Arbeitsgemeinschaft, die für das Egerer Stadtarchin im Rahmen des Vereins „Unser Egerland“ gegeben ist, eingegliedert werde. „Unsere heutige Zeit fordert auch auf diesem Kulturgebiet an Stelle abgesonderter, nur auf sich selbst gestellter und sich selbst genügender Arbeit planmäßigen Zusammenschluß, Organisation, gegenseitige Unterstützung und Verständigung“s). So wächst das Egerer Stadtarchin in die von breiten Kreisen der Bevölkerung getragene Heimat bewegung hinein und wird hier vor allem die Mittelstelle zu bilden haben zwi- schen den wissenschaftlichen Forschungsstellen und Körperschaften einerseits und den einzelnen, auf den verschiedenen Teilgebieten der Heimatforschung tätigen Egerländern andererseits. Zur Mitteilung und Förderung der gleichgerichteten Bestrebungen innerhalb der Landschaft kann die derzeit im 40. Jahrgang ste hende Zeitschrift „Unser Egerland“, die seit langem schon den Boden einer all 8) Aus einem Gutachten der Archivabteilung des Bereins für Geschichte der Deutſchen in Böhmen an die Stadtgemeinde Eger über die Frage der haupts oder nebenamtlichen Besetzung der leitenden Stelle des Egerer Stadtarchins und Museums (8. Feber 1932). 107
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seitigen Heimaterkundung und Heimatpflege vorbereitet und die Bestrebungen selbst eifrig gefördert hat, ein wertvolles Hilfsmittel sein. Ein Archin, das sich diese, in knappem überblick aufgezeigten Aufgaben an- gelegen sein läßt, ist dann nicht allein nur Sammelstelle wertvollen geschicht- lichen Stoffes, der einer raschen und bequemen Benützung erschlossen wurde, es tst das Archin vielmehr letzten Endes der Anwalt aller kultureller Belange über haupt, sofern diese aus dem Wissen um die Vergangenheit erwachsen. Und hier mündet das große und vielseitige Arbeitsgebiet des Stadtarchins in die neuen Bestrebungen ein, die der Gedanke der Heimatmuseen in den letzten Jahren auch bei uns geweckt hats). Archin und Museum sind zwar zwei voneinander wesens- verschiedene Institute, deren Aufgabenbereichen völlig verschiedene Ziele gesteckt sind und deren Betreuung auch Voraussetzungen jeweils anderer Art erheischt; die besonderen sudetendeutschen Verhältnisse aber bedingen es, daß Stadtarchin und Stadtmuseum zusammen eine Stelle bilden, die meist unter einer Leitung steht und Mittelpunkt der gesamtkulturellen Aufgaben dieser Stadt zu sein hat. Es soll deshalb in diesem Rahmen wenigstens mit einigen Worten dieses andere Aufgabengebiet gestreift werden. Die Grundeinstellung zum Stadtmuseum ist (freilich noch nicht überall klar ausgeprägt, aber doch wohl fast überall angestrebt), daß ein Stadtmuseum vor allem ein „Heimatmuseum“ sei. Das will besagen, daß man bestrebt ist, im Stadtmujeum alles das darzustellen, was zur Veranschaulichung und Vertiefung eines Gesamtbildes vom Werden und Sein des jeweiligen Heimatbezirkes bei zutragen vermag. Neben dieser Darstellung, die in vielen Stücken die Ergebnisse der ortsgeschichtlichen Forschung verwerten kann und in diesem Punkte die enge Verbindung mit dem Archin aufnimmt, hat das Heimatmuseum für die gegen- ständlichen überreste und Denkmale der Vergangenheit (ähnlich wie das Stadt archin für die Archivalien) jene Bestrebungen zu fördern oder selbst aufzugrei¬ sen, die der Heimat den Besitz ihrer geschichtlichen und volkskundlichen über lieferungen, sowie den Bestand an Kunst= und Altertumsdenkmalen zu erhalten suchen. Es erfüllt dann das Stadtmuseum die sehr wertvolle Aufgabe des Hei matschutzes, der da heißt: Erhaltung der mit der Heimat aufs engste verwurzelten Eigenkultur; bewußtes Hinführen auf die in uns schlummernden, ureigensten, wertvollen Kräfte des Volkes. Das heißt letzten Endes: Mitarbeit an einem Er- ziehungswerk unseres Volkes. Archin und Museum stellen sich dergestalt unmittelbar in die kulturellen Bestrebungen der Gegenwart, indem sie als Forschungs- und Sammelstelle aller überkommenen schriftlichen und gegenständlichen Kulturwerte der Vergangenheit die Tradition der Stadt und ihres Bezirkes verkörpern; sie werden damit jene Stellen im kulturellen Aufbau unserer Heimat sein, die breiten Schichten der Be- völkerung vor Augen führen, wie sehr die flüchtige Gegenwart verbunden und verknüpft ist mit dem Geschehen von ehedem und welch großer erziehlicher Wert in dem Bestreben liegt, aus der Fülle des geschichtlichen Werdens die Gegen- wart zu begreifen. 2) Kurt Oberdorsser: Bericht über Dr. Wilhelm Peßlers Buch „Das Heimat-Museum im deutschen Sprachgebiet als Spiegel deutscher Kultur“; Witiko, Jahrgang 1928, S. 178. 108
seitigen Heimaterkundung und Heimatpflege vorbereitet und die Bestrebungen selbst eifrig gefördert hat, ein wertvolles Hilfsmittel sein. Ein Archin, das sich diese, in knappem überblick aufgezeigten Aufgaben an- gelegen sein läßt, ist dann nicht allein nur Sammelstelle wertvollen geschicht- lichen Stoffes, der einer raschen und bequemen Benützung erschlossen wurde, es tst das Archin vielmehr letzten Endes der Anwalt aller kultureller Belange über haupt, sofern diese aus dem Wissen um die Vergangenheit erwachsen. Und hier mündet das große und vielseitige Arbeitsgebiet des Stadtarchins in die neuen Bestrebungen ein, die der Gedanke der Heimatmuseen in den letzten Jahren auch bei uns geweckt hats). Archin und Museum sind zwar zwei voneinander wesens- verschiedene Institute, deren Aufgabenbereichen völlig verschiedene Ziele gesteckt sind und deren Betreuung auch Voraussetzungen jeweils anderer Art erheischt; die besonderen sudetendeutschen Verhältnisse aber bedingen es, daß Stadtarchin und Stadtmuseum zusammen eine Stelle bilden, die meist unter einer Leitung steht und Mittelpunkt der gesamtkulturellen Aufgaben dieser Stadt zu sein hat. Es soll deshalb in diesem Rahmen wenigstens mit einigen Worten dieses andere Aufgabengebiet gestreift werden. Die Grundeinstellung zum Stadtmuseum ist (freilich noch nicht überall klar ausgeprägt, aber doch wohl fast überall angestrebt), daß ein Stadtmuseum vor allem ein „Heimatmuseum“ sei. Das will besagen, daß man bestrebt ist, im Stadtmujeum alles das darzustellen, was zur Veranschaulichung und Vertiefung eines Gesamtbildes vom Werden und Sein des jeweiligen Heimatbezirkes bei zutragen vermag. Neben dieser Darstellung, die in vielen Stücken die Ergebnisse der ortsgeschichtlichen Forschung verwerten kann und in diesem Punkte die enge Verbindung mit dem Archin aufnimmt, hat das Heimatmuseum für die gegen- ständlichen überreste und Denkmale der Vergangenheit (ähnlich wie das Stadt archin für die Archivalien) jene Bestrebungen zu fördern oder selbst aufzugrei¬ sen, die der Heimat den Besitz ihrer geschichtlichen und volkskundlichen über lieferungen, sowie den Bestand an Kunst= und Altertumsdenkmalen zu erhalten suchen. Es erfüllt dann das Stadtmuseum die sehr wertvolle Aufgabe des Hei matschutzes, der da heißt: Erhaltung der mit der Heimat aufs engste verwurzelten Eigenkultur; bewußtes Hinführen auf die in uns schlummernden, ureigensten, wertvollen Kräfte des Volkes. Das heißt letzten Endes: Mitarbeit an einem Er- ziehungswerk unseres Volkes. Archin und Museum stellen sich dergestalt unmittelbar in die kulturellen Bestrebungen der Gegenwart, indem sie als Forschungs- und Sammelstelle aller überkommenen schriftlichen und gegenständlichen Kulturwerte der Vergangenheit die Tradition der Stadt und ihres Bezirkes verkörpern; sie werden damit jene Stellen im kulturellen Aufbau unserer Heimat sein, die breiten Schichten der Be- völkerung vor Augen führen, wie sehr die flüchtige Gegenwart verbunden und verknüpft ist mit dem Geschehen von ehedem und welch großer erziehlicher Wert in dem Bestreben liegt, aus der Fülle des geschichtlichen Werdens die Gegen- wart zu begreifen. 2) Kurt Oberdorsser: Bericht über Dr. Wilhelm Peßlers Buch „Das Heimat-Museum im deutschen Sprachgebiet als Spiegel deutscher Kultur“; Witiko, Jahrgang 1928, S. 178. 108
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Anmerkungen zum Bilberteil Arkunden Abb. 1 1266, Mai 4.: König Przemisl Otakar (II.) bestätigt den Bürgern von Eger alle ihre Privilegien und Belehnungen, die sie von Kaisern und römischen Königen, vom Pfalzgrafen Ludwig und von Konradin emp fangen haben, und verleiht ihnen zugleich Zollfreiheit in allen seinen Ländern. (Alteste Urkunde des Egerer Stadtarchivs.) — Abgedruckt in Emler Reg. Boh. II. 516 u. Gradl Monumenta Egrana 256, Jireček Cod. jur. Bohem. I, 161. — Böhmer Acta imperii selecta I. 982. Abb. 4 Abb. 3 1279, Juni 7.: König Rudolf (von Habsburg) bestätigt den Bürgern von Eger, welche „unter seine und des Römischen Reiches milde Herr- schaft wieder zurückgekehrt sind“, alle Freiheiten und Belehnungen, die sie von früheren Herrschern empfangen haben, und verleiht ihnen Zoll freiheit im ganzen Reiche. (In dieser Urkunde sind erstmals die wich¬ tigsten, bis dahin ungeschriebenen Egerer Stadtrechte in achtundzwanzig Artikeln aufgezählt.) — Abgedruckt in Emler Reg. Boh. II. 1174, Gradl Mon. Egrana 329, Böhmer Reg. imp. (VI) 491, Gaupp „Deutsche Stadtrechte“ 189, Siegl „Eger und das Egerland im Wan- del der Zeiten“ (Eger 1931) S. 16 ff. Hier auch eine übersetzung des la- teinischen Wortlautes ins Deutsche. 1303, März 8.: übereinkommen der Stadt Nürnberg mit der Stadt Eger, von den Handelsleuten dieser beiden Städte keine neuen Zoll- auflagen zu fordern, sondern die schon bestehenden gegenseitigen Stadt¬ verordnungen zu beachten. (Alteste deutsche Urkunde im Egerer Stadt archin.) — Abgedruckt und erläntert im Aufsatze Karl Siegls „Die ältesten deutschen Urkunden aus dem Egerlande“ in der Zeitschrift „Unser Egerland“, Jg. 1923, S. 109—115, und in Gradl Mon. Egrana 533, Em ler Reg. Boh. II. 1952. 1315, August 26.: König Ludwig (der Baner) kündigt den Egerern ihre Verpfändung an König Johann von Böhmen an, ermahnt sie zum Ge horsam und verspricht ihnen, sie sobald als möglich wieder einzulösen. (m. . . und wizzet, gewinne wir den gewalt, den wir zerechte haben sullen, daz wir immer darnach trachten wellen, wie wir euch zerechten staten wider bringen und euch erlösen umb die pfenning, da wir euch im [dem Böhmenkönigl umb geseczet haben“). — Gedruckt in EmIer Reg. Boh. III. 275, GradI Mon. Egrana 635, Böhmer Reg. Lud. 151, Siegl „Das Egerland zur Zeit seiner Verpfändung“, Eger 1922. Abb. 5 1322, Oktober 23.: König Johann von Böhmen gelobt den Bürgern von Eger, sie bei ihren althergebrachten Rechten und Freiheiten zu Abb. 2 109
Anmerkungen zum Bilberteil Arkunden Abb. 1 1266, Mai 4.: König Przemisl Otakar (II.) bestätigt den Bürgern von Eger alle ihre Privilegien und Belehnungen, die sie von Kaisern und römischen Königen, vom Pfalzgrafen Ludwig und von Konradin emp fangen haben, und verleiht ihnen zugleich Zollfreiheit in allen seinen Ländern. (Alteste Urkunde des Egerer Stadtarchivs.) — Abgedruckt in Emler Reg. Boh. II. 516 u. Gradl Monumenta Egrana 256, Jireček Cod. jur. Bohem. I, 161. — Böhmer Acta imperii selecta I. 982. Abb. 4 Abb. 3 1279, Juni 7.: König Rudolf (von Habsburg) bestätigt den Bürgern von Eger, welche „unter seine und des Römischen Reiches milde Herr- schaft wieder zurückgekehrt sind“, alle Freiheiten und Belehnungen, die sie von früheren Herrschern empfangen haben, und verleiht ihnen Zoll freiheit im ganzen Reiche. (In dieser Urkunde sind erstmals die wich¬ tigsten, bis dahin ungeschriebenen Egerer Stadtrechte in achtundzwanzig Artikeln aufgezählt.) — Abgedruckt in Emler Reg. Boh. II. 1174, Gradl Mon. Egrana 329, Böhmer Reg. imp. (VI) 491, Gaupp „Deutsche Stadtrechte“ 189, Siegl „Eger und das Egerland im Wan- del der Zeiten“ (Eger 1931) S. 16 ff. Hier auch eine übersetzung des la- teinischen Wortlautes ins Deutsche. 1303, März 8.: übereinkommen der Stadt Nürnberg mit der Stadt Eger, von den Handelsleuten dieser beiden Städte keine neuen Zoll- auflagen zu fordern, sondern die schon bestehenden gegenseitigen Stadt¬ verordnungen zu beachten. (Alteste deutsche Urkunde im Egerer Stadt archin.) — Abgedruckt und erläntert im Aufsatze Karl Siegls „Die ältesten deutschen Urkunden aus dem Egerlande“ in der Zeitschrift „Unser Egerland“, Jg. 1923, S. 109—115, und in Gradl Mon. Egrana 533, Em ler Reg. Boh. II. 1952. 1315, August 26.: König Ludwig (der Baner) kündigt den Egerern ihre Verpfändung an König Johann von Böhmen an, ermahnt sie zum Ge horsam und verspricht ihnen, sie sobald als möglich wieder einzulösen. (m. . . und wizzet, gewinne wir den gewalt, den wir zerechte haben sullen, daz wir immer darnach trachten wellen, wie wir euch zerechten staten wider bringen und euch erlösen umb die pfenning, da wir euch im [dem Böhmenkönigl umb geseczet haben“). — Gedruckt in EmIer Reg. Boh. III. 275, GradI Mon. Egrana 635, Böhmer Reg. Lud. 151, Siegl „Das Egerland zur Zeit seiner Verpfändung“, Eger 1922. Abb. 5 1322, Oktober 23.: König Johann von Böhmen gelobt den Bürgern von Eger, sie bei ihren althergebrachten Rechten und Freiheiten zu Abb. 2 109
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Abb. 7 belassen, und sichert ihnen in sieben Artikeln ihre Sonderrechte und Sonderstellung gegenüber Böhmen zu. (Mit der Bestätigung der frü heren Privilegien anerkannte König Johann das reichsstädtische Recht Egers [verliehen von König Rudolf 1279] und die Befreiung von jedem fremden Gerichte [verliehen vom König Albrecht 1305]; mit den Zu- sicherungen, daß alles, was zum Lande Eger gehört, dabei auch erhalten bleiben und davon nichts Izu Böhmen] weggenommen werden solle, weiters, daß die Egerer von jeder Königss und Landsteuer [die Böhmen zahlen mußte] befreit sind und mit keinem Kämmerer, dem damaligen obersten Landesbeamten, etwas zu tun haben follen, hat König Johann das Land Eger als eigenes, geschlossenes Gebiet anerkannt, es unmittel bar dem König unterstellt, jeder näheren Beziehungen zu den Böh¬ mischen Landesangelegenheiten enthoben und jeder Einflußnahme der Böhmischen Beamten entrückt [Siegl „Eger im Wandel der Zeiten“, S. 31]. Die Bedeutung dieser Urkunde für die Stadt und das Land Eger war außerordentlich; dieses Dokument bildete durch Jahrhunderte die gesetzliche Grundlage für die staatsrechtliche Sonderstellung von Stadt und Land Eger. Man nennt daher dieses Privileg auch die Eger- länder Verfassungsurkunde.) — Abgedruckt und erläutert zuletzt durch K. Siegl „Das Egerland zur Zeit seiner Verpfändung“, Eger 1922, und K. Siegl „Eger im Wandel der Zeiten“, Eger 1931. — Die wich¬ tigsten früheren Veröffentlichungen: Emler Reg. Boh. III. 814, Kürschner „Eger u. Böhmen“, Beil. II., Gradl, „Privilegien der Stadt Eger“, S. 4, Čelakovsky Cod. jur. municip. II. 123. Abb. 6 1321, März 18.: König Ludwig (der Baner) bestätigt den Egerer Bür- gern das Recht, alles Zinn, das durch ihre Stadt geführt wird, schmel- zen und mit der Stadtmarke zeichnen zu dürfen. — Abgedruckt bei Gradl Mon. Egrana 699, Emler Reg. Boh. III. 663, Böhmer Reg. Lud., Addid. II. 2952, Čelakovsky, Cod. municip. II. 118. 1330, Juni 10.: Ludwig, römischer König, verleiht den Bürgern un beschränkte Zollfreiheit im ganzen deutschen Reiche und bedroht jeden, der diesen Brief nicht achten würde, mit einer Strafe von 50 Pfund. Alteste goldene Bulle des Egerer Stadtarchins. — Abgedruckt: Čela kovsky Priv. reg. civit. provinc. regni Boh. S. 267, Nr. 155, Siegl „Eger im Wandel der Zeiten“, S. 32; dort auch eine auszugsweise übersetzung des lateinischen Wortlautes ins Deutsche. Die goldenen Bullen im Egerer Stadtarchive: a) Vorders und Rück¬ seite des Siegels Ludwigs des Banern von der Urkunde vom 10. Juni 1330 (Abb. 7); b) Vorder= und Rückseite des Kaisersiegels Karls IV. von der Urkunde vom 23. Juli 1355; c) Vorderseite des Kaisersiegels Sig- munds von der Urkunde vom 25. Jänner 1437 (die Rückseite ift jener der Bulle Karls IV. gleich). — Vgl. dazu K. Siegls Aufsatz „Die Egerer Goldbullen“ (Zeitschrift „Unser Egerland“, Ig. 1930, Heft 6). 1350, Mai 18.: Karl IV. verzeiht der Stadt Eger den vom Volke begangenen Mord und die Plünderung der Juden in Eger. (Die Ver- Abb. 8 Abb. 9 110
Abb. 7 belassen, und sichert ihnen in sieben Artikeln ihre Sonderrechte und Sonderstellung gegenüber Böhmen zu. (Mit der Bestätigung der frü heren Privilegien anerkannte König Johann das reichsstädtische Recht Egers [verliehen von König Rudolf 1279] und die Befreiung von jedem fremden Gerichte [verliehen vom König Albrecht 1305]; mit den Zu- sicherungen, daß alles, was zum Lande Eger gehört, dabei auch erhalten bleiben und davon nichts Izu Böhmen] weggenommen werden solle, weiters, daß die Egerer von jeder Königss und Landsteuer [die Böhmen zahlen mußte] befreit sind und mit keinem Kämmerer, dem damaligen obersten Landesbeamten, etwas zu tun haben follen, hat König Johann das Land Eger als eigenes, geschlossenes Gebiet anerkannt, es unmittel bar dem König unterstellt, jeder näheren Beziehungen zu den Böh¬ mischen Landesangelegenheiten enthoben und jeder Einflußnahme der Böhmischen Beamten entrückt [Siegl „Eger im Wandel der Zeiten“, S. 31]. Die Bedeutung dieser Urkunde für die Stadt und das Land Eger war außerordentlich; dieses Dokument bildete durch Jahrhunderte die gesetzliche Grundlage für die staatsrechtliche Sonderstellung von Stadt und Land Eger. Man nennt daher dieses Privileg auch die Eger- länder Verfassungsurkunde.) — Abgedruckt und erläutert zuletzt durch K. Siegl „Das Egerland zur Zeit seiner Verpfändung“, Eger 1922, und K. Siegl „Eger im Wandel der Zeiten“, Eger 1931. — Die wich¬ tigsten früheren Veröffentlichungen: Emler Reg. Boh. III. 814, Kürschner „Eger u. Böhmen“, Beil. II., Gradl, „Privilegien der Stadt Eger“, S. 4, Čelakovsky Cod. jur. municip. II. 123. Abb. 6 1321, März 18.: König Ludwig (der Baner) bestätigt den Egerer Bür- gern das Recht, alles Zinn, das durch ihre Stadt geführt wird, schmel- zen und mit der Stadtmarke zeichnen zu dürfen. — Abgedruckt bei Gradl Mon. Egrana 699, Emler Reg. Boh. III. 663, Böhmer Reg. Lud., Addid. II. 2952, Čelakovsky, Cod. municip. II. 118. 1330, Juni 10.: Ludwig, römischer König, verleiht den Bürgern un beschränkte Zollfreiheit im ganzen deutschen Reiche und bedroht jeden, der diesen Brief nicht achten würde, mit einer Strafe von 50 Pfund. Alteste goldene Bulle des Egerer Stadtarchins. — Abgedruckt: Čela kovsky Priv. reg. civit. provinc. regni Boh. S. 267, Nr. 155, Siegl „Eger im Wandel der Zeiten“, S. 32; dort auch eine auszugsweise übersetzung des lateinischen Wortlautes ins Deutsche. Die goldenen Bullen im Egerer Stadtarchive: a) Vorders und Rück¬ seite des Siegels Ludwigs des Banern von der Urkunde vom 10. Juni 1330 (Abb. 7); b) Vorder= und Rückseite des Kaisersiegels Karls IV. von der Urkunde vom 23. Juli 1355; c) Vorderseite des Kaisersiegels Sig- munds von der Urkunde vom 25. Jänner 1437 (die Rückseite ift jener der Bulle Karls IV. gleich). — Vgl. dazu K. Siegls Aufsatz „Die Egerer Goldbullen“ (Zeitschrift „Unser Egerland“, Ig. 1930, Heft 6). 1350, Mai 18.: Karl IV. verzeiht der Stadt Eger den vom Volke begangenen Mord und die Plünderung der Juden in Eger. (Die Ver- Abb. 8 Abb. 9 110
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anlassung zu diesem Egerer Judenmord vom Jahre 1350 erzählt an- schaulich Pankraz Engelhart in seiner Chronik der Stadt Eger [ab gedruckt bei Gradl „Die Chroniken der Stadt Eger“, S. 19—21]. Einige Erläuterungen zu dieser Urkunde findet man auch in Siegls Buch „Eger im Wandel der Zeiten“ [S. 35]. — Abgedruckt bei Čela kovskyj Cod. jur. municip. II. 301, Emler Regesta Boh. IV. 627, Böhmer Reg. imp. VIII. 1923. Ausführliches Regest bei Gradl „Die Privilegien der Stadt Eger“. Abb. 10 1354, März 12.: Karl IV. an die Reichsstädte, daß die Egerer zu Wasser und zu Lande zollfrei fahren dürfen. —Abgedruckt von Gradl „Aus dem Egerer Archine“ in den „Mitteilungen des Vereines sür Ge- schichte der Deutschen in Böhmen“, Ig. 29 (1891), S. 379, und in Siegls Buch „Eger im Wandel der Zeiten“, S. 36. Abb. 11 1358, Juni 19.: Borso von Riesenburg, Herr in Petschau, schlägt dem Erzbischof Ernst in Prag den Presbiter Johannes als Seelsorger für Luditz vor. Abb. 12 1385, Juni 12.: Sdenko, oberster Meister der Kreuzherren mit dem Stern zu Prag, Prior Niklas, weiters Jakob, Pfarrer zu Zedlitz, Tho- mas, Pfarrer zu Elbogen, Paul, Pfarrer zu St. Stephan in der Prager Neustadt, Prokop, Pfarrer zu Königsberg, Johannes, Prior zu Eger, Niklas Stupicz, Komtur zu Brüx, Johannes Weizselstorffer, Komtur zu Eger, und der ganze Orden der Kreuzbrüder mit dem Stern, be- urkunden die Schenkung von zwei Meßgewändern, zwei Chorröcken und einem goldenen Kreuz („da ein creutzel von dem heiligen creutz und ander heiligtum inne ist“) durch Niklas Walter, Bürger in Eger. Abb. 13 1397, September 12.: König Wenzel (IV.) verfügt, daß die Brücke, die von seinem Schloß über die Eger zur Burg gebaut war, nicht wieder hergestellt werde, gestattet aber den Egerer Bürgern, die Stadt mit ihren „türmen, mauern, greben und sust andern sachen, uns und der stat zunucze...“, auszubesfern. — Abgedruckt und erläutert in Siegls Buch „Eger im Wandel der Zeiten“, S. 39 f. Vgl. auch die Ausfüh- rungen Karl Siegls „Zur Geschichte der Brücke von der Kaiserburg zu Wenzelsburg“ im Egerer Jahrbuch 1908 und Čelakovsky Cod. jur. municip. II. 698. Abb. 14 a) Das älteste Stadtsiegel Egers; b) Das zweite Stadtsiegel, das erst- mals an einer Urkunde aus dem Jahre 1403 angehängt ist. Diese Form des Stadtsiegels war bis in die zweite Hälste des 17. Jahrhunderts in Gebrauch; dann übernahm man als Stadtsiegel die heutige Form, die ihrerseits, freilich in anderem Gebrauch, in weit frühere Zeit zurück- zuführen ist. Abb. 15 1406, Oktober 24.: Der Rat der Stadt Eger beurkundet die Stiftung einer Kirche in Liebenstein durch Erhard Rudusch. — Abgedruckt und erläutert im Aufsatze K. Siegls „Die Gründung der Kirche zu Lie- 111
anlassung zu diesem Egerer Judenmord vom Jahre 1350 erzählt an- schaulich Pankraz Engelhart in seiner Chronik der Stadt Eger [ab gedruckt bei Gradl „Die Chroniken der Stadt Eger“, S. 19—21]. Einige Erläuterungen zu dieser Urkunde findet man auch in Siegls Buch „Eger im Wandel der Zeiten“ [S. 35]. — Abgedruckt bei Čela kovskyj Cod. jur. municip. II. 301, Emler Regesta Boh. IV. 627, Böhmer Reg. imp. VIII. 1923. Ausführliches Regest bei Gradl „Die Privilegien der Stadt Eger“. Abb. 10 1354, März 12.: Karl IV. an die Reichsstädte, daß die Egerer zu Wasser und zu Lande zollfrei fahren dürfen. —Abgedruckt von Gradl „Aus dem Egerer Archine“ in den „Mitteilungen des Vereines sür Ge- schichte der Deutschen in Böhmen“, Ig. 29 (1891), S. 379, und in Siegls Buch „Eger im Wandel der Zeiten“, S. 36. Abb. 11 1358, Juni 19.: Borso von Riesenburg, Herr in Petschau, schlägt dem Erzbischof Ernst in Prag den Presbiter Johannes als Seelsorger für Luditz vor. Abb. 12 1385, Juni 12.: Sdenko, oberster Meister der Kreuzherren mit dem Stern zu Prag, Prior Niklas, weiters Jakob, Pfarrer zu Zedlitz, Tho- mas, Pfarrer zu Elbogen, Paul, Pfarrer zu St. Stephan in der Prager Neustadt, Prokop, Pfarrer zu Königsberg, Johannes, Prior zu Eger, Niklas Stupicz, Komtur zu Brüx, Johannes Weizselstorffer, Komtur zu Eger, und der ganze Orden der Kreuzbrüder mit dem Stern, be- urkunden die Schenkung von zwei Meßgewändern, zwei Chorröcken und einem goldenen Kreuz („da ein creutzel von dem heiligen creutz und ander heiligtum inne ist“) durch Niklas Walter, Bürger in Eger. Abb. 13 1397, September 12.: König Wenzel (IV.) verfügt, daß die Brücke, die von seinem Schloß über die Eger zur Burg gebaut war, nicht wieder hergestellt werde, gestattet aber den Egerer Bürgern, die Stadt mit ihren „türmen, mauern, greben und sust andern sachen, uns und der stat zunucze...“, auszubesfern. — Abgedruckt und erläutert in Siegls Buch „Eger im Wandel der Zeiten“, S. 39 f. Vgl. auch die Ausfüh- rungen Karl Siegls „Zur Geschichte der Brücke von der Kaiserburg zu Wenzelsburg“ im Egerer Jahrbuch 1908 und Čelakovsky Cod. jur. municip. II. 698. Abb. 14 a) Das älteste Stadtsiegel Egers; b) Das zweite Stadtsiegel, das erst- mals an einer Urkunde aus dem Jahre 1403 angehängt ist. Diese Form des Stadtsiegels war bis in die zweite Hälste des 17. Jahrhunderts in Gebrauch; dann übernahm man als Stadtsiegel die heutige Form, die ihrerseits, freilich in anderem Gebrauch, in weit frühere Zeit zurück- zuführen ist. Abb. 15 1406, Oktober 24.: Der Rat der Stadt Eger beurkundet die Stiftung einer Kirche in Liebenstein durch Erhard Rudusch. — Abgedruckt und erläutert im Aufsatze K. Siegls „Die Gründung der Kirche zu Lie- 111
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benstein im Egerlande“ („Mitteilungen des Vereins für Geschichte der Deutschen in Böhmen“, Ig. 40, 1902, S. 498—514). Abb. 16 1412, September 8.: Erhard, Nikel der Jüngere, Wilhelm, Heinrich und Kaspar Forster treten ihre Feste Neuhaus dem König Wenzel und der zwischen König Wenzel und der Stadt Eger sowie den benachbar- ten Fürsten und Städten zur Bekämpfung der Raubritter geschlossenen „Einung“ ab. — Erläutert im Aufsatze Karl Siegls „Zur Geschichte des Fahnenschwingens der Egerer Fleischerzunst“ in den „Mitteilun- gen des Vereins für Geschichte der Deutschen in Böhmen“, Ig. 51 (1913), S. 82—104, und in der Gedenkschrift zur 500jährigen Jubelfeier des Fahnenschwingens der Egerer Fleischerzunft (1912). 1412, April 22.: Bürgermeister und Rat der Stadt Eger beurkunden die Eröffnung des im Wortlaut angeführten Testamentes des Fritzsch Gückelhorn durch die Ratsgeschworenen Ludwig Feyter und Thomas Schrötel. (Von solchen und ähnlichen Privaturkunden, die für die Fa milienforschung Egerer Geschlechter von besonderer Bedeutung sind, werden im Archin der Stadt Eger an die tausend Stück verwahrt.) Abb. 17 Abb. 19 1458, Dezember 16.: Papst Pius (II.) bestätigt der Stadt Eger das althergebrachte Recht, vor kein auswärtiges Gericht geladen zu werden, und befiehlt, daß niemand aus Eger — ausgenommen in geistlichen Angelegenheiten — vor ein Gericht außerhalb des Landes Eger gerufen werden dürfe, indem er den Richtern (auch Westfalens) unter Andro hung der Exkommunikation jede Vorladung von Egerer Bürgern unter- sagt. (Papstbulle mit gut erhaltenem Bleisiegel.) 1463, März 26.: König Georg von Podiebrad gestattet den Egerern, an dem Gemöse im Röre auf der Kammer zwei Teiche anzulegen. (Die Urkunden und alle Reskripte Georgs v. Podiebrad, die für Eger be stimmt waren, sind in deutscher Sprache abgesaßt.) (Siegl „Eger im Wandel der Zeiten“, S. 59). Abb. 18 Abb. 20 1652, Juli 15.: Kaiser Ferdinand III. erhebt den kaiserlichen Rat Cle- mens Holdorff in den Ritterstand. (Erste Seite dieses in Buchform aus gestellten Adelsdiploms, das zugleich ein schönes Beispiel für die barocke Schreibkunst ist.) Abb. 21 1721, Juli 23.: Die Stände des Egerer Bezirkes, Bürgermeister, Rat und Gemeinde von Eger, anerkennen unter Vorbehalt ihrer Sonder rechte die Bestimmungen der Pragmatischen Sanktion. (Letztes Dokument der politischen Selbständigkeit des Landes Eger! Das Original ist auf Pergament geschrieben und in Buchform gebunden. Die Abbildung gibt die Seite mit der Unterschriftsankündigung des Egerer Bürger- meisters wieder.) Siegl „Eger und die Pragmatische Sanktion“ in den „Mitteilungen des Vereins für Geschichte der Deutschen in Böh- men“, Ig. 52, 1913, S. 114—139. 112
benstein im Egerlande“ („Mitteilungen des Vereins für Geschichte der Deutschen in Böhmen“, Ig. 40, 1902, S. 498—514). Abb. 16 1412, September 8.: Erhard, Nikel der Jüngere, Wilhelm, Heinrich und Kaspar Forster treten ihre Feste Neuhaus dem König Wenzel und der zwischen König Wenzel und der Stadt Eger sowie den benachbar- ten Fürsten und Städten zur Bekämpfung der Raubritter geschlossenen „Einung“ ab. — Erläutert im Aufsatze Karl Siegls „Zur Geschichte des Fahnenschwingens der Egerer Fleischerzunst“ in den „Mitteilun- gen des Vereins für Geschichte der Deutschen in Böhmen“, Ig. 51 (1913), S. 82—104, und in der Gedenkschrift zur 500jährigen Jubelfeier des Fahnenschwingens der Egerer Fleischerzunft (1912). 1412, April 22.: Bürgermeister und Rat der Stadt Eger beurkunden die Eröffnung des im Wortlaut angeführten Testamentes des Fritzsch Gückelhorn durch die Ratsgeschworenen Ludwig Feyter und Thomas Schrötel. (Von solchen und ähnlichen Privaturkunden, die für die Fa milienforschung Egerer Geschlechter von besonderer Bedeutung sind, werden im Archin der Stadt Eger an die tausend Stück verwahrt.) Abb. 17 Abb. 19 1458, Dezember 16.: Papst Pius (II.) bestätigt der Stadt Eger das althergebrachte Recht, vor kein auswärtiges Gericht geladen zu werden, und befiehlt, daß niemand aus Eger — ausgenommen in geistlichen Angelegenheiten — vor ein Gericht außerhalb des Landes Eger gerufen werden dürfe, indem er den Richtern (auch Westfalens) unter Andro hung der Exkommunikation jede Vorladung von Egerer Bürgern unter- sagt. (Papstbulle mit gut erhaltenem Bleisiegel.) 1463, März 26.: König Georg von Podiebrad gestattet den Egerern, an dem Gemöse im Röre auf der Kammer zwei Teiche anzulegen. (Die Urkunden und alle Reskripte Georgs v. Podiebrad, die für Eger be stimmt waren, sind in deutscher Sprache abgesaßt.) (Siegl „Eger im Wandel der Zeiten“, S. 59). Abb. 18 Abb. 20 1652, Juli 15.: Kaiser Ferdinand III. erhebt den kaiserlichen Rat Cle- mens Holdorff in den Ritterstand. (Erste Seite dieses in Buchform aus gestellten Adelsdiploms, das zugleich ein schönes Beispiel für die barocke Schreibkunst ist.) Abb. 21 1721, Juli 23.: Die Stände des Egerer Bezirkes, Bürgermeister, Rat und Gemeinde von Eger, anerkennen unter Vorbehalt ihrer Sonder rechte die Bestimmungen der Pragmatischen Sanktion. (Letztes Dokument der politischen Selbständigkeit des Landes Eger! Das Original ist auf Pergament geschrieben und in Buchform gebunden. Die Abbildung gibt die Seite mit der Unterschriftsankündigung des Egerer Bürger- meisters wieder.) Siegl „Eger und die Pragmatische Sanktion“ in den „Mitteilungen des Vereins für Geschichte der Deutschen in Böh- men“, Ig. 52, 1913, S. 114—139. 112
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Aktenstücke Abb. 22 Heinrich (Hainel) von Trautenberg beurkundet am 8. Feber 1330, daß er sein Dorf Pfaffenreuth (bei Redwitz) den Brüdern Kunz und Mar- quard Hertel von Welsau um 90 Pfund Haller Pfennige mit der Be dingung, dieses Dorf von ihm zu Lehen zu nehmen, verkauft habe. — Alteste Papierhandschrift des Egerer Stadtarchins. Der volle Wortlaut des Briefes ist abgedruckt und mit Erläuterungen versehen in dem Aufsatze K. Siegls „Die älteste Handschrift auf Papier im Egerer Stadtarchin“ (Zeitschrift „Unser Egerland“, Ig. 30 (1926, Heft 2/3). Abb. 23 Die Egerer Schulordnung aus der Zeit um 1350. — Die älteste Nachricht über die Egerer Lateinschule überhaupt stammt aus dem Jahre 1289. Die im Bilde wiedergegebene Schulordnung ist wohl nicht datiert, kann aber der Schrift und der Sprache nach um 1350 angesetzt werden. Gedruckt ist sie in den „Materialien zur Geschichte der Egerer Latein- schule“ von Karl Siegl (Jahresbericht des Staatsobergymnasiums in Eger, 1902) und mit Erläuterungen versehen im Buche K. Siegls „Alt-Eger in seinen Gesetzen und Verordnungen“, Augsburg/Kassel 1927, S. 91 ff. Abb. 24 Erste Seite der Egerer Forstordnung vom Jahre 1379. — Nach K. Siegls Meinung („Geschichte des Reichsforstes im alten Egerland und der Stadt Egerer Waldungen“, Egerer Jahrbuch 1929, S. 10) ist diese Ordnung die älteste auf deutschem Volksboden überhaupt. — Sie wurde erstmals gedruckt und erläutert im „Zentralblatt für das ge samte Forstwesen“, Jg. 1913, von Dr. Ferdinand Mocker, Forst- meister in Innsbruck, dann in Siegls „Alt-Eger in seinen Gesetzen und Verordnungen“ und zuletzt in dem angeführten Aufsatz Siegls im Egerer Jahrbuch 1929. Erste Seite der Beilage einer Klageschrift der Egerer an König Wen- zel IV. wegen Entfremdung Egerer Gebiete. — Dieses Schriftstück gehört in die Zeit um 1416/1417. — Auszugsweise abgedruckt im Aufsatze Gradls „Die Minderung des Egerlandes“ (Archiv für Geschichte und Altertumskunde von Oberfranken, Bd. 15, Heft 3, 1883), im vollen Wortlaut mit Erläuterungen versehen in Siegls Buch „Eger im Wandel der Zeiten“, S. 42—49. Die überschrift auf der im Bilde wie- dergegebenen Seite lautet: „Nota. Das von dem lande ist enczogen worden von unserm herren purggrafen Johannsen.“ Abb. 25 Abb. 26 Brief Erhart Forsters aus dem Jahre 1409, worin er den Egerern für ihre Bemühungen bei König Wenzel dankt und ankündigt, er werde den König pfänden, wenn er ihm nicht zahlen wolle. —Vgl. hiezu die Anmerkungen zu Abb. 16. Abb. 27 Brief König Wenzels vom 16. Oktober 1410 an die Egerer, worin er begehrt, daß die Egerer mit den Forstern wegen Freilassung seiner von Erhard Forster gefangen genommenen Gesandten verhandeln mögen. — Vgl. hiezu die Anmerkungen zu Abb. 26 bezw. Abb. 16. 113
Aktenstücke Abb. 22 Heinrich (Hainel) von Trautenberg beurkundet am 8. Feber 1330, daß er sein Dorf Pfaffenreuth (bei Redwitz) den Brüdern Kunz und Mar- quard Hertel von Welsau um 90 Pfund Haller Pfennige mit der Be dingung, dieses Dorf von ihm zu Lehen zu nehmen, verkauft habe. — Alteste Papierhandschrift des Egerer Stadtarchins. Der volle Wortlaut des Briefes ist abgedruckt und mit Erläuterungen versehen in dem Aufsatze K. Siegls „Die älteste Handschrift auf Papier im Egerer Stadtarchin“ (Zeitschrift „Unser Egerland“, Ig. 30 (1926, Heft 2/3). Abb. 23 Die Egerer Schulordnung aus der Zeit um 1350. — Die älteste Nachricht über die Egerer Lateinschule überhaupt stammt aus dem Jahre 1289. Die im Bilde wiedergegebene Schulordnung ist wohl nicht datiert, kann aber der Schrift und der Sprache nach um 1350 angesetzt werden. Gedruckt ist sie in den „Materialien zur Geschichte der Egerer Latein- schule“ von Karl Siegl (Jahresbericht des Staatsobergymnasiums in Eger, 1902) und mit Erläuterungen versehen im Buche K. Siegls „Alt-Eger in seinen Gesetzen und Verordnungen“, Augsburg/Kassel 1927, S. 91 ff. Abb. 24 Erste Seite der Egerer Forstordnung vom Jahre 1379. — Nach K. Siegls Meinung („Geschichte des Reichsforstes im alten Egerland und der Stadt Egerer Waldungen“, Egerer Jahrbuch 1929, S. 10) ist diese Ordnung die älteste auf deutschem Volksboden überhaupt. — Sie wurde erstmals gedruckt und erläutert im „Zentralblatt für das ge samte Forstwesen“, Jg. 1913, von Dr. Ferdinand Mocker, Forst- meister in Innsbruck, dann in Siegls „Alt-Eger in seinen Gesetzen und Verordnungen“ und zuletzt in dem angeführten Aufsatz Siegls im Egerer Jahrbuch 1929. Erste Seite der Beilage einer Klageschrift der Egerer an König Wen- zel IV. wegen Entfremdung Egerer Gebiete. — Dieses Schriftstück gehört in die Zeit um 1416/1417. — Auszugsweise abgedruckt im Aufsatze Gradls „Die Minderung des Egerlandes“ (Archiv für Geschichte und Altertumskunde von Oberfranken, Bd. 15, Heft 3, 1883), im vollen Wortlaut mit Erläuterungen versehen in Siegls Buch „Eger im Wandel der Zeiten“, S. 42—49. Die überschrift auf der im Bilde wie- dergegebenen Seite lautet: „Nota. Das von dem lande ist enczogen worden von unserm herren purggrafen Johannsen.“ Abb. 25 Abb. 26 Brief Erhart Forsters aus dem Jahre 1409, worin er den Egerern für ihre Bemühungen bei König Wenzel dankt und ankündigt, er werde den König pfänden, wenn er ihm nicht zahlen wolle. —Vgl. hiezu die Anmerkungen zu Abb. 16. Abb. 27 Brief König Wenzels vom 16. Oktober 1410 an die Egerer, worin er begehrt, daß die Egerer mit den Forstern wegen Freilassung seiner von Erhard Forster gefangen genommenen Gesandten verhandeln mögen. — Vgl. hiezu die Anmerkungen zu Abb. 26 bezw. Abb. 16. 113
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Abb. 28 Brief des Rates zu Buchau vom Jahre 1437 an den Rat der Stadt Eger. Die Buchauer berichten, daß böse Leute ihr Gotteshaus geplün dert und darin Ornate, Bücher und Kelche vernichtet hätten, und bit ten, ihren Abgesandten das heilige Almosen in Eger einheben zu las- sen. — Abgedruckt im Aufsatze K. Siegls „Briefe und Urkunden zur Geschichte der Hussitenkriege“ in der „Zeitschrift des deutschen Vereins für die Geschichte Mährens und Schlefiens“, Ig. 1919. Die Schießgesellen der Stadt Kulmbach laden die Egerer mit einem Schreiben vom 16. August 1468 zu ihrem Gesellenschießen ein. Ein ficheres Geleite, für das im Namen des Markgrafen Albrecht von Bran denburg der Vogt zu Kulmbach, Rudiger Henlein, bürgt, wird jedem Besucher zugesichert. Auf der Rückseite dieser Einladung ist, wie es der Gebrauch erheischte, die Größe der Schießscheibe als Kreis angegeben. Bekrästigt ist dieser Schützenbrief mit dem aufgedrückten Insiegel Ru diger Henleins. — Das Stadtarchiv besitzt eine größere Anzahl solcher Schützenbriefe, darunter auch einige frühe Inkunabeln (Einblatt-Wie gendrucke). Abb. 29 Ablaßbrief für Katharina von Zedtwitz auf Liebenstein, datiert vom 20. März 1482. — Der abgebildete Ablaßbrief ist eine Einblatt-Inkunabel (Wiegendruck). Der Hauptteil des Ablaßbriefes ist also gedruckt, nur einige Zeilen sind ausgespart und mit der Hand ausgefüllt worden. — Der Wortlaut des abgebildeten Ablaßbriefes ist abgedruckt und aus dem Lateinischen ins Deutsche übertragen im Aufsatze K. Siegls „Ablaßbriefe im Egerer Stadtarchin“, (Zeitschrift „Unser Egerland“, Ig. 31 (1927), Heft 4), und besprochen im Aufsatze von Jeannie 9. van Toch: „Two unknown indulgences in Eger“ (Slovanská knihověda III, 1934). Abb. 30 Abb. 32 Polizeiverordnung um 1510. — In dieser Art sind zahlreiche Kund machungen, Verbote und Ermahnungen an die Egerer Bevölkerung er- lassen worden. Eine treffliche Auswahl davon wird im Buche K. Siegls „Alt-Eger in seinen Gesetzen und Verordnungen“ geboten. Kaiser Maximilian I. beauftragt am 12. Feber 1515 den Markgrafen Friedrich von Brandenburg, die Egerer gütlich mit Jorg von Zedtwitz zu vereinen. — Nähere Erläuterungen im Aufsatze K. Siegls „Die Fehde Egers mit Ritter Jorg von Zedtwitz auf Liebenstein.“ („Mitteilun gen des Vereins für Geschichte der Deutschen in Böhmen“, Ig. 55, 1916, S. 1—95, und „Egerer Jahrbuch 19184). Die Fehde Jorgs von Zedt witz wird in knappen Strichen als Abschnitt „Ein Zeitbild“, (S. 160) in der „Geschichte der Sudetendeutschen“ von A. Schmidtmayer (Adam Kraft-Verlag, Karlsbad, 1936) erzählt. Abb. 31 Abb. 33 Steckbrief gegen Jorg von Zedtwitz vom 10. Mai 1516. — Vgl. die Be merkungen zu der vorhergehenden Abbildung. Abb. 34 Der Richter und die Schöffen von Klösterle berichten am 13. April 1520 dem Bürgermeister und Rat der Stadt Eger, daß ein Jüngling namens 114
Abb. 28 Brief des Rates zu Buchau vom Jahre 1437 an den Rat der Stadt Eger. Die Buchauer berichten, daß böse Leute ihr Gotteshaus geplün dert und darin Ornate, Bücher und Kelche vernichtet hätten, und bit ten, ihren Abgesandten das heilige Almosen in Eger einheben zu las- sen. — Abgedruckt im Aufsatze K. Siegls „Briefe und Urkunden zur Geschichte der Hussitenkriege“ in der „Zeitschrift des deutschen Vereins für die Geschichte Mährens und Schlefiens“, Ig. 1919. Die Schießgesellen der Stadt Kulmbach laden die Egerer mit einem Schreiben vom 16. August 1468 zu ihrem Gesellenschießen ein. Ein ficheres Geleite, für das im Namen des Markgrafen Albrecht von Bran denburg der Vogt zu Kulmbach, Rudiger Henlein, bürgt, wird jedem Besucher zugesichert. Auf der Rückseite dieser Einladung ist, wie es der Gebrauch erheischte, die Größe der Schießscheibe als Kreis angegeben. Bekrästigt ist dieser Schützenbrief mit dem aufgedrückten Insiegel Ru diger Henleins. — Das Stadtarchiv besitzt eine größere Anzahl solcher Schützenbriefe, darunter auch einige frühe Inkunabeln (Einblatt-Wie gendrucke). Abb. 29 Ablaßbrief für Katharina von Zedtwitz auf Liebenstein, datiert vom 20. März 1482. — Der abgebildete Ablaßbrief ist eine Einblatt-Inkunabel (Wiegendruck). Der Hauptteil des Ablaßbriefes ist also gedruckt, nur einige Zeilen sind ausgespart und mit der Hand ausgefüllt worden. — Der Wortlaut des abgebildeten Ablaßbriefes ist abgedruckt und aus dem Lateinischen ins Deutsche übertragen im Aufsatze K. Siegls „Ablaßbriefe im Egerer Stadtarchin“, (Zeitschrift „Unser Egerland“, Ig. 31 (1927), Heft 4), und besprochen im Aufsatze von Jeannie 9. van Toch: „Two unknown indulgences in Eger“ (Slovanská knihověda III, 1934). Abb. 30 Abb. 32 Polizeiverordnung um 1510. — In dieser Art sind zahlreiche Kund machungen, Verbote und Ermahnungen an die Egerer Bevölkerung er- lassen worden. Eine treffliche Auswahl davon wird im Buche K. Siegls „Alt-Eger in seinen Gesetzen und Verordnungen“ geboten. Kaiser Maximilian I. beauftragt am 12. Feber 1515 den Markgrafen Friedrich von Brandenburg, die Egerer gütlich mit Jorg von Zedtwitz zu vereinen. — Nähere Erläuterungen im Aufsatze K. Siegls „Die Fehde Egers mit Ritter Jorg von Zedtwitz auf Liebenstein.“ („Mitteilun gen des Vereins für Geschichte der Deutschen in Böhmen“, Ig. 55, 1916, S. 1—95, und „Egerer Jahrbuch 19184). Die Fehde Jorgs von Zedt witz wird in knappen Strichen als Abschnitt „Ein Zeitbild“, (S. 160) in der „Geschichte der Sudetendeutschen“ von A. Schmidtmayer (Adam Kraft-Verlag, Karlsbad, 1936) erzählt. Abb. 31 Abb. 33 Steckbrief gegen Jorg von Zedtwitz vom 10. Mai 1516. — Vgl. die Be merkungen zu der vorhergehenden Abbildung. Abb. 34 Der Richter und die Schöffen von Klösterle berichten am 13. April 1520 dem Bürgermeister und Rat der Stadt Eger, daß ein Jüngling namens 114
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Gebert, der vorzeiten Malzmesser in Eger gewesen ist, in der Nähe von Klösterle von einem Wagen überfahren wurde und tot sei, und ersuchen um weitere Nachricht, was nun gemacht werden solle. — Der Wortlaut dieses Briefes ist abgedruckt im Buche R. Langhammers „Die Burgen des mittleren Egertales und die Stadt Klösterle“, (S. 73), Klö- sterle 1934. — Der Briefwechsel der Städte Böhmens mit Eger ist sehr rege gewesen; nicht weniger als 52 umfangreiche Aktenfaszikel des Egerer Stadtarchins sind gefüllt mit solchen Zuschriften. Handschreiben des Humanisten Kaspar Bruschius an den Bürgermeister der Stadt Eger, Erhard Werner, vom 11. Juni 1541. Dieser Brief ist ein Begleitschreiben anläßlich der überreichung seiner Chronika, die er dem Rat der Stadt Eger widmete. Weiters ist in diesem Briefe auch mitgeteilt, daß Bruschius sein Buch über das Fichtelgebirge noch nicht abgeschlossen habe, und verspricht, nach Fertigstellung auch dieses Buch zu überreichen. — Abgedruckt im Aufsatze „Kaspar Brusch als Chronist von Schlaggenwald“ von Wolfgang Gerlach in der Zeitschrift „Unser Egerland“, Ig. 38 (1934), S. 7—13. über K. Brusch unterrichtet das Buch von Ad. Horawitz „Caspar Bruschius. Ein Beitrag zur Ge schichte des Humanismus und der Reformation“, Prag und Wien 1874. Erwähnt sei auch der Aussatz K. Siegls „Zur Geschichte der Egerer Familie Brusch mit besonderer Berücksichtigung des Humanisten Kaspar Brusch und seines Vetters Balthasar“ in den „Mitteilungen des Vereins für Geschichte der Deutschen in Böhmen“, Ig. 69 (1931), S. 196—211. Abb. 36 Gehaltsquittung des Pankraz Engelhart von Haselbach vom 18. März 1562. — Engelhart war Rechenmeister, deutscher Schulhalter und Modist (Schönschreiber) und hat sich als Chronist der Stadt Eger verdient ge- macht. Ein prächtiges Beispiel seiner Schreibkunst zeigt diese einfache Quittung über den Empfang eines Gehaltsvorschusses. — Vgl. dazu den Aufsatz K. Siegls „Denkmäler der Schreibkunst im Egerer Stadt- archin“ in der Zeitschrift „Deutsche Heimat“, Ig. 1930, S. 190. Brief Albrecht Wallensteins an die Stadt Eger vom 11. Juli 1625 mit eigenhändiger Unterschrift des Friedländers. Der Brief kündigt den Egerern an, daß der Generalquartiermeister Leon Croopeli Medici wegen Vorbereitung der Quartiere nach Eger kommen werde, und er sucht, ihn dabei zu unterstützen. — Wallenstein kam dann am 31. Juli dieses Jahres selbst nach Eger: es war sein erster Egerer Aufenthalt. — Siegl „Eger im Wandel der Zeiten“, S. 71, ff. — Siegl „Wallen stein-Denkschrift aus Anlaß der Wiederkehr des dreihundertsten Todes tages“, Eger 1934. Abb. 37 Abb. 35 Abb. 38 Eine Seite der Quartierliste der Wallensteinschen Truppen in Eger vom Jahre 1634. Die Abbildung gibt jene Seite der Quartierliste wie- der, auf der die Wohnungen des Generalstabes, mit Herzog Friedland an der Spitze, verzeichnet sind. — Siegl „Zur Geschichte des Egerer Stadthauses“ in der Zeitschrift „Unser Egerland“, Ig. 28 (1934), S. 114—122, und Egerer Jahrbuch 1925, S. 67 ff. 115
Gebert, der vorzeiten Malzmesser in Eger gewesen ist, in der Nähe von Klösterle von einem Wagen überfahren wurde und tot sei, und ersuchen um weitere Nachricht, was nun gemacht werden solle. — Der Wortlaut dieses Briefes ist abgedruckt im Buche R. Langhammers „Die Burgen des mittleren Egertales und die Stadt Klösterle“, (S. 73), Klö- sterle 1934. — Der Briefwechsel der Städte Böhmens mit Eger ist sehr rege gewesen; nicht weniger als 52 umfangreiche Aktenfaszikel des Egerer Stadtarchins sind gefüllt mit solchen Zuschriften. Handschreiben des Humanisten Kaspar Bruschius an den Bürgermeister der Stadt Eger, Erhard Werner, vom 11. Juni 1541. Dieser Brief ist ein Begleitschreiben anläßlich der überreichung seiner Chronika, die er dem Rat der Stadt Eger widmete. Weiters ist in diesem Briefe auch mitgeteilt, daß Bruschius sein Buch über das Fichtelgebirge noch nicht abgeschlossen habe, und verspricht, nach Fertigstellung auch dieses Buch zu überreichen. — Abgedruckt im Aufsatze „Kaspar Brusch als Chronist von Schlaggenwald“ von Wolfgang Gerlach in der Zeitschrift „Unser Egerland“, Ig. 38 (1934), S. 7—13. über K. Brusch unterrichtet das Buch von Ad. Horawitz „Caspar Bruschius. Ein Beitrag zur Ge schichte des Humanismus und der Reformation“, Prag und Wien 1874. Erwähnt sei auch der Aussatz K. Siegls „Zur Geschichte der Egerer Familie Brusch mit besonderer Berücksichtigung des Humanisten Kaspar Brusch und seines Vetters Balthasar“ in den „Mitteilungen des Vereins für Geschichte der Deutschen in Böhmen“, Ig. 69 (1931), S. 196—211. Abb. 36 Gehaltsquittung des Pankraz Engelhart von Haselbach vom 18. März 1562. — Engelhart war Rechenmeister, deutscher Schulhalter und Modist (Schönschreiber) und hat sich als Chronist der Stadt Eger verdient ge- macht. Ein prächtiges Beispiel seiner Schreibkunst zeigt diese einfache Quittung über den Empfang eines Gehaltsvorschusses. — Vgl. dazu den Aufsatz K. Siegls „Denkmäler der Schreibkunst im Egerer Stadt- archin“ in der Zeitschrift „Deutsche Heimat“, Ig. 1930, S. 190. Brief Albrecht Wallensteins an die Stadt Eger vom 11. Juli 1625 mit eigenhändiger Unterschrift des Friedländers. Der Brief kündigt den Egerern an, daß der Generalquartiermeister Leon Croopeli Medici wegen Vorbereitung der Quartiere nach Eger kommen werde, und er sucht, ihn dabei zu unterstützen. — Wallenstein kam dann am 31. Juli dieses Jahres selbst nach Eger: es war sein erster Egerer Aufenthalt. — Siegl „Eger im Wandel der Zeiten“, S. 71, ff. — Siegl „Wallen stein-Denkschrift aus Anlaß der Wiederkehr des dreihundertsten Todes tages“, Eger 1934. Abb. 37 Abb. 35 Abb. 38 Eine Seite der Quartierliste der Wallensteinschen Truppen in Eger vom Jahre 1634. Die Abbildung gibt jene Seite der Quartierliste wie- der, auf der die Wohnungen des Generalstabes, mit Herzog Friedland an der Spitze, verzeichnet sind. — Siegl „Zur Geschichte des Egerer Stadthauses“ in der Zeitschrift „Unser Egerland“, Ig. 28 (1934), S. 114—122, und Egerer Jahrbuch 1925, S. 67 ff. 115
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Abb. 40 Abb. 39 Erste Seite des Testamentes der Anna Maria Viether vom 23. April 1662. — Das ziemlich umfangreiche Testament, das jeden seiner Schrift- absätze mit einem schönen Anfangsbuchstaben geschmückt hat, ist vom Gerichtsschreiber Christoph Werner geschrieben. Fürwahr ein vorzüg- liches Beispiel linienreichen Ausdruckes einer barocken Schreibkunst! Handschreiben Balthasar Neumanns vom 18. Juli 1745. Balthasar Neumann, der große Baumeister und Architekt der Barockzeit, entschul digt sich in diesem Briefe beim Egerer Rat, daß er wegen Abwesenheit seines Fürsten, dann wieder wegen der Ankunft hoher Persönlichkeiten noch nicht über die Reise nach Eger (wegen Begutachtung des beabsich¬ tigten Neuaufbaues der im Sommer 1742 niedergebrannten Türme der St. Niklaskirche) sprechen konnte. — Balthasar Neumann ist der Er- bauer des Würzburger Schlosses, des Klosters Vierzehnheiligen und vieler anderer, heute noch als hervorragende Kunstwerke geschätzter Kirchen und Kapellen. Einen kurzen Hinweis auf diese Persönlichkeit, die aus Eger stammt (Jänner 1687 in Eger geboren), gibt der Aussatz K. Siegls „Balthasar Neumann“ in der Zeitschrift „Unser Eger land“, Ig. 36 (1932), S. 74—89; dort auch der volle Wortlaut des ab gebildeten Briefes abgedruckt. Aus Stadtbüchern Abb. 41 Erste Seite aus dem Achtbuch I. des Egerer Schöffengerichtes (1310—1390). — In einem Notariatsakt des Adam Viether vom Jahre 1572 wird dieser wertvolle Pergamentband folgendermaßen beschrieben: „Ein gar aldt pergamenes buch in quart und in hultzerne bretter ge- bunden, außen mit diesem zaichen 4/4 signirt und der eingang oder anfang desselbigen waren folgende wortt: Hie an diesem brief stehendt so gethane recht, die also her sint kommen von kayser und kunigen bis uf diese Zeit“. Heute ist diese Handschrift, deren Eintragungen mit zu den ältesten deutschen Rechtsdenkmalen überhaupt gezählt werden, im Archin des Prager Nationalmuseums verwahrt. — Der Wortlaut wurde von K. Siegl in den „Mitteilungen des Vereins sür Geschichte der Deutschen in Böhmen“, Ig. 39 (1901), S. 227—271 u. 375—427, ver- öffentlicht. Eine Seite aus den im Jahre 1352 niedergeschriebenen Egerer Stadt gesetzen. — Dieser Pergamentkoder enthält die Stadtsatzungen in der Niederschrift von 1352 und in einer zweiten Fassung vom Jahre 1400. — Der Wortlaut ist auszugsweise von Franz Mayer „über die Ver- ordnungsbücher der Stadt Eger“ (Wien 1880) und von Ferdinand Khull „Die Stadtgesetze von Eger aus den Jahren 1352—1460“ (Graz 1881), veröffentlicht worden; Teile daraus, sofern es sich um Gesetze und Verordnungen handelte, nahm K. Siegl in sein Buch „Alt-Eger in seinen Gesetzen und Verordnungen“ auf. Der volle Wort- laut der gesamten Handschrift ist freilich noch nicht bearbeitet und her- ausgegeben. Abb. 42 Abb. 43 Eine andere Seite aus der in der Anmerkung zu Abb. 42 erwähnten Handschrift der Egerer Stadtgesetze. Diese Seite gibt „die Freiungs 116
Abb. 40 Abb. 39 Erste Seite des Testamentes der Anna Maria Viether vom 23. April 1662. — Das ziemlich umfangreiche Testament, das jeden seiner Schrift- absätze mit einem schönen Anfangsbuchstaben geschmückt hat, ist vom Gerichtsschreiber Christoph Werner geschrieben. Fürwahr ein vorzüg- liches Beispiel linienreichen Ausdruckes einer barocken Schreibkunst! Handschreiben Balthasar Neumanns vom 18. Juli 1745. Balthasar Neumann, der große Baumeister und Architekt der Barockzeit, entschul digt sich in diesem Briefe beim Egerer Rat, daß er wegen Abwesenheit seines Fürsten, dann wieder wegen der Ankunft hoher Persönlichkeiten noch nicht über die Reise nach Eger (wegen Begutachtung des beabsich¬ tigten Neuaufbaues der im Sommer 1742 niedergebrannten Türme der St. Niklaskirche) sprechen konnte. — Balthasar Neumann ist der Er- bauer des Würzburger Schlosses, des Klosters Vierzehnheiligen und vieler anderer, heute noch als hervorragende Kunstwerke geschätzter Kirchen und Kapellen. Einen kurzen Hinweis auf diese Persönlichkeit, die aus Eger stammt (Jänner 1687 in Eger geboren), gibt der Aussatz K. Siegls „Balthasar Neumann“ in der Zeitschrift „Unser Eger land“, Ig. 36 (1932), S. 74—89; dort auch der volle Wortlaut des ab gebildeten Briefes abgedruckt. Aus Stadtbüchern Abb. 41 Erste Seite aus dem Achtbuch I. des Egerer Schöffengerichtes (1310—1390). — In einem Notariatsakt des Adam Viether vom Jahre 1572 wird dieser wertvolle Pergamentband folgendermaßen beschrieben: „Ein gar aldt pergamenes buch in quart und in hultzerne bretter ge- bunden, außen mit diesem zaichen 4/4 signirt und der eingang oder anfang desselbigen waren folgende wortt: Hie an diesem brief stehendt so gethane recht, die also her sint kommen von kayser und kunigen bis uf diese Zeit“. Heute ist diese Handschrift, deren Eintragungen mit zu den ältesten deutschen Rechtsdenkmalen überhaupt gezählt werden, im Archin des Prager Nationalmuseums verwahrt. — Der Wortlaut wurde von K. Siegl in den „Mitteilungen des Vereins sür Geschichte der Deutschen in Böhmen“, Ig. 39 (1901), S. 227—271 u. 375—427, ver- öffentlicht. Eine Seite aus den im Jahre 1352 niedergeschriebenen Egerer Stadt gesetzen. — Dieser Pergamentkoder enthält die Stadtsatzungen in der Niederschrift von 1352 und in einer zweiten Fassung vom Jahre 1400. — Der Wortlaut ist auszugsweise von Franz Mayer „über die Ver- ordnungsbücher der Stadt Eger“ (Wien 1880) und von Ferdinand Khull „Die Stadtgesetze von Eger aus den Jahren 1352—1460“ (Graz 1881), veröffentlicht worden; Teile daraus, sofern es sich um Gesetze und Verordnungen handelte, nahm K. Siegl in sein Buch „Alt-Eger in seinen Gesetzen und Verordnungen“ auf. Der volle Wort- laut der gesamten Handschrift ist freilich noch nicht bearbeitet und her- ausgegeben. Abb. 42 Abb. 43 Eine andere Seite aus der in der Anmerkung zu Abb. 42 erwähnten Handschrift der Egerer Stadtgesetze. Diese Seite gibt „die Freiungs 116
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(das Asylrecht) im Kloster der Barfüszer GFranziskaner) wieder. — Abge- druckt im Aufsatze K. Siegls „Das Asylrecht bei den Barfüßern in Eger. Ein Beitrag zur Geschichte der Strafrechtspflege in Alt-Eger“ (Willmann-Blätter 1931) und im Buche „Alt-Eger in seinen Gesetzen und Verorduungen“, S. 54. Eine Seite aus dem „Buch der Gebrechen“. (1379—1388). — Adam Viether beschreibt in einem Notariatsakt vom Jahre 1572 das Außere dieses Buches folgendermaßen: „Ein gar aldt buch, in foliis, in weiß eselhaut gebunden und außen darauf geschrieben: hierinnen zur be- wensung der jurisdiction über die adelsperson viel dinstlich und war der eingang oder anfang desselbigen: dis anno domini Mecclxxix feria secunda etc.“ Den Inhalt deutet solgende Notiz an „....umb solche gebrechen und ungnade, die fur uns chomen sein, umb meineide swern, umb morde und umb unfuge, die geschehen sint und furbaz mugen geschehen...“. — Der Wortlaut ist mit gründlichen Erläuterun- gen von Heinrich Gradl im Archin für Geschichte und Altertumskunde von Oberfranken, Bd. 15, Heft 2 (Bayreuth 1882) veröffentlicht worden. Abb. 44 Abb. 45 Erste Seite aus dem Wahlbüchlein vom Jahre 1388. — Die Wahlen in den Rat der Stadt Eger wurden alljährlich gewöhnlich in der Woche nach dem ersten Fastensonntag vorgenommen; die Wahlergebnisse sowie die Namen der geschworenen Meister und Obmänner der Zünfte, der Brotbeschauer, der Sohlenbeschauer, der Torschlüsselbewahrer usw. wur den in diese Wahlbüchlein, die das Stadtarchin in nahezu lückenloser Folge von 1384 bis 1777 besitzt, eingetragen. Die im Bilde wieder- gegebene erste Seite des Wahlbüchleins vom Jahre 1388 trägt die über- schrift: „Nota. Anno lxxxviij I(13)88], daz sind die ratherren“, und bringt dann untereinander deren Namen. Abb. 47 Eine Seite aus dem Achtbuch II. des Egerer Schöffengerichtes (1391—1668). — Auch in diesem zweiten Bande bilden den Inhalt durch¬ wegs Achterklärungen; die „gebußten und ausgesohnten“ Fälle wurden hernach durch Streichung im Achtbuch getilgt. — Der Wortlaut auch des zweiten Achtbuches ist von K. Siegl in den „Mitteilungen des Ver- eins für Geschichte der Deutschen in Böhmen“, Ig. 41 (1903), S. 345 bis 386 und 524—579, veröffentlicht worden. Erste Seite des ältesten Egerer Losungsbuches (1390). — In 359 Bänden von 1390 bis 1758 sind in der Art, wie auf dieser Abbildung, jahrgangs- weise die Besteuerungen der Stadtbevölkerung eingetragen worden. Aus der linken Blattseite steht der Name des Steuerträgers, dahinter folgt der zu entrichtende Betrag und schließlich am rechten Blattrand (bei der ersten Seite nicht ersichtlich, weil der Blattrand abgerissen ist, wohl aber dann auf den beiden solgenden Abbildungen) der Quittungsver¬ merk dt. (dedit, d. h. hat gegeben, hat gezahlt). Als überschrift steht in Schriftzügen des 14. Jahrhunderts: „Nota. Anno Mecc nonagesimo am nechsten montage vor Bartholomei wart die losung angehaben, je von hundert pfunden ein pfund“; darüber von einer Hand des 18. Jahr¬ Abb. 46 117
(das Asylrecht) im Kloster der Barfüszer GFranziskaner) wieder. — Abge- druckt im Aufsatze K. Siegls „Das Asylrecht bei den Barfüßern in Eger. Ein Beitrag zur Geschichte der Strafrechtspflege in Alt-Eger“ (Willmann-Blätter 1931) und im Buche „Alt-Eger in seinen Gesetzen und Verorduungen“, S. 54. Eine Seite aus dem „Buch der Gebrechen“. (1379—1388). — Adam Viether beschreibt in einem Notariatsakt vom Jahre 1572 das Außere dieses Buches folgendermaßen: „Ein gar aldt buch, in foliis, in weiß eselhaut gebunden und außen darauf geschrieben: hierinnen zur be- wensung der jurisdiction über die adelsperson viel dinstlich und war der eingang oder anfang desselbigen: dis anno domini Mecclxxix feria secunda etc.“ Den Inhalt deutet solgende Notiz an „....umb solche gebrechen und ungnade, die fur uns chomen sein, umb meineide swern, umb morde und umb unfuge, die geschehen sint und furbaz mugen geschehen...“. — Der Wortlaut ist mit gründlichen Erläuterun- gen von Heinrich Gradl im Archin für Geschichte und Altertumskunde von Oberfranken, Bd. 15, Heft 2 (Bayreuth 1882) veröffentlicht worden. Abb. 44 Abb. 45 Erste Seite aus dem Wahlbüchlein vom Jahre 1388. — Die Wahlen in den Rat der Stadt Eger wurden alljährlich gewöhnlich in der Woche nach dem ersten Fastensonntag vorgenommen; die Wahlergebnisse sowie die Namen der geschworenen Meister und Obmänner der Zünfte, der Brotbeschauer, der Sohlenbeschauer, der Torschlüsselbewahrer usw. wur den in diese Wahlbüchlein, die das Stadtarchin in nahezu lückenloser Folge von 1384 bis 1777 besitzt, eingetragen. Die im Bilde wieder- gegebene erste Seite des Wahlbüchleins vom Jahre 1388 trägt die über- schrift: „Nota. Anno lxxxviij I(13)88], daz sind die ratherren“, und bringt dann untereinander deren Namen. Abb. 47 Eine Seite aus dem Achtbuch II. des Egerer Schöffengerichtes (1391—1668). — Auch in diesem zweiten Bande bilden den Inhalt durch¬ wegs Achterklärungen; die „gebußten und ausgesohnten“ Fälle wurden hernach durch Streichung im Achtbuch getilgt. — Der Wortlaut auch des zweiten Achtbuches ist von K. Siegl in den „Mitteilungen des Ver- eins für Geschichte der Deutschen in Böhmen“, Ig. 41 (1903), S. 345 bis 386 und 524—579, veröffentlicht worden. Erste Seite des ältesten Egerer Losungsbuches (1390). — In 359 Bänden von 1390 bis 1758 sind in der Art, wie auf dieser Abbildung, jahrgangs- weise die Besteuerungen der Stadtbevölkerung eingetragen worden. Aus der linken Blattseite steht der Name des Steuerträgers, dahinter folgt der zu entrichtende Betrag und schließlich am rechten Blattrand (bei der ersten Seite nicht ersichtlich, weil der Blattrand abgerissen ist, wohl aber dann auf den beiden solgenden Abbildungen) der Quittungsver¬ merk dt. (dedit, d. h. hat gegeben, hat gezahlt). Als überschrift steht in Schriftzügen des 14. Jahrhunderts: „Nota. Anno Mecc nonagesimo am nechsten montage vor Bartholomei wart die losung angehaben, je von hundert pfunden ein pfund“; darüber von einer Hand des 18. Jahr¬ Abb. 46 117
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hunderts: „Loßung-Buch Anno 1390“. Dann folgen die Namen der Steuerträger mit den Steuersätzen. Abb. 48, Seite 4 und Seite 44 des ersten Losungsbuches (1390). Auf 49, Seite 44, die Abb. 49 wiedergibt, stehen die letzten Namen der Steuer- träger aus der unteren Steingasse. Ein Fingerzeig weißt auf die Schluß- Summe für die untere Steingasse. Darunter steht „Jenseit der prucken" und es beginnt damit das heutige Brucktorviertel bis zum Hafnerbergl. Die Namen, die nun folgen, lauten: Ulrich Rausch Caphart, Kathrein Faulschinck, Seidel Guckelhorn (darüber ist Franz (?) Guckelhorn aus radiert). — Das älteste Losungsbuch ist unter dem Titel „Das älteste Egerer Stadtsteuerbuch vom Jahre 1390“ im Kalender für das Eger- land 1931 und 1932 von K. Siegl herausgegeben worden. Eine Seite aus dem Klauensteuerbuch vom Jahre 1395. — Von dieser Stadtbuchart sind insgesamt 311 Bände aus der Zeit von 1392 bis 1764 im Egerer Stadtarchin vorhanden; sie enthalten in alphabetischer Reihenfolge sämtliche Ortschaften und Einzelhöfe des Landes Eger mit den Namen der Hosbesitzer und den abzuführenden Steuersätzen. Da diese Steuer nach der Anzahl der Nutztiere („Klauen“) berechnet wurde, tragen diese Bücher den Namen „Klauensteuerbücher“. Die abgebildete Seite gibt die Eintragungen für Frauenreuth zum Jahre 1395 wie der. — Die Anlage dieser Bücher ist im übrigen die gleiche wie bei den Losungsbüchern: Name des Steuerträgers — Steuersatz — Quittungs- vermerk. — Das älteste Klauensteuerbuch ist unter dem Titel „Das Egerer Landsteuerbuch vom Jahre 1392 mit den ältesten Personennamen in den Dörfern des Egerlandes“ von K. Siegl im Kalender sür das Egerland 1930 veröffentlicht worden. Abb. 50 Zwei Seiten aus einem Bruchstück eines Musterungsbuches für die Stadt Eger aus der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts. Das erhalten gebliebene Bruchstück umsaßt die Musterung der Egerer Bürgerschaft „vorm Obertor“, „vorm Schifstor“, „am Rosenlesen“ (kommt seit dem Jahre 1394 nicht mehr vor) und „in der Rummelgasse“ (heutige Felix- Dahn-Straße). — Diese Egerer Bürgermusterung gehört mit zu den älte sten deutschen Aufzeichnungen dieser Art überhaupt. K. SiegI erwähnt im Nachtrag zu seiner Textausgabe des Musterungsbuches der Eger länder Bauernschaft aus dem Jahre 1395 (Zeitschrift „Unser Egerland“, Jahrgang 22 (1918), S. 47) Zuschriften von Univ.-Prof. Erben (Graz) und Univ.-Prof. Redlich (Wien), wornach das älteste Stück dieser Art von Aufzeichnungen ein Söldnerverzeichnis des Bischofs Joh. von Bri¬ ren aus dem Jahre 1365 wäre, dem folgte dann die Musterungsliste von Butzbach in der Wetterau vom Jahre 1372; alle übrigen bekannten Musterungsbücher gehören schon in das 15. Jahrhundert. — Die Anlage der Egerer Musterungsliste ist die, daß links der Name des wehrfähigen Mannes verzeichnet ist und rechts davon durch die Abkürzung arm. (= Armbrust) und pan. (= Panzer) angeführt wird, zu welchem Wehr gerät der Betreffende verpflichtet ist. Abb. 51 Abb. 52 Eine Seite aus dem Musterungsbuch der Egerländer Bauernschaft vom Jahre 1395. — Die Musterung wurde am Dienstag nach Valentin des ge- 118
hunderts: „Loßung-Buch Anno 1390“. Dann folgen die Namen der Steuerträger mit den Steuersätzen. Abb. 48, Seite 4 und Seite 44 des ersten Losungsbuches (1390). Auf 49, Seite 44, die Abb. 49 wiedergibt, stehen die letzten Namen der Steuer- träger aus der unteren Steingasse. Ein Fingerzeig weißt auf die Schluß- Summe für die untere Steingasse. Darunter steht „Jenseit der prucken" und es beginnt damit das heutige Brucktorviertel bis zum Hafnerbergl. Die Namen, die nun folgen, lauten: Ulrich Rausch Caphart, Kathrein Faulschinck, Seidel Guckelhorn (darüber ist Franz (?) Guckelhorn aus radiert). — Das älteste Losungsbuch ist unter dem Titel „Das älteste Egerer Stadtsteuerbuch vom Jahre 1390“ im Kalender für das Eger- land 1931 und 1932 von K. Siegl herausgegeben worden. Eine Seite aus dem Klauensteuerbuch vom Jahre 1395. — Von dieser Stadtbuchart sind insgesamt 311 Bände aus der Zeit von 1392 bis 1764 im Egerer Stadtarchin vorhanden; sie enthalten in alphabetischer Reihenfolge sämtliche Ortschaften und Einzelhöfe des Landes Eger mit den Namen der Hosbesitzer und den abzuführenden Steuersätzen. Da diese Steuer nach der Anzahl der Nutztiere („Klauen“) berechnet wurde, tragen diese Bücher den Namen „Klauensteuerbücher“. Die abgebildete Seite gibt die Eintragungen für Frauenreuth zum Jahre 1395 wie der. — Die Anlage dieser Bücher ist im übrigen die gleiche wie bei den Losungsbüchern: Name des Steuerträgers — Steuersatz — Quittungs- vermerk. — Das älteste Klauensteuerbuch ist unter dem Titel „Das Egerer Landsteuerbuch vom Jahre 1392 mit den ältesten Personennamen in den Dörfern des Egerlandes“ von K. Siegl im Kalender sür das Egerland 1930 veröffentlicht worden. Abb. 50 Zwei Seiten aus einem Bruchstück eines Musterungsbuches für die Stadt Eger aus der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts. Das erhalten gebliebene Bruchstück umsaßt die Musterung der Egerer Bürgerschaft „vorm Obertor“, „vorm Schifstor“, „am Rosenlesen“ (kommt seit dem Jahre 1394 nicht mehr vor) und „in der Rummelgasse“ (heutige Felix- Dahn-Straße). — Diese Egerer Bürgermusterung gehört mit zu den älte sten deutschen Aufzeichnungen dieser Art überhaupt. K. SiegI erwähnt im Nachtrag zu seiner Textausgabe des Musterungsbuches der Eger länder Bauernschaft aus dem Jahre 1395 (Zeitschrift „Unser Egerland“, Jahrgang 22 (1918), S. 47) Zuschriften von Univ.-Prof. Erben (Graz) und Univ.-Prof. Redlich (Wien), wornach das älteste Stück dieser Art von Aufzeichnungen ein Söldnerverzeichnis des Bischofs Joh. von Bri¬ ren aus dem Jahre 1365 wäre, dem folgte dann die Musterungsliste von Butzbach in der Wetterau vom Jahre 1372; alle übrigen bekannten Musterungsbücher gehören schon in das 15. Jahrhundert. — Die Anlage der Egerer Musterungsliste ist die, daß links der Name des wehrfähigen Mannes verzeichnet ist und rechts davon durch die Abkürzung arm. (= Armbrust) und pan. (= Panzer) angeführt wird, zu welchem Wehr gerät der Betreffende verpflichtet ist. Abb. 51 Abb. 52 Eine Seite aus dem Musterungsbuch der Egerländer Bauernschaft vom Jahre 1395. — Die Musterung wurde am Dienstag nach Valentin des ge- 118
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nannten Jahres (16. Feber) vorgenommen und pfarrsprengelweise durchgeführt. Mehrere Dörfer eines Pfarrsprengels bildeten eine Kampf- einheit, die von zwei Hauptleuten befehligt war. Bei mehreren solchen Kampfeinheiten sind die Namen der Hauptleute noch nicht eingesetzt. Genau verzeichnet sind hingegen die Namen der Bauern und ihre Rü¬ stungsstücke. Die abgebildete Seite gibt die Eintragungen für Haslau wieder: (Haslach 4a Iquarta] plarochia] = vierte Pfarrei). Die Abkür- zungen hinter den Namen bedeuten: p = Panzer, g = Goppe (Leder- wams), [ = Spieß, e. h. = Eisenhut, ar = Armbrust, h = Handschuh und vf =Pferd. — Veröffentlicht ist dieses Musterungsbuch von K. Siegl in der Zeitschrift „Unser Egerland“, Ig. 22 (1918). Abb. 53 Eine Seite aus dem Hauptrechnungsbuch II. (1419—1542); die Ein tragungen der auf der Abbildung wiedergegebenen Seite beziehen sich auf das Jahr 1420. Abb. 54 Eine Seite aus dem Kopialbuch 1368—1456 mit einem Teil der Heeres- zugsordnung für den Kreuzzug gegen die Hussiten vom Jahre 1431. — Die vollständige Heereszugsordnung nach dieser Egerer Fassung ist von K. Siegl im Aufsatze „Die Heereszugsordnung gegen die Hussiten vom Jahre 1431" in den „Mitteilungen des Vereins für Geschichte der Deut- schen in Böhmen“, Ig. 54 (1916), S. 7—23, und im Aufsatz Siegls „Briefe und Urkunden zur Geschichte der Hussitenkriege“ in der „Zeit schrift des deutschen Vereins sür die Geschichte Mährens und Schle siens“, Ig. 1919, mitgeteilt. Abb. 56 Abb. 57 Erste Seite des Egerer Fronleichnamsspieles aus dem 15. Jahrhun- dert (Niederschrift um 1460). — Das ziemlich umfangreiche Stück (über achttausenddreihundert Versel) ist ein geistliches Spiel, das mit der Er schaffung der Welt beginnt und mit Christi Auferstehung endigt. Die Aufführung nahm drei Tage in Anspruch und erforderte über zweihun- dert Darsteller, die Chöre der Engel, der Hirten u. a. und weitere zahl- reiche Einzelpersonen gar nicht mitgerechnet. Der Wortlaut des ganzen Spieles ift von Gustav Milchsack mit einer Einleitung und Erläuterun- gen im Druck erschienen (Tübingen 1881). Die Handschrift war noch vor achtzig Jahren im Stadtarchin Eger und wird heute im Germani- schen Museum in Nürnberg verwahrt. Darüber berichtet näheres K. Siegl in seinem Aufsatz „Das Egerer Fronleichnamsspiel“ in der Zeitschrift „Unser Egerland“, Ig. 35 (1931), Heft 4. Eine Seite aus der dritten Fassung der Egerer Stadtgesetze (um 1460), und zwar jene, die „von gescheften“ (letztes Geschäft = Testament, letzter Wille) handelt. Abgedruckt in Siegls Buch „Alt-Eger in seinen Ge fetzen und Verordnungen“, S. 80. Eine Seite aus dem St. Clara-Urbar vom Jahre 1464. Ein Urbar enthält die Aufzeichnungen der für eine Grundherrschaft zu leistenden Verpflichtungen der Untertanen. Auf der in der Abbildung wieder- gegebenen Seite ist von der Fischweide in Schöba die Rede. Abb. 55 119
nannten Jahres (16. Feber) vorgenommen und pfarrsprengelweise durchgeführt. Mehrere Dörfer eines Pfarrsprengels bildeten eine Kampf- einheit, die von zwei Hauptleuten befehligt war. Bei mehreren solchen Kampfeinheiten sind die Namen der Hauptleute noch nicht eingesetzt. Genau verzeichnet sind hingegen die Namen der Bauern und ihre Rü¬ stungsstücke. Die abgebildete Seite gibt die Eintragungen für Haslau wieder: (Haslach 4a Iquarta] plarochia] = vierte Pfarrei). Die Abkür- zungen hinter den Namen bedeuten: p = Panzer, g = Goppe (Leder- wams), [ = Spieß, e. h. = Eisenhut, ar = Armbrust, h = Handschuh und vf =Pferd. — Veröffentlicht ist dieses Musterungsbuch von K. Siegl in der Zeitschrift „Unser Egerland“, Ig. 22 (1918). Abb. 53 Eine Seite aus dem Hauptrechnungsbuch II. (1419—1542); die Ein tragungen der auf der Abbildung wiedergegebenen Seite beziehen sich auf das Jahr 1420. Abb. 54 Eine Seite aus dem Kopialbuch 1368—1456 mit einem Teil der Heeres- zugsordnung für den Kreuzzug gegen die Hussiten vom Jahre 1431. — Die vollständige Heereszugsordnung nach dieser Egerer Fassung ist von K. Siegl im Aufsatze „Die Heereszugsordnung gegen die Hussiten vom Jahre 1431" in den „Mitteilungen des Vereins für Geschichte der Deut- schen in Böhmen“, Ig. 54 (1916), S. 7—23, und im Aufsatz Siegls „Briefe und Urkunden zur Geschichte der Hussitenkriege“ in der „Zeit schrift des deutschen Vereins sür die Geschichte Mährens und Schle siens“, Ig. 1919, mitgeteilt. Abb. 56 Abb. 57 Erste Seite des Egerer Fronleichnamsspieles aus dem 15. Jahrhun- dert (Niederschrift um 1460). — Das ziemlich umfangreiche Stück (über achttausenddreihundert Versel) ist ein geistliches Spiel, das mit der Er schaffung der Welt beginnt und mit Christi Auferstehung endigt. Die Aufführung nahm drei Tage in Anspruch und erforderte über zweihun- dert Darsteller, die Chöre der Engel, der Hirten u. a. und weitere zahl- reiche Einzelpersonen gar nicht mitgerechnet. Der Wortlaut des ganzen Spieles ift von Gustav Milchsack mit einer Einleitung und Erläuterun- gen im Druck erschienen (Tübingen 1881). Die Handschrift war noch vor achtzig Jahren im Stadtarchin Eger und wird heute im Germani- schen Museum in Nürnberg verwahrt. Darüber berichtet näheres K. Siegl in seinem Aufsatz „Das Egerer Fronleichnamsspiel“ in der Zeitschrift „Unser Egerland“, Ig. 35 (1931), Heft 4. Eine Seite aus der dritten Fassung der Egerer Stadtgesetze (um 1460), und zwar jene, die „von gescheften“ (letztes Geschäft = Testament, letzter Wille) handelt. Abgedruckt in Siegls Buch „Alt-Eger in seinen Ge fetzen und Verordnungen“, S. 80. Eine Seite aus dem St. Clara-Urbar vom Jahre 1464. Ein Urbar enthält die Aufzeichnungen der für eine Grundherrschaft zu leistenden Verpflichtungen der Untertanen. Auf der in der Abbildung wieder- gegebenen Seite ist von der Fischweide in Schöba die Rede. Abb. 55 119
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Abb. 60 Abb. 59 Abb. 58 Bildnis und Wappen des ältesten Egerer Chronisten Pankraz Engel- hart von Haselbach aus seiner in der Mitte des 16. Jahrhunderts an- gefertigten handschriftlichen Chronik der Stadt Eger. — In dieser Art sind eine ganze geschlossene Reihe von Bildnissen Egerer Bürgermeister aus dem 16. Jahrhundert und eine beträchtliche Anzahl von Egerer Bür- gerwappen in dieser Chronik erhalten. über den Chronisten unterrichtet der Aussatz Karl Siegls „Pankraz Engelhart von Haselbach“ in der Zeitschrift „Unser Egerland“, Ig. 33 (1929), Heft 1/2. Erste Seite aus dem Wahlbüchlein vom Jahre 1633. Die hier aufge zählten Ratsherren waren zur Zeit der Ermordung Wallensteins in diesem Amte. — Vgl. Siegl: „Denkschrift aus Anlaß der Wiederkehr des dreihundertsten Todestages Wallensteins“, Eger 1934. Erste und einzige amtliche Egerer Nachricht über die Ermordung Albrecht Wallensteins im Ratsprotokollbuch vom 27. Feber 1634 (am zweiten Tag nach der Mordnacht). — Der Wortlaut dieser Stadtbuch¬ eintragung, die sich noch über zmei weitere Seiten erstreckt, ist voll- ständig mitgeteilt im Aufsatze „Die Wallenstein-Ausstellung in Eger“ von H. Sturm in der Zeitschrist „Unser Egerland“, Ig. 38 (1934), S. 23. — Vgl. auch Siegl „Deukschrift aus Anlaß der Wiederkehr des dreihundertsten Todestages Wallensteins“, Eger 1934. 120
Abb. 60 Abb. 59 Abb. 58 Bildnis und Wappen des ältesten Egerer Chronisten Pankraz Engel- hart von Haselbach aus seiner in der Mitte des 16. Jahrhunderts an- gefertigten handschriftlichen Chronik der Stadt Eger. — In dieser Art sind eine ganze geschlossene Reihe von Bildnissen Egerer Bürgermeister aus dem 16. Jahrhundert und eine beträchtliche Anzahl von Egerer Bür- gerwappen in dieser Chronik erhalten. über den Chronisten unterrichtet der Aussatz Karl Siegls „Pankraz Engelhart von Haselbach“ in der Zeitschrift „Unser Egerland“, Ig. 33 (1929), Heft 1/2. Erste Seite aus dem Wahlbüchlein vom Jahre 1633. Die hier aufge zählten Ratsherren waren zur Zeit der Ermordung Wallensteins in diesem Amte. — Vgl. Siegl: „Denkschrift aus Anlaß der Wiederkehr des dreihundertsten Todestages Wallensteins“, Eger 1934. Erste und einzige amtliche Egerer Nachricht über die Ermordung Albrecht Wallensteins im Ratsprotokollbuch vom 27. Feber 1634 (am zweiten Tag nach der Mordnacht). — Der Wortlaut dieser Stadtbuch¬ eintragung, die sich noch über zmei weitere Seiten erstreckt, ist voll- ständig mitgeteilt im Aufsatze „Die Wallenstein-Ausstellung in Eger“ von H. Sturm in der Zeitschrist „Unser Egerland“, Ig. 38 (1934), S. 23. — Vgl. auch Siegl „Deukschrift aus Anlaß der Wiederkehr des dreihundertsten Todestages Wallensteins“, Eger 1934. 120
- 1: Titulatio
- 4: Zum Geleit
- 9: Inhaltsübersicht
- 11: Edice