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Titel
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Das überlieferte Material
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Belehnungsbücher
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Název:
Die ältesten Belehnungs- und Lehensgerichtsbücher des Bisthums Olmütz I
Autor:
Lechner, Karl
Rok vydání:
1902
Místo vydání:
Brno
Česká národní bibliografie:
Počet stran celkem:
192
Obsah:
- Ia: Titel
- I: Das überlieferte Material
- 1: Belehnungsbücher
Strana III
III
Während der Zeit der Husitenkriege dürften wohl die Lehenstage
nicht gehalten worden sein, wenigstens hat sich auf unsere Zeit von 1423
bis 1436 inclusive nichts erhalten. Der IV. Band enthält nämlich die
Gerichtssitzungen von 1437 und 1438 und auf f. 13' den Vermerk, dass
weiterhin unter Bischof Paul von Miličin und seinen Nachfolgern Johann
Haz und Bohuš von Zwola keine Lehenstage gehalten werden konnten
(leider fehlt die Angabe des Grundes) und dass erst Bischof Prothasius
von Boskowitz und Cernahora gesorgt habe, dass auf speciellen Befehl
des Königs von Böhmen Georg von Podiebrad die Lehensrechte zurück-
geschickt und Gericht zu halten befohlen worden sei. Aus der Zeit des
Bischofs Prothasius sind aber nur die Gerichtssitzungen der Jahre 1461 und
1462 eingetragen, denn der Band endigt mit f. 23, der ganze übrige Theil
bis zum Schlusse, d. h. bis f. 144 ist leer. Gebunden ist dieser Band bei
seiner Anlage geworden, hat Pergamentdeckel und aufgenähten Lederrücken
und auf dem Deckel ist in der Größe von 23 X 15.5 cm das damalige
Bisthumswappen in einem vierfach getheilten Schilde in Farben ausgeführt.
Links oben und rechts unten sind je 4 über 2 Pyramiden auf carmoisin-
rothem verziertem Grunde; ein Querbalken von der rechten obern Ecke
zur linken untern Rundung theilt die beiden andern Felder neuerdings,
wovon je die obere Hälfte in gelber. die untere in schwarzer Ornamentik
mit Arabesken bemalt ist. Darüber ist an grünen Schleifen die Mitra,
reich mit Edelsteinen verziert. Darüber in einer Zeile von gleichzeitiger
Hand, also wohl vom Jahre 1437: † Paulus dei gracia Epus. Olomucensis
in Druckschrift und daneben von einer Hand des 17. Jahrhunderts: et
Prothasius in Cursivschrift. Rechts vom Wappenschild ist ein schön geziertes
N, die Nummer aber ist wegradiert worden. Auf dem Rücken ist ein Zettel
mit Nr. 4 aufgeklebt. Die Papiergrösse ist rund 31 X 22 cm, das Papier
sehr fein, stark und hat 5 Stäbe. Wasserzeichen: ein schön geform-
ter Stierkopf mit Augen und guter Bildung des Maules, zwischen den
Hörnern einen senkrechten Stab. der in einer siebentheiligen Rosette
endigt.1 Die Schrift ist schön und deutlich.
Dass die Belehnungs- und Lehensgerichtsbücher in einer Truhe im
bischöflichen Schlosse zu Kremsier aufbewahrt wurden, hören wir später
in der Einleitung, unter Bischof Prothasius dürften sie im Schlosse zu
Wischau in Verwahrung gelegen haben. Wenn daher anderwärts Gericht
gehalten wurde, so hatte der Lehensschreiber die Acten zu schreiben und
nachträglich in die Bücher einzutragen; dafür haben wir in einem zu f. 10
des I. Bandes gehörigen noch beiliegenden Zettel den Beleg, denn es wurde
für diese vom Zettel ins Buch nicht erfolgte Uebertragung der Zettel bei-
gelegt und ein leerer Raum gelassen.2 Dabei mag wohl manches über-
sehen worden sein und auf diese Weise mögen sich auch die Lücken
erklären, die im I. Bande sich noch finden. So fehlt von 1365—1367 alles,
ebenso von Mariä Lichtmess 1387 bis Translatio Wenceslai 1388. Die auf
das Lehenswesen bezüglichen Urkunden waren 1465 und wohl auch früher
im obern Stockwerke der Domsacristei in Olmütz, woselbst heute noch
1 Für die weite Verbreitung der Papiere der Fabrik zu Fabriano südwestwärts
von Ancona, der diese Wasserzeichen mit dem Stierkopf angehörten, spricht die Ver-
wendung dieses Papieres hier, sowie auch in den Lehensbüchern der Magdeburger Erz�
bischöfe; cf. Hertel, Geschichtsquellen der Provinz Sachsen, 16. Band, Halle 1883,
Einleitung X.
2 Ein anderer Zettel ohne Jahr und nähere Angaben lässt sich wohl nicht gut
einreihen, weshalb sein Inhalt hier Platz finden mag. Die Notiz auf demselben lautet:
Alschoni de eo, quod emit apud eum bona sua pro lii marcis, et illas debuit solvere
in festo Michahelis Rudoltho de promisso et condictu facto inter eos.
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