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Titel

Titulatio





























































































Edice















Stammtafel




Název:
Geschichte und Genealogie der Přemyslidischen Herzoge von Troppau (Archiv für österreichische Geschichte vol. 41)
Autor:
Kopetzky, Franz
Rok vydání:
1869
Místo vydání:
Wien
Česká národní bibliografie:
x
Počet stran celkem:
113
Počet stran předmluvy plus obsahu:
I+112
Obsah:
- I: Titel
- 1: Titulatio
- 94: Edice
- 109: Stammtafel
upravit
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Archiv für österreichische Geschichte. Herausgegeben von der zur Pflege vaterländischer Geschichte aufgestellten Commission der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften. Einundvierzigster Band. — WIEN. Aus der kaiserlich-königlichen Hof- und Staatsdruckerei. 1869.
Archiv für österreichische Geschichte. Herausgegeben von der zur Pflege vaterländischer Geschichte aufgestellten Commission der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften. Einundvierzigster Band. — WIEN. Aus der kaiserlich-königlichen Hof- und Staatsdruckerei. 1869.
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ZUR GESCHICHTE UND GENEALOGIE DER PŘEMYSLIDISCHEN HERZOGE VON TROPPAU. FRANZ KOPETZKY. Arehiv. XLI. 1.
ZUR GESCHICHTE UND GENEALOGIE DER PŘEMYSLIDISCHEN HERZOGE VON TROPPAU. FRANZ KOPETZKY. Arehiv. XLI. 1.
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3 Einleitung. Deitdem Ens im Jahre 1835 sein "Oppaland“ herausgab, lag dieses Feld der schlesischen Geschichte scheinbar brach ; noch jetzt ver- mag das Herzogthum Troppau kein anderes Werk aufzuweisen und steht in dicser Hinsicht seinem Nachbar, dem Teschner Lande, offen- bar nach. Und doch war diese Unthätigkeit nur scheinbar, denn ab— gesehen von den dankenswerthen Arbeiten D'Elverts und Dudiks, hatte sich auch in Troppau ein Mann gefunden , welcher der heimat- lichen Geschichte mit Eifer nachforschte und der, hätte ihn nicht ein früher Tod der Wissenschaft entrissen, schon längst ein allen Anforderungen entsprechendes Geschichtswerk geschaffen haben würde. Es ist Franz Tiller, Beamte in Troppau († 1856), der von dem Grundsatze ausgehend, dass das urkundliche Materiale die Grundlage bieten müsse, Jahre lang mit rastlosem Eifer aus ver- schiedenen Quellen den Stoff für die Geschichte Troppaus sammelte. Leider kam der verdiente Mann nicht dazu, die Früchte seiner Be- mühungen zu ernten ; ausser einigen kleinen Abhandlungen, die Tiller in den Schriften der historisch-statistischen Section veröffentlichte, blieben seine Sammlungen unbenützt und sind erst seit kurzem (1865) durch den hohen schlesischen Landesausschuss, der sie für das Landesarchiv erwarb, zugänglich und nutzbringend geworden. Noch che mir Tillers Nachlass bekannt wurde, hatte ich eben- falls den Entschluss gefasst, das gesammte Materiale für die Ge- schichte des Herzogthums Troppau zu sammeln, vorerst nur für die Zeit des Mittelalters. Die erste Frucht meiner Bestrebungen ist die vorliegende Abhandlung, die einen noch wenig behandelten Theil der Geschichte des Herzogthums, besonders die genealogischen Verhält- nisse seines ältesten Fürstenhauses ausführlicher, als es bisher ge- schehen, darlegen soll. Die Troppauer Herzoge sind wohl schon früher auch besprochen worden , so hat Ens die Herzoge von Troppau und Jägerndorf. Minsberg 1) die von Leobschütz, Weltzel 2) die von 1) Geschichte der Stadt Leobschütz. Neisse 1828. 2) Geschichte der Stadf Ratibor. Ratibor 1861.
3 Einleitung. Deitdem Ens im Jahre 1835 sein "Oppaland“ herausgab, lag dieses Feld der schlesischen Geschichte scheinbar brach ; noch jetzt ver- mag das Herzogthum Troppau kein anderes Werk aufzuweisen und steht in dicser Hinsicht seinem Nachbar, dem Teschner Lande, offen- bar nach. Und doch war diese Unthätigkeit nur scheinbar, denn ab— gesehen von den dankenswerthen Arbeiten D'Elverts und Dudiks, hatte sich auch in Troppau ein Mann gefunden , welcher der heimat- lichen Geschichte mit Eifer nachforschte und der, hätte ihn nicht ein früher Tod der Wissenschaft entrissen, schon längst ein allen Anforderungen entsprechendes Geschichtswerk geschaffen haben würde. Es ist Franz Tiller, Beamte in Troppau († 1856), der von dem Grundsatze ausgehend, dass das urkundliche Materiale die Grundlage bieten müsse, Jahre lang mit rastlosem Eifer aus ver- schiedenen Quellen den Stoff für die Geschichte Troppaus sammelte. Leider kam der verdiente Mann nicht dazu, die Früchte seiner Be- mühungen zu ernten ; ausser einigen kleinen Abhandlungen, die Tiller in den Schriften der historisch-statistischen Section veröffentlichte, blieben seine Sammlungen unbenützt und sind erst seit kurzem (1865) durch den hohen schlesischen Landesausschuss, der sie für das Landesarchiv erwarb, zugänglich und nutzbringend geworden. Noch che mir Tillers Nachlass bekannt wurde, hatte ich eben- falls den Entschluss gefasst, das gesammte Materiale für die Ge- schichte des Herzogthums Troppau zu sammeln, vorerst nur für die Zeit des Mittelalters. Die erste Frucht meiner Bestrebungen ist die vorliegende Abhandlung, die einen noch wenig behandelten Theil der Geschichte des Herzogthums, besonders die genealogischen Verhält- nisse seines ältesten Fürstenhauses ausführlicher, als es bisher ge- schehen, darlegen soll. Die Troppauer Herzoge sind wohl schon früher auch besprochen worden , so hat Ens die Herzoge von Troppau und Jägerndorf. Minsberg 1) die von Leobschütz, Weltzel 2) die von 1) Geschichte der Stadt Leobschütz. Neisse 1828. 2) Geschichte der Stadf Ratibor. Ratibor 1861.
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.. „ — . „ 4 Ratibor besonders behandelt, aber es fehlte bis jetzt eine Arbeit, welche die Premyslidischen Herzoge von Troppau etc. in ihrer Ge- sammtheit und im Zusammenhange dargestellt hätte. Die Geschichte des Landes konnte dabei — da sie von der Geschichte der Fürsten oft abweicht — natürlich nicht so ausführlich besprochen werden, als es der Gegenstand erfordert und zulässt. Die Schwächen, die meiner Arbeit anhaften, fühle ich nur allzugut, allein die Unzuläng- lichkeit des Materials zwang mich oft, zu Hypothesen meine Zuflucht zu nehmen, die vielleicht, sobald die Quellen in grösserem Umfange vorliegen, sich als unhaltbar ergeben werden. Oft ist durch neues, bisher unbekanntes Material eine Lücke geschlossen, das bisher nicht genügend Erklärte in einen bessern Zusammenhang gebracht worden, aber ebenso oft sind dadurch neue Lücken entstanden, bisher unbe- kannte Beziehungen und Thatsachen, zu deren hinreichender Er- klärung auch das neue Material nicht auslangte. Was meine Quellen betrifft, so habe ich vor allen anderen das Landesarchiv in Troppau zu nennen 1), von geringerer Bedeutung ist das Stadtarchiv und die Urkundensammlung des Museums in Troppau. Manchen erwünschten Beitrag verdanke ich dem k. k. geh. Haus-, Hof- und Staatsarchiv, dem deutschen Ordensarchive in Wien und dem Stadtarchive in Leobschütz, von dessen Urkunden mein ver- ehrter Freund Herr H. Kleiber mir einige Copien besorgte. Es er- übrigt mir nur noch die angenehme Pflicht, allen denen, welche meine Bestrebungen auf dem Gebiete der heimatlichen Geschichte gefördert haben, den ergebensten Dank auszusprechen, besonders fühle ich mich dazu dem hohen schlesischen Landesausschusse gegen- über verpflichtet, der mir mit grösster Liberalität die Benützung des Landesarchives gestattete, meinem lieben Freunde Dr. Franz Kürsch- ner in Eger, dem Herrn Gymnasiallehrer H. Kleiber in Leobschütz und allen, die mich durch Rath und That unterstützten. Möge dieser Erstlingsversuch jene Nachsicht in der Beurtheilung finden, der er, wie ich mir wohl bewusst bin, in mehr als einer Richtung bedarf. 1) Ich erlaube mir in dieser Beziehung auf meinen Aufsatz: Das Troppauer Landes- archiv, in der Zeitschrift des Vereins für Geschichte und Alterthum Schlesiens VIII. p. 414 zu verweisen. „
.. „ — . „ 4 Ratibor besonders behandelt, aber es fehlte bis jetzt eine Arbeit, welche die Premyslidischen Herzoge von Troppau etc. in ihrer Ge- sammtheit und im Zusammenhange dargestellt hätte. Die Geschichte des Landes konnte dabei — da sie von der Geschichte der Fürsten oft abweicht — natürlich nicht so ausführlich besprochen werden, als es der Gegenstand erfordert und zulässt. Die Schwächen, die meiner Arbeit anhaften, fühle ich nur allzugut, allein die Unzuläng- lichkeit des Materials zwang mich oft, zu Hypothesen meine Zuflucht zu nehmen, die vielleicht, sobald die Quellen in grösserem Umfange vorliegen, sich als unhaltbar ergeben werden. Oft ist durch neues, bisher unbekanntes Material eine Lücke geschlossen, das bisher nicht genügend Erklärte in einen bessern Zusammenhang gebracht worden, aber ebenso oft sind dadurch neue Lücken entstanden, bisher unbe- kannte Beziehungen und Thatsachen, zu deren hinreichender Er- klärung auch das neue Material nicht auslangte. Was meine Quellen betrifft, so habe ich vor allen anderen das Landesarchiv in Troppau zu nennen 1), von geringerer Bedeutung ist das Stadtarchiv und die Urkundensammlung des Museums in Troppau. Manchen erwünschten Beitrag verdanke ich dem k. k. geh. Haus-, Hof- und Staatsarchiv, dem deutschen Ordensarchive in Wien und dem Stadtarchive in Leobschütz, von dessen Urkunden mein ver- ehrter Freund Herr H. Kleiber mir einige Copien besorgte. Es er- übrigt mir nur noch die angenehme Pflicht, allen denen, welche meine Bestrebungen auf dem Gebiete der heimatlichen Geschichte gefördert haben, den ergebensten Dank auszusprechen, besonders fühle ich mich dazu dem hohen schlesischen Landesausschusse gegen- über verpflichtet, der mir mit grösster Liberalität die Benützung des Landesarchives gestattete, meinem lieben Freunde Dr. Franz Kürsch- ner in Eger, dem Herrn Gymnasiallehrer H. Kleiber in Leobschütz und allen, die mich durch Rath und That unterstützten. Möge dieser Erstlingsversuch jene Nachsicht in der Beurtheilung finden, der er, wie ich mir wohl bewusst bin, in mehr als einer Richtung bedarf. 1) Ich erlaube mir in dieser Beziehung auf meinen Aufsatz: Das Troppauer Landes- archiv, in der Zeitschrift des Vereins für Geschichte und Alterthum Schlesiens VIII. p. 414 zu verweisen. „
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5 Herzog Nikolaus I. 1280— 1309. Obwohl der Ursprung der Přemyslidischen Herzoge von Troppau nicht in das Dunkel der Vorzeit, sondern in ein Jahrhundert fällt, von dem wir sonst verhältnissmässig gut unterrichtet sind, nämlich ins dreizehnte, so lauten doch die Nachrichten über die Entstehung des Herzogthums und dessen ersten Herzog unbestimmt und sich widersprechend — es ist daher unsere Kenntniss darüber höchst lückenhaft. Es ist bekannt, dass König Otokar während seiner Ehe mit Margarethe mit einem Hoffräulein Agnes aus dem österreichischen Geschlechte der Kunringe mehrere Kinder Erzeugte. Der erstge- borene — unser Nikolaus — erblickte 1256 das Licht der Welt und für ihn errichtete 1261 der Vater das Herzogthum Troppau, bisher ein Bestandtheil Mährens. So lautet die gewöhnliche Ansicht, gegen die, obgleich die Nach- richten so spärlich sind, sich Mehreres einwenden lässt. Es ist schon viel darüber gestritten worden, wer die Mutter unseres Herzogs gewesen 1). Auffallend ist es, dass wir von einer Kunringerin Agnes in jener Zeit sonst gar nichts wissen 2), dagegen aber Otokars natürliche Tochter Agnes einen Kunring, Heinrich den Marschall von Österreich, heirathete. Es ist daher die Vermuthung gestattet, dass diese letztere zu der Behauptung Anlass gab, Otokars Geliebte sei eine Kunringerin gewesen. * 1) Frast hat in Hormayrs Archiv 1819 Nr. 126 zu beweisen versucht, dass Otokars Geliebte keine Kunringerin gewesen, dagegen hat Meinert in den Wiener Jahr- büchern für Literatur, 22. Bd., Anzeigeblatt p. 34, an dieser festgehalten. 2) Vgl. die Stammtafel der Kunringe in der Abhandlung Herrn v. Meillers: Die Herren von Hindberg, im 8. Bde. der Denkschriften der kais. Akademie.
5 Herzog Nikolaus I. 1280— 1309. Obwohl der Ursprung der Přemyslidischen Herzoge von Troppau nicht in das Dunkel der Vorzeit, sondern in ein Jahrhundert fällt, von dem wir sonst verhältnissmässig gut unterrichtet sind, nämlich ins dreizehnte, so lauten doch die Nachrichten über die Entstehung des Herzogthums und dessen ersten Herzog unbestimmt und sich widersprechend — es ist daher unsere Kenntniss darüber höchst lückenhaft. Es ist bekannt, dass König Otokar während seiner Ehe mit Margarethe mit einem Hoffräulein Agnes aus dem österreichischen Geschlechte der Kunringe mehrere Kinder Erzeugte. Der erstge- borene — unser Nikolaus — erblickte 1256 das Licht der Welt und für ihn errichtete 1261 der Vater das Herzogthum Troppau, bisher ein Bestandtheil Mährens. So lautet die gewöhnliche Ansicht, gegen die, obgleich die Nach- richten so spärlich sind, sich Mehreres einwenden lässt. Es ist schon viel darüber gestritten worden, wer die Mutter unseres Herzogs gewesen 1). Auffallend ist es, dass wir von einer Kunringerin Agnes in jener Zeit sonst gar nichts wissen 2), dagegen aber Otokars natürliche Tochter Agnes einen Kunring, Heinrich den Marschall von Österreich, heirathete. Es ist daher die Vermuthung gestattet, dass diese letztere zu der Behauptung Anlass gab, Otokars Geliebte sei eine Kunringerin gewesen. * 1) Frast hat in Hormayrs Archiv 1819 Nr. 126 zu beweisen versucht, dass Otokars Geliebte keine Kunringerin gewesen, dagegen hat Meinert in den Wiener Jahr- büchern für Literatur, 22. Bd., Anzeigeblatt p. 34, an dieser festgehalten. 2) Vgl. die Stammtafel der Kunringe in der Abhandlung Herrn v. Meillers: Die Herren von Hindberg, im 8. Bde. der Denkschriften der kais. Akademie.
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6 Das Jahr 1236 als Geburtsjahr ist ebenfalls willkürlich ange- nommen. Die einzige Angabe, welche einen wenn auch nur wahr- scheinlichen Schluss auf Nikolaus Geburtsjahr zulässt, ist die, dass er 1273 vom Vater, als dieser im Kriege mit Ungarn his Raab vor- drang, nebst 50 anderen zum Ritter geschlagen wurde 1). Da nun der junge Knappe gewöhnlich im 20. oder 21. Jahre den Ritterschlag erhielt, so würde dies, auf Herzog Nikolaus ange- wendet, 1252—1253 als Geburtsjahr ergeben. Indess ist dieses Resultat unsicher, da bei Fürstenkindern die gewöhnlichen Bestim- mungen wohl nicht immer beobachtet werden 2). Acht Jahre bereits war Otokar verehlicht, ohne dass er einen Erben seiner Siege und seiner Macht erhalten hätte. Der Versuch, den unehelichen Nikolaus vom Papste legitimiren zu lassen, um ihn im Nothfalle zum Thronerben zu erklären, gelang nur theilweise. Der Papst Alexander IV. befähigte Nikolaus wohl zur Annahme welt- licher Ehrenstellen und Würden 3), erklärte aber in einer zweiten Bulle vom 21. October 4) , dass es nicht seine Absicht gewesen sei, die unehelichen Kinder zur Thronfolge zu berechtigen. Des Vaters Sorge musste einen anderen Ausweg suchen, um seinem Kinde eine ehrenhafte Stellung zu geben. Otokar soll daher 1261 Troppau von Mähren getrennt und es zu einem für Nikolaus bestimmten Herzogthum erhoben haben. Für das Jahr 1261 spricht, da wir keine urkundliche Nachricht darüber haben, eben nur der Umstand, dass Otokar bald nachdem 1) Illic similiter omnes municiones machinis et pugna fortissima usque in Rab rex suo dominio subjugavit ibique 50 milites eum filio regis Boemie gladio sunt ac- cineti. Cont. Vind. Pertz, Mon. XI. 705. — Unter filius regis kann hier offenbar nur Nikolaus gemeint sein, da Wenzel (Il.), geboren am 27. Sept. 1271, damals erst 2 Jahre alt war. Frast hat a. a. O. aus der übrigens unechten Bestätigungsurkunde des Iglauer Bergrechtes von 1248—49 Wenzels und Otokars (Cod d. Mor. III. 117) heraus- lesen wollen, dass Letzterer schon damals einen Sohn gehabt, der Niemand an- derer gewesen sein könne, als unser Nikolaus. Schon Meinert a. a. O. hat nun auf- merksam gemacht, dass sich die Worte una cum filio nostro nicht auf Nikolaus, sondern auf Otokar beziehen. — Vgl. über die Urkunde Chlumecky, Regesten der Archive Mährens p. 10. Urk. vom 6. Oct. 1260 im Cod. d. Mor. III. 283. 4) Ibid. III. 289. 3)
6 Das Jahr 1236 als Geburtsjahr ist ebenfalls willkürlich ange- nommen. Die einzige Angabe, welche einen wenn auch nur wahr- scheinlichen Schluss auf Nikolaus Geburtsjahr zulässt, ist die, dass er 1273 vom Vater, als dieser im Kriege mit Ungarn his Raab vor- drang, nebst 50 anderen zum Ritter geschlagen wurde 1). Da nun der junge Knappe gewöhnlich im 20. oder 21. Jahre den Ritterschlag erhielt, so würde dies, auf Herzog Nikolaus ange- wendet, 1252—1253 als Geburtsjahr ergeben. Indess ist dieses Resultat unsicher, da bei Fürstenkindern die gewöhnlichen Bestim- mungen wohl nicht immer beobachtet werden 2). Acht Jahre bereits war Otokar verehlicht, ohne dass er einen Erben seiner Siege und seiner Macht erhalten hätte. Der Versuch, den unehelichen Nikolaus vom Papste legitimiren zu lassen, um ihn im Nothfalle zum Thronerben zu erklären, gelang nur theilweise. Der Papst Alexander IV. befähigte Nikolaus wohl zur Annahme welt- licher Ehrenstellen und Würden 3), erklärte aber in einer zweiten Bulle vom 21. October 4) , dass es nicht seine Absicht gewesen sei, die unehelichen Kinder zur Thronfolge zu berechtigen. Des Vaters Sorge musste einen anderen Ausweg suchen, um seinem Kinde eine ehrenhafte Stellung zu geben. Otokar soll daher 1261 Troppau von Mähren getrennt und es zu einem für Nikolaus bestimmten Herzogthum erhoben haben. Für das Jahr 1261 spricht, da wir keine urkundliche Nachricht darüber haben, eben nur der Umstand, dass Otokar bald nachdem 1) Illic similiter omnes municiones machinis et pugna fortissima usque in Rab rex suo dominio subjugavit ibique 50 milites eum filio regis Boemie gladio sunt ac- cineti. Cont. Vind. Pertz, Mon. XI. 705. — Unter filius regis kann hier offenbar nur Nikolaus gemeint sein, da Wenzel (Il.), geboren am 27. Sept. 1271, damals erst 2 Jahre alt war. Frast hat a. a. O. aus der übrigens unechten Bestätigungsurkunde des Iglauer Bergrechtes von 1248—49 Wenzels und Otokars (Cod d. Mor. III. 117) heraus- lesen wollen, dass Letzterer schon damals einen Sohn gehabt, der Niemand an- derer gewesen sein könne, als unser Nikolaus. Schon Meinert a. a. O. hat nun auf- merksam gemacht, dass sich die Worte una cum filio nostro nicht auf Nikolaus, sondern auf Otokar beziehen. — Vgl. über die Urkunde Chlumecky, Regesten der Archive Mährens p. 10. Urk. vom 6. Oct. 1260 im Cod. d. Mor. III. 283. 4) Ibid. III. 289. 3)
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er die päpstliche Legitimation seiner Kinder erhalten, für diese be- dacht gewesen sein werde. Allein sicher ist diese Angabe nicht 1), vielmehr differiren die Meinungen älterer und neuerer Schriftsteller darüber sehr bedeutend, 1254—1273 2). So viel aber kann als ausgemacht gelten, dass Niko- laus Troppau vor 1269 erhielt, denn in diesem Jahre erscheint er bereits als dominus Opavie unter den Zeugen in den Urkunden seines Vaters 3). Eine andere Frage ist die, ob Nikolaus das Troppauer Land als Herzogthum, als Lehen der böhmischen Krone, — oder als Appanage nach Art der früheren Theilfürstenthümer erhalten hat. Gegen die erstere Ansicht, dass Nikolaus Troppau als Herzog- thum erhalten, lässt sich die später noch zu besprechende Thatsache anführen, dass Wenzel II., des Nikolaus Halbbruder, diesen in sei- nem Besitze angriff und Nikolaus jahrelang sein Herzogthum meiden musste, und dass er selbst in seinen Urkunden nie von einem duca- tus, sondern nur von der terra oder provincia Oppaviensis redet. Und doch spricht Karl IV. in der goldenen Bulle vom 7. April 1348 4) neben andern Privilegien von der donatio clare memorie illustris et excellentis principis domini Ottakari secundi quondam Boemie regis.... dum terram Moravie dividens ducatum et principatum Oppauiensem creavit ex novo,.... deren Originale von einigen Fürsten, dem Bischofe Johann von Olmütz, Johann von Mähren und Nikolaus (II) von Troppau geprüft worden seien. Warum hat Nikolaus I. von dieser Urkunde nicht gegen Wenzel Gebrauch gemacht, der sie denn doch hätte berücksichtigen müssen? warum spricht Nikolaus II. 5), als er 1318 mit Troppau belehnt wird, 1) Obgleich Boček in seiner Abhandlung: Mähren unter Rudolf I. Prag 1835, p. 33 Anm. 70 sagt, es gebe darüber verlässliche und urkundliche Daten. Das Jahr 1234 gibt eine im vorigen Jahrh. für das Lichtensteinische Haus abge- fasste Schrift an. (Dudik, Stellung des H. Troppau zu Mähren p. 253. Beil. XV). Dlugoss, lib. II und nach ihm Mathias de Miechovia und Cromer nehmen das Jahr 1273 an. Urk. Otok. vom 4. Juli 1269 im Cod. d. Mor. IV, 27. 4) Cod. dipl. Mor. VII, 564. Der betreffende Passus geht dann auch in andere Ur- kunden staatsrechtlicher Natur über, so in die des Markgrafen Johann von Mähren 2) 3) v von 1350. (Sommersberg, I, 976.) 5) Urk. vom 3. Juli 1318 (Cod. dipl. Mor. Vl. 108) : contulerit in perpetuum terram seu ducatum suum Oppauiensem. . o% a. K„ F J R ☞ „l„ra „Sm.
er die päpstliche Legitimation seiner Kinder erhalten, für diese be- dacht gewesen sein werde. Allein sicher ist diese Angabe nicht 1), vielmehr differiren die Meinungen älterer und neuerer Schriftsteller darüber sehr bedeutend, 1254—1273 2). So viel aber kann als ausgemacht gelten, dass Niko- laus Troppau vor 1269 erhielt, denn in diesem Jahre erscheint er bereits als dominus Opavie unter den Zeugen in den Urkunden seines Vaters 3). Eine andere Frage ist die, ob Nikolaus das Troppauer Land als Herzogthum, als Lehen der böhmischen Krone, — oder als Appanage nach Art der früheren Theilfürstenthümer erhalten hat. Gegen die erstere Ansicht, dass Nikolaus Troppau als Herzog- thum erhalten, lässt sich die später noch zu besprechende Thatsache anführen, dass Wenzel II., des Nikolaus Halbbruder, diesen in sei- nem Besitze angriff und Nikolaus jahrelang sein Herzogthum meiden musste, und dass er selbst in seinen Urkunden nie von einem duca- tus, sondern nur von der terra oder provincia Oppaviensis redet. Und doch spricht Karl IV. in der goldenen Bulle vom 7. April 1348 4) neben andern Privilegien von der donatio clare memorie illustris et excellentis principis domini Ottakari secundi quondam Boemie regis.... dum terram Moravie dividens ducatum et principatum Oppauiensem creavit ex novo,.... deren Originale von einigen Fürsten, dem Bischofe Johann von Olmütz, Johann von Mähren und Nikolaus (II) von Troppau geprüft worden seien. Warum hat Nikolaus I. von dieser Urkunde nicht gegen Wenzel Gebrauch gemacht, der sie denn doch hätte berücksichtigen müssen? warum spricht Nikolaus II. 5), als er 1318 mit Troppau belehnt wird, 1) Obgleich Boček in seiner Abhandlung: Mähren unter Rudolf I. Prag 1835, p. 33 Anm. 70 sagt, es gebe darüber verlässliche und urkundliche Daten. Das Jahr 1234 gibt eine im vorigen Jahrh. für das Lichtensteinische Haus abge- fasste Schrift an. (Dudik, Stellung des H. Troppau zu Mähren p. 253. Beil. XV). Dlugoss, lib. II und nach ihm Mathias de Miechovia und Cromer nehmen das Jahr 1273 an. Urk. Otok. vom 4. Juli 1269 im Cod. d. Mor. IV, 27. 4) Cod. dipl. Mor. VII, 564. Der betreffende Passus geht dann auch in andere Ur- kunden staatsrechtlicher Natur über, so in die des Markgrafen Johann von Mähren 2) 3) v von 1350. (Sommersberg, I, 976.) 5) Urk. vom 3. Juli 1318 (Cod. dipl. Mor. Vl. 108) : contulerit in perpetuum terram seu ducatum suum Oppauiensem. . o% a. K„ F J R ☞ „l„ra „Sm.
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8 von diesem als dem König Johann gehörig? Es scheint also, dass diese Schenkungsurkunde Otokars 1348 erst geschaffen wurde 1) — ein Vorgehen, das nicht vereinzelt dasteht und in der persönlichen Zuneigung Karls IV. zu Nikolaus II., abgesehen von politischen Gründen, seine Erklärung findet. Es dürfte daher die Annahme die richtige sein, das Nikolaus Troppau zur Appanage erhielt; die Idee eines böhmischen Fürstenstandes, wie sie sich unter Karl IV. zeigt, war unter Otokar noch nicht vorhanden 2). Nikolaus wurde am Hofe des Vaters erzogen, er begleitete, wie schon erwähnt wurde, denselben auf dem Zuge nach Ungarn 1273, erscheint 1278 7. Februar noch in Prag s) und begab sich endlich mit dem Vater zum letzten Kampfe desselben, in den Krieg gegen Rudolf. In der Schlacht am Marchfelde 25. August 1278 wurde Niko- aus, der seinem Vater kräftig beistand, gefangen und nach Ungarn geführt, von wo er erst nach 2 Jahren zurückkehren sollte 4). Nach dem Siege im Marchfelde brach König Rudolf auf und drang in Mähren ein, um nach Böhmen vorzurücken. Der Sohn des gefallenen Otokar, Wenzel II., war erst 7 Jahre alt, und nun entstand ein Streit um die Vormundschaft zwischen der Mutter, der Königin Kunigunde, und dem Neffen Otokars, dem Markgrafen Otto von Bran- denburg. Die Erstere wollte mit Rudolf einen Vertrag schliessen und ihm die Vormundschaft übertragen 5). Derselbe ging darauf ein, ver- 1) Es wurde ja damals auch die Belehnungsurkunde Richards von 1262 bestätigt, deren Authenticität ebenfalls zweifelh aft ist. Ich verweise auf die weiteren Ausführungen hei Dudik a. a. O. p. 18 u. 256. Doch ist zu beachten, dass Dudik die Urkunde der Herzoge Boleslaw und Heinrich von Breslan vom Jahre 1311 nach dem schlechten Abdruck im Cod. dipl. Mor. V, 133 in das Jahr 1302 setzt und daraus seine Schlüsse zicht. — Vgl. ferner Ficker, Vom Reichsfürstenstand, Innsbruck 1861, p. 123. 3) Balbin, miscellanea VIII. 158. 4) Simon de Keza: filius vero ejus (se. Otokari) dux Nicolaus in Hungariam dedu- citur captivatus, bei Endlicher, Mon. Arp. St. Gallen 1848. p. 121. 5) Am 29. September 1278 ist der Gesandte Kunigundens, Jerozlaus von Krawař, bei Rudolf, vgl. Boček, Mähren etc. p. 53. 2)
8 von diesem als dem König Johann gehörig? Es scheint also, dass diese Schenkungsurkunde Otokars 1348 erst geschaffen wurde 1) — ein Vorgehen, das nicht vereinzelt dasteht und in der persönlichen Zuneigung Karls IV. zu Nikolaus II., abgesehen von politischen Gründen, seine Erklärung findet. Es dürfte daher die Annahme die richtige sein, das Nikolaus Troppau zur Appanage erhielt; die Idee eines böhmischen Fürstenstandes, wie sie sich unter Karl IV. zeigt, war unter Otokar noch nicht vorhanden 2). Nikolaus wurde am Hofe des Vaters erzogen, er begleitete, wie schon erwähnt wurde, denselben auf dem Zuge nach Ungarn 1273, erscheint 1278 7. Februar noch in Prag s) und begab sich endlich mit dem Vater zum letzten Kampfe desselben, in den Krieg gegen Rudolf. In der Schlacht am Marchfelde 25. August 1278 wurde Niko- aus, der seinem Vater kräftig beistand, gefangen und nach Ungarn geführt, von wo er erst nach 2 Jahren zurückkehren sollte 4). Nach dem Siege im Marchfelde brach König Rudolf auf und drang in Mähren ein, um nach Böhmen vorzurücken. Der Sohn des gefallenen Otokar, Wenzel II., war erst 7 Jahre alt, und nun entstand ein Streit um die Vormundschaft zwischen der Mutter, der Königin Kunigunde, und dem Neffen Otokars, dem Markgrafen Otto von Bran- denburg. Die Erstere wollte mit Rudolf einen Vertrag schliessen und ihm die Vormundschaft übertragen 5). Derselbe ging darauf ein, ver- 1) Es wurde ja damals auch die Belehnungsurkunde Richards von 1262 bestätigt, deren Authenticität ebenfalls zweifelh aft ist. Ich verweise auf die weiteren Ausführungen hei Dudik a. a. O. p. 18 u. 256. Doch ist zu beachten, dass Dudik die Urkunde der Herzoge Boleslaw und Heinrich von Breslan vom Jahre 1311 nach dem schlechten Abdruck im Cod. dipl. Mor. V, 133 in das Jahr 1302 setzt und daraus seine Schlüsse zicht. — Vgl. ferner Ficker, Vom Reichsfürstenstand, Innsbruck 1861, p. 123. 3) Balbin, miscellanea VIII. 158. 4) Simon de Keza: filius vero ejus (se. Otokari) dux Nicolaus in Hungariam dedu- citur captivatus, bei Endlicher, Mon. Arp. St. Gallen 1848. p. 121. 5) Am 29. September 1278 ist der Gesandte Kunigundens, Jerozlaus von Krawař, bei Rudolf, vgl. Boček, Mähren etc. p. 53. 2)
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9 sprach die Regierung zu übernehmen und wies der Königin ein Leib- gedinge von 3000 Mark auf die Troppauer Provinz an (Herbst 1278) 1). Dagegen rüstete nun Otto und die meist ihm anhangenden Ba- rone, doch kam es, da auch Rudolf neue Streitkräfte aus Österreich und Steiermark an sich gezogen hatte, zu keiner Schlacht, sondern zu dem Vertrage von Czaslau, nach dem Otto die Vormundschaft auf 5 Jahre, Rudolf auf eben diese Zeit Mähren erhielt. Was hin- sichtlich Kunigundens bestimmt wurde, ist unbekannt, doch scheint die frühere Ubereinkunft derselben mit Rudolf hinsichtlich ihres Leib- gedinges bestätigt worden zu sein. Allein der abgeschlossene Friede wie die darauf folgenden Hoch- zeitsfeierlichkeiten zu Iglau vermochten dem Lande nicht die nöthige Ruhe zu geben. Nach dem Abzuge König Rudolfs erschien Markgraf Otto und bemächtigte sich Prags, des königlichen Schlosses und der Familie ; Kunigunde wurde am 25. Jänner 1279 Nachts nach der Burg Besig gebracht. Die Haft, in der Kunigunde sich nun befand, scheint denn doch nicht so streng gewesen zu sein 2), da die Königin schon am 12. Fe- bruar 1279 von Prag aus den Johannitern in Gröbnik bei Leobschütz ein Privilegium ertheilte 3). Im Frühlinge aber floh sie, nachdem ihr die Gefangenschaft unerträglich geworden, nach Mähren und kam nach Brünn, wohin die Macht des Markgrafen nicht reichte. Anstatt aber gegen letztern zu zichen, wie es die sich um Kunigunde sam- melnden mährischen Barone beabsichtigten, zog es diese vor, sich in die ihr zugewiesene Troppauer Provinz zu begeben 4), wo sie wahrscheinlich im Sommer (Juli) anlangte, begleitet von vielen Waffengefährten ihres Gemals wie Herbord von Füllstein, der sich in der Schlacht am Marchfelde hervorgethan, Benesch von Beneschau, der 1253 Troppau gegen die Polen und Russen vetheidigt hatte — vielleicht aber auch schon von Zawisch von Falkenstein. 1) Ibid. p. 37, vgl. Chronicon Colmar, bei Böhmer, Fontes lI. 63. 2) Vgl. Palacky II. 1. p. 329. — Boček, Mähren, p. 24 Spricht von „strenger deut- schen Hut“. 3) Cod. dipl. Mor. 1V. 221. 4) Et arrepto itinere cum deberet venire in Moraviam, divertit gressus suos in Opa- viam . . . . Cont. Prag. Cosmae, Pertz, Mon. XI. p. 200.
9 sprach die Regierung zu übernehmen und wies der Königin ein Leib- gedinge von 3000 Mark auf die Troppauer Provinz an (Herbst 1278) 1). Dagegen rüstete nun Otto und die meist ihm anhangenden Ba- rone, doch kam es, da auch Rudolf neue Streitkräfte aus Österreich und Steiermark an sich gezogen hatte, zu keiner Schlacht, sondern zu dem Vertrage von Czaslau, nach dem Otto die Vormundschaft auf 5 Jahre, Rudolf auf eben diese Zeit Mähren erhielt. Was hin- sichtlich Kunigundens bestimmt wurde, ist unbekannt, doch scheint die frühere Ubereinkunft derselben mit Rudolf hinsichtlich ihres Leib- gedinges bestätigt worden zu sein. Allein der abgeschlossene Friede wie die darauf folgenden Hoch- zeitsfeierlichkeiten zu Iglau vermochten dem Lande nicht die nöthige Ruhe zu geben. Nach dem Abzuge König Rudolfs erschien Markgraf Otto und bemächtigte sich Prags, des königlichen Schlosses und der Familie ; Kunigunde wurde am 25. Jänner 1279 Nachts nach der Burg Besig gebracht. Die Haft, in der Kunigunde sich nun befand, scheint denn doch nicht so streng gewesen zu sein 2), da die Königin schon am 12. Fe- bruar 1279 von Prag aus den Johannitern in Gröbnik bei Leobschütz ein Privilegium ertheilte 3). Im Frühlinge aber floh sie, nachdem ihr die Gefangenschaft unerträglich geworden, nach Mähren und kam nach Brünn, wohin die Macht des Markgrafen nicht reichte. Anstatt aber gegen letztern zu zichen, wie es die sich um Kunigunde sam- melnden mährischen Barone beabsichtigten, zog es diese vor, sich in die ihr zugewiesene Troppauer Provinz zu begeben 4), wo sie wahrscheinlich im Sommer (Juli) anlangte, begleitet von vielen Waffengefährten ihres Gemals wie Herbord von Füllstein, der sich in der Schlacht am Marchfelde hervorgethan, Benesch von Beneschau, der 1253 Troppau gegen die Polen und Russen vetheidigt hatte — vielleicht aber auch schon von Zawisch von Falkenstein. 1) Ibid. p. 37, vgl. Chronicon Colmar, bei Böhmer, Fontes lI. 63. 2) Vgl. Palacky II. 1. p. 329. — Boček, Mähren, p. 24 Spricht von „strenger deut- schen Hut“. 3) Cod. dipl. Mor. 1V. 221. 4) Et arrepto itinere cum deberet venire in Moraviam, divertit gressus suos in Opa- viam . . . . Cont. Prag. Cosmae, Pertz, Mon. XI. p. 200.
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10 In Grätz bei Troppau nun hielt die Königin Hof und herrschte als „Herrin des Landes“ durch das ganze Jahr 1279 1) — während Nikolaus noch in der ungarischen Gefangenschaft schmachtete. Es ist hinlänglich bekannt, was nun folgte, dass Kunigunde an dem schönen Zawisch, dessen Bekanntschaft mit der Königin wohl nicht aus der neuesten Zeit datirte, Gefallen fand, sich mit ihm heimlich vermählte, und einen Knaben gebar, dem sie nun das ihr als Witthum überlassene Land zuwenden wollte. Allein der gefangene Nikolaus, der so um sein Recht betrogen werden sollte, fand einen einflussreichen Freund, den Bischof Bruno von Olmütz2). Er war es, der sich bei dem deufschen Könige für ihn verwandte und nicht nur Verzeihung, sondern auch das Versprechen Rudolfs erwirkte, für Nikolaus bei dem Könige von Böhmen und überall, wo er seiner Ver- mittlung bedürfen sollte, eintreten zu wollen 3). Nikolaus wurde nun aus der Gefangenschaft befreit und von Bischof Bruno wahrscheinlich im Mai 1280 nach Troppau geführt4). Ob dies auf gewaltsame Weise geschah, wissen wir nicht 5), sicher ist nur, dass Kunigunde sich noch 1281 (Februar?) in Leobschütz aufhielt 6), nachdem sie Ende 1280 in Prag gewesen, wo sie mit dem Markgrafen einen Vertrag geschlossen hatte, der ihr einen Jahres- gehalt von 1200 Mark sicherte. Nikolaus war nun Herr des Landes 7), allein nicht unbestrittener, denn er fand Opposition in diesem selbst 1) Die betreffenden Urkunden finden sich Cod. dipl. Mor. IV. 229, 230, V. 272, in Bočeks Mähren ete. 2) Boček, Mähren, p. 34 und nach ihm Palacky, II. 1. p. 341 nennen Bruno den Vormund des Nikolaus, ohne dafür eine Quelle anzugeben. 3) Bodmann, Cod. epist. 219, und Boček, Mähren p. 72. 4) Wenigstens befand sich Bruno mit vielen Edlen Mährens und Troppaus am 10. Mai in Katscher, 2 Meil. v. Troppau. Boček a. a. O. p. 75. 5) Boček a. a. O. p. 34 sagt zwar, dass die Einsetzung des Nikolaus in Troppau mit Waffengewalt geschehen sei. Allein die einzige Quelle dafür ist der Welehrader Anonymus, den ich wegen seiner Zweifelhaftigkeit lieber bei Seite liess. Vgl. Wattenbach, Geschichtsquellen, 2. Aufl. 536. 6) Cod. d. Mor. IV. 264. Die Urkunde hat kein Tagesdatum, eine Abschrift, die sich im Troppauer Landesarchiv befinden soll, hat III. Idus Februarii. — Auffallend ist das Jahr 1281. Palacky hat dieselbe Urkunde in seinen Formelbüchern zum Jahre 1279 — so lang aber aus dem Original nicht dargethan wird, dass die Jahreszahl falsch ist, wird man daran nicht zweifeln dürfen. 7) Schon am 16. April 1281 wird er dux Oppaviensis provinciue genannt. Excerpt. bei Tiller.
10 In Grätz bei Troppau nun hielt die Königin Hof und herrschte als „Herrin des Landes“ durch das ganze Jahr 1279 1) — während Nikolaus noch in der ungarischen Gefangenschaft schmachtete. Es ist hinlänglich bekannt, was nun folgte, dass Kunigunde an dem schönen Zawisch, dessen Bekanntschaft mit der Königin wohl nicht aus der neuesten Zeit datirte, Gefallen fand, sich mit ihm heimlich vermählte, und einen Knaben gebar, dem sie nun das ihr als Witthum überlassene Land zuwenden wollte. Allein der gefangene Nikolaus, der so um sein Recht betrogen werden sollte, fand einen einflussreichen Freund, den Bischof Bruno von Olmütz2). Er war es, der sich bei dem deufschen Könige für ihn verwandte und nicht nur Verzeihung, sondern auch das Versprechen Rudolfs erwirkte, für Nikolaus bei dem Könige von Böhmen und überall, wo er seiner Ver- mittlung bedürfen sollte, eintreten zu wollen 3). Nikolaus wurde nun aus der Gefangenschaft befreit und von Bischof Bruno wahrscheinlich im Mai 1280 nach Troppau geführt4). Ob dies auf gewaltsame Weise geschah, wissen wir nicht 5), sicher ist nur, dass Kunigunde sich noch 1281 (Februar?) in Leobschütz aufhielt 6), nachdem sie Ende 1280 in Prag gewesen, wo sie mit dem Markgrafen einen Vertrag geschlossen hatte, der ihr einen Jahres- gehalt von 1200 Mark sicherte. Nikolaus war nun Herr des Landes 7), allein nicht unbestrittener, denn er fand Opposition in diesem selbst 1) Die betreffenden Urkunden finden sich Cod. dipl. Mor. IV. 229, 230, V. 272, in Bočeks Mähren ete. 2) Boček, Mähren, p. 34 und nach ihm Palacky, II. 1. p. 341 nennen Bruno den Vormund des Nikolaus, ohne dafür eine Quelle anzugeben. 3) Bodmann, Cod. epist. 219, und Boček, Mähren p. 72. 4) Wenigstens befand sich Bruno mit vielen Edlen Mährens und Troppaus am 10. Mai in Katscher, 2 Meil. v. Troppau. Boček a. a. O. p. 75. 5) Boček a. a. O. p. 34 sagt zwar, dass die Einsetzung des Nikolaus in Troppau mit Waffengewalt geschehen sei. Allein die einzige Quelle dafür ist der Welehrader Anonymus, den ich wegen seiner Zweifelhaftigkeit lieber bei Seite liess. Vgl. Wattenbach, Geschichtsquellen, 2. Aufl. 536. 6) Cod. d. Mor. IV. 264. Die Urkunde hat kein Tagesdatum, eine Abschrift, die sich im Troppauer Landesarchiv befinden soll, hat III. Idus Februarii. — Auffallend ist das Jahr 1281. Palacky hat dieselbe Urkunde in seinen Formelbüchern zum Jahre 1279 — so lang aber aus dem Original nicht dargethan wird, dass die Jahreszahl falsch ist, wird man daran nicht zweifeln dürfen. 7) Schon am 16. April 1281 wird er dux Oppaviensis provinciue genannt. Excerpt. bei Tiller.
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1 1 und bei seinem Halbbruder, König Wenzel II. Die Hauptstadt des Landes Troppau widersetzte sich dem neuen Herrn. Es scheint die Ursache nicht darin gelegen zu sein, dass Kunigunde die Städte für sich gehabt und Herzog Nikolaus den Adel zu sehr begünstigt, denn Jägerndorf nahm Nikolaus — wie es dieser selbst gesteht 1); — als seinen natürlichen Landesherrn auf und unterstützte ihn im Kampfe mit seinen Gegnern. Man wird also einen principiellen Widerstand der Städte nicht annehmen können, wenn es auch wahrscheinlich ist, dass einzelne wie Troppau von Zawisch gewonnen waren. Im J. 1284 endlich, nachdem durch den harten Kampf das Land unendlich gelit- ten, schlossen die Troppaner mit Herzog Nikolaus Frieden 2) und ge- lobten ihm treu anzuhangen und impulsationem domini ac fratris nostri et dei gratia heredis regni Bohemie et marchionatus Moravie, si quam erga nos habere ceperit, quod non credimus, non magis quam alie nostre civitates . . . zu beachten. Man ersieht daraus, dass die Feinde unsers Herzogs von König Wenzel unterstützt wurden, und dies führt uns zu seinem Verhältniss zu seinem Halbbruder. Sein Land hatte Herzog Nikolaus zwar gewonnen, aber die Be- stätigung und die Genehmigung seines Besitzes von Seiten seines Königs hatte er noch nicht erreicht. Am Hofe Wenzels — eines minderjährigen Knaben — war eine wichtige und unserem Herzoge nichts weniger als günstige Veränderung vor sich gegangen. 1283 wurde Kunigunde wieder an den Hof gezogen und im folgenden Jahre die Hochzeit mit Zawisch mit grossem Prunke gefeiert, der nun immer grössern Einfluss über den — wenn auch früh gealterten — königlichen Knaben erhielt. Nachdem er in Böhmen die Ordnung hergestellt, führte er 1286 den König nach Mähren, wo er in Brünn m Jänner eintraf. Gleichzeitig war auch Herzog Nikolaus dahin ge- kommen und schloss mit König Wenzel als Markgraf von Mähren endlich einen Waffenstillstand, Ende Jänner (?) 1286. Über die vorangegangenen Unterhandlungen wissen wir nichts 3), hat sich 1) Urkunde von 1281. Cod. d. Mor. IV. 265: propter merita devotionis eorum, qua se gratos nostre reddiderunt celsitudini et acceptos in eo, quod nobis ad terram nostram Opavie venientibus nos dominum eorum recognoscentes esse naturalem, pie susceperunt ete. 2) Am 3. April 1284. Cod. d. Mor. IV, 285. 3) Nur 1285, 26. Jänner, als der König mit dem römischen Könige in Eger zusam-
1 1 und bei seinem Halbbruder, König Wenzel II. Die Hauptstadt des Landes Troppau widersetzte sich dem neuen Herrn. Es scheint die Ursache nicht darin gelegen zu sein, dass Kunigunde die Städte für sich gehabt und Herzog Nikolaus den Adel zu sehr begünstigt, denn Jägerndorf nahm Nikolaus — wie es dieser selbst gesteht 1); — als seinen natürlichen Landesherrn auf und unterstützte ihn im Kampfe mit seinen Gegnern. Man wird also einen principiellen Widerstand der Städte nicht annehmen können, wenn es auch wahrscheinlich ist, dass einzelne wie Troppau von Zawisch gewonnen waren. Im J. 1284 endlich, nachdem durch den harten Kampf das Land unendlich gelit- ten, schlossen die Troppaner mit Herzog Nikolaus Frieden 2) und ge- lobten ihm treu anzuhangen und impulsationem domini ac fratris nostri et dei gratia heredis regni Bohemie et marchionatus Moravie, si quam erga nos habere ceperit, quod non credimus, non magis quam alie nostre civitates . . . zu beachten. Man ersieht daraus, dass die Feinde unsers Herzogs von König Wenzel unterstützt wurden, und dies führt uns zu seinem Verhältniss zu seinem Halbbruder. Sein Land hatte Herzog Nikolaus zwar gewonnen, aber die Be- stätigung und die Genehmigung seines Besitzes von Seiten seines Königs hatte er noch nicht erreicht. Am Hofe Wenzels — eines minderjährigen Knaben — war eine wichtige und unserem Herzoge nichts weniger als günstige Veränderung vor sich gegangen. 1283 wurde Kunigunde wieder an den Hof gezogen und im folgenden Jahre die Hochzeit mit Zawisch mit grossem Prunke gefeiert, der nun immer grössern Einfluss über den — wenn auch früh gealterten — königlichen Knaben erhielt. Nachdem er in Böhmen die Ordnung hergestellt, führte er 1286 den König nach Mähren, wo er in Brünn m Jänner eintraf. Gleichzeitig war auch Herzog Nikolaus dahin ge- kommen und schloss mit König Wenzel als Markgraf von Mähren endlich einen Waffenstillstand, Ende Jänner (?) 1286. Über die vorangegangenen Unterhandlungen wissen wir nichts 3), hat sich 1) Urkunde von 1281. Cod. d. Mor. IV. 265: propter merita devotionis eorum, qua se gratos nostre reddiderunt celsitudini et acceptos in eo, quod nobis ad terram nostram Opavie venientibus nos dominum eorum recognoscentes esse naturalem, pie susceperunt ete. 2) Am 3. April 1284. Cod. d. Mor. IV, 285. 3) Nur 1285, 26. Jänner, als der König mit dem römischen Könige in Eger zusam-
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12 doch das Friedensinstrument nur in einer höchst ungenauen Form erhalten 1). König Wenzel sicherte dadurch Nikolaus das Herzogthum Trop- pau auf 3 Jahre, doch solle diesem dadurch kein neues Recht er- wachsen. Dagegen wolle er ihn in seinem Besitze gegen die Angriffe, von welcher Seite immer sie kämen, schützen. Die endgiltige Ent- scheidung sei dem Könige Rudolf übertragen. Herzog Nikolaus habe während der 3 Jahre volle Sicherheit für seine Person — widrigen- falls der König dem Banne der Prager und Olmützer Bischöfe ver- falle; endlich werden zu Schiedsrichtern in etwa zwischen den bei- derseitigen Unterthanen entstehenden Streitigkeiten Herzog Heinrich von Baiern und Markgraf Heinrich von Meissen ernannt. Man sieht aus dem Vertrage, dass Herzog Nikolaus in seinem Herzogthume noch manchen Gegner haben mochte, dass aber Zawisch es nicht wagte, ihm jedes Recht abzusprechen und ihn gewaltsam zu verdrängen. Einstweilen sollte Nikolaus das Herzogthum besitzen, ob er sich Zawisch gegenüber werde halten können, war eine andere Frage; man konnte ja bei König Rudolf in einem dem Herzoge un- günstigen Sinne wirken! Dadurch aber, dass man dem deutschen Könige die Entscheidung übertrug, hatte Herzog Nikolaus eine Hand- habe gewonnen, der er sich, wie später wird gezeigt werden, auch bediente. Die Entscheidung des römischen Königs scheint weder innerhalb der 3 Jahre noch auch später gefällt worden zu sein, da Nikolaus, wäre sie ihm ungünstig gewesen, nicht nach 1289 als Herzog von Troppau hätte auftreten können, wie es thatsächlich der Fall war ; andererseits hätte König Wenzel bei einem dem Herzog günstigen menkam, war auch Herzog Nikolaus dort anwesend und bei der feierlichen Ein- weihung der Minoritenkirche betheiligt (ad missam vero prelibatam presens ad- stitit in vestitu deaurato dominus Nicolaus dux Oppauiensis). — Nach Miltheilung meines Freundes Dr. Kürschner in Eger. 1) Formelbuch des Heinricus Italicus, herausgegeben von Voigt im Archiv f. Kunde österr. Geschichtsquellen, 29. Bd. p. 76. Da Herzog Nikolaus schon am 28. Fe- bruar in einer Urkunde Wenzels als dux Opauie vorkömmt, so muss der Ab- schluss des Waffenstillstandes in die zweite Hälfte des Monats Jänner oder in den Anfang des Februar fallen. Auf dieses Datum weisen auch die in der Urkunde er- wähnten chronologischen Angaben, so festum s. Georgii proximo venturum ete.
12 doch das Friedensinstrument nur in einer höchst ungenauen Form erhalten 1). König Wenzel sicherte dadurch Nikolaus das Herzogthum Trop- pau auf 3 Jahre, doch solle diesem dadurch kein neues Recht er- wachsen. Dagegen wolle er ihn in seinem Besitze gegen die Angriffe, von welcher Seite immer sie kämen, schützen. Die endgiltige Ent- scheidung sei dem Könige Rudolf übertragen. Herzog Nikolaus habe während der 3 Jahre volle Sicherheit für seine Person — widrigen- falls der König dem Banne der Prager und Olmützer Bischöfe ver- falle; endlich werden zu Schiedsrichtern in etwa zwischen den bei- derseitigen Unterthanen entstehenden Streitigkeiten Herzog Heinrich von Baiern und Markgraf Heinrich von Meissen ernannt. Man sieht aus dem Vertrage, dass Herzog Nikolaus in seinem Herzogthume noch manchen Gegner haben mochte, dass aber Zawisch es nicht wagte, ihm jedes Recht abzusprechen und ihn gewaltsam zu verdrängen. Einstweilen sollte Nikolaus das Herzogthum besitzen, ob er sich Zawisch gegenüber werde halten können, war eine andere Frage; man konnte ja bei König Rudolf in einem dem Herzoge un- günstigen Sinne wirken! Dadurch aber, dass man dem deutschen Könige die Entscheidung übertrug, hatte Herzog Nikolaus eine Hand- habe gewonnen, der er sich, wie später wird gezeigt werden, auch bediente. Die Entscheidung des römischen Königs scheint weder innerhalb der 3 Jahre noch auch später gefällt worden zu sein, da Nikolaus, wäre sie ihm ungünstig gewesen, nicht nach 1289 als Herzog von Troppau hätte auftreten können, wie es thatsächlich der Fall war ; andererseits hätte König Wenzel bei einem dem Herzog günstigen menkam, war auch Herzog Nikolaus dort anwesend und bei der feierlichen Ein- weihung der Minoritenkirche betheiligt (ad missam vero prelibatam presens ad- stitit in vestitu deaurato dominus Nicolaus dux Oppauiensis). — Nach Miltheilung meines Freundes Dr. Kürschner in Eger. 1) Formelbuch des Heinricus Italicus, herausgegeben von Voigt im Archiv f. Kunde österr. Geschichtsquellen, 29. Bd. p. 76. Da Herzog Nikolaus schon am 28. Fe- bruar in einer Urkunde Wenzels als dux Opauie vorkömmt, so muss der Ab- schluss des Waffenstillstandes in die zweite Hälfte des Monats Jänner oder in den Anfang des Februar fallen. Auf dieses Datum weisen auch die in der Urkunde er- wähnten chronologischen Angaben, so festum s. Georgii proximo venturum ete.
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13 Urtheile diesem nicht cc. 1296 Troppau entziehen können oder im Gegentheile sich auf den Entschied Rudolfs berufen. So war endlich Herzog Nikolaus in seinem Erbe unbestrittener Herrscher, wie dies die von ihm in dieser Zeit (1286—94) ausge- stellten Urkunden beweisen 1). Im Jahre 1289 finden wir H. Nikolaus in Prag bei seinem königlichen Halbbruder 2), der sich von Zawisch inzwischen wieder abgewendet und denselben hatte gefangen nehmen lassen. Herzog Nikolaus würde auch wohl kaum nach Prag gegangen sein, wenn er nicht die Zawisch abgeneigte Stimmung des Hofes gekannt hätte. Nikolaus hatte, wie es scheint, gegründete Ursache, bei Wenzel gegen Zawisch zu wirken. Letzterer hatte nämlich die Herausgabe der ihm von Kunigunde überlieferten königlichen Güter und Schätze verweigert und verlangte als Gegenleistung die Abtre- tung einer Provinz in Mähren für seinen Sohn Jessek, eine Forderung, von der Zawisch selbst nach zweijähriger Gefangenschaft nicht ab- stand. Man wird nun kaum irren — obwohl man hier nur auf Ver- muthungen angewiesen ist, — wenn man annimmt, dass Zawisch Troppau im Auge gehabt; es erklärt sich dann der Eifer, mit dem Nikolaus, die Vollmacht des Königs benützend, seinen langjährigen Gegner vor Frauenberg hinrichten liess, 24. August 1290 s). Herzog Nikolaus scheint nun die Gunst seines königlichen Bru- ders genossen zu haben, denn er begleitete diesen auf dem Zuge nach Polen 1292 , auf dem Wenzel Krakau und Sendomir erlangte 4) ; im folgenden Jahre wird Nikolaus Marschall von Böhmen 5), und noch im Juni des Jahres 1294 finden wir Nikolaus als Herzog von Trop- pau 6). Von 1294—1298 wissen wir über Herzog Nikolaus gar nichts 1) Abgedruckt im Cod. dipl. Mor. IV. Bd. 2) H. Nikolaus ist Zeuge bei der Unterwerfung Herzog Kasimirs von Oppeln und Beuthen, 10. Jänner 1289 (Sommersberg I. 882). Ob diese Zusammenkunft mit dem Brünner Waffenstillstande zusammenhängt? 3) Vgl. Cont. Vind. Pertz, M. XI. 716. Palacky II. 1. 360, und Lorenz, Deutsche Ge- schichte II. p. 504. 4) Nikolaus ist Zeuge in einer Urkunde Wenzels vom 9. October 1292 in Sieradtz. Fiedler, Archiv für Kunde österr. Geschichtsq. XIV. p. 172. Vgl. Röpell, Gesch. Polens p. 690. 5) Er neunt sich marsalcus Boemie in der Urkunde vom 15. Mai 1293. Cod. dipl. Mor. IV. 402. 6) Urkunde vom 14. Juni 1294. Cod. d. Mor. V. 6.
13 Urtheile diesem nicht cc. 1296 Troppau entziehen können oder im Gegentheile sich auf den Entschied Rudolfs berufen. So war endlich Herzog Nikolaus in seinem Erbe unbestrittener Herrscher, wie dies die von ihm in dieser Zeit (1286—94) ausge- stellten Urkunden beweisen 1). Im Jahre 1289 finden wir H. Nikolaus in Prag bei seinem königlichen Halbbruder 2), der sich von Zawisch inzwischen wieder abgewendet und denselben hatte gefangen nehmen lassen. Herzog Nikolaus würde auch wohl kaum nach Prag gegangen sein, wenn er nicht die Zawisch abgeneigte Stimmung des Hofes gekannt hätte. Nikolaus hatte, wie es scheint, gegründete Ursache, bei Wenzel gegen Zawisch zu wirken. Letzterer hatte nämlich die Herausgabe der ihm von Kunigunde überlieferten königlichen Güter und Schätze verweigert und verlangte als Gegenleistung die Abtre- tung einer Provinz in Mähren für seinen Sohn Jessek, eine Forderung, von der Zawisch selbst nach zweijähriger Gefangenschaft nicht ab- stand. Man wird nun kaum irren — obwohl man hier nur auf Ver- muthungen angewiesen ist, — wenn man annimmt, dass Zawisch Troppau im Auge gehabt; es erklärt sich dann der Eifer, mit dem Nikolaus, die Vollmacht des Königs benützend, seinen langjährigen Gegner vor Frauenberg hinrichten liess, 24. August 1290 s). Herzog Nikolaus scheint nun die Gunst seines königlichen Bru- ders genossen zu haben, denn er begleitete diesen auf dem Zuge nach Polen 1292 , auf dem Wenzel Krakau und Sendomir erlangte 4) ; im folgenden Jahre wird Nikolaus Marschall von Böhmen 5), und noch im Juni des Jahres 1294 finden wir Nikolaus als Herzog von Trop- pau 6). Von 1294—1298 wissen wir über Herzog Nikolaus gar nichts 1) Abgedruckt im Cod. dipl. Mor. IV. Bd. 2) H. Nikolaus ist Zeuge bei der Unterwerfung Herzog Kasimirs von Oppeln und Beuthen, 10. Jänner 1289 (Sommersberg I. 882). Ob diese Zusammenkunft mit dem Brünner Waffenstillstande zusammenhängt? 3) Vgl. Cont. Vind. Pertz, M. XI. 716. Palacky II. 1. 360, und Lorenz, Deutsche Ge- schichte II. p. 504. 4) Nikolaus ist Zeuge in einer Urkunde Wenzels vom 9. October 1292 in Sieradtz. Fiedler, Archiv für Kunde österr. Geschichtsq. XIV. p. 172. Vgl. Röpell, Gesch. Polens p. 690. 5) Er neunt sich marsalcus Boemie in der Urkunde vom 15. Mai 1293. Cod. dipl. Mor. IV. 402. 6) Urkunde vom 14. Juni 1294. Cod. d. Mor. V. 6.
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14 und Troppau erscheint wieder im Besitze Wenzels 1). Was die Ur- sache von Herzog Nikolaus' Vertreibung gewesen, ist ganz ungewiss, vertrieben aber wurde er; dies beweisen seine späteren Schritte und die Ausserungen Wenzels 2). Ob sich die Barone, unzufrieden mit seiner Herrschaft, empört, wie dies uns bei seiner zweiten Vertrei- bung erzählt wird, bleibt unentschieden 3). Oder hat sich vielleicht Nikolaus selbstständiger und unabhängiger stellen wollen? Wie wir früher gesehen, hatte er sein Land nicht als Lehen, sondern nur als Appanage erhalten, es lag aber in der Natur der Sache, dass sich bei Nikolaus das Streben entwickeln musste, sich zum selbstständigen Herzog zu machen; die Nachbarschaft Schlesiens wirkte in dieser Beziebung gewiss auf ihn. Wo sich Nikolaus von 1294—98 aufhielt, ist, wie gesagt, ganz unbekannt, in dem letzt genannten Jahre aber scheint eine Annähe- rung zwischen den feindlichen Brüdern herbeigeführt worden zu sein. Am 12. Februar 1298 fand in Wien die grosse Fürstenver- sammlung statt, der König Andreas von Ungarn, Wenzel von Böh- men, Herzog Albrecht von Sachsen u. a. beiwohnten und die unter dem ostensiblen Zweek der Verlobung des böhmischen Kronprinzen mit der ungarischen Prinzessin Elisabeth über den Sturz Adolfs von Nassau und die Erhebung Albrechts von Österreich verhandelte. Dieser wohnte auch Herzog Nikolaus bei4) und bei dieser Gelegen- heit scheint er sich mit Wenzel versöhnt zu haben. Man kann dies daraus schliessen, dass Herzog Nikolaus zwar Troppau nicht zurück- erhielt, dafür aber Statthalter in Polen wurde, wo er 1301— 1305 1) Dessen erste Urkunde für Troppau ist vom 18. Dec. 1296. — Ihid. V. 56. 2) In der Urkunde Wenzels für das Kloster Kamenz vom 25. März 1298 (Cod. dipl. Mor. V. 84) heisst es: villam nostram Trebenowitz, sitam in terra nostra Opa- vie, que quidem terra per alios occupata tune temporis tenebatur, religiosis viris . . . . . donassemus, nuper post revocationem dicte terre ad manus nostras . . . damus. Unter den alios sind wohl nicht, wie Dudik a. a. O., p. 20 meint, Kunigunde und Nikolaus zu verstehen, sondern nur der letztere, Wenzel einem gewissen Günther von Troppau zur Belohnung der einst der Königin Kunigunde von Böhmen treu geleisteten Dienste ein Dorf in der Troppauer Pro- vinz anweist. (Formelbuch des Heinricus Ital. her. v. Voigt. Archiv XXIX. p. 79.) 3) Hieher scheint die Nachricht Pulkawas (Dobner, Mon. III. 251) von der Vertrei- bung des Herzogs zu gehören, der sie irrig zum J. 1290 setzt. 4) Cont. Vind. bei Pertz, M. XI. 720.
14 und Troppau erscheint wieder im Besitze Wenzels 1). Was die Ur- sache von Herzog Nikolaus' Vertreibung gewesen, ist ganz ungewiss, vertrieben aber wurde er; dies beweisen seine späteren Schritte und die Ausserungen Wenzels 2). Ob sich die Barone, unzufrieden mit seiner Herrschaft, empört, wie dies uns bei seiner zweiten Vertrei- bung erzählt wird, bleibt unentschieden 3). Oder hat sich vielleicht Nikolaus selbstständiger und unabhängiger stellen wollen? Wie wir früher gesehen, hatte er sein Land nicht als Lehen, sondern nur als Appanage erhalten, es lag aber in der Natur der Sache, dass sich bei Nikolaus das Streben entwickeln musste, sich zum selbstständigen Herzog zu machen; die Nachbarschaft Schlesiens wirkte in dieser Beziebung gewiss auf ihn. Wo sich Nikolaus von 1294—98 aufhielt, ist, wie gesagt, ganz unbekannt, in dem letzt genannten Jahre aber scheint eine Annähe- rung zwischen den feindlichen Brüdern herbeigeführt worden zu sein. Am 12. Februar 1298 fand in Wien die grosse Fürstenver- sammlung statt, der König Andreas von Ungarn, Wenzel von Böh- men, Herzog Albrecht von Sachsen u. a. beiwohnten und die unter dem ostensiblen Zweek der Verlobung des böhmischen Kronprinzen mit der ungarischen Prinzessin Elisabeth über den Sturz Adolfs von Nassau und die Erhebung Albrechts von Österreich verhandelte. Dieser wohnte auch Herzog Nikolaus bei4) und bei dieser Gelegen- heit scheint er sich mit Wenzel versöhnt zu haben. Man kann dies daraus schliessen, dass Herzog Nikolaus zwar Troppau nicht zurück- erhielt, dafür aber Statthalter in Polen wurde, wo er 1301— 1305 1) Dessen erste Urkunde für Troppau ist vom 18. Dec. 1296. — Ihid. V. 56. 2) In der Urkunde Wenzels für das Kloster Kamenz vom 25. März 1298 (Cod. dipl. Mor. V. 84) heisst es: villam nostram Trebenowitz, sitam in terra nostra Opa- vie, que quidem terra per alios occupata tune temporis tenebatur, religiosis viris . . . . . donassemus, nuper post revocationem dicte terre ad manus nostras . . . damus. Unter den alios sind wohl nicht, wie Dudik a. a. O., p. 20 meint, Kunigunde und Nikolaus zu verstehen, sondern nur der letztere, Wenzel einem gewissen Günther von Troppau zur Belohnung der einst der Königin Kunigunde von Böhmen treu geleisteten Dienste ein Dorf in der Troppauer Pro- vinz anweist. (Formelbuch des Heinricus Ital. her. v. Voigt. Archiv XXIX. p. 79.) 3) Hieher scheint die Nachricht Pulkawas (Dobner, Mon. III. 251) von der Vertrei- bung des Herzogs zu gehören, der sie irrig zum J. 1290 setzt. 4) Cont. Vind. bei Pertz, M. XI. 720.
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15 sich aufgehalten zu haben scheint 1). Allein Nikolaus mochte einsehen, dass König Wenzel ihm freiwillig sein Erbe nicht werde zurückgeben wollen; er wandte sich daher an den römischen König Albrecht, 1303. Die politische Lage war diesem Schritte sehr günstig. Albrecht war sowohl über den Machtzuwachs Böhmens, das 1300 Polen er- warb und bald darauf Ungarn an sich zu bringen suchte, als über dessen Bündniss mit Frankreich besorgt, die Situation zwischen dem Wiener und Prager Hofe war daher sehr gespannt. Ende des Jahres 1303 forderte König Albrecht die Herausgabe Ungarns, Polens und anderer Gebiete, darunter auch Troppau. von König Wenzel 2). Der unglückliche Zug Albrechts, sowie der bald erfolgende Tod Wenzels (21. Juni 1305) führten zu einem Frieden (5. August 1305), in dem Albrecht von seinen Forderungen abstand. Dadurch aber war Herzog Nikolaus um eine Hoffnung ärmer geworden. Nachdem er sich den Feinden des Königs angeschlossen, durfte er kaum noch hoffen, je wieder sein Herzogthum zu betreten. Da kam die Katastrophe, welche Böhmen traf, Herzog Nikolaus zu Hülfe. Nach etwas mehr als einjähriger Regierung wurde König Wenzel III. am 4. August 1306 ermordet und so der böhmische Thron erledigt. In den darauf 2) 1) 1301, Juni, ist er in Posen (Narusezewicz VIII. 75), 1305, 8. Jänner in Pysdra laut der Urkunde, in welcher er als capitaneus regni Polonie befiehlt, dass dem Kloster Lad der Besitz des Dorfes Kossuty gesichert werde (Muczkowsky und Rzyszczewski, cod. dipl. Poloniae I. 165), vgl. Caro, Geschichte Polens p. 6. Dies meldet Otokars Reimehronik (Pez, III. 701) : Er empot im auch mer Im het Klag getan Herzog Lukat von Polan, Daz in in het entwert und mit Gewalt pehert zwayer seiner Land die im zu erb waren penannt Zudmer, Krakaw; Und das Land zu Troppaw, das het er neulich abgetan seinem Bruder Herzog Niklan Mit Gewalt und an Recht. Die anderen Quellen, so das Chron, aulae regiae (Dobner, Mon. IV. 141) reden von Troppan allerdings nicht, dies darf aber kein Grund sein, an der Angabe des Reimehronisten zu zweifeln. Vgl. Kopp, Geschichte der eidgenössischen Bünde III. 2. 346. Lichnowsky, Geschichte des Hauses Habsburg V. 238.
15 sich aufgehalten zu haben scheint 1). Allein Nikolaus mochte einsehen, dass König Wenzel ihm freiwillig sein Erbe nicht werde zurückgeben wollen; er wandte sich daher an den römischen König Albrecht, 1303. Die politische Lage war diesem Schritte sehr günstig. Albrecht war sowohl über den Machtzuwachs Böhmens, das 1300 Polen er- warb und bald darauf Ungarn an sich zu bringen suchte, als über dessen Bündniss mit Frankreich besorgt, die Situation zwischen dem Wiener und Prager Hofe war daher sehr gespannt. Ende des Jahres 1303 forderte König Albrecht die Herausgabe Ungarns, Polens und anderer Gebiete, darunter auch Troppau. von König Wenzel 2). Der unglückliche Zug Albrechts, sowie der bald erfolgende Tod Wenzels (21. Juni 1305) führten zu einem Frieden (5. August 1305), in dem Albrecht von seinen Forderungen abstand. Dadurch aber war Herzog Nikolaus um eine Hoffnung ärmer geworden. Nachdem er sich den Feinden des Königs angeschlossen, durfte er kaum noch hoffen, je wieder sein Herzogthum zu betreten. Da kam die Katastrophe, welche Böhmen traf, Herzog Nikolaus zu Hülfe. Nach etwas mehr als einjähriger Regierung wurde König Wenzel III. am 4. August 1306 ermordet und so der böhmische Thron erledigt. In den darauf 2) 1) 1301, Juni, ist er in Posen (Narusezewicz VIII. 75), 1305, 8. Jänner in Pysdra laut der Urkunde, in welcher er als capitaneus regni Polonie befiehlt, dass dem Kloster Lad der Besitz des Dorfes Kossuty gesichert werde (Muczkowsky und Rzyszczewski, cod. dipl. Poloniae I. 165), vgl. Caro, Geschichte Polens p. 6. Dies meldet Otokars Reimehronik (Pez, III. 701) : Er empot im auch mer Im het Klag getan Herzog Lukat von Polan, Daz in in het entwert und mit Gewalt pehert zwayer seiner Land die im zu erb waren penannt Zudmer, Krakaw; Und das Land zu Troppaw, das het er neulich abgetan seinem Bruder Herzog Niklan Mit Gewalt und an Recht. Die anderen Quellen, so das Chron, aulae regiae (Dobner, Mon. IV. 141) reden von Troppan allerdings nicht, dies darf aber kein Grund sein, an der Angabe des Reimehronisten zu zweifeln. Vgl. Kopp, Geschichte der eidgenössischen Bünde III. 2. 346. Lichnowsky, Geschichte des Hauses Habsburg V. 238.
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16 folgenden Wirren, in denen auch die böhmische Herrschaft in Polen zusammenbrach, gelang es unserm Herzog, sein Land wieder zu er- langen. Die Städte schlossen sich diesmal offen dem Herzoge an, der am 18. December 1306 seinen 4 Städten Troppau, Leobschütz, Jägerndorf und Freudenthal aus Erkenntlichkeit, dass sie sich seiner Herrschaft neuerdings unterworfen, als dux, dominus et verns heres terre Opavie die Privilegien bestätigte 1). Leider ist uns über diesen letzten Abschnitt der Regierungsthätigkeit des Herzogs Nikolaus wenig überliefert, zwei Urkunden aber aus den Jahren 1307 und 1308 geben uns die Gewissheit, dass er bis 1308 in seinem Herzogthume ungehindert herrschte 2). Allein es war ihm nicht beschieden, fried- lich bis zu seinem Tode sein Erbe zu beherrschen. Die Barone des Landes — so wird uns erzählt — unzufrieden mit den Massregeln des Herzogs, widersetzten sich ihm und zwangen ihn, seinem Her- zogthume zum zweitenmale den Rücken zu kehren, wahrscheinlich 1309 3). Wohin sich Nikolaus begab, wissen wir nicht, wohl nach Brünn, wo er im Juli 1318 starb, arm an Gütern, reich an Tugenden, wie Abt Peter von Königssaal sagt 4), durch mannigfache Schicksalsschläge geprüft. Es mochte sein Ende versüssen, zu erfahren, dass er nicht vergeblich gekämpft; kurz vor seinem Tode wurde sein Sohn Niko- laus II. mit dem Herzogthum Troppau belehnt. Sein Leichnam wurde in der Kirche der Minoriten in Brünn beigesetzt. Uber die Gemahlin Herzog Nikolaus' ist nichts bekannt, nicht einmal ihr Name ist uns 1) Cod. dipl. Mor. V. 209. Nikolaus sagt darin auch: Et ut predietorum eivium nostrorum fidelis devotio, qua se nostro dominio commiserunt, aliarum terrarum incolis ad nostram ditionem transeundi patulum sit exemplum etc. Diese Ausserung zeigt, dass Herzog Nikolaus sich in seinem Besitze sicher fühlen musste, wenn er andere Länder auffordern konnte, sich seiner Herrschaft zu unterwerfen. Vgl. Dudik a. a. O. Beil. XVIII. p. 261. 2) 1307, 29. Mai (Cod. dipl. Mor. VI. 6) und 1308 (Schutzbrief für die Johanniter in Gröbnig. Ibid. VII. 793). 3) Chron. aulae regiae (Dobner, V. 270) : insurrexerunt autem quidam barones de ducatu Oppavie contra Nicolaum ducem verum ipsorum dominum, qui frater ex- stitit domini Wenceslai regis Bohemie, fundatoris aule regie, et ipsum ducem expulerunt. 4) Dobner, V. 368: ipse hoc anno satis pauper rebus sed dives virtutibus in Brunna moritur et in ecclesin fratrum minorum ibidem circa festum beati Jacobi sepelitur.
16 folgenden Wirren, in denen auch die böhmische Herrschaft in Polen zusammenbrach, gelang es unserm Herzog, sein Land wieder zu er- langen. Die Städte schlossen sich diesmal offen dem Herzoge an, der am 18. December 1306 seinen 4 Städten Troppau, Leobschütz, Jägerndorf und Freudenthal aus Erkenntlichkeit, dass sie sich seiner Herrschaft neuerdings unterworfen, als dux, dominus et verns heres terre Opavie die Privilegien bestätigte 1). Leider ist uns über diesen letzten Abschnitt der Regierungsthätigkeit des Herzogs Nikolaus wenig überliefert, zwei Urkunden aber aus den Jahren 1307 und 1308 geben uns die Gewissheit, dass er bis 1308 in seinem Herzogthume ungehindert herrschte 2). Allein es war ihm nicht beschieden, fried- lich bis zu seinem Tode sein Erbe zu beherrschen. Die Barone des Landes — so wird uns erzählt — unzufrieden mit den Massregeln des Herzogs, widersetzten sich ihm und zwangen ihn, seinem Her- zogthume zum zweitenmale den Rücken zu kehren, wahrscheinlich 1309 3). Wohin sich Nikolaus begab, wissen wir nicht, wohl nach Brünn, wo er im Juli 1318 starb, arm an Gütern, reich an Tugenden, wie Abt Peter von Königssaal sagt 4), durch mannigfache Schicksalsschläge geprüft. Es mochte sein Ende versüssen, zu erfahren, dass er nicht vergeblich gekämpft; kurz vor seinem Tode wurde sein Sohn Niko- laus II. mit dem Herzogthum Troppau belehnt. Sein Leichnam wurde in der Kirche der Minoriten in Brünn beigesetzt. Uber die Gemahlin Herzog Nikolaus' ist nichts bekannt, nicht einmal ihr Name ist uns 1) Cod. dipl. Mor. V. 209. Nikolaus sagt darin auch: Et ut predietorum eivium nostrorum fidelis devotio, qua se nostro dominio commiserunt, aliarum terrarum incolis ad nostram ditionem transeundi patulum sit exemplum etc. Diese Ausserung zeigt, dass Herzog Nikolaus sich in seinem Besitze sicher fühlen musste, wenn er andere Länder auffordern konnte, sich seiner Herrschaft zu unterwerfen. Vgl. Dudik a. a. O. Beil. XVIII. p. 261. 2) 1307, 29. Mai (Cod. dipl. Mor. VI. 6) und 1308 (Schutzbrief für die Johanniter in Gröbnig. Ibid. VII. 793). 3) Chron. aulae regiae (Dobner, V. 270) : insurrexerunt autem quidam barones de ducatu Oppavie contra Nicolaum ducem verum ipsorum dominum, qui frater ex- stitit domini Wenceslai regis Bohemie, fundatoris aule regie, et ipsum ducem expulerunt. 4) Dobner, V. 368: ipse hoc anno satis pauper rebus sed dives virtutibus in Brunna moritur et in ecclesin fratrum minorum ibidem circa festum beati Jacobi sepelitur.
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17 aufbewahrt ; ich vermuthe, dass sie Justina geheissen 1). Er hinter- liess zwei Söhne, Nikolaus und Wenzel, die uns später mehr beschäf- tigen werden. Das Interregnum von 1309—1318. Die Gegner des Herzogs wandten sich nun, nachdem ihnen dessen Vertreibung gelungen war, an Herzog Boleslaw von Breslau 2). Er war der Gemahl Margarethens, einer Schwester König Wen- zels III. von Böhmen, und wenn dieser Umstand auch den Ausschlag nicht gegeben hat, so war er doch von grosser Bedeutung 3). Sowie in Böhmen Heinrich und Johann gleichsam durch die Hand einer pre- myslidischen Prinzessin Ansprüche erhalten, so scheinen auch die Trop- pauer Barone auf diese Verwandtschaft des Boleslaus ein Gewicht gelegt zu haben. Sie unterwarfen sich ihm, der andererseits die Gelegenheit benützte, für die seiner Gemahlin zugesagte Mitgift, die aber noch nicht ausbezahlt war, ein Pfand zu erhalten. Im Jahre 1309 scheinen die Unterhandlungen mit den Troppauer Baronen be- gonnen zu haben, da wir erfahren , dass Herzog Boleslaw sich 1309 in Troppau aufhielt 4), wo er sich durch bedeutende Summen wahr- scheinlich Anhänger zu werben suchte. Die erste mir bekannte Ur- kunde, in der sich Boleslaw und sein Bruder Heinrich Herzoge von Troppau nennen, ist vom 28. März 1310 5) — die erste Urkunde derselben, die Troppau betrifft, ist vom 26. Jänner 1311, in welcher sie dem deutschen Orden das von Herzog Nikolaus verliehene Patro- 1) Eine Notiz vom J. 1308 in Tillers Nachlass im Tropp. Landesarchiv sagt, dass die Abtissin von St. Clara in Troppau einen jährlichen Zins von 5 Mark kaufte od kniezny Justiny na miestanich Opawskych. 2) Die Nachrichten üher die Herrschaft des Boleslaw über Troppau sind äusserst dürftig; das Beste findet sich noch bei Klose, Briefe über Breslau I. Bd. 3) Freilich nicht in dem Sinne, wie Dudik a. a. O. p. 260 meint, wenn er sagt, dass nach dem Aussterben der Premysliden 1306 die weibliche Descendenz des Stammes Ansprüche auf Troppau erhielt! Warum hat dann Boleslaus erst 1309 Ansprüche erhoben? und wie kommen dann seine Brüder dazu? Warum aber nur Troppau und nicht ganz Böhmen? Wir wissen nichts von einem besonderen Rechte Mar- garethens auf Troppau. 4) Rechnungsbücher der Stadt Breslau (Cod. dipl. Sil. III. 27): item domino nostro duci in Troppowe 300 mare. promptorum. Dieselben erwähnen eine Reise des Bo- leslaw nach Troppau auch 1310 (ibid. III. 29) und 1311 (III. 31). 5) Klose, I. 604 und Thebesius, Liegnitzische Jubrbücher Il. 142. Archiv. XLI. 1. 2
17 aufbewahrt ; ich vermuthe, dass sie Justina geheissen 1). Er hinter- liess zwei Söhne, Nikolaus und Wenzel, die uns später mehr beschäf- tigen werden. Das Interregnum von 1309—1318. Die Gegner des Herzogs wandten sich nun, nachdem ihnen dessen Vertreibung gelungen war, an Herzog Boleslaw von Breslau 2). Er war der Gemahl Margarethens, einer Schwester König Wen- zels III. von Böhmen, und wenn dieser Umstand auch den Ausschlag nicht gegeben hat, so war er doch von grosser Bedeutung 3). Sowie in Böhmen Heinrich und Johann gleichsam durch die Hand einer pre- myslidischen Prinzessin Ansprüche erhalten, so scheinen auch die Trop- pauer Barone auf diese Verwandtschaft des Boleslaus ein Gewicht gelegt zu haben. Sie unterwarfen sich ihm, der andererseits die Gelegenheit benützte, für die seiner Gemahlin zugesagte Mitgift, die aber noch nicht ausbezahlt war, ein Pfand zu erhalten. Im Jahre 1309 scheinen die Unterhandlungen mit den Troppauer Baronen be- gonnen zu haben, da wir erfahren , dass Herzog Boleslaw sich 1309 in Troppau aufhielt 4), wo er sich durch bedeutende Summen wahr- scheinlich Anhänger zu werben suchte. Die erste mir bekannte Ur- kunde, in der sich Boleslaw und sein Bruder Heinrich Herzoge von Troppau nennen, ist vom 28. März 1310 5) — die erste Urkunde derselben, die Troppau betrifft, ist vom 26. Jänner 1311, in welcher sie dem deutschen Orden das von Herzog Nikolaus verliehene Patro- 1) Eine Notiz vom J. 1308 in Tillers Nachlass im Tropp. Landesarchiv sagt, dass die Abtissin von St. Clara in Troppau einen jährlichen Zins von 5 Mark kaufte od kniezny Justiny na miestanich Opawskych. 2) Die Nachrichten üher die Herrschaft des Boleslaw über Troppau sind äusserst dürftig; das Beste findet sich noch bei Klose, Briefe über Breslau I. Bd. 3) Freilich nicht in dem Sinne, wie Dudik a. a. O. p. 260 meint, wenn er sagt, dass nach dem Aussterben der Premysliden 1306 die weibliche Descendenz des Stammes Ansprüche auf Troppau erhielt! Warum hat dann Boleslaus erst 1309 Ansprüche erhoben? und wie kommen dann seine Brüder dazu? Warum aber nur Troppau und nicht ganz Böhmen? Wir wissen nichts von einem besonderen Rechte Mar- garethens auf Troppau. 4) Rechnungsbücher der Stadt Breslau (Cod. dipl. Sil. III. 27): item domino nostro duci in Troppowe 300 mare. promptorum. Dieselben erwähnen eine Reise des Bo- leslaw nach Troppau auch 1310 (ibid. III. 29) und 1311 (III. 31). 5) Klose, I. 604 und Thebesius, Liegnitzische Jubrbücher Il. 142. Archiv. XLI. 1. 2
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18 natsrecht über die Pfarrkirche in Jägerndorf bestätigen 1). Bis dahin scheinen die Herzoge Boleslaw und Heinrich Troppau innegehabt zu haben, ohne sich um die Bestätigung von Seiten des böhmischen Königs, der doch über Troppau zu gebieten hatte, zu kümmern. Allerdings hatte der damalige König Heinrich von Kärnten mit Sor- gen ganz anderer Art zu kämpfen, so dass er um das kleine Troppau sich nicht kümmerte; als aber König Johann und mit ihm eine kräf- tigere Regierung in Böhmen auftrat, wurde auch das Verhältniss Bole- slaws und seines Bruders zu Troppau geregelt. Als König Johann im Frühjahre 1311 nach Mähren zog, kam auch Herzog Boleslaus zu ihm nach Olmütz und versprach gegen Zahlung von 8000 Mark nicht nur Troppau herauszugeben, sondern auch auf jede weitere Mitgift seiner Gemahlin zu verzichten 2), ferner alle Kastellane in Grätz schwören zu lassen, nach Auszahlung des Geldes Grätz sogleich zu übergeben. Die Herzoge Bernhard und Heinrich von Fürstenberg gaben dazu ihre Einwilligung. Darauf er- folgte am 16. Juni die Huldigung der Städte Troppau, Jägerndorf und Leobschütz sowohl dem Könige Johann, als auf sein Geheiss den Pfandherren 3). Lange scheinen die Breslauer Herzoge Troppau nicht besessen zu haben. Schon im Olmützer Vertrage scheint es festgesetzt worden 1) Irrig mit dem Datum 1302 gedruckt im Cod. d. Mor. V. 133; ich bemerke, dass im Original (vgl. Beil. I) das Wort quondam fehlt und dass daher der Beweis Dudiks p. 20, dass Nikolaus 1302 nicht Herzog gewesen, in nichts zusammenfällt. Uhrigens durfte das quondam nur von verstorbenen Personen gebraucht werden, und 1311 und umsomehr 1302 lebte Nikolaus noch. 2) Chron. aule regie (Dobner V. 270): In premissa vero concordia rex duci pro- misit, dare et solvere in certis terminis marcarum argenti VIII milia; promisit autem hanc peeuniam rex non solum ob hoe, ut terram Opavie dux resignet, sed ut de cetero de regno Bohemie domine Margarethe uxori sue dotalitium dux ille non exigat vel requirat. Vgl. Palacky II. 2. 101. Die Verzichturkunde vom 11. Juni 1311 Boleslaws und seiner Brüder findet sich im Cod. dipl. Mor. VI. 39, und Som- mersberg l. 840. Das Original (im k. k. geh. Haus-, Hof- und Staatsarchiv) hat III. idus Junii, nicht Julii, wie es im C. d. M. steht. 3) Die der Stadt Troppau, ausgestellt XVI kal. Julii von Albertus judex, ist gedruckt im Cod. dipI. Mor. VI. 36 (mit dem unrichtigen Datum XVII kal.). Die von Jägern- dorf, ausgestellt von Petrus judex, und Leohschütz, von Johannes judex, sind beide von demselben Datum und stimmen mit der Troppauer wörtlich überein. Die Ori- ginale im k. k. geheimen Staatsarchiv.
18 natsrecht über die Pfarrkirche in Jägerndorf bestätigen 1). Bis dahin scheinen die Herzoge Boleslaw und Heinrich Troppau innegehabt zu haben, ohne sich um die Bestätigung von Seiten des böhmischen Königs, der doch über Troppau zu gebieten hatte, zu kümmern. Allerdings hatte der damalige König Heinrich von Kärnten mit Sor- gen ganz anderer Art zu kämpfen, so dass er um das kleine Troppau sich nicht kümmerte; als aber König Johann und mit ihm eine kräf- tigere Regierung in Böhmen auftrat, wurde auch das Verhältniss Bole- slaws und seines Bruders zu Troppau geregelt. Als König Johann im Frühjahre 1311 nach Mähren zog, kam auch Herzog Boleslaus zu ihm nach Olmütz und versprach gegen Zahlung von 8000 Mark nicht nur Troppau herauszugeben, sondern auch auf jede weitere Mitgift seiner Gemahlin zu verzichten 2), ferner alle Kastellane in Grätz schwören zu lassen, nach Auszahlung des Geldes Grätz sogleich zu übergeben. Die Herzoge Bernhard und Heinrich von Fürstenberg gaben dazu ihre Einwilligung. Darauf er- folgte am 16. Juni die Huldigung der Städte Troppau, Jägerndorf und Leobschütz sowohl dem Könige Johann, als auf sein Geheiss den Pfandherren 3). Lange scheinen die Breslauer Herzoge Troppau nicht besessen zu haben. Schon im Olmützer Vertrage scheint es festgesetzt worden 1) Irrig mit dem Datum 1302 gedruckt im Cod. d. Mor. V. 133; ich bemerke, dass im Original (vgl. Beil. I) das Wort quondam fehlt und dass daher der Beweis Dudiks p. 20, dass Nikolaus 1302 nicht Herzog gewesen, in nichts zusammenfällt. Uhrigens durfte das quondam nur von verstorbenen Personen gebraucht werden, und 1311 und umsomehr 1302 lebte Nikolaus noch. 2) Chron. aule regie (Dobner V. 270): In premissa vero concordia rex duci pro- misit, dare et solvere in certis terminis marcarum argenti VIII milia; promisit autem hanc peeuniam rex non solum ob hoe, ut terram Opavie dux resignet, sed ut de cetero de regno Bohemie domine Margarethe uxori sue dotalitium dux ille non exigat vel requirat. Vgl. Palacky II. 2. 101. Die Verzichturkunde vom 11. Juni 1311 Boleslaws und seiner Brüder findet sich im Cod. dipl. Mor. VI. 39, und Som- mersberg l. 840. Das Original (im k. k. geh. Haus-, Hof- und Staatsarchiv) hat III. idus Junii, nicht Julii, wie es im C. d. M. steht. 3) Die der Stadt Troppau, ausgestellt XVI kal. Julii von Albertus judex, ist gedruckt im Cod. dipI. Mor. VI. 36 (mit dem unrichtigen Datum XVII kal.). Die von Jägern- dorf, ausgestellt von Petrus judex, und Leohschütz, von Johannes judex, sind beide von demselben Datum und stimmen mit der Troppauer wörtlich überein. Die Ori- ginale im k. k. geheimen Staatsarchiv.
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19 zu sein, dass über die Auszahlung der 8000 Mark verhandelt und dazu beiderseits Commissüre ernannt werden sollten 1). Die Auslösung scheint denn auch schon Ende des Jahres 1311 erfolgt zu sein, denn es findet sich keine Urkunde mehr, welche die Herzoge für Troppau ausgestellt; die letzte, in der sie sich noch Herzoge von Troppau nennen, ist vom 15. August 13112), im folgenden Jahre erscheint der ducatus Opavie nicht mehr in ihrem Titel s). Von 1311—18 war Troppau wieder mit Böhmen verbunden und unterstand dessen Könige, der in der erwähnten Zeit mehrere landesherrliche Verfügungen traf, die es unwiderleglich machen, dass das Herzogthum Troppau nicht mehr den Breslauer Herzogen, sondern dem Könige Johann gehorchte. So bestätigte er ein Privileg des Städtchens Kranowitz im Troppauer Gebiefe am 4. August 1313 4), befreite die Leute des Klosters Welehrad, das im Troppaui- schen begütert war, von der Gerichtsbarkeit seiner Beamten am 2. März 1315 5), und bestätigt der Stadt Jägerndorf einen Jahrmarkt am 2. Juli 1316 6). Schon früher war Schlesien, besonders Oberschlesien, mit Böh- men in eine nähere Verbindung getreten. Es ist bekannt, in welchen Beziehungen König Otokar II. zu den schlesischen Fürsten stand. Später waren es die oberschlesischen Herzoge, welche ihr Land von König Wenzel II. zu Lehen nahmen, und hätte dieser, statt um die polnische Königskrone zu kämpfen, die Erwerbung Schlesiens angestrebt, dieses wäre um ein Menschenalter früher der böhmischen Krone einverleibt worden. König Johann war nun derjenige nicht, der das begonnene Werk hätte fallen lassen, er unterhielt denn auch 1) In der Huldigungsurkunde vom 16. Juni a. a. O. heisst es: eis et eorum cuilibet serviemus et obedienter suberimus tam din fideliter, quousque ipsis dicta octo milia marcarum de certa illorum, qui ad hoc ex utraque parte deputati sunt, scientia ex integro persolvantur. 2) Klose a. a. O. 1. 607. 3) Es ist demnach irrig, eine von 1311—18 ununterbrochene Herrschaft der Bres- lauer Herzoge anzunchmen, wie es noch Dudik p. 25 und D'Elvert, Verfassung und Verwaltung von österr. Schlesien p. 63 thun. Cod. dipl. Mor. VI. 52. Ihid. VI. 61. ti) Ibid. VI. 74. 4) 5) 2
19 zu sein, dass über die Auszahlung der 8000 Mark verhandelt und dazu beiderseits Commissüre ernannt werden sollten 1). Die Auslösung scheint denn auch schon Ende des Jahres 1311 erfolgt zu sein, denn es findet sich keine Urkunde mehr, welche die Herzoge für Troppau ausgestellt; die letzte, in der sie sich noch Herzoge von Troppau nennen, ist vom 15. August 13112), im folgenden Jahre erscheint der ducatus Opavie nicht mehr in ihrem Titel s). Von 1311—18 war Troppau wieder mit Böhmen verbunden und unterstand dessen Könige, der in der erwähnten Zeit mehrere landesherrliche Verfügungen traf, die es unwiderleglich machen, dass das Herzogthum Troppau nicht mehr den Breslauer Herzogen, sondern dem Könige Johann gehorchte. So bestätigte er ein Privileg des Städtchens Kranowitz im Troppauer Gebiefe am 4. August 1313 4), befreite die Leute des Klosters Welehrad, das im Troppaui- schen begütert war, von der Gerichtsbarkeit seiner Beamten am 2. März 1315 5), und bestätigt der Stadt Jägerndorf einen Jahrmarkt am 2. Juli 1316 6). Schon früher war Schlesien, besonders Oberschlesien, mit Böh- men in eine nähere Verbindung getreten. Es ist bekannt, in welchen Beziehungen König Otokar II. zu den schlesischen Fürsten stand. Später waren es die oberschlesischen Herzoge, welche ihr Land von König Wenzel II. zu Lehen nahmen, und hätte dieser, statt um die polnische Königskrone zu kämpfen, die Erwerbung Schlesiens angestrebt, dieses wäre um ein Menschenalter früher der böhmischen Krone einverleibt worden. König Johann war nun derjenige nicht, der das begonnene Werk hätte fallen lassen, er unterhielt denn auch 1) In der Huldigungsurkunde vom 16. Juni a. a. O. heisst es: eis et eorum cuilibet serviemus et obedienter suberimus tam din fideliter, quousque ipsis dicta octo milia marcarum de certa illorum, qui ad hoc ex utraque parte deputati sunt, scientia ex integro persolvantur. 2) Klose a. a. O. 1. 607. 3) Es ist demnach irrig, eine von 1311—18 ununterbrochene Herrschaft der Bres- lauer Herzoge anzunchmen, wie es noch Dudik p. 25 und D'Elvert, Verfassung und Verwaltung von österr. Schlesien p. 63 thun. Cod. dipl. Mor. VI. 52. Ihid. VI. 61. ti) Ibid. VI. 74. 4) 5) 2
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20 Beziehungen mit Schlesien, deren Zweck die endliche Erwerbung des Landes war. Desshalb wohl kam er auf den Gedanken, das Her- zogthum Troppau zu erneuen und es seinem getreuen Anhänger, Herzog Nikolaus II., zu verleihen. Dadurch war an der Grenze Schlesiens ein getreuer Wächter seiner Interessen eingesetzt, der die ihm ergebene Partei verstärkte, denn der von ihm erhobene Herzog von Troppau unterschied sich im wesentlichen nicht mehr viel von den Herzogen Schlesiens, die sich ihm bereits unterworfen hatten 1). Dies mögen wohl die Beweggründe gewesen sein, die König Johann veranlassten, den Herzog Nikolaus II. am 3. Juli 1318 mit dem Herzogthume zu belehnen. Es spricht für diese Ansicht der Umstand, dass König Johann Troppau nach der Einlösung von Boleslaw nicht mit Mähren vereinigte; in der bereits erwähnten Urkunde des Königs für Wele- hrad vom 2. März 13152) heisst es nämlich in terra Morauie quam Opauie, man unterschied also schon damals Troppau von Mähren — ein Resultat der Regierung Nikolaus' I. Herzog Nikolaus Il. 1318—1365. Zeigt die wechselvolle Regierung Nikolaus' I., dass die neue Schöpfung, das Herzogthum Troppau, nur langsam und theilweise gegen den Willen des böhmischen Königs Wurzel fasste und dass erst spät dieselbe vom Könige anerkannt wurde, so bietet die Regie- rung des Herzogs Nikolaus II. ein entgegengesetztes Bild. Der Trop- pauer Herzog ist beim Könige angesehen und beliebt und erhält durch dessen Gunst das Herzogthum Ratibor — also einen bedeutenden Machtzuwachs. Durch die Vereinigung desselben mit Troppau aber tritt letzteres aus dem kleinen Kreise hervor in die Gemeinschaft der schlesischen Fürstenthümer, Troppau wird von Mähren mehr abge- zogen und die Vereinigung mit dem nördlichen Nachbarlande an- gebahnt. Herzog Nikolaus II. aber tritt vom Schauplatze als Freund seines Lehensherrn, Karl IV., und als einer der angeschensten Fürsten Schlesiens. 1) Vgl. Grünhagen, Breslau unter den Piasten. Breslau 1861, p. 57. 2) Cod. d. Mor. Vl. 61.
20 Beziehungen mit Schlesien, deren Zweck die endliche Erwerbung des Landes war. Desshalb wohl kam er auf den Gedanken, das Her- zogthum Troppau zu erneuen und es seinem getreuen Anhänger, Herzog Nikolaus II., zu verleihen. Dadurch war an der Grenze Schlesiens ein getreuer Wächter seiner Interessen eingesetzt, der die ihm ergebene Partei verstärkte, denn der von ihm erhobene Herzog von Troppau unterschied sich im wesentlichen nicht mehr viel von den Herzogen Schlesiens, die sich ihm bereits unterworfen hatten 1). Dies mögen wohl die Beweggründe gewesen sein, die König Johann veranlassten, den Herzog Nikolaus II. am 3. Juli 1318 mit dem Herzogthume zu belehnen. Es spricht für diese Ansicht der Umstand, dass König Johann Troppau nach der Einlösung von Boleslaw nicht mit Mähren vereinigte; in der bereits erwähnten Urkunde des Königs für Wele- hrad vom 2. März 13152) heisst es nämlich in terra Morauie quam Opauie, man unterschied also schon damals Troppau von Mähren — ein Resultat der Regierung Nikolaus' I. Herzog Nikolaus Il. 1318—1365. Zeigt die wechselvolle Regierung Nikolaus' I., dass die neue Schöpfung, das Herzogthum Troppau, nur langsam und theilweise gegen den Willen des böhmischen Königs Wurzel fasste und dass erst spät dieselbe vom Könige anerkannt wurde, so bietet die Regie- rung des Herzogs Nikolaus II. ein entgegengesetztes Bild. Der Trop- pauer Herzog ist beim Könige angesehen und beliebt und erhält durch dessen Gunst das Herzogthum Ratibor — also einen bedeutenden Machtzuwachs. Durch die Vereinigung desselben mit Troppau aber tritt letzteres aus dem kleinen Kreise hervor in die Gemeinschaft der schlesischen Fürstenthümer, Troppau wird von Mähren mehr abge- zogen und die Vereinigung mit dem nördlichen Nachbarlande an- gebahnt. Herzog Nikolaus II. aber tritt vom Schauplatze als Freund seines Lehensherrn, Karl IV., und als einer der angeschensten Fürsten Schlesiens. 1) Vgl. Grünhagen, Breslau unter den Piasten. Breslau 1861, p. 57. 2) Cod. d. Mor. Vl. 61.
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21 Nikolaus II. war um das Jahr 1288 geboren 1), über sein Vor- leben wissen wir sehr wenig; dass er am Hofe zu Prag erzogen wurde, wie viele behaupten 2), scheint mir nicht wahrscheinlich, weil der Vater von der ihm feindlichen Gesinnung Wenzels II. zu deutliche Beweise hatte 3). Wir erfahren von Nikolaus II. nichts, als dass er 1312 mit andern mährischen Grossen vom Könige Johann Verzeihung dafür er- hielt, Räuberei und Faustrecht ausgeübt zu haben und den Eid der Treue leistete 4). Vielleicht hatte die bisherige Haltung ihren Grund in der Gesinnung des Vaters; Nikolaus I. mag es gewesen sein, der den Sohn bewog, sich gegen den König und die Landesgesetze zu erheben. Die persönliche Liebenswürdigkeit und Stattlichkeit des jungen Nikolaus 5) mögen im Verein mit den früher entwickelten politischen Gründen König Johann bewogen haben, Nikolaus am 3. Juli 1318 zu belehnen 6). Als neuer Landesherr bestätigte von Brünn aus Herzog Nikolaus den Baronen und Edlen seines Herzog- thums dieselben Rechte und Gewohnheiten, welche die Herren und Edlen des Königreiches Böhmen und der Markgrafschaft Mähren be- sitzen, am 19. Juli 1318, und in einer zweiten an demselben Tage ausgestellten Urkunde verspricht er, dass er alle Privilegien unver- brüchlich halten wolle 7). Es scheint als ob das erstere Privileg auch den Zweck gehabt, den Mährern jeden Vorwand zu einer Klage über die Entfremdung Troppaus zu benehmen. Der neue Herzog scheint 1) Das Chron. aule regie (Dobner, V. 368) sagt, er sei 1318 beiläufig 30 Jahre alt gewesen. 2) So Kleiber, Geschichte der Stadt Leobschütz (Gymnasialprogramm von 1866, p. 11), Weltzel, Geschichte der Stadt Ratibor. Ratibor 1861, p. 73. 3) Ich will damit nicht sagen, dass Nikolaus II. sich gar nicht am böhmischen Hofe aufgehalten, nur möchte ich dies für die Zeit bezweifeln, in der der Vater von Wenzel Il. Troppaus herauht war. 4) Cod. dipl. Mor. Vl. 383, vgl. Palacky, II. 2. p. 102. 5) Das Chronieon aule regie (Dobner, V. 368) nennt ihn einen elegans juvenis. 6) Die Urkunde, in der Nikolaus erklärt, von Johann Troppau als Lehen erhalten zu haben, ddo. Prag, 3. Juli 1318, ist oft gedruckt. Cod. dipl. Mor. VI. 108, Som- mersberg, 1. 840. Das Orig. im k. k. geheimen Staatsarchiv. Uber ihre staats- rechtliche Bedeutung vgl. Dudik n. a. O. p. 30. 7) Die Originale befinden sich im Troppauer Landesarchiv; beide sind gedruekt als Transsumpte in der Urkunde von 1339, 8. Juli, im Cod. dipl. Mor. VII. 176.
21 Nikolaus II. war um das Jahr 1288 geboren 1), über sein Vor- leben wissen wir sehr wenig; dass er am Hofe zu Prag erzogen wurde, wie viele behaupten 2), scheint mir nicht wahrscheinlich, weil der Vater von der ihm feindlichen Gesinnung Wenzels II. zu deutliche Beweise hatte 3). Wir erfahren von Nikolaus II. nichts, als dass er 1312 mit andern mährischen Grossen vom Könige Johann Verzeihung dafür er- hielt, Räuberei und Faustrecht ausgeübt zu haben und den Eid der Treue leistete 4). Vielleicht hatte die bisherige Haltung ihren Grund in der Gesinnung des Vaters; Nikolaus I. mag es gewesen sein, der den Sohn bewog, sich gegen den König und die Landesgesetze zu erheben. Die persönliche Liebenswürdigkeit und Stattlichkeit des jungen Nikolaus 5) mögen im Verein mit den früher entwickelten politischen Gründen König Johann bewogen haben, Nikolaus am 3. Juli 1318 zu belehnen 6). Als neuer Landesherr bestätigte von Brünn aus Herzog Nikolaus den Baronen und Edlen seines Herzog- thums dieselben Rechte und Gewohnheiten, welche die Herren und Edlen des Königreiches Böhmen und der Markgrafschaft Mähren be- sitzen, am 19. Juli 1318, und in einer zweiten an demselben Tage ausgestellten Urkunde verspricht er, dass er alle Privilegien unver- brüchlich halten wolle 7). Es scheint als ob das erstere Privileg auch den Zweck gehabt, den Mährern jeden Vorwand zu einer Klage über die Entfremdung Troppaus zu benehmen. Der neue Herzog scheint 1) Das Chron. aule regie (Dobner, V. 368) sagt, er sei 1318 beiläufig 30 Jahre alt gewesen. 2) So Kleiber, Geschichte der Stadt Leobschütz (Gymnasialprogramm von 1866, p. 11), Weltzel, Geschichte der Stadt Ratibor. Ratibor 1861, p. 73. 3) Ich will damit nicht sagen, dass Nikolaus II. sich gar nicht am böhmischen Hofe aufgehalten, nur möchte ich dies für die Zeit bezweifeln, in der der Vater von Wenzel Il. Troppaus herauht war. 4) Cod. dipl. Mor. Vl. 383, vgl. Palacky, II. 2. p. 102. 5) Das Chronieon aule regie (Dobner, V. 368) nennt ihn einen elegans juvenis. 6) Die Urkunde, in der Nikolaus erklärt, von Johann Troppau als Lehen erhalten zu haben, ddo. Prag, 3. Juli 1318, ist oft gedruckt. Cod. dipl. Mor. VI. 108, Som- mersberg, 1. 840. Das Orig. im k. k. geheimen Staatsarchiv. Uber ihre staats- rechtliche Bedeutung vgl. Dudik n. a. O. p. 30. 7) Die Originale befinden sich im Troppauer Landesarchiv; beide sind gedruekt als Transsumpte in der Urkunde von 1339, 8. Juli, im Cod. dipl. Mor. VII. 176.
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22 die Gunst des Königs in hohem Grade besessen zu haben 1) ; er war in seiner Begleitung, als Johann, der mit seiner Gemahlin Elisabeth in Zwist gerathen war, gegen Prag zog, wohin sich die Königin be- geben hatte, um die angeblichen Rebellen zu unterwersen, 13192) ; darauf folgte Nikolaus dem Könige in die Lausitz, auf die Johann nach dem Tode des letzten Askaniers Waldemar von Brandenburg theilweise Ansprüche erhob und von der er auch Budissin erhielt 3). Die nächsten Jahre scheint Nikolaus in Troppau seinen Aufenthalt genommen zu haben 4). Allein schon im Jahre 1323 erscheint Nikolaus wieder in Be- gleitung des Königs und in dessen Angelegenheiten selbst thätig. Er ist bei Johann in Göding, als dieser am 18. September 1323 durch Vermittlung des ungarischen Königs mit den Herzogen von Österreich Frieden schloss 5), und Nikolaus scheint auch in dem Gefolge des Königs verblieben zu sein bis zu dessen baldiger Abreise aus Böhmen im Oktober 1323 s). Dieser freundschaftliche Verkehr macht es unwahrscheinlich, darin ein Zeichen des Uebelwollens des Königs gegen unsern Herzog zu sehen, oder gar an eine Entziehung des Herzogthums zu den- ken 7) , wenn Johann im Vertrage zu Müntzilles s) am 2. Juli 1324, den er mit Heinrich von Kärnten schloss, um die Vermählung seines Sohnes mit dessen Tochter Margarethe zu Stande zu bringen, davon spricht, er wolle seinem Sohne geben: Mähren, dazu das Land 1) Der König erhob Nikolaus damals zum Kämmerer des Königreichs Böhmen. Chron. aule regie (Dohner, V. 368). 2) Chron. aule regie (Dobner, V. 378): Porro Nicolaus dux Oppavie, Heinrieus de Lypa et fere omnes regni nobiles in castro erant cum rege, qui omnes con- suluerunt, quatenus rex se deberet de illis rebellibus civibus acriter vindieare. Vgl. Palacky, HI. 2. p. 135. 3) Am 22. September 1319 ist Herzog Nikolaus in castro apud Oelsnitz. Köhler, cod. dipl. Lusaliae superioris. I. 235 u. 236. 4) Am 28. Mai 1322 ist Nikolaus in Beneschau. Cod. dipl. Mor. VI. 154. 5) Urkunde bei Kurz, Österreich unter Friedrich dem Schönen. p. 479. Vgl. Palacky, H. 2. p. 152. 6) Am 28. September 1323 ist. H. Nikolaus in Prag beim Könige. Cod. dipl. Mor. VII. 818. 7) Wie Kleiber, GeschichLe von Leobschülz a. a. O. p. 13. 8) Cod. dipl. Mor. vI. 200.
22 die Gunst des Königs in hohem Grade besessen zu haben 1) ; er war in seiner Begleitung, als Johann, der mit seiner Gemahlin Elisabeth in Zwist gerathen war, gegen Prag zog, wohin sich die Königin be- geben hatte, um die angeblichen Rebellen zu unterwersen, 13192) ; darauf folgte Nikolaus dem Könige in die Lausitz, auf die Johann nach dem Tode des letzten Askaniers Waldemar von Brandenburg theilweise Ansprüche erhob und von der er auch Budissin erhielt 3). Die nächsten Jahre scheint Nikolaus in Troppau seinen Aufenthalt genommen zu haben 4). Allein schon im Jahre 1323 erscheint Nikolaus wieder in Be- gleitung des Königs und in dessen Angelegenheiten selbst thätig. Er ist bei Johann in Göding, als dieser am 18. September 1323 durch Vermittlung des ungarischen Königs mit den Herzogen von Österreich Frieden schloss 5), und Nikolaus scheint auch in dem Gefolge des Königs verblieben zu sein bis zu dessen baldiger Abreise aus Böhmen im Oktober 1323 s). Dieser freundschaftliche Verkehr macht es unwahrscheinlich, darin ein Zeichen des Uebelwollens des Königs gegen unsern Herzog zu sehen, oder gar an eine Entziehung des Herzogthums zu den- ken 7) , wenn Johann im Vertrage zu Müntzilles s) am 2. Juli 1324, den er mit Heinrich von Kärnten schloss, um die Vermählung seines Sohnes mit dessen Tochter Margarethe zu Stande zu bringen, davon spricht, er wolle seinem Sohne geben: Mähren, dazu das Land 1) Der König erhob Nikolaus damals zum Kämmerer des Königreichs Böhmen. Chron. aule regie (Dohner, V. 368). 2) Chron. aule regie (Dobner, V. 378): Porro Nicolaus dux Oppavie, Heinrieus de Lypa et fere omnes regni nobiles in castro erant cum rege, qui omnes con- suluerunt, quatenus rex se deberet de illis rebellibus civibus acriter vindieare. Vgl. Palacky, HI. 2. p. 135. 3) Am 22. September 1319 ist Herzog Nikolaus in castro apud Oelsnitz. Köhler, cod. dipl. Lusaliae superioris. I. 235 u. 236. 4) Am 28. Mai 1322 ist Nikolaus in Beneschau. Cod. dipl. Mor. VI. 154. 5) Urkunde bei Kurz, Österreich unter Friedrich dem Schönen. p. 479. Vgl. Palacky, H. 2. p. 152. 6) Am 28. September 1323 ist. H. Nikolaus in Prag beim Könige. Cod. dipl. Mor. VII. 818. 7) Wie Kleiber, GeschichLe von Leobschülz a. a. O. p. 13. 8) Cod. dipl. Mor. vI. 200.
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23 Troppau mit all' den Rechten als wir es inne haben, das Land zu Glatz und Budissin. Dass König Johann berechtigt war, seinem Sohne einige Länder als Lehen zu übertragen, steht fest; eben so, dass Johann damals Troppau inne hatte — nämlich als Lehensherr; desshalb ist hier der Zusatz — als wir es inne haben — beigefügt, der bei den dem Könige unmittelbar unterstehenden Lehen fehlt. Die vielen Reisen und Verbindlichkeiten hatten die Folge, dass sich Herzog Nikolaus nicht nur Geldverlegenheiten aussetzte 1), son- dern auch sich um sein Fürstenthum nicht in wünschenswerther Weise bekümmern konnte. Diese Rücksichten bewogen ihn wohl, nun eine längere Zeit im Lande zu bleiben; bis zum Sommer des Jahres 1334 scheint Herzog Nikolaus sein Land nicht verlassen zu haben 2). Erst 1335 sinden wir ihn bei König Johann in Regensburg, wo er den Waffenstillstand, den dieser mit Kaiser Ludwig schloss, als Bürge unterschrieb 3). Den Grund zu dieser Reise kennen wir aller- dings nicht, doch wird man — wenn eine Vermuthung hier am Platze ist — vielleicht nicht irren, dass es die Erbfolge in Ratibor gewesen sein mag, die den Herzog zu dieser Reise veranlasste. Herzog Nikolaus war nämlich der Schwager des letzten piasti- schen Herzogs von Ratibor, Lesko, der denn auch im folgenden Jahre 1336 starb 4). Da derselbe ohne Erben dastand, musste natür- lich Herzog Nikolaus als Agnaten und Nachbarn ganz besonders daran gelegen sein, die Successionsfrage in einem ihm günstigen Sinne gelöst zu sehen, umso mehr, als auch die andern Nachbarn Leskos ein unzweifelhaftes Gelüste auf das Erbe an den Tag legten. 1) Wir hören von einer Geldmahnung einiger Prager Bürger, die allerdings in eine spätere Zeit fällt, da Nikolaus bereits Herzog von Troppan und Ratibor genannt wird. Jacobi, cod. epistol. Joh. reg. Boh. Berlin 1841. Nr. 16. p. 8, und Cod. d. Mor. VII. 904. 2) Die Urkunde vom 22. Mai 1334, ddo. Prag, ist verdächtig; sie ist nämlich nur in einer Abschrift von 1676 erhalten. C. d. M. VII. 12. 3) Am 16. September 1333. Cod. d. Mor. VIl. 64. Vgl. Böhmer, Regesten König Johanns Nr. 208. Palacky, I1. 2. p. 219. Anm. 271. 4) Obiit serenissimus princeps et dominus Letztko, dux Ratiboriensis el Oppolliensis (1336). Ratiborer Chronik in der Zeitschrift des Vereins für Gesch. u. Alterthum Schlesiens. IV. 113.
23 Troppau mit all' den Rechten als wir es inne haben, das Land zu Glatz und Budissin. Dass König Johann berechtigt war, seinem Sohne einige Länder als Lehen zu übertragen, steht fest; eben so, dass Johann damals Troppau inne hatte — nämlich als Lehensherr; desshalb ist hier der Zusatz — als wir es inne haben — beigefügt, der bei den dem Könige unmittelbar unterstehenden Lehen fehlt. Die vielen Reisen und Verbindlichkeiten hatten die Folge, dass sich Herzog Nikolaus nicht nur Geldverlegenheiten aussetzte 1), son- dern auch sich um sein Fürstenthum nicht in wünschenswerther Weise bekümmern konnte. Diese Rücksichten bewogen ihn wohl, nun eine längere Zeit im Lande zu bleiben; bis zum Sommer des Jahres 1334 scheint Herzog Nikolaus sein Land nicht verlassen zu haben 2). Erst 1335 sinden wir ihn bei König Johann in Regensburg, wo er den Waffenstillstand, den dieser mit Kaiser Ludwig schloss, als Bürge unterschrieb 3). Den Grund zu dieser Reise kennen wir aller- dings nicht, doch wird man — wenn eine Vermuthung hier am Platze ist — vielleicht nicht irren, dass es die Erbfolge in Ratibor gewesen sein mag, die den Herzog zu dieser Reise veranlasste. Herzog Nikolaus war nämlich der Schwager des letzten piasti- schen Herzogs von Ratibor, Lesko, der denn auch im folgenden Jahre 1336 starb 4). Da derselbe ohne Erben dastand, musste natür- lich Herzog Nikolaus als Agnaten und Nachbarn ganz besonders daran gelegen sein, die Successionsfrage in einem ihm günstigen Sinne gelöst zu sehen, umso mehr, als auch die andern Nachbarn Leskos ein unzweifelhaftes Gelüste auf das Erbe an den Tag legten. 1) Wir hören von einer Geldmahnung einiger Prager Bürger, die allerdings in eine spätere Zeit fällt, da Nikolaus bereits Herzog von Troppan und Ratibor genannt wird. Jacobi, cod. epistol. Joh. reg. Boh. Berlin 1841. Nr. 16. p. 8, und Cod. d. Mor. VII. 904. 2) Die Urkunde vom 22. Mai 1334, ddo. Prag, ist verdächtig; sie ist nämlich nur in einer Abschrift von 1676 erhalten. C. d. M. VII. 12. 3) Am 16. September 1333. Cod. d. Mor. VIl. 64. Vgl. Böhmer, Regesten König Johanns Nr. 208. Palacky, I1. 2. p. 219. Anm. 271. 4) Obiit serenissimus princeps et dominus Letztko, dux Ratiboriensis el Oppolliensis (1336). Ratiborer Chronik in der Zeitschrift des Vereins für Gesch. u. Alterthum Schlesiens. IV. 113.
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24 Der Umstand, dass Herzog Nikolaus' Ehe auf diese Art eine politische Bedeutung erlangte — die seine zwei nachfolgenden Ehen ebenfalls in Anspruch nahmen — macht es nothwendig, über diesel- ben ausführlicher zu reden. Bald nach seiner Erhebung zum Herzoge, wenn nicht früher 1), heirathete Herzog Nikolaus Anna, die Tochter des Herzogs Přemysl von Ratibor († 1306, 7. Mai). Ihre jüngere Schwester Eufemia nahm 1313 in dem von ihrem Vater in Ratibor gestifteten Domini- kanerinnenkloster den Schleier 2); als daher Lesko 1336 die Augen schloss, war Anna, Herzog Nikolaus' Gemahlin, die letzte vom Stamme der Ratiborer Piasten. Allein die andern oberschlesischen Fürsten, wie Kasimir von Teschen, Wladislaw von Beuthen, Bolko von Fal- kenberg, Albert von Strehlitz und Johann von Auschwitz glaubten als Anverwandte Leskos ein näheres Recht auf das Erbe zu haben ; stammten sie doch alle aus einem Geschlechte — und die Erinnerung daran war noch nicht erloschen ; — für sie sprach ferner das polni- sche Recht, das in Ermanglung von Söhnen den Anverwandten mit Ausschluss der Töchter das Erbe zusprach 3). Andererseits mag Herzog Nikolaus — der Sohn eines unebenbürtigen Prätendenten und seit kurzem erst aus der Dunkelheit gehoben — gar viele Neider unter den Nachbarn gehabt haben, die dem Parvenu das reiche Erbe missgönnten. Allein Herzog Nikolaus scheint von König Johann eine bindende Zusage erhalten zu haben, da dieser den Herzog für seine Verdienste belohnen wollte 4). Nikolaus wurde wahrscheinlich Ende 1336 mit Ratibor belehnt 5). Damit aber gaben sich die oberschle- 1) Darauf weisen die Worte des Chronicon aule reg. (Dobner, V. 368) : Nicolaus itaque junior ducatum suscipit Opavie, ducitque filiam ducis de Ratibor legi- tima pro uxore. 2) Weltzel, Geschichte der Stadt Ratibor. p. 65. 3) Biermann, Geschichte des Herzogthums Teschen. Teschen 1863. p. 138. 4) 1m J. 1328 hatte sich Nikolaus für Johann bei Heinrich von Kärnten für 40.000 Mark verbürgt. Cod. dipl. Mor. VII. 852. 5) Uber die Zeit, wann Nikolaus Ratibor erhielt, sind wir im Dunkeln, da wir den Todestag Leskos nicht kennen; jedenfalls vor dem 13. Jänner 1337, an welchem Tage sich Nikolaus schon Herzog von Troppau und Ratibor nennt (Pelzel, Karl IV., I. 72). Merkwürdigerweise erscheint aber Lesko noch in einer Urkunde vom J. 1339 (Sommersberg, I. 773, vgl. Grünhagen im Cod. dipl. Sil. III. 90. Anm. 4). Es ist die Urkunde, in welcher K. Kasimir von Polen erklärt, dass er auf alle
24 Der Umstand, dass Herzog Nikolaus' Ehe auf diese Art eine politische Bedeutung erlangte — die seine zwei nachfolgenden Ehen ebenfalls in Anspruch nahmen — macht es nothwendig, über diesel- ben ausführlicher zu reden. Bald nach seiner Erhebung zum Herzoge, wenn nicht früher 1), heirathete Herzog Nikolaus Anna, die Tochter des Herzogs Přemysl von Ratibor († 1306, 7. Mai). Ihre jüngere Schwester Eufemia nahm 1313 in dem von ihrem Vater in Ratibor gestifteten Domini- kanerinnenkloster den Schleier 2); als daher Lesko 1336 die Augen schloss, war Anna, Herzog Nikolaus' Gemahlin, die letzte vom Stamme der Ratiborer Piasten. Allein die andern oberschlesischen Fürsten, wie Kasimir von Teschen, Wladislaw von Beuthen, Bolko von Fal- kenberg, Albert von Strehlitz und Johann von Auschwitz glaubten als Anverwandte Leskos ein näheres Recht auf das Erbe zu haben ; stammten sie doch alle aus einem Geschlechte — und die Erinnerung daran war noch nicht erloschen ; — für sie sprach ferner das polni- sche Recht, das in Ermanglung von Söhnen den Anverwandten mit Ausschluss der Töchter das Erbe zusprach 3). Andererseits mag Herzog Nikolaus — der Sohn eines unebenbürtigen Prätendenten und seit kurzem erst aus der Dunkelheit gehoben — gar viele Neider unter den Nachbarn gehabt haben, die dem Parvenu das reiche Erbe missgönnten. Allein Herzog Nikolaus scheint von König Johann eine bindende Zusage erhalten zu haben, da dieser den Herzog für seine Verdienste belohnen wollte 4). Nikolaus wurde wahrscheinlich Ende 1336 mit Ratibor belehnt 5). Damit aber gaben sich die oberschle- 1) Darauf weisen die Worte des Chronicon aule reg. (Dobner, V. 368) : Nicolaus itaque junior ducatum suscipit Opavie, ducitque filiam ducis de Ratibor legi- tima pro uxore. 2) Weltzel, Geschichte der Stadt Ratibor. p. 65. 3) Biermann, Geschichte des Herzogthums Teschen. Teschen 1863. p. 138. 4) 1m J. 1328 hatte sich Nikolaus für Johann bei Heinrich von Kärnten für 40.000 Mark verbürgt. Cod. dipl. Mor. VII. 852. 5) Uber die Zeit, wann Nikolaus Ratibor erhielt, sind wir im Dunkeln, da wir den Todestag Leskos nicht kennen; jedenfalls vor dem 13. Jänner 1337, an welchem Tage sich Nikolaus schon Herzog von Troppau und Ratibor nennt (Pelzel, Karl IV., I. 72). Merkwürdigerweise erscheint aber Lesko noch in einer Urkunde vom J. 1339 (Sommersberg, I. 773, vgl. Grünhagen im Cod. dipl. Sil. III. 90. Anm. 4). Es ist die Urkunde, in welcher K. Kasimir von Polen erklärt, dass er auf alle
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25 sischen Fürsten nicht zufrieden; als König Johann im Jahre 1337 auf seinem zweiten Zuge nach Litthauen in Breslau anlangte, wurde ihm der Streitfall zur Entscheidung vorgelegt mit der Bitte, er möge dem Herzoge Nikolaus Ratibor entziehen und ihnen als Lehen das- selbe übergeben, da sie nach polnischem Rechte nähere Ansprüche hätten. Es war gewiss nur eine Komödie, dass Herzog Nikolaus sich anscheinend erzürnt entfernt, weil König Johann sich für das polnische Recht erklären zu wollen schien, und dass Letzterer nur durch des Nikolaus Freunde besänftigt wurde: der König wollte offenbar die oberschlesischen Fürsten durch ein zu rasches Eingehen auf die For- derung des Troppauer Herzogs nicht beleidigen. Am 14. Jänner 1337 erhielt Nikolaus die Zusicherung seines neuen Besitzes gegen Abtretung von Kosel und Gleiwitz 1) und die Versicherung, dass er nicht nach polnischem, sondern nach deutschem Lehensrechte Rede stehen solle 2). So hatte Herzog Nikolaus ein neues Herzogthum dem alten hinzugefügt, und er konnte sich dazu gewiss Glück wünschen; allein die Nachwehen blieben nicht aus : einige der zurückgewiesenen Rivalen scheinen zu den Waffen ge- griffen zu haben, so Bolko von Falkenberg3), der durch keine Ver- mittlung zum Frieden bewogen werden konnte, und den sich Herzog Nikolaus, wie später gezeigt werden wird, erst durch die Verehe- lichung mit dessen Tochter Jutta vom Halse schaffte. Vielleicht steht aber mit der Erwerbung Ratibors auch im Zu- sammenhange, was kurz darauf, nachdem wir den Herzog in voller Gunst beim Könige geschen haben, vorfiel. schlesischen Fürstenthümer verzichte. — Dieser Urkunde aber lag offenbar der Trentschiner Vertrag von 1335 , wo Lesko mit Recht erwähnt wurde, zu Grunde und so erklärt sich der Irrthum, dass der 1336 verstorbene Lesko 1339 noch als lebend aufgeführt werden konnte. 1) Das Wladislaw von Kosel erhielt, der es 1334 an Lesko verpfändet hatte. Weltzel, Geschichte der Stadt etc. Kosel. Berlin 1866. p. 64. 2) Urkunde des Königs im Cod. dipl. Sil. VI. p. 180 u. 182. 3) Ich schliesse dies ans den Worten der päpstlichen Dispensationsbulle für Nikolaus vom 5. Juni 1360 (Theiner, vetera mon. Polon, et Lithuaniae 1. 595) : quod olim sedandum gravia guerrarum discrimina, que inter duces predictos et eorum se- quaces dudum per multa tempora viguerant et vigebant, ex quibus erant hominum strages, depopulationes, incendia et alin mala plurima subsecuta et que per multos principes super hoe laborantes sedari hactenus nequiverant —— — —
25 sischen Fürsten nicht zufrieden; als König Johann im Jahre 1337 auf seinem zweiten Zuge nach Litthauen in Breslau anlangte, wurde ihm der Streitfall zur Entscheidung vorgelegt mit der Bitte, er möge dem Herzoge Nikolaus Ratibor entziehen und ihnen als Lehen das- selbe übergeben, da sie nach polnischem Rechte nähere Ansprüche hätten. Es war gewiss nur eine Komödie, dass Herzog Nikolaus sich anscheinend erzürnt entfernt, weil König Johann sich für das polnische Recht erklären zu wollen schien, und dass Letzterer nur durch des Nikolaus Freunde besänftigt wurde: der König wollte offenbar die oberschlesischen Fürsten durch ein zu rasches Eingehen auf die For- derung des Troppauer Herzogs nicht beleidigen. Am 14. Jänner 1337 erhielt Nikolaus die Zusicherung seines neuen Besitzes gegen Abtretung von Kosel und Gleiwitz 1) und die Versicherung, dass er nicht nach polnischem, sondern nach deutschem Lehensrechte Rede stehen solle 2). So hatte Herzog Nikolaus ein neues Herzogthum dem alten hinzugefügt, und er konnte sich dazu gewiss Glück wünschen; allein die Nachwehen blieben nicht aus : einige der zurückgewiesenen Rivalen scheinen zu den Waffen ge- griffen zu haben, so Bolko von Falkenberg3), der durch keine Ver- mittlung zum Frieden bewogen werden konnte, und den sich Herzog Nikolaus, wie später gezeigt werden wird, erst durch die Verehe- lichung mit dessen Tochter Jutta vom Halse schaffte. Vielleicht steht aber mit der Erwerbung Ratibors auch im Zu- sammenhange, was kurz darauf, nachdem wir den Herzog in voller Gunst beim Könige geschen haben, vorfiel. schlesischen Fürstenthümer verzichte. — Dieser Urkunde aber lag offenbar der Trentschiner Vertrag von 1335 , wo Lesko mit Recht erwähnt wurde, zu Grunde und so erklärt sich der Irrthum, dass der 1336 verstorbene Lesko 1339 noch als lebend aufgeführt werden konnte. 1) Das Wladislaw von Kosel erhielt, der es 1334 an Lesko verpfändet hatte. Weltzel, Geschichte der Stadt etc. Kosel. Berlin 1866. p. 64. 2) Urkunde des Königs im Cod. dipl. Sil. VI. p. 180 u. 182. 3) Ich schliesse dies ans den Worten der päpstlichen Dispensationsbulle für Nikolaus vom 5. Juni 1360 (Theiner, vetera mon. Polon, et Lithuaniae 1. 595) : quod olim sedandum gravia guerrarum discrimina, que inter duces predictos et eorum se- quaces dudum per multa tempora viguerant et vigebant, ex quibus erant hominum strages, depopulationes, incendia et alin mala plurima subsecuta et que per multos principes super hoe laborantes sedari hactenus nequiverant —— — —
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26 Es wird gesagt, dass sich die Barone über die Behandlung von Seiten des Herzogs beklagt, dass König Johann demselben sein Le- hen nehmen wollte und dass Nikolaus nur durch Karls Fürbitte ge- rettet wurde, doch musste er den König durch Abtretung von Zuck- mantel und Hermannstadt zu besänftigen suchen 1). Man hat dies aus der Urkunde entnommen, in der Herzog Niko- laus die zwei Privilegien vom Jahre 1318 bestätigt und den Baronen seines Landes das Recht einräumt, im Falle der Rechtsverweigerung an den König, von Böhmen zu appelliren 2) — da eine andere Quelle, die auch davon berichtet, die vita Caroli, keine Ursache angiebt 3). Mir scheint der Grund des Zornes, den König Johann gegen seinen früheren Freund und Rathgeber plötzlich an den Tag legt, tiefer zu liegen, als in der Unzufriedenheit der Troppauer Barone; vielmehr war diese vielleicht nur eine Handhabe für den König, um Herzog Nikolaus zu demüthigen. Karl IV. gab später im Jahre 1361 dem Herzoge die abgetre- tenen Besitzungen zurück*) und sagt, dass König Johann ihm die- selben entzogen ad suggestionem sinistram emulorum tuorum. Unter diesen aber dürften wohl kaum die Troppauer Barone zu verstehen sein, wahrscheinlicher die Herzoge von Falkenberg, Teschen etc., die 1337 dem Herzog Nikolaus hatten weichen müssen und in der Unzu- friedenheit der Barone — die nicht zu läugnen ist — ein bequemes Mittel fanden, den Herzog zu verläumden 5). Dabei dürfte noch ein anderer Umstand zu berücksichtigen sein. 1) Cod. dipl. Mor. Vil. 177. So Weltzel, Geschichte von Ratibor 74, Kleiber, Gesch. von Leobschütz p. 15. Ens, Oppaland I. 48 vermuthet, dass Herzog Nikolaus über die Geldforderungen des Königs unzufrieden war. 2) Ddo. Olmütz, 8. Juli 1339. Cod. d. Mor. VII. p. 176. Orig. im Troppauer Landes- archiv. 3) Deinde pater meus processit versus Moraviam volens destruere Nicolaum ducem Opavie et Ratmarie (Ratibor). Quem patri meo vix reconciliavi; dedit tamen patri meo castra et pecuniam multam. Vita Caroli. Böhmer, Fontes 1. 258. 4) Cod. dipl. Sil. VI. 187. 5) Dass die emuli die wegen der Belehnung Nikolaus' mit Ratibor unzufriedenen Her- zoge waren, geht auch daraus hervor, dass Johann dem Ilerzoge Nikolans nach seiner Aussöhnung den Besitz Ratibors neuerdings bestätigte, 9. Juli 1339. (Cod. dipl. Sil. vI. 184), was durchaus überflüssig gewesen war, wenn nicht eben diese Angelegenheit im Spiele gewesen wire.
26 Es wird gesagt, dass sich die Barone über die Behandlung von Seiten des Herzogs beklagt, dass König Johann demselben sein Le- hen nehmen wollte und dass Nikolaus nur durch Karls Fürbitte ge- rettet wurde, doch musste er den König durch Abtretung von Zuck- mantel und Hermannstadt zu besänftigen suchen 1). Man hat dies aus der Urkunde entnommen, in der Herzog Niko- laus die zwei Privilegien vom Jahre 1318 bestätigt und den Baronen seines Landes das Recht einräumt, im Falle der Rechtsverweigerung an den König, von Böhmen zu appelliren 2) — da eine andere Quelle, die auch davon berichtet, die vita Caroli, keine Ursache angiebt 3). Mir scheint der Grund des Zornes, den König Johann gegen seinen früheren Freund und Rathgeber plötzlich an den Tag legt, tiefer zu liegen, als in der Unzufriedenheit der Troppauer Barone; vielmehr war diese vielleicht nur eine Handhabe für den König, um Herzog Nikolaus zu demüthigen. Karl IV. gab später im Jahre 1361 dem Herzoge die abgetre- tenen Besitzungen zurück*) und sagt, dass König Johann ihm die- selben entzogen ad suggestionem sinistram emulorum tuorum. Unter diesen aber dürften wohl kaum die Troppauer Barone zu verstehen sein, wahrscheinlicher die Herzoge von Falkenberg, Teschen etc., die 1337 dem Herzog Nikolaus hatten weichen müssen und in der Unzu- friedenheit der Barone — die nicht zu läugnen ist — ein bequemes Mittel fanden, den Herzog zu verläumden 5). Dabei dürfte noch ein anderer Umstand zu berücksichtigen sein. 1) Cod. dipl. Mor. Vil. 177. So Weltzel, Geschichte von Ratibor 74, Kleiber, Gesch. von Leobschütz p. 15. Ens, Oppaland I. 48 vermuthet, dass Herzog Nikolaus über die Geldforderungen des Königs unzufrieden war. 2) Ddo. Olmütz, 8. Juli 1339. Cod. d. Mor. VII. p. 176. Orig. im Troppauer Landes- archiv. 3) Deinde pater meus processit versus Moraviam volens destruere Nicolaum ducem Opavie et Ratmarie (Ratibor). Quem patri meo vix reconciliavi; dedit tamen patri meo castra et pecuniam multam. Vita Caroli. Böhmer, Fontes 1. 258. 4) Cod. dipl. Sil. VI. 187. 5) Dass die emuli die wegen der Belehnung Nikolaus' mit Ratibor unzufriedenen Her- zoge waren, geht auch daraus hervor, dass Johann dem Ilerzoge Nikolans nach seiner Aussöhnung den Besitz Ratibors neuerdings bestätigte, 9. Juli 1339. (Cod. dipl. Sil. vI. 184), was durchaus überflüssig gewesen war, wenn nicht eben diese Angelegenheit im Spiele gewesen wire.
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27 Wenn man bedenkt, dass Markgraf Karl den Vater mit dem Herzoge aussöhnte und ihm später die in der Stunde der Bedräng- niss abgefretenen Besitzungen zurückgab, so wird man zu der Ver- muthung gedrängt, dass Markgraf Karl bei der Sache vielleicht nicht unbetheiligt war 1). Wir finden denn auch, dass in diesem Jahre eine Entfremdung zwischen Johann und seinem Sohne eingetreten war, da Ersterer sich mit Kaiser Ludwig versöhnte, sogar auf dem Reichstage zu Frank- furt die Reichswürden und seine Länder zu Lehen nahm, ohne — wie es Karl mit Ludwig stipulirt — des Ersteren Wissen und Willen. Karl eilte denn auch zum Vater und erklärte den Vertrag von Frank- furt für erschlichen 2). Es ist wohl leicht möglich, dass die oberschlesischen Herzoge, die das Aufblühen des Parvenu mit scheelem Auge sahen, die Freund- schaft des Nikolaus mit Karl — neben der schon erwähnten Unzu- friedenheit der Troppauer Barone — benützt haben werden, um Ersteren beim Könige zu verschwärzen. Die drohende Gefahr ging indess an Herzog Nikolaus noch glück- lich vorüber. In Folge der Vermittlung Karls begnügte sich Johann mit der Abtretung der genannten Besitzungen, unter denen die Gold- bergwerke hei Zuckmantel den geldgierigen König besonders mögen gereizt haben, und mit der Zusicherung, die Nikolaus den Baronen ertheilte. Zum Zeichen der Versöhnung sicherte Johann am 9. Juli 1339 den Besitz des Herzogthums Ratibor und wiederholte die Ver- sprechungen von 1337, alles mit Einwilligung und Bestätigung des Markgrafen Karl 3). Die folgende Zeit verfloss ruhig bis zum Jahre 1345. Nikolaus 1) Wann Herzog Nikolaus zuerst mit Karl zusammentraf und Freundschaft schloss, ist mir unbekannt. Wir finden ihn schon 1334 als Freund Karls in gemeinsamer Unter- stützung des Olmützer Bischofs Johann VI. (Wolko). Vgl. Chron. aule regie a. a. 1334. Richter, series episcoporum, p. 103. 2) Palacky, II. 2, p. 238, vgl. Böhmer, Regesten K. Johanns, Nr. 256 und Fontes I. 258. 3) Ieh stelle das hier über den Zwist des Herzogs mit König Johann Gesagte nur als Vermuthung hin, zu der ich mich durch die ungeniigende Erklärung dieser That- sache gedrängt fühlte.
27 Wenn man bedenkt, dass Markgraf Karl den Vater mit dem Herzoge aussöhnte und ihm später die in der Stunde der Bedräng- niss abgefretenen Besitzungen zurückgab, so wird man zu der Ver- muthung gedrängt, dass Markgraf Karl bei der Sache vielleicht nicht unbetheiligt war 1). Wir finden denn auch, dass in diesem Jahre eine Entfremdung zwischen Johann und seinem Sohne eingetreten war, da Ersterer sich mit Kaiser Ludwig versöhnte, sogar auf dem Reichstage zu Frank- furt die Reichswürden und seine Länder zu Lehen nahm, ohne — wie es Karl mit Ludwig stipulirt — des Ersteren Wissen und Willen. Karl eilte denn auch zum Vater und erklärte den Vertrag von Frank- furt für erschlichen 2). Es ist wohl leicht möglich, dass die oberschlesischen Herzoge, die das Aufblühen des Parvenu mit scheelem Auge sahen, die Freund- schaft des Nikolaus mit Karl — neben der schon erwähnten Unzu- friedenheit der Troppauer Barone — benützt haben werden, um Ersteren beim Könige zu verschwärzen. Die drohende Gefahr ging indess an Herzog Nikolaus noch glück- lich vorüber. In Folge der Vermittlung Karls begnügte sich Johann mit der Abtretung der genannten Besitzungen, unter denen die Gold- bergwerke hei Zuckmantel den geldgierigen König besonders mögen gereizt haben, und mit der Zusicherung, die Nikolaus den Baronen ertheilte. Zum Zeichen der Versöhnung sicherte Johann am 9. Juli 1339 den Besitz des Herzogthums Ratibor und wiederholte die Ver- sprechungen von 1337, alles mit Einwilligung und Bestätigung des Markgrafen Karl 3). Die folgende Zeit verfloss ruhig bis zum Jahre 1345. Nikolaus 1) Wann Herzog Nikolaus zuerst mit Karl zusammentraf und Freundschaft schloss, ist mir unbekannt. Wir finden ihn schon 1334 als Freund Karls in gemeinsamer Unter- stützung des Olmützer Bischofs Johann VI. (Wolko). Vgl. Chron. aule regie a. a. 1334. Richter, series episcoporum, p. 103. 2) Palacky, II. 2, p. 238, vgl. Böhmer, Regesten K. Johanns, Nr. 256 und Fontes I. 258. 3) Ieh stelle das hier über den Zwist des Herzogs mit König Johann Gesagte nur als Vermuthung hin, zu der ich mich durch die ungeniigende Erklärung dieser That- sache gedrängt fühlte.
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28 hielt sich meist in seinem Herzogthume auf, nur bei besonderen Ge- legenheiten verliess er dasselbe 1). Das Jahr 1345 brach zwar friedlich an, die politischen Bezie- hungen zwischen Böhmen und Polen aber, vor Kurzem noch die freundlichsten, hatten ein Gewitter heraufbeschworen, das sich zu- erst über Troppau entlud. Die Versuche Johanns, den Herzog Bolko von Schweidnitz, den Neffen Kasimirs von Polen, zur Anerkennung der Oberherrlichkeit Böhmens zu bewegen, hatten nebst anderen Ursachen Kasimir von der Allianz mit Böhmen abwendig gemacht. Als nun Johann im Frühling des Jahres 1345 Bolko in Schweidnitz belagerte, weil dieser Karl in Kalisch hatte gefangen nehmen las- sen 2) , trat Kasimir, nachdem er zu Kaiser Ludwig übergetreten war, feindlich auf. Er fiel in das Herzogthum Troppau ein und belagerte das Städtchen Sohrau, Juni 1345 s). Der Herzog bat den König Johann um Hilfe 4), der denn auch eilends herbeikam und Kasimir bis Krakau zurückdrängte. Dass Ni- kolaus selbst dem polnischen Könige widerstanden, könnte man da- raus entnehmen, dass dieser 1346 am 15. Februar mit Herzog Wla- dislaw von Beuthen einen Vertrag schloss, nach welchem dieser keinen Feind des Königs, namentlich nicht den König von Böhmen und dessen Söhne oder den Herzog Nikolaus von Troppau begünstigen und in seine Festungen aufnehmen solle 5). Der Krieg war bald 1) 1341 war Nikolaus in Prag, als Kasimir von Polen Johann in Prag besuchte, vom 13. Juli (Dogiel, Cod. dipl. Pol. I. 5) bis 24. August (Cod. dipl. Mor. VII. 248). — Im folgenden Jahre 1342 ist Nikolaus in Breslau, wohin Karl gekommen war, der in diesem Jahre die Regierung Böhmens vom Vater übernahm. Hier in Breslau er- klärte Nikolaus nebst mehrern anderen schlesischen Fürsten nochmals, dass sie ihre Länder von Böhmen als Lehen erhalten hätten (Sommersberg, I. 788, Stenzel, Bisthumsurkunden, p. 349). — Im J. 1343 erscheint Nikolaus ebenfalls in Prag; er ist Zeuge, als sich die Herzoge Wenzel und Ludwig von Liegnitz zu Vasallen des böhmischen Königs erklären, den 30. Juli 1343 (Cod. dipl. Mor. VII. 362). 2) Vgl. Palacky, II. 2. p. 259. 3) Vgl. vita Caroli bei Böhmer, Fontes I. 267. Franciscus Canon. Prag. bei Dobner, Mon. VI. 294. — Caro, Geschichte Polens p. 269. 4) Nicht unerwähnt will ich es lassen, dass die böhmischen Barone nicht nach Trop- pau ziehen wollten, als König Johann zu Kuttenberg sie dazu aufforderte, weil sie nicht verpflichtet wären — ausser Landes zu ziehen! Also rechneten sie Troppau nicht mehr zu Mähren! Es ist Schade, dass Dudik diesen Umstand nicht beachtet hat. 5) Urkd. bei Doggiel, Cod. dipl. Pol. I. 538. Vgl. Caro a. a. O. 274.
28 hielt sich meist in seinem Herzogthume auf, nur bei besonderen Ge- legenheiten verliess er dasselbe 1). Das Jahr 1345 brach zwar friedlich an, die politischen Bezie- hungen zwischen Böhmen und Polen aber, vor Kurzem noch die freundlichsten, hatten ein Gewitter heraufbeschworen, das sich zu- erst über Troppau entlud. Die Versuche Johanns, den Herzog Bolko von Schweidnitz, den Neffen Kasimirs von Polen, zur Anerkennung der Oberherrlichkeit Böhmens zu bewegen, hatten nebst anderen Ursachen Kasimir von der Allianz mit Böhmen abwendig gemacht. Als nun Johann im Frühling des Jahres 1345 Bolko in Schweidnitz belagerte, weil dieser Karl in Kalisch hatte gefangen nehmen las- sen 2) , trat Kasimir, nachdem er zu Kaiser Ludwig übergetreten war, feindlich auf. Er fiel in das Herzogthum Troppau ein und belagerte das Städtchen Sohrau, Juni 1345 s). Der Herzog bat den König Johann um Hilfe 4), der denn auch eilends herbeikam und Kasimir bis Krakau zurückdrängte. Dass Ni- kolaus selbst dem polnischen Könige widerstanden, könnte man da- raus entnehmen, dass dieser 1346 am 15. Februar mit Herzog Wla- dislaw von Beuthen einen Vertrag schloss, nach welchem dieser keinen Feind des Königs, namentlich nicht den König von Böhmen und dessen Söhne oder den Herzog Nikolaus von Troppau begünstigen und in seine Festungen aufnehmen solle 5). Der Krieg war bald 1) 1341 war Nikolaus in Prag, als Kasimir von Polen Johann in Prag besuchte, vom 13. Juli (Dogiel, Cod. dipl. Pol. I. 5) bis 24. August (Cod. dipl. Mor. VII. 248). — Im folgenden Jahre 1342 ist Nikolaus in Breslau, wohin Karl gekommen war, der in diesem Jahre die Regierung Böhmens vom Vater übernahm. Hier in Breslau er- klärte Nikolaus nebst mehrern anderen schlesischen Fürsten nochmals, dass sie ihre Länder von Böhmen als Lehen erhalten hätten (Sommersberg, I. 788, Stenzel, Bisthumsurkunden, p. 349). — Im J. 1343 erscheint Nikolaus ebenfalls in Prag; er ist Zeuge, als sich die Herzoge Wenzel und Ludwig von Liegnitz zu Vasallen des böhmischen Königs erklären, den 30. Juli 1343 (Cod. dipl. Mor. VII. 362). 2) Vgl. Palacky, II. 2. p. 259. 3) Vgl. vita Caroli bei Böhmer, Fontes I. 267. Franciscus Canon. Prag. bei Dobner, Mon. VI. 294. — Caro, Geschichte Polens p. 269. 4) Nicht unerwähnt will ich es lassen, dass die böhmischen Barone nicht nach Trop- pau ziehen wollten, als König Johann zu Kuttenberg sie dazu aufforderte, weil sie nicht verpflichtet wären — ausser Landes zu ziehen! Also rechneten sie Troppau nicht mehr zu Mähren! Es ist Schade, dass Dudik diesen Umstand nicht beachtet hat. 5) Urkd. bei Doggiel, Cod. dipl. Pol. I. 538. Vgl. Caro a. a. O. 274.
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29 wegen des Mangels an Lebensmitteln beendet und Herzog Nikolaus begleitete seinen König nach Breslau 1). Die überstandene Gefahr hat Nikolaus noch mehr an das Haus seines Lehensherrn, besonders an Karl IV. geknüpft. Als dieser daher am 11. Juli 1346 zu Rense zum römischen Könige gewählt wurde, war es Herzog Nikolaus, auf den die Wahl Karls fiel, mit dem Bischofe Ernst von Prag dem Papste in Avignon die geschehene Wahl zu noti- ficiren 2). — Am 26. November desselben Jahres war Herzog Niko- laus bereits wieder in seinem Herzogthume 3), wo er indess nicht lange verweilte, da König Johann am 26. August 1346 in der Schlacht bei Crecy gefallen war und Karl nach längerem Verziehen in Prag gekrönt werden sollte. Der Krönung, die am 2. September 1347 statt- fand, wohnte Herzog Nikolaus bei4) ; er blieb auch bei Karl, in dessen nächster Umgebung er sich befunden zu haben scheint, als dieser zu einem entscheidenden Feldzuge gegen Ludwig aufbrach. Selbst als die Kunde vom Tode des Kaisers eintraf und Karl sein Heer entliess, blieb Nikolaus und begleitete den König nach Nürnberg 5). Ob er der stetige Begleiter Karls blieb, ist ungewiss, doch wahrscheinlich, da er am 7. April 1348 wieder in Prag erscheint 6). An diesem Tage, dem Stiftungstage der Prager Universität, gab Karl jene goldene Bulle, die das staatsrechtliche Verhältniss Mährens und seiner Theile des Bisthums Olmütz und des Herzogthums Troppau zu Böhmen regelte. Das Verhältniss Troppaus zu Mähren und Schlesien erfordert eine Besprechung für sich, die einer Geschichte des Troppauer Her- zoggeschlechtes fernliegt; allein so viel dürfte doch feststehen, dass 1) Urkunde vom 11. August 1345 bei Jacobi a. a. O. p. 107. Nr. 311. 2) Mox principes electores mittunt suos solemnes ambassiatores videlicet venerabilem in Christo patrem dominum Arnestum sancte Pragensis ecclesie archiepiscopum primum et magnificum principem dominum Nicolaum ducem Oppavie et Ratiborie cum decreto electionis ad summum pontificem in civitatem Aviniensem. Benesch von Weitmül bei Dobner, Mon. IV. p. 30. 3) Urkunde im Cod. dipl. Mor. VII. 303. 4) Am 1. September ist er bereits in Prag, Urkd. bei Sommersberg, I. 735. Vergl. Palacky, II. 2, p. 281. 5) Urkunde Karls vom 21. November 1347. Cod. dipl. Mor. VII. 544. 6) In den verschiedenen Bestätigungen Karls von jenem Tage ist Nikolaus Zeuge. Cod. dipl. Mor. VII, 555 etc.
29 wegen des Mangels an Lebensmitteln beendet und Herzog Nikolaus begleitete seinen König nach Breslau 1). Die überstandene Gefahr hat Nikolaus noch mehr an das Haus seines Lehensherrn, besonders an Karl IV. geknüpft. Als dieser daher am 11. Juli 1346 zu Rense zum römischen Könige gewählt wurde, war es Herzog Nikolaus, auf den die Wahl Karls fiel, mit dem Bischofe Ernst von Prag dem Papste in Avignon die geschehene Wahl zu noti- ficiren 2). — Am 26. November desselben Jahres war Herzog Niko- laus bereits wieder in seinem Herzogthume 3), wo er indess nicht lange verweilte, da König Johann am 26. August 1346 in der Schlacht bei Crecy gefallen war und Karl nach längerem Verziehen in Prag gekrönt werden sollte. Der Krönung, die am 2. September 1347 statt- fand, wohnte Herzog Nikolaus bei4) ; er blieb auch bei Karl, in dessen nächster Umgebung er sich befunden zu haben scheint, als dieser zu einem entscheidenden Feldzuge gegen Ludwig aufbrach. Selbst als die Kunde vom Tode des Kaisers eintraf und Karl sein Heer entliess, blieb Nikolaus und begleitete den König nach Nürnberg 5). Ob er der stetige Begleiter Karls blieb, ist ungewiss, doch wahrscheinlich, da er am 7. April 1348 wieder in Prag erscheint 6). An diesem Tage, dem Stiftungstage der Prager Universität, gab Karl jene goldene Bulle, die das staatsrechtliche Verhältniss Mährens und seiner Theile des Bisthums Olmütz und des Herzogthums Troppau zu Böhmen regelte. Das Verhältniss Troppaus zu Mähren und Schlesien erfordert eine Besprechung für sich, die einer Geschichte des Troppauer Her- zoggeschlechtes fernliegt; allein so viel dürfte doch feststehen, dass 1) Urkunde vom 11. August 1345 bei Jacobi a. a. O. p. 107. Nr. 311. 2) Mox principes electores mittunt suos solemnes ambassiatores videlicet venerabilem in Christo patrem dominum Arnestum sancte Pragensis ecclesie archiepiscopum primum et magnificum principem dominum Nicolaum ducem Oppavie et Ratiborie cum decreto electionis ad summum pontificem in civitatem Aviniensem. Benesch von Weitmül bei Dobner, Mon. IV. p. 30. 3) Urkunde im Cod. dipl. Mor. VII. 303. 4) Am 1. September ist er bereits in Prag, Urkd. bei Sommersberg, I. 735. Vergl. Palacky, II. 2, p. 281. 5) Urkunde Karls vom 21. November 1347. Cod. dipl. Mor. VII. 544. 6) In den verschiedenen Bestätigungen Karls von jenem Tage ist Nikolaus Zeuge. Cod. dipl. Mor. VII, 555 etc.
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30 durch die Bulle Karls IV. Troppau ein unmittelbares Lehen Böh- mens, der Herzog von Troppau also von Mähren unabhängig wurde, wenn auch das Landrecht in Troppau seine Belehrungen in Olmütz und Brünn nachsuchte 1). Es ist daher entschieden zu bestreiten, dass mährische Be- schlüsse 2) für Troppau gültig gewesen wären. Mähren gegenüber erscheint jetzt Troppau coordinirt s) , durch die Verbindung mit Ra- tibor wird es zu Schlesien gezogen, wobei nicht zu übersehen ist, dass, wenn die Vereinigung beider Herzogthümer in Einer Hand von längerer Dauer gewesen wäre, die Verbindung mit Schlesien viel früher, als es thatsächlich der Fall war, erfolgt sein würde. Das Band, das bisher Karl IV. mit unserem Herzoge verknüpfte, wurde 1350 dadurch fester geknüpft, dass Karls Bruder Johannn Heinrich nach seiner Scheidung von Margarethe von Tirol sich mit der gleichnamigen Tochter des Herzogs Nikolaus vermählte 4). Letz- terer blieb eine Vertrauensperson Karls IV., er erscheint 1351 5) und 1353 6) in Angelegenheiten des Letztern in Breslau, im Jahre 1355 zog er zur Kaiserkrönung Karls nach Italien 7) und begleitete diesen 1) Dass dies beim Bisthume Olmütz nicht geschehen konnte, erklärt sich daraus, dass des Bisthums Besitzungen nicht compact waren. Dass aber die Bischöfe an eine vom Markgrafen exemte Stellung dachten, zeigt die Geschichte des Jahres 1608, in dem der Cardinal Dietrichstein erklärte, die bischöflichen Güter seien ein un- mittelbares Lehen der böhmischen Krone, der Bischof brauchte daher, wenn Mäh- ren an Mathias abgetreten werde, desshalb von Rudolf nicht abzufallen. Vgl. Bei- träge zur Geschichte Schlesiens, II. Heft. Troppau 1866. p. 4. 2) Wie Dudík a. a. O. p. 46 sagt. 3) Das bestätigt auch der Revers des Markgrafen Johann von Mähren von 1349, 26. December (Sommersberg, I. 976). 4) Vgl. Benesch von Weitmül (Dobner, IV. 35). Wenn aber Albertus Argentinensis (Urstisius, II. 157) sagt: Joannes autem frater regis filiam ducis Polonie, quam de Tropowe nominant, inscio rege traduxit uxorem, de quo utique rex perturbatur, dass der König seinem Bruder desshalb gezürnt, so dürfte dieser Zorn eben nur der Heimlichkeit der Sache gegolten haben. 5) Rechnungsbücher der Stadt Breslau, Cod. dipl. Sil. III. 78. Nikolaus hefand sich unter den Gesandten Karls ; was diese aber 1351 und 1353 dort beschäfligte, weiss ich nicht anzugeben. Nikolans war noch am 7. October 1351 in Breslau. Cod. dipl. Sil. VIII. 34. 6) Palacky, Formelbücher, p. 365. 7) Ludewig, reliquiae, V. 474.
30 durch die Bulle Karls IV. Troppau ein unmittelbares Lehen Böh- mens, der Herzog von Troppau also von Mähren unabhängig wurde, wenn auch das Landrecht in Troppau seine Belehrungen in Olmütz und Brünn nachsuchte 1). Es ist daher entschieden zu bestreiten, dass mährische Be- schlüsse 2) für Troppau gültig gewesen wären. Mähren gegenüber erscheint jetzt Troppau coordinirt s) , durch die Verbindung mit Ra- tibor wird es zu Schlesien gezogen, wobei nicht zu übersehen ist, dass, wenn die Vereinigung beider Herzogthümer in Einer Hand von längerer Dauer gewesen wäre, die Verbindung mit Schlesien viel früher, als es thatsächlich der Fall war, erfolgt sein würde. Das Band, das bisher Karl IV. mit unserem Herzoge verknüpfte, wurde 1350 dadurch fester geknüpft, dass Karls Bruder Johannn Heinrich nach seiner Scheidung von Margarethe von Tirol sich mit der gleichnamigen Tochter des Herzogs Nikolaus vermählte 4). Letz- terer blieb eine Vertrauensperson Karls IV., er erscheint 1351 5) und 1353 6) in Angelegenheiten des Letztern in Breslau, im Jahre 1355 zog er zur Kaiserkrönung Karls nach Italien 7) und begleitete diesen 1) Dass dies beim Bisthume Olmütz nicht geschehen konnte, erklärt sich daraus, dass des Bisthums Besitzungen nicht compact waren. Dass aber die Bischöfe an eine vom Markgrafen exemte Stellung dachten, zeigt die Geschichte des Jahres 1608, in dem der Cardinal Dietrichstein erklärte, die bischöflichen Güter seien ein un- mittelbares Lehen der böhmischen Krone, der Bischof brauchte daher, wenn Mäh- ren an Mathias abgetreten werde, desshalb von Rudolf nicht abzufallen. Vgl. Bei- träge zur Geschichte Schlesiens, II. Heft. Troppau 1866. p. 4. 2) Wie Dudík a. a. O. p. 46 sagt. 3) Das bestätigt auch der Revers des Markgrafen Johann von Mähren von 1349, 26. December (Sommersberg, I. 976). 4) Vgl. Benesch von Weitmül (Dobner, IV. 35). Wenn aber Albertus Argentinensis (Urstisius, II. 157) sagt: Joannes autem frater regis filiam ducis Polonie, quam de Tropowe nominant, inscio rege traduxit uxorem, de quo utique rex perturbatur, dass der König seinem Bruder desshalb gezürnt, so dürfte dieser Zorn eben nur der Heimlichkeit der Sache gegolten haben. 5) Rechnungsbücher der Stadt Breslau, Cod. dipl. Sil. III. 78. Nikolaus hefand sich unter den Gesandten Karls ; was diese aber 1351 und 1353 dort beschäfligte, weiss ich nicht anzugeben. Nikolans war noch am 7. October 1351 in Breslau. Cod. dipl. Sil. VIII. 34. 6) Palacky, Formelbücher, p. 365. 7) Ludewig, reliquiae, V. 474.
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31 auf der Rückkehr his Regensburg 1). Von nun an liess sich Nikolaus nur noch 1361 in Prag sehen, wo ihm Karl die im J. 1339 an König Johann abgetretenen Besitzungen zurückstellte 2). Das Alter hatte ihn denn auch schon übermannt und machte ihm das Reisen beschwerlich. Von diesem Jahre an blieb Nikolaus in seinem Lande, in dem er am 8. December 1363 starb 3) mit dem Be- wusstsein, das Werk des Vaters erst recht begründet und gesichert zu haben, und beweint von seiner Gemahlin Jutta und einer zahl- reichen Nachkommenschaft. Es ist schon früher erwähnt worden, dass Herzog Nikolaus drei- mal verheiratet und dass jede seiner Ehen zugleich von politischer Be- deutung war. Von seiner ersten Gemahlin Anna, der er das Herzogthum Ratibor verdankte, ist bereits gesprochen worden. Wann sie starb, ist unbekannt, sicher vor 1340, da in diesem Jahre Nikolaus von ihr wie von einer Verstorbenen spricht 4). Sie hinterliess ihm einen Sohn Johann und mehrere Töchter. Eine, Margarethe, heiratete, wie schon erwähnt wurde, den Markgrafen Johann Heinrich, dem sie drei Söhne und drei Töchter gebar 5). Eine andere, Eufemia, vermählte sich circa 1345 mit Semowit von Masowien 6), der mit ihr zwei Söhne, Janusch und Semowit IV., 1) Nikolaus ist Zeuge in Urkunden Karls für Eger vom 23. und 28. Juli 1355. Nach einer freundlichen Mittheilung Dr. Kürschners. 2) Cod. dipl. Sil. VI. 187. 3) Weltzel, Gesch. von Ratibor p. 78. Die letzte mir bekannte Urkunde Nikolaus' II. ist vom 30. April 1365, in der er dem Nonnenstift zu St. Clara in Troppau eine Mark jährlichen Zinses und das Gut Romslow schenkt. — Ungedrucktes Regest im Nachlasse Ens' im Tropp. Museum. 4) Ac quondam consortis nostre karissime domine Anne. Cod. dipl. Sil. II. 144. 5) Vgl. Richter, Das Testament des Markgrafen Johann, im Notizenhlatt der kaiserl. Akademie. 1831. p. 195. Da der Markgraf 1364 schon wieder zu einer andern Ehe schritt, so muss Margarethe vor diesem Jahre gestorben sein. 6) Das Dispensationsschreiben des Papstes Clemens VI. vom 5. Jänner 1347 (Theiner, Mon, vet. Pol. I. 501) spricht schon von einer Nachkommenschaft. In welchem Verwandtschaftsgrade Semowit und Eufemia standen, weiss ich nicht, man müsste höchstens das als Ehehinderniss betrachten, dass Semowits Grossvater Boleslaw Il. eine Tochter Wenzels II. von Böhmen, Anna, zur Gemahlin hatte und Eufemias Grossvater Nikolaus 1. des Wenzel Halbbruder war. Vgl. die Stanmtafel bei Caro a. a. 0. p. 289.
31 auf der Rückkehr his Regensburg 1). Von nun an liess sich Nikolaus nur noch 1361 in Prag sehen, wo ihm Karl die im J. 1339 an König Johann abgetretenen Besitzungen zurückstellte 2). Das Alter hatte ihn denn auch schon übermannt und machte ihm das Reisen beschwerlich. Von diesem Jahre an blieb Nikolaus in seinem Lande, in dem er am 8. December 1363 starb 3) mit dem Be- wusstsein, das Werk des Vaters erst recht begründet und gesichert zu haben, und beweint von seiner Gemahlin Jutta und einer zahl- reichen Nachkommenschaft. Es ist schon früher erwähnt worden, dass Herzog Nikolaus drei- mal verheiratet und dass jede seiner Ehen zugleich von politischer Be- deutung war. Von seiner ersten Gemahlin Anna, der er das Herzogthum Ratibor verdankte, ist bereits gesprochen worden. Wann sie starb, ist unbekannt, sicher vor 1340, da in diesem Jahre Nikolaus von ihr wie von einer Verstorbenen spricht 4). Sie hinterliess ihm einen Sohn Johann und mehrere Töchter. Eine, Margarethe, heiratete, wie schon erwähnt wurde, den Markgrafen Johann Heinrich, dem sie drei Söhne und drei Töchter gebar 5). Eine andere, Eufemia, vermählte sich circa 1345 mit Semowit von Masowien 6), der mit ihr zwei Söhne, Janusch und Semowit IV., 1) Nikolaus ist Zeuge in Urkunden Karls für Eger vom 23. und 28. Juli 1355. Nach einer freundlichen Mittheilung Dr. Kürschners. 2) Cod. dipl. Sil. VI. 187. 3) Weltzel, Gesch. von Ratibor p. 78. Die letzte mir bekannte Urkunde Nikolaus' II. ist vom 30. April 1365, in der er dem Nonnenstift zu St. Clara in Troppau eine Mark jährlichen Zinses und das Gut Romslow schenkt. — Ungedrucktes Regest im Nachlasse Ens' im Tropp. Museum. 4) Ac quondam consortis nostre karissime domine Anne. Cod. dipl. Sil. II. 144. 5) Vgl. Richter, Das Testament des Markgrafen Johann, im Notizenhlatt der kaiserl. Akademie. 1831. p. 195. Da der Markgraf 1364 schon wieder zu einer andern Ehe schritt, so muss Margarethe vor diesem Jahre gestorben sein. 6) Das Dispensationsschreiben des Papstes Clemens VI. vom 5. Jänner 1347 (Theiner, Mon, vet. Pol. I. 501) spricht schon von einer Nachkommenschaft. In welchem Verwandtschaftsgrade Semowit und Eufemia standen, weiss ich nicht, man müsste höchstens das als Ehehinderniss betrachten, dass Semowits Grossvater Boleslaw Il. eine Tochter Wenzels II. von Böhmen, Anna, zur Gemahlin hatte und Eufemias Grossvater Nikolaus 1. des Wenzel Halbbruder war. Vgl. die Stanmtafel bei Caro a. a. 0. p. 289.
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32 erzeugte 1). Im Jahre 1359 besuchte Nikolaus II. seine Tochter, deren Todesjahr unbekannt ist 2). Wann Herzog Nikolaus zu seiner zweiten Ehe schritt, wissen wir nicht ; seine Wahl fiel auf Hedwig, die Tochter Konrads I. von Oels und Kosel 3), die von ihrem Vater 2500 Mark zur Mitgift er- hielt, wegen deren dann die Söhne unseres Herzogs mannigfache Weiterungen hatten. Aus dieser Ehe entsprosste ein Sohn, wie der Vater Nikolaus genannt; ob und welche Töchter Hedwig hinterliess, ist unbekannt, ebenso die Zeit, wann sie starb. Im Jahre 1360 schritt Nikolaus zu einer dritten Verbindung, die den langwierigen Streit mit Bolko von Falkenberg beenden sollte 4). Herzog Nikolaus, bereits hoch an Jahren, heiratete Bolkos Tochter Jutta5); Papst Innocenz VI. bewilligte auf Bitten Karls IV. und König Ludwigs von Ungarn die nöthige Dispens, da beide durch Nikolaus' erste Gemahlin im dritten Grade verwandt waren, am 5. Juni 1360 6). Des Herzogs Unterhändler beim Papste war wahr- scheinlich der Ratiborer Stadtpfarrer Johann Dzecko, den der Herzog im Jahre 1364 dafür belohnte 7). Auch diese Ehe war noch mit Kindern gesegnet, Wenzel und Přemko; wenn man aber unserm Herzoge noch Töchter aus dieser 1) Dlugoss, lib. X. a. a. 1381. 2) Urkunde Zemowits vom 12. Febr. 1359, unter deren Zeugen sich H. Nikolaus be- findet. Muczkowski und Rzyczczewski, I. 216. 3) Weltzel, Geschichte d. Stadt Kosel. p. 78. 4) Über diese Beziehungen des Troppauer Herzogs zu dem von Falkenberg sind wir noch gar nicht aufgeklärt. Vgl. oben S. 25. Anm. 3. 5) Dass diese die dritte Gemahlin des Nikolaus gewesen, erhellt daraus, dass Jutta 1377 noch urkundlich vorkommt, während Hedwig 1374 schon todt war. 6) Theiner a. a. O. I. 595. Die Verwandtschaft war folgende: Wladislaus von Oppeln † 1283 Primislaus von Ratibor Boleslaus von Oppeln. Bolko von Falkenberg Lesko. Anna. Jutta. 7) Der Herzog spricht in einer Urkunde vom 30. Nov. 1364 von den grossen Dien- sten, welehe Johann Dzecko ihm besonders bei dem apostolischen Stuhle geleistet. Vgl. Weltzel, Gesch. v. Ratibor p. 331.
32 erzeugte 1). Im Jahre 1359 besuchte Nikolaus II. seine Tochter, deren Todesjahr unbekannt ist 2). Wann Herzog Nikolaus zu seiner zweiten Ehe schritt, wissen wir nicht ; seine Wahl fiel auf Hedwig, die Tochter Konrads I. von Oels und Kosel 3), die von ihrem Vater 2500 Mark zur Mitgift er- hielt, wegen deren dann die Söhne unseres Herzogs mannigfache Weiterungen hatten. Aus dieser Ehe entsprosste ein Sohn, wie der Vater Nikolaus genannt; ob und welche Töchter Hedwig hinterliess, ist unbekannt, ebenso die Zeit, wann sie starb. Im Jahre 1360 schritt Nikolaus zu einer dritten Verbindung, die den langwierigen Streit mit Bolko von Falkenberg beenden sollte 4). Herzog Nikolaus, bereits hoch an Jahren, heiratete Bolkos Tochter Jutta5); Papst Innocenz VI. bewilligte auf Bitten Karls IV. und König Ludwigs von Ungarn die nöthige Dispens, da beide durch Nikolaus' erste Gemahlin im dritten Grade verwandt waren, am 5. Juni 1360 6). Des Herzogs Unterhändler beim Papste war wahr- scheinlich der Ratiborer Stadtpfarrer Johann Dzecko, den der Herzog im Jahre 1364 dafür belohnte 7). Auch diese Ehe war noch mit Kindern gesegnet, Wenzel und Přemko; wenn man aber unserm Herzoge noch Töchter aus dieser 1) Dlugoss, lib. X. a. a. 1381. 2) Urkunde Zemowits vom 12. Febr. 1359, unter deren Zeugen sich H. Nikolaus be- findet. Muczkowski und Rzyczczewski, I. 216. 3) Weltzel, Geschichte d. Stadt Kosel. p. 78. 4) Über diese Beziehungen des Troppauer Herzogs zu dem von Falkenberg sind wir noch gar nicht aufgeklärt. Vgl. oben S. 25. Anm. 3. 5) Dass diese die dritte Gemahlin des Nikolaus gewesen, erhellt daraus, dass Jutta 1377 noch urkundlich vorkommt, während Hedwig 1374 schon todt war. 6) Theiner a. a. O. I. 595. Die Verwandtschaft war folgende: Wladislaus von Oppeln † 1283 Primislaus von Ratibor Boleslaus von Oppeln. Bolko von Falkenberg Lesko. Anna. Jutta. 7) Der Herzog spricht in einer Urkunde vom 30. Nov. 1364 von den grossen Dien- sten, welehe Johann Dzecko ihm besonders bei dem apostolischen Stuhle geleistet. Vgl. Weltzel, Gesch. v. Ratibor p. 331.
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33 Ehe zuschreibt 1), so ist dies entschieden unrichtig. Herzog Nikolaus hinterliess nämlich noch drei andere Töchter, Elisabeth, Agnes und Anna; da diese aber schon 1340 genannt werden, so ist klar, dass sie von Anna, der ersten Gemahlin, abstammen. Sie traten alle drei in das Dominikanerinnenstift in Ratibor, wo sie 1340 das erstemal als Nonnen genannt werden2). Elisabeth kommt urkundlich 1386 4. December das letztemal vor 3) , Agnes wird noch 1404 25. Jän- ner erwähnt 4), Anna aber heiratete, nachdem sie das Kloster ver- lassen, 1354 den Grafen Burchard von Maidburg und Hardek 5). Des Herzogs Nikolaus Bruder, Wenzel, tritt gegen erstern ganz zurück; er erscheint höchstens einigemal in den Urkunden desselben als Zeuge. Die vormundschaftliche Regierung Johanns I. 1365 — 1377. Es ist uns nicht bekannt, ob Herzog Nikolaus II. vor seinem Tode eine Bestimmung über die Nachfolge in seinem Herzogthume getroffen; wahrscheinlich ist es nicht 6), denn es entstand jetzt zwi- schen den Brüdern Johann und Nikolaus III. — die zwei jüngeren waren noch unmündig — ein Streit wegen der Theilung. So viel war klar, dass auf Ratibor nur Johann, der Sohn der eigentlichen Erbin, Anspruch hatte, und in diesem Sinne entschied denn auch Karl IV., an den als den Freund ihres Vaters sich die Brüder wandten. Am 30. Jänner 1366 belehnte er den Herzog Johann mit Ratibor7), nachdem des letztern Oheim, Wenzel, Nikolaus' II. Bruder, auf alle ihm etwa zu- stehenden Rechte zu Gunsten Johanns resignirt hatte 8). — Hinsicht- 1) Weltzel a. a. O. p. 78 sagt, dass Nikolaus aus dieser dritten Ehe 3 Töchter ge- habt habe. Dies ist unrichtig, Nikolaus hatte im Ganzen 5 Töchter. 2) Cod. dipl. Sil. II. 140. 3) Ibid. II. 223. 4) lbid. I. 185. 5) lbid. I. 155. 6) D'Elvert, Verfassung und Verwaltung p. 69, nimmt an, dass Nikolaus die Nach- folge bestimmt habe : „Die Söhne", heisst es, „waren mit der vom Vater ge- machten Theilung unzufrieden“ — aber ohne Quellenangabe. 7) Cod. dipl. Sil. VI. Nr. 35. Die Bestätigung König Wenzels von demselben Tage, ebenda Nr. 36. 8) Cod. dipl. Sil. VI. Nr. 37, vom 30. Jänner 1366. Archiv. XLI. 1.
33 Ehe zuschreibt 1), so ist dies entschieden unrichtig. Herzog Nikolaus hinterliess nämlich noch drei andere Töchter, Elisabeth, Agnes und Anna; da diese aber schon 1340 genannt werden, so ist klar, dass sie von Anna, der ersten Gemahlin, abstammen. Sie traten alle drei in das Dominikanerinnenstift in Ratibor, wo sie 1340 das erstemal als Nonnen genannt werden2). Elisabeth kommt urkundlich 1386 4. December das letztemal vor 3) , Agnes wird noch 1404 25. Jän- ner erwähnt 4), Anna aber heiratete, nachdem sie das Kloster ver- lassen, 1354 den Grafen Burchard von Maidburg und Hardek 5). Des Herzogs Nikolaus Bruder, Wenzel, tritt gegen erstern ganz zurück; er erscheint höchstens einigemal in den Urkunden desselben als Zeuge. Die vormundschaftliche Regierung Johanns I. 1365 — 1377. Es ist uns nicht bekannt, ob Herzog Nikolaus II. vor seinem Tode eine Bestimmung über die Nachfolge in seinem Herzogthume getroffen; wahrscheinlich ist es nicht 6), denn es entstand jetzt zwi- schen den Brüdern Johann und Nikolaus III. — die zwei jüngeren waren noch unmündig — ein Streit wegen der Theilung. So viel war klar, dass auf Ratibor nur Johann, der Sohn der eigentlichen Erbin, Anspruch hatte, und in diesem Sinne entschied denn auch Karl IV., an den als den Freund ihres Vaters sich die Brüder wandten. Am 30. Jänner 1366 belehnte er den Herzog Johann mit Ratibor7), nachdem des letztern Oheim, Wenzel, Nikolaus' II. Bruder, auf alle ihm etwa zu- stehenden Rechte zu Gunsten Johanns resignirt hatte 8). — Hinsicht- 1) Weltzel a. a. O. p. 78 sagt, dass Nikolaus aus dieser dritten Ehe 3 Töchter ge- habt habe. Dies ist unrichtig, Nikolaus hatte im Ganzen 5 Töchter. 2) Cod. dipl. Sil. II. 140. 3) Ibid. II. 223. 4) lbid. I. 185. 5) lbid. I. 155. 6) D'Elvert, Verfassung und Verwaltung p. 69, nimmt an, dass Nikolaus die Nach- folge bestimmt habe : „Die Söhne", heisst es, „waren mit der vom Vater ge- machten Theilung unzufrieden“ — aber ohne Quellenangabe. 7) Cod. dipl. Sil. VI. Nr. 35. Die Bestätigung König Wenzels von demselben Tage, ebenda Nr. 36. 8) Cod. dipl. Sil. VI. Nr. 37, vom 30. Jänner 1366. Archiv. XLI. 1.
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34 lich des Zwistes mit Nikolaus wurde von Karl, dem Herzog Ludwig von Brieg und Přemko von Teschen — auf welche die beiden Brü- der compromittirt hatten — am 28. Februar 1367 entschieden, dass Herzog Nikolaus den vierten Theil von Troppau und das Ehegeld seiner verstorbenen Mutter Hedwig erhalte; dem Herzog Johann da- gegen fällt Ratibor zu, ebenfalls ein Viertel Troppaus und die Vor- mundschaft über die jüngeren Brüder Wenzel und Přemko 1). Gleichzeitig scheint — worüber wir allerdings keine urkund- liche Nachricht haben —hinsichtlich der Witwe Nikolaus' II., Jutta, bestimmt worden zu sein, dass ihr Leobschütz als Leibgedinge ange- wiesen werde 2). Diese letztere Verfügung war vielleicht getroffen in Folge der Fehde, die Herzog Bolko, der Vater Juttas, gegen Johann und den Herzog Přemko von Teschen begonnen hatte und die jetzt zu Prag ebenfalls von Karl IV. beigelegt wurde 3). Endlich fanden die beiden Brüder ihren Oheim Wenzel ver- tragsmässig dadurch ab, dass sie ihm jährlich 200 Mark verschrieben und mit ebenso viel seine Schulden zahlten 4). Johann, der Herzog von Ratibor und Vormund der Herzoge von Troppau, war wahrschein- lich in dem ersten Drittel des 14. Jahrhunderts geboren 5). Das erste- mal begegnet er uns 1354 am Hofe des Vaters zu Ratibor 6), im fol- genden Jahre 1335 7) als Zeuge in einer Urkunde Karls IV., an dessen Hofe er sich lange aufhielt, zu einer Zeit, in der, wie wir wissen, sich 1) Sommersberg 1. 843. Johann sollte die Nikolaus zugesprochene Summe in 4 Raten ahzahlen oder dieselbe nach dem gewöhnlichen Zinsfusse mit 10 Pere. verzinsen. Im Falle, dass Nikolaus stürbe, trete Herzog Konrad von Oels als nächster Agnat in dies Recht des Nikolaus. 2) Ich vermuthe dies, weil — damit ganz analog — damals auch Wenzel, Nikol. II. Bruder, abgefunden wurde, und weil Johann in der Urkunde vom 9. März 1371 (Sommersberg l. 844) Leobschütz nicht erwähnt. 3) Am 2. März 1367. Cod. dipl. Sil. VI. p. 189. Warum Bolko von Falkenberg gegen Přemko von Teschen Krieg führte, weiss ich nicht; wahrscheinlich weil er 1355 bei der Kosel-Beuthener Erbschaft ebenso abgewiesen wurde, wie 1337 bei der Ratiborer. 4) Cod. dipl. Sil. VI. Nr. 41. 5) Uber sein Geburtsjahr ist uns gar keine Nachricht überliefert. 6) Weltzel, Geschichte von Ratibor p. 76. 7) Am 27. September 1355. Schriften der historisch-statistischen Section in Brünn. I. p. 66.
34 lich des Zwistes mit Nikolaus wurde von Karl, dem Herzog Ludwig von Brieg und Přemko von Teschen — auf welche die beiden Brü- der compromittirt hatten — am 28. Februar 1367 entschieden, dass Herzog Nikolaus den vierten Theil von Troppau und das Ehegeld seiner verstorbenen Mutter Hedwig erhalte; dem Herzog Johann da- gegen fällt Ratibor zu, ebenfalls ein Viertel Troppaus und die Vor- mundschaft über die jüngeren Brüder Wenzel und Přemko 1). Gleichzeitig scheint — worüber wir allerdings keine urkund- liche Nachricht haben —hinsichtlich der Witwe Nikolaus' II., Jutta, bestimmt worden zu sein, dass ihr Leobschütz als Leibgedinge ange- wiesen werde 2). Diese letztere Verfügung war vielleicht getroffen in Folge der Fehde, die Herzog Bolko, der Vater Juttas, gegen Johann und den Herzog Přemko von Teschen begonnen hatte und die jetzt zu Prag ebenfalls von Karl IV. beigelegt wurde 3). Endlich fanden die beiden Brüder ihren Oheim Wenzel ver- tragsmässig dadurch ab, dass sie ihm jährlich 200 Mark verschrieben und mit ebenso viel seine Schulden zahlten 4). Johann, der Herzog von Ratibor und Vormund der Herzoge von Troppau, war wahrschein- lich in dem ersten Drittel des 14. Jahrhunderts geboren 5). Das erste- mal begegnet er uns 1354 am Hofe des Vaters zu Ratibor 6), im fol- genden Jahre 1335 7) als Zeuge in einer Urkunde Karls IV., an dessen Hofe er sich lange aufhielt, zu einer Zeit, in der, wie wir wissen, sich 1) Sommersberg 1. 843. Johann sollte die Nikolaus zugesprochene Summe in 4 Raten ahzahlen oder dieselbe nach dem gewöhnlichen Zinsfusse mit 10 Pere. verzinsen. Im Falle, dass Nikolaus stürbe, trete Herzog Konrad von Oels als nächster Agnat in dies Recht des Nikolaus. 2) Ich vermuthe dies, weil — damit ganz analog — damals auch Wenzel, Nikol. II. Bruder, abgefunden wurde, und weil Johann in der Urkunde vom 9. März 1371 (Sommersberg l. 844) Leobschütz nicht erwähnt. 3) Am 2. März 1367. Cod. dipl. Sil. VI. p. 189. Warum Bolko von Falkenberg gegen Přemko von Teschen Krieg führte, weiss ich nicht; wahrscheinlich weil er 1355 bei der Kosel-Beuthener Erbschaft ebenso abgewiesen wurde, wie 1337 bei der Ratiborer. 4) Cod. dipl. Sil. VI. Nr. 41. 5) Uber sein Geburtsjahr ist uns gar keine Nachricht überliefert. 6) Weltzel, Geschichte von Ratibor p. 76. 7) Am 27. September 1355. Schriften der historisch-statistischen Section in Brünn. I. p. 66.
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35 der Vater vom kaiserlichen Hofe mehr zurückzog; bis zum Jahre 1361 scheint er an demselben verblieben zu sein 1). In diesem Jahre, also noch zu Lebzeiten des Vaters, vermählte sich Johann auf den Rath Karls IV. mit Anna, der Tochter Herzog Heinrichs von Glogau, der er 2000 Mark als Aussteuer verschrieb und der der Vater eben- so viel mitgab 2). Nun nach den in Prag abgeschlossenen Vergleichen und Verträ- gen herrschte Johann fast allein als Herzog in beiden Fürstenthümern, da Nikolaus gar bald gegen ihn zurücktrat. Was galt auch der Be- sitzer des vierten Theiles von Troppau gegenüber seinem mächti- geren Bruder? Wir besitzen aus jener Zeit von Nikolaus III. nur eine einzige Urkunde, vom 13. December 1372, und in dieser erscheint er neben Johann 3) ; ja der Letztere trifft allein Verfügungen, die den Herzog Nikolaus ebenfalls betrafen, ohne dass man von einer Zustimmung desselben etwas erfährt. So gibt Herzog Johann und bestätigt am 26. Juli 1373 den Städten des Landes das Recht volle Gerichtsbar- keit auszuüben 4), 1371, 13. December der Stadt Troppau das Mag- deburger Recht5). Nikolaus III., der eine weichere Natur gewesen zu sein scheint, fand wohl einen Rückhalt an seinem Oheim, H. Konrad II. von Oels. Um aber aus dem unangenehmen Verhältnisse zu seinem Bruder herauszukommen, that Nikolaus endlich einen entscheidenden Schritt : 1 ) Mit wenigen Ausnahmen ; am 8. December 1358 war Johann in Ratibor beim Tode seiner Tante Eufemia. (Cod. dipl. Sil. II. 160.) 2) Vertrag vom 20. Jänner 1361 hei Sommersberg 1. 843. Johann verspricht darin, wenn es nöthig sein sollte, die päpstliche Dispens zu erwirken. 3) Johann und Nikolaus bestätigen der Stadt Troppau alle Privilegien und Freiheiten. besonders den Gebrauch des Magdeburgischen Rechtes. Copialbuch im Trop- pauer Museum. fol. 22. — Dass, wie Kleiber, Gesch. von Leobschütz p. 19, ver- muthet, zwischen den Brüdern eine Übereinkunft zu Stande gekommen sei, wor- nach sie bis zur Mündigkeit ihrer Brüder das Land gemeinschaftlich regieren sollten, halte ich nicht für wahrscheinlich. Johann urkundet eben für drei Viertel und Nikolaus für ein Viertel Troppaus. Überdies spricht eine Urkunde Johanns vom 16. August 1373 dagegen. In dieser bestätigt er die Gründung einer Kapelle in der Troppauer Pfarrkirche in seinem und seiner Brüder Namen, „quorum curam provisionis gerimus". Orig. im Tropp. Stadtarchiv. 4) Vgl. Beilage II. 5) Copialbuch im Museum zu Troppau, fol. 21°. 3 *
35 der Vater vom kaiserlichen Hofe mehr zurückzog; bis zum Jahre 1361 scheint er an demselben verblieben zu sein 1). In diesem Jahre, also noch zu Lebzeiten des Vaters, vermählte sich Johann auf den Rath Karls IV. mit Anna, der Tochter Herzog Heinrichs von Glogau, der er 2000 Mark als Aussteuer verschrieb und der der Vater eben- so viel mitgab 2). Nun nach den in Prag abgeschlossenen Vergleichen und Verträ- gen herrschte Johann fast allein als Herzog in beiden Fürstenthümern, da Nikolaus gar bald gegen ihn zurücktrat. Was galt auch der Be- sitzer des vierten Theiles von Troppau gegenüber seinem mächti- geren Bruder? Wir besitzen aus jener Zeit von Nikolaus III. nur eine einzige Urkunde, vom 13. December 1372, und in dieser erscheint er neben Johann 3) ; ja der Letztere trifft allein Verfügungen, die den Herzog Nikolaus ebenfalls betrafen, ohne dass man von einer Zustimmung desselben etwas erfährt. So gibt Herzog Johann und bestätigt am 26. Juli 1373 den Städten des Landes das Recht volle Gerichtsbar- keit auszuüben 4), 1371, 13. December der Stadt Troppau das Mag- deburger Recht5). Nikolaus III., der eine weichere Natur gewesen zu sein scheint, fand wohl einen Rückhalt an seinem Oheim, H. Konrad II. von Oels. Um aber aus dem unangenehmen Verhältnisse zu seinem Bruder herauszukommen, that Nikolaus endlich einen entscheidenden Schritt : 1 ) Mit wenigen Ausnahmen ; am 8. December 1358 war Johann in Ratibor beim Tode seiner Tante Eufemia. (Cod. dipl. Sil. II. 160.) 2) Vertrag vom 20. Jänner 1361 hei Sommersberg 1. 843. Johann verspricht darin, wenn es nöthig sein sollte, die päpstliche Dispens zu erwirken. 3) Johann und Nikolaus bestätigen der Stadt Troppau alle Privilegien und Freiheiten. besonders den Gebrauch des Magdeburgischen Rechtes. Copialbuch im Trop- pauer Museum. fol. 22. — Dass, wie Kleiber, Gesch. von Leobschütz p. 19, ver- muthet, zwischen den Brüdern eine Übereinkunft zu Stande gekommen sei, wor- nach sie bis zur Mündigkeit ihrer Brüder das Land gemeinschaftlich regieren sollten, halte ich nicht für wahrscheinlich. Johann urkundet eben für drei Viertel und Nikolaus für ein Viertel Troppaus. Überdies spricht eine Urkunde Johanns vom 16. August 1373 dagegen. In dieser bestätigt er die Gründung einer Kapelle in der Troppauer Pfarrkirche in seinem und seiner Brüder Namen, „quorum curam provisionis gerimus". Orig. im Tropp. Stadtarchiv. 4) Vgl. Beilage II. 5) Copialbuch im Museum zu Troppau, fol. 21°. 3 *
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36 er cedirte seinen Antheil an Troppau seinem Ohcime Konrad von Oels circa 1373 1) in der Absicht, das Land zu verlassen. In Folge dessen kamen am 1. März 1374 Johann und Konrad II. von Oels in Teschnau zusammen und vereinbarten, dass, wenn Herzog Nikolaus sterben sollte, Konrad dessen Antheil, "den er zu verwesen hat,“ dem Herzog Johann und seinen Brüdern ausliefere, unbeschadet der 2500 Mark, der Mitgift Hedwigs, die in diesem Falle Konrad II. ge- hören sollten 2). Ob Herzog Nikolaus III. das Land verlassen und wo- hin er seine Schritte gelenkt habe, ist ganz unbekannt. Er kommt erst 1377 wieder zum Vorschein; Herzog Johann aber blieb bis zu dem genannten Jahre der einzige Beherrscher des Landes, obgleich sich jetzt ein Fremder eingedrängt, der sich später mit Erfolg mehr geltend machen konnte. Im Jahre 1377 endlich scheinen die jetzt mündig gewordenen Brüder Johanns auf eine Theilung gedrungen zu haben und Nikolaus III., der seit 1374 verschwindet, erscheint ebenfalls wieder. Wahrschein- lich war auch Jutta um diese Zeit gestorben, da ihrer in den jetzt folgenden Verträgen nicht gedacht und über Leobschütz anderwei- tig verfügt wird s). Die Theilung wurde auf folgende Art vorgenommen : die Herzoge Johann und Nikolaus wählten vier Vertrauensmänner, Benesch von Krawař auf Krumau, Nikolaus von Malenowitz, Kämmerer des Land- rechtes von Troppau, Otto Stosch und Alschik von Herrlitz, und ebenso die beiden jüngeren Herzoge Wenzel und Přemko, nämlich Dirslaus von Krawař auf Fulnek, Heinrich von Füllstein, Wythe von der Wei- tenstadt und Bohusch von Drahotusch. Diese acht Herren theilten am 18. April 1377 das Herzogthum Troppau vorerst in zwei Theile 4) : den Herzogen Johann und Nikolaus III. fiel Jägerndorf, Leobschütz, Freudenthal, Zuckmantel und Deutsch-Neukirch zu mit dem Sitz in Fürstenwalde und Edelstein 5), also der nordwestliche Theil ; die 1) Da Nikolaus 1372, 13. Dec. noch mit Johann urkundet und Anfangs 1374 bereits seinen Antheil cedirt hat, so wird die Abtretung desselben wohl in das Jahr 1373 fallen. 2) Cod. dipl. Sil. VI. Nr. 53. 3) Am 27. Jänner urkundel Jutta noch über den Verkauf der Stadtvogtei. (Minsberg, Gesch. der Stadt Leobschütz p. 281.) Vgl. Kleiber a. a. O. p. 20. 4) Cod. dipl. Sil. Vl. p. 195. B) Ibid. Vl. p. 197.
36 er cedirte seinen Antheil an Troppau seinem Ohcime Konrad von Oels circa 1373 1) in der Absicht, das Land zu verlassen. In Folge dessen kamen am 1. März 1374 Johann und Konrad II. von Oels in Teschnau zusammen und vereinbarten, dass, wenn Herzog Nikolaus sterben sollte, Konrad dessen Antheil, "den er zu verwesen hat,“ dem Herzog Johann und seinen Brüdern ausliefere, unbeschadet der 2500 Mark, der Mitgift Hedwigs, die in diesem Falle Konrad II. ge- hören sollten 2). Ob Herzog Nikolaus III. das Land verlassen und wo- hin er seine Schritte gelenkt habe, ist ganz unbekannt. Er kommt erst 1377 wieder zum Vorschein; Herzog Johann aber blieb bis zu dem genannten Jahre der einzige Beherrscher des Landes, obgleich sich jetzt ein Fremder eingedrängt, der sich später mit Erfolg mehr geltend machen konnte. Im Jahre 1377 endlich scheinen die jetzt mündig gewordenen Brüder Johanns auf eine Theilung gedrungen zu haben und Nikolaus III., der seit 1374 verschwindet, erscheint ebenfalls wieder. Wahrschein- lich war auch Jutta um diese Zeit gestorben, da ihrer in den jetzt folgenden Verträgen nicht gedacht und über Leobschütz anderwei- tig verfügt wird s). Die Theilung wurde auf folgende Art vorgenommen : die Herzoge Johann und Nikolaus wählten vier Vertrauensmänner, Benesch von Krawař auf Krumau, Nikolaus von Malenowitz, Kämmerer des Land- rechtes von Troppau, Otto Stosch und Alschik von Herrlitz, und ebenso die beiden jüngeren Herzoge Wenzel und Přemko, nämlich Dirslaus von Krawař auf Fulnek, Heinrich von Füllstein, Wythe von der Wei- tenstadt und Bohusch von Drahotusch. Diese acht Herren theilten am 18. April 1377 das Herzogthum Troppau vorerst in zwei Theile 4) : den Herzogen Johann und Nikolaus III. fiel Jägerndorf, Leobschütz, Freudenthal, Zuckmantel und Deutsch-Neukirch zu mit dem Sitz in Fürstenwalde und Edelstein 5), also der nordwestliche Theil ; die 1) Da Nikolaus 1372, 13. Dec. noch mit Johann urkundet und Anfangs 1374 bereits seinen Antheil cedirt hat, so wird die Abtretung desselben wohl in das Jahr 1373 fallen. 2) Cod. dipl. Sil. VI. Nr. 53. 3) Am 27. Jänner urkundel Jutta noch über den Verkauf der Stadtvogtei. (Minsberg, Gesch. der Stadt Leobschütz p. 281.) Vgl. Kleiber a. a. O. p. 20. 4) Cod. dipl. Sil. Vl. p. 195. B) Ibid. Vl. p. 197.
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37 Herzoge Wenzel und Přemko aber erhielten Troppau, Landeck, Hultschin, Fulnek und Odrau mit dem Sitz in Grätz 1), den südöst- lichen Theil. Während die jüngeren Brüder das ihnen zugefallene Land gemeinschaftlich zu regieren gedachten, theilten Johann und Nikolaus III. nochmals; die acht Schiedsrichter wiesen dem Letztern am 21. April 1377 Zuckmantel, Leobschütz und Deutsch-Neu- kirch zu 2). So war das Herzogthum Troppau in drei Theile getheilt, und es sind demnach drei Linien zu unterscheiden; da aber Nikolaus III. ohne Erben starb , und sein Erbtheil Leobschütz an das Herzogthum Troppau fiel, wird es besser sein, eine Ratibor-Jägerndorfer Linie, deren Stammvater Johann I. ist, und eine Troppau-Leobschützer, die sich von Přemko herleitet, zu unterscheiden. 1) Cod. dipl. Sil. Vl. p. 193. 2) Ibid. Vl. p. 200.
37 Herzoge Wenzel und Přemko aber erhielten Troppau, Landeck, Hultschin, Fulnek und Odrau mit dem Sitz in Grätz 1), den südöst- lichen Theil. Während die jüngeren Brüder das ihnen zugefallene Land gemeinschaftlich zu regieren gedachten, theilten Johann und Nikolaus III. nochmals; die acht Schiedsrichter wiesen dem Letztern am 21. April 1377 Zuckmantel, Leobschütz und Deutsch-Neu- kirch zu 2). So war das Herzogthum Troppau in drei Theile getheilt, und es sind demnach drei Linien zu unterscheiden; da aber Nikolaus III. ohne Erben starb , und sein Erbtheil Leobschütz an das Herzogthum Troppau fiel, wird es besser sein, eine Ratibor-Jägerndorfer Linie, deren Stammvater Johann I. ist, und eine Troppau-Leobschützer, die sich von Přemko herleitet, zu unterscheiden. 1) Cod. dipl. Sil. Vl. p. 193. 2) Ibid. Vl. p. 200.
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38 A. Die Troppau-Leobschützer Linie. Herzog Přemko 1). 1377— 1433. Ueber die früheren Schicksale der beiden jungen Herzoge von Troppau, Wenzels und Premkos, ist uns gar keine Nachricht über- liefert worden. Wir wissen nicht, wann sie geboren wurden, noch wo sie sich aufgehalten haben und erzogen wurden. Nach der Theilung vom 18. April 1377 zogen die Brüder nach Prag, um vom Könige sich mit ihrem Theile belehnen zu lassen. Dies geschah auch am 17. Juli 1378 durch König Wenzel 2), der auch die Bestimmung traf, dass, im Falle einer der Herzoge ohne Mannes- erben stürbe, das Erbe an den Bruder und dessen männliche Nach- kommen fallen sollte. Die Herzoge verweilten nicht lange in der böhmischen Haupt- stadt — Karl IV. lag gerade todtkrank darnieder —, sondern kehr- ten in ihr Herzogthum zurück, wo wir sie schon am 18. August 1378 finden 3). Aus der Zeit der gemeinschaftlichen Regierung Wenzels und Přemkos sind uns wenig Nachrichten erhalten, wir erfahren nur, dass sie im Jahre 1380 bedeutende Summen „für ihre Nothdurft“ aus- liehen, für deren Zurückerstattung sich die Stadt Troppau verbürgte 4) ; 1) Die ersten Jahre von 1377—1381 regierte Premko nicht allein, sondern mit sei- nem Bruder Wenzel I. ; dieser tritt aber gegen den jüngeren Premko zurück, auch starb er bald. 2) Vgl. Beilage IV. 3) Grätz, 16. Aug. 1378 urkunden sie, dass Peczo und Kunze von der Wartha in Huitschin einen Altar errichtet. Ungedruckte Urkunde im Orig. im Tropp. Stadt- archiv. 4) In zwei Urkunden vom 10. Mai 1380 erklären die beiden Herzoge, von dem Juden Salomon in Ratibor 117 Mark und von Peschke Nebowyt von Ostrau 200 Mark entlehnt zu haben. Die erste befindet sich im Museum, die zweite im Stadtarchiv zu Troppau.
38 A. Die Troppau-Leobschützer Linie. Herzog Přemko 1). 1377— 1433. Ueber die früheren Schicksale der beiden jungen Herzoge von Troppau, Wenzels und Premkos, ist uns gar keine Nachricht über- liefert worden. Wir wissen nicht, wann sie geboren wurden, noch wo sie sich aufgehalten haben und erzogen wurden. Nach der Theilung vom 18. April 1377 zogen die Brüder nach Prag, um vom Könige sich mit ihrem Theile belehnen zu lassen. Dies geschah auch am 17. Juli 1378 durch König Wenzel 2), der auch die Bestimmung traf, dass, im Falle einer der Herzoge ohne Mannes- erben stürbe, das Erbe an den Bruder und dessen männliche Nach- kommen fallen sollte. Die Herzoge verweilten nicht lange in der böhmischen Haupt- stadt — Karl IV. lag gerade todtkrank darnieder —, sondern kehr- ten in ihr Herzogthum zurück, wo wir sie schon am 18. August 1378 finden 3). Aus der Zeit der gemeinschaftlichen Regierung Wenzels und Přemkos sind uns wenig Nachrichten erhalten, wir erfahren nur, dass sie im Jahre 1380 bedeutende Summen „für ihre Nothdurft“ aus- liehen, für deren Zurückerstattung sich die Stadt Troppau verbürgte 4) ; 1) Die ersten Jahre von 1377—1381 regierte Premko nicht allein, sondern mit sei- nem Bruder Wenzel I. ; dieser tritt aber gegen den jüngeren Premko zurück, auch starb er bald. 2) Vgl. Beilage IV. 3) Grätz, 16. Aug. 1378 urkunden sie, dass Peczo und Kunze von der Wartha in Huitschin einen Altar errichtet. Ungedruckte Urkunde im Orig. im Tropp. Stadt- archiv. 4) In zwei Urkunden vom 10. Mai 1380 erklären die beiden Herzoge, von dem Juden Salomon in Ratibor 117 Mark und von Peschke Nebowyt von Ostrau 200 Mark entlehnt zu haben. Die erste befindet sich im Museum, die zweite im Stadtarchiv zu Troppau.
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39 zu welchem Zwecke dies geschah, wissen wir nicht anzugeben. Schon im folgenden Jahre dürfte Herzog Wenzel I. gestorben sein, wie es scheint unvermählt 1). Gemäss der Gesammtbelehnung von 1378 fiel nun sein Erbe an Premko, der von nun an Alleinherrscher des Herzogthums Troppau war. Dessen erster Regierungsact nach dem Tode des Bruders ist die Bestätigung der Privilegien der Stadt Troppau am 22. März 13822), besonders des Magdeburger Rechtes mit dem Rechtszuge nach Breslau. Dorthin, nach Breslau, reiste Herzog Přemko noch in demselben Jahre, wahrscheinlich um den König Wenzel zu begrüssen, dessen Aufenthalt in der schlesichen Hauptstadt durch den sogenannten Pfaf- fenkrieg bekannt ist 3). Das Jahr 1383 aber scheint ein ziemlich stürmisches für unsern Herzog gewesen zu sein — obgleich man die Ursache nicht kennt. Wir erfahren nämlich, dass Herzog Přemko seine Burg Grätz, den alten Herzogssitz, an Wok von Krawař auf Neutitschein und Laczek von Krawař auf Helfenstein verpfändete 4), das ihm verpfändete Kie- ferstädtel dem Herzog Ladislaus von Oppeln um 11.000 Mark zurück- gab 5), ja dass selbst über den Anfall Troppaus an den Markgrafen Jost verhandelt wurde 6). Damals wahrscheinlich kam Přemko auch um Landeck und Hult- schin, das er seinem Bruder Nikolaus III. scheint überlassen zu haben. 1) Sein Todesjahr ist ungewiss, die letzte mir bekannte Urkunde ist die vorhin er- wähnte vom 10. Mai 1380. Am 22. März 1382 urkundet Přemko schon allein. 2) Ungedruckte Urkunde im Copialbuch im Tropp. Museum, fol. 23. 3) Pelzel, Wenzel, I. p. 122, und Grünhagen, Wenzel und der Pfaffenkrieg, im Archiv f. österr. Gesch. XXXVII. Bd. p. 231. 4) Beide Herren versprechen der Stadt Troppau, diese Feste keinem Fremden zu über- geben. 16. März 1383 Titschein — Abschrift in Tillers Nachlass ; das Orig. be- findet sich nach seiner Angabe im fürstlich Lichnowsky'schen Archiv zu Kuchelna. Eine beglaubigte Abschrift findet sich auch im Tropp. Museum. 5) 10. Nov. 1383. Cod. dipl. Sit. VI. p. 201. Wann und auf welche Art kam Přemko zum Besitze dieser Herrschaft ? 6) Jost erklärt ddo. Troppau 1383, 9. April, dass er die Herren Wok und Laczek von Krawař und andere Herren und die Stadt Troppau von ihrem "gelubde“ löse, das sie ihm wegen 1l. Přemkos Geldschuld gethan, „ob sulche lande vnsers lieben ohem herezog Przemken ...an vns geuielen, noch lute vnd behaltnuzze sulcher briefe, die wir haben von demselben vnsern lieben ohem". Orig. im Tropp. Stadtarchiv.
39 zu welchem Zwecke dies geschah, wissen wir nicht anzugeben. Schon im folgenden Jahre dürfte Herzog Wenzel I. gestorben sein, wie es scheint unvermählt 1). Gemäss der Gesammtbelehnung von 1378 fiel nun sein Erbe an Premko, der von nun an Alleinherrscher des Herzogthums Troppau war. Dessen erster Regierungsact nach dem Tode des Bruders ist die Bestätigung der Privilegien der Stadt Troppau am 22. März 13822), besonders des Magdeburger Rechtes mit dem Rechtszuge nach Breslau. Dorthin, nach Breslau, reiste Herzog Přemko noch in demselben Jahre, wahrscheinlich um den König Wenzel zu begrüssen, dessen Aufenthalt in der schlesichen Hauptstadt durch den sogenannten Pfaf- fenkrieg bekannt ist 3). Das Jahr 1383 aber scheint ein ziemlich stürmisches für unsern Herzog gewesen zu sein — obgleich man die Ursache nicht kennt. Wir erfahren nämlich, dass Herzog Přemko seine Burg Grätz, den alten Herzogssitz, an Wok von Krawař auf Neutitschein und Laczek von Krawař auf Helfenstein verpfändete 4), das ihm verpfändete Kie- ferstädtel dem Herzog Ladislaus von Oppeln um 11.000 Mark zurück- gab 5), ja dass selbst über den Anfall Troppaus an den Markgrafen Jost verhandelt wurde 6). Damals wahrscheinlich kam Přemko auch um Landeck und Hult- schin, das er seinem Bruder Nikolaus III. scheint überlassen zu haben. 1) Sein Todesjahr ist ungewiss, die letzte mir bekannte Urkunde ist die vorhin er- wähnte vom 10. Mai 1380. Am 22. März 1382 urkundet Přemko schon allein. 2) Ungedruckte Urkunde im Copialbuch im Tropp. Museum, fol. 23. 3) Pelzel, Wenzel, I. p. 122, und Grünhagen, Wenzel und der Pfaffenkrieg, im Archiv f. österr. Gesch. XXXVII. Bd. p. 231. 4) Beide Herren versprechen der Stadt Troppau, diese Feste keinem Fremden zu über- geben. 16. März 1383 Titschein — Abschrift in Tillers Nachlass ; das Orig. be- findet sich nach seiner Angabe im fürstlich Lichnowsky'schen Archiv zu Kuchelna. Eine beglaubigte Abschrift findet sich auch im Tropp. Museum. 5) 10. Nov. 1383. Cod. dipl. Sit. VI. p. 201. Wann und auf welche Art kam Přemko zum Besitze dieser Herrschaft ? 6) Jost erklärt ddo. Troppau 1383, 9. April, dass er die Herren Wok und Laczek von Krawař und andere Herren und die Stadt Troppau von ihrem "gelubde“ löse, das sie ihm wegen 1l. Přemkos Geldschuld gethan, „ob sulche lande vnsers lieben ohem herezog Przemken ...an vns geuielen, noch lute vnd behaltnuzze sulcher briefe, die wir haben von demselben vnsern lieben ohem". Orig. im Tropp. Stadtarchiv.
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40 Allein auch die anderen Brüder waren in grosser Bedrängniss. Vielleicht schon 1384, sicher aber im Anfang des Jahres 1385, musste Nikolaus III. seinen Oheim Konrad II. von Oels ersuchen, für ihn Bürgschaft zu leisten, und versetzte ihm dafür sein ganzes Herzog- thum 1). Ebenso verkaufte oder verpfändete damals Herzog Johann II. von Ratibor Jägerndorf dem Herzoge Ladislaus von Oppeln2) mit nachträglicher Bewilligung König Wenzels 3). Wie soll man diese auffälligen Thatsachen, deren Gleichzeitig- keit gewiss nicht ohne Ursache ist, erklären? Vielleicht dürfte der damals wüthende Krieg zwischen den Markgrafen Jost und Prokop die Veranlassung dazu gegeben haben, obgleich man den näheren Zusammenhang nicht anzugeben im Stande ist. Die Ruhe nämlich, die unter KarlIV. Böhmen genoss und die in den ersten Jahren Wen- zels nicht getrübt wurde, wich bald einem anarchischen Zustande, als sich Wenzels Regierungsunfähigkeit zeigte. In Mähren war es Markgraf Prokop, der sich gegen das Bisthum Olmütz erhob, einmal schon als Anhänger Clemens’ VII., während Wenzel und seine Län- der — also auch Olmütz —Urban VI. anerkannten, besonders aber, weil sein Vorhaben, seinen Bruder Johann Soběslaw zum Bischof von Olmütz zu machen, misslungen war. Sein Vorgehen scheint in Troppau, das zur Olmützer Diöcese gehörte, und in Schlesien Nachahmer gefunden zu haben. Zu diesen gehörte auch Nikolaus von Leobschütz, der 1391 endlich durch einen Schiedsspruch des Markgrafen Jost mit dem Olmützer Capitel ver- glichen wurde 4). Dieses Auftreten der mährischen und schlesischen Herren scheint denn auch dem Breslauer Bischof Wenzel Besorgnisse eingeflösst zu haben, er schloss daher 1389 zu Hotzenplotz mit dem Bischofe von Olmütz, Nikolaus, ein Bündniss zur Erhaltung des Landfriedens und 1) Konrad II. und Konrad IlI. versprechen am 4. April 1385 dem H. Premko alles her- auszugeben, wenn er sie von der Bürgschaft, die sie für Nikolaus gelobt, lösen würde. Cod. dipl. Sil. VI. Nr. 70. 2) Derselbe erscheint schon am 27. Febr. 1385 als Herr von Jägerndorf. Er bestätigt den Verkauf des Dorfes Niedertürmantz an den Jägerndorfer Stadtrath. — Abschrift in Tillers Nachlass. 3) Cod. dipl. Sil. VI. Nr. 69. 4) Wolny, Excommunicalion des Markgr. Prokop , im VIII. Bd. des Archivs für Kunde österr. Gesch., p. 186.
40 Allein auch die anderen Brüder waren in grosser Bedrängniss. Vielleicht schon 1384, sicher aber im Anfang des Jahres 1385, musste Nikolaus III. seinen Oheim Konrad II. von Oels ersuchen, für ihn Bürgschaft zu leisten, und versetzte ihm dafür sein ganzes Herzog- thum 1). Ebenso verkaufte oder verpfändete damals Herzog Johann II. von Ratibor Jägerndorf dem Herzoge Ladislaus von Oppeln2) mit nachträglicher Bewilligung König Wenzels 3). Wie soll man diese auffälligen Thatsachen, deren Gleichzeitig- keit gewiss nicht ohne Ursache ist, erklären? Vielleicht dürfte der damals wüthende Krieg zwischen den Markgrafen Jost und Prokop die Veranlassung dazu gegeben haben, obgleich man den näheren Zusammenhang nicht anzugeben im Stande ist. Die Ruhe nämlich, die unter KarlIV. Böhmen genoss und die in den ersten Jahren Wen- zels nicht getrübt wurde, wich bald einem anarchischen Zustande, als sich Wenzels Regierungsunfähigkeit zeigte. In Mähren war es Markgraf Prokop, der sich gegen das Bisthum Olmütz erhob, einmal schon als Anhänger Clemens’ VII., während Wenzel und seine Län- der — also auch Olmütz —Urban VI. anerkannten, besonders aber, weil sein Vorhaben, seinen Bruder Johann Soběslaw zum Bischof von Olmütz zu machen, misslungen war. Sein Vorgehen scheint in Troppau, das zur Olmützer Diöcese gehörte, und in Schlesien Nachahmer gefunden zu haben. Zu diesen gehörte auch Nikolaus von Leobschütz, der 1391 endlich durch einen Schiedsspruch des Markgrafen Jost mit dem Olmützer Capitel ver- glichen wurde 4). Dieses Auftreten der mährischen und schlesischen Herren scheint denn auch dem Breslauer Bischof Wenzel Besorgnisse eingeflösst zu haben, er schloss daher 1389 zu Hotzenplotz mit dem Bischofe von Olmütz, Nikolaus, ein Bündniss zur Erhaltung des Landfriedens und 1) Konrad II. und Konrad IlI. versprechen am 4. April 1385 dem H. Premko alles her- auszugeben, wenn er sie von der Bürgschaft, die sie für Nikolaus gelobt, lösen würde. Cod. dipl. Sil. VI. Nr. 70. 2) Derselbe erscheint schon am 27. Febr. 1385 als Herr von Jägerndorf. Er bestätigt den Verkauf des Dorfes Niedertürmantz an den Jägerndorfer Stadtrath. — Abschrift in Tillers Nachlass. 3) Cod. dipl. Sil. VI. Nr. 69. 4) Wolny, Excommunicalion des Markgr. Prokop , im VIII. Bd. des Archivs für Kunde österr. Gesch., p. 186.
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41 zur Bestrafung von Räubereien, dem sich Ludwig von Brieg, Ladis- laus von Oppeln, Přemko und Semowit von Teschen, Konrad von Oels, Heinrich von Brieg, Ruprecht von Liegnitz, Heinrich von Glogau, Konrad der jüngere von Oels, Heinrich von Freistadt, Bolko von Op- peln, Nikolaus von Leobschütz und unser Herzog Přemko von Troppau anschlossen 1). Wie viel dies Bündniss momentan bewirkt, weiss man nicht; allein dass einer der Mitunterzeichner des Vertrags, Her- zog Nikolaus von Leobschütz, wie wir gesehen, selbst demselben zu- widerhandelte und mit dem Olmützer Capitel in Streit gerieth, zeigt klar, dass das Bündniss wohl auch für den Augenblick nicht dem Ubel abhalf; wir erfahren, dass der Streit später stärker als je los- brach. Im Jahre 1394 rief eine traurige Pflicht unsern Herzog nach Leobschütz: Herzog Nikolaus III. lag auf dem Krankenbette, von dem er nie mehr aufstand ; er starb am 9. Juli 13942), wie es scheint un- vermählt, sicher kinderlos. Seine Rechte, die er auf das verpfändete Leobschütz hatte, übertrug Nikolaus dem Herzoge Premko, der sich schon am Tage nach dessen Tode Herzog von Troppau und Leob- schütz nennt 3). Ob die Ratiborer Linie keine Ansprüche erhob, wissen wir nicht; Herzog Johann II. hielt sich vielleicht damals in Böhmen auf, wo er bald eine traurige Berühmtheit erlangen sollte. So hatte Herzog Premko mit Ausnahme Jägerndorfs — das seit 1390 dem Markgrafen Jost von Mähren gehörte, — das gesammte Herzogthum wieder in einer Hand vereint. Es muss bei Herzog Přemko bemerkt werden, dass er, ungleich seinem Vater, sich gar nicht oder wenig am königlichen Hofe auf- hielt. Allerdings waren auch die Verhältnisse an demselben nicht ein- ladend, und andererseits fand Přemko in der Heimat hinreichende Beschäftigung. 1) Wolny a. a. O. p. 183. 2) Am 10. Juli urkundet H. Premko über einen Altar, den Nikolaus gestiftet, und er- wähnt dessen Tod. Vgl. Beilage V. 3) Ibid. — Leobschütz fiel also nicht, wie Ens I. 55 und D'Elvert a. a. O. p. 69 wollen, an Nikolaus von der Ratiborer Linie und ebenso wenig wurde es damals mit Jägerndorf vereint; dies geschah erst unter Barbara. — Es scheint, dass Nikolaus schon früher seinen Bruder zum Erben bestimmte, da er, wie wir aus der erwähnten Urkunde ersehen, die Zustimmung Premkos einholt zu. allen seinen Versügungen.
41 zur Bestrafung von Räubereien, dem sich Ludwig von Brieg, Ladis- laus von Oppeln, Přemko und Semowit von Teschen, Konrad von Oels, Heinrich von Brieg, Ruprecht von Liegnitz, Heinrich von Glogau, Konrad der jüngere von Oels, Heinrich von Freistadt, Bolko von Op- peln, Nikolaus von Leobschütz und unser Herzog Přemko von Troppau anschlossen 1). Wie viel dies Bündniss momentan bewirkt, weiss man nicht; allein dass einer der Mitunterzeichner des Vertrags, Her- zog Nikolaus von Leobschütz, wie wir gesehen, selbst demselben zu- widerhandelte und mit dem Olmützer Capitel in Streit gerieth, zeigt klar, dass das Bündniss wohl auch für den Augenblick nicht dem Ubel abhalf; wir erfahren, dass der Streit später stärker als je los- brach. Im Jahre 1394 rief eine traurige Pflicht unsern Herzog nach Leobschütz: Herzog Nikolaus III. lag auf dem Krankenbette, von dem er nie mehr aufstand ; er starb am 9. Juli 13942), wie es scheint un- vermählt, sicher kinderlos. Seine Rechte, die er auf das verpfändete Leobschütz hatte, übertrug Nikolaus dem Herzoge Premko, der sich schon am Tage nach dessen Tode Herzog von Troppau und Leob- schütz nennt 3). Ob die Ratiborer Linie keine Ansprüche erhob, wissen wir nicht; Herzog Johann II. hielt sich vielleicht damals in Böhmen auf, wo er bald eine traurige Berühmtheit erlangen sollte. So hatte Herzog Premko mit Ausnahme Jägerndorfs — das seit 1390 dem Markgrafen Jost von Mähren gehörte, — das gesammte Herzogthum wieder in einer Hand vereint. Es muss bei Herzog Přemko bemerkt werden, dass er, ungleich seinem Vater, sich gar nicht oder wenig am königlichen Hofe auf- hielt. Allerdings waren auch die Verhältnisse an demselben nicht ein- ladend, und andererseits fand Přemko in der Heimat hinreichende Beschäftigung. 1) Wolny a. a. O. p. 183. 2) Am 10. Juli urkundet H. Premko über einen Altar, den Nikolaus gestiftet, und er- wähnt dessen Tod. Vgl. Beilage V. 3) Ibid. — Leobschütz fiel also nicht, wie Ens I. 55 und D'Elvert a. a. O. p. 69 wollen, an Nikolaus von der Ratiborer Linie und ebenso wenig wurde es damals mit Jägerndorf vereint; dies geschah erst unter Barbara. — Es scheint, dass Nikolaus schon früher seinen Bruder zum Erben bestimmte, da er, wie wir aus der erwähnten Urkunde ersehen, die Zustimmung Premkos einholt zu. allen seinen Versügungen.
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42 Als Herzog Ladislaus von Oppeln, Herr des Landes Dobryn, die- ses Land dem deutschen Orden verpfändete, veranlasste dies den König Wladislaw von Polen die Herausgabe des Landes vom Oppler Herzoge zu fordern; abgewiesen fiel er 1395 in das Herzogthum Oppeln ein 1). Premko fand hier ein Feld für seine Thätigkeit: im Vereine mit Bischof Wenzel von Breslau und Konrad von Oels ver- mittelte er am 5. August 1396 vor Oppeln einen Frieden 2). Die früher erwälnten Kämpfe des räuberischen Adels, des An- hanges Prokops, gegen das Olmützer Bisthum beschäftigten unsern Herzog noch fort und fort. Nicht nur dass Herzog Johann II. von Ra- tibor sich zu den Feinden des Bisthums geschlagen hatte, zu diesen gehörte auch eine dem Herzoge nahe stehende Persönlichkeit, Herzog Semowit von Masowien, sein Neffe. Da die Beeinträchtigungen des Bisthums immer stärker wurden, griff die Kirche endlich zum äussersten Mittel: der päpstliche Be- vollmächtigte Abt Heinrich von den Schotten zu Wien sprach über Markgraf Prokop, über Johann von Ratibor, Semowit von Masowien und alle andern Anhänger desselben den Bann aus am 4. März 1399 s). Nun bemühte sich Herzog Přemko auch hier zu vermitteln, und scheint sich besonders für Semowit von Masowien verwendet zu haben, um dessen Befreiung vom Banne zu erlangen 4). Mit welchem Erfolge, ist nicht bekannt. 1) Dlugoss lih. X. a. a. 1396. Vgl. Weltzel, Gesch. von Kosel, p. 87. 2) Dogiel I. 539, und Sommersberg l. 1009. 3) Wolny im Archiv für österr. Gesch. VIII. p. 188. Vgl. auch desselben kirchl. To- pographie von Mähren, Brünn 1855. I. p. 178. 4) Dafür zeugt das folgende bisher ungedruckte — leider undatirte Schreiben imn Tropp. Landesarchiv: Honorabiles viri et amici carissimi. Rogamus vos valde dili- genter, quatenus ad absolutionem domini Semaczkonis ducis Mazowie, prout do- minus episcopus vobis de hoc plenius seribit, vestrum consensum dignemini pre- bere et literam vestram ad dominum abbatem delegatum causarum vestrarum dare, qui offert se ad satisfaciendum secundum domini episcopi edictum, et pro hoc nos domino episcopo duximus promittendum; in quo nobis magnam amicitiam osten- detis. Datum Cremsir dominica ante festum sancte Margarite. — Przemko dei gracia dux et dominus Oppavie, Erhardus de Cunstat, Petrus et Laczko de Cra- warn, Alhertus de Czimburg et alii domini. — Honorabilibus viris dominis capi- tuli ecclesie Olomucensis amicis nostris earissimis.
42 Als Herzog Ladislaus von Oppeln, Herr des Landes Dobryn, die- ses Land dem deutschen Orden verpfändete, veranlasste dies den König Wladislaw von Polen die Herausgabe des Landes vom Oppler Herzoge zu fordern; abgewiesen fiel er 1395 in das Herzogthum Oppeln ein 1). Premko fand hier ein Feld für seine Thätigkeit: im Vereine mit Bischof Wenzel von Breslau und Konrad von Oels ver- mittelte er am 5. August 1396 vor Oppeln einen Frieden 2). Die früher erwälnten Kämpfe des räuberischen Adels, des An- hanges Prokops, gegen das Olmützer Bisthum beschäftigten unsern Herzog noch fort und fort. Nicht nur dass Herzog Johann II. von Ra- tibor sich zu den Feinden des Bisthums geschlagen hatte, zu diesen gehörte auch eine dem Herzoge nahe stehende Persönlichkeit, Herzog Semowit von Masowien, sein Neffe. Da die Beeinträchtigungen des Bisthums immer stärker wurden, griff die Kirche endlich zum äussersten Mittel: der päpstliche Be- vollmächtigte Abt Heinrich von den Schotten zu Wien sprach über Markgraf Prokop, über Johann von Ratibor, Semowit von Masowien und alle andern Anhänger desselben den Bann aus am 4. März 1399 s). Nun bemühte sich Herzog Přemko auch hier zu vermitteln, und scheint sich besonders für Semowit von Masowien verwendet zu haben, um dessen Befreiung vom Banne zu erlangen 4). Mit welchem Erfolge, ist nicht bekannt. 1) Dlugoss lih. X. a. a. 1396. Vgl. Weltzel, Gesch. von Kosel, p. 87. 2) Dogiel I. 539, und Sommersberg l. 1009. 3) Wolny im Archiv für österr. Gesch. VIII. p. 188. Vgl. auch desselben kirchl. To- pographie von Mähren, Brünn 1855. I. p. 178. 4) Dafür zeugt das folgende bisher ungedruckte — leider undatirte Schreiben imn Tropp. Landesarchiv: Honorabiles viri et amici carissimi. Rogamus vos valde dili- genter, quatenus ad absolutionem domini Semaczkonis ducis Mazowie, prout do- minus episcopus vobis de hoc plenius seribit, vestrum consensum dignemini pre- bere et literam vestram ad dominum abbatem delegatum causarum vestrarum dare, qui offert se ad satisfaciendum secundum domini episcopi edictum, et pro hoc nos domino episcopo duximus promittendum; in quo nobis magnam amicitiam osten- detis. Datum Cremsir dominica ante festum sancte Margarite. — Przemko dei gracia dux et dominus Oppavie, Erhardus de Cunstat, Petrus et Laczko de Cra- warn, Alhertus de Czimburg et alii domini. — Honorabilibus viris dominis capi- tuli ecclesie Olomucensis amicis nostris earissimis.
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43 Stand Herzog Přemko in dieser Angelegenheit auf Seite der Kirche, so zeigte er sich doch andererseits, sobald er sein gutes Recht zu vertheidigen glaubte, dem Klerus gegenüber nicht nachgie- big. Wir erfahren nämlich, dass im Jahre 1399 zwischen dem Her- zoge und dem deutschen Orden Differenzen entstanden, wie es scheint, wegen einiger streitiger Landesgebiete. Herzog Přemkos Schreiben an den Hochmeister, er wolle dem Orden gern lassen, worauf dieser ein sicher begründetes Recht habe, zeigt uns Herzog Přemko in einem ihm gewiss günstigen Lichte. Er forderte zugleich den Hoch- meister auf, einen Bevollmächtigten zu senden, um die Sache zur Entscheidung zu bringen, da dem Landescomthur die Streitfrage ganz unbekannt sei. Der Hochmeister schrieb darauf sowohl Letz- terem als dem Herzoge, 9. October 1), in dieser Angelegenheit; ent- weder kam aber kein Vergleich zu Stande oder schob derselbe einen Entschied nur hinaus, denn die Streitigkeiten brachen 1402 wieder aus. Wir erfahren, dass es sich jetzt auch darum handelte, dass Herzog Premko von Ordensgütern Zins erhob; da jedoch der Orden in Folge des Streites bereits bedeutende Kosten gehabt, so war derselbe jetžt zur Nachgiebigkeit bereit. Auch Přemko erbot sich zu einem Aus- gleich, der bald darauf scheint abgeschlossen worden zu sein 2). Indessen waren die Ereignisse in Böhmen immer verworrener und die Kämpfe zwischen den feindlichen Brüdern immer verderb- licher geworden. Welche Stellung nahm nun Herzog Přemko ein? Als im Jahre 1400 am 20. August König Wenzel von den Kur- fürsten abgesetzt wurde, schwur sein Vetter Markgraf Jost, der in Prag zugegen war, als Wenzel jene Nachricht erhielt, er wolle die Unthat rächen, oder kein Haar in seinem Barte behalten. Allein als Wenzel in die ungeheuren Forderungen seiner Verwandten nicht eingehen wollte, trennte sich Jost gar bald von ihm und einigte sich mit Hilfe des Herrenbundes mit König Ruprecht 3). Trotz dieses unbrüderlichen Vorgehens scheint Jost in Mähren noch mehr Anhang gehabt zu haben als Prokop. Der Herzog Přemko, der Olmützer Bischof, und andere hervorragende Barone Mährens ver- 1) Ddo. Graudenz, Donnerstag an Dionys 1399. 2) Vgl. Voigt, Geschichte der Ballei deutschen Ordens in Böhmen. Denkschriften der kais. Akademie, XII. Bd. p. 104. 3) Palacky IlI. 1. p. 126.
43 Stand Herzog Přemko in dieser Angelegenheit auf Seite der Kirche, so zeigte er sich doch andererseits, sobald er sein gutes Recht zu vertheidigen glaubte, dem Klerus gegenüber nicht nachgie- big. Wir erfahren nämlich, dass im Jahre 1399 zwischen dem Her- zoge und dem deutschen Orden Differenzen entstanden, wie es scheint, wegen einiger streitiger Landesgebiete. Herzog Přemkos Schreiben an den Hochmeister, er wolle dem Orden gern lassen, worauf dieser ein sicher begründetes Recht habe, zeigt uns Herzog Přemko in einem ihm gewiss günstigen Lichte. Er forderte zugleich den Hoch- meister auf, einen Bevollmächtigten zu senden, um die Sache zur Entscheidung zu bringen, da dem Landescomthur die Streitfrage ganz unbekannt sei. Der Hochmeister schrieb darauf sowohl Letz- terem als dem Herzoge, 9. October 1), in dieser Angelegenheit; ent- weder kam aber kein Vergleich zu Stande oder schob derselbe einen Entschied nur hinaus, denn die Streitigkeiten brachen 1402 wieder aus. Wir erfahren, dass es sich jetzt auch darum handelte, dass Herzog Premko von Ordensgütern Zins erhob; da jedoch der Orden in Folge des Streites bereits bedeutende Kosten gehabt, so war derselbe jetžt zur Nachgiebigkeit bereit. Auch Přemko erbot sich zu einem Aus- gleich, der bald darauf scheint abgeschlossen worden zu sein 2). Indessen waren die Ereignisse in Böhmen immer verworrener und die Kämpfe zwischen den feindlichen Brüdern immer verderb- licher geworden. Welche Stellung nahm nun Herzog Přemko ein? Als im Jahre 1400 am 20. August König Wenzel von den Kur- fürsten abgesetzt wurde, schwur sein Vetter Markgraf Jost, der in Prag zugegen war, als Wenzel jene Nachricht erhielt, er wolle die Unthat rächen, oder kein Haar in seinem Barte behalten. Allein als Wenzel in die ungeheuren Forderungen seiner Verwandten nicht eingehen wollte, trennte sich Jost gar bald von ihm und einigte sich mit Hilfe des Herrenbundes mit König Ruprecht 3). Trotz dieses unbrüderlichen Vorgehens scheint Jost in Mähren noch mehr Anhang gehabt zu haben als Prokop. Der Herzog Přemko, der Olmützer Bischof, und andere hervorragende Barone Mährens ver- 1) Ddo. Graudenz, Donnerstag an Dionys 1399. 2) Vgl. Voigt, Geschichte der Ballei deutschen Ordens in Böhmen. Denkschriften der kais. Akademie, XII. Bd. p. 104. 3) Palacky IlI. 1. p. 126.
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44 binden sich nämlich am 4. Juli 1401 zu Gunsten des Jost gegen Prokop 1). Die Spitze des Bündnisses war allerdings nicht gegen Wenzel, sondern gegen Prokop gerichtet; da aber dieser nach eini- gem Schwanken noch 1401 sich für Wenzel erklärte, kann man in dem Bündnisse vom 4. Juli doch nur eine dem böhmischen Könige feindselige Handlung erblicken. Um so auffallender ist es daher, Herzog Přemko im folgenden Jahre 1402 unter den erklärten Anhängern Wenzels zu erblicken. Am 16. Juli 1402 schlossen nämlich Bischof Wenzel von Breslau, Premko von Troppau, nebst den Herzogen von Oels, Liegnitz, Oppeln, Löwen, Brieg, Glogau und Auschwitz und den Städten Breslau, Neu- markt und Namslau ein Bündniss zu dem Zwecke, bei Wenzel getreu- lich auszuharren, Ruhe im Lande zu schaffen und die Räuber zu ver- tilgen 2). Was hatte Přemko vermocht, sich der Partei Wenzels anzu- schliessen? Dieser hatte inzwischen die ganze Regierung in Böhmen seinem Bruder Sigmund übergeben, 4. Februar 1402, bald aber brach unter den beiden ein Zwist aus, der schliesslich dahin führte, dass Wenzel am 6. März 1402 verhaftet und gefangen genommen wurde. In diesem Ereignisse, das in Böhmen selbst grosse Erbitterung hervorrief und neuen Bürgerkrieg zur Folge hatte, wird man wohl die Ursache der veränderten Parteistellung Přemkos suchen dürfen; mit dem Schritte Sigmunds war Přemko gewiss nicht einverstanden, verhielt sich doch der ihm befreundete Jost damals ruhig 3). Von nun an scheint Přemko getreu bei König Wenzel ausgeharrt zu haben, welcher, der Gefangenschaft entfliehend, 1403 wieder die Regierung übernahm. Als er 1404 nach Breslau kam, um sich mit Wladislaw von Polen gegen seinen Bruder Sigmund zu verbinden, belehnte er die Troppauer Herzoge, Přemko von der Troppau-Leobschützer, Jo- hann II. und Nikolaus von der Ratibor-Jägerndorfer Linie, zu gesamm- ter Hand, so dass für den Fall, dass die letztere aussterbe, Přemko und seine Nachkommen erben sollten 4). 1) Wolny im Archiv für österr. Geschichte, VIII. 205. 2) Sommersberg I. 1006. 3) Palacky III. 1. p. 144. 4) Sommersberg I. 845. Cod. dipl. Sil, VI. Nr. 105
44 binden sich nämlich am 4. Juli 1401 zu Gunsten des Jost gegen Prokop 1). Die Spitze des Bündnisses war allerdings nicht gegen Wenzel, sondern gegen Prokop gerichtet; da aber dieser nach eini- gem Schwanken noch 1401 sich für Wenzel erklärte, kann man in dem Bündnisse vom 4. Juli doch nur eine dem böhmischen Könige feindselige Handlung erblicken. Um so auffallender ist es daher, Herzog Přemko im folgenden Jahre 1402 unter den erklärten Anhängern Wenzels zu erblicken. Am 16. Juli 1402 schlossen nämlich Bischof Wenzel von Breslau, Premko von Troppau, nebst den Herzogen von Oels, Liegnitz, Oppeln, Löwen, Brieg, Glogau und Auschwitz und den Städten Breslau, Neu- markt und Namslau ein Bündniss zu dem Zwecke, bei Wenzel getreu- lich auszuharren, Ruhe im Lande zu schaffen und die Räuber zu ver- tilgen 2). Was hatte Přemko vermocht, sich der Partei Wenzels anzu- schliessen? Dieser hatte inzwischen die ganze Regierung in Böhmen seinem Bruder Sigmund übergeben, 4. Februar 1402, bald aber brach unter den beiden ein Zwist aus, der schliesslich dahin führte, dass Wenzel am 6. März 1402 verhaftet und gefangen genommen wurde. In diesem Ereignisse, das in Böhmen selbst grosse Erbitterung hervorrief und neuen Bürgerkrieg zur Folge hatte, wird man wohl die Ursache der veränderten Parteistellung Přemkos suchen dürfen; mit dem Schritte Sigmunds war Přemko gewiss nicht einverstanden, verhielt sich doch der ihm befreundete Jost damals ruhig 3). Von nun an scheint Přemko getreu bei König Wenzel ausgeharrt zu haben, welcher, der Gefangenschaft entfliehend, 1403 wieder die Regierung übernahm. Als er 1404 nach Breslau kam, um sich mit Wladislaw von Polen gegen seinen Bruder Sigmund zu verbinden, belehnte er die Troppauer Herzoge, Přemko von der Troppau-Leobschützer, Jo- hann II. und Nikolaus von der Ratibor-Jägerndorfer Linie, zu gesamm- ter Hand, so dass für den Fall, dass die letztere aussterbe, Přemko und seine Nachkommen erben sollten 4). 1) Wolny im Archiv für österr. Geschichte, VIII. 205. 2) Sommersberg I. 1006. 3) Palacky III. 1. p. 144. 4) Sommersberg I. 845. Cod. dipl. Sil, VI. Nr. 105
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45 Dieser hier ausgesprochene Grundgedanke scheint zu weitern Verhandlungen zwischen beiden Fürsten geführt zu haben, die den Erbvertrag vom 30. November 1407 zur Folge hatten 1). Welche Motive sowohl Johann II. von Ratibor als Premko bewegen konnten denselben abzuschliessen, ist umso weniger einzusehen, da Přemko bereits zwei erwachsene Söhne hatte, die mit dem Vater zugleich die bezügliche Urkunde ausstellten, und Johann gerade in diesem Jahre zur Ehe mit Helena von Litthauen schritt 2). Nach diesem Vertrage sollen die Besitzungen des einen nach dem Aussterben der Linie (ohne Rücksicht auf weibliche Descendenz) an die andere Linie fallen. Jeder leistet dem andern in Kriegszeiten Hilfe, doch trägt derjenige, der sie in Anspruch nimmt, die Kosten. Jeder darf verpfänden und versetzen, was er will, mit Ausnahme der Festungen. Streitigkeiten sollen durch ein Schiedsgericht ausgetragen werden. Nach einer Nachricht trat aber Johann 1416 und Přemko 1422 von dem Vertrage zurück3), und doch wäre die hier ange- bahnte Vereinigung der beiden Herzogthümer in der Folge für beide Theile von Nutzen gewesen. Herzog Přemkos Bestreben war auch dahin gerichtet, die Ver- bindlichkeiten, die sein verstorbener Bruder Nikolaus III. einge- gangen, zu lösen. Er zahlte daher 1417 500 Mark an Herzog Konrad Kanthener von Oels und Kosel wieder ab, der dafür am 23. Septem- ber den Herzog Premko und die Städte Troppau und Leobschütz, die sich für ihn verbürgt hatten, frei und ledig sprach 4). 1) Cod. dipl. Sil. VI. Nr. 112 u. 113. 2) Weltzel, Gesch. von Ratihor, p. 87, unrichtig zum J. 1404. Dass Herzog Nikolaus, der Bruder Johanns II., dabei betheiligt war, ist aus der Urkunde nicht zu ersehen. 3) Dlugoss lib. X., und nach ihm Weltzel a. a. O. p. 87. 4) Irrig zum Jahre 1517 abgedruckt hei Minsberg, Geschichte von Leobschütz, p. 157. Vgl. Beilage VII. Leobschütz und Lobenstein hatte Herzog Premko bis dahin sicher schon ausgelöst, wie seine Urkunden bezeugen; über Lobenstein verfügt er 1420, 24. März: er bestätigt den Tausch, den Hertel Tnekel, Burggraf von Lobenstein, und Adam von Krug eingegangen, indem ersterer die Erbrichterei in Lobenstein letzterem gegen ein Vorwerk in Dobeschau überlässt (Abschrift im Tropp. Museum und in Tillers Nachlass). Neukirch war 1413 , wie die mir vorliegenden Urkunden ergeben, noch unter Oelsischer Herrschaft, ebenso Hultschin, das bis zu Ende des 15. Jahrh. bei Kosel blieb. Vgl. Weltzel, Gesch. von Kosel. p. 92. — Wann aber wurde Zuckmantel ausgelöst?
45 Dieser hier ausgesprochene Grundgedanke scheint zu weitern Verhandlungen zwischen beiden Fürsten geführt zu haben, die den Erbvertrag vom 30. November 1407 zur Folge hatten 1). Welche Motive sowohl Johann II. von Ratibor als Premko bewegen konnten denselben abzuschliessen, ist umso weniger einzusehen, da Přemko bereits zwei erwachsene Söhne hatte, die mit dem Vater zugleich die bezügliche Urkunde ausstellten, und Johann gerade in diesem Jahre zur Ehe mit Helena von Litthauen schritt 2). Nach diesem Vertrage sollen die Besitzungen des einen nach dem Aussterben der Linie (ohne Rücksicht auf weibliche Descendenz) an die andere Linie fallen. Jeder leistet dem andern in Kriegszeiten Hilfe, doch trägt derjenige, der sie in Anspruch nimmt, die Kosten. Jeder darf verpfänden und versetzen, was er will, mit Ausnahme der Festungen. Streitigkeiten sollen durch ein Schiedsgericht ausgetragen werden. Nach einer Nachricht trat aber Johann 1416 und Přemko 1422 von dem Vertrage zurück3), und doch wäre die hier ange- bahnte Vereinigung der beiden Herzogthümer in der Folge für beide Theile von Nutzen gewesen. Herzog Přemkos Bestreben war auch dahin gerichtet, die Ver- bindlichkeiten, die sein verstorbener Bruder Nikolaus III. einge- gangen, zu lösen. Er zahlte daher 1417 500 Mark an Herzog Konrad Kanthener von Oels und Kosel wieder ab, der dafür am 23. Septem- ber den Herzog Premko und die Städte Troppau und Leobschütz, die sich für ihn verbürgt hatten, frei und ledig sprach 4). 1) Cod. dipl. Sil. VI. Nr. 112 u. 113. 2) Weltzel, Gesch. von Ratihor, p. 87, unrichtig zum J. 1404. Dass Herzog Nikolaus, der Bruder Johanns II., dabei betheiligt war, ist aus der Urkunde nicht zu ersehen. 3) Dlugoss lib. X., und nach ihm Weltzel a. a. O. p. 87. 4) Irrig zum Jahre 1517 abgedruckt hei Minsberg, Geschichte von Leobschütz, p. 157. Vgl. Beilage VII. Leobschütz und Lobenstein hatte Herzog Premko bis dahin sicher schon ausgelöst, wie seine Urkunden bezeugen; über Lobenstein verfügt er 1420, 24. März: er bestätigt den Tausch, den Hertel Tnekel, Burggraf von Lobenstein, und Adam von Krug eingegangen, indem ersterer die Erbrichterei in Lobenstein letzterem gegen ein Vorwerk in Dobeschau überlässt (Abschrift im Tropp. Museum und in Tillers Nachlass). Neukirch war 1413 , wie die mir vorliegenden Urkunden ergeben, noch unter Oelsischer Herrschaft, ebenso Hultschin, das bis zu Ende des 15. Jahrh. bei Kosel blieb. Vgl. Weltzel, Gesch. von Kosel. p. 92. — Wann aber wurde Zuckmantel ausgelöst?
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46 Einen Theil des 1385 Verpfändeten brachte so Přemko an sich, ein anderer Theil, Kranowitz und Hultschin, blieb unter der Herr� schaft der Herzoge von Oels-Kosel. Die Zustände in Böhmen waren mittlerweile immer drohender geworden. Die grausame Hinrichtung des Hus hatte einen Sturm hervorgerufen, der lange nicht nachlassen wollte. Als Wenzel am 16. August 1419 starb, empfing Sigmund zwar die Huldigung der böhmischen Stände zu Brünn (Dec. 1419), und bald darauf die der schlesischen Fürsten zu Breslau, wo auch Herzog Přemko sich einfand 1). Allein sein Vorgehen — die auf seine Anregung vom Papst erlassene Kreuzzugsbulle und die offen kund gegebene Absicht, der Ketzerei in Böhmen gewaltsam entgegenzutreten — rief in Böhmen eine Bewegung hervor, der Sigmund erst nach langem Kampfe Herr wurde. Im Jahre 1420 zog er gegen Prag und in seinem Heere befand sich auch Herzog Přemko, der mit seiner Schaar dem böhmischen Könige gegen ein Jahrgeld diente2). Seine Stellung beim Könige benützte nun Herzog Přemko, um auch hier im friedlichen, vermit- telnden Sinne zu wirken. Ein Glied des ihm befreundeten Geschlechtes der Krawaře, Pe- ter Herr auf Straznitz, hatte sich der Bewegung angeschlossen; es hiess, dass er sogar die extreme Partei der Taboriten unterstützte 3). Im Jahre 1421 überzog jedoch der königliche Feldherr Pipo von Flo- renz die Güter der Krawaře mit Krieg und sein Vorgehen veran- lasste nicht nur die anderen mährischen Herren, sondern auch Peter von Straznitz sich zu unterwerfen. Der letztere wandte sich an un- sern Herzog mit der Bitte, beim Könige für ihn Gnade zu erwirken 4). Als Anhänger Sigmunds schloss sich Premko dem Landfrieden an, den ersterer in Mähren am 17. November 1421 mit den Ständen verein- bart hatte, um gegen die Hussiten die ganze Kraftwenden zu können 5). 1) Klose a. a. O. II. p. 336. 2) Cod. dipl. Sil. VI. Nr. 161. 3) Palacky III. 2. p. 213. 4) Palacky HI. 2. p. 264. Vgl. Meynert, Mährische Urkunden des 14. und 15. Jahrh in Hormayrs Archiv 1833. Urkundenblatt p. 32. Nr. 7 u. 8. 5) Palacky, Archiv česky III. 234.
46 Einen Theil des 1385 Verpfändeten brachte so Přemko an sich, ein anderer Theil, Kranowitz und Hultschin, blieb unter der Herr� schaft der Herzoge von Oels-Kosel. Die Zustände in Böhmen waren mittlerweile immer drohender geworden. Die grausame Hinrichtung des Hus hatte einen Sturm hervorgerufen, der lange nicht nachlassen wollte. Als Wenzel am 16. August 1419 starb, empfing Sigmund zwar die Huldigung der böhmischen Stände zu Brünn (Dec. 1419), und bald darauf die der schlesischen Fürsten zu Breslau, wo auch Herzog Přemko sich einfand 1). Allein sein Vorgehen — die auf seine Anregung vom Papst erlassene Kreuzzugsbulle und die offen kund gegebene Absicht, der Ketzerei in Böhmen gewaltsam entgegenzutreten — rief in Böhmen eine Bewegung hervor, der Sigmund erst nach langem Kampfe Herr wurde. Im Jahre 1420 zog er gegen Prag und in seinem Heere befand sich auch Herzog Přemko, der mit seiner Schaar dem böhmischen Könige gegen ein Jahrgeld diente2). Seine Stellung beim Könige benützte nun Herzog Přemko, um auch hier im friedlichen, vermit- telnden Sinne zu wirken. Ein Glied des ihm befreundeten Geschlechtes der Krawaře, Pe- ter Herr auf Straznitz, hatte sich der Bewegung angeschlossen; es hiess, dass er sogar die extreme Partei der Taboriten unterstützte 3). Im Jahre 1421 überzog jedoch der königliche Feldherr Pipo von Flo- renz die Güter der Krawaře mit Krieg und sein Vorgehen veran- lasste nicht nur die anderen mährischen Herren, sondern auch Peter von Straznitz sich zu unterwerfen. Der letztere wandte sich an un- sern Herzog mit der Bitte, beim Könige für ihn Gnade zu erwirken 4). Als Anhänger Sigmunds schloss sich Premko dem Landfrieden an, den ersterer in Mähren am 17. November 1421 mit den Ständen verein- bart hatte, um gegen die Hussiten die ganze Kraftwenden zu können 5). 1) Klose a. a. O. II. p. 336. 2) Cod. dipl. Sil. VI. Nr. 161. 3) Palacky III. 2. p. 213. 4) Palacky HI. 2. p. 264. Vgl. Meynert, Mährische Urkunden des 14. und 15. Jahrh in Hormayrs Archiv 1833. Urkundenblatt p. 32. Nr. 7 u. 8. 5) Palacky, Archiv česky III. 234.
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47 Dazu fand sich bald Gelegenheit. Schon im Jahre 1423, nach der Versöhnung der streitenden Parteien zu Konopischt, zog ein Schwarm der Hussiten unter des Diwisch von Miletnik Führung nach Mähren, wahrscheinlich um die Union der mährischen Herren, bei der, wie wir wissen, sich auch Přemko befand, zu hindern, sich dem grossen Kreuzzuge, den Sigmund vorbereitete, anzuschliessen. Herzog Přemko vereinigte seine Streitkräfte mit denen des Bischofs Johann von Ol- mütz und stellte sich den Hussiten bei Kremsir entgegen. Der Kampf blieb lange unentschieden, endete aber mit dem Siege der Hussiten; sie besetzten am folgenden Tage die Stadt. Přemko zog sich wahr- scheinlich zur Beschützung seines Herzogthums zurück, während Bischof Johann bald darauf mit frischen Truppen Kremsir zurück- eroberte 1). Bis dahin blieb das Troppauer Herzogthum noch von den Drang- salen des Krieges verschont. Die erste Mahnung, dass der Friede, wie ihn bisher das Land genossen, geflohen sei, war der Durchzug von 5000 Polen, die König Wladislaw, unzufrieden, dass Prinz Kory- but sich neuerdings nach Böhmen begeben hatte, Sigmund zu Hilfe schickte, um nicht in den Verdacht eines Einverständnisses mit Korybut zu kommen 2), 1424. Bald aber kam die drohende Gefahr näher, denn seit 1426 machte es Prokop zu einem Grundsatze, die Gegner durch Angriffe auf deren eigene Länder zum Frieden zu zwingen. 1427 zo- gen die Hussiten zum ersten Male in die Lausitz und nach Schlesien, von wo sie mit grosser Beute heimkehrten 3). Im März des Jahres 1428 kam ein Theil eines hussitischen Heeres, das aus Oberungarn zurückkehrte, nach Mähren, und zog nordwärts gegen Troppau. Dem Herzoge Přemko stand sein ältester Sohn Wenzel bereits zur Seite. "Und da floh man vor Schrecken aus den Städten Polnisch-Ostrau, Katscher und Hotzenplotz“, sagt ein Chronist 4) ; „Herzog Wenzel aber ergab sich gutwillig mit der Stadt Leobschütz und Grätz“ (der Herzogsburg bei Troppau). 1) Chronicon vet. colleg. Pragensis bei Höfler, Geschichtsschreiber der hussitischen Bewegung, in den Fontes rer. austriac. I. Abthig. II. Bd. p. 86. Vgl. Palacky III. 2. p. 336. 2) Dlugoss lib. XI. a. a. 1424. Vgl. Palacky a. a. O. p. 354. 3) Martin von Bolkenhain (Seriptores rer. Lusatiearum I. 356): den allirersten ezog, denn die Hussen toten yn dys landt Slezia, der geschach 1427. 4) Tunc timore territi fugiunt de civitate Polska Ostrawa, Ketrzie, Ossobloha civi-
47 Dazu fand sich bald Gelegenheit. Schon im Jahre 1423, nach der Versöhnung der streitenden Parteien zu Konopischt, zog ein Schwarm der Hussiten unter des Diwisch von Miletnik Führung nach Mähren, wahrscheinlich um die Union der mährischen Herren, bei der, wie wir wissen, sich auch Přemko befand, zu hindern, sich dem grossen Kreuzzuge, den Sigmund vorbereitete, anzuschliessen. Herzog Přemko vereinigte seine Streitkräfte mit denen des Bischofs Johann von Ol- mütz und stellte sich den Hussiten bei Kremsir entgegen. Der Kampf blieb lange unentschieden, endete aber mit dem Siege der Hussiten; sie besetzten am folgenden Tage die Stadt. Přemko zog sich wahr- scheinlich zur Beschützung seines Herzogthums zurück, während Bischof Johann bald darauf mit frischen Truppen Kremsir zurück- eroberte 1). Bis dahin blieb das Troppauer Herzogthum noch von den Drang- salen des Krieges verschont. Die erste Mahnung, dass der Friede, wie ihn bisher das Land genossen, geflohen sei, war der Durchzug von 5000 Polen, die König Wladislaw, unzufrieden, dass Prinz Kory- but sich neuerdings nach Böhmen begeben hatte, Sigmund zu Hilfe schickte, um nicht in den Verdacht eines Einverständnisses mit Korybut zu kommen 2), 1424. Bald aber kam die drohende Gefahr näher, denn seit 1426 machte es Prokop zu einem Grundsatze, die Gegner durch Angriffe auf deren eigene Länder zum Frieden zu zwingen. 1427 zo- gen die Hussiten zum ersten Male in die Lausitz und nach Schlesien, von wo sie mit grosser Beute heimkehrten 3). Im März des Jahres 1428 kam ein Theil eines hussitischen Heeres, das aus Oberungarn zurückkehrte, nach Mähren, und zog nordwärts gegen Troppau. Dem Herzoge Přemko stand sein ältester Sohn Wenzel bereits zur Seite. "Und da floh man vor Schrecken aus den Städten Polnisch-Ostrau, Katscher und Hotzenplotz“, sagt ein Chronist 4) ; „Herzog Wenzel aber ergab sich gutwillig mit der Stadt Leobschütz und Grätz“ (der Herzogsburg bei Troppau). 1) Chronicon vet. colleg. Pragensis bei Höfler, Geschichtsschreiber der hussitischen Bewegung, in den Fontes rer. austriac. I. Abthig. II. Bd. p. 86. Vgl. Palacky III. 2. p. 336. 2) Dlugoss lib. XI. a. a. 1424. Vgl. Palacky a. a. O. p. 354. 3) Martin von Bolkenhain (Seriptores rer. Lusatiearum I. 356): den allirersten ezog, denn die Hussen toten yn dys landt Slezia, der geschach 1427. 4) Tunc timore territi fugiunt de civitate Polska Ostrawa, Ketrzie, Ossobloha civi-
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48 Dieses Verhalten Herzog Wenzels — er scheint mit den Hussiten früher einen Vertrag abgeschlossen zu haben 1)— ist allerdings auf- fallend, da es mit der Stellung, die der Vater in dieser Angelegen- heit einnahm, durchaus nicht übereinstimmt. Denn Herzog Přemko schloss sich, nachdem die Hussiten in Schlesien eingedrungen und bis nach Neumarkt gekommen waren, jenen schlesischen Fürsten an, die im April 1428 Zurüstungen machten, um die Böhmen im Felde anzugreifen. Es war besonders der Breslauer Bischof Konrad, der in Neisse die Rüstungen betrieb 2). Es scheint aber, dass der Erfolg den Erwartungen der Verbün- deten nicht entsprach; wir erfahren nur, dass die meisten schlesi- schen Fürsten und unter ihnen auch Přemko es vorzogen, sich mit den Hussiten zu vergleichen 3). Die Folge aber aller dieser gegen die Hussiten4) gemachten Anstrengungen war, dass Herzog Přemko zu Verpfändungen und An- leihen gezwungen wurde, deren Tilgung er seinen Söhnen überlassen musste 5). Das Ende der Regierung Premkos war noch von einem grossen Unglücke begleitet: am 31. Juli 1431 brannte die Stadt Troppau ab und mit ihr zugleich die ältesten Landesbücher, die — ein unersetzlicher Verlust — so für die Landesgeschichte zu Grunde gingen 6). ImAnfang tatibus et dux Wenceslaus Oppaviensis cum civitate Hlupschiez et Hradecz subdidit se benivole eis. Chron. vet. coll. Prag. bei Höfler a. a. O. Fontes II. 90. 1) Martin von Bolkenhain (Ser. rer. Lus. I. 362) sagt: do schiekten sy sich vnde ezogin wedir aus vnde quomen durch Merhern vnde neichirten sich dem lande kei- gin Troppe, wenne das her mit en fredehalte, do czogin sy vorbas kegin — Herzog Wenzel scheint daher, dem Beispiele anderer Fürsten Schurgast. folgend, den Abzug der Hussiten durch eine Geldsumme erkauft zu haben. 2) Vgl. Palacky III. 2. 462. 3) Palacky a. a. O. 464. 4) Sie durchzogen 1430 nochmals, wahrscheinlich das letztemal, das Troppauer Ge� biet. Palacky a. a. O. p. 505. 5) Am 1. Mai 1428 erklärt er, 4 Mark jährl. Zins verkauft zu haben in usus defen- sionis nostri ducatus adversus Wiklefitas sen Hussitas (Regest in Ens' Nachlass im Tropp. Museum) ; am 6. Nov. 1429 verkauft er 61/2 Mark jährlichen Zins für 65 M. in usus nostros ac pro defensione ducatus nostri a Wikleffistis (sie) seu Hussitis (Orig. im Stadtarchiv in Troppau) u. a. m. 6) „Po neczesty ohnye a wyhorzeny miesta Oppawi, gienz se stalo ten vteri po swatem Jacubie apostolu boziem, a tu y zemske knyhy stare y nowe gsu shorzely“ heissl es in der Landtafel I. fol. 1., abgedruckt bei Šembera, desky zemske w Morawě a w Opawsku im Casopis českého Museum. 1846. p. 713.
48 Dieses Verhalten Herzog Wenzels — er scheint mit den Hussiten früher einen Vertrag abgeschlossen zu haben 1)— ist allerdings auf- fallend, da es mit der Stellung, die der Vater in dieser Angelegen- heit einnahm, durchaus nicht übereinstimmt. Denn Herzog Přemko schloss sich, nachdem die Hussiten in Schlesien eingedrungen und bis nach Neumarkt gekommen waren, jenen schlesischen Fürsten an, die im April 1428 Zurüstungen machten, um die Böhmen im Felde anzugreifen. Es war besonders der Breslauer Bischof Konrad, der in Neisse die Rüstungen betrieb 2). Es scheint aber, dass der Erfolg den Erwartungen der Verbün- deten nicht entsprach; wir erfahren nur, dass die meisten schlesi- schen Fürsten und unter ihnen auch Přemko es vorzogen, sich mit den Hussiten zu vergleichen 3). Die Folge aber aller dieser gegen die Hussiten4) gemachten Anstrengungen war, dass Herzog Přemko zu Verpfändungen und An- leihen gezwungen wurde, deren Tilgung er seinen Söhnen überlassen musste 5). Das Ende der Regierung Premkos war noch von einem grossen Unglücke begleitet: am 31. Juli 1431 brannte die Stadt Troppau ab und mit ihr zugleich die ältesten Landesbücher, die — ein unersetzlicher Verlust — so für die Landesgeschichte zu Grunde gingen 6). ImAnfang tatibus et dux Wenceslaus Oppaviensis cum civitate Hlupschiez et Hradecz subdidit se benivole eis. Chron. vet. coll. Prag. bei Höfler a. a. O. Fontes II. 90. 1) Martin von Bolkenhain (Ser. rer. Lus. I. 362) sagt: do schiekten sy sich vnde ezogin wedir aus vnde quomen durch Merhern vnde neichirten sich dem lande kei- gin Troppe, wenne das her mit en fredehalte, do czogin sy vorbas kegin — Herzog Wenzel scheint daher, dem Beispiele anderer Fürsten Schurgast. folgend, den Abzug der Hussiten durch eine Geldsumme erkauft zu haben. 2) Vgl. Palacky III. 2. 462. 3) Palacky a. a. O. 464. 4) Sie durchzogen 1430 nochmals, wahrscheinlich das letztemal, das Troppauer Ge� biet. Palacky a. a. O. p. 505. 5) Am 1. Mai 1428 erklärt er, 4 Mark jährl. Zins verkauft zu haben in usus defen- sionis nostri ducatus adversus Wiklefitas sen Hussitas (Regest in Ens' Nachlass im Tropp. Museum) ; am 6. Nov. 1429 verkauft er 61/2 Mark jährlichen Zins für 65 M. in usus nostros ac pro defensione ducatus nostri a Wikleffistis (sie) seu Hussitis (Orig. im Stadtarchiv in Troppau) u. a. m. 6) „Po neczesty ohnye a wyhorzeny miesta Oppawi, gienz se stalo ten vteri po swatem Jacubie apostolu boziem, a tu y zemske knyhy stare y nowe gsu shorzely“ heissl es in der Landtafel I. fol. 1., abgedruckt bei Šembera, desky zemske w Morawě a w Opawsku im Casopis českého Museum. 1846. p. 713.
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49 des Herbstes 1433 erkrankte Herzog Premko und starb am 28. Sep- tember 1), nachdem er zuvor am 18. September sein Testament ge- macht. Er ermahnte seine Söhne, das Land nicht zu theilen — er selbst hatte ja erfahren, welche Folgen dies habe; — den älte- sten, Herzog Wenzel, sollten sie als ihr Haupt ansehen, so lange die hussitischen Unruhen dauern. Ihren Bruder Nikolaus sollten sie zu keiner Feste oder einem Landestheil zulassen. Zum Leibgedinge seiner Gemahlin Helena 2) bestimme er die Burg Wigstein. Ihre Schwestern sollen sie redlich halten, sowohl die, welche sich dem geistlichen Stande gewidmet, als auch die, welche dann später heiraten sollten. Die Schulden, die er zur Vertheidigung des Landes habe machen müssen, sollen sie richtig bezahlen. Das Testament schliesst mit der Bitte : Und, liebe Söhne, vergesst nicht unserer Seele, wie wir uns dessen wohl von euch versehen 3). Herzog Přemko, der durch 56 Jahre sein Land regiert, gehört zu jenen Fürsten, die, entgegen der Art der meisten Herzoge, ihr Augenmerk nicht auf eine glänzende Stellung bei Hofe richteten, son- dern die in der Regierung des ihnen anvertrauten Ländchens ihre Befriedigung fanden. Přemko hinterliess bei seinem Tode fünf Söhne, Wenzel, Niko- laus, Wilhelm, Ernst und Přemko, nebst vier Töchtern, Agnes, Katha- rina, Gutha und Hedwig, sämmtliche 4) von seiner ersten Gemahlin Katharina, der Tochter Bolkos III. von Münsterberg, die am 23. April 1422 starb 5). Er heiratete dann später eine Helena, deren Abkunft ungewiss ist und die ihn überlebte 6). 1) Auf dem Einbande des 1. Landtafelbuches heisst es: Anno domini millesimo qua- dringentesimo trigesimo tertio feria II. die sti. Wenceslai obiit dux Przemko. — Vgl. Šembera a. a. O. p. 715. 2) Sie heisst im Testamente Bosenska, was das bedeuten soll, weiss ich nicht ; an Bosnien zu denken, wie es Cod. dipl. Sil. VI. Nr. 187 geschehen, ist unwahr- scheinlich, eine bessere Erklärung ist aber schwer zu finden. 3) Cod. dipl. Sil. VI. Nr. 187. 4) Ob die Töchter auch von Katharina stammen, kann ich allerdings nicht behaup- ten, sicher aber ist es von den Söhnen, da Helena Cod. dipl. Sil. VI. Nr. 188 ihre Stiefmutter genannt wird. 5) Nekrologium von Heinrichau in der Zeitschrift des Vereins für Geschichte und Alterth. Schlesiens. IV. p. 288. 6) Henel, Silesiog. lib. VIII. p. 294 nennt Přemkos Gemahlin Anna, die Tochter Bern- hards von Oppeln, dies ist jedenfalls unrichtig. Archiv. XLI. 1. 4
49 des Herbstes 1433 erkrankte Herzog Premko und starb am 28. Sep- tember 1), nachdem er zuvor am 18. September sein Testament ge- macht. Er ermahnte seine Söhne, das Land nicht zu theilen — er selbst hatte ja erfahren, welche Folgen dies habe; — den älte- sten, Herzog Wenzel, sollten sie als ihr Haupt ansehen, so lange die hussitischen Unruhen dauern. Ihren Bruder Nikolaus sollten sie zu keiner Feste oder einem Landestheil zulassen. Zum Leibgedinge seiner Gemahlin Helena 2) bestimme er die Burg Wigstein. Ihre Schwestern sollen sie redlich halten, sowohl die, welche sich dem geistlichen Stande gewidmet, als auch die, welche dann später heiraten sollten. Die Schulden, die er zur Vertheidigung des Landes habe machen müssen, sollen sie richtig bezahlen. Das Testament schliesst mit der Bitte : Und, liebe Söhne, vergesst nicht unserer Seele, wie wir uns dessen wohl von euch versehen 3). Herzog Přemko, der durch 56 Jahre sein Land regiert, gehört zu jenen Fürsten, die, entgegen der Art der meisten Herzoge, ihr Augenmerk nicht auf eine glänzende Stellung bei Hofe richteten, son- dern die in der Regierung des ihnen anvertrauten Ländchens ihre Befriedigung fanden. Přemko hinterliess bei seinem Tode fünf Söhne, Wenzel, Niko- laus, Wilhelm, Ernst und Přemko, nebst vier Töchtern, Agnes, Katha- rina, Gutha und Hedwig, sämmtliche 4) von seiner ersten Gemahlin Katharina, der Tochter Bolkos III. von Münsterberg, die am 23. April 1422 starb 5). Er heiratete dann später eine Helena, deren Abkunft ungewiss ist und die ihn überlebte 6). 1) Auf dem Einbande des 1. Landtafelbuches heisst es: Anno domini millesimo qua- dringentesimo trigesimo tertio feria II. die sti. Wenceslai obiit dux Przemko. — Vgl. Šembera a. a. O. p. 715. 2) Sie heisst im Testamente Bosenska, was das bedeuten soll, weiss ich nicht ; an Bosnien zu denken, wie es Cod. dipl. Sil. VI. Nr. 187 geschehen, ist unwahr- scheinlich, eine bessere Erklärung ist aber schwer zu finden. 3) Cod. dipl. Sil. VI. Nr. 187. 4) Ob die Töchter auch von Katharina stammen, kann ich allerdings nicht behaup- ten, sicher aber ist es von den Söhnen, da Helena Cod. dipl. Sil. VI. Nr. 188 ihre Stiefmutter genannt wird. 5) Nekrologium von Heinrichau in der Zeitschrift des Vereins für Geschichte und Alterth. Schlesiens. IV. p. 288. 6) Henel, Silesiog. lib. VIII. p. 294 nennt Přemkos Gemahlin Anna, die Tochter Bern- hards von Oppeln, dies ist jedenfalls unrichtig. Archiv. XLI. 1. 4
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50 Die vier erstgenannten Söhne Přemkos sollen später behandelt werden, hier erwähnen wir nur die Geschichte des jüngsten, Přem- kos 1), der sich dem geistlichen Stande widmete. In Wien gebildet, befliss er sich mehr der Studien als der Politik, er trat daher in den geistlichen Stand und wurde Canonicus zu Breslau. Im Jahre 1464 gerieth er in Streit mit seinem Neffen Johann von Leobschütz wegen Fulneks — eine Angelegenheit, die besser bei der Geschichte des letztern erwähnt wird. Im Jahre 1467 candidirte er um die Würde eines Bischofs von Breslau, allein Rudolf, Bischof von Lavant und päpstlicher Legat, war sein bedeutender und auch glücklicher Neben- buhler. Přemko blieb Canonicus in Breslau. Welche Umstände ihn endlich bewogen, dieses zu verlassen, ist mir unbekannt; er ging 1479 nach Wien, wo er Domdechant und Pfarrer zu Mödling wurde. Er starb 1493 am 17. Februar 2). Von Přemkos Töchtern heiratete Agnes den Herrn Johann von Krawař und Neutitschein, der ihr 1432 Fulnek zum Leibgedinge verschriebs). Gutha vermählte sich mit dem Grafen Georg von St. Georg und Pösing, als dessen Gemahlin sie 1441 ihr Erbtheil von den Brüdern fordert 4); sie starb bereits vor 1446. Katharina wurde die Gemahlin Johanns von Cimburg. Hedwig endlich nahm den Schleier und wurde Abtissin zu Strehlen 5). So zahlreich auch die Nachkommenschaft Přemkos war, das Schicksal hatte es bestimmt, dass seine Enkel die letzten ihrer Linie sein sollten und dass mit Ausnahme Wenzels die Väter ihre Kinder zum Grabe führen mussten. Die Gesammtregierung der Söhne Herzog Přemkos. 1433— 1464. Getreu den Ermahnungen des sterbenden Vaters übernahmen die Herzoge Wenzel, Nikolaus, Wilhelm und Ernst vereint die Regie- rung ihres Erbes. 1) Vgl. über ihn Henel a. a. O. lib. VIII. p. 294. 2) Vgl. Keiblinger in Chmels Geschichtsforscher, II. p. 23; also nicht, wie Henel a. a. O. sagt, 1478, um diese Zeit mag er Breslau verlassen haben. 3) Tropp. Landfafel I. fol. 14. 4) Orig. im Landesarchiv zu Troppau. 5) Von den beiden letztern ist mir nicht mehr bekaunt geworden. als was Sommers- berg und Ens nach Henel darüher sagen.
50 Die vier erstgenannten Söhne Přemkos sollen später behandelt werden, hier erwähnen wir nur die Geschichte des jüngsten, Přem- kos 1), der sich dem geistlichen Stande widmete. In Wien gebildet, befliss er sich mehr der Studien als der Politik, er trat daher in den geistlichen Stand und wurde Canonicus zu Breslau. Im Jahre 1464 gerieth er in Streit mit seinem Neffen Johann von Leobschütz wegen Fulneks — eine Angelegenheit, die besser bei der Geschichte des letztern erwähnt wird. Im Jahre 1467 candidirte er um die Würde eines Bischofs von Breslau, allein Rudolf, Bischof von Lavant und päpstlicher Legat, war sein bedeutender und auch glücklicher Neben- buhler. Přemko blieb Canonicus in Breslau. Welche Umstände ihn endlich bewogen, dieses zu verlassen, ist mir unbekannt; er ging 1479 nach Wien, wo er Domdechant und Pfarrer zu Mödling wurde. Er starb 1493 am 17. Februar 2). Von Přemkos Töchtern heiratete Agnes den Herrn Johann von Krawař und Neutitschein, der ihr 1432 Fulnek zum Leibgedinge verschriebs). Gutha vermählte sich mit dem Grafen Georg von St. Georg und Pösing, als dessen Gemahlin sie 1441 ihr Erbtheil von den Brüdern fordert 4); sie starb bereits vor 1446. Katharina wurde die Gemahlin Johanns von Cimburg. Hedwig endlich nahm den Schleier und wurde Abtissin zu Strehlen 5). So zahlreich auch die Nachkommenschaft Přemkos war, das Schicksal hatte es bestimmt, dass seine Enkel die letzten ihrer Linie sein sollten und dass mit Ausnahme Wenzels die Väter ihre Kinder zum Grabe führen mussten. Die Gesammtregierung der Söhne Herzog Přemkos. 1433— 1464. Getreu den Ermahnungen des sterbenden Vaters übernahmen die Herzoge Wenzel, Nikolaus, Wilhelm und Ernst vereint die Regie- rung ihres Erbes. 1) Vgl. über ihn Henel a. a. O. lib. VIII. p. 294. 2) Vgl. Keiblinger in Chmels Geschichtsforscher, II. p. 23; also nicht, wie Henel a. a. O. sagt, 1478, um diese Zeit mag er Breslau verlassen haben. 3) Tropp. Landfafel I. fol. 14. 4) Orig. im Landesarchiv zu Troppau. 5) Von den beiden letztern ist mir nicht mehr bekaunt geworden. als was Sommers- berg und Ens nach Henel darüher sagen.
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51 Die beiden erstern erscheinen schon 1407 in den Urkunden ihres Vaters 1), müssen demnach damals schon ein reiferes Alter er- reicht haben, während es von Ernst feststeht, dass er 1433 noch nicht mündig war. Herzog Wenzel, der, wie wir gesehen, später gegen die Hussiten mit wenig Glück gefochten, scheint bereits vom Vater mit diplomatischen Aufträgen betraut 2) und mit gewissen Ein- künften versehen worden zu sein 3). Nach dem Testamente des Vaters sollte Wenzel als Altester der Familie eine hervorragende Stellung einnehmen — und diese hat er, wie es scheint, auch behauptet, denn er urkundet und verfügt oft allein, selbst dem Landrechte gegenüber, wenn er auch manchmal mit den Brüdern zusammen Urkunden ausstellt 4). Herzog Nikolaus — von dem wir nur wissen, dass schon sein Vater wegen seiner in Schulden kam 5) — muss sehr streitsüchtiger Natur gewesen sein, wie er denn auch in dem Testamente des Vaters nicht in dem besten Lichte erscheint. Kurz, der Versuch, die Gesammtregierung aufrecht zu erhalten, scheiterte schon nach einigen Monaten, und nachdem es zu heftigen Erörterungen zwischen den Brüdern gekommen war, beschloss man, Herzog Nikolaus durch eine Theilung zu befriedigen. Die zwölf gewählten Herren erklärten am 2. Februar 1434, dass nach ihrer Übereinkunft dem Herzog Nikolaus Zuckmantel und Leob- schütz zufallen solle 6). Uber die folgenden Schicksale des Nikolaus sind wir völlig im Unklaren. Schon im folgenden Jahre nämlich erscheint Herzog 1) In dem Erhvertrag Cod. dipl. Sil. VI. Nr. 113. 2) Im J. 1424 wohnte er der Vermählungsfeier Wladislaws von Polen in Krakau bei Vgl. Klose II. 1. 370. 3) 1416, 28: Sept. erklärt er der Stadt Leobschitz 500 Mark schuldig zu sein, die er entlehnt wegen einer Reise in fernes Land (nach Konstanz ?), und weist die Bürger auf seine Renten, "die wir haben zu Leobschütz". Minsberg p. 136. 4) Schon am 4. Oct. 1433 geben alle vier Herzoge ihren Städten das Münzrecht (Co- pialbuch im Tropp. Museum, fol. 25). Am 16. Dec. 1433 befiehlt Wenzel, die Be- sitzungen des Fulneker Klosters in die Landtafelbücher einzutragen. (Troppauer Landtafel. I. fol. 17.) 5) 1426, 7. October erklären Přemko, Wenzel und Nikolaus wegen des Letzteren „Notdurft" von den Städten Troppau und Leobschütz 50 Mark entlehnt zu haben. Dobner IV, 415. 6) Cod. dipl. Sil. VI. Nr. 188. 4
51 Die beiden erstern erscheinen schon 1407 in den Urkunden ihres Vaters 1), müssen demnach damals schon ein reiferes Alter er- reicht haben, während es von Ernst feststeht, dass er 1433 noch nicht mündig war. Herzog Wenzel, der, wie wir gesehen, später gegen die Hussiten mit wenig Glück gefochten, scheint bereits vom Vater mit diplomatischen Aufträgen betraut 2) und mit gewissen Ein- künften versehen worden zu sein 3). Nach dem Testamente des Vaters sollte Wenzel als Altester der Familie eine hervorragende Stellung einnehmen — und diese hat er, wie es scheint, auch behauptet, denn er urkundet und verfügt oft allein, selbst dem Landrechte gegenüber, wenn er auch manchmal mit den Brüdern zusammen Urkunden ausstellt 4). Herzog Nikolaus — von dem wir nur wissen, dass schon sein Vater wegen seiner in Schulden kam 5) — muss sehr streitsüchtiger Natur gewesen sein, wie er denn auch in dem Testamente des Vaters nicht in dem besten Lichte erscheint. Kurz, der Versuch, die Gesammtregierung aufrecht zu erhalten, scheiterte schon nach einigen Monaten, und nachdem es zu heftigen Erörterungen zwischen den Brüdern gekommen war, beschloss man, Herzog Nikolaus durch eine Theilung zu befriedigen. Die zwölf gewählten Herren erklärten am 2. Februar 1434, dass nach ihrer Übereinkunft dem Herzog Nikolaus Zuckmantel und Leob- schütz zufallen solle 6). Uber die folgenden Schicksale des Nikolaus sind wir völlig im Unklaren. Schon im folgenden Jahre nämlich erscheint Herzog 1) In dem Erhvertrag Cod. dipl. Sil. VI. Nr. 113. 2) Im J. 1424 wohnte er der Vermählungsfeier Wladislaws von Polen in Krakau bei Vgl. Klose II. 1. 370. 3) 1416, 28: Sept. erklärt er der Stadt Leobschitz 500 Mark schuldig zu sein, die er entlehnt wegen einer Reise in fernes Land (nach Konstanz ?), und weist die Bürger auf seine Renten, "die wir haben zu Leobschütz". Minsberg p. 136. 4) Schon am 4. Oct. 1433 geben alle vier Herzoge ihren Städten das Münzrecht (Co- pialbuch im Tropp. Museum, fol. 25). Am 16. Dec. 1433 befiehlt Wenzel, die Be- sitzungen des Fulneker Klosters in die Landtafelbücher einzutragen. (Troppauer Landtafel. I. fol. 17.) 5) 1426, 7. October erklären Přemko, Wenzel und Nikolaus wegen des Letzteren „Notdurft" von den Städten Troppau und Leobschütz 50 Mark entlehnt zu haben. Dobner IV, 415. 6) Cod. dipl. Sil. VI. Nr. 188. 4
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52 Wenzel als Herr von Leobschütz, während Nikolaus ganz ver- schwindet 1). Wir wissen nicht, wann und wo er gestorben ist. Bald darauf müssen die drei Brüder getheilt haben — leider ist die Theilungsurkunde nicht vorhanden —, denn es erscheint nun Wenzel als ausschliesslicher Herr von Leobschütz und einem Theile Troppaus, Wilhelm und Ernst erhielten ebenfalls je einen Theil des Herzogthums 2). Jeder von ihnen urkundet einzeln, aber auch alle drei wieder zusammen, sobald die Verfügung das gesammte Gebiet betraf 3). Wenn auch die Hussitenstürme sich bereits gelegt, so war die Zeit noch immer aufgeregt und unruhig. Herzog Wenzel trat daher zur Sicherung seines Landes sowohl dem Landfrieden bei, den Her- zog Albrecht von Österreich als Markgraf von Mähren zu Brünn mit dem Bischofe von Olmütz und Anderen schloss am 3. März 14344), als auch im folgenden Jahre (21. September 1435) dem, welchen die schlesischen Fürsten auf Geheiss Sigmunds schlossen 5). Im folgenden Jahre suchten die Herzoge die bisher durch die Ereignisse verhinderte Belehnung vom Kaiser nach und erhielten sie auf dem Ringe der Aitstadt in Prag 6). 1) 1437, 15. Oct. wird er noch erwähnt (Cod. dipl. Sil. Vl. 195). wenn hier nicht ein Irrthum unterlaufen ist. 2) Herzog Viktorin von Troppau wurde einmal wegen des Dorfes Gilschowitz (bei Troppau) angeklagt (ungedruekte — leider undatirte Urkunde im Landes-Archiv). Der Kläger beruft sich auf die Privilegien und fährt dann fort: kniezata g. m. kniez Waczlaw, kniez Mikulass, kniez Wylem a kniez Arnosst, kniezata a pany Oppawsezi g. m. gsucze bratrzie nedielny spolecznie dali list na dwuor a na rich- tarstwie Kylessowske — — yako diedyczowe nedielny, potom gegich mi- losti po kratku czasu dielny gsucze knjezata g. m. kniez Waczlaw a kniez Arnosst mladssy bratrzie gsucze spuolu a dyely swa dwa spuolu drzi- cze — 3) H. Ernst bis circa 1440 mit Wilhelm, woh! weil er noch sehr jung war ; dahin deutet der Ausdruek im Titel der Beiden: bratri nedělni, vgl. die vorige Anmer- kung. 4) Schriften der hist.-stat. Section. IV. 176. 5) Breslau 1435, 21. Sept. Sommersberg 1. 1019. 6) Tehož leta přigal ciesař manstwie od kniežat Slezskych Opawskych na rynku sta- roměstskem. Staři letopisowé in Script. rer. Boh. her. von Palacky, III. p. 97, Nr. 242.
52 Wenzel als Herr von Leobschütz, während Nikolaus ganz ver- schwindet 1). Wir wissen nicht, wann und wo er gestorben ist. Bald darauf müssen die drei Brüder getheilt haben — leider ist die Theilungsurkunde nicht vorhanden —, denn es erscheint nun Wenzel als ausschliesslicher Herr von Leobschütz und einem Theile Troppaus, Wilhelm und Ernst erhielten ebenfalls je einen Theil des Herzogthums 2). Jeder von ihnen urkundet einzeln, aber auch alle drei wieder zusammen, sobald die Verfügung das gesammte Gebiet betraf 3). Wenn auch die Hussitenstürme sich bereits gelegt, so war die Zeit noch immer aufgeregt und unruhig. Herzog Wenzel trat daher zur Sicherung seines Landes sowohl dem Landfrieden bei, den Her- zog Albrecht von Österreich als Markgraf von Mähren zu Brünn mit dem Bischofe von Olmütz und Anderen schloss am 3. März 14344), als auch im folgenden Jahre (21. September 1435) dem, welchen die schlesischen Fürsten auf Geheiss Sigmunds schlossen 5). Im folgenden Jahre suchten die Herzoge die bisher durch die Ereignisse verhinderte Belehnung vom Kaiser nach und erhielten sie auf dem Ringe der Aitstadt in Prag 6). 1) 1437, 15. Oct. wird er noch erwähnt (Cod. dipl. Sil. Vl. 195). wenn hier nicht ein Irrthum unterlaufen ist. 2) Herzog Viktorin von Troppau wurde einmal wegen des Dorfes Gilschowitz (bei Troppau) angeklagt (ungedruekte — leider undatirte Urkunde im Landes-Archiv). Der Kläger beruft sich auf die Privilegien und fährt dann fort: kniezata g. m. kniez Waczlaw, kniez Mikulass, kniez Wylem a kniez Arnosst, kniezata a pany Oppawsezi g. m. gsucze bratrzie nedielny spolecznie dali list na dwuor a na rich- tarstwie Kylessowske — — yako diedyczowe nedielny, potom gegich mi- losti po kratku czasu dielny gsucze knjezata g. m. kniez Waczlaw a kniez Arnosst mladssy bratrzie gsucze spuolu a dyely swa dwa spuolu drzi- cze — 3) H. Ernst bis circa 1440 mit Wilhelm, woh! weil er noch sehr jung war ; dahin deutet der Ausdruek im Titel der Beiden: bratri nedělni, vgl. die vorige Anmer- kung. 4) Schriften der hist.-stat. Section. IV. 176. 5) Breslau 1435, 21. Sept. Sommersberg 1. 1019. 6) Tehož leta přigal ciesař manstwie od kniežat Slezskych Opawskych na rynku sta- roměstskem. Staři letopisowé in Script. rer. Boh. her. von Palacky, III. p. 97, Nr. 242.
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53 Noch in demselben Jahre aber entbrannte der Kampf, den Wen- zel durch seinen Beitritt zu den Landfrieden hatte verhindern wollen, in unmittelbarer Nähe. Sein Gegner war Herzog Nikolaus von Rati- bor. Die Ursache des Streites ist uns unbekannt ; man darf vielleicht vermuthen, dass finanzielle Fragen den Anlass dazu gaben. Wir er- fahren nämlich aus dem Theilungsvertrage der Ratiborer Fürsten Wenzel und Nikolaus von 1437, 15. October 1), dass diese den Trop- pauer Herzogen Geldsummen schuldeten. Herzog Nikolaus überfiel in der Nacht des 25. Novembers 1436 Leobschütz und nahm es ein 2). Herzog Wenzel aber blieb die Ant- wort nicht schuldig, er liess durch Puklitz, seinen Befehlshaber 3), Sorau einnehmen. Ein Vergleich muss indessen bald stattgefun- den haben, da Herzog Wenzel schon am 20. Mai 1437 wieder für Leobschütz urkundet 4). Bald aber kam eine drohendere Gefahr für unser Ländchen heran. Kaiser Sigmund war am 9. December 1437 gestorben und nun erfolgte eine zwiespältige Wahl in Böhmen. Dem von der katho- lischen Partei erwählten und von Sigmund designirten Albrecht von Österreich stellte die utraquistische Faction Kasimir, den Bruder Wladislaws von Polen, entgegen. Nachdem der erstere am 29. Juni 1438 gekrönt worden war, fiel Wladislaw mit seinem Bruder in Schlesien ein, um von diesem die Anerkennung des letzteren zu erzwingen und König Albrecht zu hindern, aus Schlesien Vortheile zu ziehen. Ein polnisches Heer fiel in das Herzogthum Oppeln ein und zog plündernd und raubend bis 1) Cod. dipl. Sil. VI. Nr. 195. 2) Dux Nicolans Ratiboriensis acquisivit civitatem Lupsitz post medium noctis in die sancte Katherine virginis (25. Nov.) et eodem anno Puklitza similiter interceperat Zar cum consensu et de mandato ducis Wenceslai de Grecz. (Ratih. Chronik, Zeitschrift des schles. Vereins, IV. p. 117.) — Nach den Annales Leobschützenses fol. 17 (einer handschriftlichen Quelle des 16. Jahrh.) plünderte Nikolans Leob- schütz und führte eine grosse Glocke etc. fort und zwar his Zülkowitz. Die Glocke fiel vom Wagen und wurde wieder heimgebracht. (Mittheilung des Herrn Gymna- siallehrers Kleiber in Leobschütz.) 3) Dieser Puklitza stammte wahrscheinlich aus einem mährischen Geschlechte, 1434 erscheint ein Jan Puklitz von Stramberk auf dem Brünner Landfrieden, 1437 ver- kauften die Czimburge einige Dörfer einem Wilhelm Puklitz von Pozoritz; vergl. darüber Wolny, Topog. von Mähren, I. 338. 4) Urkunde bei Minsberg, Gesch. von Leobschütz. p. 238.
53 Noch in demselben Jahre aber entbrannte der Kampf, den Wen- zel durch seinen Beitritt zu den Landfrieden hatte verhindern wollen, in unmittelbarer Nähe. Sein Gegner war Herzog Nikolaus von Rati- bor. Die Ursache des Streites ist uns unbekannt ; man darf vielleicht vermuthen, dass finanzielle Fragen den Anlass dazu gaben. Wir er- fahren nämlich aus dem Theilungsvertrage der Ratiborer Fürsten Wenzel und Nikolaus von 1437, 15. October 1), dass diese den Trop- pauer Herzogen Geldsummen schuldeten. Herzog Nikolaus überfiel in der Nacht des 25. Novembers 1436 Leobschütz und nahm es ein 2). Herzog Wenzel aber blieb die Ant- wort nicht schuldig, er liess durch Puklitz, seinen Befehlshaber 3), Sorau einnehmen. Ein Vergleich muss indessen bald stattgefun- den haben, da Herzog Wenzel schon am 20. Mai 1437 wieder für Leobschütz urkundet 4). Bald aber kam eine drohendere Gefahr für unser Ländchen heran. Kaiser Sigmund war am 9. December 1437 gestorben und nun erfolgte eine zwiespältige Wahl in Böhmen. Dem von der katho- lischen Partei erwählten und von Sigmund designirten Albrecht von Österreich stellte die utraquistische Faction Kasimir, den Bruder Wladislaws von Polen, entgegen. Nachdem der erstere am 29. Juni 1438 gekrönt worden war, fiel Wladislaw mit seinem Bruder in Schlesien ein, um von diesem die Anerkennung des letzteren zu erzwingen und König Albrecht zu hindern, aus Schlesien Vortheile zu ziehen. Ein polnisches Heer fiel in das Herzogthum Oppeln ein und zog plündernd und raubend bis 1) Cod. dipl. Sil. VI. Nr. 195. 2) Dux Nicolans Ratiboriensis acquisivit civitatem Lupsitz post medium noctis in die sancte Katherine virginis (25. Nov.) et eodem anno Puklitza similiter interceperat Zar cum consensu et de mandato ducis Wenceslai de Grecz. (Ratih. Chronik, Zeitschrift des schles. Vereins, IV. p. 117.) — Nach den Annales Leobschützenses fol. 17 (einer handschriftlichen Quelle des 16. Jahrh.) plünderte Nikolans Leob- schütz und führte eine grosse Glocke etc. fort und zwar his Zülkowitz. Die Glocke fiel vom Wagen und wurde wieder heimgebracht. (Mittheilung des Herrn Gymna- siallehrers Kleiber in Leobschütz.) 3) Dieser Puklitza stammte wahrscheinlich aus einem mährischen Geschlechte, 1434 erscheint ein Jan Puklitz von Stramberk auf dem Brünner Landfrieden, 1437 ver- kauften die Czimburge einige Dörfer einem Wilhelm Puklitz von Pozoritz; vergl. darüber Wolny, Topog. von Mähren, I. 338. 4) Urkunde bei Minsberg, Gesch. von Leobschütz. p. 238.
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34 Troppau ; ein anderes war ins Herzogthum Oels und Breslau einge- fallen 1). Die rohe Art der damaligen Kriegführung rief Repressalien von Seite des erbitterten Volkes hervor; viele wurden von demselben in den Wäldern und Strassen heimlich und offen getödtet und be- raubt 2). Wenzel und seine Brüder erkannten König Albrecht als ihren Oberherrn an, im Gegensatze zu andern oberschlesischen Fürsten, die sich dem polnischen Prinzen zuneigten 3). Die kurze Regierung Albrechts aber und die darauf folgenden Wirren liessen keine gedeihliche Entwicklung aufkommen. Die Schlesier hielten nach Albrechts Tode an seiner Witwe Elisabeth, die ihnen auch den Leonard Assenheimer als Hauptmann sandte; da sie aber ohne Macht war, konnte sie das landesherrliche Ansehen nicht aufrecht erhalten und das Raubritterthum machte das Land wieder unsicher. Spiessgesellen wie Zirn, Opitz u. A. fanden Unter- stützung selbst bei Fürsten, so dem Herzoge Bolko von Oppeln, der sich auch früher den Hussiten angeschlossen hatte. Diese Jahre des Krieges und der Unruhe kosteten auch unsern Herzogen viel : wir hören schon 1438 von Anleihen, die Herzog Wen- zel machte 4) ; im Jahre 1441 setzt er die jährliche Steuer der Stadt Leobschütz auf 100 Mark herab, weil dieselbe in den letzten vier Jahren mehr als billig für ihn gethan und viel gelitten habe 5). Die bitterste Folge aber dieser unruhvollen Zeiten war, dass Herzog Wenzel sich genöthigt sah, die Burg Edelstein mit Zuck- mantel für 800 Schock Gr. dem Herzog Bolko von Oppeln zu ver- pfänden s), ein Schritt, der für seine Nachkommen manche unange- nehme Folge hatte. 1) Dlugoss lib. XII. Vgl. Klose II. 1. p. 426. 2) Multi Poloni, Litwani, Ruteni etc. capti fuerunt et occisi aliquot centena in silvis in viis secreto modo et etiam manifeste et spoliati. Ratib. Chronik, Zeitschrift etc. IV. 116. 3) Ein Beweis dafür ist, dass König Albrecht dem Herzog Wenzel verbielet, die Bres- lauer zu befehden (Lichnowsky, Regesten V. Nr. 4431, und Klose II. 441). Die Ursache dieses mir sonst ganz unbekannten Zwistes war Puklitz, der uns vom J. 1436 bekannt ist; inwiefern aber, weiss ich nicht anzugeben. 4) Vgl. die Urkunden Wenzels vom 1. Mai 1438 bei Minsberg a. a. O. p. 260, vom 23. Jänner 1440 im Cod. dipl. Sil. Vl. 203. 5) Am 3. März 1441, bei Minsberg p. 137. 6) Cod. dipl. Sil. VI. Nr. 205.
34 Troppau ; ein anderes war ins Herzogthum Oels und Breslau einge- fallen 1). Die rohe Art der damaligen Kriegführung rief Repressalien von Seite des erbitterten Volkes hervor; viele wurden von demselben in den Wäldern und Strassen heimlich und offen getödtet und be- raubt 2). Wenzel und seine Brüder erkannten König Albrecht als ihren Oberherrn an, im Gegensatze zu andern oberschlesischen Fürsten, die sich dem polnischen Prinzen zuneigten 3). Die kurze Regierung Albrechts aber und die darauf folgenden Wirren liessen keine gedeihliche Entwicklung aufkommen. Die Schlesier hielten nach Albrechts Tode an seiner Witwe Elisabeth, die ihnen auch den Leonard Assenheimer als Hauptmann sandte; da sie aber ohne Macht war, konnte sie das landesherrliche Ansehen nicht aufrecht erhalten und das Raubritterthum machte das Land wieder unsicher. Spiessgesellen wie Zirn, Opitz u. A. fanden Unter- stützung selbst bei Fürsten, so dem Herzoge Bolko von Oppeln, der sich auch früher den Hussiten angeschlossen hatte. Diese Jahre des Krieges und der Unruhe kosteten auch unsern Herzogen viel : wir hören schon 1438 von Anleihen, die Herzog Wen- zel machte 4) ; im Jahre 1441 setzt er die jährliche Steuer der Stadt Leobschütz auf 100 Mark herab, weil dieselbe in den letzten vier Jahren mehr als billig für ihn gethan und viel gelitten habe 5). Die bitterste Folge aber dieser unruhvollen Zeiten war, dass Herzog Wenzel sich genöthigt sah, die Burg Edelstein mit Zuck- mantel für 800 Schock Gr. dem Herzog Bolko von Oppeln zu ver- pfänden s), ein Schritt, der für seine Nachkommen manche unange- nehme Folge hatte. 1) Dlugoss lib. XII. Vgl. Klose II. 1. p. 426. 2) Multi Poloni, Litwani, Ruteni etc. capti fuerunt et occisi aliquot centena in silvis in viis secreto modo et etiam manifeste et spoliati. Ratib. Chronik, Zeitschrift etc. IV. 116. 3) Ein Beweis dafür ist, dass König Albrecht dem Herzog Wenzel verbielet, die Bres- lauer zu befehden (Lichnowsky, Regesten V. Nr. 4431, und Klose II. 441). Die Ursache dieses mir sonst ganz unbekannten Zwistes war Puklitz, der uns vom J. 1436 bekannt ist; inwiefern aber, weiss ich nicht anzugeben. 4) Vgl. die Urkunden Wenzels vom 1. Mai 1438 bei Minsberg a. a. O. p. 260, vom 23. Jänner 1440 im Cod. dipl. Sil. Vl. 203. 5) Am 3. März 1441, bei Minsberg p. 137. 6) Cod. dipl. Sil. VI. Nr. 205.
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55 Um diese Zeit tritt Herzog Wilhelm bedeutender hervor als bisher. Gleich seinem Bruder Ernst war er bis jetzt in seinem Her- zogthume verblieben. In den nach König Albrechts Tode folgenden Wirren fand er ein weites Feld für seine Thätigkeit. Wilhelm war damals ein Feind jenes Raubgesindels, das die Strassen unsicher machte, das aber wegen seines Gewinnes selbst Männer wie Herzog Bolko von Oppeln und den Breslauer Hauptmann Leonard Assen- heimer anzog. Das kraftvolle Auftreten des Herzogs Wilhelm lenkte die Augen der seit 1429 im wesentlichen herrenlosen Münsterberger — Her- zog Johann fiel in dem genannten Jahre im Kampfe gegen die Hus- siten 1) — auf ihn, und am 8. April 1443 erklärten ihn und seinen Bruder Ernst die Landleute und Städte des Herzogthums zu ihren Herzogen 2). Ansprüche konnte Herzog Wilhelm in doppelter Weise erheben, einmal als Sohn Katharinas, der Tochter Bolkos III. von Münsterberg, die eine "ungesunderte Fürstin“ war, dann als Gemahl Salomenens, der Tochter Putas von Czastalowitz, des nachmaligen Inhabers des Herzogthums. Nach dem Tode des letzten Münsterbergischen Herzogs Johann nämlich verlich König Sigmund das Fürstenthum nebst andern Besit- zungen in Schlesien dem Puta von Czastalowitz am 13. August 1429 s). Als Puta im Jahre 1435 starb 4), ohne männliche Nachkommen zu hinterlassen, vermählte sich seine zweite Gemahlin, Anna von Kolditz, mit Herrn Hynek Kruschina von Lichtenburg, der die sämmt- lichen Besitzungen der Czastalowitz von den Vormündern der hinter- lassenen Töchter kaufte. Eine aber, Katharina, protestirte und ebenso Herzog Wilhelm als Gemahl einer anderen Tochter, Salomenens. Letz- terer hatte den Erfolg für sich, denn er wurde, wie gesagt, 1443 Her- zog von Münsterberg, wenn auch sein Recht ein bestrittenes war, da Hynek Kruschina seine Ansprüche nicht aufgab 5). 1) Rossitz a. a. 1429, bei Sommersberg 1. 75. 2) Sommersberg I. 835. 3) Palacky III. 2. p. 472. 4) Stari letopisowé bei Palacky, Script. rer. Boh. 111. p. 91. 5) Vgl. Palacky IV. 1. p. 331.
55 Um diese Zeit tritt Herzog Wilhelm bedeutender hervor als bisher. Gleich seinem Bruder Ernst war er bis jetzt in seinem Her- zogthume verblieben. In den nach König Albrechts Tode folgenden Wirren fand er ein weites Feld für seine Thätigkeit. Wilhelm war damals ein Feind jenes Raubgesindels, das die Strassen unsicher machte, das aber wegen seines Gewinnes selbst Männer wie Herzog Bolko von Oppeln und den Breslauer Hauptmann Leonard Assen- heimer anzog. Das kraftvolle Auftreten des Herzogs Wilhelm lenkte die Augen der seit 1429 im wesentlichen herrenlosen Münsterberger — Her- zog Johann fiel in dem genannten Jahre im Kampfe gegen die Hus- siten 1) — auf ihn, und am 8. April 1443 erklärten ihn und seinen Bruder Ernst die Landleute und Städte des Herzogthums zu ihren Herzogen 2). Ansprüche konnte Herzog Wilhelm in doppelter Weise erheben, einmal als Sohn Katharinas, der Tochter Bolkos III. von Münsterberg, die eine "ungesunderte Fürstin“ war, dann als Gemahl Salomenens, der Tochter Putas von Czastalowitz, des nachmaligen Inhabers des Herzogthums. Nach dem Tode des letzten Münsterbergischen Herzogs Johann nämlich verlich König Sigmund das Fürstenthum nebst andern Besit- zungen in Schlesien dem Puta von Czastalowitz am 13. August 1429 s). Als Puta im Jahre 1435 starb 4), ohne männliche Nachkommen zu hinterlassen, vermählte sich seine zweite Gemahlin, Anna von Kolditz, mit Herrn Hynek Kruschina von Lichtenburg, der die sämmt- lichen Besitzungen der Czastalowitz von den Vormündern der hinter- lassenen Töchter kaufte. Eine aber, Katharina, protestirte und ebenso Herzog Wilhelm als Gemahl einer anderen Tochter, Salomenens. Letz- terer hatte den Erfolg für sich, denn er wurde, wie gesagt, 1443 Her- zog von Münsterberg, wenn auch sein Recht ein bestrittenes war, da Hynek Kruschina seine Ansprüche nicht aufgab 5). 1) Rossitz a. a. 1429, bei Sommersberg 1. 75. 2) Sommersberg I. 835. 3) Palacky III. 2. p. 472. 4) Stari letopisowé bei Palacky, Script. rer. Boh. 111. p. 91. 5) Vgl. Palacky IV. 1. p. 331.
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56 Als Herzog von Münsterberg hatte Wilhelm bald Gelegenheit, sein erprobtes Schwert gegen die Landesbeschädiger zu ziehen 1). Das Ansehen aber, das er dadurch gewonnen, führte ihn noch im Sommer desselben Jahres zu einer andern ehrenvollen Stellung. Die Breslauer, müde der Plackereien, die sie von Seite des räuberischen Adels zu dulden hatten, schlossen mit einigen umliegenden Städten und dem Herzoge Wilhelm ein Bündniss, durch welches er ihr Haupt- mann wurde. Unter seiner Anführung eroberte man die verschiedenen Raubnester, wie Warkotsch, Karpenstein, Neuhaus 2) etc. Im Jahre 1445 aber sehen wir Herzog Wilhelm eine ganz ver- änderte, gerade entgegengesetzte politische Stellung einnehmen. Bischof Wenzel von Breslau resignirte 1444 gegen eine jährliche Pension von 1000 ungarischen Gulden auf sein Bisthum, nachdem er dieses mit Schulden belastet hatte. In andern Zeiten würde die nun folgende Vacanz ohne Nachtheil für das Capitel geblieben sein, unter den damaligen Verhältnissen gereichte sie demselben zum grössten Verderben. Die schlesischen Fürsten sahen die bischöflichen Güter als herrenloses Gut an und dieser Versuchung konnte auch Wilhelm nicht widerstehen. Er verband sich mit denen, die er bisher mit tapferer Hand be- kämpft hatte, mit Czetris, Opitz, Zirn, Nikolaus von Bladen, Georg Stoss auf Olbersdorf, und anderen Feinden des Bischofs und — des Landfriedens. Sie überfielen die Kirchengüter, plünderten und ver- wüsteten dieselben und führten ihre Beute nach Münsterberg 3). Die Verweser der Kirche thaten Herzog Wilhelm nebst seinen Bundes- genossen desshalb in den Bann am 25. März 1445. Die Städte, die es mit ihnen hielten, wurden mit dem Interdict belegt. Allein das Capitel war zu schwach, dem Banne Nachdruck zu geben, und so wurde end- lich durch Vermittlung Herzog Heinrichs von Glogau und des Bres- 1) In August 1443 zieht er mit H. Nikolaus von Ratibor, Přemko von Teschen und Heinrich von Glogau gegen die Räuber und zwar gegen Ottmachau, das diese eingenommen hatten. Klose II. 2. p. 124. 2) Eodem tempore dux Wilhelmus dominus Monsterbergensis obtinuit fortalitium Warkotz etc. Rossitz, bei Sommersberg I. p. 80. Vgl. Klose I1. 1. p. 454. Henel, Münsterbergische Chronik, bei Sommersberg I. 180. 3) Rossitz, bei Sommersberg 1. 82 : dux Wilhelmus . . Zirna .. . Stoss cum compli- cibus eorum invaserunt bona ecclesiae Wratislaviensis sine causa et spoliantes multas villas in districtu Bregensi et Grotkoviensi.
56 Als Herzog von Münsterberg hatte Wilhelm bald Gelegenheit, sein erprobtes Schwert gegen die Landesbeschädiger zu ziehen 1). Das Ansehen aber, das er dadurch gewonnen, führte ihn noch im Sommer desselben Jahres zu einer andern ehrenvollen Stellung. Die Breslauer, müde der Plackereien, die sie von Seite des räuberischen Adels zu dulden hatten, schlossen mit einigen umliegenden Städten und dem Herzoge Wilhelm ein Bündniss, durch welches er ihr Haupt- mann wurde. Unter seiner Anführung eroberte man die verschiedenen Raubnester, wie Warkotsch, Karpenstein, Neuhaus 2) etc. Im Jahre 1445 aber sehen wir Herzog Wilhelm eine ganz ver- änderte, gerade entgegengesetzte politische Stellung einnehmen. Bischof Wenzel von Breslau resignirte 1444 gegen eine jährliche Pension von 1000 ungarischen Gulden auf sein Bisthum, nachdem er dieses mit Schulden belastet hatte. In andern Zeiten würde die nun folgende Vacanz ohne Nachtheil für das Capitel geblieben sein, unter den damaligen Verhältnissen gereichte sie demselben zum grössten Verderben. Die schlesischen Fürsten sahen die bischöflichen Güter als herrenloses Gut an und dieser Versuchung konnte auch Wilhelm nicht widerstehen. Er verband sich mit denen, die er bisher mit tapferer Hand be- kämpft hatte, mit Czetris, Opitz, Zirn, Nikolaus von Bladen, Georg Stoss auf Olbersdorf, und anderen Feinden des Bischofs und — des Landfriedens. Sie überfielen die Kirchengüter, plünderten und ver- wüsteten dieselben und führten ihre Beute nach Münsterberg 3). Die Verweser der Kirche thaten Herzog Wilhelm nebst seinen Bundes- genossen desshalb in den Bann am 25. März 1445. Die Städte, die es mit ihnen hielten, wurden mit dem Interdict belegt. Allein das Capitel war zu schwach, dem Banne Nachdruck zu geben, und so wurde end- lich durch Vermittlung Herzog Heinrichs von Glogau und des Bres- 1) In August 1443 zieht er mit H. Nikolaus von Ratibor, Přemko von Teschen und Heinrich von Glogau gegen die Räuber und zwar gegen Ottmachau, das diese eingenommen hatten. Klose II. 2. p. 124. 2) Eodem tempore dux Wilhelmus dominus Monsterbergensis obtinuit fortalitium Warkotz etc. Rossitz, bei Sommersberg I. p. 80. Vgl. Klose I1. 1. p. 454. Henel, Münsterbergische Chronik, bei Sommersberg I. 180. 3) Rossitz, bei Sommersberg 1. 82 : dux Wilhelmus . . Zirna .. . Stoss cum compli- cibus eorum invaserunt bona ecclesiae Wratislaviensis sine causa et spoliantes multas villas in districtu Bregensi et Grotkoviensi.
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57 lauer Rathes am 8. Juli 1445 ein Vergleich geschlossen 1), durch den Herzog Wilhelm verpflichtet wurde, dem Capitel Stadt und Schloss Ziegenhals, das er durch einen Handstreich genommen hatte, zu- rückzugeben. Bald darauf scheint Herzog Wenzel gestorben zu sein, denn wir haben von ihm keine einzige Urkunde nach 1445 2). Ich weiss wohl, dass man seinen Tod in das Jahr 1452 setzt, allein man hat hier, wie mir scheint, die Regierung Wenzels und seines bisher un- bekannten Sohnes Hanusch zusammengeworfen. Herzog Wenzel war mit Elisabeth vermählt, deren Abstammung mir unbekannt ist s), und hatte zwei Söhne, Johann den spätern Herzog von Troppau und Leobschütz, auch Johannes pius genannt, und Hanusch, der stets nur Herzog von Troppau genannt wird 4). Ausser diesen wird noch eine Tochter erwähnt, Anna, die Herrn Johann Sagicz von Hasenburg heirathete. Uber den Charakter Wenzels lässt sich schwer etwas sagen, da wir von ihm viel zu wenig wissen, um darüber urtheilen zu können. Es wirft aber kein gutes Licht auf ihn, wenn man erfährt, dass gegen ihn, den Herrn des Landes, die richter- liche Hilfe angerufen wird wegen 22 Goldgulden, welche für ihn ein Unterthan einem Israeliten zahlen musste und wegen deren die Witwe und die Waisen des Ersteren in Schaden gerathen waren 5). Dass der obenerwähnte Hanusch ein Sohn Wenzels war, geht daraus hervor, dass er der Sohn Herzog Wenzels genannt wird und dass Johann (pius) denselben seinen Bruder nennt. 1) Vgl. Zeitschrift des Vereins etc. V. p. 153. Rossitz bei Sommersberg I. 82: in die sancti Kiliani concordatum fuit capitulum Wratislaviense cum duce Wilhelmo . . . . et eorum complicibus. Klose II. 1. p. 476. Henel, Silesiog. I. 787. 2) Die letzte vom 7. März 1445, abgedruckt bei Kleiber, Gesch. von Leobschütz p. 24 und Minsherg p. 143. — Wenzel starb wahrscheinlich 1446, da Johann 1447 als Herzog von Leobschütz erscheint. 3) Sie erscheint mit Wenzel und ihrem Sohne Johann in der Urkunde vom 7. Juni 1443, vermöge welcher sie ihren Zins von 11/2 Huben und einen Hof beim Jaktar- thore für 60 Mark verkaufen. Copie in Tillers Nachlass. — 1454, 2. Juli (Mins- berg 269) wird sie schon als verstorben erwähnt. 4) Sommersberg führt in seiner Stammtafel noch einen andern Sohn Wenzels auf, ebenfalls Wenzel genaunt, dessen Existenz scheint mir aber unwahrscheinlich, da er in keiner einzigen Urkunde erwähnt wird. 5) Tiller, Zur Geschichte der Landrechte der Fürstenthümer Jägerndorf und Leob- schütz, in den Schriften der hist.-stat. Section in Brünn 1856. IX. Bd.
57 lauer Rathes am 8. Juli 1445 ein Vergleich geschlossen 1), durch den Herzog Wilhelm verpflichtet wurde, dem Capitel Stadt und Schloss Ziegenhals, das er durch einen Handstreich genommen hatte, zu- rückzugeben. Bald darauf scheint Herzog Wenzel gestorben zu sein, denn wir haben von ihm keine einzige Urkunde nach 1445 2). Ich weiss wohl, dass man seinen Tod in das Jahr 1452 setzt, allein man hat hier, wie mir scheint, die Regierung Wenzels und seines bisher un- bekannten Sohnes Hanusch zusammengeworfen. Herzog Wenzel war mit Elisabeth vermählt, deren Abstammung mir unbekannt ist s), und hatte zwei Söhne, Johann den spätern Herzog von Troppau und Leobschütz, auch Johannes pius genannt, und Hanusch, der stets nur Herzog von Troppau genannt wird 4). Ausser diesen wird noch eine Tochter erwähnt, Anna, die Herrn Johann Sagicz von Hasenburg heirathete. Uber den Charakter Wenzels lässt sich schwer etwas sagen, da wir von ihm viel zu wenig wissen, um darüber urtheilen zu können. Es wirft aber kein gutes Licht auf ihn, wenn man erfährt, dass gegen ihn, den Herrn des Landes, die richter- liche Hilfe angerufen wird wegen 22 Goldgulden, welche für ihn ein Unterthan einem Israeliten zahlen musste und wegen deren die Witwe und die Waisen des Ersteren in Schaden gerathen waren 5). Dass der obenerwähnte Hanusch ein Sohn Wenzels war, geht daraus hervor, dass er der Sohn Herzog Wenzels genannt wird und dass Johann (pius) denselben seinen Bruder nennt. 1) Vgl. Zeitschrift des Vereins etc. V. p. 153. Rossitz bei Sommersberg I. 82: in die sancti Kiliani concordatum fuit capitulum Wratislaviense cum duce Wilhelmo . . . . et eorum complicibus. Klose II. 1. p. 476. Henel, Silesiog. I. 787. 2) Die letzte vom 7. März 1445, abgedruckt bei Kleiber, Gesch. von Leobschütz p. 24 und Minsherg p. 143. — Wenzel starb wahrscheinlich 1446, da Johann 1447 als Herzog von Leobschütz erscheint. 3) Sie erscheint mit Wenzel und ihrem Sohne Johann in der Urkunde vom 7. Juni 1443, vermöge welcher sie ihren Zins von 11/2 Huben und einen Hof beim Jaktar- thore für 60 Mark verkaufen. Copie in Tillers Nachlass. — 1454, 2. Juli (Mins- berg 269) wird sie schon als verstorben erwähnt. 4) Sommersberg führt in seiner Stammtafel noch einen andern Sohn Wenzels auf, ebenfalls Wenzel genaunt, dessen Existenz scheint mir aber unwahrscheinlich, da er in keiner einzigen Urkunde erwähnt wird. 5) Tiller, Zur Geschichte der Landrechte der Fürstenthümer Jägerndorf und Leob- schütz, in den Schriften der hist.-stat. Section in Brünn 1856. IX. Bd.
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58 Ersteres geschieht in einer Urkunde von 1462, 26. Septem- ber 1); dass man sich aber unter dem hier genannten Hanusch nicht H. Johann denken könne, wird dadurch klar, dass von ihm als einem bereits Verstorbenen die Rede ist, während Johann noch bis 1482 (circa) lebte. Dadurch wissen wir also sicher, dass Hanusch ein Sohn Wenzels war; daraus folgt von selbst, dass er ein Bruder Johanns sein müsse, wenn es auch nicht ausdrücklich gesagt wäre, wie es in der Urkunde von 1459 2) der Fall ist. Der ältere Johann erhielt nach meiner Vermuthung Leobschütz, Hanusch aber den Troppauer Antheil; damit stimmt es, dass bis zu dem Tode des letzteren, der vor 1459 erfolgt sein muss — wie es aus der Urkunde Johanns von diesem Jahre hervorgeht, — die Urkunden des Johannes pius sich nur auf Leobschütz beziehen, nach diesem Zeitpunkte aber H. Johann auch als Herzog von Troppau erscheint und als solcher Verfügungen trifft. Das Herzogthum Troppau hatte nun wie früher 3 Herzoge, näm- lich Hanusch, Wilhelm und Ernst, nur dass Leobschütz, das früher unter Wenzel mit Troppau vereinigt war, jetzt ebenfalls einen Her- zog, Johann, hatte. Von Hanusch erfährt man wenig, es sind mir nur 6 Aufzeich- nungen bekannt, die theils von ihm herrühren, theils ihn betreffen. Dass er sein Herrscherrecht in Troppau ausgeübt, geht daraus her- vor, dass er 1447, 1. März, beim Landrechte dem Heinrich von Die- hilow sein Recht auf Pustkowetz gab 3) und unter ihm nebst Wilhelm und Ernst (circa) 1450 bestimmt wurde, dass die Ratiborer hin- sichtlich des Lehenrechtes Rechtsbelehrungen bei dem Troppauer Landrechte ansuchen sollen 4). 1) Cod. dipl. Sil. VI. Nr. 259. 2) Vgl. Beilage Nr. XI. Wenn man es auffällig finden wollte, dass zwei Söhne Wen- zels denselben Namen tragen, so erinnere ich an analoge Fälle. Von den Söhnen Georg Poděbrads hiess der eine Heinrich, der andere Hynek, unter den Herren von Kolowrat finden sich in der zweiten Hälfte des 15. Jahrh. ebenfalls ein Hanusch und Jan (Johann). Vgl. Hulakowsky, Uber böhmische Familiennamen. (Casopis českého Museum. 1860. p. 155.) 3) Tropp. Landtafel. II. fol. 3. 4) Ungedruckte und undatirte Urkunde im Landesarchiv.
58 Ersteres geschieht in einer Urkunde von 1462, 26. Septem- ber 1); dass man sich aber unter dem hier genannten Hanusch nicht H. Johann denken könne, wird dadurch klar, dass von ihm als einem bereits Verstorbenen die Rede ist, während Johann noch bis 1482 (circa) lebte. Dadurch wissen wir also sicher, dass Hanusch ein Sohn Wenzels war; daraus folgt von selbst, dass er ein Bruder Johanns sein müsse, wenn es auch nicht ausdrücklich gesagt wäre, wie es in der Urkunde von 1459 2) der Fall ist. Der ältere Johann erhielt nach meiner Vermuthung Leobschütz, Hanusch aber den Troppauer Antheil; damit stimmt es, dass bis zu dem Tode des letzteren, der vor 1459 erfolgt sein muss — wie es aus der Urkunde Johanns von diesem Jahre hervorgeht, — die Urkunden des Johannes pius sich nur auf Leobschütz beziehen, nach diesem Zeitpunkte aber H. Johann auch als Herzog von Troppau erscheint und als solcher Verfügungen trifft. Das Herzogthum Troppau hatte nun wie früher 3 Herzoge, näm- lich Hanusch, Wilhelm und Ernst, nur dass Leobschütz, das früher unter Wenzel mit Troppau vereinigt war, jetzt ebenfalls einen Her- zog, Johann, hatte. Von Hanusch erfährt man wenig, es sind mir nur 6 Aufzeich- nungen bekannt, die theils von ihm herrühren, theils ihn betreffen. Dass er sein Herrscherrecht in Troppau ausgeübt, geht daraus her- vor, dass er 1447, 1. März, beim Landrechte dem Heinrich von Die- hilow sein Recht auf Pustkowetz gab 3) und unter ihm nebst Wilhelm und Ernst (circa) 1450 bestimmt wurde, dass die Ratiborer hin- sichtlich des Lehenrechtes Rechtsbelehrungen bei dem Troppauer Landrechte ansuchen sollen 4). 1) Cod. dipl. Sil. VI. Nr. 259. 2) Vgl. Beilage Nr. XI. Wenn man es auffällig finden wollte, dass zwei Söhne Wen- zels denselben Namen tragen, so erinnere ich an analoge Fälle. Von den Söhnen Georg Poděbrads hiess der eine Heinrich, der andere Hynek, unter den Herren von Kolowrat finden sich in der zweiten Hälfte des 15. Jahrh. ebenfalls ein Hanusch und Jan (Johann). Vgl. Hulakowsky, Uber böhmische Familiennamen. (Casopis českého Museum. 1860. p. 155.) 3) Tropp. Landtafel. II. fol. 3. 4) Ungedruckte und undatirte Urkunde im Landesarchiv.
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59 Wir erfahren ferner, dass er Ansprüche auf Fulnek erhob und zwar, wie es scheint, mit Erfolg, da er 1448 als Erbherr von Fulnek erscheint 1). Wie oben erwähnt wurde, hatte sein Vater, Herzog Wenzel, im Jahre 1440 an Bolko von Oppeln Edelstein und Zuckmantel ver- pfändet. Herzog Hanusch bemühte sich nun, diese Besitzungen aus- zulösen; die Verhandlungen scheiterten aber trotz einer persönlichen Zusammenkunft beider Fürsten zu Glogau an den hohen Forderungen Bolkos 2). Dieses wenige ist alles, was ich von einem Fürsten erfahren konnte, dessen Existenz bis jetzt unbekannt war. Herzog Hanusch muss bald gestorben sein 3) ; ob er vermählt gewesen oder nicht, ist zweifelhaft. Vorhergegangen war ihm im Tode sein Oheim Wilhelm, nach- dem er 1451, vielleicht im Vorgefühle des nahenden Todes, in Troppau das Franziskanerkloster gestiftet. Er starb zwischen dem April 1452 und dem Juni 14334). Seine Gemahlin Salomene überlebte ihn noch lange, sie starb erst 1489 5). Einige Jahre blieb sie noch in Troppau, da ihr im Jahre 1453 Herzog Ernst, der nun der Vormund der Kinder Wilhelms wurde, daselbst 200 Schock jährlichen Zinses zum Leibgedinge anwies 6). 1) Vgl. Beilage Nr. VIII. 2) Cod. dipl. Sil. VI. Nr. 259. In welchem Jahre diese Verhandlungen stattfanden, ist unbekannt, weil die darauf bezügliche Notiz aus dem Jahre 1462 stammt. 3) Schon 1454, 2. Juli erwähnt Johann einen verstorbenen Bruder (Minsberg, p. 269). Möglich, dass Hanusch damit gemeint ist, da aus der Zeit nach dem genannten Jahre sich keine Urkunde von ihm mehr vorfindet. Die letzte mir bekannte Urkunde Wilhelms ist vom 23. April 1452 (Bestätigung einer Altarstiftung in der Tropp. Pfarrkirche. — Ungedrucktes Original im Tropp. Stadtarchiv) ; am 11. Juni 1453 erscheint H. Ernst schon als H. von Münsterberg (Henel, bei Sommersberg I. 181) und am 13. August als Vormund der Waisen (Orig, im Museum zu Troppau. Vgl. Anmerk. 6). — Herzog Wilhelm starb wahr- scheinlich um Maria Himmelfabrt — dann also 1452 —, da nach diesem Tage im Dominikanerkloster sein Anniversar gefeiert wurde (Dominikaner Chronik. Mss. saec. XVIII. im Tropp. Museum, p. 71). 5) Sommersberg I. 770. 6) Urkunde Herzog Ernsts vom 13. August 1453. Orig. im Museum. Vgl. Beilage Nr. IX. 4)
59 Wir erfahren ferner, dass er Ansprüche auf Fulnek erhob und zwar, wie es scheint, mit Erfolg, da er 1448 als Erbherr von Fulnek erscheint 1). Wie oben erwähnt wurde, hatte sein Vater, Herzog Wenzel, im Jahre 1440 an Bolko von Oppeln Edelstein und Zuckmantel ver- pfändet. Herzog Hanusch bemühte sich nun, diese Besitzungen aus- zulösen; die Verhandlungen scheiterten aber trotz einer persönlichen Zusammenkunft beider Fürsten zu Glogau an den hohen Forderungen Bolkos 2). Dieses wenige ist alles, was ich von einem Fürsten erfahren konnte, dessen Existenz bis jetzt unbekannt war. Herzog Hanusch muss bald gestorben sein 3) ; ob er vermählt gewesen oder nicht, ist zweifelhaft. Vorhergegangen war ihm im Tode sein Oheim Wilhelm, nach- dem er 1451, vielleicht im Vorgefühle des nahenden Todes, in Troppau das Franziskanerkloster gestiftet. Er starb zwischen dem April 1452 und dem Juni 14334). Seine Gemahlin Salomene überlebte ihn noch lange, sie starb erst 1489 5). Einige Jahre blieb sie noch in Troppau, da ihr im Jahre 1453 Herzog Ernst, der nun der Vormund der Kinder Wilhelms wurde, daselbst 200 Schock jährlichen Zinses zum Leibgedinge anwies 6). 1) Vgl. Beilage Nr. VIII. 2) Cod. dipl. Sil. VI. Nr. 259. In welchem Jahre diese Verhandlungen stattfanden, ist unbekannt, weil die darauf bezügliche Notiz aus dem Jahre 1462 stammt. 3) Schon 1454, 2. Juli erwähnt Johann einen verstorbenen Bruder (Minsberg, p. 269). Möglich, dass Hanusch damit gemeint ist, da aus der Zeit nach dem genannten Jahre sich keine Urkunde von ihm mehr vorfindet. Die letzte mir bekannte Urkunde Wilhelms ist vom 23. April 1452 (Bestätigung einer Altarstiftung in der Tropp. Pfarrkirche. — Ungedrucktes Original im Tropp. Stadtarchiv) ; am 11. Juni 1453 erscheint H. Ernst schon als H. von Münsterberg (Henel, bei Sommersberg I. 181) und am 13. August als Vormund der Waisen (Orig, im Museum zu Troppau. Vgl. Anmerk. 6). — Herzog Wilhelm starb wahr- scheinlich um Maria Himmelfabrt — dann also 1452 —, da nach diesem Tage im Dominikanerkloster sein Anniversar gefeiert wurde (Dominikaner Chronik. Mss. saec. XVIII. im Tropp. Museum, p. 71). 5) Sommersberg I. 770. 6) Urkunde Herzog Ernsts vom 13. August 1453. Orig. im Museum. Vgl. Beilage Nr. IX. 4)
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60 Herzog Wilhelm soll vier Kinder gehabt haben 1), Wenzel und Friedrich, von denen der erste an Gift starb, der zweite früh ins Grab sank, Katharina und Hedwig, von denen die erstere sich mit Herzog Johann von Sagan vermählte und 1505 starb, die andere ins Kloster zu Trebnitz ging 2). Da hald nach Wilhelms Tode auch Herzog Hanusch gestorben sein muss, so übernahm Herzog Johann von Leobschütz den seinem Bruder gehörigen Theil Troppaus, während Ernst zwei Theile ver- waltete und gleichzeitig dem Bruder in Münsterberg folgte. Die Herrschaft der Premyslidischen Herzoge in Troppau aber ging ihrem Ende entgegen. Von Ernst wissen wir zu wenig, um das Urtheil, das über ihn als einen Verschwender und Wüstling gefällt wurde3), würdigen zu können. Was von ihm bekannt ist, ist Fol- gendes: 1455, als König Ladislaus Breslau besuchte, erschien er ebenfalls in der Hauptstadt Schlesiens gleich anderen Fürsten 4). Wahrscheinlich im folgenden Jahre verkaufte er seinen Antheil und den, der einst Herzog Wilhelm gehörte, dem Herzog Bolko von Op� peln für 28000 fl. 5). Derselbe erscheint auch bereits 1457 als Herr von Troppau 6). Wohl gleichzeitig entledigte sich Herzog Ernst seines anderen Besitzthumes, indem er Münsterberg dem Georg von Poděbrad überliess 7), der schon im Jahre 1454 alle Güter, die einst Puta von Czastalowitz besessen, von Wilhelm Kruschina an sich gebracht hatte. Herzog Ernst soll 1454 in äusserster Dürftigkeit im Kloster Leubus gestorben seins). Diese Angabe ist durchaus unrichtig, da derselbe 1462 in Prag unter dem Gefolge König Georgs erscheint 9) und 1464 noch urkundet 10). Wo er gestorben sei, und ob er eine Nachkommenschaft hinterlassen habe, ist gänzlich unbekannt 11). 1) In den Urkunden werden sie nie namentlich aufgeführt. 2) Sommersberg I. 769. 3) Ens, Oppaland, I. 68. 4) Rossitz, bei Sommersberg I. 87. Vgl. Palacky IV. 1. p. 377, Klose 11. p. 486. 5) Ens 1. 68 gibt nach Diugoss 40.000 fl. als Kaufsumme an, dass aber 28.000 fl. die richtige Angabe ist, erhellt aus Cod. dipl. Sil. VI. Nr. 248. 6) Vgl. Beilage Nr. X. 7) Palacky IV. 2. p. 42, Anm. 25. 8) Ens I. 68 und nach ihm D'Elvert, Verfassung und Verwaltung, p. 70. 9) Cod. dipl. Sil. VI. 261. 10) Vgl. Beil. Nr. XII. 11) Henel und nach ihm Sommersberg l. 771 schreiben ihm eine Tochter Sophie zu,
60 Herzog Wilhelm soll vier Kinder gehabt haben 1), Wenzel und Friedrich, von denen der erste an Gift starb, der zweite früh ins Grab sank, Katharina und Hedwig, von denen die erstere sich mit Herzog Johann von Sagan vermählte und 1505 starb, die andere ins Kloster zu Trebnitz ging 2). Da hald nach Wilhelms Tode auch Herzog Hanusch gestorben sein muss, so übernahm Herzog Johann von Leobschütz den seinem Bruder gehörigen Theil Troppaus, während Ernst zwei Theile ver- waltete und gleichzeitig dem Bruder in Münsterberg folgte. Die Herrschaft der Premyslidischen Herzoge in Troppau aber ging ihrem Ende entgegen. Von Ernst wissen wir zu wenig, um das Urtheil, das über ihn als einen Verschwender und Wüstling gefällt wurde3), würdigen zu können. Was von ihm bekannt ist, ist Fol- gendes: 1455, als König Ladislaus Breslau besuchte, erschien er ebenfalls in der Hauptstadt Schlesiens gleich anderen Fürsten 4). Wahrscheinlich im folgenden Jahre verkaufte er seinen Antheil und den, der einst Herzog Wilhelm gehörte, dem Herzog Bolko von Op� peln für 28000 fl. 5). Derselbe erscheint auch bereits 1457 als Herr von Troppau 6). Wohl gleichzeitig entledigte sich Herzog Ernst seines anderen Besitzthumes, indem er Münsterberg dem Georg von Poděbrad überliess 7), der schon im Jahre 1454 alle Güter, die einst Puta von Czastalowitz besessen, von Wilhelm Kruschina an sich gebracht hatte. Herzog Ernst soll 1454 in äusserster Dürftigkeit im Kloster Leubus gestorben seins). Diese Angabe ist durchaus unrichtig, da derselbe 1462 in Prag unter dem Gefolge König Georgs erscheint 9) und 1464 noch urkundet 10). Wo er gestorben sei, und ob er eine Nachkommenschaft hinterlassen habe, ist gänzlich unbekannt 11). 1) In den Urkunden werden sie nie namentlich aufgeführt. 2) Sommersberg I. 769. 3) Ens, Oppaland, I. 68. 4) Rossitz, bei Sommersberg I. 87. Vgl. Palacky IV. 1. p. 377, Klose 11. p. 486. 5) Ens 1. 68 gibt nach Diugoss 40.000 fl. als Kaufsumme an, dass aber 28.000 fl. die richtige Angabe ist, erhellt aus Cod. dipl. Sil. VI. Nr. 248. 6) Vgl. Beilage Nr. X. 7) Palacky IV. 2. p. 42, Anm. 25. 8) Ens I. 68 und nach ihm D'Elvert, Verfassung und Verwaltung, p. 70. 9) Cod. dipl. Sil. VI. 261. 10) Vgl. Beil. Nr. XII. 11) Henel und nach ihm Sommersberg l. 771 schreiben ihm eine Tochter Sophie zu,
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61 König Georgs Bestreben war, nachdem er durch Erwerbung der Czastalowitz'schen Güter, des Herzogthums Münsterberg etc. be- reits festen Fuss in Schlesien gefasst, dahin gerichtet, die ihm wider- strebenden Fürsten zu unterwerfen oder für sich zu gewinnen. Zu den ersteren scheint Herzog Nikolaus von Oppeln gehört zu haben, der nach dem Tode seines Bruders Bolko 1460 1) die Regierung über- nahm. König Georg forderte nämlich von Herzog Nikolaus die Ab- tretung des gesammten Landes, das durch Bolkos Tod an ihn heim- gefallen sei. Eine Handhabe gegen Nikolaus boten die Ansprüche, welche die Kebsfrau Herzog Bolkos und Herzog Johann von Auschwitz auf Op- peln erhoben. Um Nikolaus seinen Forderungen geneigter zu machen, soll Georg die Zebraken oder die Brüder, eine in Schlesien herum- ziehende Bande von Räubern und Wegelagerern, in Herzog Nikolaus' Land geschickt haben 2). Am 15. August 1460 wurde nach manchen Verhandlungen beschlossen, dass Herzog Nikolaus nicht nur die zwei Antheile an Troppau, sondern auch, was Bolko 1440 erworben hatte, Edelstein mit Zuckmantel etc. herausgebe, dagegen Oppeln be- halte 3). In Troppau herrschten nun Herzog Johann von Leobschütz und ein königlicher Hauptmann 4). Die Art und Weise, wie König Georg mit dem Herzoge von Op- peln verfahren war, zeigte zu deutlich die Absicht desselben, das ganze Troppau zu erwerben, und gab zugleich den Fingerzeig, dass die in Böhmen geheiratet habe. Ersterer weiss noch von ihr, dass sie vitae impu- dicae gewesen sei. 1) Das Todesjahr H. Bolkos von Oppeln ist schwer sicher zu stellen, da am 15. Aug. 1460 (Cod. dipl. Sil. VI. Nr. 248) Bolko schon als todt erwähnt wird und 1461 derselbe in der Troppauer Landtafel II. fol. 10 noch als knieze Opolske a O paw- ske erscheint. 2) Eschenloer, herausg. von Kunisch. Breslau 1827. 1. p. 171. 3) Cod. dipl. Sil. VI. 249. Vgl. Dlugoss lib. XIII. Die Verhandlungen scheinen aber damit nicht abgeschlossen worden zu sein, da Nikolaus diesen Vertrag erst am 22. August 1465 bestätigt. (Cod. dipl. Sil. VI. Nr. 273.) Idzikowsky, Geschichte der Stadt Oppeln (Oppeln 1863) p. 90 u. 91 bietet gar nichts über diese Beziehun- gen Bolkos zu Troppau. 4) In einem Tropp. Ladungsbuch (im Landesarchiv) heisst es: Dass ein Edelmann sein Ausbleiben vor dem Landrechte entschuldigen möge przed kniezi milosti kniezem Janem a przed haytmanem kralowskim — —.
61 König Georgs Bestreben war, nachdem er durch Erwerbung der Czastalowitz'schen Güter, des Herzogthums Münsterberg etc. be- reits festen Fuss in Schlesien gefasst, dahin gerichtet, die ihm wider- strebenden Fürsten zu unterwerfen oder für sich zu gewinnen. Zu den ersteren scheint Herzog Nikolaus von Oppeln gehört zu haben, der nach dem Tode seines Bruders Bolko 1460 1) die Regierung über- nahm. König Georg forderte nämlich von Herzog Nikolaus die Ab- tretung des gesammten Landes, das durch Bolkos Tod an ihn heim- gefallen sei. Eine Handhabe gegen Nikolaus boten die Ansprüche, welche die Kebsfrau Herzog Bolkos und Herzog Johann von Auschwitz auf Op- peln erhoben. Um Nikolaus seinen Forderungen geneigter zu machen, soll Georg die Zebraken oder die Brüder, eine in Schlesien herum- ziehende Bande von Räubern und Wegelagerern, in Herzog Nikolaus' Land geschickt haben 2). Am 15. August 1460 wurde nach manchen Verhandlungen beschlossen, dass Herzog Nikolaus nicht nur die zwei Antheile an Troppau, sondern auch, was Bolko 1440 erworben hatte, Edelstein mit Zuckmantel etc. herausgebe, dagegen Oppeln be- halte 3). In Troppau herrschten nun Herzog Johann von Leobschütz und ein königlicher Hauptmann 4). Die Art und Weise, wie König Georg mit dem Herzoge von Op- peln verfahren war, zeigte zu deutlich die Absicht desselben, das ganze Troppau zu erwerben, und gab zugleich den Fingerzeig, dass die in Böhmen geheiratet habe. Ersterer weiss noch von ihr, dass sie vitae impu- dicae gewesen sei. 1) Das Todesjahr H. Bolkos von Oppeln ist schwer sicher zu stellen, da am 15. Aug. 1460 (Cod. dipl. Sil. VI. Nr. 248) Bolko schon als todt erwähnt wird und 1461 derselbe in der Troppauer Landtafel II. fol. 10 noch als knieze Opolske a O paw- ske erscheint. 2) Eschenloer, herausg. von Kunisch. Breslau 1827. 1. p. 171. 3) Cod. dipl. Sil. VI. 249. Vgl. Dlugoss lib. XIII. Die Verhandlungen scheinen aber damit nicht abgeschlossen worden zu sein, da Nikolaus diesen Vertrag erst am 22. August 1465 bestätigt. (Cod. dipl. Sil. VI. Nr. 273.) Idzikowsky, Geschichte der Stadt Oppeln (Oppeln 1863) p. 90 u. 91 bietet gar nichts über diese Beziehun- gen Bolkos zu Troppau. 4) In einem Tropp. Ladungsbuch (im Landesarchiv) heisst es: Dass ein Edelmann sein Ausbleiben vor dem Landrechte entschuldigen möge przed kniezi milosti kniezem Janem a przed haytmanem kralowskim — —.
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62 es besser sei, sich dem Könige nicht zu widersetzen. Von dieser An- sicht geleitet, verkaufte Herzog Johann von Leobschütz seinen An- theil an Troppau im Jahre 14641), wahrscheinlich freiwillig, da dieser Besitz auch von anderer Seite gefährdet war. Herzog Přemko, Canonicus in Breslau, erhob nebst anderen Forderungen auch An- spruch auf den Theil Troppaus, der Herzog Johann gehörte. Ehe dieser denselben seinem Oheim abtrat, zog er es vor, gegen eine Ab- findungssumme denselben dem Könige zu überlassen, der am 16. De- cember 1465 seine Söhne damit belehnte 2). Herzog Johannes pius von Leobschütz. 1447 (?) — 1482 (2). Nachdem so das Stammland der Premyslidischen Herzoge, Troppau, an den böhmischen König gekommen war, behielt Herzog Johann, der letzte Sprössling der Troppauer Linie, nur noch Leob- schütz sammt Gebiet. Die frühere Geschichte desselben ist bereits erwähnt worden, wir haben nun noch seine Schicksale nach 1464 zu erörtern. Fassen wir zuerst seine Stellung zu Fulnek und den Krawarzen ins Auge. Wir haben schon früher gesehen, dass sein Bruder Hanusch Erb- herr von Fulnek war s). Nach dem Tode Johanns von Krawař, des Gemahls der Agnes, einer Tochter Přemkos, traten nämlich die Herzoge Wenzel und Ernst gegen ihre Schwester Agnes klagbar auf und erhoben Ansprüche auf ihr Erbe Fulnek und Wagstadt 14374). Bald darauf scheint auch Ag- nes gestorben zu sein und Laczek von Krawař, der Bruder Johanns, nahm Fulnek in Besitz. Wiederholt klagten die Troppauer Herzoge Wenzel, Wilhelm und Ernst wegen ihrer Ansprüche beim Troppauer 1) Die Urkunde ist nach Dudik a. a. O. 51. Anm. 3 im Maltheser Archiv in Prag. 2) Palacky, Urkundliche Beiträge zur Geschichte Böhmens im Zeitalter Poděbrads, Fontes rer. Austr. II. Abthlg. XX. Bd. p. 372. Auffallend ist es, dass hier König Georg seine Söhne nur mit dem dritten Theile der Stadt Troppau belehnt. 3) Vgl. oben Seite 59. 4) Ladungsbuch im Tropp. Landesarchiv. Kniez Waczlaw a kniez Arnosst po haniegy kniezny Angnessky sestri swe z Fulneka stoho zbuozie wssieho Fulneczskeho y Bieloswskeho napodu sweho sprawedliweho — —.
62 es besser sei, sich dem Könige nicht zu widersetzen. Von dieser An- sicht geleitet, verkaufte Herzog Johann von Leobschütz seinen An- theil an Troppau im Jahre 14641), wahrscheinlich freiwillig, da dieser Besitz auch von anderer Seite gefährdet war. Herzog Přemko, Canonicus in Breslau, erhob nebst anderen Forderungen auch An- spruch auf den Theil Troppaus, der Herzog Johann gehörte. Ehe dieser denselben seinem Oheim abtrat, zog er es vor, gegen eine Ab- findungssumme denselben dem Könige zu überlassen, der am 16. De- cember 1465 seine Söhne damit belehnte 2). Herzog Johannes pius von Leobschütz. 1447 (?) — 1482 (2). Nachdem so das Stammland der Premyslidischen Herzoge, Troppau, an den böhmischen König gekommen war, behielt Herzog Johann, der letzte Sprössling der Troppauer Linie, nur noch Leob- schütz sammt Gebiet. Die frühere Geschichte desselben ist bereits erwähnt worden, wir haben nun noch seine Schicksale nach 1464 zu erörtern. Fassen wir zuerst seine Stellung zu Fulnek und den Krawarzen ins Auge. Wir haben schon früher gesehen, dass sein Bruder Hanusch Erb- herr von Fulnek war s). Nach dem Tode Johanns von Krawař, des Gemahls der Agnes, einer Tochter Přemkos, traten nämlich die Herzoge Wenzel und Ernst gegen ihre Schwester Agnes klagbar auf und erhoben Ansprüche auf ihr Erbe Fulnek und Wagstadt 14374). Bald darauf scheint auch Ag- nes gestorben zu sein und Laczek von Krawař, der Bruder Johanns, nahm Fulnek in Besitz. Wiederholt klagten die Troppauer Herzoge Wenzel, Wilhelm und Ernst wegen ihrer Ansprüche beim Troppauer 1) Die Urkunde ist nach Dudik a. a. O. 51. Anm. 3 im Maltheser Archiv in Prag. 2) Palacky, Urkundliche Beiträge zur Geschichte Böhmens im Zeitalter Poděbrads, Fontes rer. Austr. II. Abthlg. XX. Bd. p. 372. Auffallend ist es, dass hier König Georg seine Söhne nur mit dem dritten Theile der Stadt Troppau belehnt. 3) Vgl. oben Seite 59. 4) Ladungsbuch im Tropp. Landesarchiv. Kniez Waczlaw a kniez Arnosst po haniegy kniezny Angnessky sestri swe z Fulneka stoho zbuozie wssieho Fulneczskeho y Bieloswskeho napodu sweho sprawedliweho — —.
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63 Landrechte, Laczek verschmähte es, den Troppauer Herzogen Rede zu stehen und trotzte seinen Schwägern 1). Diese scheinen endlich nachgegeben zu haben und waren bereit, ihr Recht auf Fulnek durch Geld (16.000 Schock Groschen) ablösen zu lassen. Herzog Wenzel vererbte nun seine Ansprüche auf Fulnek auf seine Söhne, und so kam es, dass Herzog Hanusch nicht nur auf Fulnek Anspruch er- heben, sondern sogar erfolgreich durchsetzen konnte. Nach dessen Tode scheint nun Herzog Johann beabsichtigt zu haben, seinem Bruder auch in Fulnek zu folgen 2); ob mit Erfolg, ist unbekannt. Wir erfahren nur, dass im Jahre 1464 sowohl Herzog Johann neuerdings, dann aber auch Herzog Premko, der Canonicus zu Bres- lau, darauf Anspruch machte ; letzterer berief sich auf seine Schwester Agnes und protestirte, dass der derzeitige Besitzer Krumschin von Leschan es verkaufe s), da er offenbar in widerrechtlichem Besitze sei. Beide, sowohl Herzog Johann als Přemko, compromittirten auf den König, der insofern keinem Recht gab, als er sich von Zdenko von Postupitz, der indessen von Krumschin Fulnek erworben hatte, das- selbe gegen eine gewisse Summe abtreten liess. So waren beide Prä- tendenten mit ihren Ansprüchen abgewiesen 4). In diesem Jahre hatte Herzog Johann noch einen andern Streit, der, wenn auch von gerin- gerer Bedeutung, sich doch bis in das Jahr 1467 hinzog. Herzog Johann war nämlich mit Herzog Nikolaus von Oppeln wegen des Dorfes Pommerschwitz in Streit gerathen. Herzog Bolko hatte dasselbe käuflich an sich gebracht, es aber nicht nach der Lan- desordnung des Herzogthums als seinen Privatbesitz in die Landtafel eintragen lassen. Nun beanspruchte nicht nur Herzog Johann als Lan- desherr sondern auch Nikolaus als Bruder Bolkos den Besitz des Dorfes. Die Sache wurde sonderbarer Weise nicht von einem schlesischen Gerichte, sondern von dem mährischen Landrechte entschied en. Her- 1) In demselben Rechtsbuche heisst es zum J. 1440 21. Sept.: Kniez Waczlaw, kniez Wilem a kniez Arnosst opowiedagi, ze pan Laczek moczi bez prawnye drzy napad giegich diediezny zbuozie Fulneczskeho a na prawie dosti myety nechcze any ku prawu staty. Zum J. 1441 Decemb.: Przisud przirczen kniezatom na pana Laczka XVI tissicze hrziwen na Fulneczskem y na Oderzskem zbnozy a nato przisud knie- zata dali . . . 2) Er nennt sich Herzog von Leobschütz und Fulnek, 2. Juii 1454 (Minsberg 269). 3) Aufzeichnung vom 20. Feber 1464 im Ladungsbuche im Tropp. Landesarchiv. 4) Wolny, Topog. von Mähren, I. p. 121.
63 Landrechte, Laczek verschmähte es, den Troppauer Herzogen Rede zu stehen und trotzte seinen Schwägern 1). Diese scheinen endlich nachgegeben zu haben und waren bereit, ihr Recht auf Fulnek durch Geld (16.000 Schock Groschen) ablösen zu lassen. Herzog Wenzel vererbte nun seine Ansprüche auf Fulnek auf seine Söhne, und so kam es, dass Herzog Hanusch nicht nur auf Fulnek Anspruch er- heben, sondern sogar erfolgreich durchsetzen konnte. Nach dessen Tode scheint nun Herzog Johann beabsichtigt zu haben, seinem Bruder auch in Fulnek zu folgen 2); ob mit Erfolg, ist unbekannt. Wir erfahren nur, dass im Jahre 1464 sowohl Herzog Johann neuerdings, dann aber auch Herzog Premko, der Canonicus zu Bres- lau, darauf Anspruch machte ; letzterer berief sich auf seine Schwester Agnes und protestirte, dass der derzeitige Besitzer Krumschin von Leschan es verkaufe s), da er offenbar in widerrechtlichem Besitze sei. Beide, sowohl Herzog Johann als Přemko, compromittirten auf den König, der insofern keinem Recht gab, als er sich von Zdenko von Postupitz, der indessen von Krumschin Fulnek erworben hatte, das- selbe gegen eine gewisse Summe abtreten liess. So waren beide Prä- tendenten mit ihren Ansprüchen abgewiesen 4). In diesem Jahre hatte Herzog Johann noch einen andern Streit, der, wenn auch von gerin- gerer Bedeutung, sich doch bis in das Jahr 1467 hinzog. Herzog Johann war nämlich mit Herzog Nikolaus von Oppeln wegen des Dorfes Pommerschwitz in Streit gerathen. Herzog Bolko hatte dasselbe käuflich an sich gebracht, es aber nicht nach der Lan- desordnung des Herzogthums als seinen Privatbesitz in die Landtafel eintragen lassen. Nun beanspruchte nicht nur Herzog Johann als Lan- desherr sondern auch Nikolaus als Bruder Bolkos den Besitz des Dorfes. Die Sache wurde sonderbarer Weise nicht von einem schlesischen Gerichte, sondern von dem mährischen Landrechte entschied en. Her- 1) In demselben Rechtsbuche heisst es zum J. 1440 21. Sept.: Kniez Waczlaw, kniez Wilem a kniez Arnosst opowiedagi, ze pan Laczek moczi bez prawnye drzy napad giegich diediezny zbuozie Fulneczskeho a na prawie dosti myety nechcze any ku prawu staty. Zum J. 1441 Decemb.: Przisud przirczen kniezatom na pana Laczka XVI tissicze hrziwen na Fulneczskem y na Oderzskem zbnozy a nato przisud knie- zata dali . . . 2) Er nennt sich Herzog von Leobschütz und Fulnek, 2. Juii 1454 (Minsberg 269). 3) Aufzeichnung vom 20. Feber 1464 im Ladungsbuche im Tropp. Landesarchiv. 4) Wolny, Topog. von Mähren, I. p. 121.
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64 zog Johann wandte sich nämlich, da Leobschütz zum Troppauer Land- rechte gehörte, an dieses, dessen Entschied uns nicht bekannt ist. Entweder holte dieses eine Belehrung von dem mährischen Land- rechte ein oder appellirte der Kläger an dasselbe, kurz im Beginn des Jahres 1464 entschied das Brünner Landrecht, dass, wenn Herzog Bolko das Dorf nicht nach Troppauer Recht eintragen liess, dasselbe dem Herzog Johann gehöre 1). Das Landrecht in Troppau setzte nun einen Termin an, zu dem Herzog Nikolaus den Hans Stosch von Two- rosk, Peter Voyt von Oppeln 2), Herzog Johann den Toman von Ko- walowitz, Christof Barut von Roben, Nikolaus Sweborowsky und Hi- nek von Zioppau bevollmächtigte 3). H. Nikolaus aber verwarf die Entscheidung der mährischen Herren und nun sollte die Sache vor den König kommen. Da lief beim Landrechte in Troppau ein königliches Schreiben ein des In- halts, es solle den streitenden Parteien neuerdings ein Termin anbe- raumt, und die Sache so entschieden werden, dass sie erst nicht ihm übertragen werde 4). Der Landeshauptmann Bernhard Berka von Nassidel lud nun beide Parteien auf den nächsten Quatember, den 19. September, wieder ein 5). Beide Fürsten ordneten nun wieder ihre Bevollmäch- tigten ab, wie es scheint dieselben, wie früher 6). Die Entscheidung fiel aber auch diesmal nicht anders aus, und als H. Nikolaus neuer- dings protestirte, berief sich H. Johann auf den König 7). Welchen Verlauf der Process im folgenden Jahre nahm, wissen wir nicht ; es scheint aber, dass die Sache wieder an das mährische Landrecht verwiesen wurde, denn dieses entschied am 2. Februar 1466, dass, nachdem es Gewissheit erhalten, dass Herzog Bolko das Dorf Pom- merschwitz seinem Bruder nicht nach Troppauer Recht übergeben und verschrieben habe, dasselbe dem H. Johann gehöre s). 1) Ddo. 20. März 1464. Orig. im Tropp. Landesarchiv. 2) Orig. vom 6. Mai ebenda. 3) Orig. vom 21. Mai ebenda. 4) Orig. vom 27. Juli ebenda. 5) Sein Schreiben vom 15. September — leider ohne Jahresangabe — ebenda. 6) Wenigstens H. Johann; sein Bevollmächtigunsschreiben vom 17. Sept. (Orig.) ebenda. Von H. Nikolaus dagegen ist im Landesarchive keines vorhanden. 7) Schreiben Johanns ddo. dominica die, der Protest des Nikolaus ddo. Opol, feria V. ante Thomas ebenda. Beide ohne Jahresangabe. 8) Orig. ddo. Olmütz, nedieli den oczistieny matky bozie (Maria Reinigung), ebenda.
64 zog Johann wandte sich nämlich, da Leobschütz zum Troppauer Land- rechte gehörte, an dieses, dessen Entschied uns nicht bekannt ist. Entweder holte dieses eine Belehrung von dem mährischen Land- rechte ein oder appellirte der Kläger an dasselbe, kurz im Beginn des Jahres 1464 entschied das Brünner Landrecht, dass, wenn Herzog Bolko das Dorf nicht nach Troppauer Recht eintragen liess, dasselbe dem Herzog Johann gehöre 1). Das Landrecht in Troppau setzte nun einen Termin an, zu dem Herzog Nikolaus den Hans Stosch von Two- rosk, Peter Voyt von Oppeln 2), Herzog Johann den Toman von Ko- walowitz, Christof Barut von Roben, Nikolaus Sweborowsky und Hi- nek von Zioppau bevollmächtigte 3). H. Nikolaus aber verwarf die Entscheidung der mährischen Herren und nun sollte die Sache vor den König kommen. Da lief beim Landrechte in Troppau ein königliches Schreiben ein des In- halts, es solle den streitenden Parteien neuerdings ein Termin anbe- raumt, und die Sache so entschieden werden, dass sie erst nicht ihm übertragen werde 4). Der Landeshauptmann Bernhard Berka von Nassidel lud nun beide Parteien auf den nächsten Quatember, den 19. September, wieder ein 5). Beide Fürsten ordneten nun wieder ihre Bevollmäch- tigten ab, wie es scheint dieselben, wie früher 6). Die Entscheidung fiel aber auch diesmal nicht anders aus, und als H. Nikolaus neuer- dings protestirte, berief sich H. Johann auf den König 7). Welchen Verlauf der Process im folgenden Jahre nahm, wissen wir nicht ; es scheint aber, dass die Sache wieder an das mährische Landrecht verwiesen wurde, denn dieses entschied am 2. Februar 1466, dass, nachdem es Gewissheit erhalten, dass Herzog Bolko das Dorf Pom- merschwitz seinem Bruder nicht nach Troppauer Recht übergeben und verschrieben habe, dasselbe dem H. Johann gehöre s). 1) Ddo. 20. März 1464. Orig. im Tropp. Landesarchiv. 2) Orig. vom 6. Mai ebenda. 3) Orig. vom 21. Mai ebenda. 4) Orig. vom 27. Juli ebenda. 5) Sein Schreiben vom 15. September — leider ohne Jahresangabe — ebenda. 6) Wenigstens H. Johann; sein Bevollmächtigunsschreiben vom 17. Sept. (Orig.) ebenda. Von H. Nikolaus dagegen ist im Landesarchive keines vorhanden. 7) Schreiben Johanns ddo. dominica die, der Protest des Nikolaus ddo. Opol, feria V. ante Thomas ebenda. Beide ohne Jahresangabe. 8) Orig. ddo. Olmütz, nedieli den oczistieny matky bozie (Maria Reinigung), ebenda.
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65 Nachdem nun noch über die Ersetzung der Kosten, die Herzog Johann beanspruchte 1), verhandelt wurde, sprach das Troppauer Landrecht am 26. Februar 1467 dem H. Johann das Dorf nebst Zu- gehör nach Recht des Troppauer Landes und dem Urtheil der mähri- schen Herren zu 2). Dies war aber nicht der einzige Gegenstand, wegen dessen Herzog Johann mit dem Oppler Herzoge in Conflict gekommen war. Nach dem Tode seines Bruders Hanusch, der wie oben erwähnt mit H. Bolko wegen der Auslösung Zuckmantels unterhandelt, nahm Herzog Johann noch zu Lebzeiten Bolkos — also vor 1460 — die Sache in die Hände. Wir wissen darüber allerdings nur wenig. Der Zwist entbrannte desshalb, weil Bolko auf die verpfändeten Güter — Edelstein war abgebrannt und von ihm neu aufgebaut s) — viel ver- wendet und H. Johann die Meliorationskosten nicht ersetzen wollte. Man schritt zu den Waffen und das mächtige Geschlecht der Herren von Bladen bekriegte auf Bolkos Geheiss den Leobschützer Herzog 4). Durch Vermittlung des Herrn Georg von Olbersdorf kam eine Zu- sammenkunft in Glogau und ein Vertrag zu Stande 5). Als aber Bolko 1460 starb und Nikolaus von König Georg stark bedrängt wurde, da scheint H. Johann neuerdings seine Ansprüche erhoben zu haben, allein vergeblich, denn wie wir wissen, musste Nikolaus die Trop- pauer Besitzungen dem Könige abtreten und H. Johann erhielt von Letzterem die Antwort, die Güter gehörten dem Könige und nicht dem H. Nikolaus, habe er Anspruch darauf, so möge er denselben bei ihm und nicht bei H. Nikolaus geltend machen 6). Es blieb unserem Herzoge nichts übrig, als auf die verpfändeten Güter und Kleinode zu verzichten, vielleicht steht aber der oben be- sprochene Streit um das Dorf Pommerschwitz mit diesen Verhält- nissen im Zusammenhang. Die nach König Georgs Tode folgenden Wirren und Kämpfe liessen auch Herzog Johann nicht unberührt. Wir wissen allerdings 1) Aufzeichnung vom 17. December 1466 im Tropp. Ladungsbuch im Landesarchiv. 2) Ebenda, ddo. etwrtek przed nedieli Oculi. 3) Cod. dipl. Sil. VI. Nr. 482. 4) Ebenda Nr. 299. 5) Wann und welchen Inhalts, ist unbekannt, da wir über diese Verhältnisse nur durch einige spätere Urkunden aus den Jahren 1470—80 unterrichtet werden. 6) Cod. dipl. Sil. VI. p. 214. Archiv. XLI. 1. 5
65 Nachdem nun noch über die Ersetzung der Kosten, die Herzog Johann beanspruchte 1), verhandelt wurde, sprach das Troppauer Landrecht am 26. Februar 1467 dem H. Johann das Dorf nebst Zu- gehör nach Recht des Troppauer Landes und dem Urtheil der mähri- schen Herren zu 2). Dies war aber nicht der einzige Gegenstand, wegen dessen Herzog Johann mit dem Oppler Herzoge in Conflict gekommen war. Nach dem Tode seines Bruders Hanusch, der wie oben erwähnt mit H. Bolko wegen der Auslösung Zuckmantels unterhandelt, nahm Herzog Johann noch zu Lebzeiten Bolkos — also vor 1460 — die Sache in die Hände. Wir wissen darüber allerdings nur wenig. Der Zwist entbrannte desshalb, weil Bolko auf die verpfändeten Güter — Edelstein war abgebrannt und von ihm neu aufgebaut s) — viel ver- wendet und H. Johann die Meliorationskosten nicht ersetzen wollte. Man schritt zu den Waffen und das mächtige Geschlecht der Herren von Bladen bekriegte auf Bolkos Geheiss den Leobschützer Herzog 4). Durch Vermittlung des Herrn Georg von Olbersdorf kam eine Zu- sammenkunft in Glogau und ein Vertrag zu Stande 5). Als aber Bolko 1460 starb und Nikolaus von König Georg stark bedrängt wurde, da scheint H. Johann neuerdings seine Ansprüche erhoben zu haben, allein vergeblich, denn wie wir wissen, musste Nikolaus die Trop- pauer Besitzungen dem Könige abtreten und H. Johann erhielt von Letzterem die Antwort, die Güter gehörten dem Könige und nicht dem H. Nikolaus, habe er Anspruch darauf, so möge er denselben bei ihm und nicht bei H. Nikolaus geltend machen 6). Es blieb unserem Herzoge nichts übrig, als auf die verpfändeten Güter und Kleinode zu verzichten, vielleicht steht aber der oben be- sprochene Streit um das Dorf Pommerschwitz mit diesen Verhält- nissen im Zusammenhang. Die nach König Georgs Tode folgenden Wirren und Kämpfe liessen auch Herzog Johann nicht unberührt. Wir wissen allerdings 1) Aufzeichnung vom 17. December 1466 im Tropp. Ladungsbuch im Landesarchiv. 2) Ebenda, ddo. etwrtek przed nedieli Oculi. 3) Cod. dipl. Sil. VI. Nr. 482. 4) Ebenda Nr. 299. 5) Wann und welchen Inhalts, ist unbekannt, da wir über diese Verhältnisse nur durch einige spätere Urkunden aus den Jahren 1470—80 unterrichtet werden. 6) Cod. dipl. Sil. VI. p. 214. Archiv. XLI. 1. 5
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66 nicht, welche Partei derselbe ergriff; da aber die oberschlesischen Fürsten sich insgesammt dem Wladislaw zuneigten 1), wird man wohl nicht irre gehen, dasselbe von Herzog Johann anzunehmen. Als nach langem Hader endlich 1479 zu Olmütz der Friede geschlossen wurde, demgemäss Mathias von Ungarn Mähren und Schlesien erhielt, er- kannte auch Herzog Johann denselben als seinen Oberherrn an am 12. August 1479 2). Herzog Johann lebte nun noch in seinem Herzogthum bis 1482s), nach welchem Jahre er starb. Er war mit Katharina von Meklenburg vermählt 4), hinterliess aber keine Kinder 5). Es überlebte ihn nur seine Schwester Anna, welche Herrn Jo- hann Sagicz von Hasenburg geheirathet hatte. Derselbe machte nun für seine Söhne, als die nächsten männlichen Anverwandten des Her- 5) 1) Dlugoss lih. XIII. Palacky V. 1. 47. 2) Palacky, Archiv česky V. 387. 3) Am 12. August 1482 werden noch seine Gesandten von Bischof Johann von Breslau erwähnt (Cod. dipt. Sil. VI. Nr. 343). Sein Todestag ist nicht zu bestimmen, variren doch die Angaben seines Todesjahres von 1470—80. Vgl. Sommersberg I. 768. 4) Vgl. Henel, Silesiog. e. VilI. p. 296. Auf sie scheint sich die in den Mon. Lubensia v. Wattenbach, p. 41, zum 12. März angegebene Notiz zu beziehen: Obiit Cathe- rina ducissa Oppaviae. Henel sagt (Silesiog. lib. III. p. 276). dass er keine Kinder gehabt, nach andern (Minsberg p. 33) sollen diese vor dem Vater gestorben sein. Eine sonderbare An- sicht, die ich als Curiosum erwähne, hat Meylandsky in seiner Geschichte von Leobschütz 1720, p. 42 aufgestelll. Grünhagen vermuthet (Regesten zur schles. Geschichte, Cod. dipl. Sil. VII. p. 129), dass vielleicht hinter Meylandsky der berüchtigte Hosemann stecke. Dies dürfte der Chronologie halber nicht angehen; sicher aber ist, dass sein Werkchen (c. 80 Seiten) sich auf Hosemann und Nach- richten desselben Werthes stützt. Da diese Geschichte von Leobschütz selten ge- worden ist, so führe ich den hieher bezüglichen Passus an. (P. 42.) Nach diesem (se. Johann) ist Leobschütz wiederumb in dessen Herrn Bruders Sohn Ernestum Primislaum, Troppauer Herzogen, und von diesen auff des- sen Sohn Joannem gekommen, unter welchem a. 1476 an Festtag Laurentii die Stadt abermal, biss auff die Pfarr Kirchen, den Pfarrhoff und 4 kleine Häusel ab- gebrunnen, weil aber auch dieser Fürst im J. 1480 ohne Hinterlassung eines Leibs- erben auss dieser Welt reisete, mithien als der Letzte dieser Linie des Hauses von Ascanien (sic) — — — ist das Lehen dem König in Böheim zugefallen. Uher den Werth oder Unwerth dieser Notiz noch Worte zu verlieren, ist über- flüssig. Von einer Nachkommenschaft des Herzogs Ernst wissen wir ebensowenig, wie von der H. Johanns.
66 nicht, welche Partei derselbe ergriff; da aber die oberschlesischen Fürsten sich insgesammt dem Wladislaw zuneigten 1), wird man wohl nicht irre gehen, dasselbe von Herzog Johann anzunehmen. Als nach langem Hader endlich 1479 zu Olmütz der Friede geschlossen wurde, demgemäss Mathias von Ungarn Mähren und Schlesien erhielt, er- kannte auch Herzog Johann denselben als seinen Oberherrn an am 12. August 1479 2). Herzog Johann lebte nun noch in seinem Herzogthum bis 1482s), nach welchem Jahre er starb. Er war mit Katharina von Meklenburg vermählt 4), hinterliess aber keine Kinder 5). Es überlebte ihn nur seine Schwester Anna, welche Herrn Jo- hann Sagicz von Hasenburg geheirathet hatte. Derselbe machte nun für seine Söhne, als die nächsten männlichen Anverwandten des Her- 5) 1) Dlugoss lih. XIII. Palacky V. 1. 47. 2) Palacky, Archiv česky V. 387. 3) Am 12. August 1482 werden noch seine Gesandten von Bischof Johann von Breslau erwähnt (Cod. dipt. Sil. VI. Nr. 343). Sein Todestag ist nicht zu bestimmen, variren doch die Angaben seines Todesjahres von 1470—80. Vgl. Sommersberg I. 768. 4) Vgl. Henel, Silesiog. e. VilI. p. 296. Auf sie scheint sich die in den Mon. Lubensia v. Wattenbach, p. 41, zum 12. März angegebene Notiz zu beziehen: Obiit Cathe- rina ducissa Oppaviae. Henel sagt (Silesiog. lib. III. p. 276). dass er keine Kinder gehabt, nach andern (Minsberg p. 33) sollen diese vor dem Vater gestorben sein. Eine sonderbare An- sicht, die ich als Curiosum erwähne, hat Meylandsky in seiner Geschichte von Leobschütz 1720, p. 42 aufgestelll. Grünhagen vermuthet (Regesten zur schles. Geschichte, Cod. dipl. Sil. VII. p. 129), dass vielleicht hinter Meylandsky der berüchtigte Hosemann stecke. Dies dürfte der Chronologie halber nicht angehen; sicher aber ist, dass sein Werkchen (c. 80 Seiten) sich auf Hosemann und Nach- richten desselben Werthes stützt. Da diese Geschichte von Leobschütz selten ge- worden ist, so führe ich den hieher bezüglichen Passus an. (P. 42.) Nach diesem (se. Johann) ist Leobschütz wiederumb in dessen Herrn Bruders Sohn Ernestum Primislaum, Troppauer Herzogen, und von diesen auff des- sen Sohn Joannem gekommen, unter welchem a. 1476 an Festtag Laurentii die Stadt abermal, biss auff die Pfarr Kirchen, den Pfarrhoff und 4 kleine Häusel ab- gebrunnen, weil aber auch dieser Fürst im J. 1480 ohne Hinterlassung eines Leibs- erben auss dieser Welt reisete, mithien als der Letzte dieser Linie des Hauses von Ascanien (sic) — — — ist das Lehen dem König in Böheim zugefallen. Uher den Werth oder Unwerth dieser Notiz noch Worte zu verlieren, ist über- flüssig. Von einer Nachkommenschaft des Herzogs Ernst wissen wir ebensowenig, wie von der H. Johanns.
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67 zogs Johann, Ansprüche auf das Herzogthum Leobschütz, für sich verlangte er 1000 fl., die seiner Gemahlin als Mitgift wären ver- sprochen worden, für seine Frau das Geschmeide, das einst Herzog Wenzels Gemahlin, der Mutter seiner Frau, gehörte 1). Seine Forde- rung fand aber bei König Mathias kein Gehör, sondern dieser befahl seinem Hauptmanne von Oberschlesien, Johann Bělik von Kornitz, das Ländchen für ihn zu besetzen. 1) Sommersberg l. 1082 und Ludewig, reliquiae VI. 75. B*
67 zogs Johann, Ansprüche auf das Herzogthum Leobschütz, für sich verlangte er 1000 fl., die seiner Gemahlin als Mitgift wären ver- sprochen worden, für seine Frau das Geschmeide, das einst Herzog Wenzels Gemahlin, der Mutter seiner Frau, gehörte 1). Seine Forde- rung fand aber bei König Mathias kein Gehör, sondern dieser befahl seinem Hauptmanne von Oberschlesien, Johann Bělik von Kornitz, das Ländchen für ihn zu besetzen. 1) Sommersberg l. 1082 und Ludewig, reliquiae VI. 75. B*
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68 B. Die Ratibor-Jägerndorfer Linie. Herzog Johann I. 1366—1379 (?). Die Geschichte Jobanns I. ist grösstentheils schon besprochen worden, wir haben ihn, den ältesten der Söhne Herzog Nikolaus' II., als Vormund seiner Brüder gesehen. Im Jahre 1377 bei der Theilung des Erbes erhielt er mit seinem Bruder Nikolaus (III.) Jägerndorf, Leobschütz, Freudenthal, Zuckmantel und Deutsch-Neukirch 1). Wäh- rend Premko und Wenzel ihr Erbe gemeinsam regierten, theilten Jo- hann und Nikolaus nochmals — ein Beweis dafür, dass das Verhält- niss der Beiden kein besonders freundliches gewesen sein muss. Da Herzog Nikolaus (III.) Zuckmantel, Leobschütz und Neukirch er- hielt 2), so blieb unserm Herzoge noch Jägerndorf und Freudenthal. Da aber Herzog Johann Ratibor ganz allein besass, so war er mäch- tiger als jeder seiner Brüder. Lange aber erfreute sich Johann nicht mehr der Herrschaft, denn er starb zwei Jahre nach der Theilung mit seinen Brüdern, wahrscheinlich Ende 1379 3). Ehe Johann die Augen schloss, hatte er noch den Kaiser besucht, und denselben auf seiner Reise nach Paris begleitet4). Vielleicht waren die dabei aufgewen- deten Kosten die Ursache, dass Herzog Johann dem Herzog Přemko 1) Cod. dipl. Sil. VI. p. 197. 2) Ibid. p. 200. 3) Sein Todestag und -Jahr sind ungewiss ; die letzte mir bekannte Urkunde Johanns ist vom 31. Juli 1379, in der er der Stadt Jägerndorf die Errichtung einer Bleiche gestattet (Copie in Tillers Nachlass). — Weltzel, Gesch. v. Ratibor p. 81 setzt seinen Tod in das J. 1382, dagegen spricht, dass aus der Zeit von 1379 — 1382 keine Urkunden von ihm sich finden. — Die Angabe bei Eus I. 35, der seinen Tod 1378 ansetzt, wird durch die vorerwähnte Urkunde widerlegt. 4) Monatschrift des böhm. Museums 1828 p. 215.
68 B. Die Ratibor-Jägerndorfer Linie. Herzog Johann I. 1366—1379 (?). Die Geschichte Jobanns I. ist grösstentheils schon besprochen worden, wir haben ihn, den ältesten der Söhne Herzog Nikolaus' II., als Vormund seiner Brüder gesehen. Im Jahre 1377 bei der Theilung des Erbes erhielt er mit seinem Bruder Nikolaus (III.) Jägerndorf, Leobschütz, Freudenthal, Zuckmantel und Deutsch-Neukirch 1). Wäh- rend Premko und Wenzel ihr Erbe gemeinsam regierten, theilten Jo- hann und Nikolaus nochmals — ein Beweis dafür, dass das Verhält- niss der Beiden kein besonders freundliches gewesen sein muss. Da Herzog Nikolaus (III.) Zuckmantel, Leobschütz und Neukirch er- hielt 2), so blieb unserm Herzoge noch Jägerndorf und Freudenthal. Da aber Herzog Johann Ratibor ganz allein besass, so war er mäch- tiger als jeder seiner Brüder. Lange aber erfreute sich Johann nicht mehr der Herrschaft, denn er starb zwei Jahre nach der Theilung mit seinen Brüdern, wahrscheinlich Ende 1379 3). Ehe Johann die Augen schloss, hatte er noch den Kaiser besucht, und denselben auf seiner Reise nach Paris begleitet4). Vielleicht waren die dabei aufgewen- deten Kosten die Ursache, dass Herzog Johann dem Herzog Přemko 1) Cod. dipl. Sil. VI. p. 197. 2) Ibid. p. 200. 3) Sein Todestag und -Jahr sind ungewiss ; die letzte mir bekannte Urkunde Johanns ist vom 31. Juli 1379, in der er der Stadt Jägerndorf die Errichtung einer Bleiche gestattet (Copie in Tillers Nachlass). — Weltzel, Gesch. v. Ratibor p. 81 setzt seinen Tod in das J. 1382, dagegen spricht, dass aus der Zeit von 1379 — 1382 keine Urkunden von ihm sich finden. — Die Angabe bei Eus I. 35, der seinen Tod 1378 ansetzt, wird durch die vorerwähnte Urkunde widerlegt. 4) Monatschrift des böhm. Museums 1828 p. 215.
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69 von Teschen das Städtchen Sohrau um 4500 Mark verpfändete, 13781). Herzog Johann war, wie schon früher erwähnt wurde, mit Anna, der Tochter Heinrichs V. von Glogau vermählt. Sie überlebte ihren Gemahl und scheint eine Art Vormundschaft über den nachfol- genden Johann II. ausgeübt zu haben 2). Sie hatte ihrem Gemahl vier Kinder geboren, Johann und Nikolaus, nebst zwei Töchtern, von denen die eine, Margarethe, sich mit Herzog Bolko von Teschen ver- mählte 3), die andere, Anna, Gemahlin Herrn Peters von Sternberg wurde 4). Diese letztere erscheint 1395, in welchem Jahre ihr Mark- graf Prokop einen Schutzbrief für ihre Güter in seiner Fehde mit dem Markgrafen Jost gab 5). Sie starb nach 1398, da sie in diesem Jahre ihr Testament machte, in welchem sie Laczek von Krawař zu ihrem Erben erklärte 6). Herzog Johann II. 1379 (?)— 1423. Es ist kein erfreuliches Bild, das sowohl die Regierung als die Persönlichkeit dieses Fürsten bietet. Die Schmälerung des Landes auf der einen Seite, der Mord am Karlstein und das Verfahren im eigenen Lande auf der andern Seite zeugen von keinem verständigen, seiner Stellung bewussten Fürsten. Auch Johanns II. Geburtsjahr ist uns unbekannt. Da er urkund- lich 1377, 24. Juni7), das erste Mal neben seinem Vater erscheint, so dürfte er wohl in den fünfziger Jahren des 14. Jahrhunderts das Licht der Welt erblickt haben. Es sind besonders zwei Punkte in der Regierung Johanns II., die eine nähere Besprechung erfordern : die Verpfändung Jägerndorfs und sein Verhältniss zu König Wenzel. 1) Am 8. Jänner: Cod. d. Sil. VI. Nr. 61. Wgl. darüber Biermann, Gesch. v. Teschen, p. 140, Anm. 4. Schon 1375. 14. April hatte H. Johann Pless und Nikolai dem H. Ladislaus von Oppeln verkanft. Vgl. Beilage. 2) Nach Weltzel, Ratibor, p. 81 starb sie erst 1405. 3) Vgl. Biermann, Gesch. v. Teschen, p. 160. 4) Dobner, Mon. IV. 372. 5) Palacky, Archiv česky I. 139. 6) Ibid. I. 142 und bei Dobner, Mon. IV. 392. 7) Heyne, Geschichte des Bisthums Breslau (1864) II. p. 843, vgl. anch Weltzel, Ratibor p. 332.
69 von Teschen das Städtchen Sohrau um 4500 Mark verpfändete, 13781). Herzog Johann war, wie schon früher erwähnt wurde, mit Anna, der Tochter Heinrichs V. von Glogau vermählt. Sie überlebte ihren Gemahl und scheint eine Art Vormundschaft über den nachfol- genden Johann II. ausgeübt zu haben 2). Sie hatte ihrem Gemahl vier Kinder geboren, Johann und Nikolaus, nebst zwei Töchtern, von denen die eine, Margarethe, sich mit Herzog Bolko von Teschen ver- mählte 3), die andere, Anna, Gemahlin Herrn Peters von Sternberg wurde 4). Diese letztere erscheint 1395, in welchem Jahre ihr Mark- graf Prokop einen Schutzbrief für ihre Güter in seiner Fehde mit dem Markgrafen Jost gab 5). Sie starb nach 1398, da sie in diesem Jahre ihr Testament machte, in welchem sie Laczek von Krawař zu ihrem Erben erklärte 6). Herzog Johann II. 1379 (?)— 1423. Es ist kein erfreuliches Bild, das sowohl die Regierung als die Persönlichkeit dieses Fürsten bietet. Die Schmälerung des Landes auf der einen Seite, der Mord am Karlstein und das Verfahren im eigenen Lande auf der andern Seite zeugen von keinem verständigen, seiner Stellung bewussten Fürsten. Auch Johanns II. Geburtsjahr ist uns unbekannt. Da er urkund- lich 1377, 24. Juni7), das erste Mal neben seinem Vater erscheint, so dürfte er wohl in den fünfziger Jahren des 14. Jahrhunderts das Licht der Welt erblickt haben. Es sind besonders zwei Punkte in der Regierung Johanns II., die eine nähere Besprechung erfordern : die Verpfändung Jägerndorfs und sein Verhältniss zu König Wenzel. 1) Am 8. Jänner: Cod. d. Sil. VI. Nr. 61. Wgl. darüber Biermann, Gesch. v. Teschen, p. 140, Anm. 4. Schon 1375. 14. April hatte H. Johann Pless und Nikolai dem H. Ladislaus von Oppeln verkanft. Vgl. Beilage. 2) Nach Weltzel, Ratibor, p. 81 starb sie erst 1405. 3) Vgl. Biermann, Gesch. v. Teschen, p. 160. 4) Dobner, Mon. IV. 372. 5) Palacky, Archiv česky I. 139. 6) Ibid. I. 142 und bei Dobner, Mon. IV. 392. 7) Heyne, Geschichte des Bisthums Breslau (1864) II. p. 843, vgl. anch Weltzel, Ratibor p. 332.
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70 Jägerndorf war, wie früher erwähnt wurde, 1377 an Herzog Jo- hann I. gefallen und blieb in dessen Besitz. Im Jahre 1384 oder An- fang 1385 verpfändete oder verkaufte Johann II. dieses Herzogthum — aus welchen Beweggründen und unter welchen Umständen, ist gänzlich unbekannt — dem Herzog Ladislaus von Oppeln 1), nach- dem er nachträglich von König Wenzel die Erlaubniss erhalten hatte, sein Land einem, der ihm gleich geboren sei, zu verkaufen2). Bis zum Jahre 1422 war Jägerndorf in fremden Händen und hatte während dieser Zeit nicht weniger als sechs Herren. Von seinem Verhältnisse zum königlichen Hofe 3) erfahren wir erst spät. Wahrscheinlich wurde Herzog Johann von dem Markgrafen Jost, der seit 1390 Nachbar des Herzogs wurde (da er Jägerndorf erwarb), an den Hof und dessen Umtriebe gezogen. Es scheint aber nicht, dass er dort vor 1396 Einfluss und Bedeutung erhielt. In die- sem Jahre liess er sich als Werkzeug von dem schlauen Jost zu einer That gebrauchen, die ihn für immer befleckte. Es ist der Mord am Karlstein am 11. Juni 13974). Aus Allem geht hervor, dass wahr- scheinlich Markgraf Jost der Anstifter dieser Greuelthat war und desshalb hören wir auch nicht, dass Herzog Johann für sein Ver- brechen gestraft worden wäre 5). Er blieb zwar nicht lange Oberst- hofmeister — was er kurz vorher geworden, — erhielt aber als Er- satz für die ihm entzogene Würde die Hauptmannschaft der Graf- schaft Glatz und Frankenstein 6). 1) Dessen erste, mir bekannte Urkunde für Jägerndorf ist vom 27. Februar 1385, ied Bestätigung, dass Jeschke Czelm das Dorf Niedertürmantz „unsern lieben ge- treuen den Rathmannen" der Stadt Jägerndorf verkauft habe. (Copie in Tillers Nachlass.) 2) Cod. dipl. Sil. VI. Nr. 69. 3) Ganz unbekannt ist mir, warum Johann mit dem Bischofe Johann von Krakau 1391 Krieg führte. Vgl. Böhme, Beiträge I. 65. 4) Vgl. Palacky III. 1. p. 101. Der Chronist in den Stare letopisowe in den Script. rer. Boh. III. p. 7 sagt naiv, dass die Čechen mit diesem Ratiborer Geschlechte kein Glück hatten : Čechowe nemagicze stestie k tomu rodu Ratiborskemu, geho se potom sstitili a warowali. 5) Dagegen Jost, er wurde aus Böhmen verwiesen. Palacky a. a. O. 6) Cod. dipl. Sil. VI. Nr. 83. Johann selbst nennt sich am 16. Nov. 1397 „von kuniglicher Gewalt der Cron von Beheim hauptmann zu Glatz". — Sommersberg I. 1083.
70 Jägerndorf war, wie früher erwähnt wurde, 1377 an Herzog Jo- hann I. gefallen und blieb in dessen Besitz. Im Jahre 1384 oder An- fang 1385 verpfändete oder verkaufte Johann II. dieses Herzogthum — aus welchen Beweggründen und unter welchen Umständen, ist gänzlich unbekannt — dem Herzog Ladislaus von Oppeln 1), nach- dem er nachträglich von König Wenzel die Erlaubniss erhalten hatte, sein Land einem, der ihm gleich geboren sei, zu verkaufen2). Bis zum Jahre 1422 war Jägerndorf in fremden Händen und hatte während dieser Zeit nicht weniger als sechs Herren. Von seinem Verhältnisse zum königlichen Hofe 3) erfahren wir erst spät. Wahrscheinlich wurde Herzog Johann von dem Markgrafen Jost, der seit 1390 Nachbar des Herzogs wurde (da er Jägerndorf erwarb), an den Hof und dessen Umtriebe gezogen. Es scheint aber nicht, dass er dort vor 1396 Einfluss und Bedeutung erhielt. In die- sem Jahre liess er sich als Werkzeug von dem schlauen Jost zu einer That gebrauchen, die ihn für immer befleckte. Es ist der Mord am Karlstein am 11. Juni 13974). Aus Allem geht hervor, dass wahr- scheinlich Markgraf Jost der Anstifter dieser Greuelthat war und desshalb hören wir auch nicht, dass Herzog Johann für sein Ver- brechen gestraft worden wäre 5). Er blieb zwar nicht lange Oberst- hofmeister — was er kurz vorher geworden, — erhielt aber als Er- satz für die ihm entzogene Würde die Hauptmannschaft der Graf- schaft Glatz und Frankenstein 6). 1) Dessen erste, mir bekannte Urkunde für Jägerndorf ist vom 27. Februar 1385, ied Bestätigung, dass Jeschke Czelm das Dorf Niedertürmantz „unsern lieben ge- treuen den Rathmannen" der Stadt Jägerndorf verkauft habe. (Copie in Tillers Nachlass.) 2) Cod. dipl. Sil. VI. Nr. 69. 3) Ganz unbekannt ist mir, warum Johann mit dem Bischofe Johann von Krakau 1391 Krieg führte. Vgl. Böhme, Beiträge I. 65. 4) Vgl. Palacky III. 1. p. 101. Der Chronist in den Stare letopisowe in den Script. rer. Boh. III. p. 7 sagt naiv, dass die Čechen mit diesem Ratiborer Geschlechte kein Glück hatten : Čechowe nemagicze stestie k tomu rodu Ratiborskemu, geho se potom sstitili a warowali. 5) Dagegen Jost, er wurde aus Böhmen verwiesen. Palacky a. a. O. 6) Cod. dipl. Sil. VI. Nr. 83. Johann selbst nennt sich am 16. Nov. 1397 „von kuniglicher Gewalt der Cron von Beheim hauptmann zu Glatz". — Sommersberg I. 1083.
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71 Dieselbe behielt Herzog Johann bis circa 1420, da er noch 1419 sich Oberlandeshauptmann von Glatz neunt 1). Zwar gab König Wen- zel schon 1401 dem Markgrafen Prokop das Recht, die Grafschaft von Herzog Johann einzulösen 2), allein es scheint Prokop von diesem Rechte keinen Gebrauch gemacht zu haben, und zwar umsomehr, da Herzog Johann schon seit 1399 auf des Markgrafen Prokop Seite getreten war. Dies ergibt sich aus der Theilnahme unseres Herzogs an den Kämpfen des Markgrafen gegen das Olmützer Bisthum, von denen früher die Rede war 3). Es ist schon erwähnt worden, dass 1399 am 4. März der Markgraf nebst anderen — worunter auch Herzog Johann sich befand — von dem päpstlichen Bevollmächtigten, dem Schottenabt Heinrich zu Wien, in den Bann gethan wurde 4). — Was Herzog Johann bewogen, zu Prokop überzugehen, also auf Seite des- sen überzutreten, der mit wenigen Ausnahmen damals König Wen- zel beistand, ist nicht klar; seit dieser Zeit aber steht Herzog Jo- hann stets auf der Seite seines Königs. Nur so nämlich kann der Umstand erklärt werden, dass König Sigmund im folgenden Jahre 1400 Ratibor durch acht Tage belagerte und das Land ver- wüstete 5). König Wenzel war damals von den Kurfürsten abgesetzt wor- den und hatte seinen Bruder König Sigmund und den Markgrafen Jost zu einer Zusammenkunft eingeladen, um über die Mittel zu berathen, wie die dem Luxemburgischen Hause durch Wenzels Absetzung widerfahrene Schmach zu tilgen sei. Allein das unbrüderliche Be- nehmen Sigmunds und seine unmässigen Forderungen veranlassten Wenzel, von Sedletz, dem Orte der Zusammenkunft, ohne Abschied wegzureiten. 1) Heyne a. a. O. l1. 794. 2) Palacky III. 1. p. 129. Weltzel, Ratihor, p. 86 irrl daher, wenn er desshalb an- nimmt, dass H. Johann nach 1401 nicht mehr Hauptmann von Glatz gewesen sei. 3) Vgl. oben S. 42. 4) Wolny im Archiv für Kunde österr. Gesch. VIII. p. 188. — Wann H. Johann vom Banne befreit wurde, ist unbekannt. 5) Item anno 1400, feria VI ante omnium sanctorum (29. October) rex Sigismundus, rex Ungarie, cireumvallavit cum Ungaris eivitatem Ratibor, sed non fuit tante au- dacie, quod intrasset sepes ante civitatem et sic per totam octavam jacuit in terra Ratiboriensi et cremavit. Ratiborer Chronik. Zeitschrift des Vereins etc. IV. p. 116.
71 Dieselbe behielt Herzog Johann bis circa 1420, da er noch 1419 sich Oberlandeshauptmann von Glatz neunt 1). Zwar gab König Wen- zel schon 1401 dem Markgrafen Prokop das Recht, die Grafschaft von Herzog Johann einzulösen 2), allein es scheint Prokop von diesem Rechte keinen Gebrauch gemacht zu haben, und zwar umsomehr, da Herzog Johann schon seit 1399 auf des Markgrafen Prokop Seite getreten war. Dies ergibt sich aus der Theilnahme unseres Herzogs an den Kämpfen des Markgrafen gegen das Olmützer Bisthum, von denen früher die Rede war 3). Es ist schon erwähnt worden, dass 1399 am 4. März der Markgraf nebst anderen — worunter auch Herzog Johann sich befand — von dem päpstlichen Bevollmächtigten, dem Schottenabt Heinrich zu Wien, in den Bann gethan wurde 4). — Was Herzog Johann bewogen, zu Prokop überzugehen, also auf Seite des- sen überzutreten, der mit wenigen Ausnahmen damals König Wen- zel beistand, ist nicht klar; seit dieser Zeit aber steht Herzog Jo- hann stets auf der Seite seines Königs. Nur so nämlich kann der Umstand erklärt werden, dass König Sigmund im folgenden Jahre 1400 Ratibor durch acht Tage belagerte und das Land ver- wüstete 5). König Wenzel war damals von den Kurfürsten abgesetzt wor- den und hatte seinen Bruder König Sigmund und den Markgrafen Jost zu einer Zusammenkunft eingeladen, um über die Mittel zu berathen, wie die dem Luxemburgischen Hause durch Wenzels Absetzung widerfahrene Schmach zu tilgen sei. Allein das unbrüderliche Be- nehmen Sigmunds und seine unmässigen Forderungen veranlassten Wenzel, von Sedletz, dem Orte der Zusammenkunft, ohne Abschied wegzureiten. 1) Heyne a. a. O. l1. 794. 2) Palacky III. 1. p. 129. Weltzel, Ratihor, p. 86 irrl daher, wenn er desshalb an- nimmt, dass H. Johann nach 1401 nicht mehr Hauptmann von Glatz gewesen sei. 3) Vgl. oben S. 42. 4) Wolny im Archiv für Kunde österr. Gesch. VIII. p. 188. — Wann H. Johann vom Banne befreit wurde, ist unbekannt. 5) Item anno 1400, feria VI ante omnium sanctorum (29. October) rex Sigismundus, rex Ungarie, cireumvallavit cum Ungaris eivitatem Ratibor, sed non fuit tante au- dacie, quod intrasset sepes ante civitatem et sic per totam octavam jacuit in terra Ratiboriensi et cremavit. Ratiborer Chronik. Zeitschrift des Vereins etc. IV. p. 116.
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72 Sigmund aber wandte sich nun gegen das Herzogthum Ratibor, dessen Herzog seinen Einfluss in einer dem ungarischen Könige un- günstigen Richtung geltend gemacht und dadurch die Rache Sig- munds herausgefordert haben mag. Dagegen blieb Herzog Johann in Wenzels Gunst, dem er auch hinsichtlich des Charakters ähnlich gewesen zu sein scheint. Im Jahre 1404, als König Wenzel nach seiner Flucht aus der Haft in Wien mit seinem Bruder Krieg führte und sich desshalb an Wladislaw von Polen wandte, war Herzog Johann der Gesandte Wenzels, der die Zusammenkunft der beiden Herrscher in Breslau verabredete 1). Nach Wenzels Tode erkannte Herzog Johann Sigmund als seinen Oberherrn an; er huldigte ihm zu Breslau am 6. Februar 1420 2) und schloss sich ihm, der einst sein Land verwüstet, näher an. Damals hatten die Hussiten auf dem Landtage zu Kuttenberg 1421 beschlossen, die Krone Böhmens nicht Sigmund, sondern dem Grossfürsten Alexander Witold anzutragen, nachdem der polnische König Wladislaw dieselbe ausgeschlagen hatte. Eine Gesandtschaft, bestehend aus den Herren Wilhelm Kostka von Postupitz, Hlas von Kamenitz, Wenzel von Jenstein und Waniek Pawlikowetz von Prag, die an den lithauischen Fürsten abgesandt wurde, nahm ihren Weg über Schlesien und kam in der Mitte des Septembers 1421 nach Ra- tibor. Hier wurde sie von den Bürgern angehalten und gefangen ge- nommena). Es geschah dies offenbar auf Geheiss des Herzogs, der andererseits wahrscheinlich auf Befehl oder den Wunsch Sigmunds handelte. Dies geht schon daraus hervor, dass Herzog Johann die Gefangenen dem Könige auslieferte ; es sicht aber auch wie eine Be- lohnung für diesen Sigmund erwiesenen Dienst aus, wenn letzterer im folgenden Jahre dem Herzoge Jägerndorf zurückgibt. 1) Dlugoss lib. X.: Ubi ad illum Joanne duce Oppavie nomine prefati Venceslai . . . veniente et invitante ad conveniendum, conventio apud Wratislaviam pro festo saneti Jacobi apostoli aecepta est. Vgl. Palacky III. 1. p. 204. 2) Aschbach, Geschichte Sigmunds II. 460. Weltzel, Geschichte von Ratibor p. 88. 3) Eodem anno Zizka cum Pragensibus miserunt nuncios ad regem Polonie dominum nempe Wilhelmum Kostka, dominum Hlosa, dominum Waniek et ejusdem domini Waniek filium, dominum Pawlik equestris status. Hi dum Ratiboriam pervenissent, Nicolaus (sic) filius magistri Hanuss, qui Carlsteinii proceres occidi fecit, cepit illos et regi Hungarie in Spimberg (Spielberg ?) tradidit. — Cont. Pulkawac bei Dobner, Mon. IV. 161 ; vgl. auch die Stare letopisowe, Scr. rer. Boh. III. p. 47.
72 Sigmund aber wandte sich nun gegen das Herzogthum Ratibor, dessen Herzog seinen Einfluss in einer dem ungarischen Könige un- günstigen Richtung geltend gemacht und dadurch die Rache Sig- munds herausgefordert haben mag. Dagegen blieb Herzog Johann in Wenzels Gunst, dem er auch hinsichtlich des Charakters ähnlich gewesen zu sein scheint. Im Jahre 1404, als König Wenzel nach seiner Flucht aus der Haft in Wien mit seinem Bruder Krieg führte und sich desshalb an Wladislaw von Polen wandte, war Herzog Johann der Gesandte Wenzels, der die Zusammenkunft der beiden Herrscher in Breslau verabredete 1). Nach Wenzels Tode erkannte Herzog Johann Sigmund als seinen Oberherrn an; er huldigte ihm zu Breslau am 6. Februar 1420 2) und schloss sich ihm, der einst sein Land verwüstet, näher an. Damals hatten die Hussiten auf dem Landtage zu Kuttenberg 1421 beschlossen, die Krone Böhmens nicht Sigmund, sondern dem Grossfürsten Alexander Witold anzutragen, nachdem der polnische König Wladislaw dieselbe ausgeschlagen hatte. Eine Gesandtschaft, bestehend aus den Herren Wilhelm Kostka von Postupitz, Hlas von Kamenitz, Wenzel von Jenstein und Waniek Pawlikowetz von Prag, die an den lithauischen Fürsten abgesandt wurde, nahm ihren Weg über Schlesien und kam in der Mitte des Septembers 1421 nach Ra- tibor. Hier wurde sie von den Bürgern angehalten und gefangen ge- nommena). Es geschah dies offenbar auf Geheiss des Herzogs, der andererseits wahrscheinlich auf Befehl oder den Wunsch Sigmunds handelte. Dies geht schon daraus hervor, dass Herzog Johann die Gefangenen dem Könige auslieferte ; es sicht aber auch wie eine Be- lohnung für diesen Sigmund erwiesenen Dienst aus, wenn letzterer im folgenden Jahre dem Herzoge Jägerndorf zurückgibt. 1) Dlugoss lib. X.: Ubi ad illum Joanne duce Oppavie nomine prefati Venceslai . . . veniente et invitante ad conveniendum, conventio apud Wratislaviam pro festo saneti Jacobi apostoli aecepta est. Vgl. Palacky III. 1. p. 204. 2) Aschbach, Geschichte Sigmunds II. 460. Weltzel, Geschichte von Ratibor p. 88. 3) Eodem anno Zizka cum Pragensibus miserunt nuncios ad regem Polonie dominum nempe Wilhelmum Kostka, dominum Hlosa, dominum Waniek et ejusdem domini Waniek filium, dominum Pawlik equestris status. Hi dum Ratiboriam pervenissent, Nicolaus (sic) filius magistri Hanuss, qui Carlsteinii proceres occidi fecit, cepit illos et regi Hungarie in Spimberg (Spielberg ?) tradidit. — Cont. Pulkawac bei Dobner, Mon. IV. 161 ; vgl. auch die Stare letopisowe, Scr. rer. Boh. III. p. 47.
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73 Die Gefangennahme der böhmischen Gesandten machte allerorts viel Aufsehen und erregte dem Herzoge viele Feinde, besonders in Polen und Böhmen. Der König von Polen schickte sofort eine Gesandtschaft an Her- zog Johann 1) und der Grossfürst Witold ebenfalls eine an die Rati- borer Stände 2). Der Neffe des Letzteren, Sigmund Korybut, richtete ausserdem ein drohendes Schreiben an den Herzog mit der Aufforderung, die Gefangenen sofort zu entlassen, sonst sei sein "völliger Untergang und der schwere Zorn des Königs und des Grossfürsten" die sichere Folge s). Eine im October nach Prag geschickte Gesandtschaft Witolds sollte die Prager zum Kriege gegen den unpatriotischen Fürsten aufreizen 4). So zog sich ein Gewitter über dem Haupte unseres Herzogs zusammen, dem er dadurch auswich, dass er seine Gefangenen dem Könige Sigmund übergab und so die Verantwortung für ihr Schick- sal von sich abwälzte 5). 1) In seinem Schreiben an Johann ddo. Cosynicze loco venationum nostrarum feria sexta proxima ante Mathei apostoli (19. Sept.) beglaubigt K. Wladislaw nobilem Nikolaum Sloka de Capschow militem et Sestrzenkonem Bandzinsky nostros fide- les — —. Reichsregistraturbuch von 1418 — 1433 im k. k. geh. H. H. und Staatsarchiv, fol. 6. 2) Witold schreibt (dat. in eastro nostro Trotky feria Il. in crastino Mathei apostoli, 22. Sept.) magnificis, strenuis ac nobilibus viris dominis terre Batiboriensis baro- nibus et terrigenis und beglaubigt seinen Sekretär Bartholomäns. Ibidem. Sigmunds Schreiben isl datirt Ausst feria IV in quatuor temporibus (17. Sept.). In demselben heisst es: Quod factum (die Gefangennahme) et improvisionem ve- stram pio doleo ex affectu, nam exinde et per hoc aliud non restat, nisi vestra destructio et finalis eversio et predictorum dominorum regis et ducis magni gra- vissime indignationis incursio etc. lhidem. ltem fer. V ante Simonis (23. Octob.) ambasiata ducis magni seilicet Witoldi Pragam pervenit, optans ex parte ducis, ut se Pragenses preparent cum majori quo possunt exercitu et Sigismundo ducis Witoldi consanguineo usque ad territo- rium ducis Joannis Oppaviae occurrant, qui legatos Pragensium ad ducem pretac- tum directos capiens vinculavit, ut simul juncti eundem devastent et destruant et sic suos liberent captivos. Ex hac tamen legatione nondum aliquid factum est, sed capti Sigismundo regi Hungarie per ducem Oppavie presentati. — Laurentius de Březina, Höfler, Geschichtsschreiber etc. Fontes rer. austr. I. Abth. 1. p. 499. 5) Die Gesandten wurden nuch Trentschin abgeführt, das Gefolge in Brünn ent- hauptet. Vgl. Palacky IlI. 2. p. 258. 3) 4)
73 Die Gefangennahme der böhmischen Gesandten machte allerorts viel Aufsehen und erregte dem Herzoge viele Feinde, besonders in Polen und Böhmen. Der König von Polen schickte sofort eine Gesandtschaft an Her- zog Johann 1) und der Grossfürst Witold ebenfalls eine an die Rati- borer Stände 2). Der Neffe des Letzteren, Sigmund Korybut, richtete ausserdem ein drohendes Schreiben an den Herzog mit der Aufforderung, die Gefangenen sofort zu entlassen, sonst sei sein "völliger Untergang und der schwere Zorn des Königs und des Grossfürsten" die sichere Folge s). Eine im October nach Prag geschickte Gesandtschaft Witolds sollte die Prager zum Kriege gegen den unpatriotischen Fürsten aufreizen 4). So zog sich ein Gewitter über dem Haupte unseres Herzogs zusammen, dem er dadurch auswich, dass er seine Gefangenen dem Könige Sigmund übergab und so die Verantwortung für ihr Schick- sal von sich abwälzte 5). 1) In seinem Schreiben an Johann ddo. Cosynicze loco venationum nostrarum feria sexta proxima ante Mathei apostoli (19. Sept.) beglaubigt K. Wladislaw nobilem Nikolaum Sloka de Capschow militem et Sestrzenkonem Bandzinsky nostros fide- les — —. Reichsregistraturbuch von 1418 — 1433 im k. k. geh. H. H. und Staatsarchiv, fol. 6. 2) Witold schreibt (dat. in eastro nostro Trotky feria Il. in crastino Mathei apostoli, 22. Sept.) magnificis, strenuis ac nobilibus viris dominis terre Batiboriensis baro- nibus et terrigenis und beglaubigt seinen Sekretär Bartholomäns. Ibidem. Sigmunds Schreiben isl datirt Ausst feria IV in quatuor temporibus (17. Sept.). In demselben heisst es: Quod factum (die Gefangennahme) et improvisionem ve- stram pio doleo ex affectu, nam exinde et per hoc aliud non restat, nisi vestra destructio et finalis eversio et predictorum dominorum regis et ducis magni gra- vissime indignationis incursio etc. lhidem. ltem fer. V ante Simonis (23. Octob.) ambasiata ducis magni seilicet Witoldi Pragam pervenit, optans ex parte ducis, ut se Pragenses preparent cum majori quo possunt exercitu et Sigismundo ducis Witoldi consanguineo usque ad territo- rium ducis Joannis Oppaviae occurrant, qui legatos Pragensium ad ducem pretac- tum directos capiens vinculavit, ut simul juncti eundem devastent et destruant et sic suos liberent captivos. Ex hac tamen legatione nondum aliquid factum est, sed capti Sigismundo regi Hungarie per ducem Oppavie presentati. — Laurentius de Březina, Höfler, Geschichtsschreiber etc. Fontes rer. austr. I. Abth. 1. p. 499. 5) Die Gesandten wurden nuch Trentschin abgeführt, das Gefolge in Brünn ent- hauptet. Vgl. Palacky IlI. 2. p. 258. 3) 4)
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74 Es war daher denn auch nur recht und billig, dass Herzog Jo- hann für die Sigmund geleisteten Dienste belohnt werde, besonders wenn man bedenkt, dass Herzog Johann, wie später gezeigt wird, durch seine Gemahlin mit dem litthauischen Fürstenhause verwandt war. Dies geschah durch die Belehnung mit Jägerndorf am 15. März 1422 1). Herzog Johann bestätigte am 13. September der Stadt2) und am 20. September den Ständen 3) die Privilegien und kam somit wieder in den Besitz des Herzogthums. Jägerndorf hatte, nachdem es von H. Johann verpfändet oder verkauft worden war, sehr oft seinen Herrn wechseln müssen. Her- zog Ladislaus von Oppeln gab es seinem Schwiegersohne Herzog Heinrich von Glogau 4), 1388. Wie lange es in dessen Besitz geblie- ben und auf welche Art es in die Hände seines Nachfolgers, des Markgrafen Jost kam, ist mir unbekannt 5). Im J. 1390 finden wir Jägerndorf im Besitze des Markgrafen, der es bis zu seinem Tode 1411 behielt. Nach seinem Ableben kam es an König Wenzel 6) und von diesem an König Sigmund 7). Dieser bedurfte des Geldes — damals mehr als je — und verpfändete Jägerndorf dem Herzoge Ludwig von Brieg, 1421 s). Als nun wahrscheinlich dem H. Johann Jägerndorf als Preis zugesagt ward, löste Sigmund dasselbe von H. Ludwig aus und belehnte damit unsern Herzog 2). 1) Die Urkunde ist gedruckt in „Actenmässige und rechtliche Gegeninformation . . . über das rechtsgegründete Eigenthum des Churhauses Brandenburg etc.“ 1741. — Beilage II. 2) Copie in Tillers Nachlass. 3) Orig. im Landesarchiv. 4) Die Bewilligung Wenzels dazu ddo. 25. Juni 1388. Cod. dipl. Sil. VI. p. 204. 5) leh erwähne nur den Umstand, dass die Gemahlin des Markgrafen Jost, Agnes, eine Schwester Ladislaws von Oppeln war (Chlumecky, Regest. der Arch. Mährens p. 18, Nr. 45). Aus dem Umstande, dass von Heinrich v. Glogau gar keine auf Jägern- dorf bezügliche Urkunde vorhanden ist, liesse sich vielleicht der Schluss ziehen, dass derselbe die Herrschaft über Jägerndorf gar nicht antrat, sondern das Her- zogthum seinem Verwandten, dem Markgrafen überliess. 6) Wenzel bestätigt der Stadt die Privilegien am 21. März 1411, Prag (Copie in Til- lers Nachlass). Die Bestätigung der ständischen Privilegien siehe in Beil. VI. 7) Er bestätigt die Privilegien der Stadt am 25. Jänner (Copie in Tillers Nachlass), die der Stände am 19. Mai 1420 (Orig. im Landesarchiv). 8) Dessen Privilegienbestätigung für die Stände am 15. Juli, für die Stadt am 16. Juli 1421. (Erstere im Orig. im Landesarchiv, letztere in Copie in Tillers Nachlass.) 9) König Sigmund versetzte desshalh 100 Groschen jährl. Zins von der Stadt Olmütz
74 Es war daher denn auch nur recht und billig, dass Herzog Jo- hann für die Sigmund geleisteten Dienste belohnt werde, besonders wenn man bedenkt, dass Herzog Johann, wie später gezeigt wird, durch seine Gemahlin mit dem litthauischen Fürstenhause verwandt war. Dies geschah durch die Belehnung mit Jägerndorf am 15. März 1422 1). Herzog Johann bestätigte am 13. September der Stadt2) und am 20. September den Ständen 3) die Privilegien und kam somit wieder in den Besitz des Herzogthums. Jägerndorf hatte, nachdem es von H. Johann verpfändet oder verkauft worden war, sehr oft seinen Herrn wechseln müssen. Her- zog Ladislaus von Oppeln gab es seinem Schwiegersohne Herzog Heinrich von Glogau 4), 1388. Wie lange es in dessen Besitz geblie- ben und auf welche Art es in die Hände seines Nachfolgers, des Markgrafen Jost kam, ist mir unbekannt 5). Im J. 1390 finden wir Jägerndorf im Besitze des Markgrafen, der es bis zu seinem Tode 1411 behielt. Nach seinem Ableben kam es an König Wenzel 6) und von diesem an König Sigmund 7). Dieser bedurfte des Geldes — damals mehr als je — und verpfändete Jägerndorf dem Herzoge Ludwig von Brieg, 1421 s). Als nun wahrscheinlich dem H. Johann Jägerndorf als Preis zugesagt ward, löste Sigmund dasselbe von H. Ludwig aus und belehnte damit unsern Herzog 2). 1) Die Urkunde ist gedruckt in „Actenmässige und rechtliche Gegeninformation . . . über das rechtsgegründete Eigenthum des Churhauses Brandenburg etc.“ 1741. — Beilage II. 2) Copie in Tillers Nachlass. 3) Orig. im Landesarchiv. 4) Die Bewilligung Wenzels dazu ddo. 25. Juni 1388. Cod. dipl. Sil. VI. p. 204. 5) leh erwähne nur den Umstand, dass die Gemahlin des Markgrafen Jost, Agnes, eine Schwester Ladislaws von Oppeln war (Chlumecky, Regest. der Arch. Mährens p. 18, Nr. 45). Aus dem Umstande, dass von Heinrich v. Glogau gar keine auf Jägern- dorf bezügliche Urkunde vorhanden ist, liesse sich vielleicht der Schluss ziehen, dass derselbe die Herrschaft über Jägerndorf gar nicht antrat, sondern das Her- zogthum seinem Verwandten, dem Markgrafen überliess. 6) Wenzel bestätigt der Stadt die Privilegien am 21. März 1411, Prag (Copie in Til- lers Nachlass). Die Bestätigung der ständischen Privilegien siehe in Beil. VI. 7) Er bestätigt die Privilegien der Stadt am 25. Jänner (Copie in Tillers Nachlass), die der Stände am 19. Mai 1420 (Orig. im Landesarchiv). 8) Dessen Privilegienbestätigung für die Stände am 15. Juli, für die Stadt am 16. Juli 1421. (Erstere im Orig. im Landesarchiv, letztere in Copie in Tillers Nachlass.) 9) König Sigmund versetzte desshalh 100 Groschen jährl. Zins von der Stadt Olmütz
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75 Nicht lange mehr freute sich Johann der Wiedervereinigung seines ererbten Landes. Er starb schon 1423 und wurde im Kloster der Dominikanerinnen in Ratibor bestattet 1). Die Persönlichkeit des Herzogs ist keine liebenswürdige gewesen, wenn auch Johann nicht, wie Dlugoss sagt, in amentiam versus war 2). Er war in Vielem seinem königlichen Herrn, Wenzel ähnlich. Der Mord am Karlstein befleckt stets sein Andenken und doch lastete nicht nur dieser auf seinem Gewissen. Auch in seinem Lande liess er, gleich König Wenzel, den Pfarrer Konrad von Sohrau und Mathias von Kreutzdorf 1390 aus unbekannter Ursache ertränken 3). Fand er zu Hause oder am Hofe nicht die ihm zusagende Be- schäftigung, so eilte er in die Ferne ; so focht er 1414 gleich andern ihm ähnlichen schlesischen Herzogen im Heere des polnischen Königs gegen den deutschen Orden 4). Schon dieser Umstand, sowie dass Herzog Johann es nicht ver- absäumte, die Zusammenkunft König Sigmunds mit Wladislaw von Polen in Ofen zu verherrlichen 14125), zeigt uns, dass er eine Neigung für Polen hatte, die noch deutlicher aus dem Schreiben er- hellt, das die im polnischen Heere fechtenden Herzoge dem Ordens- meister, der sie aufgefordert, ihr Schwert lieber für den Orden zu ziehen, gaben; sie wüssten längst, dass der Orden keinen Frieden für 1000 Schoek Gr. den Herren Hanns Küchenmeister von Rabstein und Witko von Wildsdorf „durch die ablösung vnd freyhung der stat Jegerdorff willen", der Rath der Stadt verkauft desshalb 1443 9. Dec. 5 Schock Gr. für 50 Schoek dem Bürger August Nyderle von Olmütz. Enthalten in einem Vidimus von 1432 im Troppauer Museum. 1) Die Angaben über den Tod Johanns schwanken; die Ratiborer Chronik (Zeit- schrift ete. IV. 116) gibt 1423 an, dagegen spricht, dass Johann noch der am 3. März (Esto Mihi) 1424 in Krakau stattfindenden Krönungsfeier der Königin Sophie von Polen beigewohnt haben soll, wie Dlugoss 1. XI u. A. erzählen, und doch liess dieser Johann schon 1419 sterben! 1eh kann daher Ens 1. 61 und Welt- zel, Ratibor p. 89, die 1424 annehmen, nicht beistimmen. 2) Dlugoss lib. XI a. a. 1419. 3) Ratiborer Chronik (Zeitschrift des Vereins IV. 115). Dagegen ist aber das, was Ens 1. 60 und Weltzel, Ratibor 86 von dem Mordanschlage auf Premko von Teschen erzählen, unrichtig, da dieser 1400, in welchem Jahre H. Johann ihn soll haben ermorden lassen, noch lebt, sogar 1409 noch vorkömmt. Vgl. Biermann, Gesch. von Teschen p. 150. Anm. 2. 4) Dlugoss lib. XI a. a. 1414. Vgl. Voigt, Geschichte Preussens VII. p. 246. 5) Am 3. Juni, Dlugoss lib. XI.
75 Nicht lange mehr freute sich Johann der Wiedervereinigung seines ererbten Landes. Er starb schon 1423 und wurde im Kloster der Dominikanerinnen in Ratibor bestattet 1). Die Persönlichkeit des Herzogs ist keine liebenswürdige gewesen, wenn auch Johann nicht, wie Dlugoss sagt, in amentiam versus war 2). Er war in Vielem seinem königlichen Herrn, Wenzel ähnlich. Der Mord am Karlstein befleckt stets sein Andenken und doch lastete nicht nur dieser auf seinem Gewissen. Auch in seinem Lande liess er, gleich König Wenzel, den Pfarrer Konrad von Sohrau und Mathias von Kreutzdorf 1390 aus unbekannter Ursache ertränken 3). Fand er zu Hause oder am Hofe nicht die ihm zusagende Be- schäftigung, so eilte er in die Ferne ; so focht er 1414 gleich andern ihm ähnlichen schlesischen Herzogen im Heere des polnischen Königs gegen den deutschen Orden 4). Schon dieser Umstand, sowie dass Herzog Johann es nicht ver- absäumte, die Zusammenkunft König Sigmunds mit Wladislaw von Polen in Ofen zu verherrlichen 14125), zeigt uns, dass er eine Neigung für Polen hatte, die noch deutlicher aus dem Schreiben er- hellt, das die im polnischen Heere fechtenden Herzoge dem Ordens- meister, der sie aufgefordert, ihr Schwert lieber für den Orden zu ziehen, gaben; sie wüssten längst, dass der Orden keinen Frieden für 1000 Schoek Gr. den Herren Hanns Küchenmeister von Rabstein und Witko von Wildsdorf „durch die ablösung vnd freyhung der stat Jegerdorff willen", der Rath der Stadt verkauft desshalb 1443 9. Dec. 5 Schock Gr. für 50 Schoek dem Bürger August Nyderle von Olmütz. Enthalten in einem Vidimus von 1432 im Troppauer Museum. 1) Die Angaben über den Tod Johanns schwanken; die Ratiborer Chronik (Zeit- schrift ete. IV. 116) gibt 1423 an, dagegen spricht, dass Johann noch der am 3. März (Esto Mihi) 1424 in Krakau stattfindenden Krönungsfeier der Königin Sophie von Polen beigewohnt haben soll, wie Dlugoss 1. XI u. A. erzählen, und doch liess dieser Johann schon 1419 sterben! 1eh kann daher Ens 1. 61 und Welt- zel, Ratibor p. 89, die 1424 annehmen, nicht beistimmen. 2) Dlugoss lib. XI a. a. 1419. 3) Ratiborer Chronik (Zeitschrift des Vereins IV. 115). Dagegen ist aber das, was Ens 1. 60 und Weltzel, Ratibor 86 von dem Mordanschlage auf Premko von Teschen erzählen, unrichtig, da dieser 1400, in welchem Jahre H. Johann ihn soll haben ermorden lassen, noch lebt, sogar 1409 noch vorkömmt. Vgl. Biermann, Gesch. von Teschen p. 150. Anm. 2. 4) Dlugoss lib. XI a. a. 1414. Vgl. Voigt, Geschichte Preussens VII. p. 246. 5) Am 3. Juni, Dlugoss lib. XI.
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76 wolle. Diese Hinneigung zu Polen bewirkte sowohl seine Verwandt schaft mit dem litthauischen Fürstenhause, als die damalige Haltung Sigmunds 1). Herzog Johann war nämlich mit Helena, der Tochter Korybuts 2) vermählt, die ihm 1407 am 3. April vom Bischof Peter von Krakau zugeführt wurde 3). Er verschrieb ihr 3000 Mark Groschen als Mitgift4). Helena überlebte ihren Gemahl, dem sie zwei Söhne gebar, 1409 Nikolaus und später Wenzel 5). Von seinem Bruder Nikolaus, der schon früher gestorben war, ist wenig zu melden. 1405 theilten sich die Brüder in die Stadt Freudenthal 6). Nach einigen Angaben soll er 1414 gestorben sein 7). Die gemeinschaftliche Regierung der Herzoge Nikolaus und Wenzel. 1423 — 1437. Nach Johanns II. Tode übernahm die Witwe desselben, Helena, die vormundschaftliche Regierung, denn der ältere Sohn, Nikolaus, war erst 14—15 Jahre alt s), und diese scheint sie bis 1428 behalten zu haben, denn erst in diesem Jahre erscheinen die Brüder als re- gierende Herzoge 9). Da Wenzel noch sehr jung war, wurde eine Theilung des Erbes nicht nöthig, da Nikolaus, nachdem er mündig geworden, doch der eigentliche Regent war. Als Wenzel zu Jahren kam, war diese Re- 1) Aschbach, Gesch. Sigmunds II. 259. 2) Diugoss lib. XI sagt nur „filia Coributi et nepte Wladislai regis". Auch die Rati- borer Chronik (Zeitschrift IV. 116) berichtet nichts von ihrer Abstammung. 3) Auffallend ist, dass H. Johann so spät heirathete, denn er muss 1407 doch c. 50 Jahre alt gewesen sein. Oder war Helena seine zweite Gemahlin? 4) Sommersberg I. 951, und die Bestätigung Wenzels vom 15. Mai 1407, Sommers- herg H. 87. 5) Auch eine Tochter hatte Johann II., Margarethe, die erst Kasimir von Auschwitz, dann Semowit v. Masowien heirathete. Vgl. Dlugoss lib. XI. 6) Cod. dipl. Sil. II. 48. 7) So Ens IV. 7 u. D'Elvert p. 69 ohne Quellenangabe. — H. Nikolaus stand auch in Beziehung mit Herzog Wilhelm v. Österreich ; am 10. Mai 1399 erklärt H. Přemko, dass er und Herzog Albrecht v. Österreich den Streit zwischen beiden wegen des „Glefenryenens“ (?) beigelegt. Orig. im Staatsarch. 8) Je nachdem man 1423 oder 1424 als Todesjahr Johanns II. annimmt. Nikolaus' Ge- burtsjahr 1409 steht fest (Ratiborer Chronik, Zeitschrift IV. p. 116). 9) Cod. dipl. Sil. VI. 177.
76 wolle. Diese Hinneigung zu Polen bewirkte sowohl seine Verwandt schaft mit dem litthauischen Fürstenhause, als die damalige Haltung Sigmunds 1). Herzog Johann war nämlich mit Helena, der Tochter Korybuts 2) vermählt, die ihm 1407 am 3. April vom Bischof Peter von Krakau zugeführt wurde 3). Er verschrieb ihr 3000 Mark Groschen als Mitgift4). Helena überlebte ihren Gemahl, dem sie zwei Söhne gebar, 1409 Nikolaus und später Wenzel 5). Von seinem Bruder Nikolaus, der schon früher gestorben war, ist wenig zu melden. 1405 theilten sich die Brüder in die Stadt Freudenthal 6). Nach einigen Angaben soll er 1414 gestorben sein 7). Die gemeinschaftliche Regierung der Herzoge Nikolaus und Wenzel. 1423 — 1437. Nach Johanns II. Tode übernahm die Witwe desselben, Helena, die vormundschaftliche Regierung, denn der ältere Sohn, Nikolaus, war erst 14—15 Jahre alt s), und diese scheint sie bis 1428 behalten zu haben, denn erst in diesem Jahre erscheinen die Brüder als re- gierende Herzoge 9). Da Wenzel noch sehr jung war, wurde eine Theilung des Erbes nicht nöthig, da Nikolaus, nachdem er mündig geworden, doch der eigentliche Regent war. Als Wenzel zu Jahren kam, war diese Re- 1) Aschbach, Gesch. Sigmunds II. 259. 2) Diugoss lib. XI sagt nur „filia Coributi et nepte Wladislai regis". Auch die Rati- borer Chronik (Zeitschrift IV. 116) berichtet nichts von ihrer Abstammung. 3) Auffallend ist, dass H. Johann so spät heirathete, denn er muss 1407 doch c. 50 Jahre alt gewesen sein. Oder war Helena seine zweite Gemahlin? 4) Sommersberg I. 951, und die Bestätigung Wenzels vom 15. Mai 1407, Sommers- herg H. 87. 5) Auch eine Tochter hatte Johann II., Margarethe, die erst Kasimir von Auschwitz, dann Semowit v. Masowien heirathete. Vgl. Dlugoss lib. XI. 6) Cod. dipl. Sil. II. 48. 7) So Ens IV. 7 u. D'Elvert p. 69 ohne Quellenangabe. — H. Nikolaus stand auch in Beziehung mit Herzog Wilhelm v. Österreich ; am 10. Mai 1399 erklärt H. Přemko, dass er und Herzog Albrecht v. Österreich den Streit zwischen beiden wegen des „Glefenryenens“ (?) beigelegt. Orig. im Staatsarch. 8) Je nachdem man 1423 oder 1424 als Todesjahr Johanns II. annimmt. Nikolaus' Ge- burtsjahr 1409 steht fest (Ratiborer Chronik, Zeitschrift IV. p. 116). 9) Cod. dipl. Sil. VI. 177.
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77 gierungsform allerdings unhaltbar. Im Ganzen genommen ist also ährend der Zeit der gemeinschaftlichen Regierung nur Herzog Ni- kolaus die wichtige und bedentende Persönlichkeit. Auch Herzog Nikolaus' Thätigkeit war durch die damaligen Hus- sitenstürme in Anspruch genommen. Er war einer derjenigen, die mit dem Feinde nicht pactirten, und seinem Vetter Herzog Wenzel von Leobschütz in dieser Hinsicht nicht ähnlich. Als nach dem Abzug der Hussiten die von ihnen besetzten Orte wieder von den Schlesiern eingenommen wurden, zog man auch ge- gen die, welche es mit den Hussiten gehalten hatten. Unter diesen war Herzog Bolko von Oppeln einer der hervorragendsten 1). Er hatte in Prag studirt, dort Huss gehört und Neigung zu dessen Lehre ge- fasst. Als die Hussiten 1429 von Mähren aus in Schlesien einbrachen, schloss Bolko sich ihnen an und zog mit ihnen "gleichwie ein an- derer Ketzer." Nun aber fiel man über den Hussitenfreund her, und als nach vor- angehendem diplomatischen Streite Herzog Bolko in das Gebiet des Herzogs Nikolaus einfiel, zog ihm dieser entgegen und schlug ihn am 13. Mai 1433 bei Ribnik derart, dass der Oppler Herzog sein Heil in der Flucht suchen musste und Beuthen, das Bolko im Bunde mit andern Hussitenfreunden 1430 erobert hatte, in die Hände des Sie- gers fiel 2). Die Absicht, die Ruhe im Lande herzustellen, veranlasste Her- zog Nikolaus, auch dem Landfrieden, den die schlesischen Fürsten auf Geheiss König Sigmunds schlossen, beizutreten, 21. September 1435 s). Es ist schon aus der Geschichte Herzog Wenzels von Trop- pau und Leobschütz, der ebenfalls dem Landfrieden beigetreten war, 1) Martin v. Bolkenhain (Scr. rer. Lus. I. 362): 1429 schloss sich Bolko den Hus- siten an, „wenne das herezog Bolke von Oppeln sich czu en gap vnd czu en trat vnde czoch auch mit en yn dem here alzo eyn ander ketzer". 2) Dlugoss lib. XI. a. a. 1433.: Odiis rixisque ferocibus inter Boleslaum Oppoliensem ab una et Nicolaum Ratiboriensem duces partibus ab altera exortis, dum Boleslaus Oppoliensis dominium hostis sui Nicolai Ratiboriensis invadens illud vastaret, a Nicolao Ratiboriensi ante oppidum Rybniki congressu facto victus atque prostra- tus fuga sibi salutem quaesivit et Nicolaus Ratiboriensis dux oppidum Bithom (Beuthen) cepit. Rossitz (Sommersberg I. 76) redet irrig von einer Schlacht bei Trebnitz. Vgl. Klose II. 1. 398. 3) Sommersberg I. 1019.
77 gierungsform allerdings unhaltbar. Im Ganzen genommen ist also ährend der Zeit der gemeinschaftlichen Regierung nur Herzog Ni- kolaus die wichtige und bedentende Persönlichkeit. Auch Herzog Nikolaus' Thätigkeit war durch die damaligen Hus- sitenstürme in Anspruch genommen. Er war einer derjenigen, die mit dem Feinde nicht pactirten, und seinem Vetter Herzog Wenzel von Leobschütz in dieser Hinsicht nicht ähnlich. Als nach dem Abzug der Hussiten die von ihnen besetzten Orte wieder von den Schlesiern eingenommen wurden, zog man auch ge- gen die, welche es mit den Hussiten gehalten hatten. Unter diesen war Herzog Bolko von Oppeln einer der hervorragendsten 1). Er hatte in Prag studirt, dort Huss gehört und Neigung zu dessen Lehre ge- fasst. Als die Hussiten 1429 von Mähren aus in Schlesien einbrachen, schloss Bolko sich ihnen an und zog mit ihnen "gleichwie ein an- derer Ketzer." Nun aber fiel man über den Hussitenfreund her, und als nach vor- angehendem diplomatischen Streite Herzog Bolko in das Gebiet des Herzogs Nikolaus einfiel, zog ihm dieser entgegen und schlug ihn am 13. Mai 1433 bei Ribnik derart, dass der Oppler Herzog sein Heil in der Flucht suchen musste und Beuthen, das Bolko im Bunde mit andern Hussitenfreunden 1430 erobert hatte, in die Hände des Sie- gers fiel 2). Die Absicht, die Ruhe im Lande herzustellen, veranlasste Her- zog Nikolaus, auch dem Landfrieden, den die schlesischen Fürsten auf Geheiss König Sigmunds schlossen, beizutreten, 21. September 1435 s). Es ist schon aus der Geschichte Herzog Wenzels von Trop- pau und Leobschütz, der ebenfalls dem Landfrieden beigetreten war, 1) Martin v. Bolkenhain (Scr. rer. Lus. I. 362): 1429 schloss sich Bolko den Hus- siten an, „wenne das herezog Bolke von Oppeln sich czu en gap vnd czu en trat vnde czoch auch mit en yn dem here alzo eyn ander ketzer". 2) Dlugoss lib. XI. a. a. 1433.: Odiis rixisque ferocibus inter Boleslaum Oppoliensem ab una et Nicolaum Ratiboriensem duces partibus ab altera exortis, dum Boleslaus Oppoliensis dominium hostis sui Nicolai Ratiboriensis invadens illud vastaret, a Nicolao Ratiboriensi ante oppidum Rybniki congressu facto victus atque prostra- tus fuga sibi salutem quaesivit et Nicolaus Ratiboriensis dux oppidum Bithom (Beuthen) cepit. Rossitz (Sommersberg I. 76) redet irrig von einer Schlacht bei Trebnitz. Vgl. Klose II. 1. 398. 3) Sommersberg I. 1019.
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78 bekannt, dass dieser die beiden so nahe verwandten Fürsten nicht hinderte, sich 1436 zu bekriegen, indem Nikolaus Leobschütz überfiel, Herzog Wenzel aber dafür Sohrau wegnahm 1). Indessen war Herzog Nikolaus' Bruder, Wenzel, grossjährig ge- worden, und wenn er auch urkundlich immer mit dem Bruder er- scheint, so mag doch sein Antheil an der Regierung his jetzt ein geringer gewesen sein. Zu Streitigkeiten zwischen den Brüdern kam es indessen nicht, sondern Herzog Nikolaus, der in dem der Theilung vorangehenden Streite seiner Troppauer Vettern 1434 ein warnen- des Beispiel sah, willigte gutwillig in die Theilung 2). Die Herren Hanns Kosirz von Seitendorf, Bielik von Kornitz auf Oderberg, Paul von Zator, Peter von Kuchelna, Landeshauptmann von Jägerndorf, Jessek von Rakau, Ratiborer Hauptmann, Paul von Lichten, Nikolaus von Lestschin, Hanns Klema von Elgot und Janek von Biela, von den Herzogen gewählt, theilten am 15. October 1437 zu Ratibor das Land derart, dass Herzog Nikolaus Jägerndorf, Freudenthal, Pless 3), Rib- nik, Loslau und Bauerwitz erhielt, dem Herzog Wenzel dagegen Ra- tibor zufiel 4). So theilte sich die Nachkommenschaft Johanns II. in zwei Linien, die Jägerndorfer, deren Fürsten sich aber nie Herzoge von Jägerndorf, sondern wie die Ratihorer Herzoge von Troppan und Ratibor nennen — und die Ratiborer, von denen die letztere alle an- dern Linien überlebte. Die Jägerndorfer Linie. Herzog Nikolaus. 1437—1452. Von der Regierung des Herzogs Nikolaus nach der Theilung ist wenig zu berichten; abgesehen von dem schon erwähnten Einfalle der Polen 1438, der auch Jägerndorf wird getroffen haben 5), ist nur 1) Vgl. oben S. 53. 2) Dazu berechtigt die Ermahnung der zur Theilung gewählten Herren, in brüder- licher Liebe, die sie bisher bewahrt, zu verharren. 3) Wann wurde Pless wieder eingelöst, da Johann l. es 1375 dem Ladislaus von Oppeln üherlassen hatte? Vgl. Beil. III. Wohl noch vor 1391, da H. Johann II. in dem genannten Jahre dem Krakauer Bischofe einige Dörfer in districtu Plessnensi überlässt. Vgl. Böhme 1. 63, Dudík im Archiv für österr. Geschichtsquellen. 39. Bd. p. 43. 4) Cod. dipl. Sil. VI. 195. 5) Vgl. oben S. 53. 34.
78 bekannt, dass dieser die beiden so nahe verwandten Fürsten nicht hinderte, sich 1436 zu bekriegen, indem Nikolaus Leobschütz überfiel, Herzog Wenzel aber dafür Sohrau wegnahm 1). Indessen war Herzog Nikolaus' Bruder, Wenzel, grossjährig ge- worden, und wenn er auch urkundlich immer mit dem Bruder er- scheint, so mag doch sein Antheil an der Regierung his jetzt ein geringer gewesen sein. Zu Streitigkeiten zwischen den Brüdern kam es indessen nicht, sondern Herzog Nikolaus, der in dem der Theilung vorangehenden Streite seiner Troppauer Vettern 1434 ein warnen- des Beispiel sah, willigte gutwillig in die Theilung 2). Die Herren Hanns Kosirz von Seitendorf, Bielik von Kornitz auf Oderberg, Paul von Zator, Peter von Kuchelna, Landeshauptmann von Jägerndorf, Jessek von Rakau, Ratiborer Hauptmann, Paul von Lichten, Nikolaus von Lestschin, Hanns Klema von Elgot und Janek von Biela, von den Herzogen gewählt, theilten am 15. October 1437 zu Ratibor das Land derart, dass Herzog Nikolaus Jägerndorf, Freudenthal, Pless 3), Rib- nik, Loslau und Bauerwitz erhielt, dem Herzog Wenzel dagegen Ra- tibor zufiel 4). So theilte sich die Nachkommenschaft Johanns II. in zwei Linien, die Jägerndorfer, deren Fürsten sich aber nie Herzoge von Jägerndorf, sondern wie die Ratihorer Herzoge von Troppan und Ratibor nennen — und die Ratiborer, von denen die letztere alle an- dern Linien überlebte. Die Jägerndorfer Linie. Herzog Nikolaus. 1437—1452. Von der Regierung des Herzogs Nikolaus nach der Theilung ist wenig zu berichten; abgesehen von dem schon erwähnten Einfalle der Polen 1438, der auch Jägerndorf wird getroffen haben 5), ist nur 1) Vgl. oben S. 53. 2) Dazu berechtigt die Ermahnung der zur Theilung gewählten Herren, in brüder- licher Liebe, die sie bisher bewahrt, zu verharren. 3) Wann wurde Pless wieder eingelöst, da Johann l. es 1375 dem Ladislaus von Oppeln üherlassen hatte? Vgl. Beil. III. Wohl noch vor 1391, da H. Johann II. in dem genannten Jahre dem Krakauer Bischofe einige Dörfer in districtu Plessnensi überlässt. Vgl. Böhme 1. 63, Dudík im Archiv für österr. Geschichtsquellen. 39. Bd. p. 43. 4) Cod. dipl. Sil. VI. 195. 5) Vgl. oben S. 53. 34.
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79 noch zu berichten, dass Herzog Nikolaus 1447 der uz Krakau Ende Juni stattfindenden Krönung des Königs Kasimir von Polen bei- wohnte 1), nachdem er am 7. Februar vorher im Vereine mit seiner Mutter Helena, seinem Bruder Wenzel und andern oberschlesischen Fürsten dem Frieden mit Polen beigetreten war, durch den die schle- sischen Fürsten den zwischen den beiden Ländern gestörten Frieden herstellten und versprachen, alle Feinde des Königs zu verfolgen und ihnen den Durchzug durch ihr Land zu verwehren, andererseits der polnische König versprach, ihre Feinde, die sich nach Polen flüchten würden, auszuliefern 2). Er starb 1452 am 22. December 3), und hinterliess seinen Er- ben einen langjährigen Streit. Er hatte nämlich 1437 unter anderem auch Bauerwitz erhalten, ein Gut, welches die Dominikanerinnen in Ratibor beanspruchten. Es war freilich der Mühe werth, gegen die Besitzergreifung von Seite des Herzogs zu protestiren, denn die jähr- lichen Einkünfte des Gutes betrugen gegen 600 ung. Goldgulden 4). Der Streit zog sich noch lange hin und noch im Jahre 1510 klagt die Priorin des Stifts gegen die Herren von Schellenberg, die nachmaligen Besitzer Jägerndorfs, beim Hauptmann von Schlesien, Herzog Kasimir von Teschen 5). Herzog Nikolaus war zweimal vermählt. Die erste Gemahlin Margarethe stammte aus dem im Lande ansässigen Geschlechte der Klema von Ellgots). Sie gebar ihm zwei Söhne, Johann, zum Unterschiede von seinem Vetter der Altere genannt, Wenzel und mehrere Töchter, Barbara 7) und Machnas). Erstere tritt später be- 1) Dlugoss lib. XIII. a. a. 1447. 2) Ibid. — Sommersberg I. 1011. 3) Die Ratihorer Chronik (Zeitschrift IV. 118) gibt den 22. Dec. an, während Rossitz (Sommersberg I. 84) nur das Jahr angibt, in welehem mehrere Kirchenfeinde, darunter auch Nikolaus, gestorben seien. Dlugoss 1. XIII. a. a. 1452 lässt ihn am 13. September sterben. 4) Cod. dipl. Sil. II. p. XXII. (Vorrede.) 5) Ibid. II. 218. 6) Ein Hanusch von Klema erscheint 1437 (Cod. dipl. Sil. VI. Nr. 193) und 1439 (ibid. Nr. 202). Später ein Jan von Klema 1482 (Cod. dipl. Sil. II. p. 205) etc. 7) Nach Dlugoss 1. XIII. a. a. 1452. 8) Sie nennt sich selbst eine Tochter des Nikolaus in der Urkunde von 1482, 12. Aug. (Cod. dipl. Sil. VI. 342.)
79 noch zu berichten, dass Herzog Nikolaus 1447 der uz Krakau Ende Juni stattfindenden Krönung des Königs Kasimir von Polen bei- wohnte 1), nachdem er am 7. Februar vorher im Vereine mit seiner Mutter Helena, seinem Bruder Wenzel und andern oberschlesischen Fürsten dem Frieden mit Polen beigetreten war, durch den die schle- sischen Fürsten den zwischen den beiden Ländern gestörten Frieden herstellten und versprachen, alle Feinde des Königs zu verfolgen und ihnen den Durchzug durch ihr Land zu verwehren, andererseits der polnische König versprach, ihre Feinde, die sich nach Polen flüchten würden, auszuliefern 2). Er starb 1452 am 22. December 3), und hinterliess seinen Er- ben einen langjährigen Streit. Er hatte nämlich 1437 unter anderem auch Bauerwitz erhalten, ein Gut, welches die Dominikanerinnen in Ratibor beanspruchten. Es war freilich der Mühe werth, gegen die Besitzergreifung von Seite des Herzogs zu protestiren, denn die jähr- lichen Einkünfte des Gutes betrugen gegen 600 ung. Goldgulden 4). Der Streit zog sich noch lange hin und noch im Jahre 1510 klagt die Priorin des Stifts gegen die Herren von Schellenberg, die nachmaligen Besitzer Jägerndorfs, beim Hauptmann von Schlesien, Herzog Kasimir von Teschen 5). Herzog Nikolaus war zweimal vermählt. Die erste Gemahlin Margarethe stammte aus dem im Lande ansässigen Geschlechte der Klema von Ellgots). Sie gebar ihm zwei Söhne, Johann, zum Unterschiede von seinem Vetter der Altere genannt, Wenzel und mehrere Töchter, Barbara 7) und Machnas). Erstere tritt später be- 1) Dlugoss lib. XIII. a. a. 1447. 2) Ibid. — Sommersberg I. 1011. 3) Die Ratihorer Chronik (Zeitschrift IV. 118) gibt den 22. Dec. an, während Rossitz (Sommersberg I. 84) nur das Jahr angibt, in welehem mehrere Kirchenfeinde, darunter auch Nikolaus, gestorben seien. Dlugoss 1. XIII. a. a. 1452 lässt ihn am 13. September sterben. 4) Cod. dipl. Sil. II. p. XXII. (Vorrede.) 5) Ibid. II. 218. 6) Ein Hanusch von Klema erscheint 1437 (Cod. dipl. Sil. VI. Nr. 193) und 1439 (ibid. Nr. 202). Später ein Jan von Klema 1482 (Cod. dipl. Sil. II. p. 205) etc. 7) Nach Dlugoss 1. XIII. a. a. 1452. 8) Sie nennt sich selbst eine Tochter des Nikolaus in der Urkunde von 1482, 12. Aug. (Cod. dipl. Sil. VI. 342.)
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80 deutend auf, letztere aber heirathete Herzog Kasimir von Auschwitz und Zator und erscheint urkundlich noch 1499 1). Die zweite Gemahlin, die er erst zu Anfang des Jahres 1451 heirathete, war Barbara, die Witwe eines Krakauer Bürgers aus dem Geschlechte Rokenberg 2). Auch von dieser erhielt Herzog Nikolaus noch einen Sohn, ebenfalls Nikolaus genannt, doch starb dieser früh und wurde in Krakau begraben 3). Johann der ältere und Wenzel. 1452—1483. Herzog Nikolaus hatte vor seinem Tode keine Bestimmung we- gen der Nachfolge getroffen, und nun war die Frage, wer die Vor- mundschaft über die noch unmündigen Kinder desselben überneh- men solle. Beansprucht wurde dieselbe von Herzog Wenzel von Ratibor, dem Bruder des Verstorbenen, und der Witwe des Letzteren, Barbara. Für diese sprach das Präjudiz, dass ja auch Helena, die Gemahlin Johanns II., über ihre Kinder Nikolaus und Wenzel Vormünderin ge- wesen. Dies wollte aber dem Ratiborer Herzog nicht einleuchten; er mochte in seiner Schwägerin, der Krakauer Bürgerswitwe, nichts se- hen als den Eindringling in eine Familie, die sich mit nicht geringem Stolze von Otokar herleitete 4). Natürlich musste die hilflose Frau der Macht des gewaltthätigen Wenzel weichen, der in der That schon 1453 als Herr von Jägerndorf erscheint 5). Barbara zog sich nun nach Pless zurück in der Erwartung, dass ihr und ihren Stiefkindern wenigstens der andere Theil des Erbes, 1) Biermann, Gesch. v. Tesch. p. 185. 2) Dux Nicolaus Ratiboriensis duxit legittime diseretam dominam Barbaram de Cra- covia uxorem quondam cuiusdam Wilhelmi et postmodum Orienth sic dicti, con- civis de Cracovia, et duxit eam in Plesnam de Cracovia ante carnis privium. (Rat. Chronik, Zeitschrift lV. 118.) 3) Dass Nikolaus 3 Söhne hatte, geht hervor aus der Urkunde im Cod. dipl. Sil. II- 194; — Machna aber zur Tochter der zweiten Gemahlin zu machen, wie Dlugoss a. a. O., dürfte der Chronologie halber nicht angehen. 4) Dass in unserer Herzogsfamilie die Meinung herrschte, sie stamme von Otokar und Kunigunde, sei also die legitime Nachkommenschaft, zeigt die Urkunde H. Wenzels von Leobschütz von 1445, 7. März (Minsberg p. 143). 5) Er bestellt Hans von Zossen zum Vormund über die Kinder des Peter von Herrlitz, 1453. Jägernd. Landtafel I. fol. 41.
80 deutend auf, letztere aber heirathete Herzog Kasimir von Auschwitz und Zator und erscheint urkundlich noch 1499 1). Die zweite Gemahlin, die er erst zu Anfang des Jahres 1451 heirathete, war Barbara, die Witwe eines Krakauer Bürgers aus dem Geschlechte Rokenberg 2). Auch von dieser erhielt Herzog Nikolaus noch einen Sohn, ebenfalls Nikolaus genannt, doch starb dieser früh und wurde in Krakau begraben 3). Johann der ältere und Wenzel. 1452—1483. Herzog Nikolaus hatte vor seinem Tode keine Bestimmung we- gen der Nachfolge getroffen, und nun war die Frage, wer die Vor- mundschaft über die noch unmündigen Kinder desselben überneh- men solle. Beansprucht wurde dieselbe von Herzog Wenzel von Ratibor, dem Bruder des Verstorbenen, und der Witwe des Letzteren, Barbara. Für diese sprach das Präjudiz, dass ja auch Helena, die Gemahlin Johanns II., über ihre Kinder Nikolaus und Wenzel Vormünderin ge- wesen. Dies wollte aber dem Ratiborer Herzog nicht einleuchten; er mochte in seiner Schwägerin, der Krakauer Bürgerswitwe, nichts se- hen als den Eindringling in eine Familie, die sich mit nicht geringem Stolze von Otokar herleitete 4). Natürlich musste die hilflose Frau der Macht des gewaltthätigen Wenzel weichen, der in der That schon 1453 als Herr von Jägerndorf erscheint 5). Barbara zog sich nun nach Pless zurück in der Erwartung, dass ihr und ihren Stiefkindern wenigstens der andere Theil des Erbes, 1) Biermann, Gesch. v. Tesch. p. 185. 2) Dux Nicolaus Ratiboriensis duxit legittime diseretam dominam Barbaram de Cra- covia uxorem quondam cuiusdam Wilhelmi et postmodum Orienth sic dicti, con- civis de Cracovia, et duxit eam in Plesnam de Cracovia ante carnis privium. (Rat. Chronik, Zeitschrift lV. 118.) 3) Dass Nikolaus 3 Söhne hatte, geht hervor aus der Urkunde im Cod. dipl. Sil. II- 194; — Machna aber zur Tochter der zweiten Gemahlin zu machen, wie Dlugoss a. a. O., dürfte der Chronologie halber nicht angehen. 4) Dass in unserer Herzogsfamilie die Meinung herrschte, sie stamme von Otokar und Kunigunde, sei also die legitime Nachkommenschaft, zeigt die Urkunde H. Wenzels von Leobschütz von 1445, 7. März (Minsberg p. 143). 5) Er bestellt Hans von Zossen zum Vormund über die Kinder des Peter von Herrlitz, 1453. Jägernd. Landtafel I. fol. 41.
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81 Ribnik etc. werde gelassen werden, 1454. Allein auch diesen Theil verlangte Herzog Wenzel ; Barbara versuchte es, ihm Widerstand zu leisten; da belagerte der Herzog Pless eine Woche hindurch. Barbara zog es nun vor, der Gewalt zu weichen, um die Stadt nicht ins Un- glück zu stürzen, sie einigte sich mit Wenzel, auf welche Weise ist unbekannt 1). Seit dieser Zeit ist also Jägerndorf mit Ribnik, Pless und Sohrau in der Hand Wenzels, der auf diese Art den Besitz der Gesammtlinie von Ratibor-Jägerndorf vereinigte. Diese Verbindung war aber von kurzer Dauer. Herzog Wenzel starb bald darauf am 29. October 1456 und sofort eilte Barbara mit ihren Kindern — wo sie bis jetzt gewesen, ist unbekannt — in ihr rechtmässiges Erbe, als dessen Beherrscherin im Namen ihrer Mündel sie nun erscheint 2). Leider sollte sie an diesen nicht viel Freude erleben. Der Alteste, Johann, der schon 1461 als regierender Herzog auftritt 3), überwarf sich mit seiner Stiefmutter, wesshalb wissen wir nicht. Barbara scheint sich Pless als Witwensitz ausbedungen zu haben, und dieses erstürmte Johann der Altere am 12. Juni 1462, indem seine Truppen theils in Weiberkleidern, theils als Landleute, die zum Markte kämen, in Pless eindrangen4). Barbara wurde frei entlassen, sie verliess das Land, wo ihr von den nächsten Verwandten so viel Leid war zuge- fügt worden. Sie ging nach Krakau, und seitdem verschwindet sie aus der Geschichte. Ihren Bruder Hieronymus aber nahm man gefangen. Die beiden Brüder scheinen nun nach Verdrängung ihrer Stief- mutter gemeinschaftlich regiert zu haben, dann später aber — wann ist nicht bestimmt, wohl aber nach 1464 5) — muss eine Theilung 1) Item eodem anno (1454) ducissa Orienthen recalcitravit et opposuit se duci Wen- ceslao et noluit eum intromittere in Plesnam et dominus dux jaeuit cum magno exercitu ante opidum una septimana, post inierunt concordiam (Ratiborer Chronik, Zeitschrift IV. 118). 2) Die erste mir bekannte Erwähnung Barbaras als Herzogin v. Jägerndorf ist vom 14. Juni 1457 in der Jägernd. Landtafel 1. fol. 42. 3) Am 3. März 1461 verschreibt er vor dem Jägernd. Landrechte das Dorf Rosumitz und einen Hof in Drschkowitz dem Johann von Woistow. Jägernd. Landtafel I. fol. 43. 4) Ratiborer Chronik (Zeitschrift des Vereins etc. IV. p. 121). 5) Im J. 1464, 9. April entscheidet H. Přemko v. Teschen einen Streit der beiden Brüder mit Margarethe von Ratibor, in welchem beide stets zusammen genannt werden. Cod. dipl. Sil. VI. Nr. 268. Archiv. XLI. 1. 6
81 Ribnik etc. werde gelassen werden, 1454. Allein auch diesen Theil verlangte Herzog Wenzel ; Barbara versuchte es, ihm Widerstand zu leisten; da belagerte der Herzog Pless eine Woche hindurch. Barbara zog es nun vor, der Gewalt zu weichen, um die Stadt nicht ins Un- glück zu stürzen, sie einigte sich mit Wenzel, auf welche Weise ist unbekannt 1). Seit dieser Zeit ist also Jägerndorf mit Ribnik, Pless und Sohrau in der Hand Wenzels, der auf diese Art den Besitz der Gesammtlinie von Ratibor-Jägerndorf vereinigte. Diese Verbindung war aber von kurzer Dauer. Herzog Wenzel starb bald darauf am 29. October 1456 und sofort eilte Barbara mit ihren Kindern — wo sie bis jetzt gewesen, ist unbekannt — in ihr rechtmässiges Erbe, als dessen Beherrscherin im Namen ihrer Mündel sie nun erscheint 2). Leider sollte sie an diesen nicht viel Freude erleben. Der Alteste, Johann, der schon 1461 als regierender Herzog auftritt 3), überwarf sich mit seiner Stiefmutter, wesshalb wissen wir nicht. Barbara scheint sich Pless als Witwensitz ausbedungen zu haben, und dieses erstürmte Johann der Altere am 12. Juni 1462, indem seine Truppen theils in Weiberkleidern, theils als Landleute, die zum Markte kämen, in Pless eindrangen4). Barbara wurde frei entlassen, sie verliess das Land, wo ihr von den nächsten Verwandten so viel Leid war zuge- fügt worden. Sie ging nach Krakau, und seitdem verschwindet sie aus der Geschichte. Ihren Bruder Hieronymus aber nahm man gefangen. Die beiden Brüder scheinen nun nach Verdrängung ihrer Stief- mutter gemeinschaftlich regiert zu haben, dann später aber — wann ist nicht bestimmt, wohl aber nach 1464 5) — muss eine Theilung 1) Item eodem anno (1454) ducissa Orienthen recalcitravit et opposuit se duci Wen- ceslao et noluit eum intromittere in Plesnam et dominus dux jaeuit cum magno exercitu ante opidum una septimana, post inierunt concordiam (Ratiborer Chronik, Zeitschrift IV. 118). 2) Die erste mir bekannte Erwähnung Barbaras als Herzogin v. Jägerndorf ist vom 14. Juni 1457 in der Jägernd. Landtafel 1. fol. 42. 3) Am 3. März 1461 verschreibt er vor dem Jägernd. Landrechte das Dorf Rosumitz und einen Hof in Drschkowitz dem Johann von Woistow. Jägernd. Landtafel I. fol. 43. 4) Ratiborer Chronik (Zeitschrift des Vereins etc. IV. p. 121). 5) Im J. 1464, 9. April entscheidet H. Přemko v. Teschen einen Streit der beiden Brüder mit Margarethe von Ratibor, in welchem beide stets zusammen genannt werden. Cod. dipl. Sil. VI. Nr. 268. Archiv. XLI. 1. 6
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82 stattgefunden haben, in Folge welcher Herzog Johann der Altere Jägerndorf und Loslau erhielt, dem Jüngeren, Herzog Wenzel, aber Ribnik, Pless und Sohrau zufiel. Der Letztere zeigt ganz besonders die Entartung der letzten Přemyslidischen Herzoge. Er war ein Wüstling und Verschwender, der es durch sein eigenes Verschulden dahin brachte, im Kerker en- den zu müssen. Beide Herzoge scheinen eine Neigung für Polen gehabt zu ha- ben 1), die ihnen in dem um diese Zeit ausbrechenden Kampfe zwi- schen Georg von Podiebrad und Mathias von Ungarn verderblich wurde. Herzog Wenzel, der bei allen Nachbarn, selbst seinen Ver- wandten wegen seiner Wildheit verhasst war, scheint den Plan ge- habt zu haben, sein Ländchen den Polen in die Hände zu spielen 2). Als daher König Mathias befahl, den ihm feindlich gesinnten Her- zog zu bekriegen, fand Herzog Wenzel mehr Gegner, als er wohl vermuthet hatte. Herzog Přemko von Teschen, Viktorin von Münster- berg, und seine Verwandten Johann v. Ratibor wie Johann von Leob- schütz überfielen 1473 den Herzog und belagerten Ribnik s). Dieses wurde nach dreimonatlicher Belagerung genommen und nun Sohrau belagert. Da sah Herzog Wenzel ein, dass er seinen Gegnern nicht gewachsen sei und schloss durch Vermittlung des Jakob von Dubna, Kanzlers von Polen und Starosten von Krakau, am 6. Juni 1473 einen Waffenstillstand 4), dahin gehend, dass Sohrau einstweilen dem pol- nischen Kanzler, das eroberte Ribnik einem Dienstmanne Herzog Wenzels, Cropatsch, übergeben werden sollte 5). Würde aber Herzog Wenzel die Bedingungen des Waffenstillstandes nicht halten, müsse Sohrau den verbündeten Fürsten überlassen werden. Man sieht, nur das Dazwischentreten Polens, das seinen Anhänger nicht wollte fal- len lassen, rettete diesmal Herzog Wenzel vom Verderben. Allein er 1) Wenzel begleitete den König Wladislaw von Krakau nach Prag 1471. Dlugoss lib. XIII. Palacky V, 1. p. 47. 2) So hatte 1443 H. Wenzel von Teschen Siewierz an den Bischof von Krakau ver- kauft. Vgl. Biermann, Gesch. v. Teschen p. 163. 3) Dlugoss lib. XIII., der darüber schr ausführlich berichtet, nennt als H. Wenzels Gegner noch Nikolaus v. Oppeln, Bischof Rudolf v. Breslau u. A.; die oben er- wähnten erscheinen urkundlich. 4) Cod. dipl. Sil. VI. Nr. 292. 5) Dlugoss lib. XIII. a. a. 1473.
82 stattgefunden haben, in Folge welcher Herzog Johann der Altere Jägerndorf und Loslau erhielt, dem Jüngeren, Herzog Wenzel, aber Ribnik, Pless und Sohrau zufiel. Der Letztere zeigt ganz besonders die Entartung der letzten Přemyslidischen Herzoge. Er war ein Wüstling und Verschwender, der es durch sein eigenes Verschulden dahin brachte, im Kerker en- den zu müssen. Beide Herzoge scheinen eine Neigung für Polen gehabt zu ha- ben 1), die ihnen in dem um diese Zeit ausbrechenden Kampfe zwi- schen Georg von Podiebrad und Mathias von Ungarn verderblich wurde. Herzog Wenzel, der bei allen Nachbarn, selbst seinen Ver- wandten wegen seiner Wildheit verhasst war, scheint den Plan ge- habt zu haben, sein Ländchen den Polen in die Hände zu spielen 2). Als daher König Mathias befahl, den ihm feindlich gesinnten Her- zog zu bekriegen, fand Herzog Wenzel mehr Gegner, als er wohl vermuthet hatte. Herzog Přemko von Teschen, Viktorin von Münster- berg, und seine Verwandten Johann v. Ratibor wie Johann von Leob- schütz überfielen 1473 den Herzog und belagerten Ribnik s). Dieses wurde nach dreimonatlicher Belagerung genommen und nun Sohrau belagert. Da sah Herzog Wenzel ein, dass er seinen Gegnern nicht gewachsen sei und schloss durch Vermittlung des Jakob von Dubna, Kanzlers von Polen und Starosten von Krakau, am 6. Juni 1473 einen Waffenstillstand 4), dahin gehend, dass Sohrau einstweilen dem pol- nischen Kanzler, das eroberte Ribnik einem Dienstmanne Herzog Wenzels, Cropatsch, übergeben werden sollte 5). Würde aber Herzog Wenzel die Bedingungen des Waffenstillstandes nicht halten, müsse Sohrau den verbündeten Fürsten überlassen werden. Man sieht, nur das Dazwischentreten Polens, das seinen Anhänger nicht wollte fal- len lassen, rettete diesmal Herzog Wenzel vom Verderben. Allein er 1) Wenzel begleitete den König Wladislaw von Krakau nach Prag 1471. Dlugoss lib. XIII. Palacky V, 1. p. 47. 2) So hatte 1443 H. Wenzel von Teschen Siewierz an den Bischof von Krakau ver- kauft. Vgl. Biermann, Gesch. v. Teschen p. 163. 3) Dlugoss lib. XIII., der darüber schr ausführlich berichtet, nennt als H. Wenzels Gegner noch Nikolaus v. Oppeln, Bischof Rudolf v. Breslau u. A.; die oben er- wähnten erscheinen urkundlich. 4) Cod. dipl. Sil. VI. Nr. 292. 5) Dlugoss lib. XIII. a. a. 1473.
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83 war durch die Gefahr nicht klüger geworden und scheint seine bis- herigen Raubzüge auch jetzt fortgesetzt zu haben. Besonders er- bittert war gegen ihn Herzog Heinrich von Kosel-Münsterberg; als Wenzel seine Raubzüge nicht einstellte, griff Herzog Heinrich zu den Waffen und belagerte Pless 1474. Wenzel wandte sich merkwür- digerweise an König Mathias, der damals nach der vergeblichen Un- terhandlung in Troppau (1473) zum Kriege gegen Kasimir von Po- len und Wladislaw von Böhmen rüstete. Er befahl dem Hauptmanne von Oberschlesien, Johann Bielik von Kornitz 1), dem Herzog Wenzel beizustehen. Indess aber reute es letzteren, sich auf die Seite des Mathias gestellt zu haben — er floh nach Auschwitz zu seinem Freunde Jakob von Dubna. Als Johann Bielik kam und das treu- lose Spiel Herzog Wenzels sah, belagerte er Pless und nahm es ein. Bei dieser Gelegenheit wahrscheinlich oder bald darauf wurde Herzog Wenzel gefangen und nach Glatz gebracht, wo er 1479 starb 2) Seine Länder wurden zersplittert, Sohrau brachte Herzog Johann der Jüngere von Ratibor an sich, indem er es für 1400 Dukaten von Jakob von Dubna, dem es verpfändet war, auslöste 3). Pless aber fiel an Herzog Heinrich und kam später in den Besitz der Herzoge von Teschen 4). Ob Herzog Wenzel vermählt gewesen, ist unbekannt, Er- ben hinterliess er nicht. Indessen war auch sein Bruder, Johann der Altere, von einem gleichen Schicksale ereilt worden. Auch er wollte sich dem strengen Regimente des ungarischen Königs nicht fügen und wurde von die- sem am 30. August 1474 seines Herzogthums beraubt. König Ma- thias rückte nämlich Anfangs August 1474 von Mähren her nach Schlesien, zerstörte die Raubschlösser des Sigmund Stosch und Georgs von Olbersdorf und kam endlich vor Jägerndorf. Herzog Jo- hann musste Jägerndorf, Freudenthal, Lobenstein und Bauerwitz 1) Dies ist wohl der Jacobus Bielik Slesita des Dlugoss lib. XIII. a. a. 1474. 2) Nach Dlugoss lib. XIII. — Sein Todesjahr 1479 gibt Hessus und Henel bei Som- mersberg I. 764. — Leider ist das Datum in der Ratiborer Chronik (Zeitschrift IV. 123) nicht vollständig angegeben. 3) Post cuius mortem acquisivit Zar princeps Johannes Ratiboriensis datis XIV cen- tenis aureorum domino Jacobo Dubensky, cui prefatus dux invadiaverat. Ratiborer Chronik a. a. O. — Das Recht, das Wenzels Schwester Machna darauf hatte, über- trug sie 1482 ehenfalls auf H. Johann von Ratibor. Cod. dipl. Sil. VI. Nr. 342. 4) Ratib. Chronik a. a. O. Vgl. Biermann, Gesch. v. Teschen p. 185. 6 *
83 war durch die Gefahr nicht klüger geworden und scheint seine bis- herigen Raubzüge auch jetzt fortgesetzt zu haben. Besonders er- bittert war gegen ihn Herzog Heinrich von Kosel-Münsterberg; als Wenzel seine Raubzüge nicht einstellte, griff Herzog Heinrich zu den Waffen und belagerte Pless 1474. Wenzel wandte sich merkwür- digerweise an König Mathias, der damals nach der vergeblichen Un- terhandlung in Troppau (1473) zum Kriege gegen Kasimir von Po- len und Wladislaw von Böhmen rüstete. Er befahl dem Hauptmanne von Oberschlesien, Johann Bielik von Kornitz 1), dem Herzog Wenzel beizustehen. Indess aber reute es letzteren, sich auf die Seite des Mathias gestellt zu haben — er floh nach Auschwitz zu seinem Freunde Jakob von Dubna. Als Johann Bielik kam und das treu- lose Spiel Herzog Wenzels sah, belagerte er Pless und nahm es ein. Bei dieser Gelegenheit wahrscheinlich oder bald darauf wurde Herzog Wenzel gefangen und nach Glatz gebracht, wo er 1479 starb 2) Seine Länder wurden zersplittert, Sohrau brachte Herzog Johann der Jüngere von Ratibor an sich, indem er es für 1400 Dukaten von Jakob von Dubna, dem es verpfändet war, auslöste 3). Pless aber fiel an Herzog Heinrich und kam später in den Besitz der Herzoge von Teschen 4). Ob Herzog Wenzel vermählt gewesen, ist unbekannt, Er- ben hinterliess er nicht. Indessen war auch sein Bruder, Johann der Altere, von einem gleichen Schicksale ereilt worden. Auch er wollte sich dem strengen Regimente des ungarischen Königs nicht fügen und wurde von die- sem am 30. August 1474 seines Herzogthums beraubt. König Ma- thias rückte nämlich Anfangs August 1474 von Mähren her nach Schlesien, zerstörte die Raubschlösser des Sigmund Stosch und Georgs von Olbersdorf und kam endlich vor Jägerndorf. Herzog Jo- hann musste Jägerndorf, Freudenthal, Lobenstein und Bauerwitz 1) Dies ist wohl der Jacobus Bielik Slesita des Dlugoss lib. XIII. a. a. 1474. 2) Nach Dlugoss lib. XIII. — Sein Todesjahr 1479 gibt Hessus und Henel bei Som- mersberg I. 764. — Leider ist das Datum in der Ratiborer Chronik (Zeitschrift IV. 123) nicht vollständig angegeben. 3) Post cuius mortem acquisivit Zar princeps Johannes Ratiboriensis datis XIV cen- tenis aureorum domino Jacobo Dubensky, cui prefatus dux invadiaverat. Ratiborer Chronik a. a. O. — Das Recht, das Wenzels Schwester Machna darauf hatte, über- trug sie 1482 ehenfalls auf H. Johann von Ratibor. Cod. dipl. Sil. VI. Nr. 342. 4) Ratib. Chronik a. a. O. Vgl. Biermann, Gesch. v. Teschen p. 185. 6 *
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84 herausgeben. Nur Loslau behielt der so streng bestrafte Herzog, der dort, gleichsam internirt, 1483 starb 1). Er wurde im Kloster der Dominikanerinnen zu Ratibor, der Grabstätte seiner Ahnen, begraben, Loslau aber fiel nach seinem Tode an den König 2). Auf so klägliche Weise endete der eine Zweig der Ratibor- Jägerndorfer Linie in seinen letzten männlichen Gliedern. Herzogin Barbara. 1490—1510. Jägerndorf nebst den andern dazu gehörigen Besitzungen fiel nun an den König und stand unter der Verwaltung seines Haupt- mannes in Oberschlesien, Johann Bielik von Kornitz. Die Stadt Jägerndorf erfreute sich mehrerer Privilegien, die sie vom Könige Mathias erhielt und die seine Herrschaft über Jägern- dorf bezeugen 3). Es scheint aber, dass der König der Schwester des letzten Herzogs Johann des Alteren, Barbara, versprach, dass nach seinem Tode Jägerndorf an sie fallen solle. Dies erhellt aus der Ur- kunde, die Barbara mit ihrem Gemahle Herzog Johann von Auschwitz 1491 am 12. August den Jägerndorfer Bürgern ausstellte, worin es heisst, dass nach dem Abgange seiner königlichen Majestät das Land gemäss dem Versprechen derselben an sie fallen solle. Nun nachdem König Mathias (6. April 1490) gestorben sei, hätten ihnen die Bür- ger Jägerndorfs sofort das Schloss übergeben und sie als ihre rechten Herren anerkannt ; in Folge dessen bestätigen nun beide der Stadt alle Privilegien und Rechte 4). 1) Vgl. die Ratiborer Chronik (Zeitsch. IV. 123), Eschenloer (Kunisch II. 302), Pa- lacky V. 1. p. 107. Die Ubergabsurkunde vom 30. Aug. 1474 ist abgedruckt in Palackys Archiv česky IV. 338. Dass Johann noch den Olmützer Vertrag vom 12. Aug. 1479 unterzeichnete (Arch. česky V. 387), ist nach seiner Unterwerfung ohne Bedeutung. 2). Ratib. Chronik a. a. O. zum Jahre 1483. 3) Mathias bestätigt ddo. Korneuburg 8. Jänner 1478 die Stadtprivilegien und ver- leiht der Stadt das Recht mit rothem Wachse siegeln zu dürfen (aus einer Privi- legienbestätigung von 1608 im Tropp. Landesarchive). — 1485, 21. März, Hain- burg, verordnet der König, dass, wenn Jemand ohne Testament stürbe, dessen Habe der Stadt anheimfalle (ibidem). 4) Deutsche Copie in Tillers Nachlass : nachdeme der allerdurchleuchtigste fürst und herr, herr Mathias könig zu Hungarn löblicher gedechtnuss dem durchleuchtigen
84 herausgeben. Nur Loslau behielt der so streng bestrafte Herzog, der dort, gleichsam internirt, 1483 starb 1). Er wurde im Kloster der Dominikanerinnen zu Ratibor, der Grabstätte seiner Ahnen, begraben, Loslau aber fiel nach seinem Tode an den König 2). Auf so klägliche Weise endete der eine Zweig der Ratibor- Jägerndorfer Linie in seinen letzten männlichen Gliedern. Herzogin Barbara. 1490—1510. Jägerndorf nebst den andern dazu gehörigen Besitzungen fiel nun an den König und stand unter der Verwaltung seines Haupt- mannes in Oberschlesien, Johann Bielik von Kornitz. Die Stadt Jägerndorf erfreute sich mehrerer Privilegien, die sie vom Könige Mathias erhielt und die seine Herrschaft über Jägern- dorf bezeugen 3). Es scheint aber, dass der König der Schwester des letzten Herzogs Johann des Alteren, Barbara, versprach, dass nach seinem Tode Jägerndorf an sie fallen solle. Dies erhellt aus der Ur- kunde, die Barbara mit ihrem Gemahle Herzog Johann von Auschwitz 1491 am 12. August den Jägerndorfer Bürgern ausstellte, worin es heisst, dass nach dem Abgange seiner königlichen Majestät das Land gemäss dem Versprechen derselben an sie fallen solle. Nun nachdem König Mathias (6. April 1490) gestorben sei, hätten ihnen die Bür- ger Jägerndorfs sofort das Schloss übergeben und sie als ihre rechten Herren anerkannt ; in Folge dessen bestätigen nun beide der Stadt alle Privilegien und Rechte 4). 1) Vgl. die Ratiborer Chronik (Zeitsch. IV. 123), Eschenloer (Kunisch II. 302), Pa- lacky V. 1. p. 107. Die Ubergabsurkunde vom 30. Aug. 1474 ist abgedruckt in Palackys Archiv česky IV. 338. Dass Johann noch den Olmützer Vertrag vom 12. Aug. 1479 unterzeichnete (Arch. česky V. 387), ist nach seiner Unterwerfung ohne Bedeutung. 2). Ratib. Chronik a. a. O. zum Jahre 1483. 3) Mathias bestätigt ddo. Korneuburg 8. Jänner 1478 die Stadtprivilegien und ver- leiht der Stadt das Recht mit rothem Wachse siegeln zu dürfen (aus einer Privi- legienbestätigung von 1608 im Tropp. Landesarchive). — 1485, 21. März, Hain- burg, verordnet der König, dass, wenn Jemand ohne Testament stürbe, dessen Habe der Stadt anheimfalle (ibidem). 4) Deutsche Copie in Tillers Nachlass : nachdeme der allerdurchleuchtigste fürst und herr, herr Mathias könig zu Hungarn löblicher gedechtnuss dem durchleuchtigen
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85 Diese Barbara war wahrscheinlich die altere Tochter Herzog Nikolaus' und hatte circa 1480 den Herzog Johann von Auschwitz und Gleiwitz geheirathet 1), der nun durch seine Gemahlin Herr von Jägerndorf wurde. Mit diesen Vorgängen war aber König Wladislaw, der Nachfol- ger des Mathias, durchaus nicht einverstanden. Er sah Jägerndorf als heimgefallenes Lehen an — weil der männliche Stamm aus- gestorben sei — und belehnte endlich 1493 am 3. October seinen Kanzler und Rath, Johann von Schellenberg, mit Jägerndorf und Czwilin (Lobenstein) 2). Allein wie so viele Befehle und Verfügungen dieses schwachen Königs war auch diese Belehnung ohne Folgen; Barbara und ihr Gemahl blieben ruhig in dem Besitze des dem Kanzler verliehenen Landes 3). Die Sachlage änderte sich auch nicht, als Herzog Johann circa 1496 starb 4), vielmehr regierte nun Barbara allein ; sie, die schwache Frau, konnte dem Könige von Böhmen und Ungarn trotzen bis 1498; erst am Neujahrstage dieses Jahres erklärte sie, sie wolle König Wladislaus als ihren Herrn anerkennen und ihm huldigen 5). Nun war sie erst die rechtmässige Besitzerin des Landes, und daher fürsten Johannsen hertzogen zu Troppau, Rattibor und Jägerndorf guter gedenk- nuss, unsern lieben schwager und bruder, als derselbige mit ettlich seinen feind- ten zu thun gehabt hat, in stehenden hanndlungen die stadt Jägerndorf, unser von recht und billigkeit wegen zustehende erbschaft, erobert und eingenohmen, auch uns als rechte erben, damit wir desto gewisser und eigentlicher nach ihrer königlichen Majestät tödtlichem abgang, solcher unser anwartenden erbschaft und gerechtigkeit desto gewisser seyn sollen, allergnädigste versiche- rungen gethan .... . 1) 1483 wird sie und ihr Gemal das erstemal urkundlich genannt. Cod. dipl. Sil. VI. 350. 2) Actenmässige ete. Gegeninformation Nr. 3. 3) Dies beweisen die Urkunden Barbaras aus jener Zeit vom 28. Oct. 1495 (Cod. dipl. Sil. VI. Nr. 425) ; am 18. Sept. 1495 gibt sie und ihr Gemahl das Dorf Kobile dem Burian von Kobile. Jägernd. Landtafel I. f. 34. 4) Nicht 1498, wie Biermann, Gesch. von Teschen (Stammtafel) angibt, da Barbara am 21. Febr. 1497 von ihm als bereits verstorben spricht. (Cod. dipl. Sil. vI. 430.) 5) Sommersherg I. 1062.
85 Diese Barbara war wahrscheinlich die altere Tochter Herzog Nikolaus' und hatte circa 1480 den Herzog Johann von Auschwitz und Gleiwitz geheirathet 1), der nun durch seine Gemahlin Herr von Jägerndorf wurde. Mit diesen Vorgängen war aber König Wladislaw, der Nachfol- ger des Mathias, durchaus nicht einverstanden. Er sah Jägerndorf als heimgefallenes Lehen an — weil der männliche Stamm aus- gestorben sei — und belehnte endlich 1493 am 3. October seinen Kanzler und Rath, Johann von Schellenberg, mit Jägerndorf und Czwilin (Lobenstein) 2). Allein wie so viele Befehle und Verfügungen dieses schwachen Königs war auch diese Belehnung ohne Folgen; Barbara und ihr Gemahl blieben ruhig in dem Besitze des dem Kanzler verliehenen Landes 3). Die Sachlage änderte sich auch nicht, als Herzog Johann circa 1496 starb 4), vielmehr regierte nun Barbara allein ; sie, die schwache Frau, konnte dem Könige von Böhmen und Ungarn trotzen bis 1498; erst am Neujahrstage dieses Jahres erklärte sie, sie wolle König Wladislaus als ihren Herrn anerkennen und ihm huldigen 5). Nun war sie erst die rechtmässige Besitzerin des Landes, und daher fürsten Johannsen hertzogen zu Troppau, Rattibor und Jägerndorf guter gedenk- nuss, unsern lieben schwager und bruder, als derselbige mit ettlich seinen feind- ten zu thun gehabt hat, in stehenden hanndlungen die stadt Jägerndorf, unser von recht und billigkeit wegen zustehende erbschaft, erobert und eingenohmen, auch uns als rechte erben, damit wir desto gewisser und eigentlicher nach ihrer königlichen Majestät tödtlichem abgang, solcher unser anwartenden erbschaft und gerechtigkeit desto gewisser seyn sollen, allergnädigste versiche- rungen gethan .... . 1) 1483 wird sie und ihr Gemal das erstemal urkundlich genannt. Cod. dipl. Sil. VI. 350. 2) Actenmässige ete. Gegeninformation Nr. 3. 3) Dies beweisen die Urkunden Barbaras aus jener Zeit vom 28. Oct. 1495 (Cod. dipl. Sil. VI. Nr. 425) ; am 18. Sept. 1495 gibt sie und ihr Gemahl das Dorf Kobile dem Burian von Kobile. Jägernd. Landtafel I. f. 34. 4) Nicht 1498, wie Biermann, Gesch. von Teschen (Stammtafel) angibt, da Barbara am 21. Febr. 1497 von ihm als bereits verstorben spricht. (Cod. dipl. Sil. vI. 430.) 5) Sommersherg I. 1062.
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86 mag es kommen, dass sie jetzt erst die Privilegien der Stände bestä- tigte am 8. März 1498 1). Die Ubereinkunft mit König Wladislaw ist uns unbekannt — es scheint aber, dass dieselbe in dem Plane lag, den Sohn Johanns von Schellenberg, Georg, mit der Tochter der Herzogin, deren Name uns unbekannt ist, zu verehelichen. Zu dieser Annahme berechtigen zwei Umstände : einmal eine Ur- kunde Barbaras vom 9. März 1498, in welcher sie erklärt, dass die Stände von Jägerndorf verpflichtet seien beizusteuern, wenn sie eine Tochter verheirathen würde, und zwar von jedem Lahn im Flachlande mit 16 Groschen und von jedem Lahn im Gebirge mit 8 Groschen. Da sie aber in bedrängter Lage sei, verlange sie von jedem Lahn im Flachlande ein halbes Schock und von dem im Gebirge 16 Groschen und verspreche zugleich, dass dies ihren Privilegien nicht schaden und kein Präjudiz für die Zukunft sein solle 2). Daraus geht denn doch unstreitig hervor, dass Herzogin Bar- bara Töchter hatte und eine derselben um diese Zeit heirathete. Ein zweiter Beweggrund zu dieser Annahme ist, dass König Wladislaw 1506 von Georg von Schellenberg sagt, er habe sich mit den Herzogen von Troppau und Ratibor versippt, indem er deren Schwestertochter geheirathet habe 3). Dies ist aber nur möglich, wenn er eine Tochter Barbaras, der Schwester der letzten Herzoge von Jägerndorf, heirathete. Wir besitzen aber überdies die ausdrückliche Erklärung, dass Georg von Schellenberg der Eidam der Herzogin Barbara ge- wesen 4). Wann die Verehelichung ihrer Tochter mit Georg stattfand, wissen wir nicht, wohl nach 1498. Dadurch aber war sowohl das Recht der Herzogin als das der Schellenberge gewahrt. 1) Orig. auf Perg. im Tropp. Landesarchiv. 2) Ddo. Krnowie, w patek przed nedieli genz slowe Reminiscere. Orig. auf Perg. im Tropp. Landesarchiv. 3) Sommersberg 1. 1040. 4) In der Urkunde Kasimirs von Teschen hinsichtlich des Streites um Bauerwitz vom 27. April 1510 (Cod. dipl. Sil. II. p. 218): dieweil dan die obgemelte furstin fraw Barbara vnd her George ir aydem etc.
86 mag es kommen, dass sie jetzt erst die Privilegien der Stände bestä- tigte am 8. März 1498 1). Die Ubereinkunft mit König Wladislaw ist uns unbekannt — es scheint aber, dass dieselbe in dem Plane lag, den Sohn Johanns von Schellenberg, Georg, mit der Tochter der Herzogin, deren Name uns unbekannt ist, zu verehelichen. Zu dieser Annahme berechtigen zwei Umstände : einmal eine Ur- kunde Barbaras vom 9. März 1498, in welcher sie erklärt, dass die Stände von Jägerndorf verpflichtet seien beizusteuern, wenn sie eine Tochter verheirathen würde, und zwar von jedem Lahn im Flachlande mit 16 Groschen und von jedem Lahn im Gebirge mit 8 Groschen. Da sie aber in bedrängter Lage sei, verlange sie von jedem Lahn im Flachlande ein halbes Schock und von dem im Gebirge 16 Groschen und verspreche zugleich, dass dies ihren Privilegien nicht schaden und kein Präjudiz für die Zukunft sein solle 2). Daraus geht denn doch unstreitig hervor, dass Herzogin Bar- bara Töchter hatte und eine derselben um diese Zeit heirathete. Ein zweiter Beweggrund zu dieser Annahme ist, dass König Wladislaw 1506 von Georg von Schellenberg sagt, er habe sich mit den Herzogen von Troppau und Ratibor versippt, indem er deren Schwestertochter geheirathet habe 3). Dies ist aber nur möglich, wenn er eine Tochter Barbaras, der Schwester der letzten Herzoge von Jägerndorf, heirathete. Wir besitzen aber überdies die ausdrückliche Erklärung, dass Georg von Schellenberg der Eidam der Herzogin Barbara ge- wesen 4). Wann die Verehelichung ihrer Tochter mit Georg stattfand, wissen wir nicht, wohl nach 1498. Dadurch aber war sowohl das Recht der Herzogin als das der Schellenberge gewahrt. 1) Orig. auf Perg. im Tropp. Landesarchiv. 2) Ddo. Krnowie, w patek przed nedieli genz slowe Reminiscere. Orig. auf Perg. im Tropp. Landesarchiv. 3) Sommersberg 1. 1040. 4) In der Urkunde Kasimirs von Teschen hinsichtlich des Streites um Bauerwitz vom 27. April 1510 (Cod. dipl. Sil. II. p. 218): dieweil dan die obgemelte furstin fraw Barbara vnd her George ir aydem etc.
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87 Barbara und Georg von Schellenberg theilten sich nun in die Regierung des Landes; erstere lebte noch bis 1510 1) — aus spä- terer Zeit ist uns keine Notiz bekannt. Die Geschichte Jägerndorfs unter den Schellenbergen liegt aber bereits ausserhalb der Grenzen unserer Arbeit. Die Ratiborer Linie. Herzog Wenzel. 1437—1456. Herzog Wenzel, der Bruder des Nikolaus, hatte bei der Thei- lung vom 15. October 1437 Ratibor erhalten. Gleich nachdem er die Regierung übernommen, hatte er die Last seiner Würde zu fühlen. Der gegen Albrecht von Österreich zum Gegenkönig aufge- stellte Kasimir von Polen fiel in Schlesien ein und verwüstete Ende October 1438 das Herzogthum Ratibor. Es scheint daher Wla- dislaus von Polen und Kasimir den zweimaligen Versicherungen Herzog Wenzels, dass er Kasimir als König von Böhmen anerkennen werde, sobald dieser gekrönt sei2), nicht recht getraut zu haben; es ist sonst nicht recht erklärlich, wesshalb die Polen Herzog Wen- zel so feindlich behandelten. Die weitere Geschichte, insoweit sie hier in Betracht kömmt, ist bereits bei der Geschichte der Jägerndorfer Linie erzählt worden. Wir wissen schon, dass er nach dem Tode seines Bruders 1452 Jägerndorf in Besitz nahm und die Witwe desselben auch aus Pless und Ribnik verdrängte. Zu diesen Zügen, die zu dem Schlusse auf Habsucht und Ge- waltthätigkeit berechtigen, stimmt auch, was von Herzog Wenzel zum Jahre 1448 gemeldet wird: er nahm alle Bürger seiner Stadt Ratibor mit wenigen Ausnahmen auf dem Schlosse daselbst gefangen 1) Vgl. die vorangehende Anmerkung. Da ihr Name in dem Münzvertrage von 1511, 15. April (Cod. dipl. Sil. VI. Nr. 475) nicht mehr erscheint, wohl aber Georg von Schellenberg, so dürfte ihr Tod doch in das Jahr 1510 zu setzen sein. 2) Die erste Urkunde stellt Wenzel aus am 6. October 1438 im Vereine mit den Her- zogen von Oppeln und Boleslaus von Glogau in campo ante Strelcze (Strehlitz) (Dogiel. Cod. dipl. Pol. I. 8) ; die zweite allein am 18. Octob. zu Ratibor (Som- mersberg I. 1010). — Dass Ratibor verwüstet wurde, berichtet die Ratiborer Chro- nik, Zeitschrift des Vereins IV. 116.
87 Barbara und Georg von Schellenberg theilten sich nun in die Regierung des Landes; erstere lebte noch bis 1510 1) — aus spä- terer Zeit ist uns keine Notiz bekannt. Die Geschichte Jägerndorfs unter den Schellenbergen liegt aber bereits ausserhalb der Grenzen unserer Arbeit. Die Ratiborer Linie. Herzog Wenzel. 1437—1456. Herzog Wenzel, der Bruder des Nikolaus, hatte bei der Thei- lung vom 15. October 1437 Ratibor erhalten. Gleich nachdem er die Regierung übernommen, hatte er die Last seiner Würde zu fühlen. Der gegen Albrecht von Österreich zum Gegenkönig aufge- stellte Kasimir von Polen fiel in Schlesien ein und verwüstete Ende October 1438 das Herzogthum Ratibor. Es scheint daher Wla- dislaus von Polen und Kasimir den zweimaligen Versicherungen Herzog Wenzels, dass er Kasimir als König von Böhmen anerkennen werde, sobald dieser gekrönt sei2), nicht recht getraut zu haben; es ist sonst nicht recht erklärlich, wesshalb die Polen Herzog Wen- zel so feindlich behandelten. Die weitere Geschichte, insoweit sie hier in Betracht kömmt, ist bereits bei der Geschichte der Jägerndorfer Linie erzählt worden. Wir wissen schon, dass er nach dem Tode seines Bruders 1452 Jägerndorf in Besitz nahm und die Witwe desselben auch aus Pless und Ribnik verdrängte. Zu diesen Zügen, die zu dem Schlusse auf Habsucht und Ge- waltthätigkeit berechtigen, stimmt auch, was von Herzog Wenzel zum Jahre 1448 gemeldet wird: er nahm alle Bürger seiner Stadt Ratibor mit wenigen Ausnahmen auf dem Schlosse daselbst gefangen 1) Vgl. die vorangehende Anmerkung. Da ihr Name in dem Münzvertrage von 1511, 15. April (Cod. dipl. Sil. VI. Nr. 475) nicht mehr erscheint, wohl aber Georg von Schellenberg, so dürfte ihr Tod doch in das Jahr 1510 zu setzen sein. 2) Die erste Urkunde stellt Wenzel aus am 6. October 1438 im Vereine mit den Her- zogen von Oppeln und Boleslaus von Glogau in campo ante Strelcze (Strehlitz) (Dogiel. Cod. dipl. Pol. I. 8) ; die zweite allein am 18. Octob. zu Ratibor (Som- mersberg I. 1010). — Dass Ratibor verwüstet wurde, berichtet die Ratiborer Chro- nik, Zeitschrift des Vereins IV. 116.
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88 und gab sie nur gegen ein willkürlich geschätztes Lösegeld frei 1) — ein Stück mittelalterlicher Finanzkunst. Herzog Wenzel starb 1456 am 29. October 2) und wurde bei den Dominikanerinnen in Ratibor beigesetzt. Er war vermählt mit Margarethe von Schamotuli, der Tochter Dobrogosts von Schamo- tuli s), der Witwe Herzog Kasimirs von Masowien, die er 1445 ehe- lichte. Als Witthum verschrieb ihr Herzog Wenzel Schloss und Stadt Ratibor und einige Besitzungen des dortigen Jungfrauen- stiftes 4). Bei seinem Tode hinterliess er ausser seiner Gemahlin, die erst am 5. November 1464 starb 5), einen Sohn Johann, genannt der Jüngere zum Unterschiede von seinem gleichnamigen Vetter in Jägerndorf, und drei Töchter : Katharina, später vermählt mit Wla- dislaus von Domoborz, Kastellan von Nakel, Helena, die Gemahlin Johanns von Ostrorog, Kastellan von Miedzirczecz. und Anna, Aebtis- sin in Trebnitz, die 1478 alle noch als lebend erwähnt werden 6). Herzog Johann der Jüngere. 1456—1493. Herzog Johann war bei dem Tode des Vaters jedesfalls noch unmündig, da seine Mutter Margarethe jetzt die Regierung über- nahm, die sie auch bis zu ihrem Tode behalten zu haben scheint. Vielleicht in Folge der Einwirkung seiner Mutter hatte auch Herzog Johann eine Neigung zu Polen, die ihm gleich seinem Vetter Wenzel von Ribnik gefährlich sein konnte. Kurz nach dem Tode sei- ner Mutter am 9. Mai 1465 finden wir ihn in Krakau bei der Taufe der Prinzessin Elisabeth 7); Herzog Johann begleitet später 1471 den 1) Ratiborer Chronik. Zeitschrift IV. 118. 2) Ibid. — Dlugoss lib. XIII. gibt den 31. Oct. 1457 an, dies ist unrichtig, da sein Sohn schon am 4. März desselben Jahres eine Urkunde ausstellt. Vgl. Weltzel, Ratibor p. 99. 3) Ihr Bruder ist Petrus von Schamotuli, Kastellan von Posen und Capitän von Gross- polen. Cod. dipl. Sil. H. p. XXIV. 4) Ihidem. 5) So Dlugoss lib. XIII. zum genannten Jahre. 6) Cod. dipl. Sil. VI. Nr. 306. Es ist daher die Angabe Sommersbergs l. 763, dass Anna am 7. Dec. 1469 gestorben sei, irrig. 7) Dlugoss lib. XIII. a. a. 1465.
88 und gab sie nur gegen ein willkürlich geschätztes Lösegeld frei 1) — ein Stück mittelalterlicher Finanzkunst. Herzog Wenzel starb 1456 am 29. October 2) und wurde bei den Dominikanerinnen in Ratibor beigesetzt. Er war vermählt mit Margarethe von Schamotuli, der Tochter Dobrogosts von Schamo- tuli s), der Witwe Herzog Kasimirs von Masowien, die er 1445 ehe- lichte. Als Witthum verschrieb ihr Herzog Wenzel Schloss und Stadt Ratibor und einige Besitzungen des dortigen Jungfrauen- stiftes 4). Bei seinem Tode hinterliess er ausser seiner Gemahlin, die erst am 5. November 1464 starb 5), einen Sohn Johann, genannt der Jüngere zum Unterschiede von seinem gleichnamigen Vetter in Jägerndorf, und drei Töchter : Katharina, später vermählt mit Wla- dislaus von Domoborz, Kastellan von Nakel, Helena, die Gemahlin Johanns von Ostrorog, Kastellan von Miedzirczecz. und Anna, Aebtis- sin in Trebnitz, die 1478 alle noch als lebend erwähnt werden 6). Herzog Johann der Jüngere. 1456—1493. Herzog Johann war bei dem Tode des Vaters jedesfalls noch unmündig, da seine Mutter Margarethe jetzt die Regierung über- nahm, die sie auch bis zu ihrem Tode behalten zu haben scheint. Vielleicht in Folge der Einwirkung seiner Mutter hatte auch Herzog Johann eine Neigung zu Polen, die ihm gleich seinem Vetter Wenzel von Ribnik gefährlich sein konnte. Kurz nach dem Tode sei- ner Mutter am 9. Mai 1465 finden wir ihn in Krakau bei der Taufe der Prinzessin Elisabeth 7); Herzog Johann begleitet später 1471 den 1) Ratiborer Chronik. Zeitschrift IV. 118. 2) Ibid. — Dlugoss lib. XIII. gibt den 31. Oct. 1457 an, dies ist unrichtig, da sein Sohn schon am 4. März desselben Jahres eine Urkunde ausstellt. Vgl. Weltzel, Ratibor p. 99. 3) Ihr Bruder ist Petrus von Schamotuli, Kastellan von Posen und Capitän von Gross- polen. Cod. dipl. Sil. H. p. XXIV. 4) Ihidem. 5) So Dlugoss lib. XIII. zum genannten Jahre. 6) Cod. dipl. Sil. VI. Nr. 306. Es ist daher die Angabe Sommersbergs l. 763, dass Anna am 7. Dec. 1469 gestorben sei, irrig. 7) Dlugoss lib. XIII. a. a. 1465.
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89 König Wladislaw von Krakau nach Prag, wo er dessen Krönung bei- wohnte 1) ; im Jahre 1474 nimmt dagegen Wladislaw bei dem Ver- trage mit Mathias von Ungarn unsern Herzog in den Friedenstractat auf 2) — alles Anzeichen, dass Herzog Johann gleich den meisten oberschlesischen Fürsten auf Polens Seite stand. Dass er 1473 gegen seinen Vetter Wenzel von Ribnik kämpfte, wie oben berichtet wurde, kann durch persönliche Verhältnisse er- klärt werden; es lag eben in aller Interesse, einen Störefried wie Wenzel unschädlich zu machen. Sicher ist, dass Herzog Johann noch 1474 auf Seite Wladislaws stand, wobei es nur auffällig ist, dass der Herzog der Rache des ungarischen Königs entging, der gerade in diesem Jahre seine Verwandten so tief demüthigte. Wir sind dar- über allerdings nicht unterrichtet, allein es scheint, dass auch un- serem Herzoge etwas Ahnliches in Aussicht stand ; ich schliesse dies aus der Urkunde vom 1. Februar 1475, vermöge welcher Herzog Victorin von Troppau und Herzog Heinrich von Münsterberg und Kosel die Mannen, Landleute und Bürger des Herzogthums Ratibor von der Huldigung, die diese ihnen in Folge eines Vertrages mit Herzog Johann geleistet hatten, lösen, da dieser nicht zu Stande gekom- men sei 3). Daraus erhellt so viel, dass Herzog Johann sein Land den Söh- nen Poděbrads, die damals auf Seite des Mathias standen, abtreten wollte — vielleicht um dem Zorne des Königs zu entgehen. Durch wessen Vermittlung und auf welche Art die Aussöhnung mit Mathias erfolgte, ist unbekannt. Von jetzt an aber hält es Herzog Johann mit dem ungarischen Könige, er befindet sich in der Gesandtschaft des- selben, die des Königs Braut Beatrix von Neapel abholt 4), und unter- schreibt 1479 den Olmützer Vertrag 5). Von Bedeutung für die Zukunft aber war die Heirath Herzog Johanns — er ehelichte Magdalena, die Tochter Herzog Nikolaus' von Oppeln, 1478 — durch den bei dieser Gelegenheit abgeschlossenen Erbschaftsvertrag. Ausser den 5000 Gulden Mitgift erhielt nämlich 1) Ratiborer Chronik, Zeitschrift IV. 122. Dlugoss ibid. — Vgl. Palacky V. 1. p. 47. 2) Palacky a. a. O. p. 125. 3) Cod. dipl. Sil. VI. Nr. 298. 4) Weltzel, Gesch. v. Ratibor p. 103. 5) Palacky, Archiv česky V, 387.
89 König Wladislaw von Krakau nach Prag, wo er dessen Krönung bei- wohnte 1) ; im Jahre 1474 nimmt dagegen Wladislaw bei dem Ver- trage mit Mathias von Ungarn unsern Herzog in den Friedenstractat auf 2) — alles Anzeichen, dass Herzog Johann gleich den meisten oberschlesischen Fürsten auf Polens Seite stand. Dass er 1473 gegen seinen Vetter Wenzel von Ribnik kämpfte, wie oben berichtet wurde, kann durch persönliche Verhältnisse er- klärt werden; es lag eben in aller Interesse, einen Störefried wie Wenzel unschädlich zu machen. Sicher ist, dass Herzog Johann noch 1474 auf Seite Wladislaws stand, wobei es nur auffällig ist, dass der Herzog der Rache des ungarischen Königs entging, der gerade in diesem Jahre seine Verwandten so tief demüthigte. Wir sind dar- über allerdings nicht unterrichtet, allein es scheint, dass auch un- serem Herzoge etwas Ahnliches in Aussicht stand ; ich schliesse dies aus der Urkunde vom 1. Februar 1475, vermöge welcher Herzog Victorin von Troppau und Herzog Heinrich von Münsterberg und Kosel die Mannen, Landleute und Bürger des Herzogthums Ratibor von der Huldigung, die diese ihnen in Folge eines Vertrages mit Herzog Johann geleistet hatten, lösen, da dieser nicht zu Stande gekom- men sei 3). Daraus erhellt so viel, dass Herzog Johann sein Land den Söh- nen Poděbrads, die damals auf Seite des Mathias standen, abtreten wollte — vielleicht um dem Zorne des Königs zu entgehen. Durch wessen Vermittlung und auf welche Art die Aussöhnung mit Mathias erfolgte, ist unbekannt. Von jetzt an aber hält es Herzog Johann mit dem ungarischen Könige, er befindet sich in der Gesandtschaft des- selben, die des Königs Braut Beatrix von Neapel abholt 4), und unter- schreibt 1479 den Olmützer Vertrag 5). Von Bedeutung für die Zukunft aber war die Heirath Herzog Johanns — er ehelichte Magdalena, die Tochter Herzog Nikolaus' von Oppeln, 1478 — durch den bei dieser Gelegenheit abgeschlossenen Erbschaftsvertrag. Ausser den 5000 Gulden Mitgift erhielt nämlich 1) Ratiborer Chronik, Zeitschrift IV. 122. Dlugoss ibid. — Vgl. Palacky V. 1. p. 47. 2) Palacky a. a. O. p. 125. 3) Cod. dipl. Sil. VI. Nr. 298. 4) Weltzel, Gesch. v. Ratibor p. 103. 5) Palacky, Archiv česky V, 387.
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90 Herzog Johann noch 2000 fl., wofür er versprach, dass im Falle seines kinderlosen Absterbens Ratibor an die Brüder seiner Gemah- lin, die Herzoge Johann und Nikolaus, fallen solle. Sollten aber diese ohne Erben abgehen, so solle Oppeln an Magdalena und ihre Nach- kommen fallen 1). In Folge dessen huldigten am 23. Februar 1479 die Herren und Edelleute des Fürstenthums Ratibor den beiden Opp- ler Herzogen 2). Von Magdalena hatte Herzog Johann, der im Jahre 1493 starb s), drei Söhne, Nikolaus, Johann und Valentin. Die letzten Przemysliden. 1493—1521. Beim Tode Herzog Johanns waren alle Söhne desselben noch unmündig, als Vormünderin finden wir bald darauf die Mutter Herzo- gin Magdalena, der ja vermöge des Heirathsvertrages von 1478 halb Ratibor als Leibgedinge zufiel 4). Sie führte die Vormundschaft bis zu ihrem Tode 1501, doch tritt schon 1496 Nikolaus der Erstgebo- rene 5) neben der Mutter auf 6). Mit ihren Brüdern in Oppeln finden wir Magdalena in einem steten aber eigenthümlichen Verkehr — sie entlehnt von ihnen Summe auf Summe, so 1494, 1496 und 1497, so dass dann der jüngste ihrer Söhne, Valentin, die respectable Summe von 10200 ung. Gulden den Herzogèn von Oppeln schuldete7). 4) 1) Cod. dipl. Sil VI. Nr. 306, bestätigt von Mathias am 11. Juli 1478, ibid. Nr. 311. 2) Ibid. Nr. 317. 3) Die letzte Urkunde desselben ist vom 18. Febr. 1493. Cod. dipl. Sil. II. 211. Dudiks Angabe p. 271, dass Johann um 1489 gestorhen sei, ist daher unrichtig. Am 27. Jänner 1494 wird schon der Vormund der Kinder erwähnt. Cod. dipl. Sil. VI. Nr. 415. Auffallend ist es, dass am 27. Jänner 1494 Johann Albert König von Polen als Vor- mund der Söhne Johanns erscheint (Cod. dipl. Sil. VI. Nr. 415). Magdalena tritt erst am 20. Mai d. J. als Vormünderin auf (ibid. Nr. 417). 5) So nennt er sich in der Urkunde vom 18. Juni 1496, in der er neben der Mutter erscheint (ibid. Nr. 426). 6) Magdalena muss zwischen dem 25. Fehr. und 16. Juli 1501 gestorben sein. In einer Urkunde vom 25. Febr. erscheint sie noch neben Nikolaus (Weltzel, Ratibor p. 106), am 16. Juli sprechen Nikolaus und Johann bereits von dem Tode ihrer Eltern (Cod. dipl. Sil. VI. Nr. 449). 7) Schuldschein Valentins vom 27. Jänner 1509 (Cod. dipl. Sil. VI. Nr. 467).
90 Herzog Johann noch 2000 fl., wofür er versprach, dass im Falle seines kinderlosen Absterbens Ratibor an die Brüder seiner Gemah- lin, die Herzoge Johann und Nikolaus, fallen solle. Sollten aber diese ohne Erben abgehen, so solle Oppeln an Magdalena und ihre Nach- kommen fallen 1). In Folge dessen huldigten am 23. Februar 1479 die Herren und Edelleute des Fürstenthums Ratibor den beiden Opp- ler Herzogen 2). Von Magdalena hatte Herzog Johann, der im Jahre 1493 starb s), drei Söhne, Nikolaus, Johann und Valentin. Die letzten Przemysliden. 1493—1521. Beim Tode Herzog Johanns waren alle Söhne desselben noch unmündig, als Vormünderin finden wir bald darauf die Mutter Herzo- gin Magdalena, der ja vermöge des Heirathsvertrages von 1478 halb Ratibor als Leibgedinge zufiel 4). Sie führte die Vormundschaft bis zu ihrem Tode 1501, doch tritt schon 1496 Nikolaus der Erstgebo- rene 5) neben der Mutter auf 6). Mit ihren Brüdern in Oppeln finden wir Magdalena in einem steten aber eigenthümlichen Verkehr — sie entlehnt von ihnen Summe auf Summe, so 1494, 1496 und 1497, so dass dann der jüngste ihrer Söhne, Valentin, die respectable Summe von 10200 ung. Gulden den Herzogèn von Oppeln schuldete7). 4) 1) Cod. dipl. Sil VI. Nr. 306, bestätigt von Mathias am 11. Juli 1478, ibid. Nr. 311. 2) Ibid. Nr. 317. 3) Die letzte Urkunde desselben ist vom 18. Febr. 1493. Cod. dipl. Sil. II. 211. Dudiks Angabe p. 271, dass Johann um 1489 gestorhen sei, ist daher unrichtig. Am 27. Jänner 1494 wird schon der Vormund der Kinder erwähnt. Cod. dipl. Sil. VI. Nr. 415. Auffallend ist es, dass am 27. Jänner 1494 Johann Albert König von Polen als Vor- mund der Söhne Johanns erscheint (Cod. dipl. Sil. VI. Nr. 415). Magdalena tritt erst am 20. Mai d. J. als Vormünderin auf (ibid. Nr. 417). 5) So nennt er sich in der Urkunde vom 18. Juni 1496, in der er neben der Mutter erscheint (ibid. Nr. 426). 6) Magdalena muss zwischen dem 25. Fehr. und 16. Juli 1501 gestorben sein. In einer Urkunde vom 25. Febr. erscheint sie noch neben Nikolaus (Weltzel, Ratibor p. 106), am 16. Juli sprechen Nikolaus und Johann bereits von dem Tode ihrer Eltern (Cod. dipl. Sil. VI. Nr. 449). 7) Schuldschein Valentins vom 27. Jänner 1509 (Cod. dipl. Sil. VI. Nr. 467).
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91 Nach dem Tode der Mutter übernahmen nun Nikolaus und Johann die Regierung und die Vormundschaft über ihren unmündigen Bruder Valentin. Uber deren Regierung ist weiter nicht viel zu berichten, als dass sie in ärmlichen Verhältnissen lebten. Die Hauptstadt Ratibor, deren Steuer sonst das Haupterträgniss war, brachte nicht viel ein, da sie 1488 und 1489 abgebrannt war 1). Sie waren daher gezwun- gen, ihre Kammergüter zu verkaufen und Gelder aufzunchmen. Vielleicht irrt man nicht, wenn man die Verlobung des Herzogs Nikolaus von dem Standpunkte auffasst, dass Letzerer dadurch seine zerrütteten Finanzen verbessern wollte. Er verlobte sich 1504 mit Anna, der Tochter des Sbigneus von Tanczin, Unterkäm- merers von Krakau, die ihm eine beträchtliche Mitgift zubrachte 2). Im Jahre 1506 erscheint nun auch Herzog Valentin neben seinen Brüdern 3), wie uns berichtet wird, körperlich missgestaltet — er hatte einen Höcker — aber geistig geweckt und verständig. Die Regierung der drei Brüder war von keiner langen Dauer, da noch in diesem Jahre sowohl Nikolaus als Johann starben 4). Der letzte Przemyslide Valentin nimmt noch eine verhältniss- mässig bedeutende Stellung ein; er wusste es einzuleiten, dass sein Besitz verdoppelt worden wäre, hätte ihn nicht ein früher Tod vor- zeitig weggerafft. Diese Angelegenheit, welche die ganze Regierungszeit Valen- tins ausfüllt, ist die Erbverbrüderung mit seinem Oheim Herzog Johann von Oppeln. Schon seine Brüder waren mit diesem in Verbindung geblie- ben 5) und es war ganz natürlich, dass der Neffe bei der Kinderlosig- keit des Oheims hoffen durfte, denselben zu beerben. Die Unterhandlungen begannen im Jahre 1511, indem man als Grundlage den Erbvertrag von 1478 annahm und nun auch von König Wladislaw bestätigen liess 6). Bald aber nahm eine Persönlichkeit an diesen Verhandlungen Antheil, die nicht nur für Ratibor, sondern 1) Weltzel, Gesch. von Ratibor p. 105. 2) Cod. dipl. Sil. VI. Nr. 458 und 464. Die Heirath fand erst später 1506 (?) statt. 3) Ibid. Nr. 462. 4) Nikolaus starb am 3. Nov. 1506, nach Math. de Miechovia IV. 85 ; — der Todestag Johanns ist unbekannt. 5) Sie bürgen für ihren Oheim 1498. Cod. dipl. Sil. VI. 443. 6) Früher hatte ihn König Mathias bestätigt.
91 Nach dem Tode der Mutter übernahmen nun Nikolaus und Johann die Regierung und die Vormundschaft über ihren unmündigen Bruder Valentin. Uber deren Regierung ist weiter nicht viel zu berichten, als dass sie in ärmlichen Verhältnissen lebten. Die Hauptstadt Ratibor, deren Steuer sonst das Haupterträgniss war, brachte nicht viel ein, da sie 1488 und 1489 abgebrannt war 1). Sie waren daher gezwun- gen, ihre Kammergüter zu verkaufen und Gelder aufzunchmen. Vielleicht irrt man nicht, wenn man die Verlobung des Herzogs Nikolaus von dem Standpunkte auffasst, dass Letzerer dadurch seine zerrütteten Finanzen verbessern wollte. Er verlobte sich 1504 mit Anna, der Tochter des Sbigneus von Tanczin, Unterkäm- merers von Krakau, die ihm eine beträchtliche Mitgift zubrachte 2). Im Jahre 1506 erscheint nun auch Herzog Valentin neben seinen Brüdern 3), wie uns berichtet wird, körperlich missgestaltet — er hatte einen Höcker — aber geistig geweckt und verständig. Die Regierung der drei Brüder war von keiner langen Dauer, da noch in diesem Jahre sowohl Nikolaus als Johann starben 4). Der letzte Przemyslide Valentin nimmt noch eine verhältniss- mässig bedeutende Stellung ein; er wusste es einzuleiten, dass sein Besitz verdoppelt worden wäre, hätte ihn nicht ein früher Tod vor- zeitig weggerafft. Diese Angelegenheit, welche die ganze Regierungszeit Valen- tins ausfüllt, ist die Erbverbrüderung mit seinem Oheim Herzog Johann von Oppeln. Schon seine Brüder waren mit diesem in Verbindung geblie- ben 5) und es war ganz natürlich, dass der Neffe bei der Kinderlosig- keit des Oheims hoffen durfte, denselben zu beerben. Die Unterhandlungen begannen im Jahre 1511, indem man als Grundlage den Erbvertrag von 1478 annahm und nun auch von König Wladislaw bestätigen liess 6). Bald aber nahm eine Persönlichkeit an diesen Verhandlungen Antheil, die nicht nur für Ratibor, sondern 1) Weltzel, Gesch. von Ratibor p. 105. 2) Cod. dipl. Sil. VI. Nr. 458 und 464. Die Heirath fand erst später 1506 (?) statt. 3) Ibid. Nr. 462. 4) Nikolaus starb am 3. Nov. 1506, nach Math. de Miechovia IV. 85 ; — der Todestag Johanns ist unbekannt. 5) Sie bürgen für ihren Oheim 1498. Cod. dipl. Sil. VI. 443. 6) Früher hatte ihn König Mathias bestätigt.
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92 für ganz Schlesien von Bedeutung wurde — Georg Markgraf von Brandenburg. Georg der Fromme, Markgraf von Brandenburg-Ansbach (gebo- ren 1484), war ein Neffe des Königs Wladislaus von Böhmen und Ungarn und stand bei demselben in hoher Gunst. Er erhielt durch ihn die Hand der reichbegüterten Beatrix, der Tochter des Johannes Hunyady, wurde Herr des Warasdiner Comitates und erlangte leicht vom Könige die Erlaubniss, sich auch in Schlesien ansässig machen zu dürfen. Auf welche Art aber der Markgraf nun in die Verhandlungen zwischen Johann von Oppeln und Valentin von Ratibor hineingezo- gen wurde, ist unbekannt. Im Jahre 1512 aber waren die Unterhand- lungen so weit gediehen, dass am 11. October zu Ofen vor König Wladislaw festgesetzt wurde: Herzog Johann und Valentin schlies- sen eine Erbverbrüderung, doch bedingt sich ersterer 40.000 fl. zu freier letztwilliger Verfügung aus; sollte Valentin vor Johann ster- ben, so falle Ratibor an ihn ; nach seinem — wenn kinderlosen — Tode aber an den Markgrafen Georg1). Dadurch waren die Pläne des Letztern in weite Ferne gerückt, denn starb Herzog Johann, so erbte Valentin und umgekehrt. Er wusste daher den Herzog Valentin dahin zu bringen, dass in einem bald darauf am 31. October geschlossenen Separatvertrage letzterer dem Markgrafen für den Fall, als Herzog Johann kinderlos stürbe, zugestand, dass beide das Erbe theilen sollten, nur was Johann durch Kauf oder Pfand erworben, sollte Valentin allein zufallen. Stürbe Valentin vor Johann, so solle erst dieser, dann Georg erben 2). Beide Verträge bestätigte Wladislaus, an dessen Hofe sie abge- schlossen wurden, am 2. November 1312 s). Damit war die Erb- schaftsfrage geregelt. Wenn man dieselbe nach dem natürlichen Laufe der Dinge betrachtete, so konnte man Herzog Valentin als den muthmasslichen Erben betrachten, denn Herzog Johann war ja der Oheim Valentins. Allein diesem letzten Sprössling des Przemyslidischen Hauses war kein langes Leben beschieden, schon 1517 müssen Anzeichen 1) Cod. dipl. Sil. VI. Nr. 482. 2) Ibid. Nr. 483 und die heiden Zusatzartikel von 1518 und 1519, ibid. Nr. 301 und 503. 3) Ibid. Nr. 484.
92 für ganz Schlesien von Bedeutung wurde — Georg Markgraf von Brandenburg. Georg der Fromme, Markgraf von Brandenburg-Ansbach (gebo- ren 1484), war ein Neffe des Königs Wladislaus von Böhmen und Ungarn und stand bei demselben in hoher Gunst. Er erhielt durch ihn die Hand der reichbegüterten Beatrix, der Tochter des Johannes Hunyady, wurde Herr des Warasdiner Comitates und erlangte leicht vom Könige die Erlaubniss, sich auch in Schlesien ansässig machen zu dürfen. Auf welche Art aber der Markgraf nun in die Verhandlungen zwischen Johann von Oppeln und Valentin von Ratibor hineingezo- gen wurde, ist unbekannt. Im Jahre 1512 aber waren die Unterhand- lungen so weit gediehen, dass am 11. October zu Ofen vor König Wladislaw festgesetzt wurde: Herzog Johann und Valentin schlies- sen eine Erbverbrüderung, doch bedingt sich ersterer 40.000 fl. zu freier letztwilliger Verfügung aus; sollte Valentin vor Johann ster- ben, so falle Ratibor an ihn ; nach seinem — wenn kinderlosen — Tode aber an den Markgrafen Georg1). Dadurch waren die Pläne des Letztern in weite Ferne gerückt, denn starb Herzog Johann, so erbte Valentin und umgekehrt. Er wusste daher den Herzog Valentin dahin zu bringen, dass in einem bald darauf am 31. October geschlossenen Separatvertrage letzterer dem Markgrafen für den Fall, als Herzog Johann kinderlos stürbe, zugestand, dass beide das Erbe theilen sollten, nur was Johann durch Kauf oder Pfand erworben, sollte Valentin allein zufallen. Stürbe Valentin vor Johann, so solle erst dieser, dann Georg erben 2). Beide Verträge bestätigte Wladislaus, an dessen Hofe sie abge- schlossen wurden, am 2. November 1312 s). Damit war die Erb- schaftsfrage geregelt. Wenn man dieselbe nach dem natürlichen Laufe der Dinge betrachtete, so konnte man Herzog Valentin als den muthmasslichen Erben betrachten, denn Herzog Johann war ja der Oheim Valentins. Allein diesem letzten Sprössling des Przemyslidischen Hauses war kein langes Leben beschieden, schon 1517 müssen Anzeichen 1) Cod. dipl. Sil. VI. Nr. 482. 2) Ibid. Nr. 483 und die heiden Zusatzartikel von 1518 und 1519, ibid. Nr. 301 und 503. 3) Ibid. Nr. 484.
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93 bemerkt worden sein, dass doch auch der entgegengesetzte Fall ein- treten könne, denn in dem genannten Jahre liess sich Herzog Johann von seinem Neffen (2. Nov. 1517) die Erklärung geben, dass er diesem nach seinem kinderlosen Abgange in seinem Herzog- thume Ratibor nachfolgen solle 1). Indessen schien es besonders dem Markgrafen Georg wünschens- werth, den Vertrag von 1512 dadurch zu vervollständigen, dass den voraussichtlichen Erben, ihm und Valentin, die Erbhuldigung ge- leistet werde. Was Herzog Johann bewog, diese hinauszuschieben, ist unbekannt, soviel aber ist ersichtlich, dass Markgraf Georg nicht in dem Grade seine Gunst besass, wie Valentin. In Folge von Er- mahnungsschreiben von Seite König Ludwigs, dessen Gunst sich Georg erfreute, kam es 1521 zur Erneuerung des Vertrages. Am 30. April wurde zu Oppeln bestimmt, dass Valentin und Georg die Erbhuldigung geleistet werden solle; nach Herzog Johanns Tod soll- ten beide in gleicher Weise erben, nur Kosel, Gleiwitz und Beuthen erhalte Valentin allein 2). Damit erklärten sich die beiden einver- standen s). Ob es aber zur Ausführung dieser Bestimmung hinsicht- lich der Erbhuldigung kam, ist unbestimmt; durch den frühen Tod Valentins am 13. November 1521 4) wurde die Erbhuldigung jedes- falls überflüssig. Statt des Neffen erbte nun der greise Oheim das Land des Letzteren. Ratibor kam an Herzog Johann, den letzten Sprossen jenes Piastengeschlechtes, das vor den Przemysliden Ra- tibor besessen hatte. An die Stelle der abtretenden Geschlechter kommen neue, welche sich in die betreffenden Länder theilten — die Habsburger und Hohenzollern. 1) Cod. dipl. Sil. VI. Nr. 497. 2) Ihid. Nr. 306. 3) Ihid. Nr. 507. 4) Sommersberg I. 766. Vgl. Weltzel, Gesch. von Ratibor p. 111.
93 bemerkt worden sein, dass doch auch der entgegengesetzte Fall ein- treten könne, denn in dem genannten Jahre liess sich Herzog Johann von seinem Neffen (2. Nov. 1517) die Erklärung geben, dass er diesem nach seinem kinderlosen Abgange in seinem Herzog- thume Ratibor nachfolgen solle 1). Indessen schien es besonders dem Markgrafen Georg wünschens- werth, den Vertrag von 1512 dadurch zu vervollständigen, dass den voraussichtlichen Erben, ihm und Valentin, die Erbhuldigung ge- leistet werde. Was Herzog Johann bewog, diese hinauszuschieben, ist unbekannt, soviel aber ist ersichtlich, dass Markgraf Georg nicht in dem Grade seine Gunst besass, wie Valentin. In Folge von Er- mahnungsschreiben von Seite König Ludwigs, dessen Gunst sich Georg erfreute, kam es 1521 zur Erneuerung des Vertrages. Am 30. April wurde zu Oppeln bestimmt, dass Valentin und Georg die Erbhuldigung geleistet werden solle; nach Herzog Johanns Tod soll- ten beide in gleicher Weise erben, nur Kosel, Gleiwitz und Beuthen erhalte Valentin allein 2). Damit erklärten sich die beiden einver- standen s). Ob es aber zur Ausführung dieser Bestimmung hinsicht- lich der Erbhuldigung kam, ist unbestimmt; durch den frühen Tod Valentins am 13. November 1521 4) wurde die Erbhuldigung jedes- falls überflüssig. Statt des Neffen erbte nun der greise Oheim das Land des Letzteren. Ratibor kam an Herzog Johann, den letzten Sprossen jenes Piastengeschlechtes, das vor den Przemysliden Ra- tibor besessen hatte. An die Stelle der abtretenden Geschlechter kommen neue, welche sich in die betreffenden Länder theilten — die Habsburger und Hohenzollern. 1) Cod. dipl. Sil. VI. Nr. 497. 2) Ihid. Nr. 306. 3) Ihid. Nr. 507. 4) Sommersberg I. 766. Vgl. Weltzel, Gesch. von Ratibor p. 111.
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94 Beilagen. I. 1311, 26. Jänner. Liegnitz. Boleslaus und Heinrich Herzoge von Schlesien, Troppau und Herren von Breslau und Liegnitz bestätigen den Brüdern des deutschen Ordens das denselben von Herzog Nikolaus I. verliehene Patronats- recht über die Pfarrkirche in Jägerndorf. In nomine domini amen. Nouerint vniuersi presentem litteram inspecturi, quod nos Boleslaus et Heinricus dei gracia duces Slesie, Oppauie et domini Wratislauienses ac de Lignicz, inspecto priuilegio fratrum ordinis Jerosolimitanorum super jure patronatus ecclesie in Jegrdorf, ipsum inuenimus non viciatum, non cancellatum, sed legit- time confectum in hec verba, que presentibus sunt subscripta. Nyco- laus dei gracia dux Oppauiensis vniuersis in perpetuum. Quoniam, ut ait scriptura, elemosina a morte liberat et non sinit diu in penis ani- mas detineri, noscat igitur tam presens hominum etas quam futura, quod spe premiorum eternorum inducti libere et plenissime ob hono- rem dei omnipotentis et ipsius genitricis Marie virginis gloriose, et pro remedio anime bone memorie patris nostri Otahari (sic) incliti regis Boemie, et pro salute nostra omniumque progenitorum nostro- rum contulimus et donauimus in perpetuum fratribus hospitalis sancte Marie Teuthunici Jerosolimitani jus patronatus ecclesie siue parro- chie in Jegrdorf cum omni jure ad nos spectante, assignando et re- nunciando predictis fratribus quasi possessionem prefati juris patro- natus. Volentes igitur in perpetuum hanc nostram donacionem inuio- labiliter obseruari, precipimus vniuersis, ne quis predictos fratres in premisso jure patronatus predicte ecclesie in Jegrdorf audeat ali- quatenus molestare. Vt autem hec nostra donacio perpetue firmitatis
94 Beilagen. I. 1311, 26. Jänner. Liegnitz. Boleslaus und Heinrich Herzoge von Schlesien, Troppau und Herren von Breslau und Liegnitz bestätigen den Brüdern des deutschen Ordens das denselben von Herzog Nikolaus I. verliehene Patronats- recht über die Pfarrkirche in Jägerndorf. In nomine domini amen. Nouerint vniuersi presentem litteram inspecturi, quod nos Boleslaus et Heinricus dei gracia duces Slesie, Oppauie et domini Wratislauienses ac de Lignicz, inspecto priuilegio fratrum ordinis Jerosolimitanorum super jure patronatus ecclesie in Jegrdorf, ipsum inuenimus non viciatum, non cancellatum, sed legit- time confectum in hec verba, que presentibus sunt subscripta. Nyco- laus dei gracia dux Oppauiensis vniuersis in perpetuum. Quoniam, ut ait scriptura, elemosina a morte liberat et non sinit diu in penis ani- mas detineri, noscat igitur tam presens hominum etas quam futura, quod spe premiorum eternorum inducti libere et plenissime ob hono- rem dei omnipotentis et ipsius genitricis Marie virginis gloriose, et pro remedio anime bone memorie patris nostri Otahari (sic) incliti regis Boemie, et pro salute nostra omniumque progenitorum nostro- rum contulimus et donauimus in perpetuum fratribus hospitalis sancte Marie Teuthunici Jerosolimitani jus patronatus ecclesie siue parro- chie in Jegrdorf cum omni jure ad nos spectante, assignando et re- nunciando predictis fratribus quasi possessionem prefati juris patro- natus. Volentes igitur in perpetuum hanc nostram donacionem inuio- labiliter obseruari, precipimus vniuersis, ne quis predictos fratres in premisso jure patronatus predicte ecclesie in Jegrdorf audeat ali- quatenus molestare. Vt autem hec nostra donacio perpetue firmitatis
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93 existat, presentem litteram in signum collacionis perfectissime si- gilli nostri munimine cum testibus subscriptis jussimus roborare. — Considerantes igitur prefati ducis iustam honestam intencionem sua- dente iusticia, moti predictorum fratrum precibus predictam dona- cionem, sicut legittime facta est, approbamus, innouamus et eciam presentibus confirmamus. Actum et datum Lignicz sub anno domini millesimo trecentesimo XI°. in die beati Policarpi martiris atque pontificis, presentibus nostris fidelibus domino Gunthero de Byber- steyn nostro prothonotario, Johanne de Schiltperg et Johanne nostro capel lano. Orig. Urkunde im deutschen Ordensarchive zu Wien. An rothen Seiden- fäden hängt das Wachssiegel, es stellt den Herzog dar, stehend ohne Helm mit lockigem Haar, in der Rechten das Schwert, in der Linken den Schild, worauf ein linksblickender Adler, haltend. — Leg.: † Sig. Bolezlai di gra dveis Sle.... Die Urkunde ist fehlerhaft und mit dem irrigen Datum in die octava Polycarpi abgedruckt im Cod. dipl. Mor. V. 133. — Vgl. das Regest ibid. VII. 800. — Die hier inserirte Urkunde vom 19. September 1281 findet sich ebenda IV. 259. Ausser den Zeugen, die hier nicht angeführt sind, zeigen sich auch sonst manche Auslassungen. II. 1373, 26. Juli. Troppau. Herzog Johann von Troppau und Ratibor überträgt seinen Städten die Gerichtsbarkeit. Wir Johans von gotis gnaden von Troppaw vnd Rathbor her- czoge bekennen offintlich in dem brife, daz wir allin vnsern stetyn volkumen gewalt gegebin habyn vnd habin si daz geheysin, daz si richten sullen ezu allin vngerechtin leuten, wo si di gehabin mogin, vf im lande ader yn stetyn, vnde vnser hauptman vnd vnser anwalden si nicht doran hindern sullin. Mit vrkunde dis brifes vorsigilt mit vnserm anhangindem ingesigil geben czu Troppaw an nestin tage noch sant Jacobstage noch gotis geburt tausint dreyhundert iare in dem dritten vnd sibinczigsten iare. Orig. Urkunde auf Pergament im Troppauer Stadtarchive. An einem Per- gamentstreifen hängt ein Wachssiegel mit enem nach links blickenden Adler.
93 existat, presentem litteram in signum collacionis perfectissime si- gilli nostri munimine cum testibus subscriptis jussimus roborare. — Considerantes igitur prefati ducis iustam honestam intencionem sua- dente iusticia, moti predictorum fratrum precibus predictam dona- cionem, sicut legittime facta est, approbamus, innouamus et eciam presentibus confirmamus. Actum et datum Lignicz sub anno domini millesimo trecentesimo XI°. in die beati Policarpi martiris atque pontificis, presentibus nostris fidelibus domino Gunthero de Byber- steyn nostro prothonotario, Johanne de Schiltperg et Johanne nostro capel lano. Orig. Urkunde im deutschen Ordensarchive zu Wien. An rothen Seiden- fäden hängt das Wachssiegel, es stellt den Herzog dar, stehend ohne Helm mit lockigem Haar, in der Rechten das Schwert, in der Linken den Schild, worauf ein linksblickender Adler, haltend. — Leg.: † Sig. Bolezlai di gra dveis Sle.... Die Urkunde ist fehlerhaft und mit dem irrigen Datum in die octava Polycarpi abgedruckt im Cod. dipl. Mor. V. 133. — Vgl. das Regest ibid. VII. 800. — Die hier inserirte Urkunde vom 19. September 1281 findet sich ebenda IV. 259. Ausser den Zeugen, die hier nicht angeführt sind, zeigen sich auch sonst manche Auslassungen. II. 1373, 26. Juli. Troppau. Herzog Johann von Troppau und Ratibor überträgt seinen Städten die Gerichtsbarkeit. Wir Johans von gotis gnaden von Troppaw vnd Rathbor her- czoge bekennen offintlich in dem brife, daz wir allin vnsern stetyn volkumen gewalt gegebin habyn vnd habin si daz geheysin, daz si richten sullen ezu allin vngerechtin leuten, wo si di gehabin mogin, vf im lande ader yn stetyn, vnde vnser hauptman vnd vnser anwalden si nicht doran hindern sullin. Mit vrkunde dis brifes vorsigilt mit vnserm anhangindem ingesigil geben czu Troppaw an nestin tage noch sant Jacobstage noch gotis geburt tausint dreyhundert iare in dem dritten vnd sibinczigsten iare. Orig. Urkunde auf Pergament im Troppauer Stadtarchive. An einem Per- gamentstreifen hängt ein Wachssiegel mit enem nach links blickenden Adler.
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96 III. 1375, 14. April. Brünn. Herzog Ladislaus von Oppeln nimmt Pless und Nikolai, die er von Herzog Johann von Troppau und Ratibor gekauft, vom Kaiser Karl IV. zu Lehen. Nos Ladislaus dei gratia Opuliensis, Welunensis et Russie dux notum facimus tenore presencium vniuersis, quod cum illustris prin- ceps dominus Johannes dux Opauie et Rathiboriensis, sororius 1) no- ster carissimus, alias nobis castrum, ciuitatem seu opidum et distric- tum Plessnensem nec non ciuitatem seu opidum et districtum Miku- layowicensem cum possessionibus, villis et bonis eorum, nec non qui- busdam villis et bonis aliis rite et racionabiliter vendiderit sub reemp- cionis tytulo pro certa pecunie quantitate, prout in literis dicti domini ducis Johannis desuper confectis plenius continetur, nobis quoque, heredibus et successoribus nostris serenissimus princeps ac noster dominus generosus dominus Karolus quartus diuina fauente clemen- cia Romanorum imperator semper augustus et Boemie rex, tamquam rex Boemie auctoritate regia Boemie, castrum, ciuitates seu opida, di- strictus, villas et bona huiusmodi concesserit tenenda et possidenda in pheodum ab ipso, heredibus et successoribus suis Boemie regibus, regno Boemie et corona omni modo et forma, quibus dictus dominus dux Johannes ea tenuit hactenus et possedit, nos pro nobis, heredi- bus et successoribus nostris predictis non improuide neque per erro- rem, sed animo deliberato et de certa nostra sciencia promittimus presentibus bona fide sine omni dolo, quod nos, predicti heredes et successores nostri de dictis ciuitatibus seu opidis, districtibus, villis et bonis domino nostro imperatori prefato tamquam regi Boemie, he- redibus et successoribus suis Boemie regibus obedire intendere vo- lumus et debemus fideliter in omnibus et parere, prout dictus dux 1) Sororius hat hier wohl kaum die Bedeutung Schwager, sondern scheint überhaupt nur im conventionellen Sinne gebraucht worden zu sein. Das Verwandtschaftsver- hältniss zwischen Ladislaus und Johann ist folgendes. Des Letzteren Schwester Eufemia, die Gemahlin Semowits von Masowien, hatte eine Tochter, Offka, die H. Ladislaus ehlichte. — Wie willkürlich man überhaupt mit den verwandtschaft- lichen Verhältnissen verfuhr, darüber vgl. Cod. dipl. Sil. vI. 342.
96 III. 1375, 14. April. Brünn. Herzog Ladislaus von Oppeln nimmt Pless und Nikolai, die er von Herzog Johann von Troppau und Ratibor gekauft, vom Kaiser Karl IV. zu Lehen. Nos Ladislaus dei gratia Opuliensis, Welunensis et Russie dux notum facimus tenore presencium vniuersis, quod cum illustris prin- ceps dominus Johannes dux Opauie et Rathiboriensis, sororius 1) no- ster carissimus, alias nobis castrum, ciuitatem seu opidum et distric- tum Plessnensem nec non ciuitatem seu opidum et districtum Miku- layowicensem cum possessionibus, villis et bonis eorum, nec non qui- busdam villis et bonis aliis rite et racionabiliter vendiderit sub reemp- cionis tytulo pro certa pecunie quantitate, prout in literis dicti domini ducis Johannis desuper confectis plenius continetur, nobis quoque, heredibus et successoribus nostris serenissimus princeps ac noster dominus generosus dominus Karolus quartus diuina fauente clemen- cia Romanorum imperator semper augustus et Boemie rex, tamquam rex Boemie auctoritate regia Boemie, castrum, ciuitates seu opida, di- strictus, villas et bona huiusmodi concesserit tenenda et possidenda in pheodum ab ipso, heredibus et successoribus suis Boemie regibus, regno Boemie et corona omni modo et forma, quibus dictus dominus dux Johannes ea tenuit hactenus et possedit, nos pro nobis, heredi- bus et successoribus nostris predictis non improuide neque per erro- rem, sed animo deliberato et de certa nostra sciencia promittimus presentibus bona fide sine omni dolo, quod nos, predicti heredes et successores nostri de dictis ciuitatibus seu opidis, districtibus, villis et bonis domino nostro imperatori prefato tamquam regi Boemie, he- redibus et successoribus suis Boemie regibus obedire intendere vo- lumus et debemus fideliter in omnibus et parere, prout dictus dux 1) Sororius hat hier wohl kaum die Bedeutung Schwager, sondern scheint überhaupt nur im conventionellen Sinne gebraucht worden zu sein. Das Verwandtschaftsver- hältniss zwischen Ladislaus und Johann ist folgendes. Des Letzteren Schwester Eufemia, die Gemahlin Semowits von Masowien, hatte eine Tochter, Offka, die H. Ladislaus ehlichte. — Wie willkürlich man überhaupt mit den verwandtschaft- lichen Verhältnissen verfuhr, darüber vgl. Cod. dipl. Sil. vI. 342.
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97 Johannes et progenitores sui hactenus fecisse dinoscuntur. In casum etiam quo castrum, ciuitates seu opida, districtus, villas et bona pre- dicta nos seu heredes et successores nostros contingeret alteri ven- dere in futurum, pro simili quantitate pecunie, prout in dicti ducis Jo- hannis literis est expressum, ex tunc nos, heredes et successores nostri dicto domino nostro imperatori, heredibus et successoribus suis Boemie regibus ydonce cauere tenebimur, quod hii, qui per talem modum castrum, ciuitates seu opida et bona ement huiusmodi, tam- quam fideles et vasalli regni Boemie et corone obedire debeant simi- liter dicto domino nostro imperatori, heredibus et successoribus suis Boemie regibus fideliter in omnibus et parere, quemadmodum memo- ratus dominus Johannes dux et progenitores sui de ipsis fecisse di- noscuntur. In cuius rei testimonium sigillum nostrum presentibus est appensum. Datum Brunne anno domini millesimo trecentesimo sep- tuagesimo quinto die XIIII. mensis Aprilis. Orig, auf Pergament im k. k. Haus-, Hof- und Staatsarchiv. An einem Per- gamentstreifen ein kleines rothes Siegel. IV. 1378, 17. Juli. Prag. König Wenzel belehnt die Herzoge Wenzel und Přemko mit dem Herzogthum Troppau. Wir Wenezlaw von gotis gnaden Romischer kunig, zu allen zei- ten merer des reichs vnd kunig zu Beheim, bekennen vnd tun kunt offenlich mit diesem brieff allen den, die yn sehen oder horen lesen, das fur vns quamen zu Prage die hochgebornen Wenczlaw vnd Prziemke brüder, herczogen zu Troppaw, vnser lieben sweger vnd fursten, do wir sassen in vnser kuniglicher maiestat, geczieret mit sulchen wirden vnd schonheit, als sich das von rechte geburet, vnd batten vns fleissiclichen, das wir als ein kunig zu Beheim yn zu einan- der vnd zusammen ir herczogtum vnd furstentum zu Troppaw mit iren furstenlichen vnd herlichen rechten, gerichten, zollen, lehen, manschafften, eygenschafften, stetten, slossen, landen, leuten, gutern vnd mit allen iren zugehorungen geruchten gnedielichen zu vorleihen. Des haben wir angesehen ir redlich bete vnd auch nucze vnd getrewe dienste, die vns vnd dem kunigreiche zu Beheim die vorgenanten vnser sweger getan haben vnd tun mugen in kunftigen zeiten, vnd do- Archiv. XLI. 1.
97 Johannes et progenitores sui hactenus fecisse dinoscuntur. In casum etiam quo castrum, ciuitates seu opida, districtus, villas et bona pre- dicta nos seu heredes et successores nostros contingeret alteri ven- dere in futurum, pro simili quantitate pecunie, prout in dicti ducis Jo- hannis literis est expressum, ex tunc nos, heredes et successores nostri dicto domino nostro imperatori, heredibus et successoribus suis Boemie regibus ydonce cauere tenebimur, quod hii, qui per talem modum castrum, ciuitates seu opida et bona ement huiusmodi, tam- quam fideles et vasalli regni Boemie et corone obedire debeant simi- liter dicto domino nostro imperatori, heredibus et successoribus suis Boemie regibus fideliter in omnibus et parere, quemadmodum memo- ratus dominus Johannes dux et progenitores sui de ipsis fecisse di- noscuntur. In cuius rei testimonium sigillum nostrum presentibus est appensum. Datum Brunne anno domini millesimo trecentesimo sep- tuagesimo quinto die XIIII. mensis Aprilis. Orig, auf Pergament im k. k. Haus-, Hof- und Staatsarchiv. An einem Per- gamentstreifen ein kleines rothes Siegel. IV. 1378, 17. Juli. Prag. König Wenzel belehnt die Herzoge Wenzel und Přemko mit dem Herzogthum Troppau. Wir Wenezlaw von gotis gnaden Romischer kunig, zu allen zei- ten merer des reichs vnd kunig zu Beheim, bekennen vnd tun kunt offenlich mit diesem brieff allen den, die yn sehen oder horen lesen, das fur vns quamen zu Prage die hochgebornen Wenczlaw vnd Prziemke brüder, herczogen zu Troppaw, vnser lieben sweger vnd fursten, do wir sassen in vnser kuniglicher maiestat, geczieret mit sulchen wirden vnd schonheit, als sich das von rechte geburet, vnd batten vns fleissiclichen, das wir als ein kunig zu Beheim yn zu einan- der vnd zusammen ir herczogtum vnd furstentum zu Troppaw mit iren furstenlichen vnd herlichen rechten, gerichten, zollen, lehen, manschafften, eygenschafften, stetten, slossen, landen, leuten, gutern vnd mit allen iren zugehorungen geruchten gnedielichen zu vorleihen. Des haben wir angesehen ir redlich bete vnd auch nucze vnd getrewe dienste, die vns vnd dem kunigreiche zu Beheim die vorgenanten vnser sweger getan haben vnd tun mugen in kunftigen zeiten, vnd do- Archiv. XLI. 1.
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98 uon mit wolbedachtem mute, rechter wissen vnd kuniglicher macht haben wir den egenanten herczogen Wenczlawen vnd Prziemken das herczogtum vnd furstentum zu Troppaw mit seinen furstlichen vnd herlichen rechten, gerichten, zollen, lehen, manschafften, eygen- schafften, steten, slossen, landen, leuten, gutern vnd mit allen iren zugehorungen, wie die mit sunderlichen namen genant sein, gne- diclichen vorliehen vnd gereicht, vorleihen vnd reichen yn die zu eynander vnd mit einander mit craffte dicz briefes, vnd dieselben vnser sweger haben vns zu derselben czeit gelobt vnd gesworen als eynem kunige zu Beheim, vnsern erben kunigen vnd der crone zu Beheim getrewe vnd gehorsam zu sein, vnsern fromen zu werken vnd vnsern schaden zu wenden, als das gewonlichen vnd billichen ist. Vnd wer getan, das der egenanten bruder der herczogen zu Troppaw, vnser sweger, einer abgienge vnd sturbe vnd nicht erben mannes geslechte enliesse, so sal das egenante herezogtum zu Troppaw mit seinen furstentum, manschefften, vesten, steten, lan- den vnd leuten, wie das begriffen ist vnd genant sein, an den an- dern bruder vnd seine erben mannes geslechte geuallen vnd das be- siczen an allis hindernisse vnd widerrede. Dorumb gebieten wir allen vnd yglichen mannen, rittern, knechten, hauptluten, steten vnd allen andern, in welcherleye adel, eren, wirden oder wesen die sein, die in irem herczogtum zu Troppaw wonhafftig vnd gesessen sint, ernst- lich vnd vesticlichen bey vnsern hulden, das sie sich an die obge- nante vnsere sweger vnd an nyemanden anders halden vnd yn als iren rechten, ordenlichen, naturlichen erbherren gehorsam vnd vnder- tenig sein, vnd auch hulden vnd geloben vnd sweren, als das billichen vnd gewonlichen ist, vnd sich dowider nicht seczen mit worten oder werken in dheine weis. Mit vrkunt dicz briefs vorsigelt mit vnser kuniglichen maiestat insigel, der geben ist zu Prage nach Crists ge- burt dreyczenhundert iar dornach in dem acht vnd sibenczigsten iare an dem nechsten Sunnabend vor sand Marie Magdalene tage, vnser reiche des Behemischen in dem sechtczehenden vnd des Römischen in dem dritten iare. Orig. Urkunde auf Pergament im Landesarchiv zu Troppau. Auf der Falte : de maiestate domini regis Martinus can. Luthomicensis. Auf der Rückseite: R(egistravit) Wenceslaus de Jenicow. — An schwarzgelben Seidenfäden hängt das Majestätssiegel mit Contrasiegel.
98 uon mit wolbedachtem mute, rechter wissen vnd kuniglicher macht haben wir den egenanten herczogen Wenczlawen vnd Prziemken das herczogtum vnd furstentum zu Troppaw mit seinen furstlichen vnd herlichen rechten, gerichten, zollen, lehen, manschafften, eygen- schafften, steten, slossen, landen, leuten, gutern vnd mit allen iren zugehorungen, wie die mit sunderlichen namen genant sein, gne- diclichen vorliehen vnd gereicht, vorleihen vnd reichen yn die zu eynander vnd mit einander mit craffte dicz briefes, vnd dieselben vnser sweger haben vns zu derselben czeit gelobt vnd gesworen als eynem kunige zu Beheim, vnsern erben kunigen vnd der crone zu Beheim getrewe vnd gehorsam zu sein, vnsern fromen zu werken vnd vnsern schaden zu wenden, als das gewonlichen vnd billichen ist. Vnd wer getan, das der egenanten bruder der herczogen zu Troppaw, vnser sweger, einer abgienge vnd sturbe vnd nicht erben mannes geslechte enliesse, so sal das egenante herezogtum zu Troppaw mit seinen furstentum, manschefften, vesten, steten, lan- den vnd leuten, wie das begriffen ist vnd genant sein, an den an- dern bruder vnd seine erben mannes geslechte geuallen vnd das be- siczen an allis hindernisse vnd widerrede. Dorumb gebieten wir allen vnd yglichen mannen, rittern, knechten, hauptluten, steten vnd allen andern, in welcherleye adel, eren, wirden oder wesen die sein, die in irem herczogtum zu Troppaw wonhafftig vnd gesessen sint, ernst- lich vnd vesticlichen bey vnsern hulden, das sie sich an die obge- nante vnsere sweger vnd an nyemanden anders halden vnd yn als iren rechten, ordenlichen, naturlichen erbherren gehorsam vnd vnder- tenig sein, vnd auch hulden vnd geloben vnd sweren, als das billichen vnd gewonlichen ist, vnd sich dowider nicht seczen mit worten oder werken in dheine weis. Mit vrkunt dicz briefs vorsigelt mit vnser kuniglichen maiestat insigel, der geben ist zu Prage nach Crists ge- burt dreyczenhundert iar dornach in dem acht vnd sibenczigsten iare an dem nechsten Sunnabend vor sand Marie Magdalene tage, vnser reiche des Behemischen in dem sechtczehenden vnd des Römischen in dem dritten iare. Orig. Urkunde auf Pergament im Landesarchiv zu Troppau. Auf der Falte : de maiestate domini regis Martinus can. Luthomicensis. Auf der Rückseite: R(egistravit) Wenceslaus de Jenicow. — An schwarzgelben Seidenfäden hängt das Majestätssiegel mit Contrasiegel.
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99 1394, 10. Juli. Leobschütz. Herzog Přemko bestätigt eine Altarstiftung in Leobschütz, die sein verstorbener Bruder Herzog Nikolaus gegründet. In gotis namen amen. Wir Przimco von gotis gnaden herczog vnd herre czu Troppaw vnd czu Lubschicz thun kunt vnd bekennen offintlich mit diesem keginwortigen priffe allen den, dy yn nu vnd ewiclichen zehen adir horen lesen, daz vnser bruder der hochge- borne furste herczog Niclas, dem got gnade, gestifftet vnd gegebin hat bey seym lebindem leybe vnd mit vnserm willen vnd wissen vnd seiner eldisten, eyn zele gerete seyner zele vnd seiner vorfahrnden, daz ist eynen alter in sant Johannes des teufers vnd sant Sigmundes ere czu Lubschicz in der pfarre ; czu dem zelben zele gerete vnd czu dem alter der vorgenant hochgeborne furste herezog Niclas, dem got gnade, gestifftet vnd gemachet vnd gegeben hat mit vnserm willen vnd wissen czehen marg swerer, vor ydy mark czu czelen fir vnd zechezig groschen, ierlichs ezinses vff der stat czu Lubschicz alle iar ierlichen czu vordern vnd czu hebin ezu den ratlewten doselbist czu Lubschicz, dy iczunt seyn ader hernoch komen nu vnd ewicli- chen, fumff marg vff sant Michelstag, der nu neste czukumftig wirt, vnd fumff marg vff sante Jorgentag, der auch dornoch der allirneste czukumftig wirt, also alle iar ierlich czu nemen vnd czu hebin nu vnd ewiclichen. Denzelbin alter vnd zele gerethe der obgenant hochge- borne furste, herczog Niclas vnser bruder, dem got gnade, gelehen vnd gegebin hat mit vnserm wissen vnd willen seynem caplan, hern Symon, durch got vnd durch der heiligen ere, in der namen der alter geweyt ist. Nu hatte vnser bruder, dem got gnade, dy stiftunge vnd zelgerete bey seym lebinden leybe nicht bestetigt noch vormacht mit seiner eygen vormachunge, des habin wir vorgeschrebener herezog Przemke angezehen dy benuemung vnd stifftunge des alters vnd zel- geretis, das vnser bruder, dem got gnade, benuemet vnd gestifftet hat vnd gegebin hatte hern Symon seynem caplan, vnd bestetigen das mit vnser bestettigunge, das das von vns vnd vnsern erbin vnd von allen vnsern nochkomelingen stete vnd gancz, worhaftig vnd vnezu- brochen nu vnd ewiclich gehalden sal werden, vnd wir obgenanter 7*
99 1394, 10. Juli. Leobschütz. Herzog Přemko bestätigt eine Altarstiftung in Leobschütz, die sein verstorbener Bruder Herzog Nikolaus gegründet. In gotis namen amen. Wir Przimco von gotis gnaden herczog vnd herre czu Troppaw vnd czu Lubschicz thun kunt vnd bekennen offintlich mit diesem keginwortigen priffe allen den, dy yn nu vnd ewiclichen zehen adir horen lesen, daz vnser bruder der hochge- borne furste herczog Niclas, dem got gnade, gestifftet vnd gegebin hat bey seym lebindem leybe vnd mit vnserm willen vnd wissen vnd seiner eldisten, eyn zele gerete seyner zele vnd seiner vorfahrnden, daz ist eynen alter in sant Johannes des teufers vnd sant Sigmundes ere czu Lubschicz in der pfarre ; czu dem zelben zele gerete vnd czu dem alter der vorgenant hochgeborne furste herezog Niclas, dem got gnade, gestifftet vnd gemachet vnd gegeben hat mit vnserm willen vnd wissen czehen marg swerer, vor ydy mark czu czelen fir vnd zechezig groschen, ierlichs ezinses vff der stat czu Lubschicz alle iar ierlichen czu vordern vnd czu hebin ezu den ratlewten doselbist czu Lubschicz, dy iczunt seyn ader hernoch komen nu vnd ewicli- chen, fumff marg vff sant Michelstag, der nu neste czukumftig wirt, vnd fumff marg vff sante Jorgentag, der auch dornoch der allirneste czukumftig wirt, also alle iar ierlich czu nemen vnd czu hebin nu vnd ewiclichen. Denzelbin alter vnd zele gerethe der obgenant hochge- borne furste, herczog Niclas vnser bruder, dem got gnade, gelehen vnd gegebin hat mit vnserm wissen vnd willen seynem caplan, hern Symon, durch got vnd durch der heiligen ere, in der namen der alter geweyt ist. Nu hatte vnser bruder, dem got gnade, dy stiftunge vnd zelgerete bey seym lebinden leybe nicht bestetigt noch vormacht mit seiner eygen vormachunge, des habin wir vorgeschrebener herezog Przemke angezehen dy benuemung vnd stifftunge des alters vnd zel- geretis, das vnser bruder, dem got gnade, benuemet vnd gestifftet hat vnd gegebin hatte hern Symon seynem caplan, vnd bestetigen das mit vnser bestettigunge, das das von vns vnd vnsern erbin vnd von allen vnsern nochkomelingen stete vnd gancz, worhaftig vnd vnezu- brochen nu vnd ewiclich gehalden sal werden, vnd wir obgenanter 7*
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100 herezog Przemko leyhen vnd gebin den zelbin alter vnd zelgerethe hern Symon in alle der mose, als ob geschreben vnd begriffen ist, durch got vnd durch der heiligen ere, in der namen der alter ge- weit ist. Auch weysen wir herczog Przemko denselbin hern Symon vnd alle seine nochkomelinge an dy czinse vff vnser stat Lupschiez alle iare ierlichen czu vordern vnd ezu hebin an vnsern ratlewten do- selbist czu Lupschicz, di iczunt synt ader hernoch werden nu vnd ewiclichen, fumff marg swers vff sant Michelstag, der nu neste czu- kumftig wirt, vnd fumff marg swers dornoch vff sant Jorgentag, nu vnd ewiclichen vnd also, das herre Symon vnd alle seyne nochkome— linge alle wochen vff dem alter fir messen haben vnd lesin sullen czu hulffe vnd vorscheyne vnsers bruders herczog Niclas zele vnd alle vnsern vorvarnden zele vnd auch also, daz wir herezog Przemco vnd vnser erben vnd alle vnsern nochkomelinge das lehen vnd das ge- bin des alters vnd zelgerethis nu vnd ewiclichen czu leyhen vnd ezu gebin sullen habin, dowider nymant redin noch seyn sal nu vnd ewic- lichen in keynerley mosse. Czu orkunde habin wir vnser gros inge- segel an disen briff lassen hengen vnd vnser kleyn ingesigel mit grue- nem wachse hinden doryn lassen drucken. Der gegebin ist czu Lup- schicz noch Crists geburt tawsint dreyhundert iare dornoch in dem firden vnd newnczigsten iare an dem nesten Freitag vor sant Marga- rethentag, vnd an dem nestin Donirstag dofur noch mittemtage ist tot das tewer edil blut herezog Niclas, dem got genade. Orig. auf Pergament im Tropp. Museum. Das Siegel, das an rothweissen Schnüren hing, fehlt. VI. 1411, 22. März. Prag. König Wenzel bestätigt die Privilegien der Stände des Herzogthums Jägerndorf. Wir Wenczlaw von gotes gnaden Romischer kunig, zu allen czeiten merer des reichs vnd kunig zu Beheim, bekennen vnd tun kund offenlichen mit diesem briue allen den, die in sehen oder horen lesen, das wir durch fleissiger bete willen, als vns Niclas Slibicz von Roben vnd Sigmund Czelm von Brandestorff, vnsere liben getrewen, von iren vnd aller ander manne, lantluten, rittere vnd knechte wegen in vnserm lande zu Jegerdorff gesessen, gebeten haben mit wolbe-
100 herezog Przemko leyhen vnd gebin den zelbin alter vnd zelgerethe hern Symon in alle der mose, als ob geschreben vnd begriffen ist, durch got vnd durch der heiligen ere, in der namen der alter ge- weit ist. Auch weysen wir herczog Przemko denselbin hern Symon vnd alle seine nochkomelinge an dy czinse vff vnser stat Lupschiez alle iare ierlichen czu vordern vnd ezu hebin an vnsern ratlewten do- selbist czu Lupschicz, di iczunt synt ader hernoch werden nu vnd ewiclichen, fumff marg swers vff sant Michelstag, der nu neste czu- kumftig wirt, vnd fumff marg swers dornoch vff sant Jorgentag, nu vnd ewiclichen vnd also, das herre Symon vnd alle seyne nochkome— linge alle wochen vff dem alter fir messen haben vnd lesin sullen czu hulffe vnd vorscheyne vnsers bruders herczog Niclas zele vnd alle vnsern vorvarnden zele vnd auch also, daz wir herezog Przemco vnd vnser erben vnd alle vnsern nochkomelinge das lehen vnd das ge- bin des alters vnd zelgerethis nu vnd ewiclichen czu leyhen vnd ezu gebin sullen habin, dowider nymant redin noch seyn sal nu vnd ewic- lichen in keynerley mosse. Czu orkunde habin wir vnser gros inge- segel an disen briff lassen hengen vnd vnser kleyn ingesigel mit grue- nem wachse hinden doryn lassen drucken. Der gegebin ist czu Lup- schicz noch Crists geburt tawsint dreyhundert iare dornoch in dem firden vnd newnczigsten iare an dem nesten Freitag vor sant Marga- rethentag, vnd an dem nestin Donirstag dofur noch mittemtage ist tot das tewer edil blut herezog Niclas, dem got genade. Orig. auf Pergament im Tropp. Museum. Das Siegel, das an rothweissen Schnüren hing, fehlt. VI. 1411, 22. März. Prag. König Wenzel bestätigt die Privilegien der Stände des Herzogthums Jägerndorf. Wir Wenczlaw von gotes gnaden Romischer kunig, zu allen czeiten merer des reichs vnd kunig zu Beheim, bekennen vnd tun kund offenlichen mit diesem briue allen den, die in sehen oder horen lesen, das wir durch fleissiger bete willen, als vns Niclas Slibicz von Roben vnd Sigmund Czelm von Brandestorff, vnsere liben getrewen, von iren vnd aller ander manne, lantluten, rittere vnd knechte wegen in vnserm lande zu Jegerdorff gesessen, gebeten haben mit wolbe-
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101 dachten mute, gutem rate vnd rechter wissen, dieselben manne, rittere vnd knechte des landes zu Gegerdorff, das nach tode ettwenne des hochgeboren Jostes marggrauen zu Brandemburg vnd zu Merhern, vnsers vettern, dem got gnade, an vns recht vnd redlichen komen vnd gefallen ist, mit diesen nachgeschrieben gnaden begabet vnd begnadet haben, begaben vnd begnaden sie domitte in crafft diez briues vnd kunig- licher macht zu Beheim, czum irsten, das sie aller derrechte, die vnsere manne vnd lantlute vnsir marggrafschafft zu Merhern haben, genissen, vnd der gebrawchen sollen vnd mogen, als sie ouch in denselben rech- ten von alders her gesessen sein, von vns, vnsern nachkomen kunigen zu Beheim vnd marggraffen zu Merhern vnd sust allermeniclichen vnge- hindert. Item so globen wir allen egenaunten vnsern mannen zu Je- gerdorff mit crafft dieses briues bey vnsern kuniglichen worten, das wir sie, alle die weile wir leben, von vns vnd der cron zu Beheim nicht vorgeben, scheyden, vorweisen noch empfremden wollen noch sullen in dheinwis, sunder sie dobey als vnsere liben getrewen gne- diclichen behalden ane alles geuerde vnd argelist, vnd doworten, das die egenannten manne , lantlute, rittere vnd kneche (sic) zu Jeger- dorff bey iren gnaden, freiheit vnd rechten, die sie von vns, vnsern vorfarn redlich herbracht vnd erworben haben, gerulichen vnd vngehindert bleiben mogen. So globen wir vnd vorheissen in crafft dicz briues bey vnsern kuniglichen worten, das wir in keinen fursten zu einem hauptmanne vnd vorweser geben noch seczen sollen noch wollen in dheinwis, sunder einen gmeynen man, ritter oder knecht, der vns vnd dem lande doselbest nuczliche vnd fugliche sein wirdet, der ouch doselbist alle lehen, geistliche vnd werltliche, von vnsern wegen leyhen sol, vsgenomen doch gesampte lehen, vormundeschafft, anfelle vnd leibgedinge, die er mit vnserm wissen vnd willen vor- leyhen sol vnd nicht anders. Mit vrkund dicz briues vorsiglet mit vnsir kuniglichen maiestat insigle. Geben zu Prage noch Cristes ge- bort virczenhundert iar vnd dornach in dem eylefften iare an dem sontage als man singet Letare in der vasten, vnser reiche des Be- hemischen in dem acht vnd virczigisten vnd des Romischen in dem funf vnd dreissigisten iaren. Orig. Urkunde auf Pergament im Tropp. Landesarchive. Auf der Falte: Ad relacionem Nicolai de Wozicz, Johannes de Bamberg. — Auf dem Rüeken: R(egistravit) Caspar de Lewbicz. — An einem Pergamentstreifen und in einer Holzkapsel eingeschlossen, hängt das Majestätssiegel.
101 dachten mute, gutem rate vnd rechter wissen, dieselben manne, rittere vnd knechte des landes zu Gegerdorff, das nach tode ettwenne des hochgeboren Jostes marggrauen zu Brandemburg vnd zu Merhern, vnsers vettern, dem got gnade, an vns recht vnd redlichen komen vnd gefallen ist, mit diesen nachgeschrieben gnaden begabet vnd begnadet haben, begaben vnd begnaden sie domitte in crafft diez briues vnd kunig- licher macht zu Beheim, czum irsten, das sie aller derrechte, die vnsere manne vnd lantlute vnsir marggrafschafft zu Merhern haben, genissen, vnd der gebrawchen sollen vnd mogen, als sie ouch in denselben rech- ten von alders her gesessen sein, von vns, vnsern nachkomen kunigen zu Beheim vnd marggraffen zu Merhern vnd sust allermeniclichen vnge- hindert. Item so globen wir allen egenaunten vnsern mannen zu Je- gerdorff mit crafft dieses briues bey vnsern kuniglichen worten, das wir sie, alle die weile wir leben, von vns vnd der cron zu Beheim nicht vorgeben, scheyden, vorweisen noch empfremden wollen noch sullen in dheinwis, sunder sie dobey als vnsere liben getrewen gne- diclichen behalden ane alles geuerde vnd argelist, vnd doworten, das die egenannten manne , lantlute, rittere vnd kneche (sic) zu Jeger- dorff bey iren gnaden, freiheit vnd rechten, die sie von vns, vnsern vorfarn redlich herbracht vnd erworben haben, gerulichen vnd vngehindert bleiben mogen. So globen wir vnd vorheissen in crafft dicz briues bey vnsern kuniglichen worten, das wir in keinen fursten zu einem hauptmanne vnd vorweser geben noch seczen sollen noch wollen in dheinwis, sunder einen gmeynen man, ritter oder knecht, der vns vnd dem lande doselbest nuczliche vnd fugliche sein wirdet, der ouch doselbist alle lehen, geistliche vnd werltliche, von vnsern wegen leyhen sol, vsgenomen doch gesampte lehen, vormundeschafft, anfelle vnd leibgedinge, die er mit vnserm wissen vnd willen vor- leyhen sol vnd nicht anders. Mit vrkund dicz briues vorsiglet mit vnsir kuniglichen maiestat insigle. Geben zu Prage noch Cristes ge- bort virczenhundert iar vnd dornach in dem eylefften iare an dem sontage als man singet Letare in der vasten, vnser reiche des Be- hemischen in dem acht vnd virczigisten vnd des Romischen in dem funf vnd dreissigisten iaren. Orig. Urkunde auf Pergament im Tropp. Landesarchive. Auf der Falte: Ad relacionem Nicolai de Wozicz, Johannes de Bamberg. — Auf dem Rüeken: R(egistravit) Caspar de Lewbicz. — An einem Pergamentstreifen und in einer Holzkapsel eingeschlossen, hängt das Majestätssiegel.
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102 VII. 1417, 23. September. Neisse. Herzog Konrad Kanthener von Oels etc. bekennt, vom Herzoge Přemko von Troppau 500 Mark als Wiederkauf eines jährlichen Zinses von 50 Mark erhalten zu haben. Wir Conrat Canthener genant von gotis gnaden herezog in Sle- sia, hirre ezur Olssin etc. bekennen offinbar mit dem brife allen den, die en ansehn adir horen lesen, das der hochgeborne furste herezog Przimko hirre ezu Troppow, vnsir hirre vnd liebir sweher, vns gancz vnd gar beezalet hat fumfhundirt marg Pragischer groschin Polanischer czal, die do gestanden haben of fumfezig marg jerlicher czinse of eyner wedirkawf vnd komen her entzwenne von den irlauchten ffursten herezoge Niclosen von Troppow, hirren ezu Lubschicz seliges gedechtnis, der sulchin czins vm dy obgenante summa geldis bey den geczeiten etzwenne des irluchtin fursten herczoge Conrad des andern, vnsirs liben aldirfaters auch selegis gedechtenis, of sich vor- saczt hatte, jerlich of das rathus ezur Olssen ezu antworten. Dersel- ben fumfhundert marke vnd auch der czinse sagen wir den obgenan- ten herczoge Przimken, vnsirn lieben hirren vnd sweher, vnd dorezu Troppaw vnd Lubschicz seyne stete in craft desis brifes queitt, ledig vnd los, also das wir, vnser erben, eliche nochkomen vnd vnsir stat Olssen keyne manunge vnd nochrede dorumme haben wellen vnd alle die brife , die dorobir besagen , sullen machtlos sein ny vnd ewiglich. Vnd wir burgermeister, ratmanne, aldisten, scheppin vnd hantwerg- meister, gesworne, die gancze gemeyne der stat czur Olssen bekennen auch offinbar mit desim brife, das der obgenante hochgeborne ffurste herezog Przimke vnd seyn stete Troppaw vnd Lubschicz vns gar vnd ganez abekawft habin fumfezig mark groschen Polanischer czale jerli- ches czinses, die sie vns jerlich of vnsir rathaws ezur Olssen geantwort haben, vmb fum thundirt mark obgenanter muncze vnd czale, die sie vns gancz beczalet vnd vsgericht haben, des vns ymmer wol genugit, vnd sa- gen des den egenanten hochgebornen ffursten herezog Przimken vnd seyne stete Troppaw vnd Lubschicz der fumfhundirt mark vnd auch der fumfezig mark czinses qweit, frey vnd los. Vnd ab hernochmols ymmir brife vorquemen, die elder weren, denne deser qweitbrif ist,
102 VII. 1417, 23. September. Neisse. Herzog Konrad Kanthener von Oels etc. bekennt, vom Herzoge Přemko von Troppau 500 Mark als Wiederkauf eines jährlichen Zinses von 50 Mark erhalten zu haben. Wir Conrat Canthener genant von gotis gnaden herezog in Sle- sia, hirre ezur Olssin etc. bekennen offinbar mit dem brife allen den, die en ansehn adir horen lesen, das der hochgeborne furste herezog Przimko hirre ezu Troppow, vnsir hirre vnd liebir sweher, vns gancz vnd gar beezalet hat fumfhundirt marg Pragischer groschin Polanischer czal, die do gestanden haben of fumfezig marg jerlicher czinse of eyner wedirkawf vnd komen her entzwenne von den irlauchten ffursten herezoge Niclosen von Troppow, hirren ezu Lubschicz seliges gedechtnis, der sulchin czins vm dy obgenante summa geldis bey den geczeiten etzwenne des irluchtin fursten herczoge Conrad des andern, vnsirs liben aldirfaters auch selegis gedechtenis, of sich vor- saczt hatte, jerlich of das rathus ezur Olssen ezu antworten. Dersel- ben fumfhundert marke vnd auch der czinse sagen wir den obgenan- ten herczoge Przimken, vnsirn lieben hirren vnd sweher, vnd dorezu Troppaw vnd Lubschicz seyne stete in craft desis brifes queitt, ledig vnd los, also das wir, vnser erben, eliche nochkomen vnd vnsir stat Olssen keyne manunge vnd nochrede dorumme haben wellen vnd alle die brife , die dorobir besagen , sullen machtlos sein ny vnd ewiglich. Vnd wir burgermeister, ratmanne, aldisten, scheppin vnd hantwerg- meister, gesworne, die gancze gemeyne der stat czur Olssen bekennen auch offinbar mit desim brife, das der obgenante hochgeborne ffurste herezog Przimke vnd seyn stete Troppaw vnd Lubschicz vns gar vnd ganez abekawft habin fumfezig mark groschen Polanischer czale jerli- ches czinses, die sie vns jerlich of vnsir rathaws ezur Olssen geantwort haben, vmb fum thundirt mark obgenanter muncze vnd czale, die sie vns gancz beczalet vnd vsgericht haben, des vns ymmer wol genugit, vnd sa- gen des den egenanten hochgebornen ffursten herezog Przimken vnd seyne stete Troppaw vnd Lubschicz der fumfhundirt mark vnd auch der fumfezig mark czinses qweit, frey vnd los. Vnd ab hernochmols ymmir brife vorquemen, die elder weren, denne deser qweitbrif ist,
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103 vnd besagiten keynir hande ezinse, die do sprechen of Troppaw vnd of Lubschicz, dy sullen keyne craft noch macht haben ny vnd ewig- lich. Do vor globe wir vorgenantir herczog Conrat mit vnsir stat Olssin do von ezu brengen ane schaden bey vnsirn trewen vnd eren. Czu orkunde habe wir herczog Conrad Canthener genant mit vnsir stat Olssen an desen briff vnser segil gehangen. Geschen czur Neise am nesten Dunerstage vor Michaelis noch Cristi geborte tawsint vir- hundirt vnd in dem sebenezenden jare. Orig, auf Perg. im Stadtarchive zu Leobschütz; an Pergamentstreifen das Siegel des Herzogs, das in seinem oberen Theile einen Adler, im unteren Theile einen Schild, worauf derselbe Adler zu sehen ist, zeigt. Legende: S. Conradi ducis —— Olsinn (et) Coslov. — Das Siegel der Stadt Oels ist abgerissen. Mit dem Datum 1517 abgedruckt bei Minsberg, Geschichte der Stadt Leobschütz (Neisse 1828) p. 157. VIII. 1448, 14. Juli. Fulnek. Probst und Convent des Augustinerklosters in Fulnek erneuern dem Hanusch, Richter von Aldenstadt, das Privileg über das Richteramt. In nomine domini amen. Nos Augustinus prepositus, frater Mar- tinus senior et sacristanus totusque conuentus canonicorum regu- larium sancte trinitatis in Ffulnec Olomuczensis diocesis ad cuncto- rum tam presencium quam futurorum hominum noticiam presentis nostre littere tenore cupimus peruenire, quod, dum nos dudum iusto empcionis titulo ad veram et perpetuam hereditatem emerimus villam dictam Aldenstat sitam prope ciuitatem Vocenstat cum iudice et omnibus incolis eius et cum omnibus et singulis redditibus, censibus, fructibus et generaliter cum pleno iure et dominio, nullo penitus ex- cepto, nec sibi aliquid iuris ibidem reseruato, a nobili viro domino Laczkone de Crawar alias de Helfenstein pro certa pecuniarum summa sibi per nos plene persoluta, prout in libro terre ducatus Oppauien- sis inscriptum manifeste continetur, nosque eandem villam Aldenstat cum omni iure et dominio pluribus iam annis pacifice et inconcusse possedissemus et tenuissemus et nunc possidemus et tenemus vsque ad datam huius littere, venit ad nos fidelis et dilectus nobis Hanussko modernus iudex dicte ville Aldenstat, ad quem ex hereditaria progeni- torum suorum successione deuolutum est idem iudicium, consulens et
103 vnd besagiten keynir hande ezinse, die do sprechen of Troppaw vnd of Lubschicz, dy sullen keyne craft noch macht haben ny vnd ewig- lich. Do vor globe wir vorgenantir herczog Conrat mit vnsir stat Olssin do von ezu brengen ane schaden bey vnsirn trewen vnd eren. Czu orkunde habe wir herczog Conrad Canthener genant mit vnsir stat Olssen an desen briff vnser segil gehangen. Geschen czur Neise am nesten Dunerstage vor Michaelis noch Cristi geborte tawsint vir- hundirt vnd in dem sebenezenden jare. Orig, auf Perg. im Stadtarchive zu Leobschütz; an Pergamentstreifen das Siegel des Herzogs, das in seinem oberen Theile einen Adler, im unteren Theile einen Schild, worauf derselbe Adler zu sehen ist, zeigt. Legende: S. Conradi ducis —— Olsinn (et) Coslov. — Das Siegel der Stadt Oels ist abgerissen. Mit dem Datum 1517 abgedruckt bei Minsberg, Geschichte der Stadt Leobschütz (Neisse 1828) p. 157. VIII. 1448, 14. Juli. Fulnek. Probst und Convent des Augustinerklosters in Fulnek erneuern dem Hanusch, Richter von Aldenstadt, das Privileg über das Richteramt. In nomine domini amen. Nos Augustinus prepositus, frater Mar- tinus senior et sacristanus totusque conuentus canonicorum regu- larium sancte trinitatis in Ffulnec Olomuczensis diocesis ad cuncto- rum tam presencium quam futurorum hominum noticiam presentis nostre littere tenore cupimus peruenire, quod, dum nos dudum iusto empcionis titulo ad veram et perpetuam hereditatem emerimus villam dictam Aldenstat sitam prope ciuitatem Vocenstat cum iudice et omnibus incolis eius et cum omnibus et singulis redditibus, censibus, fructibus et generaliter cum pleno iure et dominio, nullo penitus ex- cepto, nec sibi aliquid iuris ibidem reseruato, a nobili viro domino Laczkone de Crawar alias de Helfenstein pro certa pecuniarum summa sibi per nos plene persoluta, prout in libro terre ducatus Oppauien- sis inscriptum manifeste continetur, nosque eandem villam Aldenstat cum omni iure et dominio pluribus iam annis pacifice et inconcusse possedissemus et tenuissemus et nunc possidemus et tenemus vsque ad datam huius littere, venit ad nos fidelis et dilectus nobis Hanussko modernus iudex dicte ville Aldenstat, ad quem ex hereditaria progeni- torum suorum successione deuolutum est idem iudicium, consulens et
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104 petens nos instancius, vt dignaremur sibi de priuilegio autentico super eodem iudicio prouidere, eo quod originale priuilegium progenitorum suorum super eodem iudicio sit in conbustione ciuitatis Oppauiensis ignis voragine consumptum 1). Nos igitur prepositus et conuentus supradictus recordatis serui- ciis iudicis nostri nobis exhibitis et in futurum exhibendis ad preces eius inclinati diligenti inter nos facta deliberacione et de maturo ami- corum et fautorum nostrorum consilio prouida habita prius discus- sione et inquisicione cum senioribus laicis incolis predicte ville de juribus et libertatibus ad ipsum judicium ab antiquo pertinentibus, et iuxta protestationem approbamus omnia iura et libertates ad idem judicium ab antiquo pertinentibus (sic), quas eciam libertates et jura in hiis scriptis renouamus, concedimus et donamus ipsi Hanussio iudici nostro et heredibus ac successoribus suis, scilicet judicium in predicta villa nostra Aldenstat hereditarie possidendum cum medio laneo libero pro ipsius aratro et alios duos laneos ipsi iudici censua- les, prout nobis soluitur, et duo parua molendina cum duobus ortis eis- dem adiacentibus molendinis, de quibus voluntarie submisit se dare annuatim duos grossos ecclesie ibidem. Et concedimus sibi habere thabernam et quod bis in anno potest libere ceruisiam propinare adducendo aliunde, in patrocinio sancti Jacobi apo- stoli et in dedicatione ecclesie ibidem et a dedicatione vsque ad quadragesimam. Concedimus eciam ipsi tercium denarium om- nium culparum emergencium cum aucuperacione et venacione in eisdem bonis nostris et alia iura et libertates, quas circumsedentes iudices dinoscuntur habere; de quo quidem iudicio tenebitur ipse iu- dex nobis omni anno censuare duas marcas grossorum, sexaginta qua- tuor grossos computando pro marca, da estum sancti Georgii vnam marcam et ad festum sancti Wenzeslai vnam marcam, ad festum na- tiuitatis domini decem pullos et ad festum pasche quatuor sea- pulas valentes et venaciones nobis impartire debebit. Cupientes autem quod omnia et singula suprascripta debitum sorciantur effectum et immobiliter obseruentur, rogauimus serenissimum principem ac do- minum dominum Hanussium ducem Oppauie et hereditarium domi- num in Ffulnek, qui graciosius annuens nostris precibus sigillum suum in robur et firmamentum premissorum dignatus est appendere, sed et 1) Die Stadt Troppau brannte 1431 ab.
104 petens nos instancius, vt dignaremur sibi de priuilegio autentico super eodem iudicio prouidere, eo quod originale priuilegium progenitorum suorum super eodem iudicio sit in conbustione ciuitatis Oppauiensis ignis voragine consumptum 1). Nos igitur prepositus et conuentus supradictus recordatis serui- ciis iudicis nostri nobis exhibitis et in futurum exhibendis ad preces eius inclinati diligenti inter nos facta deliberacione et de maturo ami- corum et fautorum nostrorum consilio prouida habita prius discus- sione et inquisicione cum senioribus laicis incolis predicte ville de juribus et libertatibus ad ipsum judicium ab antiquo pertinentibus, et iuxta protestationem approbamus omnia iura et libertates ad idem judicium ab antiquo pertinentibus (sic), quas eciam libertates et jura in hiis scriptis renouamus, concedimus et donamus ipsi Hanussio iudici nostro et heredibus ac successoribus suis, scilicet judicium in predicta villa nostra Aldenstat hereditarie possidendum cum medio laneo libero pro ipsius aratro et alios duos laneos ipsi iudici censua- les, prout nobis soluitur, et duo parua molendina cum duobus ortis eis- dem adiacentibus molendinis, de quibus voluntarie submisit se dare annuatim duos grossos ecclesie ibidem. Et concedimus sibi habere thabernam et quod bis in anno potest libere ceruisiam propinare adducendo aliunde, in patrocinio sancti Jacobi apo- stoli et in dedicatione ecclesie ibidem et a dedicatione vsque ad quadragesimam. Concedimus eciam ipsi tercium denarium om- nium culparum emergencium cum aucuperacione et venacione in eisdem bonis nostris et alia iura et libertates, quas circumsedentes iudices dinoscuntur habere; de quo quidem iudicio tenebitur ipse iu- dex nobis omni anno censuare duas marcas grossorum, sexaginta qua- tuor grossos computando pro marca, da estum sancti Georgii vnam marcam et ad festum sancti Wenzeslai vnam marcam, ad festum na- tiuitatis domini decem pullos et ad festum pasche quatuor sea- pulas valentes et venaciones nobis impartire debebit. Cupientes autem quod omnia et singula suprascripta debitum sorciantur effectum et immobiliter obseruentur, rogauimus serenissimum principem ac do- minum dominum Hanussium ducem Oppauie et hereditarium domi- num in Ffulnek, qui graciosius annuens nostris precibus sigillum suum in robur et firmamentum premissorum dignatus est appendere, sed et 1) Die Stadt Troppau brannte 1431 ab.
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105 sigilla nostra prepositure et conuentus in euidens testimonium omnium et singulorum suprascriptorum sunt appensa. Datum in Ffulnek anno domini milessimo quadringentesimo quadragesimo octauo, die mensis Julii quarta decima. Orig. Pergamenturkunde im Tropp. Museum. An Pergamentstreifen zwei runde Wachssiegel, das erste (rothes Siegellack) des Herzogs, das zweite (gel- bes Wachs) des Klosters, das mittlere fehlt. IX. 1453, 13. Aug. Troppau. Herzog Ernst von Troppau erklärt, dass die Stadt Troppau der Her- zogin Salomene 200 Schock Gr. als Leibgedinge verschrieben habe. Wir Arnst von gotes gnaden herczug zu Troppaw vnd Mon- sterberg mit herczug Wilhalms weysen, bekennen offintlichin mit desim vnserm priffe vor allin, dy en sehen, horen adir lesen, als denn dy erber weysen burgermeyster, ratmannen, eldisten vnd dy gancze gemeyne der stat Troppaw vf den ezween teylen herezug Wilhalms vnsers liben bruders zeliges gedechtnus, vnsere getrawn liben, vor vns vnd vor dy weyzen globet vnd sich vorschrebin habin ken der hochgeboren furstynne frawen Salomene, herezugynne zu Troppaw, vor ezwehundirt schok groschen iarlichs ezinsse rechtes leipgedinges, als das der hewptpriff, den wir irer gnaden vbir soliche ezinsse ge- macht vnd geben habin, clerlicher awsweyset vnd besaget, doran auch dy obgenanten vnser libin getrawn ir ingesigel angehangin habin neben andern vnsern borgen, welche ezwehundirt schok groschen iarlicher czinsse dy vorgenanten ratmanne vnd eldisten vf den obge- melten czween teylen von vnsern vnd der weyzen erbczinsen, ge- schossern vnd renten gebin vnd richten sullen von yare zu yare, also ferre dy gereichin vnd gelangen mogen. Vnd derselben ezwehundirt schok groschen an den obgemelten vnsern vnd der weyzen erbezinsen vnd renten etc. wir sie geqweyt vnd qweien, frey, loz vnd ledig sagen von vns vnd von den weyzen in crafft vnd macht desis priffes, so lange bis zu der obgenanten furstynne lebtagen. Vnd ab dy erbezinsze, ge- schosser vnd renten so hoch vnd so ferre nicht konden gereichen, also das sy dy czwehundirt schok groschen der vorgenanten furstynne douon folkömlichen nicht konden richten noch beczalen, was denn doran wurde felen vnd gebrechin, das globen wir by vnsern
105 sigilla nostra prepositure et conuentus in euidens testimonium omnium et singulorum suprascriptorum sunt appensa. Datum in Ffulnek anno domini milessimo quadringentesimo quadragesimo octauo, die mensis Julii quarta decima. Orig. Pergamenturkunde im Tropp. Museum. An Pergamentstreifen zwei runde Wachssiegel, das erste (rothes Siegellack) des Herzogs, das zweite (gel- bes Wachs) des Klosters, das mittlere fehlt. IX. 1453, 13. Aug. Troppau. Herzog Ernst von Troppau erklärt, dass die Stadt Troppau der Her- zogin Salomene 200 Schock Gr. als Leibgedinge verschrieben habe. Wir Arnst von gotes gnaden herczug zu Troppaw vnd Mon- sterberg mit herczug Wilhalms weysen, bekennen offintlichin mit desim vnserm priffe vor allin, dy en sehen, horen adir lesen, als denn dy erber weysen burgermeyster, ratmannen, eldisten vnd dy gancze gemeyne der stat Troppaw vf den ezween teylen herezug Wilhalms vnsers liben bruders zeliges gedechtnus, vnsere getrawn liben, vor vns vnd vor dy weyzen globet vnd sich vorschrebin habin ken der hochgeboren furstynne frawen Salomene, herezugynne zu Troppaw, vor ezwehundirt schok groschen iarlichs ezinsse rechtes leipgedinges, als das der hewptpriff, den wir irer gnaden vbir soliche ezinsse ge- macht vnd geben habin, clerlicher awsweyset vnd besaget, doran auch dy obgenanten vnser libin getrawn ir ingesigel angehangin habin neben andern vnsern borgen, welche ezwehundirt schok groschen iarlicher czinsse dy vorgenanten ratmanne vnd eldisten vf den obge- melten czween teylen von vnsern vnd der weyzen erbczinsen, ge- schossern vnd renten gebin vnd richten sullen von yare zu yare, also ferre dy gereichin vnd gelangen mogen. Vnd derselben ezwehundirt schok groschen an den obgemelten vnsern vnd der weyzen erbezinsen vnd renten etc. wir sie geqweyt vnd qweien, frey, loz vnd ledig sagen von vns vnd von den weyzen in crafft vnd macht desis priffes, so lange bis zu der obgenanten furstynne lebtagen. Vnd ab dy erbezinsze, ge- schosser vnd renten so hoch vnd so ferre nicht konden gereichen, also das sy dy czwehundirt schok groschen der vorgenanten furstynne douon folkömlichen nicht konden richten noch beczalen, was denn doran wurde felen vnd gebrechin, das globen wir by vnsern
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106 furstlichen worten mit den weyzen von den andern vnsern genissen, fruchten vnd zugengen, dy vns vnd dy weyzen angehoren, als von dem maczgelde von den molen vnd von der foytey etc. zu dir follen vnd folkomlichen awsrichten an arig (sic), also das dy obgenanten ratmannen, eldisten vnd dy gancze gemeyne of den obgemelten czween teylen vmbe soliche czinsze vngemanet, vngekrod vnd vnbe- twungen, geruglichin mogen bleibin. Des zu einem bekentnusse vnd grosser sicherheit will e habin wir vnser furstlich ingesigel an desin priff lassen hengen. Der geben ist zu Troppaw am montage vor as- sumpcionis Marie noch Christi gebort tawsent firhundirt vnd in dem dritten vnd fumffezigistem yare. Orig. Pergamenturkunde im Museum in Troppau. An einem Pergament- streifen das in gelbes Wachs gedrückte rothe Siegel , das einen in zwei Hälften gespaltenen Schild und darüber einen Helm zeigt. Leg.: sigillum ducis Arnesti Oppawie. X. 1457, 27. Juni. Oberglogau. (Pondieli przed swatim Petrem a Pawlem etc.) Bolko Herzog von Oppeln und Troppau (z bozy milosti knieze Opolske a Opawske) erklärt, dass vor ihm Nikolaus von Lubies- sow, Sohn des Jechin von Zubrzicz (Micolass z Lubiessow, Jechin- kow syn z Zubrzicz) übergeben hat dem Hanusch von Zubrzicz, seinem leiblichen Bruder, und dessen Erben den Theil von Zubrzicz, den er nach des Vaters Tode bekommen sollte. Würde aber Nikolaus ohne Nachkommen aus dieser Welt scheiden, so soll niemand anderer als Hanusch ihn beerben. Zeugen: Hanusch v. Stolzmütz (Tlustomost), Waniek v. Liptau (z Liptauie), Stanislaw Brzezinka, Trnawka v. Kitlitz, Jan v. Die- chowitz und der Priester Johann Leuss, unser Schreiber, dem der Brief befohlen war. Copie des 15. oder Beginn des 16. Jahrbunderts im Troppauer Landes- archiv.
106 furstlichen worten mit den weyzen von den andern vnsern genissen, fruchten vnd zugengen, dy vns vnd dy weyzen angehoren, als von dem maczgelde von den molen vnd von der foytey etc. zu dir follen vnd folkomlichen awsrichten an arig (sic), also das dy obgenanten ratmannen, eldisten vnd dy gancze gemeyne of den obgemelten czween teylen vmbe soliche czinsze vngemanet, vngekrod vnd vnbe- twungen, geruglichin mogen bleibin. Des zu einem bekentnusse vnd grosser sicherheit will e habin wir vnser furstlich ingesigel an desin priff lassen hengen. Der geben ist zu Troppaw am montage vor as- sumpcionis Marie noch Christi gebort tawsent firhundirt vnd in dem dritten vnd fumffezigistem yare. Orig. Pergamenturkunde im Museum in Troppau. An einem Pergament- streifen das in gelbes Wachs gedrückte rothe Siegel , das einen in zwei Hälften gespaltenen Schild und darüber einen Helm zeigt. Leg.: sigillum ducis Arnesti Oppawie. X. 1457, 27. Juni. Oberglogau. (Pondieli przed swatim Petrem a Pawlem etc.) Bolko Herzog von Oppeln und Troppau (z bozy milosti knieze Opolske a Opawske) erklärt, dass vor ihm Nikolaus von Lubies- sow, Sohn des Jechin von Zubrzicz (Micolass z Lubiessow, Jechin- kow syn z Zubrzicz) übergeben hat dem Hanusch von Zubrzicz, seinem leiblichen Bruder, und dessen Erben den Theil von Zubrzicz, den er nach des Vaters Tode bekommen sollte. Würde aber Nikolaus ohne Nachkommen aus dieser Welt scheiden, so soll niemand anderer als Hanusch ihn beerben. Zeugen: Hanusch v. Stolzmütz (Tlustomost), Waniek v. Liptau (z Liptauie), Stanislaw Brzezinka, Trnawka v. Kitlitz, Jan v. Die- chowitz und der Priester Johann Leuss, unser Schreiber, dem der Brief befohlen war. Copie des 15. oder Beginn des 16. Jahrbunderts im Troppauer Landes- archiv.
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107 XI. 1459, 13. Juli. Grätz. (Feria sexta in die Margarethe virginis.) Johann Herzog von Troppau und Leobschütz erklärt, dass vor ihm sein Diener Jan Pastorek z Gezernyeze erklärt hat, dass einst Fürst Hanusch unser Bruder (ze sie stalo gedneho czassu, ze kniez Hanuss slawney pamiety, bratr nass z Oppawy przigiew rozprawiel) seliger Gedächtniss gesagt, wie wir den Hrabinern mehr Recht auf den Berg und Teich zuerkennen 1). — Zum Zeichen, dass dies so gewesen, drücken er und die Zeugen, die damals dabei gewesen, ihre Siegel auf den Brief, nämlich Benesch von Liederau und Odrau (z Liderzowa a z Oder) , Jan Czappek von Cromyessin und Waltier- zowitz, die Zeit Starost in Grätz, Jan von Lichten, Nikolaus Nyed- widek von Jakubschowitz. Orig. Urkunde auf Papier. Die Siegel waren aufgedrückt, sind aber abge- fallen. — Landesarchiv in Troppau. XII. 1464, 8. Juli. Glatz. (Den swateho Procoppa.) Ernst Herzog von Troppau erklärt, dass einst der alte verstor- bene Dyetoch, damals Landeskämmerer, zum Vormund seiner Kinder Bernhard von Zierotin ohne sein Wissen und Willen ernannt habe. Nach Dyetochs Tode habe er und sein verstorbener Bruder, Herzog Wilhelm, da sie diese Einmischung Bernhards wegen seiner feind- seligen Gesinnung nicht dulden wollten (y take pro gine zassezi, kte- rez gest on proti nam czinil, branym, patenym y ginu rozlicznu nena- bitu zahubu nassieho knyezetstwie a lidich nassich wssiech poddanich a nemagicze knam any k nassim lidem zadnu wynnu) und weil die Witwe des Dyetoch klagte, dass er alles auf sein Schloss Zierotin 1) Es handelt sich hier um einen Streit, über den im Landesarchive mehrere Urkun- den vorhanden sind, ob ein Eichenwald und Teich zu dem Dorfe Stettin oder Sucholasetz gehöre.
107 XI. 1459, 13. Juli. Grätz. (Feria sexta in die Margarethe virginis.) Johann Herzog von Troppau und Leobschütz erklärt, dass vor ihm sein Diener Jan Pastorek z Gezernyeze erklärt hat, dass einst Fürst Hanusch unser Bruder (ze sie stalo gedneho czassu, ze kniez Hanuss slawney pamiety, bratr nass z Oppawy przigiew rozprawiel) seliger Gedächtniss gesagt, wie wir den Hrabinern mehr Recht auf den Berg und Teich zuerkennen 1). — Zum Zeichen, dass dies so gewesen, drücken er und die Zeugen, die damals dabei gewesen, ihre Siegel auf den Brief, nämlich Benesch von Liederau und Odrau (z Liderzowa a z Oder) , Jan Czappek von Cromyessin und Waltier- zowitz, die Zeit Starost in Grätz, Jan von Lichten, Nikolaus Nyed- widek von Jakubschowitz. Orig. Urkunde auf Papier. Die Siegel waren aufgedrückt, sind aber abge- fallen. — Landesarchiv in Troppau. XII. 1464, 8. Juli. Glatz. (Den swateho Procoppa.) Ernst Herzog von Troppau erklärt, dass einst der alte verstor- bene Dyetoch, damals Landeskämmerer, zum Vormund seiner Kinder Bernhard von Zierotin ohne sein Wissen und Willen ernannt habe. Nach Dyetochs Tode habe er und sein verstorbener Bruder, Herzog Wilhelm, da sie diese Einmischung Bernhards wegen seiner feind- seligen Gesinnung nicht dulden wollten (y take pro gine zassezi, kte- rez gest on proti nam czinil, branym, patenym y ginu rozlicznu nena- bitu zahubu nassieho knyezetstwie a lidich nassich wssiech poddanich a nemagicze knam any k nassim lidem zadnu wynnu) und weil die Witwe des Dyetoch klagte, dass er alles auf sein Schloss Zierotin 1) Es handelt sich hier um einen Streit, über den im Landesarchive mehrere Urkun- den vorhanden sind, ob ein Eichenwald und Teich zu dem Dorfe Stettin oder Sucholasetz gehöre.
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108 bringen lasse, die letztere zur Vormünderin bestimmt, wie es in der Landtafel verzeichnet sei. Später aber hätten sie die Vormundschaft dem Jan Hrot übertragen, der sich keine Verkürzung der Dyetoch'- schen Kinder habe zu Schulden kommen lassen, als er die eine Toch- ter verheirathete, denn dies sei mit seinem Willen und Wissen ge- schehen. Orig. auf Papier mit aufgedrücktem Siegel im Tropp. Landesarchiv.
108 bringen lasse, die letztere zur Vormünderin bestimmt, wie es in der Landtafel verzeichnet sei. Später aber hätten sie die Vormundschaft dem Jan Hrot übertragen, der sich keine Verkürzung der Dyetoch'- schen Kinder habe zu Schulden kommen lassen, als er die eine Toch- ter verheirathete, denn dies sei mit seinem Willen und Wissen ge- schehen. Orig. auf Papier mit aufgedrücktem Siegel im Tropp. Landesarchiv.
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109 XIII. STAMMTAFEL DER PRZEMYSLIDISCHEN HERZOGE VON TROPPAU ETC.
109 XIII. STAMMTAFEL DER PRZEMYSLIDISCHEN HERZOGE VON TROPPAU ETC.
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I. Die Troppau-Leobschützer Linie. Nikolaus l. geb. 1256 (?) † 1318. Herzog 1280—1309. Gem. Justina (?) — Nikolaus II. geb. 1288 circa † 1365, 8. Dec. II. Gem. Hedwig von Oels-Kosel. I. Gem. Anna von Ratibor † vor 1340. Wenzel. III. Gem. Jutta v. Falkenberg Johann I. von Ratibor Gründer der Ratibor-Jägern- dorfer Linie. Margarethe † vor 1364 Gem. Markg. Johann Heinrich von Mähren. Euſemia Elisabeth, Agnes Gem. Semowit Nonnen in Ratibor. von Masowien. I. Gem. Katharina von Münsterberg. Nikolaus Anna Gem. Graf Herzog von Leobschütz. Burchard von Hardeck. † 9. Juli 1394. Wenzel v. Troppau † 1381 (?) Přemko von Troppau und scit 1394 von Leobschütz † 28. Sept. 1433. II. Gem. Helena. Wenzel von Leobschütz † nach 1445. Gem. Elisabeth. Nikolaus † nach 1434. Wilhelm + 1452 (? Salomene. Ernst †nach 1464. Přemko Canonieus in Breslau. † 1493 17. Febr. Katharina Agnes Gem. Johann Gem. Johann v. Krawař. v. Himburg. Hedwig Gutha Abtissin Gem. Graf Georg von in Strehlen. St. Georg und Pösing. Wenzel Friedrich Katharina Gem. Johann von Sagan. Hedwig Nonne in Trebnitz. Johann (pius) von Leobschütz † nach 1482 Gem. Katharina. Hanusch † vor 1459. Anna Gem. Johann v. Sagicz und Hasenburg.
I. Die Troppau-Leobschützer Linie. Nikolaus l. geb. 1256 (?) † 1318. Herzog 1280—1309. Gem. Justina (?) — Nikolaus II. geb. 1288 circa † 1365, 8. Dec. II. Gem. Hedwig von Oels-Kosel. I. Gem. Anna von Ratibor † vor 1340. Wenzel. III. Gem. Jutta v. Falkenberg Johann I. von Ratibor Gründer der Ratibor-Jägern- dorfer Linie. Margarethe † vor 1364 Gem. Markg. Johann Heinrich von Mähren. Euſemia Elisabeth, Agnes Gem. Semowit Nonnen in Ratibor. von Masowien. I. Gem. Katharina von Münsterberg. Nikolaus Anna Gem. Graf Herzog von Leobschütz. Burchard von Hardeck. † 9. Juli 1394. Wenzel v. Troppau † 1381 (?) Přemko von Troppau und scit 1394 von Leobschütz † 28. Sept. 1433. II. Gem. Helena. Wenzel von Leobschütz † nach 1445. Gem. Elisabeth. Nikolaus † nach 1434. Wilhelm + 1452 (? Salomene. Ernst †nach 1464. Přemko Canonieus in Breslau. † 1493 17. Febr. Katharina Agnes Gem. Johann Gem. Johann v. Krawař. v. Himburg. Hedwig Gutha Abtissin Gem. Graf Georg von in Strehlen. St. Georg und Pösing. Wenzel Friedrich Katharina Gem. Johann von Sagan. Hedwig Nonne in Trebnitz. Johann (pius) von Leobschütz † nach 1482 Gem. Katharina. Hanusch † vor 1459. Anna Gem. Johann v. Sagicz und Hasenburg.
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II. Die Ratibor-Jägerndorfer Linie. Johann I. † 1379 (?) Gem. Anna v. Glogau † 1405. Johann II. † 1423. Gem. Helena von Lithauen. Nikolaus † 1414(?) Аnна Gem. Peter von Sternberg. Margare the Gem. Herzog Bolko von Teschen. Nikolaus geb. 1409 †1452, 22. Dec. Herzog v. Jägerndorf. I. Gem. Margarethe von Clema. Wenzel Herzog v. Ratibor (Gründer der Rati- borer Linie). Margarethe Gem. Kasimir von Auschwitz. II. Gem. Barbara von Rokemberg. Johann der Altere 1474 abgesetzt † 1483. Wenzel † 1479 im Gefängniss. Barbara † nach 1520 Gem. Johann von Auschwitz. Machna. Nikolaus. N. (eine Tochter) Gem. Georg v. Schellenberg.
II. Die Ratibor-Jägerndorfer Linie. Johann I. † 1379 (?) Gem. Anna v. Glogau † 1405. Johann II. † 1423. Gem. Helena von Lithauen. Nikolaus † 1414(?) Аnна Gem. Peter von Sternberg. Margare the Gem. Herzog Bolko von Teschen. Nikolaus geb. 1409 †1452, 22. Dec. Herzog v. Jägerndorf. I. Gem. Margarethe von Clema. Wenzel Herzog v. Ratibor (Gründer der Rati- borer Linie). Margarethe Gem. Kasimir von Auschwitz. II. Gem. Barbara von Rokemberg. Johann der Altere 1474 abgesetzt † 1483. Wenzel † 1479 im Gefängniss. Barbara † nach 1520 Gem. Johann von Auschwitz. Machna. Nikolaus. N. (eine Tochter) Gem. Georg v. Schellenberg.
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III. Die Ratiborer Linie. do Johann II. Nikolaus von Jägerndorf. Wenzel Herzog von Ratibur † 1456, 29. October. Gem. Margarethe von Schamotull † 1464, 5. Nov. Johann der Jüngere † 1493. Gem. Magdalena von Oppeln. Katharina Gem. Wladislaw von Domoborz. Helena Gem. Johann von Ostrorog. Анна Abtissin in Trebuitz. Nikolaus † 1506, 3. Nov. Gem. Anna von Thanczin. Johann Valentin † 1521, 13. Nov.
III. Die Ratiborer Linie. do Johann II. Nikolaus von Jägerndorf. Wenzel Herzog von Ratibur † 1456, 29. October. Gem. Margarethe von Schamotull † 1464, 5. Nov. Johann der Jüngere † 1493. Gem. Magdalena von Oppeln. Katharina Gem. Wladislaw von Domoborz. Helena Gem. Johann von Ostrorog. Анна Abtissin in Trebuitz. Nikolaus † 1506, 3. Nov. Gem. Anna von Thanczin. Johann Valentin † 1521, 13. Nov.
- I: Titel
- 1: Titulatio
- 94: Edice
- 109: Stammtafel