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Název:
Karl IV. in seinem Verhältnisse zur Breslauer Domgeistlichkeit (Archiv für österreichische Geschichte vol. 39)
Autor:
Grünhagen, Colmar
Rok vydání:
1868
Místo vydání:
Wien
Česká národní bibliografie:
x
Počet stran celkem:
22
Obsah:
- I: Titel
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Strana 239
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das Urtheil nicht mehr zweifelhaft sein, und alle die weiteren Forma-
litäten des Processes haben wenig Interesse mehr. Andrerseits ist es
im höchsten Masse erklärlich, dass die Geistlichkeit mit dem grössten
Unwillen diese Entwickelung der Dinge ansah, und dass ihre Process-
schriften alle die Bitterkeit zeigen, welche das Bewusstsein eine hoff-
nungslose Sache zu verfechten, einzuflössen pflegt. So führen sie
unter dem 14. April 1369 schwere Klagen über Heinrich Slancz den
Sachwalter der Breslauer, welcher vor den Cardinälen nicht nur jene
schon erwähnten Verleumdungen bezüglich der angeblichen Conspi-
ration der Domherren mit dem Könige von Polen ausgesprochen, son-
dern auch sogar behauptet habe, wenn der König nicht die Breslauer
von dem Interdicte befreie, würden sich die letzteren einen andern
Herrn suchen, was doch eine gänzlich verleumderische Behauptung
sei, da die Bürgerschaft, wie das Capitel überzeugt sei, unveränder-
lich treu an der Krone Böhmen festhielte. Derselbe habe auch öffent-
lich die Kanoniker Räuber, Wucherer, Hurer, Mörder geschimpft und
die Meinung verbreitet, dieselben hielten alle Bürger für nichts bes-
seres als Ketzer, und dadurch diese so aufgeregt, dass die Geistlichen
keinen Augenblick mehr ihres Eigenthums noch ihres Lebens sicher
seien. Das Capitel sei dem Könige allerwärts treu und gehorsam ge-
wesen, es habe mit Rücksicht auf das Lehen Gröttkau wiederholt
Heerfolge geleistet, so gegen den König von Polen und so auch nach
Schwaben hin gegen den Herzog von Würtemberg (1360). Wenn
der Kaiser ihnen nicht Sicherheit verschaffen könne, möge er den
Papst bitten, dass er gestatte, den Sitz des Bisthums an einen andern
Ort zu verlegen. Bis auf die neueste Zeit habe niemand ihre Privile-
gien angefochten, erst seit die Consuln die Hauptmannschaft erlangt,
hätten sie aus derselben Feindseligkeit, mit der sie einstmals (zu
Nankers Zeit) die Geistlichen vertrieben und deren Eigenthum sich
angemasst hätten, ihre Rechte geschädigt 1).
Zugleich aber suchen sie gegen das schiedsrichterliche Amt
des Kaisers Einwendungen zu erheben ; sie behaupten, derselbe habe
zur Beilegung der ersten und Haupt�Streitsache wegen der Gefangen-
setzung Stankos und der Verhängung des Interdicts vom Papste kein
Mandat, sondern nur für die zweite nachträglich von den Breslauern
1) Processschriſten f. 17, 18.